Das, was in der Überschrift steht, habe ich mir gedacht, als ich mir den Schriftsatz des mich gleichzeitig und zuvor mit recht ähnlichen Texten öffentlich verleumdenden Andreas Manfred Skrziepietz im Verfahren 10 o 360/26 des LG Kassel (die Verfügung wurde dennoch erlassen) noch mal anschaute. Da fand ich viel Dummes und Dreistes. Nehmen wir:
„Reinholz lügt gewohnheitsmäßig“
und:
„Reinholz lügt, wenn er behauptet, mich Stalker nennen zu dürfen. Das hat ihm das OLG Frankfurt (16 U 153/24) ausdrücklich verboten.“
Dann schauen wir doch mal in das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2025, Az. 16 U 153/24, ab Seite 31 („Beklagter“ vor dem OLG war ich. „Kläger“ war dort „Mr. alternative facts“ Andreas Skrziepietz):
1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“
Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten zusteht.
[...]
Dabei steht das wertende Element im Vordergrund, dass nämlich für den Durchschnittsleser des Beitrags ersichtlich der Beklagte durch dessen Verhalten den Kläger als „seinen neuen Stalker“ bewertet.
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt.
steht da geschrieben. Und ich hatte im Antrag an das Landgericht geschrieben: „Der Antragsteller [ich] darf den Antragsgegner [Andreas Skrziepietz, Hannover] im Hinblick auf diese [Hassschriften] durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt [...] (seinen) „Stalker“ nennen.“
Andreas Skrziepietz aus Hannover, der ganz sicher bei den AfD-Quaknazis oder unter dem antisozialen Covidiotengesindel, den wissensvermeidenden Klimaleugnern, meinetwegen den vollständig bekloppten Freunden des Kriegsverbrechers Putin, eben auch „Insassen“, jemanden finden wird, der oder die ihn als „Minister für Wahrheit“ („MiniWahr“) vorschlägt, hat die auf ihn bezogene Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ also hinzunehmen, da es laut Urteil des OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese, den Andreas Skrziepietz in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung gibt.
Was ich geschrieben war also wahr und richtig und „Doctor calumniae audacissimae“ Andreas Skrziepietz, der mich also mit fettem Vorsatz unwahr einen „Lügner“ nennt, kann nur „schwere geistige Umnachtung“ geltend machen, wenn er nicht gelogen haben will. Das wird er aber kaum tun, denn er ist „erweitert uneinsichtig“.
Krank oder nicht: Ich muss mir das nicht gefallen lassen. Wegen dieser und zahlreicher anderer, unzweifelhaft unwahrer Äußerungen des Andreas Skrziepietz in zwei Verfahren vor dem LG Kassel habe ich also erneut eine Strafanzeige wegen des „Verdachtes“ des versuchten (der krass unwahre Vortrag hat ihm in beiden Fällen nichts genutzt) Prozessbetruges gestellt.
Da Andreas Skrziepietz aber in einem weiteren Schriftsatz im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel am 16.02.2026 außerdem an das Landgericht schrieb:
„Ich muss das Gericht ersuchen, gegen Reinholz ein Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihn daran zu hindern, weiterhin mich und andere Personen finanziell zu schädigen.“
habe ich im Betreff der Anzeige wie folgt formuliert:
„Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges, der versuchten Freiheitsberaubung und aller in Frage kommenden Straftaten”
In der Strafanzeige widerlege ich ganzes Rudel solcher und ähnlich dummdreister „Lügen-Lügen“ des als „Docmacher“ in die Öffentlichkeit drängenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mir in seinem Wahn übrigens dreist und wiederholt Haldol empfahl und damit wohl meinte, ich hätte gefälligst seine krassen und dämlichen Verleumdungen zu ertragen. Was aber nicht der Fall ist.
Das kann man ja am 22. April zur Sprache bringen.
P.S.: Das war am Ostermontag in meiner Post:
