25.01.2021

Ein guter juristischer Tipp: Besser formulieren!

Anstatt zu  formulieren, dass eine, auf Grund missliebiger Verhaltensweisen bei ihnen gerade sehr unbeliebte Person sie „am Arsch lecken“ könne, sollten Sie besser wie folgt formulieren:

„Sie können sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vertreten lassen!“

Die erste Formulierung geht nicht mehr an jedem Gericht als Beleidigung durch(¹). Die zweite ist viel lustiger, gibt dem Gegenüber mehr Grund zum Nachdenken(²) und ist in keinem Fall eine Beleidigung.


¹) Nach Jahren des mühseligen Erlernens der modernen deutschen Sprache hat sich bei Richtern die Erkenntnis verbreitet, dass „Sie können mich mal am Arsch lecken“ nichts anderes bedeutet als ein harsch formuliertes „Lass mich in Ruhe!“

²) Man schaue einfach nach, welche „Eminenzen“ der Herr Prof. Dr. jur. Ralf Höcker denn mit welchem, naja, „Erfolg“ vertritt... Achten Sie hierbei darauf, nicht nur das auf Herrn Höcker und seine KanzlistInnen zurückzuführende Geschreibsel wahrzunehmen.


Stillstand in Sachen des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund):
Strafkammer des AG Kassel ist wohl „höchst lustlos“

Ich wurde in den letzten Tagen gefragt, was denn mit dem Verfahren auf Grund des mit Lügen gespickten Strafantrages des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) sei.

  • Leider gibt es da nichts Neues, das Amtsgericht Kassel schweigt.

Für mich selbst steht fest, dass das Gericht einen ordentlichen Abschluss des Verfahrens vermeiden will - und zwar weil es erkennt, dass es mich freisprechen muss. Die Anklageerhebung durch StA Jan Uekermann war bestenfalls „naseweis“ und wohl eher davon getrieben, dass er persönlich ein Problem damit hat, dass ich immer wieder freigesprochen werde. Falls der überhaupt den Strafantrag von Dr. Weber gelesen und auch nur eine der darin erhobenen Behauptungen geprüft hat.

Was bisher versucht wurde:

Danach wurde die Sache mit der wegen der angeblichen „Beleidigung“ dreier Richter des LG Kassel verbunden - die aber tatsächlich eine „Riesenscheiße“ gebaut hatten - und meine Kritik (ich bin von deren Dummheit und Arroganz unmittelbar betroffen gewesen) hinzunehmen haben. Diese Sache wurde dann vorläufig eingestellt. Auch hier ist inzwischen klar, dass das Gericht mich freisprechen muss. Würde in der von dem verlogenen Dr. Weber angeleierten Sache ein Freispruch ergehen müsste das AG Kassel die Sache wegen der Strafantrages des Dr. Simon und seiner, sich „angepisst“ sehenden Richter wieder aufnehmen, mich also auch da freisprechen - und dann wären drei Richter des LG Kassel und dessen Präsident Simon die Gelackmeierten. Die voreingenommene und insoweit „angepisste“ StA Kassel mitsamst dem StA Uekermann sowieso. Letzterer scheint mir auf Grund der Vielzahl von ihm gegen mich erfolglos(!) angeleierter Verfahren und seinen Äußerungen zwischen der Tätigkeit eines „Staatsanwaltes“ und eines „Stalkers“ nicht unterscheiden zu können. Ein kritisierter Staatsdiener halt - Viele Leser wissen was ich meine.

Weshalb nun folgendes versucht wurde und scheiterte:

Selbstverständlich würde das Gericht das bestreiten - aber für mich ist klar, dass das Verfahren in die Verjährung getrieben werden soll. Als Ausrede dürfte wohl „Corona“ dienen. Denn sonst müsste das AG Kassel zum zweiten Mal fest stellen, dass mal wieder ein Präsident des LG Kassel mich, um seine oft naseweis und rechtsfremd agierenden Richter zu schützen, ohne das Vorliegen einer tatsächlichen Straftat beschuldigt hat.

Nur die „besten“ Juristen werden Richter? Ein Amtsrichter und „Covidiot“...
Psychologische Eignungstests sind offensichtlich notwendig.

Die zugespitzte Bezeichnung „Covidiot“ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt und dient vorliegend der Beschreibung eines Verhaltens welches dazu führt, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben einer Vielzahl von unschuldigen Mitbürgern durch Dummheit, Tatsachenverachtung und Arroganz eines einzelnen Richters gefährdet werden.

Als Richter werden angeblich „nur die besten Juristen“ berufen...

Wenn man das Folgende liest und daran denkt, dass ein solcher Satz von einem der „besten“ Juristen stammen soll, dann muss man sich fragen wie denn - bitteschön - festgelegt wird, welcher der Kandidaten zu diesen „besten Juristen“ gehört:

 „Das freie Atmen der Menschen (nicht im übertragenen, sondern im wörtlichen Sinne!) bewusst einzuschränken, um bestimmte Botschaften in ihren Köpfen zu verankern, passt in einen autoritären oder faschistischen Staat, aber niemals in eine freiheitliche Demokratie.“

(Satz von Matthias Guericke, noch Amtsrichter von und zu Weimar und ab sofort Ehrenträger des „goldenen Aluhutes“.)

Und ich habe begründete erhebliche Zweifel daran, dass die angewandte Methode zur Richterauswahl funktioniert. Offenbar sind es nur die besten „Auswendig-Lerner“ - nicht jedoch die „Klügsten“ und schon gar nicht „stabile Personen“. Ein offensichtlich sehr notwendiger psychologischer Eignungstest scheint hierbei völlig zu fehlen.

02.01.2021

Pjotr Ziental, Pascal Goffart: „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“
Pjotr Ziental könnte seine Anwaltszulassung verlieren

Über die lächerlichen DSGVO-Serienabmahnungen von Pjotr Ziental (der behauptet, Pascal Goffart zu vertreten) habe ich genug berichtet. Inzwischen liegen hier zahlreiche Nachweise dafür vor, dass (angeblich) Pascal Goffart seine Daten mit dem Vorsatz in Webformulare einstreut, später eine Auskunft nach der DSGVO zu fordern und dann aus dem tatsächlich niedrigem Motiv der schnöden Geldgier heraus abzumahnen.

Dass er hierbei allen Ernstes auch noch einen „Schadensersatz“ geltend macht halte ich begründet für Betrug. Denn um den Schutz seiner Daten oder den Datenschutz insgesamt kann er nicht besorgt sein. Schon sein eigenes Verhalten (Er wirft seine Daten in jedes Webformular ein, welches nicht bei „Drei“ auf dem Baum ist.) beweist das Gegenteil und damit den „dummdreist“ anmutenden Rechtsmissbrauch an welchen der Wittener „Rechtsanwalt“ Piotr Ziental wissentlich und willentlich als Mittäter beteiligt ist.

Fest steht:

Pascal Goffart und Pjotr Ziental kennen meine höchst negativen Berichte und klagen - offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit - nicht gegen mich. Wollen aber offenbar weiterhin betrügen.

Wichtiger Einschub:

Normalerweise würde man erwarten, dass ein „Rechtsanwalt“ einem derart negativ berichtendem, salopp gesagt, „den Arsch wegklagt“.

Ich selbst wurde aber von Pjotr Ziental nicht (auch nicht wegen meiner Artikel über dessen Beteiligung am Betrug und Rechtsmissbrauch) „abgemahnt“ und auch nicht nach den über den Pokerspieler Goffart gespeicherten Daten gefragt. Das hat wohl damit zu tun, dass Pjotr Ziental offenbar  (und zwar von seinem Assessor und Ex-Chef, dem Ex-Anwalt Philipp Berger) weiß, dass ich mich generell weder durch dummdreiste Abmahnungen noch durch sehr einstweilige Verfügungen irritieren lasse, einen langen Atem habe. Und wie das endet. Sogar für naseweise und nicht-lesen-wollende Richter.

Inzwischen liegen hier sogar ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich Pjotr Ziental womöglich schon bei dem Einstreuen der Daten - aber vor allem wohl schon bei der Auskunftsforderung - selbst aktiv wird.

Aber im Hinblick auf den klar erkennbaren Vorsatz des Rechtsmissbrauches - nach meiner Auffassung wegen des „vorsätzlich unwahren Vormachens mit der Absicht des unrechten Gelderwerbs“ sogar „serieller Betrug“ im Sinne des §263 (sogar Absatz 3!) StGB, wäre das, wenngleich ein weiteres Indiz, nebensächlich.

Seit Sommer 2019 sind mir die Serienabmahnungen bekannt. Ich gehe davon aus, von einer zugehörigen Klage wüsste ich längst. Obwohl zumindest viele Betroffene nicht zahlen werden die angekündigten Klagen nicht eingereicht:  

Nur wer dumm ist zahlt!

Bisher haben Pjotr Ziental, und der „nicht besonders erfolgreiche“ gewerbliche Pokerspieler Pascal Goffart offenbar nicht geklagt, weil diese beiden garstigen Typen genau wissen, dass eine solche Klage vorhersehbar wegen Rechtsmissbrauches abgewiesen würde und dass deren Vorgehen von einem Gericht in einem Urteil sehr wahrscheinlich als „betrügerisch wenn nicht Betrug i.S. des § 263 Absatz StGB“ beschrieben würde. Und Pjotr Ziental wird wohl klar sein, dass ein solches Urteil spätestens auf mein Betreiben hin auch bei der Anwaltskammer landet. Er könnte darauf hin sogar die Zulassung verlieren.

Nahes Ende der Pokerpartie? Offenbar will ein Betroffener „sehen“!

Doch wie es aussieht hat wohl einer der Betroffenen „negative Feststellungsklage“ erhoben oder diese angedroht. Die hätte hier das Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass die durch Pjotr Ziental, Pascal Goffart erhobene Forderung (Anwaltsgebühren und zuletzt ein „Strafschadensersatz“) nicht besteht. Jedenfalls hat einer der Betroffenen mir angekündigt, dass er diesen Weg gehen will. Der will also „sehen“ - um es dem Pokerspieler Pascal Goffart verständlich zu machen. Womöglich hat Pjotr Ziental „für Pascal Goffart“ - um einem Urteil aus dem Weg zu gehen - schon erklärt, dass er (formal natürlich sein Mandant) die Ansprüche nicht weiter erhebe und, ich bleibe beim Poker-Duktus, „der Pot ist weg“.

