21.03.2026

Kurzinfo: Weitere zwei (!) Einstweilige Verfügung gegen Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover)

Unter dem Aktenzeichen 10 o 300/26 und 10 o 301/26 hat das LG Kassel jeweils eine einstweilige Verfügung gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepietz erlassen. Dieser kann Widerspruch einlegen, was aber aussichtslos sein dürfte.

Dem u.a.wegen „Rufmords“ vorbestraften „Tunichtgut“ werden fünf verschiedene, meine Ehre verletzende und üble Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt. Vor Gericht wurde zudem seine Behauptung widerlegt, dass sein Blog nicht öffentlich abrufbar sei.

Skrziepietz war - anders als ich - anwaltlich vertreten (Markus Haintz, Köln) und muss nun die Kosten hierfür (wie auch die der Verfahren vor dem LG Kassel) vollständig tragen.

Bildschirmfoto: So schrieb  „Dr. Schädigungsabsicht“ Andreas Skrziepitz in seinem Blog. Das war auch am 05.03.2026, also mehr als zwei Wochen nach Zustellung der Verfügung an Ihn nicht gelöscht, öffentlich abrufbar und ist nun Gegenstand des Ordnungsmittelvarfahrens. Wenn das nicht komplett „irre“ ist, was ist es dann? Antwort: „Dummdreist.“

Schon am 16.02.2026 erließ das Landgericht eine weitere Verfügung unter dem Aktenzeichen 10 o 159/26, in welcher Andreas Skrziepietz fünf weitere Verleumdungen bzw. Beleidigungen untersagt wurden. Der Vorgang erweckt den Eindruck, dass der feine Herr, der es vor Jahren immerhin mal zum Doktor gebracht haben will, offensichtlich inzwischen allergrößte Schwierigkeiten damit hat, a) bei der Wahrheit zu bleiben und b) sich auch nur einigermaßen rechtskonform auszudrücken.

Bildschirmfoto: Das dürfte - vor allem im Hinblick auf die erlassene einstweilige Verfügung - den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Strafanzeige ist gestellt.

In Bezug auf die Verfügung vom 16.02.2026 wurde bereits ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet, weil Skrziepietz in besonders dummdreister Unmanier gegen das Verbot des Gerichts verstieß - was sogar sein eigener Anwalt im Schriftsatz zur Sache 10 o 300/26 darlegte.

Wie war das doch gleich?

Dumm ist, wer Dummes tut!

 Mehr später.

 


20.03.2026

AfD und Andreas Skrziepietz: Völlig durchgeknallte Parallel-Geschichten von brennenden Autos aus Uffenheim und Hannover:
„Alles arme Opfer.“

Bild: „Opferrolle, lächerliche Alternative für Deutschland“ 

(Ein völlig durchgeknalltes) AfD-Mitglied zündet eigenes Auto an und beschuldigt Antifa schreibt der Focus über ein Knallhirn aus Uffenheim.

„Ein falscher Drohbrief wurde dem 44-Jährigen dabei zum Verhängnis. Seine Handschrift verriet ihn an die Polizei. Das geht aus einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken hervor. Der Mann habe inzwischen gestanden, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben, teilte die Polizei in Nürnberg mit.“

Der Hassblogger, Hitlerbildverteiler und AfD-Bewerber Andreas Skritzepitz aus Hannover (Bitte seinen Namen Andreas Skrziepietz stets richtig schreiben - sonst wird er sehr sauer und sieht sich dazu „berechtigt“, Euch ganz übel zu beleidigen!) wird dazu sicherlich behaupten „Die Lügen uns zu Tode.“. Und der gar goldige Andreas hat schon in der Vergangenheit sowas ejakuliert:


Der anno 2020 wegen Volksverhetzung verurteilte Hannoveraner hat das obige schon verbreitet, als das Uffenheimer AfD-Knallhirn längst noch nicht so perfekt deutlich machte, dass es eigentlich in die Klapse gehört.

