20.08.2026

Rechtshetzer Markus Haintz: Fast 60000 Beiträge allein auf Telegram und Anträge auf Fristverlängerungen:
Geht das wirklich zusammen?

Erst kürzlich erreichte der „Beitragszähler“ des Kontos „HAINTZ.media“ im „asozialen Medium“ (andere nennen es „Nazi- und Covidiotenblase“) namens „Telegram“ die Zahl von 59.000. Ich habe das durch etliche Abrufe geprüft: die Nummern sind tatsächlich fortlaufend. Wie diese „Beiträge“ zustande kommen weiß ich nicht, aber auch wenn Markus Haintz Beiträge „nur teilt“, so erfordert das im Hinblick auf das deutsche Recht und besonders den Umstand, dass er formal ein „Organ der Rechtspflege“ ist, eine Überprüfung dessen, was er da „teilt“. Er will ja (so sehe ich das) unterhalb der Grenze der Strafbarkeit hetzen, aber ganz bestimmt nicht an den dort oft geschehenden Straftaten seiner tatsächlichen oder potentiellen Mandanten (er wirbt dort für sich) teilnehmen...

Hier seine ersten beiden Beiträge vom 19. Juli 2020, da ging es um Covid 19 und die Maßnahmen, die ihn sehr unglücklich machten - während tausende andere daran starben. Mit „daran“ meine ich Covid 19, nicht die Masken, nicht die Maßnahmen oder die späteren Impfungen (wie Covidioten fleißig behaupten). Die Demos waren übrigens „Ringelpietz mit Anfassen“, unsolidarische Covididioten und die, sich diesen zuwendenden AfD-Nazis haben sich damals nach dem Motto „Maskenfrei und ungeimpft: Mit und ist wer auch laut schimpft!“ fröhlich der Verbreitung der Seuche gewidmet:


Und hier die höchst russlandfreundliche anmutende Hetze mit Nummer 60000: 

Überschlagen wir das mal:

Der 8. August 2026 war Tag 20684 der Unix-Epoche. Die beginnt am 1.1.1970 und in einem Linux-Terminal mit einer bash kann man das einfach herausfinden: 

echo $(($(date -d '2020-08-08' +%s)/86400))

Der  19. Juli 2020 war Tag 18461: 

echo $(($(date -d '2020-07-19' +%s)/84600))

Die Differenz ist 2223. Also 59000 Beiträge in 2223 Tagen. 

Ups! Das sind etwas mehr als 26 „Beiträge“ pro Tag!

... die der also gar fleißige und vielleicht sogar onlinesüchtige Markus Haintz allein auf „Telegram“ entweder selbst schrieb oder kontrollieren müsste. Dazu kommen Aktivitäten und Spendenbettelei auf „Instagram“, „X“ und „Haintz.media“, Teilnahmen an Demonstrationen, Begleitung seiner wohl eher politischen „Mandanten“ bei irgendwelchem Medienkram, Interviews, eigene Demos, bei denen er lustige Schilder („Schützt das Grundgesetz!“) aufstellte und Innenstädte mit ekletrektisch verstärkten Covidioten-Lärm verpestete. Nicht zu vergessen: 213 teils krass schlechte und teilweise „inhaltlich höchst bedenkliche“ Filmchen auf Youtube:

Naja. Und wer in (a)sozialen Medien schreibt, der wird ja wohl auch darin lesen, was auch Zeit kostet. Dazu kommt ein Haufen Prozesse, die der sich nach oft harscher Kritik an seinem Unsinn oft als etwas wie „angepisst“ betrachtende Markus Haintz in eigener Sache führt. Teilweise bis zum BGH

Und dann - schon wieder online - um Spenden für die Kosten verlorener Prozesse bettelt, was die folgende Frage aufwirft:

Wann arbeitet der eigentlich mal als Rechtsanwalt?

Woher soll ich das wissen? Ich weiß nur, dass hier Schreiben herumliegen, die er selbst verfasst, jedenfalls signiert hat und in denen er kurz vor Ablauf gesetzter Fristen die Gerichte wegen „Überlastung“ um eine Verlängerung anbettelt. Teils um ganze Monate. Und ja: In mindestens einem steht auch was von „zahlreichen Eil- und Fristsachen“. Wenn das wahr ist, dann ist ein solcher Antrag natürlich zulässig. Ob er aber damit wohl seine Online-Aktivitäten meinte? Das kann man nun glauben oder nicht!

