03.07.2026

„Faxversand war erfolgreich“
Oder: Herr Andreas Skrziepietz: Wer ist hier ein Soziopath?

Ich habe heute per Telefax einen Verfügungsantrag gegen Andreas Manfred Skrziepietz gestellt, weil der nach eigenem öffentlichen Bekunden frisch verurteilte Verleumder und rechtsextreme Hassblogger mich jüngst als „bekennenden Wähler der Kindersexpartei“ (sonst bezeichnet er „Die Grünen“ so) verleumdet und mich so vorsätzlich der Gefahr von Gewaltakten durchdrehenden Pöbels ausgesetzt hat. Wie Dinge liegen werde ich am Sonntag um 17:01 Uhr den nächsten versenden. Es kann gut sein, dass allein das Landgericht Kassel ihm am 7.7.2026 insgesamt etwa 65 Äußerungen über mich verboten haben wird.

Das Aktenzeichen des zusätzlich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens habe ich schon: StA Göttingen, 805 Js 29595725, den neuen Verfügungsantrag sende ich noch heute als Strafantrag nach.

Besondere Beachtung sollte folgendes finden: Nach eigenem öffentlichen  Bekunden wurde Andreas Skrziepietz im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er, den genauen Wortlaut hat er nicht veröffentlicht, die Grünen als „Kinderficker“ verhetzte. Er hat das über Jahre immer wieder getan. Und ich denke, der Rechtsstaat hat versagt, weil es diesem nicht gelang, dem sich für „berechtigt“ haltenden Skrziepietz solches kriminelles Verhalten zu enmerdieren und ihn „fast freiwillig“ nach §153a Absatz 1 Nr. 8 StPO zum Psychiater zu schicken. Er beging und begeht seit dem immer wieder Straftaten und setzt sich auch über Urteile hinweg. Ein erster Ordnungsmittelbeschluss erging bereits.

Und Andreas Skrziepietz erhielt heute zwei Abmahnungen. Auch per Fax. Unter vielem anderem verunglimpft er mich auch mal wieder als „Soziopath“, was die eingangs gestellte Frage aufwirft.

Da er, wie schon Anfang des Jahres, auf die erste Abmahnung hin lediglich weitere strafbare Verunglimpfungen veröffentlichte, wird er wohl nicht einlenken.

Ähnliches geschah auch schon neulich in Bezug auf den Strafprozess vor dem AG Hannover, der (zunächst) mit einem Strafbefehl endete: Andreas Manfred Skrziepietz erschien am 16. Juni 2026 nicht um 14:00 Uhr (so lautete die Ladung) zur Verhandlung (angeblich weil er wähnte, diese fände um 15:00 Uhr statt). Statt einen Irrtum bei sich wenigstens zu vermuten ging er ansatzlos dazu über, die ihn korrekt nach § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren verurteilende Richterin, meine Anwältin (die ist Geschädigte) und auch mich zu verleumden. Über die Richterin behauptet er u.v.a., diese hätte ihm und seinem Anwalt den geänderten Termin (eine Terminänderung gab es nie!) nicht mitgeteilt und unterstellt dieser (für mich: offensichtlich unwahr) diverse weitere Rechtsbrüche. Die aber völliger Quatsch sind, nehmen wir die angeblich zu Unrecht verweigerte Protokolleinsicht noch in der Verhandlung. Da mal im Gesetz nachzulesen kommt dem Herrn Skrziepietz, dessen querulatorische Fragen (wie „Befürworten Sie Masseneinwanderung?“) an die Zeugen teils keinerlei Bezug zum Prozessstoff hatten und oft zurück gewiesen wurden, nicht in den Sinn.

Update:  

Da Skrziepietz seiner gar mächtigen und gewaltigen Leserschaft (also wohl Markus Haintz) den Gedanke nahe legt, ich hätte womöglich illegale Ton- oder Bildaufnahmen von der Verhandung gemacht: Nein. Das habe ich nicht. (Und wo haben denn Laptops bitte die Kamera? Wieso bitte glaubt er, dass ich mein Publikum zum Kotzen bringen will?) 

Aber für mein Publikum wäre es sicherlich sehr interessant selbst nachsehen zu können wie hässlich wohl ein Typ ist, der so viel Hass durch Verleumdungen und Beleidigungen ejakuliert und seine eigene Dummheit auf diese Weise zu Markte trägt, wie Andreas Skrzipietz es auch gegenwärtig tut. Ich kann jedem und jeder aus eigener Ansicht versichern, dass in dieser Hinsicht alle Erwartungen bis hin zur Vorsilbe „erz“ erfüllt werden. Vielleicht war es ja pures Mitleid, dass er bisher immer nur geringe Strafen erhielt.

