21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


19.06.2026

Kurznachricht: Die ganz dumme Wut des Prozessverlierers Andreas Skrziepietz
Verleumder aus Hannover will offensichtlich Irre zu Gewalt aufstacheln

Andreas Skrziepietz, ein wohl typischer und zudem einschlägig vorbestrafter Mandant des für betreutes Verlieren“ berühmten Kölner Rechtsplärrers Markus Haintz, verleumdet mich - offenbar aus Wut über einen verlorenen Prozess - als Wähler einer „Kindersexpartei“.

Das nenne ich mal „dumme Wut“ und ich werde, wenn der Hassmich nicht klein beigibt, in Kürze eine gerichtliche Verfügung an ihn zuzustellen haben. Außerdem werde habe ich Strafanzeige erstatten erstattet sowie Strafantrag gestellt und auch dabei darauf eingehen argumentiert,  dass diese Verleumdung in besonderer Weise geeignet und offenbar auch dazu bestimmt ist, Irre zu Gewalt gegen mich aufzustacheln.

18.06.2026

„Betreutes Verlieren“ vor LG Frankfurt: Weiterer Mandant des Markus Haintz (Köln) verliert Prozess.
Ein Fall von bösen Verleumdungen und herzlichen Beleidigungen.

Wenn man bei dem ganz besonderen Kölner Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz nachließt, dann soll man wohl denken, der ist ein Superanwalt, der Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden aus dem Knast hilft und deren „linkgrün versiffte“ Gegnerschaft (bis zur CDU, sogar CSU!) zur Freude der Quak- und Glattnazis, Querfasler, Covidioten, Reichbürger und Putinfreunde schwer zusetzt und diese schädigt. Seine Mandanten entsprechen seiner Werbung und oft genug ist Haintz (in welcher juristischen Inkarnation/Firma auch immer) selbst der Mandant von Haintz.

Dem gegenüber steht: 

(Direkt zum Urteil

Erst vor wenigen Tagen hat das LG Magdeburg in einem Verfahren, in dem der sich selbst für raffiniert haltende Markus Haintz einen kackrechten Videoblogger und Gerichtshansel vertrat, Rechtsmissbrauch bescheinigt und zudem auch dessen Verfügungsklage abgewiesen. 

Sieht so aus als wäre das die Rolle und Bestimmung des „Markus unser Superheld, der dauend auf die Schnauze fällt.“, in welche er sich durch seine Werbung unter Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden selbst begeben hat. Solche sind zwar dreist - aber eben auch „geistig abgekackt“. Da hilft auch kein Doktor(titel).

17.06.2026

Warum Tanken wieder etwas billiger wird...
Oder: Was passiert, wenn Donald Trump seine Verbündeten verärgert und erst konsult, nachdem er den Krieg schon angefangen hat::

Al Arabiya English liegt eine Kopie des aus 14 Punkten bestehenden Abkommens vor, das voraussichtlich am Freitag zwischen Washington und Teheran unterzeichnet wird.

  1. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären – gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg – mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanons. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu unternehmen sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
  2. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu respektieren und von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen abzusehen.
  3. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen – die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann – ein endgültiges Abkommen zu erzielen.
  4. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Störung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen innerhalb von maximal 30 Tagen die volle Verkehrskapazität wieder her; der Schiffsverkehr der Islamischen Republik Iran soll dabei dem Verkehrsaufkommen der Vorkriegszeit entsprechen. Zudem verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
  5. Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht; dabei ist die Notwendigkeit zu berücksichtigen, technische Hindernisse zu beseitigen und Minen durch den Iran zu neutralisieren.
  6. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Seiten gebilligten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
  7. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen der endgültigen Vereinbarung festzulegenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit unterliegt; dies umfasst Maßnahmen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, seien es Primär- oder Sekundärsanktionen.
  8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen – einschließlich des iranischen Bedarfs im Nuklearbereich – in einer endgültigen Vereinbarung angemessen geregelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
  9. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo beizubehalten: Der Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms wahren, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen sowie ihre Streitkräfte in der Region nicht verstärken.
  10. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportleistungen und dergleichen – erteilen wird.
  11. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass – abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung – eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto verbleiben oder transferiert werden – sind für Zahlungen an die jeweiligen Endbegünstigten gemäß Festlegung durch die Zentralbank der Islamischen Republik Iran zu verwenden und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
  12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, der die erfolgreiche Umsetzung der endgültigen Vereinbarung sowie die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überwachen soll. 
  13. Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich der Aufnahme der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung und der fortgesetzten Durchführung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
  14. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.

Nachtrag: 

Donald Trump hat die Richtigkeit bestätigt und ausgesagt, dass er den, gegenüber dem „Obama-Vertrag“ krass nachteiligen Vereinbarungen zugestimmt habe, weil er durch die sinkenden Aktienkurse unter Druck stand.

So ist das, wenn dumme und ultra-korrupte Rechte, durchgeknallte Millionäre und Covidioten regieren. Ave AfD!

16.06.2026

Prozess wegen Verleumdung bzw. Beleidigung in Hannover:
Der Angeklagte Andreas Skrziepietz erschien nicht
Wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Das war sehr informativ! Heute war ja Prozesstermin in Hannover. Andreas Skrziepietz, der übrigens vorige Woche noch munter und lustig war, war um 14:00 in den Raum 2288 des Amtsgerichts Hannover geladen. Und zwar ordnungsgemäß.

Die Richterin war da, die Protokollantin war da, der Staatsanwalt war da und die Zuschauer waren da. Wer war nicht da - und bis dato auch nicht entschuldigt?

  • Der großfressige „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!

Angeklagt ist er - das kann ich sagen - und das ist er auch noch, wegen Verleumdung und/oder Beleidigung, übler Nachrede. In fünf Fällen. Heute vor zwei Wochen hatte der Typ, den ich ohnhin schon als „meinen Stalker“ bezeichnen darf, noch die ganz große Fresse und hat sowohl mich als auch meine Anwältin, die „mutmaßlich Geschädigte“ in dem Verfahren ist, vor der Sitzung noch in dümmster Weise belästigt - bis ich ihm klar machte, dass ich die Justizwache rufen werde wenn er das fortsetzt. Zeugen hierfür: Eine Staatsanwältin S. aus Göttingen, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover (die er auch schon in einer, von dieser als Bedrohung empfundenden Weise begallt und belästigt, sowie öffentlich in niedrigster Weise geschmäht hatte) und deren Begleiter.

  • Skrziepietz, der auch behauptet, „Arzt“ gewesen zu sein - aber sicherlich nicht grundlos nie eine Berufszulassung als Arzt erhielt, hatte unter anderem behauptet, meine Anwältin hätte „gelogen“ als diese vortrug, dass er sich als „Diplomjournalist“ ausgegeben habe. Was er aber getan hat. Und zwar schriftlich. Und vor Gericht. Es gibt keinen besseren Beweis. 

Heute jedenfalls war „Dr. Großmaul“ trotz Ladung nicht da. Die Ladung war ordnungsgemäß, denn diese kann auch mündlich erfolgen und er hat am 2. Juni der Richterin auch bestätigt, dass er verstanden hat, dass er für heute, 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr in den Raum 2288 des AG Hannover geladen war. Zu den Motiven seines Fernbleibens veröffentliche ich mal folgende Theorie:

Der Andreas Manfred Skrziepietz hat seine öffentliche Ankündigung wahr gemacht. Denn am 9. Dezember 2025 wurde er ja schon einmal (aber nicht zum ersten Mal) erstinstanzlich verurteilt und schrieb:

„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.

Als ich mal zu einem Zivilverfahren nicht selbst erschien (ich „muss“[¹] ja auch mal arbeiten, mein Anwalt war da) hatte der sicherlich als „gar mutig“ erscheinen wollende Andreas Skrziepietz öffentlich dumm herum gequakt, ich sei „zu feige“ gewesen, um zu erscheinen. Im Gegensatz zu ihm (es ist ein Strafprozess) war ich zu einer Teilnahme aber nicht verpflichtet.

Was ist er selbst? Und wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Feigheit, veraltet auch als Feigherzigkeit oder Memmenhaftigkeit bezeichnet, ist die Zuschreibung einer kritisch gesehenen oder vorwerfbaren Neigung, sein Handeln durch Angst oder Furcht bestimmen zu lassen. Feigheit wird als ein seelischer Zustand beschrieben, in dem eine Person sich aus Furcht vor einer Gefahr, einem Verlust, vor Schmerz oder Tod einer Aufgabe nicht stellt. Es gibt Zusammenhänge, in denen das feige Verhalten eines Menschen zugleich als ehrlos empfunden wird.“

(Wikipedia

Feige und ehrlos ist es aus meiner Sicht also vorliegend, erst die große Dummfresse zu schwingen und sich dann den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stellen. Was Andreas Skrziepietz getan hat. Es sei denn natürlich, er hat im Hinblick auf seine obige Ankündigung des Fernbleibens eine sehr gute und sehr glaubhafte Entschuldigung.

