20.09.2026

Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover, a.k.a. „Docmacher“) verleumdet und beleidigt auch nach Strafbefehlen und Anklageerhebung munter weiter.
Bodyshaming gegenüber unbeteiligter Person ist Hinweis auf krankhaften Hass des Kriminellen

Ich denke, so sieht sich Andreas Skrziepietz selbst (Bild mit KI erzeugt). 

So könnte Andreas Skrziepietz sich selbst sehen, tatsächlich ist er ein erfolgloser und geistig armer, niedrig denkender Mensch, der immer wieder Hasstaten begeht und deswegen auch verurteilt wurde.

Er sah sich, bis ich vor Gericht Recht bekam, dazu als „berechtigt“ an, großmäulig zu verbreiten, er sei ein „Trauma-Spezialist“ - dabei hatte er nie eine Berufsausübungserlaubnis als Arzt - nur eine als Praktikant und auch seine Doktorarbeit war laut einem der Begutachter eine „reine Literaturarbeit“ ohne jeden Anteil an eigener Forschungsarbeit (also eher eine Zitatesammlung) - was Skrziepietz so stolz wie freimütig selbst verbreitete. Es ist interessant, dass die KI, gefragt nach einer Karikatur des Selbstbildes des Andreas Skrziepietz, seinen Traum, als „Trauma-Spezialist” zu gelten, ohne eine Eingabe dazu berücksichtigte. Das hat diese wohl seine Webseite berücksichtigt. Ebensowenig hatte ich eingegeben, dass er viel mehr ein „Gerichtshansel“ als ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist.

Ab hier wird es „traumatisch“: 

In Hannover hieß es ja neulich, zur Verteidigung der Rechtsordnung sei es erforderlich, denselben Andreas Skrziepietz dem Druck einer Hauptverhandlung auszusetzen, weil der Beschuldigte Andreas Manfred Skrziepietz sich nach Ansicht der Anklage auch nach Erlass eines Strafbefehls nicht von weiteren einschlägigen strafbaren Handlungen abbringen lässt - was der sich sicherlich „fein, gesund und ehrlich“ wähnende Herr „Dr. Keinarzt“ höchstselbst dumm quakend verbreitet - nicht ohne erneut andere in der ihm eigenen, besonders niedrigen, sogar schon krankhaft anmutenden Weise, also dumm nölend, zu beleidigen:

„Das Abzeichen zeige ich hier nicht, sonst klagt mich die übergewichtige Staatsanwältin SXXXXXX, die mitschuldig am "menschengemachten" Klimawandel ist, wegen §86a an.“

Längst nicht nur Andreas Skrziepietz sondern just auch „sein“ Anwalt Markus Haintz - auch dieser just durch öffentliche Schrift - geben mir Anlass zu glauben, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der krankhaft anmutenden, krassen Niedrigkeit von Äußerungen einerseits und (vorliegend) rechtsextremen Ideen, der Verleugnung des Klimawandels, des Hetzens zu Gunsten der russischen Aggression und des „Covidiotentums“ andererseits geben muss.

In seinem Wahnsystem (Wortwahl des Dr. „allberechtigt“ Andreas Skrziepietz) ist das „übergewichtig“ eine „Meinungsäußerung“ - tatsächlich ist es eine üble, niedrige und zielgerichtet öffentliche verbreitete Beleidigung (Bodyshaming). Denn nur in seinem Wahnsystem hat die Figürlichkeit der Frau (die übrigens vielen gefallen dürfte) etwas damit zu tun, was diese beruflich tut:

Das Skrziepietz schon früher PolitikerInnen und übrigens auch Richter in der gleichen Weise öffentlich beleidigte steht fest: 

(Bildschirmfoto eines dummdreist beleidigenden Artikels des „Dr. wirr“ aus seinem früheren Blog - bisher wurden 3 Blogs von ihm auf die eine oder andere Weise - und in einem Fall „nur fast freiwillig“ - geschlossen.)

Tatsächlich - aber ganz anders als er es wähnt - offenbart Andreas Skrziepietz durch die eigene  Präsentation seiner Hirnausfälle also genau die Begründetheit des Entschlusses, ihn zwecks Bewahrung der Rechtsordnung in mindestens einem der beiden aktuellen Strafverfahren nicht mit einem Strafbefehl „abzufertigen“ sondern „richtig“ vor Gericht zu stellen.


Bild:
Zu dem Entschluss der StA, dass es hinsichtlich des erst kürzlich verurteilten Andreas Skrziepietz dieses Mal nicht bei einem Strafbefehl über ein paar Tagessätze bleiben soll, dürfte also auch beigetragen haben, dass er mich verleumdet. Was den Tatvorwurf betrifft, habe ich ihm übrigens Prozessbetrug vorgeworfen. Eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO gibt es gemäß der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“ nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Prüfung meint, da sei was dran (sonst erfolgt Ablehnung nach § 152 Absatz 2 StPO) und das könne man wohl auch beweisen (sonst erfolgt Ablehnung nach § 170 Absatz 2 StPO).

Die Anklage vor dem Strafrichter hat auch mit den möglichen Folgen zu tun, denn bei einem Strafbefehl sind der möglichen Strafe durch § 407 Absatz 2 StPO Grenzen gesetzt:

Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
  3. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
  4. Absehen von Strafe.

Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft meint, das reiche nicht um den „Dr. uneinsichtig“ Skrziepietz zu einem rechtstreuen Verhalten zu bewegen.

Im Falle der Feststellung einer Verleumdung durch öffentliche Schrift drohen ihm aber mehr: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wenn das Verfahren vor dem Einzelrichter geführt wird, können nun (theorethisch) bis zu 4 Jahre Haft verhangen werden, denn der Strafrichter ist zuständig, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten ist. (Hierbei kommt es auf die Prognose der Staatsanwaltschaft bzw. des diese zulassenden Gerichts hinsichtlich der Anklageerhebung an.) Selbst wenn die Staatsanwaltschaft die Klage vor dem Einzelrichter erhebt und sich dann aber im Laufe des Prozesses herausstellt, dass eine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren herauskommen wird, bleibt der Einzelrichter zuständig, da seine Strafgewalt bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe reicht.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Skrziepietz aufgrund seines krankhaft anmutenden Hasses, an dem es im Hinblick auf die hohe und ansteigende Zahl von Verurteilungen und Verfahren keinen vernünftigen Zweifel gibt, erst einmal psychiatrisch begutachtet wird und hinsichtlich der Straferwartung gehe ich eher von einem „deutlich lauterem Warnschuss“ als einer unwirksamen Geldstrafe aus, denn die zeigten ja bisher keinerlei positive Wirkung - statt dessen hat er - so die Ansicht der Staatsanwaltschaft als auch meine - öffentlich (und seinem eigenem Behaupten nach wohl auch nichtöffentlich) den Richter Wöltje und die Richterin Pinski beschimpft und verleumdet, weswegen er nun (aus seinem Verbaldreck heraus für mich:) offensichtlich auch angeklagt wurde. 

Zudem berichtet er unter dem Titel „Die Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover“ auch selbst, dass er folgende Äußerung in einem mir bis dato unbekannten Email an einen Richter (den Umständen nach wohl Richter Olaf Wöltje) gesendet hat:

Andreas Skrziepietz schreibt einem Richter, der ihn verurteilte: „Ohne furchtbare Juristen wie Dich kann keine Diktatur existieren, auch die faschistische BRD-Diktatur nicht.“
Bild: Sein Text legt schon allein im Hinblick auf das Duzen des Richters - der ihn zuvor verurteilte - und erst recht auf den Inhalt eine erhebliche geistige Beeinträchtigung des Andreas Skrziepietz auch im Sinne eines Wahns nahe. Er hat wahrscheinlich den sehr dringenden Wunsch diese Worte zu rechtfertigen.

