18.08.2026

(1) Oberlandesgericht Frankfurt: Ich darf Andreas Skrziepietz sehr wohl einen „Prozessbetrüger“ nennen.
(2) StA Hannover wird Strafverfahren nun wohl wieder aufnehmen
(3) Wie Markus Haintz (Köln) seinen Geisteszustand beleuchtet

In seiner Entscheidung 25 W 22/26 zur Sache 10 O 1343/25 des Landgerichts Kassel legt sich das Oberlandesgericht darauf fest, dass es mir nicht generell verboten“ sei, Andreas Skrziepietz „als Prozessbetrüger zu betiteln“. Sein Anwalt Markus Haintz (ja, genau der Querfasler und Hetzblogger, der Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet) der sich genau wie sein maulkrimineller Mandant Skrziepietz unrichtig und also unwahr als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt, aber selbst allerkleinlichst klagend[¹] und mit querulatorischen Beschwerden genau gegen Meinungsäußerungen vorgeht (was Haintz übrigens aktuell selbst veröffentlicht[²] - und mir - längst nicht nur - deshalb als „oberdreister Lügner“ gilt), hatte das (nicht wörtlich) behauptet.

Das Gericht führt aus: 

„Die Veröffentlichung vom 13.08.2025 beinhaltet den Ausschnitt einer Strafanzeige
gegen
[Andreas Skrziepietz] unter anderem wegen Prozessbetruges und der
Mitteilung
[meiner Wenigkeit] „bereits zuvor beging er mehrfach
Prozessbetrug“ und „Ich zähle bis jetzt: Vier Fälle des Prozessbetrugs und einmal
Falschbeschuldigung“. Die Äußerungen erfolgen in einem gänzlichen anderen
Kontext als demjenigen, der dem Verbotstitel zugrunde liegt. Es handelt sich hierbei
um ausschließlich subjektiv wertende Elemente, die auch als solche für den Leser
erkennbar sind.

„Die Veröffentlichung vom 25.08.2025 „Der wohl dümmste Docmacher aller Zeiten
(DüDocaZ) gesteht öffentlich seinen Prozessbetrug, seinen Rechtsmissbrauch und
seine Falschbeschuldigung“ stellt ebenfalls weder eine wort- noch sinnesgleiche
Äußerung zu einer vom Verbotstenor erfassten Äußerung dar. Sie beinhaltet ein
vermeintliches Geständnis des
[Andreas Skrziepietz], d. h. es wird behauptet,
dieser habe sich selbst belastet und die Tat öffentlich eingeräumt, wohingegen die
Unterlassungsverpflichtung die Wertung in einem bestimmten Kontext, der
Beschwerdeführer sei ein Prozessbetrüger, enthält, die den Eindruck vermittelt, die
Tat sei durch objektive Umstände, die durch den Verfasser mitgeteilt wurden,
bewiesen.“

StA Hannover wird Strafverfahren wegenb Prozessbetruges nun wohl wieder aufnehmen

Da Andreas Skrziepietz (Hannover)  dem Landgericht Frankfurt an Main im März 2025 vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er - ausweislich späterer Artikel - sogar sehr genau wusste, dass er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung  verurteilt wurde, und durch diese klare Lüge zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die mir den wahren Tatsachenbericht verbot, sich zudem öffentlich dreist mit dem Erfolg und dem zunächst angerichteten Schaden rühmte, gehe ich, wohl sehr gut begründet, von einem Fall des § 263 Absatz StGB (Betrug) aus. Die Wiederaufnahme nach der, wie ich das sehe: Fortsetzung bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt, ist meiner Ansicht nach fällig, weil der inzwischen wegen zahlreicher Verurteilungen als „Intensivtäter“ feststehende Skrziepietz das damalige Handeln weiter fortsetzt. Es kann aber auch ein neues Aktenzeichen geben.

 

¹) „allerkleinlichst klagend“: Jemand wie „Dr. KeinArztGeworden“ Andreas Skrziepietz, der 2024 vor Gericht erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag“ gestellt habe und Monate später vor einem anderen Gericht erklärt, dass er genau einmal die Approbation beantragt und erhalten“ habe (übrigens als „Arzt im Praktikum“, welches er - nach eigenen schriftlichen Behaupten an anderer Stelle - nie antrat)  und sich durch die also fast richtige Aussage, er sei nie ein zugelassener Arzt gewesen, in seinem Ruf „geschädigt“ sieht. Tatsächlich war Skrziepietz zudem mangels Berufszulassung nie als Arzt tätig und gab am 2. Juni 2026 meinem Beisein vor dem AG Hannover als Beschuldigter (inzwischen gab es einen Strafbefehl, weil er trotz ordentlicher und von ihm bestätigter Ladung nicht zur Verhandlung erschien) an, keinen Beruf zu haben - was vorsätzlich unwahr erscheint (aber als Angeklagter im Strafverfahren durfte er lügen) Fest steht, der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Skrziepietz klagt also so allerkleinlichst, dass ich darin - weil er ja gerade selbst erklärt hatte, nie einen Approbationsantrag gestellt zu haben und völlig unklar ist, welchen Ruf er dadurch bewahren will, einen in niedriger Schädigungsabsicht begangenen Missbrauch der Justiz sehe!

