13.07.2026

AfD: Die „Klopperei“ beginnt schon bevor der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht real ist

Jüngste Ereignisse: 
  • Wie „The Pioneer“ berichtete, wirft der rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich seinem „eher bürgerlichen“ Kollegen Knuth Meyer-Soltau vor, handgreiflich geworden zu sein. „Er hat mich beschimpft und vom Stuhl geschubst“, heulte Helferich angeblich dem Medium vor. Strafanzeige wolle Rechtsaußen Helferich auch erstatten, soll die „Erbsprinzessin“ gesagt haben. So führt ein AfD-Parteitag als auch zur Belastung der Justiz ohne dass auch irgendwo auch nur eine AntiFA-Fähnchen wehte. 
  • Die Quaknazis aus Sachsen-Anhalt haben ein Wahlprogramm aufgelegt, bei dem die Vorzeigelesbe der AfD nicht mitgehen kann. Das ist, so ganz nebenher gesagt, eine fette Spaltung zwischen Oben und Unten in dieser Partei. Denn die AfD-Vorzeigelesbe ist, zusammen mit „Grinsebäckchen“-Chrupalla Co(!)-Bundessprecherin und Fraktions-Co(!)-Vorsitzende. Wenn man sich nicht einig ist, dann wählt man eben zwei, also „Co & Co“.
  • AfD: Ex-Fraktionschef in Niedersachsen ausgeschlossen - er soll „Mandatsträgerabgaben“ nicht gezahlt haben. Das ist eine Art parteiinterne Steuer, die eben „Mandatsträgern“ auferlegt wird. (Ich halte mich mit dem nächsten Satz mal eng an den Ton und Wertschätzungskette der „Asoziale für Dumme“, also der AfD:) Die es dann eben nicht immer einsehen, dass sie etwas vom eingetrichenen Fett dafür abgeben sollen, um die Dartscheiben mit anderen als den eigenen Hack- und Hassfressen darauf zu finanzieren. 
  • Gewaltvorwurf, Drohungen und Mittelfinger bei AfD-Parteitag in NRW 
Es gibt weit mehr als diese Ereignisse. 

Das die schon einmal gespaltene AfD ein Sammelbecken von konträren Interessen ist wird klar wenn man hinschaut: Da gibt es Wirtschaftsliberale - meist Kleinkapitalisten der Sorte „übel“, die Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte abschaffen, das Lohniveau zum eigenen Vorteil chinesisieren wollen - aber eben auch Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, freiwillig ungeimpfte Seuchenvögel, Putinfreunde und andere Volkstanzgruppen, wie z.B. Vorzeigemuslime und solche, die alle Muslime remigrieren wollen. Und ein jede Menge Nasen, bei denen nach beruflichem Versagen schlicht und einfach der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht das einzig wahre Interesse ist. Dazu jede Menge der Typen Skrziepietz und Haintz (Die beiden selbstangeblichen „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, deren extremes Klageverhalten aber aufzeigt, dass diese genau das nicht sind, und sich vielmehr öffentlich durch Mobbing (Beleidigungen und Herabwürdigungen anderer) „hervortun“ - was hier wieder viel mehr den Eindruck eines ungesunden Narzissmus als ernsthafter politischer Anliegen hervorruft, haben sich mir nunmal als spezielle Fallgruppe und Beispiel aufgedrängt.)

Und schon bevor der Griff auf die Macht richtig real wird, geht der Laden hoch, der Mob spaltet und prügelt sich, zeigt sich gegenseitig an. 

Das ist es, was von der AfD zu erwarten ist: Nichts anderes als ein Zerstreiten. Ergebnisse? Pustekuchen. Die werden sich gegenseitig von den Stühlen oder eben von den Plätzen an den Fetttöpfen der Macht mobben. 

Wetten?

„HAINTZ.legal“ mutiert zu „HAINTZ.egal“
Zum Begriff des „unsolidarischen und asozialen Seuchenvogels“

Bildschirmfoto: So nehmen Leser seine krasse Entäußerung wahr.

An anderer Stelle schreibt Markus Haintz z.B. bezüglich der COVID-Impfungen unwahr von einer  „Gentherapie“.

Für mich ist dieses „Denken“ des Markus Haintz völlig absurd, krass unsolidarisch und vor allem asozial. Denn nur weil er - allerweitest auf unhaltbare „Gründe“ gestützt  - Angst vor einem „Pieks“ (oder wohl auch einer Schluckimpfung) hat, verweigert er sich also Impfungen (oder würde es offensichtlich gerne tun), verhetzt er Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit!“ - Mit Ausrufezeichen!