Dem Intensivtäter Andreas Skrziepietz droht, so sehe ich als Laie das, im Falle der Schuldfeststellung und im Hinblick auf die fruchtlos gebliebenen Vorverurteilungen mindestens eine Bewährungsstrafe und, falls sich im allfälligen psychiatrischen Gutachten eine manifestierte Störung herausstellt, wird diese wohl vorhersehbar mit der Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 (Therapieweisung) oder gar gemäß § 63 StGB mit einer „Unterbringung“ verbunden, die dann möglich ist, wenn Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten mit der Tatfolge seelischer oder (hier eher nicht zutreffend) körperlicher Schädigungen begehen wird. Dafür, dass bei ihm eine Störung seines Geistes vorliegt, hat er durch zahlreiche Beleidigungen und Verleumdungen in öffentlicher und nichtöffentlicher Schrift allerdings - jedenfalls für mich - immer wieder überzeugende Hinweise (wie eben oben die Äußerung „faschistische BRD-Diktatur“ oder seine „Merkel-SAntifa“-Geschichten) geliefert.

Aus seiner eigenen, aktuellen Einlassung zur Anklage vor dem Strafrichter und aus seinem Schriftschlecht heraus vermute ich ergo, wir werden den feinen Herrn Dr. Andreas Skrziepietz bald so sehen: 

Zukunftsvision: Dr. Andreas Skrziepietz beleidigt Richter(in) nach wohl anstehender Verurteilung wegen eines Richters und einer Richterin - die ihn wegen Beleidigungsdelikten verurteilten.
Karikatur: Auch dieses Bild wurde mit KI erzeugt, es zeigt ihn im Kontext einer von mir für die Zukunft erwarteten Verurteilung. Übrigens hat die KI offenbar selbständig seinen Hassblog berücksichtigt, in dem sich ein Teil der gezeigten. höchst qerulatorischen Beschimpfungen sicherlich nicht zufällig fast wörtlich findet. Hinweise: Um den Arztberuf ergreifen zu können fehlt(e) ihm „anno damals“ das Praktikum. Heute wohl auch die Fortbildung. Über das spätere Sprachstudium hat er immer nur verbreitet, dass er in einem solchen Kenntnise erlangt habe. Demnach hat er da keinen Abschluss erlangt oder erlangen können.

Interessant ist, dass solche miesen und niedrig denkenden Typen wie Andreas Skrziepietz sich nicht schämen, dem einen Gericht vorzutragen, diese hätten nie einen Antrag auf Approbation gestellt (LG FFM, 10 o 117/24) ...

 

... und Monate später vor ein anderes Gericht zieht und behauptet, diese hätten genau einen Antrag auf Approbation gestellt (LG KS 10 o 1343/25) und dort herumjammern, dass eine Äußerung, sie seien „nie Arzt gewesen“, ihre Rechte verletze. Wo der sich „arztgleich“ wähnende doch (wie im vorigen Jahrtausend beantragt und bis in dieses Jahrtausend verlängert) eine Praktikumszulassung (für das von ihm - wie er mir gegenüber selbst behauptete - nie angetretene Praktikum) hatte! Eine Zulassung zum Arztberuf hatte der „Freund der Meinungsfreiheit“ tatsächlich nie.

Dr. „Allberechtigt“ Skrziepietz nennt andere „Lügner“. Was - BITTE! - ist er also selbst?

P.S. Keine geistig gesunde Frau wird ihn, wenn sie sich im Wissen um diese und solche Äußerungen (übergewichtig, fettgefressen...) befindet, wohl an sich „heranlassen“ - weil eine solche dann auch weiß, was ihr selbst im Konfliktfall droht. Und im Übrigen rate ich dem sich offenbar „schön und gesund“ wähnenden Andreas Skrziepietz mal zu einem selbstkritischen Blick in den Spiegel. Und natürlich dazu, sein dummes Schandmaul zu halten. Am 02.06.2026 hat er sich vor dem AG Hannover jedenfalls eher „voll reingeritten“. Mit der von ihm ebenfalls selbst bekannt gemachten Folge eines Strafbefehls.


19.09.2026

Öl, Diesel, Sprit: Der Preis von Populismus und Nationalismus...
Falsch abgebogen!

Bericht auf NTV.de:

„Trotz der massiven Angebotsausfälle von schätzungsweise zehn Millionen Barrel pro Tag ist der Ölpreis jedoch nicht so stark gestiegen, wie erwartet. Dies liegt den Analysten zufolge vor allem an einem weltweiten Nachfragerückgang. Die globale Ölnachfrage sei um etwa 4,4 Millionen Barrel pro Tag im Vergleich zum Vorjahr gesunken.“

Ich wollte erst schreiben, „der Markt funktioniert“  aber richtiger ist: „so funktioniert der Markt“, dennTatsache ist doch, dass sich der Ölpreis (also der für Benzin und Diesel) so stark erhöht hat, dass eben viele ihr Verhalten ändern: Insbesondere Kraftfahrzeuge werden öfter stehen gelassen, die um rund 10 - 15% höheren Ticketpreise für Inlandsflüge und solche innerhalb Europas wie auch nach Mittelamerika dürften auch für einen Rückgang bei den Flugbuchungen geführt haben.

Das Ende ist, wie die Wirtschaftwoche schreibt, aber noch nicht erreicht: 

„Die weltweiten Ölvorräte schmelzen in Rekordtempo“, erklärte die IEA. „Angesichts der nach wie vor knappen Vorräte und der sich rasch erschöpfenden kommerziellen Lagerbestände könnten in den kommenden Monaten weitere Nachfragerückgänge erforderlich sein, um die Lücke zu schließen.“

Besonders schwer getroffen sind natürlich die Bevölkerungsschichten mit niedrigerem Einkommen, nicht „bis hin“ sondern „vor allem auch“ der unteren Mittelstand - und zwar weltweit. 

Dabei dürften etliche Preisschocks noch bevorstehen: Denn wenn es stimmt, dass der Transport von Lebensmitteln in den USA etwa zu 30% an den Kosten für diese beteiligt ist, kann man sich leicht ausrechnen, was passieren wird: Dort hat sich der Dieselpreis, der fast die Hälfte der Transportkosten ausmacht, nämlich fast verdoppelt. Dazu kommen dann noch höhere Kosten für die Kühlung, den Diesel und insbesondere den energieaufwendigen Stickstoffdünger für die Landwirte. Im, hinsichtlich der Kaufkraft der Bevölkerung oft noch überbewerteten und auch deshalb teuren Deutschland, fällt der Anstieg prozentual etwas moderater aus, weil der Staatsanteil (Steuern und Abgaben), der hier Diesel und Benzin sehr teuer macht, auf die Menge und nicht den Ausgangspreis des Öls bezogen ist.

Das wird - als wieder bei den eher finanziell nicht begünstigten Bevölkerungsschichten zu erst - zu einer spürbaren Verarmung und einem Umdenken führen. Damit meine ich ausdrücklich auch: In Deutschland.

Verursacher ist US-Präsident Donald Trump, der sich unvorbereitet und planlos in einen Krieg stürzte, den er - jedenfalls so wie er ihn führte, ohne echte, taugliche Verbündete und mit einer Rüstungsindustrie im derzeitigen Modus - nicht gewinnen kann.

Man kann einen Staat, der 90 Millionen Einwohner hat und inzwischen seit Jahrzehnten gewaltig aufrüstet und sorgfältig plant, der sich Verbündete an nahe liegenden wichtigen Brennpunkten des Welthandels sichert, nicht mit ein paar Raketen und Bomben zu Fall bringen. Da wäre sehr viel mehr nötig gewesen. Und es ist naseweis davon auszugehen, dass der Iran das seit Jahrzehnten sorgfältig dorch Bündnisse (Hamas, Hisbolla, Huthi) aufgebaute (Erpressungs-)Potential nicht nutzt, um eine Antwort zu geben.