 „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“

Mir liegen erste Meldungen Betroffener vor, denen zufolge sich (angeblich) Pascal Goffart bei diesen gemeldet haben soll und nunmehr Auskunft fordern, welche seiner Daten an mich und andere, bzw. öffentlich weiter gegeben wurden. Das erneut unter Bezug auf die DSGVO. Ich würde ja staunen - wenn ich nicht schon sehr lange (jahrzehntelang!) wüsste, wie dumm Personen handeln können, die „nur schlau anmutendes juristisches Zeug“ von sich geben.

Lächerliche Forderung, ganz schlechter „Bluff“!

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Punkt c) der DSGVO findet diese keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zu den „persönlichen Tätigkeiten“ gehört die Rechtsverteidigung (die ist stets „höchst persönlich“), wozu u.a. auch die „negative Feststellungsklage“ gehört. Und zur Rechtsverteidigung zählt auch die „Litigation PR“, also die „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“... da kann Pjotr. Ziental seinen ehemaligen Chef, den ehemaligen „Rechtsanwalt“ und seinen späteren „Assessor“ („Büroleiter“) Philipp Berger (hat, als er „Rechtsanwalt“ war, trotz „behenden“ Lügens mehrfach ziemlich fett gegen mich verloren) fragen.

Mithin will also Pokerspieler Pascal Goffart und, das folgt für mich aus der Natur des Sachverhaltes, Pjotr Ziental den Betroffenen “bluffen“, also „nur ein wenig Angst machen“. Das ist ganz klar „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“.

Und das ist eine „Lachnummer“, wie ich diese von „Abmahnanwälten“ der Couleur „Rechtsmissbraucher“ (also Typen, die aus meiner Sicht „ganz unten“ angekommen sind) tatsächlich erwarten würde. Vielleicht sehe ich die Burschen ja vor Gericht und kann diesen auch persönlich sagen, was ich davon halte.

Noch ein Hinweis für Rechtssuchende: Pjotr Ziental beauftragen? Ernsthaft?

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft lange, Anwaltswechsel im Verfahren schaffen oft Probleme. Da Pjotr Ziental im Hinblick auf die Ereignisse und sein mir bekanntes Handeln durchaus sogar die Zulassung verlieren kann würde ich als Rechtssuchender das Risiko, dass er einen neuen Fall womöglich nicht mehr zu Ende bringen kann, sehr intensiv und genauestens bedenken und abwägen. Ich würde auch sehr ernsthaft prüfen, welcher Vorteil denn dieses Risiko überwiegen könnte.

01.10.2020

„Ein besonderes Kind“, Professor Doktor Ralf Höcker (Köln) vertieft Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland
Und: Sind manche Psychologen selbst „Psychos“?

Der mir als Anwalt von extremen Rechten, nationalistischen Diktatoren und anderem, übel verlogenem Pack bekannt gewordene Professor Doktor Ralf Höcker aus Köln wurde und wird ja immer mal durch öffentliche Äußerungen auffällig, in denen er ganz bewusst darstellt, dass er es durchaus als Job eines „Rechts-Anwaltes“ ansieht, auch berechtigte Kritik an zu Recht Kritisierten zu unterdrücken. Geholfen hat dabei das Land- und Klüngelgericht zu Köln, welches sich jahrelang einen harten Wettbewerb um die offensichtlich verlogensten und kriminellsten Gerichtstouristen mit dem LG Hamburg lieferte und hierfür Tatsachen und das Recht im Rahmen einer systematisch entgrenzten richterlichen Willkür ignorierte.

Zum „mustergültigen Demokrat“ macht das den Rechts-außen-Anwalt Höcker nicht - aber ich will hier nicht lange „herumschwafeln“, wie der wohl feine und gelegentlich besonders feinfühlige Herr Höcker das offensichtlich gerne macht. Ich komme zur Sache:

A) Die „Protagonisten“:

  1. Als „Minderbeteiligte“ ein Gerd und eine S. Pohland, die formal Erziehungsberechtigte also Erziehungsverpflichtete eines gewissen Lukas Pohland sind.

  2. Ein die Erziehungsberechtigung erdulden müssender Lukas Pohland aus Schwerte, dessen Name und Adresse auf so einigen Webseiten im Impressum oder nebst der Behauptung, er sei Journalist und/oder Autor, steht. Übrigens ist er offenbar Realschüler. Diese, ebenfalls von ihm stammende Information kann man öffentlich nachlesen. Ich habe absolut nichts gegen den Bursche, empfinde sein Motiv sogar als „geradezu ritterlich“. Aber in dieser Geschichte ist er das Opfer garstiger Erwachsener.

