08.10.2026

Die anschwellende Spendenbettelei des Markus Haintz und eine Entscheidung des Finanzgerichts
Nicht genügend nachgedacht?

Ich bin ja alles andere als ein Experte für Steuerrecht ...


Aber wie es aussieht ist die nicht gemeinnützige HAINTZ.media GmbH (formal in der Schweiz) des Markus Haintz ausschließlich in Deutschland (konkret: Köln) tätig und hier demnach auch steuerpflichtig. Und, da der sich für schlau haltende Markus Haintz himself bei seiner Spendenbettelei einen Bezug zum Gegenwert - den oft von Hass auf Demokratie, Rechtssprechung und Personen der demokratischen Gesellschaft zeugenden  „Artikeln“ anbietet - fallen für diese ebenso Umsatz- und andere Steuern (Körperschaftssteuer, ...) an. Das ist nicht anders als bei einem, gegen „Spenden“ („Donations“) herumhopsenden Influenzer, denn Markus Haintz äußert klar: Gegen die Spenden gibt es eine Leistung - nämlich Artikel und er sagt auch klar: Weil zu wenige Spenden eingingen gibt es jetzt weniger Artikel.

Siehe:  Finanzgericht Düsseldorf, „Influenzer, Spenden“, Az. 1 K 2812/19 U, Urteil vom 04.03.2022.

Am 6. Oktober 2026 schrieb Markus Haintz in seinem Telegram-Post Nr. 59766 wie folgt:


„Anwaltskanzleien/Medienunternehmen“?  Obwohl er sich als „Journalist“ und „Chefredakteur“ bezeichnet, berichtet Markus Haintz ganz oft über seine höchst eigenen Befindlichkeiten. Meint er also „HAINTZ.legal/HAINTZ.media“?

Womöglich hat der Rechtsanwalt Markus Haintz die Konsequenzen seines Spendenbettelns „nicht ausreichend bedacht“ und ist nun hinsichtlich des Inhalts von „finanzamtlichen Briefen“ überrascht, zeigt (wie auch sein Mandant Skrziepietz) seine krude „Argumentation“. Jedenfalls lässt mich sein anschwellendes Spendengebettel im Zusammenhang mit weiteren Artikeln über Steuerflucht, Auswandern und dergleichen denken, dass ihn da etwas belastet. Auch an die „neue“ Niederlassung in seinem alten Heimatdorf muss ich denken. Immerhin gingen alle GmbHs eines früheren Gegners, des damaligen Dialerparasiten erst ins Thüringische Urbach bevor diese wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurden.  Kann es also sein, dass es alsbald „sehr schwierig“ wird, aktuelle Einträge einer „HAINTZ.media GmbH“, vielleicht aber auch die einer „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Adressbüchern oder ihn selbst im bundesweiten Anwaltsverzeichnis aufzufinden?

Und ich bin gespannt wen er als „Denunziant“ bezeichnen wird.

OLG Frankfurt, Zivilsenate in Kassel: Sich als Superanwalt darstellender Markus Haintz verliert voraussichtlich gleich zwei Verfahren auf die peinlichst denkbare Weise
(Und: „Nur noch 5 Tage bis Ultimo.“)

Bild des Tages:

Bild mit Titel: „Alles Trottel außer mir (Andreas Skrziepietz, Hannover) und Markus Haintz (Köln/Steinheim am Albuch)“ - Karikatur nach einem aktuellen Artikel des sich selbst für „klug“ und seinen Anwalt für „toll“ haltenden Köpfchens.

 Dazu passt das aktuelle Geschehen:  

Davon gibt es zwei! Seine Haftpflichtversicherung sollte sich Gedanken um das Risiko machen. 

Natürlich würde ich mich nie - niemals - von einem solchen Großmaul und andere blöd beleidigenden Selbstdarsteller vertreten lassen - auch nicht, wenn er der einzige Anwalt in ganz Deutschland wäre: Markus Hainz kommt für mich wegen der Niedrigkeit seines Denkens und Handelns - und wegen beschränkter Fähigkeiten - absolut nicht in Frage. 

Die Reaktion des SuperMarkus folgt prompt:


Das ist aber schade, denn nun kann ich nicht behaupten, dass Andreas Skrziepietz Rechtsmissbrauch begehen wollte. Denn Haintz schreibt: Die Beschwerde wurde, wie er nun klar stellt, im eigenen Name, nicht im Name der Partei eingelegt. Anders ausgedrückt: Haintz vertritt sein eigenes, stets als niedrig angehenes, pekunäres Interesse. Und handelt hierbei womöglich sogar gegen das Interesse seines Mandanten. Denn die Hauptsache steht noch aus.

