15.09.2026

Herr Schuldner Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Groß Burgdorf (Miesburg): Sind Sie (ausweislich Ihrer Verleumdung) ein Lügner, senil oder etwa ein Idiot?

Andreas Skrziepietz hetzt und lügt öffentlich wie folgt und unterstellt mir dabei durchaus auch Lüge und Betrug:

„Warum lässt er nicht pfänden? Ganz einfach: Weil er dann Beweise für seine Behauptung
vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.

Bisher hat er weder Auftragsbestätigungen noch Rechnungen vorgelegt. Weil es keine gibt.“

Soso! Was habe ich nicht? Andreas Manfred Skrziepietz nennt andere auch gerne Lügner - Also frage ich den Andreas Manfred Skrziepietz:

Wer ist hier ein Lügner?

Ich würde sagen, jemand, der behauptet „Weil er dann Beweise für seine Behauptung vorlegen müßte, genau an dem Tag, an dem die Verhandlung stattfand, einen Auftrag gehabt zu haben.“ obwohl ihm folgender Beschluss mit der Aussage ...

Den Parteien steht ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gem.§ 22 JVEG zu, sofern ein solcher tatsächlich entstanden ist, was aber nicht bedeutet, dass ein konkreter Verdienstausfall nachzuweisen ist, sondern lediglich, dass in der vorliegenden Konstellation von der Entstehung eines messbaren Nachteils grundsätzlich ausgegangen werden kann (BeckOGK/Dorn, a.a.O. Rn. 338).

Davon geht das Gericht nach Vorlage der Einzelaufträge über mehrere Monate vor und nach
dem durchgeführten Termin zur mündlichen Verhandlung und entsprechender eidesstattlicher
Versicherung aus. Ein konkret ausgefallener Termin am Terminstag muss aus o.g. Gründen
gerade nicht glaubhaft gemacht werden
.

... gleich doppelt vorliegt, ist entweder ein Idiot, senil oder ein Lügner! (Es gibt einen vorangehenden, wörtlich fast identischen Hinweisbeschluss)

Übrigens gibt genau ein Verfahren zwischen ihm und mir, in welchem ich einen Verdienstausfall geltend gemacht habe (siehe unten). Und ich muss mich nicht von jeder „geistigen Flachzange“ verleumden lassen.

Herr Andreas Skrziepietz, zu Ihrer dummen Frage:  

Ich lasse aus dem dieser Beschwerdezurückweisung zugehörigen, rechtskräftig gewordenem Kostenfestsetzungsbeschluss pfänden, wann es mir passt - und habe dafür noch satte 30 Jahre Zeit: 

 


(Ja: Auch das hat das Großmaul und SuperMarkus HAINTZ - der mich auf einer Seite A4 sieben (7) mal als Querulant verhetzt - für Skrziepietz verloren.)

Vorliegend kommt, im Hinblick auf die Deutlichkeit gleich zweier Gerichtsbeschlüsse (vorheriger Hinweisbeschluss und dann der obige, rechtskräftige) neben der, dem kriminellen und vielfach verurteiltem Herrn „Dr. Intensivtäter“ Skrziepietz höchst eigenen Boshaftigkeit auch „Alzheimer“ in Betracht, weshalb ich dem Herrn Andreas Manfred Skrziepietz das Aufsuchen einer zur Diagnose und ggf. notwendigen Hilfe geeigneten Einrichtung als „dringend“ nahe lege. Allerdings gehe ich davon aus, dass er in den offenbar stattfindenden Verfahren wegen der Verleumdung/Beleidigung der Richterin Pinski und des Richters Wöltje (beide: AG Hannover) ohnehin psychiatrisch begutachtet wird. Wenn das stattfindet, dann könnte der offensichtlich höchst Uneinsichtige[¹] im Falle festgestellter verminderter Schuldfähigkeit sodann durch das Urteil und gemäß § 56c Absatz 2 Variante 6 StGB endlich „fast freiwillig“ die Hilfe erhalten, die er zu brauchen scheint.

[¹]Dafür, dass Skrziepietz „nur eingeschränkt schuldfähig“ sein könnte spricht neben der Vielzahl von Straftaten (auch die beleidigten bzw. verleumdeten RichterInnen hatten ihn zuvor verurteilt) just auch das obige geistige Versagen. 

