03.02.2026

Hurra! Der „Superquerulator“ Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“ Hannover) ist nach dummer Beleidigung eines Richters quasi schon auf dem Weg in die „Klapse“

Präambel: Und wieder „fickt sich“ der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch eine dumme Veröffentlichung „selbst ins Knie“ und demonstriert deutlich seine geistige Degression auf das Niveau eines siebenjährigen. 

Es ist gerade ein wenig mehr als Monat her, dass ich berichtet habe, dass der bekannte kriminelle Quaknazi  Andreas Skrziepietz nach einer offenbar endlich empfindlichen Verurteilung den Hannoveranischen Amtsrichter „Olaf W.“ u.a. als „Mitglied einer Terrorjustiz“ beleidigte:

Weiter schrieb Dr. „Heulsuse“ Skrziepeitz über den Richter: „Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.

Der Zusammenhang mit dem Folgenden ist evident: 

Der „Superquerulator“ Skrziepietz  (a.k.a. „Docmacher“ Hannover) heult jetzt  in der ihm zu tiefst eigenen Dummheit öffentlich über ein weiteres, offensichtlich  gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren: 

Zuerst einmal eine Nachricht: Nicht der Richter - ich war das!

Denn ich habe - just weil der kriminelle Quak- und Dummkopf mich öffentllich einen „Denunziant“ nennt und auch sonst übel beleidigt und verleumdet - dem Präsident des Amtsgerichts Hannover über die verleumdende Beleidigung des Richters - und darüber, dass ich den Richter aus der Äußerung heraus erkennen konnte, informiert. Falls Andreas Skrziepietz es auf ein Verfahren ankommen lassen will: Ich komme gern als Zeuge - und bleibe dann bis zum Schluss, damit ich das Urteil berichten kann. Soll mich der Dr. „Dummquak“ doch ruhig auch dafür hassen...

Was der mir wegen seiner hässlichen-dummen Hassschriften (und Verurteilungen) als „krass dummes Würstchen“ geltende Andreas Skrziepietz offenbar auch nicht weiß:

In solchen Fällen stellt nicht etwa der Richter oder die Richterin selbst den Strafantrag - das macht der Dienstherr  im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht. Also vorliegend der Präsident des Amtsgerichts Hannover, dem ich höchstselbst genau das allerwärmstens empfohlen habe.  Das war es dann also auch mit dem „Beweis der Voreingenommenheit“. Der Richter selbst ist in dem Verfahren zwar auch Geschädigter, aber eben nur Zeuge.

Und das hat auch System: Sonst könnte ja jeder kriminell versiffte „Querquakkopp“, so wie hier vorliegend, den Richter oder die Richterin nach Herzenslust beleidigen und so entweder aus dem Verfahren „kegeln“ oder trotz strafbarer Beleidigung straffrei bleiben. Dieses Verhalten krimineller und psychisch malader Querulanten ist seit langem - seit Jahrhunderten - bekannt - da hat der Gesetzgeber also längst vorgesorgt. 

Ich sag es dem „Dr. Quakquak“ mal direkt:

„Toller Trick“, Herr Skrziepietz! Aber, wie eben die Gegenmaßnahmen, auch schon im Kindergarten bekannt. Wenn Sie „Schlaumeier“ das nicht wissen, dann sind Sie - so Ihre eigenen Maßstäbe - schlicht „dumm“. 

Ich bin mir fast sicher, dass Dr. „Hasskopp“ Andreas Skrziepietz für diese „Nummer“ nicht einfach verurteilt wird. Ihm wird wohl eine Haftstrafe angedroht und eine (zunächst vorläufige) Einstellung mit der Auflage gemäß § 153a Absatz 1 Nr. 8 StPO angeboten. Also sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).

 Warum ich mir da sicher bin? Ich würde das - wäre ich Staatsanwalt - genau so machen. 

Mein Motto wäre also:

„Was wählen Sie: Knast oder Klapse? Herr Andreas Manfred Skrziepietz?“

Übrigens kann es gut sein, dass er nun ohnehin psychiatrisch begutachtet und sodann auch (nach einem Hinweis ans Betreuungsgericht) entmündigt wird. Sein Vormund bekommt u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwecks Durchsetzung notwendiger Behandlung und gesundheitlicher Vorsorge, zu dem das Bestimmungsrecht über die Veröffentlichungen seines „Mündels“ - und was der dann verfügt ist mir jedenfalls sonnenklar.

