01.08.2026

Quaknazi-Anwalt Markus Haintz verbreitet absichtlich extrem frauenfeindliche, sexualisierte Beleidigung weiter!
Wann wird der Dumm-Hetzer endlich aus der Anwaltskammer geworfen?

 

Wenn und falls der sich einen „Rechtsanwalt“ und „Journalist“ nennende Dummhetzer Markus Haintz nicht auf das „absurd niedrig“ anmutende geistige Niveau seiner kriminellen Mandanten - nehmen wir Quaknazis wie Andreas Skriepietz oder eben Timm Kellner -  abgerutscht ist, dann nimmt er hier absichtlich an der (wie er selbst schreibt) strafbaren Beleidigung einer Politikerin teil. Das Wort „Bitch“ („läufige Hündin“) unterstellt vorliegend eine ungewöhnliche Promiskuität, die vom „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz dummdreist wiederholte Beleidigung ist also absichtlich sexuell konnotiert.

Es ist auch, wie seriöse Journalisten wissen, absolut nicht notwendig, sogar als „äußerst niedrig“ verpönt, den Name der Beleidigten und die üble Beleidigung in einem Artikel, erst recht in dieser Enge und gar in der Überschrift zu wiederholen!

Der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ Markus HAINTZ nimmt also - einen geistigen Defekt (die Vermutung scheint vorliegend auf) wird er eifrig verneinen - ganz bewusst und vorsätzlich an der, wie er selbst schreibt, strafbaren Hetze seines Mandanten - eines bekannten und bereits heftig verurteilten Quaknazis teil.

Bild: Der Problembürger Timm Kellner in seinen Videos durch die absurde Herzchenbrille, den Weihnachtsmannbart und die rosa Plüschfiguren im Hintergrund. Er verpasst sich selbst die, für einen erwachsenen Mann, höchst seltsame, wenn nicht bedenkliche Anmutung. Vielleicht will er sich ja damit bei einem Kindergarten bewerben.

Der selbst schnell beleidigte und vor Gerichten erheblich querulierende Markus Haintz will übrigens kein (Quak-)Nazi sein, stellt sich aber in seiner Werbung deutlich auf deren Seite. Das er auf diese absurd niedrige Weise und aus niedrigen - nämlich pekunären Gründen - seine Tätigkeit als sogenannter „Rechtsanwalt“ bewirbt und sich so nicht mehr nur „an die Seite“, nicht nur „in eine Reihe“, sondern selbst an die Spitze dummen und kriminellen, rechtsradikalen Volkes, hier eines seiner teils mehrfach verurteilten Quaknazi-Mandanten (hier übrigens Timm Kellner) stellt, und wie gezeigt an deren Straftaten teilnimmt, sollte - besonders im Zusammenhang mit den vielen weiteren ähnlichen Fällen zu seinem Rauswurf aus der Anwaltskammer führen! Denn ich denke, dass das, was das Markus Haintz da dummgroßmäulig betreibt, die Bedingung des § 14 Absatz 2 Variante 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist“) für einen Entzug der Zulassung erfüllt. Sich in der oben zu sehenden Weise an Straftaten zu beteiligen, um daran wohl nicht nur pekunär zu goutieren sondern auch um, so sehe ich das, sich persönliche Befriedigung hinsichtlich des eigenen Hasses zu verschaffen, dürfte für viele mit der formalen Rolle des Markus Haintz als „Organ der Rechtspflege“ unvereinbar sein.

Ich appelliere an die Anwaltskammer Köln, die Konsequenzen zu ziehen und den niedrig denkenden, geistigen Wicht[¹] rauszuwerfen![²]

¹) Beinahe hätte ich, es gab da mal einen „hashtag“, nach dem „ch“ anders fortgesetzt. Aber dann wäre ich ja so wie das niedrig denkende und handelnde Hassmaul und sein Weihnachtsmann Mandant.

²) Ich habe die Anwaltskammer Köln auf diesen Artikel als „Offenen Brief“ aufmerksam gemacht.

Offensichtlich weiteres Strafverfahren gegen „dummquakkriminellen“ Andreas Skrziepietz (Hannover) in Gange

Gegen den schon mehrfach zuvor und zu dem erst erst kürzlich wegen mehrerer Äußerungsdelikte verurteilten „Dummquakkriminellen“ Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) ist offenbar schon wieder Anklage erhoben worden. (Schreiben unten) Bekannten Tatsachen (seinen Artikeln mit den eindeutigen Verleumdungen) zufolge dürfte der Quaknazi wegen besonders dummdreister Verleumdung eines Richters W. und/oder einer Richterin P. des AG Hannover durch öffentliche Schrift vor dem „Kadi“ stehen - die ihn jeweils zuvor strafrechtlich verurteilt hatten - und es könnte hinsichtlich der  Tatsache, dass er ein offensichtlich nur schwer belehrbarer Intensivtäter ist, dieses Mal für eine Bewährungsstrafe und eine Therapieeinweisung reichen.

Das strafrechtliche Erscheinungserbild des Andreas Manfred Skrziepietz wird von der „Merkel-SAntifa“[¹] auf einer, diesem Thema gewidmeten Webseite beschrieben.


¹) Die behauptete Existenz einer „Merkel-SAntifa“, welche eine staatlich finanzierte Terrorgansiation sei, ist eine mehrfach öffentlich geäußerte Wahnvorstellung des Andreas Skrziepietz.