Dem hätte „vorgebaut“ werden müssen, insbesondere war und ist es „naseweis“ die Siuation im Jemen nicht zu klären - Das die Huthi die Küste und die Hanisch-Inseln in Roten Meer besetzen konnten ist einfach eine böse Blamage durch Unterlassung der Installation entsprechender Verteidigung. Da hätten die Verbündeten der USA, also Saudi-Arabien vorsorgen müssen, denn schließlich hat Saudi-Arabien dort auch ein hohes Intereresse an der Sicherung des freien Handels. Hier zeigt sich in besonderm Maße das Problem: Der Prinzenstaat ist offenbar gut damit beschäftigt, tanzend mit mittelalterlichen Schwertern zu fuchteln:

„Sie verfügen durch dieses Netzwerk von bewaffneten Stellvertretergruppen des Irans über dessen Waffensysteme neuester Bauart. Dazu zählen Lang- und Mittelstreckenraketen, Antischiffsraketen, Kampfdrohnen, Unterwasser-Kampfdrohnen, Schwimmdrohnen, Schnellboote und Seeminen sowie von der regulären jemenitischen Armee eroberte schwere Artilleriewaffen und Panzer.“

Wikipedia: Huthi 

Man hätte bei dieser Aufrüstung nicht zusehen dürfen oder darauf sehen müssen, wie man die Huthi als Volk von den radikalen Irren trennt. Jetzt wird es, auch wegen des MAGA-Wahns der Trumpisten, teuer und in einer Welt des ebenfalls angestrebten Wirtschaftliberalismus sind es immer die ärmeren und die untere Mittellschicht bei welchen die Rechnung ankommt.

Übrigens wurde und wird Donald Trump nebst der MAGA-Bewegung von der AfD als großes Vorbild wahrgenommen. Der schafft durch den ohne wirkliche Vorbereitung und offensichtlich „strategiefrei“ begonnenen Krieg aber mehr und größere Probleme als er löst, darunter auch das der Preise für Öl, Diesel, Sprit und Dünger. Weshalb die AfD nun peinlich über ihn schweigt.

„Im Wahlkampf des AfD-Manns Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt war zuletzt unübersehbar, dass die AfD Methoden von Trumps MAGA-Bewegung kopiert, ihre Narrative übernimmt. Etwa wenn Siegmund die Unabhängigkeit der Justiz anzweifelte. Wenn er vor Manipulationen der Wahl warnte. Und wenn er ein Deutschland von früher beschwor, ein angeblich gutes, sicheres Land, ohne die Zumutungen der Moderne. Das MAGA-Playbook war Teil des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt.“

(Spiegel

P.S.: Sollten manchen die Kartoffeln aus Sachsen-Anhalt in diesem Jahr als „klein“ vorkommen: Die sind riesig im Verhältnis zu dem, was der von großen Teilen der AfD bestrittene, menschengemachte Klimawandel in den nächsten Jahren hervorbringen wird. In dem Sinne ist es vielleicht sogar gut, dass Donald Trumps fehlgeschlagener Aktionismus die Preise Öl, Diesel, Sprit hochtreibt...

Tja. Millionen Fliegen können nicht irren: „Scheiße schmeckt gut“.

 

18.09.2026

Strafverfahren in Hannover: Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist es erforderlich, Andreas Skrziepietz dem Druck einer Hauptverhandlung auszusetzen!
Kann bitte jemand den Notruf für den Herrn wählen?

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Miesburg veröffentlicht selbst den folgenden Auszug, welcher entweder einem ihn selbst betreffenden Beschluss des AG Hannover oder (eher, wegen der Formulierung „der Beschuldigte“) aus einer Anklageschrift entnommen ist, der oder die ebenso offensichtlich seine Person betrifft:

§ 407 Absatz 1 Satz 2 lautet StPO lautet übrigens:

„Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.“

und betrifft den Antrag auf einen Strafbefehl. Hier wird wohl dessen Nichtstellung begründet oder ein solcher zurück gewiesen oder die Hauptverhandlung angeordnet.

Natürlich sind wieder andere „dumm“ - nur der mehrfach rechtskräftig verurteilte Intensivtäter Andreas Skrziepietz, der sich erweislich durch Strafbefehle nicht von weiteren, einschlägigen Straftaten abbringen lässt ...


Und er „kackt geistig ab“, verleumdet mich gleich wieder. Weil ich ihn sowohl „rechtextrem“ als auch „Hassblogger“ nennen darf (OLG Frankfurt, 10 U 151/24 & 10 U 153/24) quakt er nun:

Denn das, was er erweislich ist (ich habe es bewiesen), das ist nicht etwa er, das sind in seiner „Wahnwelt“ (seine Wortwahl beim Schmähen meiner Person) die anderen. 

