28.09.2026

Blick in die Zukunft: „In froher Hoffnung“

Nein. Ich bin nicht schwanger. Aber ... 

Karikatur (mit KI erstellt)

... was am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des AG Hannover beginnt wird hoffentlich so enden wie gezeigt. Es geht aber um andere Verleumdungen bzw. Beleidigungen, das schwarze Schild bezieht sich auf frühere Taten.


Wie niedrig denkende Jammernazis das Recht und die Gerichte missbrauchen:
Über den (selbst feigen) Quaknazi Andreas Skrziepietz, „tierhafte Herabsetzung der Person“ - und Markus Haintz, der als „Rechtsanwalt“ gelten will

Sowohl der Hassblogger Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) gelten mir als Jammernazis. Dafür, dass diese Anhänger rechtsextremer Ideen sind, liefern beide immer wieder Beweise und stellen sich öffentlich selbst in diesen Kontext. Doch beide befleißigen sich einer wirklich üblen und niedrigen Verhaltensweise:

  • Beide verleumden und/oder beleidigen systematisch andere durch öffentliche Schrift und ziehen, wenn man diese dafür kritisiert, vor die Gerichte und jammern über angebliche, gar grobe Rechtsverletzungen. Ich denke, deren unfassbar niedriges Verhalten ist absolut typisch für jene Sorte asozialen Volkes, welches man auf den gemeinsamen Covidioten- und Nazi-Demonstrationen trifft.
  • Ich denke deshalb auch, beide sind SLAPPer der niedrigsten Sorte, die sich übrigens nicht im Geringsten schämen, ihre politischen und sonstigen Gegner - wie mehrfach geschehen - durch grundlose Strafanzeigen zu kriminalisieren. (Ich sagte: Beide!)
Da haben sich zwei „gesucht und gefunden“. Die sollten heiraten.

Das war die Allgemeinkritik. Es folgt ein konkreter Fall:

Der als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ gelten wollende Verleumder, Pferdegeschichtenerzähler und Nazikumpel Markus Haintz schrieb jammerte am 16.09.2026 in der Sache 16 U 73/26 des OLG Frankfurt für seinen Mandant Skrziepietz wie folgt:

„Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet dem gegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung sondern setzt den Menschen herab.“

Dabei hat er, so wird er es wohl darstellen, in der Akte „übersehen“ oder „nicht gewusst“, was sein Mandant, der sich wegen der trefflichen, sein Verhalten beleuchtenden Bezeichnung als „Quaknazi“ höchst beleidigt fühlende Andreas Skrziepietz aus Hannover, selbst quakte:

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die „Umfrage“, die einzig der „tierhaften Herabsetzung der Person“ diente, hatte auch Monate später „0 Stimmen“

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die Omas gegen Rechts setzte das Groß- und Hassmaul Andreas Skrziepietz in Bezug zu „alten Stasischweinen“, beleidigte zudem diese und den Bundespräsidenten sogar als „Ratten“. Der auch insofern dummdreist quakende Naziwicht behauptete sogar, ich hätte gelogen und meine Anwältin habe „Betrug“ begangen, als sie vor Gericht darlegte, dass Quakanzeigenhauptmeister Andreas Manfred Skrziepietz, den Bundespräsidenten als „Ratte“  bezeichnet hatte. Sogar eine Strafanzeige will er gestellt haben!

Hervorheben möchte ich noch die Feigheit des werten Herrn „Dr. Hassverspritz“, also Andreas Skrziepietz: Er tat dies alles (und noch viel mehr!) ohne Impressum, verbarg beim Verleumden, Beleidigen und Hetzen also feige seine Person. Wer selbst ein solcher mieser Feigling ist sollte andere nicht „feige“ nennen - auch deshalb wurde der Wicht strafrechtlich verurteilt - worüber sich der, sich „fein und gebildet“ wähnende Herr in einem bekannten Covidioten- und Nazi-Magazin „regelrecht vollpfostig“ querulierte - und nun sogar trotz eingetretener Rechtskraft des Strafurteils für sich eine Unschuldsvermutung reklamiert!

Der selbe - wegen solchen „Dummquakens“ (welches ihn im Hinblick auf die Masse solcher, von ihm ejakulierter Beleidigungen und Verleumdungen charakterisiert) mehrfach rechtskräfig verurteilte Intensivtäter Skrziepietz - schreibt übrigen öffentlich, er begehe keine Straftaten und verleumdet (quasi) im selben Atemzug dummdreist eine Richterin, die ihn (erstinstanzlich) wegen solcher verurteilt hat.

