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17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.

10.05.2013

Euroweb/Webstyle - Vorsicht bei rechtswidriger Kontaktaufnahme der Kanzlei Berger Law LLP

Einem (wie immer auch in mehreren wichtigen Details verlogenen) Bericht der jener "Gisela Mertens" zu folge, die mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der die Euroweb oder die Webstyle regelmäßig vertretenden Kanzlei Berger Law LLP ist, müssen Prozessgegner der von der Berger Law LLP vertretenden Firmen sehr vorsichtig sein.

Jene falsche "Gisela Mertens" (wohl eine Sabine Meuter)  berichtet nämlich von einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, wo es um eine außergerichtliche Einigung in einem Verfahren ging.

Dem Bericht kann man entnehmen, dass die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner unter rechtswidriger Umgehung des Gegenanwaltes (§ 12 Abs. 1 BORA) kontaktierte und so beim nicht beratenen Prozessgegner die Unterschrift unter den nachteiligen Vergleich erwirkte. Wie mir von Dritter Seite zugetragen wurde setzte die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner während des Urlaubs des Rechtanwaltes Thorsten Wachs erheblich unter Druck und zwar auch unter Zeitdruck.

Das OLG Düsseldorf habe sich zwar auf die Seite der Euroweb gestellt und den Abschluss des Vergleiches als wirksam angesehen. Ob die Euroweb aus dem so zu Stande gekommenen Vergleich etwas verlangen kann steht jedoch in den Sternen: In § 4 Nr. 1 UWG ist folgendes als unlautere Handlung fest gelegt:
(Handlungen, die geeignet sind) "die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;"
Die rechtswidrige Anwaltsumgehung durch den Vertreter der Euroweb ist geradezu ein Paradebeispiel für "Ausübung von Druck" und "sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss". Es folgt das Fruchtziehungsverbot. Das heisst: Vertrag hin, wirksam geschlossen her, der Rechtsanwalt Thorsten Wachs kann gegen die Euroweb als Begünstigte ein Fruchtziehungsverbot erwirken. Die gemäß § 12 Abs. 1 BORA verbotene Anwaltsumgehung ist stets ein "unangemessener und unsachlicher Einfluss".

Vor solchen illegalen Kontaktaufnahmen der Berger Law LLP wird gewarnt. Betroffene sollten den eigenen Anwalt und die Anwaltskammer in Düsseldorf umgehend informieren und jedenfalls unberaten nichts unterschreiben. Die Vorgehensweise stellt sich letztendlich als genau so betrügerisch dar, wie die bei den Vertragsabschlüssen mit der Euroweb angewandte - vor dem die schweizerische Kriminalprävention wie folgt warnt:

Sollte Sie sich also in einem Rechtsstreit mit der Euroweb oder der Webstyle GmbH befinden und die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz kontaktiert Sie, setzt Sie zeitlich unter Druck - z.B. durch Setzung eines Termins vor dem Urlaubsende Ihres Anwaltes, dann unterschreiben Sie nichts und weisen Sie den Euroweb-/Webstyle-Anwalt auf den Urlaub und die Rechtswidrigkeit der Anwaltsumgehung hin. Kein Vergleich mit der Euroweb oder Webstyle kann so eilig sein, dass eine solche unbedachte Unterschrift für denjenigen vorteilhaft ist, der um diesen angegangen wird. Er wird sich als nachteilig erweisen!

Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft: Der ist offenbar so verlogen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht getrauen, diesen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Statt dessen bedienen sich diese beiden - wohl nicht immer rechtstreuen Herren "Rechtsanwälte" - eines Blogs, der gleich zwei falsche Angaben zum Betreiber enthält: Einmal "Gisela Mertens" und einmal "Günter Werner Doerr" - letzteres ist der "Mädchenname" des einst berüchtigten Abmahnbetrügers und späteren Selbstmörders Günter Werner "Freiherr von Gravenreuth" - einem "verlogenem Bilderbuchkriminellen".

Aus meiner Sicht haben die Düsseldorfer "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz da durchaus den treffenden "alter alias" gewählt.

Nachtrag:

"Einem Blogger gefällt dies." Das ist ausgerechnet der mir negativ bekannte "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld, der - in dem Zusammenhang muss ich das erwähnen - nicht nur an gesetzlich verpönten (kann man auch "kriminelle" nennen) Handlungen gegen mich teilnahm, sondern ebenfalls gegen das Gebot aus § 12 Abs. 1 BORA verstieß, denn er kontaktierte mich an meinem Anwalt vorbei und vertrat dabei kriminelle und verlogene Mandanten aus dem kriminellen und verlogenen Umfeld des kriminellen Lügners Günter Freiherr von Gravenreuth. Unter anderem beleidigte und verleumdete DER mich auch unter Alias-Namen, wie z.B. "Der schwarze Block". Der Mann ist mir also als solcher bekannt, der ebenfalls gerne mit Sockenpuppen "spielt".

Da ist doch klar, dass DEM das gefällt. Ich finde, in dem Blog trifft sich was auch sonst zusammen gehört: Personen mit dem Verhalten "typischer Arschlöcher" - die andere und weit rechtmäßiger handelnde, verleumden, beleidigen, herabwürdigen und dabei gewohnheitsmäßig lügen, dass sich die Balken biegen.

14.04.2013

Euroweb: Brüderliche Protektion von Marcel Fratzscher, Präsident des DIW?

Mir sind ja einige Urteile zu Gunsten der Euroweb und insbesondere von den Landgerichten Düsseldorf (nicht nur: Richterin Stöve) und Köln (nicht nur: Richter Kress) bekannt, die unter vernünftigen Aspekten nicht nachvollziehbar sind. Auch ist mir nicht ganz klar, warum die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Strafverfolgung der Euroweb-Oberen so strikt vermeidet. Denn aus meiner Sicht hätten die schon längst da einmarschieren müssen um mit einer Hausdurchsuchung eines der größten Betrugsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik zu forcieren. Spätestens nach dem sich herausgestellt hat, dass die Euroweb gemeinsam mit der Kanzlei Berger Law LLP in mindestens einem, womöglich hunderten Verfahren in der Absicht des Prozessbetruges Zeugen auf die Falschaussagen vorbereitete, war aus Sicht vieler der Einmarsch und die Durchsuchung der Firmenzentrale in der Düsseldorfer Hansaallee 299 mehr als nur "fällig".

Womöglich habe ich die Ursache des Unterlassens gefunden:

Bildschirmfoto 1: Die Webseite fratzscher.eu wird von der Euroweb gehostet. Übrigens nicht auf den lahmen Billigservern in Bulgarien (welche die Euroweb den eigenen, beschissenen "Referenzkunden" zumutet) sondern in Deutschland. Die Webseite gehört einem Marcel Fratzscher, einem ziemlich "hohen Tier".
Es gibt einen Marcel Fratzscher, der ist Präsident des DIW. ("Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Berlin") Das als "wirtschaftsnah" geltende und tatsächlich als Lobbyorganisation von Banken und Großindustrie tätige, trotzdem steuersparend als "gemeinnützig" anerkannte DIW wieder berät und beeinflusst (gegen viel Geld) die großen Parteien, Parlamentarier und die Bundesregierung - was zur Folge hat, dass man ohne Beziehungen zu den Regierungsparteien in diesem Institut nichts wird. Das DIW übt einen ganz gewiss nicht unerheblichen Einfluss auf die Politik und die Gesetzgebung aus. Das DIW wird praktisch immer befragt oder meldet sich gänzlich ungefragt im Auftrag der "Spender") wenn Maßnahmen oder Gesetze beraten werden, welche die Wirtschaft betreffen. Das geht hin bis zu der inzwischen Billionen an Steuergeldern verschlingenden Finanzkrise.

Bildschirmfoto 2: Bruder des Marcel Fratzscher ist laut dbpedia.org ein Daniel Fratzscher. Geburtsort und Datum passen auch.

Marcel Fratscher, Präsident des DIW ist offensichtlich also der Bruder des Daniel Fratzscher, der die Euroweb mit gründete und aktuell als Geschäftsführer einer ganzen Anzahl von Tochter- und Muttergesellschaften agiert - und hat offensichtlich die bessere Karriere als das Brüderle Daniel Fratzscher gemacht. Ob auch sein Geld in der Euroweb oder einem diese finanzierenden Unternehmen steckt weiß ich (noch) nicht.

Das alles betrachte ich mal als "sehr ernste Hinweise" darauf, dass die Euroweb seitens der Politik womöglich eine unzulässige Protektion geniest - und zwar ganz konkret in dem Sinn, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigentlich unzulässiger Weise beeinflusst werden. Das ich der Auffassung bin und deutsche Gerichte - ganz besonders aber die Staatsanwaltschaften - für von der Politik beeinflusst halte muss ich nach dem Stichwort "Richterwahlausschuss" nicht mehr begründen. Andererseits ist mir aber bewusst, dass Richter, Gerichte und Staatsanwaltschaften sich (übrigens besonders aber nicht nur die in Köln) für absolut unangreifbar halten, eine mafiös anmutende, Rechtsbrüche gegenseitig deckende Gemeinschaft bilden, sich selbst als "Erleuchtete" betrachtend und sich auf einem Turm schwarzen Elfenbeins wähnend über das Volk und die Gesetze erheben - im Zweifelsfall (und ganz im Stile "getretener Hunde") sogar versuchen, Personen zu kriminalisieren, die Rechtsbeugungen aufdecken und es sich wagen, den jeweiligen Rechtsbruch und den diese begehenden Richter beim Name nennen.

