30.12.2014

Klatsche für die Euroweb: OLG München folgt vernünftiger Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und: Die Euroweb liefert selbst neue Argumente für Betrugsvorwürfe/arglistige Täuschung

Wie Rechtsanwalt Otterbach berichtet folgt nun auch das OLG München dem OLG Düsseldorf und die Euroweb fing sich eine herbe "Teilklatsche" ein:
"Diese von der Klägerin offenzulegende durchschnittliche Kalkulation muss aber auch die Personalstunden darstellen, die in den einzelnen Monaten während der Laufzeit des Vertrages für die Erfüllung jeweils eines dieser Verträge ähnlichen Inhalts einkalkuliert worden sind, und die hierfür einkalkulierten Lohn- und Lohnnebenkosten. Diese Kosten sind dann grundsätzlich als ersparte Aufwendungen von der Klageforderung abzuziehen, es sein denn, die Klägerin gibt für jeden (bislang bereits in der Vergangenheit liegenden) Monat der Laufzeit des streitgegenständlichen Vertrages an, wie viele Personalstunden (ohne Überstunden) von fest angestellten Mitarbeitern die Klägerin zur Erfüllung der Verträge ähnlichen Inhalts tatsächlich zur Verfügung standen und nutzlos verstrichen sind, weil das fest angestellte Personal untätig blieb und gleichwohl von der Klägerin entlohnt werden musste, und um welche Mitarbeiter (Namen und ladungsfähige Anschrift) es sich dabei handelte, um so die Beklagte in die Lage zu versetzen, diese ggf. als Zeugen zu benennen.“
Quelle: Hinweisbeschluss des OLG München vom 04.11.2014, Az. 21 U 1932/14, zitiert von RA Otterbach

Obiges liest sich ein wenig, als hätte das Gericht diesen Blog gelesen, denn ich habe sehr früh damit argumentiert, dass, anders als die Euroweb vor den Gerichten in klarer Betrugsabsicht herumlog, keiner derer angestellten Webdesigner mit den Händen in den Taschen herumsaß und bezahlt werden musste weil Aufträge gekündigt wurden.

Nicht bemerkt hat das OLG allerdings die aus der Argumentation der Euroweb offenbar gewordene arglistige Täuschung. Auch die dortige Beklagte ist zunächst einmal mit der illegalen Referenzkundenmasche geworben worden und jetzt kommt wie folgt heraus:
"Der Kollege der Kanzlei Buchholz & Kollegen gab den kalkulierten Gewinn der hier vorliegenden Premium-Verträge pauschal zwischen 1/3 und ¼ des Vertragswertes an."
Die Euroweb kalkuliert also einen Gewinn von 25 bis 33% auf Verträge, bei deren Bewerbung diese den so geworbenen vormacht, dass einerseits erhebliche Teile der versprochenen Leistung (Erstellung der Webseiten) kostenlos sein würden, weitere (monatlich laufende Kosten) um rund 50% verbilligt. Nimmt man die von den Euroweb-Vertretern vorgemachten Preise (Bsp.: 12.000 Euro für Erstellung und 400 Euro monatlich) und Verbilligungen (Bsp.: nur 199€ einmalig, 48 * 200€) als Maßstab, wäre der Gewinn des angeblichen Kaufkundenangebotes unter der Annahme eines "200-Euro-Vertrages" wie folgt zu berechnen:

Einnahmen aus "Referenzkundenvertrag":
199€ + 48 * 200€              = 9.799,00€
davon angeblich Gewinn (30%)  = 2.939,70€
angeblich bleibende Kosten    : 6.859,30€

Unwahr vorgemachte Einnahmen
aus unwahr vorgemachten "Kaufkundenvertrag"
: 12.000 + 48 * 400€ = 31.200,00€ Kosten wie oben : 6.859,30€ Gewinn : 24.340,70€

Das entspräche, wäre das Vormachen des "Kaufkundenangebots" keine Lüge, einer Gewinnmarge von 78%!

Das eine solche extreme Gewinnmarge am Markt regelmäßig nicht durchsetzbar ist spricht für die arglistige Täuschung beim Geschäftsabschluss und im Zusammenhang damit, dass von den Vertretern Leistungen versprochen werden, die nachfolgend gar nicht erbracht werden können und also auch nicht sollen, für den Vorwurf des Eingehungs-Betruges im Sinne des § 263 StGB - ganz gleich ob diesen der Außendienstverkäufer oder die Geschäftsführer der Euroweb zu verantworten haben.

Und zu guter Letzt spricht mal wieder Einiges dafür, dass sich die Euroweb mal wieder - im Interesse eines kleinen, momentanen Gewinns - vor Gericht "schwer verquatscht" hat. So fähig, wie sie sich darstellen, können deren Anwälte also nicht sein, denn zu Ende gedacht war der Vortrag definitiv nicht. Es wäre besser (oder für die Gegner: schlechter) gewesen, man hätte die "Fresse gehalten" und auf den kleinen Gewinn die kleine Einnahme aus dem Vergleich verzichtet.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen werde ich noch berichten.

(P.S.: Danke für den Hinweis)

27.12.2014

Die Euroweb und deren Inkarnationen (aktuell: "EW-Deutschland") versprechen das Blaue vom Himmel, betrügen und schädigen die Geschäfte derer Kunden

Die "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) verspricht (soweit als Firma/Marke inzwischen beerdigt: versprachen) den Kunden in den Inkarnationen als
  1. "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf)
  2. "Webstyle GmbH" (Berlin)
  3. "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media"
  4. "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland"
  5. "European Website Company" (gleich mal ohne Firma)
regelmäßig eine "individuelle Leistung" und auch sonst das Blaue vom Himmel. Was dann folgt ist eher ein "Blaues Wunder". Das im Bild unten sollte eigentlich ein Kalender sein, welcher die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung anzeigt. Tut er aber nicht. Es ist auch höchst offensichtlich, dass das gar nicht funktionieren kann.

Ob es die Euroweb jemals konnte weiß ich nicht. Einen Beweis dafür fand ich nicht. Das diese es nicht kann steht aber fest.

Das ist klar geschäftsschädigend. Und wer hat es gemacht?


Die Euroweb-Vertreter haben eine weitere Masche!

Wenn ein Kunde nach Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Webauftritten fragt, dann verlassen diese kurz das Geschäft des Heimgesuchten - angeblich um in der Firma anzurufen, ob das geht - um wenig später mit fröhlichem Gesicht hereinzuspazieren und zu verkünden, dass die Techniker die Anfrage positiv beantwortet hätten. Ob der Anruf wirklich stattfindet steht in den Sternen - das schreibe ich nur, weil ich das Gegenteil gegenwärtig nicht beweisen kann. Ich denke aber, es gibt eine "ordre mufti" gar nicht erst anzurufen und das Versprechen abzugeben, aber nichts dazu schriftlich aufzunehmen.

Bekannt ist zum Beispiel, dass die Euroweb in der jeweiligen Inkarnation auf Nachfrage der Kunden in der gleichen Weise verspricht, dass den vertriebenen Webshop an Datenbanken des Kunden anbinden könne, wodurch diese die Artikel nicht noch einmal im Webshop pflegen müssen. Tatsächlich vermietet die Euroweb, die EW-Deutschland, die Webstyle und die Internet Online Media aber nur einen Webshop der ePages GmbH weiter und das in einer von dieser Firma angebotenen Billig-Version - mit welcher man genau diese Anbindung an ERP-Systeme gar nicht realisieren kann. Darüber hinaus nehmen die Euroweb und deren Inkarnationen dafür ein Vielfaches des Preises, den andere genau dafür verlangen.

Um den daraus resultierenden Streit kümmern sich später die Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen und die berufen sich - vor manch dummen Richter (wer sich als Richter so krass verarschen lässt ist dumm und macht seinen Job nicht richtig) sogar erfolgreich - darauf, dass im Vertrag stehe, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Das macht zuvor schon der Euroweb-Kundendienst vor allem der als Rechtsanwalt nicht zugelassene, dort als oberster "Kundenbeschwerdenabwimmler" tätige "Jurist" Martin Junker.

Ich empfehle folgendes Vorgehen:

Stellen Sie, nachdem man sich seitens der inzwischen zahlreichen Euroweb-Inkarnationen auf den Ausschluss mündlicher Nebenabreden berufen hat, Strafanzeige wegen Betruges gegen den 1.) den Außendienst und
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Internet GmbH" (Düsseldorf) zustande kam, gegen 2.) Christoph Preuß als GF und 3.) Daniel Fratzscher als Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Webstyle GmbH" (Berlin) zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Internet Online Media GmbH" (Düsseldorf) alias "Internet Media" zustande kam, gegen 2.) Daniel Fratzscher als GF, Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.
  • im Falle, dass der Vertrag mit der "Euroweb Deutschland GmbH" (Düsseldorf) alias "EW Deutschland" zustande kam, gegen deren Geschäftsführer Christian Stein und Daniel Fratzscher als mutmaßlicher Haupteigentümer und Hauptbegünstigter.

Stützen Sie sich in der Strafanzeige darauf, dass es sich um Eingehungsbetrug handelt, da die jeweilige Euroweb-Inkarnation den Vertrag unter dem mündlichen Versprechen von Leistungen einging, welche diese niemals zu erbringen bereit und auch nicht dazu in der Lage war. Das deshalb weil diese gar nicht über die notwendige technische Intelligenz verfüge, aber dennoch die Leistungen in der Absicht versprach, den vertraglich vereinbarten Gegenwert zunächst einfach mal vom Konto abzubuchen und weiterhin auch später aufgrund einer für die Betrogenen nachteiligen Vertragsgestaltung Teilzahlungen durch das bei denen übliche Drohen mit zivilrechtlichen Schritten und sogar das vorsätzliche Belügen von Richtern zu erhalten. Verweisen Sie auf die laufenden Ermittlungsverfahren 90 JS 149/13 (StA Düsseldorf) wegen Prozessbetruges gegen Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Co. sowie auf die Anklagen wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Nehmen Sie später durch einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte.

