+++ 12:30 Moskauer Gericht bestätigt Strafe gegen Satiriker Tilly +++
Ein Berufungsgericht in Moskau bestätigt die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten Satiriker Jacques Tilly.
Es geht um den von Putin angeordneten und durchaus in Freisler-Manier (Freisler hat nicht in jedem Prozess geschrien) Showprozess wegen des von LTO so schön deutlich dargestellten Umzugswagens, welcher den nicht ganz unrichtigen Eindruck erweckt, dass der Patriarch der russisch-orthodoxen Kirche da etwas nicht jugendfreies tut. Also eine künstlerische Auseinandersetzung damit, wie dessen tatsächlich unchristliche Bejahung des unwahr „militärische Sonderaktion“ genannten, tatsächlichen dreckigen Angriffs- und Aggressionskrieges gegen die Ukraine zu sehen ist.
Es geht also um eine Verurteilung in einem Showprozess, welche in Deutschland nicht möglich wäre und um jene Putinsche Propaganda mit welcher der Moskauer Dauerlügner unangenehme Äußerungen unterdrückt. Jacques Tilly hat aus dem Urteil nichts zu befürchten, es sei denn er reist nach Russland oder Weisrussland bevor Diktator Putin „der Blutige” ins Grab gestiegen, bei Dikatoren im Iran, China oder Nordkorea untergekrochen ist - oder bis zur biologischen Lösung des Problems seiner Existenz nach einem Volksaufstand sorgfältig im nördlichsten aller Gulags verwahrt wird und 1:1 das selbe Essen und GENAU denselben Tee wie auch exakt die gleiche Behandlung bekommt wie Alexej Nawalny. Letzteres wäre mir sehr lieb.
Querfasler Markus Haintz (Köln) „bläst also auch Putins Tröte“
Damit kein Irrtum aufkommt: Eine Tröte ist ein „Instrument“ zum Krach machen (was bekanntlich Dumme besonders gern tun, just um wie Markus Haintz himself Aufmerksamkeit zu erregen) und das „Krach machen“ ist es, was der sich (noch) „Rechtsanwalt“ nennen dürfende Markus Haintz (Köln) auch will: Er wirbt für sich. Und er nimmt daran teil, was im Teich der kackdumm rechtsradikales und covdiotistisch-russlandfreundliches Zeug quakender wohl einer der Sommerhits des Vorjahres war: Nämlich Putins Tröte zu blasen und dessen Meinungsgegner Jacques Tilly laut und öffentlich zu diffamieren.
Denn auf „X“ finde ich folgendes von Markus Haintz, der sich öffentlich als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt - was demzufolge unmöglich stimmen kann:
Markus Haintz hat also Strafanzeige erstattet und dabei nicht kundgetan, dass er das in einem Auftrag eines Mandanten mache. Erst im Begleittext seines Beitrages über die höchst querulatorische Sinnlosanzeige, deren Bearbeitung mal wieder der Steuerzahler zu zahlen hat, wird das sichtbar:
Das er das nachträglich öffentlich behauptete Mandat in der Strafanzeige nicht angab könnte pflichtwidrig sein, denn soweit ich das vermute, hat der für Dritte handelnde Rechtsanwalt dieses auch zu bekunden, also die Vertretung anzeigen. Zudem sollte ein Rechtsanwalt, der eine Strafanzeige stellt, eine Vertretung auch im Hinblick auf § 469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“) kundtun.
Aber es ist von höchstem Interesse für meine Person, dass der also denunzierende Anwalt - der hier offenbar an Moskaus Kampagne gegen Jacques Tilly also einen Kritiker Putins teilnimmt, offensichtlich aus einem pekunären (also stets „niedrigem“) Motiv handelte, denn er drängt damit - sich und seine Tätigkeit bewerbend - in die Öffentlichkeit.