  3. Die seit Jahren formal erwachsene und gebildete aber dennoch mindestens nahe an der Gesetzwidrigkeit und definitiv moralisch verwerflich handelnde Dr. Catarina Katzer,  die den Lukas Pohland als „Wunderkind“ benutzt um deren wirtschaftliche Aktivitäten zu befördern. In ihrer öffentlichen Selbstdarstellung bewirbt diese sich selbst wie folgt:
    „Dr. Catarina Katzer gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet "Cyberpsychologie-Verhalten, Emotionen und Denken im digitalen Zeitalter“
    (Beweis: Bildschirmfoto von „chatgewalt.de“)


    ... wodurch sie sich selbst, psychologisch gesehen, in eine Ecke stellt, die wohl nicht nur ich für sehr bedenklich halte. Ich halte es sogar für „prinzipiell möglich“, dass deren Kollege Dr. Frieder Nau bei der Erstellung einer gewissen „Expertise“ eine der Webseiten der Frau Dr. Catarina Katzer statt meine Webseite im Sinne hatte.

    Eben diese Dr. Catarina Katzer ist mir schon einmal aufgefallen. Denn in einem der denkwürdigen, an die geistige Unterschicht adressierten Filmchen des „merkwürdig bis strafbar“ agierenden „Vollpfosten- und Sensationsjournalisten“ Oliver Koytek, der nicht nur für mich sehr viel mehr ein „Schleichwerber“ als ein „Journalist“ ist, hatte diese einen Auftritt und „betreute“ ein 15 jähriges Mädchen, welches von besagtem Herrn Koytek und der selbst ernannten „Medienethikerin“ Frau Dr. Catarina Katzer als „betreuende Psychologin“ dazu angehalten, also missbraucht wurde, vor der Kamera des Herrn Koytek mit einem Pädophilen per Video zu chatten! Nach meiner Ansicht war diese Handlung mindestens ein Fall für die Ärztekammer - womöglich sogar für den Staatsanwalt.

    Chatten mit Pädophilen:  Die tatäschlich öffentlichkeitsgeile, angebliche „Mobbingbekämpferin“ Caterina Katzer neben der dazu angestifteten Minderjährigen. Das wurde im ZDF gezeigt und so offenkundig u.a. Mobbing gegen die Schülerin wissentlich und willentlich provoziert.

    Ich denke nämlich, man sollte genau dieser Dr. Catarina Katzer wegen genau dieser „Nummer“ mindestens die Approbation entziehen!

    Sie kann dann ja versuchen von der Schleichwerbung (nicht gekennzeichnete Werbung) für diverse „Beste deutsche Wirtschaftsbücher“ oder eben vom eigenen (e-)Papiermüll zu leben.

    Das „besondere Kind“ Lukas Pohland wird in der Presse immer wieder zusammen mit der angeblich sogar zur „international gefragten Expertin und Beraterin“ mutierten Catarina Katzer genannt. Das diese durch die zahlreich lancierten Presseartikel in erheblichem Umfang beworben wird und dass das „besondere Kind“ Lukas Pohland vor allem ein Vehikel für die ureigenen finanziellen Interessen der Catarina Katzer ist, steht für Nachdenkende außerhalb jedes vernünftigen Zweifels.

    "Best of the Best I": An anderer Stelle wird diese Frau Katzer (angeblich von Lukas Pohland!) als „führende Expertin“ eines „Institut für Cyberpsychologie & Medienethik, Köln beschrieben. Ich habe nach diesem Institut vergeblich gesucht und frage mich also, wann die Expertin“ denn Pertingewesen sein will und was eine führende Ex“ nun wieder sein soll.

    Im Ganzen scheint die Frau Dr. Catarina Katzer selbst ein „besonderes psychlogisches Setup“ zu haben. Ich meine, deren öffentlicher Missbrauch mindestens zweier Kinder zur Hervorhebung und Bewerbung der eigenen Person und deren eigene Webseite lässt auf eine „erhebliche Selbstüberschätzung, verbunden mit einer besonders rigorosen und antisozialen Rücksichtslosgkeit" schließen.


  4. Professor Doktor Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten - was im Hinblick auf die Haftung und die fiskalische Beurteilung durchaus ein wesentlicher Unterschied und also fragwürdig ist.

  5. Ein weiteres Subjekt meiner Betrachtungen ist auch ein "Rechtsanwalt": Hartmut Ganzke, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Seit 2012 Mitglied des Innenausschusses und seit 2017 zusätzlich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion tätig. Angeblich sei er „Kinderschützer“. Dieses ist er wohl weil er sich an der Hatz „Großen Koalition“ auf die Bürgerrechte (insbesondere Privatsphäre) beteiligt - aber wahrscheinlich vor allem weil er immer mal im Wahlkampf ist - wie sich weiter unten sehr deutlich zeigen wird.

  6. Ein Blogger, dem allerhand Merkwürdigkeiten (Abschnitte A und B) aufgefallen sind.

  7. Das LG und das OLG Köln als „Spaßbremsen“ für Dr. Professor Höcker.

B) Der Geschichte erster Teil: Ein Minderjähriger im Impressum „merkwürdig erwachsen“ anmutender Webseiten und mindestens eines Vereins - wohl aber nicht wirklich im Mittelpunkt!