„In einem Ermittlungsverfahren, das unter anderem wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat geführt wird, muss sich der 44-Jährige nun strafrechtlich verantworten.“ schreibt die Polizei weiter. Der „Strafanzeigen-Wüterich“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (58) hingegen hat übrigens Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung sowohl meiner Person als auch meiner Anwältin „am Backen“. Zuletzt hatte er unwahr in einer Strafanzeige behauptet, meine Anwältin habe unwahr vor dem OLG Frankfurt vorgetragen, er habe eine Mitarbeiterin der der Stadtverwaltung Hannover „beleidigt, bedroht und ihr nachgestellt. Richtig ist: Er hatte die Frau mehrfach beleidigt, er hatte ihr eine Warenseindung geschickt (das war eine belästigende und erneut beleidigende Machtdemonstration, das kann insofern als Bedrohung gewertet werden und das Wort, welches meine Anwältin vortrug, war „gestalkt“).  Das Wort „Stalken“ hat grundsätzlich eine andere Bedeutung als das Wort „Nachstellen“. Nur letzteres steht im Strafgesetzbuch. „Stalken“ indes meint im Volksmund schon ein wiederkehrendes Belästigen und Beleidigen.

Richtig ist nämlich, dass Andreas Skrziepietz in einem Artikel unter dem bezeichnenden Titel „Mein Kampf“ wegen eines Hausverbotes (just wegen Beleidigung(en)) querulierend die Frau - die er zu dem  wegen ihrer Herkunft und ihrer Figürlichkeit verbal angriff  -  beschimpfte und  seine niedrige und ihn insoweit selbst beschämende Verhaltensweise (Belästigen durch mehrere, offenbar dumm beleidigende EMails, das weitere, dummdreiste Belästigen und Beleidigen durch eine unverlangte Warensendung) selbst beschrieb. 

Diese miese und dreckige Verhaltensweise - auf die Andreas Manfred Skrziepietz auch noch stolz ist - habe ich meiner Anwältin als „Stalking“ benannt - und die hat das pflichtgemäß dem OLG vorgetragen.

Ich habe der Staatsanwaltschaft auch seinen Artikel vorgelegt. Den hatte Andreas Skrziepietz wohl  „nur vergessen“, wie er so manches „vergisst“:


Bild:
 Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges (Auszug). Ob auch der Uffenheimer zwei Fliegen mit einer Klapper schlagen und den Schaden bei einer Kasko-Versicherung geltend machte oder machen wollte ist nicht bekannt.

P.S.: 

Übrigens hatten Wörter wie „Gold“ oder „goldig“ in der Vergangenheit auch schon sehr spezielle Bedeutungen.

P.P.S.:

Die AfD jault nun, dass sei ein Einzelfall, von dem man nicht auf alle AfD-Mitglieder schließen könne. Meine Antwort: „Jaja. Schon klar. Alles arme Opfer.“

17.03.2026

Nur ein ganz dreckiger Verleumder reagiert so wie Dr. „bewaffnet“ Andreas Skrziepietz!
Und ein eindringlicher Rat, einen Justizwachtmeister hinzuziehen zu lassen.

Andreas Skrziepietz behauptet - unzweifelhaft in der blöden Absicht, mich zu beleidigen und zu verleumden - öffentlich:

Ein kleiner Mann hat Angst

 ... Jörg Reinholz ... „entpuppt sich als Feigling“ ...
[eine ganze Anzahl typisch skrziepietzscher, also dreckiger Verleumdungen] „bittet nun um Personenschutz“ ...

Wie war oder ist das wirklich?

Andreas Skrziepietz hatte schon einmal (wohl anno 2024) - nachdem eine Strafanzeige nicht zu dem gewünschten Ergebnis führte - der StA Kassel gegenüber behauptet, er habe sich bewaffnet. Ich befürchte also nicht grundlos ein „Austicken“ - falls das Gericht ihm nicht sofort nach seinem Eintreten bescheinigt, der „Größte“, „Stärkste“ und „Beste“ - und „zu allem berechtigt“ zu sein. Was „eher nicht“ der Fall sein dürfte.

Und wenn ich im Fall des von mir (wegen seiner unfassbar vielen und kackblöden Beleidigungen) erwarteten „Austickens“ des Andreas Skrziepietz „mit ihm den Boden aufwischen“ würde, dann würde man mir ganz schnell eine „unbillige Härte“ nachsagen und mich mit einem Argument wie „DER war ja sogar Kampfsportler! Da durfte DER den nicht fast erwürgen!“ wegen Körperverletzung anklagen. Man stelle sich außerdem vor, der derzeit verbal völlig austickende Endfünfziger (Blogspot.com hat schon einen seiner Artikel gesperrt) bekommt womöglich einen „Herzkasper“ und kratzt mir jämmerlich ab, während ich ihn „sauber am Schlawittchen geerdet“ halte und höflich frage, ob er wohl endlich stillhalten (und Ruhe geben) will!

Also stellte ich den Antrag, im Fall einer persönlichen Anwesenheit des Andreas Skrziepietz einen Justizwachtmeister hinzuziehen: Soll der das doch bitte regeln, denn der ist Profi und man kann ihm - anders als mir, der ich Konfliktbeteiligter bin - sehr viel schwerer ein Motiv für eine Übergewalt anhängen.

Die Besorgnis zu äußern, dass Andreas Skrziepietz also „austickt“ und das Hinzuziehen eines Justizwachtmeisters anzuregen, war ergo nicht etwa „feige“ sondern „klug“. Nur ein ganz dreckiger (und kranker) Verleumder reagiert darauf so „irre“ wie Andreas Skrziepietz!

P.S.: Mein Dank dafür, dass ich den Antrag jetzt zur Verteidigung meiner eigenen Ehre veröffentlichen darf, geht an Andreas Skrziepietz. (Und für seine Veröffentlichung erhält er von mir einen weiteren „Nichtamtlichen Dummschein“!)

P.P.S.: Google hat heute morgen auf eine frühere Beschwerde wegen eines früheren Artikels reagiert:

 

Der Hassblogger „Dr. berechtigt“ Skrziepietz hat bis jetzt noch keine Einsicht gezeigt sondern weiter gehetzt. Das war dumm. Ich stelle jetzt nämlich einen weiteren Verfügungsantrag, den ich ebenso als Strafanzeige an die StA Hannover senden werde.

Update: 

[x]  erledigt. Genau 13 Äußerungen.

Der fällige Ordnungsmittelantrag gegen den „gar feinen und berechtigten“ Andreas Skrziepietz ist gestellt

„Dumm ist, wer Dummes tut!“

„Dr. Rufmord“ Andreas Manfred Skrziepietz (58, Hannover) hielt bzw. hält sich für „berechtigt“ nach dem Zugang der einstweiligen Verfügung vom 16.02.2026 sowohl erneut als auch weiterhin in etwa einem dutzend vorgestellten Fällen die beanstandeten - und ihm unter Androhung harter Strafen verbotenen - äußerst niedrigen - beleidigenden Verleumdungen zu verbreiten. Falls es bei einer Geldstrafe bleibt wird er sich zurechnen lassen müssen, dass er sich dem Gericht gegenüber mehrfach als „Dr. med.“ vorstellte und das mir vorgehalten wurde, ich würde seine „berufliche Entwicklung behindern“. Demnach kann es nicht bei „hartzigen“ Tagessätzen von 10 bis 20 Euro bleiben, wie es bei seinen (bisherigen) strafrechtlichen Verurteilungen geschehen ist. Immerhin haben ihn die bisherigen Bestrafungen ja ganz offensichtlich auch nicht dazu bewegt, sich künftig an die Rechtsordnung zu halten. 

Ich bin äußerst gespannt, ob es überhaupt bei einer Geldstrafe bleibt oder ob er gleich in Ordnunghaft kommt.

