09.08.2026

Nicht grundlos AfD-blau: Selbstverrat als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“ durch Verbreitung eines „Meme“

 Was hier folgt ist AfD-blaues Meme, welches Hasser und Hetzer derzeit verbreiten:

Bild: Das Nazi-und Covidioten-Meme. (Der Hinweis auf die Dummheit des Verbreiters  stammt von mir!)

Wer dieses neunazi-blaue Meme verbreitet verrät sich hierdurch selbst als „covidiodistischer Nazi in der Opferrolle“, denn

(1.) 

Gefälschte Einbürgerungsunterlagen[¹] führen nicht zu einer Gefahr für Dritte, sondern zu einem Abbruch des Einbürgerungsverfahrens (oder der späteren Rücknahme der Einbürgerung) und in der Konsequenz - sofern möglich - zur Ausweisung des Täters. Zu einer Gefährdung Dritter kommt es nämlich nie, wenn man das Unbehagen von Minipimmel-Dummnazis wegen der Gegenwart einer fremden Person mit womöglich sehr wahrscheinlich größerem „Ihrwisstschon“ mal bei Seite schiebt. Warum den Steuerzahler also durch die Kosten einer Haftsstrafe belasten?

(2.) 

Benutzer gefälschter Impfausweise hingegen sind eine „Gemeingefahr auf Beinen“, denn diese haben sich als ungeimpfte Seuchenvögel genau da Zutritt verschafft, wo man in Pandemiezeiten solche Risiken und diese Sorte „Pack“ nicht haben wollte. Und zwar zu 100% weil es zu 99,999% einfach nur „unsolidarische Arschlöcher“ sind, die Angst vor dem Pieks haben oder „Hohlbirnen“, die etwas besonderes sein wollen. Und genau diese Sorte dummer Menschen kauften und gebrauchten[²] zugleich oft auch eine Maskenbefreiung, die von geistig abgekackten Ärzten gegen Geld und ohne Vorliegen medizinischer Gründe ausgestellt wurde. Die waren also längst nicht immer „nur ungeimpft“! Aber diese Covidioten kann man in der Regel nicht ausweisen, denn es sind „stolze Dummdeutsche“. Also muss man denen das „Arschloch-Verhalten“ verpönen.

(3.) 

Wer, BITTE, ist denn nur wegen des Benutzens eines gefälschten Impfausweises jemals zu einer Haftstrafe verurteilt worden? Man nenne mir einen oder eine, bei der nur das vorlag. § 277 StGB legt die Strafe auf auf höchstens ein Jahr Haft fest, wodurch das absichtliche Seuchenverbreiten und die verbundene, dummdreiste Gefährdung von Menschenleben genau so „teuer“ wie eine einfache Beleidigung  und „die Hälfte billiger“ als eine einfache Verleumdung ist. (Nur) dafür kommt man faktisch nicht in den Knast - es sei denn man macht das nach Verurteilungen mehrfach und weiterhin - was praktisch während einer Pandemie gar nicht möglich ist. Oder man zahlt die Geldstrafe nicht. Die covidiodistischen Nazis spielen also mal wieder das „gar arme Opfer“.

¹) Oft(!) sind es Zeugnisse über eine Sprachkenntnisprüfung, welche die Einbürgerungswilligen (völlig gutwillig und arglos handelnd) gegen eine hohe und Betrug provozierende Prüfungsgebühr ablegen - die aber von Betrügern ausgestellt, also gefälscht wurden. Hier werden tatsächlich oft Opfer zunächst als Täter angesehen, aber für Nazis gilt hinsichtlich  Ausländern einfach keine Unschuldsvermutung. Es sei denn, es sind russische Kindermörder und Kriegesverbrecher wie Putin, Peskow & C.

²) Sowas lässt man sich ja nicht zum Spaß ausstellen. 

P.S.: Verbreitet wurde das Meme von einem Idiot unter einem, hier besprochenen Artikel von Viktoria Dannenmeier, das ist eine „blonde Allzweckwaffe“ des Kölner Impfgegners und auch als Maskenverweigerer auffällig gewordenden Markus Haintz, auf „X“

Fazit: Bestimmte Volksgruppen (hier Nazis und Covidioten) bilden halt eine, das „geistigen Abkacken“ beschleunigende Blase...

Der Rechts-Anwalt Markus HAINTZ, seine Kollegin Viktoria Dannenmeier (Köln) verbreiten mafia-artiges Schweigegebot und Anleitungen für covidiodistische und rechtsextreme Straftäter.
Ist Markus Haintz ein „Schranknazi“?

Manche Rechtsanwälte umwerben ganz bewusst (Cov)Idioten. Das hier aber ist eine „Omertà“:

Das man als Beschuldigter schweigen solle, ist eine Aussage, die viele Anwälte verbreiten - und hat in der (Kack-)Dummheit vieler Straftäter - viele gehen ja davon aus zu ihrer Tat „berechtigt“ zu sein[′] und verraten so z.B. ihr niedriges Motiv, ihren guten und nachvollziehbaren Grund - für den Rat, nicht also die Tat. Aber hier geschieht dieses im konkreten Kontext einer Sorte Straftat, nämlich dem Erwerb eines gefälschten Impfpasses - denn einen echten muss(te) man/frau ja nicht kaufen. Der Selbstbezug zum Covidioten-Pack, den die HAINTZ.media des Markus HAINTZ in Person der Viktoria Dannenmeier - um sich zu bewerben - ganz bewusst nimmt, ist offensichtlich:

  • Denn hier wurde ganz offen moniert, dass infolge der Aussage eines Kunden (auch) der oder die Verkäufer bzw. Hersteller und sodann andere Kunden als Straftäter verfolgt wurden. So, wie es Viktoria Dannenmeier austut(et), geht aber um ein offenes, für sich selbst Nachteile in Kauf nehmendes Solidarisieren mit Straftätern, die gefälschte Zertifikate hergestellt, verkauft, gekauft, benutzt haben.
  • Das vom Verteidiger zu vertretende Interesse des Einzelnen, also eines oder einer Beschuldigten an den der Appell, nicht auszusagen, addressiert ist, steht bei obigem gar nicht zur Diskussion - sondern einzig das Interesse einer Gruppe anderer („wahrscheinlich hunderter“) mutmaßlicher Straftäter - also von Personen, die durch eine Aussage, die den Beschuldigten entlasten oder wenigstens zu einer Minderung der Strafe dienen kann - belastet werden. So geht nicht „Rechtsanwalt“ sondern „Mafia“ - denn es ist vergleichbar mit einem, an erwischte Straßendealer gerichteten Aufruf, ihre Lieferanten gefälligst nicht zu verraten.
  • Im übrigen fehlt es völlig am Rat, für eine Aussage anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da steht nur, man solle gefälligst schweigen um andere nicht zu belasten. Die Aussage, „damit belastet man nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“ macht deutlich: Was Viktoria Dannenmeier da öffentlich „raushängt“ ist eine „Omertà“ - vergleichbar mit dem Schweigegebot der Mafia.
  • Das machen „Organe der Rechtspflege“ nicht. Oder sollten es im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO besser nicht tun.

Am 7.8.2026 veröffentlichte Markus HAINTZ (ist als selbst ernannter „CHEFREDAKTEUR“ verantwortlich) einen Artikel - es geht um eine Art „Strafexpedition“ gegen die Nichtzulassung krasser Reichsbürger und Nazis zur letzten Kommunalwahl in Niedersachen:


Unter diesem demonstrativen Machtmissbrauch (die Nichtzulassung von verfassungsfeindlichem Nazi- und Reichsbürger-Gesindel soll offensichtlich verpönt und zukünftig erschwert werden) darf, auf der von Markus HAINTZ verantworteten Webseite ein Ingo Neitzke kommentieren. Der legt dort nicht nur „richtig los“ sondern auch „nazibrav“ Links. U.v.a.:

Die HAINTZ.media des Markus Haintz verbreitet die Links in den Kommentaren unter dem obigen Artikel der „Redaktion“. Chefredakteur und also verantwortlich dafür ist: SuperMarioMarkus HAINTZ.

Im Kontext ausgerechnet eines Artikels, in dem es um eine Strafanzeige geht, mit der höchst offensichtlich die Nichtzulassung von Reichsbürgern und Nazis zu den Kommunalwahlen verpönt und künftig erschwert werden soll, verbreitet der inhaltlich Verantwortliche Markus Haintz auch das Nazi-Geschwurble des „Ingo Neizke“:

„Es geht um viel mehr als „nur“ fehlende Verfassungstreue in einem BRD-District.

Es geht offenkundig um Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gesamten Restdeutschland und NATO-Imperium durch die, welche offiziell mit „der klaren Kante der wehrhaften Demokratie“ behaupten, eben diese Grundordnung zu schützen“

Das ist ja sonnenklar: „Verfassungsfeindlich“ sind nicht etwa Reichsbürger und Nazis, sondern (in den FakeNews der Reichsbürger und Nazis) diejenigen, die verhindern wollen, dass Reichsbürger und Nazis die Verfassung abschaffen. So geht die alles verdrehende Quaknazi- und Schwurblerlogik, die Markus Haintz also auf seiner Webseite verbreitet.

Auch klassische Nazi-Wortwahlen wie „Übersetzt in bodenständigen, bürgernahen, völkisch allgemeinverständlichen Klartext:“ darf Ingo Neitzke, der dort auch gerne mal das Wort „Rassenleugner“ verwendet und sich also als Rassist bekennt, auf HAINTZ.media verbreiten.

Dann blahfaselt Ingo Neizke auf HAINTZ.media da noch das hier: 

Da ist der bewerbende(!) Link zu „NSheute.com“, einer Webseite, die ganz offen nationalsozialistisch und also verfassungsfeindlich ist. Verbreitet unter der Verantwortung von Markus Haintz, der in einem demokratischen Rechtsstaat als „Rechtsanwalt“ gelten will - aber ein hetzender Rechts-Anwalt ist. Eine jener, allerdings laut quakenden „Kräfte, um die Meinungsklimaanlage der Gegenseite zu stören und jene Akzente zu setzen, die Familie, Volk und Vaterland verteidigen“ - Mehr „Nazi“ als dieser Spruch geht übrigens kaum: Hier wurde gerade mal so das Wort „Führer“ durch „Familie“ ersetzt um eine Verurteilung nach § 130 StGB zu vermeiden. Kein Nichtnazi würde einen solchen Kommentar in seinem Blog stehen lassen - Markus Haintz tut es!