So wie ich das sehe könnte (und sollte) es (im Interesse der Rechtspflege) passieren, dass ein so handelnder Anwalt dabei mal auf einen Richter oder Richterin stößt, der oder die dessen in Quantität und Inhalt „extrem“ anmutenden Online-Aktivitäten, darunter just auch den oder die entscheidende(n) RichterIn motivierende, niedrige Hetze gegen von ihm namentlich StaatsanwältInnen und RichterInnen kennt, und in einem Beschluss etwa wie folgt reagiert:

„Der erst am letzten  Tag der ordungsgemäß bestimmten und gesetzten Frist gestellte Verlängerungsantrag ist zurückzuweisen, weil der dieser mit einer „Überlastung durch zahlreichen Eil- und Fristsachen“ begründet wurde während der Vertreter tatsächlich in den letzten beiden Wochen allein auf Telegram 364 Beiträge verbreitete. Statt dieses zu tun hätte er im Interesse seines Mandanten dessen Prozess fördern müssen. Das Fristversäumnis ist nach Ansicht des Gerichts durch den Parteivertreter verschuldet, was sich die Partei zurechnen lassen muss.“

Und dann könnte in einem solchen Beschluss auch stehen:

„Auf Grund des von der Partei verschuldeten Fristversäumnisses wird der Antrag vom soundsovielten soundsovielten zurück gewiesen.“

Obwohl der „Mandant für seinen Anwalt haftet“ also auf Grund eines Versäumnisses seines Anwalt einen Prozess verlieren kann  (und erst dann der Anwalt in einem aufwendigen und teurem Verfahren schadensersatzpflichtig gemacht werden kann) könnte es sein, dass ein Anwalt, der in 2223 Tagen 59000 Beiträge auf Telegram verbreitet und auch sonst online sehr aktiv ist, nach einem solchen, von ihm bis vor den BGH getriebenen Geschehen bemerken wird, dass seine Berufshaftpflicht nicht lange diskutiert sondern nach der dann fälligen Schadensregulierung den Paragraph aus dem Vertrag zieht, der in diesem Fall eine Kündigung ohne weitere Begründung erlaubt. 

Und dann wird es „sehr schwierig bis unmöglich“ eine neue Versicherung zu finden. Mit den Folgen aus § 14 Absatz 2 Variante 9 BRAO.

Ich hielte es jedenfalls für sehr begrüßenswert, wenn sich RichterInnen im Interesse der Rechtspflege die Anträge des Markus Haintz sehr genau ansehen. Aber das sollten diese doch immer tun - oder?

Nachtrag: 

Ich verbinde diesen Artikel mit Grüßen an Frau Ina Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, der ich den Artikel auch ganz besonders widme.

2. Nachtrag:

Dieses Schreiben erreichte mich persönlich erst nach Verfassen des Artikels. „Isch schwöre!“
 

19.08.2026

„Auf ihn mit Gebrüll!“
Quakender Rechtsanwalt Markus Haintz begibt sich in das Höllenfeuer, eine „Person des öffentlichen Lebens“ zu sein.

 

Bildschirmfoto: Das Gejammere qualifiziert ihn zum Jammerlappen. Leidet er an Megalomanie? (Ein Kommentar weist darauf hin.)

Nun denn: „Auf ihn mit Gebrüll!“

Als „Person des öffentlichen Lebens“ ist man auch eine „Person des des öffentlichen Interesses“. Nun mehr muss Markus, der SuperHAINTZ, sich als selbsternannter Prominenter weit mehr gefallen lassen als ein „kleiner, gar armer und völlig zu Unrecht angegangener Rechtsanwalt“ - so stellte sich Markus Haintz nämlich den Gerichten vor, wenn er in eigener Sache gegen ihm nicht gefallende Meinungen klagt.