Da liegt aus meiner Sicht dann auch Korruption nahe.

19.01.2013

Euroweb nach großer Fresse abgewatscht

Das Landgericht Berlin hat der Euroweb Internet GmbH durch Beschluss vom 8. Mai 2012 verboten, über die bundesweit bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) die Verleumdung zu verbreiten, dass diese damit werben würden, dass beide Rechtsanwälte (ehemalige) Kunden der Euroweb vertreten würden und (angeblich unwahr) verbreiten würden, dass deren Mandanten die Verträge beenden könnten ohne dass den Ex-Kunden Kosten entstehen würden, was, wie die Euroweb vorsätzlich unwahr verbreitete, nicht stimme, da die beworbene unentgeltliche Beendigung der Verträge nicht eintrete.

Im Antrag wurde dargestellt und durch Urteile glaubhaft gemacht, dass entgegen der vorsätzlich und bewusst unwahren Behauptung der Euroweb sehr wohl die unentgeltliche Beendigung in einer Vielzahl von Fällen eingetreten ist. Mit der Lüge wollte die Euroweb (1.) kündigungswillige Kunden verunsichern und (2.) den Ruf der beiden Anwälte in den Dreck ziehen.

Die erste Aufgabe hat inzwischen die Düsseldorfer Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz übernommen (die auch die Euroweb vertrat und zur Vermeidung einer Hauptsacheklage eine Abschlußerklärung abgab, wodurch die folgende einstweilige Verfügung dauerhaft Rechtskraft hat). Den zweiten, den Verleumderpart übernimmt seit Erlass der Verfügung eine angebliche Gerichtsreporterin "Gisela Mertens", die unter falschen Namen und aus dem Netz, also den Räumen der Berger Law LLP heraus und ganz gewiss nicht zufällig seit dem Erlass der Verfügung insbesondere auch die bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) verleumdet und beleidigt. Diese Gisela ist, das steht also inzwischen fest, eine Sockenpuppe des "Lügners, Verleumders und Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten und handelt also auch im Interesse, wenn nicht sogar im Auftrag der Euroweb.

Die "Watsche" (Landgericht Berlin, 08.05.2012, 27 O 281/12)

"Dass nun ausgerechnet die wegen rechtswidriger Vertriebsmethoden bundesweit berüchtigte Euroweb Internet GmbH behauptet, die gegen sie arbeitenden Anwälte würden auf unseriöse Weise um Mandanten werben, erscheint nur auf den ersten Blick bemerkenswert.

Letztlich spielt man seit Jahren in Düsseldorf die Unschuld vom Lande und lässt seine Vertriebler auch weiterhin allerlei aufgeblasene Geschichten verkünden, um Kunden in die teuren Internet-Systemverträge zu schwatzen.

Juristisch anspruchsvollere Propaganda für die Interessen der Euroweb Internet GmbH kommt derweil von der geschäftlich offenbar seit Jahren eng verbundenen Rechtsanwaltskanzlei Berger, billige Jubelmeldungen pro Euroweb und glatte Hetze gegen deren Kritiker hingegen von faktisch anonymen blogs wie dem der "Gerichtsreporterin Gisela" (das dortige Impressum lautet derzeit auf "Günter Werner Doerr" also den Namen, den der verstorbene Münchener Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth trug unter Angabe einer Adresse in Südafrika), auf deren Seite auch der unvoreingenommenste Beobachter wohl sich des Verdachts nicht wird erwehren können, ein buntes Sockenpuppentheater aufgeführt zu bekommen.

Es zeigt sich hier letztlich ein Geschäftsgebaren, das dem anderer skrupelloser Geschäftemacher ähnelt: Wütende Kunden, heftige Kritik in diversen Medien und auch von Gerichten bundesweit, wen juckts? Frech kommt weiter! Solange nicht endlich mal die ganz große Keule des Gesetzes kommt, macht man einstweilen einfach immer weiter, als sei nichts geschehen."
berichtet Rechtsanwalt Stefan Richter - dem ich nur darin nicht folge, dass die geistigen Fürze des Philipp Berger  auf der Webseite der Berger Law LLP "juristisch" oder auch nur "sonstwie" anspruchsvoller seien als das Gewäsch und die dreisten Werbelügen der Euroweb.

Und was die "ganz große Keule des Gesetzes" betrifft: Die will man nicht sehen. Insbesondere der in Leipzig bereits angeklagte Christoph Preuß scheint die darauf bezogenen Tatsachen nur noch durch eine Filzbrille zu sehen, deren formeller Name "Berger Law LLP" ist. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz verspricht ihm nämlich das selbe wie er durch die Euroweb/Webstyle/WAZ-Onlineservice-Drücker den Kunden: Das Blaue vom Himmel.

Vermutlich wird der Christoph Preuß erst in einem 9m² großem Wohnklo mit besonders gesicherter Tür wieder zur Realität finden und sich von den Herrn Berger und Buchholz nebst deren "Strafrechtlerin" Adrijana Blazevska "abgezockt und allein gelassen" fühlen.

05.01.2013

Euroweb - nicht ganz dicht? 26 Euroweb-Lügen zusammengefasst

Offensichtlich ist der Euroweb Internet GmbH "nicht ganz" bewusst, dass der zum Jahreswechsel auf die Mitarbeiter ausgeübte Druck vor allem dazu führt, dass ich jeden Tag ein wenig mehr erfahre. Da nützt auch der Hinweis auf die beim Abschluss des Arbeitsvertrages erzwungene Unterlassungserklärung nichts.

Das Unternehmen ist so nicht dicht zu bekommen, Herr Christoph Preuß. Herr Daniel Fratzscher ...,

In nur 2 Stunden habe ich einen netten Satz von 26 klaren Lügen der Euroweb - jeweils vertreten von der Kanzlei Berger Law LLP - insbesondere den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aufgelistet. Das will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, ebenso nicht meine Auffassung, dass derjenige, der in dieser Weise, in dieser Häufigkeit und mit solcher Dreistigkeit lügt, "nicht ganz dicht" ist. Sind doch diese Lügen auch "geistige Ausflüsse", die besser nie nach außen gedrungen wären:

Hallo Herr W.,

Sie haben mich um eine Aufstellung der mir bekannten
vorsätzlich unwahren Vorträge der Euroweb Internet GmbH
und deren Töchter vor Gericht gebeten. Ich habe eine
solche erstellt. Ich gehe nicht davon aus, dass diese
auch nur halbwegs vollständig ist.

Gliederung:

[A] Gericht; Akte, Schriftsatz
[B] vorsätzlich unwahrer Vortrag
[C] korrigierter Vortrag / Tatsache

Im Einzelnen:

1)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 12 O 257/12, Schriftsatz
des Philipp Berger vom 3. Oktober 2012

[B]
Bestreiten, dass Kanzlei Berger Law LLP den Blog unter
"gerichtsreporterin.wordpress.com" betreibt. Bestreiten, dass
die Kanzlei Berger Law LLP von den Verleumdungen Kenntnis hat.

[C]
Widerlegt durch meinen Schriftsatz vom 8. Dezember 2012,
Nachweis durch eindeutig zugeordnete IP-Adresse und nur der
Kanzlei Berger bekannte Inhalte, wie. z.B. Auszüge aus
INPOL-Datenbank


2)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, Vortrag des
Philipp Berger in mündlicher Verhandlung

[B]
Behaupten, dass ich (Jörg Reinholz) der Kanzlei und der Euroweb
wöchentlich E-Mails sende.

[C]
Widerlegt durch Nachfrage, wann denn die letzte Mail
verschickt wurde, Philipp Berger konnte sich nicht erinnern
und trat auch keinen Beweis an.

Ich habe Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger daher an
Ort und Stelle mit den Worten

"Jetzt hören Sie endlich auf zu lügen!"

laut und deutlich dazu aufgefordert, weiteres Lügen
zu unterlassen.


3)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12,

[B]
Behaupten, dass die Webseiten der Kunden in einem
"Rechenzentrum" der 90-prozentigen Tochter "Euroweb OOD"
gehostet würden. Dieses habe Räumlichkeiten in der Größe
von 100qm.

[C]
Das "Rechenzentrum" gehört zu einer "Viscomp EOOD" an der
gleichen Adresse, hat eine Größe von 60qm. Beweis durch
Webseite der Viscomp EOOD.


4)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12,

[B]
"Euroweb OOD" sitze in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92W; Ziel war
offensichtlich das Auffinden der Webseite der "Viscomp EOOD" zu
erschweren, die ein nur 60 qm großes "technisches Zentrum" ausweist.

[C]
"Euroweb OOD" sitzt in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92V - wie
auch auf der Webseite der Euroweb
(http://www.euroweb.de/standort-plovdiv) angegeben. Dort steht
allerdings "Hristo Botev 92V, Blvd" - was auch falsch ist.


5)
[A]
LG Düsseldorf, X ./. Euroweb XX X XX/XX, Schriftsatz

[B]
Die Euroweb trägt vor, der Kläger sei insolvent und dürfe
gemäß § 80 Absatz 1 InsO nicht eigenständig Geschäfte/Klage
führen. Belege durch 3 Auszüge aus Insolvenzbekanntmachungen.de

[C]
Widerlegt durch den 4. Auszug (vom 20.12.2007) aus
Insolvenzbekanntmachungen.de, welcher der Euroweb/Kanzlei
Berger ebenfalls vorlag, in dem es lautet: "gem. § 35 Abs. 2
InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört
und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im
Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können."