Lukas Pohland, der (gegenwärtig) formal die Erziehung der dazu verpflichteten Gerd und Sabine Pohland zu ertragen hat, tritt seit einigen Jahren auf Webseiten und mit Artikeln rund um das Thema (Cyper-)mobbing als Protagonist in Erscheinung. Offenbar begann das zu einer Zeit, als er gerade mal 12 oder 13 Jahre alt war. Die Webseiten und Artikel haben nahezu durch die Bank folgende Merkmale:

  • Eine unglaublich „geschliffene“ Ausdrucksweise - die man sehr viel mehr von Erwachsenen mit Hochschulausbildung erwarten würde.
  • Die Verwendung zahlreicher Fachbegriffe aus dem Bereich der Psychologie.
  • Bewerbung just jener Frau Dr. Catarina Katzer, die sich auf ihren eigenen Webseite „in psychologisch bedenklicher Weise“ bewirbt.
  • Lukas Pohland wird bzw. wurde bis kurz vor dem Rechtsstreit rechtswidrig (da ja minderjährig) im Impressum angegeben:

  • Doch das ist noch nicht alles. Über den Verein finde ich folgende Nachricht vom 10.12.2018:

    „Lukas Pohland wurde im Oktober bei der Gründungsversammlung einstimmig als 1. Vorsitzender gewählt. Zum Vorstandsteam gehört außerdem Nicole Schelter. Die Unternehmensberaterin ist zur 2. Vorsitzenden gewählt worden. Auch Schelter hatte bereits Kontakt zu dem Thema. Außerdem gehört dem Vorstand auch der Schriftführer Daniel Groß an. Groß leitet „Vierzehn05“ – eine Kreativ- und Werbeagentur aus Schwerte.“

    Das klingt alles „extrem glaubwürdig“: Lukas Pohland wurde laut Schriftsatz der Kanzlei des Professor Ralf Höcker am 25.08.2004 geboren. Sieben Personen gründen also einen Verein und der damals höchstens 14-jährige Schüler wird zum formalen „Vorsitzenden“, eine Unternehmensberaterin zur 2. Vorsitzenden und der Inhaber einer Werbeagentur (Daniel Groß ist Einzelunternehmer) wird zum Schriftführer. Der Politiker und „Rechtsanwalt“ Hartmut Ganzke bleibt einfaches Mitglied.

    Sicherlich ist es im Hinblick auf die Gesetzeslage (besonders: § 106 ff BGB) auch sehr spannend zu erfahren, ob denn die „gesetzlichen Vertreter“ Gerd und S. Pohland der Gründung bzw. Mitgliedschaft zugestimmt, die Wahl zum Vorsitz mit angenommen und die Vereinskasse mit kontrollieren. Denn immerhin können laut Satzung Mitgliedsbeiträge und Umlagen erhoben werden und bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Schwerte:


    Rechtsanwälten mit Doktor- und Professortiteln wie eben Professor Dr. Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die im selben Verfahren(sic!) mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten, finden (jedenfalls in eigenen Schriftsätzen) derlei sicherlich „absolut nicht merkwürdig“. Vermutlich glauben die auch „sofort“, dass die Erde eine Scheibe sei. Wohl mit der besonderen Maßgabe, dass Juristen und Kriminelle auf der Oberseite, der ganze doofe Rest auf der sonnenfreien Unterseite lebe und dass das Landgericht Köln (das Oberlandesgericht erst recht) jeden Stuß durchwinkt, der die Unterschriften von solch „oberschlauen Rechtsanwälten“ trägt.

    Ein weiterer volljähriger Vereinsgründer ist "Rechtsanwalt" Hartmut Ganzke, der ganz offensichtlich die PR und das „Wahu“ um das „Wunderkind“ und das soziale Ansehen des angeblichen Kampfes gegen das Mobbing für die eigene PR, genauer den niedrigen Zweck des Wahlkampfes - genauer zum Zweck des Kampfes um „Pfründe“ nutzt.

  • Doch auch das reicht nicht: Das Portal Meinschwerte.de“, auf dem ich die obige Nachricht fand, hat auch ein Impressum:

    Im Bildschirmfoto fehlt:

    "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE326245136"

    Die weitere Angabe, dass der Papa Gerd Pohland „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ sei, kam später hinzu. Postfächer kosten pro Jahr 22,90 Euro. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Post solche Postfächer überhaupt an Minderjährige vermietet und ob der Mietvertrag nicht doch Ausfluss eines Interesses eines Erwachsenen ist: Die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer,  vor allem aber Daniel Groß kommen sehr wohl in Betracht.

    Auf MeinSchwerte.de“ findet sich folgendes:



    Freien Jounalisten wird eine „faire Bezahlung“ versprochen ...
    und Werbung für Dritte, vor allem aber für die Werbeagentur des Vereinsmitgründers Daniel Groß.

  • Um die Sache eindeutig zu machen findet sich auf DeinSchwerte.de“ folgendes Impressum mit Lukas Pohland als Firmeninhaber und der gleichen Umsatzsteuer-ID wie bei „MeinSchwerte.de:



  • Doch das reicht nicht ganz, denn unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland sollte gleich noch ein Unternehmen entstehen ...

