20.08.2026

Betrifft: Markus Haintz, Köln - Fristverlängerungsantrag

Betreffs des Antrages auf Fristverlängerung, den Markus Haintz am 16.06.2026 als Vertreter des Berufungsklägers und Hassbloggers Andreas Skrziepietz stellte und darin äußerte 

Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich“

habe ich folgendes recherchiert und bereits der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft (beide: ebenfalls Köln) in Schriftform zugänglich gemacht:

„[...] tatsächlich war der Vertreter Markus Haintz zwischen dem gerade noch fristgemäßen Einlegen der Berufung und dem Verlängerungsantrag mit Aktivitäten befasst, die mit einer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nichts zu tun haben, u.a. in höchst erheblichen Umfang damit befasst, auf „telegram“ zu posten. Das zeige ich, auf das Notwendigste verkürzt, wie folgt, umfassender Vortrag ist möglich.

So gibt es den ersten hier zu betrachtenden Beitrag vom 18. Juli 2026, 12:41 mit der fortlaufenden Nr. 58826.

Dessen URL ist https://t.me/Haintz/58826

(Wiedergabe auf Seite 3)

Der letzte zu wertende Beitrag vom 18. August 2026 18:04 hat die fortlaufende Nr. 59100

Dessen URL ist https://t.me/Haintz/59100

(Wiedergabe auf Seite 4)

Das sind 274 Beiträge in 32 Tagen oder etwa 8,5 pro Kalendertag, darunter kurze, umfangreiche und solche mit Videos. Manche sind nur Zitate, aber auch diese musste der Antragstellervertreter erst einmal finden und dazu umfangreich und erheblich zeitaufwendig nach und in den Beiträgen der Zitierten suchen. Darunter sind auch sicherlich zeitlich aufwendige Videos unter Beteiligung eigenen Person und seiner Mitarbeiterin, der RAin Viktoria Dannenmaier – die ebenfalls Zeit hatte.

Rechnet man nur 10 Minuten pro Beitrag, sind das 2740 Minuten oder etwa 45 Stunden, mithin eine gut gefüllte Arbeitswoche genau in dem Monatszeitraum, in welchem er die Berufung zu begründen hatte. Anders gerechnet hat er rund 25% zumutbarer Arbeitszeit für Online-Aktivitäten genutzt.

Weiter fehlen in dieser Aufstellung noch die weitaus aufwendigeren Veröffentlichungen auf https://haintz.media und Instagram, mitsamst den darin aufgeführten Strafanzeigen in eigener Sache gegen Prominente links der AfD wegen deren Äußerungen, Beschwerden in eigener Sache bei deren Zurückweisung, Dienstaufsichtsbeschwerden in eigener Sache, Beschwerden gegen StaatsanwältInnen in eigener Sache und verleumderische, niedrig-herabwürdigende Äußerungen über RichterInnen und Staatsanwältinnen, deren Entscheidungen  ihm in eigener Sache oder aus politischen Gründen nicht passen (auch: „Rants“).

Insgesamt lässt sich aber schon jetzt erkennen, dass die Behauptung des Herrn Haintz im Schriftsatz vom 16.08.2026

Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich.“

objektiv unwahr ist,[...]“

(wegen der Klagefreudigkeit des angeblichen Kämpfers für die Meinungsfreiheit zeige ich nicht alles.)


Was meine Anwältin daraus macht wird diese bedenken, wenn „eine Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ erledigt sind.

„Das Pferd des Gerichtsvollziehers“
Oder: „Bei einem dumm quakenden Maulnazi wird gepfändet“

Das Pferd des Gerichtsvollziehers kennt den Weg in die Schiersandsstraße ganz gut. In der Gegend wohnen viele, die er besucht. Was es stört ist der Geruch menschlicher Scheiße, der dann auftritt, wenn der Wind in den alten Rieselfeldern Miesbachs den Staub aufwirbelt.

Einen Weg kennt es besonders gut: Denn zum dumm quakenden Maulnazi und demnächst wird es den Gerichtsvollzieher dahin tragen um die Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus zwei Verfahren einzutreiben. Beide hatte der Schuldner selbst begonnen und, weil er das Gericht belog, verloren. Mehrere tausend glänzender Metallstückchen in gültiger Prägung sind dafür seit langer, langer Zeit überfällig.

Das Pferd weiß auch schon, dass es manchmal eine Haustür weiter muss, weil der Quaki nämlich größere Summen durch seine Mutti zahlen lässt - die im Übrigen auch schon in der Vergangenheit immer wieder mit ihrer Freikarte aus Plastik verhindern musste, dass Sohnematz ein paar Tagessätze dort verbringt wo er ansonsten hin soll und vielleicht sogar dahin kommt, wo er hingehört: In die Psychiatrie.

Das Pferd des Gerichtsvollziehers kümmert das alles nicht wirklich: Es läuft, es frisst, es trinkt - und es ärgert sich wegen dem Gestank nach menschlicher Scheiße - der dann auftritt, wenn der Wind in den alten Rieselfeldern Miesbachs den Staub aufwirbelt...

Rechtshetzer Markus Haintz: Fast 60000 Beiträge allein auf Telegram und Anträge auf Fristverlängerungen:
Geht das wirklich zusammen?

Erst kürzlich erreichte der „Beitragszähler“ des Kontos „HAINTZ.media“ im „asozialen Medium“ (andere nennen es „Nazi-, Russenfreunde- und Covidiotenblase“) namens „Telegram“ die Zahl von 59.000 (Neunundfünfzigtausend). Ich habe das durch etliche Abrufe geprüft: die Nummern sind offenbar tatsächlich fortlaufend. Wie diese „Beiträge“ zustande kommen weiß ich nicht, aber auch wenn Markus Haintz Beiträge „nur teilt“, so erfordert das im Hinblick auf das deutsche Recht und besonders den Umstand, dass er formal ein „Organ der Rechtspflege“ ist, eine Überprüfung dessen, was er da „teilt“. Er will ja (so sehe ich das) unterhalb der Grenze der Strafbarkeit hetzen, aber ganz bestimmt nicht an den dort oft geschehenden Straftaten seiner tatsächlichen oder potentiellen Mandanten (er wirbt dort für sich) teilnehmen...

Unten folgen seine ersten beiden Beiträge vom 19. Juli 2020, da ging es um Covid 19 und die Maßnahmen, die Markus Haintz sehr unglücklich machten - während tausende andere daran starben. Mit „daran“ meine ich Covid 19, nicht die Masken, nicht die Maßnahmen oder die späteren Impfungen (wie Covidioten fleißig behaupten). Die Demos waren übrigens „Ringelpietz mit Anfassen“, unsolidarische Covididioten und die, sich diesen zuwendenden AfD-Nazis haben sich damals nach dem Motto 

„Maskenfrei und ungeimpft: Mit uns ist wer auch dumm schimpft!“ 

fröhlich der Verbreitung der Seuche gewidmet und manche haben sich übrigens selbst auf echt qualvolle Weise zu toten Legenden der Covidiotenszene gemacht:


Und hier die höchst russlandfreundliche anmutende Hetze mit Nummer 59000: 

Überschlagen wir das mal:

Der 8. August 2026 war Tag 20684 der Unix-Epoche. Die beginnt am 1.1.1970 und in einem Linux-Terminal mit einer bash kann man das einfach herausfinden: 

echo $(($(date -d '2020-08-08' +%s)/86400))

Der  19. Juli 2020 war Tag 18461: 

echo $(($(date -d '2020-07-19' +%s)/84600))

Die Differenz ist 2223. Also 59000 Beiträge in 2223 Tagen. 

Ups! Das sind etwas mehr als 26 „Beiträge“ pro Tag!

... die der also gar fleißige und vielleicht sogar onlinesüchtige Markus Haintz allein auf „Telegram“ entweder selbst schrieb oder kontrollieren müsste. Dazu kommen Aktivitäten und Spendenbettelei auf „Instagram“, „X“ und „Haintz.media“, Teilnahmen an Demonstrationen, Begleitung seiner wohl eher politischen „Mandanten“ bei irgendwelchem Medienkram, Interviews, eigene Demos, bei denen er lustige Schilder („Schützt das Grundgesetz!“) aufstellte und Innenstädte mit ekletrektisch verstärkten Covidioten-Lärm verpestete. Nicht zu vergessen: 213 teils krass schlechte und teilweise „inhaltlich höchst bedenkliche“ Filmchen auf Youtube:

Naja. Und wer in (a)sozialen Medien schreibt, der wird ja wohl auch darin lesen, was auch Zeit kostet. Dazu kommt ein Haufen Prozesse, die der sich nach oft harscher Kritik an seinem Unsinn oft als etwas wie „angepisst“ betrachtende Markus Haintz in eigener Sache führt. Teilweise bis zum BGH

Und dann - schon wieder online - um Spenden für die Kosten verlorener Prozesse bettelt, was die folgende Frage aufwirft:

Wann arbeitet der Online-Selbstdarsteller und „SUPER Markus“ HAINTZ eigentlich mal als Rechtsanwalt?

Woher soll ich das wissen? Ich weiß nur, dass hier Schreiben herumliegen, die er selbst verfasst, jedenfalls signiert hat und in denen er kurz vor Ablauf gesetzter Fristen die Gerichte wegen „Überlastung“ um eine Verlängerung anbettelt. Teils um ganze Monate. Und ja: In mindestens einem steht auch was von „zahlreichen Eil- und Fristsachen“. Wenn das wahr ist, dann ist ein solcher Antrag natürlich zulässig. Ob er aber damit wohl seine Online-Aktivitäten meinte? Das kann man nun glauben oder nicht!

So wie ich das sehe könnte (und sollte) es (im Interesse der Rechtspflege) passieren, dass ein so handelnder Anwalt dabei mal auf einen Richter oder Richterin stößt, der oder die dessen in Quantität und Inhalt „extrem“ anmutenden Online-Aktivitäten, darunter just auch den oder die entscheidende(n) RichterIn motivierende, niedrige Hetze gegen von ihm namentlich StaatsanwältInnen und RichterInnen kennt, und in einem Beschluss etwa wie folgt reagiert:

„Der erst am letzten  Tag der ordungsgemäß bestimmten und gesetzten Frist gestellte Verlängerungsantrag ist zurückzuweisen, weil der dieser mit einer 

„erheblichen Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender not-
fristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ 

[Anmerkung: Siehe Schreiben an das OLG FFM vom 18.08.2026, unten] 

begründet wurde während der Vertreter tatsächlich in den letzten beiden Wochen allein auf Telegram 364 Beiträge verbreitete. Statt dieses zu tun hätte er im Interesse seines Mandanten dessen Prozess fördern müssen. Das Fristversäumnis ist nach Ansicht des Gerichts durch den Parteivertreter verschuldet, was sich die Partei zurechnen lassen muss.“

Und dann könnte in einem solchen Beschluss auch stehen:

„Auf Grund des von der Partei verschuldeten Fristversäumnisses wird der Antrag vom soundsovielten soundsovielten zurück gewiesen.“

Übrigens kann das auch passieren, wenn ein gewillter Gegner dem Gericht nachweist, was der Anwalt im betreffenden Zeitraum so alles veröffentlicht hat - und da wäre noch die Anwaltskammer und § 14 Absatz Nr. 2 Variante 8 BRAO 

Obwohl der „Mandant für seinen Anwalt haftet“ also auf Grund eines Versäumnisses seines Anwalt einen Prozess verlieren kann  (und erst dann der Anwalt in einem aufwendigen und teurem Verfahren schadensersatzpflichtig gemacht werden kann) könnte es sein, dass ein Anwalt, der in 2223 Tagen 59000 Beiträge auf Telegram verbreitet und auch sonst online sehr aktiv ist, nach einem solchen, von ihm bis vor den BGH getriebenen Geschehen bemerken wird, dass seine Berufshaftpflichtversicherung nicht lange diskutiert sondern nach der dann fälligen Schadensregulierung den Paragraph aus dem Vertrag zieht, der in diesem Fall eine Kündigung ohne weitere Begründung erlaubt. 

Und dann wird es, weil solche Listen ungeeigneter Kandidaten führen, „sehr schwierig bis unmöglich“ oder „extrem teuer“ eine neue Versicherung zu finden. Mit den Folgen aus § 14 Absatz 2 Variante 9 BRAO.

Ich hielte es jedenfalls für sehr begrüßenswert, wenn sich RichterInnen im Interesse der Rechtspflege die Anträge des Markus Haintz sehr genau ansehen. Aber das sollten diese doch immer tun - oder?

1. Nachtrag: 

Ich verbinde diesen Artikel mit freundlichen Grüßen an Dr. Bub vom OLG Frankfurt, dem ich den Artikel aus Anlass des 2. Nachtrages ganz besonders widme.

2. Nachtrag:

„Isch schwöre!“ Dieses Schreiben vom 18.08.2026 erreichte mich persönlich erst nach Verfassen des obigen Artikels (20.08.2026) und wirft die Frage auf, was Markus Haintz während des letzten Monats (also der Berufungsbegründungsfrist) eigentlich so getrieben und veröffentlicht hat. Die Antwort könnte für ihn selbst und auch den Mandant Andreas Skrziepietz sehr interessante Folgen haben.
 


Das war die Behauptung. Kommen wir zur objektiven Wahrheit:

 
Am 16. August 2026 um 16:36, also zwei Tage vor dem obigem Antrag, hatte der selbstangeblich mit „einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ überlastete Markus Haintz aber Zeit und Muße, diese niedrige und (wie ich das sehe) strafbare Hetze zu veröffentlichen:
 

Es gibt weitaus mehr davon: Am 12. August 2026 um 13:05 - also während der Arbeitszeit- und 6 Tage vor dem Antrag (und 39 Beiträgen innerhalb der 4 Tage - allein auf Telegram) veröffentlichte er (statt an der Berufungsbegründung zu arbeiten) diesen aufwendigen „Rant“:
 
 
Am 16.08.2026, zwei Tage vor dem Fristverlängerungsantrag, hatte Markus Haintz Zeit für diesen, im Original recht langen Artikel:
 

Und am Mittwoch, dem 29. Juli 2026 für diese lange Dienstaufsichtsbeschwerde in eigener Sache, in welcher auf einer Seite 8 Mal das Wort „Querulant“ gebraucht. (Vielleicht hat er diese also vor einem Spiegel stehend diktiert). Ich vermute, sein Mandant war es, der mich darauf aufmerksam machte:

Bildschirmfoto aus dem X-Account des Markus Haintz Die absurd schlechte Qualität der Grafik ist nicht meine Schuld.


Es gibt davon viel mehr im betreffenden Zeitraum seit dem Einreichen der Berufung und erst recht seit dem Urteil, gegen das er Berufung einlegte (insgesamt ~ 2 Monate!) Ich sehe es schon so, dass er es also durch Nebentätigkeiten in erheblichen Umfang für seine weitere Firma HAINTZ Media und in eigener Sache schuldhaft versäumt hat, „den Prozess seines Mandanten zu fördern“ (so nennen das Gerichte und gehen dabei formal von einem vermuteten Interesse an einem schnellen Prozessende aus - was ganz oft so nicht stimmt und wer sagt schon dem Gericht, dass er den Prozess herauszögern will) und seine Behauptung, er wäre mit „einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ überlastet, ist im höchsten Maße fragwürdig, wenn nicht schon hierdurch widerlegt. 
 
Ich kenne genug Leute, welche unter diesen Umständen das Wort „Lüge“ gebrauchen würden!
 
Aber Markus Haintz ist ein „Organ der Rechtspflege“ und würde „niemals“, ich betone „NIEMALS“ lügen. Das hat er selbst so ähnlich auch vor Gericht vorgetragen...
 
und er hat vorgetragen, dass er „prozessual zulässige Anträge“ gestellt habe. Zur Zulässigkeit gehört aber gemäß § 138 ZPO wohl auch, dass deren Begründung wahr ist. Alles andere steht in § 14 Absatz 2 BRAO.

19.08.2026

„Auf ihn mit Gebrüll!“
Quakender Rechtsanwalt Markus Haintz begibt sich in das Höllenfeuer, eine „Person des öffentlichen Lebens“ zu sein.

 

Bildschirmfoto: Das Gejammere qualifiziert ihn zum Jammerlappen. Leidet er an Megalomanie? (Ein Kommentar weist darauf hin.)

Nun denn: „Auf ihn mit Gebrüll!“

Als „Person des öffentlichen Lebens“ ist man auch eine „Person des des öffentlichen Interesses“. Nun mehr muss Markus, der SuperHAINTZ, sich als selbsternannter Prominenter weit mehr gefallen lassen als ein „kleiner, gar armer und völlig zu Unrecht angegangener Rechtsanwalt“ - so stellte sich Markus Haintz nämlich den Gerichten vor, wenn er in eigener Sache gegen ihm nicht gefallende Meinungen klagt.