Fall Andreas Skrziepietz: Feiger Ejakaluator rechten Hasses wollte offenbar Pflichtverteidiger:
Sollten die SteuerzahlerInnen nach Verleumdungen und Beleidigungen des „Quaknazis“ für dessen Verteidigung aufkommen?

„Man verstehe mich nicht falsch, es gibt reichlich unfähige Richter, z.B. Amtsrichterin Pinski aus Hannover, die mir den Anwalt verweigerte, wofür ich sie vor Gericht bringen werde - notfalls durch ein Klageerzwingungsverfahren.“

So Andreas Skrziepietz aus Hannover aktuell und öffentlich über das Verfahren gegen Andreas Skrziepietz, in welchem er, nachdem er nicht zum Verhandlungstermin erschien  - wie er selbst veröffentlichte - im Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung bzw. Verleumdung meiner Anwältin erstinstanzlich wohl zu einer Geldstrafe bzw.  Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde.

Beantragt hatte die Staatsanwaltschaft 200 „Tagessätze“ a 30 € - was ich genau weiß, einfach weil ich da war. 

Vermutlich wird er dem Strafbefehl widersprochen haben, denn in seinen früheren Äußerungen über dieses Verfahren gab er unwahr an, er sei für 15:00 Uhr geladen worden, tatsächlich hatte er selbst am 02. Juni 2026 die Ladung für den 14:00 Uhr am 16. Juni 2026 als „verstanden“ bestätigt - auch da war ich selbst anwesend, schon um die von ihm durch „herzliche“ Verleumdungen und Beleidigungen geschädigte (meine Anwältin) moralisch zu unterstützen.

Der mir auch insofern als Mobber und Stalker geltende Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist feige genug, seinem Quaknazidasein in einem Blog zu frönen, den er ohne Impressum betreibt und hierfür sogar meinen Name missbraucht.

Zurück zu seiner Äußerung:

Skrziepietz wurde also, wie er selbst öffentlich (aber feige, weil ohne Impressum) behauptet, ein Anwalt „verweigert“. Im Strafverfahren kann eine Beteiligung eines Anwalts oder eine Anwältin aber nur verweigert werden,  wenn diese(r) an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist oder den Verkehr mit dem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten dazu mißbraucht, Straftaten zu begehen oder die Sicherheit einer Vollzugsanstalt erheblich zu gefährden, oder eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre.

Davon liegt offensichtlich nichts vor, denn die Taten hat Skrziepietz allein begangen, er war deswegen nicht in U-Haft und durch seine „Verteidigung“ hat er auch eingeräumt, dass die gegenständlichen Äußerungen von ihm stammen, denn er hat das in der Verhandlung am 02.06.2026 nicht in Abrede gestellt - sondern seine kackblöden Verleumdungen bzw. Beleidigungen als „wahr und berechtigt“ hinstellen wollen. Verurteilt wurde er gemäß § 408 a der Strafprozessordnung. Worauf er mit 

„Überhaupt nicht geehrte Richterin Pinski!  Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands“

und weiteren („geistig sehr ungesund“ anmutenden) Beschimpfungen und Verleumdungen reagierte, weshalb - so ein weiterer Bericht des Andreas Skrziepietpietz selbst - wohl ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Es gibt da noch eine weitere Sache, weil er auch den Richter Wöltje verleumdete, der ihn im März 2025 wegen Beleidigungsdelikten zu 75 Tagessätzen verurteilte.

Wie auch immer, bei seiner Äußerung, ihm sei der „Anwalt verweigert“ worden, muss es wohl um eine(n) Pflichtverteidiger(in) gehen.

Ich sehe jedenfalls in § 140 StPO nichts, was für das Verfahren zutreffend gewesen wäre. Was ich aber aus seiner aktuellen Äußerung und den mir bekannten Umständen entnehme, ist, dass Andreas Manfred Skrziepietz demnach wohl erst herzlich beleidigt und verleumdet - sodann allen Ernstes fordert, dass die SteuerzahlerInnen dann bitteschön auch noch seine Verteidigung bezahlen sollen!

So geht auch „Großmaul“.

P.S.: Wenn ich richtig hingehört habe (die Äußerung ging an den Staatsanwalt und erforderte seitens der Zuschauer „Luchsohren“), hat die Richterin am 16.06.2026 ausgetan, dass ein Kölner Anwalt (womöglich nicht der GROSSMAUL-HAINTZ sondern der hier als unbefleckt geltende RA Kaplan - ich schließe das vage aus anderen Äußerungen des Andreas Skrziepietz) das Gericht benachrichtigt hatte, dass er den Termin nicht wahrnehmen und also die Vertretung nicht übernehmen könne.