    Bildschirmfoto:  Die ehemalige Webseite "LP-Press.de", mit der belegt werden kann, dass unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland gewerbliche Leistungen beworben wurden, bei welchen man einen Zusammenhang mit der Werbung der „Cyperpsycho-Aktivistin“ und antisozial-rücksichtslosen „Medienethikerin“ Dr. Catarina Katzer, dem Wahlkampf von Hartmut Ganzke und der Firma des Daniel Groß sehen kann, verschwand auf wundersame Weise kurz vor dem Prozesses.

  • Dann wären noch zahlreiche „Aufscheinungen“ des „Wunderkindes“ Lukas Pohland zu berücksichtigen. Zum Beispiel als „Journalist“, der offensichtlich Wahlkampf  für den Vereinsmitgründer Hartmut Ganzke macht - wobei Lukas Pohland selbst so formuliert als werde er den Hartmut Ganzke wählen - also als sei er wahlberechtigt, ergo volljährig:

     

  • Ein Blogger schrieb zu den Vorgängen:
    „Ich behaupte jetzt einfach mal rotzfrech, dass der im Interview genannte Lukas Pohland KEIN MINDERJÄHRIGER ist, da eben dieser Lukas Pohland auf seiner Webseite www.lp-press.de eine Vielzahl von gewerblichen Angeboten bereitstellt.“
  • Wichtig: Der Bericht des Bloggers stammt vom März 2018.

C) Was ein Rechtsanwalt nie tun sollte:

  • Obwohl der Missbrauch des „besonderen Kindes“ Lukas Pohland zu niedrigen pekunären (aber auch politischen) Zwecken verschiedener Erwachsener (allen voran: Dr. Catarina Katzer und Hartmut Ganzke) ebenso offensichtlich ist, wie die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klageerhebung nur angeblich zu Gunsten des „besonderen Kindes“ mahnte der einschlägig als „moralfrei“ bekannte Dr. Ralf Höcker aus Köln den Blogger am 08.07.2020 ab und behauptete, die obige Äußerung sei rechtswidrig, weil von dem Dritten als Tatsachenbehauptung unwahr vorgemacht werde, dass das „ganz besondere Kind“ nicht minderjährig sei.

  • Weiter behauptete der Jurist und das also ganz anders wissende „Rechts“- (genauer: „Nazi“)-Anwalt Höcker auch gleich mal rotzfrech
    „Durch Nennung personenbezogener Daten haben Sie zudem das informationelle Selbsbestimmungsrecht unseres Mandanten verletzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erst 13 Jahre alt war.“
    Als besonders „dummdreist“ erscheint mir aber die Fortsetzung ...
    „Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Ihre Persönlichkeitsentfaltung  kann durch Berichterstattung und Nennung persönenbezogener Daten empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.“
    ... denn wenn der Anwalt Dr. Ralf Höcker (wie selbst behauptet!) die Interessen des Lukas Pohland wahr nahm, dann hätte er nicht gegen den Blogger - der nur das öffentlich bekannte Material zusammenfasste und daraus eine Schlussfolgerung zog - sondern gegen die Erwachsenen - besonders die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Catarina Katzer und den Werbefachmann Daniel Groß vorgehen müssen, die just seinen Mandant auf eine schäbige Weise ausnutzen!
  • Als „nicht rechtswidrig“ erschien es dem nach eigenen Behaupten besonders rigorosen und zudem offensichtlich mit einer antisozialen Rücksichtslosigkeit „gesegnetem“ Anwalt Dr. Ralf Höcker hierbei, einen Streitwert von 10.000 Euro zu Grunde zu legen und für sein Briefchen 864,66 Euro zu fordern. Weil er ja in einer schwierigen Rechtsangelegenheit tätig war („1,3 Geschäftsgebühr“) und angeblich sorgfältig die Umstände des Einzelfalls geprüft habe.

  • "Best of the Best II": Der mit befasste Rechtsanwalt Lucas Brost  gibt auf „hoecker.eu“ an, er habe seine Doktorarbeit über "Das Persönlichkeitsrecht von Minderjährigen“ geschrieben. Da frage ich mich doch wie leicht man als Jurist in Deutschland wohl zu Doktortiteln kommt und was diese dann wohl taugen wenn die spätere Arbeitsweise den Schluss zulässt, dass der Doktor statt „wissenschaftlich“ derart „liederlich“ arbeitet und den absolut relevanten und eine Klage aussichtslos werden lassenden Umstand, dass sein Mandant selbst mit Daten und Foto erheblich in die Öffentlichkeit drängt und sogar selbst vormacht, volljährig zu sein, einfach mal übersieht! Das mutet „reichlich dämlich“ an.

