07.07.2026

Andreas Skrziepietz, das Stichwort „Hausdurchsuchung“ und der „kleine Unterschied“
Zu den Begriffen „Quaknazi“ und „Querulant“

Anlass des Berichts: Andreas Skrziepietz aus Hannover „bloggert“ sich einen: 

„Der Täter hatte die Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht bzw. beschimpft. Das war für die StA aber natürlich kein Grund, gegen ihn vorzugehen.“

Was nun die Aussage betrifft, der Täter habe die „Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht“ muss man speziell bei ihm sehr vorsichtig sein. Denn der frisch verurteilte Quaknazi neigt zur Übertreibung. So bezeichnete er meine Anwältin als für „Massenmorde verantwortlich“ und hat vor Gericht ein „Teilnahmezertifikat“ an einer Aktivierungsmaßnahme der Jobagentur zum „Journalismusdiplom“ erklärt. Keine ganz kleine Lüge.

Andreas Skrziepietz ätzt weiter:

„Ich stelle mir gerade vor, wenn ich dergleichen gewagt hätte. Eine HD wäre das Minimum gewesen.“

Mit „HD“ meint er (wohl) „Hausdurchsuchung“. Über „Hausbesuche“ der Staatschutzabteilung des Landeskriminalamtes, er nennt diese „Stasi“, hat der hinsichtlich seiner geistigen Fähigkeiten auch in dieser Frage doch „stark eingeschränkt“ wirkende  „Docmacher“ Andreas Skrziepitz ja selbst in der Vergangenheit öffentlich mehrfach (am 17. Mai 2024 mit Angabe „gestern“, am 2. Juli 2024 mit Angabe „heute“) berichtet. Und dabei jeweils nicht vergessen diese Berichte mit schäbigen Beleidigungen zu garnieren. 

 Nun ja. Sein schäbiges Verhalten ist das nur das Eine.

Er wirft immer wieder mit so niedrigen Beleidigungen und Verleumdungen um sich, dass ich meine, man sollte solche wie ihn psychiatrisch untersuchen und mindestens psychosozial begleiten - um die in solchen Fällen sicherlich nicht nur von mir gesehene, latente Gefahr eines Abgleitens von verbaler Gewalt in physische Gewalt zu mindern: So erklärte er selbst vor Gericht:

Bild: Aussschnitt aus seiner höchst fragwürdigen Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 21.08.2025 mit welcher er sehr wohl einräumt, dass es eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand.

Vielleicht liegt ja der kleine Unterschied darin, dass der andere Täter in Deutschland - anders als Skrziepietz -  nicht vorbestraft war und - anders als Skrziepietz - nicht auch noch ausgerechnet der Staatsanwaltschaft Kassel drohend mitteilte, dass er sich bewaffnet habe, denn die Kriminalhistorie des Andreas Skrziepietz weist wegen dieser Äußerung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes aus, welches sehr gut zum Datum 02.07.2024 und seiner Angabe „gestern“ passt:

01.07.2024 - Verstoß WaffG, Vg.-Nr.: 202400919591: In Anschreiben an die StA Kassel
kündigte der Besch. an, dass er sich bewaffnet hat. Der Ausgang des Verfahrens der
StA Hannover, Az.: 2527Js81823/24, ist nicht bekannt.

 Auszug: Nur ein Item dem polizeilichen Informationssystem, insgesamt gab es Einträge bezüglich des also reichlich polizeibekannten Andreas Skrziepietz, die - Stand 9. Januar 2025 knapp 3 Seiten füllen. Ich gehe davon aus, dass er inzwischen mehr Einträge in dieser beonderen Art „Krankenakte“ hat. Es finden sich darin auch Gründe, ihn als politisch motivierten Täter anzusehen, denn die Kriminalakte enthält auch sowas:

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a
StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belastigung durch
Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" hindigt der
BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild
Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl.
der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden. Der Ausgang des Verfahrens der StA
Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, ist nicht bekannt. 

Im September 2020 wurde der Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt und hat am 29.01.2026 öffentlich behauptet, dieses geschah nicht weil er Hitlerbilder verteilte, sondern weil er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Wörtlich: 

Ich wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.

Das kann man ihm glauben oder nicht. Aber weil der rechtsextreme und durch Straftaten auffällige Aktivist Andreas Skrziepietz trotz der Verurteilung in zahlreichen Artikeln so weiter machte ist er eben ein „Quaknazi“!

Mindestens bis zum 16. März 2026 verbreitete er auch noch den Artikel „Die Nazi-Partei CDU“ wegen dem (und weiteren Äußerungen) er im Frühjahr 2025 zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde - was am 28.10.2025 (ganz oder teilweise) rechtskräftig wurde.  Mit der Verurteilung drängte Skrziepietz unter Wiederholung der Beleidigungen selbst in die Öffentlichkeit. Das Spezial-Magazin NIUS, welches u.a. Lektüre und Sprachrohr rechtsradikaler Idioten ist, hat das tatsächlich veröffentlicht.

Dr. „berechtigt“ Skrziepietz beging die Straftat also trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter. Über eine aktuelle Verurteilung (womöglich wie beantragt zu 200 Tagessätzen a 30 Euro) schrieb Andreas Skrziepietz am 26.06.2026 in einem von von blogger.com wegen weiterer böser Verleumdungen und Beleidigungen schnell gelöschtem Ejakulat:

„Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands. [...] Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Das kann nur einem Wahn entspringen: Er wurde verurteilt weil er „die Wahrheit gesagt“ hat sondern weil er nach Ansicht der Geschädigten, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts meine Anwältin durch  öffentliche Schrift verleumdet und beleidigt hat. Er ist also sogar ein „erweitert uneinsichtiger, querulierender“ Straftäter.

Genau so geht „Quaknazi“. „Querulant“ übrigens auch.

Kein guter Tag.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Das Landgericht Kassel wird aus „formaljuristischen Gründen“ - also nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - vier Verfügungen gegen den Verleumder Andreas Skrziepietz aufheben. Das hätte auch anders entschieden werden können. Aufgehoben werden also:

Hintergrund ist, dass ich die vier Verfügungen an Andreas Skrziepietz „himself“ selbst zugestellt habe, statt an die ihn vertretende Anwältin der Kanzlei Haintz, die im Übrigen, wie ganz böse Zungen behaupten, „laut schreiend und wild mit den Armen rudernd aus der Kanzlei gerannt“ sein soll.  Eine Vertretung wurde mir zwar nicht angezeigt, mir wurde auch keine Empfangsvollmacht vorgelegt oder erklärt - aber das Landgericht meint, die Kanzlei stehe im Rubrum der Verfügung und es sei also falsch zugestellt worden, weshalb die Verfügung nicht „vollzogen worden“ sei.  Ich halte das für krude, auch für Unsinn - aber eine Berufung nicht für sinnvoll, weil den Gerichten diese Sorte „Formalscheiß“ nun mal wichtiger als Tatsachen sind und weil ich mir nicht sicher bin, ob das OLG das aufheben wird. Da gehe ich doch lieber einen anderen Weg.

Bei den folgenden Urteilen und Verfügungen bleibt es:

Damit ist auch die bereits gegen Andreas Skrziepietz wegen der verbotswidrigen Wiederholung einer Verleumdung verhängte Ordnungsstrafe NICHT aufgehoben - die bleibt gültig.

Ich werde Andreas Skrziepietz nunmehr das „ganz freundliche“ Angebot machen, sich mit mir zur Vermeidung der Hauptsacheklage für die Sachen außergerichtlich zu einigen, die erlassenen Verbote also als „letzte Regelung“ anzuerkennen und ein wirksames Strafversprechen für jeden Fall der Übertretung zu leisten. 