Sein Artikel (den ersten den ich abmahnte) in dem er aus Wut über eine strafrechtliche Verurteilung eine Richterin, meine Anwältin und auch mich auf das niedrigste und übelste verleumdet, sprechen eindeutig für eine soziopathische Störung. Und zwar eine schwere. Und zwar bei ihm. Ich sehe darin ganz konkrete Merkmale des Narzissmus und der Querulanz.

Strafanzeige ist auch gestellt, alles andere kläre ich, wenn er - wie ich allerdings erwarte - die Verleumdungen nicht entfernt und die Unterlassungserklärung nicht abgibt. Gibt er nicht klein bei wird das Landgericht am 7.7. noch genauer wissen, was er wirklich ist, weil am Sonntag um 17:01 der vorbereitete Verfügungsantrag rausgeht.

Apropos  7.7.2026: Der Verleumder Skrziepietz will 4 Verbotsverfügungen aus formalen Gründen aufgehoben haben und vermeint, er habe schon gewonnen, ist sich da ganz sicher: er würde nicht erscheinen, weil er schon wisse wie es augehe, quakte er. Es kann gut sein, dass er alsbald noch mehr austickt und noch mehr Richter verunglimpft und schwerstquerulierend auf eine „linksgrün versiffte Justiz“ nun auch in Kassel (wie er es schon anlässlich ihm nicht gefallender Urteile über die in Niedersachsen bzw. Hannover getan hat) schimpft (was ihn dann einmal mehr als Quaknazi ausweist). Denn meine Anwältin wird zum richtigen Zeitpunkt vier Entgegnungen vorlegen. Auf diese und deren Inhalt darf er also noch das ganze Wochenende gespannt sein. Ich glaube nur nicht, dass sein Anwalt Haintz ihm erklären wird, was da steht und das er es selbst versteht glaube ich noch sehr viel weniger.

Ich denke, wenn und falls in der Kanzlei Haintz irgendwelcher Verstand vorhanden ist, nehmen die alle vier Aufhebungsanträge für Skrziepietz zurück. Allerdings müsste der zustimmen und, da Haintz in vielen Punkten ein recht ähnliches psychisches Strickmuster wie der ihm sicherlich sehr sympatische Andreas  Skrziepietz aufweist, vermute ich, der wird ihm nicht dazu raten.

02.07.2026

Drei Fragen an den vorlauten „Quatschanzeigenhauptmeister“ Markus Haintz (Köln):

Herr Markus Haintz: Sie querulieren doch so gerne mit Quak- und Quatschanzeigen gegen andere, die dann (wie erst neulich geschehen) wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes nach §§ 152 Absatz 2,  160 Absatz 1 StPO zurück gewiesen werden (weitere Beispiele hier verlinkt)[¹]:

(1. Frage:) Haben Sie denn den kriegsbeginnenden FIFA-Friedenspreisträger Donald Trump schon wegen Titelmissbrauchs angezeigt? „Guggst Du hier:“!

(Bericht bei NTV.)

Donald Trump (Spitzname „Porzellanladenelefant“) tritt in einem KI-Video als „MD“ („medical doctor“) auf - ohne einen solchen Titel zu besitzen. Und hat damit schon mal viel mit Ihrem Mandant Andreas Skrziepietz gemein, der sogar vor Gericht unwahr vormachte, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben, was Ihre Kanzlei so vergeblich wie „allen Ernstes“ zu rechtfertigen versuchte. Und schwafelt, dass er mal „Arzt“ gewesen sei, weil er vor 30 Jahren (also im vorigen Jahrtausend und als England noch eine Königin hatte!) eine Zulassung zum Praktikum besaß - welches er (nach eigenem Behaupten!) nicht einmal antrat.

Oder erscheint Ihnen der Donald Trump Ihnen dafür nicht als „ausreichend linksgrünversifft“?

Befürchten Sie etwa, dass eine solche Strafanzeige von Ihrem von Ihnen so begeisterten Publikum aus durchgeknallten Fanboys der russischen Kriegsverbrechen, Quaknazis, Querschwaflern, Covidioten, Reichsbürgern, Klimaleugnern, quakenden Dauer-Kommentatoren (welche ich aufgrund deren Äußerungen für Judenhasser halte) und anderen (potentiellen) Psychiatriepatienten eine solche Strafanzeige nicht goutieren und beklatschen würde?

(Beifrage 1a) Oder liegt es an der gegenseitigen Sympathie unter Leuten, die ihren Name gerne

ÜBERGRO

schreiben? Und deshalb von so manchem oder so mancher für „ausgemachte Narzissten“ gehalten werden?