  • Welche Schädigung durch die Behauptung des Bloggers eingetreten sein soll oder welcher moralische Vorwurf gemacht worden soll tragen die Herren Doktoren des Rechts nicht mal vor - das wäre aber für den Erlaß der Verfügung absolut notwendig. Das OLG Köln schreibt dazu an Herrn Dr. Höcker und Herrn Dr. Jost:

    Auszug: Ich, ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, gebe den Doktoren Kanzlei des Professor Dr. Ralf Höcker im Hinblick auf deren Versagen gern einen Halbtagskurs zum Thema „Grundvoraussetzungen für den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung“. (nur 2k€ + USt., bar im voraus...)
Das mit der „sorgfältigen Prüfung“ - für die teuer bezahlt wurde oder werden soll - hätten Dr. Brost und Dr. Ralf Höcker besser mal tun sollen, statt später die Gerichte mit dem offensichtlich unbegründeten, also „naseweisen“ Antrag und sodann auch noch mit der „querulatorisch“ anmutenden Beschwerde zu belästigen!
  • Der Blogger kontaktierte darauf hin die Kanzlei des nur angeblich aufmerksamen und sorgfältigen Herrn Dr. Höcker und erhielt eine Antwort, der man entnehmen kann, dass es gar nicht um die Interessen des „besonderen Kindes“ sondern just die der Frau Dr. Katzer ging.
  • Der Blogger gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab.
  • Dr. Ralf Höcker hielt seinen Mitarbeiter bzw. Kollegen Dr. Lucas Brost an, beim LG Köln den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Darin wird, selbst für einen Probanden „mit einem IQ unter 80“ offensichtlich wahrheitswidrig behauptet:
    „Ferner hat der Antragsteller auf der genannten Webseite keine gewerblichen Leistungen angeboten.“
  • Das „besondere Kind“ wurde dazu angehalten, an Eides statt zu versichern, dass es die auf „lp-press.de“ angebotenen Dienstleistungen nie gewerblich ausgeführt habe. Was mit den anderen Webseiten (MeinSchwerte.de + DeinSchwerte.de) ist und wozu denn bitte die Umsatzsteuer-IDs gut seien, da das „ganz besondere Kind“ doch angeblich „nur einem Hobby nachgeht“, blieb dabei offen. Alle anderen - auch Richter - sind ja stets etwas doof, denkt offenbar der auch sonst als arrogant geltende Herr Professor Doktor Höcker...

  • Der beantragte Streitwert stieg plötzlich auf 20.000 Euro. Hierbei dürfte das „stets als niedrig anzusehende pekunäre Interesse“ mindestens eines Erwachsenen - nämlich Ralf Höcker „himself“ - eine treibende Rolle gespielt haben. Das Interesse des angeblichen Mandanten „eher nicht“.

Einschub: Einfach mal googlen oder bei Wikipedia nachsehen, Herr Dr. Höcker und Herr Dr. Brost - oder können Sie auch das nicht?

Dann wären Ihnen aufgefallen, dass das angebliche „Kind“, dessen „informationelles Selbstbestimmungsrecht“ angeblich durch den Blogger verletzt wurde, selbst - bzw. auf Veranlassung der erwachsenen Profiteure (mindestens „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer, Firmeninhaber Daniel Groß, Politiker Hartmut Ganzke) - von diesem Recht Gebrauch machte, als es - als „Wunderkind“ -  erheblich in die Öffentlichkeit drängte!

Das „Großmaul“ Ralf Höcker ist aber „Doktor jur.“ und sogar „Professor“. Das wieder lässt mich vermuten, dass die Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland „komplett im Arsch“ ist.

  • Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das LG und OLG Köln in der Vergangenheit die Presse- und Meinungsfreiheit recht stiefmütterlich behandelt und das Grundgesetz im Interesse des „ganz besonderen“ Publikums von „ganz besonderen“ Anwälten (wie Ralf Höcker einer ist) mit Füßen getreten haben - was just im sonst eher lustigen und lockeren Köln das Aufkommen von Kanzleien begünstigte, die - wie der Herr Professor Dr. Höcker ja gerade auch - für regel-rechtes und vor allem kriminelles Pack Verbotsverfügungen beantragten und in der Vergangenheit viel zu leicht erhielten. Wobei übrigens gerade das „Presserecht“ nicht besonders schwierig ist, denn das kann mancher Blogger, sogar ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, besser als manch großfressiger Kölner Anwalt, der dann Anträge zurücknehmen muss.

    😎 Nicht wahr, Herr Professor Dr. jur. Ralf Höcker?

Nachtrag:

Im Augenblick ist Lukas Pohland auf Grund seines Drängens in die Öffentlichkeit „Person des öffentlichen Interesses“. Aber in einem angemessenen Zeitabstand werde ich seinen Name unkenntlich machen - denn nach meiner Ansicht ist er das Opfer von Leuten, die genau das sehr genau wissen. Und damit meine ich neben der „Cyperpsychologin“ Catarina Katzer, der Unternehmensberaterin Nicole Schelter, dem Unternehmer Daniel Groß und dem Politiker Hartmut Ganzke - aber auch den Herrn Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln!

20.08.2020

Pjotr Ziental, Pascal Goffart, Nima Khah Mashi: Abmahnbetrüger haben (wohl) Sommerpause beendet - Strafanzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung stellen

Das sieht doch ziemlich eindeutig aus - oder?

Formulierungsvorschlag für die Klageentgegnung - falls der feine und saubere Herr Ziental jemals eine Klage für die „Mandanten“ erheben sollte.

Im Übrigen empfehle ich Betroffenen, nunmehr Straf- bzw. Verdachtsanzeige wegen gemeinschaftlich und gewerblich begangenen Betrugs gegen Piotr/Pjotr Ziental, Pascal Goffart, Nima Khah Mashi zu stellen, gegen den „Rechtsanwalt“ Ziental zudem wegen Urkundenfälschung. Denn die Mandate wurden - wie einst im Fall des kriminellen Abmahnanwaltes Günther Freiherr von Gravenreuth - definitiv nicht von den Mandanten unterschrieben.

