30.08.2026

Stasi-Offizier ist jetzt AfD-Kandidat in Sachsen-Anhalt:
Wahlkreis 16 in Wernigerode (Harz), Listenplatz 33

1989:

Auf dem Gebiet der DDR, darunter dem heutigen Sachsen-Anhalt, skandierten Hunderttausende: 

„Stasi in die Produktion - ohne Arbeit keinen Lohn!”

Das hat so übrigens nie ganz geklappt. Schon damals wollte man im Anhaltinischen „nicht tot überm Zaun hängen“ - das führt über die Abwanderung der geistig hellen stets zu Situationen, in denen der Anteil Dummer an der Gesamtbevölkerung stark steigt. Die gegenwärtige Wahlprognosem mit hoher Zustimmung zur Partei der Dümmsten (AfD, „All foolish Dumped“) beweisen das.

2026:

Frank-Ronald Bischoff kandidiert bei der Landtagswahl für die AfD. Einst war er zwölf Jahre in hoher Stasi-Funktion tätig. Er hat die damalige Diktatur gestützt und will wohl wieder eine

Wenn es nicht um die eigenen Leute geht ist die insofern verlogene AfD sehr schnell mit Stasi-Vorwürfen. Dieses während innerhalb der AfD - mindestens in Sachsen Anhalt - offensichtlich Stasi-Seilschaften operieren.

Dieser Stasi-Kandidat bekam einen attraktiven Listenplatz 33 - sollten also tatsächlich 40% der Wähler in Sachsen-Anhalt so dumm sein, die Stasi-verseuchte AfD wählen, dann werden alle Bürger dieses Landes künftig einen  „Hohlkörper mit Gummiohren“ (zu DDR-Zeiten gebräuchliche, [sc]herzhafte Umschreibung der, damals von vielen in der DDR auch schon vor 1989 nicht grundlos „Stasi-Schweine“ genannten Mitarbeiter des Unterdrückungsapparates) recht ordentlich alimentieren.

Das muss man echt wollen. Oder so kackdumm sein, das man nicht einmal mehr weiß, was man will! Aber wir reden hier von der AfD.

Für AfD-Mitglieder und deren Wähler: „alimentieren“ bedeutet vorliegend, ihr werdet dem diensteifrigen Stasi-„mann“ Frank-Ronald Bischoff „Geld in den Rachen stopfen“. Euch muss man sowas erklären ... denn kaum eine andere Partei hätte einen, sogar hauptamtlichen Ex-Stasi-Mann als Kandidat aufgestellt.

29.08.2026

Ein Beispiel rechtextremer Dummdreistigkeit

Rechtsextremer Hassmich aus den USA abgeschoben.

 Der Typ steht für die Intelligenz der AfD.

Die AfD auf „südafrikanisch“...

Quakanzeigenhauptmeister Markus Haintz (Köln) droht „Ungemach“
Frage an die Anwaltskammer Köln: Wann werden Sie endlich tätig?

Der sich durch seine zahlreichen Strafanzeigen und querulatorisches Beschweren über deren Zurückweisung sowie nachfolgende, öffentliche  Herabwürdigung von StaatsanwältInnen in der rechten Szene bewerbende, formale „Rechtsanwalt“ Markus Haintz aus Köln driftet mit seinen Veröffentlichungen von der „Covidiotie“ immer mehr in Richtung Teilnahme an rechter, ausländerfeindlicher Hetze ab. Markus Haintz wird mehr und mehr zu einem Multiplikator rechten Hasses und stellt das Existenzrechts des Staates und das verfassungsmäßige Gewaltmonpol in Frage - was längst nicht nur meiner Auffassung nach mit seinem Eid und mit seiner Rolle als „Organ der Rechtspflege“ nicht etwa „nur schwer“ sondern „gar nicht“ in Übereinstimmung zu bringen ist.

Ich habe bei der Anwaltskammer Köln bereits nachgefragt, wann diese endlich tätig wird.

