Google bzw. blogger / Blogspot.com hat die Seite
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/05/die-euroweb-kanzlei-berger-eine.html
gesperrt, nachdem eine Beschwerde der Kanzlei "Berger Law LLP" für die Euroweb Internet GmbH und eine einstweilige Verfügung 8 O 42/12 des LG Mönchengladbach vorgelegt wurde.
Diese einstweilige Verfügung wird jetzt zwingend aufgehoben, denn die Beschwerdeführerin hat die Hauptsacheklage 8 O 65/12 zurückgenommen, auf diese für die Zukunft abschließend verzichtet und auch auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung 8 O 42/12 des LG Mönchengladbach verzichtet. (Anlage)
Ich ersuche nun darum, die Sperre aufzuheben.
Google kann hier eigene Rechte für den Aufwand der Sperre geltend machen.
Mit freundlichen GrüßenDa will ich doch der Euroweb eine Rechnung schreiben. Ich sehe nicht ein, dass meine Arbeit weniger wert ist als die Tätigkeit des allerwertesten Herrn Philipp Berger - der wohl behaupten wird, er habe sich geirrt, wenn ich ihm vorhalte, dass er selbst ziemlich dreist gelogen hat.
Jörg Reinholz
Ich biete dem Herrn Philipp Berger an, sich gegen den Vorwurf der dreisten Lüge zur Wehr zu setzen. Am besten vor einem Gericht im Bezirk des OLG Düsseldorf. Immerhin hat er selbst in seiner Antragsschrift einen Satz so verkürzt und dann mit einem anderen Satz verbunden, dass es wenig glaubhaft ist, wenn er behauptet, er habe dem auffällig leichtgläubigen und dann angeblich unwissenden Richter Wolters von der Wettbewerbskammer des LG Mönchengladbach nicht bewusst wahrheitswidrig vormachen wollen, der Satz
"Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist."beziehe sich auf die Euroweb.
Da hatte der Philipp Berger aber schon wieder nicht für für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert.
Und die Euroweb muss das zahlen ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen