22.07.2026

HAINTZ.quakt + HAINTZ.queruliert = HAINTZ.verliert!
Themen: Aufgaben eines Anwalts; Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren

Der auf Grund eines, von mir gesehenen Wegsehens der Anwaltskammer tatsächlich und allen Ernstes trotz öffentlich bekannter Tatsachen (seines Geschreibsels!) noch als Rechtsanwalt zugelassene Verleumder, Möchtegernmedienmogul und Spendenbettler Markus HAINTZ aus Köln querulierte (wie ich das sehe nur formal für seinen einschlägig multibel vorbestraften Mandant Andreas Skrziepietz) vor dem LG Kassel. In dem Verfahren will Andreas Skrziepietz - der sich wie auch Markus HAINTZ als Feind und nicht etwa Freund der Meinungsfreiheit erweist sobald ihm die Meinung nicht passt - erreichen, dass ein Beschluss des AG Kassel aufgehoben wird, mit dem dieses es verweigerte, mir eine Reihe ehrlicher und auf wahre Tatsachen gestützte, aber dem Andreas Skrziepietz (aus Hannover) wohl genau deshalb nicht gefallenden Meinungen zu untersagen.

HAINTZ.quakt & HAINTZ.queruliert 

Rechtsaußen-Stürmer Markus HAINTZ, der vermittels der bewusst in der Schweiz gegründeten Hasspostille „HAINTZ.media“ zu Werbezwecken unter Covidioten, Querfaslern, Impfgegnern, Quaknazis, Putinfreunden, Reichsbürgern, Klimaleugnern und anderem, das AfD-Nazi-blau liebende und verfassungsfeindlichem Gesindel öffentlich dem Eindruck erweckt, wenn nicht der, so doch ein „ganz großer Zamapano“ der Rechtskunst zu sein und für sein gewaltiges EGO offenbar einen ganzen Kontinent braucht (weshalb seine Mitarbeiter laut Eigenbewerbung des sich großfressig bewerbenden Herrn „HAINTZ.legal“ auf drei, also auch auf zwei anderen Kontinenten leben müssen) „dummquakte“ am 20.05.2026 vor Gericht wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beschwerdesache
Skrziepietz gegen Reinholz

wird das Gericht gebeten, davon abzusehen, uns rechtlich unerhebliche Eingaben eines nicht postulationsfahigen Querulanten zur Kenntnisnahme zu übersenden.
Wir nehmen gerne rechtlich erhebliche Eingaben entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Haintz
Rechtsanwalt“

Beweis: LG Kassel,  Az. 10 T 355/26

Wem es nicht auffällt: Das höchst selbst schwer querulierende, sich beim Ejakulieren seiner blöden Verleumdung meiner Person zudem so feige wie dreist hinter § 193 StGB („Rechtswahrnehmung“) versteckende „Organ der Rechtspflege“ namens Markus HAINTZ besitzt die Unverschämtheit und (vorliegend auf eine recht ordentlich ausgewachsene narzistische Störung hinweisende) Arroganz, mich in niedriger Verleumdungsabsicht einen „Querulant“ zu nennen - was das LG Kassel kurz vorher seinem Mandant verboten hatte.

Fakt: Da ein Anwalt den Job hat, den Prozessstoff zu versachlichen und zu straffen, hat er mit dieser (und weiteren, ähnlichen) Äußerung(en) vor dem Gericht das Ansehen seiner eigener Person, aber auch der von des ihm vertretenen Andreas Skrziepietz (soweit das überhaupt noch zu gehen vermag) und damit dessen Position krass geschädigt.

Meinung:  Andreas Skrziepietz wieder ist aus mindestens psychlogischen womöglich schon psychiatrischen Gründen (ausweislich zahlreicher gerichtlicher Verfügungen liegt unzweifelhaft ein bis zu Straftaten reichender Hass auf meine Person vor) nicht in der Lage, das zu erkennen oder wahrzuhaben.

Was dann folgte war die Zurückweisung seines Antrages auf eine Televerhandlung nach § 128a ZPO. 

HAINTZ.verliert

Dr. Papadopoulos wies den Antrag zurück. Zur Begründung führte er aus, eine teilweise Zuschaltung von Prozessbevollmachtigten erschwere den ordnungsgemäßen Sitzungsbetrieb in Anbetracht des zwischen den Beteiligten bestehenden Konfliktpotenzials. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen wären, sofern sie notwendig würden, kaum durchsetzbar. Zudem sei es beabsichtigt, einen Sühneversuch zwischen den Beteiligten zu unternehmen.

Worauf hin Markus HAINTZ, der wohl Justizgott und Chefpropagandaminister im Wahrheitsministerium („MiniWahr“) des AfD-blauen und „impfungsfreien“ 4. Reiches deutscher Nation werden will, einen Ablehnungsantrag stellte und dabei unter anderem die (übrigens offensichtlich unwahre) Behauptung aufstellte, ein einstweiliges Verfügungsverfahren sei für den „Sühneversuch“ (damit meint das Gericht den Abschluss eines Vergleiches) „ungeeignet“. Weiter rügte Markus HAINTZ „der Einzigartige“, der seine Fähigkeit, den Prozessstoff zu versachlichen und zu verschlanken, schon zuvor (wie oben gezeigt, aber in einem früheren Querulieren vom 8.5.2026 mit fast identischen Inhalt, insbesondere der blöden Verleumdung meiner Person als „Querulant“) selbst negativ unter Beweis gestellt hatte, dass das Gericht „Eingaben eines nicht postulationsfähigen Querulanten berücksichtigt“ habe. Was - bis dahin - schlicht unwahr war, denn das Gericht hatte sich - bis dato - dazu inhaltlich gar nicht eingelassen. Außerdem werde er, er der SuperHAINTZ einen Untervertreter entsenden, der ausdrücklich lediglich dazu mandatiert sei, Anträge zu stellen, also keinem Vergleich zustimmen dürfe. Dafür bin ich dem HAINTZ.großmaul sehr dankbar, denn die Partei, welche einen Vergleich derart rabiat ausschließt, sammelt - so meine Erfahrung - Negativpunkte.