Mein Kommentar hat auch ein Ausrufezeichen: „Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank!“

Da Markus Haintz zu Corona-Zeiten auch mehrfach das Tragen von Schutzmasken verweigerte, Hotspots besuchte und quasi direkt von diesen zum „Ringelpietz mit Anfassen“ also Coronaverbreitungsparties, z.B. in Berlin  (Teilnehmer: Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, Putinfreunde und andere merkwürdige Volkstanzgruppen) fuhr, sogar nach vorheriger öffentlicher Ansage zu einer Gerichtsverhandlung ohne Schutzmaske antanzte und das nur vermeintliche „Recht“, ein asozial agierender „Seuchenvogel“ zu sein, die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren ohne Maske durchsetzen wollte, mache ich jetzt mal eine Ansage:

„Zum Glück sieht sich die murksende 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt nicht mehr als zuständig an, denn meiner Meinung nach ist der Herr Markus Haintz nicht nur ein unsolidarischer und asozialer „Seuchenvogel“ sondern auch ein dreister „Covidiot“. 

Zur Überschrift „HAINTZ.legal mutiert zu HAINTZ.egal“:

Markus Haintz quakt öffentlich weiter: 

„Mir ist egal, ob ich durch diese „kontroverse Meinung“ irgendwelche Follower verliere oder „öffentliche Glaubwürdigkeit“. Ich sage, was ich denke, heute, morgen und für den Rest meines Lebens.“

Hoppla: Ich und das Landgericht Kassel dachte auf Grund seines Vortrages, die Glaubwürdigkeit sei ihm als Anwalt schon beruflich besonders wichtig...

Ob es ihm noch egal ist, wenn er nur noch Mandate von Vollidioten erhält und ihm die Angestellten wild mit den Armen rudernd und laut fluchend davonlaufen plötzlich abhanden kommen? Nun, von den an anderer Stelle erwähnten 250.000 Seitenabrufen wird wohl ein Großteil von solchen wie mir stammen. Also Leuten, die wissen wollen, was aus dem Dunstkreis von Covidioten, Neo-, Quak- oder Krass-Nazis, Reichsbürgern, Querfaslern, Flacherdlern, Klimaleugnern, Putinfreunden und eben auch ulkig „denkenden“ aber eben nicht „ulkigen“ sondern „seuchenfördernden“ Impfgegnern noch so kommt.

„Demnächst auf diesem Sender“: Ein Bericht darüber, wie sich die oben erkennbare „Denkweise“ (viele werden, was nicht als „unberechtigt“ anmutet, einen Mangel an Zutrefflichkeit des Wortes reklamieren) auf seine Arbeit auswirkt.

Demnächst durch das LG Kassel zu entscheiden: Am 11. Juli schrieb Markus HAINTZ.egal drei Artikel, am 10. Juli  ebenfalls. (Ob er im zeitlichen Zusammenhang und) Wie viele Anträge auf Fristverlängerung er stellte und mit der Überforderung durch Eil- und Fristsachen begründete, weiß ich hingegen nicht. Ich weiß nur, dass er mich verklagt, weil ich darüber schrieb, dass er Anträge auf Fristverlängerung stellte, gleichzeitig aber Artikel veröffentlichte statt die Verfahren seiner Mandanten zu fördern. Markus Haintz hat das - wie eben so vieles - umgedeutet: er schreibt in einem Verfügungsantrag, ich hätte behauptet, „er schaffe es nicht Fristen zu wahren“. Was erweislich objektiv unwahr ist, denn ein Fristverlängerungsantrag - darüber schrieb ich - wahrt ja die Frist. Ob seine Behauptung vorsätzlich unwahr“ war darf im Hinblick auf seinen Schrank nebst Tassenmanko (siehe oben) bezweifelt werden. Ich vermute mal Markus HAINTZ.egal wird dann wohl querulieren, dass es doch „völlig klar sei, dass die Justiz gegen die Meinungsfreiheit entscheide“ und dass er, der er „überhaupt nicht rechtsradikal“ sei, Berufung gegen diese „böse, AfD-feindliche Entscheidung einer voreingenommenen Staatsjustiz einlegen“ werde.

Und später um Spenden betteln. 