  • Im nächsten Termin will die Richterin „prozessfördernde Maßnahmen“[²] verkünden. Auch dazu müsse er aber anwesend sein.

Mehr schreibe ich aus Gründen des Gesetzes und meines eigenen Interesses an einer Verurteilung[³] derzeit nicht.

Aber vielleicht bringt er ja ein Attest bei (Krankschreibung reicht nicht), dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Vielleicht sogar, dass das eine Nebenwirkung der Covid-19 Schutzimpfung sei.

P.S. Falls Andreas Skrziepietz seine Griffel an etwas sehr Kleinem hat und sich „vor Freunde einen runterholt“ (modernes Sprichwort über Schadenfreude) weil ich „umsonst nach Hannover gefahren“ sei: Ich hatte meinen Termin verlegt. Nicht zufällig kam das Angebot (eher eine Aufforderung) von der Seite meiner Teilnehmer, so dass ich gar nicht fragen, sondern nur zustimmen musste. Und ich muss denen erzählen, was los war. Und „umsonst“ bin ich auch nicht gefahren - sondern mit dem Deutschlandticket.  Mehr als dass der Termin trotz sicherlich eingehaltener Formvorschriften insgesamt „recht zwanglos verlief“ verrate ich aber nicht.

¹) „muss“: Mir macht mein Job wirklich so viel Spaß, dass das „muss“ fragwürdig ist.

²) Oh. Das kann, u.a. im Hinblick auf seine Fluchtankündigung und sein Verhalten, WIRKLICH VIELES sein ... 

³) Es wurden auch wegen dieses Verfahrens mehrere Ermittlungsverfahren nach § 154 StGB eingestellt.

AG Hannvover: Termin findet statt

Heute 14:00, Raum 2288, AG Hannover.

Es wird interessant, weil wohl entweder das Urteil fällt oder die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet wird.

Das Hass- und Hetzportal „Haintz Media“
„Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz verbreitet antijüdische, rassistische Hetze

Vorab: Um Ausreden wird das „ganz besondere“ - noch - als Anwalt zugelassene Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ nicht verlegen sein. Auch vorab: Ich werde das - aus meiner Sicht womöglich strafbare - Quaknazigelaber hier nicht wiederholen oder weitertragen.

Genauer: Um dumme und durchschaubere Ausreden 

Markus Haintz betreibt spendenbettelnd eine Webseite, es ist eigentlich ein Blog (Software: Wordpress) und lässt darin, ganz ähnlich wie einst der „Kampfverlag“,  sich selbst, aber auch andere „Krassköpfe“ zu Wort kommen. Ich habe davon mal einem Beitrag besondere Aufmerksamkeit geschenkt, genauer: den Kommentaren, die der wohl auch dafür verantwortliche Markus Haintz zugelassen[¹] hat.

  • 26 von 26 Kommentaren stammen von einem „Ingo Neitzke“ der mir wie ein höflich formulierender Julius Streicher vorkommt. Die bewerte ich maximal zurückhaltend (weil der Markus Haintz tatsächlich sehr viel mehr ein „Gerichtshansel in eigener Sache“ als, wie er unrichtig vormacht, ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist) wie folgt: „Alle wirres Zeug voller antijüdischer Ressentiments und den dazu passenden Schwurbler-Theorien! Kurz: Hetze“ 

Der „inhaltlich Verantwortliche“ und Chefredakteur Markus Haintz wird wahrscheinlich behaupten, dass er „keine Kenntnis“ davon habe und falls doch, dass es sich um „zulässige Meinungsäußerungen“ handle. Und, soweit man dann das Gegenteil darlegt, behaupten, dass ein Mitarbeiter die Kommentare „irrtümlich freigab“.  Ich habe deshalb direkt mal nachgeschaut, wer das wohl sein könnte, aber Hermann Esser und Gregor Strasser sind längst tot.

Soweit zu „Organ der Rechtspflege“. Und zu „(Haupt-)Schriftleiter“. So sollte Markus Haintz sich nämlich nur noch nennen.

[¹] § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 278 BGB haben die gleiche Aussage: Der Dienstherr hat das Verhalten seines Gescherres zu verantworten.