04.10.2026

Ist Markus Haintz (Köln) ein Lügner oder einfach nur ein Großmaul?
(Und: „Noch 9 Tage bis Ultimo.“)

Erst gestern habe ich gedacht, dass man, wenn man sich die Äußerungen des SuperMarkus Haintz reinzieht, alles deutlich kleiner denken muss. Den schlagenden Beweis liefert das Großmaul selbst:

Bildschirmfoto: Für diese solche dreisten Selbstbewerbungen, getarnt als „freier Journalismus“, spenden (wohl nur) echte Covidioten, Befürwörter des russischen Angriffskieges und quakrechte Dummnasen. Dem selbsternannten „Journalist“, Spendenbettler und Großmaul Markus Haintz zu Folge aber viel zu wenig.

Das von Markus Haintz himself via der Selbstbewerbungsveranstaltung „Haintz.Media“ verbreitete „Markus Haintz im Bundestag“ ist wahr und zugleich nicht: Das Video mit den beiden abgedrifteten wurde zwar womöglich im Bundestagsgebäude aufgenommen - aber eben nicht im Kontext des Bundestages - sondern allenfalls in einem der AfD zugeordneten Zimmerchen, in welchem neben der ablichtenden Figur gerade mal 5 Personen Platz fanden. Tatsächlich laberten die beiden ihren covidiotisch-querfaslerisch geprägten Schwachfug also viel mehr im Rahmen einer Privatveranstaltung eines AfD-Hinterbänklers. Einer Veranstaltung also, die mit „Bundestag“ so viel gemeinsam hat wie eine „Ameise“ mit einem „Ameisenbär“: Das Wort „Bundestag“ kommt in „Bundestagsgebäude“ vor.

Für mich ist es eine von Großmannssucht getriebene Lüge mit welcher SuperMarkus Haintz seine eigene Bedeutung über jedes akzeptable Maß hinaus überhöhen will: In der Realität ist der remigrierende Dorfanwalt nämlich bei weitem nicht „die hellste Kerze auf der Torte“. Und weil derlei immer immer mal wieder aufkommt ist er für mich also was? Richtig: Ein Lügner.

Nicht vergessen: Ich sollte den idealtypischen Mandant des Markus Haintz (genauer: den Dummhetzer Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover) an seinen Termin vor dem Strafrichter erinnern:

Der Wicht scheint nämlich auch gerne zu vergessen, was er so geschrieben hat. Der hat das selbe Großmaul-Problem wie sein Anwalt Markus Haintz.


03.10.2026

Herr Markus Haintz: Wer (BITTE!) hat IHNEN „ins Gehirn geschissen“?
(Und: „Noch 10 Tage bis Ultimo.“)

(Bildschirmfoto: „Markus Haintz wird entgeistert sein.“)

Seinem anschwellenden Bocksgesang Betteln nach steckt der schwer in die Öffentlichkeit drängende Kölner Russlandunterstützer, Dummhetzer (siehe unten), Ganz-Rechts-Anwalt und Verbreiter covidiodistischen Gedankengutes („Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“), also der „Lautsprecher-Markus“ Haintz offenbar in finanziellen Nöten. Erst ging „splish-splash“ eine Anwältin, dem folgte bereits im Sommer die „Auflösung“ der „Zweigniederlassung“ in den Räumen eines Frankfurter Anbieters von Stundenbüros.

Aktuell gibt Markus Haintz auf dem Briefpapier eine „neue“ Zweigniederlassung der (Sch)Rumpfkanzlei an. Die soll sich nun  an folgender Adresse befinden:

Schumannstr. 11
89555 Steinheim am Albuch 

Offenbar begibt er sich zurück in den Kreis der Familie, denn in diesem Steinheim am Albuch finden sich zahlreiche Personen mit dem Nachname Haintz. Und diese Adresse hat er schon im Jahr 2023 verwendet:

Ich vermute die „Zweigniederlassung“ in seiner Mutti Küche oder halt in seinem alten Kinderzimmer. Oder, beim Großmaul-Markus Haintz muss man vieles kleindenken: Im Briefkasten. Denn Google Maps zeigt „ein gar klein Häuschen“: Genauer eine Baracke, welche man euphemistisch einen „Bungalow“ nennen kann:

Der Dummschwätzer Markus Haintz wird also wieder „Dorfanwalt“. Nicht mehr „Rio, New York, Tokio“ oder „Köln, Frankfurt, Stuttgart“ - sondern das idyllische, von Wald umgebene Dörflein Steinheim am Albuch. Zu den Hintergründen werde ich später berichten. Erst mal will ich seine blöde Hetze zeigen:

Tatsächlich hatte der Strafantragsteller die Äußerung zu spät entdeckt und keineswegs darf man Herrn Oemen „in jedem Kontext“ mal eben einen „Faschist“ nennen. Da Markus Haintz hier also offensichtlich „Scheiße redet“ frage ich den garstigen „Dummschwätzer mit Anwaltskarte“ eben auch mal:

Herr Markus Haintz:Wer (BITTE!) hat IHNEN „ins Gehirn geschissen“?