Der andere also stumpf beleidigende, sich selbst in „tierhafter Herabsetzung“ einer Person (siehe Bildschirmfoto) übende Jammernazi Andreas Skrziepietz zieht also allen Ernstes wegen etwas vor Gericht, dass, wenn er es selbst (wie oben gezeigt) viel übler macht, als „Meinungsäußerung“ oder „Kritik“ durchgehen soll. Bekommt der „Dr. Uneinsichtig“ aber die fällige „Quittung“ für sein mieses und absurd niedriges Verhalten, dann heuchelt der tatsächliche „Dr. Hassverspritz“ den „Dr. Ehrenmann“ (der angeblich auch gar nicht wisse, warum über ihn berichtet wird) und missbraucht die Gerichte um durchzusetzen, dass er ALLES „sagen“ dürfe - aber andere NICHTS über ihn. 

Soweit also Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) immer wieder dreist behaupten, sie seien „Freunde der Meinungsfreiheit“, dann lügen die beiden SLAPPer in genau diesem Augenblick - der zwar einzeln betrachtet kurz ist - aber so häufig stattfindet, dass beide mir nur noch als Lügner gelten können.


Dieser Artikel ist der Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt gewidmet. Weil diese wiederholt Tatsachen (wie obiges Quaken des Andreas Skrziepietz) nicht beachtete, nicht einmal Anlagen mit den Behauptungen in der Klage, ja nicht einmal mit dem Verbotstenor verglich und also offensichtlich viel zu leicht von solchen Gestalten hereinlegbar ist - was immer wieder ein Anrufen des OLG notwendig macht. 

27.09.2026

Blubberkönig Markus Haintz (Köln) und Martin Sellner:
Rechtextremes und covidiodistisches Zeug quakender Rechts-Außen-Anwalt vertritt bekannten Nazi, stellt sich öffentlich auf dessen Seite und droht

(Karikatur: Titel „Nationalsozialistischercovidiodistischer Bruderkuss“ - mit KI erstellt; Kommentar: Natürlich sieht Hainz nicht wie Breschnew aus (Link zu einem trefflichen, aktuellen Bild). Fest steht, dass Markus Haintz hofft ganz offensichtlkch, dass sein Zusammentun mit dem „Echtnazi“ in den von ihm angesprochenen Kreisen bejubelt und durch Mandate honoriert wird.)

Personas: Der Kölner Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz hat neulich geblubbert, Impfungen seien „ein Verbrechen an der Menschheit“. Ferner leugnet er, dass irgendein Staat (also auch die Bundesrepublik und Israel - um das es ging) auf der Welt ein Existenzrecht habe. Und er hetzt massiv gegen Vertreter der Demokratie. Mit judenfeindlichen österreichischen Rechtsextremisten als (An-)Führer und Chefideologen haben wir in Deutschland „nur“ 12 statt 1000 Jahre lang für zig Millionen Menschen tödliche Erfahrung gemacht und der „Hakenkreuz-an-Synagogen-Kleber“ Martin Sellner imitiert durch seine Frisur ganz sicher nicht grundlos Adolf Hitler. 

Beide haben sich zusammengetan.

So eine Nazifigur wie den „Vollfascho“ Sellner als Anwalt zu vertreten, ist die eine Sache weil jeder das Recht haben sollte, sich vertreten zu lassen. Aber sich, als dem Grundgesetz durch einen abgelegten Eid verpflichteter Anwalt selbst mit diesem Zusammentun öffentlich zu bewerben und dabei dummgroßkotzig zu drohen, ist eine ganz andere. Sehen wir uns das Zusammentun mal an:

Bildschirmfoto: Aktuelles Blubbern des Markus HAINTZ  (die „STATUS_ID“ auf „X“ ist 2103513066784657521)  

Markus Haintz wird ja immer mal wieder dabei erwischt, dass er öffentlich dummes, rechtsextremes, covidiodistisches, russenfreundliches und reichsbürgerähnliches Zeug blubbert - und parallel zu seinem „Höchstfrequenzblubbern“ in sozialen Medien und auf HAINTZ.media Fristverlängerungsanträge stellt, weil er „mit Eil- und Fristsachen überlastet“ sei. Mit diesem Werbe-Posting auf „X“stellt er sich nun ganz offen auf die Seite des Rechtsextremen Martin Sellner.