In Zivilverfahren gilt die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig vorzutragen. Der „Gerichtsbelästiger“ Haintz hat in seinen Schriftsätzen mehrfach den relevaten Punkt verschwiegen, dass er, wie er nun öffentlich behauptet,  „Person des öffentlichen Lebens“ ist. Solche müssen sich nämlich mehr gefallen lassen. Das gilt erst recht im Hinblick auf sein verleumderisches und dumm-querulatorisches Gequake über RichterInnen und StaatsanwältInnen, deren Entscheidungen dem sich immer mehr auf die rechtsradikale Seite schlagenden Markus Haintz nicht gefallen. Damit „wackeln“ die kleinlichen Anträge des mir als „Rechtsmissbraucher“ und „Feindes der Meinungsfreiheit“ geltenden „Jammerlappens“ (siehe sein blödes Gejammer oben) erheblich.

18.08.2026

(1) Oberlandesgericht Frankfurt: Ich darf Andreas Skrziepietz sehr wohl einen „Prozessbetrüger“ nennen.
(2) StA Hannover wird Strafverfahren nun wohl wieder aufnehmen
(3) Wie Markus Haintz (Köln) seinen Geisteszustand beleuchtet

In seiner Entscheidung 25 W 22/26 zur Sache 10 O 1343/25 des Landgerichts Kassel legt sich das Oberlandesgericht darauf fest, dass es mir nicht generell verboten“ sei, Andreas Skrziepietz „als Prozessbetrüger zu betiteln“. Sein Anwalt Markus Haintz (ja, genau der Querfasler und Hetzblogger, der Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet) der sich genau wie sein maulkrimineller Mandant Skrziepietz unrichtig und also unwahr als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt, aber selbst allerkleinlichst klagend[¹] und mit querulatorischen Beschwerden genau gegen Meinungsäußerungen vorgeht (was Haintz übrigens aktuell selbst veröffentlicht[²] - und mir - längst nicht nur - deshalb als „oberdreister Lügner“ gilt), hatte das (nicht wörtlich) behauptet.

Das Gericht führt aus: 

Die Veröffentlichung vom 13.08.2025 beinhaltet den Ausschnitt einer Strafanzeige
gegen
[Andreas Skrziepietz] unter anderem wegen Prozessbetruges und der
Mitteilung
[meiner Wenigkeit] „bereits zuvor beging er mehrfach
Prozessbetrug“ und „Ich zähle bis jetzt: Vier Fälle des Prozessbetrugs und einmal
Falschbeschuldigung“. Die Äußerungen erfolgen in einem gänzlichen anderen
Kontext als demjenigen, der dem Verbotstitel zugrunde liegt. Es handelt sich hierbei
um ausschließlich subjektiv wertende Elemente, die auch als solche für den Leser
erkennbar sind.

Die Veröffentlichung vom 25.08.2025 „Der wohl dümmste Docmacher aller Zeiten
(DüDocaZ) gesteht öffentlich seinen Prozessbetrug, seinen Rechtsmissbrauch und
seine Falschbeschuldigung
“ stellt ebenfalls weder eine wort- noch sinnesgleiche
Äußerung zu einer vom Verbotstenor erfassten Äußerung dar. Sie beinhaltet ein
vermeintliches Geständnis des
[Andreas Skrziepietz], d. h. es wird behauptet,
dieser habe sich selbst belastet und die Tat öffentlich eingeräumt, wohingegen die
Unterlassungsverpflichtung die Wertung in einem bestimmten Kontext, der
Beschwerdeführer sei ein Prozessbetrüger, enthält, die den Eindruck vermittelt, die
Tat sei durch objektive Umstände, die durch den Verfasser mitgeteilt wurden,
bewiesen.“

StA Hannover wird Strafverfahren wegen Prozessbetruges nun wohl wieder aufnehmen

Da Andreas Skrziepietz (Hannover)  dem Landgericht Frankfurt an Main im März 2025 vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er - ausweislich späterer Artikel von ihme selbst - sogar sehr genau wusste, dass er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung  verurteilt wurde, und durch diese klare Lüge zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die mir den wahren Tatsachenbericht verbot, sich zudem öffentlich dreist mit dem Erfolg und dem zunächst angerichteten Schaden rühmte, gehe ich, sehr wohl sehr gut begründet, von einem Fall des § 263 Absatz StGB (Betrug) aus. Die Wiederaufnahme nach der, wie ich das sehe: Fortsetzung bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt, ist meiner Ansicht nach fällig, weil der inzwischen wegen zahlreicher Verurteilungen als „Intensivtäter“ feststehende Skrziepietz das damalige Handeln weiter fortsetzt. Es kann aber auch ein neues Aktenzeichen geben.

