23.08.2026

Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Janine Beicht eingestellt
Was Markus Haintz berichtet und was nicht ... Was ist denn mit den Spenden?

Auf seiner, lustigerweise von rechten Volldioten und womöglich sogar von Russland (Haintz gibt ja, wie er öffentlich dummdreist bekennt, auch Interviews für die verbotene (sanktionierte) Propagandanstalt „Russia Today“ (RT) durch Spenden finanzierten Selbstbewerbungsveranstaltung namens „HAINTZ.media“ tönt Markus Haintz, dass eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Janine Beicht wegen Volksverhetzung eingestellt habe. Und Markus Haintz, der wohl gegen die TAZ klagt, weil er sich, wie er behauptet, „gar zu Unrecht“ als „rechtsextem“ bezeichnet ansieht, macht sich die - für rechtsextreme Quaknasen absolut typische -Hetze der Janina Beicht gegen CDU, SPD, Grüne „vollumfänglich zu eigen“.

Den Namen der einstellenden Staatsanwältin oder des Staatsanwaltes nennt Markus Haintz - anders als in Fällen, in denen es für ihn selbst oder seine Quaknazi-Mandanten schlecht ausging und er deswegen „kritisieren“ will (nur „linksgrün versiffte“ - Wortwahl seiner Anhänger für Demokraten - nennen es „hetzen“) - nicht. 

Was Markus Haintz auch nicht nennt ist der Paragraph, nach dem und also, weshalb eingestellt wurde

Da kommt aber neben § 158 (kein Anfangsverdacht), § 172 (meist: „kein Tatbeweis möglich“) auch § 153 (Einstellung wegen Geringfügigkeit - oft „im Hinblick auf den Beschuldigten“ oder „die Beschuldigte) auch § 153b StPO in Frage: „Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe“. Sogar § 154 StPO („andere Anklage“)! Wie schon geschrieben, Haintz lässt sich dazu nicht ein, lässt das offen, was für „Vermutungen“ sorgen düfte. Bei den Spendern gilt natürlich: „Die ist gar und gar unschuldig!“

Da war doch noch der Spendenaufruf:

 

Über die Verwendung der Spenden - die gingen offenbar auf ein Kanzleikonto - will Markus Haintz (wieso eigentlich der?) später berichten. Wie auch für die anderen Spendensammlungen - die alle auf eines der sehr vielen Kanzleikonten gehen. Allerdings kenne (auch) ich von Markus Haintz keinen einzigen Bericht über eine Spendenverwendung - und Markus Haintz sammelt viele Spenden ein. Das verbreitet einigen Gestank. Vielleicht wurden die Spenden ja verwendet, um dem schönen Markus eine Reise nach Malle zu finanzieren?

Ich gebe mal einen Tipp, was im Falle der Janine Beicht wohl (das ist nicht mein Fach) angefallen sein könnte:

Gesetzliche Gebühren laut erster Fundstelle bei der seriösen und unbeteiligten Kanzlei Ferner-Alsdorf (Alle Angaben auch deshalb ohne Gewehr weil Markus Haintz auf Telegram nur Messer, Äxte, Armbrüste und andere unterschwellige Waffenangebote eines bekannten Dummfaschoverlages bewirbt!)

  • Grundgebühr: 240 Euro (gesetzliches Maximum: 432 Euro)
  • Verfahrensgebühr im Vorverfahren: 198 Euro (gesetzliches Maximum: 348 Euro)
  • Verfahrensgebühr im Hauptverfahren: 198 Euro (gesetzliches Maximum: 348 Euro)
  • Postpauschale: 20 Euro (fällt zwei Mal an, daher 40 Euro insgesamt)
  • Umsatzsteuer: 19% 
also wohl „von - bis“: 

(240+198+198+40)*1.19 =  804.44 
(432+348+348+40)*1.19 = 1389.92

„Nettes Sümmchen für einen Brief!“, sag ich mal. 

Dann wäre da noch was: Janine Beicht ist Mitarbeiterin der HAINTZ.media GmbH des Markus Haintz:

 

Würde man da nicht erwarten, dass der gar großartige Markus Haintz, der laut der spendenfinanzierten und völlig vorurteilsfrei wie sicher auch völkisch-gemeinnützigen Selbstlobplattform „HAINTZ Media“ mindestens so gut ist, wie einst der Marcus Tullius Cicero, fürsorglich die Verteidung des eigenen Sprachrohrs durch ein elektrisch übertragenes Brieflein an die Staatsanwaltschaft „pro bono“ übernimmt?