Ich komme zu der Frage, ob Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist:

Zum Begriff:

  • Eine „Schrankschwester“ ist laut HOMO-Wiki „ein Schwuler, der sich mit seinen Wünschen und Problemen in den eigenen vier Wänden versteckt und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“
  • Analog dazu ist ein „Schranknazi“ genau „ein Nazi der dies verleugnet und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“

Wahre Tatsachen:

Markus Haintz streitet oder stritt sich ja mit der TAZ - wie seine „Betschwester“ Janine Beicht im März 2026 auf HAINTZ.media berichtete:


Folglich will Markus Haintz nicht als „rechtsradikal“, „rechtsextrem“ oder eben als „Nazi“ bezeichnet werden und gelten. Zugleich verantwortet er aber HAINTZ.media und die schweizerische GmbH als Gesellschafter und Verwaltungsrats-Präsident („VR-P“) insgesamt und damit auch die Veröffentlichung der Kommentare. Der Rechts-Anwalt Haintz hat auf HAINTZ.media also aberdutzende, wenn nicht hunderte solcher höchst bedenklicher Kommentare des Quaknazis „Ingo Neizke“ - somit eindeutig rechtsextremes und verfassungsfeindliches Gedankengut - verbreitet. Und mir kann keiner erzählen, dass er diese nicht wahrgenommen habe, das „nicht absichtlich“ mache. Und ich habe schon oft gezeigt, dass Markus Haintz unter Missbrauch des Berufes an Hass und Hetze auschließlich zum Nachteil von Nichtnazis teilnimmt:

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjQdxmqkaizG5RNhs2qH-3XLs8aWxkB2YfsS9_MsmhBxJQK4_KC-n5wjZZQYQ2xcNB2B2FulZq5yN_qSEiDqwS0niHwyHVQSIHfntK9OG8q2B1Y75WkUKEJVWkyrLAVLkeM38Fi_Ge0BcKfTFbMyF3ZRmJK3pjP2uTgxTMuNQ7YdUHUtxWkEiWSV22750g/s920/Bildschirmfoto_2026-07-21_09-14-01.png
Bild: Ein Beispiel für Hass- und Hetze des Markus Haintz muss - für heute (es gibt davon viel mehr)  -genügen.

Das Fazit, dass der Kölner Nochanwalt Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist, folgt aus meiner Sicht zwingend.

¹) Als Beispiel hierfür verweise ich mal auf einen idealtypischen Mandant des Markus HAINTZ, den rechtsextremen Hassblogger Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover. Ein „Intensivtäter“ der erst im Juni 2026 vor dem AG Hannover eine solche „Berechtigung“ (zum Beleidigen und Verleumden meiner Anwältin) durch eine offensichtlich völlig untaugliche, rein querulatorische Verteidigung beweisen wollte. Nachdem Skrziepietz zum zweiten Termin nicht erschien und (wie er selbst öffentlich verbreitete) im Strafbefehlsverfahren verurteilt wurde, war es laut seiner Veröffentlichung natürlich die Richterin, der er öffentlich und objektiv krass unwahr eine, ihm angeblich verheimlichte Terminverschiebung - mithin Rechtsbeugung - unterstellte. Gegen den Strafbefehl (beantragt waren 200 Tagessätze a 30 Euro) hat er laut seinem eigenem öffentlichen Behaupten Widerspruch eingelegt und formal besteht bis zur Rechtskraft eine Unschuldsvermutung. Es läuft (mindestens) ein weiteres Verfahren wegen der, jeweils Verurteilungen nachfolgenden Verleumdungen bzw. Beleidigungen des Richters W. vom AG Hannover und wohl auch der Richterin P. - Ich bezweifle auf Grund seines, mir wegen seiner zahlreichen Beleidigungen und seiner dummkackdreisten Verleumdungen sehr genau gegenwärtigen „psychischen Setups“ des Andreas Skrziepietz (Hannover), dass der anwaltliche Rat (hart und burschikos ausgedrückt: „Dumme Fresse halten, Anwalt reden lassen!“) geholfen hätte.

P.S.: „Ingo Neizke“ ist unter vielen Artikeln der einzige kommentierende schwafelnde. Kann es sein, dass der Möchtegernmedienmogul Markus HAINTZ bei diversen Aussagen über die Reichweite der HAINTZ.media MAßLOS übertreibt? Ist er ein Möchtegern-Elliot-Carver?

08.08.2026

Über die „(Sch)Rumpfkanzlei“ HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH und die Frage „Ist das schon Prozessbetrug oder nur Rechtsmissbrauch?“

(Präambel) Ich habe ja schon so einige Kanzleien geschrumpft, z.B. „Gravenreuth & Syndikus“ (München), die Berger Law LLP (Köln, Düsseldorf). Letztere sogar von 18 auf 0. Vorliegend schmiere ich mir das aber nicht aufs Brot - das wäre viel zu schnell gegangen.

Offenbar bedeutet Rechtsanwalts-GmbH auch „Rechtsanwalts-Gesellschaft mit beschränkter Haltbarkeit“. Jedenfalls hat die Kanzlei des (vor)lauten Markus Haintz das als Niederlassung beworbene Stundenbüro ...

... offensichtlich aufgegeben ...

... und die erst im Oktober 2025 angestellte Melina S. war angeblich seit Anfang Juli 2026 „potzblitz“ nicht mehr bei der Haintz-legal Rechtsanwalts-GmbH beschäftigt. 

Der Supermarkus HAINTZ schrieb dem Landgericht Frankfurt am 3. Juli 2026 wie folgt:

Zu diesem Zeitpunkt war laut Kanzleiwebseite angeblich Melina S. immer noch Angestellte des Supermarkus Haintz.