Anmerkungen:

¹) „allerkleinlichst klagend“: Jemand wie „Dr. KeinArztGeworden“ Andreas Skrziepietz, der 2024 vor Gericht erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag“ gestellt habe und Monate später vor einem anderen Gericht erklärt, dass er genau einmal die Approbation beantragt und erhalten“ habe (übrigens als „Arzt im Praktikum“, welches er - nach eigenem schriftlichen Behaupten an anderer Stelle - nie antrat)  und sich durch die fast richtige und auf seinem eigenen unwahren Behaupten vor Gericht beruhende Aussage, er sei nie ein zugelassener Arzt gewesen, in seinem Ruf „geschädigt“ sieht. Tatsächlich war Skrziepietz zudem mangels Berufszulassung nie als Arzt tätig und gab am 2. Juni 2026 meinem Beisein vor dem AG Hannover als Beschuldigter (inzwischen gab es einen Strafbefehl, weil er trotz ordentlicher und von ihm bestätigter Ladung nicht zur Verhandlung erschien) an, keinen Beruf zu haben - was vorsätzlich unwahr erscheint (aber als Angeklagter im Strafverfahren durfte er lügen) Fest steht, der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Skrziepietz klagt also so allerkleinlichst, dass ich darin - weil er ja gerade selbst erklärt hatte, nie einen Approbationsantrag gestellt zu haben und völlig unklar ist, welchen Ruf er dadurch bewahren will, einen in niedriger Schädigungsabsicht begangenen Missbrauch der Justiz sehe!

²) Der aktelle Geisteszustand des Kölner Ganz-Rechts-Faslers und Möchtegern-Medien-Moguls Markus HAINTZ lässt sich daran ermessen, dass er, (wenn ich richtig gezählt habe[³]) in einer von ihm veröffentlichten, unsachlichen und also querulatorischen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine namentlich genannte und von ihm wie üblich öffentlich geschmähte Kassler Staatsanwältin auf einem Blatt(!) sieben Mal(!) das Wort „Querulant“ (oder Derivate[³] dieses Wortes) gebraucht. Ein geistig völlig gesunder Anwalt würde sich einer solchen, grob unsachlichen und für Querulanten wohl typischen Vorgehens- und Ausdrucksweise eher nicht bedienen. Haintz schädigt seinen Ruf selbst, in dem er seine kackblöd und querulatorisch anmutende Beschwerde sogar veröffentlicht.

 

Bild: Wie viele andere Artikel des Markus Haintz soll auch dieser „sachlich“ erscheinen - ist aber tatsächlich von dummen Hass und Hetze geprägt.

Offensichtlich will der Quakanwalt Markus Haintz ja „nur ein wenig beleidigen“ und stellt sich formal unter den Schutz des § 193 StGB (Rechtswahrnehmung) in dem er seinen „Rant“ (eine verbale Totalentgleisung) als Dienstaufsichtbeschwerde tarnt. Er dürfte das (und sich selbst) für „raffiniert“ halten. Ich denke hingegen, das ist dumm und dass er durch solche Veröffentlichungen zur Witzfigur  mutiert:

Bildschirmfoto: Kommentar eines Dritten zum zugehörigen Artikel des „schönen und tollen Markus“ auf „X“. Der auf und an Seite rechtsextremen und covidiotischen (Maskenverweiger, Impfgegner) Gesindels unter dem Mantel einer „juristischen Berichterstattung“ mithetzende Markus Haintz findet es gut, wenn seine politischen Gegner durch Dummnazipack straflos als „Lappen“ bezeichnet werden - da wird er mit der humorvollen Bezeichnung „Hodenkobold” leben müssen. Zumal er sich ja selbst als Anwalt darstellt, der die „Eier“ für Beschwerden und dergleichen habe.
 

