19.06.2026

Kurznachricht: Die ganz dumme Wut des Prozessverlierers Andreas Skrziepietz
Verleumder aus Hannover will offensichtlich Irre zu Gewalt aufstacheln

Andreas Skrziepietz, ein wohl typischer Mandant des für „betreutes Verlieren“ berühmten Kölner Rechtsplärrers Markus Haintz, verleumdet mich - offenbar aus Wut über einen verlorenen Prozess - als Wähler einer „Kindersexpartei“.

Das nenne ich mal „dumme Wut“ und ich werde in Kürze eine gerichtliche Verfügung an ihn zuzustellen haben. Außerdem werde ich Strafanzeige erstatten und auch dabei darauf eingehen, dass diese Verleumdung in besonderer Weise geeignet und offenbar auch dazu bestimmt ist, Irre zu Gewalt gegen mich aufzustacheln.

18.06.2026

„Betreutes Verlieren“ vor LG Frankfurt: Weiterer Mandant des Markus Haintz (Köln) verliert Prozess.
Ein Fall von bösen Verleumdungen und herzlichen Beleidigungen.

Wenn man bei dem ganz besonderen Kölner Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz nachließt, dann soll man wohl denken, der ist ein Superanwalt, der Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden aus dem Knast hilft und deren „linkgrün versiffte“ Gegnerschaft (bis zur CDU, sogar CSU!) zur Freude der Quak- und Glattnazis, Querfasler, Covidioten, Reichbürger und Putinfreunde schwer zusetzt und diese schädigt. Seine Mandanten entsprechen seiner Werbung und oft genug ist Haintz (in welcher juristischen Inkarnation/Firma auch immer) selbst der Mandant von Haintz.

Dem gegenüber steht: 

(Direkt zum Urteil

Erst vor wenigen Tagen hat das LG Magdeburg in einem Verfahren, in dem der sich selbst für raffiniert haltende Markus Haintz einen kackrechten Videoblogger und Gerichtshansel vertrat, Rechtsmissbrauch bescheinigt und zudem auch dessen Verfügungsklage abgewiesen. 

Sieht so aus als wäre das die Rolle und Bestimmung des „Markus unser Superheld, der dauend auf die Schnauze fällt.“, in welche er sich durch seine Werbung unter Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden selbst begeben hat. Solche sind zwar dreist - aber eben auch „geistig abgekackt“. Da hilft auch kein Doktor(titel).

17.06.2026

Warum Tanken wieder etwas billiger wird...
Oder: Was passiert, wenn Donald Trump seine Verbündeten verärgert und erst konsult, nachdem er den Krieg schon angefangen hat::

Al Arabiya English liegt eine Kopie des aus 14 Punkten bestehenden Abkommens vor, das voraussichtlich am Freitag zwischen Washington und Teheran unterzeichnet wird.

  1. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären – gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg – mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanons. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu unternehmen sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
  2. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu respektieren und von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen abzusehen.
  3. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen – die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann – ein endgültiges Abkommen zu erzielen.
  4. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Störung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen innerhalb von maximal 30 Tagen die volle Verkehrskapazität wieder her; der Schiffsverkehr der Islamischen Republik Iran soll dabei dem Verkehrsaufkommen der Vorkriegszeit entsprechen. Zudem verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
  5. Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht; dabei ist die Notwendigkeit zu berücksichtigen, technische Hindernisse zu beseitigen und Minen durch den Iran zu neutralisieren.
  6. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Seiten gebilligten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
  7. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen der endgültigen Vereinbarung festzulegenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit unterliegt; dies umfasst Maßnahmen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, seien es Primär- oder Sekundärsanktionen.
  8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen – einschließlich des iranischen Bedarfs im Nuklearbereich – in einer endgültigen Vereinbarung angemessen geregelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
  9. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo beizubehalten: Der Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms wahren, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen sowie ihre Streitkräfte in der Region nicht verstärken.
  10. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportleistungen und dergleichen – erteilen wird.
  11. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass – abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung – eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto verbleiben oder transferiert werden – sind für Zahlungen an die jeweiligen Endbegünstigten gemäß Festlegung durch die Zentralbank der Islamischen Republik Iran zu verwenden und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
  12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, der die erfolgreiche Umsetzung der endgültigen Vereinbarung sowie die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überwachen soll. 
  13. Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich der Aufnahme der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung und der fortgesetzten Durchführung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
  14. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.

Nachtrag: 

Donald Trump hat die Richtigkeit bestätigt und ausgesagt, dass er den, gegenüber dem „Obama-Vertrag“ krass nachteiligen Vereinbarungen zugestimmt habe, weil er durch die sinkenden Aktienkurse unter Druck stand.

