25.08.2026

Altes römisches Recht: „ultra posse nemo obligatur“, „impossibilium nulla est obligatio“

„ultra posse nemo obligatur“:
  • „Über das Mögliche hinaus gibt es keine Verpflichtung.“
„impossibilium nulla est obligatio“:
  • „Bei Unmöglichkeit ist die Pflicht nichtig.“

sind alte, schon zu Zeiten Roms geltende Rechtsgrundsätze (und wahrscheinlich noch viel älter).

Ich frage mich, wie man weiter die Vorlage von Kontoauszügen (und ein Zwangsmittel) verlangen  kann, wenn die Bank klipp und klar schreibt: „Aufbewahrungspflicht abgelaufen, keine Daten mehr da“.

Und übrigens auch, was man mit asbach-alten Kontoauszügen einer verstorbenen Person noch beweisen will. Außer natürlich, dass die Erben verstritten sind. Ein solcher Streit dürfte teuer geworden sein (OLG Brandenburg, 14.01.2026, Az. 3 W 123/25 aufrecht erhaltend Beschluss des  LG Neuruppin vom 14.11.2025, Az. 2 O 210/24)

Offenbar wurde die beschwerdeführende Partei durch merkwürdige Webseiten beeinflusst:

„Soweit die Beschwerdeführer sich darauf berufen, jede Bank könne auch historisch uralte Kontoauszüge vorlegen, führt diese pauschale, nicht belegte und auch nicht durch die von den Beschwerdeführern angegebene Internetveröffentlichung nachvollziehbare Behauptung angesichts der hier von der Schuldnerin eingereichten konkreten und plausiblen Auskunft der kontoführenden Sparkasse zu keiner anderen Beurteilung.“

Ich vermute mal, in, unter oder über der „Internetveröffentlichung“ auch, dass Vitamin D gegen Covid 19 helfe und das Impfungen ein Verbrechen an der Menschheit seien. Und dass ein Rechtsanwalt das veröffentlicht habe.

 

Ups!

Das das ein formal und derzeit zugelassener Rechtsanwalt (der an obigen Verfahren nicht beteiligt war) veröffentlicht haben soll stimmt... Also gibt es auch Juristen, die „viel Scheiße labern, wenn die Tage lang sind“. Was auf der Nordhalbkugel an einem 17. Juni und Mr. Grinsebäckchen auch zutrifft.

Fazit:

  • Vorsicht bei Veröffentlichungen im Internet, da stimmt nicht alles.
  • Vorsicht bei Veröffentlichungen von Mr. Grinsebäckchen - gerade weil der das ernst meint. 

 

Дорогой герой российско-украинского фронта!

Этот храбрый, умный и способный человек станет вашим соседом на передовой! Владимир Путин отдал такой приказ!

Heute: Der gar gesetzestreue „Intensiv-Querulator“ Markus Haintz und das UWG ... „Da war doch noch die IHK und das verflixte Finanzamt!“

 

Bild: Beworben wird hier von der „Haintz.media“ unzweifelhaft die „Haintz legal“. Nicht gekennzeichnet.

Also ich bin mir nicht sicher, ob Markus Haintz hierüber (und anderes) ausreichend genau nachgedacht hat.

