12.04.2026

Über die scheinheiligen Doktoren Ulrich Vosgerau, Ralf Höcker - „Desinformation“ und „gleicher Ehrenschutz für jedermann“

 Dr. „Scheinheilig“ Ulrich Vosgerau unterschrieb eine gewisse Erklärung, in der es unter anderem heißt

„Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.“

 und weiter:

„Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.“

Anders ausgedrückt geht es den Autoren und Unterzeichnern eben dieser ganz besonderen Erklärung darum, dass man „Hass“, „Hetze“ oder „Desinformation“ nicht mehr als solche bezeichnen darf und einem Haufen hirnfreier Agitatoren aus der Ecke der Covidioten, Klimaleugner, Putin-Jünger, Quak- und Echtnazis gestatten soll, munter und straflos, ja sogar nicht einmal kritisiert, Beleidigungen und Verleumdungen - und krasse Unwahrheiten - zu verbreiten.

Was wollen die bitte noch?

„Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.“

Das ist scheinheilig.

Gelogen ist nämlich schnell. Eine Lüge aber zu widerlegen ist sehr aufwendig und in manchen Fällen erfordert das echt großen Aufwand. Nehmen wir die „Studien“, welche Covidioten immer wieder vorbrachten, die dann aber entweder nicht existierten, nichts taugten oder eine ganz andere Aussage hervorbrachten als die Covidioten behaupteten. Ließe man diese und solche frei gewähren, dann hätte die Covid-Pandemie uns alle ganz anders erwischt.

Ich mache mal einen Faktencheck:

Derselbe „Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist“  nahm an einem Treffen in Potzdam teil. Wie er wusste zusammen mit illustren Personen aus ganzganzganzrechten Kreisen. Über das Treffen gibt es im Netz viele unterschiedliche Berichte mit unterschiedlichen Behauptungen und Deutungen: Manche sagen, es sei nur um die Remigration ausländischer Staatsangehöriger gegangen, manche meinen etwas wie „Naja. Es gab da durchaus Redebeiträge und Wortmeldungen denen zu folge just auch deutschen Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln, welche (offenbar auch mit rechtsfernen Mitteln) erst zu einer Rückgabe der Staatsbürgerschaft und nachfolgend zur Ausreise gedrängt werden sollten.“ 

Die Teilnehmer stellen sich nun samt und sonders als „Saubermänner“ dar. 

Fakt ist, das Dr. „Saubermann“ Ulrich Vosgerau sich erst ganz bewusst mit ultrarechten Personen aus der AfD und deren rechtsextremen Umfeld, also Quak- und Echtnazis - dazu zähle ich Martin Sellner - getroffen hat. Er wusste also auf welche Haltungen er treffen wird. Im Nachgang dieses Treffens hat er dann, vertreten von der Kanzlei des einschlägig bekannten Ralf Höcker, unzählige Klagen wegen Äußerungen über dieses Treffen angestrengt. Ralf Höcker und seine Genossen haben dann aber nicht nur die Klagen betrieben, sondern - die Erlaubnis des Ulrich Vosgerau war notwendig - eine Mediencampagne gestartet und behauptet, über das Treffen seien „Falschinformationen“ verbreitet worden.

Höcker behauptet öffentlich: 

„Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht.“

Was ich so nicht glaube. 

Aber im Kern behauptet Höcker hier genau das, was eine „Desinformation“ ausmacht: „Falsche, irreführende Informationen, die eben auch zur Täuschung geeignet sind.“ Wer also dagegen ist, dass der Begriff der „Desinformation“ gebraucht wird, der dürfte eigentlich auch einen Satz wie den obigen nicht gebrauchen wenn er vorgeben will, er wolle „das Meinungsspektrum möglichst weit offen halten“.

Dr. „Klagefreudig“ Ulrich Vosgerau handelt also scheinheilig, wenn er sich jetzt als „Initiator der Berliner Erklärung“ geriert. Ebenso übrigens „Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor“. (Wieso nennt der sich noch Professor?)

