(Ein völlig durchgeknalltes) „AfD-Mitglied zündet eigenes Auto an und beschuldigt Antifa“ schreibt der Focus über ein Knallhirn aus Uffenheim.
„Ein falscher Drohbrief wurde dem 44-Jährigen dabei zum Verhängnis. Seine Handschrift verriet ihn an die Polizei. Das geht aus einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken hervor. Der Mann habe inzwischen gestanden, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben, teilte die Polizei in Nürnberg mit.“
Der Hassblogger und AfD-Bewerber Andreas Skritzepitz aus Hannover (Bitte seinen Namen Andreas Skrziepietz stets richtig schreiben, sonst wird er sehr sauer und sieht sich dazu „berechtigt“, Euch ganz übel zu beleidigen!) wird dazu sicherlich behaupten „Die Lügen uns zu Tode.“. Und der gar goldige Andreas hat schon in der Vergangenheit sowas ejakuliert:
Der anno 2020 wegen Volksverhetzung verurteilte Hannoveraner hat das obige schon verbreitet, als das Uffenheimer AfD-Knallhirn längst noch nicht so perfekt deutlich machte, dass es eigentlich in die Klapse gehört.
„In einem Ermittlungsverfahren, das unter anderem wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat geführt wird, muss sich der 44-Jährige nun strafrechtlich verantworten.“ schreibt die Polizei weiter. Der „Strafanzeigen-Wüterich“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (58) hingegen hat übrigens Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung sowohl meiner Person als auch meiner Anwältin „am Backen“. Zuletzt hatte er unwahr in einer Strafanzeige behauptet, meine Anwältin habe unwahr vor dem OLG Frankfurt vorgetragen, er habe eine Mitarbeiterin der der Stadtverwaltung Hannover „beleidigt, bedroht und ihr nachgestellt“. Richtig ist: Er hatte die Frau mehrfach beleidigt, er hatte ihr eine Warenseindung geschickt (das war eine belästigende und erneut beleidigende Machtdemonstration, kann als Bedrohung gewertet werden und das Wort, welches meine Anwältin vortrug, war „gestalkt“). Das Wort „Stalken“ hat grundsätzlich eine andere Bedeutung als das Wort „Nachstellen“. Nur letzteres steht im Strafgesetzbuch. „Stalken“ indes meint im Volksmund schon ein wiederkehrendes Belästigen und Beleidigen.
Richtig ist nämlich, dass Andreas Skrziepietz in einem Artikel unter dem bezeichnenden Namen „Mein Kampf“ wegen eines Hausverbotes (just wegen Beleidigung(en)) querulierend die Frau - die er zu dem wegen ihrer Herkunft und ihrer Figürlichkeit verbal angriff - beschimpfte und seine Verhaltensweise (Belästigen durch mehrere, offenbar dumm beleidigende EMails, das weitere, dummdreiste Belästigen und Beleidigen durch eine unverlangte Warensendung) beschrieb.
Diese miese und dreckige Verhaltensweise - auf die Andreas Manfred Skrziepietz auch noch stolz ist - habe ich meiner Anwältin als „Stalking“ benannt - und die hat das pflichtgemäß dem OLG vorgetragen.
Ich habe der Staatsanwaltschaft auch seinen Artikel vorgelegt. Den hatte Andreas Skrziepietz wohl „nur vergessen“, wie er so manches „vergisst“.
P.S.:
P.P.S.:
Die AfD jault nun, dass sei ein Einzelfall, von dem man nicht auf alle AfD-Mitglieder schließen könne. Meine Antwort: „Jaja. Schon klar. Alles arme Opfer.“