 

11.07.2026

Justizporno:
Der rechtsextreme Hetz- und Hassblogger Andreas Skrziepietz (Hannover) möchte nicht „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ genannt werden

Es ist nicht nur so, dass der selbstvorgebliche „Held der Meinungsfreiheit“ Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover mich mit zahlreichen Beleidigungen stalkte und mir, die auf wahren Tatsachen beruhende Meinungsäußerung „Hurra! Ich habe einen neuen Stalker!“ verbieten lassen wollte - was die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (ohne auf die vorgestellten Tatsachen einzugehen und nicht verstehend, welchen Wahn es damit befeuerte) einfach mal durchgewunken hatte - und das Oberlandesgericht Frankfurt dann in der fälligen Berufung mit überzeugender und just auf den vorgestellten, aber von der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt ignorierten Tatsachen beruhender Begründung kopfschüttelnd aufhob. Es folgt der nächste

Justizporno: 

Der vielfach verurteilte, rechtsextreme Intensiv-Quak-Täter und angebliche „Kämpfer für die Meinungfreiheit“ Andreas Skrziepietz (Hannover) möchte auch im Zusammenhang mit seinen wirklich üblen Hassschriften über Grüne, Linke, Liberale, auch CDU-Anhänger nicht „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ genannt werden.

In seinen niedrigen und oft strafbaren Hetzschriften finden sich Wortwahlen wie „Tritt in den Unterleib der linksgrün-versifften“, „fettgefressen“, „Kindersexer“, „Kinderficker“; Aussagen, dass man Wähler der Grünen „kastrieren“ sollte, „Linke hätten weniger Hirn“, alle möglichen Leute seien „verantwortlich für Massenmorde“ . Gern gebraucht er Wörter wie „Faschisten“, „Psychopathen“, „Narzissten“, „Lügner“, „Feinde der Meinungsfreiheit“. Nicht nur hinsichtlich der letztgenannten Bezeichnungen geht er davon aus, dass man IHN HIMSELF nicht so nennen dürfe, weil es dann „Beleidigungen“ sind, dass der Herr „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz diese Worte aber anderen nach freien Belieben „an den Kopp knallen“ dürfe. In seinem „Wahnsystem“  (wie das nachfolgende „Wahnwelt“ auch eine Wortwahl des Andreas Skrziepietz, die in seiner Wahnwelt sicherlich nur für andere verwendet werden darf) ist all dieses nämlich, aber nur wenn er es äußert, nämlich „Kritik“.

Und wenn der „Dr. Uneinsichtig“ verurteilt wird, weil er in der ihm eigenen, niedrigen Weise hetzte, verleumdete und beleidigte, dann greint der „Möchtegerndiplomjournalist“ so öffentlich wie dummdreist:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“ 

(Dr. Verleumdicus Skrziepietz am 26.06.2026 öffentlich über seine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.)

Schauen wir mal, was er in Bezug auf „Julius Streicher“ selbst (natürlich über andere) schrieb:

Bild und Beweis aus dem (gelöschtem) Hetzblog des „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz: Wenn er selbst diese Worte gebraucht und andere - also nicht rechtextreme - so herabwürdigt und beleidigt, dann erscheint ihm das allerdings als „rechtens“ und er nennt es „Kritik“. Aber wehe, man nennt ihn dann so! - Da klagt der Klagnazi!

Ordnen wir die Person des Julius Streicher mal ein: 

  • Julius Streicher war Gründer, Eigentümer und Herausgeber des antisemitischen politpornografischen Hetzblattes „Der Stürmer“. 

 (Wikipedia: Julius Streicher)

Weiter kann man ebenda über diesen Lesen:

  • Um 1921 wohnte Streicher eine Zeitlang im Forsthaus von Ipsheim, von wo aus er zu Versammlungen im Bereich des Aischgrunds fuhr und dort gegen Juden und Sozialisten gerichtete Reden hielt. 

Über die von Streicher gegründete Hetzschrift „Der Stürmer“ kann man nachlesen:

  • Julius Streicher hatte das Blatt ursprünglich aufgrund interner Kämpfe in der Nürnberger NSDAP-Ortsgruppe gegründet. Später nutzte er es publizistisch auch in seiner jahrelangen politischen und vor Gericht ausgetragenen Auseinandersetzung mit Nürnbergs liberalem Oberbürgermeister Hermann Luppe. Schließlich trat die antisemitische Hetze immer mehr in den Vordergrund und war bald praktisch alleiniges Thema. 