Zugleich „ermittelt“ die Staatsanwaltschaft Hannover nun sicherlich wegen des Vorwurfes weiterer zahlreicher Straftaten - unter anderem wegen vorsätzlich falscher Verdächtigung zum Nachteil einer, mich vertretenden Rechtanwältin - die ich mit der wegen Nachstellens zum Nachteil meiner Person verbunden habe. Angeklagt ist er wohl schon - wegen Beleidigung derselben. Es ist im Übrigen gerade diese Ausdehnung von Taten auch auf das Umfeld der Person, auf welche eigentlich gezielt wird (das bin vorliegend ich selbst), welche die Gedanken (sowohl an die strafrechtliche „Verfolgung“ als auch an „Querulanz“) wecken. Dazu trägt auch bei, dass ich die insgesamt 6 Verfügungsanträge (seit 1. Februar 2026 - also binnen rund 6 Wochen) mit bis zu 13 „inkriminierten“ Äußerungen des Andreas Skrziepietz auch als Strafanzeige übermittelt habe.

Die Dauer von Verfahren kann sehr unterschiedlich sein. 

Es ist also gut möglich, dass, im Rahmen der offensichtlich zahlreichen, gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren und/oder Anklagen, eine Maßnahme/Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 oder Absatz 3 Nr. 2 StGB durch eine Ordnungshaft (die zivilrechtliche Ordnungshaft ist von der Strafhaft unterschieden und wird auch nicht zu einer Gesamtstrafe zusammengerechnet) unterbrochen wird.

Dies gilt insbesondere, weil der „gar feine und berechtigte“ Herr Dr. Skrziepietz (der selbst nicht „Nazi“ genannt werden will) in einem Artikel, in welchem er die CDU also „dummdreist“ als „Nazipartei“ bezeichnet, einen Politiker weiterhin auf niedrigste verleumdet und beleidigt - obwohl er im März 2025 durch das AG Hannover genau (auch) wegen den selben niedrigen Beleidigungen bzw. Verleumdungen zu 75 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt wurde.

Ach ja. Letzteres sollte ich im Ordnungsmittelverfahren noch nachreichen, um seine Denk- und Verhaltensweise bzw. Psyche also die niedrige Schädigungsabsicht des „gar feinen und berechtigten“ Herrn Dr. med. Andreas Skrziepietz zu beleuchten. Könnte immerhin Einfluss haben. Siehe oben.


16.03.2026

Ist der Hassblogger und Quaknazi Andreas Skrziepietz dement oder nur ein besonders niedrig denkender Verleumder?
Gottlob ist DER kein Arzt!

Der mir seinem dummen, rechtsextremen (Feststellung durch OLG Frankfurt) Gequake und seit dem Jahr 2022 mit blöden, strafbaren  Beleidigungen und Verleumdungen „gewaltig auf den Sack gehende“ Dr. „Rufmord“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (58) ist offenbar dement. Denn er kann sich an sein eigenes, dummdreist anmutendes, Geschreibsel von vor kaum mehr als einem Jahr nicht erinnern:

Am 16.01.2025 schrieb er meiner Anwältin:

 „Wahr ist, dass gegen mich gehetzt wurde, weil ich mich weigerte, eine Maske zu tragen,“ 

Am 11.03.2026 verleumdet er mich, in dem er nunmehr Folgendes quakte:

Der Irre behauptet übrigens, daß ich den Maulkorb verweigert hätte. Eine weitere Lüge des
Gewohnheitslügners Reinholz,
denn nach Einführung der Maulkorbpflicht habe ich ihn dort,
wo es verlangt wurde, stets getragen.“

Es gibt weitere Fälle, die den Verdacht einer (vorsätzlichen) Demenz begründen:

So hat Andreas Skrziepietz am 09.04.2025 vor dem LG Frankfurt behauptet, ihm wäre „zum damaligen Zeitpunkt [gemeint: Ende Dezember 2024] noch überhaupt nicht bekannt [gewesen], dass er wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde.“ Die Verurteilung erfolgte per Strafbefehl (Az. 245 Cs 79/24 1151 Js 1130/24) am 24.05.2024, deren Rechtskraft trat am 19.06.2024 ein. Ein solcher Strafbefehl wird übrigens stets durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Er muss sich also vorhalten lassen, dass er  entweder gelogen hatte oder dement ist.