Als „HAINTZ.media GmbH“ unterstellt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz der Deutschen Welle, dass deren Mitarbeiter eine Straftat begangen haben sollen: „Die Behauptung von unwahren Tatsachen, die einen Mitbewerber herabsetzen, ist stets nach §4 Nr. 1 UWG - soweit nicht bereits nach §4 Nr. 2 UWG - unzulässig“.  Die HAINTZ.media GmbH ist Mitbewerberin der Deutschen Welle. Das kann man einfach durch den Geschäftszweck im Handelregister feststellen. Und falls Markus Haintz vermeint, auf der sicheren Seite zu sein, weil die HAINTZ.media GmbH ja nur in der Schweiz registriert sei: Dann wird es nur noch schlimmer, falls er keine deutsche Niederlassung angemeldet hat. Denn die „HAINTZ.media GmbH“, deren Verwaltungsratspräsident und höchste Instanz er selbst ist, ist trotz des „Strohgeschäftsführers“ und des Briefkastens nämlich unzweifelhaft in Deutschland tätig (Markus HAINZ kann mir nicht erzählen dass er für die Tätigkeit als CHEFREDAKTEUR in die Schweiz reist) und bearbeitet durch deutsche Mitarbeiter - in Köln - deutsche Themen für ein deutsches Publikum. Die Webseiten werden auf Servern in einem Rechenzentrum am Berliner Autobahnring gehostet - das liegt bekanntlich auch nicht in der Schweiz. Ein zwecks intensiven Spendenbettelns (das sind übrigens fiskalisch „Einnahmen“) angegebenes Konto hat eine IBAN aus Litauen, gehört auch zu einer Neobank aus Litauen. Ich habe bei einer Nachsuche in deutschen Handelsregistern keine Niederlassung gefunden und der Möchtergern-MedienMogul Markus GroßHAINTZ gibt auch keine an. Wie man so hört fragt sich die IHK Köln auch schon, was da los sei. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht und es entsprechend §3a UWG sorgfältig vermieden, unlauter zu handeln in dem „er einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“

Ganz sicher finden sich in den Buchungen der „HAINTZ.media GmbH“ und der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ auch die Items für die Tätigkeit der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ für die„HAINTZ.media GmbH“:

Als „HAINTZ.media [GmbH]“ bewirbt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz mit dem obigen und wirklich sehr vielen solchen Artikeln sowie Artikeln auf Telegram offensichtlich die „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“. Eine Kennzeichnung als Werbung finde ich nicht: „Wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, handelt nach § 5a Abs. 4 UWG unlauter — sofern sich der Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.“ Dafür reicht übrigens die Übereinstimmung im Namen der jeweiligen Firma nicht - denn der kann in den Augen der Leserschaft Zufall sein. Obiges stufe ich also als „Schleichwerbung“ ein. Ob das allen Wettbewerbern gefällt? Markus Haintz zofft sich ja mit solchen (darüber schreibt er selbst und hat sogar eine Webseite ins Leben gerufen!) und, wie ich finde, hetzt er auch aus ideologischen Gründen gegen Wettbewerber - da liegt eine Retourkutsche im Bereich des Denkbaren. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht...

 

Bild: Am 28. Oktober 2024 (oder nach einer Abmahnung?) hat er daran gedacht, die Werbung ordentlich zu kennzeichnen... 


Bild: Am 29. März 2026 schon nicht mehr ...

Wie hat die „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ die geldwerte Leistung der Bewerbung der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ denn beim Finanzamt angemeldet?

Es kann gut sein, dass er schon bald entsprechende Abmahnungen auf dem Tisch hat. Aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus - konkreter aus seinen eigenen Berichten - nehme ich mal an, dass diese dann durch Berufungen, Revisionen und Beschwerden von Markus Haintz eifrig qerulierend vor die Obergerichte, vielleicht bis vor den BGH oder gar weiter getrieben werden. Aber ich bin mir ganz sicher, dass der Markus Haintz - er ist ja Rechtsanwalt - einen schönen Weg gefunden hat, auch den ganzen Finanzkram fiskalisch sauber zu gestalten, was 680 seiner Leser „gut“, 280 „stark“ finden und wofür ihn 317 lieben, während 71 mit ihm heulen und nur 82 staunen können...

Nicht wahr?

P.S.:

Weiß jemand etwas über einen „Alfonso Capone“? Der hat mit dem Artikel übrigens überhaupt nichts zu tun!
 

24.08.2026

Auch ein typischer Mandant des offenar vielfältig „überlasteten“ Markus Haintz:
Spendenbettler Matthäus Westfal (Espelkamp) schreit Journalisten ziemlich genau so an, wie es die SA-Schergen im KZ Dachau auch mit Demokraten taten

 Erst mal, um wen es geht:

(Quelle: https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/luebbecke/23296224_Nachschlag-Richterin-erhoeht-gefordertes-Strafmass-fuer-Rechten-Youtuber.html) 

  • Der NRW-Verfassungsschutz beschreibt Matthäus Westfal a.k.a. Matthaeus Westfal als „relevanten Multiplikator der rechts- extremistischen und staatsdelegitimierenden Szene“.  „Völkischer“ Kurzbegriff dafür: „Lautquak-Nazi“Auch Matthäus Westfal bettelt im Internet um Spenden. Und Idioten zahlen dafür, dass er die Geldstrafen bezahlen kann.