³) Der ganz sicher auf die Bezeichnung als „Rechtsanwalt“ bestehende Markus Haintz aus Köln ist für mich genau der Typ eines „nur angeblich für die Meinungsfreiheit kämpfenden Rechtsverdrehers“ mit fragwürdig-fragiler Wahrheitstreue, der sich in einer Klage womöglich „allerschwerst geschädigt sieht“, wenn er das Wort nicht 7 sondern 8 Mal gebraucht hat (und ich also eines übersehen habe) oder sich “geschädigt“ sieht, weil er gar nicht 7 Mal „Querulant“ sondern „4 Mal Querulant und 3 Mal Querulanten“ geschieben habe. Und ja: Es gibt „RichterInnen“, die sowas unterstützen. Dazu später - es wird hoffentlich bald was vom OLG Frankfurt geben - mehr.

16.08.2026

Pascal Goffart wieder aktiver
Ist die Bewerbermasche „nur Rechtsmissbrauch“ oder schon „Betrug“?

Über den Pascal Goffart habe ich schon vor einiger Zeit berichtet. Wie es scheint ist er wieder intensiver mit der bekannten Bewerbungsmasche[¹] unterwegs. In der jüngeren Vergangenheit erreichten mich deshalb wieder Mails mit folgenden Aussagen:
  • [07.07.2026] „Ich habe nun am 27.07 ein Arbeitsgerichtsverfahren in Duisburg wegen vermeintlicher Diskriminierung und DSGVO Verfehlungen.“
  • [17.07.2026] „Ich bin Rechtsanwalt und vertrete eine Gesellschaft in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Kläger ist Herr Pascal Goffart.“ (Hinweis: Das ist ein anderes Verfahren als das vorstehende, Termin war aber ebenfalls am 27.07.2026)
  • [14.08.2026] „Ich vertrete anwaltlich ein Unternehmen in einem derzeit anhängigen Verfahren, dem eine Bewerbung von Herrn Pascal Goffart und ein anschließend geltend gemachtes datenschutzrechtliches Auskunfts- und Schadensersatzbegehren vorausging.“  
  • [17.08.2026] „Anbei sende ich Ihnen meine Mailadresse und hoffe sehr, dass die weiteren Unterlagen uns im ausstehenden Gerichtsverfahren unterstützen können. Es wäre sehr bedauerlich, wenn unser Rechtssystem sich gegen diese Form von Angriffen und Missbrauch nicht zu wehren wüsste.“ (Klage wegen angeblicher Diskriminierung)
Unter dem Artikel Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv finden sich weitere Meldungen Betroffener. Ich gehe davon aus, dass ich nur vom kleinsten Teil erfahre und das der offenbar nicht unerheblich vorbestrafte Pascal Goffart in eine neue Aktivitätsphase eingetreten ist.  Mit ihm zusammen arbeitende Rechtsanwälte erwiesen sich in der Vergangenheit als Kriminelle.
 
(¹) Die Bewerbungsmasche:
  1. Pascal Goffart bewirbt sich offenbar ausschließlich bei kleineren Unternehmen um eine Arbeitsstelle, gerne in Bereichen wie Debitorenbuchhhaltung - obwohl ihm eigentlich klar sein müsste, dass er schon im Hinblick auf sein bekanntes Vorleben und den Umstand, dass er nach eigenem öffentlichen Bekunden in einem Interview für den „nicsmix-Pokerblog“ zwecks Gelderwerb an Pokerspielen teilnahm oder nimmt, also ein Berufsspieler ist (oder war), keine Chance haben dürfte: 
    • Scheinbar gibt er an, seit dem Jahr 2023 nicht mit einer vergleichbaren Tätigkeit beschäftigt zu sein.
    • Offenbar stimmen auch seine beruflichen Erfahrungen häufig nicht mit dem Anforderungssprofil überein.
    • Er bewirbt sich um weit von seinem Wohnort entfernte Arbeitstellen.  
    • Ich gehe auch davon aus, dass er von Anfang an gar nicht vor hat, den Job anzutreten. 
  2. Auf die „Bewerbung“ folgt dann seine Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.  In mehreren Fällen behaupten Betroffene mir gegenüber, diese gegeben zu haben,  Goffart hätte dennoch abgemahnt und ein „Schmerzensgeld“ (juristisch: „Strafschadensersatz“) gefordert.
  3. Zudem hat er - so die Meldungen Betroffener - wiederholt auch Klagen wegen angeblicher Diskriminierung erhoben.
  4. Mit den DSGVO- und Diskriminierungsklagen verfolgt Goffart (für mich: „höchst offensichtlich“ / für andere: „wohl“) das Ziel, sich durch die Bewerbungen und die nachfolgenden „Schmerzensgeld“-Klagen ein Einkommen zu verschaffen. Zudem scheint es, wenn es sich nicht um einen Namensvettter handelt, so zu sein, dass er mit einem RA Philipp Brandt aus Berlin zusammenarbeitet. Es kann also gut sein, dass seine „wissenschaftliche Mitarbeit“ sein letzter Job (anno 2023) war und die Resultate (Aufsätze, Bücher und dergleichen) erst 2024 veröffentlicht wurden:

 

  • Hinweis hierzu:

Ein Berliner Anwalt namens Philipp Brandt (ehemals „Braungartner & Brandt“, „bb-legal.de“, verweist heute auf „brandt.legal“) wiederum ist als „Abmahnanwalt“ und also durch anrüchige Abmahnungen berühmt geworden (Bericht bei LTO, weiterer Bericht auf „www.internet-law.de“).

Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem, als „genau geplant“ anmutenden Vorgehen Goffarts mindestens um einen üblen und besonders perfiden Rechtsmissbrauch!

Allerdings sehe ich ein falsches Vormachen - und damit eine Betrugsabsicht - schon darin, dass er - wie ich freilich nur mutmaßen kann - den Job, um den er sich jeweils bewirbt, wohl gar nicht antreten will, sondern sich ausschließlich in der Absicht bewirbt, nachfolgend einen Rechtsstreit wegen angeblichen Datenschutzverstößen und angeblicher Diskriminierung vom Zaun zu brechen und „Schmerzensgeld“ zu fordern. Zudem ist oder war er ja „wissenschaftlicher Mitarbeiter“  und Mitautor des Philipp Brandt von „brandt-legal“ und veröffentlicht genau über diesen Themenkreis.

Hinweis zu Kommentaren:

Betroffene die dieses als Kommentar mitteilen wollen, sollten dazu den Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update) “
nutzen, damit sich diese Kommentare nicht verstreuen und das Ausmaß seines Handelns sichtbar wird.

14.08.2026

Heute nur ein Brief:
Der „gar unschuldige“ Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover)

Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt Auskunft, warum Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover) nicht wegen der ihm vorgehaltenen Tat des Betruges verfolgt wird:

Gegen Andreas Skrziepietz (Hannover) ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.

“gegen den Beschuldigten [Andreas Skrziepietz a.k.a „Docmacher“, Hannover] ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.“

Im Hinblick auf die Häufigkeit und Penetranz seiner Taten und Verurteilungen kommt der Fall des „Dr. berechtigt“ wohl erst vor den Psychiater bevor das Gericht über die beiden Anklagen entscheiden kann. Schon deshalb gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber an den öffentlich und schriftlich begangenen Taten (Beleidigung von eines Richters und einer Richterin, die ihn zuvor genau wegen solcher Taten verurteilten) selbst habe ich keine Zweifel.

Seine „Verteidigung“ dürfte also auch dieses Mal darauf hinauslaufen, dass er sich zu den Taten als „berechtigt“ ansieht. Das hat ja schon in den zahlreichen früheren Verfahren ganz wunderbar funktioniert.

P.S.:

Im Brief werde ich als Herr „Reinhold“ angesprochen. Ich kenne das, seit ich lesen kann und bin wohl besser erzogen, denn ich kann damit umgehen. Andreas Skrziepietz hingegen kann damit nach eigenem Vormachen nicht gut umgehen. Er behauptete nämlich anno 2024 vor Gericht, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert. 


Eigentlich sollte Andreas „Prinzessin auf der Erbse“ Skrziepietz das auch kennen. Ich nehme nämlich mal an, dass sein Name (der wohl polnischer Herkunft ist und demnach die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande „Fiedler“) häufiger falsch geschrieben wird. Sofern er also nicht auch wegen dieses Beklagens, also wegen „krankhaft anmutendem Jammerlappendaseins“ in psychosoziale Behandlung gehören will, gehe ich von davon aus, dass der seit Jahren mit strafbaren Verleumdungen und Beleidigungen „um sich werfende“ und deshalb auch vielfach verurteilte, rechtsradikale Skrziepietz am 28.02.2024 also durch das wohl eher vorsätzlich unwahre Behaupten, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert, das Landgericht Frankfurt (A.z. 2-03 o 117/24) beeinflussen, also täuschen wollte - was ihm ausweislich der notwendig gewordenen Aufhebungen durch das OLG auch gelungen ist.

