20.10.2026

„Rechtsanwalt“ Markus Haintz wirbt mit einer „Rechtsanwältin“ namens „Dr. jur. Sarah Kamm“ - welche das Anwaltsverzeichnis nicht kennt


 

Zu dem vielen, vielen fragwürdigen Tun und Lassen der Haintz legal Rechtsanwalts GmbH des Markus Haintz gehört, dass er sich mit einer Rechtsanwältin Dr. jur. Sarah Kamm bewirbt, die angeblich zum Team der Kanzlei gehöre.

Bildschirmfoto vom 20.10.2026 um 17:38

Eine Sarah Kamm konnte ich im bundesweiten Anwaltsverzeichnis nicht finden, was wohl bedeutet, dass eine Frau Dr. jur. Sarah Kamm keine Anwaltszulassung hat. (Überprüft am 20.10.2026 um 17:45 und am 17.10.2026)

Zudem wirbt die Haintz legal Rechtsanwalts GmbH des Markus Haintz auch wie folgt:

„Unser aktuelles Team lebt in 5 Ländern und auf 3 Kontinenten.“

Ich glaube nun, dass das alles vorsätzlich unwahr ist.

18.10.2026

Der Fall Markus Haintz(Köln) oder was ich diese Woche noch nicht berichtet habe

  • Unternehmen beklagen sich über mangelnde Lesefähigkeiten und bieten Nachilfe an.

Neu ist, das auch CHEF-REDAKTEURE und Rechtsanwälte diese Nachilfe brauchen. Denn Markus Haintz schreibt öffentlich, ein Gericht habe (zum Nachteil einer Dritten) einen Strafbefehl erlassen und bezieht sich auf ein Schriftstück der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 16.10.2026, aus dem aber nur hervorgeht, dass vor wenigen Tagen (13.10.2026) ein Strafbefehl beantragt wurde. Schon Kinder wissen, wenn man etwas beantragt (auch laut weinend bei Mutti) wird das nicht automatisch gewährt. Also vermute ich, dass Markus Haintz nur „Strafbefehl“ entziffern konnte und den Rest orakelt. Seinen Worten nach behauptet der CHEF-REDAKTEUR und Anwalt den Erlass aber als Tatsache...

  • Narziss ist in der griechischen Mythologie ein Jüngling, der sich in sein eigenes Spiegelbild verliebte

Nun Markus Haintz nennt sich „CHEF-REDAKTEUR“ und „Journalist“. Er berichtet vor allem über sich selbst und sein eigenes Querulieren vor Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mancher würde ihn deshalb stöhnend einen „Narzisst“ vielleicht sogar leichtfertig ein „Großmaul“ nennen. Ich finde, „ICH-Redakteur“ passt.

  • Mandantenverrat bezeichnet das Handeln eines Rechtsanwalts oder eines anderen Berufsträgers, der gegen die Interessen seines Mandanten verstößt und dadurch seine Berufspflichten verletzt.

Markus Haintz hat dem OLG Frankfurt am Main Schreiben von mir übermittelt, in denen ich im Dezember 2025 und Juni 2026 darstellte, dass sein Mandant Andreas Skrziepietz im Nachgang von Verurteilungen einen Richter und eine Richterin öffentlich verleumdete und zudem ankündigte, sich künftigen Verfahren durch Flucht zu entziehen. Er vermeint damit eine Rechtmäßigkeit herbeibegründen zu können, dass dieser Intensivtäter mich im Sommer 2025 einen „Denunziant“ nennen durfte. Offenbar hat Markus Haintz nicht begriffen, dass der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt unter Dr. Bub nicht die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Frau Dr. Ina Frost ist, die auf seinen Zuruf zu springen scheint. Bei Frau Frost könnte er mit dem „Quapla“ also durchkommen. Dem Dr. Bub macht er nur klar, dass er einen Straftäter vertritt und beschädigt meiner Meinung nach ohne einen Nutzen für seinen Mandant überhaupt erzielen zu können, die Position und damit die Interessen seines Mandaten. Allerdings gehe ich davon aus, dass sein Mandant, ein nach eigenen Angaben berufsloser Bürgergeldempfänger namens Andreas Skrziepietz, der bei anderen Gelegenheiten als „Dr. med.“ auftritt, dem zugestimmt hat. Weil auch der offenbar auch nicht begreift, was da wirklich passierte. Ich bedanke mich artig für diese, nur mir nützende Lachnummer des Markus Haintz, bin aber, weil ich dafür gewiss nicht dumm genug bin, ebenso gewiss nicht sein Mandant.