Das geht aber gar nicht - Dafür sollen mal schön andere zahlen! (In jedem Zug sitzt ein Idiot und glaubt 1:1 was die Haintze auf Telegram & Co. ejakulieren.)

Sicherheitshalber hat Haintz die Vertretung an die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Haintz legal Rechtsanwälte GmbH übertragen. Wo diese arbeitet stellt er nur nicht ganz so offen dar... Ganz sicher war den Spendern malle-sonnenklar, dass Janina Beicht von einer Mitarbeiterin deren eigenen Chefs vertreten wird, der sich, auf Malle in der Sonne räkelnd „was mit Medien macht.“ (Bild unten) Wozu ist er denn sonst Chef? 

Damit sieht der Fluss der Spendengelder wie folgt aus: 

Spenden für Janine Beicht fließen auf ein Konto der Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz, von dort via Rechnung an die Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz. Also zu Markus Haintz himself. Ich bin mir ganz sicher, dass alles höchst ordentlich versteuert wurde ...

 

... weil der Markus Haintz doch Rechtsanwalt ist. Aber weil die HAINTZ.media eigentlich von der HAINTZ.legal für die viele legale Werbung bezahlt werden müsste, kann ich wohl sagen, dass das Geld (oder der nach den vielen Steuern übrig gebliebene Teil) sicherlich auch ganz legal für eine dienstliche Reise (er gab dort zu Werbezwecken ein Werbe-Interview) nach Malle verwendet wurde  ...

 

... die dann sicherlich dazu beitrug, dass Markus Haintz „Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ eine Berufungsbegründung nicht pünktlich einreichen konnte und, gerade noch rechtzeitig, einen Fristverlängerungsantrag stellte. Den Antrag zu stellen ist übrigens legal und Markus Haintz hat darin „garantiert nicht“ gelogen, denn Anwälte dürfen das nicht und für die Malle-Reise gab es eine Notfrist!

Ich schreibe das alles nur, damit sich Spender sicher sein können, dass Markus Haintz die Spenden sehr ordentlich verwendet hat. Also ich kann darin weit und breit keinen Spendenbetrug erkennen. Ihr etwa? Nein, dass könnt Ihr nicht, denn es ist, außer AfD-blau natürlich, gar nichts zu sehen, nichteinmal ein Hinweis, wie viel denn einging und was davon an die Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz floss. Sicherlich der gesetzliche Höchstbetrag. Also alles wie von den Spendern erwartet. Wer das Gegenteil behauptet ist ein „linksgrün versiffter Feind der Meinungsfreiheit“! (OT: ein typischer Haintz-Mandant, der trotz dieser Wortwahl kein Quaknazi sein will.)

Ach so: Markus Haintz macht sich die quakrechte Hetze der Janine Beicht „vollumfänglich zu Eigen“:

 


Hat er seine durchaus hetzende Redakteurin (also Mitarbeiterin) für dieses Vollzitat aus der typisch rechtextremen Hetzschrift eigentlich bezahlt? Wo er sich das dumme und dreiste Nazi-Gequake doch ausdrücklich „vollumfänglich zu Eigen“ macht? Und, „wenn ja“: Aus welchem der vielen Spendentöpfe denn - wo die doch alle über das selbe Girokonto verwaltet werden?

P.S.: Wie macht er das eigentlich?

22.08.2026

Markus Haintz hat mehr Probleme als bisher bekannt - oder
„Wer andere Querulanten nennt sollte eine bessere Deckung haben als Markus Haintz!“

  

Da hat der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ, am 5. Juli 2026 viel Zeit, die Richterin Eva Brinkmann und auch den Richter Lopez Ramos  vom OLG Hamm zu verleumden. Wenn Online-Verhandlungen nicht stabil stattfinden können (die Gewährung der bei einem Gericht notwendigen Sicherheit ist weitaus aufwendiger als wenn Hans und sein Gretel im heimischen WLAN am ein wenig Telesex haben wollen), dann ist das so. Und die Richter haben keinen Einfluss darauf - den haben Techniker, die dabei von anderen Technikern und alle von Geldfritzen abhängig sind. Wenn man dann Richter als faul verleumdet ist das eine üble Nachrede, die allerdings durch § 193 StGB als „Äußerung in Rechtswahrnehmung“ geschützt (und nicht strafbar) ist, so lange das in einem rantifigen Schriftsatz geschah.  Aber: Eva Brinkmann hat als Mitglied des Richterrrates durchaus das Recht, sich bei der Anwaltskammer zu beschweren, weil auch der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ als Anwalt zur Sachlichkeit verpflichtet ist. Und was die gezeigten öffentlichen Äußerungen betrifft, bin ich mir betreffs des Schutzes durch § 193 StGB „nicht ganz so sicher“: Ich werde seine Anwürfe also der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft in Köln vorstellen.

