17.02.2026

Hannovers wohl dümmsten Verleumder und Quaknazi droht weiteres „strafrechtliches Ungemach“

Eigentlich muss ich mit mit dem Quaknazi (ein sich rechtsextrem äußernder ist genau das) gar nicht mehr befassen. Und ich brauche DEN ganz gewiss nicht, um irgendeine Zufriedenheit zu erlangen, Befriedigung erlange ich ganz anders, z.B. habe ich den (für mich!) mit Abstand geilsten Job der Welt:

Ich darf reisen, reden - das auch noch über Linux, Netzwerke, Administration, Sicherheit und Programmierung - und  „He!“: Ich bekomme allen Ernstes dafür auch noch gutes Geld. Eine Kaffee-Flatrate gibt es obendrauf. Mit Mich und Zucker! Kekse auch! Es geht gar nicht besser. Ich sollte erwähnen, dass ich ein sozialsierter Sachse bin: Also reisen, über die eigenen Lieblingsthemen reden und Kaffee - heute auch noch viel Lob seitens der mit der Ausbildung künftiger Adminstratoren befassten Person einer Landesregierung...

Was kann man - BITTE - als „Sachse“ (beruflich) überhaupt mehr wollen?

Aber vergessen wir das gar arme, geistig kleine „Quaknazilein“ und selbstvermeintliche „Opfer“ und tatsächlichen Lügner namens Andreas Skrzipietz aus Hannover nicht! Also den dumm quakenden Hetzer, der es einfach nicht lassen kann, andere (aber eben auch mich) zu verleumden und zu beleidigen. Er wurde schon oft genug verurteilt und macht einfach weiter, hält sich für dazu „berechtigt”. Ich weiß, wie man solche nennt wenn man nicht nur von „dumm“ sprechen, sondern auch das niedrige Denken und die böse Absicht eines so handelnden beleuchten will: Das von Einigen als „angemessen“ angesehene Wort hört mit „loch“ auf,  beginnt mit „Arsch“ und wird volksmundlich gerne mit einem zusätzlichen „blödes“ adjektiviert sowie mit „Du“ adressiert, außerdem durch ein Ausrufezeichen (oder lautstarke Ansprache) betont.

Das folgende zu entscheiden ist nun Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten:   

Der  hier bereits wegen zahlreicher Verurteilungen (Beleidigungsdelikte, Bedrohung, Volksverhetzung e.t.c) als Intensivtäter geltende Andreas Skrzipietz versucht(e) mich jüngst rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung zu nötigen. Rechtswidrig deshalb, weil die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. So behauptet der Intensivtäter Skrziepietz vorsätzlich unwahr, ich sei „bankrott“ und beleidigt mich als „Psycho“.  Das „Übel“ sind unzweifelhalt beleidigende und mich verleumdende - öffentlich abrufbare - Artikel mit denem Skrziepitz versucht, in meine wirtschaftliche Tätigkeit einzugreifen, genauer diese zu unterminieren. Er bot an, diese gegen eine Zahlung zu löschen.  Juristisch gebildete wissen: Das alles findet sich in § 240 StGB (Nötigung). Das Delikt wird oft auch als Erpressung bezeichnet, die juristischen Unterschiede sind „fein”. 

Hinzu kommt, dass er andere dazu aufruft, an seiner Straftat - dem Verleumden und Beleidigen -teilzunehmen: „Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.“ So steht es in § 26 StGB. Der Beschuldigte Andreas Manfred Skrziepietz hat Dritte dazu aufgerufen, seine Verleumdungen und Beleidigungen weiter zu verbreiten, als die Tat zu begehen und so die Tat (mit) zu begehen:

(Bildbeweis)

Eine Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung bzw. übler Nachrede - vor allem aber der Nötigung  (Er will eine Zahlung erzwingen und droht allen Ernstes damit, sonst die vorher genannten Straftaten fortzusetzen) - ist gestellt. Ferner habe ich zwei Verbotsverfügungen beantragt - weil ich nicht warten muss bis die Strafjustiz mit ihm fertig ist. Das wird wohl dauern und ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass - soweit nicht schon wegen einer anderen Anklage geschehen - Andreas Skrziepietz nun psychiatrisch begutachtet wird. Und ich denke, er wird im Knast, meinetwegen in der Klapse landen oder wie Günter Freiherr Gravenreuth (der ganz ähnliche Symptome aufwies) enden.

Man muss nämlich nur den Blog des sich selbst „fein sauber und klug“ wähnenden Herrn Dr. „zu Straftaten berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz (a.k.a. Docmacher) lesen um genau zu wissen, dass längst nicht jeder „Dachschaden“ auch ein „Sachschaden“ ist. Und wenn man seine Blog- und Forenbeiträge früherer Jahre verständig zu berücksichtigen weiß, dann kommt man schnell darauf, dass viele Dachschäden eine stetige Verschlimmerung nach sich ziehen. 

P.S.: Sein Anwalt Markus Haintz aus Köln (betreibt auch das Quak-Medium „Quak-Media“) hat Mitteilung erhalten, weiß, dass mein Vorwurf wahr ist, und kann sich nicht rausreden: Nimmt der daran teil, mich dummdreist lügend wegen dieses Artikels abzumahnen oder wegen dieses Artikels zu verklagen, werde ich bei der Staatsanwaltschaft und seiner Anwaltskammer insistieren. Das habe ich ihm per Mail angekündigt, als ich ihm das wilde und strafbare Gequake seines Mandanten Andreas Skrziepietz vorlegte.

P.P.S.: Skrziepietz hat eine Strafanzeige wegen „falscher Beschuldigung“ angekündigt. Nun, im Falle früherer Abmahnungen an ihn hatte er - der mich durch dummdreistes, beleidigendes Insistieren „stalkte“ (so das OLG Frankfurt) - mit einer Strafanzeige wegen „Nachstellens“ reagiert, die unmittelbar nach der ersten Ansicht wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurück gewiesen wurde. Der garstige und niedrig denkende Verleumder hat aber auch schon unwahr behauptet, ich hätte einen Strafbefehl des AG Dortmund erhalten. Dies weil er in seinem „Docmacher“-Köpfchen schon wenige Zeilen inhaltlich nicht mehr zusammenbekommt - denn gerade seine Quelle besagt deutlich, dass ich den Strafbefehl nicht erhalten habe. Was auch gar nicht geht: Ganz einfach weil der Strafbefehl niemals beantragt wurde, was Skrziepietz schwarz auf weiß vorliegen hat, also nachlesen konnte. Wenn er es denn auch „gekonnt“ hätte. Was nicht geht, weil er in seinem blöden Hass (oder wegen geistiger Degression[¹]) offenbar sogar einfache Tatsachen nicht mehr angemessen wahrzunehmen vermag. Skrziepietz nennt Personen „dumm“, die sich mal vertippt haben. Was - BITTE - ist er selbst?

P.P.P.S.: Wer von uns beiden ist denn nun „dumm“, Herr Andreas Manfred Skrziepietz? Ich meine, Sie können die richtige Antwort weder ertragen noch erkennen und empfehle Ihnen sowohl einen Besuch der Neurologie (zur Ursachenabklärung) als auch der Psychiatrie (wegen Ihrer Uneinsichtigkeit) und - falls noch Aussicht erkennbar ist - eine sozialpägogische Intervention (weil Sie kriminell - jüngst mehrfach verurteilt- sind) und weiter Straftaten begehen).

P.P.P.P.S.: Ich habe jede Menge Erfahrungen mit „kriminellen Hohlbirnen“. Nehmen wir Günter Freiherr von Gravenreuth, den kognitiv abgekackten Dr. jur. aus Dortmund oder den „Dialerparasit“ und den Vorsitzenden eines garantiert nicht gemeinnützigen „Verbraucherschutzvereines“ mit dem gleichen Vorname „Mario”.