²) Der aktelle Geisteszustand des Kölner Ganz-Rechts-Faslers und Möchtegern-Medien-Moguls Markus HAINTZ lässt sich daran ermessen, dass er, (wenn ich richtig gezählt habe[³]) in einer von ihm veröffentlichten, unsachlichen und also querulatorischen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine namentlich genannte und von ihm wie üblich öffentlich geschmähte Kassler Staatsanwältin auf einem Blatt(!) sieben Mal(!) das Wort „Querulant“ (oder Derivate[³] dieses Wortes) gebraucht. Ein geistig völlig gesunder Anwalt würde sich einer solchen, grob unsachlichen und für Querulanten wohl typischen Vorgehens- und Ausdrucksweise eher nicht bedienen. Haintz schädigt seinen Ruf selbst, in dem er diese kackblöde Beschwerde sogar veröffentlicht:

 

Bild: Wie viele andere Artikel des Markus Haintz soll auch dieser „sachlich“ erscheinen - ist aber tatsächlich von dummen Hass und Hetze geprägt.

Offensichtlich will der Quakanwalt Markus Haintz ja „nur ein wenig beleidigen“ und stellt sich formal unter den Schutz des § 193 StGB (Rechtswahrnehmung) in dem er seinen „Rant“ (eine verbale Totalentgleisung) als Dienstaufsichtbeschwerde tarnt. Er dürfte das (und sich selbst) für „raffiniert“ halten. Ich denke hingegen, das ist dumm und dass er durch solche Veröffentlichungen zur Witzfigur  mutiert:

Bild: Kommentar eines Dritten zum zugehörigen Artikel des “schönen Markus“  auf X.
 

³) Der ganz sicher auf die Bezeichnung als „Rechtsanwalt“ bestehende Markus Haintz aus Köln ist für mich genau der Typ eines „nur angeblich für die Meinungsfreiheit kämpfenden Rechtsverdrehers“ mit fragwürdig-fragiler Wahrheitstreue, der sich in einer Klage womöglich „allerschwerst geschädigt sieht“, wenn er das Wort nicht 7 sondern 8 Mal gebraucht hat (und ich also eines übersehen habe) oder sich “geschädigt“ sieht, weil er gar nicht 7 Mal „Querulant“ sondern „4 Mal Querulant und 3 Mal Querulanten“ geschieben habe. Und ja: Es gibt „RichterInnen“, die sowas unterstützen. Dazu später - es wird hoffentlich bald was vom OLG Frankfurt geben - mehr.

16.08.2026

Pascal Goffart wieder aktiver
Ist die Bewerbermasche „nur Rechtsmissbrauch“ oder schon „Betrug“?

Über den Pascal Goffart habe ich schon vor einiger Zeit berichtet. Wie es scheint ist er wieder intensiver mit der bekannten Bewerbungsmasche[¹] unterwegs. In der jüngeren Vergangenheit erreichten mich deshalb wieder Mails mit folgenden Aussagen:
  • [07.07.2026] „Ich habe nun am 27.07 ein Arbeitsgerichtsverfahren in Duisburg wegen vermeintlicher Diskriminierung und DSGVO Verfehlungen.“
  • [17.07.2026] „Ich bin Rechtsanwalt und vertrete eine Gesellschaft in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Kläger ist Herr Pascal Goffart.“ (Hinweis: Das ist ein anderes Verfahren als das vorstehende, Termin war aber ebenfalls am 27.07.2026)
  • [14.08.2026] „Ich vertrete anwaltlich ein Unternehmen in einem derzeit anhängigen Verfahren, dem eine Bewerbung von Herrn Pascal Goffart und ein anschließend geltend gemachtes datenschutzrechtliches Auskunfts- und Schadensersatzbegehren vorausging.“  
  • [17.08.2026] „Anbei sende ich Ihnen meine Mailadresse und hoffe sehr, dass die weiteren Unterlagen uns im ausstehenden Gerichtsverfahren unterstützen können. Es wäre sehr bedauerlich, wenn unser Rechtssystem sich gegen diese Form von Angriffen und Missbrauch nicht zu wehren wüsste.“ (Klage wegen angeblicher Diskriminierung)
Unter dem Artikel Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv finden sich weitere Meldungen Betroffener. Ich gehe davon aus, dass ich nur vom kleinsten Teil erfahre und das der offenbar nicht unerheblich vorbestrafte Pascal Goffart in eine neue Aktivitätsphase eingetreten ist.  Mit ihm zusammen arbeitende Rechtsanwälte erwiesen sich in der Vergangenheit als Kriminelle.
 