Markus Haintz kann auch gut als solcher „Multiplikator“ gelten, denn er leugnet (als „Organ der Rechtspflege“!) das Existenzrecht jedes Staates, also auch der Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz zu wahren er übrigens per Eid versprochen hat:

Zudem ist der noch nur von mir (die Kammer ist informiert) insoweit also als„eidesbrüchig“ angesehene Markus Haintz wohl eine besondere Art „Reichsbürger“, denn er leugnet (als „Organ der Rechtspflege“!) auch, dass der Staat das Recht hat, Gewalt „über“ seine Bürger auszuüben. (Wie das gehen soll lässt er offen, er meint wohl „gegen“). Dabei hat der Staat laut Verfassung sogar ein Gewaltmonopol. Und darauf, die Verfassung (a.k.a. Grundgesetz) und also das staatliche Gewaltmonopol zu wahren, hat Markus „Quak“ Haintz einen Eid geleistet:

"Ich schwöre [bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden], die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen[, so wahr mir Gott helfe.]" 

Aua! Sein Eid geht mit seiner Äußerung nur sehr schlecht zusammen, denn er „stinkt“ längst nicht nur mit dieser Äußerung gegen die Bundesrepublik und das Gewaltmonopol des Staates an.

Zurück zur anderen Seite der erwartungsfrohen Quakgemeinschaft, also den sprichwörtlichen Lautquaknazi Matthäus Westfal:

Der wurde (in der Sache oben, vor dem AG Rahden von wem auch immer) wohl „besonders gut“ vertreten so dass die Richterin sich entschloss (wohl wegen krasser Uneinsichtigkeit und dummdreisten Verhaltens des Angeklagten) über das von der StA geforderte Strafmaß hinauszugehen  ... und Matthäus Westfal (Espelkamp) ist einem Video zu sehen, wie er sich in der Masse gleichsinnter (Nazis, Covidioten, Reichsbürger, Putinfreunde) sehr wohl und sehr wohl sehr sicher fühlt, sich deshalb wie ein aggressiver KZ-Aufseher aufführt: Schubst, schreit, beleidigt und bedroht.

Es handelt sich also eindeutig und mindestens um physische Gewaltanwendung.

In der SA wie auch in der DDR hätte Matthäus Westfal (oder Matthaeus Westfal) auch einen tollen Hilfspolizist „hergemacht“. Das konnte man da werden - wenn man so kackdumm war, das einen nicht mal mehr die Polizei genommen hat...

Gegen die AfD, für die der offensichtliche Möchtegern-SA-Mann hetzt, kann man gar nicht hetzen, weil krasse und dumm johlende (wahlweise: jaulende) Gestalten (wie er halt in seinen Videos selbst) jede „Hetze” gegen die AfD sehr viel milder erscheinen lassen als die vom Möchtegern-SA- und AfD-„Mann“ Matthäus Westfal a.k.a „AktivMann“ selbst gezeigte Wirklichkeit. Also die angebliche Hetze gegen die AfD als gescheiterten Versuch erscheinen lassen, etwas zu beschreiben, was unbeschreiblich krass, aggressiv und „Nazi“ ist: Nämlich der kackdumme Teil der AfD...

Mein anderes Fazit: Wahrscheinlich hat Matthäus Westfal (Espelkamp) zu Hause nichts zu melden. Es sollen ja viele, die zu Hause „mit Hut!“ kaum daumenhoch sind, einmal „los- und rausgelassen“ dann den großen Haintz Heinz Heinrich geben.

Ach so: „Mandant des Markus Haintz“

Der Möchtergern-Medienmogul und „Multiplikator“ Haintz hat eine seiner, bei Quaknazis und Dummjohlern aus der rechts- extremistischen und staatsdelegitimierenden Szene garantiert (oder wie er hofft) beliebten Quakanzeigen geschrieben und, wie bei ihm üblich in unfassbar schlechter Qualität veröffentlicht - da sahen die Telefaxe des Günter Freiherr von Gravenreuth sogar besser aus.