Das Gericht gab Markus HAINTZ jetzt bezüglich seines höchst querulatorisch anmutenden Ablehnungsantrages „tüchtig Bescheid“:

Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren 

„In Hinblick auf den Großteil der Schreiben des Beschwerdegegners dürfte die Postulationsfähigkeit nicht fehlen. Gemäß §§ 78 Abs. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1, 571 Abs. 4 ZPO besteht neben der Einlegung der Beschwerde auch in dem Fall kein Anwaltszwang, dass das Gericht eine schriftliche Erklärung anordnet. Leitet das Gericht der Partei einen Schriftsatz der Gegenseite, etwa die Beschwerdebegründung, zur Stellungnahme zu, ist hierin bereits eine Anordnung zur schriftlichen Erklärung zu sehen (Soltys in: BeckOGK, § 571 ZPO, Rn. 40, beck-online). Erst im Falle einer mündlichen Verhandlung müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Nach § 571 Abs. 4 ZPO bestand folglich - jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem die mündliche Verhandlung angeordnet worden ist - schon kein Anwaltszwang (Schittpelz: Einstw. Verfügung, 5. Aufl. 2026, Rn. 382, beck-online).
Auch darüber hinaus gebietet es das Recht auf gerichtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, dass Eingaben einer nicht postulationsfähigen Partei zur Akte zu nehmen und dem Gegner zur Kenntnis zu übersenden sind. Insofern ist schon kein Verfahrensverstoß, erst Recht kein willkürliches Verhalten des zuständigen Richters ersichtlich.“

schreibt das Landgericht Kassel dem sich fein wähnenden, aber verleumdenden, krass unsachlich agierenden und vorliegend „schwerstquerulierendem“ Nochanwalt und Lautsprecher Markus HAINTZ durch den Beschluss in der Sache 10 T 355/25 vom 7. Juli 2026 ins Gebetsbuch. Ich nehme mal an, dass Landgericht dürfte meine Äußerungen sehr viel mehr als sachdienlich und prozessfördernd empfinden als den unsachlichen Verbaldreck des Herrn Markus HAINTZ.

Ablehnung einer Fernverhandlung (§128a ZPO) durch den Richter ist kein Ablehnungsgrund im Sinne des des § 42 Abs. 2 ZPO

„Ein solches ergibt sich auch nicht aus der Ablehnung der mündlichen Verhandlung im Wege
der Bild- und Tonübertragung. Die genannten Gründe erscheinen nicht unsachlich oder gar
willkürlich.“

(ebenda, Scan des Beschlusses und Texterkennung mit OCR) 

Der vorgestellte Beschluss, der sich für mich wie ein „Greif Dir mal an den Kopf!“ oder auch ein „Pass auf! Wir zeigen Dir mal, wer hier ein Querulant ist!“ liest, ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Sowas wie den vorstehenden Satz muss man immer dazu schreiben - denn sonst verklagen einen durch Berichte über, für diese negative Urteile betroffenen Dreckverspritzer, angepisste Querulanten und Justizpornografen - die gleichzeitig vorsätzlich unwahr behaupten, „Freunde der Meinungsfreiheit“ zu sein.

Ach so, Herr Markus Haintz aus Köln: „Magnam arrogantiam semper profundus casus sequitur.“ („Auf große Arroganz folgt stets ein tiefer Fall.“) Aber offenbar denken Sie, das gelte nicht für Sie. Das dachten alle tief gefallenen. 

20.07.2026

Markus HAINTZ: Ist das noch Spendenbettelei, ein Kampf für oder doch gegen die Meinungsfreiheit - oder gar schon „organisierte Kriminalität“?

Markus HAINTZ ist „pro forma“ Rechtsanwalt, Eigentümer und Geschäftsführer der „HAINTZ legal GmbH“ und auch der „HAINTZ.media GmbH“. Letzteres „GmbH“ würde ich im Hinblick auf die also von Markus HAINTZ verbreiteten Hetze als Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ interpretieren, erstere als solche mit „beschränkter Haftung“ bezeichnen wollen. (Sie können ja mal versuchen, einen Anwalt nach einer Schlechtleistung zu verklagen...)

Markus HAINTZ bettelt um Spenden

Angeblich für seinen Kampf für die Meinungsfreiheit.

Und Markus HAINTZ bettelt, nachdem sein eigener Schädigungs- und Bereicherungsversuch dramatisch fehl schlug (HAINTZ wollte sogar eine „Geldentschädigung“!) wild über eine unfassbare Ungerechtigkeit des Systems quakend, um Spenden für einen von ihm selbst in zwei Instanzen verlorenen Prozess gegen die Freiheit der Meinung, bei ihm eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz zu vermuten (obwohl er im neunazi-blauen HAINTZ-Shirt selbst dazu aufrief, das Grundgesetz - die Verfassung - zu schützen).

Markus Haintz bettelt zudem um Spenden für die HAINTZ.media, welche ich nicht anders als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ nennen möchte. Denn die „beschränkte Hirnleistung“ ergibt sich für mich daraus, dass deren Chefredakteur (er sollte sich „Hauptschriftleiter“ nennen) HAINTZ.himself die Webseite und den Auftritt in sozialen Medien nutzt um andere zu verleumden.

So schrieb ihm das LG Kassel ins Gebetsbuch:

„Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65).“

Grob übersetzt: Markus HAINTZ (in der Inkarnation als HAINTZ.media) hatte den Bundesvorsitzenden der Grünen verleumdet (die euphemistische Wortwahl „unzutreffende Information der Öffentlichkeit“ bedeutet vorliegend genau das) in dem er eine völlig haltlose Strafanzeige gegen diesen stellte um diese zu veröffentlichen. Eine Anzeige, die später wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes(!) zurück gewiesen wurde. Dies beschwerte er, so sehe ich das und auch das Gericht schrieb von Machtmissbrauch, durch den Missbrauch des Titels als Rechtsanwalt:

(Bild und Beweis: (21.07.2026, 09:15) Auch nach Zugang des Urteil, welches Markus HAINTZ die Verleumdung und den Missbrauch seines formalen Ansehens als „Organ der Rechtspflege“ bescheinigt, ist dieser Artikel diese unfassbar blöde Verleumdung noch abrufbar.)