26.12.2014

Weihnachten 2014 - Thomas Urmann war mal ein so genannter "Rechtsanwalt" - Update und Abschluss

Weihnachten 2014: Es ist wie eines der "Wunder" in einem dieser um Weihnachten so viel gesendeten amerikanisch-fascho-christlichen Filme: Thomas Urmann war mal ein so genannter "Rechtsanwalt" und versuchte von den Abgemahnten widerrechtlich Geld zu erpressen.

Sicherlich ist seine Karriere ein Vorbild für die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Andreas Buchholz, Adrijana Blazevska (Düsseldorf, Köln).

Demnächst wird der Rechtsanwalt Exanwalt Thomas Urmann sich wohl, wie zigtausend andere Kriminelle solcher und anderer Couleur auch, bei Google beschweren und die Informationen über sich und seine Tätigkeit als "irrelevant, veraltet und unzutreffend" bezeichnen.

Update und Abschluss

Laut seinen Aussagen der "Welt" gegenüber will Thomas Urmann die Anwaltszulassung selbst zurück gegeben haben:
"Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben"

Es scheint schwierig, diese "Rechtsanwaltskammern" aus dem Tiefschlaf zu wecken. Thomas Urmann hingegen scheint, und das muss man ihm lassen, entgegen meinen früheren Annahmen doch noch ein gewisses Maß an Anstand zu haben - und das unterscheidet ihn in meinen Augen deutlich vom Selbstmörder Gravenreuth, aber auch Typen wie Berger, Buchholz & Co.

20.12.2014

Ein Frohes Fest, ein Linux-Seminar, eine Porzellanausstellung, zwei Bananen, das BKA, die Internet Online Media GmbH - und wie das alles zusammenhängt

Ich wünsche meinen Lesern ein frohes Fest.

Mein letztes Seminar in diesem Jahr war ein Linux-Seminar. Das habe ich wie üblich damit begonnen, die Teilnehmer im Auftrag des Anbieters zu begrüßen und auf diverse Umstände (wie den Weg zur "Porzellanausstellung") hinzuweisen. Auch darauf, dass die Hotelleitung so freundlich war, ausreichend Kaffee, Getränke und zwei Bananen zur Verfügung zu stellen. Letzteres sei sicher hilfreich falls man eine Republik gründen wolle.

Nicht nur den Teilnehmer vom BKA (ja: vom Bundeskriminalamt) - hat es vor Lachen geschüttelt.

Soweit dann auch zu der Behauptung, dass Interpol nach mir suche - was, wie ein Anwalt mir mitteilte, eine Vertreterin der Internet Online Media GmbH behauptet hatte.

13.12.2014

George W. Bush, Richard B. Cheney, Donald H. Rumsfeld gehören nach Den Hag - und zwar als Kriegsverbrecher!

  • George Walker Bush (* 6. Juli 1946 in New Haven, Connecticut), Mitglied der Republikanischen Partei, von 2001 bis 2009 der 43. Präsident der Vereinigten Staaten;
  • Donald Henry Rumsfeld (* 9. Juli 1932 in Chicago, Illinois), Mitglied der Republikanischen Partei, von 1975 bis 1977 und von 2001 bis 2006 Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten und
  • Richard Bruce „Dick“ Cheney (* 30. Januar 1941 in Lincoln, Nebraska), Mitglied der Republikanischen Partei, 46. Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie von 1989 bis 1993 Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • und andere
gehören, weil diese definitiv für die aus dem CIA-Folterbericht ersichtlichen Verbrechen als Täter, die namentlich genannten als Rädelsführer und Schreibtischtäter, als Angeklagte vor das Kriegsverbrechertribunal des internationalen Strafgerichtshofes in Den Hag.

Ich fordere die Bundesregierung öffentlich auf, gemäß Art. 5 i.V. mit Artikel 7, Absatz 1 Buchstaben
a) Verbrechen der vorsätzliche Tötung,
e) Verbrechen des ungerechtfertigten, systematischen Freiheitsentzuges,
f) Verbrechen der systematischen Folter von Kriegsgefangenen und (wissentlich!) unschuldigen, unbeteiligten Zivilpersonen
g) Verbrechen der Vergewaltigung,
h) Verbrechen der Sippenhaft,
i) Verbrechen des "Verschwindenlassens" und
k) "unmenschliche Handlungen" (die ich als GESTPO-Methoden erkenne)

sowie Artikel 14 ("Unterbreitung des Vorganges durch einen Vertragsstaat") des Gesetzes zu römischen Statut des internationalen Strafgerichtshofes (Bundesgesetzblatt 1393), dem zuständigen Strafgerichtshof in Den Hag den Vorgang zu unterbreiten. Ferner ist durch die zuständige Behörde ein nationaler und internationaler Haftbefehl zu erlassen.

Die USA als Staat haben, insbesondere auf Betreiben der namentlich genannten Genannten und einer Mehrheit der Senatoren aus dem Kreis der republikanischen Partei, den tatsächlichen Tätern (geführt unter "und andere") dem Recht zu wider Straffreiheit garantiert und nach Veröffentlichung des Berichts die schweren Straftaten durch öffentliche Rede einzeln oder zusammen als "zur Bekämpfung des Terrorismus notwendig" gerechtfertigt - was unweigerlich auf eine enorme kriminelle Energie der namentlich genannten Beschuldigten Bush, Cheney und Rumsfeld hinweist. Die schweren und systematisch begangenen Verbrechen werden sämtlich aus dem im Übrigen nur in Teilen veröffentlichten "CIA Folterbericht" ersichtlich, so dass davon auszugehen ist, dass das qualitative und quantitative Gesamtmaß der durch US-Militärangehörige unter Befehl der genannten begangenen Verbrechen tatsächlich enorm ist.

Ich weise mit gebotener Eindringlichkeit darauf hin, dass sich die Beschuldigten Bush, Cheney und Rumsfeld auch nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als Anstifter an den Straftaten beteiligt haben und darf meiner Verwunderung Ausdruck geben, dass nach dem öffentlich Bekanntwerden der offensichtlichen Beteiligung an den Verbrechen pflicht- und rechtsstaatswidrig noch kein Verfahren gegen diese eingeleitet wurde, so dass die Beschuldigten sich allen Ernstes frei in der Bundesrepublik bewegen könnten, obwohl diese im Hinblick auf die von diesen unzweifelhaft initiierten und beförderten Verbrechen und im Hinblick auf die Fluchtgefahr unverzüglich in Untersuchungshaft zu nehmen wären.

Ich weise darauf hin, dass ein Stillhalten, gerade auch im Zusammenhang mit den militärischen Bündnissen mit den USA, von Dritten als Zustimmung zu den Verbrechen angesehen werden kann und kaum nur mutmaßlich auch wird. Damit einher geht aber die Gefahr, dass diese Dritten (ebenfalls nicht gerechtfertigt) Terroranschläge gegen Einrichtungen und Bürger auch der Bundesrepublik Deutschland begehen. Damit liegt die geforderte Einleitung eines Verfahrens und die Ausstellung der Haftbefehle gegen George W. Bush, Richard B. Cheney und Donald H. Rumsfeld sowie die Unterbreitung des Vorganges an den internationalen Strafgerichtshof auch im Interesse der Bürger der Bundesrepublik Deutschland - deren Unversehrtheit und Wohl die Regierung durch den von den Ministern geleisteten Amtseid verpflichtet ist.

Anlagen:
  1. Committee Study of the Central Intelligence Agency 's Detention and Interrogation Program, Foreword by Senate Select Committee on Intelligence Chairman Bianne Feinstein ("CIA Folterbericht") gespiegelt von http://www.intelligence.senate.gov/study2014/sscistudy1.pdf
  2. UNITED NATIONS, HUMAN RIGHTS COUNCIL, Bericht A/HRC/13/42

02.12.2014

Amtsgericht Leipzig spuckt den Referenzkundemasche-Betrügern der Bitskin GmbH in die Suppe

Ein gar leckeres Abzock-Süppchen haben sie am Köcheln - so dachten die Euroweb-Nachahmer von der "Bitskin GmbH" des Karsten Spieß, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin. Doch das AG Leipzig sah scharf hin und dachte sich ganz anderes: Es lehnte die Klage der Abzocker mit Urteil vom 26.11.2014 ab. Grund: Es sieht in der Vertragsgestaltung der Bitskin GmbH keinen wirksamen Vertragsschluss. Es bestünde ein Einigungsmangel gemäß § 154 Abs. 1 BGB. In der Begründung führt das Gericht aus, dass Leistungspflichten der Bitskin in dem verschleiernd mit "Partnervereinbarung / Investitionsprogramm" überschriebenen Vertragsformular „im Dunkeln“ bleiben. Die nur mit „NM Partner“ umschriebene Leistungsbestimmung sei selbst unter Einbeziehung der AGB „inhaltsleer“. Dabei sei es bedenklich, dass der eigentliche Vertragsinhalt in AGB ausgelagert würde, die nur in winzigem Schriftgrad abgedruckt werden. Vertragspartner würden nicht erwarten, dass der eigentliche Leistungsinhalt dort abgedruckt würde. Auch die Frage, ob die Referenzkundenmasche arglistige Täuschung ist, bejahte das Gericht entsprechend den neueren Gerichtsentscheidungen dazu ausdrücklich. Die Vertragsgestaltung bei welcher die Käufer die "Katze im Sack kaufen" und sich vier Jahre lang an einen auffällig teuren Vertrag binden verstoße zudem gegen das Rechtsprinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

"Bitskin kann gegen das Urteil Berufung einlegen." - schreibt RA Stefan Musiol - für mich klingt das wie "Komm doch! Hol Dir noch eine ab!"

