10.10.2026

Guten Morgen, liebe ungeimpfte Rechtsradikale! Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) braucht dringend Euer Geld!
(Und: „Nur noch 3 Tage bis Ultimo.“)

Bild (mit KI erstellt): Bitte helft dem verzweifelten SuperMarkus HAINTZ! Das geht an alle! Besonders an Psychiater und Psychiaterinnen - weil die verdienen doch so unfassbar viel an den Patrioten unter Russlands Fahne und Farben - deren Denkmuster Markus Haintz bedient und befeuert! (rechts im Bild)

Der Extrem Radikal SuperRechtsAnwalt Markus Haintz, respektive natürlich die ihm gehörende HAINTZ.legal GmbH hat, wie er selbst aktuell berichtet, vor dem Landgericht Köln ein Verfahren (Az. 33 O 134/25) verloren. Das ist ja so bitter traurig! Ihr müsst jetzt aus Euren Löchern unter Euren Steinen hervorkriechen und dem Markus Haintz fleißig spenden. Und vergesst nicht, die RichterInnen „in jedem Kontext“ als „linksgrün versifftes Rechtsbrecherfaschistenpack“ zu bezeichnen:

  • Hört her! Der SuperMarkus vertritt Euch dann, erklärt der davon begeisterten Staatsanwaltschaft, dem davon beeindruckten Gericht und dann dem ihm gewogenem Teil der Öffentlichkeit (siehe Überschrift), dass das keineswegs eine Beleidigung sein kann, weil es in seiner und Eurer Welt wahr sei - damit Ihr nur milde 60 Tagessätze aufgebrummt und er dann - bitte ganz schnell für ganz wenig Arbeit - € 1200 Euro von Euch bekommt.

In dem bösen Urteil heisst es:

In dem Rechtsstreit

der Haintz legal Rechtsanwalts GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
Ostheimer Straße 28, 51103 Köln,


Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:

HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH,
Ostheimer Straße 28, 51103 Köln,

gegen

Frau Julia Klöckner

Also Markus Haintz hat den Streit überhaupt nicht selbst angefangen sondern nur seine eigene GmbH vertreten und die HAINTZ.legal GmbH muss jetzt sich selbst, die Gerichtskosten und die Kosten von Julia Klöckner bezahlen. Die bestimmt nur angeblich „gegen Corona geimpfte“ tatsächlich also je nach Stimmung umgebrachte oder gentherapierte Julia Klöckner (siehe nachfolgende, auf Haintz.media veröffentlichte und hier nur teilweise gezeigte Tabelle) ist sowas von böse! Das Gericht hat den Streitwert auf Verlangen des Klägers dann auch noch auf 29.500 Euro fest gelegt! Da müsst Ihr einfach spenden um den, dem Kläger Markus HAINTZ entstandenen Schaden auszugleichen!

Rechtlicher Hinweis: Der Autor der auf HAINTZ.media veröffentlichten Tabelle, aus der ein thematisch interessanter Ausschnitt gezeigt wird, ist angeblich Michael Augustin, angeblich Rechtsanwalt (in Ulm und München) und angeblich spezialisiert „u. a. auf Urheber-Medienrecht, Prozessrecht, und Strafrecht“. Also auch auf Mord und Totschlag durch die Corona-Impfungen! Siehe oben. Auch ihm sollte das, aus dieser fachlichen Darlegung (die ein wirklich ganz neues Licht auf die Dinge legt) gebührende Vertrauen anheimfallen. Ich bin mir sicher, seitens der tapferen Ungeimpften, die sogar in der Psychiatrie tapfer die zum Zweck der Umvolkung erfolgende Zwangsmedikamentierung verweigern, wird das auch geschehen.

Zurück zum linksgrünversifften und zudem auch noch geimpften Landgericht Köln:

Es kann ja auch überhaupt nicht sein und angehen, dass Markus SuperHAINTZ es hinnehmen muss, dass andere Frau Klöckner zitieren und, um sich zu berühmen, dabei angeben, dass diese „Bundesministerin a.D.“ ist! Da muss man die Frau Klöckner einfach verklagen!

