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21.12.2025

Spendenbettler Ullrich Vosgerau verliert nach querulatorisch anmutender Klage bitter vor dem LG Hamburg - und braucht nun sicherlich ganz schnell ganz viel Geld!

In der ersten Instanz seines Hauptsacheverfahrens hat der Spendenbettler und CDU-Rechtsaußen Dr. iur. Ullrich Vosgerau nun vor dem LG Hamburg verloren. Er kann in Berufung gehen.

Es geht um den „Geheimplan gegen Deutschland“ und also ein Treffen von ExProfessor Dr. iur. Ullrich Vosgerau mit bekannten Neunazigrößen in Potsdam, an dem er anno 2023 teilnahm - und zwar in dem vollen Bewusstein, mit wem er sich da traf, also von welchen Zwergenteller er aß, aus welchen Becherchen er trank und mit welchen geistigen Zwergen er sicherlich auch freundlichst - und womöglich sogar „freundlichst zustimmend“ - parlierte. Mithin wusste, in welches „Bettchen“ er sich „legte“.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann liegt folgender Sachverhalt vor:

Die Äußerung seitens Correctiv.org, dass auf dem Treffen auch über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, erwies sich mindestens als Meinung als wahr und richtig, denn zum einen sollten (so lese ich die Feststellungen des Landgerichts  über Redebeiträge u.a. des bekannten Neunazis Sellner, solche offenbar durch Druck zu einer Ausreise bewegt werden (Holla! Das erinnert aber „sowas von“ an den 9. November und diverse Nazigesetze!), zum anderen sollten, laut den vom Gericht als Beweis heran gezogenen Wortbeiträgen, Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen werden - just damit man dann eben ehemalige deutsche Staatsbürger ausweisen könne: im Ganzen also doch deutsche Staatsbürger ausweisen bzw. vertreiben kann. Genau wie einst im „III. Reich“.

Das steht im Urteil 324 O 6/25 des LG Hamburg: 

Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.

Oha!

Da hat der Dr. iur. Ullrich Vosgerau aber schön „um die Wurst herum“ versichert. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt kann man ihm nicht nachweisen - aber jedenfalls für mich steht fest, dass er damit das Gericht auf eine völlig falsche Fährte führen wollte.

Doch da ist noch etwas:  Dr. iur. Ullrich Vosgerau hat nicht nur medial auf die Pauke gehauen, bzw. das von der Kanzlei des Rechts-außen-Anwalts des ebenfalls ehemaligen (nicht mehr als solchen tätigen) Professors Dr. iur. Ralf Höcker aus Köln großmäulig in die Öffentlichkeit tragen lassen, er hat auch öffentlich um Spenden geworben und (derzeit) 217.843 Euro eingeworben.

Nun, wäre ich Spender, dann würde ich mich betrogen fühlen.

Allerdings vermute ich, dass viele der Spender genau wussten oder wenigstens ahnten, dass es auf der „Geheimplan-Konferenz“ in Potsdam in der letzten Konsequenz (und wie das LG Hamburg im Kern ausführte) sehr wohl doch darum ging, deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form (Entzug der deutschen Staatsbügerschaft vor der Ausweisung oder verpönen des Aufhalts) auszuschaffen bzw. zu einer Ausreise zu zwingen. Diese können sich kaum als „betrogen“ betrachten und es bleibt zu hoffen, dass diese fleißig weiter spenden, damit Dr. „Prozesshansel“ Ullrich Vosgerau nach der „trickreichen“ aber erfolglosen Klage nicht in Insolvenz gerät und die Anwaltszulassung verliert. Er muss ja demnächst auch die Prozesskosten seiner Gegner bezahlen und die Feststellungen des Gerichts können viele weitere Prozesse, die Vosgerau gewonnen glaubt(e), kippen.

Das Landgericht Hamburg schreibt

Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht
deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer
erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung
in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24) zurück.

Vosgerau hatte gegen mehrere Beklagte beantragt:

I. Der Beklagten zu [mehrere Nummern] wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich):

„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.


und/oder

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich
aber nicht erinnern können“ 

jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan
gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/, Anlage K1 

Au Weia!

Das er die Punkte dann mit der Hauptsacheklage verfolgte hat so einiges mit „Querulanz“ zu tun, denn den dem Gericht aufgezeigten und vom Gericht gesehenen Tatsachen zu folge müsste er sich dessen voll bewusst gewesen sein. Aber vielleicht war er auch nur (oder eben „zu dem“) von der Kanzlei des Prof. Dr. Höcker aus Köln ganz schlecht beraten.

Vermutlich geht er auch in Berufung - und braucht jetzt und nach dem zu erwartendem Urteil nur noch mehr Geld. 

Quak-, Dumm-, Neu- und Neonazis (und diese ganzen sehr selbst ernannten „Freunde der Meinungsfreiheit“ (also auch der Dr.  „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepietz) sollten ihm ganz schnell ganz viel spenden. 

P.S.: Da Dr. „erinnerungsunwillig“ Ullrich Vosgerau sein Gebettel auf „GoFundMe“ selbst „Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen“ betitelt sei anzumerken, dass die Gerichte vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Aussichten prüfen. Rechte Spinner - nur solche Dummen werden wohl gespendet haben - sind dazu nicht in der Lage. Weshalb nun ein Teil des erbettelten Geldes an die Gegner geht - denn niemand kann sicher fest stellen, welcher Euro von Vosgerau selbst und welcher aus den erbettelten Spenden stammt.

P.P.S.: Frage an die AfD: Sind eigentlich Russen oder Russland-Deutsche, die in Wortwahl, Gestik und Aussprache Hitler imitieren, ausreichend „assimiliert“ um die teutogermanische Staatsbügerschaft zu behalten?

P.P.P.S.: Kaum jemand wird wohl nicht immer mal wieder die Idee kommen, nach krassen Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, eben diese Täter auszuweisen. Denkt man aber weiter und registriert zu dem, dass es Sellner & Co. offenbar um Millionen von Personen geht, dann weiß man, wie falsch das ist.

P.P.P.P.S. In der Klageserie des Dr. Ullrich Vosgerau sehe ich eine von Schädigungsabsicht getriebene Aktion gegen die demokratische Gesellschaft, richtet sich diese und vor allem sein Aufruf doch auch gegen demokratischen Instituitionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er schreibt selbst: „Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen“ - Ich weiß nicht um welche Falschmeldung es gehen soll - und habe also berechtigt Zweifel, dass es solche sind. Dann wäre seine Behauptung selbst eine unwahre und üble Nachrede.

Nachrichten:

@CDU: „Rauswerfen, den Rest der 'Werteunion' gleich mit!“

@Anwaltskammer Berlin: „WAAAS? Der ist noch Mitglied? Ernsthaft?“

@Prof. Dr. iur. Ralf Hoecker: „Schön blamiert - nicht wahr?“


 

 

14.02.2022

Lieblingsrichter von Kriminellen, Lügnern, Diktatoren
Hamburg/Karlsruhe - Wann wird (H)OLG-Richter Buske auf Grund seiner Rechtsbrüche endlich zum Mahngericht versetzt?

Präambel:
„Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.“
(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).

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Richter wird man in Deutschland auf Lebenszeit - es sei denn, diese begehen Verbrechen. Dazu sollte die „Rechtsbeugung“ gehören. Auf „Rechtsbeugung“ wird von der  - seitens der Betroffenen insoweit mafiös anmutenden Justiz - jedoch höchst selten erkannt.

Exkurs: Rechtsbeugung

Die bis heute geübte und verfeinerte, eine Bestrafung der Rechtsbeugung hintertreibende „Rechtsprechung“ hat sich in den Nachkriegsjahren entwickelt. Erst einmal hat der Gesetzgeber es versäumt, eine klare Definition, was eine „Rechtsbeugung“ denn sei, zu liefern, Mittels krudester Auslegung sollte eine Verurteilung der „lieben Kollegen“ verhindert werden, die Nazis schützen - und/oder selbst solche waren. Inzwischen wird diese Form der bewussten Strafvereitlung genutzt um auch solche Richter zu schützen, die „richtig Scheiße bauen“. Nur manchmal - wenn Richter in persönlichem Konflikt mit ihren Dienstherren (hier dem damaligen Präsident des LG Kassel) stehen - geht es dann plötzlich doch.

Falls jedoch ein solcher Konflikt mit dem Dienstherrn (z.B. aktueller Präsident des LG Kassel nicht besteht) muss man sich als derjenige, der sich wegen offensichtlicher Rechtsbeugungen beschwert, darauf gefasst machen, deshalb verfolgt zu werden!

(Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“)

Das mit dem „Richter auf Lebenszeit“ und der Nichtverfolgung unzulässiger Willkür betrifft auch den Richter Andreas Buske, dessen krude Ansichten und merkwürdiges Handeln schon zu den Zeiten, als er noch am Landgericht tätig war, für eine erstaunliche Zahl von Aufhebungen durch das, ob deren Grobheit der Rechts-Verfehlung(en) wohl jeweils völlig entgeisterte Bundesverfassungsgericht sorgte. Mit erstaunlicher Konstanz gingen diese, die Verfassung missachtenden Beschlüsse des Andreas Buske, stets zum Nachteil derer aus, die in Übereinstimmung mit Art. 5 GG ihr Recht auf Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungen wahrnahmen und böses, kriminelles und/oder dummes Handeln kritisierten.

