28.06.2012

Der Euroweb-Anwalt Berger lügt doch!

Der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Chef der Euroweb-Kanzlei Berger lügt doch vor den Gerichten. Klarer Beweis:


Aus einem Schriftsatz an das LG Düsseldorf. Deutlicher geht es kaum:
 "Der Antragsteller befasst sich in seinem Blog ausschließlich nur mit  der beklagten Partei [Euroweb] und den Kanzleien des Unterzeichners.
 Der Blog, so der Anwalt Berger sei http://joerg-reinholz.blogspot.de - also genau dieser Blog.

Dem Anwalt Berger will also (das ist "auffallend und zugleich demaskierend") nicht aufgefallen sein, dass hier auch folgende Artikel stehen:

Und ihm will auch nicht aufgefallen sein, dass es hier Labels wie

 gibt?

Ach was. Der Anwalt Philipp Berger von der Berger LAW LLP lügt, das ist schon mal klar. Falls er sich hier "irrte" sollte er über seine eigene Prozessfähigkeit mal nachdenken statt über die meine zu schwafeln. Und über seinen erheblichen Mangel am Unrechtsbewusstsein. 

Die Lüge hat der Anwalt für die Euroweb  getätigt. Das war ja mal wieder zu erwarten. Wer lügt, der ist ein Lügner. Das gilt allgemein, und im speziellen auch für "Rechtsanwälte". Und ich wüsste nicht, warum es für dieses besonders ausgesuchte Exemplar der Gattung nicht gelten sollte.

22.06.2012

Den Eurowebanwälten Philipp Berger und Andreas Buchholz droht ein Vertretungsverbot

Nach den Vorfällen in der mündlichen Verhandlung der Sache I-5 U 105/11 des OLG Düsseldorf am  10. Mai 2012, welche äußerst dringend vermuten lassen, dass der Niederkrüchtener / Düsseldorfer "Rechtsanwalt" Philipp (Karl) Berger mindestens einmal, wenn nicht sogar gewohnheitsmäßig die Straftat der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage beging, hat nun die Anwaltskammer in Düsseldorf über einen Antrag zu entscheiden, nach welchem gegen Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz (als anzunehmenden Mitwisser) ein Vertretungsverbot gemäß §§ 113, 114 BRAO verhängt werden soll.

Hier die Rechtsgrundlage:

§ 113 BRAO: Ahndung einer Pflichtverletzung
(1) Gegen einen Rechtsanwalt, der schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die in diesem Gesetz oder in der Berufsordnung bestimmt sind, wird eine anwaltsgerichtliche Maßnahme verhängt.
(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
(3) Eine anwaltsgerichtliche Maßnahme kann nicht verhängt werden, wenn der Rechtsanwalt zur Zeit der Tat der Anwaltsgerichtsbarkeit nicht unterstand.


§ 114 BRAO: Anwaltsgerichtliche Maßnahmen
(1) Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind
1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
4.
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
5.
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.
(2) Die anwaltsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

21.06.2012

Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger: Besser nicht erwischen lassen ...

Vor einigen Tagen habe ich berichtet, dass der Euroweb-Anwalt Philipp Berger offenbar von einer Richterin des Landgerichts Düsseldorf dabei erwischt wurde als er einem Zeuge der Euroweb höchst genaue Anweisungen gab, was dieser aussagen soll und was nicht.

Das aktuelle Beispiel eines Kollegen zeigt: Besser, er lässt sich bei derlei nicht nochmals erwischen!

Bis zu 3 Jahre Haft sind kein Pappenstiel! Sein allerwertester Kollege "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth hat sich nämlich wegen weitaus weniger erschossen.




Nachricht des Tages:

Michael Burat, also einer von denen, deren "über 100" Strafanzeigen den Herrn Philipp Karl Berger so begeistern, hat es nunmehr "erwischt". 2 Jahre auf Bewährung sind "nicht schlecht". Wie die Revision im Osnabrücker Verfahren und die sicher ausstehenden Rechtsmittel in der aktuellen Sache auch ausgehen, wenn es jeweils bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe bleibt, dann ist nach der wohl fälligen Zusammenfassung der Strafen zu insgesamt mehr als zwei Jahren eine Aussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Absatz 2 StGB nicht mehr möglich.

Von den Mitangeklagten im Osnabrücker Verfahren zählen drei weitere zu denjenigen, welche die zahlreichen Anzeigen erstatteten. Auch der "Rechtsanwalt S."

Die meisten von denen, Herr Philipp Berger, haben mich wegen "Verleumdung" angezeigt, weil ich diese "Betrüger" nannte.

Ganz persönliche und  offene Note an Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und Herrn Christoph Preuß aus Düsseldorf:

Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Herr Geschäftsführer Christoph Preuß: Weshalb haben Sie mich doch gleich angezeigt? Wussten Sie schon, dass bisher ein jeder, den ich einen "Betrüger" nannte, später auch wegen Betruges verurteilt wurde? Ich verlasse mich bei solchen Aussagen nicht auf Mirakel oder den Zufall, sondern auf meine gesunde Meinung über Menschen, deren Äußerungen und deren Handeln.

Ich spende Ihnen, wenn es so weit ist, gern einen Kalender. Oder wollen Sie lieber eine schöne Webseite von Ihrem Oberwebdesigner gemacht bekommen?

Sie sollten also überlegen, was das für Ihre Zukunft bedeutet und nicht nur, ob man dagegen eine sehr einstweilige Verfügung erlangen kann. In dieser Hinsicht dürfte sich noch vor dem Jahresende in Mönchengladbach einiges Interessantes ergeben.

19.06.2012

Euroweb Internet GmbH - Ein typischer Prozessverlauf - Macht die Betrügerbude dicht?