--- 

¹) Man mag trefflich darüber streiten, ob der offensichtliche Hass die Mutter seiner Degression oder die offensichtliche Degression die Mutter seines Hasses ist. 

15.02.2026

Vom Dummquaknazi zum feigen Nazi-Bomber ist es nur ein kleiner Schritt.
Insbesondere bei psychisch/psychiatrisch erheblich Gestörten.

„Die Polizei hat in Deutschland 2025 erneut mehr rechts motivierte Gewalttaten festgestellt als im Jahr zuvor. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden nach vorläufigen Zahlen im Gesamtjahr bundesweit 1521 Fälle von politisch motivierter Gewalt aus dem rechten Spektrum aktenkundig. Das sind mehr als vier Fälle jeden Tag und insgesamt gut zwei Prozent mehr Fälle als in der entsprechenden Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024. Da wurden 1488 rechts motivierte Gewalttaten aufgeführt. 2023 waren der Polizei 1270 Gewalttaten mit rechtem Hintergrund bekannt geworden, sodass der Zuwachs binnen zwei Jahren sogar bei knapp 20 Prozent liegt.“

(NTV

Die Täter dürften übrigens zuvor schon als feige Großmäuler und Quaknazis aufgefallen sein. Ferner auch durch geistige Defekte und dissozilales Verhalten. In diesem Sinne sehe ich es als notwendig an, strafrechtlich häufig auffällige und offenkundig gestörte Quaknazis zu untersuchen, die Gesellschaft also im Falle der Feststellung geistiger Defekte vor diesen potientiellen Gewalttätern zu schützen. Auch die Täter der NSU und deren Helfer haben Nazischeiße gequakt und waren, bevor sie „nur noch mehr durchknallten“ und feige Nazi-Bomber wurden also Quaknazis.

Beispiel: Einer dieser „Intensivquaktäter“ , also als „potentiell durchdrehend“ zu betrachtetenden behauptet in seinem blöden Hass z.B. abwechselnd, ich sei solvent und dann wieder (wenige Tage später) ich sei insolvent. Der Einzelgänger und Einzeltäter bedient sich übrigens - mal wieder - der „wir-Form“, was einiges über dessen maladen Geisteszustand aussagt. Ich denke, der Hannoveraner, der gelegentlich und in der Absicht, seine eigene Person zu überhöhen, auch unwahr vorgibt Arzt und/oder Diplomjournlist zu sein, sogar unwahr verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“, sollte auch hinsichtlich der Frage untersucht werden, ob er lediglich das volksmundliche „blöde, feige und verlogene Arschloch“ ist als welches man ihn anhand seines öffentlichen und „impressumsfreien“ Schriftschlechts zu erkennen vermag - oder ob er neben der dissozial-narzistischen auch einer schizoiden Persönlichkeitsstörung unterliegt.

Das der „Intensivquaktäter“ durch eine(n) forensischen Psychiater begutachtet wird steht übrigens im Rahmen der gegen den Intensivtäter geführten Strafverfahren ohnehin an. Er muss daran also nicht mitwirken. Seine Schriften reichen. Und die habe ich sorgfältig gesichert, der (so der Täter) „linksgrünen Justiz in Niedersachen“ für das allfällige Gutachten angeboten.

 

 

14.02.2026

Donald Trumps „Superlüge“ - Er war (oder: ist) selbst mittendrin im „Deep State“:
Die USA wurden durch eine Wahllüge vom „Deep State“ zum „Deppenstaat“


Donald Trump hat in seinen Wahlkämpfen immer wieder betont, er kämpfe gegen eine geheimnisvolle „Elite, welche tatsächlich die Macht in den Händen halte“. Damit hat er sich bei jenem Teil der Bevölkerung beliebt gemacht, die an die „Querdenkergeschichte“ einer „kinderfickenden Oberschicht“ oder einer solchen Geheimgesllschaft glaubten, welche tatsächlich die Macht ausübe.