(¹) Die Bewerbungsmasche:
  1. Pascal Goffart bewirbt sich offenbar ausschließlich bei kleineren Unternehmen um eine Arbeitsstelle, gerne in Bereichen wie Debitorenbuchhhaltung - obwohl ihm eigentlich klar sein müsste, dass er schon im Hinblick auf sein bekanntes Vorleben und den Umstand, dass er nach eigenem öffentlichen Bekunden in einem Interview für den „nicsmix-Pokerblog“ zwecks Gelderwerb an Pokerspielen teilnahm oder nimmt, also ein Berufsspieler ist (oder war), keine Chance haben dürfte: 
    • Scheinbar gibt er an, seit dem Jahr 2023 nicht mit einer vergleichbaren Tätigkeit beschäftigt zu sein.
    • Offenbar stimmen auch seine beruflichen Erfahrungen häufig nicht mit dem Anforderungssprofil überein.
    • Er bewirbt sich um weit von seinem Wohnort entfernte Arbeitstellen.  
    • Ich gehe auch davon aus, dass er von Anfang an gar nicht vor hat, den Job anzutreten. 
  2. Auf die „Bewerbung“ folgt dann seine Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.  In mehreren Fällen behaupten Betroffene mir gegenüber, diese gegeben zu haben,  Goffart hätte dennoch abgemahnt und ein „Schmerzensgeld“ (juristisch: „Strafschadensersatz“) gefordert.
  3. Zudem hat er - so die Meldungen Betroffener - wiederholt auch Klagen wegen angeblicher Diskriminierung erhoben.
  4. Mit den DSGVO- und Diskriminierungsklagen verfolgt Goffart (für mich: „höchst offensichtlich“ / für andere: „wohl“) das Ziel, sich durch die Bewerbungen und die nachfolgenden „Schmerzensgeld“-Klagen ein Einkommen zu verschaffen. Zudem scheint es, wenn es sich nicht um einen Namensvettter handelt, so zu sein, dass er mit einem RA Philipp Brandt aus Berlin zusammenarbeitet. Es kann also gut sein, dass seine „wissenschaftliche Mitarbeit“ sein letzter Job (anno 2023) war und die Resultate (Aufsätze, Bücher und dergleichen) erst 2024 veröffentlicht wurden:

 

  • Hinweis hierzu:

Ein Berliner Anwalt namens Philipp Brandt (ehemals „Braungartner & Brandt“, „bb-legal.de“, verweist heute auf „brandt.legal“) wiederum ist als „Abmahnanwalt“ und also durch anrüchige Abmahnungen berühmt geworden (Bericht bei LTO, weiterer Bericht auf „www.internet-law.de“).

Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem, als „genau geplant“ anmutenden Vorgehen Goffarts mindestens um einen üblen und besonders perfiden Rechtsmissbrauch!

Allerdings sehe ich ein falsches Vormachen - und damit eine Betrugsabsicht - schon darin, dass er - wie ich freilich nur mutmaßen kann - den Job, um den er sich jeweils bewirbt, wohl gar nicht antreten will, sondern sich ausschließlich in der Absicht bewirbt, nachfolgend einen Rechtsstreit wegen angeblichen Datenschutzverstößen und angeblicher Diskriminierung vom Zaun zu brechen und „Schmerzensgeld“ zu fordern. Zudem ist oder war er ja „wissenschaftlicher Mitarbeiter“  und Mitautor des Philipp Brandt von „brandt-legal“ und veröffentlicht genau über diesen Themenkreis.

Hinweis zu Kommentaren:

Betroffene die dieses als Kommentar mitteilen wollen, sollten dazu den Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update) “
nutzen, damit sich diese Kommentare nicht verstreuen und das Ausmaß seines Handelns sichtbar wird.

14.08.2026

Heute nur ein Brief:
Der „gar unschuldige“ Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover)

Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt Auskunft, warum Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover) nicht wegen der ihm vorgehaltenen Tat des Betruges verfolgt wird:

Gegen Andreas Skrziepietz (Hannover) ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.

“gegen den Beschuldigten [Andreas Skrziepietz a.k.a „Docmacher“, Hannover] ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.“

Im Hinblick auf die Häufigkeit und Penetranz seiner Taten und Verurteilungen kommt der Fall des „Dr. berechtigt“ wohl erst vor den Psychiater bevor das Gericht über die beiden Anklagen entscheiden kann. Schon deshalb gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber an den öffentlich und schriftlich begangenen Taten (Beleidigung von eines Richters und einer Richterin, die ihn zuvor genau wegen solcher Taten verurteilten) selbst habe ich keine Zweifel.

Seine „Verteidigung“ dürfte also auch dieses Mal darauf hinauslaufen, dass er sich zu den Taten als „berechtigt“ ansieht. Das hat ja schon in den zahlreichen früheren Verfahren ganz wunderbar funktioniert.

P.S.:

Im Brief werde ich als Herr „Reinhold“ angesprochen. Ich kenne das, seit ich lesen kann und bin wohl besser erzogen, denn ich kann damit umgehen. Andreas Skrziepietz hingegen kann damit nach eigenem Vormachen nicht gut umgehen. Er behauptete nämlich anno 2024 vor Gericht, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert. 


Eigentlich sollte Andreas „Prinzessin auf der Erbse“ Skrziepietz das auch kennen. Ich nehme nämlich mal an, dass sein Name (der wohl polnischer Herkunft ist und demnach die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande „Fiedler“) häufiger falsch geschrieben wird. Sofern er also nicht auch wegen dieses Beklagens, also wegen „krankhaft anmutendem Jammerlappendaseins“ in psychosoziale Behandlung gehören will, gehe ich von davon aus, dass der seit Jahren mit strafbaren Verleumdungen und Beleidigungen „um sich werfende“ und deshalb auch vielfach verurteilte, rechtsradikale Skrziepietz am 28.02.2024 also durch das wohl eher vorsätzlich unwahre Behaupten, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert, das Landgericht Frankfurt (A.z. 2-03 o 117/24) beeinflussen, also täuschen wollte - was ihm ausweislich der notwendig gewordenen Aufhebungen durch das OLG auch gelungen ist.