Während der das kriminelle Geschäftsmodell der  Euroweb durch teils offen unwahre, teils "nur" beschönigende "Berichte" unterstützende "Rechtsanwalt" Philipp Berger über einen Prozessverlauf vor dem LG Chemnitz von einer höchst angeblich "im Vordringen befindlichen Rechtsansicht" der Gerichte schwafelt (und sich über den Ausgang des Prozesses längst nicht so klar auslässt wie es der unbedarfte Leser beim Lesen seines Artikels vermutet) berichte ich als ehrlicher und ehrbarer Gegner derart asozialer "Vertriebsmethoden" wie der "Referenzkundenmasche" vom Ausgang des Verfahrens vor dem LG Berlin, Az. 33 O 495/11:

In diesem Verfahren war die Euroweb Internet GmbH Beklagte einer "negativen Feststellungsklage". Es sollte vom Landgericht festgestellt werden, dass der von der Euroweb aus .einem "Internet System Vertrag" erhobene Anspruch auf die Zahlung von insgesamt mehr als 8.000,00 € vor allem wegen arglistiger Täuschung beim Abschluss des Vertrages nicht besteht.

Eine echte, sich tatsächlich "im Vordringen befindliche Rechtsansicht":
"Das Gericht brachte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck, dass es wohl der Auffassung, dass eine arglistige Täuschung vorliege, folgen wolle und auch eher davon ausgehe, dass - trotz erneuten Sachvortrages durch die Euroweb GmbH - die im Rahmen des §649 BGB angeblich nur ersparten Aufwendungen nicht ausreichend dargelegt wurden." 
Um ein weiteres Urteil wegen arglistiger Täuschung (= Betrug)  zu vermeiden schloss die von dem hierüber sorgfältig schweigenden Herrn Philipp Berger vertretene Euroweb Internet GmbH mit dem nunmehr sehr ehemaligen und genau deshalb sehr glücklichen Euroweb-"Referenzkunde" darauf hin ganz schnell und gewiss nicht aus Kulanz (also "nur fast freiwillig") einen Vergleich ab, in welchem die Kanzlei des Philipp Berger für die Euroweb auf die Zahlungsforderungen im vollen Umfang verzichtete.

"Bloggert" sich der Philipp Berger einen - und führt dessen Kanzlei gleichzeitig Verfahren auf eine höchst liederliche Weise?
"zumindest spricht die Arbeit mit "Textbausteinen" in den Schriftsätzen, die teilweise offensichtlich nicht zum Sachverhalt dieses Verfahrens passten"
dafür.

Stellt die Euroweb die "Referenzkundenmasche" ein?

In den Schriftsätzen des Verfahrens findet sich die
"Aussage, dass die Euroweb Internet GmbH die bisher umstrittene Art des "Referenzkunden"-Vertriebs zum 31.03.12 eingestellt habe"
Das könnte sehr gut mit dem Betrugsprozess in Leipzig zu tun haben. Offenbar will der Oberabzocker  der Euroweb, Christoph Preuß, nach der ohnehin schon zu erwartenden Verurteilung wegen (zunächst!) 14 Fällen des Betruges nicht noch wegen weiterer Taten "dran" kommen, die nach Anklageerhebung begangen wurden. Das genau gäbe nämlich einen deftigen "Nachschlag" (wegen weiterer Tatbegehung trotz erhobener Anklage) und zumeist auch keine Bewährung mehr - dafür geht es regelmäßig "ab zum geschlossenen Männerduschverein"!

An eine wirkliche Einstellung mag ich nicht glauben. Ich glaube, der Christoph Preuß hat Dumme gefunden, welche die Masche für ihn fortsetzen und sich vom feinen Herrn Preuß und vom "Rechtsanwalt" Philipp Berger vormachen lassen, dass die Abzocke und der Betrug mit der Referenzkundenmasche rechtlich eine saubere Sache wäre. Der Öffentlichkeit machen der Christoph Preuß und der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger genau das ja wider besseren Wissens auch vor... da ist nur logisch, dass diese auch nach Dummen suchen, welche den Mist glauben. Und im Unternehmen auch solche finden, die ganz geil darauf sind, als "Geschäftsführer" von neuen Tochterunternehmen am "geschäftlichen Erfolg" teilzuhaben. Bis der Staat auch denen das nicht mit barer Münze sondern mit hochfesten Gardinen heimzahlt, die dem Volksmund nach ein nicht gerade für Holz- oder Plastikwaren bekanntes schwedisches Unternehmen herstellt.

Eine weitere typische Euroweb-Lügengeschichte im Prozess:
"Interessant - und neu im Vergleich zu den anderen Verfahren - dürfte sein, dass die Euroweb Internet GmbH in diesem Zusammenhang zunächst vortragen ließ, keine freien Mitarbeiter zu beschäftigen, nach entsprechend detaillierten Ausführungen der Kanzlei Langenfeld zu widersprüchlichen Behauptungen in anderen Verfahren sowie dem Hinweis auf Ungereimtheiten aus den Geschäftsberichten der Euroweb Internet GmbH aber zugestehen musste, das dies doch der Fall ist."
Also ... wo der Rechtsanwalt das wohl her hat? Ja, dieser Blog hat Leser, die keinen dummen sind - und was hier steht, das hat auch vor Gericht Bestand.

Quellennachweis:

Alle Zitate stammen aus einem viele Fragen beantwortenden und viele neue Fragen aufwerfenden Bericht der Kanzlei
Carsten Langenfeld
Rechtsanwalt

Otto-Nagel-Straße 17
14467 Potsdam
Tel.: 0331/ 27 39 321
Fax: 0331/ 27 39 320
Mobil: 0176/ 23 87 7772
E-Mail: ra-langenfeld(at)email.de
Webseite: www.ra-langenfeld.de
dieser hat den Gegner und nunmehr wirklich zufriedenen, weil ehemaligen Euroweb-Referenzkunde vertreten.

17.06.2012

Euroweb = Pannenweb? Oder: Über das Schweigen.