Merkwürdig ist nur, dass das bundesweite Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ein anderes Datum, nämlich  den 16. Juni 2026, und eine andere Kanzlei nennt:

Der oben genannte Hass- und Hetzblogger Andreas (Manfred) Skrziepietz ist übrigens „prominent“ - denn seine, im Oktober 2025 rechtskräftig gewordene Verurteilung - die weder die erste noch die letzte ist - thematisierte dieser selbst bei Nius.de, einem bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk beliebten „Webmagazin“. In welchem übrigens auch eine Janine Beicht, die sonst auf HAINTZ.media  (konkurriert um das selbe Publikum und um die selben Spender) hetzt, „ungefiltert auffällig“ wurde.

Bildschirmfoto: So dringt Janine Beicht in die Öffentlichkeit - diese tut das übrigens auch mit privaten Kram wie Alter, „Männerpech“, Kinderlosigkeit und Menopause.

Wie auch immer das sei. Aber ich halte mal fest, dass der Weggang der Melina S. aus der Kanzlei HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH am 16.06.2026 bekannt gewesen sein muss (siehe Bild oben, Anwaltsverzeichnis). Auch für die Kündigung des Stundenbüros (laut Anbieter „Virtual Offices / Virtuelle Büros“, „Firmensitz“) in der also nur angeblichen „Zweigniederlassung“ in der Neuen Mainzer Str. 6 bis 10 wird es Fristen geben. Ich gehe davon aus, dass am 16.06.2026 die Kündigung des Vertrages zwischen dem Workspace-Anbieter und der Haintzschen Rechtsanwalts-GmbH eine beschlossene oder schon erfolgte Tatsache war.

Doch am selben Tag (16.06.2026) schrieb Markus HAINTZ dem LG Frankfurt 

und behauptete, er sei von Äußerungen meiner Person über die seine höchstselbstpersönlich aus folgendem Grund in Frankfurt besonders(!) betroffen:

Was die  Ex-Angestellte Melina S. betrifft, gab Haintz im gleichen Schreiben selbst an, dass diese - wie auch die anderen beiden - in der „Hauptniederlassung“ in Köln tätig sei. Zudem ist übrigens auch die Stuttgarter Adresse der „HAINTZ-legal Rechtsanwalts-GmbH“ in der dortigen Königsstraße 38 mit einem Anbieter von Stundenbüros verknüpft.

Die Behauptung einer „besonders erheblichen Auswirlung“ in Frankfurt am Main lässt den Herrn Markus Haintz im Hinblick auf die Wahrheitspflicht - zum wahrheitsgemäßen und vollständigen Vortag - ganz schlecht aussehen. Wie ich das sehe wollte er sich (wohl mit Absicht, siehe unten) bei der wiederholt sehr nazifreundlich urteilenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung durch das Verwscheigen der - wie er wohl schon gewusst haben muss - bevorstehenden Beendigung des Vertrages über das Stundenbüro erschleichen.

Für mich ist die Behauptung der „besonderen Auswirkung“ in Frankfurt am Main also a) vorsätzlich unwahr erfolgt, sollte b) das Gericht täuschen und c) im Hinblick darauf, dass durch die unwahre Behauptung der Anschein der Zulässigkeit des Antrages vor diesem Gericht offensichtlich unzutreffend herbeigeführt werden sollte, ergo eine Form des Betruges. Über diesen Vorwurf bzw. Verdacht werden nach meiner Strafanzeige Staatsanwaltschaften und ggf. Gerichte entscheiden. Das es sich aber um Rechtsmissbrauch handelte, ist (jedenfalls für mich) sonnenklar.

Über die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt

Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Ina Frost gilt mir auf Grund echt merkwürdiger Entscheidungen, welche das OLG Frankfurt teilweise längst aufgehoben hat (Az. 16 U 151/25, 16 U 153/25), als „ungewöhnlich nazifreundlich“. So hatte die Kammer unter Ina Frost mir die Äußerung der auf wahren und schon der „Frostkammer“ vorgelegten Tatsachen (öffentliche Äußerungen von Skrziepietz) beruhenden Meinung verboten, Andreas Skrziepietz sei rechtextrem bzw. rechtsradikal und ein Hass- bzw. Hetzblogger. Nach der OLG-Entscheidung - für die also kein neuer Vortrag notwendig war - kam diese 3. Zivilkammer unter der selben Ina Frost allen Ernstes auf den „Trichter“, dass diese sich der Entscheidung (dass ich Andreas Skrziepietz als rechtextrem bzw. rechtsradikal sowie Hass- und Hetzblogger bezeichnen darf) mit „ganzem Herzen“ anschließe und verbot mir allen Ernstes die Bezeichnung des üblen Hetzers Andreas Skrziepietz als „Quaknazi“. Dieser kaum zu fassende Unsinn ist nicht rechtskräftig und wird - da bin ich mir ganz sicher - vom OLG Frankfurt demnächst kopfschüttelnd verworfen -  denn immerhin ist es eine Äußerung über einen - wie die 3. Kammer durch Vortrag und aus Akten wusste - mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten, rechtextremen bzw. rechtsradikalen Hass- und Hetzblogger.

Klar darf man so einen „Quaknazi“ nennen - nämlich um den Maulheld geradezu wohlwollend von den „Tatnazis“ der NSU zu unterscheiden!