Und so ist es auch. Selbst wenn in der theoretisch möglichen Berufung das Landgericht nicht auf den Einigungsmangel erkennt wird es diese voraussichtlich wegen der arglistigen Täuschung oder wegen der im dunklen Sack kläglich miauenden Katze zurück weisen.

Und für diese allfällige Watsche will die Bitskin wohl eher nicht auch noch die andere Backe hinhalten.

01.12.2014

.kinder - verdienen Schutz - auch gegen Kommerz - mit eigenem Nameserver

Der Heise-Artikel "Schutzraum oder Schokomarke? Neuer Streit über .kinder" hat mich dazu veranlasst, eben mal einen Artikel über einen eigenen Nameserver zu verfassen.

Immerhin kann man mit einem solchen die lieben Kinder wohl bald auch vor Karies und anderen Übeln der "Lebensmittel"-Industrie schützen. Zum Beispiel davor, dass diese für eine Tafel billigster Schokolade Familiengeheimnisse an den Ferrero-Konzern verraten. Dem gehört nämlich schon bald die Top-Level-Domain "kinder".

Zu erst einmal bracht man einen kleinen Rechner. Ein "Rasberry" mit dem Debian-Derivat "Rasbian" reicht. Vielleicht steht für die ersten Tests auch ein altes Laptop irgendwo herum. Ein Debian ohne grafische Oberfläche, Ubuntu-Server (auch ohne grafische Oberfläche) reicht nämlich völlig aus. Das Debian kann man von der hier herunterlzuladenden "*netinst.iso"  installieren.

Nach dem Setup:

Man installiere den Nameserver:

A) Debian:
~> su
~# apt-get update
~# apt-get dist-upgrade
~# apt-get install bind9

B) Ubuntu:
~> sudo -s
~# apt-get update
~# apt-get dist-upgrade
~# apt-get install bind9

Der braucht eine feste Netzwerkadresse. Dazu muss man die Datei /etc/network/interfaces anpassen:
#/etc/network/interfaces
auto eth0
iface eth0 inet static
    address 192.168.1.2   #Anpassen!
    netmask 255.255.255.0  
    gateway 192.168.1.1 # Ihr Router!
    mtu 1492 # gut für DSL
    dns-nameservers 127.0.0.1

Danach passe man als root seine Datei /etc/bind/named.conf.options wie folgt an:
#/etc/bind/named.conf.options
options {
 directory "/var/cache/bind";
 forwarders {
   87.118.100.175; # freier DNS
   62.141.58.13;   # ----"----
   87.118.104.203; # ----"----
   85.25.251.254;  # ----"----
   94.75.228.29;   # ----"----
   8.8.8.8;        # Google-DNS
   8.8.4.4;        # ----"----
   192.168.1.1;    #Ihr Router!
 };
 dnssec-enable no;
 dnssec-validation no;
 listen-on { any; };
};
#Unterdrücken von Fehlermeldungen im Logfile
#bei misslungener Namensauflösung
logging {
 category "lame-servers" { null; };
 category "edns-disabled" { null; };
};

Weiter schaffe man eine eigene Zone, indem man man mit root-Rechten (su bzw. sudo) in die Datei /etc/bind/named.conf.server-zones folgendes einfügt:
#  /etc/bind/named.conf.server-zones
zone "kinder" {
 type master;
 file "/etc/bind/db.kinder";
};

Jetzt muss nur die darin genannte Datei /etc/bind/db.kinder angelegt werden:
# /etc/bind/db.kinder
$TTL 5m
@ IN SOA dns1.kinder. dns2.kinder. (
 42 ; serial
 5m ; refresh
 5m ; retry
 1w ; expiry
 5m ; minimum
) ; 
kinder. IN NS 192.168.1.2. # Ihr Nameserver
dns1.kinder. IN A 192.168.1.2
dns2.kinder. IN A 192.168.1.2
* IN A 127.1.1.1

und nach einem Neustart:
~# service bind9 restart

steht der neue DNS (Nameserver) allen im Haushalt zur Verfügung. Man kann den auch testen:
~> nslookup test.kinder 192.168.1.2
Server:         192.168.1.2
Address:        192.168.1.2#53

Name:   test.kinder
Address: 127.1.1.1

Natürlich muss der DNS (hier mit "192.168.1.2") dann noch bei den einzelnen Rechnern eingetragen werden. Danach werden alle Adressen unter der künftigen Fress-, Fett- und Kariesdomain "kinder" umweltfreundlich zu der Adresse 127.1.1.1 aufgelöst. Von dort droht Ihren Kinder keine weitere Gefahr.

Nahezu das Gleiche mache ich bei mir zu Hause übrigens mit ivwbox.de.

29.11.2014

Die Euroweb verzweifelt auf der Suche nach "Fachkräften" - Euroweb hostet jetzt bei Strato...

Auf die Idee, unter der Adresse "arbeitsamd.com" nach einem Job zu suchen, muss man erst mal kommen:

Die Euroweb kam auf diese Idee. (1)

Wirklich: Die Euroweb kam auf dies Idee, dass sich so dumme Menschen fänden (2)

Und setzte diese dann auch noch fehlerhaft um.

Damit ist klar, dass die Euroweb das beworbene "SEO" für sich selbst nicht umsetzt. Unklar bleibt, ob die das überhaupt kann. Aber, die "Eurowebs" hatten noch viele andere Ideen dieser Art, die auch nicht viel klüger sind:

Oder, zu Letzt, diese hier:
Tja. Da wollte man wohl nach meiner ersten Erwähnung der wettbewerbswidrigen Tuns der Eurowebber und in der, diesen fies agierenden "Marktteilnehmern" eigenen Täuschungsabsicht die ganz enge Verbindung zur Euroweb Internet GmbH vertuschen um einem Ordnungsmittelantrag mit einem Hinweis auf die besondere Strafwürdigkeit wegen der Umgehung der Referenzkundenverfügung zu entkommen.

Nur war das da schon - mal wieder - zu spät.

28.11.2014

Düsseldorfer Suchmaschinenoptimierung, Udo Vetter kontra Oleggo GmH...

Wie der Düsseldorfer RA Udo Vetter schreibt betreibt eine Oleggo GmbH aus Dortmund Suchmaschinenoptimierung a.k.a. SEO. Und diese meint, genau wie die Euroweb, durch "Telefonterror" bekannter werden zu müssen - offenbar bringt die Suchmaschinenoptimierung der Oleggo GmbH nicht das, was die Oleggo GmbH (sich selbst) davon verspricht, denn sonst könnte diese auf die unzulässigen Kaltanrufe verzichten. Die von Udo Vetter veröffentlichten "Argumente" derer Anwälte klingen in meinen Ohren genau so blöd wie das dumme Gewäsch, mit welchem ein "Rechtsanwalt" Philipp Berger einst in der fast identischen Angelegenheit (cold calling der Euroweb) "clownesqu"(*) auffällig wurde.

Der Geschäftsführer der Oleggo GmbH, ein Diplom-Informatiker Hermann Bense, wird wohl schon bald bei der Euroweb anrufen oder andersherum. Die könnten sich dann auch über "SEO auf der Startseite" unterhalten.

Udo Vetter indes überlegt noch immer, ob er seinen Anwalt einschalten sollte.

Naja: Zumindest in außergerichtlichen Sachen soll der Anwalt - der grundsätzlichen Schadensvermeidungspflicht folgend - selbst tätig werden und kann insbesondere keine Abmahngebühren verlangen. Nicht, dass er sich noch zum "Gravenreuth" macht. Das ist bei Udo Vetter aber eher nicht zu vermuten: Der hat nämlich Mandanten und macht sich bei solchem Ärger zunächst einmal durch einen "seelisch befreienden Blogeintrag" Luft.

In den Kommentaren findet sich einer, der so lautet:
"So oft wie in diesem Beitrag die Oleggo GmbH auftaucht, würde es mich nicht wundern, wenn dieser Beitrag mit relevanten Informationen zur Oleggo GmbH zukünftig ganz oben bei Google auftaucht, wenn man nach der Oleggo GmbH sucht, um aktuelle Neuigkeiten über die Oleggo GmbH zu finden. Das wird dann sicherlich auch die Oleggo GmbH freuen :-)"
Offenbar ist inzwischen so manche Gepardenforelle von Hommingberg bis in den Dortmund-Ems-Kanal gelangt. Da helfe ich doch gern beim Suchen: Nicht dass der Oleggo GmbH des Hermann Bense durch die Kaltantrufe ein ungerechtfertigter Schaden entsteht.

*) Wie schreibt man das? Meine Rechtschreibprüfung empfiehlt "Clownsfigur", was nicht passt...

26.11.2014

Über 25% "atypische Beschäftigungsverhältnisse" und "Fachkräftemangel"

"Die Zahl sogenannter atypischer Beschäftigungsverhältnisse hat demnach 2013 das zweite Jahr in Folge abgenommen. Sie sank laut der Statistik um 71.000 auf 7,64 Millionen."
schreibt SPON

Deutschland hat ca. 80 Mio. Einwohner. Davon 40 Mio im arbeitsfähigen Alter. Davon dürften ca. 35 Mio wirklich arbeiten oder arbeiten [s|w]ollen. Das bedeutet: über 25% der Arbeitnehmer haben ein "atypisches Beschäftigungsverhältnis". Da fragt man doch glatt, was denn "atypisch" sei.
"Als Grund für den Rückgang von Zeitarbeit und befristeten Jobs nennen Experten die Probleme von Unternehmen, geeignetes Personal zu finden."
Das ist also dann "des Pudels Kern", der wahre Grund für das Gejammer vom "Fachkräftemangel": Unternehmen haben nicht wirklich Probleme, Fachkräfte zu bekommen, sondern nur solche, Fachkräfte als Praktikanten, Leiharbeitnehmer oder zu sonstigen prekären Bedingungen ganz übel auszubeuten.