So wurde aus dem Landrichter Buske der Lieblingsrichter von garstigen Kriminellen (sogar Mördern), Lügnern, Betrügern und ergo auch Politikern. Dafür - also auch für seine, in seinem Handeln zuungunsten der Pressefreiheit wahrnehmbare  Demokratiefeindlichkeit - wurde er belohnt: Mit einer Karriere am Hanseatischen Oberlandesgericht in, von und zu Hamburg.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „watscht“ den Richter Buske mal wieder ab:

Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.). Bei zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat wird die Kammer ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen.

(Zitat aus BVerfassG, Urteil vom 1. Dezember 2021, 1 BvR 2708/1 - dort Randnummer 33)

Demnach hat „hoffentlich-nur-noch“ OLG-Richter Buske - absichtlich, wiederholt und notorisch gegen ein wichtiges Grundrecht verstoßen, nämlich das auf rechtliches Gehör. Das er bewusst handelte ergibt sich für mich ebenfalls aus der Entscheidung:

Ausweislich ihres Vortrags handelt es sich bei der Vorgehensweise des Pressesenats, in der sie eine Verletzung ihrer Verfahrensrechte erblickt, um keinen Einzelfall. Die von der Justizbehörde übermittelte Stellungnahme des Pressesenats macht zudem deutlich, dass bei diesem offenbar Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit bestehen.

(ebenda, Randnummer 23)

Ich denke und verlange, dass der Richter Andreas Buske - wenn er schon nicht wegen Rechtsbeugung verfolgt wird (was überfällig erscheint), so doch mindesten an eine Stelle versetzt wird, an welcher er keinen weiteren Schaden anrichten kann. Ein Recht, Pressesachen am (H)OLG zu „machen“ hat er laut Richtergesetz nicht.

Wie wäre es mit einer Karrierefortsetzung beim Mahngericht?

Hinweis: Der Autor ist von früheren Fehlern (Ja: zu Gunsten zweier verurteilter und verlogener Krimineller) des damaligen Landrichters  Richters Buske - ebenfalls auf der notorischen und nachhaltigen Verweigerung rechtlichen Gehörs aber auch auf vehementer „Tatsachenverweigerung“ beruhend - selbst unmittelbar betroffen und entsprechend „stinkesauer“.

Nachtrag:

Mir wurde mitgeteilt, Richter Andreas Buske ist „a.D.“ - genießt also die Pension, welche vor allem auch jene Steuerzahler zahlen, die er zugunsten Krimineller, Betrüger, Diktatoren e.t.c. als „so oder so“ Geschädigte zurück gelassen hat. Seine Nachfolgerin ist Frau Käfer - und die soll angeblich keinen Deut besser sein.

04.12.2018

Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf

BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17

An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors.  Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer  vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".

Um welchen Rechtsbruch es geht:

Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.

Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.

Warum mich der "Scheiß" interessiert?

Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.

Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat

Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.

Bildschirmfoto:
Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher

Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
und weiter:
Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.
Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!

Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!

27.02.2018

Heute: Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg, Az. 7 U 34/17:
Erwartet wird Rechtsbeugung durch mafiöse Tatsachenignoranz und Gesetzesrenitenz.

In der Berufungsache Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17) findet heute eine Farce statt, die sich "mündliche Verhandlung" nennt.  Ich erwarte vom OLG Hamburg, dass dieses in Person des altbekannten Richters Buske die bisherige Rechtsbeugung der Richterin Simone Käfer vom LG Hamburg fortsetzt. Urteile der inzwischen zwei Pressekammern des LG Hamburg haben Aktenzeichen, welche mit "324 O" oder "325 O" beginnen und sind es inzwischen wegen dieses Brandzeichens sämtlich wert, auf missachtete Tatsachen, absichtlich falsche Rechtsauslegungen und rechtsbeugerische Begünstigung von Kriminellen untersucht zu werden.

Seit Jahren sind (nicht nur) mir die beiden Hamburger Pressekammern für Tatsachenresistenz sowie Gesetzes- wie auch Verfassungsrenitenz bekannt.

In der Vorinstanz hatte die Richterin Simone Käfer, in allen ersichtlichen Punkten Nachfolgerin und quasi "Ex-Lehrling" des allen Ernstes trotz der bekannten Fehlleistungen ans OLG beförderten Richters Andreas Buske, dem Jan Böhmermann faktisch die Äußerung verboten, dass man gewisse Dinge über den "Neo-Osmanen-Sultan" Erdogan NICHT sagen dürfte. (LG Hamburg, einstweilige Verfügung: 324 O 255/16, Hauptsache 324 O 402/1)

Beweis richterlicher Tatsachenresistenz

Die Pressestelle des LG Hamburg hat das Gedicht, genau so wie es die Richterin Käfer wahrnehmen wollte, veröffentlicht.

In der Veröffentlichung fehlt die Einleitung, in welcher Böhmermann erklärt, dass man das wiedergegebene NICHT sagen dürfte. Dafür finden sich Auslassungszeichen, über welche das Gericht schreibt:
"Die Auslassungszeichen kennzeichnen Unterbrechungen im Gedichtvortrag in der Sendung vom 31. März 2016."

Auch in diesen diesen "Unterbrechungen" wird aber von Jan Böhmermann jeweils ausgesagt, dass man das, was das Gericht wiedergibt, eben NICHT sagen dürfe. Über zwei Verfahren hinweg hat die Richterin Simone Käfer diesen Umstand ignoriert - und sich klar tatsachen- und rechtswidrig darauf zurück gezogen, einzelne Passagen sinnentstellend zu isolieren um so die gewünschte  Verurteilung begründen zu können. Das ist "Hamburger Methode", dieses rechtswidrige Vorgehen hat dies Richterin Simone Käfer von just jenem Richter Andreas Buske gelernt, der jetzt die Berufung "macht".

Ist das Rechtsbeugung?

In meinem Augen: "Ja. Ganz klar." Aber die sich selbst schützende und insoweit mafiös agierende Justiz wird das unter eifriger Verwendung von Textbausteinen ganz anders sehen.

Was sagt die "außerhamburgische Rechtsprechung" dazu?
"Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll."
 und
"Nach diesen Grundsätzen sind die angegriffenen Äußerungen nicht als Schmähkritik zu qualifizieren. Auch hier ist nämlich zu beachten, dass eine Aussage nicht isoliert gewürdigt werden darf, sondern in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist."
Beide, geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Kernsätze des BGH und des BVerfassG hat die Richterin Simone Käfer ganz bewusst ignoriert. Allerdings wird die Abteilung "Staatsanwaltschaft", der 1949 mit gegründeten "Justizmafia-Textbausteingesellschaft ohne Verantwortung und Haftung" ("Justizmafia-Tbst GoVuH") diese Rechtsbeugung nicht etwa verfolgen sondern durch Strafvereitlung und Schlimmeres fortsetzen.

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel ist ein Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht.

23.05.2017

Der Fall "Nazischlampe" Alice Weidel (AfD):
"Möchtegern-Elite-Anwalt" Professor Dr. jur. Ralf Höcker (Köln) "schreit" zwar, "sticht" aber nicht!

Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln bestätigt und festigt meine Ansicht: Er braucht - als so genannter "Medienrechtler" - offensichtlich selbst umfassende und vor allem qualifizierte Hilfe auf seinem angeblichen Spezialgebiet!


Ich würde den Job nicht haben wollen und folgenden Grund angeben:
"Der Kanzleichef gewinnt Wahlen zur "Miss Erfolg", ist also tatsächlich unterqualifiziert."
Vor dem LG Hamburg hat der sich als gar großartiger "Juve-Erstligist" bejubelnde Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker für seine AfD-Mandantin Alice Weidel etwas abgeholt, was der Bayer als "Watschn" bezeichnet. Und weil eben dieser großfressige Angeber genau das nicht auf seiner Webseite berichtet tun es andere.

So auch ich.

Die von dem in letzter Zeit durch mehrere Verfahrensverluste vom "großen Höcker" zum "Höckerchen" korrigierten "Lautwalt" vertretene AfD-"Spitzen"-Kandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, hat offenbar nicht nur eine unglückliche Kombination der Psychen "große Schnauze" und "zu nahe am Wasser gebaut" sondern neulich im Rechtsstreit über die auf sie bezogene Formulierung "Nazischlampe" eine böse Niederlage erlitten und sich so dem auf eine solche Lachnummer stets folgendem Gelächter ausgesetzt. Vertreten und je nach Ansicht be- oder verraten wurde sie von der "AfD-Medienkanzlei" des Professor Dr. jur. Ralf Höcker, den AfD-Schreihälse jedenfalls bisher gerne als "Medienanwalt der AfD" bezeichneten.