  • In § 263 StGB ist die Rede von: „Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen“

Vorgetragen hat das Obige übrigens ein Pascal Reddig, der heute als CDU-Hinterbänkler im Bundestag sitzt und von dessen Ehrlichkeit und Lauterkeit ich wegen des obigen (für mich: „offensichtlich und aggressiv unwahren“) Vortrages (der aber Skrziepietz zuzurechnen ist) „höchst negativ überzeugt“ bin.

13.08.2026

(Erwingungs-)Haftbefehl gegen Maximilian Krah (Spiegel/NTV-Bericht)
Zusammenhang mit Hetze des Markus Haintz: „virulenter Hass“

NTV.de berichtet über einen Haftbefehl paar gegen den Volljurist[¹] Maximilian Krah. Der soll Prozesskosten nicht gezahlt und eine Ladung zur Abgabe der Vermögenerklärung ignoriert haben.

Es geht hierbei wohl um einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf aus dem Jahr 2024 gegen Jan Böhmermann und in diesem um eine großzügige Rauschparty auf dem Oktoberfest - den Maximilian Eugen Krah mit Pomp, Pauken und Trompeten verlor. 

Maximilian Krah (AfD) gilt vielen als bezahlter Vertreter chinesischer- und russischer Interessen.

Und jetzt sehen wir mal nach, welcher weitere Volljurist[¹] gegen Jan Böhmermann  hetzt:

Bild: Arbeitstitel „Geistig abgekackter Volljurist[¹] schwingt das große Maul.”

Ja! Markus Haintz macht den Dummen und nennt Jan Böhmermann, der nun sehr viel mehr für gute Witze als den Gebrauch von Waffen bekannt ist, einen „staatlich finanzierten Terrorist“. Wahrscheinlich hat sich der Impfgegner Markus Haintz (aktuell Köln) auf Covidioten- und Nazidemos angesteckt, denn ein weiterer Teilnehmer solcher Demos (der für seine dummen „Maultaten“ berühmte Andreas Skrziepietz aus Hannover) quakt(e) auch von „staatlich finanziertem Terroristen“:

Bild: Mitangesteckter Andreas Skrziepietz über eine angeblich „staatlich finanzierte Terrororganisation“
  
Bild: Dummhass von Andreas Skrziepietz, der andere kackdreist verleumdet und beleidigt, selbst aber höchst empfindsam reagiert, wenn man ihm, sein Handeln kritisierend, an den Kopf wirft, dass er ein Julius-Streicher-Ersatz sei. So hatte er selbst den Jan Böhmermann als „Julius Streicher des Scholz-Faschismus“ tituliert.

Der rechtsextreme[²] Andreas Skritzepietz ist auch ein „Idealmandant“ des Markus Haintz. Ich gehe davon aus, dass die, in deren Artikeln immer wieder auftauchende Variationen des Hasses als Dummseuche absolut virulent ist und dass ein Psychiater, wenn er denn das Schriftübel beider untersucht, sehr viele weitere aufregende Übereinstimmungen finden wird. 

¹) Hier kommt wegen des Gebrauchs des Wortes „Volljurist“ durch NTV gerade die Idee auf, dass eine (von wohl 50)  Flaschen Sekt durchaus den Unterschied zwischen einem „Jurist“ und einem „Volljurist“ ausmachen könnten. Wenn man die Äußerung des Volljuristen[¹] Markus Haintz liest fragt man aber eher, ob die Ursache für eine solch kackblöde Äußerungen nicht etwas heftigerer, „nur noch nicht ganz legaler“ und vor allem „eher pulverförmiger“ Natur ist.

²) Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ich Dr. Andreas Manfred Sktziepietz aus Hannover einen rechtsextremen Hassblogger nennen. Auch hiergegen hatte der wegen Volksverhetzung, Bedrohung und anderen Äußerungsdelikten verurteilte Quaknazi (s.o.) geklagt.