Das mit der Eröffnung eines Bankkontos per einstweiliger Verfügung ist übrigens, weil es eine Vorwegnahme der Hauptsache bedeutet, „sehr schwierig“.

Nazis - und er selbst - werden das wohl anders sehen: Aber den letzten Satz „Schluss mit Debanking, gewöhnt Euch dran.“ empfinde ich als eine offensichtliche Drohung des SuperMarkus HAINTZ und für mich zeugt dieser im Kontext vieler weiterer der über 70.000 (seit Juli 2022!) Äußerungen des Markus Haintz in (a)sozialen Medien und auf HAINTZ.media vom Fortschritt dessen eigener Radikalisierung und irgendwie auch von einer degressiven Entwicklung des Geistes - die mir als Laie für sein Alter ungewöhnlich früh und weit fortgeschritten erscheint. 

Vielleicht muss der „Großkotz-Markus“ ja wegen solcher,  „dumm“ anmutenden „Posts“ und deren vorhersehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen (er kommt wohl nur für eine, parallel zum Radikalisierungsfortschritt schwindende Minderheit als zu beauftragender Anwalt in Betracht), immer „lauter“ um Spenden betteln.

26.09.2026

Wie der „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz im Ergebnis den Rechtsmissbrauch seines rechtsextremen Mandanten Skrziepietz offenlegt.
Wen will er verarschen?

Mit KI erstellte Karikatur: Das unten dargestellte Geschehen wurde einfach mal in den Gerichtssaal verlegt. SuperMarkus Haintz popelt auch in mindestens einem veröffentlichten Video.

Lamento des Markus Haintz in der Sache 16 U 73/26 des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. September 2026, es geht um eine Frage(!) die ich stellte, weil der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz im offensichtlichen Zusammenhang mit Verurteilungen, Straf- und Ermittlungsverfahren gegen ihn mehrere Blogs schloss. Ich fragte(!) deshalb, ob dieser „Angst vorm Knast“ habe:

„In dieser Zusammensetzung wird dem durchschnittlichen Leser der Eindruck vermittelt, dem Beklagten [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] stehe wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe bevor. Dem steht die Unschuldsvermutung entgegen.“

Wie der vorliegend virsätzlich unwahr behauptende (vulgus: lügende) Markus Haintz aber genau wusste, wurde Andreas Skrziepietz (Hannover) sogar mehrfach rechtskräftig verurteilt und zwar wegen seiner offensichtlich rechtextrem motivierter Verleumdungen gegen mehrere Personen (ursprünglich) zu einer Geldstrafe, bemessen in 75 Tagessätzen „Ersatzfreiheitsstrafe“ a 15 Euro. Damit drang er selbst in die Öffentlichkeit, übrigens auch mit einer weiteren Verurteilung am 09.12.2025 - was neben der Schließung aller seiner Blogs - die Frage auslöste. Das also mindestens die erstgenannte Verurteilung rechtskräftig ist räumt Haintz in der Stellungnahme sogar ein - erzählt dann aber „von einem ganz besonderes Pferde“.

Die aktuelle „Geschichte vom Pferde“:

"Die Berufung legt erstmals eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026 vor, wonach der Beklagte [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] am 28.10.2025 durch Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig verurteilt worden sei.
Der Vortrag ist nach § 531 Abs. 2 ZPO präkludiert. Die Verurteilung datiert vom 28.10.2025 und lag damit mehr als sieben Monate vor der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2026
[...] der Kläger war an dem Verfahren als Anzeigeerstatter beteiligt. Zulassungsgründe sind nicht dargetan."

Ich finde es „echt superinteressant“, dass der „sehr gute“ Markus Haintz vorliegend nicht begriffen haben will, dass für die Frage der Zulässigkeit des Vortrages nicht etwa das Datum der eingetretenen Rechtskraft der Verurteilung des Andreas Manfred Skrziepietz, sondern das der hierseits erfreulichen Mitteilung an mich maßgeblich ist - die aber erst am 24.06.2026 erstellt wurde. Mithin 13 Tage nach der Verhandlung am 11.06.2026. Schon mit der Datumsangabe „Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026“ ist der Zulassungsgrund also deutlich dargetan.

Gemäß § 531 Abs. 2 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen, wenn sie im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.

Was ja nachweislich der Fall und sogar für einfache Schlosser aus dem Osten leicht erkennbar ist.

Ich denke, er versucht auf diese Weise, was rechtsmissbräuchlich anmutet, zu Gunsten seines auch aktuell wegen „Richterbeleidigung“ angeklagten, intensiv-kriminellen Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) eine angeblich zu beachtende Unschuldsvermutung herbeizuphantasieren - von der er genau weiß, dass diese durch die Rechtskraft des Strafurteils mehr als nur „entfallen“ ist. Im Übrigen auch durch sein eigenes Drängen in die Öffentlichkeit, denn Skrziepietz hatte - wohl in einem Akt krasser Dummheit - via NIUS die Verurteilung und seine damaligen Beleidigungen offenbart und seine Autorenschaft eingeräumt. Das er jetzt seinen Anwalt von einer Unschuldsvermutung blahfaseln lässt - und das dieser das tut - ist (zusammen mit dem behaupteten BSW-Beitritt) für mich ein Zeichen, dass das Gericht hier regelrecht verarscht werden soll. 

Bezüglich der definitiv und leicht erkennbar unrichtigen Ausführungen zum Datum und des Ausschlusses des Schreibens als Beweismittel („Präkludierung“) durch den „SuperMarkus“ Haintz gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder:

Der wohl nur aus Quaknazi- und Covidiotensicht „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz  irrt in einer ganz einfachen Frage, die ein Schlosser aus dem Osten auf den ersten Blick richtig lösen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Können höchst negativ.

oder:

Der Anwalt Markus Haintz will hier das Gericht auf eine wirklich blöd anmutende Weise verarschen. Und fällt auch damit durch, weil schon ein Schlosser aus dem Osten die Unrichtigkeit seines Vortrages erkennen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Wollen höchst negativ und seine Fähigkeit, zu „tricksen“ ebenso.

Ich neige zum Genitiv. (Das ist der zweite Fall.)

P.S.:

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz kritisiere ich wegen des Vorganges nicht. Ich halte ihn wegen seiner Blogartikel schon längst nicht (mehr) für fähig so etwas zu erkennen. Sonst hätte der (als Mandant) den Schriftsatz ja auch nicht genehmigt - oder?

25.09.2026

Das BSW, Markus Haintz, der rechtsextreme Hassblogger Andreas Skrziepietz und das Wort „Prozessbetrüger“:
Wie das alles zusammmenkommt.

Andreas Skrziepietz aus Hannover sagt: „Die linksgrüne Terrorjustiz in Göttingen und Hannover will mich hinter Gitter bringen. Eigentlich wäre mir das egal, aber meine 87jährige Mutter ist auf Hilfe angewiesen. Deshalb muß ich nun vorsichtig sein. Im Prinzip geht es mir wie Akif Pirincci, auf den die StA Bonn Jagd macht.  Wer nicht linksgrün versifft ist, wird in Niedersachsen verurteilt. Und so geschah es dann auch.“
Karikatur (mit KI erstellt): Das taufrisch, wohl mal wieder wegen rechter Hetze verurteilte, und nun taufrische BSW-Mitglied Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover am 09. Dezember 2025. Die auf den Aussagekern reduzierte Äußerung entstammt seinem Blog.

Der mir für seine Zusammenarbeit mit rechtsextremen „Gesocks“ und äußerst krude, sogar krass böswillig anmutende Strafanzeigen gegen Vertreter der demokratischen Gesellschaft bekannte Markus Haintz schrieb am 16.09.2026 an das OLG Frankfurt:

„Die Einordnung als „rechtsextrem“, „rechtsradikal“ oder „ausländerfeindlich“ ist eine politi-
sche Verortung, die an das öffentlich zugängliche publizistische Verhalten anknüpft und dem Betroffenen eine politische Haltung zuschreibt. Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet demgegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung, sondern setzt den Menschen herab.

[...]

„Die Äußerungen sind besonders abwegig, weil der Beklagte Mitglied der BSW ist, eine Partei die sich nicht rechts verortet.