Das folgende hat mit der Person des Ulrich Vosgerau oder Ralf Höcker nichts zu tun, ich unterstelle denen also nichts, es geht im Folgenden um ganz andere Personen, welche zum Teil auch nicht mehr leben:

Nur einen Satz würde ich mitunterzeichnen:

„Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“

Bitte mal an alle Richter(innen) und Staatsanwält(e|innen) übermitteln: Auch Rechtsanwält(e|innen) können Kriminelle und Lügner, sogar verlogene „Halunken“ sein. Es ist nicht zu fassen, wie dumm in der Vergangenheit und bis heute Richter(innen) handeln, die sogenannten Rechtsanwälten einen besonderen Ehrenschutz zubilligen und zu leicht geneigt sind, diesen Recht zu geben. So leicht, dass es diese als völlig obsolet erachten, wenigstens mal die Akte verständig und weiter als bis zum Rubrum („wer gegen wen“) zu lesen. Und es ist nicht zu fassen, wie dumm sich Staatsanwälte stellen - und sogar krasse, leicht erkennbare Unwahrheiten auf den Tisch legen, um die Strafverfolgung von kriminell handelnden Rechtsanwälten zu vereiteln. Zum Beispiel behaupten, der Anwalt (der allerfreundlichst die Akte des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zurück sendete - die er als Beschuldigter übrigens gar nicht erst erhalten durfte) „wusste nicht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren stattfindet“. 

Also weg mit dem faktisch bestehenden, nicht auf dem Gesetz sondern auf einem Fehlglaube an die here und stete Ehrlichkeit der Juristen basierenden, ganz besonderen und nicht gerechtfertigtem Ehrenschutz für verlogene und kriminelle Rechtsanwälte!

Übrigens muss sich niemand als „Drecksschlampe“ bezeichnen lassen. Der Unterschied zwischen § 188 StGB und §§ 185-187,192 StGB besteht vor allem darin, dass kein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich ist und dass eine hohe Hürde hinzugesetzt ist: „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Deswegen kann es dann aber auch höhere Strafen geben.

§ 188 StGB, gegen den sich die beiden oben genannten Ehrenmänner mit dem obigem Satz „Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“ also auch wenden, ist faktisch nur für Covidioten und Dummquaknazis (darunter auch solche, die sich für „links“ halten) ein Problem.

„Trickreicher Rechtsanwalt“ und „Hassmaul“ Markus Haintz bestreitet Betrugsvorwurf

Über den Kölner Rechtsanwalt und Möchtegern-Medienmogul Markus Haintz kann wohl sagen, dass er sich in lautsprecherischer Weise am üblen Geseihre der Covidioten- und Quaknaziszene beteiligt und dabei auch den Ruf als „Organ der Rechtspflege“ einsetzt.

So fallen z.B. immer wieder Überschriften auf, welche den Anschein erwecken, dass er in der Mutation als „Media-Haintz“ am Ejakulieren übler Beleidigungen absichtsvoll teilnimmt:

Bildschirmfotos: Durch diese und solche Äußerungen, die das bundesdeutsche „Organ der Rechtspflege“  über sein „trickreich“ in der Schweiz angemeldetes, von ihm eindeutig beherrschtes, aber offenbar nur in Deutschland tätiges Briefkasten-Medienorgan „Haintz.media GmbH“ ejakuliert, mutiert Markus Haintz jedenfalls für mich zum „Hassmaul“.

Man kann über die Altkanzlerin und Frau Strack-Zimmermann denken was man will, aber diese  Beleidigungen als „dumme“  oder „Drecks“ - „Schlampe“ und den Namen der Betroffenen eng zusammen in der Überschrift? Derlei sollte ein „Organ der Rechtspflege“ nicht tun und ich sehe weit und breit auch keine journalistische, erst recht keine juristische Notwendigkeit. Dafür sehe ich aber ein Motiv: die Selbstbewerbung. Immerhin hat ja der „Medien-Haintz“ die offensichtliche Aufgabe, den „Rechts-Haintz“ zu bewerben und hier stellt sich zu dem die Frage ob ein Verstoß gegen sein berufsrechtliches Sachlichkeitsgebot aus § 43b BRAO: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet“ vorliegt. Diese Frage wird die von mir informierte Anwaltskammer zu entscheiden haben.