(Ihre Unterschrift, die aussieht wie die eines Schülers der zweiten Klasse in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts des vorigen Jahrtausends - was durchaus auch „medizinisches“ Interesse weckt - wollen Sie ja nicht veröffentlicht sehen...)

(2. Frage) Und wo und wann demonstrieren Sie denn als nächstes und fordern dazu auf, die Verfassung zu schützen, Sie leberwurstbeleidigter „Held der Meinungsfreiheit“?

Ich möchte das wissen, um nicht mit elektrisch verstärktem Lärm und Ihrem unfassbar blöden Sermon belästigt zu werden. Ich würde deshalb auch gern andere warnen, damit Sie unter Ihren guten Freunden bleiben.

(3. Frage) Und wann ändern Sie Ihren Namen in „HEINZ Wicht.ig”?

¹) Ich habe die den Fall betreffende und etliche anderer Ihrer Quatschquakanzeigen dem LG Kassel vorgelegt. Sie wissen schon: Das LG Frankfurt wollte sich mit ihrem punktuell unsachlichem und unrichtigen Geschwafel nicht befassen, hatte aber „Bedenken“ bezüglich Ihres Antrages.

 

P.S.:

Nachricht vom Schlosser an den sich selbst für „fähig“ haltenden Jurist:

Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig. Nein! Nicht die Staatsanwaltschaft. Bis die es - wegen der der vielen Quatschanzeigen von Ihnen und solchen wie Ihnen (nehmen wir Ihren Idealmandant Andreas Skrziepietz) - schaffen, Ordnungswidrigkeitsanzeigen an das zuständige Ordnungsamt abzugeben, verjähren („wie jedes Kind weiß“) die Sachen doch!

Sie sind ein großfressiger Anwalt aus dem Westen, wuchsen mit den hießigen Rechtssystem auf; ich bin hingegen bin nur ein Schlosser, der in der Ostzone (DDR) sozialisiert wurde. Da hätten wir dann doch noch eine 4. Frage

„Wieso (zum heiligen Ivo!) wissen Sie das denn nicht?“

Eine der Anzeigen mit denen Markus Haintz das Justizsystem und die Steuerzahler belastet.

 

01.07.2026

Feige verschwiegen: Urteil gegen großmäuligen Quaknazi wurde im Oktober 2025 rechtskräftig.

Wie mir erst heute bekannt wurde ist ein bekannter, Hass- und Hetzblogger aus Hannover nach der Berufung gegen seine, von ihm dummdreist querulierend in die Öffentlichkeit getragene erstinstanzliche Verurteilung vom März 2025 (zu 75 „Tagessätzen“ a 15 Euro) am 28.10.2025 in der Berufung rechtskräftig verurteilt.

„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“ hatte der zum „pluralis majestatis“ neigende am 2. April 2025 noch großmäulig im Putin-Freunde-, Querfasler-, Klimaleugner-, Covidioten- und  Quaknazi-Magazin Nius.de krass querulierend angekündigt.

Daraus wurde wohl nichts. Das Scheitern hat der 58-jährige übrigens feige verschwiegen und die Strafe nebst den Kosten für beide Verfahren wahrscheinlich von seiner Mammi aufbringen lassen.

 

P.S.:

Na, Andilein? Kommen jetzt wieder Kommentare, die meine längst verstorbene Schwester getätigt haben soll? Wieder solche? Was für ein Heinz muss man sein, um sowas zu tun? Sag schon, Du musst es doch wissen:

 

 

30.06.2026

„Kein ganz frei fliegender Gerichtsstand“
Über: Quak-Klagen, das LG Frankfurt, eine „neue“ Auslegung des § 32 ZPO, zulässige richterliche Willkür und den Anwalt Markus Haintz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat ihre Zuständigkeit für ein Verfahren des nur angeblichen, sehr selbst ernannten „Kämpfers für Meinungsfreiheit“ Markus Haintz aus Köln gegen mich (Kassel) verneint.

Dieser hatte dort einen sehr merkwürdigen Verfügungsantrag gestellt und sich darauf berufen, er unterhalte in Frankfurt eine Zweigniederlassung und sei deshalb dort betroffen. 

Bild: An der Adresse ist kein „Stundenhotel“ sondern ein Anbieter für „Stundenbüros“ tätig. Sowas nutzen häufig Briefkastenfirmen.

Doch, (wohl) weil die 3. Zivilkammer nicht unbedingt mit Quak-Klagen von nur vorgeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“, Media-Haintzen, Media-Heinzen oder vorbestraften rechtsextremen Querulanten überhäuft werden will, hatte diese schon in einem früheren Termin angekündigt, solche Verfügungsanträge künftig an das LG Kassel zu verweisen.