Zum Inhalt seines Gehirns möchte ich damit nichts sagen. Ob sich da nun „Scheiße“, ein „perfektes Vakuum“ oder „verklumpte Eiweise“ finden - das überlasse ich (obwohl ich hier durchaus eine Art geistiger Leichenschau abhalte) brav einem Neurologe oder einer Neurologin. Ich empfehle Markus Haintz aber im Hinblick auf die hohe Frequenz und niedrige Qualität seiner Äußerungen dringend, zwecks Arztbesuch unter seinem Stein hervorzukriechen. Und, weil er selbst „Scheiße redet“, muss sich der vorlaute Hassejakulator und remigrierte Dorfanwalt Markus Haintz die obige Frage gefallen lassen.

Ach so: Ich wollte den idealtypischen Mandant des Markus Haintz (genauer: den Dummhetzer Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover) an seinen Termin vor dem Strafrichter erinnern:

Der Wicht scheint nämlich auch gerne zu vergessen, was er so geschrieben hat.Der hat also vermutlich das selbe neurologische Problem wie sein Anwalt Markus Haintz.

01.10.2026

Erst mal nur drei Links und ein Countdown:
„Noch 12 Tage bis Ultimo“

  1. „Drei Sätze müssen feststehen“
  2. „Angst, Lügen und Hass“


Wir müssen uns im Klaren darüber sein, welches Pack was will und ob man dieses Tun und Wollen dulden kann.

Ich denke und sage: Nein!

  • Deswegen muss sich eine demokratische Regierung auch um die „Ängste der Deutschen“ kümmern. Denn diese sind der Nährboden für „Hass und AfD“.
Wichtiger Countdown: Noch 12 Tage bis Ultimo.

28.09.2026

Blick in die Zukunft: „In froher Hoffnung“

Nein. Ich bin nicht schwanger. Aber ... 

Karikatur (mit KI erstellt)

... was am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des AG Hannover beginnt wird hoffentlich so enden wie gezeigt. Es geht aber um andere Verleumdungen bzw. Beleidigungen, das schwarze Schild bezieht sich auf frühere Taten.


Wie niedrig denkende Jammernazis das Recht und die Gerichte missbrauchen:
Über den (selbst feigen) Quaknazi Andreas Skrziepietz, „tierhafte Herabsetzung der Person“ - und Markus Haintz, der als „Rechtsanwalt“ gelten will

Sowohl der Hassblogger Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) gelten mir als Jammernazis. Dafür, dass diese Anhänger rechtsextremer Ideen sind, liefern beide immer wieder Beweise und stellen sich öffentlich selbst in diesen Kontext. Doch beide befleißigen sich einer wirklich üblen und niedrigen Verhaltensweise:

  • Beide verleumden und/oder beleidigen systematisch andere durch öffentliche Schrift und ziehen, wenn man diese dafür kritisiert, vor die Gerichte und jammern über angebliche, gar grobe Rechtsverletzungen. Ich denke, deren unfassbar niedriges Verhalten ist absolut typisch für jene Sorte asozialen Volkes, welches man auf den gemeinsamen Covidioten- und Nazi-Demonstrationen trifft.
  • Ich denke deshalb auch, beide sind SLAPPer der niedrigsten Sorte, die sich übrigens nicht im Geringsten schämen, ihre politischen und sonstigen Gegner - wie mehrfach geschehen - durch grundlose Strafanzeigen zu kriminalisieren. (Ich sagte: Beide!)
Da haben sich zwei „gesucht und gefunden“. Die sollten heiraten.