Ich selbst sehe dieses Gebot als „gröblich verletzt“ an und betone, das obige sind nur herausgegriffene Beispiele, welche die krudkrass-quakistische Denkweise des Markus Haintz ausreichend verdeutlichen.

Markus Haintz bestreitet Betrugsvorwurf

In einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel vertrat das „Hassmaul“ Markus Haintz in der Mutierung als „trickreicher Rechtsanwalt“ den sich oft mit rechtsextremen und querfaslerischen Standpunkten äußernden Hassblogger Andreas Skrziepietz. Der hatte mich zuvor übel beleidigt und verleumdet, weshalb ich kürzlich eine gerichtliche Verfügung beantragte und auch erhielt. (Az. 10 o 301/26).

In diesem Verfahren hatte ich vorgetragen, dass ich als als IT-Trainer und Dozent tätig bin. Da es inzwischen fast völlig unüblich ist, solche Verfügungen zu erlassen, ohne dem Gegner Gehör zu geben, rief der Hassblogger (schrieb z.B. über „linksgrün versiffte Feinde“) also das „Hassmaul mit juristischen Kenntnissen“ nicht zum ersten Mal zu Hilfe.

In einem früheren Verfahren, welches das Großmaul Skrziepietz noch unvertreten gegen mich mit Pauken und Trompeten verloren hatte, beauftragte dieser den Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz im Kostenstreit. Das Gericht schrieb mir einen netten Brief und bat mich also um einen Nachweis meiner Beruftsätigkeit. Den habe ich auch erbracht:

 

In der Begründung hatte ich ausgeführt, dass sich Andreas Skrziepietz bereits mit Schreiben üblen Inhalts an meine Anwältin gewandt habe und zwar in der Absicht, das Vertrauensverhältnis zu stören und dieser die Tätigkeit für mich zu verleiden. Andreas Skrziepietz ist auch angeklagt, weil er meine Anwältin in öffentlicher Schrift verleumdet haben soll (der Termin wird wohl neu bestimmt, weil das Gericht übersah, dass die Zeugin von Frankfurt nach Hannover reisen muss.)

Aber darum geht es hier nicht, es geht um den Nachweis meiner beruflichen Tätigkeit, den ich also dem AG Hannover gegenüber am 24.05.2025 erbrachte, was an den „ganz-rechts-Anwalt“ Hainz ging.

Denn definitiv erhielt dieser zwei Beschlüsse des AG Hannover, die er am 29. März 2026 selbst wie folgt beschreibt:

 

Das ist aber unrichtig. Die Äußerung bezüglich der Vorlage der Einzelaufträge stammt aus einem Hinweisbeschluss vom 20. Februar 2026 und nach seinem Querulieren wurde das Rechtsmittel am 10. März mit gleicher Begründung zurück gewiesen. Jeweils durch die selbe Richterin am Amtsgericht.

Markant: Sowohl der Hinweisbeschluss obigen Inhalts als auch der Zückweisungsbeschluss ergingen nicht etwa (wie Haintz vormacht) durch „eine Rechtspflegerin“ sondern durch eine „Richterin am Amtsgericht“. Der zur Sorgfalt verpflichtete Markus Haintz hat also in diesem Punkt unwahr vorgetragen und sogar übersehen, dass solche Hinweis- und Zückweisungsbeschlüsse gerade nicht durch Rechtspfleger(innen) erlassen werden.

Markus Haintz kann sich gerne entscheiden, was er darüber behauptet: Ein „Übersehen“ tangiert seine beruflichen Fähigkeiten, eine „absichtliche Falschbezeichnung“ hingegen seine berufliche Ehrlichkeit, ein „Verschreiben“ tangiert seine Sorgfaltspflicht.

