In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:
(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)
Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben
- welches Urteil (die Datumsangabe hinter „Urteil vom“ fehlt),
- warum (das ist hinter „hinsichtlich“ zu ergänzen gewesen)
- an welcher Stelle (hinter „Statt“ aufzuführen)
- wodurch (hinter „muss es heißen“ zu notieren)
ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde.
Zudem handelten die
- die anderweitig abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost,
- die andweitig abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und
- den anderweitig abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach
entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist.
Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO „Bindung an die Parteianträge“ verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!)
Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.
Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.
Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird, denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben, weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).
Folgen:
- Das gesamte Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 des LG Frankfurt ist damit schwebend ungültig, jedenfalls nicht vollstreckbar - ganz einfach, weil völlig unklar ist, was, wie und warum abgeändert wurde. Da ich also gerade nicht beschwehrt bin und keine Lust auf weitere dumme Ausreden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe, habe ich von einer sofortigen Beschwerde (die wäre eröffnet gewesen) abgesehen.
- Mein Ablehnungsantrag hat bezüglich der RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach nachträglich eine weitere Begründung erfahren, die so schwer wiegt, dass diesem nun stattzugeben ist.
- Nach einem solchen liederlich-schlampigen Beschluss und im Hinblick auf frühere Aufhebungen des mindestens schlampigen Rotzes der Kammer kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass auch alle übrigen Beschlüsse die unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost, der Richterin am Landgericht Monro-Kabel und des Richters am Landgericht Dr. Daßbach durch RichterInnen erlassen wurden, die voreingenommen, also nicht „Richter im Sinne des Gesetzes“ waren. Zudem ist davon auszugehen, dass auch frühere Beschlüsse nicht auf Tatsachen und/oder dem Gesetz basierten, wozu ich im Ablehnungsantrag umfassend vorgetragen habe.
Sonstiges:
- Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main Dr. Ina Frost ist ausgerechnet auch noch „Ansprechperson für Korruptionsprävention“ - im Hinblick auf die Ereignisse und den Gestank der Korruption, der die 3. Zivilkammer nun umweht, ist das nicht hinnehmbar. Korruption kann auch aus anderen Motiven heraus stattfinden, als pekunären: Ich vermute, eine rechtsextreme Blase am LG Frankfurt, weil (zu) viele der bisherigen und groben Fehlentscheidungen an der 3. Zivilkammer tätigen RichterInnen ausgerechnet einen Bezug zu dessen politischer Haltung und dessen rechtextremistisch motivierten Straftaten haben, die von der 3. Zivilkammer unter Dr. Ina Frost mit nicht akzeptabler Beharrlichkeit, mithin Vorsatz ignoriert wurden.
- Am Geschäftsverteilungsplan des LG Frankfurt erwarte ich zwecks Vermeidung weiterer Rechtsbrüche eben so zügige Veränderungen, wie diese nach einem ähnlichen Eklat in Kassel erfolgten.