Nicht nur, dass seine, entweder im Wahn oder vorsätzlich unwahre, verleumdende Äußerung über ein Schriftstück der StA Heilbronn ihm auf die Füße fallen kann - die StA Köln wird sich nun wohl (oder hoffentlich) seine berühmte Unterschrifts-Klage in einem Verfahren gegen einen Dritten vor dem LG Esslingen / OLG Stuttgart genauer ansehen.

Zu untersuchen hat die Staatsanwaltschaft auf meine Anzeige hin, ob die dort behauptete „Unterschrift“ überhaupt eine solche ist - und ob Markus Haintz (un)wahr vorgetragen hat, es handele sich um seine Unterschrift. Ich gehe nämlich auf Grund mehrerer Merkmale von, auf mir bekannten Abmahnungen befindlichen „Unterschriften“ davon aus, dass die behauptete „Unterschrift“ eine am Computer hergestellte Grafik, nicht einmal ein Scan oder eine Fotografie einer tatsächlichen Unterschrift ist und sich von mehreren Exemplaren tatsächlicher Unterschriften des Markus Haintz  - die ich in öffentlichen Quellen einsehen konnte -  auch signifikant unterscheidet. Eben weil in der Grafik diese signifikanten Merkmale der Unterschrift fehlen oder ganz anders ausgeführt sind. Das ist „höchst offenkundig“ - man muss also kein „forensischer Schriftsachverständiger“ sein, um das zu sehen.

  • Für mich sieht jedenfalls die mir bekannte Grafik aus wie das Resultat des Versuch eines oder einer naseweisen 10-jährigen (der oder die übrigens auch zu doof ist, etwas anderes als den „Stift“ zu benutzen) etwas, was seiner Unterschrift ähnelt, mit Microsofts altem Paint-Programm zu malen:

Zeigen kann ich das schlecht gemachte Gemälde leider nicht, weil er dann gegen mich klagen würde...

Sodann wird die Staatsanwaltschaft weiter prüfen müssen, ob Markus Haintz also vorsätzlich unwahr vorgetragen hat. Was er vortrug erschließt sich aus dem OLG-Beschluss:

„Der Verfügungskläger (im Folgenden nur noch Kläger) hat im Wege der einstweiligen
Verfügung vom Verfügungsbeklagten (Beklagten) das Verbot der öffentlichen
Zugänglichmachung, Verbreitung oder des Zulassens entsprechender Handlungen bezüglich
seiner Unterschrift begehrt. Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung am 26.01.2023
antragsgemäß erlassen. Nach einem Widerspruch haben die Parteien das Verfahren
übereinstimmend für erledigt erklärt.

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 26.04.2023 die Kosten des Verfügungsverfahrens
dem Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO). Der Beklagte habe die Unterschrift des Klägers ohne
dessen Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht und hierdurch das informationelle
Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt.
Ein eigenständiger Informationswert der
Veröffentlichung der Unterschrift sei auch im Rahmen der Berichte über dessen aktivistische
und politische Tätigkeit nicht erkennbar. Der Beklagte hafte als Betreiber der Webseite. Der
Verfügungsgrund sei aufgrund der Gefahr eines Missbrauchs zu bejahen.
 “

„Unterschrift“ ist wie folgt definiert:

„Eine Unterschrift (auch Signatur, von lateinisch signare ‚bezeichnen‘, zu lateinisch signum
‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch
eine natürliche Person
mit mindestens dem Familiennamen.“

In beiden Urteilen finde ich nichts, woraus ich schließen kann, dass der damalige Gegner angezweifelt hat, dass es sich um eine „Unterschrift“ handele.