  • Tun Sie das am besten bei der Polizei, denn Staatsanwälte vermeiden, wegen des Aufwandes, unter auch dumm bis grob falschen Behauptungen Verfahren gegen Rechtsanwälte und müssen selbst keine Angst haben, selbst wegen Strafvereitlung belangt zu werden - denn das müssten deren eigene Kollegen machen...

Ein Grund dafür ergibt sich aus der Abmahnung:

 Das stammt von einer der Abmahnungen (sic: Plural!) vom 21.8.2020... Ein weiterer ebenfalls:

Sie können mich gerne als Zeuge benennen, der durch die Vorlage von etlichen Schriftstücken neben dem Betrug auch den „Verdacht“ der Urkundenfälschung erhärten kann:

Jörg Reinholz

Hafenstr. 67
34125 Kassel

Telefon: 0561 3172277

joerg.reinholz@gmail.com

... und meine Berichte beifügen:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pjotr%20Ziental

Doch da ist noch etwas zum „psychologischen Setup“ des Piotr Ziental:

Was die Höhe des Streitwertes (aktuell: 6000 €) und des „Schadensersatzes“ (nunmehr 1000 €) angeht, habe ich den Verdacht, dass Pjotr Ziental nunmehr „völlig durchknallt“ - denn wenn man ihm geistige Gesundheit und also Vernunft unterstellen würde, dann würde man annehmen, dass ihm jedenfalls außerhalb „ziemlich feuchter“ Traumphasen klar ist, dass er mit der Forderung niemals durchkommen wird. Und dann muss man sich die Frage stellen, wie er das wohl mit seinen „Mandanten“, ggf. seiner Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erklärt. Zur Zeit ist das angeblich die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Es kann also sein, er braucht „wegen des äußerst riskanten Verhaltens“ oder womöglich aus dem folgendem Grund bald eine andere:

Hinweis auf Verarmung / „Vermögensverfall“?

Ein weiterer Umstand beleuchtet womöglich den Grund für das Handeln:

Bisher gab Pjotr oder Piotr Ziental an, „Kanzleisitz“ sei in der Huttropstr. 60, 45138 Essen. In der Berliner Straße 04, 58452 Witten sei eine „Zweigstelle“. Nunmehr gibt er die ehemalige „Zweigstelle“ als einzigen „Kanzleisitz“ an... derlei kann man als Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verstehen - solche sind oft ein Grund für verpöntes Verhalten. Und gerade bei Rechtsanwälten kann das ein Hinweis darauf sein, dass der in §14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO genannte Umstand „Vermögensverfall“ kurz bevor steht, womöglich sogar faktisch schon eingetreten ist: Die von mir heute telefonisch kontaktierte ERGO Versicherung AG wollte ihn nicht kennen...


„Ein Sack voller Idioten“

... mag ja glauben, was böswillige Obervertriebsheinis aus dem Euroweb-Konzern so alles über mich behaupten. Aber mein Leben ist ganz anders als so manches „Würstchen“ es sich vorstellen will oder potentiellen Mitarbeitern erzählt:

Als echter IT-Spezialist (nicht nur Großmaul vom Typ „Euroweb“) bin ich viel unterwegs. Aber nicht um geringwertige Leistungen zu absurden Preisen zu verkaufen ... wie es die Mitarbeiter der Madsack-Online-Service tun sollen.

Ich mache richtige Dienstreisen:

Das obige Foto war neulich mein Arbeitsweg. Ganz in der Nähe machte ich folgendes Foto

von „meiner“ Badestelle vor dem Arbeitsweg. Übrigens nach dem Schwimmen. Richtig erkannt oder „Geografie-Niete“? Ich habe direkt am Müggelsee übernachtet... ich weiß nämlich, was gut ist:

Oben rechts ist mein ultra-schnelles „Teilarbeitswegbewältigungsgerät“ zu sehen. Auf dem Tisch der „Corona-Schnuffi“ für die S-Bahn (der Job fand im Zentrum statt) und das, was auch mir am Feierabend erlaubt ist: viel Wasser und ein wenig trockener Sizilianer vorzüglichen Geschmacks. Wenn ich schon mal Alkohol trinke, dann muss das unbedingt ins Web ... weil das so selten ist.

Und vorzügliches Essen (Kalbsleber mit Gemüse) bekomme ich auch in Friedrichshagen

P.S. Das ist keine Werbung. Die haben den Link nicht bezahlt (wissen noch nicht einmal davon) - sondern sich mit herzlicher Freundlichkeit, gutem Wein und echt leckerem Essen verdient. Auch die Rechnung habe ich - übrigens erst nach dem Dessert - vollständig bezahlt. Obwohl ich vielleicht wegen der vage erhoffbaren Möglichkeit, die Töpfe auszulecken, hätte vormachen sollen, dass ich „arm wie ein Mitarbeiter der Madsack Online Service oder, genauer, eines derer Subunternehmen“ wäre und deshalb den Abwasch übernehme...