Just an dieser Geschichte ist aber - das wissen wir aus den „Epstein-Files“ - durchaus was dran

Denn es gab (und gibt) durchaus so etwas eine Oberschicht, welche in Teilen (und leider nicht ganz zu Unrecht) glaubt, dass diese in einem rechtsfreien Raum agiert und tun und lassen kann, was diese will. Und Donald Trump bekämpft(e) diese gerade nicht. Denn er war - ist - mittendrin!

Bild: Täterschutz durch Donald Trumps „Justiz”: Email aus den Epstein-Files mit gesschwärztem Absender

Der „wohl verlogenste POTUS aller Zeiten“ war derart eng mit Epstein verknüpft, dass nicht nur sein Name in den Epstein-Files häufiger vorkommt als das Wort „Gott“ in der Bibel - auch verdammt viele seiner Mitstreiter und vor allem Spender (das sind die mit denen und für die er jetzt Politik macht und mit denen er sich so gerne vor dem weißen Haus und sonstwo zeigt) waren in Jeffrey Epsteins als Dauerpartys und „Privatinseln“ getarnten Minderjährigen-Bordellen gern gesehene Gäste. Donald Trump war also mitten drin in jenen elitären Kreisen, die glauben, sich alles erlauben zu können: Erinnert sich noch jemand an Trumps Worte, er könne jeder Frau in den Schritt greifen?

Dieses bemerkenswerte, krank anmutende Sozialverhalten dürfte eine Folge der Mitgliedschaft in Epsteins arroganten, „pekunär elitärem“ aber moralisch armen, völlig durchgeknallten, sich selbst offensichtlich als „außerhalb des Rechts stehend“ ansehenden Kreisen - ich nennen diese mal ganz sportlich  „Epsteins Kinderfickerclub“ - sein. Damit steht fest, dass Donald Trump aus den USA einen „Idiot State“ gemacht hat. Und zwar durch ganz bewussten Wahlbetrug, den er durch die „Superlüge“ - er bekämpfe genau das - beging.

Fest steht auch, dass Trump seine Macht missbraucht um sich selbst zu bereichern.

Für die AfD - deren Führungsschicht sich immer mehr Gruppe dummdreister und moralfreier Personen entpuppt, die sich aus niedrigem pekunärem Interesse und eben Machtgier an die Fetttöpfe der Macht drängen, ist er nach wie vor ein Vorbild. Ein „komplett verlogener“, „abgefahrener“ und krimineller AfD-Jünger will bei Trump, der also mindestens(!) als „Kinderfickerfreund“ gelten muss, sogar um Asyl bitten...

 

05.02.2026

Verurteilter Verbalterrorist schließt seinen Hassblog. Warum?
Lustiges über RA Markus Haintz (Köln)

Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover Groß-Buchholz), der sich „öffentlich daran einen runterholt“ (juristisch: „verbal af hässliche Weise daran goutiert“), dass andere (im Rahmen einer Diskussion über deren Politik) es sich gefallen lassen müssen, als „Schwachkopf“ bezeichnet zu werden - und sich im Hinblick auf seine dummen Äußerungen und den diesen folgenden strafrechtlichen Verurteilungen eine Bezeichnung als „Schwachkopf“ nun selbst sehr viel mehr gefallen lassen müsste - hat seinen Hassblog - vermutlich mal wieder nur zweitweilig -  geschlossen. Und es steht mal wieder die Frage nach dem „Warum“.

In den letzten Jahren hat Skrziepietz einen Kurs eingeschlagen, der ihn wohl unweigerlich in den Knast oder die Klapse bringen wird. 

