Markus HAINTZ ist „pro forma“ Rechtsanwalt, Eigentümer und Geschäftsführer der „HAINTZ legal GmbH“ und auch der „HAINTZ.media GmbH“. Letzteres „GmbH“ würde ich im Hinblick auf die also von Markus HAINTZ verbreiteten Hetze als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ interpretieren, erstere als solche mit „beschränkter Haftung“ bezeichnen wollen. (Sie können ja mal versuchen, einen Anwalt nach einer Schlechtleistung zu verklagen...)
Markus HAINTZ bettelt um Spenden
Angeblich für seinen Kampf für die Meinungsfreiheit.
Und Markus HAINTZ bettelt, nachdem sein eigener Schädigungs- und Bereicherungsversuch dramatisch fehl schlug (HAINTZ wollte sogar eine „Geldentschädigung“!) wild über eine unfassbare Ungerechtigkeit des Systems quakend, um Spenden für einen von ihm selbst in zwei Instanzen verlorenen Prozess gegen die Freiheit der Meinung, bei ihm eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz zu vermuten (obwohl er im neunazi-blauen HAINTZ-Shirt selbst dazu aufrief, das Grundgesetz - die Verfassung - zu schützen).
Markus Haintz bettelt zudem um Spenden für die HAINTZ.media, welche ich nicht anders als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ nennen möchte. Denn die „beschränkte Hirnleistung“ ergibt sich für mich daraus, dass deren Chefredakteur (er sollte sich „Hauptschriftleiter“ nennen) HAINTZ.himself die Webseite und den Auftritt in sozialen Medien nutzt um andere zu verleumden.
So schrieb ihm das LG Kassel ins Gebetsbuch:
„Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65).“
Grob übersetzt: Markus HAINTZ (in der Inkarnation als HAINTZ.media) hatte den Bundesvorsitzenden der Grünen verleumdet (die euphemistische Wortwahl „unzutreffende Information“ bedeutet genau das) in dem er eine haltlose Strafanzeige (gestellt in der Inkarnation als HAINTZ.legal und beschwert mit dem Titel - so sehe ich das - und das Gericht schrieb - „Rechtsanwalt“) gegen diesen veröffentlichte, die später wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes(!) zurück gewiesen wurde. Nachdem ich über die Verleumdung berichtete, zog Markus HAINTZ.himself mit der weinerlichen (und von mir sinngemäß wieder gegebenen) Behauptung vor Gericht, ER würde von mir gar übel verleumdet. Mit Briefkopf der HAINTZ.legal. Ich halte solche, offensichtlich ungerechtfertigten Klagen für eine Form des „Betruges“.
Das LG Kassel schrieb Markus HAINTZ ins „Gebetsbuch“:
„Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze.“
Das Wort „machtmissbrächlich“ kam in meiner Argumentation übrigens gar nicht vor. Diesen Vorwurf hat also das Gericht erkannt. Und das ist richtig, denn der Selbstdarsteller und Möchtegern-Medien-Mogul Markus HAINTZ missbraucht hier zu niedrigen Zwecken insbesondere seine formal bestehnde Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das Ansehen des Anwaltsberufes - wie eben auch den Umstand, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte solchen gegenüber etwas walten lassen, was ich mit „Zurückhaltung und Vorsicht bis hin zu Strafvereitlung und Rechtsbeugung“ umschreibe, denn ich erinnere mich an eben solche Handlungen zu Gunsten des Günter Freiherr von Gravenreuth (die soweit gingen, dass diesem der damalige „Waffen-KVR der Stadt München“ trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr die Knarre beließ mit welcher der irre gewordene „Rechtsanwalt“ sich - gottlob: nur selbst - umbrachte) und auch eines Hans Dieter Weber.
Aus dieser „bevorteilenden Ungleichbehandlung“ der „Rechtsanwälte“ durch die Justiz - die in meiner Gegenwart und nach diesem konstanten Erleben niemand bezweifeln möge - resultiert aber eine „Macht“. Auch mit seinem Missbrauch dieser, ihm informell, nur auf Grund des Berufes ohne gesetzliche Grundlage gegebenen Macht wirbt Markus HAINTZ also um Spenden.