07.08.2026

Warnung! Hass und Hetze machen nicht frei:
Wie Berichte auf HAINTZ.media für neue Mandanten sorgen. Ein „perpetuum iure et pecunare“?

„Stein des Anstoßes“: Ich halte den nachfolgend gezeigten Artikel „für geeignet und wohl sogar dazu bestimmt, Dumme zu Straftaten anzustacheln“:

Bildschirmfoto: Zur Werbung bestimmter und womöglich zut Täuschung geeigneter Bericht, angeblich von Viktoria Dannenmaier.

Bildschirmfoto: Einer der wenigen Kommentare, die nicht von Ingo Neitzke (offenbar ein Rassist, denn er schreibt von „Rassenleugnern“) stammen. Nanu? Wer hat denn nun diktiert? Wenn Markus Haintz nicht der Autor (Diktator) ist, kann er dch gar nicht wissen, ob da überhaupt etwas schiefgelaufen ist...

Zuerst einmal will ich folgendes fest halten: 

Mit üblen und dreckigen Verleumdungen von Vertretern der demokratischen Parteien, aber immer wieder auch Richtern und Staatsanwälten macht Markus Haintz sich geradezu regelmäßig bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk (genau das ist sein Publikum) beliebt. Auch bei schon mehrfach verurteilten Kriminellen. Und das will er ganz offensichtlich auch: Aus niedrigen, nämlich pekunären Gründen!

Was wohl wirklich geschah:

Wenn man dem Bericht der Victoria Dannenmaier sehr aufmerksam folgt ergeben sich folgende Sachverhalte:

  1. Ein typischer Haintz-Mandant hat gehetzt und dabei das berühmte Bild des KZ-Tores verwendet. Das haben Covidioten und übrigens auch ein anderer typischer, als krimineller Haintz-Mandant gerne getan).
  2. Es kam zu einer Stafanzeige. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl.
  3. Ein einzelmeinender  Richter vermeinte, dass die angezeigte Veröffentlichung nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielleicht war es ja eine dieser Idioten-Gruppen (voller typischer Haintz.Mandanten) auf Telegram, in welcher (wie er als Gruppenmitglied vielleicht sogar genau wusste) das Bild den „öffentlichen Frieden“ kaum gestört haben dürfte. 
  4. Die Staatsanwltschaft sieht das anders - legt aber keinen (rechtzeitigen) Widerspruch  ein. Damit ist das Verfahren also beendet, der Freisporuch rechtkräftig
  5. Offenbar kam es aber zu einem zweiten Verfahren wegen der selben Sache - und das wurde dann wegen des Doppelverfolgungsverbotes eingestellt. Das ist manchmal (im Hinblick auf die Opfer von Straftaten) „echte Scheiße“ - aber eben zwingendes Recht.
Ich gehe aber davon aus, dass große Teile des typischen Publikums von Markus Haintz (s.o.) das nicht (mehr) begreifen können: Die kommen nur zu: „Ah! Man darf das!“

Wie Berichte auf HAINTZ.media für neue Mandanten sorgen:

Haintz.Media ist, ausweislich der dort veröffentlichten Artikel und Kommentare, ein Labsal für die oben beschriebene Sorten von Idioten. Eine Art „Brunnen in der Wüste“, an dem diese und solche sich „treffen“ und (Beispiel des dortigen Dauerkommentierers Ingo Neitzke:) vielleicht über „Rassenleugnung“ parlieren.

Diesen und solchen macht Markus Haintz jetzt vor, man könne das Bild mit dem KZ-Tor für die Verbreitung von Hass und Hetze nutzen und bliebe strafffrei. Was aber längst nicht immer der Fall ist: 

Da sich Markus Haintz ja auch mit kruden und dummen Aussagen unter Impfgegnern bewirbt (seine idiotische Behauptung „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“)  ist anzunehmen, dass einer der Dummköpfe aus dem Publikum des Markus Haintz eben dieses Bild an anderer Stelle verwendet, sich strafbar macht und nun vermeint, die Kanzlei könne ihn raushauen. Kann diese aber nicht, weil der Idiot es dann womöglich nicht in einer geschlossen Telegram-Gruppe, also unter seinen Psychiatrie-Kollegen mit den blauen AfD-Shirts macht. Sondern öffentlich.

Da hätten wir dann das „perpetuum mobile iure et pecuniarie“!

Denn was genau zu der Annahme des Einzelrichters führte, dass der „öffentlichen Frieden nicht gestört“ wurde, steht nämlich gerade nicht im Artikel. Markus Haintz stachelt durch die Viktoria Dannenmaier (so sehe ich das im Hinblick auf hassende und hetzende Pubklikum der selbst hassenden und hetzenden HAINTZ.media:) mit dem öffentlichen Vormachen, die Täter blieben durch die Vertretung der Kanzlei des Markus Haintz straffrei, zu genau der Straftat an: Die Kanzlei verschafft sich so Kundschaft.

Doch genau die so zur Volksverhetzung aufgestachelten Idioten werden staunen, wenn die (in vielen zu erwartenden Fällen) neben den Strafbefehlen auch noch an die Kanzlei zahlen müssen. Und zwar womöglich deutlich mehr als für den Strafbefehl selbst! So verdient die, übrigens erst kürzlich erheblich geschrumpfte Kanzlei HAINTZ.legal an der Hetze der HAINTZ.media.

Das sollte so nicht stattfinden. Ich appelliere an die Kölner Anwaltskammer, Herrn Markus Haintz zu stoppen: § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO ist im Hinblick auf die via haintz.media verbreitete Hetze einschlägig.

06.08.2026

Braucht keinen „Applaus auf fremden Nacken“?
Eine (Lebens-)Lüge des Verleumders Markus Haintz (Köln)

Als Reaktion auf die Nachricht einer Anabel Schunke, die ihm vorhielt:

„Ansonsten übliches Blabla eines Mannes, der eben mal auf meinem Nacken wieder Applaus einheimsen will. Kennen wir von Ihnen ;)”

schreibt Markus Haintz auf Telegram:

 „Ich brauche niemanden, in dessen Nacken ich mir „Applaus einheimsen“ müsste.“

Das ist, wie er wissen müsste, eine Lüge:

Da wäre zunächst der gar nicht kleine, umdeutende Wechsel von auweisf meinem Nacken“ zu in meinem Nacken“. Solche Unwahrheiten und zielgerichtet (genauer: „auf eine Täuschung gerichtet“ anmutenden) Umdeutungen fand ich auch in seinen Schriftsätze an Gerichte - aber das gänge für den Augenblick zu weit.

Was bedeutet „Auf meinen Nacken“? Nun, es ist das, seit der Antike verbreitete Bild das Atlas, der die Welt auf seinem Nacken trägt: 

er
„Atlas trägt die Welt“ Lalupa, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Die Haintzsche Umbehauptung in meinem Nacken“ hingegen hat mit „hinterrücks“ zu tun. Aber behaupten wir jetzt mal, es sei keine Lüge, sondern eine Nachlässigkeit des „Rechts-Anwalts“ Haintz und bleiben beim Original: Was wollte Anabel Schunke aussagen? Nun diese meinte, dass diese den öffentlichen Markus Haintz so wahr nimmt, dass er sich auf (nicht nur) ihre Kosten - nämlich unter der Ausnutzung fremder Berühmtheit und also fremder Leistung - berühmt mache. Und genau dafür spricht Einiges:

So sind es doch gerade die Strafanzeigen, derer sich der „so eher mittelmäßige“ Kölner „Rechtsverdreher“ Markus Haintz - „durch die sozialen Medien turnend“ - berühmt, in denen er bekannte (berühmte)  Personen (ausschließlich links der rechtsfaschistischen AfD) zum Zweck der Selbstbewerbung öffentlich verleumdet, Straftaten begangen zu haben - und zugleich die Unschuldsvermutung ausschließt, weil er zu seinen dumm-unwahren Behauptungen von Straftaten, welche die Verleumdeten begangen haben sollen, ganz oft etwas schreibt, wie z.B.:

„Natürlich weiß ich, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln und wie sie dies begründen wird. Würde ein Politiker der AfD eine solche Aussage in Bezug auf einen künftigen Verteidigungsminister aus einer Partei des „Unsere Demokratie“-Kartells äußern, wären Strafverfahren und Verurteilung sicher.“

Mit solchen üblen und dreckigen Verleumdungen von Vertretern der demokratischen Parteien macht Markus Haintz sich geradezu regelmäßig bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk (genau das ist sein Publikum) beliebt. Auch bei schon mehrfach verurteilten Kriminellen. Und das will er ganz offensichtlich auch aus niedrigen, pekunären Gründen!

Der angebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ (so HAINTZ.himself über Markus Haintz)  klagt in eigener Sache wegen „weit weniger“! Der durch solche und andere Äußerungen „anrüchige“ Markus Haintz macht sich also regelmäßig auf Kosten, also „auf dem Nacken“ anderer berühmt und will „eben mal auf fremden Nacken Applaus einheimsen“. Und bei einem Rechtsanwalt - sowie wegen der Stetigkeit dieser Vorfälle - gehe ich davon aus, dass er das auch ganz bewusst macht.

Mein Fazit? Sein Satz: 

 „Ich brauche niemanden, in dessen Nacken ich mir „Applaus einheimsen“ müsste.“

ist klar gelogen. Nennen wir es „Lebenslüge“. Denn tatsächlich benutzt und missbraucht der „geistige Wicht“ den Namen, den Ruf und also die Leistungen anderer. Nämlich gerade der zahlreichen prominenten Personen, welche Markus Haintz öffentlich verleumdet und an deren Beleidigung er bewusst teilnimmt, um „auf deren Nacken“ eben „Applaus ein[zu]heimsen“ - und „Markus, der GroßHAINTZ“ müsste das auch genau wissen.

Falls nicht, so weiß er es eben jetzt! 

02.08.2026

Das dumme Heulen eines wahren Querulanten und Verleumders:
Eine Frage an den Hauptschriftleiter, Spendenbettler und RECHTS-anwalt Markus Haintz

Laudatio:

Man sollte dem Kölner Groß- und Schandmaul (nennt andere z.B. „Lügen-Fritz“ und beschuldigt den Bundespräsident der Volksverhetzung) Markus Haintz endlich die Kosten für seine extrem zahlreichen Sinnlos-Strafanzeigen und der nachfolgenden Sinnlos-Beschwerden auferlegen, die ganz offenkundig vor allem zum Zweck der Hetze gestellt wurden, denn Haintz schreibt oft, dass er von Anfang an von der Zurückweisung ausgeht. § 469 StPO gibt das her und außerdem kann sich die sinnlos-beschuldigte und alsdann von Markus Haintz verleumdete Person wehren. Und ich sehe nicht ein, weshalb ich - als Steuerzahler - für die Kosten der von dem sich einen „Rechtsanwalt“  nennenden aber nicht so verhaltenden Markus Haintz zum niedrigen Zweck des Verbreitens von Hetze[¹] , der Verleumdung[²] und der Selbstbewerbung als „gar Großartiger unter den Quaknazis“ - also mut- und böswillig [³] gestellten Strafanzeigen aufkommen soll! 