Und das ging so:

Alice Weidel hatte zuvor öffentlich dazu aufgerufen, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Quasi postwendend hatte dann der Herr Ehring in der Satiresendung "extra3" gesagt:
"Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht! War das unkorrekt genug? Ich hoffe!"
Die "gute", je nach Ansicht auf der falschen Seite des Bodensees wohnhaften, sich "deutsch" wähnende, aber in Hinblick auf das Privatleben (wohl abgesehen von den pornographischen Phantasien mancher, die AfD wohl weitgehend beherrschenden "Geilböcke")  gar nicht ins AfD-Familienbild passende "Spitzen"-Kandidatin trieb es also den durch ihre Tränen nicht nur angeschwollenen sondern auch stark mit Salz belasteten Rhein herunter nach Köln. Zu dem "Juve-Jura-Mann", der auf seiner Webseite laut schreiend verkündet, dass Kritiker kriminellen oder sonstigem Packs die Schauze halten müssten, wenn, er - der gar großartige - Professor Dr. jur. Ralf Höcker für ebendiese die Sache energisch in die Hand nähme.

Das von mir bedachte (belachte?) Jura-Großmaul zog mit dem "werthaltigen" Mandat dann noch weiter nordwärts vor die Pressekammer des LG Hamburg. Vor jene "Zensurkammer" also, vor welcher man (nach Ansicht sehr vieler) schon ein "ziemlicher Vollidiot" sein muss, wenn man als Vertreter kriminellen Packs, von Abzockern, von ultrarechtem Gesindel oder halt anderer sehr "merk-würdiger" Antragsteller verliert.

Und so liegen die Dinge auch hier:

Das LG Hamburg (Frau Simone Käfer?) hatte wohl noch den "Ziegenficker" und den Verriss des eigenen Mistes im Ohr als es wie folgt urteilte:
Die umstrittene Äußerung bezieht sich mit den Begriffen "Nazi" und "Schlampe" in satirischer Weise auf Weidels Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört. Der Bezug zu "Nazi" besteht darin, dass die AfD in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird. Der Zuschauer begreift den Begriff "Nazi" als "grobe Übertreibung", nimmt deshalb aber nicht an, dass Weidel Anhängerin der Naziideologie sei. [Meine Frage hierzu wäre: Wie kommt man bei der AfD nur darauf dessen verdächtig zu sein? Hat das womöglich was mit Bernd Höcke & Co. zu tun?] Der Aussagegehalt von "Schlampe" hat zwar durchaus eine sexuelle Konnotation. Es liegt für den auch nur halbwegs verständigen Zuschauer aber auf der Hand, dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist.
Quelle: LG Hamburg, Pressesprecher (fachlich richtig nacherzählt).

Das war hart.

Aber noch härter dürfte der Noch-Professor und Dr. jur. Ralf Höcker getroffen sein. Nicht nur wegen seiner AfD-Sympathien, die für viele eher kein Geheimnis ist, sondern weil er jetzt als der "juristische Volltrottel" da steht, der mit dem Mist überhaupt vor ein Gericht gezogen ist.

Denn das diese Nummer sogar am LG Hamburg, welches gar weit vom Bodensee weg ist und (anders als Köln) auch von dort aus nicht per Flaschenpost erreichbar ist, nicht durchgeht, war absehbar.

Lachnummer: Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker kündigt "sofortige Beschwerde" an

... meldet die Presse.

Zulässig ist das. Aber ohne Aussicht auf Erfolg. Ich frage mich immer mehr was für Quatsch der laute Herr Professor Höcker wohl "seinen" Studenten von der "Cologne Business School" beibringt. Ist er wirklich ein solcher "Volltrottel", der nach diesem klaren und unmissverständlichen Urteil seiner Mandantin zu einer Fortführung des Verfahrens rät? Oder ist das etwa schon eine "Zwangsstörung"? Gar "Querlantenwahn"? Denn das dieses nichts als weiteren Kosten und Gelächter der Gegner bringen kann ist nämlich höchst offensichtlich. "Irrt" der Professor nur oder ist er inzwischen gar ein "Irrer"?

Oder ist Professor Dr. Ralf Höcker jung und braucht das Geld?

Oder zockt Dr. jur. Ralf Höcker seine Mandanten ab, in dem er den eher unbedarften Jüngern eines sehr nationalen und also möglichst "judenfreien" Wirtschaftsliberalismus zu Verfahren rät, die man (natürlich abseits des Gedankens an völlig verblödete Richter) offensichtlich gar nicht gewinnen kann? Das könnte passen: Wenn die von der AfD so "doof" sind und auf die merkwürdigen Versprechen eines derartig "windigen" Anwalts, wie der Ralf Höcker einer ist, hören - dann sollen die mal schön zahlen. Ich hoffe also, der Herr Ralf Höcker hat auch den Streitwert "optimiert". Die AfD wollte jedenfalls genau das:

Bildschirmfoto: Christian Lüth, Pressesprecher der AfD, ist offenbar dumm genug, den Rechtsmissbrauch auch noch anzukündigen. Da sollte er vorher jemanden Fragen, der Ahnung von Pressearbeit im Zusammenhang mit beabsichtigen Prozessen hat. Das klappt natürlich nur falls ihm jemand verständig antwortet und er dann auf ihn hört. Ralf Höcker ist demnach der Falsche für den Job.

Denn jeder Euro, welcher der AfD in der Wahlkampfkasse fehlt, ist aus meiner Sicht eine gute Tat!

Da will ich den Herrn Noch-Professor Dr. jur. Ralf Höcker doch mal für diese "gute" Tat kräftig loben! Und "Ihmchen" zitieren: "Nicht auf den Wind kommt es an, sondern darauf, wie man die Segel setzt."

10.03.2017

Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann:
Die besondere Logik der Simone Käfer, Zensurkammer des LG Hamburg
Und ein Wort an meine "türkischen" Mitbürger

Vorab: Ich glaube, wie (wohl) alle geistig auch einigermaßen gesunden Leute in Deutschland und der Türkei definitiv nicht, dass der türkische Präsident Erdogan "Ziegen fickt". Auch nicht, dass er sowas getan hat oder tun wird. Ich glaube aber an die Meinungsfreiheit und an die Freiheit der Kunst.

Und ich glaube an das "Wort", welches "Im Anfang" der Schöpfung war.
(Johannes I)
"Alles ist durch das Wort geworden
und ohne das Wort wurde nichts, was geworden ist."

Zur Sache:

Die Pressekammer des LG Hamburg ist seit Jahren ein fester Anlaufpunkt für Europas Kriminelle, die mal schnell Kritik zensiert wissen wollen weil sie sich durch diese in Ihrem "ehrlichen und ehrbaren" Handeln gestört sehen. Oder für linke Typen aus der Politik, die mit ungefärbter Haarpracht vom Bundeskanzleramt direkt zu den Obligarchen von Gazprom wechseln. Grund dafür ist die besondere Zensurfreude. Früher von Richter Buske, jetzt der vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Das Gericht ist, obwohl es selbst den größten Unfug offensichtlich "denkfrei" durchwinkt, überlastet und ein wichtiger Punkt im Fremdenverkehrskonzept der Stadt der Hamburg. Frau Simone Käfer wird wird jede Vorstellung, sie würde das Recht beugen, empört von sich weißen. Ich kenne das genau so auch von anderen Richtern.

Die Sache Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann

So drang auch der Türkische Präsident Erdoğan weit aus dem Süden in Deutschlands nördlichste Zensurkammer vor, die soweit "weg vom Schuß" liegt, dass ich manchmal glaube, dass das Grundgesetz und das eine oder andere, seit der griechischen Antike (also weit südlich) verlegte Werk über Logik dort (in Hamburg) noch nicht ausgeliefert wurde.

Herrn Erdoğan Ansinnen:
Man dürfe nicht sagen, dass er "Ziegen ficke".
Die beanstandete Äußerung Böhmermanns lautete insgesamt wie folgt:
Man dürfe nicht sagen, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke".
Aha.

In der ersten und nicht letzten Instanz urteilte die Simone Käfer, das mit dem "Ziegen ficken" gehe gar nicht.

Was Simone Käfer dabei nicht bedachte:
Sie verbot zu sagen, dass man nicht sagen darf, dass der Herr Erdoğan "Ziegen ficke".

Das ist jetzt merkwürdig.

Jan Böhmermann geht jetzt in die zweite Instanz um durchzusetzen, dass man sagen darf, dass man nicht sagen darf, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke". Man kann sagen, Jan Böhmermann kämpft für die Rechte Herrn Recep Tayyip Erdoğan, des gewählten Präsidenten der Türken.

Dazu folgende Nachrichten:

Die zweite Instanz ist das OLG Hamburg, also Richter Buske. Von dem ist nichts anderes zu erwarten als vom "Bock, den man - ohne das zu sollen - zum Gärtner machte". Ich glaube also nicht nur an das Wort und die Logik, sondern auch daran, dass Richter Buske den Vorgang auch nicht begreift.