 Die Kanzlei des Philipp Berger berichtet über ein Verfahren vor dem LG Chemnitz:
"Soweit die beklagte Partei in ihrem Schreiben vom 28.12.2009 einen außerordentlichen Kündigungsgrund darin sieht, dass ihre Internetpräsenz durch einen Systemfehler der Klägerin über einen längeren Zeitraum als eine Woche unstreitig nicht erreichbar war..."
Auch wenn die Kanzlei des Philipp Berger den Name der Mandantin  nicht nennt, so ist das wohl doch mal wieder ein Fauxpas. Als Mandantin, über deren "Internet-Systemvertrag" er berichtet, kommt nämlich vorliegend nur die Euroweb, respektive eine von deren Töchtern (z.b: die Webstyle GmbH) oder die WAZ-Onlineservice GmbH in Frage. Letztere ist jedoch dem Termin des Ausfalls nach ausgeschlossen, diese Firma gab es damals noch nicht. Alle diese Unternehmen hosteten oder hosten (jedenfalls die Webseiten der Kunden) billigst im Rahmen eines "Co-Locating" beim selben Anbieter in Bulgarien und hatten oder haben offenbar nicht die notwendigen Spezialisten, die Server dem Geschäftszweck angemessen zu betreiben. Speziell die Euroweb bewirbt dieses "Billigst-Hosting" gleich mal so:
-->
"Das Hosting der aller Webseites der Euroweb-Vertragspartner läuft über die unternehmenseigenen Server. Besonders bei Unternehmensseiten spielen eigene Server eine große Rolle. Die Server garantieren die Verfügbarkeit der Systeme, Reaktionszeiten und hohe Flexibilität.
Ein jede Nacht durchgeführtes Backup garantiert die Verfügbarkeit der Systeme. Darüber hinaus ist das Rechenzentrum der Euroweb Internet GmbH für den Ernstfall selbstverständlich mit Feuerlöschsystemen und Notstromaggregaten ausgerüstet."
Das speziell von der Euroweb beworbene "eigene Rechenzentrum" gibt es  gar nicht. Und mit der Garantie der "Verfügbarkeit der Systeme, Reaktionszeiten und hohe Flexibilität" ist es "Essig", wenn die "Internetpräsenz durch einen Systemfehler der Klägerin [also einer der Firmen der "Euroweb-Group"] über einen längeren Zeitraum als eine Woche unstreitig nicht erreichbar war".

Vernünftige Anwälte raten ihren Mandanten dazu, in deren eigenen Interesse zu besser schweigen und das Reden dem Anwalt zu überlassen. Normalerweise ist das auch richtig. Jedoch nicht immer.


Vorliegend "vermault" sich nämlich der "Rechtsanwalt" Philipp Berger selbst, denn sein Bericht wird Eingang in die Akten eines Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf finden, in dem es genau um ein im Einstweiligen Verfügungsverfahren bereits teilweise erlassenes und in der von der Euroweb durch die Kanzlei Berger selbst nach § 926 ZPO erzwungenen Hauptsache nun wohl vollständig zu erlassendes Verbot der obigen Werbung geht.

Insbesondere darf die Euroweb Internet GmbH in der Werbung bisher schon nicht vormachen, diese hoste die Webseiten der Kunden in einem eigenen Rechenzentrum. Der Rest wird nun voraussichtlich auch verboten, denn der Anwalt Berger liefert mir selbst hierzu das beste denkbare Argument. Und er vertritt die Euroweb auch in diesem Verfahren...

Möglicherweise sollte man im eigenen Interesse
als Mandant  desselben, hier sehr dumm agierenden Anwalt Philipp Berger, dazu raten, besser zu schweigen. Denn es ist mehr als nur "offensichtlich", dass der Propaganda- und Hausanwalt der Euroweb die Folgen seiner Veröffentlichungen nicht übersieht.

Nachtrag zu einem anderen Bericht:

Die Kanzlei Berger hat "heimlich, still und leise" deren großmäulig erscheinende Ankündigung eines Prozesstermins (sollte am 6.6.2012 sein) auf der eigenen Webseite entfernt. Zuvor  hatte Philipp Berger stolz schwadroniert, dass die obige Einstweilige Verfügung an diesem Termin aufzuheben sei... und sich als raffinierten, intelligenten Anwalt präsentiert. Doch mit der vorgemachten Intelligenz und Raffinesse ist es wohl, ausweislich seiner Veröffentlichungen und dem Scheitern gegen einen einfachen, kleinen Schlosser aus dem Osten, so weit nicht her...

Über unangenehme Sachen (der Termin wurde auf meinen Antrag aufgehoben, die Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb hat damit weiter Bestand) berichtet der Propagandaminister des Euroweb-Reiches Philipp Berger nämlich nicht - oder eben höchst ungern. Wenn doch, dann deshalb weil er wie vorliegend wohl eher nicht übersieht, was er da berichtet.

07.06.2012

Strafkammer des LG Chemnitz: Opfer der Euroweb-Referenzkundenmasche bekommt Geld zurück - sonst wird wegen Betruges verurteilt!


Aktenzeichen: LG Chemnitz, 7 Ns 620 Js 18272/10



Der Euroweb-Hausanwalt Philipp Berger macht momentan vor, eine in der ersten Instanz vom AG Döbeln wegen Betruges verurteilte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb sei freigesprochen worden und der Richter der Berufungskammer am LG Chemnitz hätte darauf erkannt, dass kein Betrug vorliege. Doch das stimmt so nicht.


Denn wenn man in der  Bergerschen Euroweb-Propaganda genau nachliest, dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Der Berufstäuscher im Auftrag der Euroweb, Philipp Berger, schreibt selbst im letzten Absatz:
"Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die ursprünglich dem Döbelner Urteil selbst mit einer „Sperrberufung“ entgegengetreten war, mit dem Ziel, eine Strafschärfung im Schuldausspruch zu erreichen, und mit Zustimmung der Angeklagten wurde daraufhin gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung das Verfahren insgesamt gemäß § 153a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt, bis dass der zivilrechtliche Vertrag endgültig rückabgewickelt ist. Danach wird die Verurteilung des Strafrichters der Vorinstanz insgesamt aufgehoben werden."
§ 153a StPO behandelt die Verfahrensweise bei geringer Schuld und stellt eine klare Bedingung:

Einstellung nur dann, wenn das Opfer der Straftat zuvor entschädigt wurde.