Ebensowenig konnte oder wollte er sich ausweislich eines Verfügungsantrages schon im März 2025 daran erinnern, dass er am 28.09.2020 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden - weshalb ich ihm Prozessbetrug vorwerfe, denn genau das war Gegenstand des Prozesses.

Der u.a. wegen „Rufmords“ erheblich vorbestrafte Herr Doktor Skrziepietz bezeichnet mich also als „Gewohnheitslügner Reinholz“ und führt als Grund dafür eine, als „weitere Lüge“ bezeichnete Äußerung an, die aber tatsächlich auf seiner eigenen Äußerung beruht! Das LG Kassel hat wegen zahlreicher ähnlicher Äußerungen (mich als Lügner bezeichnet und mir Lügen vorgehalten, die aber erweislich gar keine waren) eine Verfügung erlassen und 5(!) weitere Anträge mit bis zu 13(!) Unterlassungsverlangen sind gestellt. Ein Ordnungsmittelantrag ist gestellt, weil er nach meiner Ansicht in besonders dummdreister Weise - und vielfach - gegen die Verfügung verstoßen hat. Ich glaube, der Dr. „berechtigt“ Skrziepietz „kriegt da so Einiges nicht mehr in sein Hirn“! Jedenfalls bin ich sehr neugierig, was für einen wirren Gedankenmüll der sich selbst für „klug und geistig gesund“ und andere für „irre“ haltende Dr. Skrziepietz in seinem Hirn nunmehr zusammenbrauen und an das Gericht senden wird oder schon gesendet hat.

Hinweis: „Maulkorb“ war und ist übrigens die praktisch nur unter den „Covidioten“ üblich gewesene  Wortwahl für die seinerzeit zu tragenden Schutzmasken und nimmt Bezug darauf, dass diese krass unwahr behaupteten, deren Meinungfreiheit sei eingeschränkt. Etwas anderes kommt auch hier nicht in Frage. Der „Dummquaknazi“ Andreas Manfred Skrziepietz, der zudem in Julius-Streicher-Manier von „linksgrün versifften Feinden der Meinungsfreiheit“ schwafelt, reiht sich also mit dieser Wortwahl selbst in die Reihe jener unsolidarischen und selbstsüchtigen wie auch selbstgefälligen, krakelenden Meckerer ein, die von großen Teilen der Bevölkerung als „Covidioten“ bezeichnet wurden oder es noch werden.

P.S. Die fällige Strafanzeige und den Strafantrag wegen Rufmords habe ich gestellt.

P.P.S. Skrziepietz hatte, das schrieb er selbst (und hat es wohl auch „nur vergessen“) Ende anno 2020 (also ca. 25 Jahre nach seinem Studium) vor, Arzt zu werden.

Gottlob ist daraus (aus der Approbation als Arzt) nichts geworden!

Mit der obig demonstrierten Demenz hätte er, wenn er denn als Arzt tätig geworden wäre, wohl auch jeden Morgen neu vergessen, dass neben seiner Praxis schon ein Massengrab für seine, durch Vergesslichkeit entstandenden „Kunstfehler“ gebuddelt wurde - und einfach weiter gemacht während nebenan die Leichen in der Grube stanken. Womöglich hätte er später - ganz bestimmt von Markus Haintz (Köln) höchst energisch vertreten - öffentlich behauptet, die von ihm höchstselbst mit einer Impfbefreiung ausgestatteten seien alles „Impfopfer“. Das ist jedenfalls der obige Stil.