Die Meinung ist frei und Urteile der ehrenwerten Simone Schäfer und des oberehrenwerten Richters Buske gelten bei mir soviel wie die Werbung im Wurstblatt einer fremden Stadt.

Rolf Schälike schreibt richtig:
"Die aberwitzigen Entscheidungen der Hamburger Zensurkammer haben oft keinen Bestand, werden jedoch häufig vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt und dann erst vom Bundesgerichtshof aufgehoben."

Die dritte Instanz ist dann also der BGH. Der sollte das schaffen. Falls nicht folgt das Verfassungsgericht und dann der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte. Zu dem habe ich sogar richtig viel Vertrauen: Die in Strasbourg  sollen nämlich sogar Griechen haben, welche die alten Bücher über Logik längst geliefert bekommen, dann gelesen, sogar begriffen haben.

Was ich von Simone Käfer und Richter Buske ausdrücklich nicht behaupte.

Was jetzt Herrn Erdogan betrifft:

Liebe Türken in der Türkei:

Ihr habt den Präsident, den ihr gewählt habt. Und zehntausende nicht kriminelle Leute in den Gefängnissen. Es ist Eure Wahl, ob Herr Recep Tayyip Erdoğan so weiter machen darf und noch mehr Rechte erhält.

Liebe Türken in Deutschland:

Ihr lebt hier, viele von Euch haben schon eine Menge deutscher Macken angenommen und sind eigentlich nicht anders als die vielen "Kowalskis" deren Vorfahren einst aus Polen kamen um in deutschen Bergwerken zu schuften. Die hält man heute für "Echte Deutsche". Sind sie auch und das ist Euer Weg. Selbst wenn Ihr das nicht wollt: Eure Nachkommen werden immer "deutscher". Und bei sehr vielen von den hier geborenen "Türken" wüsste ich gar nicht aus welchem Grund diese keine Deutschen sein sollten. Ok, ok: Die saufen nicht. Das gefällt mir aber sehr besser als das besoffene Gelalle "deutschnationalen" Packs.

Aber was, außer dem formalen Gesetz, gibt Euch das Recht, den Präsidenten derer zu bestimmen, die in der Türkei leben? Und warum glauben so viele von Euch, die Ihr nach Deutschland gekommen seid, weil es Euch hier so gut geht, dass ein ganz anderes System mit einem "starken" Mann an der Spitze besser wäre als unsere Form der Demokratie? Das hatten wir mit Hitler und wollen es weit überwiegend nicht noch einmal! Weil Deutschland danach kaputt war.

Glauben wirklich so viele von Euch, es sei eine gute Rache dafür, dass viele von Euch von vielen Deutschen schlecht behandelt und nicht ernst genommen wurden, wenn Ihr jetzt einen derartigen Autokraten, der sich zu einem Diktator aufschwingt, die geforderte Macht gebt? Ist Euch nicht aus seinen Worten klar, dass Erdogan mit Kritik und Versagen gar nicht zu recht kommt und gebremst werden muss? Ist Euch nicht klar, dass Recep Tayyip Erdoğan sich und seine Familie durch unerhörte Korruption bereichert? Ist Euch nicht klar, dass Erdoğan eine Familiendynastie nach nordkoreanischem Vorbild aufbaut? Ist Euch nicht klar wie viele Menschen Erdoğan in Gefängnisse steckt? Ist Euch nicht klar, dass der Präsident Erdoğan Euch selbst in Deutschland nachspionieren lässt? Das inzwischen Euer eigener türkischer Nachbar der AKP-Spitzel ist, der Euch verrät, weshalb viele von Euch nicht mehr zu den Eltern oder Großeltern dürfen oder - wegen drohender Inhaftierung - nicht mehr können?

Warum wollt Ihr also einer Diktatur Erdoğans zustimmen, unter der dann nicht etwa Ihr selbst - Ihr seid hier ja in Sicherheit - sondern vor allem Eure Landsleute in der Türkei leiden werden?

Was - außer der Rache für die Schlechtbehandlung - fällt Euch also ein, hier in Deutschland eifrig türkische Fahnen zu schwingen und in weit gehender Unkenntnis der Lage in der vermeintlichen "Heimat" über die Ordnung zu bestimmen, die in der Türkei herrschen wird? Was fällt Euch ein, einen Herrn Erdoğan zum Diktator zu erheben, der sich und seine Familie bereichert, schon jetzt rotzfrech und dreist seine Verwandten in hohe Ämter hebt und, jedenfalls den eigenen Äußerungen nach, an Verfolgungsängsten leidet, bei jedem, selbst dem kleinstem Widerspruch überall nur noch "Terroristen" sieht? Der völlig durchgedreht und die Niederländer(!) als "Faschisten" zu beschimpft?

Man muss sich schon selbst als minderwertig begreifen wenn man glaubt, durch die Wahl eines solchen "umzingelten" Typen zum Diktator endlich wieder Stolz empfinden und Anerkennung erlangen zu können.

Wenn ihr also einen nationalistischen, fahnenschwingenden, von Machtphantasien und Rachegefühlen getriebenen Erdoğan-Anhänger kennen solltet, dann sagt ihm, er möge doch bitte nicht dumm sein und erst mal darüber nachdenken, welches Handeln welche Folgen haben wird.

Erdoğan-Anhänger seid gewarnt! Auch der sich nicht weniger großartig wähnende Hitler brachte bekanntlich so machen Mitstreiter um. Was ist ist mit Fethullah Gülen, dem einstigen Mitstreiter Erdoğans, der jetzt "Staatsfeind Nr. 1" ist und (als Islamist!) einen Putsch der traditionell kemalistischen, also sekulären Armee angezettelt haben soll? Erdoğan belügt Euch! Die meisten Deutschen haben aus dem tausendjährigen Reich und seinem schmählichen Untergang gelernt, dass eine Diktatur - die Recep Tayyip Erdoğan anstrebt - nicht der Hauptgewinn sondern "voll Scheiße" ist. Recep Tayyip Erdoğan ist auch ganz ein ganz anderer Diktator als Mustafa Kemal Atatürk, welcher den Fortschritt und nicht die eigene Bereicherung im Sinne hatte:
"Benim bir dinim yok ve bazen bütün dinlerin denizin dibini boylamasını istiyorum. Hükümetini ayakta tutmak için dini kullanmaya gerek duyanlar zayıf yöneticilerdir. Âdetâ halkı bir kapana kıstırırlar. Benim halkım demokrasi ilkelerini, gerçeğin emirlerini ve bilimin öğretilerini öğrenecektir. Batıl inançlardan vazgeçilmelidir. İsteyen istediği gibi ibadet edebilir. Herkes kendi vicdanının sesini dinler. Ama bu davranış ne sağduyulu mantıkla çelişmeli ne de başkalarının özgürlüğüne karşı çıkmasına yol açmalıdır."
(Mustafa Kemal Atatürk)

Recep Tayyip Erdoğan, dem zu einem "reis" vor allem Größe fehlt, will aus niedrigen eigenen Interessen den Türken den Fortschritt wieder nehmen und stützt sich dabei auf diejenigen, die nicht nachdenken können, nicht nachdenken wollen, jedenfalls nicht nachdenken. Er bringt der Türkei nach einem Strohfeuer des Nationalstolzes den Niedergang.

06.10.2016

Böhmermann gegen Dummheit: Das wohl wichtigste Ergebnis. Professor Ralf Höcker und seine Doktoren freuen sich eher weniger...

Nicht jeder Staatsanwalt ist blöd. Jan Böhmermann wird nicht wegen "Beleidigung" verfolgt, weil er den Türken-Chef Erdogan weder beleidigt hat noch das wollte. Das ist ein wichtiges Ereignis und ich habe es richtig vorausgesagt.

Nun erwarte ich den Kotau der Frau Richterin Käfer vom Hamburger Landgericht. Nicht vor mir, aber vor dem im Grundgesetz offenbarten Wille des deutschen Volkes.

Denn wo es keine Straftat gibt, Frau Richterin Käfer, da dürfen Sie auch nichts verbieten.

Und dann wäre da noch dieser Rechtsanwalt und "Professor" Ralf Höcker aus Köln, der sich nunmehr für die eigene Dummheit schämen wird, welche er selbst öffentlich machte... Das sei wie es sei, es werden sich aber noch dümmere finden, welche die offenbar gewordenen, sehr besonderen Fähigkeiten seiner selbst und seiner Juradoktoren sehr dringend brauchen. Rechtsradikale, Kriminelle und die Euroweb - sowas sind doch seine werten Kunden.

Oder etwa nicht, mein allerwertester Herr "Professor" Ralf Höcker?