  • Als Querulant wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führt. 

Der ICH-Redakteur Markus Haintz bettelte erst öffentlich um Spenden für die Berufung, legte dabei ein „wasserdichtes“ Urteil des LG Köln vor. Nach meiner Reaktion auf den Unsinn hat er diese angeblich eingelegt. Die RichterInnen des OLG Köln werden Mühe haben, dem ICH-REDAKTEUR der in eigener Sache berichtete, dass er als Rechtsanwalt in eigener Sache für sich selbst klagte (er ist Eigentümer der jeweiligen GmbHs die seinen Namen tragen) und nunmehr selbst Berufung einlegte gegenüber höflich zu bleiben, denn es ist einfach „lächerlich bis blöd“, wenn ein Rechtsanwalt eine Wettbewerbs-Klage gegen eine Person anstrengt, die derart offensichtlich keine Wettbewerberin ist - was auch deutlich im, durch die Berufung angriffenen Urteil steht.

  • Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen (zum Beispiel Erklärungen abgeben, Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen) selbst vornehmen zu können oder durch gesetzliche oder bestellte Vertreter vornehmen zu lassen.
Markus Haintz bestreitet, völlig ins Blaue hinein und ohne das auch nur mit irgendetwas zu belegen, meine Prozessfähigkeit. Das habe ich nun auch getan. Allerdings hab ich vorgelegt, dass der geifernde Herr, der Rechtsanwalt sein will, laut seinem Eigenbericht als ICH-Redakteur nicht zwischen „Strafbefehl erlassen“ und „Strafbefehl beantragt” zu unterscheiden vermag, zudem in der völlig aussichtslosen Sache vor dem LG Köln allen Ernstes Berufung einlegte. Zudem trat er übrigens meiner Vorstellung nicht entgegen, dass er in einem Zeitraum von 1 Monat vor der Stellung eines mit „Überlastung durch Frist- und Eilsachen“ begründeten Fristverlängerungsantrages mindestens 45 Zeitstunden aufwendete, um irgendwelchen Verbalmüll auf Telegram zu posten. Er hat dazu nur geschrieben, dass ich ihm seine Zeitestaltung vorschreiben wolle. Das ist geradezu ein Zugestehen, kein Entgegentreten. Auch zu dem, was ich erst in den nächsten Tagen oder Stunden berichten werde, habe ich vorgetragen.  Mithin ist mein Antrag wenigsten begründet worden.

Was ich noch nicht völlig offen lege:

Markus Haintz, der sich wohl gerne als „Rechtsanwalt“ bezeichnet sieht, hat mehrere mögliche Angriffspunkte gegen sich selbst geschaffen. Drei dürften davon nach meiner Anzeige Gegenstand ernsthafter staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sein, eine dritte Sache liegt einem Konkurrenten vor, gegen den Markus Haintz sowohl als ICH-Redakteur als auch als Rechtsanwalt öffentlich hetzt („So Done“, Alexander Brockmeier). Dem gebe ich jetzt erstmal Gelegenheit die Beweise zu sichern, zu sichten und dann womöglich eine Klage zu erheben und/oder Beschwerde bei der Anwaltskammer einzulegen. Es geht dabei um ein Handeln oder Unterlassen, welches „einfach nur dumm“ anmutet, deshalb im Ergebnis als für Markus Haintz „absolut rufschädlich“ eingeschätzt wird.