Das war die Allgemeinkritik. Es folgt ein konkreter Fall:

Der als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ gelten wollende Verleumder, Pferdegeschichtenerzähler und Nazikumpel Markus Haintz schrieb jammerte am 16.09.2026 in der Sache 16 U 73/26 des OLG Frankfurt für seinen Mandant Skrziepietz wie folgt:

„Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet dem gegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung sondern setzt den Menschen herab.“

Dabei hat er, so wird er es wohl darstellen, in der Akte „übersehen“ oder „nicht gewusst“, was sein Mandant, der sich wegen der trefflichen, sein Verhalten beleuchtenden Bezeichnung als „Quaknazi“ höchst beleidigt fühlende Andreas Skrziepietz aus Hannover, selbst quakte:

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die „Umfrage“, die einzig der „tierhaften Herabsetzung der Person“ diente, hatte auch Monate später „0 Stimmen“

Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die Omas gegen Rechts setzte das Groß- und Hassmaul Andreas Skrziepietz in Bezug zu „alten Stasischweinen“, beleidigte zudem diese und den Bundespräsidenten sogar als „Ratten“. Der auch insofern dummdreist quakende Naziwicht behauptete sogar, ich hätte gelogen und meine Anwältin habe „Betrug“ begangen, als sie vor Gericht darlegte, dass Quakanzeigenhauptmeister Andreas Manfred Skrziepietz, den Bundespräsidenten als „Ratte“  bezeichnet hatte. Sogar eine Strafanzeige will er gestellt haben!

Hervorheben möchte ich noch die Feigheit des werten Herrn „Dr. Hassverspritz“, also Andreas Skrziepietz: Er tat dies alles (und noch viel mehr!) ohne Impressum, verbarg beim Verleumden, Beleidigen und Hetzen also feige seine Person. Wer selbst ein solcher mieser Feigling ist sollte andere nicht „feige“ nennen - auch deshalb wurde der Wicht strafrechtlich verurteilt - worüber sich der, sich „fein und gebildet“ wähnende Herr in einem bekannten Covidioten- und Nazi-Magazin „regelrecht vollpfostig“ querulierte - und nun sogar trotz eingetretener Rechtskraft des Strafurteils für sich eine Unschuldsvermutung reklamiert!

Der selbe - wegen solchen „Dummquakens“ (welches ihn im Hinblick auf die Masse solcher, von ihm ejakulierter Beleidigungen und Verleumdungen charakterisiert) mehrfach rechtskräfig verurteilte Intensivtäter Skrziepietz - schreibt übrigen öffentlich, er begehe keine Straftaten und verleumdet (quasi) im selben Atemzug dummdreist eine Richterin, die ihn (erstinstanzlich) wegen solcher verurteilt hat.

Der andere also stumpf beleidigende, sich selbst in „tierhafter Herabsetzung“ einer Person (siehe Bildschirmfoto) übende Jammernazi Andreas Skrziepietz zieht also allen Ernstes wegen etwas vor Gericht, dass, wenn er es selbst (wie oben gezeigt) viel übler macht, als „Meinungsäußerung“ oder „Kritik“ durchgehen soll. Bekommt der „Dr. Uneinsichtig“ aber die fällige „Quittung“ für sein mieses und absurd niedriges Verhalten, dann heuchelt der tatsächliche „Dr. Hassverspritz“ den „Dr. Ehrenmann“ (der angeblich auch gar nicht wisse, warum über ihn berichtet wird) und missbraucht die Gerichte um durchzusetzen, dass er ALLES „sagen“ dürfe - aber andere NICHTS über ihn. 

Soweit also Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) immer wieder dreist behaupten, sie seien „Freunde der Meinungsfreiheit“, dann lügen die beiden SLAPPer in genau diesem Augenblick - der zwar einzeln betrachtet kurz ist - aber so häufig stattfindet, dass beide mir nur noch als Lügner gelten können.


Dieser Artikel ist der Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt gewidmet. Weil diese wiederholt Tatsachen (wie obiges Quaken des Andreas Skrziepietz) nicht beachtete, nicht einmal Anlagen mit den Behauptungen in der Klage, ja nicht einmal mit dem Verbotstenor verglich und also offensichtlich viel zu leicht von solchen Gestalten hereinlegbar ist - was immer wieder ein Anrufen des OLG notwendig macht. 

27.09.2026

Blubberkönig Markus Haintz (Köln) und Martin Sellner:
Rechtextremes und covidiodistisches Zeug quakender Rechts-Außen-Anwalt vertritt bekannten Nazi, stellt sich öffentlich auf dessen Seite und droht

(Karikatur: Titel „Nationalsozialistischercovidiodistischer Bruderkuss“ - mit KI erstellt; Kommentar: Natürlich sieht Hainz nicht wie Breschnew aus (Link zu einem trefflichen, aktuellen Bild). Fest steht, dass Markus Haintz hofft ganz offensichtlkch, dass sein Zusammentun mit dem „Echtnazi“ in den von ihm angesprochenen Kreisen bejubelt und durch Mandate honoriert wird.)