26.07.2026

„Nichtamtlicher Dummschein“ für den querulierenden Markus Haintz - den „Chefredakteur“ und „quakrechten“ Anzeigenhauptmeister aus Köln

(Tatsachen, geschaffen und vorgetragen von Markus HAINTZ himself:) 


Direkt unter seinem, er nennt es sicherlich „Artikel-Anriss“, zitiert der SuperHAINTZ sich selbst:


Der sich wohl für großartig größtartig haltende Anzeigenhauptmeister Markus HAINTZ aus Köln hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich durch öffentliches Ejakulieren von zahlreichen dummen Verleumdungen nach obigem Muster und durch ebenso dummes Querulieren vor Gericht eine „nichtamtliche Bestätigung seiner eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:der ja gerade die Unterlassung verlangt, dass er vorliegend andere unkritisiert verleumde

Gründe:

  1. Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Markus Haintz aus Köln quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug. (siehe oben)
  2. Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt. 
  3. Nur Dumme zitieren sich selbst.
  4. Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch die Behauptung des Markus Haintz, dass Impfungen Verbrechen an der Menschheit seien. Und das hier:

    „Das Gericht kann sich die 29 Anhänge Querulantentum „antun“ oder es lassen, es kann diese aber in seiner Entscheidung nur berücksichtigen, wenn diese durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.“

    “Das Weitbild des Antragsgegners dürfte das Gericht inzwischen kennen.
    Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners
    (sic!) darf aber alles sagen.“

    „Die Kammer, die scheinbar schon Anfang Juli bei Aktenzeichen 934 stand, wäre gut beraten,
    sich den Antragsgegner durch ordnungsgemäße Prozessführungen fernzuhalten. Dies könnte
    sie und müsste es
    (sic!) bei Achtung der ZPO sogar in den meisten Fällen tun. § 78 ZPO ist keine
    „Kann-Vorschrift“, auch die 10. Kammer des LG Kassel hat diese zu achten. Die 10. Kammer
    des LG Kassel tut dies aber nicht, ggf. will die 10. Kammer ja einen Rekord brechen für die
    Kammer mit den meisten Zivilverfahren in einem Jahr (aller Zeiten?). Ob es sinnvoll ist, hun-
    derte „Reinholz-Querulanten-Verfahren“ zu führen (und auch noch so zu bescheiden, dass
    diese das OLG Frankfurt beschäftigen müssen), ist die andere Frage, da können wir der Kas-
    seler Kammer aber nicht hereinreden.“

    (Auszüge aus dem wirklich als „kackdumm“ anmutendem Querulieren des Markus Haintz vor dem LG Kassel, Az. 10 o 934/26, darin sein „Anwaltsschreiben“ vom 15. Juli 2026)

Zu Erstens: Der insoweit schon deutlich querulierenden Rechts Quakanwalt HAINTZ verleumet beide mit dem Vormachen, dass der „politisch abhängige Staatsanwalt“ Liebig die Verfolgung des Mathias Oehmen vereitelt habe.

Klar ist zudem, dass die indirekte Benennung der AfD als Nachfolgepartei der NSDAP und das Verweisen darauf, dass diese nur 51 Tage brauchte um das erste KZ (Am 22. März 1933 erreichen erste Gefangenentransporte das KZ Dachau) einzurichten, eben keine Verharmlosung des Nationalsozialistischen Völkermordes ist, sondern eine Warnung vor einer Wiederholung. Die Strafanzeige des Markus HAINTZ an sich berechtigt ihn also, den Nichtamtlichen Dummschein zu beanspruchen. Das gilt erst recht weil er mit dem Vormachen, der Berliner Staatsanwalt Liebig habe die Bestrafung aus politischen Gründen vereitelt, die Unschuldsvermutung ausschließt. 

Seine blöden Verleumdungen zeugen vorliegend von einer erheblichen geistigen Degression des früher immerhin mal zum Erwerb von Staatsexamen fähigen Dummscheinantragstellers HAINTZ.

Zu Zweitens: Jeder Leser - mit funktionierendem Hirn - wird ihn in Hinsicht auf seine debilen Äußerungn für debil halten. Natürlich merkt das ein Debiler nicht.

Zu Drittens: Das macht Haintz sehr oft. In fast jedem „Beiträge“ auf Haintz.media verweist der selbsternannte „Chefredakteur“ (Er ist kein Journalist, sondern ein blödes Zeug schreibender Hasser und Hetzer) auf seinen, stets ähnlich dummen Sermon bei X, Instagram, oder Telegram.

Zu Viertens: 

  1. Impfungen retten Leben und viele Menschen vor einem Dasein als Schwerstbehinderte, können also kein „Verbrechen an der Menscheit“ sein. Das sie das seien behaupten nur „Schwerstgestörte“, „Hohlbirnen“, sich „Querdenker“ nennende Dummfasler und vorliegend eben Markus Haintz aus Köln - dem so etwas einfaches wie der vorstehende Satz „nicht ins Hirn geht“.
  2. die „die 29 Anhänge Querulantentum“ waren im Kern eine Sammlung seiner eignen querulatorischen Berichte über ähnlich blöde Sinnlosanzeigen wie die obige nebst den ihm selbst gezeigten Schriftstücken. Das behauptete „Querulantentum“ ist also sein eigenes! Und sowas tragen ergo nur Kackdumme kackdummdreist vor.
  3. Das Landgericht hatte ihm schon vorher klar gemacht, dass es die vorgelegten  Fakten beachten kann und werde. Markus, der SuperHAINTZ hat also nur dumm querulierend das Gericht sinnlos belästigt.
  4. Das Gericht wird sich gedacht haben, dass an dem Satz des Antragstellers HAINTZ „Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners darf aber alles sagen“ allerhand falsch ist. Denn tatächlich verfolgt HAINTZ - der ja gerade die Unterlassung verlangt, dass er vorliegend andere unkritisiert verleumden darf, mit seinen zahlreichen Verfahren in eigener Sache und den vielen, ähnlich unbegründeten Strafanzeigen eine SLAPP-Strategie. Das nunmehr sensibiliesierte Landgericht hat ihm aus nahe liegenden Gründen (ohne das Wort „SLAPP“ zu gebrauchen) den Machtmissbrauch ins Heft geschrieben (LG Kassel, Az. 10 o 934/26). Für sich selbst reklamiert der GROSSMAULHAINTZ übrigens die Unschuldsvermutung, die er selbst anderen nicht einmal dann zubilligt wenn die bescheuerten Strafazeigen des SuperMARKUS HAINTZ zurück gewiesen wurden. Es ist also genau das Weltbild, des vermeintlichen größten Strafanzeigensteller aller Zeiten („GröStraZ“), dass andere über IHN nicht sagen dürfen, was er über andere aussagt. Er verwechselt im obigen Satz also Antragsteller und Antragsgegner. Das ist dumm.
  5. Der Hinweis auf die Fallzahl ist die Krönung und Beweis vollständigen geistigen Abkackens des Markus Haintz. Denn es sind ja gerade auch seine Anträge (wie eben die Sache 10 o 934/26), welche die Fallzahlen erhöhen.

Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:

  1. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen. 
  2. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Köln und Berlin) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom ersten April 2025. Und zwar in der auch für Querulanten geltenden Fassung vom ersten April 2026.
  3. Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf, von einem Betreuer begleitet und hinsichtlich Ort und Zeitpunkt durch den Betreuer bestimmt, die Straße überqueren. Die Zuordnung eines Betreuers kann der Herr HAINTZ gern in der für seinen Namen zuständigen Abteilungen 55 des AG Köln, Luxemburger Straße, beantragen. Es wird empfohlen einen Termin unter der Rufnummer 0221 477-1314 zu vereinbaren oder vereinbaren zu lassen und vorher keine Straße unbetreut zu überqueren.
  4. Der Inhaber  dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf sich von einem zur Berufsausübung berechtigten und fähigen Anwalt vertreten lassen und sollte das auch.
  5. Dem Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist, wie jedem anderen auch, die Inanspruchnahme fachärztlicher Hilfe erlaubt.
  6. Inhaber des  „Nichtamtlichen Dummscheins“ dürfen andere Inhaber eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ vor Gericht vertreten, darüber hinaus auch solche, bei denen die baldige Ausstellung eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ alsbald zu erwarten ist. Dies gilt nach den Regel der Logik, weil sich just nur solche von einem Inhaber eines „Nichtamtlichen Dummscheins“ vertreten lassen.
Sonstiges:
  1. Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden
  2. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
  3. Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
  4. Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
  5. Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
  6. Die jeweilige Zurückweisung der von ihm massenhaft getätigten Strafanzeigen kann Markus Haintz gerne jeweils als amtlichen „Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen und seine Querulanz an auch für Gäste gut sichtbarer Stelle an die Wand zu hängen.
  7. Der Unterzeichner dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass der selbst ernannte Chefredakteur Markus Haintz den Inhalt des vor- und hierstehenden angemessen erfassen und bewerten kann.

Bequakt und verquakt!

Jörg Reinholz

Sorglos, am 26. Juli 2026  

24.07.2026

Markus Haintz (Köln) belästigt das Landgericht Kassel per beA:
Das Querulieren des Nochanwalts Markus Haintz (Köln) - Wer ruft die Rettung?

(Vorwort) Markus Haintz ist ein „zunehmend krass durchknallender” Kölner(¹,²) Rechtsanwalt und im Übrigen durch verlorene Klagen, Querulieren und Artikel „feste dabei“, sich selbst auf das geistige Niveau bildungsfreier Urwaldbewohner zu „optimieren“ , hierdurch seinen Ruf gründlich selbst zu zerstören, z.B. in dem er behauptet, Impfungen seien ein „Verbrechen an der Menschheit“. Mit Ausrufezeichen.


(Ich würde ja sagen jene „Goldenen Reiter“, die genau das oder solches voller Stolz austun, brauchen einen Rettungswagen zur Umgehungsstraße.)

Das gilt ganz besonders dann, wenn ein Gericht dem arrogant und dummdreist agierendem Anwalt Markus Haintz die Rechtsgrundlagen der Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im Verfahren der einstweiligen Verfügung bereits geduldig erklärt hat.

Markus Haintz (Köln) belästigt das Landgericht Kassel per beA

Nachdem das Landgericht Kassel dem Kölner Rechtanwalt Markus Haintz in der Sache 9 o 934/26 am 14.07.2026 „den Marsch geblasen“ hat und ihm den Machtmissbrauch vorhielt, hat er am 15.07.2026 wild querulierend protestiert:


 
Scans seines belästigenden Sinnlos-Geschreibsels: Hoffen wir, dass er auf der Fahrt die Lichter der Stadt noch einmal sehen - und sich daran erinnern - kann.

Ich frage noch mal: „Wer ruft die Rettung?“

Der Markus Haintz (auch hier hat er schwer verloren) will wohl Justizsminister der Reichsbürger werden und schon jetzt ernsthaft erwingen, dass die Gerichte seinen Antragsgegnern in einstweiligen Verfügungsverfahren (am besten) entweder gar nicht oder ausschließlich unter dem Anwaltszwang anhören. Ich denke, das geschieht vorliegend, weil, wie er genau weiß und es gerade erlebt hat, ein Anwalt der gegen einen unvertretenen Schlosser verliert, sich bitterst blamiert. Und das geht schnell, wenn man zwar auswendig lernen kann, es aber beim logischen Denken die eine oder andere gröbere Schwäche gibt. Und zwar beim Anwalt!

Unlogisch ist sein dummes Quaken allemal, denn er schreibt ernsthaft:

„Die Kammer, die scheinbar schon Anfang Juli bei Aktenzeichen 934 stand, wäre gut beraten,
sich den Antragsgegner durch ordnungsgemäße Prozessführungen fernzuhalten.“

und weiter:

„Die 10. Kammer des LG Kassel tut dies aber nicht, ggf. will die 10. Kammer ja einen Rekord brechen für die Kammer mit den meisten Zivilverfahren in einem Jahr (aller Zeiten?).“

Überlegen wir das mal in Form eines kleinen Frage-Antwort-Spiels:

Wann gibt es neues Aktenzeichen? 

  • Wenn eine Klage der ein Antrag (oder eine Beschwerde) eingereicht wird.

Wann geschieht dies?

  • Wenn ein Kläger, Antragsteller oder Beschwerdeführer sich erhofft, dass er gewinnt.