Weiter schreibt der zur Wahrheit verpflichtete Markus Haintz an das Gericht:

„Auch die Bezeichnung des Beklagten als „Prozessbetrüger“ ist rechtswidrig.“

Der „Beklagte“ ist sein Mandant Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover, der am 09.12.2025 wie folgt veröffentlichte:

„Die linksgrüne Terrorjustiz in Göttingen und Hannover will mich hinter Gitter bringen. Eigentlich wäre mir das egal, aber meine 87jährige Mutter ist auf Hilfe angewiesen. Deshalb muß ich nun vorsichtig sein. Im Prinzip geht es mir wie Akif Pirincci, auf den die StA Bonn Jagd macht.

Wer nicht linksgrün versifft ist, wird in Niedersachsen verurteilt. Und so geschah es dann auch.“

Ich werte das wie folgt: 

Im Kontext der Tatsache, dass der mir durch seine Äußerungen sonst eher als „Beitragszahlungsvermeider“ bewusste Andreas Skritziepietz sich in der Vergangenheit eindeutig rechtsextrem und deutlich ausländerfeindlich geäußert hat, aus dem ihm innewohnenden Hass heraus die „Omas gegen Rechts“ sexistisch beleidigte und sich dabei auch krass rassistisch äußerte, immer wieder Worte wie „linksgrünversifft“ in den Mund nahm und nunmehr auf eine, von ihm sicherlich als „raffiniert“ angesehene Weise durch einen Beitritt zum, bezüglich seiner tatsächlichen Haltung wohl grob getäuschten BSW Tatsachen schaffen will, die sodann ganz offensichtlich dazu dienen sollen, das Gericht zu täuschen, halte ich das für einen Prozessbetrug. Im Kontext früheren, vorsätzlich grob unwahren Vortrages (z.B. die Behauptung, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25 und der ebenfalls vorsätzlich unwahren Äußerung vom 27.12.2024 vor dem AG Hannover , er sei „weder verurteilt noch angeklagt“) halte ich zudem die Bezeichnung des Andreas Manfred Skrziepietz als „Prozessbetrüger“ für absolut gerechtfertigt, denn es charaktersiert seine Vorgehensweise nun auch im Verfahren 16 U 73/26 des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Ich denke, ich habe es hier mit zwei Gestalten ganz traurigen und niedrigen Geistes zu tun, die beide ausweislich ihrer öffentlichen Äußerungen weder die Demokratie noch die Justiz respektieren und bedanke mich bei beiden für die Steilvorlage.

P.S.:

  1. Ich denke nicht, dass, wie Skrziepietz ebenfalls verbreitete, Linke „weniger Hirn“ hätten. Das ist offensichtlich ganz anders.
  2. Als „ganz linker Bursche“ geht er aber durch.
  3. SuperMarkus HAINTZ kann mich (wegen dieses Artikels) gerne mal abmahnen. 

23.09.2026

Typischer Mandant des typischen Markus Haintz (Köln):
Rechtsextremes Großmaul Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert auch in zweiter Instanz gegen angeblichen Querulant

Markus Haintz (Köln) ist Noch-Anwalt und Rechts-Anwalt, dazu dürfte er nicht nur mir als „Querulant“ sondern auch als „politisch wie auch pekunär motivierter Hetzer“ gelten:

Denn (wie ganz sicher nicht nur ich das sehe) verleumdet der Rechts-Außen-Anwalt zum Zweck des Spendenbettelns, der Selbstbewerbung und Selbsterhöhung in minderintelligenten, niedrig denkenden, rechtsextremen Psychopathen-Kreisen (nichtjuristischer, nicht beschönigende Fachbegriffe: „Dummkacknazis“, „Covidioten“) wiederholt öffentlich bekannte Personen als angebliche Straftäter.

Dieses, in dem er immer wieder über seine eigenen Strafanzeigen gegen solche - immer Personen links der AfD - berichtet und nach Abweisung seiner „tollen“ Strafanzeigen und Zurückweisung der Beschwerden  (oft regelmäßig nach § 152 Absatz 2 StGB - „Anzeige unbegründet, keine Straftat erkennbar“) dann dreist weiter behauptet oder vormacht, dieses geschähe nur, weil die jeweilige (General)Staatsanwaltschaft „politisch abhängig“ seien. Er legt offenbar jedes Mal eine solche Beschwerde ein und belastet - wie er wissen müsste - das Justizsystem und die Steuerzahler mit seinen, hier als „blöd“ anmutenden Mistanzeigen. Scheinbar weiß er das auch, weil er die Zurückweisung in mehreren Fällen schon vorab ankündigte. Allerdings müsste man ihm wohl den Kopf aufschrauben um fest stellen zu können, ob da überhaupt noch ausreichend und ausreichend verbindungsfähige Synapsen vorhanden sind, so dass er sein Tun in diesem Umfang und mit dieser Genauigkeit begreifen könnte.