Personas: Der Kölner Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz hat neulich geblubbert, Impfungen seien „ein Verbrechen an der Menschheit“. Ferner leugnet er, dass irgendein Staat (also auch die Bundesrepublik und Israel - um das es ging) auf der Welt ein Existenzrecht habe. Und er hetzt massiv gegen Vertreter der Demokratie. Mit judenfeindlichen österreichischen Rechtsextremisten als (An-)Führer und Chefideologen haben wir in Deutschland „nur“ 12 statt 1000 Jahre lang für zig Millionen Menschen tödliche Erfahrung gemacht und der „Hakenkreuz-an-Synagogen-Kleber“ Martin Sellner imitiert durch seine Frisur ganz sicher nicht grundlos Adolf Hitler. 

Beide haben sich zusammengetan.

So eine Nazifigur wie den „Vollfascho“ Sellner als Anwalt zu vertreten, ist die eine Sache weil jeder das Recht haben sollte, sich vertreten zu lassen. Aber sich, als dem Grundgesetz durch einen abgelegten Eid verpflichteter Anwalt selbst mit diesem Zusammentun öffentlich zu bewerben und dabei dummgroßkotzig zu drohen, ist eine ganz andere. Sehen wir uns das Zusammentun mal an:

Bildschirmfoto: Aktuelles Blubbern des Markus HAINTZ  (die „STATUS_ID“ auf „X“ ist 2103513066784657521)  

Markus Haintz wird ja immer mal wieder dabei erwischt, dass er öffentlich dummes, rechtsextremes, covidiodistisches, russenfreundliches und reichsbürgerähnliches Zeug blubbert - und parallel zu seinem „Höchstfrequenzblubbern“ in sozialen Medien und auf HAINTZ.media Fristverlängerungsanträge stellt, weil er „mit Eil- und Fristsachen überlastet“ sei. Mit diesem Werbe-Posting auf „X“stellt er sich nun ganz offen auf die Seite des Rechtsextremen Martin Sellner.

Das mit der Eröffnung eines Bankkontos per einstweiliger Verfügung ist übrigens, weil es eine Vorwegnahme der Hauptsache bedeutet, „sehr schwierig“.

Nazis - und er selbst - werden das wohl anders sehen: Aber den letzten Satz „Schluss mit Debanking, gewöhnt Euch dran.“ empfinde ich als eine offensichtliche Drohung des SuperMarkus HAINTZ und für mich zeugt dieser im Kontext vieler weiterer der über 70.000 (seit Juli 2022!) Äußerungen des Markus Haintz in (a)sozialen Medien und auf HAINTZ.media vom Fortschritt dessen eigener Radikalisierung und irgendwie auch von einer degressiven Entwicklung des Geistes - die mir als Laie für sein Alter ungewöhnlich früh und weit fortgeschritten erscheint. 

Vielleicht muss der „Großkotz-Markus“ ja wegen solcher,  „dumm“ anmutenden „Posts“ und deren vorhersehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen (er kommt wohl nur für eine, parallel zum Radikalisierungsfortschritt schwindende Minderheit als zu beauftragender Anwalt in Betracht), immer „lauter“ um Spenden betteln.

26.09.2026

Wie der „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz im Ergebnis den Rechtsmissbrauch seines rechtsextremen Mandanten Skrziepietz offenlegt.
Wen will er verarschen?

Mit KI erstellte Karikatur: Das unten dargestellte Geschehen wurde einfach mal in den Gerichtssaal verlegt. SuperMarkus Haintz popelt auch in mindestens einem veröffentlichten Video.