17.10.2026

Wer braucht noch Karikaturen wenn Markus Haintz selbst solche liefert?
„Alarm! Alarm! In Köln ist ein leerer Salzstreuer umgefallen!“

Wenn und falls ich eine „Karikatur eines "Großmauls von einem eher schwach belichteten, öffentlich dummes Zeug quakenden Rechtsanwalt", der sich selbst zum "Journalist" und sogar "CHEF-REDAKTEUR" ernannt hat“ bräuchte - dann hätte ich Mühe, mir etwas aussagefähiges einfallen zu lassen.

SuperMarkus HAINTZ hat geliefert - ohne das ich je fragte!

Bildschirmfoto, welches auch die bunteste Karikatur „blass“ erscheinen lässt: Für solche „Nachrichten“ wie der vom 14.10.2026 bettelt Markus Haintz (Köln) unter Covidioten und Quaknazis um Spenden. Da er solche bekommt (wenngleich auch nicht in Maße wie vom Möchtegernmedienmogul erhofft) steht fest, dass er im Teich der dumm quakenden Hetzer einen Fanclub hat.

Ich glaube aber, die wohl nur für den „Selbstkarikierer“ Markus Haintz und seinem blaubraun-covidiodistischen Fanclub sicherlich „ganz wahnsinnig wichtige Nachricht“[¹] dient nur als Vehikel für die Unterstellung, dass die Zentralstelle für die Verfolgung von Hasskriminalität in Göttingen politisch einseitig agiere.

Was nicht stimmt, denn genau diese hat mit dem also auch in diesem Fall vorliegendem Argument der Verjährung auch ein Verfahren wegen Volksverhetzung zu Gunsten eines intensivkriminellen Quaknazis eingestellt: Stichwort: „KZ-Tor“, „Zahlen macht frei“. Der typische HAINTZ-Mandant, HAINTZ-Fan, Quaknazi, Querulant und Bürgergeldempfänger wurde allerdings inzwischen vielfach wegen anderer Taten (Volksverhetzung, Beleidigungsdelikte, Bedrohung) verurteilt und zwar so oft, dass sich die Mühe einer Beschwerde nicht lohnt - das gänge dann vorhersehbar nach § 154 StPO „den Bach runter“, zu querulieren lohnt sich da einfach nicht.

Deshalb wette ich, dass der Ganzrechts-Hetzer-Anwalt SuperMarkus HAINZ unter dem selben Aktenzeichen schon bald das nächste Schreiben bekommt: „Einstellung wegen Geringfügigkeit“ oder „im Hinblick auf §199 StGB“. Was er dann wohl erneut als „CHEF-REDAKTEUR“ Markus HAINZ über eine „politische abhängige Staatsanwaltschaft“ hetzend in die Öffentlichkeit trägt, weil es - das Hetzen - unter Covidioten, Quaknazis und kriminellen, Sozialhilfe empfangenden Hetzern (also typischen HAINTZ-Mandanten) so WICHTIG ist.

¹)  Der in Köln umgefallene, leere Salzsstreuer soll beim Kippen den Pfefferstreuer berührt und leicht verschoben haben. Demnächst folgt auf HAINTZ Quak-Media dann wohl eine Bilderserie und ein Video über einen Sack Reis, den es in China böse erwischt hat! Mit eifrig popelndem MARKUS HAINTZ!

15.10.2026

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!
Wie der mindestens „unlauter“ agierende Hetzanwalt Markus Haintz (Köln) eine Geschädigte bzw. Zeugin öffentlich verleumdet und dieser Angst macht

§ 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO  besagt klar, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege „nicht vereinbar“ ist. Ich bin der Ansicht, die duale Tätigkeit des Markus Haintz als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ einerseits, als „sich in besonders niedrig denkenden, kriminellen Kreisen hervortuender Hetzextremist“ andererseits, erfüllt diese Prämisse, weil er die Geschädigte in einem Prozess um eine Hasstat öffentlich verunglimpft und ganz bewusst weiterem Hass aussetzt, insoweit auch bedroht.


