13.09.2026

Gestank der Korruption: 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt „versagt“ vollständig!
Offensichtlicher Versuch der Begünstigung eines rechtsradikalen Kriminellen (Quaknazis) schlägt in Gegenteil um.

In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:

(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)

Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben

  • welches Urteil (die Datumsangabe hinter „Urteil vom“ fehlt), 
  • warum (das ist hinter „hinsichtlich“ zu ergänzen gewesen) 
  • an welcher Stelle (hinter „Statt“ aufzuführen) 
  • wodurch (hinter „muss es heißen“ zu notieren) 

ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde. 

Zudem handelten die 

  1. die anderweitig abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost,
  2. die andweitig abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und 
  3. den anderweitig abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach

entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist

Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO Bindung an die Parteianträge verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!) 

Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen  Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.

Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.

Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird, denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben, weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).

Folgen:

  • Das gesamte Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 des LG Frankfurt ist damit schwebend ungültig, jedenfalls nicht vollstreckbar - ganz einfach, weil völlig unklar ist, was, wie und warum abgeändert wurde. Da ich also gerade nicht beschwehrt bin und keine Lust auf weitere dumme Ausreden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe, habe ich von einer sofortigen Beschwerde (die wäre eröffnet gewesen) abgesehen.
  • Mein Ablehnungsantrag hat bezüglich der RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach nachträglich eine weitere Begründung erfahren, die so schwer wiegt, dass diesem nun stattzugeben ist. 
  • Nach einem solchen liederlich-schlampigen Beschluss und im Hinblick auf frühere Aufhebungen des mindestens schlampigen Rotzes der Kammer kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass auch alle übrigen Beschlüsse die unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost, der Richterin am Landgericht Monro-Kabel und des Richters am Landgericht Dr. Daßbach durch RichterInnen erlassen wurden, die voreingenommen, also nicht „Richter im Sinne des Gesetzes“ waren. Zudem ist davon auszugehen, dass auch frühere Beschlüsse nicht auf Tatsachen und/oder dem Gesetz basierten, wozu ich im Ablehnungsantrag umfassend vorgetragen habe.

Sonstiges:


12.09.2026

Finde vier Fehler!

 

Ich wurde gebeten, in dem Bildchen vier Fehler zu finden.

Das war einfach.

  1. „Relevante Person“ - Abgesehen davon, dass ich ihn für einen gefährlichen Hetzer halte und in seinem Umfeld sogar ein Gewaltpotential sehe, ist Haintz nicht „relevant“.  In meinem beruflichen Umfeld kann ich mir aus /dev/random so viel Unsinn holen wie ich brauche - dafür braucht man einfach keine offensichtlichen Idioten, die Sätze wie „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit” raushauen. „Gefährliche Person, die noch dümmere indoktriniert“ wäre treffender.
  2. „Journalist“ - So kann sich zwar jeder oder jede nennen. Aber falls Haintz jemals etwas über Journalismus gelernt haben will, hat er es wohl besonders gut vergessen. Beweis: Seine blöden Verbalejakulate. Außerdem ist Markus HAINTZ kein „Journalist“ sondern einer, der Hetze mit Eigenwerbung und Hassejakulate mit der (tatsächlich überzeugenden) Darstellung des eigenen Größenwahns mixt. Er sollte sich als „Vorbeter“ der Neunazis vorstellen.
  3. „Meinungsfreiheit/FreeSpeech“ - Das Haintz für Meinungsfreiheit einträte ist eigentlich kein „Fehler“ sondern wohl sehr viel mehr eine bewusste Falschbehauptung, denn man kann nicht gut für die Meinungsfreiheit  (FreeSpeech) eintreten wollen und gleichzeitig so auffällig oft in eigener Sache gegen Meinungsäußerungen klagen wie es der selbstvermeintliche „SuperMarkus“ HAINTZ nunmal tut, weil ihm kritische Worte nicht schmecken. Und das rechte Hetzerpack (darunter sind etliche seine Mandanten) behauptet fast durchgehend, es sei „für die Meinungsfreiheit“ - tatsächlich wollen die Ersatz-Streicher Zustände wie in den 12 Jahren nach 1933. „Feind der Meinungsfreiheit“ halte ich für zutreffender.
  4. „Folgen“ - Haha. Dem Rechts-Verbalejakulator zu folgen führt quasi direkt in einen neuen faschistischen Abgrund. Einfach mal kucken für was Werbung in seinem Telegram-Account gemacht wird: Äxte, Armbrüste vom Dummkacknazi-Versand.

Ich kann die Aufgabe sogar toppen:

  1. Markus Haintz ist viel mehr ein „Rechts-Anwalt“ als ein „Rechtsanwalt“. Das muss genau genommen werden, damit man gleich über seine Mandanten Bescheid weiß! (Wann hatte er zuletzt andere als hasserfüllte und quakende Nazis?)
  2. Da steht „Markus Haintz“ - nicht „SuperMarkus HAINTZ“.  Mich wundert, dass ER sich noch nicht HIMSELF deswegen verklagt hat. Seinen Namen so klein und unscheinbar zu machen muss doch für den Möchtegern(An)Führer und Vorbeter der ostslawisch finanzierten und sich für „teutonisch“ haltenden Hassquaknazigemeinschaft rufschädlich sein!

