02.06.2026

Bald Andrea Mania Skrziepietz?

Die Bilder der wirklich süß krakelenden Marla Svenia Liebich aus Plzen lassen mich voller Vorfreude ahnen, was demnächst mit Andreas Manfred Skrziepietz passiert...

Übrigens meint sein Anwalt in gleich vier Fällen, die ZWEITE Zustellung einer einstweiligen Verfügung, welche lediglich zur „Verdeutlichung des Vollstreckungswillens“ des Gläubigers an den Schuldner (vorliegend also Skrziepietz) erfolgen „soll“ und an „auch“ an den Vertreter (Haintz himself) mit „gleicher Wirkung“ erfolgen „kann“, an den Anwalt zugestellt werden „muss“, sonst nichtig sei.

Einschlägige Urteile nennt er nicht... wie auch? Markus Haintz hat im Übrigen zwar den Skrziepietz in den Verfahren vertreten - weshalb die eigentliche Zustellung der Beschlüsse in sein Anwaltspostfach erfolgte - aber hat sich mir gegenüber eben gerade nicht als „Zustellungsbevollmächtigter“ ausgewiesen. 

Ich indes habe ein wenig nachgelesen, nenne die Ansicht des al „rechtsirrig“, und rate Andreas Skrziepietz zu zwei Handlungen:

  1. Sich weiter an die Verfügungen des LG Kassel, 10 o 456/26 vom 22. April 2026, 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026, 10 o 300/26 vom 19. März 2026, 10 o 301/26 vom 19. März 2026, 10 o 360/26 vom 31. März 2026, 10 o 321/26 vom 08. April 2026, 10 o 310/26 vom 16. April 2026 halten. 
  2. Bei seiner Mutti schon mal einen Finanzbedarf von bis zu € 160.000 goog_1490509614(auch für die nun fälligen 7 Hauptsachen) anzumelden.

Alternativ kann er gerne und binnen einer Woche rechtswirksam erklären, dass er diese als „letzte Regelungen“ anerkennt. Dann verschwendet er weniger vom Erbe. Ich rate zu einem einfachen Einschreiben mit Sendungsverfolgung.

01.06.2026

„Morgen Kinder wird's was geben,
morgen kommt das Großmaul dran!“

Dienstag, 02. Juni 2026 12:30, Saal 2288 (Altbau) AG Hannover, gleich am Hauptbahnhof.

„Leidet“ Markus Haintz (Köln) unter einer „pekunär bedingten Leseschwäche“?

Diese Frage stelle ich mit Begründung ganz unten im verlinkten Artikel Andreas Skrziepietz verliert, verliert , verliert - Fragwürdige Behauptung des Markus Haintz“. 

30.05.2026

Gelesen: „Krankenkasse registriert Rekordzahl möglicher Behandlungsfehler“

(Zum Artikel bei NTV

Mich interessiert daran vor allem ein Satz:

TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen verwies auf eine weitere strukturelle Schwäche: "Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen", sagte er den Funke-Zeitungen.

Die Versicherten selbst wohl nicht. Aber ich habe in den frühen 90ern mal ein Praktikum bei einer Betriebskrankenkasse gemacht. Aufgabe war eine in den Folgejahren auf „Knopfdruck“ wiederholbare, (halb-)automatische Erstellung des Jahresgeschäftsberichts genau dieser BKK mit vielen tollen Diagrammen aus den Buchungsdaten (die mussten dazu von einem Unix-Server exportiert und eingelesen werden). Letzteres war das „halb“ vor „automatisch“. Also ein typischer IT-Job, den übrigens oft Freiberufler erledigen und das auch dürfen, denn das wäre „Systemsoftware“, die sich eben von „Gemeinsoftware“ dadurch unterscheidet, dass diese für genau einen Anwendungsfall und das System des Kunden entwickelt wird. 

Nach dem ich den Job in vier Wochen statt 3 Monaten erledigt hatte stellte sich die Frage nach meiner Verwendung, denn ein Vertrag ist schließlich ein Vertrag und muss bedient werden. Also habe ich einer der Kolleginnen geholfen und stichprobenartig Abrechnungen von Ärzten geprüft - womit ich beim Thema bin. Sprich die Abrechnungsdaten und Krankschreibungen sorgfältig gelesen und, wenn mir eine Verordnung (Medikamente oder andere Behandlungsmaßnahmen) nutzlos oder krude erschien, die zuständige Kollegin alarmiert. Welche sich das das dann ansah. 

Die hat, sofern ich richtig lag, dann den Arzt bzw. die Ärztin konsultiert und ihm die Leviten gelesen. 