Irgendetwas an den Berichten des Andreas Skrziepietz scheint zudem nicht zu stimmen, denn ich kann diese immer wieder nicht miteinander oder nicht mit Tatsachen in Übereinstimmung bringen ... Mich nennt der „feige-impressumsfreie“ Verleumder Andreas Skrziepietz einen „Lügner“ - und zwar ohne eine tatsächliche Lüge zu benennen.

14.09.2026

Absurd und krude: Der Rechtsextremist und Hassblogger Andreas Skrzipietz (Hannover) will einer „linken“ Partei beigetreten sein.
Ist es das Personkultbündnis BSW? Wen will er „verarschen“?

Das OLG Frankfurt am Main hat es mir rechtskräftig erlaubt, den wegen seines Dummquakens (Hetze, Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohung) multibel verurteilten Andreas Skrziepietz als „Rechtsextremist und Hassblogger“ zu bezeichnen. (Urteil vom 28.08.2025, Az. 16 U 151/24) Hintergrund sind seine öffentlichen Schriften, darunter seine häufige Wortwahl „linksgrün versifft“, „Demokratten“ und das ebenfalls häufige und extrem verhetzende Behaupten, die Grünen seien eine „Kinderfickerpartei“, dazu noch ausländerfeindliche Äußerungen - was ihn als Nachahmer des Echtnazis Julius Streicher gelten lässt. Der hetzte übrigens längst nicht nur gegen Juden sondern auch gegen politische Gegner - außerhalb und sogar innerhalb der NSDAP!  

Wie mir mitgeteilt wurde will Andreas Skrzipietz (Hannover) jetzt einer „linken“ Partei beigetreten sein.

Da aktuell ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt stattfindet, in welchem es darum geht, ob die sein Quaken beleuchtende Wertung „Quaknazi“ und „Julius-Streicher-Ersatz“ rechtens sind, werte ich das als Versuch, das Oberlandesgericht zu täuschen - auch wenn der Versuch als „untauglich“ anmutet. Zugleich behaupte er, so die Mitteilung an mich, er habe sich nicht ausländerfeindlich geäußert, weil die Betroffene und von ihm wegen deren Migrationshintergrundes - ausgerechnet in einem Artikel des Andreas Skrziepietz mit dem bezeichenden Titel „Mein Kampf“ - öffentlich übel verhetzte Person eine deutsche Staatsbürgerin sei. 

Wen will er also “verarschen“?

Offensichtlich verwechselt Andreas Skrzipietz (Hannover) die 16. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Frankfurt mit der sich durch wiederholt tatsachen- und rechtsfernes Agieren auf Seite eines wegen mulibler Strafaten verurteilten, rechtsradikalen Intensivtäters stellenden 3. Zivilkammer des LG Frankfurt unter Dr. Ina Frost.

Dem BSW (falls das die „linke“ Partei ist, der er beigetreten ist) seien die Mitgliedsbeiträge gegönnt. Allerdings sollte das Personkultbündnis besser prüfen, wen es aufnimmt - wenn es denn weiter als „links“ gelten will.

13.09.2026

Gestank der Korruption: 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt „versagt“ vollständig!
Offensichtlicher Versuch der Begünstigung eines rechtsradikalen Kriminellen (Quaknazis) schlägt in Gegenteil um.

In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnte Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:

(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)

Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben

  • welches Urteil (die Datumsangabe hinter „Urteil vom“ fehlt), 
  • warum (das ist hinter „hinsichtlich“ zu ergänzen gewesen) 
  • an welcher Stelle (hinter „Statt“ aufzuführen) 
  • wodurch (hinter „muss es heißen“ zu notieren) 

ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde. 

Zudem handelten die 

  1. die anderweitig abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost,
  2. die anderweitig abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und 
  3. den anderweitig abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach

entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist

Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht mit etwas anderem als den Zweck der Benachteiligung begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO Bindung an die Parteianträge verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!) 

Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen  Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.

Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.

Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird - denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi zu nennen, wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben. Dieses weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).