Das OLG reagierte prompt:

Anders ausgedrückt:  Der querulierende Gegnervertreter SuperMarkus Haintz hatte die Beschwerde im Name und Interesse meiner Anwältin („der Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers“) eingereicht. Dafür hat der Genauheimer übrigens auch keinerlei Mandat. 

Also, wer angeblich Kläger und Beklagten verwechselt ist laut Andreas Skrziepietz ein „Trottel“ (siehe oben). Markus Haintz, der „juristische SuperHeld, der gegen einen Schlosser auf die Schnauze fällt“, teilt selbst mit, er habe zwei Schreiben (je eines in den Sachen 25 W 36/26 und 25 W 37/26) mit identischem, „offenkundigen Schreibfehler“ an das Gericht geschickt.

Das man deswegen ein „Trottel“ sein soll gilt nach Ansicht des hochwerten und durchgeistigten (Bild oben) Dr. Andreas Manfred Skrziepietz für das OLG Frankfurt. Ich verwette meinen Popo, dass dieser aber der Ansicht ist, dass sein Anwalt trotzdem „kein Trottel“ ist - Der verwechselt zwar Kläger und Beklagter - aber da der Markus Haintz aus Köln/Steinheim am Albuch doch immer so schöne Beleidigungen gegen diese „linksgrünversifften“ Nichtnazis weiter verbreitet kann er unmöglich ein "Trottel" sein - nicht wahr, Herr Skrziepietz?

Nicht vergessen:

„Nur noch 5 Tage bis Ultimo“, Herr Skrziepietz: Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr wartet im Raum 2288 des AG Hannover das Strafgericht - und womöglich die Presse - nicht nur auf „Einen wie Sie“ sondern auf Sie selbst.

Wird bestimmt lustig (s.o.). Nur nicht für Sie, Herr Dr. Andreas Manfred Skrziepietz!
 

07.10.2026

AG München: Auch Super-Großmaul Markus Haintz kann blöde Beleidigungen eines dummen Quaknazis nicht wegschwatzen - also wiederholt er diese.
(Und: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)

Wie der „Sachanwalt für Wiederholung dummfressiger und niedriger Beleidigungen“ Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) in seinem Telegram-Beitrag Nr. 59759 (seit 19. Juli 2020) freimütig zugibt, wurde sein Mandant, wie üblich ein kleines, offensichtlich psychisch gestörtes Naziwürstchen welches eine Journalistin (deren Name Haintz bewusst nennt um sich an der Verbreitung der Beleidigung zu beteiligen - ich sehe keinen anderen Grund) u.a. als “unintelligente, unaufgeklärte, freiheitsfeindliche und faschistische Blödkuh“, zudem als „Abschaum“ beleidigte, mit 60 Tagessätzen bestraft. Über deren Höhe (vermutlich auf Psychiatriepatienten- also Sozialhilfeempfängerniveau)  schreibt er nichts.

Natürlich findet der SuperMarkus Haintz, der sich mal wieder vorsätzlich (ich nehme das zurück, wenn er eine Krank- oder Dummschreibung eines Psychiaters oder einer Psychiaterin vorlegt) und zielstrebig des bei ihm üblichen Stilmittels der Weiterverbreitung der kranken Beleidigungen seiner Psycho-Mandanten bedient,  das völlig ungerecht, befeuerte also den kranken Wahn seines Mandanten und blahfaselt von Rechtsmitteln.

Seine schmale Hoffnung: „Voraussichtlich wird Frau MXXXXXX erneut in der Berufungsinstanz beim Landgericht München erscheinen müssen.“ (Er schreibt den Name aus.) Da Markus Haintz nicht nur seinem eigenem Hass Raum gibt, sondern laut seinen Eigenberichten auch in anderen Verfahren darauf baut, dass die Zeugen die Beschwehrlichkeit einer Zeugenaussage - und die bei solchen radikalen Hassköpfen stets zu beachtende Gefahr eines tätlichen Angriffs - vor Gericht oft vermeiden wollen und es sodann deshalb womöglich zu einem Freispruch kommt, ist er für mich ein niedrig denkender Rechtsverdreher, der sich - wegen der Wiederholung der Beleidigungen unter Nennung der beleidigten Person - die Straftaten seiner  Mandanten zu dem niedrigen Zweck der Eigenbewerbung zu eigen macht, ganz bewusst unter den Deckmantel des §193 StGB (Rechtswahrnehmung) begeht.