In eigener Sache ist der Bursche ja „hyperempfindlich“. 

Ich würde dem Markus Haintz das Gespräch mit einer Namensvetterin der Frau Dr. Eva Brinkmann empfehlen. Die hat eine Approbation zur „Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene, Fachkunde Verhaltenstherapie“.

Auch so: Dieser und ähnliche Kotz-Beiträge des Markus Haintz zu dem Thema erschien gleich in mehreren Medien. 

Weil Haintz immer wieder solche Rants veröffentlicht habe ich den Eindruck, dass seine Veröffentlichungen auf etwas ganz ruchloses abzielen ...

 

... nämlich darauf, eine Art „Liste“ zu schaffen, mit der nach der von ihm wohl angestrebten, jedenfalls schon jetzt öffentlich begrüßten Machtübernahme durch Covidioten und AfD unliebsame RichterInnen gejagt und in KZ gesteckt werden. (wie nach der „Nacht der langen Messer“ 1933 1934)

Was war noch? Statt seine blöden Rants zu verbreiten, dort und sonstwo Videos zu drehen und/oder meinetwegen stundenlang nach Malle und zurück zu fliegen (In Deutschland will er aber nicht herumfahren und Köln ←→ Hamm geht mit RE1, RE7 oder ICE!) hätte er auch schon mal an der Begründung einer Berufung arbeiten können statt einen Antrag zu stellen, laut dem ihm

„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender
notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“
 

z.B. eine Begründung einer Berufung „noch nicht möglich war. 

Sein Verlängerungsantrag (mitsamt einer Darstellung entgegen stehender Fakten) liegt bei der Kammer, diese beiden Äußerungen sende ich nach. Markus Haintz hat mehr Probleme als ich dachte und ich denke nach seinem zunächst offenbar fernschriftlichem alsdann aber öffentlichen Querulieren (siehe oben) wie folgt:

Wer andere kackdummdreist „Querulanten“ nennt sollte eine weitaus bessere Deckung haben als Markus Haintz!

Das gilt insbesondere beim Steinewerfen in Glashäusern, wo einen Splitter treffen können, und Kritik an Elchen, die bekanntermaßen am häufigsten von ebensolchen geäußert wird. Ich will damit sagen, der formale Rechtsanwalt Markus Haintz erweckt durch sein Schriftblöd höchstselbstpersönlich und öffentlich den Eindruck, selbst ein ganz heftiger „Narzisst“ und „Querulant“ zu sein - und sollte sich vorsichtiger, sachlicher über andere - insbesondere Gegner und Richter äußern. Sonst gibt es vom BGH erlaubte „Gegenschläge“.

Auch da rate ich dem Markus Haintz also zu einer Verhaltenstherapie. Z.B. just bei einer Namensvetterin der von ihm (im Stil eines ganz üblen, absolut toxischen Narzissten) angegangenen Frau Dr. Eva Brinkmann.

Aber vielleicht schickt ihn ja die Kammer dahin. Und vielleicht gewährt diese dem offenbar multibel und seit langer Zeit schon überlasteten Herrn Markus Haintz im Hinblick auf sein öffentliches und nichtöffentliches Wirken (und auf die, durch von ihm selbst wiederholt vor Gerichten angezeigte Arbeitsüberlastung wohl erheblich in Gefahr befindliche Gesundheit - Stichwort „BurnOut“) eine kleine Pause vom Anwaltsberuf.

Eine Frage hätte ich noch:  Erfahrungsgemäß findet solches Querulieren (wie oben erkennbar) statt, nachdem Prozesse verloren wurden. Wie bitter war es und um was ging es denn? Und was hat die Anwaltskammer denn so ausgetan? Verwarnt? Da kommt nach meinem Hinweis bezüglich der Überlastungsanzeigen wohl noch mehr!

21.08.2026

Aus meinem Briefkasten:
Nazi/Rechts-Anwalt und Großmaul Markus Haintz (Köln) verliert zu 100% vor Oberlandesgericht Frankfurt direkt gegen den unvertretenen Rechtslaie, den er dummdreist „Querulant” nennt

Markus Haintz vertritt nicht nur Nazis, er ist für mich ein „Rattenfänger“, der in zahlreichen öffentlichen Äußerungen selbst gegen DemokratInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen (und einen Virologen) hetzt und (so sehe ich das) andere (dumme Idioten!) im Hass bestärkt und zum Hetzen, sogar Straftaten verführt, klagt schon wegen allenfalls geringfügigen Verletzungen seiner „Ehre“ aber auch wegen wahrer Äußerungen über seine Person und daraus gezogenen Schlüssen. 

Das öffentlich hetzende „Großmaul mit Anwaltskarte“ Markus Haintz (Köln) nennt mich in Schriftsätzen an Gerichte und Staatsanwaltschaften in, unter psychologisch/psychiatrischen Gesichtspunkten als „bedenklich“ anmutender Häufigkeit, einen „Querulant“ (grammatikalische Derivate eingeschlossen). Bisher bis zu 8 Mal auf einer Seite A4, was ziemlich krass anmutet. Und er drängt mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nach einer gescheiterten Strafanzeige gegen mich (in welcher er den vorgenannten Rekord aufstellt, den wohl nur er selbst durch Einsatz seiner kaum fassenden Geistesgröße zu brechen vermag) in die Öffentlichkeit. Schon seine eigene Veröffentlichung dürfte viele sehr direkt zur Vermutung einer genau solchen (narzisstischen und querulatorischen) Störung bei ihm selbst führen.

Womöglich wird er nach seinem Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit bald wieder um Spenden von denjeinigen betteln, die nach einer „nicht gänzlich richtigen oder unvollständig anmutenden“ Falldarstellung vermeinen, dass der Prozess „es wert war, geführt zu werden“. 

Was für ein selbsternannter „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ der Haintz doch ist! 

Wie dumm man auch als Anwalt so handeln (und also: auch sein) kann ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt. Der regelmäßig Nazis vertretende Rechts-Anwalt, der so großfressig wie höchstselbst mit reichlich unbegründeten Strafanzeigen (Er berichtet selbst über Zurückweisungen wegen fehlenden Anfangsverdachtes!) in die Öffentlichkeit drängt und mit seinen Berichten die Beanzeigten (er stellt auschließlich gegen prominente Nazigegner Strafanzeigen) herabzuwürdigen versucht, die Unschuldsvermutung verneint, weil er den zurückweisenden Staatsanwälten und Richtern politische Motive unterstellt, also (nicht wörtlich, aber in der Konsequenz) Strafvereitlung, Rechtsbeugung und oft „Dummheit” unterstellt.

Die erste Quittung gab es vom Landgericht welches nach dessen mehrfachen(!), querulierendem Lamento dem Rechtsanwalt Markus Haintz ausdrücklich einen Machtmissbrauch bescheinigte, darauf hin musste er - was er häufig tut und hier deshalb als „zwanghaft“ anmutet - eine sofortige Beschwerde schreiben.  Die war unbegründet und wurde vom Oberlandesgericht deshalb zurückgewiesen.

Hochpeinlich: Der Anwalt Markus Haintz verliert zu 100% vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen, sich selbst vertretenden Rechtslaie - den er zuvor eifrig schmähte:


Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist vor dem OLG „Schluss“. Im Hinblick auf das ganz besondere  psychologische Setup - ich sehe da eine sehr weitreichende Uneinsichtigkeit ausgerechnet in juristische Tatsachen - und weil er Anwalt und also Jurist ist, ausgerechnet gegen einen unvertretenen, „kleinen Schlosser, ausgerechnet auch noch aus dem Osten“ verloren hat (mit sowas macht man sich unter Juristen sicherlich zu einer „Witzfigur“, also lächerlich) würde ich erwarten, dass Markus Haintz jetzt Hauptsacheklage einreicht. Die geht dann vom LG (erste Instanz) zum OLG (Berufung), von dort zum BGH (Revision, aber vorher Zulassungsbeschwerde) - sowas hat er schon gemacht, dann zum BVerfassG) oder mit der hier vorliegenden Zurückweisung des Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor das Verfassungsgericht.

Was bekanntlich viele Querulanten machen. 

Was den Rechtsanwalt Markus Haintz betrifft, so sollte der sich auch in Sachen gegen Rechtslaien besser einen Rechtsanwalt nehmen, der dazu in der Lage ist, ihn angemessen über die Prozessaussichten zu beraten, den Vortrag zu verschlanken und zu versachlichen. Denn unter Juristen heißt es nicht umsonst:

„Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel als Mandanten und einen Trottel als Anwalt!“

Hinweis: Der Beschluss beantwortet zwei wichtige Rechtsfragen, die ich in weiteren Artikel beleuchte.