Das beleuchtet sein Motiv: Markus Haintz vertritt die Positionen der Covidioten. Denn natürlich wurden „ÄrzteInnen“ strafrechtlich verfolgt, die damals falsche Gesundheitszeugnisse, insbesondere Maskenbefreiuungen und Impfzeugnisse ausstellten. Wer hatte denn dem körperlich recht gesund wirkenden Markus Haintz damals die Maskenbefreiung ausgestellt? Markus Haintz, der „Organ der Rechtspflege“ sein will, gebraucht die Wortkombination „furchtbare Juristen“ um die deutsche Justiz derjenigen der Nazis gleichzustellen. Das ist mit allem Verlaub offensichtlich. Das Vormachen, dass nicht etwa diese, sondern die Vertreter der Demokratischen Gesellschaft die Nazis seien, ist typisch für deutsche Neos. Auch sein Mandant Andreas Skrziepietz, der andere herzlichst beleidigt und selbst sehr schnell beleidigt ist, macht(e, sein Blog ist erstmal zu) sowas.

Dabei ist Markus Haintz, in Kombination mit seinen Hetzorgan „Haintz Media“ selbst ein „furchtbarer (fürchterlich handelnder) Jurist“, denn er denkt und handelt mit absurder Niedrigkeit:

Ein Verteidiger lädt öffentlich zu einer Verhandlung ein, bei der wegen der Beleidigung u.a. als „faschistische Blödkuh“ zu erwarten ist, dass sein hetzextremer und hassgesteuerter Mandant wegen der offensichtlich niedrigen Beleidigung verurteilt und dessen Name bekannt wird? Normalerweise würde man hier von „Vollverblödung“ ausgehen - weil das nicht einem auch nur gerade noch vernünftigen Interesse seines Mandanten entsprechen kann - aber ich denke, Markus Haintz wollte hier Gesindel herbeirufen und die Geschädigte, die er als Zeugin laden ließ, beinflussen in dem er dieser Angst macht. 

Er setzt deren Namen neben Worte wie „unlauter“ um deren Tun in Zweifel zu ziehen. Ich sehe die an seine Leserschaft (also an quakendes Demokratiehasserpack) ergangende Einladung als offensichtliche Drohung an, denn letztendlich kündigt Markus Haintz der Frau an, das seine Leser erscheinen werden - was dann passiert, wenn die Frau durch ein Spalier solcher kranken Covidioten und Quaknazis muss, kann und soll diese sich ausmalen. Und damit die Geschädigte/Zeugin davon erfährt legt er rotzfrech unter deren Namen auch noch einen Link zu deren Webseite...

Für mich ist jedenfalls erkennbar, dass der Hetzer Markus Haintz verhindern wollte, dass die Zeugin auftritt, damit er als „Rechtsanwalt“ behaupten kann, diese sei gar nicht beleidigt. Darauf kommt er nämlich im Folgeartikel zurück. Denn das Gezeigte wäre schon schlimm genug, wenn der niedrig denkende Hetzer Markus Haintz also nicht nach der Verhandlung - noch am 05.10.2026 um 18:05 - auch noch wie folgt ejakuliert hätte:


Markus Haintz hetzt und bezeichnet die namentlich genannte und mit URL (und somit Impressum) wissentlich und willentlich bekannt gemachte Zeugin und Geschädigte als „gute Schauspielerin“, deren Aussage “einstudiert gewirkt“ hätte und „offenkundig unter anwaltlichen Einfluss getroffen“ wurde.

  • Kurz gesagt macht er öffentlich vor, die Zeugin und Geschädigte habe gelogen.

Für mich ist das eine klare Verleumdung. Und er schiebt nach: Diese müsse in der Berufungsinstanz erneut erscheinen, was durchaus eine Drohung ist, denn natürlich ist zu erwarten, dass er erneut seinen Fanclub (also das für ihn durch diesen und solche „Artikel“ als Leser wie auch als Mandanten typische und kriminell-garstige Hetzextremisten- und Quaknazigesindel) herbeirufen will oder wenigsten vormacht, dass die Frau dann durch ein solches „Spalier“ von psychisch kaputten Hassejakulatoren müsste.