Nachdem ich über die grobe Verleumdung berichtete, zog Markus HAINTZ.himself mit der weinerlichen (und von mir sinngemäß wieder gegebenen) Behauptung vor Gericht, ER würde von mir gar übel verleumdet. Auch mit Briefkopf der HAINTZ.legal und der Angabe er sei Rechtsanwalt. Ich halte solche, offensichtlich ungerechtfertigten Klagen für eine Form des „Betruges“ und genau diese fiese Methode des Überziehens eines Kritikers mit solchen nicht mehr nur extrem kleinlichen und übertreibenden, sondern krass böswilligen und falschen Klagen habe ich schon früher von Seiten krimineller Rechtsanwälte erlebt.

Das Landgericht Kassel schrieb Markus HAINTZ den Missbrauch des Ansehens des Rechtsanwaltsberufes als  „machtmissbräuchlich“ ins „Gebetsbuch“:

„Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze.“

Das Wort „machtmissbrächlich“ kam in meinem Artikel und in der Argumentation vor dem Gericht übrigens gar nicht vor. Diesen Vorwurf hat also das Gericht erkannt. Und das ist richtig, denn der Selbstdarsteller und Möchtegern-Medien-Mogul Markus HAINTZ missbraucht hier zu niedrigen Zwecken insbesondere seine formal zugebilligte Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das Ansehen des Anwaltsberufes - wie eben auch den Umstand, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte solchen gegenüber etwas walten lassen, was ich mit „Zurückhaltung und Vorsicht bis hin zu Strafvereitlung und Rechtsbeugung“ umschreibe, denn ich erinnere mich an eben solche Handlungen zu Gunsten des Günter Freiherr von Gravenreuth (die soweit gingen, dass diesem der damalige „Waffen-KVR der Stadt München“ trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr (und also eindeutig rechtswidrig!) die Knarre beließ mit welcher der irre gewordene „Rechtsanwalt“ sich - gottlob: nur selbst - umbrachte), des verurteilten Chefs der „Berger Law LLP“ (die war auch in Köln!), auch eines Hans Dieter Weber.

Aus dieser „rechtsgrundlagenlos bevorteilenden Ungleichbehandlung“ der „Rechtsanwälte“ durch die Justiz - die in meiner Gegenwart und nach diesem konstanten Erleben der Bevorteilung kriminell agierender „Rechtsanwälte“ niemand bezweifeln möge - resultiert aber eine „Macht“. Auch mit seinem Missbrauch dieser, ihm informell, nur auf Grund des Berufes ohne gesetzliche Grundlage gegebenen Macht wirbt Markus HAINTZ also um Spenden.

Zudem beauftragt die HAINTZ.media GmbH des Markus HAINTZ die HAINTZ legal GmbH des Markus HAINTZ damit, Strafanzeigen zu erstellen und Briefe an Ministerien zu schreiben. Mithin dienen die Spenden also gar nicht einem Kampf „für Meinungsfreiheit“ sondern einem Kampf dafür, andere zu zu verleumden und deren Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Man könnte denken, Markus HAINTZ „hat es nicht so mit der deutschen Sprache“ und verwechselt eine allgemeine „Meinungsfreiheit“ mit seiner „Deutungshoheit“.

Für den nächsten Abschnitt möchte ich etwas voranstellen:

Die während der Corona-Epedemie auffällig gewordenen Masken-, Impf- und Maßnahmegegner gelten mir als arrogantes, egozentrisches, unsolidarisches - schlicht asoziales - Gesindel. Ich erinnere mich mit Grausen an den üblen Typ (das W-Wort wäre angebracht), der die Maske an der Stelle trug, wo der Hahn den Kamm hat, und rotzrech in die Kamera sagte: „Was wollt Ihr denn? Ich trage doch die Maske!“ Wer sich im Augenblick des Angesichts des dummdreisten Handelns solcher Idioten nicht reflexartig die Wiedereinführung der Prügelstrafe in Form einer kurzen Serie sofort zu verteilenden „Watschen“ wünscht (und das nach einem Augenblick des Nachdenkens wieder verwirft) deucht mir als geistig nicht ganz gesund. Wer die Äußerung des Covidioten „gut“ fand gar oder „gut“ findet sollte dringend zum Psychiater und keine Straße mehr ohne Begleitung überqueren.

Spenden für verurteilte Ärztin

Da komme ich zurück zu Markus HAINTZ. Der bettelt nämlich auch um Spenden für eine straffällig gewordene und rechtskräftig verurteilte Ärztin, die „anno Corona“ gegen „kleines Geld“ seriell Maskenbefreiungen ausstellte - ohne die Patienten untersucht zu haben.


Die Atteste der insoweit kriminellen Ärztin, die laut Presseberichten auch ein vorläufiges Berufsverbot erhielt und sich nunmehr in einer Privatpraxis mit fragwürdigen Behandlungsmethoden wie „Orthomolekulare Medizin“ versucht, enthielten keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb den angeblichen Patienten das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Bitte den letzten Satz gut merken)

Anmerkung:

„Betrug“ i.S.d. § 263 StGB war das übrigens nicht: Die Käufer wussten (oder hätten bei geringem Nachdenken wissen müssen), dass diese ein unwahres und deshalb prospektiv untaugliches Attest erwarben. Die Covidioten haben, als Fanboys oder Fangirls, halt für ein „wie ein Attest aussehendes Autogramm mit Grußworten“ gezahlt...

Es gibt da einen Bezug zu ihm selbst:

Markus HAINTZ himself lief bei bei Demonstrationen ohne Maske herum und hatte mindestens einmal vor Gericht versucht, den Zugang mit einem solchen Attest zu erzwingen. Ob Dr. Jiang etwa diejenige ist, die seine Maskenbefreiung ausstellte? Das liegt zwar nahe, aber ich weiß es nicht. Was ich aber aus der Südwestpresse weiß:

  • Anfang 2021 gab es einen Eklat am Amtsgericht Göppingen: HAINTZ wurde der Zutritt zum Amtsgericht Göppingen verweigert, da er im Gerichtsgebäude keine Maske tragen wollte. Das Gericht bestand auf der Einhaltung der geltenden Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes.