Gemeint und verhandelt wurde die (geringe) Schuld der Vertriebsmitarbeiterin(sic!). Also liegt der Betrug hinsichtlich der Referenzkundemasche - anders als Philipp Berger, ein wahrer Freund und Nacheiferer des Hieronymus von Münchhausen der Öffentlichkeit unwahr vormacht - doch vor! Und das Gericht hat diesen Betrug sehr wohl auch erkannt.

Die Einstellung gegen eine Auflage erfolgt erst nach Erfüllung der Ansprüche des Opfers  wegen einer "geringen Schuld" der konkreten Vertriebsmitarbeiterin - bei der man davon ausgehen kann, dass diese selbst zuvor über die Strafbarkeit ihres Handelns getäuscht wurde und die auch nicht mehr bei der Euroweb arbeitet, die Straftat also nicht mehr begehen wird.

Gänzlich anders könnte das bei denen aussehen, welche die Frau zu der Straftat angehalten und bestimmt haben - und da wären wir bei der Anklage gegen Christoph Preuß in Leipzig.

Hier die wesentlichem Auszüge aus § 153 a StPO
Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
 ... und, im Absatz 2
Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen.
Diese Auflage ist vorliegend:
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,

Der Schuldspruch ist also nicht aufgehoben, es wird lediglich von einer Strafe abgesehen. Richtig lautet eine Kurzfassung des Beschlusses und somit eine mögliche Überschrift also:

Das Betrugsopfer der Euroweb bekommt sein Geld zurück, sonst wird eine Euroweb Mitarbeiterin wegen Betruges verurteilt! Aber dalli!


Denn der Internet System Vertrag der Euroweb ist "rückabzuwickeln". Das Opfer des Betrugs bekommt also sein Geld vollständig zurück und ist auch sonst von Schaden freizustellen. Das Gericht erkennt darauf, dass an einer Verfolgung der durchaus erkannten Straftat der Vertriebsmitarbeiterin erst dann und genau dann, wenn dieses wie verlangt geschieht, kein öffentliches Interesse mehr bestehe.

 Was der Herr Berger da behauptet, nämlich:
"Für die Angeklagte als Verteidiger erwirkten unsere Mitarbeiterin Frau Rechtsanwältin Adrijana Blazevska und Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann aus dem Anwaltsbüro Stüwe & Kirchmann die vollständige Aufhebung des Fehlurteils des Döbelner Strafrichters"
... stimmt also nicht! Im Schuldspruch wurde das Urteil nämlich gerade nicht aufgehoben. Der Betrug bleibt als solcher erkannt und ich bin mir sicher, die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird sich jetzt nicht den kleinen, sondern die großen Fische in dem Teich (der da Euroweb Group heißt)  vornehmen. Einer davon ist der Geschäftsführer Christoph Preuß, der andere Daniel Fratzscher  und ein weiter ist wohl der Philipp Berger, der ja angeblich selbst die Mitarbeiter "schult" - und also zum Betrug anhält und denen, geneu wie der Öffentlichkeit vormacht, es wäre keiner. Dass der Philipp Berger in diesem Punkt lügt merkt man aber, wenn man über seine Worte nachdenkt, statt diese kritiklos für "bare Münze" zu nehmen. Das habe ich getan und ich komme zu dem Schluss:

Des Propaganda-Bergers Bericht ist schwammig, unklar und vorsätzlich unwahr.

Berger schreibt:
"Der Vorsitzende der kleinen Strafkammer beim Landgericht Chemnitz als zuständigem Berufungsgericht des Amtsgerichts Döbeln machte deutlich, dass der zur Verhandlung stehende Internet-System-Vertrag ein im Zivilrecht übliches und gebräuchliches Dokument sei, aus welchem die Pflichten des Vertragspartners deutlich hervorgingen, insbesondere die Zahlweise jährlich (monatlich) im Voraus. Soweit in der ersten Instanz der Vertragspartner und seine Ehefrau als Zeugen bekundet hatten, von der angeklagten Vertriebsmitarbeiterin über die Höhe ihrer monatlichen Verpflichtungen getäuscht und durch einen Trick zur Herausgabe ihrer Zielkontodaten veranlasst worden zu sein, so dass gleich zu Vertragsbeginn Entgelte erfolgreich eingezogen werden konnten, reichten dem Berufungsgericht diese vagen Einlassungen der Zeugen nicht aus, um das amtsgerichtliche Urteil zu bestätigen."

Da steht "soweit". So - weit. Also eine Einschränkung. 

Das Gericht hat es lediglich für nicht erwiesen erachtet, dass das Opfer des Betruges über die Höhe und den Termin der Zahlungen getäuscht wurde. Doch der Betrugsvorwurf ging und geht viel weiter.

Das Opfer wurde nämlich mit der bekannten "Referenzkundenmasche" getäuscht (Handlung des Betruges), ihm wurde vorgemacht, es erhielte einen besonderen Preisvorteil in der Höhe von mehreren tausend Euro - es müsse aber das Vertragsangebot sofort annehmen. In der Überprüfung erweist sich genau dieses als abstrus überteuert (ungerechtfertigter Vermögensgewinn als Ziel der Täuschung). Das ist der Betrug, auf den sich das "soweit" nicht erstreckt und den der Philipp Berger ganz sorgfältig ausklammert.