Das Deutsche Historische Museum schreibt über den Stürmer und Julius Streicher:

  • Inhaltlich versuchte das Hetzblatt mit einer Mischung aus sexuellen Obsessionen und Warnungen ...“
  • 1923: „Beim Hitler-Putsch ist Streicher als Propagandist für Hitler tätig und erwirbt sich dadurch dessen Freundschaft.
  • 1935: „Die Verbreitung des "Stürmers" wird wegen eines Ausfalls gegen einen NS-Funktionär kurzfristig verboten.“

Es gab  im „Stürmer“ also längst nicht nur Hass gegen Juden, sondern auch gegen Liberale und Linke, kurz alle Gegnern der NSDAP bzw. deren Vorläufer. Sogar interne Kämpfe innerhalb der NSDAP begleitete Julius Streicher mit seiner üblen Hetze! Ebenso wie Andreas Skrziepietz gegen alles hetzt, was links der AfD ist - wobei er das sonst politisch kaum einzuordnende, aber russlandfreundliche Personenkultbündnis „BSW“ allerdings - nicht vollständig - ausließ. Ebenso betrieb Andres Skrziepietz Propaganda für den österreichischen Neonazi Martin Sellner und andere solche Figuren, stellte sich auch verbal an die Seite des mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Sven Liebich. Und die Nähe zu den „sexuellen Obsessionen“ des Stürmers hat Skrziepietz selbst gesucht, als er - auch nach der einschlägigen Verurteilung wegen Volksverhetzung - die Grünen und deren Wähler (darunter ausdrücklich jüngst mich selbst) hat er auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung (09/2020) genau deswegen weiter durch eine wirklich enorme Anzahl vom bösartigsten Schmähungen wie „Kinderficker“ oder „Kindersexer“, „Wähler einer Kindersexpartei“ verhetzt und verbreitete, man solle „die Wähler der Grünen kastrieren“: So geht die oben erwähnte „sexuelle Obsession“! Im Vorgehen und der niedrigen Hetze des Andreas Skrziepietz steckt also eine Menge „Julius Sreicher“. Und das nicht wahrzuhaben braucht „einigen Anlauf“.

Ob man den rechtsextremen Hassblogger Andreas Skrziepietz einen „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ nennen darf wird „demnächst“ das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden haben, welches schon einmal kopfschüttelnd („Wir können nicht nachvollziehen, was die Vorinstanz da geurteilt hat.“) mit Fakten nicht erklärbare Urteile der 3. Zivilkammer LG Frankfurt aufgehoben hat. Da ging es um die Äußerungen, Skrziepietz sei rechtextrem, rechtsradikal,  habe mich gestalkt und sei ein Hassblogger. Anders ausgedrückt hat das OLG schon mal ähnlich groben Mist der unteren Instanz erheblich korrigiert! Das wird es wohl demnächst wieder tun. 

Soweit der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, der „ob einer gar bösen, ihn so bitter verletztenden Äußerung jämmerlich greinend“ vor Gericht zieht - die er selbst - ohne das sogar abmildernde  „Hilfs- und Ersatz-“ ejakulierte.  Das kann sich nun vor dem Oberlandesgericht ebenso als „juristischer Selbstmord“ erweisen wie seine Klagen bezüglich der Äußerungen, er sei rechtsradikal, rechtsextrem, ein Hass- oder Hetzblogger - oder „Hurra! Ich habe einen (neuen) Stalker“ - die das OLG Frankfurt zurück wies.

Als Schaupieler an einer Kleinstbühne war „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz ja schon mal tätig. Es scheint so, dass er mit seiner Klage wieder in die Schauspielergewerkschaft aufgenommen werden will. Bevorzugte Rollen: „Demokrat“„Kämpfer für Meinungsfreiheit“, „konservativ“, „weder verurteilt noch angeklagt“. „Diplomjournalist“, „nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“ und „ehrlicher Bürger“Das er in der Realiät nichts davon ist (Nein: Nazis sind keine „Konservativen“ sondern „Nazis“ und er kämpft viel mehr gegen die Meinungsfreiheit!) beweisen (mir) seine Hassschriften und seine, oft wirklich grobe Unwahrheiten enthaltenden Klagen.

10.07.2026

Aus meinem Briefkasten:
Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ quakt, queruliert und blamiert sich weiter
Update: Womöglich ein Fall der §§ 267/269 StGB („Urkundenfälschung“ oder „Fälschung beweiserheblicher Daten“)?

Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus Haintz hatte vor wenigen Wochen beim LG Frankfurt wegen dieses Artikels eine einstweilige Verfügung gegen mich beantragt (2-03 o 273/26). Das erkannte sich als „eher unzuständig“, gab ihm Gehör und Gelegenheit, die Sache nach Kassel verweisen zu lassen - weil die von Haintz öffentlich und vor Gericht beworbene „Niederlassung“ der „HAINTZ legal GmbH“ in einem Frankfurter Stundenbüro dem Gericht nicht für die Begründung des fliegenden Gerichtsstandes ausreichte.

(Wohl) weil dem sich GROẞ schreibenden Markus die geforderten Nachreichungen „zu kompliziert“ waren stellte er den Verweisungsantrag.

Nunmehr kam die Sache also beim LG Kassel an und erhielt das Aktenzeichen 10 o 936/26. Das Gericht gab mir selbst unter Setzung einer Notfrist Gehör und belehrte mich, dass ich keinen Rechtsanwalt brauche. Das ist absolut „Usus“ bei deutschen Gerichten und im Übrigen wurde dem Hainzschen Idealmandanten Skrziepietz ebenfalls auf diese Weise Gehör gegeben: Und zwar so oft, dass der Hainz das wissen sollte:

 

Und ich habe Stellung genommen! Was dem Herrn HAINTZ nicht gefallen sollte und wohl auch nicht gefiel. Der garstige und meiner, in der Stellungnahme geäußerten Ansicht nach, seine Stellung als „Organ der Rechtspflege“ zur Verleumdung politischer Gegner missbrauchende und „quak-querlierende“ Herr (das passende Wort lasse ich mal besser weg und „Rechtsanwalt“ will ich ihn an DER Stelle nun wirklich nicht nennen!) querulierte nun wie folgt:

Darauf hin das Gericht ganz trocken:

Wahrscheinlich stellt der querulierende „Quatschanzeigenhauptmeister“ HAINTZ jetzt noch einen Ablehnungsantrag. Wie man so ließt macht der arrogante und unsolidarisch-antisozial agierende Maskenverweigerer das öfters.

Was dem „Strafanzeigen-Heini“ Haintz  an meiner Stellungnahme nicht gefallen haben dürfte, war insbesondere, dass ich ausführte, dass in den mir gesandten Teilen der Gerichtsakte folgendes aufschien: Meine Antwort auf seine, hier kackdumm anmutende Abmahnung, wurde mit 11 Seiten aufgeführt, endete mit der Blattnummer 33 der Gerichtsakte, Blatt 34 war dann das Übertragungsprotokoll.

Allerdings hatte meine, ihm sicherlich ebensowenig gefallende Reaktion auf die Abmahnung nicht etwa 11 sondern 12 Seiten und ging ihm übrigens als PDF-Anhang zu. Fest steht, dass er diesen vor Versand an das Gericht in irgend einer Form bearbeitet hat, denn er hat oben rechts und unten links „Anlage_A1“ hinzugefügt. Dabei kann - muss aber nicht, ich schließe einen Fehler des Gerichts nicht vollständig aus - die 12. Seite „verschwunden“ sein.  Hat er nur 11 Seiten gesandt, wird er wohl Fahrlässigkeit oder technisches Versagen als Grund nennen.

Allerdings stand dort, also auf der vermissten Seite 12, eben auch:

„Soweit Herr Markus Haintz ein anderes Gericht als das Landgericht Kassel wählt sollte das
angerufene Gericht sich dessen bewusst sein, dass er dann absichtlich den fliegenden Gerichtsstand gewählt hat, um eine Tatsachenaufklärung erheblich zu erschweren, mithin rechtsmissbräuchlich handelt.“

Er hat das LG Frankfurt angerufen, obwohl ich mich in der Reaktion auf Schriftstücke beziehe, die dem LG Kassel vorliegen, weshalb dort die Sachaufklärung am einfachsten sei - und just die Seite mit dem obigen Hinweis auf einen möglichen Rechtsmissbrauch fehlt dann? Das soll Zufall sein?

Ihr wisst, was ich glaube

Und wie ich in der Antragsentgegnung ausführe ...

Ferner finden sich auch auf der zumindest dem Antragsgegner unterschlagenen Seite 12 der
Entgegnung relevante Inhalte, die zum einen den Antrag zu d), genauer dessen
Tatsachenhintergrund betreffen und zum anderen den Hinweis auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit des sodann bei dem vor LG Frankfurt erfolgten Anrufen eines anderen Gerichts als des Landgerichts Kassel (wegen erschwerter Tatsachenaufklärung im Hinblick auf die nur dort vorliegende Akten 10 T 355/25 (Skrziepietz ./. Reinholz, Ablehnungsantrag des Herrn Haintz vom 7. Mai 2026) und 10 o 300/26 (Reinholz ./. Skrziepietz, Fristverlängerungsantrag vom am 27. April 2026 enthalten. 