09.08.2026

Nicht grundlos AfD-blau: Selbstverrat als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“ durch Verbreitung eines „Meme“

Was hier folgt ist AfD-blaues Meme, welches Hasser und Hetzer derzeit verbreiten:

Bild: Das Nazi-und Covidioten-Meme. (Der Hinweis auf die Dummheit des Verbreiters  stammt von mir!)

Wer dieses neunazi-blaue Meme verbreitet verrät sich hierdurch selbst als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“, denn

(1.) 

Gefälschte Einbürgerungsunterlagen[¹] führen nicht zu einer Gefahr für Dritte, sondern zu einem Abbruch des Einbürgerungsverfahrens (oder der späteren Rücknahme der Einbürgerung) und in der Konsequenz - sofern möglich - zur Ausweisung des Täters. Zu einer Gefährdung Dritter kommt es nämlich nie, wenn man das Unbehagen von Minipimmel-Dummnazis wegen der Gegenwart einer fremden Person mit womöglich sehr wahrscheinlich größerem „Ihrwisstschon“ mal bei Seite schiebt. Warum den Steuerzahler also durch die Kosten einer Haftsstrafe belasten?

(2.) 

Benutzer gefälschter Impfausweise hingegen sind eine „Gemeingefahr auf Beinen“, denn diese haben sich als ungeimpfte Seuchenvögel genau da Zutritt verschafft, wo man in Pandemiezeiten solche Risiken und diese Sorte „Pack“ nicht haben wollte. Und zwar zu 100% weil es zu 99,999% einfach nur „unsolidarische Arschlöcher“ sind, die Angst vor dem Pieks haben oder „Hohlbirnen“, die etwas besonderes sein wollen. Und genau diese Sorte dummer Menschen kauften und gebrauchten[²] zugleich oft auch eine Maskenbefreiung, die von geistig abgekackten Ärzten gegen Geld und ohne Vorliegen medizinischer Gründe ausgestellt wurde. Die waren also längst nicht immer „nur ungeimpft“! Aber diese Covidioten kann man in der Regel nicht ausweisen, denn es sind „stolze Dummdeutsche“. Also muss man denen das „Arschloch-Verhalten“ verpönen.

(3.) 

Wer, BITTE, ist denn nur wegen des Benutzens eines gefälschten Impfausweises jemals zu einer Haftstrafe verurteilt worden? Man nenne mir einen oder eine, bei der nur das vorlag. § 277 StGB legt die Strafe auf auf höchstens ein Jahr Haft fest, wodurch das absichtliche Seuchenverbreiten und die verbundene, dummdreiste Gefährdung von Menschenleben genau so „teuer“ wie eine einfache Beleidigung  und „die Hälfte billiger“ als eine einfache Verleumdung ist. (Nur) dafür kommt man faktisch nicht in den Knast - es sei denn man macht das nach Verurteilungen mehrfach und weiterhin - was praktisch während einer Pandemie gar nicht möglich ist. Oder man zahlt die Geldstrafe nicht. Die covidiodistischen Nazis spielen also mal wieder das „gar arme Opfer“.

¹) Oft(!) sind es Zeugnisse über eine Sprachkenntnisprüfung, welche die Einbürgerungswilligen (völlig gutwillig und arglos handelnd) gegen eine hohe und Betrug provozierende Prüfungsgebühr ablegen - die aber von Betrügern ausgestellt, also gefälscht wurden. Hier werden tatsächlich oft Opfer zunächst als Täter angesehen, aber für Nazis gilt hinsichtlich  Ausländern einfach keine Unschuldsvermutung. Es sei denn, es sind russische Kindermörder und Kriegesverbrecher wie Putin, Peskow & C.

²) Sowas lässt man sich ja nicht zum Spaß ausstellen. 

P.S.: Verbreitet wurde das Meme von einem Idiot unter einem, hier besprochenen Artikel von Viktoria Dannenmeier, das ist eine „blonde Allzweckwaffe“ des Kölner Impfgegners und auch als Maskenverweigerer auffällig gewordenden Markus Haintz, auf „X“. Dieses geschah also, weil Viktoria Dannenmeier und deren Chef Markus Haintz (beide Köln) im Chor der Hasser und Hetzer laut mitsingen.

Fazit: Bestimmte Volksgruppen (hier Nazis und Covidioten) bilden halt eine, das „geistigen Abkacken“ beschleunigende Blase...