Allerdings lagen die „Probleme“ regelmäßig eher an schlampiger Dokumentation. Volkstümlich ausgedrückt: Wenn also ein Arzt ein Medikament gegen Kopfschmerzen verschrieben hatte aber in seiner Abrechnung die ICD-Codes für Magenschmerzen notierte konnte es gut sein, der Patient hatte schlicht beides und dazu ein Alkoholproblem. Aus unbegreiflichen Gründen konnte der Arzt oder die Ärztin aber nur eines davon erfassen.

Ich denke, wir haben außer Geldverschwendung auch Einiges anderes korrigiert.

Meine „medizinischen“ Vorkenntnisse bestanden bis dato darin, eine Person durch die Prüfungen einer akademischen Laufbahn auf dem Gebiet der Pharmazie gebracht zu haben... diese Person hat übrigens einen tollen Job bekommen, weil der Personalchef auf Grund der Tatsache, dass deren Bewerbungsschreiben offensichtlich mit einem Computer erstellt und ausgedruckt wurde, annahm, dass diese auch über solche Kenntnisse verfügt:

(Foto von --Xocolatl 19:17, 30 June 2007 (UTC) - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2326983)


Ich kenne da eine kriminelle Großfresse, die hat zwar Medizin studiert, vor 30 Jahren mal eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“ gehabt, dieses nie angetreten, sich statt dessen erfolgsfrei als Schauspieler auf Kleinstbühnen, dem Übersetzen und Vorlesen von Büchern Dritter versucht - also womöglich in ihrem beschissen anmutenden Leben weniger auf dem Gebiet der Medizin tat als ich - und behauptet, obwohl diese Eminenz nie den Arztberuf ergriffen hat und auch selbst vor Gericht angab, die Berufszulassung nie beantragt zu haben, dreist „Ich war Arzt“

Derselbe Hetzer zerbricht sich meinen Kopf, ob ich als Freiberufler tätig sein darf, kommt auch da beim Lesen nur soweit wie es seinem krude funktionierendem Hirn gefällt. Also begreift der folgendes nicht oder will es nicht begreifen:

Beispiele für Berufe, die bisher regelmäßig den freien Berufen zugerechnet wurden:  

EDV-Berater, soweit er Systemsoftware entwickelt. Dies ist ein dem Ingenieur (Katalogberuf der freien Berufe) ähnlicher Beruf. Dies gilt sowohl für den Hochschulabsolventen (Dipl.-Informatiker oder vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung) als auch für den Autodidakten, der den Nachweis entsprechender theoretischer Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringt

(siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofes)

Zum Glück ist dieser „Nixkneiser“ nie als Arzt tätig geworden. Vermutlich hätten einige seiner Abrechnungen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst: Ganz schnell die Medikamente einkassieren und den hoffentlich noch lebenden Patienten (oder halt die Patientin) zur Stabilisierung und Entgiftung ins Krankenhaus bringen.

Derlei kommt übrigens durchaus vor. Ich weiß nur nicht wie oft und ob es da auch einen neuen Rekord gab.

Intelligente Werbung: Markus Haintz empfiehlt auf telegram Buch über Fluchtrucksack des auch rechtsextremen[¹] Kopp-Verlages
Scheinbar braucht sein Mandant Andreas Skrziepietz gerade einen.

Am Dienstag, dem 2. Juni 2026 findet vor dem AG Hannover eine Verhandlung gegen den wohl typischen Haintz-Mandant Andreas Skrziepietz statt. Der wieder hatte am 9.12.2025 anlässlich einer Verurteilung und Anklageerhebung geschrieben:

Die linksgrüne Terrorjustiz in Göttingen und Hannover will mich hinter Gitter bringen.“

und weiter:

„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.

Ich nehme ja an, dass der typische (weil wegen Volksverhetzung vorbestrafte) Haintz-Mandant Andreas Skrziepietz auch der typische Haintz-Leser Andreas Skrziepietz ist. Und beim Wühlen im Konto des Media-Haintz auf telegram fand ich folgendes:

Demnächst soll da, so tschilpen es vorlaute Spatzen von den Dächern, angeblich noch ein Sonderangebot „NATIONAL-SOZIALER FLUCHT-Roller“ hinzukommen. Gefertigt in China, umverpackt in Deutschland, Bedienungsanleitung: „Jammern Sie über einen linksterroristischen Brandanschlag wenn das Ding beim Laden abfackelt!“ Geistesschwester und Ritterkollege Marla Svenja Liebich (beide wurden in der Vergangenheit auch wegen Volksverhetzung verurteilt) hatte wohl den falschen - mit dem kam dieses Exemplar nur ins Westböhmische, nicht aber bis ins „sichere“ Moskau.