6)
[A]
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil

[B]
Vortrag der Euroweb, es seien "im Jahr 2009 Fremdkosten für
das Hosten von Webseiten durch ihre Tochterfirma in Bulgarien
Euroweb OOD in Höhe von 560.377,61 entstanden."

[C]
Im gleichen Jahr betrug der Profit der Euroweb OOD ca. 270.000
Euro. (Geschäftsbericht Euroweb, 2009) von diesen 270.000 Euro
fließen 90% (Höhe der Beteiligung) in das Vermögen der Euroweb
zurück. Die tatsächlichen Kosten liegen also bei ca. 
560.000-(270.000*0,9)=317.000 Euro
(siehe LG Düsseldorf, , Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12).
Weiter erfolgt das Hosting durch die Viscomp EOOD, die aber
ebenfalls eine Tochter der Euroweb ist, sich jedenfalls selbst
als solche bezeichnet und den gleichen Geschäftsführer Grozdev
hat. (Beweis: http://viscomp.bg)


7)
[A]
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil

[B]
Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest
angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten
(von über 2000 Euro) nichts zu ersparen.

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in
Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.


8)
[A]
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12

[B]
Vortrag der Euroweb: "Hinsichtlich der Hosting-Leistungen
ihrer bulgarischen Tochterfirma seien 139,68 € erspart, da die
Euroweb OOD für ihre Dienstleistungen eine Vergütung von
2,91 € pro Monat für jeden aufgeschalteten Kunden berechne."

[C]
Auch hier wurde der zurück fließende Gewinn (ca. 50% der
Kosten) der Euroweb OOD verschwiegen. Ebenso, dass das
Hosting durch die andere Tochter Viscomp EOOD erfolgte.


9)
[A]
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12

[B]
Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest
angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten
(von über 2000 Euro) nichts zu ersparen.

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in
Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.


10)
[A]
LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT 14e O 96/11, Urteil

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in
Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.


11)
[A]
LG Berlin, Webstyle  ./. UNBEKANNT 22 O 420/11, Urteil 
und Kammergericht Berlin 26 U 69/12

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Unwahr, laut Geschäftsberichten der Webstyle GmbH:
nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter.


12)
[A]
LG Berlin, Webstyle  ./. UNBEKANNT 51 S 26/11, Urteil

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Unwahr, s. Geschäftsberichte der Webstyle GmbH:
nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter.


13)
[A]
LG Rostock, Euroweb/UNBEKANNT 1 S 64 11

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit
(für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.



14)
[A]
OLG Düsseldorf, Euroweb/UNBEKANNT I-5 U 160/11

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit
(für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.



15)
[A]
LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT. 13 O 317/10

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit
(für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.


16)
[A]
LG Kiel, Euroweb ./. UNBEKANNT. 2 O 135/11

[B]
Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter

[C]
Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende
(Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter,
in Wochenendarbeit
(für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD
(Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/;
http://leichtmobile-ost.de;
http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt.


17)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Kanzlei Berger, 10 O 116/11

[B]
Behauptung, der Bericht der Kanzlei Berger sei anonymisiert worden

[C]
Tatsächlich wurden Hinweise zur Identifizierung in die
"Berichterstattung" erst vorsätzlich eingefügt


18)
[A]
LG Bautzen, Euroweb ./. UNBEKANNT 2 O 520/11, Urteil (Seite4)

[B]
Behauptung der Euroweb: Erstellung der Webseiten als solche für die
beklagte Partei als Referenzkunde habe NICHT kostenlos sein sollen.

[C]
"Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin unstreitig
gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche
für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos
sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen
Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und
bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an."
Auf den Widerspruch zu 
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12;
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12
wird hingewiesen. Dort wurde wieder das Gegenteil behauptet.


19)
[A]
LG München, Euroweb Marketing GmbH ./. UNBEKANNT 12 O 9629/10,

[B]
Behauptung, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien.

[C]
Das Anerkenntnisurteil wurde aufgehoben nachdem die Kanzlei
Berger Law LLP für die Euroweb Marketing GmbH nach einigem
gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte.


20)
[A]
LG Bochum, Euroweb ./. UNBEKANNT. I-6 284/11

[B]
Vortrag der Euroweb, diese arbeite ausschließlich mit fest
angestellten Mitarbeitern

[C]
Auf den Widerspruch zu 
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12;
OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12
wird hingewiesen. Dort erfolgte das Einräumen der Tätigkeit
von Freiberuflern, weiter besteht ein Widerspruch zum
Geschäftsbericht 2009 (Tätigkeit von Auszubildenden)


21)
[A]
LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11

[B]
Eideststattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 20.11.2011:
"Wir veröffentlichen auch negative Erfahrungsberichte"

[C]
Auf der Webseite euroweb-erfahrung.de (streitgegenständlich)
finden sich trotz der bekannten über 2000 Verfahren gegen
Kunden gerade KEINE negativen Erfahrungsberichte.


22)
[A]
LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11

[B]
Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom
21.09.2011 und Gutachten eines Steuerberaters vom 25.08.2011:
"Maxclip GmbH ist Tochter der Euroweb",
Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom
21.09.2011 "Euroweb hat 200936 Kunden"

[C]
Die Maxclip GmbH, Düsseldorf, laut Testat des Steuerberaters
vom 25.08.2011 eine 100%ige Tochter der Euroweb Internet GmbH
war zu dieser Zeit nicht mehr existent, da sie spätestens mit
der Bekanntgabe durch das AG Düsseldorf vom 07.06.2011 in
"Ruhrgebiet Online Service GmbH" umbenannt war.
Die Zahl der Kunden wurde in der mündlichen Verhandlung
auf ebenfalls unwahre 20936 Kunden reduziert.


23, 24, 25)
[A]
- LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11
- LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11
- LG Düsseldorf,Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11

[B]
wird vorgetragen und begründet, Herr Reinholz ist KEIN
Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH

[C]
In den Sachen
- 84 O 214/10
- 84 O 249/10
- 84 O 308/10
- 84 O 47/11 (alle LG Köln)
wird durch die Euroweb (Vertreter Philipp Berger) aber und
sogar zeitgleich vorgetragen und begründet, der Herr Reinholz
sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH.
Klagt der Herr Reinholz, dann wird dargestellt, dieser sei
KEIN Wettbewerber. Klagt jedoch die Euroweb, dann wird stets
dargestellt, diese sei Wettbewerberin des Herrn Reinholz.


26)
[A] AG Wolfsburg, Euroweb ./. Romaker, 13 C 53/09
[B] Bestreiten, dass Webserver der Euroweb mit PHP, Apache,
MysQL, Plesk betreben werden. Bestreiten, dass auf Webservern
der Euroweb Auftritte von über 650 Kunden gehostet würden.
(Auch wider besseren Wissens des Anwaltes!)
[C] Technischer Nachweis, dass Webserver mit Apache, PHP und
Plesk, also MySQL betrieben werden (und wurden). Nachweis,
dass sogar über 1300 Domains auf einem einzelnen Webserver liegen.
So haben die Server sogar generische Domainnamen wie
plesk05.euroweb.net, Webseiten haben Endungen ".php".


****)
Die vorsätzlich und bewusst unwahren Vorträge gemäß Ziffern
9 - 16 wurden in mutmaßlich hunderten Fällen vor Gericht
vorgetragen. Die Betrugsabsicht ist evident.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz

14.12.2012

Euroweb: Auch die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt

Auch die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen den Euroweb-Außendienst P. und den Euroweb Geschäftsführer Christoph Preuß wegen des Vorwurfs des Betruges (597 Js 12008/12). Vorangegangen war vor dem Landgericht Kiel das Verfahren 2 O 135/11, in welchem das Gericht im Zivilverfahren (inzwischen rechtskräftig) die arglistige Täuschung feststellte und eine Zahlungsklage der Euroweb zurück wies.

Dem Zivilurteil nach erfolgte die arglistige Täuschung zwar zunächst "nur" durch den Außendienstler P., der Staatsanwaltschaft wurden aber umfangreiche Beweismittel vorgelegt, dass dieser durch die Geschäftsführung der Euroweb systematisch zu der Täuschung der Kunden und damit zum Betrug angehalten wurde und als Angestifteter eigentlich sehr viel mehr Zeuge denn Täter ist.

Zu dem Sachverhalt werden gegenwärtig Zeugen vernommen und Sachbeweise eingeholt.

31.10.2012

Über Anwälte, deren Berufsausübung und Bedrohungen

Über Anwälte, deren Berufsausübung
"Als Verteidiger solidarisiere ich mich weder mit dem Mandanten noch mit der Tat, die ihm vorgeworfen wird, sondern ich nehme engagiert seine Interessen in einem justizförmigen Verfahren wahr, indem ich darauf achte, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn ihm (oder ihr) ein schuldhaftes Verfahren auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann."