Und die jammern obwohl die Zahl der "atypisch" Beschäftigten gerade mal um 1% abgenommen hat. Die Regierung aus Merkel und den anderen, den angeblich "sozialdemokratischen" Genossen der Bosse, wird dieses lächerliche Prozent gleich zum Anlass nehmen um darauf zu erkennen, dass die tatsächlich unvertretbare Zahl der "atypischen Beschäftigungsverhältnisse" mit extremer Ausbeutung - die zur Verarmung ganzer Bevölkerungsschichten führte und führt - "keinen Handlungsbedarf mehr" erkennen lasse.

Ab dafür!

24.11.2014

Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf) schrumpft weiter

Jetzt sind es also nur noch 5. Allerdings benennt Frau Adrijana Blazevska die Herren Berger und Buchholz auf "blazevska.de" noch immer als "Partner".

Die Kanzlei Buchholz und Kollegen ging aus der offensichtlich in erhebliche wirtschaftliche Schieflage geratenen "Berger Law LLP" hervor und übernahm (teilweise) das Personal, die recht kurze Mandantenliste, das Gerichtspostfach  und genau eine Großkundin (die Euroweb und deren Töchter), deren eher negativ einzuschätzende Entwicklung offenbar auf die Kanzlei durchschlug.

22.11.2014

Euroweb Deutschland GmbH ("EW Deutschland", "EW GmbH", "ew.de") - der nächste Schlag ins Kontor

An: Euroweb Deutschland GmbH
Christian Stein
Hildebrandtstr. 24d
40215 Düsseldorf


Allerwertester Herr Christian Stein,

auf Ihrer Webseite unter der Adresse "www.ew.de" bewerben Sie eine Anzahl von Webseiten als solche, die von Ihrer Firma für Ihre Kunden erstellt wurden.

Dies ist jedoch unwahr, denn die jeweiligen Kunden haben offensichtlich in den Jahren 2012 oder 2013 Verträge mit der Euroweb Internet GmbH abgeschlossen und die Webseiten wurden von dieser Firma auch erstellt und werden bis zum heutigen Zeitpunkt auch von dieser gehostet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Webseiten bzw. des Vertragsabschlusses gab es Ihre Firma außerdem noch gar nicht. Das schließt auch aus, dass diese Seiten in Ihrem Auftrag erstellt worden sein können.

Sie haben diese unwahre Werbung unverzüglich zu unterlassen. Ich habe und erhebe einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 8 UWG.

Falls Sie am 26.11.2014 um 11.00 Uhr noch mit Kunden bzw. Webseiten der Euroweb Internet GmbH oder solchen einer anderen Firma unter dem Vormachen, diese seien Ihre Kunden bzw. von Ihrer Firma erstellten Webseiten werben, werde ich Sie gerichtlich in Anspruch nehmen.

Falls mir bis zum 27.11.2014 14:00 Uhr keine Unterlassungs und Verpflichtungserklärung vorlegen, nach welcher Sie es unterlassen, mit Kunden zu werben, welche nicht tatsächlich diejenigen Ihrer Firma sind und ein Vertragsstrafeversprechen von mindestens 15.000 Euro für jeden Einzelfall versprechen werde ich Sie ebenfalls auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Sie bekommen die einstweilige Verfügung dann noch in diesem Jahr zugestellt.

Einem Rechtsstreit sehe ich jedenfalls gelassen entgegen. Die Sie voraussichtlich vertretende Kanzlei Buchholz und Kollegen sehe ich auf Grund früher Erfahrungen eher als "für meine Interessen förderlich" an.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
An Beweismitteln herrscht hierzu absolut kein Mangel.

BILD berichtet über rechtswidrige Ausspitzelung durch BND - Ist der Springer-Verlag eine Propaganda-Abteilung von Geheimdiensten?

Die BILD-Zeitung berichtet selbst, diese sei jahrlang rechtswidrig von einem Horst Mahnke im Auftrag des BND "ausspioniert" worden.

BILD berichtet auch selbst, dass der BND-Agent Horst Mahnke im Dritten Reich SS-Hauptsturmführer der Nazis war. Der BND darf im Inland nicht tätig werden, "ermittelte" aber - und nahm wohl auch Einfluss auf die Redaktion - nach den teilweise gezeigten Schriftstücken illegal im Axel Springer - Verlag, dessen Chef übrigens selbst auch intensive Beziehungen zu den Spitzen von Partei(en) und Staatsführung (wieder so ein merkwürdiger "ostzonaler" Begriff)  unterhielt.

Laut BILD hat Irsael auf den Herauswurf des, ich nenne ihn mal im Stasijargon einen "informellen Mitarbeiter", SS-Hauptsturmführers Mahnke gedrängt. Dieser sollte durch einen "jüdischen Emigrant" ersetzt werden, "der mit dem CIA in Verbindung stehe und außerdem den Ruf habe, auch mit dem israelischen Geheimdienst zusammenzuarbeiten."

Nachfolger wurde dann ein Ernst Cramer, "ein Mann, der wegen seines jüdischen Glaubens 1939 hatte ins Exil gehen müssen. Der Remigrant aus den USA arbeitete bereits seit 1958 für Springer, u. a. als stellvertretender WELT-Chefredakteur und Prokurist des Hauses." Das sieht für mich so aus als habe der Springer-Verlag mit dem neuen  "Geschäftsführer des ‚Redaktionellen Beirats'" dann tatsächlich wissentlich einen für einen oder mehrere "befreundete" ausländische Geheimdienste tätigen als Geschäftsführer des ‚Redaktionellen Beirats' geholt. Das aber schreibt BILD nicht, heult nur herum, der Verlag sei rechtswidrig ausspioniert worden.

Wenn man dem allen nämlich folgt, dann drängt sich der Eindruck auf, der Springer-Verlag ist eine "Propaganda-Abteilung von Geheimdiensten", geradezu ein "Staatsorgan" und unterscheidet sich insofern kaum von solchen wie dem "ostzonalen" DDR-Organ "Neues Deutschland".

Das sich der BND als Geheimdienst der Bundesrepublik Deutschland an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland hält und deutsche Staatsbürger im Inland nicht ausspioniert habe ich noch nie geglaubt - so "blauäugig bis blöd" wie sich diverse Kanzler und die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage selbst öffentlich darstell(t)en bin ich nämlich nicht.

Aber die offensichtliche Nähe von Springer-Verlag und Geheimdiensten, die ist mir jedenfalls hinsichtlich der bewussten personellen Verquickung und ergo in dieser Deutlichkeit, neu.


Zur "political correctness": Ich darf "ostzonal" sagen, denn ich bin mit ganzem Herzen ein "Ossi" und dürfte kaum im Verdacht stehen, dass "ostzonal situierten" gegenüber abwertend zu meinen.

20.11.2014

"Microsoft Certified Professional" - Verschwenden Jobcenter Geld für fragwürdige Zertifizierung?

"Den Microsoft Certified Professional Test legen üblicherweise IT-Profis ab, um ihre Qualifikation nachzuweisen."
Laut Yahoo-Finanzen (dort findet sich auch das Zitat) hat ein FÜNFJÄHRIGER Bub den Test bestanden.

In Hinblick auf den Bericht (dessen Wahrheitsgehalt ich nicht nachprüfen kann) frage ich mich:
  1. Wozu kann das Zertifikat taugen?
  2. Doch nicht etwa um Gebühren einzunehmen?
  3. Wäre das nicht auch irgendwie Abzocke?
  4. Warum zahlen "Jobcenter" mit dem Geld deutscher inländischer (Entschuldigung: auch türkische, italienische oder böhmische Arbeitnehmer zahlen in Deutschland dafür) Versicherter für diese "Zertifizierung" auch die Gebühr, die letztendlich zu einem großen Teil an den US-Gigant Microsoft geht?

18.11.2014

Prozessticker - LG Düsseldorf - "Euroweb Referenzkundenmasche", 34 O 67/14

Mittwoch, 19.11.2014 23:00

Fazit des Tages: Die Euroweb hat die jahrelang systematisch betriebene arglistige Täuschung der durch die Referenzkundenmasche geworbenen Kunden eingeräumt. Ich gehe dennoch davon aus, dass das Verfahren vor dem OLG endet. Wie die Richterin Stöve entscheidet kann man nie so genau wissen. Nach Lage der Dinge werde ich aber vor dem OLG definitiv Recht bekommen. Entscheidet die Richterin gegen mich, dann kann es also gut sein, dass das OLG mal wieder einen Antrag bekommt, in dem es heisst, dass gegen das Urteil der Richterin Stöve "heute hier zugestellt" Berufung eingelegt wird. Das letzte Mal hat das auch sehr gut geklappt und am Ende wurde der Euroweb verboten, mit einem eigenen Rechenzentrum zu werben. Entscheidet die Richterin für mich, so wird die von der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) vertretene Euroweb wohl so dumm sein, das Verfahren vor das OLG zu tragen und die Hauptsacheklage werde ich definitiv führen wenn die Euroweb keine Unterlassungserklärung abgibt. Darüber hinaus sind jetzt schon einige Ordnungsmittelanträge vorzubereiten.