Ich halte das oben gezeigte für eine Bedrohung und damit eine Form einer absolut unredlichen, einem Anwalt im Hinblick auf  § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO nicht erlaubten Zeugenbedrohung - und wenn es nach mir gänge würde Markus Haintz für diese Nummer „achtkantig“ aus der Anwaltskammer fliegen und für ein paar Monate eine ganz andere, 9m² große mit besonders fester Tür, beziehen. Denn für mich ist sein niedriges Vorgehen „mafiös“.

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!

P.S.: Diesen Artikel widme ich Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, die Markus Haintz sicherlich für einen „hoch angesehenen Anwalt“ halten. Haintz steht (für jedem und jede mit klarem Verstand) bezüglich der niedrigen Geisteshaltung auf einer Stufe mit Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, den die Kammer kennt - oder das besser sollte.

P.P.S.:  Ich habe den Artikel als offenen Brief an die Anwaltskammer Köln gesandt und möchte insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu aufrufen, sich der Beschwerde anzuschließen. Die Adresse steht hier.

13.10.2026

Ostern ist vorbei, Weihnachten kommt noch.
Hetzextremer Bürgergeldempfänger wurde verurteilt

 

Karikatur, von der KI erstellt, die bei den Urteilsgründen falsch liegt,

AG Hannover, Az. 230 Ds 1141 Js 24339/26 → Link zum vollständigen Prozessbericht

Der selbsternannte „Docmacher“, Dr. Andreas Manfred Skrziepietz hatte die Öffentlichkeit ausgerechnet unter dem Titel „Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover“ selbst zu der Verhandlung am 13.10.2026 eingeladen. Nach eigenen Angaben vor dem Gericht hat er keinen Beruf erlernt und lebt von Bürgergeld. Ob das stimmt weiß ich nicht, denn Angeklagte dürfen im Strafprozess auch lügen. Aber unter dieser Prämisse wurde der als „Docmacher“ mit Hass und rechtsextremer Hetze in die Öffentlichkeit drängende Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) verurteilt, deshalb die Überschrift. Aus seinem Strafregister wurden drei rechtskräftige Vorstrafen wegen einschlägiger Delikte verlesen. Skrziepietz sah sich (wie immer) zu allem berechtigt und demonstrierte seine Uneinsichtigkeit, was die Richterin in ihren Ausführungen würdigte. Offensichtlich gelang es dem vertretenden Anwalt zu dem nicht durchgehend, Skrziepietz zum Schweigen zu veranlassen, denn er redete immer wieder wild und an der Sache vorbei ins Verfahren hinein, wurde auch ermahnt und darauf hingewiesen. Verurteilt wurde der von der Kanzei des SuperMarkus Haintz (Köln) vertretene Dr. Andreas Skrziepietz vom Amtsgericht Hannover wegen Beleidigung, weil er einem Richter einen baldigen und schmerzhaften Tod wünschte. Dabei hat nicht zur Verurteilung geführt, aber beigetragen, dass Skrziepietz den Richter in Anschreiben dutzte.

Zu den 50 Tagessätzen kommen demnach noch ca. € 1200,00 an Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre billiger gewesen. Aber vermutlich wird er eine zweite Instanz wollen und Rechtsmittel einlegen (lassen).

Das ist noch nicht das Ende. Es folgen (wohl) Verfahren wegen Beleidigung einer Richterin und einer Anwältin. Am 05.11.2026 ist der nächste Am 03.11.2026 ist der nächste Termin wegen einer Beleidigung, schon am 05.11. der übernächste - da geht es um seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl wegen Verleumdung (230 Ds 1151 Js 113812/25, beantragt waren 200 Tagessätze an 30 Euro) der erging, weil Skrziepietz nach Ansicht des Gerichts eine Rechtsanwältin verleumdete und nicht wie geladen zum Termin am 16.06.2026 erschien.