Wann erhoffen sich  Kläger, Antragsteller oder Beschwerdeführer, dass diese gewinnen?

  • Wenn diese sich im Recht glauben oder darauf vertrauen, dass diese sachlich grundlos obsiegen.

Wie kann man denn sachlich grundlos obsiegen?

  • Das Gericht mag dem Gegner nicht zuhören und will den Fall schnell vom Tisch bekommen, entscheidet also lieber falsch als zuzuhören und nachzudenken - wie z.B. die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt es zeigt.

Und wann steigen nun die Fallzahlen?

Demnach ist das Gegenteil von dem der Fall, was Markus Haintz da ejakulierte?

  • Ich sehe, Du kannst logisch denken.

(K)ein Witz ist, dass dieser offensichtliche Querulant (s. Schreiben oben und sein gescheiterter Ablehnungsantrag, die inhaltlich ähnlich sind) mich in mehreren Schreiben einen „Querulant“ nennt. Aber ein Verleumder ist Markus Haintz auch: Nehmen wir seine zahlreichen Berichte über seine, von Staatsanwaltschaften wegen des Fehlen eines Anfachtsverdachtes zurückgewiesene Strafanzeigen gegen zahlreiche Dritte und sein blöd-dreistes Vormachen, das wäre (oder würde) geschehen, weil diese aus politischen Gründen eine Bestrafung der von ihm beanzeigten vereiteln und seine nachfolgenden Beschwerden, deren nachvollziehbare Zurückweisung er ja auch zeigt.

¹) Sofern man die „malerische“ Gegend um die Ostheimer Straße 12 auf der falschen Seite („Schäl Sick“) des Rheins zu Köln zählen möchte. Die rechtsrheinische „Innenstadt“ ist, euphemistisch-positiv ausgedrückt, ein „in weiten Teilen heterogenes Gefüge baulicher Strukturen mit unterschiedlicher Bausubstanz, Größe und Nutzung mit sicherlich günstigeren Bodenpreisen und Mieten als die linksrheinische“.

²) Er zog kürzlich zu. Der Raum Ulm-Stuttgart und das Landgericht Ellwangen machten ihn wirklich sehr unglücklich.

 

Die Wahrheit über Markus, den Super-HAINTZ

Er macht ja gerne einen auf „großartig“. Doch das Landgericht Ellwangen schrieb (bestätigt vom OLG Stuttgart, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH) über Markus Haintz (jetzt Köln), der wohl hofft, dass seine Nichtzulassungsbeschwerde recht lange beim BGH liegt, damit er die Rechtskraft verneinen kann) wie folgt:

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) unter Berufung auf seinen Stand und seine Expertise als Rechtsanwalt kritiklos an einer Gesprächsrunde mit Verschwörungstheoretikern teilnimmt, um verschwörungstheoretische Inhalte zu diskutieren, muss sich anlassbezogen entgegenhalten lassen, ein "Verschwörungsrechtsverdreher" zu sein.(Rn.182) (Rn.185)

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) ohne jegliche Anhaltspunkte behauptet, dass die gewalttätigen Ausschreitungen in Brüssel am 23.01.2022 von staatlichen Akteuren herbeigeführt worden seien, muss sich anlassbezogen entgegenhalten lassen, ein "Verschwörungsidiot" zu sein.(Rn.196)

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) gemeinsam mit Mitgliedern der sog. Reichbürgerbewegung demonstriert, muss sich entgegenhalten lassen, deren Ideologie zu teilen.(Rn.237)

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) um Spenden wirbt und dabei explizit um die Angabe des Verwendungszwecks "Schenkungen" bittet, ohne im Hinblick auf eine aktuelle Medienberichterstattung zur fehlenden Transparenz bei der Verwendung der Spendergelder über die Höhe und Verwendung der vereinnahmten Geldbeträge näher aufzuklären, muss sich in der öffentlichen Debatte den anlassbezogenen Vorwurf gefallen lassen, die Geldgeber zu täuschen.

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) über einen längeren Zeitraum staatliche Institutionen in Frage stellt und zugleich mit Rechtsextremisten aus ganz Europa Veranstaltungen plant und durchführt, dem darf das "Pushen von Rechtsextremismus" und "Hetze gegen unsere Demokratie" vorgeworfen werden.(Rn.254)

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) von einer beabsichtigten weltweiten Verbreitung des Coronavirus ausgeht und einen Großteil der privaten und staatlichen Coronavirus-Schutzmaßnahmen rigoros ablehnt, darf verkürzt als "CoronaLeugner" bezeichnet werden.(Rn.262)

  • Wer (wie Markus Haintz es tat) regelmäßig antisemitische Codes, Metaphern und Narrative verbreitet, mit der Verbreitung von Falschinformationen und Verschwörungsmythen Teile der Bevölkerung radikalisiert, mit einem Rechtsextremisten in freundschaftlicher Atmosphäre posiert und sich von diesem interviewen lässt, muss sich entgegenhalten lassen, ein "Hassprediger" zu sein.(Rn.268)

22.07.2026

HAINTZ.quakt + HAINTZ.queruliert = HAINTZ.verliert!
Themen: Aufgaben eines Anwalts; Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren

Der auf Grund eines, von mir gesehenen Wegsehens der Anwaltskammer tatsächlich und allen Ernstes trotz öffentlich bekannter Tatsachen (seines Geschreibsels!) noch als Rechtsanwalt zugelassene Verleumder, Möchtegernmedienmogul und Spendenbettler Markus HAINTZ aus Köln querulierte (wie ich das sehe nur formal für seinen einschlägig multibel vorbestraften Mandant Andreas Skrziepietz) vor dem LG Kassel. In dem Verfahren will Andreas Skrziepietz - der sich wie auch Markus HAINTZ als Feind und nicht etwa Freund der Meinungsfreiheit erweist sobald ihm die Meinung nicht passt - erreichen, dass ein Beschluss des AG Kassel aufgehoben wird, mit dem dieses es verweigerte, mir eine Reihe ehrlicher und auf wahre Tatsachen gestützte, aber dem Andreas Skrziepietz (aus Hannover) wohl genau deshalb nicht gefallenden Meinungen zu untersagen.