Quelle: Rainer Pohlen, strafblog.de
Das genau ist der Job eines Anwaltes und ich bin mit Sicherheit einer von denen, die es als abartig empfinden, wenn ein Anwalt wegen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bedroht wird. Ich denke der Fall Jörg Kachelmann hat als ein Beispiel jedem klar gemacht, dass es notwendig und richtig ist wenn auch vermeintliche Vergewaltiger einen Verteidiger haben. Dann kann es aber kaum richtig sein, diesen zu bedrohen. Es ist sogar idiotisch. Das weiß jemand wie ich, der unter einem totalitärem Regime auch mal das eine oder andere von der Praxis gehört hat, die Verteidiger nicht zu beeinflussen, denen aber Vorschläge bezüglich des eigenen Fortkommens und des der nächsten 3 Generationen zu machen - damit diese im Prozess nicht etwa schwierige Fragen stellen.

Die Gegenvorstellung: Berger Law LLP

Was ich aber hinsichtlich der Berufsausübung des Anwaltsberufes als abartig empfinde, das ist wenn ein "Rechtsanwalt" als integraler Bestandteil eines höchst fragwürdigen und insgesamt mafiös anmutenden Firmenkonklomerates agiert - wie es im Falle der Kanzlei Berger Law LLP für die Partner der Kanzlei und die Euroweb Internet GmbH zutrifft.

Unbestreitbar trifft für die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP folgendes zu:
  1. Der ehemalige Partner Amin el Gendi ist Mitbegründer der Kanzlei Berger Law LLP und der Euroweb Internet GmbH. Die Kanzlei Berger & El Gendi - Vorläuferorganisation der Berger Law LLP wurde speziell für die Zwecke der Euroweb gegründet.
  2. Dieser Amin El Gendi hat genau die Vertriebshandbücher und Handlungsanweisungen geschrieben durch welche die Euroweb Internet GmbH in Verruf geraten ist und die zu zahlreichen, für die Euroweb negativen Urteilen wegen arglistiger Täuschung sowie zu der noch immer aktuellen Anklage wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig führten. Amin El Gendi war bis Mitte 2012 Partner der Kanzlei Berger Law LLP. Das wurde der Öffentlichkeit - und den Gerichten - mit Absicht und Bedacht verschwiegen.
  3. Philipp Berger, dessen Name die Kanzlei trägt ist "Partner" und also Mitgeschäftsführer der Berger Law LLP. Er kann nicht bestreiten, dass er sich mit seiner Berichterstattung  auf dem Kanzleiblog außerhalb der Pflichten eines Anwaltes bewegt. Mit dieser "Berichterstattung" - die darüber hinaus in vielen Fällen vorsätzlich unwahr war und/oder ist - engagiert sich Philipp Berger also außerhalb des Berufes für die Euroweb Internet GmbH.
  4. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen Gerichte zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  5. Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen die Öffentlichkeit zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
  6. Die besonders abseitige Handlungsweise des Philipp Berger kommt zu Tage wenn man in seinen "Berichten" nachliest wie er Gegner der Euroweb Internet GmbH herabwürdigt. Das betrifft nicht nur mich oder Opfer der fragwürdigen Vertriebspraxis der Euroweb Internet GmbH, die von Philipp Berger und der Euroweb Internet GmbH auch schon mal dreist als Lügner diffamiert und/oder (in einem abscheulichen Machwerk der Euroweb) mit sexuellen Anspielungen beleidigt werden, sondern auch Rechtsanwälte welche die Gegner vertreten. Da der Philipp Berger hierbei den Namen der Mandantin Euroweb Internet GmbH oder deren Töchter stets nennt ist vollkommen klar, dass diese diese abseitige und jedem anständigen Rechtsanwalt widerwärtige "Berichterstattung" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH erfolgt.
  7. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage, weil dieser einen Euroweb-Zeuge "briefte" während 150m entfernt sein Partner Andreas Buchholz den Prozess vor dem OLG führte. Es ging - was sonst - um ein Verfahren der Euroweb Internet GmbH. Erwischt wurde der Anwalt von zwei Richterinnen. Eine von denen wurde hier von einem von den beiden Euroweb/Berger-freundlichen und stets über einen Anonymisierungsdienst tätigen "Kommentatoren" prompt als "Frau-Stasi-Richterin" bezeichnet.
  8. Auch die beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen im Blog "Gerichtsreporterin" werden definitiv aus den Räumen der Kanzlei Berger Law LLP heraus verbreitet. Hinzu kommt, dass diese "Gerichtsreporterin" offenbar Zugriff auf internes Wissen der Kanzlei hat, denn diese kennt den Gegnern noch nicht einmal zugestellte Dokumente. Auch aus Äußerungen im Blog selbst folgt (wenn man diese mit Tatsachen zusammenbringt) dass der Blog von einer Sabine Meuter, welche offenbar auch als Pressesprecherin der Kanzlei Berger Law LLP tätig ist, geführt wird. Es ist nicht glaubbar, dass der Philipp Berger damit nichts zu tun hat, wie er bereits mehrfach (sinngemäß) behauptete. Dann hätte er seine Kanzlei nämlich nicht im Griff und stünde - mit allem Verlaub - ziemlich blöd da.


Über Bedrohungen

Das hier war heute in meinem Briefkasten:
Wer bitte macht sowas? Auf jeden Fall ist es eine kriminelle Person. Ich weiß nur noch nicht welche. Wie eine solche Bedrohung auf mich wirkt kann das Arschloch, das diese Drohung verfasste, oben und unten nachlesen.

Einen sehr ähnlichen Text hat nach meinen Wissen vor Jahren mal der "Rechtsanwalt A. N. aus K." verbreitet. Ich vermute, die Tat folgt dem was er mündlich an Dritte weiter gab, denn im Handeln der Kanzlei Berger Law LLP, besonders Philipp Berger tauchen merkwürdige Parallelen zu dessen (gemeint: A. N. aus K. am R.) früheren kriminellem Handeln auf. Das "WAHNsinniger" stammt direkt aus dem Wörterbuch des Hetzblogs der von der Kanzlei Berger Law LLP aus betrieben wird - also unter Verantwortung von Philipp Berger und Andreas Buchholz.

Die Kassler Staatsanwaltschaft zu involvieren macht keinen Sinn. Die hat seit dem Konflikt zwischen mir und dem von dieser gar sehr verehrten - aber kriminellen - "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (in dem dieser zu Recht extreme Voreingenommenheit, Rechtsbeugung und Strafvereitlung vorgehalten habe) Wut auf mich und aus diesem niedrigen Beweggrund bisher noch jede Bestrafung eines jeden Kriminellen vereitelt der zu meinem Nachteil handelte. Ich habe der Staatsanwaltschaft Kassel angekündigt, dass ich diese nie wieder involvieren werde und ab sofort selbst für meine Sicherheit und Rechte sorge - das mache ich jetzt auch. Die Information der Öffentlichkeit gehört dazu.

Ich sage dazu nur eines: Es ist sehr viel besser diese Bedrohung wird - ebenso wie die Beleidigungen im Blog "gerichtsreporterin.w...com" der Kanzlei Berger Law LLP - nicht fortgesetzt und das angekündigte Handeln in keinerlei Weise real.

Meine Reaktion wird nämlich furchtbar sein und ich werde auf Folgen jeglicher Art keinerlei Rücksicht nehmen. Und ich werde so oder so keine Unschuldigen treffen.

Noch ein Nachtrag

Sollte Philipp Berger die Frechheit wagen, sich unter weiteren unwahren Behauptungen (vulgus: Lügen) über diesen Artikel zu beschweren oder sich durch den Kanzleiangestellten Jean-Paul Bohne eine solche lügnerische Beschwerde übermitteln lassen, dann werde ich eine negative Feststellungsklage anstrengen und mit dem Urteil "Düsseldorf, Niederkrüchten und das Internet tapezieren". Ich lasse mir von so abseitig und oft dumm agierenden Typen wie ihm nämlich nicht auf dem Kopf herumtanzen und ich kann seine Lügen vor den Gerichten, deren Absicht und seine niedrigen Motive - die außerhalb des Berufes eines Rechtsanwaltes liegen - belegen. Die der Öffentlichkeit gegenüber auch. Ich habe auch seine alten, gelöschten Artikel fein säuberlich gespeichert.

Es ist also sehr viel besser für ihn, er nimmt diesen Artikel hin - sonst bekommt er die Rechtmäßigkeit per Urteil bescheinigt!

12.10.2012

Anwalt.de über Euroweb: "Referenztäuscher"

"Wir prüfen daher für Mandanten zuerst, ob es andere rechtliche Möglichkeiten gibt, den Vertrag sicher zu beenden. Die Referenztäuscher Euroweb, Webstyle, European Website Company, Rank-Net, Stemico, Bitskin legen jetzt unter Verweis auf diese Regelung Kündigungsabrechnungen in Höhe von 50 - 95 % der Vertragssumme vor, die bei Betroffenen nach wie vor für Rechtsunsicherheit sorgen."
Quelle: Anwalt.de::Verträge sicher beenden - Risiken bei mehrjährigen Werkverträgen (Euroweb, Webstyle, Webweisend) 

Update:

Erhellend dürfte dieser Kommentar von Thorsten Romaker sein: 
"In letzter Zeit wird von Seiten der Kanzlei Berger scheinbar erhöhte Aufmerksamkeit auf das Vermeiden von negativen Urteilen verwand und stattdessen die Flucht in Vergleiche gesucht. Nach meinem Kenntnisstand werden dabei “regelmäßig” Summen zwischen 300 und 500 Euro für den jeweiligen Referenzkunden fällig."
Wer sich also effektiv wehrt kommt mit lediglich 300-500 Euro weitaus billiger weg, als der, der den Ausführungen der an die Euroweb faktisch angeschlossenen Kanzlei des Philipp Berger Glauben schenkt.