Am 08. März trug Markus Haintz sodann für Andreas Skrziepietz vor dem LG Kassel vor. In der unzweifelhaften Absicht, eine Verurteilung seines Mandanten zu vermeiden behauptete er „Nichtwissen“. Er bestritt nämlich am 08. März 2026 - der wenige Tage zuvor erlassene Hinweisbeschluss der Richterin vom 20. Februar lag ihm also vor, mit „Nichtwissen“, dass ich beruflich tätig bin:

 

Da er, eben so wie sein Mandant nach § 138 ZPO „Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben“ hat, hätte Haintz meiner Ansicht nach, wie eben auch Andreas Skrziepietz (dem obiges auch bekannt war oder hätte durch Haintz bekannt gemacht werden müssen) vortragen müssen, dass er - wie ebnen auch sein Mandant von einer, erst kürzlich glaubhaft gemachten Berufstätigkeit wenige Monate vor dem 08. März 2026 sehr wohl wusste. Hat er aber nicht!

Statt dessen trägt er in einem, von nichts zur Sache beitragenden Schmähungen und „Halbwahrheiten“ durchzogenem Schriftsatz nun folgenden Unsinn vor:

 

Haintz trägt hier also unrichtig vor: Ganz allgemein kann das „schlichte Bestreiten mit Nichtwissen“ nämlich sehr wohl eine Täuschungshandlung i.S.d. § 263 StGB sein.  Genau dann, wenn einem unwahr behaupteten „Nichtwissen“ ein sehr wohl bestehendes und beweisbares Wissen (z.B. eben aus per „besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ zugestellten Gerichtsbeschlüssen) entgegengehalten werden kann und wenn das Bestreiten mit „Nichtwissen“ auf einen prozessualen Vorteil - hier eindeutig die Klageabweisung - gerichtet war. 

Der also „mindestens auffallend trickreiche“ Herr Markus Haintz aus Köln, der ja soooo sehr für Meinungsfreiheit eintritt, führt jetzt einen Rechtsstreit mit mir, weil ich berichtete, dass ich eine Verdachtsanzeige wegen versuchten Betruges gegen seinen Mandanten (der wäre, wenn es geklappt hätte, als „Begünstigter“ anzusehen) und gegen ihn selbst als möglichen Mittäter (ein Anwalt darf auch für einen Mandant etwas nicht vortragen, wenn er von dessen Unrichtigkeit weiß) erst stellen wollte und dann auch gestellt habe.

Die Sache liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich bin extrem gespannt ob Anklage erhoben oder ob diese nach § 170 oder gar 154 StPO zurück gewiesen wird. 

Aus früheren Konflikten mit anderen aber aus meiner Sicht ähnlich unverschämt agierenden Anwälten liegen mir nämlich so einige Einstellungen nach § 154 StPO vor: Beispiel 

 

09.04.2026

Das ist „dumm“: Der Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt munter weiter

Neulich habe ich berichtet, dass ein Blog des Andreas Skrziepietz aus Hannover geschlossen wurde. Voran ging eine Abmahnung, die 4. einstweilige Verfügung wegen Rufmordes und blogger.com hatte Artikel gelöscht. (Beispiel:)

 

Er hat höchst offensichtlich den Blog und sein Konto „Docmacher“ bei blogspot.com  selbst gelöscht, sich sodann ein neues Konto angelegt und die Daten importiert:

Der mehrfach einschlägig verurteilte Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt also munter weiter. Ich denke, zusammen mit den übrigen Indizien (welche ich hier nicht nenne) ist nur diese Aussage glaubhaft.

Und ich schreibe den Verfügungsantrag zu meiner Abmahnung „SKRZ12/26“. [ Update: erledigt, der Antrag liegt beim Gericht] Meine Anwältin werde ich „impfen“, denn die sagt am 22.04.2026 in einer Strafsache wegen Verleumdung gegen ihn aus und da wird es wohl auch um die Frage gehen, wie beharrlich Andreas Skrziepietz vorgeht.

Auch die StA Göttingen bekommt Post.