¹) Klar hetzt er. Gegen den Rechtstaat und die Demokratie. Und gegen Nichtnazis (Personen links der AfD). 

²) In dem Markus Haintz vormacht, dass die Staatsanwaltschaften seine Anzeigen aus politischen Gründen zurück gewiesen haben, macht er öffentlich unwahr vor, dass seine Vorwürfe strafbaren Handelns wahr und richtig seien. Er nennt die Beschuldigten. Das, was Markus Haintz da macht,  ist also üble und dreckige Verleumdung aus dem niedrigen Motiv des Hasses und aus ebenso niedrigen pekunären Gründen - denn wirbt für sich als „Rechtsanwalt“ unter seinem Artikeln und bittet dort auch Dumme um Spenden.

³) Man muss schon „vollständig hirnfrei haben“ um annehmen zu können, dass zahlreiche seiner Strafanzeigen und sein jeweils behaupteter Verdacht auch nur irgendwie begründet seien. 

Die Frage an den Kölner RECHTS-anwalt Markus Haintz stelle ich hier und jetzt:

Sind Sie, Herr Markus Haintz, wirklich so ein dummer (Tatsachen nur selektiv wahrnehmender) Querulant - wie Sie es mal wieder im (und durch den) nachfolgend Artikel selbst aufzeigen? Oder sind Sie nicht viel mehr ein niedrig denkender Hasser, Hetzer und Verleumder - der vorliegend mal wieder (viele Ihrer Artikel haben genau dieses Schema) unwahr vormachen will, dass die deutsche Justiz Ihre lieben Freunde (für mich sind das alles dumme Nazis, Covidioten und also asoziales Gesindel) schlecht und „Linke“ bevorzugt behandle?

Der „Stein des Anstoßes“: 

Markus, der Rechts-Haintz heult also herum, weil seine Strafanzeige von der StA Bochum und sein nachfolgendes, kackdummes Querulieren auch durch GStA Hamm zurück gewiesen wurde.

Wohl nach dem Motto: 

„Die Justiz ist ja so ungerecht zu uns Quaknazis!“

Klären wir das, für die wenigen, die hier eine Erläuterung des Offensichtlichen brauchen, auf:

Höckes Flügelmann Maximillian Eugen Krah ist Mitglied der AfD, die ja bekanntlich behauptet, nationale (deutsche) Interessen zu verteten. Selbst innerhalb der AfD gilt er vielen als Rechtsaußen, Doch Maximillian Krah gilt gleichzeitig als ein (bezahlter) Vertreter russischer und chinesischer Interessen

  • Maximillian Eugen Krah wurde von der AfD nicht als Delegierter im europäischen Parlament aufgenommen, weil ihn sogar die unzweifelhaft extrem rechte „ID-Fraktion“ so sehr ablehnte, dass diese die AfD dann trotzdem nicht aufnahm.
Armin Kurt Rhode ist ein bekannter Schauspieler und ganz gewiss kein AfD-Idiot. 
 
Der stellte in irgend einem Forum, an den Krah „Geld-Max“ adressiert, die Frage der Fragen: „Alles für Deutschland?“ - um die Unvereinbarkeit des Vormachens einer angeblich straff-teutonationalen Gesinnung und der - wohl pekunär belohnten - gleichzeitigen Vertretung chinesischer und russischer Interessen und damit eine Art „Lebenslüge“ des „Max“ Krah zu verdeutlichen. Armin Kurt Rhode hat sich also sarkastisch des vom geschichtsvergessenen Geschichte-Lehrers Höcke benutzten SA-Slogans bedient, um Maximillian Eugen Krah und übrigens auch die AfD insgesamt (verdeckte Vertreter ausländischer Interessen müssten ja gerade im Höcke-Flügel als „Verräter“ gelten) zu entlarven und mit der Lüge zu konfrontieren. Eine noch offensichtlichere Gegnerschaft ist kaum denkbar. Das ist gerade nicht strafbar, denn im Gesetz steht eindeutig: „(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Das begreifen „absichtliche oder echte Hohlbirnen“ nicht - „normal intelligente“ aber auf Anhieb!

Der Nazifreund und Spendenbettler Markus Haintz will es nicht begriffen haben. Dem Kölner Strafanzeigen-Hauptmeister und Querulant will nicht aufgefallen sein, dass hier durch die Kenntnis des als Nazi geltenden Adressaten Maximillian Eugen Krah, dessen Nationalnasigkeit und die „kompensierte“ Vertretung russisch/chinesischer Interessen die Gegnerschaft zum NS-Regime offenkundig ist - der insofern absichtliche Querulant Haintz stellte trotzdem Strafanzeige und „weinte“ dann öffentlich über die Zurückweisung. Das Markus Haintz - der will ja Rechts-Anwalt sein und sollte die Prämissen der vorliegend eindeutig nicht bestehenden Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation kennen - eine (mit Verlaub: „kackdumm“-)dreiste und bezüglich des behaupteten Verdachtes unrichtige, also objektiv unwahre Strafanzeige stellte, reichte ihm nicht: Nach dem notwendig-negativen Bescheid querulierte er weiter und schrieb auch noch eine sofortige Beschwerde!
 