Mittwoch, 19.11.2014 18:00

Ich bin zu Hause angekommen. Im Postfach ist schon der Entwurf für einen Schriftsatz, mit dem auf die reichlich späte "Begründung" des "Widerspruchs" der Euroweb reagiert wird. Wie so oft stellt sich die rechtliche Lage nämlich ganz anders dar, als die Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (früher: Berger Law LLP) diese weit ausschweifend (12 Seiten) darstellt. Der Entwurf ist sehr gut, es braucht nur etwas "Feintuning".

Mittwoch, 19.11.2014 12:00

Ich konnte es mir nicht verkneifen, mal bei der "EW Deutschland GmbH" a.k.a. "Euroweb Deutschland GmbH" vorbei zu schauen:

Euroweb und Yourrate GmbH teilen sich die Klingel, das Büro ...

Mittwoch, 19.11.2014 09:45

Verkündung der Entscheidung am 12. Dezember. Entscheidet die Richterin Stöve erneut gegen mich, dann geht die Sache definitiv vor das OLG. Um eines kommt die Richterin jetzt nicht herum: Die muss mir die Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren bewilligen. Noch geht es nur um die einstweilige Verfügung.

Mittwoch, 19.11.2014 09:35

Die Euroweb beharrt darauf, dass ich früher Kenntnis von den Verstößen gehabt habe. Diese Kenntnis (im Gegensatz zur "Vermutung") konnte ich allenfalls nur gehabt haben, wenn diese Täuschungen auch so statt gefunden haben.Demnach räumt die Euroweb die Richtigkeit der Vorwürfe ein, dass diese jahrelang mit der Referenzkundenmasche systematisch arglistig getäuscht hat!

Mittwoch, 19.11.2014 09:30

Es wird streitig verhandelt. Ich lege dar, dass die von der Euroweb zitierten Fälle sämtlich solche Sachverhalte betreffen, in denen den Antragstellern, denen die Eilbedürftigkeit aberkannt wurde, die Verstöße gesichert (aus Druckwerken wie Werbung und AGB) gesichert bekannt waren, ich indessen aber keine Möglichkeit hatte, früher einen durchsetzbaren Antrag einzureichen. Der Anwalt Bohne von der Kanzlei Buchholz und Kollegen "ärgert sich" als ich ihm bestätige, dass dann ja die Möglichkeit bestanden hätte, gegen die Artikel in diesem Blog zu klagen. Das hätte er mal versuchen sollen! Da hätte ich am Ende Einiges zu lachen gehabt, denn die Klage wäre auch so "voll in die Hose" gegangen. Wie auch immer: Jetzt ist es auch dafür zu spät...

Mittwoch, 19.11.2014 09:15

Ich bin pünktlich abgekommen. In dem von der Euroweb äußerst kurzfristig vorgelegten "Widerspruch", gefaxt vom Gericht gestern um 17:10, wird nur die Eilbedürftigkeit bestritten. Da hätten die besser mal den Verfügungsanspruch anerkannt: Denn die Euroweb bestreitet die jahrelang und systematisch begangenen Rechtsverletzungen nicht!

Dienstag, 18.11.2014 - 19:39

Ich bin in Düsseldorf, ausgestattet mit einem Wegeplan und nur knapp 30 Gehminuten vom Landgericht entfernt im Hotel untergekommen.

Dienstag, 18.11.2014  - 14:42

Ich bin auf dem Weg nach Düsseldorf. Im Gepäck ein ganzes Paket eidesstattlicher Versicherungen von "Kunden" der Euroweb, welche mit vollem Recht durch die Referenzkundenmasche getäuscht fühlen und solchen, die "gerade noch davon kamen". Mir wurde noch immer keine Widerspruchsbegründung vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass die Richterin morgen die Einstweilige Verfügung aufrecht erhalten wird. Da braucht es nur wenig Optimismus, die Tatsachen und das Gesetz stehen auf meiner Seite.

14.11.2014

Zeugenaufruf: Euroweb-Referenzkundenmasche,
LG Düsseldorf, 34 O 67/14
Termin: Mittwoch, am 19.11.2014

Ich sag jetzt schon "Danke"!

Es scheint(*) eigentlich "mehr als zu reichen". Darüber hinaus reicht es wohl(*) auch für, nennen wir es beschönigend "eine kleine Serie an Ordnungsmittelanträgen", wegen Verstößen gegen frühere Verfügungen und Urteile. Es reicht sogar für weitere Anträge bzw. eine inhaltliche Ausweitung der allfälligen Hauptsacheklage.

Es wäre also nunmehr (auch wenn die weiteren Versicherungen nicht mehr im EV-Verfahren werden können) sehr nett und absolut nicht "hyperliquid" wenn ich weitere haben könnte. Und ich gehe davon aus, dass Urteil vielen Opfern der Euroweb-Referenzkundenmasche nützen wird. Für den Fall einer hier wohl(*) von der Euroweb anzustrengenden Berufung rechne ich sogar mit deutlichen Worten des OLG Düsseldorf, welches bei der Euroweb - wohl wegen deren notorischen Prozesslügen - inzwischen sehr scharf hinschaut.

*) Viele wissen es: "Gericht", "hohe See", "Gottes Hand" ... und so weiter.


Zum Artikel:

Wie meine Leser wissen habe ich im Juli 2014 die Einstweilige Verfügung 34 O 67/14 erwirkt, welche es der Euroweb Internet GmbH (und so oder so auch deren Töchtern) untersagt mit der Referenzkundenmasche zu werben.

Gegen diesen Beschluss hat die Euroweb im August Widerspruch eingelegt aber diesen auch nach einer Fristsetzung noch nicht begründet. Aus früheren Erfahrungen muss ich damit rechnen, dass die Euroweb und deren Anwälte nun äußerst kurzfristig, trickreich und gemäß früheren Erfahrungen dreist und vorsätzlich unwahr vortragen. Das gilt hier besonders deshalb weil der Ausgang des Verfahrens auch erhebliche Auswirkungen auf sehr viele andere Verfahren und das wirtschaftliche Weiterbestehen der Euroweb überhaupt haben kann. Nicht nur ich glaube nämlich, dass das gesamte Geschäftsmodell der Euroweb auf der Täuschung mit der Referenzkundenmasche beruht und dass ohne diese Täuschung die Euroweb "den Bach runter geht".

Ich bitte daher Betroffene, also von der "Euroweb Internet GmbH", der "EW-Deutschland", der "Internet Media Online GmbH" oder der "Webstyle GmbH" heimgesuchte aus dem Raum Düsseldorf (oder auch von anderswo) sich am Mittwoch, dem 19.11.2014 um 09:00 Uhr vor dem Raum 2.111 im Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, einzufinden und bei mir zu melden.

Falls Sie nicht kommen können oder wollen:

Allerdings befürchte ich, dass Sie da natürlich arbeiten müssen. Ich bitte Sie deshalb, mir schriftlich eine eigenhändig unterschriebene Versicherung an Eides statt per Post zu übersenden. Diese soll an niemanden adressiert sein und muss mit einer Formulierung beginnen:
"In Kenntnis der gemäß § 156 StGB bestehenden Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt versichere ich wie folgt an Eides statt:"
Dann beschreiben Sie bitte detailliert,
  • wann Sie von wem in wessen Auftrag angesprochen und/oder besucht wurden und
  • welche Versprechen Ihnen gemacht wurden.
Dabei ist insbesondere wichtig, ob und wie
  1. Ihnen mündlich ein Rücktrittrecht (gleich welcher Art) versprochen wurde
  2. Ihnen vorgemacht wurde die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
  3. Ihnen vorgemacht, als "Referenzkunden" oder "Partner" würden Sie erhebliche Preisvorteile erhalten. 
  4. Ihnen vorgemacht wurde, dass Sie als "Referenzkunden" insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten
  5. Ihnen vorab telefonisch vorgemacht wurde, dass der Besuch der Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob Sie als Partner in Frage kämen.
Bitte übersenden Sie auch Kopien der eventuell geschlossenen Verträge und aller anderen, Ihnen noch zur Verfügung Unterlagen. Formulieren Sie dazu: "An Unterlagen füge ich Kopien folgender Schriftstücke bzw. Urkunden bei ... (Liste)" 

Ich bitte um Zusendung an
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel


Danke.
Warnungen  an die Euroweb / Kanzlei "Buchholz und Kollegen":

1.) Einen Prozesstrick wie in der Sache mit den Kaltanrufen wollen Sie bitte gegen mich nicht wiederholen. Ich spiele nicht! Wenn Sie diese "Zirkusnummer" wiederholen, dann sollten Sie darauf gefasst sein, dass Sie diesmal einen Gegner haben, mit dem man solche Späße jedenfalls nicht ungestraft treibt. Ich möchte also nicht in Ihrer Haut stecken, wenn Sie mir und dem Gericht also mit derselben Nummer kommen. Das geht prozessual, strafrechtlich und publizistisch schwer daneben. Ich denke auch die Vorstände eines gewissen Verbandes merkwürdiger Kaufleute werden das nicht wollen.

2.) Auch wollen Sie bitte keine Zeugen antreten lassen, mit welchen der Herr Berger kurz vorher im Café Luise (oder anderswo) bespricht, was diese auszusagen haben und was nicht.

3.) Unterlassen Sie es zu lügen! Ich erinnere Sie an Ihre vorsätzlichen und bewussten Lügen in zahlreichen Verfahren, nur exemplarisch in den beiden Sachen vor dem LG Mönchengladbach.

4.) Herr Philipp Berger, Herr Andreas Buchholz, Frau Adrijana Blazevska: Den garstigen, protzigen und wie so oft verlogenen Pressebericht des Philipp Berger habe ich gelesen, gespeichert und gerade eben auch (sogar in der Version von "Berger-Law.de" gedruckt. Zitat:
"... werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin [an anderer Stelle genannt: Euroweb und Webstyle] als möglicherweise in einigen Passagen irreführend..."
Da wird es aber ziemlich schwer jetzt noch anderes zu behaupten. Schicken Sie (wie so oft in solchen Fällen) einfach einen kleinen Angestellten oder eine kleine Angestellte um den Widerspruch zurück zu nehmen und die einstweilige Verfügung als "letzte Regelung" anzuerkennen. Derlei ist doch der Job der vermeintlich zweitklassigen (angestellten) Anwälte Ihrer letztklassigen Kanzlei - oder?