In Zivilverfahren gilt die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig vorzutragen. Der „Gerichtsbelästiger“ Haintz hat in seinen Schriftsätzen mehrfach den relevaten Punkt verschwiegen, dass er, wie er nun öffentlich behauptet,  „Person des öffentlichen Lebens“ ist. Solche müssen sich nämlich mehr gefallen lassen. Das gilt erst recht im Hinblick auf sein verleumderisches und dumm-querulatorisches Gequake über RichterInnen und StaatsanwältInnen, deren Entscheidungen dem sich immer mehr auf die rechtsradikale Seite schlagenden Markus Haintz nicht gefallen. Damit „wackeln“ die kleinlichen Anträge des mir als „Rechtsmissbraucher“ und „Feindes der Meinungsfreiheit“ geltenden „Jammerlappens“ (siehe sein blödes Gejammer oben) erheblich.

18.08.2026

(1) Oberlandesgericht Frankfurt: Ich darf Andreas Skrziepietz sehr wohl einen „Prozessbetrüger“ nennen.
(2) StA Hannover wird Strafverfahren nun wohl wieder aufnehmen
(3) Wie Markus Haintz (Köln) seinen Geisteszustand beleuchtet

In seiner Entscheidung 25 W 22/26 zur Sache 10 O 1343/25 des Landgerichts Kassel legt sich das Oberlandesgericht darauf fest, dass es mir nicht generell verboten“ sei, Andreas Skrziepietz „als Prozessbetrüger zu betiteln“. Sein Anwalt Markus Haintz (ja, genau der Querfasler und Hetzblogger, der Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet) der sich genau wie sein maulkrimineller Mandant Skrziepietz unrichtig und also unwahr als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt, aber selbst allerkleinlichst klagend[¹] und mit querulatorischen Beschwerden genau gegen Meinungsäußerungen vorgeht (was Haintz übrigens aktuell selbst veröffentlicht[²] - und mir - längst nicht nur - deshalb als „oberdreister Lügner“ gilt), hatte das (nicht wörtlich) behauptet.

Das Gericht führt aus: 

Die Veröffentlichung vom 13.08.2025 beinhaltet den Ausschnitt einer Strafanzeige
gegen
[Andreas Skrziepietz] unter anderem wegen Prozessbetruges und der
Mitteilung
[meiner Wenigkeit] „bereits zuvor beging er mehrfach
Prozessbetrug“ und „Ich zähle bis jetzt: Vier Fälle des Prozessbetrugs und einmal
Falschbeschuldigung“. Die Äußerungen erfolgen in einem gänzlichen anderen
Kontext als demjenigen, der dem Verbotstitel zugrunde liegt. Es handelt sich hierbei
um ausschließlich subjektiv wertende Elemente, die auch als solche für den Leser
erkennbar sind.

Die Veröffentlichung vom 25.08.2025 „Der wohl dümmste Docmacher aller Zeiten
(DüDocaZ) gesteht öffentlich seinen Prozessbetrug, seinen Rechtsmissbrauch und
seine Falschbeschuldigung
“ stellt ebenfalls weder eine wort- noch sinnesgleiche
Äußerung zu einer vom Verbotstenor erfassten Äußerung dar. Sie beinhaltet ein
vermeintliches Geständnis des
[Andreas Skrziepietz], d. h. es wird behauptet,
dieser habe sich selbst belastet und die Tat öffentlich eingeräumt, wohingegen die
Unterlassungsverpflichtung die Wertung in einem bestimmten Kontext, der
Beschwerdeführer sei ein Prozessbetrüger, enthält, die den Eindruck vermittelt, die
Tat sei durch objektive Umstände, die durch den Verfasser mitgeteilt wurden,
bewiesen.“

StA Hannover wird Strafverfahren wegen Prozessbetruges nun wohl wieder aufnehmen

Da Andreas Skrziepietz (Hannover)  dem Landgericht Frankfurt an Main im März 2025 vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er - ausweislich späterer Artikel von ihme selbst - sogar sehr genau wusste, dass er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung  verurteilt wurde, und durch diese klare Lüge zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die mir den wahren Tatsachenbericht verbot, sich zudem öffentlich dreist mit dem Erfolg und dem zunächst angerichteten Schaden rühmte, gehe ich, sehr wohl sehr gut begründet, von einem Fall des § 263 Absatz StGB (Betrug) aus. Die Wiederaufnahme nach der, wie ich das sehe: Fortsetzung bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt, ist meiner Ansicht nach fällig, weil der inzwischen wegen zahlreicher Verurteilungen als „Intensivtäter“ feststehende Skrziepietz das damalige Handeln weiter fortsetzt. Es kann aber auch ein neues Aktenzeichen geben.