Denn es, so sieht es aus, wurden Äußerungen von ihm selbst erneut veröffentlicht, für welche er bereits im Frühjahr 2025 einmal (mindestens erstinstanzlich) verurteilt wurde - womit er sodann in einem Nazi-, Schwurbler-, Putinfreunde- und Covidiotenmagazin (nius) selbst in die Öffentlichkeit drang.

Auf Grund der Neuveröffentlichungen seiner alten Beleidigungen bzw. Verleumdungen kann der „Dr. Rufmord“ nun erhebliche strafrechtliche Probleme bekommen.  

„Dumm“ ist eben, wer „Dummes“ tut.

07.04.2026

Was für ein „Lügner-Lügner“! War der „auf Koks“?

Das, was in der Überschrift steht, habe ich mir gedacht, als ich mir den Schriftsatz des mich gleichzeitig und zuvor mit recht ähnlichen Texten öffentlich verleumdenden Andreas Manfred Skrziepietz im Verfahren 10 o 360/26 des LG Kassel (die Verfügung wurde dennoch erlassen) noch mal anschaute. Da fand ich viel Dummes und Dreistes. Nehmen wir:

„Reinholz lügt gewohnheitsmäßig“ 

und:

„Reinholz lügt, wenn er behauptet, mich Stalker nennen zu dürfen. Das hat ihm das OLG Frankfurt (16 U 153/24) ausdrücklich verboten.“

Dann schauen wir doch mal in das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2025, Az. 16 U 153/24, ab Seite 31 („Beklagter“ vor dem OLG war ich. „Kläger“ war dort „Mr. alternative facts“ Andreas Skrziepietz):

1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“

Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten zusteht.
[...]
Dabei steht das wertende Element im Vordergrund, dass nämlich für den Durchschnittsleser des Beitrags ersichtlich der Beklagte durch dessen Verhalten den Kläger als „seinen neuen Stalker“ bewertet.
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt.

steht da geschrieben. Und ich hatte im Antrag an das Landgericht geschrieben: „Der Antragsteller [ich] darf den Antragsgegner [Andreas Skrziepietz, Hannover] im Hinblick auf diese [Hassschriften] durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt [...] (seinen) „Stalker“ nennen.“ 

Andreas Skrziepietz aus Hannover, der ganz sicher bei den AfD-Quaknazis oder unter dem antisozialen Covidiotengesindel, den wissensvermeidenden Klimaleugnern, meinetwegen den vollständig bekloppten Freunden des Kriegsverbrechers Putin, eben auch „Insassen“, jemanden finden wird, der oder die ihn als „Minister für Wahrheit“ („MiniWahr“) vorschlägt, hat die auf ihn bezogene Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ also hinzunehmen, da es laut Urteil des OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese, den Andreas Skrziepietz in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung gibt.

Was ich geschrieben war also wahr und richtig und „Doctor calumniae audacissimae“ Andreas Skrziepietz, der mich also mit fettem Vorsatz unwahr einen „Lügner“ nennt, kann nur „schwere geistige Umnachtung“ geltend machen, wenn er nicht gelogen haben will. Das wird er aber kaum tun, denn er ist „erweitert uneinsichtig“. 

Krank oder nicht: Ich muss mir das nicht gefallen lassen. Wegen dieser und zahlreicher anderer, unzweifelhaft unwahrer Äußerungen des Andreas Skrziepietz in zwei Verfahren vor dem LG Kassel habe ich also erneut eine Strafanzeige wegen des „Verdachtes“ des versuchten (der krass unwahre Vortrag hat ihm in beiden Fällen nichts genutzt) Prozessbetruges gestellt.

Da Andreas Skrziepietz aber in einem weiteren Schriftsatz im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel am 16.02.2026 außerdem an das Landgericht schrieb:

„Ich muss das Gericht ersuchen, gegen Reinholz ein Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihn daran zu hindern, weiterhin mich und andere Personen finanziell zu schädigen.“

habe ich im Betreff der Anzeige wie folgt formuliert:

„Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges, der versuchten Freiheitsberaubung und aller in Frage kommenden Straftaten”

In der Strafanzeige widerlege ich ganzes Rudel solcher und ähnlich dummdreister „Lügen-Lügen“ des als „Docmacher“ in die Öffentlichkeit drängenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mir in seinem Wahn übrigens dreist und wiederholt Haldol empfahl und damit wohl meinte, ich hätte gefälligst seine krassen und dämlichen Verleumdungen zu ertragen. Was aber nicht der Fall ist.