Jeden hellklugen Impfgegner überraschend stehen im Urteil ernsthaft auch noch solche Sätze:

„Geworben wurde in der konkreten Verletzungsform von der SO DONE und nicht von der Beklagten. Es hätte demnach, wenn überhaupt, die SO DONE einen kommerziellen Zweck kenntlich machen müssen.“

Das Gericht behauptet also, SuperMarkus Haintz habe, wenn seine Klage überhaupt Berechtigung haben soll, die falsche verklagt. Denn die Ex-Ministerin Klöckner habe nicht für So Done geworben sondern So Done mit einem Zitat von Ex-Ministerin Klöckner, lügt das linksgrünversiffte und zudem auch geimpfte Gericht! Das geht doch gar nicht, weil das nicht stattfinden kann, denn der SuperMarkus ist ja ein SuperklugMarkus, was man daran erkennt, dass er „Impfungen als Verbrechen gegen die Menschheit“ bezeichnet! Also muss das, was er behauptet wahr sein! Guggst Du hier, wo eindeutig zu sehen ist, dass  ...

... das Zitat auf der So Done-Seite gezeigt wird. Das ist sogar im Urteil und der superkluge Markus Haintz hat das vorgelegt (Anlage K1, Bl. 37 d.A.)!

Und mal was zum Thema Moral!

Der so gar ehrliche und nie jemanden schaden wollende, vor Gericht auch nie eine Maske tragen wollende, immer wieder Justizskandale aufdeckende Anti-Impf und Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz würde vergleichbares nie tun!

Na. Kuckt, liebe ungeimpfte Rechtsradikale: Das ist jetzt nur dem Anschein ganz ähnlich, außer dass SuperMarkus HAINTZ, Inhaber und Geschäftsführer der HAINTZ.legal GmbH auch Inhaber und Chefredakteur der HAINTZ.media GmbH ist auf welcher der Rechtsanwalt HAINTZ damit wirbt, den Kanzler angezeigt zu haben. Außerdem hat der böse (Ex)Kanzler dem Markus kein Zitat „zur Verfügung gestellt“! Und ein Kanzler ist ein Büroleiter, also kein Minister (Diener)!

Aber das ist ja keine Werbung, sondern negative Werbung!

Denn wer würde einem Anwalt Aufträge geben, der mit solchen Quatschanzeigen an die Öffentlichkeit geht? Also ich nicht. Also ist das ganz klar keine „Werbung“ sondern „Anti-Werbung“, denn man müsste schon ein Vollidiot sein, um dem, der so wirbt, ein Mandat zu geben. Also wirbt der SuperMarkus ganz bewusst nicht für sich selbst - egal was andere, zum Beispiel irgendwelche Schlosser aus dem Osten, behaupten.

Und jetzt mal zum Thema „Geld“:

Das ganz böse und voll linksgrünfaschistische Landgericht Köln hat doch allen Ernstes geschrieben:

„Zudem ist die Selbstbeauftragung der Klägerin vorliegend nicht als erforderlich anzusehen. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn sie auch einen externen Rechtsanwalt mit der Abmahnung hätte beauftragen dürfen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist aber dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoßes verfügt (vgl. BGH GRUR 2004, 789, 790 – Keine Kostenerstattung bei selbst erteiltem Mandat). Da dies bereits bei Unternehmen mit einer hinreichenden Rechtsabteilung angenommen werden muss, ist es einer Rechtsanwaltskanzlei insbesondere bei grundsätzlichen Tätigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz – zuzumuten ihre eigene Sachkunde bei der Abmahnung einzusetzen, was vorliegend auch geschehen ist.“

Also die zu SuperMarkus Haintz und Quaknazis gar liebe und gewiss weder geimpfte noch linksgrünversiffte 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt unter der Leitung der Frau Dr. Ina Frost hätte diese, gar ungerechte Rechtsprechung des BGH ganz bestimmt beharrlich ignoriert.

Warum Markus jetzt Euer Geld braucht!

Der SuperNichtQuerulant Markus Haintz will vor die Höchstgerichte und dort erklären, dass das alles ganz anders ist. Es kann ja, da werdet ihr ungeimpften, also nicht gentherapierten, dem friedlichen Russland patriotisch dienenden Rechtsradikalen ihm zustimmen, überhaupt nicht sein, dass er nicht Recht hat. Dazu muss der SuperMarkus Haintz schleunigst für die HAINTZ.legal GmbH Berufung an das Oberlandesgericht erheben. Aber weil es so teuer ist, wenn der der Markus Haintz von der HAINTZ.legal GmbH die HAINTZ.legal GmbH des Markus Haintz vertritt, kann er das nur machen, wenn ihr für ihn spendet. Guggt Ihr hier:


Die Kontonummer veröffentliche ich lieber nicht, sonst verklagt er mich.

Geiler Trick! 

Aber kuckt mal, wie superklug der SuperMarkus ist: Die Spenden sollen an die schweizerische HAINTZ.media GmbH gehen:

Das ist ja „sowas von einem raffinierten Schachzug“. Da kann er dann nämlich bald das geimpfte und garantiert linksgrünversiffte Finanzamt verklagen und dafür um Spenden betteln. Und vielleicht hat einer seiner besten Kunden (er selbst) bald ein neues Mandat in einer Strafsache. Zahlt der eigentlich? 

Ach? Ihr wollt nicht spenden? 

Da hat der SuperMarkus aber eine geharnischte Antwort bereit:

Kriecht vor diesem Gott im Staub, Ihr unwürdigen Impffaschisten! 

Ach so: „Nur noch 3 Tage bis Ultimo.“!

Die linksgrüne und 6-fach geimpfte Justiz in Hannover, die laut dem großartigem Autor Andreas Skrziepietz jeden verurteilt, der nicht linksgrün versifft ist, will den aufrechten Patriot Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ganz bestimmt psychatrisieren - wo der doch nur ein wenig für Russland gequakt und gegen das geimpfte und linksgrünversiffte, rechtsbeugende Richterpack gekämpft hat.

P.S.: Auch das Oberlandesgericht Frankfurt ist „völlig linksgrünversifft“: Dort hat der Superkluge SuperMarkus SuperHAINTZ gestern zum Vorteil eines ganz üblen Querulanten, der dem Gericht gegenüber in beiden Sachen nichtmal einen einzigen Brief zukommen ließ („Was für ein frecher, linksgrün vollversiffter und bestimmt 7 Mal geimpfter Querulant!“), sogar zwei Anträge zurück nehmen müssen. Die „Trottel vom OLG“ (Wortwahl: Andreas Skrziepietz) wollen einfach par tout nicht einsehen, dass SuperMarkus, der SuperHAINTZ immer Recht hat, selbst wenn er Beklagte und Kläger verwechselt und betreiben zu seinem Nachteil zwar kein DeBanking aber DeGelding!


09.10.2026

Danke Google! Guten Morgen Deutschland!
(Und: „Nur noch 4 Tage bis Ultimo.“)

(Bildhinweise: Die Karikatur wurde mit KI erstellt und nachbearbeitet. Übrigens hält er mich eigentlich für „linksgrünversifft“ - verleumdete mich aber als „rechtsradikal“. Auch deshalb ist Andreas Skrziepietz für mich ein „Dummblogger“. Die unterstellten „Wortwahlen“ sind (bis auf das „Scheiße“) die seinen. Und er spielt, passend dazu, gerade „Wer bin ich?“) 

Gestern habe ich noch geschrieben, dass es viele Gründe dafür geben kann, dass der Blog des Andreas Skrziepietz geschlossen wurde. Darunter meine Beschwerde und die aktuelle Anklage. 

Heute morgen war das obige Mail im Posteingang. Demnach war also meine Beschwerde vom 07.10.2026 ausschlaggebend:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weise nach, dass der Autor des Blogs nach der Löschung des Beitrages unter der URL

https://derreinholzreport.blogspot.com/2026/09/der-rechtsextreme-hassblogger-reinholz.html

wieder abrufbar ist (festgestellt am 07.10.26, 18:26) und zudem in einem weiteren Artikel

https://derreinholzreport.blogspot.com/2026/09/jorg-reinholz-verarscht-das-lg-kassel.html

die ursprüngliche Äußerung „Jörg Reinholz verarscht das LG Kassel“ (festgestellt am 26.09.26, 19:26) zu „Rechtsextremer Hassblogger Jörg Reinholz verarscht das LG Kassel“ (festgestellt am 07.10.26, 17:32) verändert wurde.

Die vorsätzlich unwahre Behauptung, ich sei ein „Rechtsextremer Hassblogger“ erfolgt böswillig, weil ich den Autor Skrziepietz nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt als solchen bezeichnen darf.

Der Autor missbraucht Ihren Dienst absichtlich und will sich weder dem Gesetz noch Ihren Geschäftsbedingungen beugen. Ich ersuche um Schließung des missbrauchten Blogs unter der URL

https://derreinholzreport.blogspot.com/

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz  

Genau so, wie ich es im Mail beschreibe, geht übrigens „kackdreistdumm“. Das Skrziepietz bei einer Beurteilung seines strafbaren Handeln nicht über seinen - wirklich sehr niedrigen - Horizont hinaussehen kann steht jedenfalls für mich fest.

Während ich dabei helfe, dass niedriger Hass und Hetze eingedämmt werden, ist der, fragwürdige Steuertipps heraushängende Kölner „Rechtsanwalt“ Markus Haintz ganz eindeutig in einer Weise tätig, die dazu dient (und offensichtlich auch dienen soll) rechtsextremen Hass und Hetze zu verbreiten. 

  • Markus Haintz ist ein niedrig denkender Verbreiter rechtextremen, covidiodistischen, reichbürgerlichen und die Aggression Russlands gegen Europa befördernden Gedankengutes.
  • Der Haintz-Fan und typische Haintz-Mandant Andreas Skrziepietz hatte dem Hetzer, weil der ja formal „Rechtsanwalt“ ist, offensichtlich geglaubt, dass man einen grünen Politiker „in jedem Kontext“ einen „Faschisten“ nennen dürfe (den kleinen Satz, dass lediglich der Strafantrag verspätet gestellt wurde, also nicht wahrgenommen) und das gleich mit seinem Standard-Wahnhass-Sermon verbunden: „Hitler hätte Grün gewählt“, „Kinderfickerpartei“ und so weiter. Die Anstiftung des Markus Haintz war also in mindestens einem Fall erfolgreich.

Das folgende bezeichne ich jetzt ausdrücklich als mein Ziel:

  • Der Kölner „Ganz-Rechts-Außen-Anwalt“ Haintz sollte, weil diese Tätigkeit als Hassverbreiter und Anstifter nicht mit der eines „Organs der Rechtspflege“ in Übereinstimmung zu bringen ist, die Berufszulassung verlieren.

Das Ziel ist übrigens im Hinblick auf die Geschichte dieses Blogs absolut realistisch. Ich will jetzt nicht zählen oder aufzählen, wieviele oder welche krude bis kriminell agierende „Organe der Rechtspflege“ sich in der Vergangenheit mit mir anlegten und sodann mindestens die Zulassung „aus irgend einem Grund“ verloren. Wie das „Organ der Rechtspflege“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) diese Blamage verhinderte steht bei Wikipedia.

Nicht vergessen:

„Nur noch 4 Tage bis Ultimo“: Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr wartet im Raum 2288 des AG Hannover das Strafgericht - und womöglich die Presse - nicht nur auf „Einen wie“ sondern auf Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“) selbst.

08.10.2026

Die anschwellende Spendenbettelei des Markus Haintz und eine Entscheidung des Finanzgerichts
Nicht genügend nachgedacht?

Ich bin ja alles andere als ein Experte für Steuerrecht ...


Aber wie es aussieht ist die nicht gemeinnützige HAINTZ.media GmbH (formal in der Schweiz) des Markus Haintz ausschließlich in Deutschland (konkret: Köln) tätig und hier demnach auch steuerpflichtig. Und, da der sich für schlau haltende Markus Haintz himself bei seiner Spendenbettelei einen Bezug zum Gegenwert - den oft von Hass auf Demokratie, Rechtssprechung und Personen der demokratischen Gesellschaft zeugenden  „Artikeln“ anbietet - fallen für diese ebenso Umsatz- und andere Steuern (Körperschaftssteuer, ...) an. Das ist nicht anders als bei einem, gegen „Spenden“ („Donations“) herumhopsenden Influenzer, denn Markus Haintz äußert klar: Gegen die Spenden gibt es eine Leistung - nämlich Artikel und er sagt auch klar: Weil zu wenige Spenden eingingen gibt es jetzt weniger Artikel.

Siehe:  Finanzgericht Düsseldorf, „Influenzer, Spenden“, Az. 1 K 2812/19 U, Urteil vom 04.03.2022.

Am 6. Oktober 2026 schrieb Markus Haintz in seinem Telegram-Post Nr. 59766 wie folgt:


„Anwaltskanzleien/Medienunternehmen“?  Obwohl er sich als „Journalist“ und „Chefredakteur“ bezeichnet, berichtet Markus Haintz ganz oft über seine höchst eigenen Befindlichkeiten. Meint er also „HAINTZ.legal/HAINTZ.media“?