  • In § 263 StGB ist die Rede von: „Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen“

Vorgetragen hat das Obige übrigens ein Pascal Reddig, der heute als CDU-Hinterbänkler im Bundestag sitzt und von dessen Ehrlichkeit und Lauterkeit ich wegen des obigen (für mich: „offensichtlich und aggressiv unwahren“) Vortrages (der aber Skrziepietz zuzurechnen ist) „höchst negativ überzeugt“ bin.

13.08.2026

(Erwingungs-)Haftbefehl gegen Maximilian Krah (Spiegel/NTV-Bericht)
Zusammenhang mit Hetze des Markus Haintz: „virulenter Hass“

NTV.de berichtet über einen Haftbefehl paar gegen den Volljurist[¹] Maximilian Krah. Der soll Prozesskosten nicht gezahlt und eine Ladung zur Abgabe der Vermögenerklärung ignoriert haben.

Es geht hierbei wohl um einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf aus dem Jahr 2024 gegen Jan Böhmermann und in diesem um eine großzügige Rauschparty auf dem Oktoberfest - den Maximilian Eugen Krah mit Pomp, Pauken und Trompeten verlor. 

Maximilian Krah (AfD) gilt vielen als bezahlter Vertreter chinesischer- und russischer Interessen.

Und jetzt sehen wir mal nach, welcher weitere Volljurist[¹] gegen Jan Böhmermann  hetzt:

Bild: Arbeitstitel „Geistig abgekackter Volljurist[¹] schwingt das große Maul.”

Ja! Markus Haintz macht den Dummen und nennt Jan Böhmermann, der nun sehr viel mehr für gute Witze als den Gebrauch von Waffen bekannt ist, einen „staatlich finanzierten Terrorist“. Wahrscheinlich hat sich der Impfgegner Markus Haintz (aktuell Köln) auf Covidioten- und Nazidemos angesteckt, denn ein weiterer Teilnehmer solcher Demos (der für seine dummen „Maultaten“ berühmte Andreas Skrziepietz aus Hannover) quakt(e) auch von „staatlich finanziertem Terroristen“:

Bild: Mitangesteckter Andreas Skrziepietz über eine angeblich „staatlich finanzierte Terrororganisation“
  
Bild: Dummhass von Andreas Skrziepietz, der andere kackdreist verleumdet und beleidigt, selbst aber höchst empfindsam reagiert, wenn man ihm, sein Handeln kritisierend, an den Kopf wirft, dass er ein Julius-Streicher-Ersatz sei. So hatte er selbst den Jan Böhmermann als „Julius Streicher des Scholz-Faschismus“ tituliert.

Der rechtsextreme[²] Andreas Skritzepietz ist auch ein „Idealmandant“ des Markus Haintz. Ich gehe davon aus, dass die, in deren Artikeln immer wieder auftauchende Variationen des Hasses als Dummseuche absolut virulent ist und dass ein Psychiater, wenn er denn das Schriftübel beider untersucht, sehr viele weitere aufregende Übereinstimmungen finden wird. 

¹) Hier kommt wegen des Gebrauchs des Wortes „Volljurist“ durch NTV gerade die Idee auf, dass eine (von wohl 50)  Flaschen Sekt durchaus den Unterschied zwischen einem „Jurist“ und einem „Volljurist“ ausmachen könnten. Wenn man die Äußerung des Volljuristen[¹] Markus Haintz liest fragt man aber eher, ob die Ursache für eine solch kackblöde Äußerungen nicht etwas heftigerer, „nur noch nicht ganz legaler“ und vor allem „eher pulverförmiger“ Natur ist.

²) Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ich Dr. Andreas Manfred Sktziepietz aus Hannover einen rechtsextremen Hassblogger nennen. Auch hiergegen hatte der wegen Volksverhetzung, Bedrohung und anderen Äußerungsdelikten verurteilte Quaknazi (s.o.) geklagt.

09.08.2026

Nicht grundlos AfD-blau: Selbstverrat als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“ durch Verbreitung eines „Meme“

Was hier folgt ist AfD-blaues Meme, welches Hasser und Hetzer derzeit verbreiten:

Bild: Das Nazi-und Covidioten-Meme. (Der Hinweis auf die Dummheit des Verbreiters  stammt von mir!)

Wer dieses neunazi-blaue Meme verbreitet verrät sich hierdurch selbst als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“, denn

(1.) 

Gefälschte Einbürgerungsunterlagen[¹] führen nicht zu einer Gefahr für Dritte, sondern zu einem Abbruch des Einbürgerungsverfahrens (oder der späteren Rücknahme der Einbürgerung) und in der Konsequenz - sofern möglich - zur Ausweisung des Täters. Zu einer Gefährdung Dritter kommt es nämlich nie, wenn man das Unbehagen von Minipimmel-Dummnazis wegen der Gegenwart einer fremden Person mit womöglich sehr wahrscheinlich größerem „Ihrwisstschon“ mal bei Seite schiebt. Warum den Steuerzahler also durch die Kosten einer Haftsstrafe belasten?