Früher oder später wird eine Staatsanwaltschaft, sodann womöglich ein Gericht aber darüber nachdenken müssen, ob seine (so sehe ich das:) Tatwiederholungen überhaupt Rechtswahrnehmungen i.S.d. §193 StGB oder eigene Beleidigungen sind. 

Markus Haintz mag noch als Rechtsanwalt zugelassen sein: Für mich ist er ein „moralisches Arschloch“, welches mit dem „Bericht“ sehr viel mehr seine eigene, in ihrer Niedrigkeit gestört wirkende Haltung verdeutlicht und sich in Kreisen der Dümmstnazis bewirbt, mit dem - für einen Anwalt - krass unwürdigem Verhalten auch um Spenden bettelt Was das wohl bringt?

Eine kleine „Zusatzsstrafe“:

Die Vertretung in der ersten Instanz dürfte seinen Mandaten knapp 1000 Euro gekostet haben, für die zweite Instanz sind dann noch mal rund 1200 Euro fällig. Dazu Gerichtskosten (wohl 140 Euro) hinzu kommen wohl die Kosten der sicherlich erhobenen Nebenklage bzw. der Vertretung der auf die Haintzsche Initiative hin geladenen Zeugin. Vergessen wir nicht die Umsatzsteuer...

Da treten die 60 Tagessätze wohl weit zurück. Ich gratuliere dem Mandant zur Selbstbestrafung. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre (wohl) weitaus billiger gewesen.

Freundliche Erinnerung:

 (Für seinen Mitquaker und Idealmandanten Andreas Skrziepietz gilt: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)   

06.10.2026

Sachsen Anhalt: AfD, BSW und wer noch?

 


„Das BSW hat sich dabei bewusst entschieden, erstmals seit 1945 einen Politiker einer rechtsextremen Partei an die Spitze eines deutschen Parlamentes zu wählen“

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf

„Nach der Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum ersten Landtagspräsidenten der AfD in Deutschland kann sich CDU-Fraktionschef Sven Schulze nicht erklären, woher die zusätzlichen Stimmen für den AfD-Politiker stammen könnten“

tagesspiegel.de

Nun, da das BSW somit als Mehrheitsbeschaffer der AfD fungiert - obwohl dessen Mitglieder (außer dem Neumitglied und rechtsradikalem Hetzer Andreas Skrziepietz aus Hannover natürlich) das wohl eher nicht wollen, kann man den Absturz des BSW in die völlige Bedeutungslosigkeit leicht vorhersehen.

Für Sven Schulze hätte ich den Tipp, sich mal die Mitgliedslisten der selbsternannten Werte-Union anzusehen und sich sodann bei jenen zu bedanken, welche die CDU durch die Mitwahl prospektiv unter die 5%-Marke drücken. Übrigens ist das eine Chance für die FDP, wieder über die 5%-Marke zu kommen. Denn es wird Wähler geben, die es tunlichst vermeiden wollen, Schranknazis zu wählen.

Aber vielleicht handelt es sich ja um eine Aktion mit der „Geheime Mächte“ provozieren und, weil das in Sachsen-Anhalt ohne größere Schäden anzurichten möglich ist, zeigen wollen wie schnell und gründlich die AfD versagen und zersplittern wird, sobald diese sich an den Fetttöpfen der Macht befindet. (Dies schreibe ich ganz bewusst weil ich denke, dass sehr viele AfDler für derlei empfänglich sind. Ist es doch nicht nur eine  Quaknazi-Partei sondern auch die der Querfasler und Covidioten ...)

P.S.: Hat der Kriegsverbrecher Putin eigentlich schon gratuliert? Die AfD - das sind ja seine „Patrioten“ ...

 

About: Sozialisierung
Zurück zu den Wurzeln?

Früher:

Quelle:  http://www.tenhumbergreinhard.de/taeter-und-mitlaeufer/staedte-1933-1945/backo-novo-selo-neudorf.html

Heute: 


Die genauen Verwandschaftsgrade kenne ich nicht, den Geburtsjahren zufolge müsste mindestens ein „Ur-“ davorstehen. Aber dafür, dass das donauschwäbische Backo Novo Selo / Neudorf (1941: 2.457 Einwohner) ein Nazi-Nest war, spricht dass (obiger Quelle zufolge) aus der kleinen Gemeinde allein vier SS-Schützen und ein SS-Rottenführer im KZ Auschwitz tätig war. Zwei davon mit dem Nachname Haintz.