In den  letzten Monaten hat er diesen verschärft und zuletzt den Richter Olaf Wöltje vom AG Hannover als Mitlied einer „linksgrünen Terrorjustiz“ beleidigt und ihm durch die Worte, dieser würde ihn verurteilen, weil er ihn schon zuvor verurteilt habe und das dieser voreingenommen sei, Rechtsbeugung unterstellt. Im Hinblick auf seine Vorstrafen wegen Delikten wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung  (allein im Jahr 2025 mindestens 2 Verurteilungen, eine davon zu 75 „Tagessätzen“ zum „Untermindestlöhner-Tarif“ von  €15/Tag und mindestens eine weitere Anklage) dürfte die Justiz genau und gerichtsfest wissen wollen, ob Skrziepietz neurologisch und/oder psychiatrisch geschädigt ist. Ich selbst denke, dass die hasserfüllten Veröffentlichungen des garstigen Herrn tatsächlich Ausfluss einer dissozial-narzisstischen Störung sind, welche mit einer grassierenden geistigen Degression einhergeht. Hinzu kommen Äußerungen, die für einen Wahn sprechen - so äußerte er z.B. jüngst in Niedersachen würde „jeder verurteilt, der nicht linksgrün versifft“ sei - nicht vergessen sei sein Wahn bezüglich der „Merkel-S-Antifa“:

Zitat: Andreas Skrziepietz

Ganz „knusper“ ist Andreas Skrziepietz also nicht. Das dürfte auch der Justiz aufgefallen sein.

Damit kommt, neben

  • der Beseitigung  der Äußerungen, wegen denen Skrziepietz im März 2025 zu den 75 Tagessätzen verurteilt wurde nach der wahrscheinlichen Bestätigung des Urteiles der ersten Instanz - oder
  • dem Versuch, so ein milderes Urteil zu erreichen, und/oder
  • dem Verbergen der Quantität und Qualität seiner niedrigen Hetze in einem weiteren Strafverfahren

ein weiterer Grund für die Schließung in Betracht:

  • Andreas Skrziepietz ist sich durchaus des Umstandes, dass er geistig nicht unerheblich gestört ist und dass sein Hassblog diese (neben Äußerungen, die auch auf eine Wahnerkrankung hinweisen) bewusst. Er will nicht, dass ein vom Gericht bestellter forensischer Psychiater (oder Psychiaterin) sich die Ejakulate ansieht, weil diese die Störung(en) recht deutlich offenbaren.

Es kommt also in Betracht, dass er seine Störung - viele psychiatrisch Gestörte sind sich des Zustandes durchaus bewusst - vor der Gutachterin oder dem Gutachter zu verbergen sucht.

Dazu kommt noch etwas. Nämlich ein „gar werkwürdiger“ Antrag an das LG Frankfurt:

Bild: Es geht um diesen Beitrag.

Den Quatsch schreibt sein Anwalt Markus Haintz (Köln). Tatsächlich hat mir das OLG Frankfurt gerade nicht verboten, sondern u.a. regelrecht erlaubt, Skrziepietz einen „Nazi“ zu nennen, denn es hat mir erlaubt, ihn als „rechtsextrem“, sogar „rechtsradikal“ zu bezeichnen und ausgeführt, dass der Begriff des „Nazis“ dem so nahe steht, dass es im Rahmen von Meinungsäußerungen zwischen den Begriffen „Rechtsradikaler“, „Rechtsextremist“ und „Nazi“  keine Abgrenzung gibt. Es braucht eigentlich nicht viel Hirn um das zu begreifen... Markus Haintz wird wohl einwenden, er habe das Urteil „nie gelesen“. Ich glaube ihm das nicht und halte ihn für „böswillig“.

Und ich bin kein „Bekalgter“!

Nach den vom Hassblogger Andreas Skrziepietz angewandten Maßstäben - er bezeichnet andere (mich) wegen Tippfehlern als „dumm“ - hat der also einen „doppeldummen“ Anwalt, denn Haintz macht den Fehler zwei Mal. Was mich betrifft ist der Grund für eine solche Annahme zwar falsch, für die Annahme selbst gilt jedoch anderes: Immerhin war der Anwalt Haintz nicht in der Lage, den kriminellen Dummkopf Skrziepietz angemessen zu beraten (jedenfalls hat er es nicht erfolreich getan, denn da braucht er nämlich „sehr viel Ina Frost“ um mit dem Unsinn, den das OLG gleich wieder aufheben wird, durchzukommen) und der RA Markus Haintz aus Köln sucht ausweislich seiner Veröffentlichungen um Zuspruch von Neu- und Quaknazis, AfDlern, Covidioten, Reichsbürgern, Putin-Freunden, Klimaleugnern und dergleichen mehr. Und, („Oha!“) Er hat es nicht hinbekommen, dem Dr. „Groß- und Dumm-Maul“ Skrziepietz davon abzuraten, meine Anwältin zu verleumden.