Womöglich hat der Rechtsanwalt Markus Haintz die Konsequenzen seines Spendenbettelns „nicht ausreichend bedacht“ und ist nun hinsichtlich des Inhalts von „finanzamtlichen Briefen“ überrascht, zeigt (wie auch sein Mandant Skrziepietz) seine krude „Argumentation“. Jedenfalls lässt mich sein anschwellendes Spendengebettel im Zusammenhang mit weiteren Artikeln über Steuerflucht, Auswandern und dergleichen denken, dass ihn da etwas belastet. Auch an die „neue“ Niederlassung in seinem alten Heimatdorf muss ich denken. Immerhin gingen alle GmbHs eines früheren Gegners, des damaligen Dialerparasiten erst ins Thüringische Urbach bevor diese wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurden.  Kann es also sein, dass es alsbald „sehr schwierig“ wird, aktuelle Einträge einer „HAINTZ.media GmbH“, vielleicht aber auch die einer „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Adressbüchern oder ihn selbst im bundesweiten Anwaltsverzeichnis aufzufinden?

Und ich bin gespannt wen er als „Denunziant“ bezeichnen wird.

OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel: Sich als Superanwalt darstellender Markus Haintz verliert voraussichtlich gleich zwei Verfahren auf die peinlichst denkbare Weise
(Und: „Nur noch 5 Tage bis Ultimo.“)

Bild des Tages:

Bild mit Titel: „Alles Trottel außer mir (Andreas Skrziepietz, Hannover) und Markus Haintz (Köln/Steinheim am Albuch)“ - Karikatur nach einem aktuellen Artikel des sich selbst für „klug“ und seinen Anwalt für „toll“ haltenden Köpfchens.

 Dazu passt das aktuelle Geschehen:  

Davon gibt es zwei! Seine Haftpflichtversicherung sollte sich Gedanken um das Risiko machen. 

Natürlich würde ich mich nie - niemals - von einem solchen Großmaul und andere blöd beleidigenden Selbstdarsteller vertreten lassen - auch nicht, wenn er der einzige Anwalt in ganz Deutschland wäre: Markus Hainz kommt für mich wegen der Niedrigkeit seines Denkens und Handelns - und wegen beschränkter Fähigkeiten - absolut nicht in Frage. 

Die Reaktion des SuperMarkus folgt prompt:


Das ist aber schade, denn nun kann ich nicht behaupten, dass Andreas Skrziepietz Rechtsmissbrauch begehen wollte. Denn Haintz schreibt: Die Beschwerde wurde, wie er nun klar stellt, im eigenen Name, nicht im Name der Partei eingelegt. Anders ausgedrückt: Haintz vertritt sein eigenes, stets als niedrig angehenes, pekunäres Interesse. Und handelt hierbei womöglich sogar gegen das Interesse seines Mandanten. Denn die Hauptsache steht noch aus.

Das OLG reagierte prompt:

Anders ausgedrückt:  Der querulierende Gegnervertreter SuperMarkus Haintz hatte die Beschwerde im Name und Interesse meiner Anwältin („der Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers“) eingereicht. Dafür hat der Genauheimer übrigens auch keinerlei Mandat. 

Also, wer angeblich Kläger und Beklagten verwechselt ist laut Andreas Skrziepietz ein „Trottel“ (siehe oben). Markus Haintz, der „juristische SuperHeld, der gegen einen Schlosser auf die Schnauze fällt“, teilt selbst mit, er habe zwei Schreiben (je eines in den Sachen 25 W 36/26 und 25 W 37/26) mit identischem, „offenkundigen Schreibfehler“ an das Gericht geschickt.

Das man deswegen ein „Trottel“ sein soll gilt nach Ansicht des hochwerten und durchgeistigten (Bild oben) Dr. Andreas Manfred Skrziepietz für das OLG Frankfurt. Ich verwette meinen Popo, dass dieser aber der Ansicht ist, dass sein Anwalt trotzdem „kein Trottel“ ist - Der verwechselt zwar Kläger und Beklagter - aber da der Markus Haintz aus Köln/Steinheim am Albuch doch immer so schöne Beleidigungen gegen diese „linksgrünversifften“ Nichtnazis weiter verbreitet kann er unmöglich ein "Trottel" sein - nicht wahr, Herr Skrziepietz?