Anmerkungen:

¹) „allerkleinlichst klagend“: Jemand wie „Dr. KeinArztGeworden“ Andreas Skrziepietz, der 2024 vor Gericht erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag“ gestellt habe und Monate später vor einem anderen Gericht erklärt, dass er genau einmal die Approbation beantragt und erhalten“ habe (übrigens als „Arzt im Praktikum“, welches er - nach eigenem schriftlichen Behaupten an anderer Stelle - nie antrat)  und sich durch die fast richtige und auf seinem eigenen unwahren Behaupten vor Gericht beruhende Aussage, er sei nie ein zugelassener Arzt gewesen, in seinem Ruf „geschädigt“ sieht. Tatsächlich war Skrziepietz zudem mangels Berufszulassung nie als Arzt tätig und gab am 2. Juni 2026 meinem Beisein vor dem AG Hannover als Beschuldigter (inzwischen gab es einen Strafbefehl, weil er trotz ordentlicher und von ihm bestätigter Ladung nicht zur Verhandlung erschien) an, keinen Beruf zu haben - was vorsätzlich unwahr erscheint (aber als Angeklagter im Strafverfahren durfte er lügen) Fest steht, der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Skrziepietz klagt also so allerkleinlichst, dass ich darin - weil er ja gerade selbst erklärt hatte, nie einen Approbationsantrag gestellt zu haben und völlig unklar ist, welchen Ruf er dadurch bewahren will, einen in niedriger Schädigungsabsicht begangenen Missbrauch der Justiz sehe!

²) Der aktelle Geisteszustand des Kölner Ganz-Rechts-Faslers und Möchtegern-Medien-Moguls Markus HAINTZ lässt sich daran ermessen, dass er, (wenn ich richtig gezählt habe[³]) in einer von ihm veröffentlichten, unsachlichen und also querulatorischen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine namentlich genannte und von ihm wie üblich öffentlich geschmähte Kassler Staatsanwältin auf einem Blatt(!) sieben Mal(!) das Wort „Querulant“ (oder Derivate[³] dieses Wortes) gebraucht. Ein geistig völlig gesunder Anwalt würde sich einer solchen, grob unsachlichen und für Querulanten wohl typischen Vorgehens- und Ausdrucksweise eher nicht bedienen. Haintz schädigt seinen Ruf selbst, in dem er seine kackblöd und querulatorisch anmutende Beschwerde sogar veröffentlicht.

 

Bild: Wie viele andere Artikel des Markus Haintz soll auch dieser „sachlich“ erscheinen - ist aber tatsächlich von dummen Hass und Hetze geprägt.

Offensichtlich will der Quakanwalt Markus Haintz ja „nur ein wenig beleidigen“ und stellt sich formal unter den Schutz des § 193 StGB (Rechtswahrnehmung) in dem er seinen „Rant“ (eine verbale Totalentgleisung) als Dienstaufsichtbeschwerde tarnt. Er dürfte das (und sich selbst) für „raffiniert“ halten. Ich denke hingegen, das ist dumm und dass er durch solche Veröffentlichungen zur Witzfigur  mutiert:

Bildschirmfoto: Kommentar eines Dritten zum zugehörigen Artikel des „schönen und tollen Markus“ auf „X“. Der auf und an Seite rechtsextremen und covidiotischen (Maskenverweiger, Impfgegner) Gesindels unter dem Mantel einer „juristischen Berichterstattung“ mithetzende Markus Haintz findet es gut, wenn seine politischen Gegner durch Dummnazipack straflos als „Lappen“ bezeichnet werden - da wird er mit der humorvollen Bezeichnung „Hodenkobold” leben müssen. Zumal er sich ja selbst als Anwalt darstellt, der die „Eier“ für Beschwerden und dergleichen habe.
 

³) Der ganz sicher auf die Bezeichnung als „Rechtsanwalt“ bestehende Markus Haintz aus Köln ist für mich genau der Typ eines „nur angeblich für die Meinungsfreiheit kämpfenden Rechtsverdrehers“ mit fragwürdig-fragiler Wahrheitstreue, der sich in einer Klage womöglich „allerschwerst geschädigt sieht“, wenn er das Wort nicht 7 sondern 8 Mal gebraucht hat (und ich also eines übersehen habe) oder sich “geschädigt“ sieht, weil er gar nicht 7 Mal „Querulant“ sondern „4 Mal Querulant und 3 Mal Querulanten“ geschieben habe. Und ja: Es gibt „RichterInnen“, die sowas unterstützen. Dazu später - es wird hoffentlich bald was vom OLG Frankfurt geben - mehr.