Naja. Wie „klug“ - BITTE! - kann so jemand sein?

Aber immerhin: Um bei seinem Mandant für einen Antrag, der bei ordnungsgemäßer Rechtsanwendung offensichtlich verloren gehen muss, abzukassieren, dafür dürfte der obige Mist reichen. Aber vielleicht teilt Haintz ja auch die niedrige Schädigungsabsicht seines kriminellen Mandanten Skrziepietz, mit dem er immerhin politisch und geistig weitgehend übereinstimmt. Wie auch immer: Skrziepietz wird dieses verschriftlichte Stück Dummheit nun unweigerlich ein paar tausend Euro kosten.  

Oder ist es Haintz Geldgier, die ihn bewegt, solche Zettel zu schreiben? Vorsicht, das könnte, leicht verballhornt, sein Spitzname werden: „Heinz Geldgier“!

03.02.2026

Hurra! Der „Superquerulator“ Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“ Hannover) ist nach dummer Beleidigung eines Richters quasi schon auf dem Weg in die „Klapse“

Präambel: Und wieder „fickt sich“ der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch eine dumme Veröffentlichung „selbst ins Knie“ und demonstriert seine geistige Degression auf das Niveau eines Siebenjährigen. 

Es ist gerade ein wenig mehr als Monat her, dass ich berichtet habe, dass der bekannte kriminelle Quaknazi  Andreas Skrziepietz nach einer offenbar endlich empfindlichen Verurteilung den Hannoveranischen Amtsrichter „Olaf W.“ u.a. als „Mitglied einer Terrorjustiz“ beleidigte:

Weiter schrieb Dr. „Heulsuse“ Skrziepeitz über den Richter: „Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen."

Der Zusammenhang mit dem Folgenden ist evident: 

Der „Superquerulator“ Skrziepietz  (a.k.a. „Docmacher“, Hannover) heult jetzt  in der ihm zu tiefst eigenen Dummheit öffentlich über ein weiteres, offensichtlich gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren: 

Zuerst einmal eine Nachricht: Nicht der Richter - ich war das!

Denn ich habe - just weil der kriminelle Quak- und Dummkopf mich öffentllich einen „Denunziant“ nennt und auch sonst übel beleidigt und verleumdet - dem Präsident des Amtsgerichts Hannover über die verleumdende Beleidigung des Richters - und darüber, dass ich den Richter aus der Äußerung heraus erkennen konnte, informiert. Falls Andreas Skrziepietz es auf ein Verfahren ankommen lassen will: Ich komme gern als Zeuge - und bleibe dann bis zum Schluss, damit ich das Urteil berichten kann. Soll mich der Dr. „Dummquak“ doch ruhig auch dafür hassen...

Was der mir wegen seiner hässlichen-dummen Hassschriften (und Verurteilungen) als „krass dummes Würstchen“ geltende Andreas Skrziepietz offenbar auch nicht weiß:

In solchen Fällen stellt nicht etwa der Richter oder die Richterin selbst den Strafantrag - das macht der Dienstherr  im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht. Also vorliegend der Präsident des Amtsgerichts Hannover, dem ich höchstselbst genau das allerwärmstens empfohlen habe.  Das war es dann also auch mit dem „Beweis der Voreingenommenheit“. Der Richter selbst ist in dem Verfahren zwar auch Geschädigter, aber eben nur Zeuge.

Und das hat auch System: Sonst könnte ja jeder kriminell versiffte „Querquakkopp“, so wie hier vorliegend, den Richter oder die Richterin nach Herzenslust beleidigen und so entweder aus dem Verfahren „kegeln“ oder trotz strafbarer Beleidigung straffrei bleiben. Dieses Verhalten krimineller und psychisch malader Querulanten ist seit langem - seit Jahrhunderten - bekannt - da hat der Gesetzgeber also längst vorgesorgt. 