[...] 

„Sofern der Antragsteller Haintz diese 12. Seite, aber auch nur das Email vom 09.06.2026 nicht beigefügt hat, hat er arglistig und rechtsmissbräuchlich in der Absicht einer Titelerschleichung gehandelt weil er es vorliegend sogar absichtlich vermieden hat, die vollständige Reaktion des Antragsgegners an das angerufene Gericht zu übermitteln. (Für viele OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2024 - 6 W 37/24, MIR 2024, Dok. 061) Der Antragsteller hat auch nicht das Recht für das Gericht zu entscheiden, welche Teile der Entgegnung relevant sein sollen und welche nicht! 

... dürfte der Antrag auf den Erlass der Verfügung schon deshalb wegen Rechtsmissbrauchs zurück zu weisen sein, wenn die Seite 12 meiner Entgegnung auf die Abmahnung tatsächlich in seiner Einsendung fehlt. Dazu nimmt der laute Markus übrigens nicht Stellung und „quakt“ statt dessen etwas, was ich für „dummes Zeug“ halte.

Also für mich hat Markus Haintz queruliert, weil er „Felle schwimmen sieht“: „Seine“ nämlich und diese „davon”.

Update: 

Die jedenfalls in der Vorlage an mich, aber auch laut Nummerierung der Seiten in der Gerichtsakte fehlende 12. Seite könnte, wenn und falls der Fehler nicht beim Gericht liegt, wegen der Erheblichkeit (das ist meine Meinung) des also durch eine Veränderung des Schriftstückes womöglich unterschlagenen Inhalts ein Fall der §§ 267 („Urkundenfälschung“) oder 269 StGB („Fälschung beweiserheblicher Daten“) sein. Und es besteht im Hinblick auf die von mir gesehene Absicht, die Sache in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung vor dem also getäuschten LG Frankfurt ohne mündliche Verhandlung zu klären, welches keinen direkten Zugriff auf die Akten des LG Kassel hat, auch ein Bezug zu § 263 StGB („Betrug“). Ich werde jetzt mal zum „Strafanzeigen-Heini“ mutieren und eine Verdachtsanzeige gegen den selbst mit solchen um sich werfenden „Strafanzeigen.HAINTZ“ aufsetzen. Mag die Staatsanwaltschaft durch eine Akteneinsicht herausfinden, was er nun gesendet hat und was nicht. Und ob meine schriftliche, per Email-Anhang gesendete, aber unterzeichnete Reaktion unter „Urkunde“ oder „Daten“ fällt. Nach der Staatsanwaltschaft müsste dann womöglich ein Gericht entscheiden. Bis dahin gilt die „Unschuldsvermutung“ - das ist übrigens Wort, welches der „Quakanzeigenhauptmeister“ Markus Haintz bei seinem dummen Pranz über die von ihm gestellten Strafanzeigen - ausschließlich gegen Vertreter der demokratischen Gesellschaft - vermissen lässt.

07.07.2026

Andreas Skrziepietz, das Stichwort „Hausdurchsuchung“ und der „kleine Unterschied“
Zu den Begriffen „Quaknazi“ und „Querulant“

Anlass des Berichts: Andreas Skrziepietz aus Hannover „bloggert“ sich einen: 

„Der Täter hatte die Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht bzw. beschimpft. Das war für die StA aber natürlich kein Grund, gegen ihn vorzugehen.“

Was nun die Aussage betrifft, der Täter habe die „Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht“ muss man speziell bei ihm sehr vorsichtig sein. Denn der frisch verurteilte Quaknazi neigt zur Übertreibung. So bezeichnete er meine Anwältin als für „Massenmorde verantwortlich“ und hat vor Gericht ein „Teilnahmezertifikat“ an einer Aktivierungsmaßnahme der Jobagentur zum „Journalismusdiplom“ erklärt. Keine ganz kleine Lüge.