Das kann man ja am 22. April zur Sprache bringen

P.S.: Das war am Ostermontag in meiner Post: 

 

05.04.2026

Die Konten des „Querulanten-, Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperiums“ (Haintz.media, „Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH“)

Das „Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperium“ (Haintz.media) des, sich selbst als „unzweifelhaft krassrechten Maulheld“ bekannt machenden Quak-Aktivisten Markus Haintz bettelt an folgenden Stellen um Großspenden von Kleinmaulnazis oder Kleinspenden von gleichgesinnten Großmaulnazis, vielleicht sogar um Bitcoins des russischen Geheimdienstes, denn schließlich ist Markus Haintz in Hinblick auf seine Veröffentlichungen und bekannten Demo-Teilnahmen mindestens als „AfD-naher Querfasler“ wohl ganz richtig eingeordnet.

Da wäre aktuell der Spendenaufruf auf  „gofundme.com“.

Dort blahfaselt das „Organ der Rechtspflege“ in Person des Jura-Schwurblers Markus Haintz - welches selbst aktiv und eifrig gegen Meinungsäußerungen klagt und unter der betrügerisch anmutenden Behauptung der Richtigkeit und Zulässigkleit von damit verbundenden Abmahnkosten (in eigener, „selbstpersönlicher“ Sache!) abmahnt - von „Meinungsfreiheit“ und davon, dass die Welt von einem „unlauteren“ Meldeportal „so done“ befreit werden müsse. Geschrieben steht auch:

„Wir bezahlen mit eurer Unterstützung Anwälte der Opfer von "SO DONE" in aussichtsreichen Zivil- und Strafverfahren bei zulässigen Meinungsäußerungen. Wir suchen die juristischen Angriffspunkte gegen "SO DONE" und nutzen sie.“

Weiter:

„Wir haben hunderte Beiträge zum Thema SO DONE veröffentlicht, auf Social Media und auf HAINTZ media.
Unsere Partnerkanzlei HAINTZ legal führt hunderte Fallakten mit Bezug zu SO DONE und weiteren rechtlichen und strafrechtlichen Verfahren von Politikern gegen Bürger. Wir arbeiten auch mit mehreren anderen Anwaltskanzleien zusammen, um das unlautere SO-DONE-Geschäftsmodell zu beenden.“

Weiter:

„Spätestens seit der "Schwachkopf"-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sind Strafanzeigen von bekannten Politikern gegen einfache Bürger als gesellschaftliches Problem bekannt geworden. Hausdurchsuchungen wegen Banalitäten, Strafbefehle für Meinungsäußerungen, Bereicherung durch führende Politiker – all das ist inzwischen Alltag in Deutschland.“

Wofür dort gespendet wird: 

Auf „haintz.media“ finden sich dann krass schwachkopfmäßige, höchst querulatorische Strafanzeigen, die Haintz gestellt haben will.

Beispiel:

 

Das, mit der Strafanzeige des durch diese und solche Strafanzeigen als „Organs munteren Querlantentums“ aufscheinende Markus Haintz belästigte also unter dem Briefkopf der „Haintz legal“ GmbH die Staatsanwaltschaft. Diese soll den Sachverhalt einem Artikel der Haintz.media entnehmen, wo der „Lautsprecher“, übrigens ohne Angabe einer natürlichen Person als „inhaltlich Verantwortlicher“, zeigt, dass er und seine arisch-blonden Kolleginnen in einem „Teich braun-blauer Gesinnung“, also voller Covidioten, Hass- und Dummnazis und Schwachköpfen laut mitquaken.

