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12.04.2026

Über die scheinheiligen Doktoren Ulrich Vosgerau, Ralf Höcker - „Desinformation“ und „gleicher Ehrenschutz für jedermann“

 Dr. „Scheinheilig“ Ulrich Vosgerau unterschrieb eine gewisse Erklärung, in der es unter anderem heißt

„Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.“

 und weiter:

„Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.“

Anders ausgedrückt geht es den Autoren und Unterzeichnern eben dieser ganz besonderen Erklärung darum, dass man „Hass“, „Hetze“ oder „Desinformation“ nicht mehr als solche bezeichnen darf und einem Haufen hirnfreier Agitatoren aus der Ecke der Covidioten, Klimaleugner, Putin-Jünger, Quak- und Echtnazis gestatten soll, munter und straflos, ja sogar nicht einmal kritisiert, Beleidigungen und Verleumdungen - und krasse Unwahrheiten - zu verbreiten.

Was wollen die bitte noch?

„Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.“

Das ist scheinheilig.

Gelogen ist nämlich schnell. Eine Lüge aber zu widerlegen ist sehr aufwendig und in manchen Fällen erfordert das echt großen Aufwand. Nehmen wir die „Studien“, welche Covidioten immer wieder vorbrachten, die dann aber entweder nicht existierten, nichts taugten oder eine ganz andere Aussage hervorbrachten als die Covidioten behaupteten. Ließe man diese und solche frei gewähren, dann hätte die Covid-Pandemie uns alle ganz anders erwischt.

Ich mache mal einen Faktencheck:

Derselbe „Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist“  nahm an einem Treffen in Potzdam teil. Wie er wusste zusammen mit illustren Personen aus ganzganzganzrechten Kreisen. Über das Treffen gibt es im Netz viele unterschiedliche Berichte mit unterschiedlichen Behauptungen und Deutungen: Manche sagen, es sei nur um die Remigration ausländischer Staatsangehöriger gegangen, manche meinen etwas wie „Naja. Es gab da durchaus Redebeiträge und Wortmeldungen denen zu folge just auch deutschen Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln, welche (offenbar auch mit rechtsfernen Mitteln) erst zu einer Rückgabe der Staatsbürgerschaft und nachfolgend zur Ausreise gedrängt werden sollten.“ 

Die Teilnehmer stellen sich nun samt und sonders als „Saubermänner“ dar. 

Fakt ist, das Dr. „Saubermann“ Ulrich Vosgerau sich erst ganz bewusst mit ultrarechten Personen aus der AfD und deren rechtsextremen Umfeld, also Quak- und Echtnazis - dazu zähle ich Martin Sellner - getroffen hat. Er wusste also auf welche Haltungen er treffen wird. Im Nachgang dieses Treffens hat er dann, vertreten von der Kanzlei des einschlägig bekannten Ralf Höcker, unzählige Klagen wegen Äußerungen über dieses Treffen angestrengt. Ralf Höcker und seine Genossen haben dann aber nicht nur die Klagen betrieben, sondern - die Erlaubnis des Ulrich Vosgerau war notwendig - eine Mediencampagne gestartet und behauptet, über das Treffen seien „Falschinformationen“ verbreitet worden.

Höcker behauptet öffentlich: 

„Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht.“

Was ich so nicht glaube. 

Aber im Kern behauptet Höcker hier genau das, was eine „Desinformation“ ausmacht: „Falsche, irreführende Informationen, die eben auch zur Täuschung geeignet sind.“ Wer also dagegen ist, dass der Begriff der „Desinformation“ gebraucht wird, der dürfte eigentlich auch einen Satz wie den obigen nicht gebrauchen wenn er vorgeben will, er wolle „das Meinungsspektrum möglichst weit offen halten“.

Dr. „Klagefreudig“ Ulrich Vosgerau handelt also scheinheilig, wenn er sich jetzt als „Initiator der Berliner Erklärung“ geriert. Ebenso übrigens „Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor“. (Wieso nennt der sich noch Professor?)