15.03.2026

„Markus Haintz“ - oder „Wann Anwälte besser schweigen sollten“
Andreas Skrziepietz droht Ordnunghaft wegen beweisbar bewussten Verstoß gegen einstweilige Verfügung

(Entscheiden wird das natürlich das Gericht.)

Am 03.03.2026 (das Datum ist wichtig) schreibt der Kölner Baurechtsanwalt Markus Haintz für Andreas Skrziepietz an das LG Kassel (10 o 300/25):

„Der Antragsteller hat diese Äußerung bereits schon einmal vor dem Landgericht Kassel rechtsanhängig gemacht.

Das Landgericht Kassel hat mit der Entscheidung vom 16.02.2026, 10 O 159/26 bereits über die Äußerung „Psycho-Jörg Reinholz“ und „Psycho-bzw. Lügen Jörg“ entschieden.“

Also ich finde das ganz nett, weil ich Andreas Skrziepietz zahlreiche, spätere(!) Verstöße gegen das, ihm also genau so gesehene Gebot, jedes Verbreiten der Äußerung  „Psycho-Jörg Reinholz“ oder  „Psycho-bzw. Lügen Jörg“  zu unterlassen, nachweisen kann. Ein Ordnungsmittelantrag ist nämlich gerade in Arbeit. Und jetzt kann er (oder jede(r) andere Anwalt oder Anwältin) nicht mehr behaupten, sein Mandant habe „nicht gewusst“, dass diesem eine jede solche Äußerung untersagt sei.

Andreas Skrziepietz kannte den Beschluss ausweislich eines Blogeintrages seit dem 18.02.2026 (das Datum ist wichtig). Am 05.03.2026 (das Datum ist wichtig) waren im Blog des  Andreas Skrziepietz noch immer zahlreiche(!) der von ihm also selbst durch den Beschluss vom 16.02.2026 untersagte und, nach nun nicht mehr bestreitbaren, eigenen Ansicht untersagte Äußerungen (s.o.) abrufbar.

Er hätte besser erst nachgedacht, sich dann seinen Mandant „zur Brust genommen“, ob der alles gelöscht hat (hatte der Herr Dr. gerade nicht!) und sodann geschwiegen. Denn hätte sein Mandant „die Kröte geschluckt“ dann wäre er mit wenigen Euro Gerichtskosten für die Verfügung davon gekommen. Die Gerichtskosten wird er wohl dennoch zahlen müssen, weil es eine „neue“ Äußerung vom 14.02.2026 (das Datum ist wichtig) war. Den Verfügungsantrag in der Sache 10 o 300/25 stellte ich am 15.02.2026 (also bevor mir bekannt wurde, das Landgericht am 16.02.2025 durch die Begründung auch „die fortwährende und nachhaltige Bezeichnung des Antragstellers als Lügner bzw. „Lügen-Jörg“ oder „Psycho-Jörg“ verbietet. Weil die neue Äußerung hierdurch als „kerngleiche Äußerung“  und somit Verstoß angesehen werden kann. Auch das muss das Gericht also noch entscheiden.

So aber hat der Rechtsanwalt Markus Haintz durch das Schreiben Grund dazu gegeben, zu dem hier als „zwingend“ anmutenden Schluss zu kommen, dass sein Mandant ergo mit voller Absicht und damit in besonders schwer wiegender Weise gegen das gerichtliche Verbot verstieß als er unter vielem anderen das hier weiterhin verbreitete:

Bildschirmfoto vom 05.03.2026 (das Datum ist wichtig) mit dem nach der am 03.03.2026  (deshalb ist das Datum wichtig)  durch Markus Haintz erfolgten Äußerung, diese sei bereits vom Verbot erfasst, als „bewusst und vorsätzlich“ anzusehendem Verstoß.

Am 28.02.2026 (also 10 Tage nach der  Zustellung der Verfügung) schrieb Skrziepietz übrigens: 

„Reinholz behauptet auch, daß LG Kassel habe mir verboten, ihn Lügner zu nennen.
Das ist völliger Unsinn, denn seine Lügen sind ja nachweisbar.”