    Das Gericht begründete die Entscheidung in der Sache vor dem AG Göppingen wie folgt:

    • Mangelhafte Diagnoseangaben: Das von HAINTZ vorgelegte ärztliche Attest erfüllte nicht die rechtlichen Mindestanforderungen. Es enthielt keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb ihm das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Da ist der Satz, den sich meine Leser gut merken sollten!)
    • Fehlende Überprüfbarkeit für das Gericht: Nach der damals gefestigten Rechtsprechung mussten Atteste so formuliert sein, dass Richter die medizinische Notwendigkeit einer Befreiung selbst prüfen und nachvollziehen konnten. Ein bloßes pauschales Attest ohne nähere Begründung reichte dem Amtsgericht Göppingen nicht aus.
    • Gleichbehandlung und Infektionsschutz: Da das Attest als „ungenügend“ eingestuft wurde, griff die allgemeine Maskenpflicht im Gerichtsgebäude, die dem Schutz aller im Gebäude befindlichen Personen diente.
  • Es folgte ein erfolgloser Befangenheitsantrag: Als Reaktion auf den Vorfall legte HAINTZ einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin ein. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Göppingen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Gebäude weiterhin vollumfänglich gelte. HAINTZ fügte sich schließlich am Folgetag den Bedingungen und betrat den Gerichtssaal mit Visier bzw. Maske, um seine Mandantin zu vertreten.

Dies war flankiert von Klagen gegen Maskenpflichten: HAINTZ ging auch juristisch erfolgsfrei gegen allgemeine Maskenauflagen vor. Beispielsweise scheiterte er auch mit einer von „Seuchenvögeln“ angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die sich gegen die Maskenpflicht der Stadt Ulm bei sogenannten „Corona-Spaziergängen“ richtete.

Neue Spendenbettelei mit Bezug zu Markus HAINTZ und zu einer Strafsache:


Auf HAINTZ.media finden sich zahlreiche Beiträge einer Janine Beicht, die Katzen mag - aber straff für die AfD wirbt, deren oft menschenverachtenden Positionen bekannt sind. Janine Beicht wieder betreibt auch eigene Sozial-Media-Konten und ihr Name taucht auch in anderen, neorechten Medien auf. Diese schreibt:

„Bitte unterstützt mich bei meiner rechtlichen Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung. Mir wird aufgrund eines historisch-kritischen Posts auf X vorgeworfen, dass ich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost hätte, was nicht der Fall ist.“

Über die ihr vorgehaltene Tat kann ich nichts sagen: Ich weiß nicht um welche Äußerung es geht, der Vorwurf der Volksverhetzung kann und muss sich noch als falsch oder richtig erweisen, mein eigenes Vertrauen in Staatsanwaltschaften ist in Hinblick auf die hohe Zahl eigener Freisprüche - nach wirklich „sportlichen“ Anklageerhebungen - auch begrenzt. Ich weiß (und mich interessiert) nur, dass Janine Beicht offensichtlich für die HAINTZ.media tätig ist und selbst über das Ermittlungsverfahren (also nicht einmal eine Anklage!) veröffentlicht. Und, ich will es deutlich sagen: „Nein! Mir ist keine Äußerung von Janina Beicht gegenwärtig, welche ich für strafbar halten würde.“ Was nicht heißt, dass ich dieser auch nur irgendwie zustimme. Außerdem lese ich bei weitem nicht alles, was diese so „austut“.

Gar nicht gefällt mir ihr ...

„PS: Sollten die Unterstützungszahlungen meine gesamten Anwaltskosten übersteigen, werde ich den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen an andere Opfer willkürlicher Strafverfolgung für deren Verteidigung spenden.“

... denn auch mein Lieblingsquaknazi Andreas Skrziepietz sieht sich als „Opfer willkürlicher Strafverfolgung“ - ist aber wegen übler und niedriger Verleumdungen verurteilt worden. Ebenso „willkürlich verfolgt“ wird wohl (nach der sehr speziellen Ansicht der Janine Beicht) diese merkwürdige Bart- und „Opas-gegen-Rechts“-Shirträger„in“, Sven(ja) Liebich der mit wildem Rumschreien vorm Gerichtssaal nicht verhindern konnte, ausgeliefert und zwecks „Langzeiturlaub“ mit dem „Reisedienst der deutschen Justizvollzugsanstalten“ nach Zeithain verfrachtet zu werden. Denn auch kleine Pimmel gehören in den Männerknast. Da stimmen mir ganz bestimmt auch viele AfD-Mitglieder zu. Wird da etwa für den gespendet? Wird dieser verurteilte Kriminelle über das Konto der HAINTZ.legal finanziert?

Klar übertreibe ich mit der Frage: „Ist das schon organisierte Kriminalität?“!

Aber die Spenden, um welche Janine Beicht offensichtlich in einem covidiodistischen, auch rechtsrextremen - also menschenfeindlichen, allerdings katzenliebenden Umfeld bettelt, sollen auf ein Konto der HAINTZ.legal GmbH unter Angabe eines Aktenzeichens der Kanzlei gehen. Und genau das kommt mir beim „Supermariomarkus-HAINTZ“ etwas zu häufig vor: Spendenbettelei im Zusammenhang mit (dem Vorwurf von) Straftaten und, in seinem eigenem Fall, dem Überziehen von Kritikern mit  ungerechtfertigten Prozessen und dem Ausstoßen eigener Verleumdungen durch Markus HAINTZ. Dazu die persönliche Verquickung des gegenseitigen Tätigwerdens: „Organisiert“ trifft zwar zu, aber von „organisierter Kriminalität“ spricht die Justiz erst wenn weit mehr vorliegt.

Nichtdeszutrotz gilt: Mir kommt das öffentliche Handeln des Markus HAINTZ immer mehr so vor, als wolle er ein Consigliere der neurechten Szene aus AfDlern, echten Neonazis, Covidioten, Reichsbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und kriminellen Quaknazis und krassen Maulkriminellen sein. Und ich bin der Ansicht, die Anwaltskammer hätte den, den Beruf auf besonders niedrige Art (ich nenne hier „Hetze“ und „Verleumdung“ - siehe obiges Bildschirmfoto) und zu niedrigen Zwecken (hier der Selbsterhöhung) missbrauchenden „Lumich“ längst rauswerfen sollen.