29.09.2012

Klarstellung: Ich lasse mich nicht erpressen

Manche versuchen es mit primitiver Gewalt. Manche meinen indes, sie würden eine subtilere Methode anwenden. Fakt ist, beide Methoden der Unterdrückung der Rechte aus Artikel 5 GG sind schlicht kriminell. 

Aktuell werde ich erpresst. Der Erpresser (auf das rein formelle "oder die Erpresserin" verzichte ich) lässt mir seine Forderung und sein "tolles, unabweisbares Angebot" über einen Kommentar im Blog von Thorsten Romaker zukommen:

Erpressungsversuch: "Wenn der gewisse Blogger schweigt, schweigt auch Gisela !"

Um das klar zu stellen:

Ich lasse mich auch nicht dadurch erpressen, dass mir ein "anonymer Blogger"  auf die "Erpresser-Tour" anbietet, auf die Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen im Blog "gerichtsreporterin.w....s.com"   (der von der Kanzlei "Berger Law LLP" aus geführt wird) zu verzichten.

Ich lasse mich durch kriminelle Handlungen - und das obige ist eine weitere - nicht dazu verleiten, etwas zu tun oder gar zu lassen.

Für den obigen Kommentar bedanke ich mich beim formell noch als "anonym" zu bezeichnenden Verfasser artig mit einem

"Arschloch!"

Und was den Blog "gerichtsreporterin" betrifft: Die Intention, konkret warum der selbt gar empfindliche Philipp Berger den Blog durch Sabine Meuter führen lässt, ist durch den gescheiterten Erpressungsversuch klargestellt. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass Herr Philipp Berger hinsichtlich des Blogs im Auftrag der Euroweb handelt. Ich bin nicht grundlos der Auffassung, bei den Unternehmen des Euroweb-Konzerns und der Kanzlei Berger Law LLP handelt es sich um "organisierte Kriminalität" im Sinne der Definition.

11.09.2012

Frage an Philipp Berger, Berger Law LLP (Düsseldorf)

Herr Philipp Berger: Was glauben Sie - wie lange sind Sie noch "Rechtsanwalt"?

Aus der ergänzenden dienstlichen Stellungnahme einer Richterin am LG Düsseldorf:

"Meine dienstliche Stellungnahme vom … konkretisiere ich dahin, dass es bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, um die Frage geht, ob Rechtsanwalt Philipp Berger vor einem Beweistermin in einem für die Firma Euroweb Internet GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Verfahren einen Zeugen beeinflusst hat. Gemeinsam mit einer Kollegin wurde ich Zeugin des in Rede stehenden Gespräches. Wir haben dem erkennenden Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Mitteilung hierüber gemacht, wodurch es letztlich auch zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gekommen ist."
Der unbescholtene Rechtsanwalt Hänsch nennt es "Zeugenbeeinflussung" und "Harter Tobak".

Bisher war nicht bekannt, dass es im Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf gleich zwei, als sehr glaubwürdig anzusehende Zeuginnen gibt. Da kann der Philipp Berger weiter Lügengeschichten erzählen wollen wie er will: Das "knallt". Eine "Anwaltsschonung", wie sie von vielen StA praktiziert wird, ist hier nicht mehr möglich.


Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall
Karikatur: "Des Rechtsanwaltes Philipp Karl Berger wichtigster Fall"
Autorin: Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb

Besondere Verwerflichkeit der Tat

Da es um Prozessbetrug mit einer nicht geringen Schadenssumme geht und da hier ein "Rechtsanwalt", formell ein "Organ der Rechtspflege" daran beteiligt ist, den Staat und die Gerichte wissentlich und willentlich als Werkzeug des Betruges zu missbrauchen, handelt es sich beim Tatvorwurf wohl um gewerbsmäßig begangenen Betrug in Tatmehrheit und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage. Es dürfte, der besonderen Verwerflichkeit der Tat wegen, nicht bei einer Haftstrafe von unter einem Jahr bleiben. Ich tippe auf 14 Monate Haft, die möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Möglicherweise wohnt er aber auch eine Weile "Mit abschließbarer Nasszelle, großen Fenstern, blauen Vorhängen und apfelgrünen Türen zum Gang".

Drei Instanzen, Gehörsrüge (wie einst beim Gravenreuth) das nachgelagerte Verfahren der GStA, dann sollten Sie, Herr Philipp Karl Berger, die Anwaltskarte griffbereit haben um diese abgeben zu können. Ich tippe auf 3 1/2 Jahre, dann ist der Titel "Rechtsanwalt" weg, Herr Philipp Karl Berger.

Noch mehr Betrug

Der StA Düsseldorf liegt eine Strafanzeige wegen zweier weiterer begangener und versuchter Fälle des Betruges vor, in der der Sachstand des massenhaften gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges durch die "Großkopferten" der Euroweb-Group (alle Gründer und Geschäftsführer!) sowie die Partner der Kanzlei Berger Law LLP angesprochen wird. Auf den Umstand, dass es sich um eine kriminelle Organisation handele, wird besonders eindringlich hingewiesen.

Unter anderem wird auch auch auf finanzielle Transaktionen ins Ausland hingewiesen: Nach Österreich, Bulgarien(!) und in die Schweiz flossen im Jahr 2010 nämlich ganz beachtliche Mittel der Euroweb. Die Staatsanwaltschaft hat die Zahlen.

01.09.2012

Euroweb-Kanzlei Berger räumt öffentlich bisherige Prozesslügen ein, Erpressung

"Wird aber die Leistung für Referenzkunden durch die Euroweb-Gruppe insgesamt durch deren Festangestellte erbracht - wie es regelmäßig der Fall ist - dann werden denklogisch nur minimale Aufwendungen erspart, da die hauptsächliche Werkleistung durch persönliche individuelle Arbeitsleistungen erbracht wird und eben nicht durch den Einsatz von wiederverwertbaren Materialien und Maschinen wie im klassischen Bauwerkvertragsrecht."
... lese ich erstaunt auf der Webseite der Kanzlei Berger Law LLP, die ansonsten durch das Verleumden und Beleidigen auf nur scheinbar anonymen Blogs wie gerichtsreporterin.wordpress.com glänzt.

Bisher trug die Kanzlei Berger - besonders häufig durch den Partner Andreas Buchholz - vor Gericht für die Euroweb und Webstyle Gmb nämlich stets vor, dass die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter der Unternehmen Euroweb Internet GmbH und Webstyle GmbH erbracht worden wären. Jetzt plötzlich schreibt er durch Unternehmen aus dem Konzernverbund "Euroweb-Gruppe". Das deckt sich mit den unangenehmen Erfahrungen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb oder Webstyle  z.B. machen musste, als nach derartigem Vortrag gefragt wurde: "Wie denn? Mit Null Mitarbeitern?"  Man kann das nun so verstehen, dass der Herr Berger frühere Lügen vor den Gerichten einräumt. Aber wohl eher versehentlich, also unfreiwillig.

Und wenn ich dann weiterlese, dass der feine Herr Berger schreibt:
"Euroweb und Webstyle bieten diesbezüglich ihren vertragsreuigen Kunden nach unserer Erfahrung und Kenntnis stets die Möglichkeit dazu. Und auch die Kanzlei BERGER LAW als Generalbevollmächtigte Vertreter der Euroweb Firmengruppe ist einer vorgerichtlichen Einigung auf vernünftiger wirtschaftlicher Basis nie verschlossen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch der Vertragspartner für sich erkennt, dass den Firmen Euroweb und Webstyle erheblicher Schaden entsteht, wenn eine auf Referenzpartnerschaft angelegte mehrjährige Zusammenarbeit, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund im Leistungssegment der Euroweb/ Webstyle vorliegt, nach § 649 BGB aufgekündigt wird"
 dann kommt mir die kalte Kotze hoch, weil der Herr Berger auch noch ausführt:
"Egal, ob die Klägerin dieser Verfahren die Firma Euroweb Internet-GmbH, 40549 Düsseldorf, oder Webstyle GmbH, 10179 Berlin, war, im Ergebnis jedenfalls wurde für die als Referenzkunden geworbenen Beklagten das ihnen zunächst zusprechende Urteil des Ausgangsgerichts zu einer mittelbaren Kostenfalle, da sich dadurch die von ihnen zu tragenden Gebühren ihrer Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um ein Vielfaches erhöht haben, insbesondere ins Verhältnis gesetzt zu dem Fall, dass die vertragliche Vereinbarung insgesamt vorgerichtlich einvernehmlich - und ggfs. ohne zusätzliche anwaltliche Beratung - aufgelöst worden wäre."
Das muss man in den Kontext der Sache setzen:

Erst bekommen die Kunden  ein Angebot, bei dem die Erstellung der Webseiten kostenlos sein soll. Durch die Kalkulationen der Euroweb, die diese vor Gericht vorlegt, wird jedoch klar, dass diese angeblich kostenlose Erstellung nichts anderes als eine Lüge ist, denn die Kunden zahlen ja genau dafür, nur eben in Monatsraten - und die erscheinen nicht nur mir stark überteuert.

Wenn die Kunden erkennen, dass diese statt ein vermeintlich günstiges Angebot angenommen zu haben, zu einem Vertrag überredet wurden, der extrem teuer ist und nachher nicht mal die Rechte an der Webseite haben, den Vertrag also wegen Täuschung wiederrufen, dann kommt die Kanzlei Berger und macht ein immer noch - gegenüber den späteren gerichtlichen Vergleichen überteuertes Angebot eines außergerichtlichen Vergleiches.