Lenkt der einschlägig vorbestrafte Wichtigtuer und Wicht nicht ein werde ich eine Hauptsacheklage einreichen in welcher Andreas Skrziepietz die üblen Beleidigungen und dreckigen Verleumdungen erneut verboten werden. Darin werde ich dann den durch den mutwilligen Aufhebungsantrag entstandenen Schaden geltend machen. Dann wird es - dieses Mal für Ihn - eben teurer.

Anders ausgedrückt: Den finanziellen Schaden, den er bald garstig bejubeln wird, den hat er dann selbst.

„Wer andern eine Gräbe grubt, fällt auf sich selbst herein.“

Ach so. Wenn er die in den Verfügungen getätigten Äußerungen wiederholt beantrage ich erneut eine Einstweilige Verfügung. Dann aber unter einer Streitwertangabe.

Markus Haintz wirbt mit Rechtsanwältin, welche die Kanzlei verlassen hat

 

Diese Mitteilung - partiell in bestem hessisch - stammt vom 3. Juli. Allerdings wirbt HAINTZ.legal (Markus Hainz ist Geschäftsführer) auch jetzt noch öffentlich damit, dass ebendiese Rechtsanwältin für die Kanzlei tätig sei:

Bildschirmfoto eines Ausschnitts der Webseite, wie diese am 7. Juli 2026 um 12:12:36 CEST (mitteleuropäische Sommerzeit) abgerufen wurde.

Wodurch es zum Bruch kam ist nicht bekannt. Fest steht, deren Gastspiel bei der Kanzlei begann erst im Oktober 2025 und war also Anfang Juli 2026 - nach nur 9 Monaten - schon wieder zu Ende.

Das die Frau noch wahrheitswidrig als Mitarbeiterin abzeigt wird liegt auch nicht am Brower-Cache, denn mit dem Abruf wurden folgende Header-Daten gesendet:

cache-control: max-age=80455
date:          Tue, 07 Jul 2026 10:12:36 GMT
expires:       Wed, 08 Jul 2026 08:33:31 GMT

Das Bewerben mit mit einer Person, welche die Firma verlassen hat, ist nach dem UWG höchst bedenklich. Da Haintz für die Webseite das Content-Management-System „Typo3“ verwendet müsste er die Seite auch schnell löschen können...

06.07.2026

„Dummheit, gepaart mit Arroganz“
Oder: die „Sorgfalt“ des „hochklugen“ Dr. med. Andreas Skrziepietz, der anderen beim Recherchieren helfen wollte.

Mein mehrfach frisch verurteilter Lieblingshassquaknazi Andreas Skrziepietz aus Hannover berühmt sich ja gerne mal eines Journalismus-Diploms, welches er allerdings nie hatte. Er gab auch an, im Bereich „Kommunikation oder Medien“ tätig zu sein:


Und, naja: Er wollte als „Docmacher“ anderen bei Doktorarbeiten helfen. Bei Text, Recherche und Statistik.

Wie das gehen soll, weiß ich nicht, weil sich hinsichtlich seiner geistigen Gene offensichtlich Dummheit und Arroganz gepaart haben.

Was ich nämlich weiß ist, dass er mehrfach behauptet hatte, ich hätte meine Domain „fastix.de“ abgeben müssen. Wie „sorgfältig“ der sehr selbstangebliche Diplom-Journalist hier „recherchierte“ kann man mit einem Klick zeigen:

Klicke auf: fastix.de!

Auch seine Aktivierungsmaßnahme zum „Webredakteur“ (Die Teilnahmeurkunde erklärte der nach eigener Ansicht ganz sicher sehr bescheidene Herr Skrziepietz nachträglich zum „Journalismus-Diplom“!) hat wohl eher nicht gebracht. Denn eine Domainabfrage (wie eine solche geht sollte da wohl mit gelernt werden) liefert folgendes Ergebnis: 

Domain: fastix.de
[...] 
Status: connect
Changed: 2007-02-28T11:49:12+01:00

Da hat sich also fast 20 Jahre lang nichts geändert. Und diese Änderung betraf nur die hinterlegte Mailadresse. Sonst hätte sich seit fast 30 Jahren daran nichts geändert.

