05.06.2026

Wladimir Putin äschert Gerhard Schröder per Interview ein.

Wladmir Putin („der Blutige“) gab ein Interview, NTV schreibt darüber: 

„in Deutschland sieht der Diktator nur zwei potenzielle Partner: seinen Angestellten Gerhard Schröder[¹] und die AfD[²].“

Ausgerechnet auch noch von einem Kriegsverbrecher wie Putin in einen Zusammenhang mit den Verrätern (AfD, Kreise um das rechtsextremistische Compact-Magazin) gesetzt zu werden ist aus meiner Sicht die „Einäscherung“ des politisch ohnehin toten „Genosse der Bosse“[³] Schröder.

¹) Schröder wird von Putin quasi via Gazprom direkt bezahlt. Die Sache stinkt zum Himmel.

²) Die Partei selbst und mindestand einige Mitglieder der AfD gelten mir als russisch finanziert. Fragt doch mal die AfD-Finanzjongleurin Alice Weidel, was die von welchen „Hintermännern” wohl für wen im Koffer hat, wenn diese die Grenze zwischen der Schweiz (da wohnt diese) und Deutschland überquert oder ob wohl auch „Großspenden“ in „Kleinspenden“ unterhalb der Meldepflicht bzw. Auslandsgrenze aufgeteilt oder als Spenden von EU-Bürgern neu deklariert direkt weiter überwiesen werden.

³) Schröder hat den Gesellschaftsvertrag (Sozialstaat) weitgehend beerdigt, Gewerkschaften entmachtet, und durch jede aufsprenggbare Hintertür Arbeitnehmerinteressen verraten. Seit dem geht die Schere zwischen Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen immer mehr auf. Wenn jemand fragt, warum die SPD nicht mehr gewählt wird, dann liegt die wichtigste Antwort in seiner Amtszeit.

04.06.2026

Happy Kadaver! - Nazis, Covdioten, Klimaleugner und Querschwurbler sollten zum Gentest
Rechtzeitige Therapiemaßnahmen können helfen

Hitler hatte Gene für Authismus, bipolare Störung und das Kallmann-Syndrom. Diese Defekte sollen übrigens besonders häufig gemeinsam auftreten, was das Zusammengehen von Nazis, Covdioten, Klimaleugnern und Querschwurblern erklärt. In besonders schlimmen Fällen tritt durch das Kallmann-Syndrom sogar eine Putin-Extase ein.

Alarmsignale sind: Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten, Gerichtshanselei, Geruchsstörungen, Frauenfeindlichkeit, Querulanz, Tatsachenantipathie (auch gegenüber eigener Kleinschwänzigkeit) und natürlich eine Vorliebe für blaue T-Shirts mit merkwürdigen Aufschriften wie „Art. 20(4) GG“.

Rechtzeitige Therapiemaßnahmen können gegen einige Symptome helfen, freilich nicht gegen die Ursachen und körperliche Missbildungen. Und „Nein!“: Auch die Impfungen gegen Covid-19 waren keine solche Gentherapiemaßnahme welche die geistige Entwicklung zum Möchtergernhitler oder Julius-Streicher-Formaten hin verhindern sollten.

03.06.2026

Heute nur ein Bild und ein Dank

Eigentlich schon immer, vor allem aber seit gestern gab es dort, wo heute Leere herrscht, übles Zeug zu lesen und es gab seit gestern abend 19:30 Verstöße gegen einstweilige Verfügungen, mithin neue Verleumdungen. Aber um 19:30 erreichte mich die Nachricht über gewisse Veränderungen (die ein von mir geschriebenes und von mir auf meinem Server im Hintergrund laufendes Mini-Programm an mich versandte), per Email.

Und siehe da: 

Ich weiß nur nicht, wem ich danken muss. Wahrscheinlich seinem Hoster für etwas wie ein

DELETE * FROM `BLOG_ARTICLES`“

Aber, wie und an wen auch immer: Danke!

Und das nicht nur von mir, sondern auch im Name der zahlreichen anderen Betroffenen! 


02.06.2026

Bald Andrea Mania Skrziepietz?

Die Bilder der wirklich süß krakelenden Marla Svenia Liebich aus Plzen lassen mich voller Vorfreude ahnen, was demnächst mit Andreas Manfred Skrziepietz passiert...

Übrigens meint sein Anwalt in gleich vier Fällen, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die im „Parteibetrieb“ erfolgen soll, an den Anwalt erfolgen „muss“, sonst nichtig sei. Das stimmt allerdings wohl nur, wenn der Anwalt sich formal bestellt hat.

Einschlägige Urteile nennt er nicht... wie auch? Markus Haintz hat im Übrigen zwar den Skrziepietz in den Verfahren vertreten - weshalb eine Zustellung der Beschlüsse in sein Anwaltspostfach erfolgte - aber hat sich weder mir noch gegenüber dem Gericht als „Zustellungsbevollmächtigter“ ausgewiesen. meine besseren Ratschläge sind:

  1. Sich weiter an die Verfügungen des LG Kassel, 10 o 456/26 vom 22. April 2026, 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026, 10 o 300/26 vom 19. März 2026, 10 o 301/26 vom 19. März 2026, 10 o 360/26 vom 31. März 2026, 10 o 321/26 vom 08. April 2026, 10 o 310/26 vom 16. April 2026 halten. 
  2. Bei seiner Mutti schon mal einen Finanzbedarf von bis zu € 160.000 (auch für die nun fälligen 7 Hauptsachen) anzumelden.

Alternativ kann er gerne und binnen einer Woche rechtswirksam erklären, dass er diese als „letzte Regelungen“ anerkennt. Dann verschwendet er weniger vom Erbe. Ich rate zu einem einfachen Einschreiben mit Sendungsverfolgung.