Der „Dr. Irre“ Skrziepietz empfiehlt anderen in der ihm eigenen, krankhaft-dummen und hässlichen Beleidigungsabsicht Haledol. Das wird ihm selbst (und den durch die alsdann unterbliebene Straftaten nicht geschädigten) sicherlich gut tun.

02.02.2026

Es „skrziepietzt“ wieder - Konkretisierung zweier Berichte - Weiterer Verfügungsantrag gegen den Kriminellen ist gestellt

I.
Andreas Manfred Skrziepietz teilte öffentlich(!) mit, dass seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung (28. September 2020) nicht etwa das Verteilen von Hinderbildern zu Grunde lag, sondern die Tatsache, dass er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Die dreckige Absicht ist so oder so offensichtlich. Ich zitiere seine Äußerung vom 28. Januar 2026 wie folgt:

„Ich [Andreas Skrziepietz, Hannover a.k.a. Docmacher] wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.“ 

Mit der  „Kinderfickerei“ hat er es immer wieder, weshalb ich ihn einen „Julius-Streicher-Ersatz“ nenne (wogegen der „Dr. Hasstat“ Skrziepietz allen Ernstes klagt) und nun auch die Frage nach seinen eigenen Phantasien stelle. Es gab allerdings anno 2020 mindestens ein Ermittlungsverfahren gegen den wohl bekanntesten (und wohl auch dümmsten) Quaknazi und Hitlerbildverteiler Hannovers. In den Akten findet sich:

StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20: 

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der  BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl. der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden.

Mit „BESCH“ ist Andreas Skrziepietz, Hannover (a.k.a. Docmacher) bezeichnet. 

Der kriminelle Großkotz Skrziepietz verlangt allen Ernstes eine Unterlassungserklärung... „Wie dumm kann man sein?“ - frage ich Ihn. Denn höchst offensichtlich fehlt es an einer Ehrverletzung.

II. 
Andreas Manfred Skrziepietz behauptet, dass im Dezember kein Strafbefehl gegen ihn ergangen sei. Er hat aber schon einmal in dieser Frage gelogen: Vor dem LG Frankfurt (Einstweiliges Verfügungsverfahren, Az. 2-03 o 97/24) hatte er lügend behauptet, er wären NICHT wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Da genau diese Außerung Gegenstand seines Verbotsverlangens war und weil er auch beantragt hatten, die Verfügung ohne meine Anhörung zu erlassen, ist das „per definitionem“ ein Prozessbetrug. 

Was den Strafbefehl betrifft: 40 Tagessätze wegen der Beleidigung und/oder Verleumdung eines Bürgers der Stadt Bonn wurden im Dezember 2025 durch die StA Göttingen (mindestens) beantragt. Womöglich habe ich also allenfalls jemanden „die Überraschung verdorben“. Ist aber keine echte Überraschung, weil der sich durch seine Veröffentlichung selbst als „völlig intelligenzfrei und deshalb uneinsichtig gerierendes Großmaul“ gerierende Andreas Skrziepietz vorher sicherlich Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Im Hinblick auf früheren, gröblichst unwahren Vortrag vor den Gerichten (er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, u.v.a.m. auch der grob unwahren Behauptung er habe ein „Journalismus-Diplom“; kenne mich nicht - obwohl Skrziepietz mich vorher fast 2 Jahre lang mit immer wiedekehrenden Beleidigungen stalkte ) und seinen vielen unwahren öffentlichen Behauptungen ist sein Vorbringen zudem auch nicht glaubhaft.

So habe ich habe am Sonntag einen Antrag auf den Erlass einer einer einstweiligen Verfügung gestellt. Dieses u.a. weil er in dreckiger Verleumdungsabsicht behauptet, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen - ein solcher wurde aber nie beantragt, geschweige denn erlassen) 

Seine dreckige Verleumdungs- und Schädigungsabsicht ist höchst offensichtlich. Der insoweit als Intensivtäter anzusehnde „Dr. kriminell“ wurde ja schon sehr oft deswegen verurteilt. 