Da ist er wohl bezüglich Intelligenz oder Lesefähigkeit „erheblich eingeschränkt“. Denn in der Verfügung steht:

„Durch die fortwährende und nachhaltige Bezeichnung des Antragstellers als Lügner bzw.
„Lügen-Jörg“ oder „Psycho-Jörg“ und die Behauptung, es sei eine Lüge, dass der
Antragsgegner den Bundesprasidenten als Ratte bezeichnet habe, oder der Antragsteller sei
per Strafbefehl vom Amtsgericht Dortmund verurteilt worden, liegt ein erheblicher Eingriff in das aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers unzweifelhaft vor, denn die Außerungen sind in besonderem Maße dazu geeignet, den Ruf des Antragstellers zu schädigen, indem ihn der Antragsgegner als psychisch krank, verurteilten Straftäter und nicht vertrauenswürdig (Lügner) bezeichnet.

Andreas Skrziepietz konnte mir nämlich gerade keine Lüge nachweisen - nur querulieren!

Damit droht dem Andreas Skrziepietz aus Hannover im anstehenden Ordnungsmittelverfahren nun unmittelbar Ordnungshaft. Nicht, wie sonst üblich, erst einmal eine Geldstrafe. Ich denke, es könnte zunächst eine „Probewoche“ sein. Vielleicht auch mehr. (Dazu später)

Sicher wird der mit seinem Anwalt weiterhin „hoch zu frieden“ sein und ihn für „sehr gut“ halten. Weil der Media-Haintz doch immer so „schöne“ Artikel veröffentlicht, um bei Covidioten, Querfaslern, Quak- und Hassnazis sowie anderen „Krakelern“ Eindruck zu schinden und wohl auch um einbringlich-queruliernde Mandanten zu finden, die hübsch Kosten verursachen.

Ich finde, der Herr Rechtsanwalt Haintz sollte gerade bei solchen Mandanten die wirklichen Interessen (die er ja wahren soll!) besser ergründen - ich denke nämlich der Herr Dr. Andreas Skrziepietz hat - so sehr er auch darauf hin arbeitet - tatsächlich wenig Lust auf einen „Blitzurlaub“ in der JVA oder auch nur eine (empfindlich erhöhte) Ordnungsstrafe. Aber kann er das?

25 Jahre zu spät ...

Schon um das Jahr 2000 herum habe ich darüber sinniert, warum Autos eigentlich ein Getriebe und den ganzen Schlonz haben müssen. Schon damals war die Leistungselektronik dazu in der Lage ein Antriebskonzept wie folgt zu bauen: Motor → Generator → Leistungselektronik → 2 bis 4 Motoren (also auch keine Differentiale und dergleichen) → Gelenkwellen → Räder.

Mein Gedanke war, dass der Motor mit der zur Leistungsabnahme passenden Idealdrehzahl läuft und also Sprit gespart werden kann. Zudem vermeinte ich, dass das eigentlich billiger sein müsste als das ganze mechanische Zeug, welches übrigens auch „Energie frisst“. Beschleunigen ohne Gänge zu wechseln? Leistungsverteilung auf die Räder in Kurvenfahrten? Durchdrehschutz? Alles kein Problem!

Heute lese ich, dass eine Autofirma[¹] ein Modell[¹] herausgebracht hat, welches quasi genau so funktioniert. Unterschied: Da ist noch ein kleiner Pufferakku drin, der für wenige Sekunden genutzt werden kann, um im Prospekt bewerbbare „Pferdestärken“ (heute gibt man Kilowatt an) zu simulieren, die der Motor gar nicht schafft. Einen Akku hatte ich auch im Blick, dachte aber mehr an Rekuperation.

Hat lange gedauert. 

 

¹) Hehe! Marke und Modell nenne ich nur gegen Geld.