So ist das, wenn dumme und ultra-korrupte Rechte, durchgeknallte Millionäre und Covidioten regieren. Ave AfD!

16.06.2026

Prozess wegen Verleumdung bzw. Beleidigung in Hannover:
Der Angeklagte Andreas Skrziepietz erschien nicht
Wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Das war sehr informativ! Heute war ja Prozesstermin in Hannover. Andreas Skrziepietz, der übrigens vorige Woche noch munter und lustig war, war um 14:00 in den Raum 2288 des Amtsgerichts Hannover geladen. Und zwar ordnungsgemäß.

Die Richterin war da, die Protokollantin war da, der Staatsanwalt war da und die Zuschauer waren da. Wer war nicht da - und bis dato auch nicht entschuldigt?

  • Der großfressige „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!

Angeklagt ist er - das kann ich sagen - und das ist er auch noch, wegen Verleumdung und/oder Beleidigung, übler Nachrede. In fünf Fällen. Heute vor zwei Wochen hatte der Typ, den ich ohnhin schon als „meinen Stalker“ bezeichnen darf, noch die ganz große Fresse und hat sowohl mich als auch meine Anwältin, die „mutmaßlich Geschädigte“ in dem Verfahren ist, vor der Sitzung noch in dümmster Weise belästigt - bis ich ihm klar machte, dass ich die Justizwache rufen werde wenn er das fortsetzt. Zeugen hierfür: Eine Staatsanwältin S. aus Göttingen, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover (die er auch schon in einer, von dieser als Bedrohung empfundenden Weise begallt und belästigt, sowie öffentlich in niedrigster Weise geschmäht hatte) und deren Begleiter.

  • Skrziepietz, der auch behauptet, „Arzt“ gewesen zu sein - aber sicherlich nicht grundlos nie eine Berufszulassung als Arzt erhielt, hatte unter anderem behauptet, meine Anwältin hätte „gelogen“ als diese vortrug, dass er sich als „Diplomjournalist“ ausgegeben habe. Was er aber getan hat. Und zwar schriftlich. Und vor Gericht. Es gibt keinen besseren Beweis. 

Heute jedenfalls war „Dr. Großmaul“ trotz Ladung nicht da. Die Ladung war ordnungsgemäß, denn diese kann auch mündlich erfolgen und er hat am 2. Juni der Richterin auch bestätigt, dass er verstanden hat, dass er für heute, 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr in den Raum 2288 des AG Hannover geladen war. Zu den Motiven seines Fernbleibens veröffentliche ich mal folgende Theorie:

Der Andreas Manfred Skrziepietz hat seine öffentliche Ankündigung wahr gemacht. Denn am 9. Dezember 2025 wurde er ja schon einmal (aber nicht zum ersten Mal) erstinstanzlich verurteilt und schrieb:

„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.

Als ich mal zu einem Zivilverfahren nicht selbst erschien (ich „muss“[¹] ja auch mal arbeiten, mein Anwalt war da) hatte der sicherlich als „gar mutig“ erscheinen wollende Andreas Skrziepietz öffentlich dumm herum gequakt, ich sei „zu feige“ gewesen, um zu erscheinen. Im Gegensatz zu ihm (es ist ein Strafprozess) war ich zu einer Teilnahme aber nicht verpflichtet.

Was ist er selbst? Und wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Feigheit, veraltet auch als Feigherzigkeit oder Memmenhaftigkeit bezeichnet, ist die Zuschreibung einer kritisch gesehenen oder vorwerfbaren Neigung, sein Handeln durch Angst oder Furcht bestimmen zu lassen. Feigheit wird als ein seelischer Zustand beschrieben, in dem eine Person sich aus Furcht vor einer Gefahr, einem Verlust, vor Schmerz oder Tod einer Aufgabe nicht stellt. Es gibt Zusammenhänge, in denen das feige Verhalten eines Menschen zugleich als ehrlos empfunden wird.“

(Wikipedia

Feige und ehrlos ist es aus meiner Sicht also vorliegend, erst die große Dummfresse zu schwingen und sich dann den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stellen. Was Andreas Skrziepietz getan hat. Es sei denn natürlich, er hat im Hinblick auf seine obige Ankündigung des Fernbleibens eine sehr gute und sehr glaubhafte Entschuldigung.

  • Im nächsten Termin will die Richterin „prozessfördernde Maßnahmen“[²] verkünden. Auch dazu müsse er aber anwesend sein.

Mehr schreibe ich aus Gründen des Gesetzes und meines eigenen Interesses an einer Verurteilung[³] derzeit nicht.