Und jetzt kommt der Philipp Karl Berger mit der Erpressung, dass die Kunden insgesamt billiger gekommen wären, wenn diese nach all den Lügen und Täuschungen der Euroweb das Geld in den Rachen geschmissen hätten. 

Ohne Zahlen dazu sollte man ihm kein Wort glauben. Denn die Forderungen der Euroweb bewegen sich grob um 10.000 Euro herum. Dazu ist auch nach Addition der bei einem Vergleich zu tragenden Gerichtskosten und den immer niedriger werdenden Summen aus den Vergleichen einige Luft.

Der typisch Bergersche und im Kern mal wieder nicht ganz wahre, dafür höchst tendenziöse Bericht ist nichts anderes als "glatte Erpressung"!

Der Anwalt Philipp Berger will verhindern, dass andere Kunden sich gegen die Euroweb, die Webstyle und die Referenzkundenmasche wehren. Spätestens wenn Christop Preuß in Leipzig wegen Betruges verurteilt wird (wovon ich ausgehe) kann man sagen, dass der "Rechtsanwalt" diesen durch seine sehr wohl auf ein Brechen des Widerstandes gerichteten Berichte zu vollenden versucht.

Irreführend
"Vielmehr wähnten sich beide Berufungsgerichte rechtlich mehr auf der Seite der Klägerin und werteten unabhängig voneinander in Übereinstimmung mit diversen anderen Oberlandesgerichten in Hessen, Bayern, Thüringen und NRW sowie auch dem Gerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend jedoch keinesfalls zwingend kausal arglistig täuschend,"
Nochmal: "werteten unabhängig voneinander .. die Verkaufsstrategie der Klägerin als möglicherweise in einigen Passagen irreführend"

Wenn man jetzt bedenkt, dass der Anwalt Berger seine "Pressemeldungen"  nicht aus Eigeninteresse betreibt, sondern um die Euroweb und die Webstyle zu bewerben und um Forderungen durchzusetzen, dann muss man jeglichen Euphemismus "herausrechnen" und kommt zu dem Schluss, dass der Herr Berger hier die Tatsachen gewaltig "biegt".

Denn in den beiden Verfahren (OLG Dresden, 10 U 694/12; LG Stuttgart 13 S 3/12) wurden Vergleiche geschlossen, die sehr weit unter den Forderungen der Euroweb, respektive deren Tochter Webstyle lagen. Es waren regelrecht lächerliche Summen im Verhältnis zu den horrenden Beträgen, welche die Kanzlei Berger für die Euroweb, die Webstyle oder die anderen dieses mafiösen Konklomerates aus Firmen und Firmchen eintreiben sollte und wollte.

Wieso der Herr Philipp Berger noch immer verbreitet, es gäb eine "Sonderlösung" für seine Mandanten ist vollkommen unklar. Lebt er schon in einer eigenen Welt?

Nach wie vor hat die Euroweb und auch die Webstyle zu den erbrachten und  nicht erbrachten Leistungen vorzutragen und diese voneinander abzugrenzen. Was bitte WILL der Herr Philipp Berger nicht an diesem BGH-Urteil, (welches er kennt, weil es zu Lasten der Webstyle erging), verstehen, was ich als Schlosser daran verstehe?

Übrigens: Berger hat zumindest über das Verfahren vor dem LG Stuttgart schon mal berichtet. Der Berger tut so, als wäre das was Neues. Hat wohl letzten Monat nichts gewonnen - oder was?

Auch im Anbetracht der neuen Berichte des Philipp Karl Berger kann ich nur warnen: 

Philipp Berger ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig und er berichtet nur anscheinend sachlich über die Euroweb und deren Anhängsel wie die Webstyle, er berichtet in deren Interesse, wirbt für diese Firmen und schönt deren verwerfliche Verhaltensweisen auf eine extreme Art. Der Herr Berger ist von diesen jenseits des Rechtes agierenden Firmen nicht formell aber tatsächlich wirtschaftlich abhängig, deshalb macht er das für diese verrufenen Abzocker. Allerdings entwickelt sich - das ist es was ich seinen Berichten entnehme - in seinem Inneren zunehmend eine Verbohrtheit, ein Trotz, der ihm offenbar die Sicht auf die Realität verwehrt. Seine Berichte erwecken falsche Eindrücke und Vorstellungen - und sollen das auch. Zudem wird in den "Berichten" auch immer wieder seine persönliche Niedertracht gegenüber den generischen Anwälten auffällig. Wenn ich die Berichte lese, dann wird mir klar, dass der Philipp Berger Niederlagen persönlich nimmt. Und die letzten Tage haben, wenn man sich die Affaire "gerichtsreporterin" anschaut, gezeigt, dass der "Rechtsanwalt" Philipp Berger auch weit jenseits des rechtlich zulässigen agiert.

Philipp Bergers Berichterstattung: einseitig, hassgeprägt, unüberlegt

Er berichtet z.B. nicht, wenn die Euroweb verliert, es sei denn es gäbe in deren Auftrag iregendwelches "Wir gehen in Berufung"-Gejammer, wenn wieder mal ein Richter oder ein Gericht auf die arglistige Täuschung erkennt und das öffentlich wird. Das sind dann in der öffentlichen Darstellung des "Rechtsanwaltes" der immer mehr zu einem Pressesprecher seiner systematisch arglistig täuschenden Mandantin(nen) verkommt, auch gleich mal "Bauchentscheidungen" von einzelnen Richtern.

Philipp Berger ist sich also nicht zu schade dafür, nach negativen Urteilen die Gerichte und Richter öffentlich herabzuwürdigen.

Ach, äh, Herr Euroweb-Berger ...

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief.
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb



Herr Philipp Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf): Ich hätte da "gern mal" folgende Fragen:

1.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie sich auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst wie folgt bewerben:
"Anwälte der renommierten Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz)" 

Stinkt solch krasses Eigenlob denn nicht? Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann diese Kanzlei "Berger Law LLP" denn sein, die sich selbst in einem anonym geführten Blog bewirbt?

2.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich, dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com"  (wie auch auf berger-law.de) Werbung für Ihre Mandantin Euroweb betreiben? Sind Sie denn nun Inhaber einer Anwaltskanzlei oder soll das vielmehr eine Werbeagentur werden?

Was sagt denn das Wettbewerbsrecht dazu, Herr Philipp Berger? Wie "rennomiert" kann die Euroweb denn sein, wenn diese solche Schleichwerbung nötig hat?

3.)
Finden Sie und Ihr Kollege Andreas Buchholz es nicht peinlich,dass Sie auf der von Ihrer Kanzlei betriebenen Dreckschleuder "gerichtsreporterin.wordpress.com"ausführen lassen:
 „Formalbeleidigungen haben im Internet nichts, aber auch gar nichts zu suchen“

um dann dort gefühlte 10.000 mal "T.T. der Tierarzt ohne Doktortitel",  "J.R., der WAHNsinnige" und andere Schmähungen, Verleumdungen und Beleidigungen schreiben (zu lassen) und Ihren Gegnern Alkoholismus und Homosexualität zu unterstellen? Erfolgt dieses auch im Auftrag der Euroweb? Wie weit, Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten mit der Kanzlei "Berger Law LLP" in Düsseldorf wollen Sie es denn noch treiben?

4.)
Und wie ist das eigentlich mit dem Wettbewerbsrecht? Wenn Sie sich dort schon so in den höchsten Tönen selbst loben, gehört denn da nicht ein Impressum auf die Seite?

Ach was, Herr Berger? Sie können dort kein Impressum mit Ihrer "ladungsfähigen Anschrift" drauf setzen? Wegen der Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen? Aha! Das entschuldigt das fehlende Impressum in Ihrer Welt natürlich!

5.)
Herr Philipp Berger: Wie viel Dreistigkeit und kriminelle Energie gehört eigentlich dazu, wenn man bei so einem Rechtsverstoß erwischt wird und diesen dann auch noch fortsetzt? Das genau ist es was Sie tun, so lange dieser Drecksschrott, den Sie verbreiten (lassen), online ist.

Was sind Sie denn für einer, Herr Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten?

Ich sage Ihnen jetzt was für einer Sie in meinen Augen sind!

Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.wordpress.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.

Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!



Herr Philipp Berger!

Für künftige Verfahren gegen mich brauchen Sie und die Euroweb (um einen Blumentopf zu gewinnen) nicht nur voreingenommene, sondern kriminelle Richter - und die werden auch bei Ausnutzung Ihrer persönlichen Beziehungen zum LG Köln und zum LG Mönchengladbach schwer zu finden sein. Mit der Nummer "Gerichtsreporterin Gisela", "die" zweifelsfrei aus Ihrer Kanzlei und in Ihrem Auftrag agiert, haben Sie überzogen. Sie werden sich - als entlarvter und höchst uneinsichtiger Verleumder und Beleidiger - allerhand gefallen lassen müssen. Nicht mal in Hamburg werden Sie bei Frau Käfer oder in der zweiten Instanz beim OLG (da ist jetzt der Herr Buske) noch einen Blumentopf gewinnen, wenn ich Ausdrucke des von Ihnen selbst oder auf Ihre Veranlassung betriebenen Blogs "gerichtsreporterin.wordpress.com" vorlege wird man vor Gericht die rechten Worte für Sie finden - und die werden sich von diesen hier nur wenig unterscheiden!