¹) Wikipedia notiert:

„Der Kopp Verlag e. K. ist ein deutscher Medienverlag und Versandhandel mit Sitz in Rottenburg am Neckar. Geschäftsinhaber ist Jochen Kopp als eingetragener Kaufmann. Der Verlag vertreibt eigene und fremdverlegte Bücher und andere Medien zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Er führt u. a. rechtsesoterische, grenz- und pseudowissenschaftliche, verschwörungstheoretische sowie rechtspopulistische und rechtsextreme Titel.“


Hass- und Hetze: Wie Markus Haintz das Ansehen der Rechtsanwälte als „Organe der Rechtspflege“ zu niedrigen Zwecken übel missbraucht.
Zur Frage, wer hier ein „Querulant“ ist.

Präambel: 

„Die schärfste Waffe des Berufsrechts, der Entzug der Zulassung, traf schließlich einen Rechtsanwalt ... Im vorliegenden Fall war es dem unbestreitbar querulatorisch veranlagten Rechtsanwalt aus Sicht des Anwaltssenats nicht gelungen, die gegen ihn streitende Vermutung zu entkräften. In soweit war nicht entscheidend, dass dem Anwalt durch Gutachten bescheinigt wurde, weder vermindert schuldfähig noch schuldunfähig i.S.v. §§ 20, 21 StGB zu sein und ein weiterer Sachverständiger das Vorliegen einer psychischen Krankheit verneint hatte. Die „Berufsunfähigkeit“ des Rechtsanwalts kann auch andere Ursachen als eine psychische Erkrankung haben. Zu dieser Frage hatte der Senat neben einem Psychiater einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vernommen, die bestätigten, der Antragsteller leide unter einem sog. Querulantenwahn, der ihn daran hindere, dem Beruf eines Rechtsanwalts auf Dauer ordnungsgemäß nachzugehen.“

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2011 über einen anderen Fall

Die für Markus Haintz zuständige Anwaltskammer Köln sollte sich dringend die medialen Aktivitäten des vermeintlichen „Organs der Rechtspflege“ und Möchtegernmedienmoguls Markus Haintz und § 14 BRAO mal genauer ansehen:

  • Markus Haintz ist zum einen Inhaber der in der Schweiz angemeldeten Haintz.media GmbH, also als „Medienunternehmer“ tätig und bettelt in diesem Zusammenhang regelmäßig um Spenden.

Zugleich schreibt er massenhaft sonst sinnfrei anmutende Strafanzeigen gegen politische Gegner (Personen links der AfD), mit denen er in die Öffentlichkeit drängt und jedenfalls für mich ist offensichtlich, dass er hier systematisch das Ansehen der Rechtsanwälte als „Organe der Rechtspflege“  missbraucht, denn er schreibt die Anzeigen unter dem Briefkopf der Kanzlei und drängt mit diesen Anzeigen sodann über sein „Medienunternehmen“ in die Öffentlichkeit, teils um Personen, aber auch demokratische Institutionen zu schmähen - und er vergisst nicht, dabei um monetäre Unterstützung aus der Covidioten-, Reichsbürger-, Klimaleugner-, Echt- und Quaknazi-Szene zu betteln. 

An der angeblichem „Berichterstattung“ des Markus Haintz fällt wie folgt auf: Geht es gegen „Linke“ (ab CDU) dann schämt er sich nicht im geringsten in den Überschriften seiner Verbalejakulate die Namen der Personen und die zur Beleidigung dienenden Bezeichnungen eng zu verknüpfen:

 

So zu titeln ist absolut unanständiger Vollpfostenjournalismus. Seinen Anstand findet der also sonst ganz tief im Dreck wühlende ganz-weit-rechts-Anwalt Markus Haintz plötzlich wieder, wenn es um eine AfD-Politikerin geht:

 


Urplötzlich und offensichtlich weil die Frau der AfD zugehört, sieht Markus Haintz also keinen Grund, die Beleidigungen zu wiederholen und neben den Name zu stellen, was er bei CDU- und AfD-Politikerinnen aber vorsätzlich macht. Damit steht für mich aber fest, dass Haintz, der sowohl covidiodistische wie auch extrem rechte Positionen vertritt, ganz bewusst Hass und Hetze verbreitet. 

Die Strafanzeigen des Markus Haintz,  welche dieser unter Bezugnahme auf seinen Beruf als Rechtsanwalt stellt, sprechen eine deutliche Sprache:

 

 





Nicht zu vergessen, diese Sinnlos-Anzeige (Haintz beschreibt ja selbst, dass er nicht davon ausgeht, dass ermittelt wird):
 

 
Das sind nur die Anzeigen, die ich beim schnellen Scrollen in seinen Verbalejakulaten auf „haintz.media“, „X“ oder „Telegram“ gefunden habe - und, wie ich finde, sind es ganz schön viele. Anzeigen wegen tatsächlicher Volksverhetzung habe ich nicht gefunden, auch keine gegen rechte Hetzer. 
 