Aber vielleicht bringt er ja ein Attest bei (Krankschreibung reicht nicht), dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Vielleicht sogar, dass das eine Nebenwirkung der Covid-19 Schutzimpfung sei.

P.S. Falls Andreas Skrziepietz seine Griffel an etwas sehr Kleinem hat und sich „vor Freunde einen runterholt“ (modernes Sprichwort über Schadenfreude) weil ich „umsonst nach Hannover gefahren“ sei: Ich hatte meinen Termin verlegt. Nicht zufällig kam das Angebot (eher eine Aufforderung) von der Seite meiner Teilnehmer, so dass ich gar nicht fragen, sondern nur zustimmen musste. Und ich muss denen erzählen, was los war. Und „umsonst“ bin ich auch nicht gefahren - sondern mit dem Deutschlandticket.  Mehr als dass der Termin trotz sicherlich eingehaltener Formvorschriften insgesamt „recht zwanglos verlief“ verrate ich aber nicht.

¹) „muss“: Mir macht mein Job wirklich so viel Spaß, dass das „muss“ fragwürdig ist.

²) Oh. Das kann, u.a. im Hinblick auf seine Fluchtankündigung und sein Verhalten, WIRKLICH VIELES sein ... 

³) Es wurden auch wegen dieses Verfahrens mehrere Ermittlungsverfahren nach § 154 StGB eingestellt.

AG Hannvover: Termin findet statt

Heute 14:00, Raum 2288, AG Hannover.

Es wird interessant, weil wohl entweder das Urteil fällt oder die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet wird.

Das Hass- und Hetzportal „Haintz Media“
„Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz verbreitet antijüdische, rassistische Hetze

Vorab: Um Ausreden wird das „ganz besondere“ - noch - als Anwalt zugelassene Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ nicht verlegen sein. Auch vorab: Ich werde das - aus meiner Sicht womöglich strafbare - Quaknazigelaber hier nicht wiederholen oder weitertragen.

Genauer: Um dumme und durchschaubere Ausreden 

Markus Haintz betreibt spendenbettelnd eine Webseite, es ist eigentlich ein Blog (Software: Wordpress) und lässt darin, ganz ähnlich wie einst der „Kampfverlag“,  sich selbst, aber auch andere „Krassköpfe“ zu Wort kommen. Ich habe davon mal einem Beitrag besondere Aufmerksamkeit geschenkt, genauer: den Kommentaren, die der wohl auch dafür verantwortliche Markus Haintz zugelassen[¹] hat.

  • 26 von 26 Kommentaren stammen von einem „Ingo Neitzke“ der mir wie ein höflich formulierender Julius Streicher vorkommt. Die bewerte ich maximal zurückhaltend (weil der Markus Haintz tatsächlich sehr viel mehr ein „Gerichtshansel in eigener Sache“ als, wie er unrichtig vormacht, ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist) wie folgt: „Alle wirres Zeug voller antijüdischer Ressentiments und den dazu passenden Schwurbler-Theorien! Kurz: Hetze“ 

Der „inhaltlich Verantwortliche“ und Chefredakteur Markus Haintz wird wahrscheinlich behaupten, dass er „keine Kenntnis“ davon habe und falls doch, dass es sich um „zulässige Meinungsäußerungen“ handle. Und, soweit man dann das Gegenteil darlegt, behaupten, dass ein Mitarbeiter die Kommentare „irrtümlich freigab“.  Ich habe deshalb direkt mal nachgeschaut, wer das wohl sein könnte, aber Hermann Esser und Gregor Strasser sind längst tot.

Soweit zu „Organ der Rechtspflege“. Und zu „(Haupt-)Schriftleiter“. So sollte Markus Haintz sich nämlich nur noch nennen.

[¹] § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 278 BGB haben die gleiche Aussage: Der Dienstherr hat das Verhalten seines Gescherres zu verantworten.

 

 

14.06.2026

Rechtsanwalt und Querulant - geht das zusammen?
Der Fall des Markus Haintz (Köln)

Markus, der Medien-Haintz quakt auf „X“, wo Idioten auch das hirnrissigste Zeug verkünden dürfen:

„Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords). Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt: "eine Partei, die in der en Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."“

(Fehler zeichengenau wie in der Äußerung) 

Beweis:


Dazu präsentiert er den von ihm regelmäßig angesprochenen Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen - unter denen er ganz eindeutig nach Zustimmung und Mandaten heischt[¹] - stolz die folgende, mit jedem Verlaub lächerliche Anzeige:


Ich denke, das ist ein Fall des § 188 StGB. Der Jurist Haintz versteckt sich zwar feige hinter einer formalen „Rechtswahrnehmung“ welche nach § 193 StGB besonderen Schutz genießt, aber so wie ich das sehe, hat der Haintz die „Strafanzeige“ (es ist eher eine Quakanzeige), von welcher er - als Jurist - genau weiß, dass diese mangels einer, den §130 Abs. 3 Variante 3 StGB treffenden Begründung folgenlos bleibt, lediglich gestellt um sich damit in der von ihm gesuchten Öffentlichkeit, also insbesonders unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen, hervorzutun[¹].