Ein Wort an meine türkischen Freunde und Mitmenschen:

Man kann sich natürlich fürchterlich aufregen. So wie hier auch wegen nichts. Recep Tayyip Erdogan war offenbar ganz schlecht beraten als er wegen einer derartigen Satire rechtlich vorging und selbst dumm genug, dass dann auch noch falsch zu entscheiden. Er ging gegen eine Satire vor, die auch ausgerechnet Bezug auf seine höchst merkwürdigen, Kritik ausschließenden Vorstellungen von "Meinungsfreiheit" Bezug nimmt und ganz konkret sagt, man dürfe ihn natürlich nicht als "Ziegenficker" bezeichnen (was also auch nicht gemacht wurde) aber ebenso aussagt, man dürfe ihn nicht als Typen bezeichnen, der Frauen und schlägt und dabei Gasmasken trägt (was man hier in Deutschland sehr wohl darf, weil er genau solches Handeln zu verantworten hat.)

Wem es in einem (halbwegs) freien Land auf Grund irgendwelcher Stimmungslagen nicht gefällt und wer sich deswegen seiner türkischen Herkunft berühmt und in dieser Sache ohne selbst nachzudenken - wie im Falle Erdogans - lauthals schreiend einem ausländischen Staatsoberhaupt folgt, der kann ja auch mal in sein "Heimatland" fahren und sich anschauen, ob es dort wirklich besser ist und sich sehr genau überlegen warum er sich im Scheißwetter hier "den Arsch abfriert" und nicht unter dem türkischem Himmel und also in der warmen Sonne Südosteuropas bzw. Westasiens lebt. Fakt ist jedenfalls, dass wir in Deutschland mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung "ganz gut fahren". Einer Grundordnung in der ich sagen darf, dass das auch dann gilt wenn eine Frau Käfer am LG Hamburg nicht nur "Scheiße baut" und den Mist allen Ernstens auch noch "Urteil" nennt und auch sagen darf, dass ich (unter anderem!) die Hamburger Richterin Käfer, den Kölner Herrn Professor jur. Ralf Höcker und den Türken-Diktator Erdogan für Personen halte welche ihrem jeweiligen Job intellektuell nicht gewachsen sind. In diesem Land ist Kritik erlaubt. Ich darf sogar straffrei sagen, dass der deutsche Bundespräsident zu einem Grüßaugust verkommen ist weil er die Verfassungskonformität  von Gesetzen nicht genügend prüft und mir auch sonst wie ein "Hampelmann der Regierung" erscheint. Die durch die Meinungsfreiheit erlaubte Kritik gehört zu den "Dingen", die uns voranbringen.

Das ich, jedenfalls so lange Erdogan an der Macht ist, einen Türkei-Besuch besser lasse ist mir übrigens klar. Wegen nahezu gleicher Bedenken fahre ich ja auch nicht nach Nordkorea. Für mich ist genug Platz in der freien Welt. Eine Türkei mit Erdoganscher Wutprägung gehört für mich nicht dazu. Soweit dann auch zu den von Vollidioten an Jan Böhmermann gesendeten Morddrohungen. Wer sowas macht, der sollte sofort in die Türkei ziehen, denn dort sind Mordrohungen gegen Kritiker an Erdogans Handeln und politische Gegner der AKP offenbar "ganz normal" und aus meiner Sicht durchaus ein Mittel, dessen sich Erdogan auch selbst bedient: Ich sag nur "Wiedereinführung der Todesstrafe".

Wer sowas macht, der sollte es nicht hier tun, der kann von mir aus gerne dorthin gehen wo er seine Heimat sieht. Auch dieses Recht, zu gehen wohin man will (und wo man willkommen ist), gewährt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

18.05.2016

Recep Tayyip "Kim" Erdogan ./. Böhmermann :: Teilzensur des LG Hamburg
Vorwurf der systematischen Rechtsbeugung in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Hamburger Richterin Simone Käfer

"Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Hamburg dem Antrag teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Das Gericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire an, Teile des Werks wurden jedoch verboten."
Ich bin weder erstaunt noch entsetzt, aber dennoch beschämt. Meine Rechtsmeinung in der Sache basiert auf einer Würdigung der Grundgesetzes.

Überlegen wir mal. Ein erfahrener Münchner Anwalt klagt für einen Türke vor dem LG Hamburg gegen einen Kölner. Primär zuständig wäre das LG Köln als das Gericht gewesen, in dessen Bezirk Böhmermann seinen Wohnort hat.

Diese besondere "Klagegeographie" muss einen Grund haben. Der Grund ist aus dem Aktenzeichen ersichtlich.

Erster Teil: "324 O"

Also LG Hamburg, 24. Zivilkammer. Vorsitzende Richterin ist die Simone Käfer. Eine ganz üble Zensorin mit ätzenden und "nicht immer oder von jedem mit dem Gesetz und Verfassung in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsansichten". Frau Simone Käfer führt einen harten und für das Ansehen des Rechtsstaates katastrophalen Wettbewerb mit den Pressekammern des LG Köln und des LG Berlin um die kriminellsten Kläger, wähnt sich offenbar als Förderin des (Gerichts-) Tourismus und ist auch noch stolz auf ihren Mist. Das LG Kassel versucht aber, wie das OLG Frankfurt gleich zwei mal  im April 2016 zu meinen Gunsten monierte, bei den Gesetzesmissachtungen mitzuhalten...

Die vorsitzende Richterin Simone Käfer ist die Schülerin des Richters Andreas Buske, der - man hat es seinerzeit kaum glauben können und vom "Bock" gesprochen, der "zum Gärtner gemacht" wird - ans OLG Hamburg berufen wurde. Seit dem muss mindestens der BGH angerufen werden wenn Simone Käfer  mal wieder "Scheiße baut". Grund: dieses "Scheiße bauen" hat die Simone Käfer vom Vorgänger auf ihrem Posten, dem Zensurwüterich und Schillfreund Buske gelernt. Es ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet DER den Unsinn seines "Zauberlehrlings" aufhebt Doch genau der Andreas Buske wäre dafür zuständig.

Der Beschluss (ich gehe von einer einstweiligen Verfügung aus, die nach einer mündlichen Verhandlung erlassen wurde) ist nicht rechtskräftig. Im Verfahren um die "einstweilige Verfügung" ist der ordentliche Rechtsweg am OLG, also bei dem bedenklich oft "aufgehobenen" Richter und Freund aller garstigen und kriminellen Lügner, dem Andreas Buske zu Ende. Dem kann man und sollte man, um den Rechtsweg auszuschöpfen, noch eine formelle Gehörsrüge schicken (und sich über dessen Unsinn nicht weiter ärgern) - danach kommt direkt die "Grundrechtsverletzungsbeschwerde" ans   Bundesverfassungsgericht. Alternativ kann man den Gegner ins Hauptsacheverfahren zwingen (§926 ZPO), dann geht die Sache erst mal bis zum BGH bevor das Verfassungsgericht angerufen werden kann.

Und zur ersten Variante, dem kurzen Weg zum BVG würde ich Jan Böhmermann in dem Fall dringend raten.

Wer jetzt noch nicht weiß, warum ein Münchner Anwalt für einen Türke gegen einen Kölner vor dem LG Hamburg klagt, der hat nicht begriffen, dass der Anwalt sich einfach das Gericht aussuchte, wo die eigentlich chancenlose Klage noch Erfolg haben könnte - und es selbst da nur zum Teil hatte.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hat einen Anspruch auf lebenslange Beschäftigung als Richterin und es gibt kaum einen Weg diese z.B. wegen Rechtsbeugung zu belangen und so aus dem Richteramt zu entfernen. Falls jemanden ein Richterposten einfällt, wo diese nur geringe Schäden anrichten kann, der schreibe an den Hamburger Justizsenator.

Der kann die Simone Käfer auf einen geeigneten Posten versetzen.

Zweiter Teil: "255/16"

In den rund 4 Monaten seit Jahresbeginn bis zum Antragseingang bis legte die Kammer 324 O bisher 255 Verfahren an. Das sind, bei durchschnittlich etwa 22 Arbeitstagen pro Monat, also 88 Arbeitstagen, fast 3 Verfahren pro Tag. Ich halte der Frau Simone Käfer unter dem Eindruck dieser Zahlen vor, in Verfahren zu urteilen und die vor allem von Kriminellen und anderen Lumpen beantragten Verfügungen einfach durchzuwinken und hierbei in evidenter Weise gegen das Recht zu verstoßen, denn die Richterin Simone Käfer hat die Pflicht, "das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen." Sie hat als vorsitzende Richterin "dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen."

Auf deutsch: Sie hat gemäß §139 ZPO die verdammte Pflicht, sich mit dem Prozessstoff zu befassen.

Das erscheint mir im Hinblick auf die Zahl der Verfahren völlig unmöglich, denn mit 3 Verfahren pro Tag ist das völlig ausgeschlossen. Ich behaupte im Hinblick auf die aufgeblasenen, manchmal mit Anlagen mehrhundertseitigen Schriftsätze, die z.B. die Kanzlei Höcker auftrags ihrer kriminellen Kundschaft verfasst, dass die Frau Simone Käfer vom LG Hamburg mindestens in einer Vielzahl von Verfahren entscheidet, in welcher diese die Akten nicht vollständig gelesen hat. Ich gehe davon aus, dass die Frau Simone Käfer von der 24. Zivilkammer des LG Hamburg auch in Fällen entscheidet in denen diese den Vortrag in den Antragsschriften nicht einmal vollständig gelesen hat, geschweige denn mit den Anlagen verglichen hat - und deshalb eine Vielzahl der Anträge insbesondere auf den Erlass einstweiliger Verfügungen einfach "durchwinkt" obwohl die Voraussetzungen für den Erlass der Verfügungen nicht vorliegen.