18.07.2026

„Das glaub ich gleich!“: Goldbarren zum halben Preis vom angeblichen Insolvenzverwalter
„Kauf einfach nie beim Spammer!“

„Kauf einfach nie beim Spammer!“ - das ist ein „eherner“ und guter Grundsatz. Seit einiger Zeit bekomme längst nicht nur ich immer mal wieder Mails in den Spamordner, die von einem Insolvenzverwalter stammen sollen. Interessant: Die angeblichen Insolvenzverwalter wechseln aller paar Monate. Ein aktuelles Mail hat das Subjekt „K&P Insolvenzverwaltung: Aktueller Verwertungskatalog & Assets aus Juli“

Dieses Mal sind u.a. Goldbarren im Angebot:

 

Dieses „tolle Angebot“ beweist mir schon, dass es sich hier um Betrug handelt.

Die Goldbarren, gäbe es diese und wären diese echt, könnte der angebliche Insolvenzverwalter jederzeit einfach, schnell und bequem bei einer Bank oder einem seriösen Goldhändler loswerden: In etwa zum doppelten Preis, denn aktuell kostet ein Kilogramm 999er Feingold nicht 65.000,00 sondern 112.695,76 EUR. Und der Insolvenzverwalter, gäbe es diesen und wäre er echt, müsste die Interessen der Gläubiger und in deren Interesse auch das Vermögen des Insolventen natürlich schützen, darf es nicht verschleudern. Was er aber täte, wenn er tatsächlich die Goldbarren im „Freihandverkauf“ zum halben Preis verschenkt. Der Insolvenzverwalter haftet selbst „bis zum letzten Knopf“ und würde sich mit dem Angebot sogar wegen Untreue strafbar machen. Was wieder ausschließt, dass es sich um etwas anderes als Betrug handelt.

  • In diesem Zusammenhang ist interessant was da noch so angeboten wird: Traktoren, Landmaschinen, andere landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, teure Uhren und Sportwagen. Offenbar denken die Betrüger, Landwirte seien „reich, dumm und besonders leicht zu betrügen“. Mein Kommentar: „Haha. Die haben wohl zu viele Bauernwitze gehört.“

Schauen wir mal nach dem angeblichen Insolvenzverwalter. Der wird so beworben:

Ich habe weiter nachgeschaut:

Die auf der Webseite genannten Partner der Kanzkei

  • „Rechtsanwalt“ Hugo Karls (Partner)
  • „Rechtsanwältin“ Dr. Marlene Vossberg (Partner)
  • „Rechtsanwalt“ Tobias Renner (Partner)

finde ich nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis. Das müsste ich aber, weil die als „Partner“ Mitglied der Rechtsanwaltskammer und zugelassen sein müssten.

Es gibt also diese „Rechtsanwälte“ nicht. Die Kanzlei soll „seit 18 Jahren“ tätig sein, wofür die gezeigten Bilder (wohl KI) zu junge Menschen zeigen, die beworbene Domain  „rechtskanzlei-karls.de“ ist laut whois-Daten erst am 26. Juni 2026 um 14:34 deutscher Sommerzeit registriert worden und die Namensauflösung erfolgt zu einer IP 77.73.70.248 - die wieder zu einem russischen Hoster gehört.

Übrigens: Der „Fake-Shop-Finder“ hat einiges davon auch schon herausgefunden.

Ich überlege wegen des „Russlandbezugs“ gerade, welcher bekannte deutsche Kriminelle und „ Chief Operating Officer“ sich aktuell in Russland aufhält. Aber schon dort ist längst nicht nur einer von dieser Sorte „ehrenwerter Bürger“ und es könnte auch einer oder eine sein, der oder die sich z.B. in Serbien, Albanien, Bosnien, Nordmazedonien, in der Türkei, in der Schweiz oder auf der ebenfalls zu den Hotspots der deutschen oder russischen, teils deutsch-russischen Betrügerszene gehörenden Insel Zypern befindet und gern „Callcenter“ betreibt, die Omas und Opas anrufen und über Verkehrsunfälle nebst dem daraus resultierenden sofortigen Bargeldbedarf der Enkel berichten. Auf „Malle“ findet man indes eher solche, die ihre Strafe verbüst aber das ertrogene Vermögen (teilweise) vor der Abschöpfung und Regressen gerettet haben - denn Spanien kooperiert mit der deutschen Justiz. „Aktive“ machen dort übrigens eher und ganz klassisch „in Immobilien“. Mit „nur noch nicht erlaubten Vertriebsmethoden“.

Fazit: „Kauf einfach nie beim Spammer!“

Man kann solche Angebote umfangreich und aufwendig überprüfen. Einfacher ist es, einfach nie in Webshops zu kaufen, die unverlangt Werbung schicken. Müsste man das im Jahr 2026 nicht mehr sagen würde es aus wirtschaftlichen Gründen keinen solchen Spam mehr geben und hier betreibt jemand, offenbar gestützt auf KI, richtig viel Aufwand, um etwas seriös aussehendes zu generieren. Immerhin hat das kriminelle Miststück die Personen gegoogelt und Namen genommen, die sich so oder in einem auch nur ähnlichen Zusammenhang nirgends finden.
 
P.S.: Ich hätte ja gerne die Fotos aus dem Angebot und von den „Rechtsanwälten“  gezeigt. Aber ich denke, dass auch die „geklaut“ sind. Die weiter zu verbreiten wäre „rechtlich höchst problematisch“.

17.07.2026

Großmaul und Spendenbettler Markus HAINTZ erweist sich als Feind der Meinungsfreiheit
Richter des LG Kassel äußern sich zu seinem miesen Verhalten

Der Rechts- und Quakanwalt Markus HAINTZ macht sich auf HAINTZ.media und „X“ mit seinen Quatsch-Anzeigen gegen Politiker - welche er schlicht und einfach verleumdet - selbst berühmt und kündigt dabei auch gerne schon vorabweinend an, dass diese aus politischen Gründen zurück gewiesen werden würden - was auch oft geschieht aber nicht aus politischen Gründen sondern wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes. Er behauptet, er sei ein „Freund der Meinungsfreiheit“, kämpfe „für die Meinungsfreiheit“ und bettelt dafür öffentlich um Spenden. Wie auch für von ihm verlorene Prozesse gegen die Meinungsfreiheit anderer. Das schreibt er aber „nicht so deutlich“.