Das folgende hat mit der Person des Ulrich Vosgerau oder Ralf Höcker nichts zu tun, ich unterstelle denen also nichts, es geht im Folgenden um ganz andere Personen, welche zum Teil auch nicht mehr leben:

Nur einen Satz würde ich mitunterzeichnen:

„Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“

Bitte mal an alle Richter(innen) und Staatsanwält(e|innen) übermitteln: Auch Rechtsanwält(e|innen) können Kriminelle und Lügner, sogar verlogene „Halunken“ sein. Es ist nicht zu fassen, wie dumm in der Vergangenheit und bis heute Richter(innen) handeln, die sogenannten Rechtsanwälten einen besonderen Ehrenschutz zubilligen und zu leicht geneigt sind, diesen Recht zu geben. So leicht, dass es diese als völlig obsolet erachten, wenigstens mal die Akte verständig und weiter als bis zum Rubrum („wer gegen wen“) zu lesen. Und es ist nicht zu fassen, wie dumm sich Staatsanwälte stellen - und sogar krasse, leicht erkennbare Unwahrheiten auf den Tisch legen, um die Strafverfolgung von kriminell handelnden Rechtsanwälten zu vereiteln. Zum Beispiel behaupten, der Anwalt (der allerfreundlichst die Akte des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zurück sendete - die er als Beschuldigter übrigens gar nicht erst erhalten durfte) „wusste nicht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren stattfindet“. 

Also weg mit dem faktisch bestehenden, nicht auf dem Gesetz sondern auf einem Fehlglaube an die here und stete Ehrlichkeit der Juristen basierenden, ganz besonderen und nicht gerechtfertigtem Ehrenschutz für verlogene und kriminelle Rechtsanwälte!

Übrigens muss sich niemand als „Drecksschlampe“ bezeichnen lassen. Der Unterschied zwischen § 188 StGB und §§ 185-187,192 StGB besteht vor allem darin, dass kein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich ist und dass eine hohe Hürde hinzugesetzt ist: „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Deswegen kann es dann aber auch höhere Strafen geben.

§ 188 StGB, gegen den sich die beiden oben genannten Ehrenmänner mit dem obigem Satz „Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“ also auch wenden, ist faktisch nur für Covidioten und Dummquaknazis (darunter auch solche, die sich für „links“ halten) ein Problem.

21.12.2025

Spendenbettler Ullrich Vosgerau verliert nach querulatorisch anmutender Klage bitter vor dem LG Hamburg - und braucht nun sicherlich ganz schnell ganz viel Geld!

In der ersten Instanz seines Hauptsacheverfahrens hat der Spendenbettler und CDU-Rechtsaußen Dr. iur. Ullrich Vosgerau nun vor dem LG Hamburg verloren. Er kann in Berufung gehen.

Es geht um den „Geheimplan gegen Deutschland“ und also ein Treffen von ExProfessor Dr. iur. Ullrich Vosgerau mit bekannten Neunazigrößen in Potsdam, an dem er anno 2023 teilnahm - und zwar in dem vollen Bewusstein, mit wem er sich da traf, also von welchen Zwergenteller er aß, aus welchen Becherchen er trank und mit welchen geistigen Zwergen er sicherlich auch freundlichst - und womöglich sogar „freundlichst zustimmend“ - parlierte. Mithin wusste, in welches „Bettchen“ er sich „legte“.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann liegt folgender Sachverhalt vor:

Die Äußerung seitens Correctiv.org, dass auf dem Treffen auch über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, erwies sich mindestens als Meinung als wahr und richtig, denn zum einen sollten (so lese ich die Feststellungen des Landgerichts  über Redebeiträge u.a. des bekannten Neunazis Sellner, solche offenbar durch Druck zu einer Ausreise bewegt werden (Holla! Das erinnert aber „sowas von“ an den 9. November und diverse Nazigesetze!), zum anderen sollten, laut den vom Gericht als Beweis heran gezogenen Wortbeiträgen, Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen werden - just damit man dann eben ehemalige deutsche Staatsbürger ausweisen könne: im Ganzen also doch deutsche Staatsbürger ausweisen bzw. vertreiben kann. Genau wie einst im „III. Reich“.

Das steht im Urteil 324 O 6/25 des LG Hamburg: 

Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.

Oha!

Da hat der Dr. iur. Ullrich Vosgerau aber schön „um die Wurst herum“ versichert. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt kann man ihm nicht nachweisen - aber jedenfalls für mich steht fest, dass er damit das Gericht auf eine völlig falsche Fährte führen wollte.

Doch da ist noch etwas:  Dr. iur. Ullrich Vosgerau hat nicht nur medial auf die Pauke gehauen, bzw. das von der Kanzlei des Rechts-außen-Anwalts des ebenfalls ehemaligen (nicht mehr als solchen tätigen) Professors Dr. iur. Ralf Höcker aus Köln großmäulig in die Öffentlichkeit tragen lassen, er hat auch öffentlich um Spenden geworben und (derzeit) 217.843 Euro eingeworben.

Nun, wäre ich Spender, dann würde ich mich betrogen fühlen.