(2.) 

Benutzer gefälschter Impfausweise hingegen sind eine „Gemeingefahr auf Beinen“, denn diese haben sich als ungeimpfte Seuchenvögel genau da Zutritt verschafft, wo man in Pandemiezeiten solche Risiken und diese Sorte „Pack“ nicht haben wollte. Und zwar zu 100% weil es zu 99,999% einfach nur „unsolidarische Arschlöcher“ sind, die Angst vor dem Pieks haben oder „Hohlbirnen“, die etwas besonderes sein wollen. Und genau diese Sorte dummer Menschen kauften und gebrauchten[²] zugleich oft auch eine Maskenbefreiung, die von geistig abgekackten Ärzten gegen Geld und ohne Vorliegen medizinischer Gründe ausgestellt wurde. Die waren also längst nicht immer „nur ungeimpft“! Aber diese Covidioten kann man in der Regel nicht ausweisen, denn es sind „stolze Dummdeutsche“. Also muss man denen das „Arschloch-Verhalten“ verpönen.

(3.) 

Wer, BITTE, ist denn nur wegen des Benutzens eines gefälschten Impfausweises jemals zu einer Haftstrafe verurteilt worden? Man nenne mir einen oder eine, bei der nur das vorlag. § 277 StGB legt die Strafe auf auf höchstens ein Jahr Haft fest, wodurch das absichtliche Seuchenverbreiten und die verbundene, dummdreiste Gefährdung von Menschenleben genau so „teuer“ wie eine einfache Beleidigung  und „die Hälfte billiger“ als eine einfache Verleumdung ist. (Nur) dafür kommt man faktisch nicht in den Knast - es sei denn man macht das nach Verurteilungen mehrfach und weiterhin - was praktisch während einer Pandemie gar nicht möglich ist. Oder man zahlt die Geldstrafe nicht. Die covidiodistischen Nazis spielen also mal wieder das „gar arme Opfer“.

¹) Oft(!) sind es Zeugnisse über eine Sprachkenntnisprüfung, welche die Einbürgerungswilligen (völlig gutwillig und arglos handelnd) gegen eine hohe und Betrug provozierende Prüfungsgebühr ablegen - die aber von Betrügern ausgestellt, also gefälscht wurden. Hier werden tatsächlich oft Opfer zunächst als Täter angesehen, aber für Nazis gilt hinsichtlich  Ausländern einfach keine Unschuldsvermutung. Es sei denn, es sind russische Kindermörder und Kriegesverbrecher wie Putin, Peskow & C.

²) Sowas lässt man sich ja nicht zum Spaß ausstellen. 

P.S.: Verbreitet wurde das Meme von einem Idiot unter einem, hier besprochenen Artikel von Viktoria Dannenmeier, das ist eine „blonde Allzweckwaffe“ des Kölner Impfgegners und auch als Maskenverweigerer auffällig gewordenden Markus Haintz, auf „X“. Dieses geschah also, weil Viktoria Dannenmeier und deren Chef Markus Haintz (beide Köln) im Chor der Hasser und Hetzer laut mitsingen.

Fazit: Bestimmte Volksgruppen (hier Nazis und Covidioten) bilden halt eine, das „geistigen Abkacken“ beschleunigende Blase...

Der Rechts-Anwalt Markus HAINTZ und seine angestellte Kollegin Viktoria Dannenmeier (Köln) verbreiten mafia-artiges Schweigegebot und Anleitungen für covidiodistische und rechtsextreme Straftäter.
Ist Markus Haintz ein „Schranknazi“?

Manche Rechtsanwälte umwerben ganz bewusst (Cov)Idioten. Das hier aber ist eine „Omertà“:

Das man als Beschuldigter schweigen solle, ist eine Aussage, die viele Anwälte verbreiten - und hat in der (Kack-)Dummheit vieler Straftäter - viele gehen ja davon aus zu ihrer Tat „berechtigt“ zu sein[′] und verraten so z.B. ihr niedriges Motiv, ihren guten und nachvollziehbaren Grund - für den Rat, nicht also die Tat. Aber hier geschieht dieses im konkreten Kontext einer Sorte Straftat, nämlich dem Erwerb eines gefälschten Impfpasses - denn einen echten muss(te) man/frau ja nicht kaufen. Der Selbstbezug zum Covidioten-Pack, den die HAINTZ.media des Markus HAINTZ in Person der Viktoria Dannenmeier - um sich zu bewerben - ganz bewusst nimmt, ist offensichtlich:

  • Denn hier wurde ganz offen moniert, dass infolge der Aussage eines Kunden (auch) der oder die Verkäufer bzw. Hersteller und sodann andere Kunden als Straftäter verfolgt wurden. So, wie es Viktoria Dannenmeier austut(et), geht aber um ein offenes, für sich selbst Nachteile in Kauf nehmendes Solidarisieren mit Straftätern, die gefälschte Impfzertifikate hergestellt, verkauft, gekauft, benutzt haben.
  • Das vom Verteidiger zu vertretende Interesse des Einzelnen, also eines oder einer Beschuldigten an den der Appell, nicht auszusagen, addressiert ist, steht bei obigem gar nicht zur Diskussion - sondern einzig das Interesse einer Gruppe anderer („wahrscheinlich hunderter“) mutmaßlicher Straftäter - also von Personen, die durch eine Aussage, die den Beschuldigten entlasten oder wenigstens zu einer Minderung der Strafe dienen kann - belastet werden. So geht nicht „Rechtsanwalt“ sondern „Mafia“ - denn es ist vergleichbar mit einem, an erwischte Straßendealer gerichteten Aufruf, ihre Lieferanten gefälligst nicht zu verraten. 
  • Im übrigen fehlt es völlig am Rat, für eine Aussage anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da steht nur, man solle gefälligst schweigen um andere nicht zu belasten. Die Aussage, „damit belastet man nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“ macht deutlich: Was Viktoria Dannenmeier da öffentlich „raushängt“ ist eine „Omertà“ - vergleichbar mit dem Schweigegebot der Mafia.
  • Das machen „Organe der Rechtspflege“ nicht. Oder sollten es im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8  und § 43a Absatz 4 Satz 1 BRAO besser nicht tun.

Am 7.8.2026 veröffentlichte Markus HAINTZ (ist als selbst ernannter „CHEFREDAKTEUR“ verantwortlich) einen Artikel - es geht dabei offensichtlich darum, unter anderen Vorwand eine Art „Strafaktion“ nach der Nichtzulassung krasser Reichsbürger und Nazis zur letzten Kommunalwahl in Niedersachen auszuführen, die behauptende Wortwahl „Fehlende Verfassungstreue“, die mit dem Inhalt der Strafanzeige nichts zu tun hat, zeigt das auf:

Unter diesem demonstrativen Machtmissbrauch (die Nichtzulassung von verfassungsfeindlichem Nazi- und Reichsbürger-Gesindel soll offensichtlich verpönt und zukünftig erschwert werden) darf, auf der von Markus HAINTZ verantworteten Webseite ein Ingo Neitzke kommentieren. Der legt dort nicht nur „richtig los“ sondern auch „nazibrav“ Links. U.v.a.:

Die HAINTZ.media des Markus Haintz verbreitet die Links in den Kommentaren unter dem obigen Artikel der „Redaktion“. Chefredakteur und also verantwortlich dafür ist: SuperMarioMarkus HAINTZ.

Im Kontext ausgerechnet eines Artikels, in dem es um eine Strafanzeige geht, mit der höchst offensichtlich die Nichtzulassung von Reichsbürgern und Nazis zu den Kommunalwahlen verpönt und künftig erschwert werden soll, verbreitet der inhaltlich Verantwortliche Markus Haintz auch das Nazi-Geschwurble des „Ingo Neizke“:

„Es geht um viel mehr als „nur“ fehlende Verfassungstreue in einem BRD-District.

Es geht offenkundig um Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gesamten Restdeutschland und NATO-Imperium durch die, welche offiziell mit „der klaren Kante der wehrhaften Demokratie“ behaupten, eben diese Grundordnung zu schützen“

Das ist ja sonnenklar: „Verfassungsfeindlich“ sind nicht etwa Reichsbürger und Nazis, sondern (in den FakeNews der Reichsbürger und Nazis) diejenigen, die verhindern wollen, dass Reichsbürger und Nazis die Verfassung abschaffen. So geht die alles verdrehende Quaknazi- und Schwurblerlogik, welche Markus Haintz also auf seiner Webseite verbreitet.

Auch klassische Nazi-Wortwahlen wie „Übersetzt in bodenständigen, bürgernahen, völkisch allgemeinverständlichen Klartext:“ darf Ingo Neitzke, der dort auch gerne mal das Wort „Rassenleugner“ verwendet und sich also als Rassist bekennt, auf HAINTZ.media verbreiten.

Dann blahfaselt Ingo Neizke auf HAINTZ.media da noch das hier: 

Da ist der bewerbende(!) Link zu „NSheute.com“ - einer Webseite, die ganz offen nationalsozialistisch und also verfassungsfeindlich ist. Verbreitet unter der Verantwortung von Markus Haintz, der in einem demokratischen Rechtsstaat als „Rechtsanwalt“ gelten will - aber ein hetzender Rechts-Anwalt ist. Eine jener, allerdings laut quakenden „Kräfte, um die Meinungsklimaanlage der Gegenseite zu stören und jene Akzente zu setzen, die Familie, Volk und Vaterland verteidigen“ - Mehr „Nazi“ als dieser Spruch geht übrigens kaum: Hier wurde gerade mal so das Wort „Führer“ durch „Familie“ ersetzt um eine Verurteilung nach § 130 StGB zu vermeiden. Kein Nichtnazi würde einen solchen Kommentar in seinem Blog stehen lassen - Markus Haintz tut es!