HAINTZ.quakt & HAINTZ.queruliert 

Rechtsaußen-Stürmer Markus HAINTZ, der vermittels der bewusst in der Schweiz gegründeten Hasspostille „HAINTZ.media“ zu Werbezwecken unter Covidioten, Querfaslern, Impfgegnern, Quaknazis, Putinfreunden, Reichsbürgern, Klimaleugnern und anderem, das AfD-Nazi-blau liebende und verfassungsfeindlichem Gesindel öffentlich dem Eindruck erweckt, wenn nicht der, so doch ein „ganz großer Zamapano“ der Rechtskunst zu sein und für sein gewaltiges EGO offenbar einen ganzen Kontinent braucht (weshalb seine Mitarbeiter laut Eigenbewerbung des sich großfressig bewerbenden Herrn „HAINTZ.legal“ auf drei, also auch auf zwei anderen Kontinenten leben müssen) „dummquakte“ am 20.05.2026 vor Gericht wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Beschwerdesache
Skrziepietz gegen Reinholz

wird das Gericht gebeten, davon abzusehen, uns rechtlich unerhebliche Eingaben eines nicht postulationsfahigen Querulanten zur Kenntnisnahme zu übersenden.
Wir nehmen gerne rechtlich erhebliche Eingaben entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Haintz
Rechtsanwalt“

Beweis: LG Kassel,  Az. 10 T 355/26

Wem es nicht auffällt: Das höchst selbst schwer querulierende, sich beim Ejakulieren seiner blöden Verleumdung meiner Person zudem so feige wie dreist hinter § 193 StGB („Rechtswahrnehmung“) versteckende „Organ der Rechtspflege“ namens Markus HAINTZ besitzt die Unverschämtheit und (vorliegend auf eine recht ordentlich ausgewachsene narzistische Störung hinweisende) Arroganz, mich in niedriger Verleumdungsabsicht einen „Querulant“ zu nennen - was das LG Kassel kurz vorher seinem Mandant verboten hatte.

Fakt: Da ein Anwalt den Job hat, den Prozessstoff zu versachlichen und zu straffen, hat er mit dieser (und weiteren, ähnlichen) Äußerung(en) vor dem Gericht das Ansehen seiner eigener Person, aber auch der von des ihm vertretenen Andreas Skrziepietz (soweit das überhaupt noch zu gehen vermag) und damit dessen Position krass geschädigt.

Meinung:  Andreas Skrziepietz wieder ist aus mindestens psychlogischen womöglich schon psychiatrischen Gründen (ausweislich zahlreicher gerichtlicher Verfügungen liegt unzweifelhaft ein bis zu Straftaten reichender Hass auf meine Person vor) nicht in der Lage, das zu erkennen oder wahrzuhaben.

Was dann folgte war die Zurückweisung seines Antrages auf eine Televerhandlung nach § 128a ZPO. 

HAINTZ.verliert

Dr. Papadopoulos wies den Antrag zurück. Zur Begründung führte er aus, eine teilweise Zuschaltung von Prozessbevollmachtigten erschwere den ordnungsgemäßen Sitzungsbetrieb in Anbetracht des zwischen den Beteiligten bestehenden Konfliktpotenzials. Sitzungspolizeiliche Maßnahmen wären, sofern sie notwendig würden, kaum durchsetzbar. Zudem sei es beabsichtigt, einen Sühneversuch zwischen den Beteiligten zu unternehmen.

Worauf hin Markus HAINTZ, der wohl Justizgott und Chefpropagandaminister im Wahrheitsministerium („MiniWahr“) des AfD-blauen und „impfungsfreien“ 4. Reiches deutscher Nation werden will, einen Ablehnungsantrag stellte und dabei unter anderem die (übrigens offensichtlich unwahre) Behauptung aufstellte, ein einstweiliges Verfügungsverfahren sei für den „Sühneversuch“ (damit meint das Gericht den Abschluss eines Vergleiches) „ungeeignet“. Weiter rügte Markus HAINTZ „der Einzigartige“, der seine Fähigkeit, den Prozessstoff zu versachlichen und zu verschlanken, schon zuvor (wie oben gezeigt, aber in einem früheren Querulieren vom 8.5.2026 mit fast identischen Inhalt, insbesondere der blöden Verleumdung meiner Person als „Querulant“) selbst negativ unter Beweis gestellt hatte, dass das Gericht „Eingaben eines nicht postulationsfähigen Querulanten berücksichtigt“ habe. Was - bis dahin - schlicht unwahr war, denn das Gericht hatte sich - bis dato - dazu inhaltlich gar nicht eingelassen. Außerdem werde er, er der SuperHAINTZ einen Untervertreter entsenden, der ausdrücklich lediglich dazu mandatiert sei, Anträge zu stellen, also keinem Vergleich zustimmen dürfe. Dafür bin ich dem HAINTZ.großmaul sehr dankbar, denn die Partei, welche einen Vergleich derart rabiat ausschließt, sammelt - so meine Erfahrung - Negativpunkte.