Kein Fehlurteil

Ein Strafrichter muss die Schwere der Schuld, den Anteil an der Tat und den Tatvorsatz des Angeklagten selbst beurteilen. Die kleine, dumme, vor Gericht flennende  und selbst getäuschte Vertriebsmitarbeiterin der Euroweb konnte die Fakten hinsichtlich der Täuschung der Betrugsopfer nicht übersehen oder ihr konnte diese Übersicht nicht nachgewiesen werden. In den Schulungen der Euroweb wurde dieser jungen und unreifen Person - wohl unter Beteiligung des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger - vorgemacht, das sei alles rechtens. Das kann zu einem "Verbotsirrtum" führen. Damit hängt auch der Tatvorsatz und somit die Schuldfrage der Vertriebsmitarbeiterin weitgehend in der Luft. Ferner ist es so, dass die Drückerin als ehemalige Euroweb-Mitarbeiterin keine Gelegenheit mehr hat die gleiche Tat nochmals zu begehen. Derlei ist geradezu der Musterfall für die Anwendung des § 153a StPO bei Betrugsdelikten die letztendlich durch Organisationen massenhaft begangen werden - aber nur zu Gunsten der kleinen Fische.

Bei den Bossen der Euroweb, aber auch bei deren Verkaufsleitern (oder wie diese Stufe des mittleren Managements dort auch immer genannt wird) sieht aber genau dieser Punkt ganz anders aus! Das ist es, was ich dem Bericht des Herrn Berger entnehme wenn ich diesen in einen Bezug zu den bekannten Fakten und den Gesetzen setze.


Zugleich veröffentlicht der Philipp Berger - in seiner Rolle als Propagandaminister von Gnaden der Euroweb eine Einstellung zu Gunsten des Christoph Preuß in einer irgendeiner Sache (das Schreiben der StA gibt den Vorwurf nicht preis und dem Philipp Berger glaube ich nicht mal mehr Angaben zum Wetter) gemäß § 170 StPO. Dass mindestens eine andere Sache ganz anders endete - nämlich mit einer Anklageerhebung gegen Christoph Preuß wegen 14 Fällen des Betruges im Zusammenhang mit dem Euroweb System Vertrag und den schulmäßig erlernten Lügen der Mitarbeiter im Vertragsgespräch - das schreibt er nicht. Und genau daran erkennt man den Propagandaminister des Euroweb-Reiches... Münchhausen hat ein paar schöne Geschichten für ein paar Bier erzählt. Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aber täuscht die Öffentlichkeit, weist Zeugen (die Lügen sollen) in die Lügen genau ein und belügt auch selbst nachweislich Richter für schnödes Geld. Das ist verwerflich, teils strafbar.

Und just derselbe Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, ist offensichtlich wirklich so dumm zu glauben, dass die Blogger dumm seien und und ihm sein Geschwafel - ohne für 5 Cent (10 Pfennig oder einen Groschen) nachzudenken - abnehmen. Vermutlich zieht der sich - um Münchhausen zu ehren -  jeden Morgen am eigenen Schopf aus dem Bett.

Halt! Doch! Eine "Bloggerin" wird des Philipp Bergers Propagandaschmarren kritiklos  abschreiben und zwar ohne das eigene Gehirn zu verschleißen !

Die anonyme "Gerichtsreporterin  Gisela Mertens". Die ist ausweislich ihres Blogs tatsächlich dumm. "Strunzdumm" möchte ich sagen. Denn die glaubt dem Berger und der Euroweb jedes Wort. Für jemanden mit normalen Verstand wäre das allenfalls mit viel Geld als Gegenleistung und darüber hinaus bei ohnehin verlorener Selbstachtung denkbar.

Mit dem teils unwahren Bericht hat der Niederkrüchtener Lügen- und Propagandaanwalt Philipp Berger der Euroweb und sich selbst ein Ei gelegt. Ein faules nämlich.

Das war mal wieder dumm vom Herrn Philipp Berger von der "Berger Law and Propaganda LLP" in Düsseldorf! Von einem "Rechtsanwalt" hätte man ganz anderes erwartet. Nämlich dass der schweigt, statt seine Mandantin öffentlich auf eine so dämliche Art bloßzustellen.

(Vorsorglich: Herr Berger, Ihr Artikel ist gespeichert!)

Aus meinem Ordnungsmittelantrag gegen die Eurobweb/Christoph Preuß


Aus meinem Ordnungsmittelantrag vom Tage gegen die Eurobweb/Christoph Preuß wegen der zweiten und dritten Verbotsübertretung:
 Im Interesse der Rechtsdurchsetzung ist hier für jeden Einzelfall der Übertretung des Verbotes eine empfindliche Strafe, also entweder eine hohe Ordnungsstrafe – die durchaus sehr nahe am Limit von 250.000 Euro liegen sollte – oder zumindest für die dritte Übertretung die, wie schon die zweite Übertretung auch, sogar nach dem Hinweis auf das Verbot fortgesetzt wurde, nunmehr eine Haftstrafe zu verhängen. Denn offensichtlich verfolgt die Unterlassungsschuldnerin ihr kriminelles Interesse an der Schädigung mit hoher Energie und hoher Risikobereitschaft.
Offenbar glaubt die Unterlassungsschuldnerin und deren „Rechtsanwalt“ Philipp Berger, diese könnten sich aus dem Verbot und der Übertretung des selben herauslügen, offenbar glauben beide diese befänden sich in einer imaginären rechtsfreien Zone. Ein solcher Irrglaube bedarf einer nachdrücklichen Korrektur mit einem erheblichen Erinnerungswert.
Der Unterlassungsgläubiger präferiert aber eine hohe Geldstrafe. 7 „Tagessätze“ zu je 2000 Euro für die erste Überschreitung, 42 „Tagessätze“ zu 2000 Euro für die zweite und 125 Tagessätze zu je 2000 Euro für die dritte sind „schuldangemessen“ und hinterlassen einen starken Eindruck. Herr Christoph Preuß ist auch Eigentümer der Euroweb Internet GmbH. Bei 1,5 Mio € Gewinn ist das zahlbar- und zwar nicht aus der "Portokasse"!
Über den ersten Ordnungsmittelantrag ist noch nicht entschieden. Die Gewinnabschöpfung läge insgesamt bei 348.000 Euro und das sind ca. 1/4 des für das Geschäftsjahr 2010 ausgewiesenen Jahresgewinns.
Ich glaube, da freut sich der Finanzminister des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und mit ihm alle Steuerzahler wegen der unverhofft starken Senkung der Staatsverschuldung.
Ich selbst habe davon, dass die Euroweb, also Christoph Preuß und dessen "Rechts- und Propagandaanwalt" Philipp Berger (der ja meint, man müsse unbedingt verbotswidrig handeln) sich künftige Rechtsverstöße - zumindest die zu meinem Nachteil - sehr viel genauer überlegen werden.