[Nachtrag: Markus Haintz hat seine beiden Anträge am 09.10.2026 zurück genommen. Ob er diese neu stellt? Zeit scheint er ja zu haben.] 

Nicht vergessen:

„Nur noch 5 Tage bis Ultimo“, Herr Skrziepietz: Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr wartet im Raum 2288 des AG Hannover das Strafgericht - und womöglich die Presse - nicht nur auf „Einen wie Sie“ sondern auf Sie selbst.

Wird bestimmt lustig (s.o.). Nur nicht für Sie, Herr Dr. Andreas Manfred Skrziepietz!
 

07.10.2026

AG München: Auch Super-Großmaul Markus Haintz kann blöde Beleidigungen eines dummen Quaknazis nicht wegschwatzen - also wiederholt er diese.
(Und: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)

Wie der „Sachanwalt für Wiederholung dummfressiger und niedriger Beleidigungen“ Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) in seinem Telegram-Beitrag Nr. 59759 (seit 19. Juli 2020) freimütig zugibt, wurde sein Mandant, wie üblich ein kleines, offensichtlich psychisch gestörtes Naziwürstchen welches eine Journalistin (deren Name Haintz bewusst nennt um sich an der Verbreitung der Beleidigung zu beteiligen - ich sehe keinen anderen Grund) u.a. als “unintelligente, unaufgeklärte, freiheitsfeindliche und faschistische Blödkuh“, zudem als „Abschaum“ beleidigte, mit 60 Tagessätzen bestraft. Über deren Höhe (vermutlich auf Psychiatriepatienten- also Sozialhilfeempfängerniveau)  schreibt er nichts.

Natürlich findet der SuperMarkus Haintz, der sich mal wieder vorsätzlich (ich nehme das zurück, wenn er eine Krank- oder Dummschreibung eines Psychiaters oder einer Psychiaterin vorlegt) und zielstrebig des bei ihm üblichen Stilmittels der Weiterverbreitung der kranken Beleidigungen seiner Psycho-Mandanten bedient,  das völlig ungerecht, befeuerte also den kranken Wahn seines Mandanten und blahfaselt von Rechtsmitteln.

Seine schmale Hoffnung: „Voraussichtlich wird Frau MXXXXXX erneut in der Berufungsinstanz beim Landgericht München erscheinen müssen.“ (Er schreibt den Name aus.) Da Markus Haintz nicht nur seinem eigenem Hass Raum gibt, sondern laut seinen Eigenberichten auch in anderen Verfahren darauf baut, dass die Zeugen die Beschwehrlichkeit einer Zeugenaussage - und die bei solchen radikalen Hassköpfen stets zu beachtende Gefahr eines tätlichen Angriffs - vor Gericht oft vermeiden wollen und es sodann deshalb womöglich zu einem Freispruch kommt, ist er für mich ein niedrig denkender Rechtsverdreher, der sich - wegen der Wiederholung der Beleidigungen unter Nennung der beleidigten Person - die Straftaten seiner  Mandanten zu dem niedrigen Zweck der Eigenbewerbung zu eigen macht, ganz bewusst unter den Deckmantel des §193 StGB (Rechtswahrnehmung) begeht.

Früher oder später wird eine Staatsanwaltschaft, sodann womöglich ein Gericht aber darüber nachdenken müssen, ob seine (so sehe ich das:) Tatwiederholungen überhaupt Rechtswahrnehmungen i.S.d. §193 StGB oder eigene Beleidigungen sind. 

Markus Haintz mag noch als Rechtsanwalt zugelassen sein: Für mich ist er ein „moralisches Arschloch“, welches mit dem „Bericht“ sehr viel mehr seine eigene, in ihrer Niedrigkeit gestört wirkende Haltung verdeutlicht und sich in Kreisen der Dümmstnazis bewirbt, mit dem - für einen Anwalt - krass unwürdigem Verhalten auch um Spenden bettelt Was das wohl bringt?

Eine kleine „Zusatzsstrafe“:

Die Vertretung in der ersten Instanz dürfte seinen Mandaten knapp 1000 Euro gekostet haben, für die zweite Instanz sind dann noch mal rund 1200 Euro fällig. Dazu Gerichtskosten (wohl 140 Euro) hinzu kommen wohl die Kosten der sicherlich erhobenen Nebenklage bzw. der Vertretung der auf die Haintzsche Initiative hin geladenen Zeugin. Vergessen wir nicht die Umsatzsteuer...