20.08.2026

Betrifft: Markus Haintz, Köln - Fristverlängerungsantrag

Betreffs des Antrages auf Fristverlängerung, den Markus Haintz am 16.06.2026 als Vertreter des Berufungsklägers und Hassbloggers Andreas Skrziepietz stellte und darin äußerte 

„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich“

habe ich folgendes recherchiert und bereits der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft (beide: ebenfalls Köln) in Schriftform zugänglich gemacht:

„[...] tatsächlich war der Vertreter Markus Haintz zwischen dem gerade noch fristgemäßen Einlegen der Berufung und dem Verlängerungsantrag mit Aktivitäten befasst, die mit einer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nichts zu tun haben, u.a. in höchst erheblichen Umfang damit befasst, auf „telegram“ zu posten. Das zeige ich, auf das Notwendigste verkürzt, wie folgt, umfassender Vortrag ist möglich.

So gibt es den ersten hier zu betrachtenden Beitrag vom 18. Juli 2026, 12:41 mit der fortlaufenden Nr. 58826.
Dessen URL ist https://t.me/Haintz/58826
(Wiedergabe auf Seite 3)

Der letzte zu wertende Beitrag vom 18. August 2026 18:04 hat die fortlaufende Nr. 59100
Dessen URL ist https://t.me/Haintz/59100
(Wiedergabe auf Seite 4)

Das sind 274 Beiträge in 32 Tagen oder etwa 8,5 pro Kalendertag, darunter kurze, umfangreiche und solche mit Videos. Manche sind nur Zitate, aber auch diese musste der Antragstellervertreter erst einmal finden und dazu umfangreich und erheblich zeitaufwendig nach und in den Beiträgen der Zitierten suchen. Darunter sind auch sicherlich zeitlich aufwendige Videos unter Beteiligung eigenen Person und seiner Mitarbeiterin, der RAin Viktoria Dannenmaier – die ebenfalls Zeit hatte. 

Rechnet man nur 10 Minuten pro Beitrag, sind das 2740 Minuten oder etwa 45 Stunden, mithin eine gut gefüllte Arbeitswoche genau in dem Monatszeitraum, in welchem er die Berufung zu begründen hatte. Anders gerechnet hat er rund 25% zumutbarer Arbeitszeit für Online-Aktivitäten genutzt.

Weiter fehlen in dieser Aufstellung noch die weitaus aufwendigeren Veröffentlichungen auf https://haintz.media und Instagram, mitsamst den darin aufgeführten Strafanzeigen in eigener Sache gegen Prominente links der AfD wegen deren Äußerungen, Beschwerden in eigener Sache bei deren Zurückweisung, Dienstaufsichtsbeschwerden in eigener Sache, Beschwerden gegen StaatsanwältInnen in eigener Sache und verleumderische, niedrig-herabwürdigende Äußerungen über RichterInnen und Staatsanwältinnen, deren Entscheidungen ihm in eigener Sache oder aus politischen Gründen nicht passen (auch: „Rants“).

Insgesamt lässt sich aber schon jetzt erkennen, dass die Behauptung des Herrn Haintz im Schriftsatz vom 16.08.2026

„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich.“

objektiv unwahr ist,[...]“

(wegen der Klagefreudigkeit des angeblichen Kämpfers für die Meinungsfreiheit zeige ich nicht alles.)

Was meine Anwältin daraus macht wird diese bedenken, wenn „eine Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ erledigt sind.

„Das Pferd des Gerichtsvollziehers“
Oder: „Bei einem dumm quakenden Maulnazi wird gepfändet“

Das Pferd des Gerichtsvollziehers kennt den Weg in die Schiersandsstraße ganz gut. In der Gegend wohnen viele, die er besucht. Was es stört ist der Geruch menschlicher Scheiße, der dann auftritt, wenn der Wind in den alten Rieselfeldern Miesbachs den Staub aufwirbelt.

Einen Weg kennt es besonders gut: Denn zum dumm quakenden Maulnazi und demnächst wird es den Gerichtsvollzieher dahin tragen um die Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus zwei Verfahren einzutreiben. Beide hatte der Schuldner selbst begonnen und, weil er das Gericht belog, verloren. Mehrere tausend glänzender Metallstückchen in gültiger Prägung sind dafür seit langer, langer Zeit überfällig.

Das Pferd weiß auch schon, dass es manchmal eine Haustür weiter muss, weil der Quaki nämlich größere Summen durch seine Mutti zahlen lässt - die im Übrigen auch schon in der Vergangenheit immer wieder mit ihrer Freikarte aus Plastik verhindern musste, dass Sohnematz ein paar Tagessätze dort verbringt wo er ansonsten hin soll und vielleicht sogar dahin kommt, wo er hingehört: In die Psychiatrie.