Ich lamentiere nicht. Ich handle!

06.06.2012

Dummberger Anwalt macht und schreibt mal wieder Blödsinn

Ein gewisser Dummberger Anwalt verstößt zum Nachteil seiner Mandantin erneut gegen eine einstweilige Verfügung.


Der Dummberger Anwalt behauptet vorsätzlich unwahr (er lügt also):
" Das Gericht betont anschließend eine rechtliche Selbstverständlichkeit, dass nämlich auch die rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung er Klagefrist nicht genügt."

Dem Dummberger Anwalt, der sich bekanntlich nur ungern als "ehemaliger Jurastudent" bezeichnen lässt, empfehle ich dringend noch ein wenig mehr Jura zu studieren. Gerichte zu belügen reicht nicht. Nicht dass noch namentlich berichtet werden muss, dass ständig ein Schlosser kommen muss um den vom "Rechtsanwalt" geäußerten Dummfug zu korrigieren.

Der für heute angesetzte Termin, von dem Dummberger Anwalt sich die Aufhebung der vom Anwalt besprochenen einstweiligen Verfügung versprach, wurde gestern durch das Gericht per Fax aufgehoben. Denn das OLG Düsseldorf, welches als Beschwerdeinstanz angerufen wurde, steht nachweislich auf dem Standpunkt, dass die rechtzeitige Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Klagefrist sehr wohl genügt. Dieses entspricht auch der verfassungsgemäßen Auslegung der Gesetze. Denn ohne PKH kann man am Landgericht keine Klage einreichen, gerade weil man den Anwalt nicht bezahlen  kann. Wenn also das Gericht, wie es hier der Fall ist, verspätet den PKH-Antrag bewilligt, dann ist diese Verspätung nicht dem Kläger zuzuschreiben. Die rechtzeitige Stellung eines PKH-Antrages hält den Fristablauf übrigens stets auf.  Nur dann nicht, wenn der Kläger keines Anwaltes bedarf. Zum Beispiel bei einer Klage vor dem Amtsgericht. Die ist hier aber nicht möglich, der Anruf des Landgerichts ist zwingend per Gesetz geboten.

Und so wundert es auch nicht, wenn sich die obige, vom Dummberger Anwalt dem Gericht zugeschriebene Äußerung in dem nunmehr obsoleten Beschluss des Landgerichts gar nicht findet. Der Dummberger Anwalt lügt nämlich notorisch.

Ab in den Knast?

Das Dumme an der Dummberger Berichterstattung ist, dass der Anwalt, respektive seine Mandantin auch mit dem Bericht just gegen eine einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf verstößt. Und zwar die angegriffene. Die Euroweb darf nicht verbreiten, dass dieser oder jener PKH beantragt habe - und tut das dennoch und nun schon zum dritten mal. Da gibt es regelmäßig keine Geldstrafe mehr sondern gleich bis zu 6 Monaten Zivilhaft.

"Dümmer geht's nimmer!"

Denn selbst bei einer Aufhebung nach § 926 ZPO wird die Verfügung nicht von Anfang an aufgehoben, also "nichtig". Selbst nach einer Aufhebung  wegen des Nichteinreichens der Hauptsacheklage - zu der es nun nicht mehr kommt - gilt die Verfügung bis zu deren Aufhebung. Und damit hat ein gebotener Ordnungsmittelantrag eine Rechtsgrundlage.

Ich überlasse es sehr gern dem Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, einem Christoph Preuß, dem Dummberger Anwalt beizubringen das die "Dummberger Art" des Umgangs mit Recht und Gesetz seine, also die Interessen des Mandanten verletzt hat. Den erwartet nun, denn es ist bereits der Dritte Verstoß gegen die gleiche Verfügung, fast zwingend eine vom Gericht festzusetzende Ordnungshaft. Bis zu 6 Monaten sind für jeden Einzelfall drin. Bis zu 18 Monaten ist er also praktisch schon "drin" -  je nach Entscheidung des Gerichtes.

Und dabei wird er viel "Spaß" haben - den er mit dem Dummberger Anwalt sicher gerne teilt. Spätestens wenn er wieder raus kommt!

Vorabmeldung:

Der gleiche Dummberger Anwalt schwafelte neulich über eine einstweilige Verfügung mit der die Verbreitung einiger Äußerungen untersagt worden sei. Diese ist zugestellt.

Es handelt sich dabei um den Vorwurf des Täuschung im Interesse eines Vermögensgewinns gegenüber dem selben Christoph Preuß und der Euroweb Internet GmbH..

Hierzu geht bei dem LG Mönchengladbach gerade ein Antrag ein, der auf die Aufhebung und Aufhebung sofortige Einstellung der Vollstreckung gerichtet ist.

Denn zum ersten ist die Äußerung, dass der feine Herr Preuß und die Euroweb "Gauner mit B" sind, rechtlich zulässig, denn die arglistige Täuschung - und für die gibt es viele Urteile - ist im Strafrecht "Betrug". Die Staatsanwaltschaft sieht das auch so.

Zum zweiten hat der Dummberger Anwalt mal wieder das Gericht getäuscht. Er hat vorgemacht, die Vorwürfe seien neu und vorher unbekannt und so eine Eilbedürftigkeit behauptet. Dumm, wenn man eine (zu alte) Abmahnung vorweisen kann. Zumindest die einstweilige Verfügung wird also aufgehoben.

Der Anwalt hat weiter vorgemacht, es bestehe zwischen dem Blogger  und der Euroweb ein Wettbewerbsverhältnis. Nur wenige Tage vorher haben die beiden dem LG Düsseldorf gegenüber erklärt, ein solches bestehe gerade nicht.