Es wäre bessser, Andreas Skrziepietz würde sein Schandmaul halten und einen Psychiater aufsuchen (auf eine Psychiaterin würde er wohl nicht hören) - denn sonst landet er noch im Knast oder in der Klapse. Vor dem Knast fürchtet er sich ja schon so sehr, dass er (selbstangeblich) seine „Republikflucht“ plant

 

31.01.2026

Apropos „Lüge“ - Die Trump-Faschisten lügen krass oder sind geistig umnachtet. Wahrscheinlich beides!

Die Trump-Faschisten hatten den Wählern doch vorgemacht, dass diese die „ehrliche Alternative“ zur demokratischen Partei seien.

Jetzt lese ich:

"Wir begrüßen dieses Treffen, da es zeigt, dass Russland sich für den Frieden in der Ukraine einsetzt", schreibt Witkoff 

Nicht zu fassen!  Russland führt einen illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine, terrorisiert die Zivilbevölkerung und Donald Trumps Mann für's Russische furzt allen Ernstes aus, dass „Russland sich für den Frieden in der Ukraine einsetzt“?

Ich frage mal ganz unverschämt: Was hat Putin (oder wer auch auch immer) wem für diese Lüge versprochen oder bezahlt? Oder ist Witkoff „geistig umnachtet“?

Speaking of "lies" – the Trump fascists are either blatant liars or mentally deranged. Probably both!

The Trump fascists had led voters to believe they were the "honest alternative" to the Democratic Party.

Now I read:

"We welcome this meeting, as it shows that Russia is committed to peace in Ukraine," writes Witkoff.

Unbelievable! Russia is waging an illegal war of aggression against Ukraine, terrorizing the civilian population, and Donald Trump's man in charge of Russian affairs is seriously spouting off that "Russia is committed to peace in Ukraine"?

Let me ask quite rudely: What did Putin (or whoever) promise or pay whom for this lie? Or is Witkoff "mentally deranged"?

 

„Dreist und entsetzlich“ - Das Verhalten des Hochstaplers, Lügners und Prozessbetrügers Andreas Skrziepietz (Hannover)
Oder: Ein krimineller, verleumdender Psychopath nennt mich „Psycho“...

Der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - ein „Hochstapler vor dem Herrn“, der einst verbreitete, ein „Medizinjournalist“, auch ein „Spezialist für Traumatologie“ (Verletzungen) zu sein (für letzteres muss man Chirurg sein - Skrziepietz war aber nicht mal approbierter Arzt!) Tatsache ist: Skrziepietz hatte vor mehr als 30 Jahren mal eine Praktikumszulassung - aber der „Spezialist“ hatte, das schrieb er mir selbst, das Praktikum für die Zulassung als Arzt notwendige Praktikum nicht geleistet...). Nicht nur das: Der Hochstapler hatte zur Begründung eines Schadensersatzanspruches dem AG Hannover (Az. 409 C 10237/24) dreist und vorsätzlich unwahr vormachen wollte, dass er ein  „Journalismus-Diplom“ habe - welches er dann auf meine Einrede in der mündlichen Verhandlung und die Rückfrage der Richterin hin nicht vorweisen konnte. Offensichtlich durch seine miesen Lebensumstände frustriert ejakuliert Andreas Skrziepietz eine Verleumdung nach der anderen - wahrscheinlich hat er gegenwärtig einen „Schub“, denn das er selbst dissozial-narzistisch gestört ist, das ist die für jede und jeden (eigentlich) leicht erkennbare Nachricht „zwischen den Zeilen“ seines wirren, oft strafbaren Geschreibsels (Beispiel).

Selbiger Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet mich öffentlich, behauptet dummdreist und wissentlich also vorsätzlich unwahr, er habe mich „zweimal beim Lügen erwischt“.  

Ich entgegne: „Der Typ ist nichts anderes als ein krimineller Lügner und Verleumder“:

Andreas Skrizipietz (a.k.a. „Docmacher“ wurde anscheinend nicht oft genug und vor allem viel zu mild verurteilt. Jedenfalls begeht der sich als „klug, fein, sauber, rechtstreu und ehrlich“ hinstellende Herr Andreas Manfred Skrziepietz geradezu eine Straftat nach der anderen. Hassdelikte zu begehen ist offenbar sein Fetisch - ohne dem zu frönen der Andreas Skrziepietz offenbar keine Befriedigung mehr erlangen kann. Der Typ sollte zum Psycho-Doktor gehen und seine „Birne“ mal in die „Röhre“ (MRT) schieben lassen - sein geistiges Abkacken, wie es in den öffentlichen Schriften des Andreas Skrziepietz aufscheint (und durch die Verurteilungen und Strafverfahren noch klarer leuchtet) kann ja organische Ursachen haben.