Das Pferd des Gerichtsvollziehers kümmert das alles nicht wirklich: Es läuft, es frisst, es trinkt - und es ärgert sich wegen dem Gestank nach menschlicher Scheiße - der dann auftritt, wenn der Wind in den alten Rieselfeldern Miesbachs den Staub aufwirbelt...

Rechtshetzer Markus Haintz: Fast 60000 Beiträge allein auf Telegram und Anträge auf Fristverlängerungen:
Geht das wirklich zusammen?

Erst kürzlich erreichte der „Beitragszähler“ des Kontos „HAINTZ.media“ im „asozialen Medium“ (andere nennen es „Nazi-, Russenfreunde- und Covidiotenblase“) namens „Telegram“ die Zahl von 59.000 (Neunundfünfzigtausend). Ich habe das durch etliche Abrufe geprüft: die Nummern sind offenbar tatsächlich fortlaufend. Wie diese „Beiträge“ zustande kommen weiß ich nicht, aber auch wenn Markus Haintz Beiträge „nur teilt“, so erfordert das im Hinblick auf das deutsche Recht und besonders den Umstand, dass er formal ein „Organ der Rechtspflege“ ist, eine Überprüfung dessen, was er da „teilt“. Er will ja (so sehe ich das) unterhalb der Grenze der Strafbarkeit hetzen, mithin nur unterhalb der Strafbarkeitsgrenze an den dort oft geschehenden Straftaten seiner tatsächlichen oder potentiellen Mandanten (er wirbt dort für sich) teilnehmen...

Unten folgen seine ersten beiden Beiträge vom 19. Juli 2020, da ging es um Covid 19 und die Maßnahmen, die Markus Haintz sehr unglücklich machten - während tausende andere daran starben. Mit „daran“ meine ich Covid 19, nicht die Masken, nicht die Maßnahmen oder die späteren Impfungen (wie Covidioten fleißig behaupten). Die Demos waren übrigens „Ringelpietz mit Anfassen“, unsolidarische Covididioten und die, sich diesen zuwendenden AfD-Nazis haben sich damals nach dem Motto 

„Maskenfrei und ungeimpft: Mit uns ist wer auch dumm schimpft!“ 

fröhlich der Verbreitung der Seuche gewidmet und manche haben sich übrigens selbst auf echt qualvolle Weise zu toten Legenden der Covidiotenszene gemacht:


Und hier die höchst russlandfreundliche anmutende Hetze mit Nummer 59000: 

Überschlagen wir das mal:

Der 8. August 2026 war Tag 20684 der Unix-Epoche. Die beginnt am 1.1.1970 und in einem Linux-Terminal mit einer bash kann man das einfach herausfinden: 

echo $(($(date -d '2020-08-08' +%s)/86400))

Der  19. Juli 2020 war Tag 18461: 

echo $(($(date -d '2020-07-19' +%s)/84600))

Die Differenz ist 2223. Also 59000 Beiträge in 2223 Tagen. 

Ups! Das sind etwas mehr als 26 „Beiträge“ pro Tag!

... die der also gar fleißige und vielleicht sogar onlinesüchtige Markus Haintz allein auf „Telegram“ entweder selbst schrieb oder kontrollieren müsste. Dazu kommen Aktivitäten und Spendenbettelei auf „Instagram“, „X“ und „Haintz.media“, Teilnahmen an Demonstrationen, Begleitung seiner wohl eher politischen „Mandanten“ bei irgendwelchem Medienkram, Interviews, eigene Demos, bei denen er lustige Schilder („Schützt das Grundgesetz!“) aufstellte und Innenstädte mit ekletrektisch verstärkten Covidioten-Lärm verpestete. Nicht zu vergessen: 213 teils krass schlechte und teilweise „inhaltlich höchst bedenkliche“ Filmchen auf Youtube:

Naja. Und wer in (a)sozialen Medien schreibt, der wird ja wohl auch darin lesen, was auch Zeit kostet. Dazu kommt ein Haufen Prozesse, die der sich nach oft harscher Kritik an seinem Unsinn oft als etwas wie „angepisst“ betrachtende Markus Haintz in eigener Sache führt. Teilweise bis zum BGH

Und dann - schon wieder online - um Spenden für die Kosten verlorener Prozesse bettelt, was die folgende Frage aufwirft:

Wann arbeitet der Online-Selbstdarsteller und „SUPER Markus“ HAINTZ eigentlich mal als Rechtsanwalt?