Da treten die 60 Tagessätze wohl weit zurück. Ich gratuliere dem Mandant zur Selbstbestrafung. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre (wohl) weitaus billiger gewesen.

Freundliche Erinnerung:

 (Für seinen Mitquaker und Idealmandanten Andreas Skrziepietz gilt: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)   

06.10.2026

Sachsen Anhalt: AfD, BSW und wer noch?

 


„Das BSW hat sich dabei bewusst entschieden, erstmals seit 1945 einen Politiker einer rechtsextremen Partei an die Spitze eines deutschen Parlamentes zu wählen“

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf

„Nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum ersten Landtagspräsidenten der AfD in Deutschland kann sich CDU-Fraktionschef Sven Schulze nicht erklären, woher die zusätzlichen Stimmen für den AfD-Politiker stammen könnten“

tagesspiegel.de

Nun, da das BSW somit als Mehrheitsbeschaffer der AfD fungiert - obwohl dessen Mitglieder (außer dem Neumitglied und rechtsradikalem Hetzer Andreas Skrziepietz aus Hannover natürlich) das wohl eher nicht wollen, kann man den Absturz des BSW in die völlige Bedeutungslosigkeit leicht vorhersehen.

Für Sven Schulze hätte ich den Tipp, sich mal die Mitgliedslisten der selbsternannten Werte-Union anzusehen und sich sodann bei jenen zu bedanken, welche die CDU durch die Mitwahl prospektiv unter die 5%-Marke drücken. Übrigens ist das eine Chance für die FDP, wieder über die 5%-Marke zu kommen. Denn es wird Wähler geben, die es tunlichst vermeiden wollen, Schranknazis zu wählen.

Aber vielleicht handelt es sich ja um eine Aktion mit der „Geheime Mächte“ provozieren und, weil das in Sachsen-Anhalt ohne größere Schäden anzurichten möglich ist, zeigen wollen wie schnell und gründlich die AfD versagen und zersplittern wird, sobald diese sich an den Fetttöpfen der Macht befindet. (Dies schreibe ich ganz bewusst weil ich denke, dass sehr viele AfDler für derlei empfänglich sind. Ist es doch nicht nur eine  Quaknazi-Partei sondern auch die der Querfasler und Covidioten ...)

P.S.: Hat der Kriegsverbrecher Putin eigentlich schon gratuliert? Die AfD - das sind ja seine „Patrioten“ ...

 

About: Sozialisierung
Zurück zu den Wurzeln?

Früher:

Quelle:  http://www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und-mitlaeufer/staedte-1933-1945/backo-novo-selo-neudorf.html

Heute: 


Die genauen Verwandschaftsgrade kenne ich nicht, den Geburtsjahren zufolge müsste mindestens ein „Ur-“ davorstehen. Aber dafür, dass das donauschwäbische Backo Novo Selo / Neudorf (1941: 2.457 Einwohner) ein Nazi-Nest war, spricht dass (obiger Quelle zufolge) aus der kleinen Gemeinde allein vier SS-Schützen und ein SS-Rottenführer im KZ Auschwitz tätig war. Zwei davon mit dem Nachname Haintz.

Der Möchtegern-Medien-Mogul und Multplikator rechtextremen wie auch covididistischem Schwachfugs, also der Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz ist wohl ein direkter Nachfahre einer Gruppe von Donauschwaben, die nach 1945 aus genau diesem Backo Novo Selo (Neudorf) vertrieben und sodann in Steinheim am Albuch ansässig wurden. An die Vertreibung erinnert ein Gedenkstein auf dem Friedhof in Steinheim am Albuch. Die damalige „Remigration“ erklärt, neben sehr vielem anderen, auch die „barackenartige“ Anmutung des Gebäudes in der Schumannstr. 11, in der Markus Haintz laut Aussage auf seinem (stets geduldigem) Briefpapier nunmehr eine „Zweigniederlassung“ haben will.

Der Bund der Vertriebenen hat zudem in früheren Jahren offen Revisionismus betrieben - was bis in die Familien gewirkt und zur Sozialisierung des Markus Haintz beigetragen haben könnte.