Bild („pars pro toto“): „als unbegründet bis vom Matschhirn kündend“ anmutende, auf HAINTZ.media und „X“ verbreitete Strafanzeige mit welcher der Jurist Markus Hainz seine ganz offensichtlich beabsichtigte Verleumdung und Verhetzung als „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ i.S.d. § 193 StGB tarnt, denn eine „Volksverhetzung“ bzw. durch „Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes“ seitens des Kanzlers liegt hier ganz klar gerade nicht vor. Wenn der Jurist und „Rechts-Anwalt“ dabei bleibt sollte sich Markus Haintz freiwillig die Hilfe suchen, die sein Mandant Andreas Skrziepietz sicherlich in absehbarer Zeit „nur fast freiwillig“ bekommt!

Wie Markus Haintz neulich selbst veröffentlichte hat er mich selbst in einem Schreiben an eine Staatsanwaltschaft auf einer Seite A4 sieben Mal als „Querulant“ oder „Querulanten“ bezeichnet - dabei (und auch deshalb) kann er selbst ganz gut als solcher gelten. Jedenfalls ist er nicht der Typ des Anwalts, der den Vortrag versachlicht und strafft - sondern selbst erheblich ätzt, schimpft und hetzt: Was Querulanten bekanntlich tun.

 

Bild: Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Verstand (oder auch eine hinreichend verständige und lebenserfahrene Person - vorliegend ab einem Alter von etwa 11 Jahren) hätte Markus Haintz dazu geraten, „die Klappe zu halten“ - aber das „Klappe halten!“ bekommt der weder für sich selbst noch für (alle) seine Mandanten (ich sag nur „Skrziepietz“) hin. Statt dessen queruliert Markus Haintz öffentlich, geht durch sein eigenes „Dummblubbern“ also selbst ganz gut als „Querulant“ durch.

Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover ist ein rechts-krimineller „Schreihals“ - bekannt durch seine zahlreichen Verurteilungen wegen Verleumdung(en), Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und den Umstand, dass er nach Verurteilungen die ihn verurteilenden RichterInnen öffentlich verleumdet und (auch das hat er selbst breit getragen:) diese kackdreist duzend mit Emails belästigt - und aktuell (am 13.10.2026 um 13:00 Uhr ist Termin) - vor dem Strafrichter angeklagt ist. Einen Strafbefehl wird es für den mehrfach einschlägig Vorbestraften, mit der Anklage und neuen Verleumdungen selbst in die Öffentlichkeit drängenden „Hassmich“ nicht mehr geben.

„Blamage des Monats“

Das rechtextreme[¹] Großmaul[²] Dr. Andreas Skrziepietz verliert auch in zweiter Instanz, vertreten durch den (seiner Ansicht nach) „sehr guten“ (tatsächlich: „sehr lauten und gewiss vor allem sehr großmäuligen“) Anwalt Markus Haintz gegen genau den angeblichen „Querulant“ - der dazu auch nur „ein kleiner Schlosser aus dem Osten“ ist und dazu keinen Anwalt brauchte!

Der Beschluss zeigt deutlich auf, wie niedrig Andreas Skrziepietz denkt und handelt und wie kleinlich klagend er die Justiz zu missbrauchen suchte. Denn er ging gegen eine Behauptung einer Äußerung vor, die er sinnähnlich tätigte - weshalb seine Rechte erkennbar nicht verletzt sind.

Im Beschluss heißt es unter Wiedergabe deutlich rassistischer und sexistischer Äußerungen des Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (von mir unten unterstrichen)  wie folgt:

Losgelöst davon, dass das Beschwerdegericht gleichlaufend mit dem Ansatz des Amtsgerichts der Auffassung. ist, dass der Beschwerdegegner mit der angegriffenen Äußerung den Beschwerdegegner nicht in einer zu missbilligenden Weise verächtlich macht, dürfte im Lichte der vom Beschwerdegegner schriftsätzlich zur Akte gereichten Ablichtungen vergangener Blog- Beiträge des Beschwerdeführers [Skrziepietz] (vgl. Anlagen zum Schriftsatz vom 24.09.2025, Bl. 9 ff feststehen, dass sich dieser in der Vergangenheit mehrfach kritisch mit der Gruppierung „Omas gegen rechts” im politischen Zusammenhang auseinandergesetzt hat. So folgt aus einem Beitrag vom 18.05.2025 exemplarisch folgende Formulierung: 

