Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist schnell auf der Palme, wenn man veröffentlicht, dass er nie die ärztliche Approbation erlangt habe. Und das, obwohl er anno 2024 vor dem LG Frankfurt selbst wie folgt behaupten ließ:
Nunmehr zog er also vor das LG Kassel und behauptet, er habe eine Approbation erhalten, die einer als „Arzt“ gleich stehe. Er behauptet nämlich, seine Zulassung zum „Arzt im Praktikum“ stehe einer vollen Approbation gleich. Das er sich in Gegensatz zu einer früheren Aussage setzt, erwähnt er nicht. Vielleicht wird er behaupten, dieses geschah aus Höflichkeit -
ich aber denke, hier steht die ihm auch sonst zu eigene, besonders schäbige Schädigungsabsicht im Vordergrund.
Das der nur zum Praktikum zugelassene Skrziepietz nun „Arzt“ gewesen sein will ist - mit allem Verlaub - lächerlich, denn zum einen darf ich mich an seinen prozessualen Vortrag halten - immerhin steht er da unter der Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO - da hatte er baheuptet, nie einen Approbationsantrag gestellt zu haben - und ein „Arzt im Praktikum“ durfte nur unter Aufsicht Patienten behandeln, z.B. keine „Totenscheine“ ausstellen, bestimmte Medikamente nicht verordnen, nicht narkotisieren, e.t.c. p.p. Übrigens stand „annoseinerzeit“ die hessischen Ärztekammer (wie eben auch ich, der ich Hessen wohne) auf dem (begründeten) Standpunkt, dass ein damaliger „Arzt im Praktikum“ sich eben nicht „Arzt“ nennen dürfe. Zur Begründung gehört, dass das (von Skrziepiet nach eigenem Behaupten nie geleistete) Praktikum eben Voraussetzung war, um ein richtiger, voll approbierter Arzt zu werden. Das könnte einer der Gründe sein, warum Andreas Skrziepietz im Juni (wohl) einen weiteren Prozess gegen mich verlieren wird.
Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist auch schnell mit der Behauptung, andere würden lügen.
So behauptet er wie folgt:
„(Reinholz hat behauptet:) ich hätte mehrfach vergeblich versucht, die Approbation zu
beantragen. Ich habe exakt einen Antrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Der Lügner
Reinholz behautet, daß ich 2020 plante, die Approbation zu beantragen, sei gleichbedeutend
mit der Ablehnung des Antrages. Was ist denn 2020 passiert? Genau: 2020 begann der
Corona-Irrsinn, und die Ärzteschaft zeigte sich so linientreu wie in den 30er Jahren. Deshalb
hatte ich plötzlich gar keine Lust mehr, diesem Verein anzugehören und stellte den Antrag
nicht. Der Lügner Reinholz hat das Gegenteil zu beweisen, was er nicht kann.“
Nun, der als „Lügner“ geschmähte Jörg Reinholz kann eine Hetzschrift des Andreas Skrziepietz vorlegen:
Corona-Karls IQ-Verlust
zuerst erschienen auf docmacher.de am 10.11.2020
(und weiter)
„Für den Autor dieses Artikels [also Andreas Skrziepietz] gilt übrigens dasselbe: Er wird demnächst
25 Jahre nach dem Bestehen des 3. Staatsexamens und Erhalt der Promotion
die ärztliche Approbation beantragen, um dann vielleicht auch eine
Karriere als Talkshowtourist zu starten.“
Für mich folgt daraus, dass Andreas Skrziepietz gerade wegen des „Corona-Irrsinns“ eine Zulassung als Arzt erlangen wollte - nämlich um „durch die Talkshows zu ziehen“ und (wie im Artikel sichtbar) gegen Karl Lauterbach zu hetzen. Tatsache und erweislich wahr ist nur eines: Ende 2020 stand im amtlichen Auszug aus dem Strafregister (auch „erweiteres Führungszeugnis“ - dieses enthält u.a. auch Verurteilungen zu weniger als 90 Tagessätzen) des Andreas Skrziepietz mindestens eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, die am 28.09.2020 erfolgte. Und eine Verurteilung wegen Volksverhetzung stand und steht der Approbation als „Arzt“ wegen Unwürdigkeit entgegen.
Ich sags mal so: Alles außer seinen eigenen Behauptung - zu er erweislich öffentlich und vor Gericht selbst völlig gegensätzlich vorgetragen hat - deutet darauf hin, dass Andreas Skrziepietz hier in der Sache lügt, auf jeden Fall lügt er mit der Überschrift, die darauf hinausläuft, dass ich ein „Lügner“ sei. Skrziepietz hatte dem LG Frankfurt auch ein einfaches Gesundheitsattest für die Approbation vorgelegt. Und deshalb ich halte es für deutlich wahrscheinlicher, dass Skrziepietz, dem vor der Weiterleitung des erweiterten Führungszeugnisses (davor gibt es eine Einsichtnahme am Amtsgericht, da kann man der Weitergabe widersprechen) an die Zulassungsstelle „Einsicht“ gegeben wurde, die Verurteilung (Vielleicht sogar noch mehr als diese eine?) sah und die Beantragung (in welcher Phase auch immer) wegen der sich abzeichenden Erfolgosigkeit oder aber wegen der deshalb erfolgten Anforderung eines psychiatrischen Gutachtens über seine Eignung und Zuverlässigkeit zum Arztberuf abbrach.
Diese „Lügner-Lüge“ des Andreas Skrziepietz über mich wird unzweifelhaft Teil der nächsten einstweiligen Verfügung des LG Kassel. Es sei denn, er erkennt den Anspruch an. Das erscheint aber im Hinblick auf sein aktuelles Querulieren in einer von ihm gegen mich geradezu „grandios“ verlorenen Sache wenig wahrscheinlich.