Tja. Wann lügen die denn nun und wann nicht - Wer bitte kann das jetzt noch wissen?


Ach so. Der Anwalt behauptet auch, die örtliche Zuständigkeit bestehe, weil bei Eingabe des Begriffs eine bestimmte Webseite ganz oben auftauche. Das ist geistiger Dünnschiss, denn der Dummberger Anwalt hat ja selbst die Marke mit diesem Wort registriert.

Und dann ist da noch die Frage der örtlichen Zuständigkeit. Ich bin gespannt. Die Begründung des Anwaltes ist jedenfalls "dünn". Und wir wissen seit dem 15.5.2012 was die sorgfältig unmittelbar vor der Verhandlung in ihre Aussagen (konkret,  was diese aussagen sollen und was nicht) eingewiesenen und zur uneidlichen Falschaussage bestimmten "Zeugen" dieser Dummberger Anwaltskanzlei wert sind.


Nämlich einen "Dreck".

Der Widerspruch hat  117 Seiten, davon sind 107 Seiten Anlagen, 22 Seiten davon eine sorgfältig verschwiegene "Abmahnung" vom 23. April- die auf Grund der darin enthalten Lügen des Dummberger Anwaltes wohl sogar schon am 1. April verfasst und später neu datiert an die Google Inc.  versandt wurde. Dazu die Antwort auf diese Abmahnung - die dem Gericht gegenüber ebenfalls sorgfältig verschwiegen wurde.  Dazu ein Urteil wegen arglistiger Täuschung. Das stellvertretend für viele andere, deren Kurzfassung und Aktenzeichen dem LG Mönchengladbach seit etwa 12 Uhr 07 bekannt sind. Eine Seite ist natürlich die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, welche eine Verfahrensaufnahme eines Verfahrens wegen Betruges nach § 154 Absatz 1 StGB ablehnte, weil diese hofft, dass die höhere Strafe in einem anderen Verfahren den Christoph Preuß (Geschäftsführer der Euroweb) auf den Boden der Rechtsordnung zurückbringt.

Nicht zu vergessen der als endgültige Regelung anerkannte Beschluss des AG Düsseldorf, wonach die Euroweb die Webserver eines Wettbewerbers nicht mehr angreifen darf.

Die Aufhebung der Verfügung wegen
  1. Nichtbestehens der Unterlassungsgründe bei gleichzeitigem Bestehen eines Rechtes aus § 193 StGB, denn die vorgehaltenen Straftaten werden durch die Euroweb aktuell noch begangen - zuletzt ist ein versuchter Prozessbetrug bekannt geworden.
  2. Anruf des falschen, örtlich nicht zuständigen Gerichtes
  3. Verfristung hinsichtlich der Eilbedürftigkeit
  4. Missbrauch und Täuschung des Gerichtes

ist also sehr wahrscheinlich. Das Gericht wurde höflich gebeten, bei der Aufhebung insbesondere auf Punkt 1 abzustellen.

So legt man sich mit der Vertretung  durch den Dummberger Anwalt selbst ein "Ei".

02.06.2012

Die Euroweb-Kanzlei Berger - eine "Intelligenzfreie Zone"?

@Google/Blogger.com-Rechtsabteilung:

Die Berger Law LLP hat für die Euroweb Internet GmbH, nach dem ich das Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich angerufen habe, den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung  zurückgenommen.

Das Oberlandesgericht kam als Beschwerdeinstanz zu dem Beschluss, dass ich die Euroweb Betrüger nennen darf und dass meine Äußerung "Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. " ebenfalls nicht rechtswidrig ist. Der Antrag auf den Erlass der Verfügung wurde zurückgenommen.

Damit ist die Sache endgültig zu meinen Gunsten geregelt.

Der zu Unrecht nach der Beschwerde gesperrte Artikel:

Die Berger LAW  LLP des Philipp Berger verbreitet folgenden Schmarren: 
Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.
Hätten der Christoph Preuß von der Euroweb in dessen Auftrag das veröffentlicht wurde und die dieses veröffentlichende Kanzlei Berger LAW LLP für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert, dann wüssten diese, wie ich öffentlich kontere:

Gerichte stellen seit Jahren immer wieder die arglistige Täuschung durch die Euroweb, deren Tochterfirmen und Mitarbeiter fest!

Damit wird der Euroweb im geschäftlichen Ansehen tatsächlich ein erheblicher Schaden zugefügt. Allerdings ist das auch deren Schuld. Und ehrenrührig ist es allemal.

Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.

Darüber hinaus sieht es so aus, als habe die Euroweb, letzten Monat keinen Prozess gewonnen und in gewisser Weise lassen die Bosse der Euroweb Internet GmbH, und die, die Interessen dieses, sich alle Ernstes auch noch als "rechtschaffen" bezeichnet sehenden Herrn Christoph Preuß vertretenden Kanzlei BERGER LAW LLP.  auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über deren rechtswidriges Verhalten sind.

Getroffene Hunde bellen eben.

Noch etwas zum LG Köln:

Der MDR ging gegen eine Entscheidung des LG Köln nicht vor. Über dieses weiß der echte Rechtsanwalt Udo Vetter  wie folgt zu berichten:
Die Gedanken sind frei. Meinungen ebenfalls, sogar öffentlich geäußerte. Es könnte also alles so einfach sein, würde der Meinungsdetektor mancher Gerichte nicht so zuverlässig in dem Maße versagen, wie sie ihren Ruf als bundesweit bedeutsame “Pressekammern” verteidigen wollen. Ein Beispiel hierfür liefert wieder mal das Landgericht Berlin, das derzeit mit den Kollegen in Köln um den zweiten Platz auf der Wichtigkeitsskala rangelt. Unangefochten ist natürlich nach wie vor das Landgericht Hamburg, dessen meinungsunfreundliche Urteile ja schon Legende sind.
Auf der "Wichtigkeitsskala" stehen hier Gerichte, die bevorzugt  von Betrügern wie diesem  oder dem damaligen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen werden um öffentliche Warnungen vor deren Lügen und Betrug zu unterdrücken.