Und Markus Haintz sollte eigentlich - als formaler „Rechtsanwalt“ ist er zur Weiterbildung verpflichtet - auch das hier kennen und beachten:
„Trotz der grundsätzlichen Unerheblichkeit der Motivation des Täters liegt ein Verwenden allerdings ausnahmsweise dann nicht vor, wenn die Handlung dem Schutzzweck von § 86a StGB „ersichtlich nicht zuwider“ läuft. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt;“
Das „die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“ ist nämlich der Fall, denn die als Hexe dargestellte AfD-Mitführerin Weidel lockt die Kinder, die sich im Wald verlaufen haben, mit Lebkuchen (Nicht, wie Haintz falsch darstellt: „Brezeln“) in Form kleiner Hakenkreuze. Ich finde: Das passt auf die AfD und deren Publikum und die Verwendung des Hakenkreuzes stellt im Hinblick auf die als böse Hexe und also garstige Täuscherin dargestellte (nicht Brezel- sondern Pfefferkuchen)-Geberin in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum NS-Regime dar.
Aber vieleicht weiß Haintz ja sowas nicht. Vielleicht hat man dem jungen Herrn Haintz ja u.a. auch Grimms Märchen, darunter das von Hänsel und Gretel, vorenthalten. Solche Bildungsmängel begleiten oft eine schlechte Erziehung und auf eine solche kann ich bei ihm - aus dem Ergebnis derselben - schließen.
Seine Kanzleikollegin, eine Frau Melina Schwendemann, schrieb übrigens vor wenigen Stunden an das LG Frankfurt, um eine Verleumdung des Andreas Skrziepietz (mehrfach verurteilter und unter Anklage stehender Hassblogger aus Hannover) gegenüber meiner Person zu entschuldigen:
„Auch die Bezeichnung als „Denunziant“ ist ein zulässiges Werturteil, das von der Meinungs-
freiheit umfasst ist.
Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggrün-
den anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“
Auch mit dem Aufführen des § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) hat sich der nur angebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Markus Haintz „laut trötend“ an die Seite Putins gestellt.
Nun, soweit ich den Andreas Skrziepietz angezeigt und den Staatschutz auf das Weiterbegehen von mutmaßlichen Straftaten aufmerksam gemacht habe, wegen denen dieser jenen im Rahmen einer Gefährderansprache (wie Skrziepietz selbst mehrfach öffentlich berichtete) besuchte, liegen auf meiner Seite ganz gewiss keine niedrigen Beweggründe vor - denn ich muss es nicht dulden, dass er andere und mich übels verleumdet bzw. beleidigt - weswegen er ja verurteilt wurde und angeklagt ist. Aber unter der Prämisse, dass der Markus Haintz sich mit seiner, zu Werbezwecken (also „persönlichen niedrigen Beweggründen“ gestellten und veröffentlichten Strafanzeige hervortut und gleichzeitig an Putins Seite tritt ist er - für mich - ein Denunziant. Und zwar einer von von der ganz niedrigen Sorte!
P.S.: Ich muss das eigentlich nicht mehr zum Ausdruck bringen, aber wann immer ich in dessen Selbstdarstellung lese, dass Markus Haintz ein Kämpfer für(!) die Meinungsfreiheit sei, habe ich das Gefühl, dass mir jemand dummdreist ins Gesicht lügt! Das gilt auch hinsichtlich des stark umstrittenen §188 StGB. Markus Haintz gibt öffentlich vielfach an, gegen diesen zu sein, hier zum Beispiel durch die Äußerung vom 3. Juni 2026 „#188MussWeg“
...und stellt Strafanzeige(n) wegen Verstoßes gegen den selben? Ich frage mal:
„Herr Markus Haintz: Wen wollen Sie eigentlich verarschen? Sich selbst? Die Öffentlichkeit? Mich? Etwa auch Staatsanwälte und Gerichte?“
P.S.: Hoffentlich wird der garstige Quak- und Bettelanwalt Markus Haintz (Köln) nach seiner Selbstanzeige verurteilt. Und zwar so hart, dass er auch die Zulassung als „Rechtsanwalt“ verliert. Dann hätte der auch für die Bearbeitung dieser Quatschanzeige löhnende Steuerzahler endlich mal was von seinem Querulieren und Denunzieren.