Ich, der Jörg Reinholz aus Kassel erhebe - im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege - gegenüber der Frau Frau Simone Käfer, Vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer des LG Hamburg, im Hinblick darauf, dass diese sehr viele Verfahren unmöglich ordnungsgemäß geführt haben kann und jeweils in dem Bewusstsein geurteilt haben muss, dass die dennoch gefällten Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sind, öffentlich den Vorwurf der systematisch und - über viele Jahre hinweg - in sehr vielen Fällen begangenen Rechtsbeugung.

Das die resultierenden - und in ihrer Qualität und Quantität interessierten Kreisen (z.B. Rechtsanwälten) bekannten - Fehlentscheidungen der Hamburger Richterin Simone Käfer Kriminelle und anderes Pack anlocken "wie Scheiße die Fliegen" bezeichne ich hier und jetzt als offensichtliche Tatsache.

20.12.2013

OLG Nürnberg: Abmahnungen der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH sind Rechtsmissbrauch - Wie eine Abmahnbude pleite geht - Nachtrag: Zusammenhang mit U+C Pornoerpressern

Das OLG Nürnberg hat als Berufungsinstanz in einem Hauptsacheverfahren fest gestellt, dass eine - und dem Inhalt des Urteils nach alle - Abmahnungen dieser offenbar zum Zwecke des Abmahnens gegründeten "Revoluitive Systems GmbH" (Florian Blischke, Marco Hahn, letzterer inzwischen als GF ausgeschieden) zum Zwecke des Gelderwerbs und damit (als Rechtsmissbrauch) rechtswidrig erfolgten.

Die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" aus 93128 Regenstauf hatte, von einem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof (Der Solist mit Kanzlei in einer beschaulichen Doppelhaushälfte nennt sich zum Erwecken eines dreifach größeren Anscheins gerne auch "Kanzlei HKW") vertreten, dem Urteil nach gegen mindestens 199 Firmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt und den Ersatz angeblicher Kosten verlangt. Tatsächlich war das Unternehmen aber am Markt nahezu untätig.

Auf Grund des (hinsichtlich der anzunehmenden vorsätzlichen Unwahrheit strafrechtlich höchst bedenklichen) Vortrages des Trios kam es in der Sache 1 HKO 1884/12 zunächst zu einem, den Rechtsstaat beschämenden "Endurteil" des Landgerichtes Regensburg, welches am 3.12.2013 auf die Berufung der Beklagten hin durch das OLG Nürnberg (3 U 348/13) aufgehoben wurde.

Das OLG Nürnberg stellte wie folgt fest:
"Im Jahr 2012 wurden [durch die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"] insgesamt Umsätze in Höhe von brutto 187.350,12 Euro erzielt, wobei die Geschäftstätigkeit erst nach Umzug der Klägerin in Räume in Regenstauf im Februar 2012 begann. Die Umsätze umfassen ausweislich der vorgelegten Rechnungen Dienstleistungen und Warenverkäufe. Aus den Umsätzen mussten fünf Mitarbeiter bezahlt werden, sowie bei Warenverkäufen die Anschaffungskosten. Daneben mussten die Büroräume unterhalten werden. Bis zu den Abmahnungen im August 2012 waren Rechnungen erstellt, die Bruttoerlöse von weniger als 50.000,00 Euro, Nettoerlöse in Höhe von knapp 41.000,00 Euro zum Inhalt hatten (vgl. Rechnungskonvolut Kläger bis Rechnung 2012 - 0053). Dem stehen angefallene Kosten allein für die Abmahnungen in Höhe von 52.874,30 Euro (199 x 265,70 Euro) gegenüber. Das heißt, den bis zu den Abmahnungen in Rechnung gestellten Forderungen standen allein Forderungen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus den Abmahnungen in Höhe von über 52.000,00 Euro gegenüber, was für sich allein schon auf Rechtsmissbräuchlichkeit schließen lässt.

Dabei ist das Prozesskostenrisiko aus negativen Feststellungsklagen bzw. aus selbständig weiterverfolgten Ansprüchen noch nicht berücksichtigt. Das Prozesskostenrisiko für eine einzige Unterlassungsklage für eine Instanz beliefe sich auf mindestens 1.250,00 Euro, bei annähernd 200 Verfahren wären dies 250.000,00 Euro. Selbst aus den Umsatzerlösen für das gesamte Jahr 2012 wäre dieses Risiko nicht zu bestreiten gewesen."
Ein weiteres, praktisch gleichlautendes Urteil des OLG Nürnberg - vom selben Tag und mit den selben Berufungsbeklagten - ist das in der Sache 3 U 410/13.

Ich denke jetzt, dass die "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH" uns demnächst mit einer Pleite "überraschen" wird, denn nach diesen Urteilen des OLG Regensburg werden zahlreiche der Abgemahnten versuchen auf dem Rechtsweg die eventuell bezahlten Kosten wieder zurück zu bekommen. Und das wird, wie das Gericht es beschreibt, teuer. Die Insolvenz der REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH erscheint mir hier auf Grund der Angaben des Gerichtes vorprogrammiert.

Aber davor müssen die Abgemahnten aber keine Angst haben:
"Als Anspruchsgrundlage für den Ersatz der eigenen Rechtsverteidigungskosten kommt bei rechtsmissbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen insbesondere § 826 BGB in Betracht, wobei der Wettbewerber und der abmahnende Rechtsanwalt als Gesamtschuldner haften (LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06; LG Bochum, Beschluss vom 18.03.2004, Az. 9 S 289/03; AG Schleiden, Urteil vom 01.12.2008, Az. 9 C 158/08)."
schreibt Niklas Putte unter dem Titel: "Folgen der Missbrauchsurteile des OLG Nürnberg zu Facebook Massenabmahnungen"

Zudem entsteht aus dem Urteil der sehr ernsthafte Eindruck, dass der Herr "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof hier erfolgsorientiert arbeitete, denn ist doch offensichtlich, dass seine theoretisch entstehenden Forderungen für die Abmahnungen für die Firma gar nicht finanzierbar waren. Hier drängt sich die Vermutung, dass der Anwalt durch ein wohl erfolgsfinanziertes Geschäftsmodell gegen das Berufsrecht verstoßen hat, geradezu vehement auf. Deshalb ist es nicht nur juristisch sondern auch moralisch gerechtfertigt den "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert aus Maxhütte-Haidhof mit zu verklagen - er haftet ja als Gesamtschuldner bis zu vollen Höhe - soll er also auch "buckeln" um die Schulden abzutragen. Sollte der auch "pleite" gehen, so muss er die Anwaltskarte abgeben, was er wohl vermeiden möchte. Gute Karten für die, die sich wehren und ihr Geld wieder haben wollen.

Wie andere mir bekannte "Pappenheimer" aus der Klasse der Rechtsmissbraucher und Abmahnabzocker auch drang das Trio aus dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn in die Öffentlichkeit und warben für sich mit u.a. diesem Urteil - veröffentlicht unter der URL http://www.revolutive-systems.com/wp-content/uploads/2012/10/Landgericht-Regensburg.pdf. Und zwar auch für mich ganz offensichtlich um weitere Abgemahnte zu einer Zahlung zu bewegen. Eine solche Vorgehensweise ist auch von anderen Firmen - z.B. von der Euroweb nebst "Berger/Buchholz-Law" aber auch den U+C-"Rechtsanwälten" und deren, schon 2010 nach Verhängung einer Haftstrafe durch Selbsthinrichtung aus der "Rechtsanwaltschaft" ausgeschiedenen "Kollege" Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) bekannt.

Mich wundert jetzt, wo endlich der Gerechtigkeit vom Ansatz her Genüge getan wurde, nur eines: Warum ist die deutsche Presse und auch so mancher deutscher Anwalt so feige und nennt die Namen nicht? Rechtlich zulässig ist dieses in einem solchen Fall nämlich.

Haben die Presse und viele deutsche Rechtsanwälte etwa Angst davor, dass der theoretisch bestehende "Rechtsstaat" weiterhin praktisch versagt und die theoretisch bestehenden Grundrechte aus Art. 5 GG nur Makulatur sind? Mein "Dank" für das Verbreiten von Angst und Schrecken zum Vorteil Krimineller geht an diejenigen schnarchnasigen "Richter" welche Deutschland von einem formellen Rechts- zu einem praktischen Zensurstaat machen. Insbesondere die Pressekammern des LG Köln, des LG Hamburg, des LG Berlin und auch andere dürfen sich von meiner vehementen Kritik angesprochen fühlen.