Man kennt die Figur. Sie heißt Projektion.

schreibt NTV zufällig genau heute in einem anderen Zusammenhang: Was Skrziepietz und andere Quaknazis Ihren Gegnern vorwerfen ist in aller Regel die genaue Beschreibung des eigenen Handelns – nur mit vertauschten Rollen. Tatsächlich bin ich für ihn nämlich ein „linksgrün versiffter“ - und der Begriff der „Projektion“ wird in der Psychiatrie/Psychologie genau für sein Handeln gebraucht:

„Der Begriff umfasst das Übertragen und Verlagern innerpsychischer Inhalte oder eines innerpsychischen Konfliktes, die im Widerspruch zu eigenen und/oder gesellschaftlichen Normen stehen können, auf andere Personen, Menschengruppen, Lebewesen oder Objekte der Außenwelt.“

Wikipedia: “Projektion (Psychoanalyse)"

Auch die Richterin Pinski vom AG Hannover beging in Wahrheit der Wahnwelt des Andreas Skrziepietz angeblich eine Straftat:

“Ja, dann setzt mich mal unter den Eindruck einer Hauptverhandlung. Ich hoffe, daß der zuständige Richter diesmal meinen Anwalt informiert, was ja am AG Hannover nicht selbstverständlich ist. Die völlig unfähige Richterin Pinski (los Pinski, Anzeige wegen Verleumdung!) hatte das nämlich unterlassen. Dann hatte sie noch die Verhandlung vertagt, ohne mich zu informieren, so daß ich nicht teilnehmen konnte. Das wird für diese Dame hoffentlich vor Gericht enden.“

queruliert Andreas Skrziepietz, diese tatsächlich dummdreist verleumdend: An anderer Stelle schrieb er, diese habe ihm „den Anwalt verweigert“, jetzt „diese habe den Anwalt nicht informiert“, vor Gericht hieß es am 16.06.2026 sinngemäß, ein Kölner(!) Anwalt „habe die Vertretung nicht übernommen, weil er den Termin nicht wahrnehmen konnte“ - und er war ebenso wie alle anderen Prozessteilnehmer und Zuschauer für den 16.06.2026 um 14:00 Uhr geladen (Zuschauer: eingeladen) - Das haben alle verstanden, er hat die Ladung am 02.06.2026 dem Gericht auf Rückfrage auch als „verstanden“ bestätigt. Der zweite Termin fand am 16.06.2026 um 14:00 Uhr statt - und wurde nie vertragt. Nur in seiner Wahrheit Wahnwelt fand eine Vertagung statt. Im Hinblick auf seinen Wahn würde ich vermuten, dass er sogar behauptet, die Richterin habe mich und andere Zuschauer) umgeladen, ihn nicht - denn (nicht nur) ich war am 16.06.2026 um 14:00 Uhr da und der Termin fand - ohne ihn - statt!

Für mich gibt es hier drei Möglichkeiten: Entweder ist er psychisch/psychiatrisch erheblich gestört und demonstriert öffentlich seinen Wahn bzw. die „fixe“, auch „überwertige“ Idee, dass die Verhandlung heimlich und hinter seinem Rücken vertagt wurde, berücksichtigt nicht einmal das naheliegende, nämlich dass er es ist, der sich geirrt haben könnte. Oder er lügt, weil er entweder tatsächlich weiß, dass er sich selbst geirrt hat oder aus eigenen Gründen nicht zum Termin erschien.

Und der tatsächlich rechtsextreme Hassblogger Andreas Skrziepietz ist in dieser Wahrheit seiner Wahnwelt natürlich „unschuldig“. Er queruliert uneinsichtig das so in etwa schon früher von ihm gequakte:

„Übrigens begehe ich keine Straftaten, ich mache von meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Es ist nicht meine Schuld, daß das BRD-Regime das Grundgesetz weitgehend abgeschafft hat und mit Schaum vor dem Mund auf Oppositionelle eindrischt, während die SAntifa und Angehörige der privilegierten Religionsgemeinschaften mit Samthandschuhen angefasst werden (Gazioglu und Ballout lassen grüßen).“ 