Woher soll ich das wissen? Ich weiß nur, dass hier Schreiben herumliegen, die er selbst verfasst, jedenfalls signiert hat und in denen er kurz vor Ablauf gesetzter Fristen die Gerichte wegen „Überlastung“ um eine Verlängerung anbettelt. Teils um ganze Monate. Und ja: In mindestens einem steht auch was von „zahlreichen Eil- und Fristsachen“. Wenn das wahr ist, dann ist ein solcher Antrag natürlich zulässig. Ob er aber damit wohl seine Online-Aktivitäten meinte? Das kann man nun glauben oder nicht!

So wie ich das sehe könnte (und sollte) es (im Interesse der Rechtspflege) passieren, dass ein so handelnder Anwalt dabei mal auf einen Richter oder Richterin stößt, der oder die dessen in Quantität und Inhalt „extrem“ anmutenden Online-Aktivitäten, darunter just auch den oder die entscheidende(n) RichterIn motivierende, niedrige Hetze gegen von ihm namentlich StaatsanwältInnen und RichterInnen kennt, und in einem Beschluss etwa wie folgt reagiert:

„Der erst am letzten  Tag der ordungsgemäß bestimmten und gesetzten Frist gestellte Verlängerungsantrag ist zurückzuweisen, weil der dieser mit einer 

„erheblichen Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender not-
fristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ 

[Anmerkung: Siehe Schreiben an das OLG FFM vom 18.08.2026, unten] 

begründet wurde während der Vertreter tatsächlich in den letzten beiden Wochen allein auf Telegram 364 Beiträge verbreitete. Statt dieses zu tun hätte er im Interesse seines Mandanten dessen Prozess fördern müssen. Das Fristversäumnis ist nach Ansicht des Gerichts durch den Parteivertreter verschuldet, was sich die Partei zurechnen lassen muss.“

Und dann könnte in einem solchen Beschluss auch stehen:

„Auf Grund des von der Partei verschuldeten Fristversäumnisses wird der Antrag vom soundsovielten soundsovielten zurück gewiesen.“

Übrigens kann das auch passieren, wenn ein gewillter Gegner dem Gericht nachweist, was der Anwalt im betreffenden Zeitraum so alles veröffentlicht hat - und da wäre noch die Anwaltskammer und § 14 Absatz Nr. 2 Variante 8 BRAO 

Obwohl der „Mandant für seinen Anwalt haftet“ also auf Grund eines Versäumnisses seines Anwalt einen Prozess verlieren kann  (und erst dann der Anwalt in einem aufwendigen und teurem Verfahren schadensersatzpflichtig gemacht werden kann) könnte es sein, dass ein Anwalt, der in 2223 Tagen 59000 Beiträge auf Telegram verbreitet und auch sonst online sehr aktiv ist, nach einem solchen, von ihm bis vor den BGH getriebenen Geschehen bemerken wird, dass seine Berufshaftpflichtversicherung nicht lange diskutiert sondern nach der dann fälligen Schadensregulierung den Paragraph aus dem Vertrag zieht, der in diesem Fall eine Kündigung ohne weitere Begründung erlaubt. 

Und dann wird es, weil solche Listen ungeeigneter Kandidaten führen, „sehr schwierig bis unmöglich“ oder „extrem teuer“ eine neue Versicherung zu finden. Mit den Folgen aus § 14 Absatz 2 Variante 9 BRAO.

Ich hielte es jedenfalls für sehr begrüßenswert, wenn sich RichterInnen im Interesse der Rechtspflege die Anträge des Markus Haintz sehr genau ansehen. Aber das sollten diese doch immer tun - oder?

1. Nachtrag: 

Ich verbinde diesen Artikel mit freundlichen Grüßen an Dr. Bub vom OLG Frankfurt, dem ich den Artikel aus Anlass des 2. Nachtrages ganz besonders widme.

2. Nachtrag:

„Isch schwöre!“ Dieses Schreiben vom 18.08.2026 erreichte mich persönlich erst nach Verfassen des obigen Artikels (20.08.2026) und wirft die Frage auf, was Markus Haintz während des letzten Monats (also der Berufungsbegründungsfrist) eigentlich so getrieben und veröffentlicht hat. Die Antwort könnte für ihn selbst und auch den Mandant Andreas Skrziepietz sehr interessante Folgen haben.
 


