Andreas Skrziepietz hat sich ja neulich eine einstweilige Verfügung eingefangen.
Im Beschluss des LG Kassel, Az. 10 o 159/26 (Reinholz ./. Skrziepietz) vom 16.02.2026 heisst es:
Hannover liegt nur etwa 45 km von Hameln entfernt. Wenn der ehemalige Medizinstudent Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (ist jetzt 58) die wohl jedem deutschen Kind geläufige Geschichte des „Rattenfängers von Hameln“, der mit seiner Flöte bekanntlich nicht etwa „Ratten“ sondern „Kinder“ fing, nicht der Äußerung des Bundespräsidenten zuzuordnen vermag und herumschwafelt, dass dieser die Wähler der AfD als „Ratten“ hingestellt habe, dann kann ich entweder von einem „gröblichen Bildungsmangel“ oder eben einer frühzeitigen geistigen Degression desselben ausgehen. Es sei denn natürlich, der Dr. „Hass- und Hetzblogger“ hat die Äußerung des Bundespräsidenten in der Absicht, (übrigens auf die blödest denkbare Weise) Hass zu verbreiten, absichtlich „nur ein wenig fehlinterpretiert“.
Der sich sicherlich selbst für „fein und sauber“ haltende und vor allem als „ehrlich“ ausgebende, und außerdem seine geistige Gesundheit und überragende Intelligenz sicher bei jeder Gelegenheit besonders betonende Herr „Dr. Verleumdikus“ Andreas Skrziepietz aus Hannover, der Ende 2024 (um das Weihnachtsfest herum wollte er sich ein Geschenk machen) vor Gericht behauptete, er sei „weder verurteilt noch angeklagt“ zudem sehr schnell damit ist, andere in öffentlicher Schrift als „Lügner“, „Querulanten“, „Denunzianten“, „Psychos“, „Narzissten“, „Slumbewohner“ und dergleichen mehr zu verleumden, sogar das Wort „Kinderficker“ benutzt, um seinem niedrigen Hass gegen die Grünen Ausdruck zu geben, hat mal wieder eine Sinnlos-Strafanzeige erstattet.
Gegen meine Anwältin. Diese habe „Betrug“ begangen, als sie darlegte, dass Quakanzeigenhauptmeister Andreas Manfred Skrziepietz, den Bundespräsidenten als „Ratte“ bezeichnet hatte. Wie das ausgehen muss erschließt sich aus dem oben zitierten Urteil. Ich halte, weil es weit mehr als diese sinnlose Strafanzeige gibt, dem Andreas Manfred Skrziepietz den Missbrauch des Rechtssystems vor.
Ich empfehle dem also weiterhin frustrierten und durch die, als zwingend anzusehende Erfolglosigkeit seiner Strafanzeige bald noch mehr frustrierten Andreas Skrziepietz sehr dringend die Inanspruchnahme seiner Krankenversicherung und also den Besuch bei einem Psychiater und Neurologen. Denn inzwischen dehnt der ehemalige Medizinstudent, der kein Arzt ist und auch das hierfür notwendige Praktikum nie geleistet hatte, sein „Stalking“ (das kann man durchaus auch vermittels Strafanzeigen - insbesonders solche unbegründeten - oder dem unprovoziertem, wiederholten und beleidigenden Insistieren begehen) auf meine Anwältin aus.
Der aktuell 58-jährige Andreas Manfred Skrziepietz fällt immer wieder durch krude Gedankenmuster auf: So behauptet er großdummmäulig, er habe „nicht gelogen“ als er vor Gericht behauptete, er habe ein „Journalismus-Diplom“, er halte nämlich sein Zertifikat über die Teilnahme an einer Ausbildung zum „Webredakteur“ für ein „Journalismus-Diplom“ und jeder könne ein „Jodeldiplom“ ausstellen - will aber zugleich wissen, dass „Privatdozent“ ein „geschützter Titel“ sei. (Wir sind nicht in Russland: „Privatdozent“ ist anders als „Diplom“ nur eine „Bezeichnung“ und auch ausdrücklich keine „akademische Würde“ i.S.d. § 132a StGB) Ich halte seine darauf bezogenen Äußerung(en) für einen von vielen Gründen, ihm ernsthaft nahezulegen, einen, hinsichtlich seiner offensichtlichen Probleme sachverständigen Arzt oder eine solche Ärztin aufzusuchen). Apropos „Arzt“: Skrziepietz trötet, ein „Arzt im Praktikum“ stehe für ihn mit einem Arzt gleich, so wie ein „Proberichter einem Richter“ - weshalb er „Arzt“ gewesen sei. (Ja. Es ist so schlimm um ihn bestellt!) Und er hielt sich anno 2024 für berechtigt, zu behaupten, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er zu meiner „Zielscheibe“ wurde - dabei hatte er mich seit dem Jahr 2022 immerwieder dumm quakend z.B. als „Dummholz“ beleidigt und auch öffentlich verleumdet - weshalb diese Behauptung entweder auf eine recht ordentlich ausgeprägte Demenz hindeutet oder gelogen war.