Das ich obiges zitieren kann ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie sich die oft unbedachte, oft unsachliche und oft unsachgemäße "Ligitation PR" der Kanzlei "Berger Law LLP" (jetzt als "Buchholz und Kollegen" bzw. "Blazevska und Partner" agierend) negativ auf die prozessualen Aussichten der Mandanten auswirkt. Jeder andere Mandant würde die spätestens jetzt herausschmeißen. Die Euroweb wird das weiterhin nicht tun. Ich denke darüber, dass diese auch ganz besonders auf deren oft genug vorsätzlichen unwahren Vorträge angewiesen ist.

Oder ist es etwa so, dass die Partner zu viel wissen und der Christoph Preuß die Anwälte deshalb fast freiwillig "versorgen" muss? Das wäre ja ... ja ... aus meiner Sicht verdammt nah an allem was ich mir als plausibel vorstellen kann.

Subjekt: http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/05/die-euroweb-kanzlei-berger-eine.html

Google bzw. blogger / Blogspot.com hat die Seite

http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/05/die-euroweb-kanzlei-berger-eine.html

gesperrt, nachdem eine Beschwerde der Kanzlei "Berger Law LLP" für die Euroweb Internet GmbH und eine einstweilige Verfügung 8 O 42/12 des LG Mönchengladbach vorgelegt wurde.

Diese einstweilige Verfügung wird jetzt zwingend aufgehoben, denn die Beschwerdeführerin hat die Hauptsacheklage 8 O 65/12 zurückgenommen, auf diese für die Zukunft abschließend verzichtet und auch auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung 8 O 42/12 des LG Mönchengladbach verzichtet. (Anlage)

Ich ersuche nun darum, die Sperre aufzuheben.

Google kann hier eigene Rechte für den Aufwand der Sperre geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Da will ich doch der Euroweb eine Rechnung schreiben. Ich sehe nicht ein, dass meine Arbeit weniger wert ist als die Tätigkeit des allerwertesten Herrn Philipp Berger - der wohl behaupten wird, er habe sich geirrt, wenn ich ihm vorhalte, dass er selbst ziemlich dreist gelogen hat.

Ich biete dem Herrn Philipp Berger an, sich gegen den Vorwurf der dreisten Lüge zur Wehr zu setzen. Am besten vor einem Gericht im Bezirk des OLG Düsseldorf. Immerhin hat er selbst in seiner Antragsschrift einen Satz so verkürzt und dann mit einem anderen Satz verbunden, dass es wenig glaubhaft ist, wenn er behauptet, er habe dem auffällig leichtgläubigen und dann angeblich unwissenden Richter Wolters von der Wettbewerbskammer des LG Mönchengladbach nicht bewusst wahrheitswidrig vormachen wollen, der Satz
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."
beziehe sich auf die Euroweb.

Da hatte der Philipp Berger aber schon wieder nicht für für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert. 

Und die Euroweb muss das zahlen ...

Bringen Philipp Berger und Andreas Buchholz ihren Mandant Christoph Preuß (Euroweb) in den Knast?

Gegen die Euroweb Internet GmbH und deren Geschäftsführer gab es ja bereits eine einstweilige Verfügung wegen der Kaltanrufe.

In diesem Verfahren wurden, weil sich die Euroweb nicht an das Verbot hielt, auch schon Ordnungsstrafen verhängt. Ich weiß zwar nicht, ob diese schon rechtskräftig sind, kann mir aber vorstellen, dass Christoph Preuß in diesem Fall eiskalt seine Buchhalter anwies, die Beträge (ab 5000 Euro) zu überweisen.


Bringen die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz ihren Mandant, den Euroweb-Chef Christoph Preuß, durch dummes Handeln in den Knast?

In solchen Verfahren steigen die verhängten Strafen stetig an, werden quasi mit jedem neuen Fall verdoppelt. Dieses sollte ein brauchbarer Anwalt schon mal wissen, wie auch von der Tatsache, dass ab irgendeinem Zeitpunkt das Gericht dann nicht mehr etwa nur eine aus der Portokasse zu zahlende Geldstrafe verhängt, sondern gleich Ordnungshaft.

Wenn nun die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz meinen, dass es prozessual doch recht nützlich sei, wenn man erst in der mündlichen Verhandlung über deren Widerspruch gegen die "Referenzkundenmasche-Verfügung"  eine Begründung für den durch diese eingelegten Widerspruch nachschiebt, dann haben diese wohl obiges ein wenig mehr vergessen als man einem Anwalt (oder gar drei davon) zutrauen würde. Und diese hier haben offensichtlich zur Gänze vergessen, dass ich gerne Nägel mit Köpfen mache. Denn eines ist klar: Ich muss mich dagegen absichern, dass die  "Referenzkundenmasche-Verfügung" womöglich infolge falschen und unwahren Behauptens oder Bestreitens (jenseits des Gedankens an einen Fehler des Landgerichts wäre das übrigens allenfalls höchstens teilweise möglich gewesen) aufgehoben wird. Ich weiß ja auch, dass und wie die Euroweb und deren Anwälte (jedenfalls die der Kanzlei Berger, Buchholz, Blazevska) vor Gericht lügen - was ich völlig unbesorgt schreiben kann, denn ich habe die Beweise.

Für die "Referenzkundenmasche" suche ich natürlich nach weiteren Zeugen. Und an dieser Stelle wird es interessant, denn
  1. Alle Zeugen geben an, dass der Termin mit den im Lügen geschulten Drückern durch Kaltanrufe zu Stande kam.
  2. Zu dem habe ich Zeugen, die auch nach dem Erlass der Verbotsverfügung noch mit der Referenzkundenmasche angesprochen wurden.
  3. Weiter habe ich eine Aussage, nach welcher die Euroweb gegen das Urteil des OLG Düsseldorf verstieß, welches der Euroweb das Bewerben eines "eigenen Rechenzentrums" und "unternehmenseigener Server" verbietet. Und dieser wird das für die Ahndung zuständige Landgericht ganz sicher glauben.
Es kann also sein und wird immer wahrscheinlicher, dass die Euroweb-Anwälte Philipp Berger, Adriana Blazevska und Andreas Buchholz den Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß demnächst hinsichtlich seiner Rechte im Vollzug der Ordnungshaft (übrigens sind § 171 ff Strafvollzugsgesetz einschlägige Literatur) beraten müssen.

Kann aber auch auch sein, dass die sogar dabei wieder "Mist bauen".

Wenn jetzt aber der derzeitige, formelle Euroweb-Chef Christoph Preuß die möglichen Reaktionen seiner Gegner ebenso schlecht in das eigene Planen und Handeln einbeziehen kann wie seine quasi unternehmenseigenen Anwälte, dann dürfte er im Knast wohl nicht zu einem begehrtem Schachpartner werden. In solchen sitzen oft Betrüger die das weitaus besser können und die suchen "würdige Gegner", keine "Dummköpfe". Gegen "Schach-Idioten" zu spielen macht nämlich keinen Spaß.

Der (noch nicht rechtskräftig) zu 3 Jahren Haft verurteilte "Hubschraubereinsatz"-Middelhoff (die Chance besteht, dass sich beide treffen) jedenfalls wird ihn wohl eher verachten.

Dem Herrn Euroweb-Geschäftsführer Christoph Preuß und den Anwälten der Kanzlei Buchholz und Kollegen wünsche ich viel Spaß in der von diesen wohl anzustrengenden Berufung und dann in der Hauptsache, sodann in der Berufung und der theoretisch möglichen Revision sowie der wahrscheinlich notwendig werdenden Nichtzulassungsbeschwerde: Ein "Querulant" ist einer, der Verfahren führt, die von Anfang ohne Aussicht auf Erfolg sind. Und, wenn man es recht betrachtet, liegt die Sache in Anbetracht des Widerspruchs hier auch so. Und es wird der Euroweb und Christoph Preuß persönlich darüber hinaus durch die nun allfälligen Ordnungsmittelanträge sehr wahrscheinlich weiterer Schaden entstehen.

10.11.2014

Sang- und klanglos: Die Euroweb macht mal was richtig

So sang- und klanglos kann das gehen: Unter fast freiwilligem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung 8 O 42/12 nimmt die Euroweb Internet GmbH vor dem LG Mönchengladbach ebenso fast freiwillig die Hautptsacheklage 8 O 65/12 zurück. Hintergrund sind die von mir erwirkten Beschlüsse des OLG Düsseldorf an denen auch das stark linksrheinische LG Mönchengladbach nicht vorbei gekommen wäre.

Das bedeutet leider auch, dass ich jetzt nicht über weitere Dummheiten der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz berichten kann. Ich darf aber die Euroweb "Betrüger" nennen. Womit ich übrigens nie aufgehört habe.

Für das "Merkbuch":
Durch derlei Verzicht unmöglich gewordene "Ligitation PR" des Gegners ist die beste "Ligitation PR".
Außerdem gibt es es da noch drei Kleinigkeiten:
  1. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz hat auch an Google geschrieben um die Sperrung eines Artikels zu bewirken.
  2. Ich hatte ergo Verluste wegen den fehlenden Werbeeinnahmen.
  3. Durch die Belastung mit der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung erlitt ich "schmerzensgleiches Leid".
Da muss sich wohl noch jemand drum kümmern.