Zudem beauftragt die HAINTZ.media GmbH des Markus HAINTZ die HAINTZ legal GmbH des Markus HAINTZ damit, Strafanzeigen zu erstellen und Briefe an Ministerien zu schreiben. Mithin dienen die Spenden also gar nicht einem Kampf „für Meinungsfreiheit“ sondern einem Kampf dafür, andere zu zu verleumden und deren Meinungsfreiheit zu beschneiden.
Man könnte denken, Markus HAINTZ „hat es nicht so mit der deutschen Sprache“ und verwechselt eine allgemeine „Meinungsfreiheit“ mit seiner „Deutungshoheit“.
Für den nächsten Abschnitt möchte ich etwas voranstellen:
Die während der Corona-Epedemie auffällig gewordenen Masken-, Impf- und Maßnahmegegner gelten mir als arrogantes, egozentrisches, unsolidarisches - schlicht asoziales - Gesindel. Ich erinnere mich mit Grausen an den üblen Typ (das W-Wort wäre angebracht), der die Maske an der Stelle trug, wo der Hahn den Kamm hat, und rotzrech in die Kamera sagte: „Was wollt Ihr denn? Ich trage doch die Maske!“ Wer sich im Augenblick des Angesichts des dummdreisten Handelns solcher Idioten nicht reflexartig die Wiedereinführung der Prügelstrafe in Form einer kurzen Serie sofort zu verteilenden „Watschen“ wünscht (und das nach einem Augenblick des Nachdenkens wieder verwirft) deucht mir als geistig nicht ganz gesund. Wer die Äußerung des Covidioten „gut“ fand gar oder „gut“ findet sollte dringend zum Psychiater und keine Straße mehr ohne Begleitung überqueren.
Spenden für verurteilte Ex-Ärztin
Da komme ich zurück zu Markus HAINTZ. Der bettelt nämlich auch um Spenden für eine straffällig gewordene und rechtskräftig verurteilte Ärztin, die „anno Corona“ gegen „kleines Geld“ seriell Maskenbefreiungen ausstellte - ohne die Patienten untersucht zu haben.
Die Atteste der insoweit kriminellen Ärztin, die auch ein vorläufiges Berufsverbot erhielt, enthielten keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb den angeblichen Patienten das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Bitte den letzten Satz gut merken)
Anmerkung:
„Betrug“ i.S.d. § 263 StGB war das übrigens nicht: Die Käufer wussten (oder hätten bei geringem Nachdenken wissen müssen), dass diese ein unwahres und deshalb prospektiv untaugliches Attest erwarben. Die Covidioten haben, als Fanboys oder Fangirls, halt für das Autogramm gezahlt...
Es gibt da einen Bezug zu ihm selbst:
Markus HAINTZ himself lief bei bei Demonstrationen ohne Maske herum und hatte mindestens einmal vor Gericht versucht, den Zugang mit einem solchen Attest zu erzwingen. Ob es dieselbe ist, die seine Maskenbefreiung ausstellte? Das weis ich nicht. Was ich aber aus der Südwestpresse weis:
- Anfang 2021 gab es einen Eklat am Amtsgericht Göppingen: HAINTZ wurde der Zutritt zum Amtsgericht Göppingen verweigert, da er im Gerichtsgebäude keine Maske tragen wollte. Das Gericht bestand auf der Einhaltung der geltenden Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes.
Das Gericht begründete die Entscheidung in der Sache vor dem AG Göppingen wie folgt:
- Mangelhafte Diagnoseangaben: Das von HAINTZ vorgelegte ärztliche Attest erfüllte nicht die rechtlichen Mindestanforderungen. Es enthielt keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb ihm das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Da ist der Satz, den sich meine Leser gut merken sollten!)
- Fehlende Überprüfbarkeit für das Gericht: Nach der damals gefestigten Rechtsprechung mussten Atteste so formuliert sein, dass Richter die medizinische Notwendigkeit einer Befreiung selbst prüfen und nachvollziehen konnten. Ein bloßes pauschales Attest ohne nähere Begründung reichte dem Amtsgericht Göppingen nicht aus.
- Gleichbehandlung und Infektionsschutz: Da das Attest als „ungenügend“ eingestuft wurde, griff die allgemeine Maskenpflicht im Gerichtsgebäude, die dem Schutz aller im Gebäude befindlichen Personen diente.
- Es folgte ein erfolgloser Befangenheitsantrag: Als Reaktion auf den Vorfall legte HAINTZ einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin ein. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Göppingen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Gebäude weiterhin vollumfänglich gelte. HAINTZ fügte sich schließlich am Folgetag den Bedingungen und betrat den Gerichtssaal mit Visier bzw. Maske, um seine Mandantin zu vertreten.