Anders ausgedrückt: Der selbst ernannte „Diplom-Journalist“ Dr. med. Andreas Skrziepietz war zu dumm und zu arrgogant um wenigstens mal zu versuchen, die Webseite aufzurufen, hat in seinem blinden Hass und in krimineller Verleumdungsabsicht etwas als Tatsache behauptet, dessen Unwahrheit er entweder wusste oder ganz leicht feststellen konnte. Und zwar, weil es zu seiner Verleumdungsabsicht passte!

Annahmen auf Plausibilität zu überprüfen ist sowohl journalistische als auch wissenschaftliche Praxis.

Ich bin froh, dass dieser Medizin-Autor“ und ehemalige „Arzt im Praktikumgenau dieses Praktikum nie antrat: Man stelle ich sich vor, ich wäre damals bei einem Auftritt als IT-Trainer/Dozent in Hannover wegen irgendwas harmlosen zusammengeklappt und er hätte mich dann in der Uni-Klinik behandelt: Das wäre doch lebensgefährlich geworden!

Weil er sich  an seine eigenen Äußerungen so ungern erinnert:

Bildschirmfoto: Selbstbehauptung des verleumdenden „Haledol-Verordners“ Andreas Skrziepietz, dass er das Praktikum nie antrat. Ich vermute bis heute, dass er das gar nicht konnte und im Hinblick auf die späteren und später bekannt gewordenen strafrechtlichen Verurteilungen - u.a. wegen Volksverhetzung - meine ich auch den wahren Grund zu kennen.

„Covdiot“ will er übrigens nicht genannt werden. Aber seine öffentlichen Aussagen zu Covid19 haben bei gleicher Ursache auch in etwa die selbe „Qualität“ und einen ähnlich haltbaren Tatsachenhintergrund wie das hier gezeigte. Und wegen einigen seiner zahlreichen Falschzitate und unwahren Behauptungen über mich wurde er ja auch erst neulich in einem Hauptsacheverfahren verurteilt.

Uneinsichtig, ungebildet und dumm: Es gibt Covidioten auch in anderen „Geschmacksrichtungen“.

In Afrika haben Leute, die man in Deutschland wohl unter „Vollcovidioten“ buchen würde, ihr vermeintliches Recht durchgesetzt: Anwohner brennen Ebola-Zentrum im Kongo nieder titelt NTV.

Das grundlegende Problem, warum man Seuchen wider Erwarten nicht oder nur sehr schlecht unter Kontrolle bekommt, ist die schlimmte aller Seuchen: Dummheit, gepaart mit Arroganz.

Und falls jemand meint, unter den hetzenden Teuto-Covioten seien doch auch Leute, die Titel wie „Dr. med.“ tragen oder eine Zulassung als Rechtsanwälte hätten - also doch nicht dumm sein können, so sei mitgeteilt: 

„Geistige Degression kann viele Ursachen haben. Nur sind es die geistig degressierten, die sich, bezüglich der Erkrankung völlig uneinsichtig, einer Untersuchung oder Behandlung verweigern.“

Lieber veröffentlichen solche sowas:


 

05.07.2026

Fundstück: Hat Andreas Skrziepietz (Hannover) einen „Master of Arts“ im „Selbsternennen“?

Fundstück und Anlass dieses Artikels:

Im obigen Zusammenhang bedeutet „MD“ unzweifelhaft „medical doctor“ und „MA“ eben „Master of Arts“. Dass Andreas Skrziepietz einen Titel als „Master of Arts“ erworben hat, das halte ich für höchst zweifelhaft. Den „Dr. med.“ darf er noch führen. Bis die Medizinische Hochschule Hannover sich darüber im Klaren ist, ob seine Straftaten mit dem Arztberuf vereinbar sind. Zitat aus § 17 der Promotionsordnung der MHH:

„Der Doktortitel ist bei schwerem Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis oder rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, jeweils in Bezug auf die Promotion, oder einer Straftat, die gegen die ärztliche oder zahnärztliche Berufsordnung verstößt, zu entziehen.