Folgen:

  • Das gesamte Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 des LG Frankfurt ist damit schwebend ungültig, jedenfalls nicht vollstreckbar - ganz einfach, weil völlig unklar ist, was genau, wie und warum abgeändert wurde. Da ich also gerade nicht beschwehrt bin und keine Lust auf weitere dumme Ausreden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe, habe ich von einer sofortigen Beschwerde (die wäre eröffnet gewesen) abgesehen.
  • Mein Ablehnungsantrag bezüglich der RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach hat nachträglich eine weitere Begründung erfahren, die so schwer wiegt, dass diesem nun wohl endgültig stattzugeben ist. 
  • Nach einem solchen liederlich-schlampigen Beschluss und im Hinblick auf frühere Aufhebungen des mindestens schlampigen Rotzes der Kammer kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass auch alle übrigen Beschlüsse die unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost, der Richterin am Landgericht Monro-Kabel und des Richters am Landgericht Dr. Daßbach durch RichterInnen erlassen wurden, die voreingenommen, also nicht „Richter im Sinne des Gesetzes“ waren. Zudem ist davon auszugehen, dass auch frühere Beschlüsse nicht auf Tatsachen und/oder dem Gesetz basierten, wozu ich im Ablehnungsantrag umfassend vorgetragen habe.

Sonstiges:


12.09.2026

Finde vier Fehler!

 

Ich wurde gebeten, in dem Bildchen vier Fehler zu finden.

Das war einfach.

  1. „Relevante Person“ - Abgesehen davon, dass ich ihn für einen gefährlichen Hetzer halte und in seinem Umfeld sogar ein Gewaltpotential sehe, ist Haintz nicht „relevant“.  In meinem beruflichen Umfeld kann ich mir aus /dev/random so viel Unsinn holen wie ich brauche - dafür braucht man einfach keine offensichtlichen Idioten, die Sätze wie „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit” raushauen. „Gefährliche Person, die noch dümmere indoktriniert“ wäre treffender.
  2. „Journalist“ - So kann sich zwar jeder oder jede nennen. Aber falls Haintz jemals etwas über Journalismus gelernt haben will, hat er es wohl besonders gut vergessen. Beweis: Seine blöden Verbalejakulate. Außerdem ist Markus HAINTZ kein „Journalist“ sondern einer, der Hetze mit Eigenwerbung und Hassejakulate mit der (tatsächlich überzeugenden) Darstellung des eigenen Größenwahns mixt. Er sollte sich als „Vorbeter“ der Neunazis vorstellen.
  3. „Meinungsfreiheit/FreeSpeech“ - Das Haintz für Meinungsfreiheit einträte ist eigentlich kein „Fehler“ sondern wohl sehr viel mehr eine bewusste Falschbehauptung, denn man kann nicht gut für die Meinungsfreiheit  (FreeSpeech) eintreten wollen und gleichzeitig so auffällig oft in eigener Sache gegen Meinungsäußerungen klagen wie es der selbstvermeintliche „SuperMarkus“ HAINTZ nunmal tut, weil ihm kritische Worte nicht schmecken. Und das rechte Hetzerpack (darunter sind etliche seine Mandanten) behauptet fast durchgehend, es sei „für die Meinungsfreiheit“ - tatsächlich wollen die Ersatz-Streicher Zustände wie in den 12 Jahren nach 1933. „Feind der Meinungsfreiheit“ halte ich für zutreffender.
  4. „Folgen“ - Haha. Dem Rechts-Verbalejakulator zu folgen führt quasi direkt in einen neuen faschistischen Abgrund. Einfach mal kucken für was Werbung in seinem Telegram-Account gemacht wird: Äxte, Armbrüste vom Dummkacknazi-Versand.

Ich kann die Aufgabe sogar toppen:

  1. Markus Haintz ist viel mehr ein „Rechts-Anwalt“ als ein „Rechtsanwalt“. Das muss genau genommen werden, damit man gleich über seine Mandanten Bescheid weiß! (Wann hatte er zuletzt andere als hasserfüllte und quakende Nazis?)
  2. Da steht „Markus Haintz“ - nicht „SuperMarkus HAINTZ“.  Mich wundert, dass ER sich noch nicht HIMSELF deswegen verklagt hat. Seinen Namen so klein und unscheinbar zu machen muss doch für den Möchtegern(An)Führer und Vorbeter der ostslawisch finanzierten und sich für „teutonisch“ haltenden Hassquaknazigemeinschaft rufschädlich sein!