Denn Ansatz 3 des Paragraphen 130 StGB lautet wie folgt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Mangels einer Nummerierung der Varianten gehe ich davon aus, dass Haintz hier behauptet, dass der Kanzler eine Aussage getätigt habe mit welcher dieser „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung ... verharmlost“ 

Was im Falle einer Warnung vor der AfD aber keineswegs der Fall ist, denn diese Partei wird ganz eindeutig von auch rechtsradikalen Personal und also auch solchen Ideen bestimmt. Was Haintz hier macht ist - ausweislich des von ihm verwendeten Briefkopfes - zu querulieren. Und zwar um sich selbst zu bewerben.

Im Übrigen stelle ich also fest, dass Markus Haintz - neben der Tröte Putins - auch die Tröte[²] der Neu-Nazis bläst. Denn nicht wenige Rechtsextreme argumentieren, dass nicht etwa deren kackdumme Verbalejakulate sondern Vergleiche zwischen ihnen und den Altnazis „Volksverhetzung“ seien. Insbesondere fällt mir da sein so groß- wie auch dummmäuliger[¹]  und mehrfach verurteilter Mandant „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) ein, der dieses „Lied“ singt seit bekannt wurde, dass der sich „toll und klug“ wähnende Hass- und Hetzblogger[¹] wegen Volksverhetzung verurteilt wurde:

Bildschirmfoto: Im weiteren Text behauptet Andreas Skrziepietz (bedingt) vorsätzlich unwahr: „Jörg Reinholz aus Kassel nennt jeden, dessen Weltanschauung ihm nicht gefällt, “Nazi”, z.B. die AfD (für ihn eine “Nazipartei”)” Andreas Skrziepietz behauptet auch, geistig gesund zu sein - krank sind stets nur seine Gegner...

Haintz und Skrziepietz: Da ist offenbar zusammengekommen, was zusammen gehört. Vor dem LG Frankfurt geht es im Übrigen um diese Äußerung - zu der (oder solchen!) sich, so sehe ich das, nur ein „Dummquaknazi“ als „berechtigt“ ansehen kann.

Wie auch immer: Ich werde im Interesse der Steuerzahler die Staatsanwaltschaft  Berlin ersuchen, Haintz die Kosten für die Anzeige - gemäß § 469 StPO mindestens wegen Leichtfertigkeit - aufzuerlegen und ebenso wie auch ich, der Anwaltskammer Köln Anzeige über die unsachliche Werbung und die Nichtvereinbarkeit der Tätigkeit des „Haintz-Medien-Großmauls“ mit der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ - auf welche er sich hoffentlich nicht mehr allzulange berufen kann - anzeigen.

Und diese Staatsanwaltschaft soll die Anwaltskammer darauf hinweisen, dass obiges bei weitem nicht der erste Fall einer offensichtlichen Quatschanzeige zu Werbezwecken des Markus Haintz ist. Die Anwaltskammer kann da nämlich durch das Anwaltsgericht auch Geldstrafen verhängen lassen! Was allerdings nicht viel nützen wird, weil Quatschfasler Markus Haintz in einem solchen Fall einfach in den von ihm umworbenen Kreisen (also unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen)[¹]  um Spenden zu betteln und insbesondere die Quaknazis und deren covidiodistischer Anhang sodann auch noch blöd genug sind, dafür auch noch zu spenden.

Neben mir wollen übrigens noch ein paar Leute mehr, dass sich ein solch großfressiger und sich mit derart krude-dummen Zeug in der Öffentlichkeit bewerbender Querulant nicht „Rechtsanwalt“ nennen darf. Vielleicht schießt ihn aber der Elon Musk vorher mit der ersten Never-Come-Back-X-Rocket, einem X-Iglo und einem Sonnenpaneel Kohleofen auf den Mars. Der ist ja angeblich sein Kumpel... Der Mond ist für das gewaltige Ego des Markus Haintz sicherlich viel zu klein und mir selbst viel zu nahe. 


¹) Unter seinesgleichen, so sagt das Sprichwort, fühle man sich am wohlsten. Ich habe übrigens die Reichsbürger vergessen.

²) Tröte: Gerät mit dem Idioten Krach und auf sich aufmerksam machen.