Falls sich irgend ein "Willi" aufregen will, von wegen "Verschwendung von Steuermitteln" und der dergleichen - die Zeche zahlt die Euroweb.

Das ist richtig und irgendwie ist das auch gut so.

Blamiert ist aber irgendwie auch die Kammer des LG Mönchengladbach. Der dortige, der Wettbewerbskammer vorsitzende Richter Wolters wusste nicht einmal (oder gab dieses Nichtwissen vor), dass man den PKH-Antrag selbst (ohne durch einen Anwalt vertreten zu sein) stellen kann.

Es mag ja gerade noch angehen, dass ich als Schlosser den einen oder anderen, womöglich jungen oder nicht spezialisierten oder unerfahrenen oder halt "nassforsch" agierenden Anwalt über die Rechtslage belehre. Aber wenn ich das bei Richtern tun muss - was irgendwie auffallend oft der Fall ist - dann hab ich tiefe Zweifel daran, dass die Rechtsprechung in der BR Deutschland noch den  Charakter einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit hat. Denn das Ergebnis der bundesdeutschen Rechtsprechung - insbesondere der Landgerichte - ist leider mehr als zu oft purer Zufall. Oder, je nach Ansicht, eben auch das Resultat einer ganz besonders linksrheinischen "Rechtsstaatlichkeit" die man auch als systematische Rechtsbeugung ansehen kann bei welcher ein Richter einfach der stärkeren Partei "Recht" gibt weil er - in meinem Fall zu Unrecht - glaubt, dass er willkürlich eine Seite bevorzugen kann. Wenn dann womöglich noch persönliche Beziehungen eine stärkere Rolle spielen als das Gesetz wundert es mich nicht, wenn ein Richter Wolters plötzlich nicht mehr wissen will, dass man Prozesskostenhilfe ohne Anwalt beantragen kann und auch nach der Belehrung ein Spielchen spielte, dem das OLG nicht mehr folgen wollte. Wenn der Richter Wolters dann nämlich - wie implizit geschehen - auch noch behauptet, dass eine Äußerung wonach die Kanzlei Berger nicht für 10 Cent Verstand investiert habe, die von dieser vertretene Firma beträfe, dann gehe ich sogar sehr fest von Rechtsbeugung aus - denn "irren" kann man hier nur wenn man als Richter das Verwenden des Verstandes so auftragswidrig wie strikt vermeidet.

So dürft Ihr mich zitieren.

Bei den Herren Preuß, Fratscher, Buchholz und Berger hat die Deutlichkeit des OLG-Beschlusses zu der Einsicht geführt, dass der sicher auch auf seine Karriere bedachte Richter Wolters diese oder eine ähnliche Nummer - jedenfalls gegen mich - nicht noch einmal durchziehen wird. Die Rücknahme ist ganz klar eine Notbremse. Die betätigt man nur fast freiwillig.

07.11.2014

Ausgenullt :: U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die ehemalige U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AG Regensburg, HRB 12406)  heisst jetzt "Z9 GmbH" und verwaltet "eigenes Vermögen". Die teure "Hamburger Zweigniederlassung" ist ebenso "ge-tschüss-t" wie die Prokuristen.

Womöglich verwaltet schon bald weniger der Thorsten Urmann von der GmbH das "Vermögen" als ein Insolvenzverwalter. Und womöglich verwaltet ein solcher bald vielmehr Schulden. Ein solcher "nameswitch" aus solchen Anlässen ist nämlich auch von anderen insolventen "Gesellschaften" bekannt.

Jüngste Beispiele:
Wie auch immer: Die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist "ausgenullt",  "den Bach runter", "stroked", weg.

Ich vermisse die nicht.


(Danke!)

"Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" verliert auch - wegen arglistiger Täuschung - Zusammenhänge mit der Euroweb?

Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet es:
"Das Amtsgericht Kerpen b. Köln sprach in seinem Urteil vom 30.01.2014 der Betroffenen Unternehmerin das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bestellung einer Internetpräsentation wie der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu. Dieses Urteil bestätigte nunmehr das Landgericht Köln am 31.07.2014 mit einstimmigem Beschluss der Berufungskammer in der Sache 13 S 30/14."
Der Werber der Firma Webweisend hatte der Kundin vorgemacht, dass diese die Präsentation ohne Erstellungskosten aus dem Werbebudget von Webweisend erhalte und nur für Hosting und Service einen Anteil zahlen müsse. Doch damit nicht genug:
"Außerdem war Webweisend unter Verdeckung der richtigen Firmierung als "Media Company" aufgetreten. Mit dieser auch durch die Euroweb Gruppe praktizierten Trickserei ("European Website Company") soll verhindert werden, dass Betroffene vor dem Präsentationstermin Negativberichte im Internet recherchieren können."
schreibt Stefan Musiol weiter.

Un déjà-vue? Si! C'est vrais! Un déjà-vue!

Tatsächlich. Webweisend nutzt die selbe Trickkiste wie die Euroweb: Referenkundenmasche, Namenswechsel. Doch es gibt da noch ein paar Sachen. Referenzkunde der "Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" ist eine "Kanzlei Schauwienold Daniel & Kollegen". Gegen die habe ich derzeit nichts vorzubringen. Aber den Name kenne ich.

Die stand als "Kooperationspartner" auf der Webseite des Gerichtskasso-Philipp Berger. Zudem war ein recht früh gegangenen Partner des Kölner Zweiges der Kanzlei des Philipp Berger dort mal Angestellter.

Dann wäre da noch, dass Webweisend ebenso wie die Euroweb (diese aber nur die eigene Webseite) bei OSN in Nürnberg hostet (gegen OSN liegt hier nichts vor)  - Immerhin hostet also Webweisend die Seiten der Kunden nicht billigst und technisch höchst fragwürdig in Bulgarien - wie die Euroweb es deren Kunden nur eben nicht sich selbst zumutet. Insofern könnte Webweisend als geradezu "seriös" gelten. Wenn es das Urteil nicht gäbe.

04.11.2014

Die am goldenen Löffel lutschten - Die Erbin Madeleine Schickedanz wurde "vermögensberaten"...

Oft liest man von solchen in der einschlägigen, sagen wir mal "wirtschaftsfreundlichen Presse" als den "wirtschaftlich leistungsfähigen", welche man nicht mit Steuern, insbesondere der Erbschaftssteuer, bestrafe dürfe. Ach ja! Diese armen Erben von Leuten, die sich totgeschuftet haben! Mit denen muss man doch Mitleid haben! Bringt denen ein Glas vom Schaumwein und etwas Hummer - um sie über die so ungerechte Steuer zu trösten, die ja "Kreti und Pleti" nicht zahlen muss.

Wie es in der baren Wirklichkeit um solche "Eliten" steht zeigte schon vor ein paar Jahren die Quant (BMW) - Erbin Susanne Klatten, welche sich von einem Gigolo "privat dancer" flachlegen "bemögensverraten(*)" ließ.

Auch was Madeleine Schickedanz erbte (Quelle Versand) ist mit "sagenhaft" richtig benannt. Und auch dieser wurde als "wirtschaftlich leistungsfähiger" Erbin die eher zweifelhafte Ehre zuteil, so richtig geil behumst zu werden: Die Erbin - sicherlich kann sie singen oder meinetwegen sogar einparken und solche schwierigen Dinge - lies sich von einem Vermögensberater dabei helfen, das mühsam (ist ja schwer zu lernen, welchen der goldenen Löffel man für welches Kompott Desert nimmt) ererbte Vermögen zu verwalten und, wie sie im Interesse ihrer "Alterssicherung" hoffte, zu vermehren.

Nun, um diesen Typ der Reichen sieht man ganze Schwärme von ziemlich schrägen Vögeln. Die meisten davon sind, "oh welch Wunder", so genannte "Vermögensberater", welche versprechen, durch das Hin- und Herschieben von ein paar Milliönchen dieselben zu multiplizieren. Dem Versprechen nach mit Zahlen deutlich größer als eins. Dabei geht so manches Geld so manchen Umweg und kommt so manchem zu Gute, der sich im Hinblick auf das auf der Yachtmesse gesehene selbst als bedürftig erscheint. Technisch und finanziell beteiligt sind dann Banken und für diesen besonderen Typ Erben mit den auf besondere Weise treuen Vermögensberatern ist oder war die Bank "Sal. Oppenheim" quasi sonderzuständig und hatte, wie hier mit dem Vermögensberater Joseph Esch, dafür sogar gemeinsame "Holdings" ... das Geschäft lohnte wohl.

Das war bei Frau Madeleine Schickedanz nicht viel anders: Der notleidende Quelle-Konzern wurde mit dem nicht weniger Not leidenden Karstadt-Konzern verheiratet und das, was da entstand, in "Arcandor" umbenannt - wohl damit so mancher vergaß, was es mit der Nothochzeit so auf sich hatte. Es gibt ja jede Menge dämlicher Leute, die das von den Vorfahren überbrachte Vermögen dringend irgendwo anlegen müssen und solche werden dann Aktionäre.

"Arcandor" ging also pleite, woran die paar Sonderflüge des sonst beim Personal eher sparsamen, als Geschäftsführer angestellten Herrn Thomas Middelhoff (Spitzname: "Herr Hubschaubereinsatz") nicht den entscheidenden Anteil hatten.

Kurz vor der Pleite wurde der Frau Madeleine Schickedanz der Vorschlag gemacht, die Aktien der schon fast insolventen Arcandor vom Markt und aus dem Handel zu nehmen - wozu man aber eine erhebliche Mehrheit braucht. Frau Schickedanz, die ja angeblich viel lieber zum Zwecke der Alterssicherung die ganzen unverkäuflichen Aktien für die eine oder andere Milliarde verkaufen wollte, wurde also mit süßen Worten angetragen die Aktien in ihrem Name zusammenzukaufen, damit man ihre Milliarden retten könne.