Ich komme zu der Frage, ob Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist:

Zum Begriff:

  • Eine „Schrankschwester“ ist laut HOMO-Wiki „ein Schwuler, der sich mit seinen Wünschen und Problemen in den eigenen vier Wänden versteckt und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“
  • Analog dazu ist ein „Schranknazi“ genau „ein Nazi der dies verleugnet und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“

Wahre Tatsachen:

Markus Haintz streitet oder stritt sich ja mit der TAZ - wie seine „Betschwester“ Janine Beicht im März 2026 auf HAINTZ.media berichtete:


Folglich will Markus Haintz nicht als „rechtsradikal“, „rechtsextrem“ oder eben als „Nazi“ bezeichnet werden und gelten. Zugleich hat sich selbst zum Chefredakteur ernannt, verantwortet die schweizerische HAINTZ.media GmbH als Gesellschafter und Verwaltungsrats-Präsident („VR-P“) und damit auch die Veröffentlichung der Kommentare. Der Rechts-Anwalt Haintz verbreitet auf HAINTZ.media also aberdutzende, wenn nicht hunderte solcher höchst bedenklicher Kommentare des Quaknazis „Ingo Neizke“ - somit eindeutig rechtsextremes und verfassungsfeindliches Gedankengut. Und mir kann keiner erzählen, dass er diese nicht wahrgenommen habe, das „nicht absichtlich“ mache. Und ich habe schon oft gezeigt, dass Markus Haintz unter Missbrauch des Berufes selbst an Hass und Hetze auschließlich zum Nachteil von Nichtnazis teilnimmt:

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjQdxmqkaizG5RNhs2qH-3XLs8aWxkB2YfsS9_MsmhBxJQK4_KC-n5wjZZQYQ2xcNB2B2FulZq5yN_qSEiDqwS0niHwyHVQSIHfntK9OG8q2B1Y75WkUKEJVWkyrLAVLkeM38Fi_Ge0BcKfTFbMyF3ZRmJK3pjP2uTgxTMuNQ7YdUHUtxWkEiWSV22750g/s920/Bildschirmfoto_2026-07-21_09-14-01.png
Bild: Ein Beispiel für Hass- und Hetze des Markus Haintz muss - für heute (es gibt davon viel mehr)  -genügen.

Das Fazit, dass der Kölner Nochanwalt Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist, folgt aus meiner Sicht zwingend.

¹) Als Beispiel hierfür verweise ich mal auf einen idealtypischen Mandant des Markus HAINTZ, den rechtsextremen Hassblogger Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover. Ein „Intensivtäter“ der erst im Juni 2026 vor dem AG Hannover eine solche „Berechtigung“ (zum Beleidigen und Verleumden meiner Anwältin) durch eine offensichtlich völlig untaugliche, rein querulatorische Verteidigung beweisen wollte. Nachdem Skrziepietz zum zweiten Termin nicht erschien und (wie er selbst öffentlich verbreitete) im Strafbefehlsverfahren verurteilt wurde, war es laut seiner Veröffentlichung natürlich die Richterin, der er öffentlich und objektiv krass unwahr eine, ihm angeblich verheimlichte Terminverschiebung - mithin Rechtsbeugung - unterstellte. Gegen den Strafbefehl (beantragt waren 200 Tagessätze a 30 Euro) hat er laut seinem eigenem öffentlichen Behaupten Widerspruch eingelegt und formal besteht bis zur Rechtskraft eine Unschuldsvermutung. Es läuft (mindestens) ein weiteres Verfahren wegen der, jeweils Verurteilungen nachfolgenden Verleumdungen bzw. Beleidigungen des Richters W. vom AG Hannover und wohl auch der Richterin P. - Ich bezweifle auf Grund seines, mir wegen seiner zahlreichen Beleidigungen und seiner dummkackdreisten Verleumdungen sehr genau gegenwärtigen „psychischen Setups“ des Andreas Skrziepietz (Hannover), dass der anwaltliche Rat (hart und burschikos ausgedrückt: „Dumme Fresse halten, Anwalt reden lassen!“) geholfen hätte.

P.S.: „Ingo Neizke“ ist unter vielen Artikeln der einzige kommentierende schwafelnde. Kann es sein, dass der Möchtegernmedienmogul Markus HAINTZ bei diversen Aussagen über die Reichweite der HAINTZ.media MAßLOS übertreibt? Ist er ein Möchtegern-Elliot-Carver?

08.08.2026

Über die „(Sch)Rumpfkanzlei“ HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH und die Frage „Ist das schon Prozessbetrug oder nur Rechtsmissbrauch?“

(Präambel) Ich habe ja schon so einige Kanzleien geschrumpft, z.B. „Gravenreuth & Syndikus“ (München), die Berger Law LLP (Köln, Düsseldorf). Letztere sogar von 18 auf 0. Vorliegend schmiere ich mir das aber nicht aufs Brot - das wäre viel zu schnell gegangen.

Offenbar bedeutet Rechtsanwalts-GmbH auch „Rechtsanwalts-Gesellschaft mit beschränkter Haltbarkeit“. Jedenfalls hat die Kanzlei des (vor)lauten Markus Haintz das als Niederlassung beworbene Stundenbüro ...

... offensichtlich aufgegeben ...

... und die erst im Oktober 2025 angestellte Melina S. war angeblich seit Anfang Juli 2026 „potzblitz“ nicht mehr bei der Haintz-legal Rechtsanwalts-GmbH beschäftigt. 

Der Supermarkus HAINTZ schrieb dem Landgericht Frankfurt am 3. Juli 2026 wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war laut Kanzleiwebseite angeblich Melina S. immer noch Angestellte des Supermarkus Haintz.