Das Gericht gab Markus HAINTZ jetzt bezüglich seines höchst querulatorisch anmutenden Ablehnungsantrages „tüchtig Bescheid“:

Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren 

„In Hinblick auf den Großteil der Schreiben des Beschwerdegegners dürfte die Postulationsfähigkeit nicht fehlen. Gemäß §§ 78 Abs. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1, 571 Abs. 4 ZPO besteht neben der Einlegung der Beschwerde auch in dem Fall kein Anwaltszwang, dass das Gericht eine schriftliche Erklärung anordnet. Leitet das Gericht der Partei einen Schriftsatz der Gegenseite, etwa die Beschwerdebegründung, zur Stellungnahme zu, ist hierin bereits eine Anordnung zur schriftlichen Erklärung zu sehen (Soltys in: BeckOGK, § 571 ZPO, Rn. 40, beck-online). Erst im Falle einer mündlichen Verhandlung müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Nach § 571 Abs. 4 ZPO bestand folglich - jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem die mündliche Verhandlung angeordnet worden ist - schon kein Anwaltszwang (Schittpelz: Einstw. Verfügung, 5. Aufl. 2026, Rn. 382, beck-online).
Auch darüber hinaus gebietet es das Recht auf gerichtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, dass Eingaben einer nicht postulationsfähigen Partei zur Akte zu nehmen und dem Gegner zur Kenntnis zu übersenden sind. Insofern ist schon kein Verfahrensverstoß, erst Recht kein willkürliches Verhalten des zuständigen Richters ersichtlich.“

schreibt das Landgericht Kassel dem sich fein wähnenden, aber verleumdenden, krass unsachlich agierenden und vorliegend „schwerstquerulierendem“ Nochanwalt und Lautsprecher Markus HAINTZ durch den Beschluss in der Sache 10 T 355/25 vom 7. Juli 2026 ins Gebetsbuch. Ich nehme mal an, dass Landgericht dürfte meine Äußerungen sehr viel mehr als sachdienlich und prozessfördernd empfinden als den unsachlichen Verbaldreck des Herrn Markus HAINTZ.

Ablehnung einer Fernverhandlung (§128a ZPO) durch den Richter ist kein Ablehnungsgrund im Sinne des des § 42 Abs. 2 ZPO

„Ein solches ergibt sich auch nicht aus der Ablehnung der mündlichen Verhandlung im Wege
der Bild- und Tonübertragung. Die genannten Gründe erscheinen nicht unsachlich oder gar
willkürlich.“

(ebenda, Scan des Beschlusses und Texterkennung mit OCR) 

Der vorgestellte Beschluss, der sich für mich wie ein „Greif Dir mal an den Kopf!“ oder auch ein „Pass auf! Wir zeigen Dir mal, wer hier ein Querulant ist!“ liest, ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Sowas wie den vorstehenden Satz muss man immer dazu schreiben - denn sonst verklagen einen durch Berichte über, für diese negative Urteile betroffenen Dreckverspritzer, angepisste Querulanten und Justizpornografen - die gleichzeitig vorsätzlich unwahr behaupten, „Freunde der Meinungsfreiheit“ zu sein.

Ach so, Herr Markus Haintz aus Köln: „Magnam arrogantiam semper profundus casus sequitur.“ („Auf große Arroganz folgt stets ein tiefer Fall.“) Aber offenbar denken Sie, das gelte nicht für Sie. Das dachten alle tief gefallenen. 

20.07.2026

Markus HAINTZ: Ist das noch Spendenbettelei, ein Kampf für oder doch gegen die Meinungsfreiheit - oder gar schon „organisierte Kriminalität“?

Markus HAINTZ ist „pro forma“ Rechtsanwalt, Eigentümer und Geschäftsführer der „HAINTZ legal GmbH“ und auch der „HAINTZ.media GmbH“. Letzteres „GmbH“ würde ich im Hinblick auf die also von Markus HAINTZ verbreiteten Hetze als Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ interpretieren, erstere als solche mit „beschränkter Haftung“ bezeichnen wollen. (Sie können ja mal versuchen, einen Anwalt nach einer Schlechtleistung zu verklagen...)

Markus HAINTZ bettelt um Spenden

Angeblich für seinen Kampf für die Meinungsfreiheit.

Und Markus HAINTZ bettelt, nachdem sein eigener Schädigungs- und Bereicherungsversuch dramatisch fehl schlug (HAINTZ wollte sogar eine „Geldentschädigung“!) wild über eine unfassbare Ungerechtigkeit des Systems quakend, um Spenden für einen von ihm selbst in zwei Instanzen verlorenen Prozess gegen die Freiheit der Meinung, bei ihm eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz zu vermuten (obwohl er im neunazi-blauen HAINTZ-Shirt selbst dazu aufrief, das Grundgesetz - die Verfassung - zu schützen).

Markus Haintz bettelt zudem um Spenden für die HAINTZ.media, welche ich nicht anders als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ nennen möchte. Denn die „beschränkte Hirnleistung“ ergibt sich für mich daraus, dass deren Chefredakteur (er sollte sich „Hauptschriftleiter“ nennen) HAINTZ.himself die Webseite und den Auftritt in sozialen Medien nutzt um andere zu verleumden.

So schrieb ihm das LG Kassel ins Gebetsbuch:

„Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65).“

Grob übersetzt: Markus HAINTZ (in der Inkarnation als HAINTZ.media) hatte den Bundesvorsitzenden der Grünen verleumdet (die euphemistische Wortwahl „unzutreffende Information der Öffentlichkeit“ bedeutet vorliegend genau das) in dem er eine völlig haltlose Strafanzeige gegen diesen stellte um diese zu veröffentlichen. Eine Anzeige, die später wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes(!) zurück gewiesen wurde. Dies beschwerte er, so sehe ich das und auch das Gericht schrieb von Machtmissbrauch, durch den Missbrauch des Titels als Rechtsanwalt:

(Bild und Beweis: (21.07.2026, 09:15) Auch nach Zugang des Urteil, welches Markus HAINTZ die Verleumdung und den Missbrauch seines formalen Ansehens als „Organ der Rechtspflege“ bescheinigt, ist dieser Artikel diese unfassbar blöde Verleumdung noch abrufbar.)

Nachdem ich über die grobe Verleumdung berichtete, zog Markus HAINTZ.himself mit der weinerlichen (und von mir sinngemäß wieder gegebenen) Behauptung vor Gericht, ER würde von mir gar übel verleumdet. Auch mit Briefkopf der HAINTZ.legal und der Angabe er sei Rechtsanwalt. Ich halte solche, offensichtlich ungerechtfertigten Klagen für eine Form des „Betruges“ und genau diese fiese Methode des Überziehens eines Kritikers mit solchen nicht mehr nur extrem kleinlichen und übertreibenden, sondern krass böswilligen und falschen Klagen habe ich schon früher von Seiten krimineller Rechtsanwälte erlebt.