Noch nicht berichtet: Nach dem Ende ging er mich an (ich war nur Zuschauer) und „begallte“ mich: Wohl weil sein Hormonspiegel nicht stimmte wollte er hierdurch (so sehe ich das) einen Ausgleich - Befriedigung - erlangen. Ich habe ihn wegen der Körpernähe, die er hierbei suchte, gefragt, ob er mich bedrohen will - dann zog der Anwalt (den die vertretende Frau Dannemeier von der wohl fast nur solche bedeutenden Fälle vertretenden Kanzlei Haintz aus Köln in Untervollmacht schickte) ihn, unter dem guten Rat, sowas zu unterlassen, weg.

Ich würde ja sagen, das war gerade noch kein vollständiges „Austicken“. Und anempfehle dem Herrn Skrziepietz, sich fachärtzliche (konkret psychiatrische und psychosoziale) Hilfe zu suchen. Sonst kommt mein „Weihnachten“ schneller als er denkt.

  

12.10.2026

Morgen, Kinder, wird's was geben!
„Lustig oder nicht lustig? - Das ist hier die Frage!“

Hinweis: Der Termin am 13.10.2026 um 13:00 Uhr, Raum 2288, findet statt!

Karikatur. mit KI erstellt: Der Geisteskumpel der „Rollerflüchtigen“ Maja Svenja Liebich, Andreas Skrziepietz, johlte einst, die „Omas gegen Rechts“ dürfe man als „alte Schabracken“ bezeichnen. Und kündigte öffentlich seine „Republikflucht“ an.

Termin: Morgen, am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des Amtsgerichtes Hannover.

Der bereits mehrfach verurteilte Ejakulator rechtsextremen Hasskacks, Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - steht mal wieder vor dem Strafkadi. Am 09.12.2015 hat er nach einer Verurteilung eine neue Anklage öffentlich gemacht und seine „Republikflucht“ angekündigt. Wie nur er selbst über die aktuelle, weitere Anklage behauptete, wird das „bestimmt lustig“.

Es geht (wohl, so hat er selbst veröffentlicht) um Beleidigung(en) zum Nachteil eines Richters Wöltje, der den „Hassmich“ Dr. Andreas Skrziepietz im März und Dezember 2025 verurteilte. Im Übrigen führt die StA Hannover schon wieder ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas Skrziepietz. Er hatte, so der Vorwurf, mich, aber auch eine Frankfurter Anwältin verleumdet. Just die, wegen deren Verleumdung er schon vor wenigen Monaten, im Juni 2026, durch Strafbefehl verurteilt wurde, nachdem er nicht zur Verhandlung erschien. Ob wegen der darauf erfolgten, weiteren Verleumdungen zum Nachteil nun auch dieser Richterin Pinksi eine weitere Anklage erhoben wird (oder gar schon wurde), weiß ich (noch) nicht. Ich weiß nur: Das findet die Justiz ganz gewiss „nicht lustig“.

P.S.: Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz will schon wieder anderen bei Doktorarbeiten helfen (Lustig: Er, der andere „Lügner“ nennt, schreibt: „Wir“ - das ist ein „de industria plurale falsum“). Das er bei geistigen Leistungen helfen will, ist, im Hinblick auf seine, durch seine Veröffentlichungen („geistiger Dünnschiss“) gezeigte und seit mehreren Jahren als „enorm degressierend“ anmutende synapsale Leistungsfähigkeit, „ganz bestimmt sehr lustig“. 

P.P.S.: Dr. Andreas Manfred Skriepietz sollte, zu seinem eigenen Besten, wirklich „nichts“ mehr schreiben. Vielleicht bekommt er morgen schon ein kleines Vorgefühl darauf, was ihm sonst droht.

P.P.P.S.: Weitere Strafsache, wohl sein Widerspruch nach der Verurteilung im Strafbefehlsverfahren wegen Verleumdung der Rechtsanwältin:

 

Aktenzeichen 230 Ds 1151 Js 113812/25 (107/26), das ist das Verfahren wegen Verleumdung meiner Anwältin. Offenbar hat Skrziepietz Widerspruch gegen seine Verurteilung nach § 408a StPO eingelegt, die erfolgte, nachdem er nicht vor Gericht erschien.