Aber Frau Madeleine Schickedanz hatte die dafür benötigen 700 Millionen Euro nicht und kam auch nicht auf die Idee, im Schuhregalzimmer, dem begehbaren Schmucktresor oder auf dem Parkdeck nachzusehen ob sich da was zu Geld machen lässt. Aber die liebenswürdige Bank "Sal. Oppenheim", quasi sonderzuständig für Erben mit Vermögensberatern und anderen windigen Typen im Windschatten, präsentierte auch da eine Idee:

Frau Madeleine Schickedanz nimmt einen Kredit bei "Sal. Oppenheim" und einer "Oppenheim-(Joseph) Esch-Holding" und kauft den Aktionären (darunter bestimmt auch die Bank und Joseph Esch selbst...) die Aktien des Pleitekandidaten ab. Das hat der wirtschaftlich leistungsfähigen Erbin gefallen, denn schließlich wäre sie ja nur eine "Strohfrau" durch deren Vorschieben weder ein (teures) Übernahmeangebot gemacht noch der Arcandor-Konzern komplett neu finanziert werden musste.

Merksatz: "Wer andere bescheißen will ist selbst leicht zu bescheißen!"

Weil dann aber niemand mehr da war, der dann noch ein paar tausend Milliönchen in den "Arcandor-Konzern" stecken konnte wollte um diesen zu retten (solche "weißen Ritter" nennt man "Finanzinvestoren") ging der Konzern endgültig pleite und das Vermögen der Ahnen der Erbin Madeleine Schickedanz genau den Bach runter, den der Angestellte Thomas Middlehoff so gerne mit dem Hubschrauber überquerte um im Interesse des Volkswohls den Stau auf der Autobahn nicht zu verschlimmern.

"Sal. Oppenheim" ging es später trotzdem nicht mehr so gut. Das Institut gehört jetzt der Deutschen Bank. Die zahlten für die Kundendatei und das Know-How beim Abzocken von, naja, doch ganz schön dumm handelnden Erben.

"Die Quelle-Erbin und einstige Arcandor-Großaktionärin beteuerte, die Versuche zur Rettung des Konzerns wie Kreditaufnahme oder Aktienzukauf nicht überblickt zu haben" schreibt Spiegel Online. Da hat die Frau Madeleine Schickedanz wohl bei einigen Grundlagenfächern im Fach BWL und ganz besonders in "Vertragsgestaltung" gefehlt - was der Abbruch nach 2 Semestern  ja auch nahe legt. Anders ausgedrückt: Wozu ökonomische Grundlagen lernen wenn man ein paar Milliarden erbt? Noch anders ausgedrückt:
Was viele der "wirtschaftlich leistungsfähigen" auszeichnet ist jedenfalls nicht deren Intelligenz, nicht deren Umsicht oder gar deren Fleiß. Es ist nur und genau das Geld, welches diese nie selbst verdient haben. Jedenfalls so lange sie es NOCH haben.
Die "fast vollständig verarmte" Frau Madeleine Schickedanz klagt jetzt gegen 14 Parteien, darunter jener Vermögensverwalter Joseph Esch und Sal. Oppenheim auf fast zwei Milliarden. Hoffentlich hat ihr jemand gesagt was das kosten wird und was Sie noch hat. Nicht dass die einst "leistungsfähige" Erbin womöglich den Prozess verliert und dann nach der Pfändung von Schuhen, Schmuck und Autos auch noch Sozialhilfe beantragen muss. Und dann nochmal behauptet, dass man sie nie über die Risiken aufgeklärt habe.

Ach so: Die Erbschaftssteuer ist zu niedrig. Man sollte weiter irgend eine Formel finden, bei welcher der Intelligenzquotient, Bildung und eigene Tätigkeit Einfluss auf die Höhe der Steuer hat. Dann hätte das nicht passieren können. Und zu behaupten, dass der Staat mit Geld nicht umgehen könne, fällt mir jedenfalls im Hinblick auf das Prozessgeschehen sehr schwer.

Noch ein Nachtrag: Das hier zwei Frauen genannt werden ist purer Zufall. Mir sind durchaus auch Unternehmersöhne bekannt, welche das Geld z.B. "versoffen, verkoksten und verhurten" oder bei "Steuersparmodellen" an windige "Vermögensberater" verloren und sich gleichzeitig für die "Elite der Nation" hielten. Nur ist halt keiner davon so prominent.


*) "bemögensverraten" - Kein Schreibfehler. Der Typ hat erst so getan, als möge sie ein wenig ("bemögen") und dann eiskalt abgezockt ("verraten").

02.11.2014

Referenzkunden der Euroweb leben gefährlich: Abmahnwarnung

Die Euroweb wirbt im Verkaufsgespräch auch damit, dass deren Webseiten "rechtssicher" seien.  Doch gleich in zwei Hinsichten leben die Kunden der Euroweb so sehr gefährlich, dass in zumindest vielen Fällen deren wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet ist:

1.) Fehlerhaftes Impressum


Bildschirmfoto: Nur ein Beispiel von wahrscheinlich sehr vielen
§ 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten:

1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
  1. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Die Registernummer fehlt aber auf der Webseite dieses "Referenzkunden". Anders ausgedrückt: Auch hier hat wohl mal wieder der zweite Blick auf die Webseite, eine Qualitätskontrolle, gefehlt und die potentiellen Kunden der Kunden holen das dann nach. Oder aber die Wettbewerber. Das Risiko bemisst sich darin, dass auch dieser Euroweb-Kunde jederzeit von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Streitwerte liegen hier gerne mal bei 15.000 Euro. Eine UG hat normalerweise eine recht dünne (Eigen-) Kapitaldecke zwischen mindestens 5.000 und unter 25.000 Euro - sonst wäre es statt einer per se weniger kreditwürdigen "Unternehmergesellschaft" ja eine "richtige GmbH" geworden. Demnach ist für diesen Euroweb-Referenzkunde "Deine Sportsfreunde U.G." der Mangel an Gesetzestreue also richtig gefährlich, dass insbesondere deshalb, weil gerade Fitnessstudios in einem recht hart geführten geführten Wettbewerb stehen und solche kleinen Fehler nicht selten dazu genutzt werden um einen wenig finanzkräftigen Wettbewerber mit Klagen zu überziehen und so aus dem Markt zu werfen. Der Hebel funktioniert auch, weil es sich bei den "Ketten" in der Branche um Franchising-Unternehmen handelt. Das einzelne Studio vor Ort ist schnell mal "pleite".

Hinweis: Ein Musterschreiben hinsichtlich der Nachbesserung und Kündigung bei Nichterfüllung habe ich inzwischen veröffentlicht.

2.) Auch das derzeit mit verkaufte "YourRate-Paket" ist klar gesetzwidrig


Das sagt das Gesetz:
§ 6 TMG: Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
  1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
  2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
Das wird aber nicht eingehalten. Das von der Euroweb und der Internet Online Media GmbH gern auch als "Dreingabe" mit verkaufte "Yourrate-Paket" führt zu dem Risiko, dass Euroweb-Kunden von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden können - denn die gekauften Bewertungen sind ganz eindeutig keine Meinungsäußerungen von echten Kunden sondern Werbung und somit "kommerzielle Kommunikationen". Streitwerte liegen hier gerne mal bei 50.000 bis 100.000 Euro.

Besonders übel ist das, weil gleich zwei Gesetzesverstöße vorliegen: Die von den Kunden des Euroweb-Konzerns und der Yourrate GmbH beauftragten Werber täuschen vor, dass diese Waren oder Dienstleistungen erworben und/oder genutzt hätten. Das fällt unter § 4 Nr. 1 ("unangemessener unsachlicher Einfluss") , Nr. 3 ("Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen") und Nr. 11 ("Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln") UWG - letzteres wegen des Verstoßes gegen § 6 TMG.

Fazit:


Wer "Euroweb", "Internet Media", "EW Deutschland" oder "YourRate" kauft investiert also möglicherweise rund 200 Euro monatlich in seine eigene Pleite.

31.10.2014

Und täglich grüßt das Murmeltier

Im schönen Tagesrhythmus werde ich derzeit in hässlichen Kommentaren von einem auf der Seite der Euroweb stehenden Sockenpuppenspieler gefragt, was ich denn mache? Offenbar weiß man inzwischen, dass es für die Euroweb nichts Gutes bedeutet wenn ich ein paar Tage nichts veröffentliche und macht sich zu Recht große Sorgen.

Also: Gestern saß ich mit einem Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft zusammen welcher mir sehr interessiert zugehört hat. Fragen nach dem Inhalt des Gesprächs werde ich nicht beantworten.

09.10.2014

Meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, Christian Stein (alle: Euroweb)

Im Interesse Ihrer "Kunden" und des Rechtsfriedens mache ich Ihnen in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf das folgende, grob umrissene, öffentliche


Vergleichsangebot

§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
  1. die Euroweb Internet GmbH,
  2. die Euroweb Group GmbH,
  3. die Euroweb Deutschland GmbH,
  4. die Internet Media Online  GmbH,
  5. die Webstyle GmbH,
  6. die Euroweb Deutschland GmbH,
  7. die Ruhrgebiet Online Services GmbH,
  8. Herr Daniel Fratzscher,
  9. Herr Christoph Preuß,
  10. Herr Christian Stein,
dem Unterlassungsgläubiger, Herrn Jörg Reinholz, gegenüber, es zu unterlassen

a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so geworbenen Kunden zurück treten wollen.
b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche Preisvorteile erhalten.
d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten und
e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.

§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.

§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß  § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.  Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.

§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.

§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.

§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.

§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.

Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.

Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.



Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen). 


Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.

So einfach ist das.