Das Landgericht Kassel schrieb Markus HAINTZ den Missbrauch des Ansehens des Rechtsanwaltsberufes als  „machtmissbräuchlich“ ins „Gebetsbuch“:

„Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze.“

Das Wort „machtmissbrächlich“ kam in meinem Artikel und in der Argumentation vor dem Gericht übrigens gar nicht vor. Diesen Vorwurf hat also das Gericht erkannt. Und das ist richtig, denn der Selbstdarsteller und Möchtegern-Medien-Mogul Markus HAINTZ missbraucht hier zu niedrigen Zwecken insbesondere seine formal zugebilligte Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das Ansehen des Anwaltsberufes - wie eben auch den Umstand, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte solchen gegenüber etwas walten lassen, was ich mit „Zurückhaltung und Vorsicht bis hin zu Strafvereitlung und Rechtsbeugung“ umschreibe, denn ich erinnere mich an eben solche Handlungen zu Gunsten des Günter Freiherr von Gravenreuth (die soweit gingen, dass diesem der damalige „Waffen-KVR der Stadt München“ trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr (und also eindeutig rechtswidrig!) die Knarre beließ mit welcher der irre gewordene „Rechtsanwalt“ sich - gottlob: nur selbst - umbrachte), des verurteilten Chefs der „Berger Law LLP“ (die war auch in Köln!), auch eines Hans Dieter Weber.

Aus dieser „rechtsgrundlagenlos bevorteilenden Ungleichbehandlung“ der „Rechtsanwälte“ durch die Justiz - die in meiner Gegenwart und nach diesem konstanten Erleben der Bevorteilung kriminell agierender „Rechtsanwälte“ niemand bezweifeln möge - resultiert aber eine „Macht“. Auch mit seinem Missbrauch dieser, ihm informell, nur auf Grund des Berufes ohne gesetzliche Grundlage gegebenen Macht wirbt Markus HAINTZ also um Spenden.

Zudem beauftragt die HAINTZ.media GmbH des Markus HAINTZ die HAINTZ legal GmbH des Markus HAINTZ damit, Strafanzeigen zu erstellen und Briefe an Ministerien zu schreiben. Mithin dienen die Spenden also gar nicht einem Kampf „für Meinungsfreiheit“ sondern einem Kampf dafür, andere zu zu verleumden und deren Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Man könnte denken, Markus HAINTZ „hat es nicht so mit der deutschen Sprache“ und verwechselt eine allgemeine „Meinungsfreiheit“ mit seiner „Deutungshoheit“.

Für den nächsten Abschnitt möchte ich etwas voranstellen:

Die während der Corona-Epedemie auffällig gewordenen Masken-, Impf- und Maßnahmegegner gelten mir als arrogantes, egozentrisches, unsolidarisches - schlicht asoziales - Gesindel. Ich erinnere mich mit Grausen an den üblen Typ (das W-Wort wäre angebracht), der die Maske an der Stelle trug, wo der Hahn den Kamm hat, und rotzrech in die Kamera sagte: „Was wollt Ihr denn? Ich trage doch die Maske!“ Wer sich im Augenblick des Angesichts des dummdreisten Handelns solcher Idioten nicht reflexartig die Wiedereinführung der Prügelstrafe in Form einer kurzen Serie sofort zu verteilenden „Watschen“ wünscht (und das nach einem Augenblick des Nachdenkens wieder verwirft) deucht mir als geistig nicht ganz gesund. Wer die Äußerung des Covidioten „gut“ fand gar oder „gut“ findet sollte dringend zum Psychiater und keine Straße mehr ohne Begleitung überqueren.

Spenden für verurteilte Ärztin

Da komme ich zurück zu Markus HAINTZ. Der bettelt nämlich auch um Spenden für eine straffällig gewordene und rechtskräftig verurteilte Ärztin, die „anno Corona“ gegen „kleines Geld“ seriell Maskenbefreiungen ausstellte - ohne die Patienten untersucht zu haben.


Die Atteste der insoweit kriminellen Ärztin, die laut Presseberichten auch ein vorläufiges Berufsverbot erhielt und sich nunmehr in einer Privatpraxis mit fragwürdigen Behandlungsmethoden wie „Orthomolekulare Medizin“ versucht, enthielten keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb den angeblichen Patienten das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Bitte den letzten Satz gut merken)

Anmerkung:

„Betrug“ i.S.d. § 263 StGB war das übrigens nicht: Die Käufer wussten (oder hätten bei geringem Nachdenken wissen müssen), dass diese ein unwahres und deshalb prospektiv untaugliches Attest erwarben. Die Covidioten haben, als Fanboys oder Fangirls, halt für ein „wie ein Attest aussehendes Autogramm mit Grußworten“ gezahlt...

Es gibt da einen Bezug zu ihm selbst:

Markus HAINTZ himself lief bei bei Demonstrationen ohne Maske herum und hatte mindestens einmal vor Gericht versucht, den Zugang mit einem solchen Attest zu erzwingen. Ob Dr. Jiang etwa diejenige ist, die seine Maskenbefreiung ausstellte? Das liegt zwar nahe, aber ich weiß es nicht. Was ich aber aus der Südwestpresse weiß:

  • Anfang 2021 gab es einen Eklat am Amtsgericht Göppingen: HAINTZ wurde der Zutritt zum Amtsgericht Göppingen verweigert, da er im Gerichtsgebäude keine Maske tragen wollte. Das Gericht bestand auf der Einhaltung der geltenden Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes.