Sein Querulieren kann sich jetzt als dumm erweisen, denn bei der Urteilsfällung ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist - Außerdem kommt es jetzt zu einer Bildung einer Gesamtstrafe: Ich denke, so bekommt er (im Falle eines Schuldspruchs natürlich) endlich Bewährung und die Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 StGB, sich zwecks Vermeidung eines Haftantritts psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen.

11.10.2026

Heute back ich, morgen brat ich ... und übermorgen?
Frage an den Hetzextremist Markus Haintz: Wer - BITTE - hat Ihnen „ins Gehirn geschissen”?

(Mit KI aus den Aussagen vom Markus Haintz erstellte Karikatur „Markus Haintz live und in Farbe”) 

Zu zitieren ist ein „Jedermannsrecht“: Zu erst also einmal ein paar Zitate, welche, weil es Zitate sind, schon denklogisch niemals „exklusiv“ sein können:

„Anderer Meinung zu sein, ist in einer Demokratie möglich und nötig. Aber Anstand und Respekt auch. Wer glaubt, nur weil er der sie sich im Digitalen befindet und dann auch noch seine Identität verschleiert, alles absondern zu können, was er oder sie will, bis hin zu Morddrohungen, muss die Antwort analog zu spüren bekommen. Es gibt Grenzen: Anstand und Strafrecht. Ich kann nur jedem und jeder raten, sich Hass, Beleidigungen und Morddrohungen nicht gefallen zu lassen. Anzeigen!“

Klare Ansage von Julia Klöckner MdB, Bundesministerin a.D., Wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Schatzmeisterin der CDU Deutschlands.

“Unterstützungsaufruf für Berufung und ggf. BGH

LG Köln: Klöckner darf als Bundesministerin a. D. für So Done werben

Die heutige Bundestagspräsidentin hat dem unlauteren Meldeportal, das für über 12.000 Strafanzeigen wegen Beleidigung verantwortlich ist, ein exklusives Zitat als Werbung zur Verfügung gestellt.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Prozessverlierer, Spendenbettler, Heulsuse (09.10.2026 - t.me: 59801)

„Bei der "AntiFA" handelt es sich um staatlich tolerierte und finanzierte Terroristen, die sich auch für einen Krieg stark machen, nicht "nur" für einen Bürgerkrieg.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Wahnanwalt (04.10.2026 - t.me: 59727)

„Grüne Faschisten dürfen so genannt werden. ... Der Faschist XXXXXXX darf auch so genannt werden. Völlig unabhängig von jedem Kontext.“ 

[Name entfernt] Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Aufstachler dummrechten Packs und der, sich diesem zugesellenden, covididiotischen Irren (29.09.2026 - t.me: 59691)

„Grüne Faschisten dürfen so genannt werden ... Faschist XXXXXXX ... Hitler hätte grün gewählt ... Kinderficker“

[Name entfernt] Nachgequakt und „neu garniert“ von Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, vom Hetzextremist Markus Haintz also aufgestachelter, krimineller Dümmsthetzer (02.10.2026, sein Hassblog wurde wohl auch deshalb geschlossen)

„Zum Inhalt seines Gehirns möchte ich mich nicht abschließend äußern. Aber natürlich muss sich jemand, der Scheiße redet, auch die Frage gefallen lassen, ob man ihm „ins Gehirn geschissen hat“.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist und geistig armer Anwalt geistig armer Irrer (t.me: 59691), mit der Überschrift stelle ich dem SuperHAINTZ genau diese Frage. 

Übermorgen:

Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des AG Hannover wird Andreas Skrziepietz trotz seines hetzextremen Gesülzes nicht gefragt, ob ihm jemand „ins Gehirn geschissen“ hat. Es wird ein Strafverfahren eröffnet und ich erwarte (auch wegen der Vorverurteilungen), den Beschluss, dass er psychiatrisch begutachtet wird. Für ihn gilt jetzt: „Noch zwei Tage bis Ultimo.“

Die Frage nach der ausreichenden geistigen Gesundheit stellt sich auch beim Hetzextremist Markus Haintz. An § 14 BRAO Absatz 2, Varianten 3 und 8 sei erinnert. 

P.S.:  Grüße