„Der zwangsgebührenfinanzierte Staatsfunk gibt es zähneknirschend zu:: "Omas gegen Rechts" dürfen als "Abgewrackte Schabracken" bezeichnet werden.“

Damit verleiht der Beschwerdeführer [Skrziepietz]  gegenüber den durchschnittlichen Rezipienten seiner Auffassung Ausdruck, die „Omas gegen rechts“ dürften derart bezeichnet werden. Die vom Beschwerdegegner im verfahrensgegenständlichen Beitrag vom 24.08.2025 getätigte Äußerung erfolgt somit keinesfalls ohne erkennbare Tatsachengrundlage. Im Gegenteil vermittelt der Beschwerdeführer  [Skrziepietz]  in den in Bezug genommen Beiträgen stets den Eindruck einer negativen Grundhaltung gegenüber der Gruppierung „Omas gegen rechts“. Als pars pro toto dient etwa die nachfolgende Ausführung aus dem Beitrag vom 18.05.2025:

„In Wirklichkeit hatte er darauf hingewiesen, daß die Ommas "überhaupt nichts hinbekommen und afrikanische, arabische Armutszuwanderung, komplett kulturfremd. Messerzuwanderung in unser Land gelassen hätten. Letzteres stimmt nicht so ganz, dann für die unkontrollierte Masseneinwanderung war ja Mehrkill verantwortlich.

Die Ommas gegen das Recht hatten natürlich nichts dagegen (vielleicht spekulierten sie auf einen schmucken Afrikaner, siehe “Angst essen Seele auf” von Fassbinder), aber die Schuld liegt bei Mehrkill.“

Die hierauf gründende Behauptung des Beschwerdegegners [Reinholz], der Beschwerdeführer  [Skrziepietz] nenne die „Omas gegen rechts“ alte Schabracken ist damit in jedem Falle von seiner Meinungsäußerung gedeckt welches durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers auch nicht in Anbetracht der vorstehenden Tatsachengrundlage einzuschränken ist. Die Behauptung, der Antragsteller [Skrziepietz] habe sich einmalig derart geäußert, ist erst recht nicht dazu geeignet, ihn in einem derart schlechten Licht dastehen zu lassen, dass es als Verächtlichmachung anzusehen ist.

Die Befürchtung des Beschwerdeführers  [Skrziepietz], eine übereifrige Staatsanwaltschaft könne womöglich aufgrund dieser Tatsachenbehauptung gegen ihn ermitteln, ist letztlich haltlos und vermag ihm ebenso wenig zum Erfolg zu verhelfen. 

der im Hinblick auf seine Äußerungen und die hier besprochene, dummdreist erhobene Klage als garstiger Lump fest stehende Andreas Skrziepietz meinte neulich, das Landgericht habe mich „richtig kennengelernt“. Tatsächlich hat es ihn in seine dreckige, rassistische, frauenfeindliche und sexistische Argumentationsweise und sein unzweifelhaft rechtsmissbräuchliches[³] Handeln im Sinne eines SLAPP kennengelernt und die RichterInnen wissen auch genau, dass es bei seinem Text auch um Volksverhetzung (unterstrichen)  handelt! Ein Rechtsanwalt, der kein Rechts-Anwalt ist und die Interessen seines Mandanten tatsächlich wahrnimmt, hätte dem Andreas Skrziepietz dringenst dazu geraten, im Hinblick auf die Außenwirkung eines erwartbar ablehnenden Beschlusses den Verfügungsantrag bzw. die Beschwerde zurück zu nehmen, den Klageverzicht zu erklären - und eine kleine Beratungsgebühr genommen.

Markus, der Rechts-HAINTZ also offenbar nicht: Der Quak-Anwalt (siehe oben und unten) zog den untauglichen Versuch vor, mich in einem Schreiben an das Gericht 5 mal als „Querulant“ oder „querulatorischer Rechtslaie“ zu verhetzen (Auszug aus dem „Schriftstück“ vom 08.04.2026 in der Sache 10 T 355/25 des LG Kassel, sein Aktenzeichen ist 206/26):

Markus Haintz hetzt in Schriftsatz auf üble Weise (10 T 355/25 des LG Kassel). Er verliert den Prozess. Es bleibt ein Malus.