Ihre "renommierte" Kanzlei "Berger Law LLP" können Sie meinetwegen zumachen. Spätestens wenn Ihre Kundin Euroweb ausfällt - das genau ist es, was ich als eine der Hauptfolgen des Leipziger Betrugsverfahrens gegen Christoph Preuß für die Zukunft erwarte, dürften auf Grund der bisherigen Monokultur auf der Kundenseite Ihre Umsätze so einbrechen, dass die "renommierte" Kanzlei Berger Law LLP "nahezu rückstandsfrei" verschwindet.

Mal abgesehen von ein paar Resten im Internet, die ein Wiederaufblühen hoffentlich nachhaltig verhindern.

Und dafür, dass es diese geben wird, haben Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger mit den Beleidigungen, Lügen und Verleumdungen in dem Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" selbst gesorgt. 

Ich möchte Ihnen, Herr "Rechtsanwalt" Berger, auch nicht verschweigen, dass ich ganz kurz davor stand, dass mir die Hand ausrutscht, dass ich Ihnen "einen Satz rote Ohren" verpasse. Besser, Sie meiden strikt meine Gegenwart, so lange der von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung betriebene Blog online ist und auch noch ein paar Wochen danach!

Beantragen Sie im Falle weiterer von der "Gerichtsreporterin", also durch Sie selbst oder auf Ihre Veranlassung verbreiteter Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen einfach Polizeischutz - legen Sie dazu den aus der Kanzlei (wie andere mutmaßen von einer Mitarbeiterin Sabine Meuter) heraus betriebenen Blog "gerichtsreporterin.wordpress.com" vor und jammern Sie, dass ich "vollkommen grundlos" annähme, dass Sie dafür verantwortlich seien.  

Die Bullen werden das "vollkommen grundlos" sehr wohlwollend zu prüfen wissen.

Update:

Philipp Berger veröffentlicht auf "gerichtsreporterin.wordpress.com" über einen (angeblichen) Beschluss des OLG Düsseldorf, der bei mir noch nicht einmal zugestellt ist.

Sollte es den Beschluss geben, dann wären auch jenseits der IP-Adresse alle Zweifel an seiner Urheberschaft oder Verantwortung als Auftraggeber für die Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen restlos beseitigt.

Es ist ja nicht da erste oder einzige Mal, dass derlei geschieht.


Auch diesmal ist die "Gisela Mertens", hinter sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kanzlei Berger Law LLP oder der Herr Philipp Karl Berger selbst verbirgt, so strunzdumm gewesen, nicht mal abzuwarten, bevor es eine weitere Quelle für den Bericht gibt, wodurch die Quelle des Autors oder der Autorin und deren Position in der Kanzle und damit deren Auftrag - mich durch Verleumdungen und Beleidigungen bis aufs Blut zu reizen - klar ist.

Das geht aber nach hinten los. Herr Philipp Karl Berger!

26.08.2012

Euroweb Marketing GmbH, Daniel Fratzscher, Betrüger

In der Sache 256 Js 211258/11 hat die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen den Webstyle-Geschäftsführer, Euroweb Marketing GmbH-Geschäftsführer und Euroweb Internet GmbH-Mitgründer Daniel Fratzscher zunächst eingestellt.

Prozessbetrug

Es ging - und geht - darum, dass im Verfahren 12 O 9629/10 des LG München die Euroweb Marketing GmbH durch die Anwälte der Berger Law LLP vorsätzlich unwahr vortragen ließ, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. (Auch) auf der Basis dieser Prozesslüge erging zunächst ein Anerkenntnisurteil, das dann später aufgehoben wurde, eben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Webstyle nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. Eine Prozesslüge um durch die Täuschung des Gerichtes  Geld zu erlangen ist, war und bleibt aber "Prozessbetrug".

Doch nach Ansicht der Münchner Staatsanwaltschaft erfolgte durch das Einräumen des wahren Sachverhaltes  ein "strafbefreiender Tatrücktritt".

Strafbefreiend hin, Rücktritt her: Das ändert nichts daran, dass man den Daniel Fratzscher jetzt einen "Betrüger" nennen darf, denn die Strafbefreiung durch den Rücktritt vom Versuch besagt ja gerade: Dieser Versuch hat stattgefunden. Und wer einen Betrug versuchte, der ist als "Betrüger" richtig bezeichnet.

Was jetzt die Sache 256 Js 211258/12 betrifft, so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Beschwerde führe ich aus: (Zitat)
Die Darlegungen der StA zur Tat und zum angeblichen Tatrücktritt überzeugen nicht: Zunächst einmal kommt es nicht darauf an, ob das angebotene Beweismittel „Zeugenbeweis“ für die Tat tauglich war, denn die Täuschung fand schon durch die vorsätzlich unwahre Behauptung statt, es wären 4800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden. Durch diese Behauptung wurde das Gericht bereits getäuscht. Durch das Angebot des Zeugenbeweises wurde die vorsätzlich unwahre und unzweifelhaft in Betrugsabsicht dem Gericht aufgetischte Behauptung lediglich bekräftigt, also vertieft und zudem (nach den Ausführungen der StA selbst!) die gegnerische Partei hinsichtlich der Prozessaussichten getäuscht.

Das Anerkenntnis wurde unzweifelhaft auch als Folge dieser Täuschung abgegeben. Daraus erwuchs dem Beschuldigtem ein Vermögensvorteil (Titel). Damit war der Betrug erfüllt. Von einem „Tatrücktritt“ kann auch keine Rede sein, denn die Richtigstellung im Prozess war erzwungen, weil alle vorher vorgelegten Tatsachen gegen eine Zahlung an die Google Inc. sprachen.
Diese war nicht mehr glaubbar. Von einer "Freiwilligkeit" - nach § 24 Absatz 1 Satz 2 StPO ausdrücklich Voraussetzung für die Straffreiheit - kann keine Rede sein.
Mit einer Begründung wie der vorliegenden wären alle Verfahren gegen Diebe, Einbrecher, Mörder einzustellen, die den Versuch der Tat abbrachen, weil diese bei der Tatausübung erwischt wurden und das Diebesgut, die Beute oder die Waffe im Angesicht einer Übermacht der Verteidiger (z.B. der Polizei) fallen ließen. Da das nicht stattfindet sind selbstverständlich auch solche kriminellen Typen wie der Herr Fratzscher als Betrüger zu verfolgen, die erst im Angesicht einer Vielzahl von Sachbeweisen im Hauptverfahren von den vorherigen Lügen abrücken, mit denen sich diese besondere Sorte „ehrbarer“ Mitbürger in hunderten Prozessen Zahlungen erschwindeln und letztendlich den Staat als weiteres Tatwerkzeug zur Erzwingung des Erfolges missbrauchen wollten.

Offensichtlich ist der Staatsanwaltschaft München nicht genügend bewusst, dass hinsichtlich des Herrn Daniel Fratzscher nicht ein Fall des Prozessbetruges vorliegt, sondern dass der Mann wie auch der profitierende Herr Preuß diese Straftat durch die vorsätzlich lügenden also vorsätzlich mit tätigen „Rechtsanwälte“ der Kanzlei Philipp Berger (Berger Law LLP, Düsseldorf) geradezu „im Dutzend“ begeht, begehen lässt oder versucht. Wenn jetzt bei jeder Einzelnen dieser Taten dieser kriminellen Bande eine Verfolgung unter so merkwürdigen wie den vorliegenden Vorwänden eingestellt wird, dann ist es wohl im Bezirk der StA München aus Perspektive des StA vorteilhafter ein Mitglied einer Bande „gar ehrbarer Wirtschaftskrimineller“ als deren Opfer zu sein.
Warum bestraft die StA München nicht gleich die Opfer?

Es ist aber zumindest formell nicht der Job der StA Kriminelle vor Verfolgung zu bewahren. Das tatsächliche Handeln sieht unter dieser Maßgabe sehr seltsam aus. Das die StA München auch im Falle des „Rechtsanwaltes“ von Gravenreuth dreifach „zum Klagen getragen“ (§ 172 StPO) werden musste bestätigt das.
Nun denn, in der Regel plappert die GStA (Generalstaatsanwaltschaft) den Unsinn der unteren Behörde einfach nach. Ob das auch dann der Fall ist, wenn die Öffentlichkeit hinschaut?

17.08.2012

Euroweb, Webstyle - Wie die Gerichte entlastet werden können

"Diesmal war der Rechtsanwalt Buchholz für die Kanzlei Berger LLP im Namen der Firma Webstyle unterwegs und versuchte vor dem OLG Hamm im Berufungsverfahren I-12 U 54/12 zum Urteil des LG Bochum I-6 O 284/11 eine, wie ich finde, desaströse Niederlage für die Firma Webstyle abzuwenden"
berichtet Thorsten Romaker. Wenige Worte später folgt ein Super-Rezept wie sich die Richter zumindest der Obergerichte davon entlasten können, in der überbordenden Anzahl der Verfahren im Zusamemhang mit dem so genannten

"Euroweb/Webstyle/Berger - Syndikat"

Urteile zu verfassen - denn womöglich und sogar ziemlich wahrscheinlich genügt auch künftig das Folgende auch schon als Hinweis nach dem die Berufung eingelegt wurde:
"Der Beklagte kündigte seinen Vertrag, mit anwaltlichem Schreiben, aber nicht nur nach    § 649 BGB, sondern auch wegen arglistiger Täuschung und gerade diese sah der vorsitzende Richter des 12. Senates beim OLG Hamm mehr als gegeben. Eine Einschätzung wie: ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  aus dem Munde des Vorsitzenden wurde von einem Beobachter zitiert."
 ” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!” 