01.06.2026

„Morgen Kinder wird's was geben,
morgen kommt das Großmaul dran!“

Dienstag, 02. Juni 2026 12:30, Saal 2288 (Altbau) AG Hannover, gleich am Hauptbahnhof.

„Leidet“ Markus Haintz (Köln) unter einer „pekunär bedingten Leseschwäche“?

Diese Frage stelle ich mit Begründung ganz unten im verlinkten Artikel Andreas Skrziepietz verliert, verliert , verliert - Fragwürdige Behauptung des Markus Haintz“. 

30.05.2026

Gelesen: „Krankenkasse registriert Rekordzahl möglicher Behandlungsfehler“

(Zum Artikel bei NTV

Mich interessiert daran vor allem ein Satz:

TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen verwies auf eine weitere strukturelle Schwäche: "Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen", sagte er den Funke-Zeitungen.

Die Versicherten selbst wohl nicht. Aber ich habe in den frühen 90ern mal ein Praktikum bei einer Betriebskrankenkasse gemacht. Aufgabe war eine in den Folgejahren auf „Knopfdruck“ wiederholbare, (halb-)automatische Erstellung des Jahresgeschäftsberichts genau dieser BKK mit vielen tollen Diagrammen aus den Buchungsdaten (die mussten dazu von einem Unix-Server exportiert und eingelesen werden). Letzteres war das „halb“ vor „automatisch“. Also ein typischer IT-Job, den übrigens oft Freiberufler erledigen und das auch dürfen, denn das wäre „Systemsoftware“, die sich eben von „Gemeinsoftware“ dadurch unterscheidet, dass diese für genau einen Anwendungsfall und das System des Kunden entwickelt wird. 

Nach dem ich den Job in vier Wochen statt 3 Monaten erledigt hatte stellte sich die Frage nach meiner Verwendung, denn ein Vertrag ist schließlich ein Vertrag und muss bedient werden. Also habe ich einer der Kolleginnen geholfen und stichprobenartig Abrechnungen von Ärzten geprüft - womit ich beim Thema bin. Sprich die Abrechnungsdaten und Krankschreibungen sorgfältig gelesen und, wenn mir eine Verordnung (Medikamente oder andere Behandlungsmaßnahmen) nutzlos oder krude erschien, die zuständige Kollegin alarmiert. Welche sich das das dann ansah. 

Die hat, sofern ich richtig lag, dann den Arzt bzw. die Ärztin konsultiert und ihm die Leviten gelesen. 

Allerdings lagen die „Probleme“ regelmäßig eher an schlampiger Dokumentation. Volkstümlich ausgedrückt: Wenn also ein Arzt ein Medikament gegen Kopfschmerzen verschrieben hatte aber in seiner Abrechnung die ICD-Codes für Magenschmerzen notierte konnte es gut sein, der Patient hatte schlicht beides und dazu ein Alkoholproblem. Aus unbegreiflichen Gründen konnte der Arzt oder die Ärztin aber nur eines davon erfassen.

Ich denke, wir haben außer Geldverschwendung auch Einiges anderes korrigiert.

Meine „medizinischen“ Vorkenntnisse bestanden bis dato darin, eine Person durch die Prüfungen einer akademischen Laufbahn auf dem Gebiet der Pharmazie gebracht zu haben... diese Person hat übrigens einen tollen Job bekommen, weil der Personalchef auf Grund der Tatsache, dass deren Bewerbungsschreiben offensichtlich mit einem Computer erstellt und ausgedruckt wurde, annahm, dass diese auch über solche Kenntnisse verfügt:

(Foto von --Xocolatl 19:17, 30 June 2007 (UTC) - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2326983)


Ich kenne da eine kriminelle Großfresse, die hat zwar Medizin studiert, vor 30 Jahren mal eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“ gehabt, dieses nie angetreten, sich statt dessen erfolgsfrei als Schauspieler auf Kleinstbühnen, dem Übersetzen und Vorlesen von Büchern Dritter versucht - also womöglich in ihrem beschissen anmutenden Leben weniger auf dem Gebiet der Medizin tat als ich - und behauptet, obwohl diese Eminenz nie den Arztberuf ergriffen hat und auch selbst vor Gericht angab, die Berufszulassung nie beantragt zu haben, dreist „Ich war Arzt“

Derselbe Hetzer zerbricht sich meinen Kopf, ob ich als Freiberufler tätig sein darf, kommt auch da beim Lesen nur soweit wie es seinem krude funktionierendem Hirn gefällt. Also begreift der folgendes nicht oder will es nicht begreifen:

Beispiele für Berufe, die bisher regelmäßig den freien Berufen zugerechnet wurden:  

EDV-Berater, soweit er Systemsoftware entwickelt. Dies ist ein dem Ingenieur (Katalogberuf der freien Berufe) ähnlicher Beruf. Dies gilt sowohl für den Hochschulabsolventen (Dipl.-Informatiker oder vergleichbare naturwissenschaftliche Ausbildung) als auch für den Autodidakten, der den Nachweis entsprechender theoretischer Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringt

(siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofes)

Zum Glück ist dieser „Nixkneiser“ nie als Arzt tätig geworden. Vermutlich hätten einige seiner Abrechnungen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst: Ganz schnell die Medikamente einkassieren und den hoffentlich noch lebenden Patienten (oder halt die Patientin) zur Stabilisierung und Entgiftung ins Krankenhaus bringen.

Derlei kommt übrigens durchaus vor. Ich weiß nur nicht wie oft und ob es da auch einen neuen Rekord gab.