... und als „formaler Rechtsanwalt“ auf diese vollidiotisch anmutende Weise just gegen genau diesen „querulatorischen Rechtslaie“ und „Schlosser“ BITTER zu verlieren. Den hat die 10. Zivilkammer des LG Kassel jetzt also auch „richtig kennengelernt” und bei allen Versuchen, unvoreingenommen zu bleiben, wird er fortan selbst bei den RichterInnen einen kleinen „Malus mit Querulantentouch“ haben.

→ Zum rechtskräftigen Beschluss des LG Kassel, Az. 10 T 355/25 (Skrziepietz + Haintz ./. Reinholz) vom 11.08.2026.



¹) siehe OLG FFM, Urteil zu Az. 16 U 151/24

²) siehe  AG Hannover, Urteil zu Az. 409 C 10237/24

³) laut Begründung des Gerichts fehlt es an einem „tauglichen Verfügungsgrund“, die Klage erfolgte also völlig grundlos - es bleibt der Missbrauch als Absicht.

22.09.2026

Schwer querulierender Angeklagter Dr. Andreas Manfred Skrziepietz lädt selbst zur Gerichtsverhandlung ein: 13.10.2026, 13 Uhr, Saal 2288 (Altbau) des AG Hannover

 

Er veröffentlicht selbst: „Wird bestimmt wieder lustig. Termin: 13.10., 13 Uhr, Saal 2288“.

Da werden wohl so einige hingehen, die mal einen Quaknazi und Querulanten live erleben wollen, denn genau als solcher stellt(e) sich Skrziepietz selbst der Öffentlichkeit in seinen Artikeln durch wüste Anschuldigungen gegenüber ihn verurteilenden RichterInnen - und durch die Bezeichnung der niedersächsischen Justiz als „linksgrünversifft“ - dar.

Es geht (wohl) um Beleidigungen/Verleumdungen und Belästigungen eines Richters Wölte, die Skrziepietz raushaute, nachdem er von diesem im März 2025 zu 75 Tagessätzen und dann am 09.12.2025 nochmals wegen einer (hier, noch) nicht bekannten, weiteren Straftat verurteilt wurde. Allerdings beleidigte er nicht nur diesen Richter, sondern verleumdete mindestens auch eine Richterin Pinski - und ich vermute: Ich weiß zwar wirklich „genug“ - aber eben nicht alles über ihn.

Das in der Karikatur wieder gegebene, von mir ernsthaft erwartete Geschehen kann man je nach Gemüts- und Geisteszustand sowie hinsichtlich des Tisches, an dem man da Platz zu nehmen hat, als „lustig“ oder „nicht lustig“ betrachten. Aber eben auch als „krank“.

Dem Gericht wird auch seine, mit der Einladung verbundene Äußerung „Wird bestimmt wieder lustig.“ sicherlich ganz sicher vorliegen um seine Uneinsichtigkeit sowie seinen merkwürdigen Geisteszustand zu belegen[¹]. Möglicherweise sehen wir auch einen, „den möglichen Folgen ungesteuerter Handlungen“ vorbeugenden Justizwachtmeister hinter ihm.

Ich bin schon jetzt „gut amüsiert“. Auch wenn ich für diesen Termin noch keine Verurteilung erwarte, sondern dass der Beschluss gefasst wird, ihm „ein wenig zu helfen“ und ihn dazu erst einmal psychiatrisch begutachten lassen.

¹) Habe ich heute übermittelt. Und mich dabei auf die Übersendung von 11 extrem aussagekräftigen Artikeln des Andreas Skrziepietz beschränkt.

P.S. Ein hinsichtlich der Taten nicht, hinsichtlich des Nachtatverhaltens aber doch ähnlich anmutender Fall führte dazu, dass das Gericht im Urteil über das geforderte Strafmaß hinausging:

„Der 71-Jährige habe aber dennoch weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt. Er habe noch während der laufenden Ermittlungen und vor Gericht weitere Straftaten begangen, sei massiv und einschlägig vorbestraft und habe eine «besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit» an den Tag gelegt. Das habe gezeigt, dass ihm die früheren Verurteilungen «völlig egal» seien.“