Andreas Skrziepietz ätzt weiter:

„Ich stelle mir gerade vor, wenn ich dergleichen gewagt hätte. Eine HD wäre das Minimum gewesen.“

Mit „HD“ meint er (wohl) „Hausdurchsuchung“. Über „Hausbesuche“ der Staatschutzabteilung des Landeskriminalamtes, er nennt diese „Stasi“, hat der hinsichtlich seiner geistigen Fähigkeiten auch in dieser Frage doch „stark eingeschränkt“ wirkende  „Docmacher“ Andreas Skrziepitz ja selbst in der Vergangenheit öffentlich mehrfach (am 17. Mai 2024 mit Angabe „gestern“, am 2. Juli 2024 mit Angabe „heute“) berichtet. Und dabei jeweils nicht vergessen diese Berichte mit schäbigen Beleidigungen zu garnieren. 

 Nun ja. Sein schäbiges Verhalten ist das nur das Eine.

Er wirft immer wieder mit so niedrigen Beleidigungen und Verleumdungen um sich, dass ich meine, man sollte solche wie ihn psychiatrisch untersuchen und mindestens psychosozial begleiten - um die in solchen Fällen sicherlich nicht nur von mir gesehene, latente Gefahr eines Abgleitens von verbaler Gewalt in physische Gewalt zu mindern: So erklärte er selbst vor Gericht:

Bild: Aussschnitt aus seiner höchst fragwürdigen Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 21.08.2025 mit welcher er sehr wohl einräumt, dass es eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand.

Vielleicht liegt ja der kleine Unterschied darin, dass der andere Täter in Deutschland - anders als Skrziepietz -  nicht vorbestraft war und - anders als Skrziepietz - nicht auch noch ausgerechnet der Staatsanwaltschaft Kassel drohend mitteilte, dass er sich bewaffnet habe, denn die Kriminalhistorie des Andreas Skrziepietz weist wegen dieser Äußerung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes aus, welches sehr gut zum Datum 02.07.2024 und seiner Angabe „gestern“ passt:

01.07.2024 - Verstoß WaffG, Vg.-Nr.: 202400919591: In Anschreiben an die StA Kassel
kündigte der Besch. an, dass er sich bewaffnet hat. Der Ausgang des Verfahrens der
StA Hannover, Az.: 2527Js81823/24, ist nicht bekannt.

 Auszug: Nur ein Item dem polizeilichen Informationssystem, insgesamt gab es Einträge bezüglich des also reichlich polizeibekannten Andreas Skrziepietz, die - Stand 9. Januar 2025 knapp 3 Seiten füllen. Ich gehe davon aus, dass er inzwischen mehr Einträge in dieser beonderen Art „Krankenakte“ hat. Es finden sich darin auch Gründe, ihn als politisch motivierten Täter anzusehen, denn die Kriminalakte enthält auch sowas:

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a
StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belastigung durch
Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" hindigt der
BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild
Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl.
der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden. Der Ausgang des Verfahrens der StA
Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, ist nicht bekannt. 

Im September 2020 wurde der Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt und hat am 29.01.2026 öffentlich behauptet, dieses geschah nicht weil er Hitlerbilder verteilte, sondern weil er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Wörtlich: 

Ich wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.

Das kann man ihm glauben oder nicht. Aber weil der rechtsextreme und durch Straftaten auffällige Aktivist Andreas Skrziepietz trotz der Verurteilung in zahlreichen Artikeln so weiter machte ist er eben ein „Quaknazi“!

Mindestens bis zum 16. März 2026 verbreitete er auch noch den Artikel „Die Nazi-Partei CDU“ wegen dem (und weiteren Äußerungen) er im Frühjahr 2025 zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde - was am 28.10.2025 (ganz oder teilweise) rechtskräftig wurde.  Mit der Verurteilung drängte Skrziepietz unter Wiederholung der Beleidigungen selbst in die Öffentlichkeit. Das Spezial-Magazin NIUS, welches u.a. Lektüre und Sprachrohr rechtsradikaler Idioten ist, hat das tatsächlich veröffentlicht.

Dr. „berechtigt“ Skrziepietz beging die Straftat also trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter. Über eine aktuelle Verurteilung (womöglich wie beantragt zu 200 Tagessätzen a 30 Euro) schrieb Andreas Skrziepietz am 26.06.2026 in einem von von blogger.com wegen weiterer böser Verleumdungen und Beleidigungen schnell gelöschtem Ejakulat:

„Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands. [...] Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Das kann nur einem Wahn entspringen: Er wurde verurteilt weil er „die Wahrheit gesagt“ hat sondern weil er nach Ansicht der Geschädigten, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts meine Anwältin durch  öffentliche Schrift verleumdet und beleidigt hat. Er ist also sogar ein „erweitert uneinsichtiger, querulierender“ Straftäter.