In §3 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen steht:

„Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist.“

im von den Ärzten zu leistende, Gelöbnis steht dann noch:

„Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.“

Mit seinem niedrigen Hassen und Hetzen ist das alles nicht in Übereinstimmung zu bringen. Ich habe dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft also den Hinweis gegeben, die Verurteilungen dem Prüfungsamt zu melden. Im Negativfall kann, wie deren Promotionsordnung aussagt, der Titel aberkannt werden.

Verbreitet hat die Behauptung, er sei „MA“, also  „master of arts“ wie oben ersichtlich der Verlag „Sage Journals“. Allerdings muss man, wenn man da Werke einreicht, zu jedem Werk eine Autorenliste beifügen. Hierbei ist es üblich auch die Titel der Autoren anzugeben und es wird vom Verlag verlangt, bestehende Verbindungen zu Hochschulen anzugeben. Man kann viel glauben - aber ich glaube nicht, dass der Verlag „Sage Journals“ den angeblichen Titel als „Master of Arts“ erfunden hat. Das war, so vermute und denke ich, ein gewisser Andreas Skrziepietz aus Hannover höchstselbstpersönlich. Der neigt dazu „schwer aufzuschneiden“:

Die Geschichte erinnert mich nämlich daran, dass er

  • auch schon vor Gericht in einer Klage behauptete ein „Diplom-Journalist“ zu sein, in dem er behauptete, er habe ein Journalismus-Diplom und vor einem anderen Gericht - wieder in einer Klage - bestritt, dass er sich zum „Diplom-Journalist“ ernannt habe. Das Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs wurde nach § 154 StPO eingestellt, weil er wegen anderen Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten habe. Die er auch erhielt. Und wenig später noch eine.
  • verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“ - und vor Gericht sodann die Unwahrheit einem Verlag zuschob. Nur hatte er das Dokument mit dieser Aussage auf seinem Server veröffentlicht - und also selbst verbreitet. Weshalb das AG Hannover mir zubillgte, ihn in diesem Zusammenhang berechtigt ein „Großmaul“ zu nennen.
  • darauf besteht, dass er „Arzt“  gewesen sei, weil er vor 30 Jahren mal eine Zulassung zum „Arzt im Praktikum hatte, welches er - nach eigenen Behaupten nie leistete und seit dem offenbar auch nicht auf dem Gebiet der Medizin tätig ist. Bekannt ist, dass „Dr. KeinArzt“ Skrziepetz öffentlich im Forum der Ärtzezeitung mit seinen eigenen Erfahrungen mit dem Jobcenter prahlte, sich zwei Saisons lang als Schauspieler auf einer Kleinstbühne bemühte, vom 31.01. bis 31.05.2013 an einer Aktivierungsmaßnahme teilnahm, sich danach offenbar (und aus offensichtlichen Gründen erfolglos) als „Webdesigner“ versuchte und natürlich seine wohl ebenso erfolgsfreie „Docmacher“-Nummer. Es war dem „Ex-Perte“ (Was ist ein „Perte“? Was macht er seit er kein „Perte“ mehr ist?) nicht zu peinlich deshalb zu klagen - und das obwohl ihm jedem mit funktionierendem Verstand klar sein dürfte, dass viele seine damalige Zulassung zum Praktikum ganz deutlich von der Berufszulassung unterscheiden: Eine Zulassung zum Arztberuf hatte er nämlich nie.
  • Dem Landgericht Frankfurt wollte er weis machen (die ihn vertretende Kanzlei Haintz trägt den Gerichten auch wahnhaft anmutenden Gedankenmüll von Mandanten vor, den angesehene Rechtsanwälte nie vortragen würden), als „Mediziner“ könne und dürfe der Noch-Dr. „berechtigt“ Diagnosen auf dem Gebiet der Psychiatrie stellen und sich in diesem Zusammenhang quasi alles erlauben.
  • Aktuell versucht sich „Dr. Verleumdicus“ Skrziepietz - diesen „Ehren“-Titel habe ich ihm nichtamtlich verliehen um sein hassvoll-hässliches Schriftschlecht zu würdigen - in übler und niedriger Verleumdungsabsicht dennoch wieder darin, mich krank zu schreiben.