Ich sag es dem „Dr. Quakquak“ mal direkt:

„Toller Trick“, Herr Skrziepietz! Aber, wie eben die Gegenmaßnahmen, auch schon im Kindergarten bekannt. Wenn Sie „Schlaumeier“ das nicht wissen, dann sind Sie - so Ihre eigenen Maßstäbe - schlicht „dumm“. 

Ich bin mir fast sicher, dass Dr. „Hasskopp“ Andreas Skrziepietz für diese „Nummer“ nicht einfach verurteilt wird. Ihm wird wohl eine Haftstrafe angedroht und eine (zunächst vorläufige) Einstellung mit der Auflage gemäß § 153a Absatz 1 Nr. 8 StPO angeboten. Also sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).

Warum ich mir da sicher bin? Ich würde das - wäre ich Staatsanwalt - genau so machen. 

Mein Motto wäre also:

„Was wählen Sie: Knast oder Klapse? Herr Andreas Manfred Skrziepietz?“

Übrigens kann es gut sein, dass er nun ohnehin psychiatrisch begutachtet und sodann auch (nach einem Hinweis ans Betreuungsgericht) entmündigt wird. Sein Vormund bekommt u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwecks Durchsetzung notwendiger Behandlung und gesundheitlicher Vorsorge, zu dem das Bestimmungsrecht über die Veröffentlichungen seines „Mündels“ - und was der dann verfügt ist mir jedenfalls sonnenklar.

Der „Dr. Irre“ Skrziepietz empfiehlt anderen in der ihm eigenen, krankhaft-dummen und hässlichen Beleidigungsabsicht Haledol. Das wird ihm selbst (und den durch die alsdann unterbliebene Straftaten nicht geschädigten) sicherlich gut tun.

02.02.2026

Es „skrziepietzt“ wieder - Konkretisierung zweier Berichte - Weiterer Verfügungsantrag gegen den Kriminellen ist gestellt

I.
Andreas Manfred Skrziepietz teilte öffentlich(!) mit, dass seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung (28. September 2020) nicht etwa das Verteilen von Hinderbildern zu Grunde lag, sondern die Tatsache, dass er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Die dreckige Absicht des Quaknazis ist so oder so offensichtlich. Ich zitiere seine Äußerung vom 28. Januar 2026 wie folgt:

„Ich [Andreas Skrziepietz, Hannover a.k.a. Docmacher] wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.“ 

Andreas Skrziepietz lügt hier schon wieder: Er hat nicht „hingewiesen“ sondern „gehetzt, beleidigt, verhasst gemacht“ und wurde deshalb verurteilt.  Mit der  „Kinderfickerei“ hat er es immer wieder, weshalb ich ihn einen „Julius-Streicher-Ersatz“ nenne (wogegen der „Dr. Hasstat“ Skrziepietz allen Ernstes klagt) und weshalb ich nun auch die Frage nach seinen eigenen Phantasien stelle. Es gab allerdings anno 2020 mindestens ein Ermittlungsverfahren gegen den wohl bekanntesten (und wohl auch dümmsten) Quaknazi und Hitlerbildverteiler Hannovers. In den Akten findet sich:

StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20: 

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der  BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl. der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden.

Mit „BESCH“ ist Andreas Skrziepietz, Hannover (a.k.a. Docmacher) bezeichnet. 

Der kriminelle Großkotz Skrziepietz verlangt allen Ernstes eine Unterlassungserklärung... „Wie dumm kann man sein?“ - frage ich ihn. Denn höchst offensichtlich fehlt es an einer Ehrverletzung.

II.  