Allerdings vermute ich, dass viele der Spender genau wussten oder wenigstens ahnten, dass es auf der „Geheimplan-Konferenz“ in Potsdam in der letzten Konsequenz (und wie das LG Hamburg im Kern ausführte) sehr wohl doch darum ging, deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form (Entzug der deutschen Staatsbügerschaft vor der Ausweisung oder verpönen des Aufhalts) auszuschaffen bzw. zu einer Ausreise zu zwingen. Diese können sich kaum als „betrogen“ betrachten und es bleibt zu hoffen, dass diese fleißig weiter spenden, damit Dr. „Prozesshansel“ Ullrich Vosgerau nach der „trickreichen“ aber erfolglosen Klage nicht in Insolvenz gerät und die Anwaltszulassung verliert. Er muss ja demnächst auch die Prozesskosten seiner Gegner bezahlen und die Feststellungen des Gerichts können viele weitere Prozesse, die Vosgerau gewonnen glaubt(e), kippen.

Das Landgericht Hamburg schreibt

Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht
deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer
erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung
in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24) zurück.

Vosgerau hatte gegen mehrere Beklagte beantragt:

I. Der Beklagten zu [mehrere Nummern] wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich):

„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.


und/oder

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich
aber nicht erinnern können“ 

jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan
gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/, Anlage K1 

Au Weia!

Das er die Punkte dann mit der Hauptsacheklage verfolgte hat so einiges mit „Querulanz“ zu tun, denn den dem Gericht aufgezeigten und vom Gericht gesehenen Tatsachen zu folge müsste er sich dessen voll bewusst gewesen sein. Aber vielleicht war er auch nur (oder eben „zu dem“) von der Kanzlei des Prof. Dr. Höcker aus Köln ganz schlecht beraten.

Vermutlich geht er auch in Berufung - und braucht jetzt und nach dem zu erwartendem Urteil nur noch mehr Geld. 

Quak-, Dumm-, Neu- und Neonazis (und diese ganzen sehr selbst ernannten „Freunde der Meinungsfreiheit“ (also auch der Dr.  „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepietz) sollten ihm ganz schnell ganz viel spenden. 

P.S.: Da Dr. „erinnerungsunwillig“ Ullrich Vosgerau sein Gebettel auf „GoFundMe“ selbst „Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen“ betitelt sei anzumerken, dass die Gerichte vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Aussichten prüfen. Rechte Spinner - nur solche Dummen werden wohl gespendet haben - sind dazu nicht in der Lage. Weshalb nun ein Teil des erbettelten Geldes an die Gegner geht - denn niemand kann sicher fest stellen, welcher Euro von Vosgerau selbst und welcher aus den erbettelten Spenden stammt.

P.P.S.: Frage an die AfD: Sind eigentlich Russen oder Russland-Deutsche, die in Wortwahl, Gestik und Aussprache Hitler imitieren, ausreichend „assimiliert“ um die teutogermanische Staatsbügerschaft zu behalten?

P.P.P.S.: Kaum jemand wird wohl nicht immer mal wieder die Idee kommen, nach krassen Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, eben diese Täter auszuweisen. Denkt man aber weiter und registriert zu dem, dass es Sellner & Co. offenbar um Millionen von Personen geht, dann weiß man, wie falsch das ist.

P.P.P.P.S. In der Klageserie des Dr. Ullrich Vosgerau sehe ich eine von Schädigungsabsicht getriebene Aktion gegen die demokratische Gesellschaft, richtet sich diese und vor allem sein Aufruf doch auch gegen demokratischen Instituitionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er schreibt selbst: „Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen“ - Ich weiß nicht um welche Falschmeldung es gehen soll - und habe also berechtigt Zweifel, dass es solche sind. Dann wäre seine Behauptung selbst eine unwahre und üble Nachrede.

Nachrichten:

@CDU: „Rauswerfen, den Rest der 'Werteunion' gleich mit!“

@Anwaltskammer Berlin: „WAAAS? Der ist noch Mitglied? Ernsthaft?“

@Prof. Dr. iur. Ralf Hoecker: „Schön blamiert - nicht wahr?“


 

 

02.04.2025

Heute: Das Verfahren der einstweiligen Verfügung vers. Hauptsacheverfahren, Vosgerau und die Lärmkanzlei des Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker.

Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:

“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“

Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.

Um was es geht:

Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik  und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.

Und da liegt auch das Problem.

„Eine einstweilige Verfügung hat den Zweck, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung oder Regelung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses im Eilverfahren herbeizuführen, um zu verhindern, dass während der Durchführung des ordentlichen Zivilprozessverfahrens - u. U. durch mehrere Instanzen - die Realisierung des Anspruchs oder die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens erschwert oder unmöglich gemacht wird.“

Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.

Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:

Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“ 

Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten

Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.

Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen,  erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)

Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.

als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.

Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.

Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.




 

18.03.2025

Heute: OLG Hamm, „Der gar arme Bauer aus Peru“ und deutsches Recht, Missbrauch der Rechtsordnung, Fall Dr. Vosgerau, Dummheit - und wie das alles zusammenpasst

 

NTV.de
 

„Bauer gegen milliardenschweres Unternehmen“ ist sicherlich eine schöne Heldengeschichte aber vorliegend sehe ich einen Missbrauch der Rechtsordnung und des Rechtswegs für Propaganda - und das sogar aus pekunärem Interesse.

Ein „gar armer Bauer“ aus Peru klagt also wegen RWE, die mögen sich mit ein paar tausend Euro an Schutzmaßnahmen beteiligen. Soweit, so scheinbar tapfer, so scheinbar heldenhaft. So scheinbar nachvollztiehbar.

Das (ganz anders als die „sehr ehemalige“ 8. Zivilkammer des LG Kassel und die aktelle 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) als „sehr an Tatsachen orientiert“  und deswegen klug geltende OLG Hamm hat Gutachter ins ferne Peru geschickt und die sind da nicht etwa Fahrrad gefahren - sondern haben fest gestellt, dass der, wohl von millionenschweren Umweltverbänden als Kläger „vorgeschickte“, „gar arme“ Bauer von der befürchteten Überschwemmung gar nicht betroffen ist. Damit fehlt es diesem vorhersehbar an der „Aktivlegitimierung“.

→ Wenn der Kläger nicht aktiv legitimiert ist, so muss seitens des Gerichts die Klage abgewiesen werden.  (Eigener Fall „um für 10 Pfennig Verstand investieren zu können muss man den erst mal haben“ (OLG Düsseldorf), endete sodann mit Klagerücknahme)

Das kann jetzt gefallen oder nicht, ist aber deutsches Recht. Und auch egal, weil es den Klägern (offensichtlich) nicht um das Ergebnis der Klage sondern um einen Grund für einen Aufschrei geht. Und für die sich „Umweltverbände“ nennenden ist vor allem ein toller neuer Grund dafür, um Spenden zu erbitten. Und für die ist die Abweisung der Klage geradezu ideal, weil diese neue Beschwerden und weitere Rechtszüge (→ BGH → BVerfassG →  EGMR) also neues Geheul, neue Aufmerksamkeit der Medien und weiteren Anlass fürs Spendensammeln bedeutet.

Die Steuerzahler kostet dieses - insofern missbräuchliche - Verfahren richtig viel Geld, weil - wie jeder aus den Haushaltplänen der eigenen Landessregierungen weiß - die eingenommenen Verfahrensgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte nicht einmal zur Hälfte decken.

Jetzt könnte man denken, ich schreibe hier gegen Umweltverbände an. 

Aber dieses Verhalten trifft man auf vielen Seiten, bei den „Neurechten“ ist z.b. der CDU-ganzweit-Rechtsaußen Dr. Ulrich Vosgerau auch so ein Fall. Der hat an einem „Nazitreffen“ offensichtlich ganz bewusst teilgenommen, fühlt sich nun durch die Berichterstattung (die punktuell womöglich nicht ganz richtig war) „geschädigt“, „heult“ öffentlich herum, hat damit rund zweihundertausend  Euro eingenommen und sammelt fleißig „jaulend“ weiter:

(Bildschirmfoto der Spendenbettelseite)

 

Wofür der die Beträge in dieser Höhe wirklich benötigen will ist mir jedenfalls völlig unklar. 

Aber zitieren wir ihn mal:

„Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen*; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz. Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.

Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung“

(Hervorhebung wie im Original)

Ich denke, die Kanzlei des Herrn Prof. Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker („LLM und so weiter“) und dieser selbst kann gar nicht mehr vor Lachen über die Dummheit der 3800 Spender - die vorliegend wohl auch aus der rechts-dummen Ecke kommen - und „Ralfis“ Taschen füllen. Das passt dann soweit.

Mit allem Verlaub, was die selbstverlautliche „Wunderkanzlei“ Höcker da geleistet hat (ich habe deren eigenes Litigations-PR-Gesülze und genug derer Schriftsätze gelesen) kann nach meiner Ansicht - und ich bin erfahren - jeder „hergelaufene Dorfanwalt“.  Wenn der mir insofern als „Heulsuse“ geltende Dr. Vosgerau dem Professor „Lautstark“ Höcker dafür mehr als den gesetzlichen Tarif zahlt, dann ist das ergo mitnichten „nötig“.

Ein ganz übler, ganz dunkler Gedanke:

„Gibt es ETWA einen Cash-Back?“