Obige 5 Punkte sprechen übrigens - neben und zusammen mit den zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen des Andreas Skrziepietz - durchaus für eine Störung. Und zwar eine für eine narzistische Verhaltensstörung. Und zwar eine ausgewachsene!


03.07.2026

„Faxversand war erfolgreich“
Oder: Herr Andreas Skrziepietz: Wer ist hier ein Soziopath?

Ich habe heute per Telefax einen Verfügungsantrag gegen Andreas Manfred Skrziepietz gestellt, weil der nach eigenem öffentlichen Bekunden frisch verurteilte Verleumder und rechtsextreme Hassblogger mich jüngst als „bekennenden Wähler der Kindersexpartei“ (sonst bezeichnet er „Die Grünen“ so) verleumdet und mich so vorsätzlich der Gefahr von Gewaltakten durchdrehenden Pöbels ausgesetzt hat. Wie Dinge liegen werde ich am Sonntag um 17:01 Uhr den nächsten versenden. Es kann gut sein, dass allein das Landgericht Kassel ihm am 7.7.2026 insgesamt etwa 65 Äußerungen über mich verboten haben wird.

Das Aktenzeichen des zusätzlich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens habe ich schon: StA Göttingen, 805 Js 29595725, den neuen Verfügungsantrag sende ich noch heute als Strafantrag nach.

Besondere Beachtung sollte folgendes finden: Nach eigenem öffentlichen  Bekunden wurde Andreas Skrziepietz im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er, den genauen Wortlaut hat er nicht veröffentlicht, die Grünen als „Kinderficker“ verhetzte. Er hat das über Jahre und auch nach der Verurteilung immer wieder getan. Und ich denke, der Rechtsstaat hat versagt, weil es diesem nicht gelang, dem sich für „berechtigt“ haltenden, völlig uneinsichtigen Andreas  Skrziepietz solches kriminelles Verhalten zu enmerdieren und ihn nach §153a Absatz 1 Nr. 8 StPO dazu zu bewegen „fast freiwillig“ zum Psychiater zu gehen. Er beging und begeht seit dem immer wieder Straftaten - wurde mehrfach verurteilt - und setzt sich sodann auch über Urteile hinweg. Ein erster Ordnungsmittelbeschluss erging bereits.

Und Andreas Skrziepietz erhielt heute zwei Abmahnungen. Auch per Fax. Unter vielem anderem verunglimpft er mich auch mal wieder als „Soziopath“, was die eingangs gestellte Frage aufwirft.

Da er, wie schon Anfang des Jahres, auf die erste Abmahnung hin lediglich weitere strafbare Verunglimpfungen veröffentlichte, wird er wohl nicht einlenken.

Ähnliches geschah auch schon neulich in Bezug auf den Strafprozess vor dem AG Hannover, der (zunächst) mit einem Strafbefehl endete: Andreas Manfred Skrziepietz erschien am 16. Juni 2026 nicht um 14:00 Uhr (so lautete die Ladung) zur Verhandlung (angeblich weil er wähnte, diese fände um 15:00 Uhr statt). Statt einen Irrtum bei sich wenigstens zu vermuten ging er ansatzlos dazu über, die ihn korrekt nach § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren verurteilende Richterin, meine Anwältin (die ist Geschädigte) und auch mich zu verleumden. Über die Richterin behauptet er u.v.a., diese hätte ihm und seinem Anwalt den geänderten Termin (eine Terminänderung gab es nie!) nicht mitgeteilt und unterstellt dieser (für mich: offensichtlich unwahr) diverse weitere Rechtsbrüche. Die aber völliger Quatsch sind, nehmen wir die angeblich zu Unrecht verweigerte Protokolleinsicht noch in der Verhandlung. Da mal im Gesetz nachzulesen kommt dem Herrn Skrziepietz, dessen querulatorische Fragen (wie „Befürworten Sie Masseneinwanderung?“) an die Zeugen teils keinerlei Bezug zum Prozessstoff hatten und oft zurück gewiesen wurden, nicht in den Sinn.