Was Skrziepietz als „Lüge“ darstellt:

 1.) 

Dr. „Dummquak“ Andreas Skrziepietz gallt:  

„Psycho-Jörg Reinholz hatte ja behauptet, daß ich seinen Bundespräsidenten als “Ratte” bezeichnet hätte. Seine Anwältin Lügen-L******* hatte diese faustdicke Lüge ungeprüft übernommen.“ 

Ist das eine faustdicke Lüge?

Da kann ich ihm helfen: Dr. „Hass“ Andreas Skrziepipetz hatte am 04.08.2025 wie folgt öffentlich geäußert:

„Lupenreine Demok-ratten eben, so wie der schlechteste Bundespräsident aller Zeiten,“

Damit steht dann fest, dass nicht etwa ich, sondern der das „gar arme Opfer“ spielende Andreas Manfred Skrzipietz gelogen hat. Der Lumich ist übrigens aktuell angeklagt, weil er meine Anwältin beleidigte - und was macht er? Er beleidigt diese dummdreist weiter. Wem fehlt es noch an einem Beweis dafür, dass der in der Vergangenheit mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung verurteilte Quaknazi „schwerstgestört“ ist? 

2.) 

“Aber damit nicht genug. Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwältin Stegen zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”.

Ich kann ihm sagen, um was es da ging. Der Antrag auf Akteneinsicht bei der StA Göttingen wurde von meiner Anwältin im Telefongespräch u.a. auch damit begründet, dass Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 97/25) einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung stellte und mir - was durch die Lüge einstweilig gelang - verbieten ließ, zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Absolut (dumm-)dreist und entsetzlich ist:

Der am  28.09.2020 rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilte Andreas Skrziepietz (Hannover) hatte vor dem Gericht in Schädigungsabsicht also vorsätzlich unwahr, also dumm und entsetzlich dreist lügend behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden!

Die Worte der Staatsanwältin sollen, so meine Anwältin, gefallen sein,  nachdem diese der Staatsanwältin den obigen Verfügungsantrag schilderte. Denn es war - so meine Anwältin -  der Staatsanwältin zu dem Zeitpunkt aus der Akte bewusst, dass Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt war, also das Landgericht Frankfurt - konkret die Richterin Ina Frost - in dummdreister Weise und in der entsetzlichen Absicht, mir durch einen Prozessbetrug zu schaden - belog.

Skrziepietz labert hirnfreies Zeug:

„Richtig, Psycho-Jörg hat seine Misserfolgsanwältin Lügen-L******* zitiert. S***** hat mir schriftlich bestätigt, daß sich ihr Kontakt zu L****** auf die Akteneinsicht beschränkte. Folglich hat sich S**** also nicht bei L**** ausgekotzt und gesagt, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”, sonst hätte sie mir das ja bestätigt. Oder nicht?“

„Wie dumm ist der denn? Hat der noch Hirn?“ möchte man da fragen. Andreas Skrziepietz belügt das Gericht, begeht also die Straftat des Prozessbetruges - und versucht nun mir, meiner Anwältin und der Staatsanwältin „ans Bein zu pissen“? Die von Dr. „unlogisch“ Skrziepietz zitierte Aussage der Staatsanwältin, dass sich der Kontakt auf die Akteneinsicht beschränkte, besagt ja höchst offensichtlich gerade nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Weil diese - wie meine Anwältin schilderte - eben gerade in einem Zusammenhang mit dem dreisten und entsetzlichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt  (Az. 2-03 o 97/25) fiel, der ja wieder zur Begründung des Akteneinsichtsgesuchs diente. Im Fach „Logik“ müsste man schon einen Sechser haben um Skrziepietz den Rotz abnehmen zu können.

Im Verfahren hat Dr. „Prozessbetrug“ Andreas Skrziepietz den Antrag zurück nehmen lassen. Dieses geschah Monate nachdem meine Anwältin dem Gericht die Ergebnisse der Akteneinsicht und also den Beweis der Verurteilung vorlegte. Ich vermute mal sein Anwalt musste da sehr lange mit dem, sich zum Lügen als „berechtigt“ ansehenden Dr. „uneinsichtig“ Andreas Skrziepietz reden.