Merkwürdig ist nur, dass das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ein anderes Datum, nämlich  den 16. Juni 2026, und eine andere Kanzlei nennt:

Der oben genannte Hass- und Hetzblogger Andreas (Manfred) Skrziepietz ist übrigens „prominent“ - denn seine, im Oktober 2025 rechtskräftig gewordene Verurteilung - die weder die erste noch die letzte ist - thematisierte dieser selbst bei Nius.de, einem bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk beliebten „Webmagazin“. In welchem übrigens auch eine Janine Beicht, die sonst auf HAINTZ.media  (konkurriert um das selbe Publikum und um die selben Spender) hetzt, „ungefiltert auffällig“ wurde.

Bildschirmfoto: So dringt Janine Beicht in die Öffentlichkeit - diese tut das übrigens auch mit privaten Kram wie Alter, „Männerpech“, Kinderlosigkeit und Menopause.

Wie auch immer das sei. Aber ich halte mal fest, dass der Weggang der Melina S. aus der Kanzlei HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH am 16.06.2026 bekannt gewesen sein muss (siehe Bild oben, Anwaltsverzeichnis). Auch für die Kündigung des Stundenbüros (laut Anbieter „Virtual Offices / Virtuelle Büros“, „Firmensitz“) in der also nur angeblichen „Zweigniederlassung“ in der Neuen Mainzer Str. 6 bis 10 wird es Fristen geben. Ich gehe davon aus, dass am 16.06.2026 die Kündigung des Vertrages zwischen dem Workspace-Anbieter und der Haintzschen Rechtsanwalts-GmbH eine beschlossene oder schon erfolgte Tatsache war.

Doch am selben Tag (16.06.2026) schrieb Markus HAINTZ dem LG Frankfurt 

und behauptete, er sei von Äußerungen meiner Person über die seine höchstselbstpersönlich aus folgendem Grund in Frankfurt besonders(!) betroffen:

Was die  Ex-Angestellte Melina S. betrifft, gab Haintz im gleichen Schreiben selbst an, dass diese - wie auch die anderen beiden - in der „Hauptniederlassung“ in Köln tätig sei. Zudem ist übrigens auch die Stuttgarter Adresse der „HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH“ in der dortigen Königsstraße 38 mit einem Anbieter von Stundenbüros verknüpft.

Die Behauptung einer „besonders erheblichen Auswirlung“ in Frankfurt am Main lässt den Herrn Markus Haintz im Hinblick auf die Wahrheitspflicht - zum wahrheitsgemäßen und vollständigen Vortag - ganz schlecht aussehen. Wie ich das sehe wollte er sich (wohl mit Absicht, siehe unten) bei der wiederholt sehr nazifreundlich urteilenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Verwscheigen der - wie er wohl schon gewusst haben muss - bevorstehenden Beendigung des Vertrages über das Stundenbüro erschleichen.

Für mich ist die Behauptung der „besonderen Auswirkung“ in Frankfurt am Main also a) vorsätzlich unwahr erfolgt, sollte b) das Gericht täuschen und c) im Hinblick darauf, dass durch die unwahre Behauptung der Anschein der Zulässigkeit des Antrages vor diesem Gericht offensichtlich unzutreffend herbeigeführt werden sollte, ergo eine Form des Betruges. Über diesen Vorwurf bzw. Verdacht werden nach meiner Strafanzeige Staatsanwaltschaften und ggf. Gerichte entscheiden. Das es sich aber um Rechtsmissbrauch handelte, ist (jedenfalls für mich) sonnenklar.

Über die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt

Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Ina Frost gilt mir auf Grund echt merkwürdiger Entscheidungen, welche das OLG Frankfurt teilweise längst aufgehoben hat (Az. 16 U 151/25, 16 U 153/25), als „ungewöhnlich nazifreundlich“. So hatte die Kammer unter Ina Frost mir die Äußerung der auf wahren und schon der „Frostkammer“ vorgelegten Tatsachen (öffentliche Äußerungen von Skrziepietz) beruhenden Meinung verboten, Andreas Skrziepietz sei rechtextrem bzw. rechtsradikal und ein Hass- bzw. Hetzblogger. Nach der OLG-Entscheidung - für die also kein neuer Vortrag notwendig war - kam diese 3. Zivilkammer unter der selben Ina Frost allen Ernstes auf den „Trichter“, dass diese sich der Entscheidung (dass ich Andreas Skrziepietz als rechtextrem bzw. rechtsradikal sowie Hass- und Hetzblogger bezeichnen darf) mit „ganzem Herzen“ anschließe und verbot mir allen Ernstes die Bezeichnung des üblen Hetzers Andreas Skrziepietz als „Quaknazi“. Dieser kaum zu fassende Unsinn ist nicht rechtskräftig und wird - da bin ich mir ganz sicher - vom OLG Frankfurt demnächst kopfschüttelnd verworfen -  denn immerhin ist es eine Äußerung über einen - wie die 3. Kammer durch Vortrag und aus Akten wusste - mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten, rechtextremen bzw. rechtsradikalen Hass- und Hetzblogger.

Klar darf man so einen „Quaknazi“ nennen - nämlich um den Maulheld geradezu wohlwollend von den „Tatnazis“ der NSU zu unterscheiden!