Vor dem Landgericht Kassel beantragte Markus HAINTZ gegen mich ein Verbot der folgenden Äußerung

 

aus dem Artikel

§ 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO, „querulieren“ und „einfache Mathematik“:HAINTZ.Media + HAINTZ.Legal = HAINTZ.Überlastet + HAINTZ.Unglaubwürdig

Er behauptet:

Das Landgericht Kassel schreibt dem Verleumder und Opferdarsteller Markus HAINTZ „ins Büchlein“:

„Der unter namentlicher Nennung des Antragstellers [Markus HAINTZ] und dessen Stellung als Rechtsanwalt in dem öffentlichen Artikel erhobene Vorwurf einer „leichtfertig oder vorsätzlich falschen Strafanzeige“, der für den Leser mangels Tatsachen nicht überprüfbar oder nachvollziehbar ist, stellt allerdings einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 11, 21GG, Art. 81 EMRK geschützte Recht des Antragstellers [Markus HAINTZauf Schutz seiner Persönlichkeit und seiner (Berufs)Ehre dar. Dieser ist jedoch noch von dem in Art. 5 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Antragsgegners [Jörg Reinholz] auf Meinungsfreiheit gedeckt. An der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Post des Antragstellers [Markus HAINTZ] vom 14.05.2026 besteht ein erhebliches und schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Antragsteller [Markus HAINTZist mit der Strafanzeige gegen die Politikerin selbst in die Öffentlichkeit getreten, indem er sich nach dem glaubhaft gemachten Sachverhalt am 14.05.2026 auf X zur Anzeigeerstattung geäußert hat. In diesem Post hat er die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen, indem er geäußert hat, die Staatsanwaltschaft werde auf seine Anzeige „natürlich“ nichts unternehmen, während wenn ein Politiker der AfD eine solche Aussage in Bezug auf einen künftigen Verteidigungsminister aus einer Partei des „Unsere Demokratie"-Kartells äußern würde, Strafverfahren und Verurteilung sicher wären.“

(und weiter:)
 
„Der Artikel des Antragsgegners [Jörg Reinholz]  stellt eine inhaltliche Erwiderung dar auf diesen Post, der eingangs des Artikels auch in voller Länge wiedergegeben wird. Die angegriffene Äußerung, dass eine Kostenauferlegung „bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ nach § 469 Strafprozessordnung erfolgen könne, greift den in dem Post des Antragstellers [Markus HAINTZ] geäußerten, ebenfalls nicht mit Tatsachen untermauerten Vorwurf auf. Mit der angegriffenen Passage nimmt der Antragsteller [Tippfehler: gemeint ist der Antragsgegner Jörg Reinholz] diesen Vorwurf auf und richtet ihn gegen inhaltlich gegen den Antragsteller [Markus HAINTZ]. Daran und auch dass dies in überspitzter und harter Diktion geschieht besteht grundsätzlich ein von der Meinungsfreiheit gedecktes, schützenswertes öffentliches Interesse. Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze. Das ist als zulässige Machtkritik, zu der der Antragsteller [Markus HAINTZ], der sich durch seine Strafanzeige gegen eine Politikerin und seinen kritischen Bericht darüber auf einer öffentlichen Plattform selbst in die Öffentlichkeit begeben und damit auch öffentlicher Kritik ausgesetzt hat, von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Der Antragsteller [Markus HAINTZ] übt in seinem eingangs des Blogartikels wiedergegebenen Post eine scharfe und substanzlose Kritik an der Staatsanwaltschaft, der er mangelnde Neutralität bei ihrer Amtsführung vorwirft. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit einerseits der Rechtspflege, andererseits aber auch der öffentlichen Verwaltung ist das Vertrauen der Bürger in eine neutrale Amtsführung wesentlich (Di Fabio in During/Herzog/Scholz, GG, Werkstand 109. EL Januar 2026, Art. 4 GG, Rdn. 207). Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners [Jörg Reinholz] auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65). “
 
(„Boom!“ und weiter:)
 
Die Äußerung des Antragsgegners [Jörg Reinholz] stellt sich als schützenswerter Beitrag zu einem Thema dar, an dem öffentliches Informationsinteresse besteht. Der Antragsgegner [Jörg Reinholz] übt grundsätzliche Kritik daran, dass grundlos und leichtfertig erhobene Strafanzeigen gegen Politiker dem Rechtsstaat schaden und als Druckmittel dienen können, Politiker zu einem, dem Anzeigenerstatter genehmen Verhalten zu bewegen.
 
(Landgericht Kassel, Beschluss vom 14.07.2026, Az. 10 o 934/26, Texterkennung mit OCR, Namen zum besseren Verständnis hinzugefügt.)
 
Meine Meinung dazu ist: Im Fußball würde man seine Klage eine „Schwalbe“ nennen. Genau genommen beklagt Markus HAINTZ sich sogar vor dem Gericht, weil er nach eigenem „Foul“ stürzte - und demonstriert so seine besonders niedrige Denkungsart.

Mit seinem Verfügungsantrag hat sich Markus HAINTZ, der selbst „die Öffentlichkeit unzutreffend informiert“ (und zeigt übrigens selbst, dass er an seiner Glaubwürdigkeit - man ist als Person immer gleich glaubwürdig - kein wirkliches Interesse hat), gegen meine Meinungsfreiheit gewandt, ist also, sobald ihm die Meinung nicht gefällt, ein „Feind der Meinungsfreiheit“ und gleichzeitig (das zeigen zahlreiche seiner Artikel auf HAINTZ.media auf), eher ein Freund des garstigen Beleidigens und Schmähens - solange dieses „von ganz rechts nach links“ und/oder natürlich durch ihn selbst erfolgt.