Der sich ganz offensichtlich grob tatsachenwidrig für „schlau“ haltende Andreas Skrziepietz tönt jetzt herum:

Jemand, der seiner Anwältin plausibles glaubt, der lügt auch nicht. Seinen Hetz-Artikel, in welchem er behauptet, er habe mich „beim Lügen erwischt“ (das hat er also wissentlich gerade nicht) hat er nach der Abmahnung tatsächlich nicht geändert oder gelöscht. Denn eine Lüge ist per Definition das bewusste und zielgerichtete Ausstoßen einer Unwahrheit. Der Dr. „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz lügt und verleumdet also dumm, weil entsetzlich dreist, wenn er behauptet, er habe mich beim Lügen erwischt. 

Dafür bekommt Andreas Skrziepietz von mir nun nochmals einen Nichtamtlichen Dummschein.

Wussten Sie schon, dass es eine Menge krimineller Dummköpfe gibt, die sich ganz offensichtlich tatsachenwidrig für „schlau“ halten und glauben, ungestraft verleumden zu dürfen?

Diese Frage geht nun auch an Ina Frost, Richterin am LG Frankfurt - die trotz zahlreicher und absolut deutlicher Anzeichen die Lügen, den Rechtsmissbrauch, den Prozessbetrug und den „besonderen geistigen Setup“ des kriminellen und schon aus Laiensicht unzweifelhaft dissozial/narzistisch gestörten Andreas Skrziepietz nicht zu erkennen vermochte und offensichtlich auch nach dem krassen Prozessbetrug in der Sache 2-03 o 97/25 immer noch nicht zu erkennen vermag. Die Richterin hat bis zum 11. Juni Zeit und Anlass zum Nachdenken. Sonst denke ich öffentlich und auch sonst „laut“ über die Gründe deren „Versagens“ nach. 

Die Definition von „bizarr gegensätzlich“ ... (Aussagen von Andreas Skrziepietz)

Andreas Skrziepietz (Hannover, a.k.a „Dochmacher“) öffentlich in seinem querulatorisch Geheule über seine Verurteilung und die Zurückweisung seines Ablehnungsantrag vom 9. Dezember 2025:


 Es geht um diese Worte: „weil ich das Programm des Staatsfunkes nicht konsumiere“

Der sich auch sonst zu seinen Straftaten als „absolut berechtigt“ ansehende Prozessverlierer Andreas Skrziepietz vor Gericht (AG Hannover, Az. 409 C 10237-24, Ausschnitt aus dem Protokoll):

Natürlich würde das selbsternannte Opfer, spräche man von einer Lüge, behaupten, dass oben mit „Staatsfunk“ nur das ZDF gemeint gewesen sei, indes mitnichten die ARD. Die ist ja auch „sowas von kein Staatsfunk“ - nicht wahr?

Deshalb behaupte ich nicht, dass eine der beiden Aussagen eine Lüge sei, sondern nur, dass diese beiden Aussagen des oft verurteilten Intensivtäters, Lügners, Hetzers und Verleumders  Andreas Skrziepietz als „bizarr gegensätzlich“ anmuten.

Fünf bekannte Verurteilungen und 16 Ermittlungsverfahren sind gegen Andreas Skrziepietz anhängig. Das macht ihn zum Intensivtäter.

schreibt die „Merkel-SAntifa“ ...


 

 

 

Und noch eine Abmahnung an den selben kriminellen Lügner...

Andreas Skrziepietz (Hannover) ist schon recht ordentlich oft verurteilt worden, er macht aber einfach weiter. Ich denke deshalb, der kleingeistige Lügner und Verleumder endet mit seiner dummdreisten Art im „Knast“ oder in der „Klapse“. Macht er dort so weiter (was ich auf Grund seines Verhaltens annehme) wird er wohl nahezu unweigerlich „aufs Maul bekommen“. In den letzten Tagen (für ihn waren es wohl schlechte) hat er sich offensichtlich daran „einen runter geholt“, mich zu verleumden. Denn so, wie ich ihn sehe, ist er dissozial/narzistisch schwer gestört. Ich mache das daran fest, dass er die Schuld an seiner Situation - er wurde und wird wegen strafrechtlicher Handlungen verfolgt, völlig uneinsichtig  bei anderen sucht, diese dumm und dreist handelnd, herabwürdigt, verleumdet, beleidigt. (→ heftige dissozial/narzistische Störung)

Hier die fällige zweite Abmahnung vom Tage:

Herr Skrziepietz: 

In Ihrem Artikel vom 29.01.2026 „Neues von Lügen-Jörg“ nehmen Sie deutlich Bezug zu den vorherigen Verleumdungen in denen Sie meinen Name Jörg Reinholz und meinen Wohnort benennen.