Derselbe Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover, der in seiner Wahrheit Wahnwelt keine Straftaten begeht, wurde in der Realität halt nur ein paar Mal wegen Dummmauldelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung) rechtskräftig verurteilt und ist unerhört uneinsichtig. Weshalb es ja dieses Mal keinen Strafbefehl geben wird. An die weiteren Wahnvorstellungen des Andreas Skrziepietz bezüglich der „Merkel-SAntifa“ will ich erinnern:

Anderen empfahl der also erstaunlich (w)irres Zeug schreibende Dr. Andreas Skrziepietz, der definitiv kein Arzt ist, öffentlich Haldol. Kann also bitte jemand den Notruf für ihn wählen?

Ich vermute, es wird nicht bei einer Hauptverhandlung bleiben sondern in einer solchen auch ein Beschluss gefasst, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen, sich bis zu dessen Vorliegen vertagt. Ich habe ja nur Laienkenntnisse - aber bei so einem Typen würde ich von „verminderter Schuldfähigkeit“ ausgehen. Danach geht die Akte im Positiv-Fall („schuldunfähiger Serientäter von dem weitere Straftaten zu erwarten sind“) sicherlich zum Betreuungsgericht, welches dann hoffentlich geeignete Maßnahmen einleiten wird, damit er eben keine weiteren Straftaten mehr begeht.

Übrigens werde ich ihm den Gefallen tun und auch seine neuesten Artikel dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zusenden. Der Gutachter oder die Gutachterin braucht ja Stoff. Also Lesestoff.

Haledol braucht jedenfalls braucht ein ganz anderer als der rechtsextreme und kriminelle Hassblogger Andreas Manfred Skrziepietz vermeint.

Tatsächlich überlastete Staatsanwaltschaften und das vielleicht doch strafbare Pöbeln, Quaken und Querulieren des SuperMarkus HAINTZ (Köln)
Wodurch ist SuperMarkus HAINTZ wirklich „überlastet“?

SuperMarkus HAINTZ berichtet pöbelt mal wieder, dass eine Generalstaatsanwaltschaft seine gar tolle Strafanzeige zurück gewiesen habe:

Die politisch von Weisungen der CDU-Justizsenatorin Badenberg abhängige Generalstaatsanwaltschaft Berlin lehnt Ermittlungen gegen den CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co. wegen Billigung von Straftaten ab

Ein Angriffskrieg Israels und der USA ist in Deutschland wohl immer zu billigen und zu bejubeln, schließlich findet sich irgendein Völkerrechtler, der das legitimiert. Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist Willkür.

pöbelt SuperMarkus HAINTZ (Köln) in seinem von Covidiotismus („Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“) und quakrechten, delegitmierenden, russenfreundlichen und verfassungsfeindlichen Äußerungen triefenden Konto auf Telegram (Beitrag Nr. 59507 seit Juli 2022).

Am 15. März stellt Haintz eine reichlich unbegründet anmutende Strafanzeige gegen, wie er selbst schreibt,  „CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co.“, wegen eines angeblicher „Billigung von Straftaten“. Am 26. Juni wurde diese durch die Staatsanwaltschaft Berlin zurück gewiesen, am 19. Juli hatte der der Quakanzeigenhauptmeister und SuperMarkus HAINTZ Zeit, eine Beschwerde zu verfassen, die nun am 3. September zurück gewiesen wurde. Viel Schreibarbeit auf allen Seiten, teuer für den Steuerzahler.

Überlastung allenthalben - Hat Markus Haintz gelogen?

Die Staatsanwaltschaften (und Gerichte) sind überlastet, es hat sich ein Berg von 1,5 Millionen unerledigten Verfahren aufgestaut - also stolzieren abertausende Straftäter unverurteilt herum, darunter - was der SuperMarkus HAINTZ ja öffentlich lauthals brandmarkt - viele Straftäter mit Migrationshintergrund. Und wer trägt dazu bei? SuperMarkus HAINTZ!