Oder nehmen wir aus dem ganzen Sack voll solcher anwidernden Verbalkotze, die vor allem Markus Haintz und seine Kollegin Dannenmeier ejakuliert, die nachfolgend wieder gegebene Strafanzeige, mit der Markus Haintz zeigt, dass auch manche Rechtsanwälte krass querulieren:

 

Kein Wort dazu, warum „offenkundig“ Dienstgeheimnisse verraten worden sein sollen. Das ist eine typische Querulantennummer. Es gibt sehr viele solcher Strafanzeigen.

Interessant  finde ich, dass auf Haintz.media folgendes veröffentlicht wird:

Ein „Ingo Neitzke“ kommentierte am 

Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen. … Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Amtsgericht Varel interessierte all das nicht, es wurde weiter ermittelt [und so wie täglich in … anderen Fällen durch Justizmissbrauch viel Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes erfolgreich vernichtet, wie es der große Plan diverser Planer der Nachkriegszeit vorsieht, bei dessen Umsetzung die Opfer zugleich schweigende Mittäter sind] 

Ja. Ich sehe das so, dass das „Quak- und Querulierorgan“ Markus Haintz in den gezeigten und „anderen Fällen durch Justizmissbrauch viel Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes erfolgreich vernichtet,“ hat „wie es der große Plan“ der Quaknazis „vorsieht, bei dessen Umsetzung die“ Spender „zugleich schweigende Mittäter sind.“

Der Spendenaufruf auf Haintz.media bewirbt folgendes Konto:

Empfänger:HAINTZ.media GmbH
IBAN:LT95 3250 0992 4908 4106
BIC:REVOLT21
Bank:Revolut Bank UAB (Payments), 08104 VILNIUS

Und nennt eine BitCoin-Adresse:

 

Der als „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz für das „Querulanten-, Querfasler-, Hass- und Quaknazi-Presseimperium“ (Haintz.media) tätige Lautsprecher veröffentlicht auch das Kanzlei-Briefpapier mit folgendem Konto:

Empfänger:Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH
IBAN:DE52 3705 0198 1958 8283 43
BIC:COKSDE33XXX
Bank:Sparkasse KölnBonn, Hahnenstraße 57, 50667 Köln

Was ich jetzt gern wissen würde:

Markus Haintz hat für seine Strafanzeigen und den anderen Quak-Quatsch zwischen diesen Konten der zwei verschiedenen Firmen hoffentlich saubere Umbuchungen vorgenommen (wenn, wie in seinem Schreiben zum Aktenzeichen der Haintz.legal „000222-26“ behauptet, die „Haintz.media“ die “Haintz legal Rechtsanwalts GmbH” beauftragt hat, dann ist das „gut möglich“) und auch die BitCoin-Zahlungen buchhalterisch ordnungsgemäß vermerkt.

Nicht, dass der als Spendenbettler, Medienmogul und „Organ der Rechtspflege“ die Öffentlichkeit und staatliche Stellen belästigende und durch seine Aktivitäten also „Steuergeld zum Schaden des deutschen Volkes sehr erfolgreich“ vernichtende bald quakt und jammert, dass die Staatsanwaltschaften und das Finanzamt nur hinter ihm her wären, weil er ein „Freiheitskämpfer“[¹] sei. 

Was ich außerdem gern wissen würde: Der Möchtergern-Medienmogul Markus Haintz bettelt ja wie folgt um Spenden:

 

Wissen denn die Spender, dass Haintz die Mittel (womöglich) verwendet, um hier „kackdreistquaknazidumm“ anmutende Strafanzeigen und (als eigentlich teuer zu bezahlender Rechtsanwalt) für die Haintz.media Presseanfragen zu schreiben? Wissen die Spender, dass diese womöglich seinen ideologisch begründeten Privatkrieg gegen SoDone und einen Rechtsanwalt finanzieren? Das alles hat nämlich mit „freiem Journalismus“ eher nichts zu tun, dafür aber (so sehe ich das) mit einem „Missbrauch des Ansehens der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu rechtsfernen Zwecken.“

 ¹) Freiheitskämpfer? Nö. Das ist er nicht. Aber Markus Haintz schreibt oft und gern das Wort „Schwachkopf“. Wenn und soweit er damit sich selbst meint, könnte das meinen Beifall finden. Immerhin hat er - so sehe ich das - seinen Mandant Andreas Skrziepietz „hingehangen“, als er für diesen behauptete, dessen Verleumdungen seien bereits von einem gerichtlichen Verbot umfasst.