Zurück zur Sache:

Vor einer solchen üblen, den Rechtsstaat missbrauchenden und somit beschädigenden Machenschaft wie dem nunmehr sichtbar gewordenen Handeln der Herren Florian Blischke, Marco Hahn und dem "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert darf stets durch Nennung von Ross und Reiter gewarnt werden (BGH, BVerG konstant zu § 193 StGB). Immerhin haben die zahlreichen anderen Betroffenen ein nachvollziehbares Interesse daran, sich gegen diese betrügerische Abzocke und den üblen Rechtsmissbrauch zu wehren und müssen dazu erfahren, wer wann, was, wie, wo und warum getan hat - wozu aber nur die Veröffentlichung geeignet ist, weil die Interessenten an der Information naturgegeben nicht bekannt sind. Florian Blischke, Marco Hahn und "Rechtsanwalt" Hans-Werner Kallert können und sollen genau das als meine Antwort auf eine mögliche Abmahnung betrachten.

Nachtrag:

Die vormalige "Binary Services GmbH" hat sich während des Prozessverlaufs in "REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH"  umbenannt. Rechtsanwalt Niklas Plutte, der viele der Abmahnopfer vertritt, weist in seinem Blog auf www.ra-plutte.de darauf hin, dass das Rubrum anhängiger Klagen gegen die "Binary Services GmbH" entsprechend abgeändert werden sollte, um späteren Vollstreckungsproblemen vorzubeugen.

Noch ein Nachtrag:

Der Name des selben Florian Bischke taucht auch im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei U+C "Rechtsanwälte" auf:
"Spätestens seit einer Woche dürfte endgültig klar sein: Zumindest bei einer abmahnenden Kanzlei wurden Abmahnungen versandt, die jedoch auf fehlerhaften Datensätzen basierten. Betroffen ist die Regensburger Anwaltskanzlei U+C, die bereits seit mehreren Jahren Tauschbörsennutzer verfolgen lässt, um sie anschließend abzumahnen. Bei einer der jüngsten Verfolgungen ist es jedoch zu einem schweren Fehler bei den Hash-Summen gekommen (gulli:News berichtete!).

Verantwortlich für diesen Fehler ist der technische Dienstleister BHIP reliable Netservices. Dieser führt im Auftrag der Kanzlei U+C die Piratenjagd aus einem kleinen Ort in Bayern aus. War die BHIP reliable Netservices qualifiziert, um eine derartige Datenerhebung durchzuführen? Bedauerlicherweise verfügt das Unternehmen über keinen Webauftritt.

Doch eine spontane Suche nach dem Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian B., offenbart Tätigkeitsfelder, die mit der Piratenjagd kaum in Verbindung gebracht werden können. Beginnend bei einem Beamer-Verleih über Digital- und Printlösungen (Werbebanner, Kugelschreiber, Webauftritte) bis hin zu einem Online-Shop für Wandtattoos."
Florian Bischke ist oder war (Mit-)Eigentümer der BHIP reliable Netservices GbR.

Auch die "Binary Services GmbH" des Florian Bischke hatte einst eine Adresse in der Zeißstr. 9, Regensburg. Das genau ist aber die Adresse der U + C "Rechtsanwälte". Ich glaube hier fest an Betrug.

Auch ein Rechtsanwalt Dr. Wachs aus Hamburg kennt dessen Name. Dr Wachs schreibt über Florian Bischke:
"Neulich im Forum der IAD meldete sich eine Person namens Florian Plischke angeblich ehemaliger Inhaber der BHIP reliable Netservices GbR und teilte mit wie folgt:
Sehr geehrte Forenmitglieder und Mitleser,
Das ehemalige Ermittlungsunternehmen BHIP reliable Netservices GbR, das u.a. durch mich selbst vertreten war, distanziert sich strikt von den Äußerungen der Kanzlei Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem hier auf dieser Plattform interviewten Geschäftsführer Thomas Urmann. Desweiteren verbieten wir hier nun öffentlich die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten bis zur abschließenden Klärung der Eigentumsrechte.
Sollten SIE, als Forennutzer oder Mitleser NACH dem 18.01.2012 Post von Urmann und Collegen oder angeschlossenen Unternehmen betreffende P2P Filesharing erhalten haben, so bitten wir Sie um Mithilfe.
Bitte senden Sie derartige Unterlagen als Scan an florian.blischke@bhip-rns.com

Ich freu mich auf Ihre Rückantwort.
Florian Blischke
Bei den Äußerungen des Rechtsanwalts Urmann geht es wohl ein Interview, welche Sie hier lesen können und welches die geplante Prangerliste von U+C bespricht. Scheinbar gibt es zwischen Urmann und Collegen und Herrn Blischke Streit um “die weitere Verwendung von uns ermittelter Daten” mittelbar geht es also wieder um das liebe Geld."
Offenbar spielt jener Florian Blischke eine erhebliche Rolle in einer strikt organisierten Parallelgesellschaft deren Mitglieder das Recht als etwas ansehen was es auszubeuten gilt um sich auf Kosten Dritter zu bereichern.


Rechtsanwalt Frank Weiß schreibt:
"Heute hat uns ein Abmahnopfer der Binary Services GmbH (nun REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH) mitgeteilt, dass es in einer "Ermittlungssache gegen Florian Blischke und andere wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug" als Zeuge vernommen worden ist."
und:
"Channelpartner berichtet am 18.04.2013 darüber, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Amberg die Geschäftsräume der Firma Binary Services GmbH (jetzt Revolutive Systems GmbH) durchsucht worden seien und dass dabei diverse Beweismittel, so z.B. Computer, beschlagnahmt worden seien ... ".
und:
"Die Revolutive Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Blischke, Hauptstr. 24, 93128 Regenstauf sowie Florian Blischke, c/o Revolutive Systems GmbH, Hauptstraße 24, 93128 Regenstauf mahnen mich persönlich ab. Hiernach soll ich mich sowohl gegenüber der Revolutive Systems GmbH als auch gegenüber Herrn Florian Blischke verpflichten, es zu unterlassen, nachfolgenden Bericht und/oder die dieser Unterlassungserklärung als Anlage beigefügten Vorladung der Kriminalpolizei Amberg vom März 2013 öffentlich zugänglich zu machen und/oder sonstig zu verbreiten:" [Wiederholung des obigen]
(Einschub: Wäre ich Anwalt Frank Weiß, so würde ich jetzt Schmerzensgeld gegen den Herrn Blischke einklagen, weil ich mich infolge der Abmahnung krank gelacht hätte - was in den Lachpausen sehr schmerzhaft ist - und für mehrere Tage nicht arbeitsfähig war. Ich würde mich auch von einem völlig humorfreien Kollege vertreten lassen weil ich, so in der Klageschrift, jedes Mal einen Rückfall erleide wenn ich das "dümmliche Geschreibsel" auch nur sehe.)

und:
"Nun macht die Revolutive Systems GmbH durch Florian Blischke eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR geltend, da die entsprechende Facebook-Seite auf mobilen Endgeräten die gem. § 5 TMG erforderlichen Angaben nicht vorhalten würde."
Offenbar hat der Herr Florian Blischke noch nichts von der (rechtskräftigen) Verurteilung seiner durch nahezu identisches Vorgehen aufgefallenen Vorgänger aus dem Umfeld des Selbstmörders Günter Werner von Gravenreuth durch das LG Osnabrück gehört. Einer von denen sitzt im Knast und weiß noch nicht wann er wieder raus kommt!

Für die Herren Hans-Werner Kallert und den Herren Florian Blischke, Marco Hahn:
Mir ist schon aufgefallen, dass Sie mittels einer robots.txt die Archivierung von Teilen ihrer eigenen (Wordpress-)Webseite verhindern wollen.

26.11.2013

Euroweb verliert vor OLG Hamburg endgültig gegen den WDR (7 U 25/13)

In der Sache 7 U 25/13 des Oberlandesgerichtes Hamburg hat die zuletzt von einem Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln) vertretene Euroweb Internet GmbH in der mündlichen Verhandlung soeben den eigenen Berufungsantrag zurück genommen.

Der garstige und vielen als "Winkeladvokat" bewusste Philipp Berger berichtet über das Verfahren lediglich:
"Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf nicht länger unwahre Behauptungen über die Geschäftspraktiken des Internetdienstleisters Euroweb verbreiten. Über die Kanzlei BERGER LAW LLP erwirkte Euroweb kürzlich vor dem Landgericht Hamburg -324 O 442/12- eine einstweilige Verfügung gegen einen Bericht, der am 11. Juli 2012 im WDR-Fernsehen ausgestrahlt wurde und anschließend über die Mediathek des öffentlich-rechtlichen Senders abrufbar war. Die Richter untersagten dem WDR, bestimmte Äußerungen über Euroweb weiter aufrechtzuhalten. Sollte sich der Sender nicht an das gerichtliche Verbot halten, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro."
Doch das ist schon seit Dezember 2012 nicht mehr der Fall!