Da nach dem LG Köln das OLG Köln als Berufungsinstanz folgt  und bisher sehr deutlich zu erkennen gab, dass es nur höchst selten den Blödsinn, den das Landgericht verzapfte, zu korrigieren wünscht müsste ein solcher Fall bis vor den BGH oder das Verfassungsgericht getrieben werden.

Das, und die hämische Berichterstattung des "Rechtsanwaltes" und Euroweb-Propagandaministers Philipp Berger über ein weiteres (zu erwartendes) Schandurteil des OLG Köln und sein erfahrungsgemäß zu erwartendes Verschwiegen oder Lügen über die womöglich für den MDR dann positive höchstinstanzliche Entscheidung wollte der MDR wohl vermeiden - oder er folgte schlicht wirtschaftlichen Geboten.

Wöllte der MDR sich mit jedem garstigen Gegner dieser Art bis vor die höchste Instanz kloppen, dann hätten dessen Juristen viel zu tun. Und hinsichtlich der geringen öffentlichen Akzeptanz der Kölner Gerichte - die nicht mehr behaupten können, dass diese (auch) in meinem Name urteilen - muss man sich fragen, ob das Vorgehen gegen ein Urteil eines von breiten gesellschaftlichen Kreisen nicht mehr akzeptierten Gerichtes überhaupt Sinn macht oder doch nur Gebührenverschwendung wäre.

01.06.2012

"Christliches" Lohndumping gestoppt, Rentenkassen versäumen die Nacholung von Beiträgen, Altersarmut droht tausenden, Millionengewinne für Betrüger und Diebe

Die "Neue Richtervereinigung" berichtet davon, dass das Bundesarbeitsgericht das illegale Lohndumping durch die Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften" gestoppt habe.
"Die Arbeitsgerichte in Deutschland haben das systematische Lohndumping in der Zeitarbeit gestoppt. Die von der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) seit ihrer Gründung im Jahre 2002 abgeschlossenen Tarifverträge sind nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. und 23. Mai 2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11) endgültig unwirksam. Damit haben alle Leiharbeitnehmer, denen unter Berufung auf die Tarifverträge der CGZP eine niedrigere Vergütung gezahlt wurde als den Arbeitnehmern im Entleiherbetrieb, seit 2003 einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit." 
Die  "Christlichen Gewerkschaften" waren oder sind praktisch mitgliedslose Organisationen, mit deren Hilfe auf eine absonderliche Weise die Ausbeutung deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besonders im Bereich der Zeitarbeit auf eine "Rechtsgrundlage" gestellt wurde - die freilich nicht hielt. Diese "Gewerkschaften" dienten einzig Unternehmerinteressen und forcierten die Ausbeutung besonders im Bereich der Zeitarbeit.

Rentenversicherer verletzen ihren Auftrag

Leider mussten die Richter aber auch zusehen, dass die Rentenversicherer sich arg dabei zurück hielten für die Versicherten die Rechtslage geltend zu machen:
"Spätestens seit der Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP am 1.4.2009 (35 BV 17008/08) wäre zu erwarten gewesen, dass die danach erhöhten Rentenversicherungsbeiträge bei den Unternehmen der Zeitarbeit aber auch bei den Entleihern durch die Rentenversicherungsträger geltend gemacht werden. Dennoch haben die Sozialversicherungsträger erst im Dezember 2010 und auch nur gegenüber ca. 1600 von mindestens 3.100 Verleihunternehmen Beitragsansprüche geltend gemacht. Diese jahrelange Untätigkeit hat jedenfalls zur Verjährung der Ansprüche für Beschäftigungszeiten vor Dezember 2005 geführt. Nach Schätzungen soll das etwa 500 Millionen EUR betreffen."

Offenbar sind die Rentenkassen von der CDU/FDP Regierung gehalten, die Praxis einer menschenunwürdigen Entlohnung fortzusetzen und haben so eine halbe Milliarde Euro verschenkt und die eigenen Versicherten um die denen zustehenden Rentenansprüche gebracht. Das ist, wenn man genau hinschaut, auch Betrug.

Tausenden Versicherten droht deshalb Altersarmut, diese werden wegen der notwendigen ergänzenden Sozialhilfe voraussichtlich die Steuerzahler belasten - während sich die Bosse jener betrügerisch agierenden Zeitarbeitsunternehmen, welche die "christlichen Gewerkschaften" zum Zweck des Betruges einrichteten,  enormer, kaum zu fassender und vor allem nicht gerechtfertigter Gewinne erfreuen. Dieses Geld wurde letztendlich nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sondern sämtlichen Steuerzahlern gestohlen!

Und das ist auch nicht gerade sehr christlich. Offenbar versteht man in CDU-nahen Kreisen die Fürsorgepflicht so, dass die Armen stets den Reichen zu geben haben und dass die Gesetze (sowohl die des Herrn als auch die weltlichen) dabei scheißegal sind.

In der CDU und FDP kennt man ja die Spender für die eigene Parteikollekte. Und denen ist, dem Prinzip der strikten "Nächstenliebe"  folgend, stets Gutes zu tun. Nicht wahr?

Übrigens sind die Profiteure und deren Diener in den Parteizentralen genau die gleichen  Lügner, die bei jeder Gelegenheit behaupten, die "Arbeit soll sich wieder lohnen" - und selbst die Einkommen der Arbeitnehmer auf ein Niveau drücken, auf welchem sich Arbeit gerade nicht lohnt, weil die Löhne selbst für Fachkräfte in der Nähe oder unter der Armutsgrenze liegen. Die selben Heuchler beklagen dann noch einen "Fachkräftemangel". Weil deren Fachkräfte sich besser bezahlte Jobs im Ausland oder in anderen Bereichen suchen oder gleich ganz Hause bleiben. Eben weil sich die Arbeit in Deutschland durch das Lohndumping und Rentenverkürzungen nicht mehr lohnt.