04.04.2026

Technisches und Organisatorisches zu den Webseiten der Haintz.media GmbH (angeblich: Baar, Schweiz)

„Haintz.media“

Laut Impressum ist als „Herausgeber“ verantwortlich:

HAINTZ.media GmbH
Zugerstrasse 74
6340 Baar 
Schweiz
kontakt@haintz.media

Der Kölner Quer„denker“- und Rechtsaktivist Markus Haintz ist laut Handelregister „Präsident des Verwaltungsrates“.

 Überprüft man die Namensauflösung der Webseite ergibt sich wie folgt:

;; ANSWER SECTION:
haintz.media.		7200	IN	A	85.13.166.154
;; ANSWER SECTION:
haintz.media. 7200 IN NS ns6.kasserver.com.
haintz.media. 7200 IN NS ns5.kasserver.com.
Interessant sind auch die offenen Ports dieses Hosts:
PORT     STATE SERVICE
21/tcp open ftp
22/tcp open ssh
80/tcp open http
110/tcp open pop3
143/tcp open imap
443/tcp open https
465/tcp open smtps
587/tcp open submission
993/tcp open imaps
995/tcp open pop3s
3306/tcp open mysql
Offenbar dient der Webserver also auch als Mail- und Datenbankserver. So geht „kritische Infrastruktur“.

Hinter der zugehörigen IP und den Namesrevers verbirgt sich die „Neue Medien Muennich GmbH“ aus Friedersdorf. Das ist eine als seriös geltende Firma:

Die Neue Medien Münnich GmbH, bekannt unter der Marke ALL-INKL.COM, ist ein 2000 gegründeter Webhosting-Anbieter aus Friedersdorf (Sachsen). Mit ca. 100 Mitarbeitern betreut das Unternehmen über 700.000 bis 1,5 Millionen Webseiten. Es ist spezialisiert auf Webspace, Domainverwaltung, Managed Server und bietet 24/7 Support.
 
Betrieben wird die Webseite mit Wordpress, dazu also zwingend PHP und wohl MySQL oder MariaDB. Dazu eine Reihe von Wordpress-Plugins, welche die Webseite offenbart, wenn man in den Quelltext sieht. Darunter solche Plugins für die Weiterverbreitung z.B. zu Telegram, einen von rechten Kreisen und Covidioten bevorzugten Messanger.
 
Addressaten der  Webseiten sind offensichtlich deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland, Autoren sind deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland. Die Themen betreffen auschließlich Deutschland.
 

„sodone-abschalten.de“

 
Laut Impressum ist die „Haintz.media“ als „Herausgeber“ verantwortlich. Gestaltet habe die Webseite eine „ETVC“ hinter welcher der rechte Quer„denker“-Aktivist Ilia Tabere (a.k.a „Elijah Tee“) aus Dresden in Sachsen (welches zwar eine „Schweiz“ hat, aber kein schweizerisches Kanton ist) steckt.
 
Überprüft man die Namensauflösung der Webseite ergibt sich wie folgt:
;; ANSWER SECTION:
sodone-abschalten.de. 150 IN A 81.169.145.167
;; ANSWER SECTION:
sodone-abschalten.de. 150 IN NS docks05.rzone.de.
sodone-abschalten.de. 150 IN NS shades08.rzone.de.

Die offenen Ports:

PORT     STATE    SERVICE
21/tcp open ftp
80/tcp open http
443/tcp open https
8080/tcp open http-proxy

Hoster ist also Strato. Auch das ist eine deutsche Firma. Der Server steht in einem Berliner Rechentrum.

Betrieben wird die Webseite mit Wordpress. (siehe oben)

Addressaten der  Webseiten sind offensichtlich deutsche Staatsbürger mit Sitz in Deutschland. Die Themen betreffen auschließlich Deutschland.