Für mich folgt daraus jedenfalls, dass 
  1. Markus Haintz das Ansehen der Rechtsanwälte als „Organe der Rechtspflege“ zu dem niedrigen Zweck der politischen Hetze übel missbraucht und dass 
  2. Markus Haintz selbst ein „Querulant“ ist und mit dieser Behauptung über mich oder Dritte einfach mal sehr viel vorsichtiger umgehen sollte.

Hat Rechts(außen-)Anwalt Markus Haintz „vollversagt“?
Akteneinsichtsgesuch 17 Tage nach Beschluss

Schon bekannt: Im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel erging am 5.Mai 2026 ein Ordnungsmittelbeschluss gegen Andreas Skrziepietz aus Hannover, der es nicht lassen konnte, ihm untersagte, dreckige Verleumdungen meiner Person zu wiederholen.

Vertreten wurde Skrziepietz vom mindestens gelegentlich arrogant-dumm quakenden Rechts(außen-)Anwalt Markus Haintz, über den man im Hinblick auf seine Veröffentlichungen wohl sagen kann, dass er selbst mit covidiodistisch (siehe unten) und rechtsextrem anmutenden Äußerungen in die Öffentlichkeit drängt und das Justizssystem ganz offensichtlich, also auch „offen“ missbraucht. Z.B. in dem er - offensichtlich nur um ihm nicht genehmen Politikern durch die „Berichterstattung“ zu schaden - Strafanzeigen stellt, bei denen er, wie er selbst schreibt, von vorn herein davon ausgeht, dass diese keine Wirkung entfalten werden. Siehe Bildschirmfoto unten.

Neu: 

  • Erst am 22. Mai 2026 beantragt Markus Haintz (Köln) in der selben Sache 10 o 159/26 des LG Kassel Akteneinsicht!

Ich denke mal, das hat er - zum möglichen Nachteil seines Mandanten - viel zu spät getan. Die Akteneinsicht hätte er meiner Meinung nach (aus sachlichen, nicht rechtlichen Gründen) beantragen müssen bevor er also - nach nunmehriger eigener Ansicht möglicherweise nicht ausreichender - Aktenkenntnis zum Ordnungsmittelantrag Stellung genommen hat.

  • Das späte, erst 17 Tage nach der Verurteilung seines Mandanten erfolgende Akteneinsichtsgesuch mutet wie ein sehr schwer wiegender beruflicher Fehler, mithin ein „Vollversagen“ an.

Inzwischen hatte Markus Haintz - der zeitlich parallel Fristverlängerungsanträge stellt - viel Zeit dafür aufgewandt, um im Internet rechtsdummen Mist herumzuquaken und um Spenden zu betteln.

Blick in die Zukunft: 

Markus Haintz sollte sich entscheiden, ob er als „Medien.Haintz“ nur noch „quaknazidummfaselnd“ um Spenden betteln oder als „Organ der Rechtspflege“ tätig sein will. Es kann sonst im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO gut sein, dass demnächst die Anwaltskammer Köln diese Entscheidung für ihn trifft, denn „die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann“. Ich denke, das liegt hier vor und ich erinnere meine Leser daran, dass Verfahren manchmal jahrelang dauern und das ein Anwaltswechsel mitten im Verfahren (jedenfalls in den meisten Fällen) im Hinblick auf die neu notwendige Einarbeitung in den Fall nachteilig sein kann.

Da mich aber regelmäßig nur rechtsextreme und/oder kriminelle Pappnasen verklagen bin ich ganz weit davon entfernt, irgendwelchen Lesern zu empfehlen, den Markus Haintz nicht zu beauftragen. Ganz im Gegenteil: Ich empfehle jedem, der mich verklagt, ganz dringend die „Plappergusche“ Markus Haintz. Ich will ja gewinnen!

Bild: „Dummes Gewäsch“ über den eigenen, offenen Missbrauch der Justiz durch Stellung einer Strafanzeige, welche von Markus Haintz offensichtlich nur zum Zweck der Herabwürdigung des Felix Banaszak und der Förderung seines eigenen „Medienunternehmens“ sowie seiner Spendenbettelei gestellt wurde.
(Im Hinblick auf die oft tatsachenferne Rechtsprechung muss ich das altbekannte jedes Mal neu zeigen, wennn ich mich darauf stütze: Weil durchschnittliche Leser angeblich zu doof sind, einem Link zu folgen. Was ich über Richter(innen) denke, die sowas „raushauen“, steht auf einem anderen Blatt.)
 
 
Bild: Den schlagenden Beweis für öffentliches covidiodistisches Geschwätz des Markus Haintz liefert seine eigene Wortwahl „Covid-gentherapieren“ am 7. Januar 2025 auf „X“