Ich vertrete in der Strafanzeige meine, auf eigener Erfahrung und eigener Ansicht beruhende Auffassung, dass der zu wahrem und vollständigen Vortrag verpflichtete Markus Haintz dem Abgemahnten/Beklagten gegenüber und vor Gericht eine unterschriftsähnliche Computergrafik unwahr und unrichtig als „Unterschrift“ bezeichnet hat. Sollte sich das erhärten lassen, dann wäre sein Handeln wohl Betrug und ein Gericht müsste darüber befinden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Markus Haintz hat selbst vor Gericht vorgetragen, ich befände mich auf einer Liste gesperrter Absender, so dass ich ihm leider keine Gelegenheit zur Stellungnahme geben konnte, insbesondere nicht dazu, was er denn damals als „seine Unterschrift“ bezeichnete. Ist es das selbe Computer-Gemälde, welches ich Pixel für Pixel aus mehreren Abmahnungen des Herrn kenne?

 

26.08.2026

Rechts-Krawalleur Markus Haintz im Wahn?
Kölner Jurist in wohl bedenklichem Zustand liest in Schreiben der StA Heilbronn etwas, was da nicht drin steht...

In einem, wohl entgegen dem UWG nicht als Werbung gekennzeichneten „Artikel“ bemüht sich der Kölner Rechts-Außen-Anwalt und Krawalleur Markus Haintz ganz offensichtlich aus eigenen, niedrigen Motiven heraus („Werbung“ und damit „schnöder Mammon“ ist als Motiv klar, eigenen Hass gegen Demokratie und Demokraten vermute ich bei dem Delegitimierer), mal wieder darum, an einer Beleidigung teilzunehmen:


Bildschirmfoto:  Hass und Hetze des Markus Haintz unter Missbrauch der Stellung als „Organ der Rechtspflege“. Es gibt - juristisch wie auch journalistisch - jenseit der niedrigen Absichten keinen Grund, den Beleidigten zu nennen und die Beleidigung öffentlich zu wiederholen, wie es auf dem angeblichen „Presseportal“  durch Markus, den „Selbstlob-Haintz“ unzweifelhaft zu Werbezwecken geschieht. Im Artikel sieht sein wahnhaft anmutendes Gesülze dann so aus:

Bildschirmfoto: Im Original nennt Markus Haintz dummdreist den Namen und die Stellung der Person!)

Wie der Quaknazi-Anwalt und Rechts-Krawalleur Markus Haintz dazu kommt, dass die StA Heilbronn fände, dass die betroffene Person „abgelehnter Asylbetrüger“ genannt werden dürfe, erschließt sich aus der, von ihm selbst als Nachweis seiner kruden Behauptung gezeigten Mitteilung der StA Heilbronn aber gerade nicht:

Es kann nämlich einfach sein, dass die Urheberschaft der beanzeigten Person und somit die Tat nicht genügend sicher zu beweisen ist. Die Einstellungsmitteilung gemäß § 170 StPO besagt also gerade nicht, dass die angezeigte Handlung nicht rechtswidrig sei - das sollte selbst ein vergleichsweise dummer aber geistig heller Jurist gerade noch begreifen können. Die Staatsanwaltschaft teilt dem Beschuldigten (oder wie hier dessen Rechtsvertreterin) hier - wie üblich - rein gar nichts mit.

Offenbar folgt der Rechts-Krawalleur und Selbstlober Markus Haintz in seinem Betreben, sich (und die Kanzlei oder visa versa) über andere zu erheben, einem „Vollwahn“. Als Anwalt müsste er zudem wissen, dass die Einzelmeinung einer Staatsanwältin nicht diejenige der, wie er also unrichtig behauptet, Staatsanwaltschaft sein muss.

Ich habe ihm ja schon geraten, mal fachärztlich abklären zu lassen, was dazu führt, dass er immer wieder so merkwürdiges Zeug schreibt, denn als Jurist müsste er es besser wissen - und klar ist auch, dass sich der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ mit diesem und solchen Artikeln in den Augen verständiger und aufmerksamer Leser selbst zum „Idioten“ stempelt.

Freilich wird der vom „Krawall-Markus“ offensichtlich addressierte Verkehr (Quaknazis, Querfasler, Klimaleugner, Covidioten, Reichbürger, Putin-Freunde und Delegitmierer) das nicht begreifen, weil deren geistige Helligkeit mit dem Wort „unterbelichtet“ zutreffend umschrieben ist.