Dildo ist angekommen. Weitere Verurteilung des Andreas Skrziepietz?
Stalking vom allerdümmsten?

Ein Bürger der Stadt Bonn, der den bekannten Großmaulkriminellen Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover wegen eines Beleidigungsdeliktes angezeigt hatte, soll (seine Aussage) kürzlich per Paket (oder Päckchen, solche „Freunde der Meinungsfreiheit“ wie der Versender klagen gerne wegen „unwahrer“ Aussagen) einen Dildo bekommen haben.

Auch in meinem Fall gab es einen zeitlichen Zusammenhang mit einer Anzeige bzw. einem Strafverfahren. Ich betrachte das als „Stalking eines extrem angepissten Straftäters“.

Markus Haintz (Köln) verliert für Andreas Skrziepietz vor OLG Frankfurt
„Eher absichtliches Vollversagen“ der RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach (3. Zivilkammer des LG Frankfurt) wurde gründlich korrigiert

Die mir als „covidioten-, nazi- und kriminellenfreundlich“ sowie als „sich weitgehend Tatsachen verweigernd“  bewusste 3. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main hatte den Antrag der sich als angebliche „Freunde der Meinungsfreiheit“ ausgebenden Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz durch die beteiligten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach durchgewunken.

Bemerkenswert ist, ist wie schnell und wie deutlich begründet das Oberlandesgericht den Rotz der unteren Instanz aufhob, denn am 26.08.2026 hatte die von mir übigens zuvor (und nun auch deshalb) abgelehnten RichterInnen meinen Widerspruch zurückgewiesen und am 10.09.2026 erfolgte die klipp- und klare Aufhebung (16 W 41/26):

Im Ordnungsmittelverfahren trägt der Gläubiger die volle Darlegungs- und Beweislast für einen vom Titel erfassten, konkretisierten und schuldhaften Verstoß. Eine Glaubhaftmachung, auch eidesstattliche Versicherung, genügt nicht, da wegen des repressiven Charakters von § 890 ZPO der Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes des Schuldners gegen die Schutzanordnung notwendig ist [vgl. Seiberl in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 891 Rn. 13 mwN].

Unter Zugrundelegung des geforderten strengen Prüfungsmaßstabs für die Tatbestandsverwirklichung lässt sich hier eine konkrete Zuwiderhandlung des Antragsgegners und Schuldners als Verstoß gegen die ihm mit Urteil des Landgerichts vom 4.12.2025 auferlegte Unterlassungsverpflichtung aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht feststellen.

[...] 

Andererseits ist aufgrund der andauernden Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe der Parteien auch die Vermutung des Antragsgegners nicht vollkommen von der Hand zu weisen, dass der Antragsteller das mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Dokument selbst auf „yumpu“ hochgeladen haben könnte, um seinem Antrag eine Grundlage zu geben. Damit verbleiben weiterhin Zweifel über eine Zuwiderhandlung des Antragsgegners, weshalb wegen des strafähnlichen Charakters von der Verhängung eines Ordnungsmittels abzusehen ist. 

Die laut Oberlandesgericht Frankfurt „nicht von der Hand zu weisende Vermutung“, dass der „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz das Dokument mit seinem Kraxel selbst hochgeladen hat, hege ich übrigens tatsächlich. Immerhin hatte dieser das Landgericht Frankfurt am Main ja schon einmal in der Absicht des Prozessbetruges dummdreist belogen, als er dort in einer Zivilklage angab, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt  worden - das war er aber und wusste das auch ganz genau! (2-03 o 97/25), davor hatte der sich fein wähnende aber längst nicht immer ehrliche Herr Andreas Manfred Skrziepietz dem Amtsgericht Hannover (420 C 11922/24) gegenüber vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei (wegen seiner Äußerungen) „weder verurteilt noch angeklagt“ - war aber beides! Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz hat die StA Hannover gemäß § 154 StPO nicht zur Anklage gebracht, weil der rechtsextreme, kriminelle und oft lügende Lumich wegen anderer Straftaten (inzwischen rechtskräftig) verurteilt wurde.

Im Übrigen handelt es sich bei Weitem nicht  um den ersten oder letzten „Bockmist“, den die auffällig covidioten-, nazi- und kriminellenfreundliche 3. Zivilkammer des LG Frankfurt tatsachen- und rechtsfern agiernd zu meinem Nachteil baute. Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.