In diesem Punkt wurde der Rechtsanwalt Markus HAINTZ also schon mal von einem „einfachem Schlosser aus dem Osten“ besiegt, zuvor gab es schon nach dem Antrag des Schlossers zwei positive Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt. Es folgen weitere.

Nachtrag: Ich bitte den „großartigsten Strafanzeigenschreiber aller Zeiten“ (GroSSaZ) alleruntertänigst um Entschuldigung. Denn versehentlich habe ich mehrfach „Haintz“ statt korrekt „HAINTZ“ geschrieben. Ich hoffe, das Großmaul mit der Kanzlei, deren Mitarbeiter „in fünf Ländern auf drei Kontinenten leben“ (es fehlt wohl: „müssen, weil sein EGO so GEWALTIG ist“) stellt deswegen keine Strafanzeige, deren Scheitern er schon vorher ankündigt und das damit begründet, dass er, das „gar arme Opfer“ (also HAINTZ himself) die falsche politische Einstellung, nämlich die der rechtsextremen AfD habe, Impfgegner, Maskenverweiger und Freund des Herrn Wladimir Putin aus Moskau sei, dem er den HAINTZ.preis für Frieden und Meinungsfreiheit überreichen wolle.

16.07.2026

Gegendarstellung des Markus HAINTZ (Köln)

 Bezüglich meines Artikels 

Aus meinem Briefkasten: Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ quakt, queruliert und blamiert sich weiter
Update: Womöglich ein Fall der §§ 267/269 StGB („Urkundenfälschung“ oder „Fälschung eweiserheblicher Daten“)?“

hat sich der Herr Markus HAINTZ gemeldet und wie folgt ausgeführt:

„Sie spekulieren darüber, dass der Verfasser Ihr Dokument unvollständig übermittelt hat. Dabei wurde die Anlage mit allen Seiten an das LG Frankfurt übermittelt“ 

Seine weiteren Ausführungen in dem mit „Unterlassungsaufforderung“ überschriebenen Schriftstück des Markus HAINTZ, der sich übrigens als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ geriert, habe ich ihm gegenüber kommentiert und betrachte es aber als Gegendarstellungsverlangen, dem ich gern nachkomme und nachkommen müsste, wenn er es denn verlangen würde.

(Entsprechend rechtlichen Gepflogenheiten werden Gegendarstellungen nicht öffentlich kommentiert.)

„Auch ganz kleine Pimmel gehören in den Männerknast!“
Hetzender „Opa gegen Links“ wird nach Zeithain verlegt

Das Neo-, Quak- und Schreinazi Marla Svenja Liebich, welches als geborener Sven Liebich (übrigens ebenso wie Markus HAINTZ) noch blaue T-Shirts (allerdings mit anderem Aufdruck, nämlich „Opa gegen Links“) trug, wird in die JVA Zeithain, das ist ein Männerknast, verlegt. ES wurde unter anderem wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt.

Bild: (Ausschnitt aus dem Bericht von NTV.de) Das „gar unschuldige Fräulein“ Marla Svenja Liebich quakend und schreiend vor dem Gerichtssaal in Plzen. Mein rechtsextremer Lieblingshassblogger Andreas Skrziepietz kommt mir ebenso hübsch vor. Und nach den Urteilen der Strafkammern des AG Hannover als ebenso „unschuldig“.

Wie man von ganz bösen Stimmen und tschilpenden Spatzen auf ganz schrägen Dächern so hört hat sich, nachdem der VW-Bus mit dem Gefahrgut eintraf, pflichtgemäß eine Bedienstete der JVA Chemnitz durch einen kurzen Blick ins Höschen um die Sache gekümmert und mit den Worten „klein, aber gerade noch ohne Hilfsmittel zu erkennen“ ein Kreuz bei „zuständige Haftanstalt: Männerknast JVA Zeithain“ gemacht. Damit fällt aus, dass die Steuerzahler für die - gerade im „Schritt“ - sicherlich sehr bequeme Damenwäsche der Maja Svenja Liebich aufkommen. Was auch ausfällt: Kuscheln mit Beate Zschäpe und „Susanne S.“ Allerdings vermute ich, die würden eher einem Brechreiz erliegen.

Ein privater Kommentar über den Inhalt des Höschens von „Marla Svenja“ soll übrigens gelautet haben: „Damit können unsere Mädels doch nichts anfangen. Kein Wunder, dass DAS in dem Alter noch UNSCHULDIG sein soll!“

Eben diese Justizvollzugsanstalt Zeithain ist nämlich für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Verurteilten zuständig, die sich erstmals in Strafhaft befinden. Viele davon werden, wenn und falls sie Einsicht zeigen, weit vor der vollständigen Verbüsung der Strafe auf Bewährung entlassen - für das sich nunmehr „Marla Svenja Liebich“ nennende „Opa gegen Links“-Wesen kommt das wegen der Flucht bis gerade mal ein paar hundert Meter hinter die bayrisch-böhmische Grenze von Gesetzes wegen „eher nicht“ in Betracht. Apropos: Eine maßlos übertreibende Quak-Schreiberin von „HAINTZ.media“ pranzt in einem Quaknazi-Medium kackdumm von einer „Flucht quer durch Europa“. Natürlich vor vor einer ganz und gar ungerechten Justiz.

Nicht verbürgt ist, was man sich in Chemnitz erzählt: Der aus echten Frauen bestehende Gefangenenbeirat soll umissverständlich ausgetan haben, dass die Mädels in der Anstalt es nicht dulden werden, wenn sich DAS beim Duschen, diesen „wie im schlechtesten Porno aller Zeiten“ auf Ärsche, Titten und die Körpermitte starrend, „eifrig seine anderthalb Zentimeter rubbelt“. Da könnte es, natürlich ungewollt und also selbstredend ohne Beteiligung der echten „Muschis“[²], wegen Nichtbeachtung örtlicher Glätte im Nassbereich oder der Begrenzung von Türöffnungen zu bedauerlichen Alleinunfällen kommen. 

Ich kann Andreas Skrziepietz aus Hannover nur empfehlen, die Nachrichten über „das Liebich“ und den Knastaufenthalt dieses sicherlich jungfräulichen Wesens aufmerksam zu verfolgen.

