Anlass des Berichts: Andreas Skrziepietz aus Hannover „bloggert“ sich einen:
„Der Täter hatte die Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht bzw. beschimpft. Das war für die StA aber natürlich kein Grund, gegen ihn vorzugehen.“
Was nun die Aussage betrifft, der Täter habe die „Ärzte der Uniklinik Hannover bedroht“ muss man speziell bei ihm sehr vorsichtig sein. Denn der frisch verurteilte Quaknazi neigt zur Übertreibung. So bezeichnete er meine Anwältin als für „Massenmorde verantwortlich“ und hat vor Gericht ein „Teilnahmezertifikat“ an einer Aktivierungsmaßnahme der Jobagentur zum „Journalismusdiplom“ erklärt. Keine ganz kleine Lüge.
Andreas Skrziepietz ätzt weiter:
„Ich stelle mir gerade vor, wenn ich dergleichen gewagt hätte. Eine HD wäre das Minimum gewesen.“
Mit „HD“ meint er (wohl) „Hausdurchsuchung“. Über „Hausbesuche“ der Staatschutzabteilung des Landeskriminalamtes, er nennt diese „Stasi“, hat der hinsichtlich seiner geistigen Fähigkeiten auch in dieser Frage doch „stark eingeschränkt“ wirkende „Docmacher“ Andreas Skrziepitz ja selbst in der Vergangenheit öffentlich mehrfach (am 17. Mai 2024 mit Angabe „gestern“, am 2. Juli 2024 mit Angabe „heute“) berichtet. Und dabei jeweils nicht vergessen diese Berichte mit schäbigen Beleidigungen zu garnieren.
Nun ja. Sein schäbiges Verhalten ist das nur das Eine.
Er wirft immer wieder mit so niedrigen Beleidigungen und Verleumdungen um sich, dass ich meine, man sollte solche wie ihn psychiatrisch untersuchen und mindestens psychosozial begleiten - um die in solchen Fällen sicherlich nicht nur von mir gesehene, latente Gefahr eines Abgleitens von verbaler Gewalt in physische Gewalt zu mindern: So erklärte er selbst vor Gericht:
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| Bild: Aussschnitt aus seiner höchst fragwürdigen Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 21.08.2025 mit welcher er sehr wohl einräumt, dass es eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand. |
Vielleicht liegt ja der kleine Unterschied darin, dass der andere Täter in Deutschland - anders als Skrziepietz - nicht vorbestraft war und - anders als Skrziepietz - nicht auch noch ausgerechnet der Staatsanwaltschaft Kassel drohend mitteilte, dass er sich bewaffnet habe, denn die Kriminalhistorie des Andreas Skrziepietz weist wegen dieser Äußerung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes aus, welches sehr gut zum Datum 02.07.2024 und seiner Angabe „gestern“ passt:
01.07.2024 - Verstoß WaffG, Vg.-Nr.: 202400919591: In Anschreiben an
die StA Kassel
kündigte der Besch.
an, dass er sich bewaffnet hat. Der Ausgang des Verfahrens der
StA Hannover, Az.:
2527Js81823/24, ist nicht bekannt.
Auszug: Nur ein Item dem polizeilichen Informationssystem, insgesamt gab es Einträge bezüglich des also reichlich polizeibekannten Andreas Skrziepietz, die - Stand 9. Januar 2025 knapp 3 Seiten füllen. Ich gehe davon aus, dass er inzwischen mehr Einträge in dieser beonderen Art „Krankenakte“ hat. Es finden sich darin auch Gründe, ihn als politisch motivierten Täter anzusehen, denn die Kriminalakte enthält auch sowas:
04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a
StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belastigung durch
Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" hindigt der
BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild
Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl.
der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden. Der Ausgang des Verfahrens der StA
Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, ist nicht bekannt.
Im September 2020 wurde der Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt und hat am 29.01.2026 öffentlich behauptet, dieses geschah nicht weil er Hitlerbilder verteilte, sondern weil er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Wörtlich:
„Ich wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.“
Das kann man ihm glauben oder nicht. Aber weil der rechtsextreme und durch Straftaten auffällige Aktivist Andreas Skrziepietz trotz der Verurteilung in zahlreichen Artikeln so weiter machte ist er eben ein „Quaknazi“!
Mindestens bis zum 16. März 2026 verbreitete er auch noch den Artikel „Die Nazi-Partei CDU“ wegen dem (und weiteren Äußerungen) er im Frühjahr 2025 zu 75 Tagessätzen verurteilt wurde - was am 28.10.2025 (ganz oder teilweise) rechtskräftig wurde. Mit der Verurteilung drängte Skrziepietz unter Wiederholung der Beleidigungen selbst in die Öffentlichkeit. Das Spezial-Magazin NIUS, welches u.a. Lektüre und Sprachrohr rechtsradikaler Idioten ist, hat das tatsächlich veröffentlicht.
Dr. „berechtigt“ Skrziepietz beging die Straftat also trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter. Über eine aktuelle Verurteilung (womöglich wie beantragt zu 200 Tagessätzen a 30 Euro) schrieb Andreas Skrziepietz am 26.06.2026 in einem von von blogger.com wegen weiterer böser Verleumdungen und Beleidigungen schnell gelöschtem Ejakulat:
„Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands. [...] Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“
Das kann nur einem Wahn entspringen: Er wurde verurteilt weil er „die Wahrheit gesagt“ hat sondern weil er nach Ansicht der Geschädigten, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts meine Anwältin durch öffentliche Schrift verleumdet und beleidigt hat. Er ist also sogar ein „erweitert uneinsichtiger, querulierender“ Straftäter.
Genau so geht „Quaknazi“. „Querulant“ übrigens auch.