 

 

Markus Haintz (sein neuer Beiname bei der StA Bonn soll „Witzbold“ lauten) behauptet im weiteren Text öffentlich, die Juristen des „Legal Claims Team“ der DW hätten den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, als diese den Schreinazi Matthäus Westfal (Espelkamp) zur Löschung eines Videos aufforderten ... Es geht um Bilder eines Journalisten der Deutschen Welle und ich kann mir gut vorstellen, dass der selbst der offiziellen AfD plötzlich sehr unangenehme Westfal mit den Bildern ganz üble und niedrige Hetze an der Schwelle zum Gewaltaufruf verband. Die Löschungsaufforderung dürfte völlig rechtens gewesen sein. Doch Haintz schreibt:

(Schlechte Qualität wie im Original, aber was will man erwarten: Haintz hat ja auch selbstverständlich einen berühmten, ebenfalls als Spendenbettler berühmt gewordenen Covidiot als „Webdesigner“ und Wordpress - ich weiß nicht genau, was schlimmer ist.)

Ich sag es mal so:  

Bei Markus Haintz gehe ich wegen des Kontextes seiner übrigen Äußerungen davon aus, dass er sich über die Gelegenheit zum Hetzen freute. Also, dass er wieder einen Schaden bewirken kann. 

Und wessen Geld kostet das? Das der Steuerzahler, welche für die Bearbeitung der extrem vielen Quakanzeigen und querulatorischen Rechts-Beschwerden des Markus Haintz aufkommen muss! 

Interessant ist, dass Markus Haintz - wohl voller schmerzhafter Erinnerungen an die Vergangenheit und an das wunderschöne Stundenbüro in Frankfurt - bei dieser denunzierenden Verleumdung die Vorlage verwechselt hat. Denn seit 1. August gibt es diese „Niederlassung“  der (Sch)rumpfkanzlei „Haintz legal Rechtsanwälte“ nicht mehr. Dort war wohl allenfalls (nach Terminvereinbarung) die, wie es nur garstige Tauben von Kölns Dächern verkünden, „schimpfend und wild mit den Armen rudernd davongelaufende Melania S.“ anzutreffen - die seit einiger Zeit bei einer seriösen Frankfurter Kanzlei beschäftigt ist. Das ist natürlich Prosa: Die Frau soll in Frankfurt von zu Hause aus gearbeitet haben. Jedenfalls so lange sie von der beschränkt haftenden „Haintz legal“ bezahlt wurde. Ich frage mich übrigens gerade, ob Markus Haintz oder ich zuerst wusste, dass diese „abgeht“. Vor mir wussten es jedenfalls schon andere...

Ach ja. Markus Haintz wäre nicht Markus GroßHAINTZ, wenn er zwischen seinen Anzeigen „erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ nicht auch noch Zeit gefunden hätte, mit der Strafanzeige bei anderen Idioten um Aufmerksamkeit und Mandate zu betteln:


Ich gratuliere Markus Haintz zum Beitrag Nr. 59158 (allein in der Nazi- und Covidiotenblase  Telegram!) seit dem 19. Juli 2020 und rate Herrn Haintz begründet und dringend zur fachärztlichen Abklärung einer eventuellen Internetsucht „und aller anderen, hierbei auffallenden Störungen”. 

Interessant ist, dass Markus Haintz sich in seiner Eigenbewerbung mal wieder in den Kontext einer Person setzt, die gerade „trendet“ - und zwar, so sehe ich das: Durch strafbares und strafwürdiges Verhalten eines ausgemachten Nazis für den er quasi ruft:  

„Verurteilt den Dieb! Er hat das Messer meines Mandanten im Rücken!“

Vielleicht braucht Markus Haintz ja, weil er aktiv um krass dumme Kunden aus der Quaknaziszene wirbt, ebenso dringend Spenden wie sein Mandant? Und wirbt er um diese, weil solche rechtsextremen Flaschen „seinesgleichen“ sind? Das darf man doch wohl annehmen!

P.S.: Wäre mir der Matthäus Westfal (Espelkamp) so auf die Pelle gerückt und hätte mich so angeschrien, dann hätte ich wohl Leib und Leben in Gefahr gesehen und angemessene Maßnahmen ergriffen. Mit der Folge, dass Haintz eine Sinnlosanzeige wegen Körperverletzung geschrieben hätte. Die ebenso zurückgewiesen werden würde, wie die Quakanzeige des Markus Haintz, welche sicher schon bald wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes zurückgewiesen wird, weshalb er dann wieder jammert, wie gar ungerecht der Staat (StaatsanwältInnen und RichterInnen) zu den gar armen Nazis (die ja im Wahnsystem der Neu- und Quaknazis gar keine sind, weil darin - im Wahnsystem - ja SPD, CDU, Grüne die Nazis sind) wäre und dass man diese notieren und fotografieren möge.

Offenbar damit nach der nächsten Machtergreifung solche Möchtergern-SA-Hilfspolizisten vom Schlage des Matthäus Westfal aus Espelkamp jene StaatsanwältInnen und RichterInnen, die Haintz nicht zu gefallen vermochten, im „Neuen Lager Dachau“ anbrüllenschreien[¹] können.  (Die gewiss nicht besseren aber besser ausgebildeten und schwerer bewaffneten SS-Schergen kamen erst am 11. April 1933)

¹) Korrekturgrund: Löwen brüllen, Idioten schreien 

Nach Vorwurf der Verbreitung antijüdischer, rassistischer Hetze:
Webauftritt der HAINTZ.media des Rechtsanwaltes Markus HAINTZ verliert nach Löschung krasser Kommentare eines „Ingo N.“ geschätzt 80% des Textes

Mir ist zunächst aufgefallen, dass bei neueren Artikeln die Kommentare eines „Ingo N.“ auf HAINTZ.media fehlen. Es ist nur ein paar Tage her, da habe ich darüber geschrieben, dass die spendenfinanzierte Werbeveranstaltung HAINTZ.media des Rechtsaußen-Anwaltes Markus HAINTZ bei ihrem Marktgeschrei antijüdische, rassistische Hetze durch die Kommentare des Herrn verbreitet habe.

Da hat der CHEFREDAKTEUR Markus HAINTZ nicht etwa „kalte“, sondern wohl „permafrostige“ Füße bekommen! Denn als ich wegen des Fehlens neuer Kommentare des Herrn[¹] bei älteren, mir als „verseucht“ bekannten Artikeln nachsah und diese mit den von mir gespeicherten Versionen verglich, waren alle Kommentare des „Ingo N.“ weg. Man könnte denken, da sei jemand „noch lernfähig“.

Es kann aber auch an etwas anderen liegen:

  1. Vielleicht aber hatte Markus Haintz nur Angst um eine Anwaltszulassung. Er hält ja so vieles für „rechtmäßig“ oder „nicht strafbar“ - bis Gerichte seine Mandanten (er ist oft sein eigener Mandant) und hierdurch ihn selbst belehren. Manchmal auch danach noch, dann hetzt er gegen RichterInnen. Eine Verurteilung, just wegen Volksverhetzung, kann (wegen „Unwürdigkeit“) zum Entzug der Zulassung von Rechtsanwälten (übrigens auch Ärzten) führen. (Siehe auch Punkt 3)
  2. Oder „Ingo N.“ konnte einen schnellen Erfolg in der Psychiatrie erringen. Oder er stand oder steht wegen seiner Hetze vielleicht vor Gericht und hat HAINTZ gebeten, seinen Dreck zu entfernen. Auch die Kombination ist denkbar (psychiatrische Begutachtung, Weisung des Gerichts)
  3. Oder die Staatsschutzabteilung der Polizei wurde bei Markus Haintz vorstellig, weil der die Verbreitung des Verbaldrecks zu verantworten habe und nun verteidigt sich der selbst ernannte CHEFREDAKTEUR Markus HAINTZ damit, „keine Kenntnis“ vom Inhalt der Kommentare gehabt und alle gelöscht zu haben. Die womöglich behauptete Unkenntnis ist aber „nur sehr schwer zu glauben“, denn der Markus HAINTZ hat auf HAINTZ.media „himself“ mehrfach auf Kommentare reagiert (Beispiel im verlinkten Artikel). Demnach liest er die nämlich auch.
  4. Die beiden haben womöglich Streit. Leute vom Typ des „SuperMarkus“ HAINTZ und „Ingo N.“ sind ja wohl stets auch notorische „Stunksucher“...
  5. Markus Haintz wollte mich wegen angeblicher Verleumdung verklagen und hat nach 10 Tagen Arbeit an einer Abmahnung gemerkt, dass er meine Vorwürfe nicht wegschwatzen kann.
  6. Der selbsternannte Kämpfer für die Meinungsfreiheit[³] Markus Haintz will mich womöglich wegen Verleumdung verklagen und vermeint, ich könne meine Vorwürfe nicht beweisen, wenn er den Verbaldreck gelöscht habe. In dem Fall irrt er.