Das war die Behauptung. Kommen wir zur objektiven Wahrheit:

 
Am 16. August 2026 um 16:36, also zwei Tage vor dem obigem Antrag, hatte der selbstangeblich mit „einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ überlastete Markus Haintz aber Zeit und Muße, diese niedrige und (wie ich das sehe) strafbare Hetze zu veröffentlichen:
 

Es gibt weitaus mehr davon: Am 12. August 2026 um 13:05 - also während der Arbeitszeit- und 6 Tage vor dem Antrag (und 39 Beiträgen innerhalb der 4 Tage - allein auf Telegram) veröffentlichte er (statt an der Berufungsbegründung zu arbeiten) diesen aufwendigen „Rant“:
 
 
Am 16.08.2026, zwei Tage vor dem Fristverlängerungsantrag, hatte Markus Haintz Zeit für diesen, im Original recht langen Artikel:
 

Und am Mittwoch, dem 29. Juli 2026 für diese lange Dienstaufsichtsbeschwerde in eigener Sache, in welcher auf einer Seite 8 Mal das Wort „Querulant“ gebraucht. (Vielleicht hat er diese also vor einem Spiegel stehend diktiert). Ich vermute, sein Mandant war es, der mich darauf aufmerksam machte:

Bildschirmfoto aus dem X-Account des Markus Haintz Die absurd schlechte Qualität der Grafik ist nicht meine Schuld.


Es gibt davon viel mehr im betreffenden Zeitraum seit dem Einreichen der Berufung und erst recht seit dem Urteil, gegen das er Berufung einlegte (insgesamt ~ 2 Monate!) Ich sehe es schon so, dass er es also durch Nebentätigkeiten in erheblichen Umfang für seine weitere Firma HAINTZ Media und in eigener Sache schuldhaft versäumt hat, „den Prozess seines Mandanten zu fördern“ (so nennen das Gerichte und gehen dabei formal von einem vermuteten Interesse an einem schnellen Prozessende aus - was ganz oft so nicht stimmt und wer sagt schon dem Gericht, dass er den Prozess herauszögern will) und seine Behauptung, er wäre mit „einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ überlastet, ist im höchsten Maße fragwürdig, wenn nicht schon hierdurch widerlegt. 
 
Ich kenne genug Leute, welche unter diesen Umständen das Wort „Lüge“ gebrauchen würden!
 
Aber Markus Haintz ist ein „Organ der Rechtspflege“ und würde „niemals“, ich betone „NIEMALS“ lügen. Das hat er selbst so ähnlich auch vor Gericht vorgetragen...
 
und er hat vorgetragen, dass er „prozessual zulässige Anträge“ gestellt habe. Zur Zulässigkeit gehört aber gemäß § 138 ZPO wohl auch, dass deren Begründung wahr ist. Alles andere steht in § 14 Absatz 2 BRAO.

19.08.2026

„Auf ihn mit Gebrüll!“
Quakender Rechtsanwalt Markus Haintz begibt sich in das Höllenfeuer, eine „Person des öffentlichen Lebens“ zu sein.

 

Bildschirmfoto: Das Gejammere qualifiziert ihn zum Jammerlappen. Leidet er an Megalomanie? (Ein Kommentar weist darauf hin.)

Nun denn: „Auf ihn mit Gebrüll!“

Als „Person des öffentlichen Lebens“ ist man auch eine „Person des des öffentlichen Interesses“. Nun mehr muss Markus, der SuperHAINTZ, sich als selbsternannter Prominenter weit mehr gefallen lassen als ein „kleiner, gar armer und völlig zu Unrecht angegangener Rechtsanwalt“ - so stellte sich Markus Haintz nämlich den Gerichten vor, wenn er in eigener Sache gegen ihm nicht gefallende Meinungen klagt.

In Zivilverfahren gilt die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig vorzutragen. Der „Gerichtsbelästiger“ Haintz hat in seinen Schriftsätzen mehrfach den relevaten Punkt verschwiegen, dass er, wie er nun öffentlich behauptet,  „Person des öffentlichen Lebens“ ist. Solche müssen sich nämlich mehr gefallen lassen. Das gilt erst recht im Hinblick auf sein verleumderisches und dumm-querulatorisches Gequake über RichterInnen und StaatsanwältInnen, deren Entscheidungen dem sich immer mehr auf die rechtsradikale Seite schlagenden Markus Haintz nicht gefallen. Damit „wackeln“ die kleinlichen Anträge des mir als „Rechtsmissbraucher“ und „Feindes der Meinungsfreiheit“ geltenden „Jammerlappens“ (siehe sein blödes Gejammer oben) erheblich.