Genau so geht „Quaknazi“. „Querulant“ übrigens auch.

Kein guter Tag.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Das Landgericht Kassel wird aus „formaljuristischen Gründen“ - also nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - vier Verfügungen gegen den Verleumder Andreas Skrziepietz aufheben. Das hätte auch anders entschieden werden können. Aufgehoben werden also:

Hintergrund ist, dass ich die vier Verfügungen an Andreas Skrziepietz „himself“ selbst zugestellt habe, statt an die ihn vertretende Anwältin der Kanzlei Haintz, die im Übrigen, wie ganz böse Zungen behaupten, „laut schreiend und wild mit den Armen rudernd aus der Kanzlei gerannt“ sein soll.  Eine Vertretung wurde mir zwar nicht angezeigt, mir wurde auch keine Empfangsvollmacht vorgelegt oder erklärt - aber das Landgericht meint, die Kanzlei stehe im Rubrum der Verfügung und es sei also falsch zugestellt worden, weshalb die Verfügung nicht „vollzogen worden“ sei.  Ich halte das für krude, auch für Unsinn - aber eine Berufung nicht für sinnvoll, weil den Gerichten diese Sorte „Formalscheiß“ nun mal wichtiger als Tatsachen sind und weil ich mir nicht sicher bin, ob das OLG das aufheben wird. Da gehe ich doch lieber einen anderen Weg.

Bei den folgenden Urteilen und Verfügungen bleibt es:

Damit ist auch die bereits gegen Andreas Skrziepietz wegen der verbotswidrigen Wiederholung einer Verleumdung verhängte Ordnungsstrafe NICHT aufgehoben - die bleibt gültig.

Ich werde Andreas Skrziepietz nunmehr das „ganz freundliche“ Angebot machen, sich mit mir zur Vermeidung der Hauptsacheklage für die Sachen außergerichtlich zu einigen, die erlassenen Verbote also als „letzte Regelung“ anzuerkennen und ein wirksames Strafversprechen für jeden Fall der Übertretung zu leisten. 

Lenkt der einschlägig vorbestrafte Wichtigtuer und Wicht nicht ein werde ich eine Hauptsacheklage einreichen in welcher Andreas Skrziepietz die üblen Beleidigungen und dreckigen Verleumdungen erneut verboten werden. Darin werde ich dann den durch den mutwilligen Aufhebungsantrag entstandenen Schaden geltend machen. Dann wird es - dieses Mal für Ihn - eben teurer.

Anders ausgedrückt: Den finanziellen Schaden, den er bald garstig bejubeln wird, den hat er dann selbst.

„Wer andern eine Gräbe grubt, fällt auf sich selbst herein.“

Ach so. Wenn er die in den Verfügungen getätigten Äußerungen wiederholt beantrage ich erneut eine Einstweilige Verfügung. Dann aber unter einer Streitwertangabe.

Markus Haintz wirbt mit Rechtsanwältin, welche die Kanzlei verlassen hat

 

Diese Mitteilung - partiell in bestem hessisch - stammt vom 3. Juli. Allerdings wirbt HAINTZ.legal (Markus Hainz ist Geschäftsführer) auch jetzt noch öffentlich damit, dass ebendiese Rechtsanwältin für die Kanzlei tätig sei:

Bildschirmfoto eines Ausschnitts der Webseite, wie diese am 7. Juli 2026 um 12:12:36 CEST (mitteleuropäische Sommerzeit) abgerufen wurde.

Wodurch es zum Bruch kam ist nicht bekannt. Fest steht, deren Gastspiel bei der Kanzlei begann erst im Oktober 2025 und war also Anfang Juli 2026 - nach nur 9 Monaten - schon wieder zu Ende.

Das die Frau noch wahrheitswidrig als Mitarbeiterin abzeigt wird liegt auch nicht am Brower-Cache, denn mit dem Abruf wurden folgende Header-Daten gesendet:

cache-control: max-age=80455
date:          Tue, 07 Jul 2026 10:12:36 GMT
expires:       Wed, 08 Jul 2026 08:33:31 GMT

Das Bewerben mit mit einer Person, welche die Firma verlassen hat, ist nach dem UWG höchst bedenklich. Da Haintz für die Webseite das Content-Management-System „Typo3“ verwendet müsste er die Seite auch schnell löschen können...