Lamento des Markus Haintz in der Sache 16 U 73/26 des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. September 2026, es geht um eine Frage(!) die ich stellte, weil der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz im offensichtlichen Zusammenhang mit Verurteilungen, Straf- und Ermittlungsverfahren gegen ihn mehrere Blogs schloss. Ich fragte(!) deshalb, ob dieser „Angst vorm Knast“ habe:

„In dieser Zusammensetzung wird dem durchschnittlichen Leser der Eindruck vermittelt, dem Beklagten [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] stehe wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe bevor. Dem steht die Unschuldsvermutung entgegen.“

Wie der vorliegend virsätzlich unwahr behauptende (vulgus: lügende) Markus Haintz aber genau wusste, wurde Andreas Skrziepietz (Hannover) sogar mehrfach rechtskräftig verurteilt und zwar wegen seiner offensichtlich rechtextrem motivierter Verleumdungen gegen mehrere Personen (ursprünglich) zu einer Geldstrafe, bemessen in 75 Tagessätzen „Ersatzfreiheitsstrafe“ a 15 Euro. Damit drang er selbst in die Öffentlichkeit, übrigens auch mit einer weiteren Verurteilung am 09.12.2025 - was neben der Schließung aller seiner Blogs - die Frage auslöste. Das also mindestens die erstgenannte Verurteilung rechtskräftig ist räumt Haintz in der Stellungnahme sogar ein - erzählt dann aber „von einem ganz besonderes Pferde“.

Die aktuelle „Geschichte vom Pferde“:

"Die Berufung legt erstmals eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026 vor, wonach der Beklagte [Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover] am 28.10.2025 durch Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig verurteilt worden sei.
Der Vortrag ist nach § 531 Abs. 2 ZPO präkludiert. Die Verurteilung datiert vom 28.10.2025 und lag damit mehr als sieben Monate vor der mündlichen Verhandlung vom 11.06.2026
[...] der Kläger war an dem Verfahren als Anzeigeerstatter beteiligt. Zulassungsgründe sind nicht dargetan."

Ich finde es „echt superinteressant“, dass der „sehr gute“ Markus Haintz vorliegend nicht begriffen haben will, dass für die Frage der Zulässigkeit des Vortrages nicht etwa das Datum der eingetretenen Rechtskraft der Verurteilung des Andreas Manfred Skrziepietz, sondern das der hierseits erfreulichen Mitteilung an mich maßgeblich ist - die aber erst am 24.06.2026 erstellt wurde. Mithin 13 Tage nach der Verhandlung am 11.06.2026. Schon mit der Datumsangabe „Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 24.06.2026“ ist der Zulassungsgrund also deutlich dargetan.

Gemäß § 531 Abs. 2 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen, wenn sie im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, ohne dass dies auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht.

Was ja nachweislich der Fall und sogar für einfache Schlosser aus dem Osten leicht erkennbar ist.

Ich denke, er versucht auf diese Weise, was rechtsmissbräuchlich anmutet, zu Gunsten seines auch aktuell wegen „Richterbeleidigung“ angeklagten, intensiv-kriminellen Mandanten Andreas Skrziepietz (Hannover) eine angeblich zu beachtende Unschuldsvermutung herbeizuphantasieren - von der er genau weiß, dass diese durch die Rechtskraft des Strafurteils mehr als nur „entfallen“ ist. Im Übrigen auch durch sein eigenes Drängen in die Öffentlichkeit, denn Skrziepietz hatte - wohl in einem Akt krasser Dummheit - via NIUS die Verurteilung und seine damaligen Beleidigungen offenbart und seine Autorenschaft eingeräumt. Das er jetzt seinen Anwalt von einer Unschuldsvermutung blahfaseln lässt - und das dieser das tut - ist (zusammen mit dem behaupteten BSW-Beitritt) für mich ein Zeichen, dass das Gericht hier regelrecht verarscht werden soll. 

Bezüglich der definitiv und leicht erkennbar unrichtigen Ausführungen zum Datum und des Ausschlusses des Schreibens als Beweismittel („Präkludierung“) durch den „SuperMarkus“ Haintz gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder:

Der wohl nur aus Quaknazi- und Covidiotensicht „sehr gute“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz  irrt in einer ganz einfachen Frage, die ein Schlosser aus dem Osten auf den ersten Blick richtig lösen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Können höchst negativ.

oder:

Der Anwalt Markus Haintz will hier das Gericht auf eine wirklich blöd anmutende Weise verarschen. Und fällt auch damit durch, weil schon ein Schlosser aus dem Osten die Unrichtigkeit seines Vortrages erkennen kann. Das beleuchtet, wenn es zutrifft, sein Wollen höchst negativ und seine Fähigkeit, zu „tricksen“ ebenso.

Ich neige zum Genitiv. (Das ist der zweite Fall.)

P.S.:

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz kritisiere ich wegen des Vorganges nicht. Ich halte ihn wegen seiner Blogartikel schon längst nicht (mehr) für fähig so etwas zu erkennen. Sonst hätte der (als Mandant) den Schriftsatz ja auch nicht genehmigt - oder?