Immerhin hat Skrziepietz schon zweimal, jeweils nach Verurteilungen, den ihn verurteilenden Richter bzw. die Richterin öffentlich beleidigt bzw. verleumdet. Dieses, in dem er den beiden - nach Verurteilungen wegen Beleidigung, übler Nachrede bzw. Verleumdung Rechtsbeugung unterstellte und Sätze raushaute wie:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Dies quakte öffentlich: Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover (Groß Buchholz)

Sein kackdreistes Verhalten beim letzten Gerichtstermin, vor dem er die geladene Zeugin (das „mutmaßliche“ Tatopfer, das übrigens als Rechtsanwältin für mich tätig ist) und mich selbst belästigte, lässt mich nämlich darauf schließen, dass er nicht dabei bleibt. Ebenso lässt seine krasse Uneinsichtigkeit bezüglich des eigenen Verhörens hinsichtlich des Prozesstermins am 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr (diese Terminierung haben alle - außer Andreas Skrziepietz - also sogar Zuschauer, darunter ich selbst - richtig verstanden, nur Skrziepietz will (wie er schrieb[²]) erst zu 15:00 Uhr geladen worden und erschienen sein, vermutet Arges und verleumdet die Richterin), jedenfalls aus gesunder Laiensicht darauf schließen, dass er sich bei künftigen Prozessterminen ziemlich genau so wahnhaft verhält wie es der Schreinazi und „Opa gegen Links“, Fräulein Marla Svenja Liebich gezeigt hat.

Ich vermute mal, dass nach einem Blick auf das oft grob wahrheitswidrig „Gemächt“ genannte „primäre Geschlechtsmerkmal“ des Andreas Skrziepietz, die gleiche, auch sein Verhalten erklärende „Diagnose“ zu treffen sein wird wie bei dem Cougar-Blusenträger namens „Marla Svenja“.

¹) „Muschi“ ist, wie auch „Schlampe“ eine gebräuchliche Anrede unter Frauen in JVAs.

²) Präteritum: Den (genauer sind es zwei) Blogbeitrag des Andreas Skrziepietz hat Blogger.com wegen enthaltener Verleumdungen gelöscht.

P.S.:

Die „Opa gegen Links“-Marla, der ebenfalls verurteilte Andreas Skrziepietz und die erwähnte „Quatschschreibtante“ mit dem Geographie-Problem von HAINTZ.media sind absolut typische AfD-Wählerinnen.

13.07.2026

AfD: Die „Klopperei“ beginnt schon bevor der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht real ist

Jüngste Ereignisse: 
  • Wie „The Pioneer“ berichtete, wirft der rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich seinem „eher bürgerlichen“ Kollegen Knuth Meyer-Soltau vor, handgreiflich geworden zu sein. „Er hat mich beschimpft und vom Stuhl geschubst“, heulte Helferich angeblich dem Medium vor. Strafanzeige wolle Rechtsaußen Helferich auch erstatten, soll die „Erbsprinzessin“ gesagt haben. So führt ein AfD-Parteitag als auch zur Belastung der Justiz ohne dass auch irgendwo auch nur eine AntiFA-Fähnchen wehte. 
  • Die Quaknazis aus Sachsen-Anhalt haben ein Wahlprogramm aufgelegt, bei dem die Vorzeigelesbe der AfD nicht mitgehen kann. Das ist, so ganz nebenher gesagt, eine fette Spaltung zwischen Oben und Unten in dieser Partei. Denn die AfD-Vorzeigelesbe ist, zusammen mit „Grinsebäckchen“-Chrupalla Co(!)-Bundessprecherin und Fraktions-Co(!)-Vorsitzende. Wenn man sich nicht einig ist, dann wählt man eben zwei, also „Co & Co“.
  • AfD: Ex-Fraktionschef in Niedersachsen ausgeschlossen - er soll „Mandatsträgerabgaben“ nicht gezahlt haben. Das ist eine Art parteiinterne Steuer, die eben „Mandatsträgern“ auferlegt wird. (Ich halte mich mit dem nächsten Satz mal eng an den Ton und Wertschätzungskette der „Asoziale für Dumme“, also der AfD:) Die es dann eben nicht immer einsehen, dass sie etwas vom eingetrichenen Fett dafür abgeben sollen, um die Dartscheiben mit anderen als den eigenen Hack- und Hassfressen darauf zu finanzieren. 
  • Gewaltvorwurf, Drohungen und Mittelfinger bei AfD-Parteitag in NRW 
Es gibt weit mehr als diese Ereignisse. 

Das die schon einmal gespaltene AfD ein Sammelbecken von konträren Interessen ist wird klar wenn man hinschaut: Da gibt es Wirtschaftsliberale - meist Kleinkapitalisten der Sorte „übel“, die Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte abschaffen, das Lohniveau zum eigenen Vorteil chinesisieren wollen - aber eben auch Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, freiwillig ungeimpfte Seuchenvögel, Putinfreunde und andere Volkstanzgruppen, wie z.B. Vorzeigemuslime und solche, die alle Muslime remigrieren wollen. Und ein jede Menge Nasen, bei denen nach beruflichem Versagen schlicht und einfach der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht das einzig wahre Interesse ist. Dazu jede Menge der Typen Skrziepietz und Haintz (Die beiden selbstangeblichen „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, deren extremes Klageverhalten aber aufzeigt, dass diese genau das nicht sind, und sich vielmehr öffentlich durch Mobbing (Beleidigungen und Herabwürdigungen anderer) „hervortun“ - was hier wieder viel mehr den Eindruck eines ungesunden Narzissmus als ernsthafter politischer Anliegen hervorruft, haben sich mir nunmal als spezielle Fallgruppe und Beispiel aufgedrängt.)

Und schon bevor der Griff auf die Macht richtig real wird, geht der Laden hoch, der Mob spaltet und prügelt sich, zeigt sich gegenseitig an. 

Das ist es, was von der AfD zu erwarten ist: Nichts anderes als ein Zerstreiten. Ergebnisse? Pustekuchen. Die werden sich gegenseitig von den Stühlen oder eben von den Plätzen an den Fetttöpfen der Macht mobben. 

Wetten?