Und diese Ankündigung, im Rahmen zulässiger und nachvollziehbarer richterlicher Willkür auch wahr gemacht:

Dort hat sich der Kölner Strafanzeigenhauptmeister Markus Haintz (dessen Rauswurf die Rechtsanwaltsanwaltskammer derzeit mit ulkig anmutenden Argumenten verweigert) allerdings schon böse blamiert.

Immerhin hat er nicht „vollqueruliert“ sondern sodann die Verweisung an das LG Kassel beantragt.

Ich habe jetzt noch fast zwei Wochen Zeit, zu seinem wirklich ulkigen Verfügungsantrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist schon fertig, aber nicht versandt: Ich habe einfach noch nicht entschieden, ob ich ihm selbst die Niedelage beibringen will oder mich rechtlich vertreten lasse - um ihm dann beim Spendenbetteln zuzujubeln.

Mal sehen, ob es vor der zu erwartenden Zurückweisung überhaupt eine Verhandlung gibt. Und: Mal sehen, ob Haintz weiter „schöne“ neue Artikel über seine unfassbar blöd anmutenden Strafanzeigen schreibt wie am 15.06.2026 und 26.06.2026, darin Politiker verleumdet und das Scheitern der Strafanzeige(n) nach § 152 Abs. 2 StPO, § 161 Abs. 1 StPO („Nichtmal ein Anfangsverdacht, Sie Rechtsanwalt!“) vorausahnend die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Dreck zieht - fast so wie es sein Mandant Andreas Skrziepietz tut.

Den letzten Satz des ersten Absatzes im obigen Schreiben hat Markus Haintz entweder nicht verstanden oder hofft, dass das LG Kassel anders entscheidet. Das wird auch: Anders als er erhofft!

Ich würde ihm ja zur Rücknahme des Verfügungsantrages raten. Aber auf mich wird der „unbelehrbar“ wirkende Kölner Strafanzeigenhauptquakmeister Markus Haintz eher nicht hören. Vielleicht auf das nach der hier erwarteten Zurückweisung auf das Oberlandesgericht, den BGH, das Verfassungsgericht - oder muss der „liebe“ Herrgott ihn zwecks Verdeutlichung mit Blitz und Donner zu Boden strecken? (Mit Regenbögen hat er es nicht so.)

 

 

23.06.2026

Stalker, geistig degressiert


 
  • „Reinholz“ schreibt man groß. Wie alle Namen.
 
  • „Verhandlung“ schreibt man groß, wie alle Substantive.
  • Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die vor Gericht vortragen, verstoßen nicht gegen Persönlichkeitsrechte.
  • Bei der nächsten Verhandlung? AG Hannover? Strafprozess? 
Wäre ich so ein Rechtschreibnazi, der sich öffentlich blamiert, in dem er sich in der Manier primitivster Narzisten - und dabei selbst grobe Rechtschreibfehler machend - über andere zu erheben versucht, dann würde ich endlich mal zum Arzt gehen um die daraus erkennbare geistige Degression untersuchen zu lassen. Es könnten sich Wege zu einer Verlangsamung und damit einem längeren selbstbestimmten und selbständigen Leben eröffnen und vermeiden, dass die 85-jährige Mutter nach vier Jahrzehnten wieder die rechtliche Betreuung ihres inzwischen 58-jährigen Sohnes übernehmen muss. 

Wenn ich dann noch sowas lese:

Wirklich beeindruckende Logik. Da fällt mir nur ein: „Ein Quaknazi ist ein Quaknazi, bleibt ein Quaknazi, quakt dummes Nazizeug.“

Aus dem oben verlinkten und sodann dem hier gezeigten Text wird einmal mehr die enge Verquickung von Nazis und Covidioten deutlich.

Danke! Du wahres und richtiges Aushängeschild „Deines“ Vereines.

21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


19.06.2026

Kurznachricht: Die ganz dumme Wut des Prozessverlierers Andreas Skrziepietz
Verleumder aus Hannover will offensichtlich Irre zu Gewalt aufstacheln

Andreas Skrziepietz, ein wohl typischer und zudem einschlägig vorbestrafter Mandant des für betreutes Verlieren“ berühmten Kölner Rechtsplärrers Markus Haintz, verleumdet mich - offenbar aus Wut über einen verlorenen Prozess - als Wähler einer „Kindersexpartei“.

Das nenne ich mal „dumme Wut“ und ich werde, wenn der Hassmich nicht klein beigibt, in Kürze eine gerichtliche Verfügung an ihn zuzustellen haben. Außerdem werde habe ich Strafanzeige erstatten erstattet sowie Strafantrag gestellt und auch dabei darauf eingehen argumentiert,  dass diese Verleumdung in besonderer Weise geeignet und offenbar auch dazu bestimmt ist, Irre zu Gewalt gegen mich aufzustacheln.