Da muss Markus Haintz (Köln) wohl weiter und woanders um Spenden betteln: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mir in einer wichtigen Teilentscheidung gegen den Möchtergern-Medienmogul mit Anwaltskarte recht gegeben. Der Beschluss ist zudem allerbestens geeignet, einer voreiligen und falschen Entscheidung der 10. Zivilkammer des LG Frankfurt entgegenzuwirken.
Was weh tun dürfte: Der Anwalt und Selbstdarsteller Markus Haintz verlor gegen den von ihm in kackdummer Weise vor dem LG Kassel (10 T 355/26, Schreiben vom 08.04.2026) als „Querulant“ und „Person in einen psychpathischen Zustand“ geschmähten Rechtslaie. Gegen mich. Schon wieder!
![]() |
| Bildschirmfoto: Der Satz mit dem „Selbstläufer“ ist auch(!) im Hinblick auf das obige Beweisfoto eine „Anwaltsente“. Weiter bettelt Markus Haintz, der auch sonst krass queruliert und Gerichte belehrt (Link) um Spenden in Höhe von € 8.000,00. |
Es geht in der OLG-Entscheidung um einen Streitwert, den der von manchen Gerichten (10. Zivilkammer des LG Frankfurt) nur wegen seines Titels wohl (noch) zu hoch angesehene Markus Haintz im eigenen - also stets niedrigem - pekunärem Interesse absurd hoch angegeben hatte. Der wurde vom LG Frankfurt einfach und ohne ausreichendes Bedenken durchgewunken und nun vom OLG sehr schnell und rechtskräftig von € 30.000 auf € 10.000 gesenkt. Zu dem hatte das Landgericht ganz offensichtlich auch eine Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2019 - 4 StR 426/18 - (noch) nicht gekannt, welche aussagt, dass auch ein Anwalt mit (Ab)Mahnungen durch Gebührenüberhöhung sehr wohl die Straftat des Betruges begehen kann. Und das Landgericht überging die Urteile des BGH vom 12.12.2006 - Az. VI ZR 175/05 sowie das vom 06.05.2005 - I ZR 2/03.
Kernaussage: Der Anwalt hat auch bei einfachen Abmahnungen für sich selbst zuvorderst auch selbst tätig zu werden und darf deshalb dafür keine Gebühren erheben. Hat Haintz aber. Offensichtlich aus Geldgier. Und vielleicht sogar in Schädigungsabsicht, die entnehme ich seinen hässlichen Artikeln:
![]() |
| Bildschirmfotos: Durch diese und solche Äußerungen, die das bundesteutonische „Organ der Rechtspflege“ über sein „trickreich“ in der Schweiz angemeldetes, von ihm eindeutig beherrschtes, aber offenbar nur in Deutschland tätiges Briefkasten-Medienorgan „Haintz.media GmbH“ ejakuliert, mutiert Markus Haintz jedenfalls für mich zum „Hassmaul“. Denn er bringt die dreckigen Beleidigungen mit den Namen zusammen im Titel - was auch seine ganz offene Absicht ist. |
Zurück zum Thema:
Demnach muss man aber über einen niedrig denkenden Anwalt, der für sich selbst abmahnt, diese Abmahnung selbst unter dem Briefkopf der eigenen Anwalts-GmbH verschickt und allen Ernstes eine Gebühr hierfür verlangt, aber auch meinen dürfen, dass diese Kostenberechnung - welche sich als „zu unrecht gefordert“ darstellt und zudem laut dem hier bgesprochenem Beschluss des OLG Frankfurt vom 21. April 2026, Az. 16 W 12/26, erweislich auch noch durch den krass „überhobenen“ (zu hohen) Streitwert überhöht wurde, auch unter Gebrauch des Wortes „Abzocke“ berichten dürfen. Art. 5 GG gilt - auch das scheinen einige Richter(innen) wie besessen zu verneinen (ich habe frühere Erfahrungen damit, s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2011, Az. 25 W 2/10) - auch wenn der Antragsteller das formale Recht hat, sich „Rechtsanwalt“ zu nennen.
Ich rate dem, also nur angeblich „für die Meinungsfreiheit kämpfenden“ Anwalt Markus Haintz dazu, ganz schnell zu handeln. Sonst muss er wohl noch mehr betteln. (LG FFM 10 o 173/26)
P.S. Gegen seinen uneinsichtigen Mandant Andreas Skrziepietz (Hannover) habe ich gestern einen weiteren Verfügungsantrag gestellt. Der sich als „erfolgreich“ gerierende Markus Haintz kann den gerne weiter gegen mich erfolgsfrei vertreten, also nochmals gegen mich verlieren und möge also den abkassieren oder weiter bei Quaknazis, Covidioten, Klimaleugnern, Dummschwaflern und sonstigen Demokratiehassern um Spenden betteln, um - den Eindruck erweckt er durch sein öffentliches Gebettel um Geld selbst - nicht in der Insolvenz zu enden.
Apropos Andreas Skrziepietz: Der „Dr. Hassmich“ hätte wohl getitelt, dass Markus Haintz vom OLG „abgewatscht“ worden sei. Das ist sein Sprachgebrauch. Aber unter gleich klugen und gleichsinnigen findet derlei natürlich nicht statt.