¹) „Ingo N.“ hat oft als einziger Artikel auf HAINTZ.media kommentiert. Älteren Artikeln gab er schon mal 26 Kommentare mit, die teils deutlich(!) länger waren als die Artikel selbst und übrigens Links „zu sehr merkwürdigen“[²] Webseiten enthielten - weshalb ich schreibe, dass nun geschätzt 80% des Textes auf HAINTZ.media fehlen. Gezählt hab ich die Zeichen, Wörter oder Zeilen des Hirnschrotts natürlich nicht. Ich betone aber: Die Zahl von 80% ist keine reine Phantasie sondern eine Schätzung und in der Realität womöglich sogar höher.

²) Ich kann mir nicht vorstellen, dass deren Verfasser nicht wegen Volksverhetzung im Knast saßen. Vielleicht nur deshalb nicht, weil diese „mutigen“ Verfasser ebenso feige die Angabe eines Impressum vermeiden wie Andreas Skrziepietz (Hannover).

³) Würde er seine Tätigkeit „Kampf für straffreie Verbreitung rechter und covidiotischer Hetze“ nennen, dann würde der schwer querulierende Prozessverlierer Markus Haintz mir nicht als „Lügner“ gelten

 

AfD-Anhänger in Wernigerrode „knallt voll durch“:
Abrauchende Hirne von Dummschreinazis sind die Folge der Hetze von Typen wie Markus Haintz und Andreas Skrziepietz

Abrauchende Hirne von Dummschreinazis sind (längst nicht nur für mich) die offensichtliche Folge der Hetze von Typen wie Markus Haintz (Köln) und Andreas Skrziepietz (Hannover).

Es gibt nicht nur diese beiden. Letztere Personen sind mir halt „besonders erinnerlich“.

(Video von Lisa Becker via Instagram) 

Und „Ja!“: Genau dieser drohende und beleidigende Schreihals (und also auch Aufhetzer wie die genannten Markus Haintz aus Köln und Andreas Skrziepietz aus Hannover sind jeweils ein lebender Beweis dafür, dass es sich nicht nur „lohnt“ gegen die AfD zusammen- und aufzustehen, sondern dass ein jeder und eine jede mit funktionierendem Hirn das auch muss.  

Und „Ja!“: Das muss auch geschehen, weil sonst Zustände wie im Kampf der NSDAP gegen die Demokratie ab Mitte der 1920er Jahre herrschen, also rechtsfrei „denkende“ Bausemers (Schatzmeister der AfD in Sachens-Anhalt) womöglich so entgrenzt wie einst die Sturmabteilung (SA) der NSDAP handeln

Letzterer hält sich wohl für einen mutigen Mann. Ich für das Gegenteil.

Literatur, da seitens der AfD im obigen Fall schon wieder was von „Notwehr“ gefaselt wird:

  • § 32 StGB „Notwehr“
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der gilt also nur bei unprovozierten Angriffen auf Personen.
  • § 34 StGB „Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Da muss man schon ein dummgarstiger AfDler sein, um an die Anwendbarkeit eines der beiden Paragraphen glauben zu können. Wahlplakte sind „wertloser Scheiß“, die der AfD sogar negativwertiger Dreck. Die in den Vorwürfen beschriebene Gewalt ist nicht akzeptabel.