Ein Bericht darüber, dass die von der "Kanzlei BERGER LAW LLP" (jetzt faktisch "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") zunächst erwirkte einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren sehr schnell aufgehoben wurde, fehlt dennoch ebenso wie auf der von der Berger Law LLP aus unter falschem Name und mit einem weiteren, vorsätzlich falscherem Impressum geführten Webseite einer angeblich "Gerichtsreporterin Gisela Mertens", auf welcher - aus der "Rechtsanwaltskanzlei" - ebenfalls höchst garstig und sogar beleidigend zum Nachteil des WDR und anderer berichtet wurde - mithin wurden und werden aus der Kanzlei "Berger Law LLP" heraus üble Straftaten begangen - kein Wunder, dass sich diese jetzt in hinter einem virtuellen Büro versteckt.

Karikatur: "Wie ich mir den Philipp Berger als Gerichtsreporterin Gisela Mertens verkleidet vorstelle"
Rechte: Gisela de la Merde, Verklag: Pipiweb
Offensichtlich ist auch die sonst bekannt-großfressige "Berichterstattung" des Philipp Berger über die Berufung nur deshalb unterblieben weil er sonst seinen vorherigen Bericht ad absurdum geführt hätte. Er hätte ja einräumen müssen, dass die Verfügung aufgehoben wurde. Das aber wollte der niederträchtige Niederkrüchtener Philipp Berger offensichtlich gerade nicht, weil er zuvor mit seinen so unsinnigen wie widerwärtigen Schmähungen zu Lasten des WDR durch zahlreiche Presseportale "turnte".

Der Wechsel der Kanzlei erfolgte wahrscheinlich ebenfalls im August 2013. Philipp Berger dürfte im bisherigen Firmen- und Anwaltsgeflecht weitgehend entmachtet sein. Offenbar hat sich selbst in der Euroweb herumgesprochen, dass die allenfalls eines "Winkeladvokaten" würdige Handlungsweise des Philipp Berger keineswegs zielführend ist und wie hier neben Phyrrussiegen lediglich hohe Kosten sowie weitere negative Berichterstattung über solche, ebenso wie hier verlorene Berufungen und sogar verlorene Revisionen verursacht.

Allerdings fehlt es der Euroweb an Konsequenz: Die allenfalls nur teilweise als wahr und richtig anzusehenden "Berichte" des Philipp Berger verbreitet die Euroweb weiterhin über ihre Server in Bulgarien -  wohl auch um durch das falsche Vormachen gewonnener Verfahren die Gegner über die Rechtslage falsch zu informieren, vom Rechtsstreit abzuhalten und in der letzten Konsequenz von diesen Gelder zu erlangen, welche der Euroweb rechtlich und sachlich gar nicht zustehen. Darüber hinaus auch um durch falsches Vormachen den Ruf von Kritikern zu schädigen - was natürlich den offensichtlichen Absichten des Philipp Berger sehr genau entspricht.

Philipp Berger behauptete wie folgt:
"Nach dem WDR-Bericht sollen in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“. Die Weiterverbreitung dieser Aussagen hat das Landgericht Hamburg dem WDR nun untersagt, da Euroweb nachweisen konnte, dass dies so nicht den Tatsachen entsprach."

Im Verfahren machte nun der WDR glaubhaft, dass die in der Fernsehsendung gezeigten oder behaupteten Tatsachen sehr genau der Wahrheit entsprechen.

Der sonst eigentlich wegen höchst fragwürdiger (und oft später aufgehobener) Urteile zugunsten Krimineller bekannte Richter Buske (Beisitzende dürften übrigens die Richter Meyer und Dr. Weyhe gewesen sein) wies die Euroweb auf die prinzipiell bestehende Möglichkeit hin, den Verbotsantrag im Hauptsacheverfahren zu verfolgen. In der hier gegenständlichen Sache um die einstweilige Verfügung werde er von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen des WDR ausgehen und den Berufungsantrag der Euroweb zurück weisen. Wenn die Euroweb nicht zurück nehme, so berichtet mir Rolf Schälike sinngemäß über die Reaktion des Richters Buske, werde er es eben schriftlich machen.

Darauf hin wurde ganz schnell die Berufung zurück genommen! Das war klug, denn eine Revison ist im EV-Verfahren ohnehin nicht möglich. Ich weiß nicht ob der bisherige Anwalt Philipp Berger das gewusst hätte, so fehlte es z.B. schon bisher an der nach der Zurückweisung des Antrages im Widerspruchsverfahren fälligen Hauptsacheklage. Deren Erhebung wäre jedenfalls im Januar oder Februar prozessual (nicht sachlich) sinnvoll und geboten gewesen.

Dieses prozessuale Versäumnis ist (jenseits des Gedankens an den mit dem EV-Antrag betriebenen, groben Unsinns) wohl vor allem dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger anzulasten, der damals noch nicht entmachtet war und sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" bewarb. Als Anwalt ist er wohl eher dritte als erste Wahl.

Eine Hauptsacheklage erscheint - nicht nur wegen der jetzt eingetretenen Verspätung - definitiv nicht ratsam. Denn auf Grund des hohen Streitwertes von 60.000 Euro dürften nunmehr im gesamten Verfahren bereits insgesamt (grob) geschätzte 20.000-30.000 Euro an Kosten für die Euroweb entstanden sein. Da sollte man sich nicht darauf verlassen, dass sich ein Gericht nochmals verarschen lässt. Das kann und konnte nur im Einstweiligen Verfügungsverfahren klappen, weil dort die Antragsgegner (zunächst) nicht angehört werden.

Damit ist nunmehr davon auszugehen, dass der Bericht des WDR, wonach ein Vertrag verfälscht wurde - wörtlich:
"in zwei Verträgen mit dem Hotelier die Kosten mit einem jeweils einmaligen Bearbeitungsgebühr-Betrag in Höhe von 199 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer angegeben worden sein, ansonsten habe bei den Kosten „überall eine Null“ gestanden. Eine Kopie der Vertragsdokumente habe der Kunde erst nachträglich erhalten – und „plötzlich werden“, heißt es im WDR-Bericht, „aus monatlich 0 Euro in einem Vertrag 200 und im anderen 290 Euro“.
wahr und richtig ist. Aus meiner Sicht ist er das auch.

Die Euroweb und deren bisherige Stammkanzlei um den Philipp Berger stehen auf Grund der von dieser nach einer kriminellen Handlung mindestens eines Mitarbeiters bewusst und vorsätzlich betriebenen "Gerichtshanselei" jetzt nicht nur als "Verlierer" da, sondern auch als eine gemeinschaftlich handelnde Organisation, welche - mal wieder(!) - mit Absicht, Bedacht und systematischen Vorsatz ein Gericht belogen hatten um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Darüber hinaus auch als eine Firma, welche einen "dreisten und der Wahrheit nicht zugetanen Winkeladvokat" mit einseitiger, auf Disinformation abzielender und deshalb vorsätzlich falscher Berichterstattung beauftragte und sich mit der als geradezu "idiotisch" erscheinenden Vorgehensweise selbst kräftig in den Hintern trat.

Insgesamt erscheint mir das Verhalten der Euroweb Internet GmbH (GF: Christoph Preuß) und der mit dieser fest verbundenen "Berger Law LLP" als sehr dumm, querulatorisch und von einer evidenten Distanz zur Realität geprägt.

Vielleicht hilft denen der Dr. Nau aus Köln mit etwas anderem als einem falschen Gutachten.

Offene Worte an:
Dr. Ruben Engel (Kanzlei "HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft", Köln)

Bitte nehmen Sie für die Zukunft zur Kenntnis, dass es im Verkaufsgebahren der Euroweb ganz "normaler" Alltag ist, dass sich der Vertrag und die (fern)mündlich von der Euroweb über diesen getätigten Aussagen erheblich widersprechen. Die Drücker der Euroweb werden nämlich von Anfang an zum Lügen angehalten und darin geschult. Offensichtlich sogar zum Lügen im Prozess. Ihr allerwertester Kollege Philipp Berger weiß das sehr genau - weil er erweislich daran teilnahm.

Sie sollten sich also nicht wundern.

Bis jetzt ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt und ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Sie sollten aber sehr genau aufpassen, dass Sie sich nicht die als kriminell empfundene Handlungsweise der Euroweb und/oder der Berger Law LLP zu Eigen machen (oder das dieser Eindruck entsteht). Ich empfehle deshalb die beruflichen Pflichten wahrzunehmen - aber zur Mandantin Euroweb und deren Aussagen in eigenen Formulierungen größtmögliche Distanz zu wahren und sich unter keinen Umständen auf das einzulassen, was (gefragt oder ungefragt) ein Philipp Berger Ihnen vorträgt.

Ich denke, als "Rechtsanwalt" haben Sie das ebenso verstanden wie dass das Wort "Killermandat" nicht etwa einen Mordauftrages meint sondern auf den möglichen beruflichen und gesellschaftlichen Selbstmord abstellt.

20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.