Die Beweise hat der sich vorliegend mal wieder großartig selbst entlarvende Markus Haintz - in absurd schlechter, schwer lesbarer Bildqualität - selbst veröffentlicht:
 
Bild: Klare Antwort der StA auf die Hetzanzeige des Markus Haintz
   
Bild: Beleg für die „kackdumm“ anmutende Beschwerde. Markus Haintz zieht auch bei klaren und nachvollziehbaren Urteilen oder Zurückweisungen vor weitere Instanzen. Sogar bis vor den BGH! Mich nennt er vor Gericht dummdreist einen „Querulant“ - ist aber insofern selbst einer!

P.S.: Das folgende findet sich stets unter seinen Verleumdungen. Wer für DEN gespendet hat sollte sich auf den Weg in die Klapsmühle machen! Und: Nein! Der SuperHAINTZ kämpft mit einer extrem anmutenden Zahl von Strafanzeigen, Klagen in eigener Sache (und Querulieren bis vor den BGH) nicht für die „Meiungsfreiheit“ sondern tatsächlich gegen die selbe. Nämlich immer dann wenn es (wie oben) um Meinungen geht, die ihm nicht passen. Das ist unvereinbar mit der allgemeinen Aussage, er kämpfe für die „Meinungsfreiheit“. Für mich ist Markus Haintz insofern also auch ein „notorischer Lügner“.

01.08.2026

Quaknazi-Anwalt Markus Haintz verbreitet absichtlich extrem frauenfeindliche, sexualisierte Beleidigung weiter!
Wann wird der Dumm-Hetzer endlich aus der Anwaltskammer geworfen?

 

Wenn und falls der sich einen „Rechtsanwalt“ und „Journalist“ nennende Dummhetzer Markus Haintz nicht auf das „absurd niedrig“ anmutende geistige Niveau seiner kriminellen Mandanten - nehmen wir Quaknazis wie Andreas Skriepietz oder eben Timm Kellner -  abgerutscht ist, dann nimmt er hier absichtlich an der (wie er selbst schreibt) strafbaren Beleidigung einer Politikerin teil. Das Wort „Bitch“ („läufige Hündin“) unterstellt vorliegend eine ungewöhnliche Promiskuität, die vom „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz dummdreist wiederholte Beleidigung ist also absichtlich sexuell konnotiert.

Es ist auch, wie seriöse Journalisten wissen, absolut nicht notwendig, sogar als „äußerst niedrig“ verpönt, den Name der Beleidigten und die üble Beleidigung in einem Artikel, erst recht in dieser Enge und gar in der Überschrift zu wiederholen!

Der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ Markus HAINTZ nimmt also - einen geistigen Defekt (die Vermutung scheint vorliegend auf) wird er eifrig verneinen - ganz bewusst und vorsätzlich an der, wie er selbst schreibt, strafbaren Hetze seines Mandanten - eines bekannten und bereits heftig verurteilten Quaknazis teil.

Bild: Der Problembürger Timm Kellner in seinen Videos durch die absurde Herzchenbrille, den Weihnachtsmannbart und die rosa Plüschfiguren im Hintergrund. Er verpasst sich selbst die, für einen erwachsenen Mann, höchst seltsame, wenn nicht bedenkliche Anmutung. Vielleicht will er sich ja damit bei einem Kindergarten bewerben.

Der selbst schnell beleidigte und vor Gerichten erheblich querulierende Markus Haintz will übrigens kein (Quak-)Nazi sein, stellt sich aber in seiner Werbung deutlich auf deren Seite. Das er auf diese absurd niedrige Weise und aus niedrigen - nämlich pekunären Gründen - seine Tätigkeit als sogenannter „Rechtsanwalt“ bewirbt und sich so nicht mehr nur „an die Seite“, nicht nur „in eine Reihe“, sondern selbst an die Spitze dummen und kriminellen, rechtsradikalen Volkes, hier eines seiner teils mehrfach verurteilten Quaknazi-Mandanten (hier übrigens Timm Kellner) stellt, und wie gezeigt an deren Straftaten teilnimmt, sollte - besonders im Zusammenhang mit den vielen weiteren ähnlichen Fällen zu seinem Rauswurf aus der Anwaltskammer führen! Denn ich denke, dass das, was das Markus Haintz da dummgroßmäulig betreibt, die Bedingung des § 14 Absatz 2 Variante 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist“) für einen Entzug der Zulassung erfüllt. Sich in der oben zu sehenden Weise an Straftaten zu beteiligen, um daran wohl nicht nur pekunär zu goutieren sondern auch um, so sehe ich das, sich persönliche Befriedigung hinsichtlich des eigenen Hasses zu verschaffen, dürfte für viele mit der formalen Rolle des Markus Haintz als „Organ der Rechtspflege“ unvereinbar sein.

Ich appelliere an die Anwaltskammer Köln, die Konsequenzen zu ziehen und den niedrig denkenden, geistigen Wicht[¹] rauszuwerfen![²]

¹) Beinahe hätte ich, es gab da mal einen „hashtag“, nach dem „ch“ anders fortgesetzt. Aber dann wäre ich ja so wie das niedrig denkende und handelnde Hassmaul und sein Weihnachtsmann Mandant.

²) Ich habe die Anwaltskammer Köln auf diesen Artikel als „Offenen Brief“ aufmerksam gemacht.