Der Möchtegern-Medien-Mogul und Multplikator rechtextremen wie auch covididistischem Schwachfugs, also der Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz ist wohl ein direkter Nachfahre einer Gruppe von Donauschwaben, die nach 1945 aus genau diesem Backo Novo Selo (Neudorf) vertrieben und sodann in Steinheim am Albuch ansässig wurden. An die Vertreibung erinnert ein Gedenkstein auf dem Friedhof in Steinheim am Albuch. Die damalige „Remigration“ erklärt, neben sehr vielem anderen, auch die „barackenartige“ Anmutung des Gebäudes in der Schumannstr. 11, in der Markus Haintz laut Aussage auf seinem (stets geduldigem) Briefpapier nunmehr eine „Zweigniederlassung“ haben will.

Der Bund der Vertriebenen hat zudem in früheren Jahren offen Revisionismus betrieben - was bis in die Familien gewirkt und zur Sozialisierung des Markus Haintz beigetragen haben könnte.

Will kein Nazi sein: Durchknallender Rechts-Außen-Anwalt Markus Haintz quakt rassistischen Nazimüll
(Und: „Nur noch 7 Tage bis Ultimo.“)

Der remigierende Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz will bekanntlich nicht als Nazi gelten, quakt aber im Rahmen seiner Werbung um die am niedrigsten denkenden Idioten, die diese Gesellschaft aufzubringen vermag, solchen rassistischen Müll:

Es ist der „Beitrag“ des Spendenbettlers Nr. 59680 seit dem 19. Juli 2020  allein auf Telegram. Etliche davon zeugen von einem tiefen Hass gegen die Demokratie - und einige auch von einem, sich durch wild-wirres Quaken manifestierenden Wahn, der offenbar ansteckend ist.

 (Für seinen Mitquaker und Idealmandanten Andreas Skrziepietz gilt: „Nur noch 7 Tage bis Ultimo.“)  

05.10.2026

Markus Haintz (Köln) als SLAPPer und überlasteter Unternehmer

 

Beitrag des (Sch)Rumpfkanzlisten Markus Haintz auf t.me mit Nr. 59675 (seit Juli 2022!):
„Ich kenne das als Unternehmer nur allzu gut. Inzwischen ist es vielfach unmöglich, noch Mitarbeiter zu bekommen, die nicht eine reine Nehmermentalität haben. Denen also noch nicht mal klar ist, dass das Geld, das ausgegeben werden soll, erst mal erwirtschaftet werden muss.“

Hm. Ging die Anwältin S. deshalb nach 9 Monaten weg? Weil ein gewisser Herr Markus Haintz erwartete, dass diese - womöglich in unbezahlten Überstunden - die Arbeit erledigte, während er selbst mit Surfen (im Internet), dem Posten covidiotischen wie auch neunazistischen Schwachfugs und dem Verfassen aussichtloser Strafanzeigen (im Rahmen seines SLAPP, siehe Beispiel unten) befasst war? Parallel dazu  Fristverlängerungsanträge mit der zweifelhaften Behauptung einer „Überlastung durch Frist- und Eilsachen“ stellte? Und mit der so betriebenen „Werbung“ zwar viele, aber recht unwirtschaftliche Mandate hereinbrachte? Der davon träumte, in Deutschlands Großstädten vertreten zu sein und dafür viel Geld aufwandte - jetzt wieder aufs Dorf geht remigiert?

Und welchem „Unternehmer“ ist eigentlich nicht klar, dass man Mitarbeiter für die Mitarbeit bezahlt, erträgliche Arbietsbedingungen zu bieten hat - und dass das unabhängig von den Gewinnvorstellungen des Unternehmers erfolgen muss?

  • Demnach wohl dem SuperMarkus Haintz, der offenbar in einer ihm eigenen „Nehmermentalität“ kostenlose Leistungen von seinen Mitarbeitern erwartet.

Beispiel für eine der extrem vielen Quakanzeigen des SuperExtremMarkus Haintz, die ich als Handlung im Rahmen eines SLAPP (und ihn selbst als „SLAPPer“) ansehe:


SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Schlag, schlagen) ist ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. (Wikipedia) - Vorliegend geht es um die Kritik Söders, die AfD sei eine „parasitäre Partei“. Markus Haintz missbraucht - so sehe ich das - seinen Beruf und das Instrument der Strafanzeige.

P.S.

@„Haintz-Fanboy“ Andreas Skrziepietz, Hannover: Nur noch 8 Tage bis Ultimo.