Doch der sicherlich nicht nur mir wegen seiner extrem vielen (er berichtet die Fälle selbst) - zurückgewiesenen - Quakanzeigen gegen Meinungsgegner und nachfolgenden Beschwerden als Querulant geltende, formale Rechtsanwalt HAINTZ selbst stellte im genannten Zeitraum für einen Mandant mindestens einen Antrag auf Fristverlängerung, den er damit begründete, dass er mit Eil- und Terminsachen überlastet sei - hatte aber Zeit für den Quakmist und im Übrigen nicht nur für den Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften bezüglich seiner überbordenden Anzahl von Quakanzeigen, sondern auch dafür, darüber (und über anderes) zu veröffentlichen!

Ich denke: Sein Behaupten gegenüber dem Gericht war (wie er ganz genau wusste) unwahr.

Ist das Pöbeln, Quaken und Querulieren des Markus Haintz (Köln) strafbar?

Das könnte durchaus sein! Denn § 188 StGB stellt gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe.

Mit dem öffentlichen Vormachen, dass eine „politisch von Weisungen der CDU-Justizsenatorin Badenberg abhängige Generalstaatsanwaltschaft Berlin" Ermittlungen gegen den CDU-Bundeskanzler Merz, Kiesewetter (CDU) und Co. wegen Billigung von Straftaten abgelehnt habe, macht er nämlich vor, dass diese Zurückweisung eine politisch motivierte Vereitlung eines Strafverfahrens sei, mithin, dass die angezeigten Personen des politischen Lebens die Tat begangen hätten. Das kann man - so denke ich - als Verleumdung oder üble Nachrede werten.

Der SuperMarkus HAINTZ scheint sich aber sehr sicher zu sein, dass er nicht verfolgt wird. Das kann - so meine Erfahrung in anderen Fällen - darauf beruhen, dass Staatsanwälte wegen des Aufwandes eine Anklage gegen „Rechtsanwälte“ scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Kennt der SuperMarkus HAINTZ auch den Spruch vom Krug und vom Wasser? Der sehr ehemalige Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Dörr) hat ihn kennengelernt. Die Folgen sind zumindest einem interessierten Publikum bekannt.

16.09.2026

Noch so ein rechtsradikaler Märchenerzähler: Messer, Stahlkugeln, Schleuder und Kralle sind „sein gesamter Hausstand“

NTV: „Maschsee-Mörder beteuert vor Gericht seine Unschuld“

 

Andreas Skrziepietz (Hannover): Selbstangeblich linksmutierter Quaknazi will jetzt wohl auf Partys gegen Rechts „Linksommas“ kennenlernen.

 Zitat aus der Feder eines „ganz linken Typen“:

“Die Toleranzbesoffenen nehmen Morde an Kindern zum Anlass, rauschende Partys zu
feiern. Sublimierung nennt man das: Der woke Mob würde lieber die AfD-
Parteizentralen stürmen sowie Ungeimpfte, Pazifisten und “Klimaleugner” in KZs
sperren und den Russlandfeldzug beginnen. Da das aber (noch) nicht möglich ist,
begnügt man sich vorerst mit saufen, kiffen und lügen (Hetzjagden auf Ausländer,
Wannseekonferenz 2, Atomstrom verstopff unsere Stromnetze, Russland zerstört
unsere Gasleitungen usw.)

Mittendrin die berüchtigte Oma gegen das Recht LXXXXXXX und ihr psychisch kranker
Mandant.“

Diese Probe profaschistischen Dummkackens veröffentlichte am 27. Januar 2025 der insofern unzweifelhaft als solcher fest stehende Quaknazi Andreas Skrziepietz aus Hannover - der nunmehr Mitglied „einer als links geltenden Partei“ sein will - unter dem Titel

„Partys gegen rechts”

Vielleicht ist die „als links geltenden Partei“ ja national-sozialistisch

Ich frage mal ganz mutig:  

  • Und wieso tritt Andreas Skrziepietz einer „linken“ Partei bei, wo er doch selbst verbreitete, Linke hätten „weniger Hirn“? Habe ich also mit meiner Vermutung einer geistigen Degression von Anfang an Recht?

Wahrscheinlich habe ich und sodann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schon sehr bald etwas über diese neue Selbst-Sublimierung zu lachen.