Update:  

Da Skrziepietz seiner gar mächtigen und gewaltigen Leserschaft (also wohl Markus Haintz) den Gedanke nahe legt, ich hätte womöglich illegale Ton- oder Bildaufnahmen von der Verhandung gemacht: Nein. Das habe ich nicht. (Und wo haben denn Laptops bitte die Kamera? Wieso bitte glaubt er, dass ich mein Publikum zum Kotzen bringen will?) 

Aber für mein Publikum wäre es sicherlich sehr interessant selbst nachsehen zu können wie hässlich wohl ein Typ ist, der so viel Hass durch Verleumdungen und Beleidigungen ejakuliert und seine eigene Dummheit auf diese Weise zu Markte trägt, wie Andreas Skrzipietz es auch gegenwärtig tut. Ich kann jedem und jeder aus eigener Ansicht versichern, dass in dieser Hinsicht alle Erwartungen bis hin zur Vorsilbe „erz“ erfüllt werden. Vielleicht war es ja pures Mitleid, dass er bisher immer nur geringe Strafen erhielt.

Sein Artikel (den ersten den ich abmahnte) in dem er aus Wut über eine strafrechtliche Verurteilung eine Richterin, meine Anwältin und auch mich auf das niedrigste und übelste verleumdet, sprechen eindeutig für eine soziopathische Störung. Und zwar eine schwere. Und zwar bei ihm. Ich sehe darin ganz konkrete Merkmale des Narzissmus und der Querulanz.

Strafanzeige ist auch gestellt, alles andere kläre ich, wenn er - wie ich allerdings erwarte - die Verleumdungen nicht entfernt und die Unterlassungserklärung nicht abgibt. Gibt er nicht klein bei wird das Landgericht am 7.7. noch genauer wissen, was er wirklich ist, weil am Sonntag um 17:01 der vorbereitete Verfügungsantrag rausgeht.

Apropos  7.7.2026: Der Verleumder Skrziepietz will 4 Verbotsverfügungen aus formalen Gründen aufgehoben haben und vermeint, er habe schon gewonnen, ist sich da ganz sicher: er würde nicht erscheinen, weil er schon wisse wie es augehe, quakte er. Es kann gut sein, dass er alsbald noch mehr austickt und noch mehr Richter verunglimpft und schwerstquerulierend auf eine „linksgrün versiffte Justiz“ nun auch in Kassel (wie er es schon anlässlich ihm nicht gefallender Urteile über die in Niedersachsen bzw. Hannover getan hat) schimpft (was ihn dann einmal mehr als Quaknazi ausweist). Denn meine Anwältin wird zum richtigen Zeitpunkt vier Entgegnungen vorlegen. Auf diese und deren Inhalt darf er also noch das ganze Wochenende gespannt sein. Ich glaube nur nicht, dass sein Anwalt Haintz ihm erklären wird, was da steht und das er es selbst versteht glaube ich noch sehr viel weniger.

Ich denke, wenn und falls in der Kanzlei Haintz irgendwelcher Verstand vorhanden ist, nehmen die alle vier Aufhebungsanträge für Skrziepietz zurück. Allerdings müsste der zustimmen und, da Haintz in vielen Punkten ein recht ähnliches psychisches Strickmuster wie der ihm sicherlich sehr sympatische Andreas  Skrziepietz aufweist, vermute ich, der wird ihm nicht dazu raten.