Bildschirmfoto: Die originale Quelle bei Youtube (also der „Krawall-Markus“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben. Unten rechts ruft der selbe Delegitmierer Markus Haintz, der ebenso öffentlich das Existensrecht auch der BR-Deutschland und das verfassungsmäßige Gewaltmonopol des Staates bestreitet, zum Schutz des Grundgesetzes auf. Das Markus Haintz den Widerspruch noch begreift, darf bezweifelt werden.

Übrigens macht sich der „Hans im Glück“ „Haintz im Wahn“ mit der Verbreitung der Beleidigung in mehreren Medien also womöglich selbst strafbar. Denn an der Urheberschaft des „Mr. Grinsebäckchen“ bestehen dieses Mal keine ernst zu nehmenden Zweifel. Und ich sehe nicht, dass § 193 StGB bei Werbung greift. Kritik übt er auch nicht.

P.S. Markus Haintz möchte selbst nicht „Betrüger“ genannt werden...
P.P.S.: Die Sache liegt der StA Köln zwecks Prüfung strafrechtlicher Verfehlungen und der Anwaltskammer Köln zusätzlich zur Prüfung berufsrechtlicher Verfehlungen vor.

 

25.08.2026

Altes römisches Recht: „ultra posse nemo obligatur“, „impossibilium nulla est obligatio“

„ultra posse nemo obligatur“:
  • „Über das Mögliche hinaus gibt es keine Verpflichtung.“
„impossibilium nulla est obligatio“:
  • „Bei Unmöglichkeit ist die Pflicht nichtig.“

sind alte, schon zu Zeiten Roms geltende Rechtsgrundsätze (und wahrscheinlich noch viel älter).

Ich frage mich, wie man von einem Miterbe weiter die Vorlage von Kontoauszügen (und vom Gericht ein Zwangsmittel) verlangen  kann, wenn die Bank klipp und klar schreibt: „Aufbewahrungspflicht abgelaufen, keine Daten mehr da.“

Und übrigens auch, was man mit asbach-alten Kontoauszügen einer verstorbenen Person noch beweisen will. Außer natürlich, dass die Erben verstritten sind. Ein solcher Streit dürfte teuer geworden sein (OLG Brandenburg, 14.01.2026, Az. 3 W 123/25, den Beschluss des  LG Neuruppin vom 14.11.2025, Az. 2 O 210/24 aufrecht erhaltend)

Offenbar wurde die beschwerdeführende Partei durch merkwürdige Webseiten beeinflusst:

„Soweit die Beschwerdeführer sich darauf berufen, jede Bank könne auch historisch uralte Kontoauszüge vorlegen, führt diese pauschale, nicht belegte und auch nicht durch die von den Beschwerdeführern angegebene Internetveröffentlichung nachvollziehbare Behauptung angesichts der hier von der Schuldnerin eingereichten konkreten und plausiblen Auskunft der kontoführenden Sparkasse zu keiner anderen Beurteilung.“

Ich vermute mal, in, unter oder über der „Internetveröffentlichung“ auch, dass Vitamin D gegen Covid 19 helfe und das Impfungen ein Verbrechen an der Menschheit seien. Und dass ein Rechtsanwalt das veröffentlicht habe.

 

Ups!

Das das ein formal und derzeit zugelassener Rechtsanwalt (der an obigen Verfahren nicht beteiligt war) veröffentlicht haben soll stimmt... Also gibt es auch Juristen, die „viel Scheiße labern, wenn die Tage lang sind“. Was auf der Nordhalbkugel an einem 17. Juni und Mr. Grinsebäckchen auch zutrifft.

Fazit:

 

Дорогой герой российско-украинского фронта!

Этот храбрый, умный и способный человек станет вашим соседом на передовой! Владимир Путин отдал такой приказ!