Zudem behaupten Sie, meine Äußerung, das Sie schon im Jahr 2024 vor dem AG Hannover behauptet hätten, ein Journalismus-Diplom zu haben, sei eine Lüge.

Wie Sie selbst genau wissen haben Sie aber genau diese unwahre Behauptung in Ihrem Antrag an das AG Hannover (Az. 409 C 10237-24) getätigt. In der Abmahnung haben Sie behauptet, Sie hätten ein Journalistik-Diplom. Wie Sie durch Ihre Teilnahme am Verfahren genau wissen und zudem im Protokoll nachlesen können, wurde Ihre Lüge - die zudem eine Teilhandlung des dort versuchten Prozessbetruges war - in der mündlichen Verhandlung auf meine Initiative hin als solche erkannt. Ihr Verweis auf das Urteil (durch die Worte „Auch in dem von Lügen-Jörg gern
zitierten Urteil des AG Hannover kommt dieses Diplom nicht vor.“) zeigt nur auf, dass Sie hier dummdreist verleumden, denn meine Äußerung steht a) durch Ihren Schriftsatz und b) durch das Protokoll der Verhandlung als erweislich wahr fest. 

Weiter schreiben Sie:

„Es sieht nach einer weiteren Verurteilung für Lügen-Jörg aus. Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“

Wie Sie genau wissen, hat das AG Dortmund mir niemals einen Strafbefehl ausgestellt. Sie wissen sogar genau - Sie haben das schriftlich vorliegen - dass ein solcher nicht einmal beantragt wurde. Sie verleumden mich vorsätzlich, bewusst und auf strafbare Weise. Sie tun das vor dem Hintergrund, dass offensichtlich ein paar Strafverfahren gegen Sie in der, hier völlig unberechtigt erscheinenden Hoffnung auf Besserung Ihres Verhaltens durch andere Verurteilungen nach § 154 StPO eingestellt wurden. Es scheint, als bauen Sie darauf, dass dieses so weiter geht.

Das Sie also die Grünen als „Kinderficker“ beleidigt haben unhd deshalb verurteilt wurden ist nun Ihre Behauptung und beweist den von Ihnen begangenen ganz bewusst begangenen Prozessbetrug im weiteren Verfahren 420 C 11922/24 des AG Hannover (dort haben Sie behauptet, wegen Ihrer Äußerungen „weder angeklagt noch verurteilt“ worden zu sein und meine Äußerung, dass Sie Hitlerbilder verteilt haben, ist ebenfalls wahr:

StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, Vg.-Nr. der Polizei in Hannover 202000013041

(Zitat aus der Akte:)

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB:

Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" [aus].

Ich habe also auch in diesem Punkt gerade nicht gelogen.


Herr Skrziepietz, ich setze Ihnen folgende Ultimaten:


Bis zum Montag, 02. Februar 2026 um 12:00 Uhr:

Beseitigung der genannten Rechtsverletzungen


Bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 16:00 Uhr:

Urschriftliche Vorlage einer Unterlassungserklärung, welche eine Wiederholung der Rechtsverletzung durch ein wirksames Strafversprechen von mindestens 5000 Euro für jeden Einzelfall ausschließt

Sollte diese Unterlassungserklärung bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 12:00 Uhr als Telefax oder Email-Anhang (mit Unterschrift) hier vorliegen verlängert sich die Frist für die Vorlage der Urschrift bis zum Montag, dem  09. Februar 2026 16:00 Uhr.


Sollten diese Ultimaten fruchtlos verstreichen werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.



