- Unternehmen beklagen sich über mangelnde Lesefähigkeiten und bieten Nachilfe an.
Neu ist, das auch CHEF-REDAKTEURE und Rechtsanwälte diese Nachilfe brauchen. Denn Markus Haintz schreibt öffentlich, ein Gericht habe (zum Nachteil einer Dritten) einen Strafbefehl erlassen und bezieht sich auf ein Schriftstück der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 16.10.2026, aus dem aber nur hervorgeht, dass vor wenigen Tagen (13.10.2026) ein Strafbefehl beantragt wurde. Schon Kinder wissen, wenn man etwas beantragt (auch laut weinend bei Mutti) wird das nicht automatisch gewährt. Also vermute ich, dass Markus Haintz nur „Strafbefehl“ entziffern konnte und den Rest orakelt. Seinen Worten nach behauptet der CHEF-REDAKTEUR und Anwalt den Erlass aber als Tatsache...
- Narziss ist in der griechischen Mythologie ein Jüngling, der sich in sein eigenes Spiegelbild verliebte
Nun Markus Haintz nennt sich „CHEF-REDAKTEUR“ und „Journalist“. Er berichtet vor allem über sich selbst und sein eigenes Querulieren vor Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mancher würde ihn deshalb stöhnend einen „Narzisst“ vielleicht sogar leichtfertig ein „Großmaul“ nennen. Ich finde, „ICH-Redakteur“ passt.
- Mandantenverrat bezeichnet das Handeln eines Rechtsanwalts oder eines anderen Berufsträgers, der gegen die Interessen seines Mandanten verstößt und dadurch seine Berufspflichten verletzt.
Markus Haintz hat dem OLG Frankfurt am Main Schreiben von mir übermittelt, in denen ich im Dezember 2025 und Juni 2026 darstellte, dass sein Mandant Andreas Skrziepietz im Nachgang von Verurteilungen einen Richter und eine Richterin öffentlich verleumdete und zudem ankündigte, sich künftigen Verfahren durch Flucht zu entziehen. Er vermeint damit eine Rechtmäßigkeit herbeibegründen zu können, dass dieser Intensivtäter mich im Sommer 2025 einen „Denunziant“ nennen durfte. Offenbar hat Markus Haintz nicht begriffen, dass der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt unter Dr. Bub nicht die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Frau Dr. Ina Frost ist, die auf seinen Zuruf zu springen scheint. Bei Frau Frost könnte er mit dem „Quapla“ also durchkommen. Dem Dr. Bub macht er nur klar, dass er einen Straftäter vertritt und beschädigt meiner Meinung nach ohne einen Nutzen für seinen Mandant überhaupt erzielen zu können, die Position und damit die Interessen seines Mandaten. Allerdings gehe ich davon aus, dass sein Mandant, ein nach eigenen Angaben berufsloser Bürgergeldempfänger namens Andreas Skrziepietz, der bei anderen Gelegenheiten als „Dr. med.“ auftritt, dem zugestimmt hat. Weil auch der offenbar auch nicht begreift, was da wirklich passierte. Ich bedanke mich artig für diese, nur mir nützende Lachnummer des Markus Haintz, bin aber, weil ich dafür gewiss nicht dumm genug bin, ebenso gewiss nicht sein Mandant.
- Als Querulant wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führt.
Der ICH-Redakteur Markus Haintz bettelte erst öffentlich um Spenden für die Berufung, legte dabei ein „wasserdichtes“ Urteil des LG Köln vor. Nach meiner Reaktion auf den Unsinn hat er diese angeblich eingelegt. Die RichterInnen des OLG Köln werden Mühe haben, dem ICH-REDAKTEUR der in eigener Sache berichtete, dass er als Rechtsanwalt in eigener Sache für sich selbst klagte (er ist Eigentümer der jeweiligen GmbHs die seinen Namen tragen) und nunmehr selbst Berufung einlegte gegenüber höflich zu bleiben, denn es ist einfach „lächerlich bis blöd“, wenn ein Rechtsanwalt eine Wettbewerbs-Klage gegen eine Person anstrengt, die derart offensichtlich keine Wettbewerberin ist - was auch deutlich im, durch die Berufung angriffenen Urteil steht.
- Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen (zum Beispiel Erklärungen abgeben, Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen) selbst vornehmen zu können oder durch gesetzliche oder bestellte Vertreter vornehmen zu lassen.
Was ich noch nicht völlig offen lege:
Markus Haintz, der sich wohl gerne als „Rechtsanwalt“ bezeichnet sieht, hat mehrere mögliche Angriffspunkte gegen sich selbst geschaffen. Drei dürften davon nach meiner Anzeige Gegenstand ernsthafter staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sein, eine dritte Sache liegt einem Konkurrenten vor, gegen den Markus Haintz sowohl als ICH-Redakteur als auch als Rechtsanwalt öffentlich hetzt („So Done“, Alexander Brockmeier). Dem gebe ich jetzt erstmal Gelegenheit die Beweise zu sichern, zu sichten und dann womöglich eine Klage zu erheben und/oder Beschwerde bei der Anwaltskammer einzulegen. Es geht dabei um ein Handeln oder Unterlassen, welches „einfach nur dumm“ anmutet, deshalb im Ergebnis als für Markus Haintz „absolut rufschädlich“ eingeschätzt wird.