HAINTZ-Mandant zahlt nach sexualisierter Beleidigung Geldauflage
Vorsicht, Ihr Dummfaschos! Nicht nachmachen! Geldfalle!
Auch Rechtsanwältinnen können niedrig hetzen.

 

Bild: So wird das Dummnazigesindel, welches wohl den überwiegenen Teil der Leserschaft der spendenfinanzierten Werbeveranstaltung „HAINTZ.media“ darstellt, getäuscht und dazu verführt, Straftaten zu begehen. Das Markus HAINTZ gegen Frau Strack-Zimmermann hetzt ist mir schon lange klar - aber dass sich seine Kollegin Viktoria Dannenmeier diesem Verhalten anschließt, finde ich, weil es um eine sexualisierte, typisch frauenfeindliche Beleidigung geht, „einfach nur niedrig“.

 

Bild: Das eine Verurteilung nach der niedrigen Beleidigung möglich gewesen wäre, aber „dennoch“ eine Einstellung des Verfahrens erfolgt sei, dürfte eine Falschdarstellung der Viktoria Dannenmeier sein. Denn es wurde gegen eine Geldauflage eingestellt - das ist kein „dennoch“ sondern ein „deshalb“

Die Einstellung gegen eine Geldauflage nach § 153a Absatz 1 ist bei Beleidigungdelikten absolut üblich. Um die Zustimmung und Einsicht zu erleichtern ist man danach nicht „vorbestraft“. Uneinsichtig ist hier mal nicht der Mandant, sondern die ihn vertretenden, querulierenden Rechtsanwälte!


Bild: „Juristisch weltfremd“ mutet die Behauptung der HAINTZ.media des Markus HAINTZ himself an, wonach keine Beleidigung vorläge - denn das wurde ja gerade nicht so entschieden - weil letztendlich gar nichts durch das Gericht entschieden wurde. Denn der Mandant war offensichtlich um Einiges vernünftiger als die ganze „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“ zusammen und vermied das Risiko weitaus höherer Kosten infolge einer, trotz oder gerade infolge der Vertretung durch die Legal-HAINTZE erfolgende Verurteilung und den, im Hinblick auf die beleidigende Äußerung, sinnlos anmutenden Gang durch die Instanzen - der wohl gerade nicht durch Spenden finanziert wurde. Aber der HAINTZ.legal Rechtanwälte GmbH ein nettes Sümmchen eingebracht hätte. Das hätte wohl der Mandant zahlen müssen... Denn das Versprechen einer Spendenfinanzierung von Prozessen der Opfer einer willkürlichen Strafverfolgung, welches so oder ähnlich von Markus Haintz und/oder dessen MitarbeiterInnen beim Spendenbetteln mehrfach gegeben wurde, ist wohl „etwas realitätsfern“.

Nur ist es eben so, dass das Dummnazigesindel, welches wohl den überwiegenen Teil der Leserschaft der spendenfinanzierten Werbeveranstaltung „HAINTZ.media“ ausmacht, nicht genug Hirn hat um mehr zu begreifen als die Überschrift und zu denken, diese dürften Frau Strack Zimmermann, gegen welche die HAINTZ schon früher gehetzt haben, „frei von der geschwollenen Leber weg beleidigen.“

Bild: Belege für Hass und Hetze der „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“

Nur aufmerksame Leser werden hier vermuten, dass Viktoria Dannemeier via HAINTZ.media mit dem Artikel Dumme zu einem potentiell als Straftat zu bewertenden Verhalten anstiftet. Dumme, die sich dann teuer von der HAINTZ.legal vertreten lassen sollen - weil die ja dort gelesen haben, dass es „keine Beleidigung“ sei, wenn man einer Frau unterstellt, dass diese erst eine „Atombombe werfe“ und dann „harte Nippel kriege“.

By the Way:

Eine Frage an Viktoria Dannenmeier: Da „harte Nippel kriegen“ Ihrer öffentlichen Ansicht nach keine Beleidigung sein soll und Sie durch die Frage also unmöglich beleidigt sein können, frage ich mal ganz offen: 

„Welche besonderen Auswirkungen stellten sich denn bei oder nach dem Schreiben des merkwürigen Artikels ein?“