Andreas Skrziepietz hetzt und lügt öffentlich wie folgt und unterstellt mir dabei durchaus auch Lüge und Betrug:
vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.
Bisher hat er weder Auftragsbestätigungen noch Rechnungen vorgelegt. Weil es keine gibt.“
Soso! Was habe ich nicht? Andreas Manfred Skrziepietz nennt andere auch gerne Lügner - Also frage ich den Andreas Manfred Skrziepietz:
Wer ist hier ein Lügner?
Ich würde sagen, jemand, der behauptet „Weil er dann Beweise für seine Behauptung vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.“ obwohl ihm folgender Beschluss mit der Aussage ...
Den Parteien steht ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gem.§ 22 JVEG zu, sofern ein solcher tatsächlich entstanden ist, was aber nicht bedeutet, dass ein konkreter Verdienstausfall nachzuweisen ist, sondern lediglich, dass in der vorliegenden Konstellation von der Entstehung eines messbaren Nachteils grundsätzlich ausgegangen werden kann (BeckOGK/Dorn, a.a.O. Rn. 338).
Davon geht das Gericht nach Vorlage der Einzelaufträge über mehrere Monate vor und nach
dem durchgeführten Termin zur mündlichen Verhandlung und entsprechender eidesstattlicher
Versicherung aus. Ein konkret ausgefallener Termin am Terminstag muss aus o.g. Gründen
gerade nicht glaubhaft gemacht werden.
... gleich doppelt vorliegt, ist entweder ein Idiot, senil oder ein Lügner! (Es gibt einen vorangehenden, wörtlich fast identischen Hinweisbeschluss)
Übrigens gibt genau ein Verfahren zwischen ihm und mir, in welchem ich einen Verdienstausfall geltend gemacht habe (siehe unten). Und ich muss mich nicht von jeder „geistigen Flachzange“ verleumden lassen.
Herr Andreas Skrziepietz, zu Ihrer dummen Frage:
Ich lasse aus dem dieser Beschwerdezurückweisung zugehörigen, rechtskräftig gewordenem Kostenfestsetzungsbeschluss pfänden, wann es mir passt - und habe dafür noch satte 30 Jahre Zeit:
(Ja: Auch das hat das Großmaul und SuperMarkus HAINTZ - der mich auf einer Seite A4 sieben (7) mal als Querulant verhetzt - für Skrziepietz verloren.)
Vorliegend kommt, im Hinblick auf die Deutlichkeit gleich zweier Gerichtsbeschlüsse (vorheriger Hinweisbeschluss und dann der obige, rechtskräftige) neben der, dem kriminellen und vielfach verurteiltem Herrn „Dr. Intensivtäter“ Skrziepietz höchst eigenen Boshaftigkeit auch „Alzheimer“ in Betracht, weshalb ich dem Herrn Andreas Manfred Skrziepietz das Aufsuchen einer zur Diagnose und ggf. notwendigen Hilfe geeigneten Einrichtung als „dringend“ nahe lege. Allerdings gehe ich davon aus, dass er in den offenbar stattfindenden Verfahren wegen der Verleumdung/Beleidigung der Richterin Pinski und des Richters Wöltje (beide: AG Hannover) ohnehin psychiatrisch begutachtet wird. Wenn das stattfindet, dann könnte der offensichtlich höchst Uneinsichtige[¹] im Falle festgestellter verminderter Schuldfähigkeit sodann durch das Urteil und gemäß § 56c Absatz 2 Variante 6 StGB endlich „fast freiwillig“ die Hilfe erhalten, die er zu brauchen scheint.
[¹]Dafür, dass Skrziepietz „nur eingeschränkt schuldfähig“ sein könnte spricht neben der Vielzahl von Straftaten (auch die beleidigten bzw. verleumdeten RichterInnen hatten ihn zuvor verurteilt) just auch das obige geistige Versagen.