    Das Gericht begründete die Entscheidung in der Sache vor dem AG Göppingen wie folgt:

    • Mangelhafte Diagnoseangaben: Das von HAINTZ vorgelegte ärztliche Attest erfüllte nicht die rechtlichen Mindestanforderungen. Es enthielt keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb ihm das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Da ist der Satz, den sich meine Leser gut merken sollten!)
    • Fehlende Überprüfbarkeit für das Gericht: Nach der damals gefestigten Rechtsprechung mussten Atteste so formuliert sein, dass Richter die medizinische Notwendigkeit einer Befreiung selbst prüfen und nachvollziehen konnten. Ein bloßes pauschales Attest ohne nähere Begründung reichte dem Amtsgericht Göppingen nicht aus.
    • Gleichbehandlung und Infektionsschutz: Da das Attest als „ungenügend“ eingestuft wurde, griff die allgemeine Maskenpflicht im Gerichtsgebäude, die dem Schutz aller im Gebäude befindlichen Personen diente.
  • Es folgte ein erfolgloser Befangenheitsantrag: Als Reaktion auf den Vorfall legte HAINTZ einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin ein. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Göppingen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Gebäude weiterhin vollumfänglich gelte. HAINTZ fügte sich schließlich am Folgetag den Bedingungen und betrat den Gerichtssaal mit Visier bzw. Maske, um seine Mandantin zu vertreten.

Dies war flankiert von Klagen gegen Maskenpflichten: HAINTZ ging auch juristisch erfolgsfrei gegen allgemeine Maskenauflagen vor. Beispielsweise scheiterte er auch mit einer von „Seuchenvögeln“ angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die sich gegen die Maskenpflicht der Stadt Ulm bei sogenannten „Corona-Spaziergängen“ richtete.

Neue Spendenbettelei mit Bezug zu Markus HAINTZ und zu einer Strafsache:


Auf HAINTZ.media finden sich zahlreiche Beiträge einer Janine Beicht, die Katzen mag - aber straff für die AfD wirbt, deren oft menschenverachtenden Positionen bekannt sind. Janine Beicht wieder betreibt auch eigene Sozial-Media-Konten und ihr Name taucht auch in anderen, neorechten Medien auf. Diese schreibt:

„Bitte unterstützt mich bei meiner rechtlichen Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung. Mir wird aufgrund eines historisch-kritischen Posts auf X vorgeworfen, dass ich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost hätte, was nicht der Fall ist.“

Über die ihr vorgehaltene Tat kann ich nichts sagen: Ich weiß nicht um welche Äußerung es geht, der Vorwurf der Volksverhetzung kann und muss sich noch als falsch oder richtig erweisen, mein eigenes Vertrauen in Staatsanwaltschaften ist in Hinblick auf die hohe Zahl eigener Freisprüche - nach wirklich „sportlichen“ Anklageerhebungen - auch begrenzt. Ich weiß (und mich interessiert) nur, dass Janine Beicht offensichtlich für die HAINTZ.media tätig ist und selbst über das Ermittlungsverfahren (also nicht einmal eine Anklage!) veröffentlicht. Und, ich will es deutlich sagen: „Nein! Mir ist keine Äußerung von Janina Beicht gegenwärtig, welche ich für strafbar halten würde.“ Was nicht heißt, dass ich dieser auch nur irgendwie zustimme. Außerdem lese ich bei weitem nicht alles, was diese so „austut“.

Gar nicht gefällt mir ihr ...

„PS: Sollten die Unterstützungszahlungen meine gesamten Anwaltskosten übersteigen, werde ich den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen an andere Opfer willkürlicher Strafverfolgung für deren Verteidigung spenden.“

... denn auch mein Lieblingsquaknazi Andreas Skrziepietz sieht sich als „Opfer willkürlicher Strafverfolgung“ - ist aber wegen übler und niedriger Verleumdungen verurteilt worden. Ebenso „willkürlich verfolgt“ wird wohl (nach der sehr speziellen Ansicht der Janine Beicht) diese merkwürdige Bart- und „Opas-gegen-Rechts“-Shirträger„in“, Sven(ja) Liebich der mit wildem Rumschreien vorm Gerichtssaal nicht verhindern konnte, ausgeliefert und zwecks „Langzeiturlaub“ mit dem „Reisedienst der deutschen Justizvollzugsanstalten“ nach Zeithain verfrachtet zu werden. Denn auch kleine Pimmel gehören in den Männerknast. Da stimmen mir ganz bestimmt auch viele AfD-Mitglieder zu. Wird da etwa für den gespendet? Wird dieser verurteilte Kriminelle über das Konto der HAINTZ.legal finanziert?

Klar übertreibe ich mit der Frage: „Ist das schon organisierte Kriminalität?“!

Aber die Spenden, um welche Janine Beicht offensichtlich in einem covidiodistischen, auch rechtsrextremen - also menschenfeindlichen, allerdings katzenliebenden Umfeld bettelt, sollen auf ein Konto der HAINTZ.legal GmbH unter Angabe eines Aktenzeichens der Kanzlei gehen. Und genau das kommt mir beim „Supermariomarkus-HAINTZ“ etwas zu häufig vor: Spendenbettelei im Zusammenhang mit (dem Vorwurf von) Straftaten und, in seinem eigenem Fall, dem Überziehen von Kritikern mit  ungerechtfertigten Prozessen und dem Ausstoßen eigener Verleumdungen durch Markus HAINTZ. Dazu die persönliche Verquickung des gegenseitigen Tätigwerdens: „Organisiert“ trifft zwar zu, aber von „organisierter Kriminalität“ spricht die Justiz erst wenn weit mehr vorliegt.

Nichtdeszutrotz gilt: Mir kommt das öffentliche Handeln des Markus HAINTZ immer mehr so vor, als wolle er ein Consigliere der neurechten Szene aus AfDlern, echten Neonazis, Covidioten, Reichsbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und kriminellen Quaknazis und krassen Maulkriminellen sein. Und ich bin der Ansicht, die Anwaltskammer hätte den, den Beruf auf besonders niedrige Art (ich nenne hier „Hetze“ und „Verleumdung“ - siehe obiges Bildschirmfoto) und zu niedrigen Zwecken (hier der Selbsterhöhung) missbrauchenden „Lumich“ längst rauswerfen sollen.