Da machte es kurz "wusch" und der Euroweb-Anwalt Buchholz (ohne Doktortitel!)[¹],. Partner in der Euroweb-Kanzlei des Philipp Berger (auch ohne Doktortitel!)[¹]  nahm die Berufung zurück!

... berichtet (mit andern Worten) Thorsten Romaker. 


Weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung

Das passt sehr gut meinem Vortrag vor dem LG Mönchengladbach, ebenso wie die Tatsache das Thorsten Romaker das Urteil das Urteil 11 O 29/11 des LG Düsseldorf veröffentlicht hat, über das der Anwalt Philipp Karl Berger (der ohne Doktortitel) auf de Homepage der Berger Law LLP hinsichtlich einer Berufung schwadroniert. Thorsten Romaker schreibt darüber sinngemäß, dass er als auch der Gegner in dieser Sache und der vertretende Anwalt nicht vor Angst oder Wut, sondern erwartungsfroh also vor Freude zittern. Denn wenn das OLG Düsseldorf tatsächlich die arglistige Täuschung verwerfen und der Euroweb auch nur einen Cent zuerkennen würde, dann sind diese bereit, die Sache vor den BGH zu bringen - und zwar mit der Begründung der divergierenden Rechtssprechung. Diesmal kann dann der Herr Philipp Karl Berger vor dem BGH die Revision nicht zurücknehmen, weil es nicht "die seine" und auch nicht die seiner Partei ist und der wegen seiner verzerrenden und oft genug auch  objektiv unwahren Veröffentlichungen und wegen etlicher Lügen vor den Gerichten nicht nur mir als "notorisch unehrlich" geltende Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten könnte dann nach einer solchen Rücknahme nicht öffentlich und bewusst falsch vormachen, der BGH habe ("abstrakt") die arglistige Täuschung nicht erkennen können - wie er es schon einmal schrieb, nachdem er die Revision für die Euroweb zurück nahm weil der Richter am BGH, Prof. Kniffka, im Verfahren seine Auffassung darlegte, dass er sehr wohl die arglistige Täuschung im Geschäftsgebahren der Euroweb erkenne. Just die gegen das Urteil des Landgericht Hildesheim, Az. 7 S 232/09 - welches sich wie eine Vorlage des aktuellen Urteils 11 O 29/11 des LG Düsseldorf liest.  Insofern kann man hinsichtlich der arglistigen Täuschung von einer "vordringenden Rechtsauffassung" der Gerichte sprechen, was der Philipp Berger ja so gern tut...

Die fällige Strafananzeigen gegen Euroweb-Boss Christoph Preus wegen Betruges im Zusammenhang mit der Sache 11 O 29/11 des LG Düsseldorf und gegen den Webstyle-Chef Daniel Fratzscher wegen Betruges und Prozessbetruges im Zusammenhang mit der Sache LG Bochum I-6 O 284/11 und der Berufung an das OLG Hamm werde ich in den nächsten Tagen verfassen.

An der Stellungnahme eines Richters des OLG Hamm, die da lautet 

” ….. arglistiger geht wohl kaum noch!”  

wird die Staatsanwaltschaft nicht vorbei wollen und können. Die arglistige Täuschung in Geschäftsverkehr ist aus der Perspektive des Strafrechts auch stets Betrug im Sinne des § 263 StGB. Vorliegend wohl sogar Bandenbetrug!



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[¹] Ich äffe mit dem "ohne Doktortitel" mal "das" grottenblöde Meinungsnutte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" (Name ist falsch!) nach... "welches" meint, einen Tierarzt so herabwürdigen zu können. Das Miststück (der Sexus ist wahrscheinlich auch falsch) sollte mal besser "seine" Pillen weiter einnehmen.

16.08.2012

Euroweb Internet GmbH - Nie wieder Referenzkundenmasche?

Nachdem die Euroweb Internet GmbH durch Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger gegen mich vor dem LG Mönchengladbach ein Verfahren angestrengt hat, in dem diese mir allen Ernstes  das Verbreiten objektiv wahrer Tatsachen verbieten lassen will (LG Mönchengladbach, Az. 8 O 65/12) habe ich mich entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen:

Ich habe die Widerklage eingeleitet. Durch diese soll der Euroweb Internet GmbH wesentliche Elemente der "Referenzkundenmasche" verboten werden, die nach der Feststellung etlicher Gerichte eine systematische arglistige Täuschung der Angesprochenen darstellt.

Hierdurch wird sich das Gericht in einem größeren Umfang mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Euroweb Internet GmbH Lügen und Betrug vorgehalten werden dürfen, als dem Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger (StA Düsseldorf, Az. 20 Js 1328/12, Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, Prozessbetrug), dem Euroweb-Mitgründer und Geschäftsführer etlicher Tochtergesellschaften Daniel Fratzscher (StA München 256 Js 211258/11, Prozessbetrug) und dem in Leipzig wegen 14 Fällen des Betruges angeklagten Euroweb-Boss Christoph Preuß gefallen wird.

Welcher Anwalt auch immer zu der Klage geraten hat: Subjektiv könnte man das als Mandantenverrat ansehen. Vorliegend zum Vorteil aller ehrlichen, anständigen und rechtstreuen und rechtschaffenen Bürger dieses Landes.

Rein formell hat der Philipp Berger natürlich nur seinen Job gemacht. Eben nur nicht gerade wirklich gut, weil er das "rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend" aus § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte offenbar nicht verstanden hat und statt dessen tatsächlich meint, er könne seine allerwerteste Mandantschaft und sich selbst dem Vorwurf alter Lügen entziehen, in dem er dem Gericht neue auftischt.

Wird nicht funktionieren. Ich habe 5 Kilo bedrucktes Papier verschickt. Ohne Anlagen für die Gegner, denn die kennen die Urteile und deren eigene Schulungsunterlagen und Handlungsanweisungen schon.

14.08.2012

Euroweb-Rechtsberatung der Kanzlei Berger für das "Gisela"?

Das angebliche "Gisela", schreibt in ihrem Blog am 11.8.2012:
"Gisela’s Kommentar: Als ein Schaumschläger entlarvt sich J.R. mehr und mehr. Dem Handwerksgesellen, der nicht müde wird, sich im Internet als „juristischer Berater“ anzupreisen, fehlt es an vielem – vor allem auch an Rechtskenntnissen. So müsste er wissen, dass selbst über die Staatsanwaltschaft es nicht so ohne weiteres möglich ist, an die Adresse einer bestimmten Person zu kommen. Um an eine solche Anschrift zu gelangen, müsste es handfeste Anhaltspunkte dafür geben, dass der zur Rede stehende Mensch Schwerwiegendes begangen haben könnte – Stichworte: Geldwäsche oder Bandenkriminalität. Aber ganz gewiss nicht eine harmlos anmutende Äußerung wie „unfitte Anwälte“.

Irrtum, Baby!


§ 14 TMG Bestandsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die  "Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" bezieht sich nur auf das BKA... Die Staatsanwaltschaft und die Polizei darf "für Zwecke der Strafverfolgung" anfragen, es gibt auch keinen Richtervorbehalt: 2-BvR-112410.

Die Verbrechen "Geldwäsche oder Bandenkriminalität" sind Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten gemäß dem derzeit vom BVerfG als unzulässig verworfenen und nicht neu beschlossenen "Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung". Für die "Bestandsdaten" der Telekommunikationsanbieter gelten also ganz andere, wesentlich niedrigere Voraussetzungen.

Mir scheint, "das Gisela" wird nicht nur von der Berger Law LLP mit Informationen versorgt (was mehr als nur nahe liegt), sondern auch rechtlich schlecht beraten. Freilich spricht aus meiner Sicht viel dafür, dass das Gisela in der Realität entweder "Philipp Karl Berger" heißt oder in der Kanzlei tätig ist. 

In den Abmahnungen der Kanzlei des Philipp Berger steht ja (wie auch auf dessen Webseiten) eine Menge "Stuss". Auch und gerade im juristischen Sinn.

Für mich sieht es jedenfalls so aus, als würde der Herr Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei Berger LAW LLP Düsseseldorf)  nicht nur eine geistig kranke Person für die Verleumdungen und Beleidigungen missbrauchen - was nur gilt, wenn diese "Gisela Mertens" nicht seine Sockenpuppe ist - sondern diese auch noch vorsätzlich falsch beraten (so dumm sollte ein Jurist eigentlich gar nicht sein) ... und so für seine Zwecke opfern.


Karikatur: Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!
Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit allen Mitteln gegen Kritik an der Euroweb!"
Rechte am Bild: Gerichtszeichnerin Gisela de la Merde, Verlag: Group de Pipiweb.

Für den Fall, dass ich irgend wann glaubhaft machen kann, dass der Philipp Berger tatsächlich selbst die "Gisela Mertens" ist oder das diese Mitarbeiter seiner Kanzlei Berger Law LLP ist kündige ich an, dass ich dann das Internet, die Schubertstr. in Niederkrüchten und das Gericht in Düsseldorf mit seinem Konterfei, seiner Adresse, Auszügen aus dem Blog tapezieren werde!