„Dr. PhilGood vielverurteilt“ Andreas Manfred Skrziepietz behauptet, dass im Dezember kein Strafbefehl gegen ihn ergangen sei. Er hat aber schon einmal in dieser Frage gelogen: Vor dem LG Frankfurt (Einstweiliges Verfügungsverfahren, Az. 2-03 o 97/24) hatte er lügend behauptet, er wären NICHT wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Da genau diese Äußerung Gegenstand seines Verbotsverlangens war und weil er auch beantragt hatten, die Verfügung ohne meine Anhörung zu erlassen, ist das „per definitionem“ ein Prozessbetrug. 

Was den Strafbefehl betrifft: 40 Tagessätze wegen der Beleidigung und/oder Verleumdung eines Bürgers der Stadt Bonn wurden im Dezember 2025 durch die StA Göttingen (mindestens) beantragt. Womöglich habe ich also allenfalls jemanden „die Überraschung verdorben“. Ist aber keine echte Überraschung, weil der sich durch seine Veröffentlichung selbst als „völlig intelligenzfrei und deshalb uneinsichtig gerierendes Großmaul“ gerierende Andreas Skrziepietz vorher sicherlich Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Im Hinblick auf früheren, gröblichst unwahren Vortrag vor den Gerichten (er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, u.v.a.m. auch der grob unwahren Behauptung er habe ein „Journalismus-Diplom“; kenne mich nicht - obwohl Skrziepietz mich vorher fast 2 Jahre lang mit immer wiederkehrenden Beleidigungen stalkte) und seinen vielen unwahren öffentlichen Behauptungen ist sein Vorbringen zudem auch nicht glaubhaft.

So habe ich habe am Sonntag einen Antrag auf den Erlass einer einer einstweiligen Verfügung gestellt. Dieses u.a. weil er in dreckiger Verleumdungsabsicht behauptet, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen - ein solcher wurde aber nie beantragt, geschweige denn erlassen! 

Seine dreckige Verleumdungs- und Schädigungsabsicht ist höchst offensichtlich. Der insoweit als Intensivtäter anzusehnde „Dr. kriminell“ wurde ja schon sehr oft deswegen verurteilt. 

Es wäre bessser, Andreas Skrziepietz würde sein Schandmaul halten und einen Psychiater aufsuchen (auf eine Psychiaterin würde er wohl nicht hören) - denn sonst landet er noch im Knast oder in der Klapse. Vor dem Knast fürchtet sich das feige Großmaul(mir wegen seiner Hetze schon vorher erlaubt durch OLG Frankfurt) schon so sehr, dass er (selbstangeblich) seine „Republikflucht“ plant

 

31.01.2026

Apropos „Lüge“ - Die Trump-Faschisten lügen krass oder sind geistig umnachtet. Wahrscheinlich beides!

Die Trump-Faschisten hatten den Wählern doch vorgemacht, dass diese die „ehrliche Alternative“ zur demokratischen Partei seien.

Jetzt lese ich:

"Wir begrüßen dieses Treffen, da es zeigt, dass Russland sich für den Frieden in der Ukraine einsetzt", schreibt Witkoff 

Nicht zu fassen!  Russland führt einen illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine, terrorisiert die Zivilbevölkerung und Donald Trumps Mann für's Russische furzt allen Ernstes aus, dass „Russland sich für den Frieden in der Ukraine einsetzt“?

Ich frage mal ganz unverschämt: Was hat Putin (oder wer auch auch immer) wem für diese Lüge versprochen oder bezahlt? Oder ist Witkoff „geistig umnachtet“?

Speaking of "lies" – the Trump fascists are either blatant liars or mentally deranged. Probably both!

The Trump fascists had led voters to believe they were the "honest alternative" to the Democratic Party.

Now I read:

"We welcome this meeting, as it shows that Russia is committed to peace in Ukraine," writes Witkoff.

Unbelievable! Russia is waging an illegal war of aggression against Ukraine, terrorizing the civilian population, and Donald Trump's man in charge of Russian affairs is seriously spouting off that "Russia is committed to peace in Ukraine"?

Let me ask quite rudely: What did Putin (or whoever) promise or pay whom for this lie? Or is Witkoff "mentally deranged"?