Jörg Reinholz 

Nachtrag: Der mich auch öffentlich als „Stalker“ verleumdende Andreas Skrziepietz hat mich - dummdreist handelnd - in der Vergangenheit schon einmal nach dem Zugang dreier - berechtigter - Abmahnungen (die ergingen nach krassen Lügen und Verleumdungen, die er schon damals in beeindruckender Dichte ejakulierte) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 238 StGB angezeigt und durch diese dumme Handlung die bis dahin nur vermutete dissozial/narzistische Störung seiner Person recht handfest manifestiert. Allein im Hinblick darauf halte ich ihn für „geistig verkorkst bis dumm“.

Weil Andreas Skrziepietz über einen langen Zeitraum hinweg bei mir immer wieder insitierte und mich dabei grob beleidigte. Ich habe von Mai 2022 bis Anfang 2024 darauf nicht reagiert , was aber bei dem „Irren“ aber nichts genutzt hatte. Deshalb hat mir das OLG Frankfurt in einem Urteil bestätigt, dass ich ihn „meinen Stalker“ nennen darf. Skrziepietz (den ich auch einen Rechtsextremen nennen darf) behauptet öffentlich, er habe „gewonnen“. Auch das ist „bizarr“.

Grüße an Richterin Ina Frost, LG Frankfurt. 


Abmahnung an Andreas Skrziepietz, der wohl dringend ärztliche Hilfe braucht:

Abmahnung:

Herr Skrziepietz:


In Ihrem Artikel vom 27.01.2026 „Jörg Reinholz 2x beim Lügen erwischt“

ist bereits die Überschrift vorsätzlich unwahr und verletzt meine Rechte.

Im Artikel selbst behaupten Sie: 

„Psycho-Jörg Reinholz hatte ja behauptet, daß ich seinen Bundespräsidenten als “Ratte” bezeichnet hätte. Seine Anwältin Lügen-Lehmann hatte diese faustdicke Lüge ungeprüft übernommen.“

Wie sie selbst genau wissen, haben Sie am 04.08.2025 wie folgt öffentlich geäußert:

„Lupenreine Demok-ratten eben, so wie der schlechteste Bundespräsident aller Zeiten, für den Oppositionspolitiker “Rattenfänger” sind und deren Wähler damit logischerweise “Ratten”. “

Damit steht die Wahrheit meiner Entäußerung bereits fest, es ist keine Lüge, wie Sie in krimineller Verleumdungsabsicht öffentlich behaupten.

Wie Sie zudem genau wissen, hat die StA Göttingen das Verfahren gegen Sie nicht eingestellt, weil der Vorwurf unrichtig sei, sondern weil der Bundespräsident Steinmeier die nach § 90 StGB erforderliche Zustimmung für das Gerichtsverfahren nicht gab.

Ihre Behauptung, ich hätte eine faustdicke Lüge getätigt und meine Anwältin Lehmann habe diese übernommen steht somit als vorsätzlich unwahr und als Verleumdung fest.

Auch ihre weitere Behauptung ist unwahr und verletzt meine Rechte: 

“Aber damit nicht genug. Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwältin Stegen zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”.

Sie führen zur Behauptung der Unwahrheit der Äußerung - die schon nicht meine Behauptung, sondern die meiner Anwältin ist - ins Feld, dass die „auf Sie angesetzte“ StA, Frau Stegen mitteilt, dass sich der Kontakt auf die Akteneinsichtgesuche beschränkt hat.

Ihrem Artikel zu folge soll das eine weitere Lüge meiner Person sein. Das ist aber unwahr.

Ich habe und erhebe einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch und setze Ihnen folgende Ultimaten:


Bis zum Montag, 02. Februar 2026 um 12:00 Uhr:

Beseitigung der genannten Rechtsverletzungen


Bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 16:00 Uhr: 

Urschriftliche Vorlage einer Unterlassungserklärung, welche eine Wiederholung der Rechtsverletzung durch ein wirksames Strafversprechen von mindestens 5000 Euro für jeden Einzelfall ausschließt.

Sollte diese Unterlassungserklärung bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 12:00 Uhr als Telefax oder Email-Anhang (mit Unterschrift) hier vorliegen verlängert sich die Frist für die Vorlage der Urschrift bis zum Montag, dem  09. Februar 2026 16:00 Uhr.