16.08.2026

Pascal Goffart wieder aktiver
Ist die Bewerbermasche „nur Rechtsmissbrauch“ oder schon „Betrug“?

Über den Pascal Goffart habe ich schon vor einiger Zeit berichtet. Wie es scheint ist er wieder intensiver mit der bekannten Bewerbungsmasche[¹] unterwegs. In der jüngeren Vergangenheit erreichten mich deshalb wieder Mails mit folgenden Aussagen:
  • [07.07.2026] „Ich habe nun am 27.07 ein Arbeitsgerichtsverfahren in Duisburg wegen vermeintlicher Diskriminierung und DSGVO Verfehlungen.“
  • [17.07.2026] „Ich bin Rechtsanwalt und vertrete eine Gesellschaft in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Kläger ist Herr Pascal Goffart.“ (Hinweis: Das ist ein anderes Verfahren als das vorstehende, Termin war aber ebenfalls am 27.07.2026)
  • [14.08.2026] „Ich vertrete anwaltlich ein Unternehmen in einem derzeit anhängigen Verfahren, dem eine Bewerbung von Herrn Pascal Goffart und ein anschließend geltend gemachtes datenschutzrechtliches Auskunfts- und Schadensersatzbegehren vorausging.“  
  • [17.08.2026] „Anbei sende ich Ihnen meine Mailadresse und hoffe sehr, dass die weiteren Unterlagen uns im ausstehenden Gerichtsverfahren unterstützen können. Es wäre sehr bedauerlich, wenn unser Rechtssystem sich gegen diese Form von Angriffen und Missbrauch nicht zu wehren wüsste.“ (Klage wegen angeblicher Diskriminierung)
Unter dem Artikel Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv finden sich weitere Meldungen Betroffener. Ich gehe davon aus, dass ich nur vom kleinsten Teil erfahre und das der offenbar nicht unerheblich vorbestrafte Pascal Goffart in eine neue Aktivitätsphase eingetreten ist.  Mit ihm zusammen arbeitende Rechtsanwälte erwiesen sich in der Vergangenheit als Kriminelle.
 
(¹) Die Bewerbungsmasche:
  1. Pascal Goffart bewirbt sich offenbar ausschließlich bei kleineren Unternehmen um eine Arbeitsstelle, gerne in Bereichen wie Debitorenbuchhhaltung - obwohl ihm eigentlich klar sein müsste, dass er schon im Hinblick auf sein bekanntes Vorleben und den Umstand, dass er nach eigenem öffentlichen Bekunden in einem Interview für den „nicsmix-Pokerblog“ zwecks Gelderwerb an Pokerspielen teilnahm oder nimmt, also ein Berufsspieler ist (oder war), keine Chance haben dürfte: 
    • Scheinbar gibt er an, seit dem Jahr 2023 nicht mit einer vergleichbaren Tätigkeit beschäftigt zu sein.
    • Offenbar stimmen auch seine beruflichen Erfahrungen häufig nicht mit dem Anforderungssprofil überein.
    • Er bewirbt sich um weit von seinem Wohnort entfernte Arbeitstellen.  
    • Ich gehe auch davon aus, dass er von Anfang an gar nicht vor hat, den Job anzutreten. 
  2. Auf die „Bewerbung“ folgt dann seine Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO.  In mehreren Fällen behaupten Betroffene mir gegenüber, diese gegeben zu haben,  Goffart hätte dennoch abgemahnt und ein „Schmerzensgeld“ (juristisch: „Strafschadensersatz“) gefordert.
  3. Zudem hat er - so die Meldungen Betroffener - wiederholt auch Klagen wegen angeblicher Diskriminierung erhoben.
  4. Mit den DSGVO- und Diskriminierungsklagen verfolgt Goffart (für mich: „höchst offensichtlich“ / für andere: „wohl“) das Ziel, sich durch die Bewerbungen und die nachfolgenden „Schmerzensgeld“-Klagen ein Einkommen zu verschaffen. Zudem scheint es, wenn es sich nicht um einen Namensvettter handelt, so zu sein, dass er mit einem RA Philipp Brandt aus Berlin zusammenarbeitet. Es kann also gut sein, dass seine „wissenschaftliche Mitarbeit“ sein letzter Job (anno 2023) war und die Resultate (Aufsätze, Bücher und dergleichen) erst 2024 veröffentlicht wurden:

 

  • Hinweis hierzu:

Ein Berliner Anwalt namens Philipp Brandt (ehemals „Braungartner & Brandt“, „bb-legal.de“, verweist heute auf „brandt.legal“) wiederum ist als „Abmahnanwalt“ und also durch anrüchige Abmahnungen berühmt geworden (Bericht bei LTO, weiterer Bericht auf „www.internet-law.de“).

Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem, als „genau geplant“ anmutenden Vorgehen Goffarts mindestens um einen üblen und besonders perfiden Rechtsmissbrauch!

Allerdings sehe ich ein falsches Vormachen - und damit eine Betrugsabsicht - schon darin, dass er - wie ich freilich nur mutmaßen kann - den Job, um den er sich jeweils bewirbt, wohl gar nicht antreten will, sondern sich ausschließlich in der Absicht bewirbt, nachfolgend einen Rechtsstreit wegen angeblichen Datenschutzverstößen und angeblicher Diskriminierung vom Zaun zu brechen und „Schmerzensgeld“ zu fordern. Zudem ist oder war er ja „wissenschaftlicher Mitarbeiter“  und Mitautor des Philipp Brandt von „brandt-legal“ und veröffentlicht genau über diesen Themenkreis.

Hinweis zu Kommentaren:

Betroffene die dieses als Kommentar mitteilen wollen, sollten dazu den Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update) “
nutzen, damit sich diese Kommentare nicht verstreuen und das Ausmaß seines Handelns sichtbar wird.

14.08.2026

Heute nur ein Brief:
Der „gar unschuldige“ Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover)

Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt Auskunft, warum Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover) nicht wegen der ihm vorgehaltenen Tat des Betruges verfolgt wird:

Gegen Andreas Skrziepietz (Hannover) ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.

“gegen den Beschuldigten [Andreas Skrziepietz a.k.a „Docmacher“, Hannover] ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.“

Im Hinblick auf die Häufigkeit und Penetranz seiner Taten und Verurteilungen kommt der Fall des „Dr. berechtigt“ wohl erst vor den Psychiater bevor das Gericht über die beiden Anklagen entscheiden kann. Schon deshalb gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber an den öffentlich und schriftlich begangenen Taten (Beleidigung von eines Richters und einer Richterin, die ihn zuvor genau wegen solcher Taten verurteilten) selbst habe ich keine Zweifel.

Seine „Verteidigung“ dürfte also auch dieses Mal darauf hinauslaufen, dass er sich zu den Taten als „berechtigt“ ansieht. Das hat ja schon in den zahlreichen früheren Verfahren ganz wunderbar funktioniert.

P.S.:

Im Brief werde ich als Herr „Reinhold“ angesprochen. Ich kenne das, seit ich lesen kann und bin wohl besser erzogen, denn ich kann damit umgehen. Andreas Skrziepietz hingegen kann damit nach eigenem Vormachen nicht gut umgehen. Er behauptete nämlich anno 2024 vor Gericht, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert. 


Eigentlich sollte Andreas „Prinzessin auf der Erbse“ Skrziepietz das auch kennen. Ich nehme nämlich mal an, dass sein Name (der wohl polnischer Herkunft ist und demnach die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande „Fiedler“) häufiger falsch geschrieben wird. Sofern er also nicht auch wegen dieses Beklagens, also wegen „krankhaft anmutendem Jammerlappendaseins“ in psychosoziale Behandlung gehören will, gehe ich von davon aus, dass der seit Jahren mit strafbaren Verleumdungen und Beleidigungen „um sich werfende“ und deshalb auch vielfach verurteilte, rechtsradikale Skrziepietz am 28.02.2024 also durch das wohl eher vorsätzlich unwahre Behaupten, ich hätte seinen Name bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert, das Landgericht Frankfurt (A.z. 2-03 o 117/24) beeinflussen, also täuschen wollte - was ihm ausweislich der notwendig gewordenen Aufhebungen durch das OLG auch gelungen ist.

  • In § 263 StGB ist die Rede von: „Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen“

Vorgetragen hat das Obige übrigens ein Pascal Reddig, der heute als CDU-Hinterbänkler im Bundestag sitzt und von dessen Ehrlichkeit und Lauterkeit ich wegen des obigen (für mich: „offensichtlich und aggressiv unwahren“) Vortrages (der aber Skrziepietz zuzurechnen ist) „höchst negativ überzeugt“ bin.