Dies war flankiert von Klagen gegen Maskenpflichten: HAINTZ ging auch juristisch erfolgsfrei gegen allgemeine Maskenauflagen vor. Beispielsweise scheiterte er auch mit einer von „Seuchenvögeln“ angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die sich gegen die Maskenpflicht der Stadt Ulm bei sogenannten „Corona-Spaziergängen“ richtete.
Neue Spendenbettelei mit Bezug zu Markus HAINTZ und zu einer Strafsache:
Auf HAINTZ.media finden sich zahlreiche Beiträge einer Janine Beicht, die Katzen mag - aber straff für die AfD wirbt, deren oft menschenverachtenden Positionen bekannt sind. Janine Beicht wieder betreibt auch eigene Sozial-Media-Konten und ihr Name taucht auch in anderen, neorechten Medien auf. Diese schreibt:
„Bitte unterstützt mich bei meiner rechtlichen Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung. Mir wird aufgrund eines historisch-kritischen Posts auf X vorgeworfen, dass ich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost hätte, was nicht der Fall ist.“
Über die ihr vorgehaltene Tat kann ich nichts sagen: Ich weiß nicht um welche Äußerung es geht, der Vorwurf der Volksverhetzung kann und muss sich noch als falsch oder richtig erweisen, mein eigenes Vertrauen in Staatsanwaltschaften ist in Hinblick auf die hohe Zahl eigener Freisprüche - nach wirklich „sportlichen“ Anklageerhebungen - auch begrenzt. Ich weiß (und mich interessiert) nur, dass Janine Beicht offensichtlich für die HAINTZ.media tätig ist und selbst über das Ermittlungsverfahren (also nicht einmal eine Anklage!) veröffentlicht. Und, ich will es deutlich sagen: „Nein! Mir ist keine Äußerung von Janina Beicht gegenwärtig, welche ich für strafbar halten würde.“ Was nicht heißt, dass ich dieser auch nur irgendwie zustimme. Außerdem lese ich bei weitem nicht alles, was diese so „austut“.
Gar nicht gefällt mir ihr ...
„PS: Sollten die Unterstützungszahlungen meine gesamten Anwaltskosten übersteigen, werde ich den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen an andere Opfer willkürlicher Strafverfolgung für deren Verteidigung spenden.“
... denn auch mein Lieblingsquaknazi Andreas Skrziepietz sieht sich als „Opfer willkürlicher Strafverfolgung“ - ist aber wegen übler und niedriger Verleumdungen verurteilt worden. Ebenso „willkürlich verfolgt“ wird wohl (nach der sehr speziellen Ansicht der Janine Beicht) diese merkwürdige Bart- und „Opas-gegen-Rechts“-Shirträger„in“, Sven(ja) Liebich der mit wildem Rumschreien vorm Gerichtssaal nicht verhindern konnte, ausgeliefert und zwecks „Langzeiturlaub“ mit dem „Reisedienst der deutschen Justizvollzugsanstalten“ nach Zeithain verfrachtet zu werden. Denn auch kleine Pimmel gehören in den Männerknast. Da stimmen mir ganz bestimmt auch viele AfD-Mitglieder zu. Wird da etwa für den gespendet? Wird dieser verurteilte Kriminelle über das Konto der HAINTZ.legal finanziert?
Klar übertreibe ich mit der Frage: „Ist das schon organisierte Kriminalität?“
Aber die Spenden, um welche Janine Beicht offensichtlich in einem covidiodistischen, auch rechtsrextremen also menschenfeindlichen aber katzenliebenden Umfeld bettelt, sollen auf ein Konto der HAINTZ.legal GmbH unter Angabe eines Aktenzeichens gehen. Und genau das kommt mir beim „Supermariomarkus-HAINTZ“ etwas zu häufig vor: Spendenbettelei im Zusammenhang mit (dem Vorwurf von) Straftaten und dem ungerechtfertigten Überziehen von Kritikern mit Prozessen. Dazu die persönliche Verquickung des gegenseitigen Tätigwerdens: „Organisiert“ trifft zwar zu, aber von „organisierter Kriminalität“ spricht die Justiz erst wenn weit mehr vorliegt.