Sollten diese Ultimaten fruchtlos verstreichen werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel:
https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com

Schlüssel-ID:
0x2913292CE4E563E8

Fingerabdruck:
6E75 8336 0497 DA8D E8EC 87DD 2913 292C E4E5 63E8

  

Sonst könnte es ihm passieren, dass er im Knast - oder in der Klapse landet.

So schreibt er beispielsweise um vorzumachen, dass ich lügen würde:

“Es gibt keinen Prozessbetrug. Die StA Göttingen (Zentralstelle zur Vernichtung der Meinungsfreiheit) hätte sich eine solche Gelegenheit doch nicht entgehen lassen.“

Die StA Hannover hat das Verfahren gegen den offensichtlichen Querulanten Andreas Skrziepietz wegen Prozessbetruges gemäß § 154 StGB eingestellt, weil ihm wegen einer anderen Anklage (die ihm, wie er selbst berichtete, am 09. Dezember 2025 im Gerichtsaal anlässlich einer weiteren Verurteilung zugestellt wurde) eine empfindliche Strafe droht:

Diese Mitteilung bedeutet allerdings im Hinblick auf die Frage, ob er den Prozessbetrug begangen habe, dass die Staatsanwaltschaft diesen als gegeben und eine Verurteilung als erreichbar ansieht. Sonst dürfte diese eine Einstellung nach § 154 (1) StPO nicht mitteilen. Es geht übrigens um seinen erweislich begangenen Prozessbetrug im  Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt in welchem Andreas Skrziepietz  dummdreist lügend vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Im Übrigen war es die StA Hannover - und nicht Göttingen - welche sich „die Gelegenheit entgehen“ ließ. Die in Göttingen war nicht mal zuständig.

An anderer Stelle schreibt er: 

“Arzt” ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung 

Andreas Skrziepietz hatte dem LG Kassel (10 o 1343/25) gegenüber als Tatsache behauptet, dass er Mitglied der Ärtzekammer - und also als Arzt zugelassen gewesen sei. Wörtlich und sogar an Eides statt:

„Ich war Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen, folglich wurde ich als Arzt zugelassen.“

Das wurde er nicht, denn er hatte nur eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“. Er hätte also (so lautet das Gesetz) - hätte er das Praktikum denn geleistet (was er nicht tat) - nur unter Aufsicht von zugelassenen Ärzten und in einem fest gelegten Krankenhaus Patienten behandeln oder beraten dürfen. Seine Praktikumsgenehmigung ist von einer Approbation (also der Zulassung zum Arztberuf) ergo weit entfernt. Auch in der Abmahnung machte er vor, meine (tatsächlich wahre) Behauptung, dass er nie zum Arzt zugelassen wurde, sei „unwahr“.

An anderer Stelle behauptet der Lügner und Verleumder Andreas Skrziepietz, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen. Wörtlich:

„Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“

Das ist schlicht unwahr und entweder lügt der Bursche in der ihm zutiefst Verleumdungsabsicht ganz bewusst oder aber er ist schon so irre, dass er nicht mehr in der Lage ist festzustellen, dass es diesen nie gab. Das steht nämlich wenige Zeilen weiter unter seiner Quelle - die er schriftlich vor sich hat. Er müsste dazu nur lesen können oder wollen:

Ein Einblick in die Akten der StA Kassel, Az. 2660Js 5822/17 (Bd 1,Bl. 131 ff), Verfügung vom Oberstaatsanwalt Dr. Wied ergibt wie folgt:

Nach der Übernahme des Verfahrens sei versehentlich davon ausgegangen worden, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Vorwurfs bereits einen Strafbefehl beantragt hätte. Anlass dafür sei, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen entsprechenden Strafbefehlsantrag erwogen habe, der sich auch in den Akten befinde, jedoch tatsächlich aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit nicht an das Gericht weitergeleitet habe.“

Andreas Skrziepietz hat das seit dem Jahr 2024 schriftlich vorliegen! Er weiß also und hätte sich vergewissern müssen: Es gab diesen Strafbefehl nicht, der wurde nicht einmal beantragt. Und in der Sache des AG Kassel, Az. 2660Js 5822/17 wurde ich mit Applaus frei gesprochen. Meine Behauptungen, wegen der ich wegen Verleundung angeklagt war - es ging um tatsächliche Lügen eines (zum Glück für die Justiz) nicht mehr tätigen Rechtsanwaltes, war schlicht und einfach wahr und richtig. Das steht so im verlinkten Urteil.