Dildo ist angekommen. Weitere Verurteilung des Andreas Skrziepietz?
Stalking vom allerdümmsten?

Ein Bürger der Stadt Bonn, der den bekannten Großmaulkriminellen Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover wegen eines Beleidigungsdeliktes angezeigt hatte, soll (seine Aussage) kürzlich per Paket (oder Päckchen, solche „Freunde der Meinungsfreiheit“ wie der Versender klagen gerne wegen „unwahrer“ Aussagen) einen Dildo bekommen haben.

Auch in meinem Fall gab es einen zeitlichen Zusammenhang mit einer Anzeige bzw. einem Strafverfahren. Ich betrachte das als „Stalking eines extrem angepissten Straftäters“.

Markus Haintz (Köln) verliert für Andreas Skrziepietz vor OLG Frankfurt
„Eher absichtliches Vollversagen“ der RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach (3. Zivilkammer des LG Frankfurt) wurde gründlich korrigiert

Die mir als „covidioten-, nazi- und kriminellenfreundlich“ sowie als „sich weitgehend Tatsachen verweigernd“  bewusste 3. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main hatte den Antrag der sich als angebliche „Freunde der Meinungsfreiheit“ ausgebenden Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz durch die beteiligten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach durchgewunken.

Bemerkenswert ist, ist wie schnell und wie deutlich begründet das Oberlandesgericht den Rotz der unteren Instanz aufhob, denn am 26.08.2026 hatte die von mir übigens zuvor (und nun auch deshalb) abgelehnten RichterInnen meinen Widerspruch zurückgewiesen und am 10.09.2026 erfolgte die klipp- und klare Aufhebung (16 W 41/26):

Im Ordnungsmittelverfahren trägt der Gläubiger die volle Darlegungs- und Beweislast für einen vom Titel erfassten, konkretisierten und schuldhaften Verstoß. Eine Glaubhaftmachung, auch eidesstattliche Versicherung, genügt nicht, da wegen des repressiven Charakters von § 890 ZPO der Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes des Schuldners gegen die Schutzanordnung notwendig ist [vgl. Seiberl in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 891 Rn. 13 mwN].

Unter Zugrundelegung des geforderten strengen Prüfungsmaßstabs für die Tatbestandsverwirklichung lässt sich hier eine konkrete Zuwiderhandlung des Antragsgegners und Schuldners als Verstoß gegen die ihm mit Urteil des Landgerichts vom 4.12.2025 auferlegte Unterlassungsverpflichtung aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht feststellen.

[...] 

Andererseits ist aufgrund der andauernden Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe der Parteien auch die Vermutung des Antragsgegners nicht vollkommen von der Hand zu weisen, dass der Antragsteller das mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Dokument selbst auf „yumpu“ hochgeladen haben könnte, um seinem Antrag eine Grundlage zu geben. Damit verbleiben weiterhin Zweifel über eine Zuwiderhandlung des Antragsgegners, weshalb wegen des strafähnlichen Charakters von der Verhängung eines Ordnungsmittels abzusehen ist. 

Die laut Oberlandesgericht Frankfurt „nicht von der Hand zu weisende Vermutung“, dass der „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz das Dokument mit seinem Kraxel selbst hochgeladen hat, hege ich übrigens tatsächlich. Immerhin hatte dieser das Landgericht Frankfurt am Main ja schon einmal in der Absicht des Prozessbetruges dummdreist belogen, als er dort in einer Zivilklage angab, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt  worden - das war er aber und wusste das auch ganz genau! (2-03 o 97/25), davor hatte der sich fein wähnende aber längst nicht immer ehrliche Herr Andreas Manfred Skrziepietz dem Amtsgericht Hannover (420 C 11922/24) gegenüber vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei (wegen seiner Äußerungen) „weder verurteilt noch angeklagt“ - war aber beides! Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz hat die StA Hannover gemäß § 154 StPO nicht zur Anklage gebracht, weil der rechtsextreme, kriminelle und oft lügende Lumich wegen anderer Straftaten (inzwischen rechtskräftig) verurteilt wurde.

Im Übrigen handelt es sich bei Weitem nicht  um den ersten oder letzten „Bockmist“, den die auffällig covidioten-, nazi- und kriminellenfreundliche 3. Zivilkammer des LG Frankfurt tatsachen- und rechtsfern agiernd zu meinem Nachteil baute. Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.

06.09.2026

Künftige Nachrichten aus Sachsen-Anhalt?
Warum Du heute zur Wahl gehen musst.

Du wohnst in Sachsen-Anhalt? Dann kannst Du heute entscheiden, ob Du das willst:

28.09.2026:  Frank-Ronald Bischoff wird Minister für Staatssicherheit. Grund: Seine Erfahrung.

29.09.2026:  Das Gesetz zur Sicherung freien Verkehrs verbietet Proteste gegen den Klimawandel. Straßensperren durch eine „Patriotische Plattform“ werden erlaubt, sofern die Teilnehmer Sturmhauben tragen und auf andere einprügeln. Oder das wenigstens versuchen

30.09.2026: In Sachsen-Anhalt startende oder landende Fluglinien werden verpflichtet, Passagiere, die nur ihre Meinungsfreiheit wahrnehmen und andere als „schwule Nigger“ beschimpfen und Frauen schlagen, Freigetränke zu spendieren. Nicht unter 40%.

01.10.2026: Neu von der AfD besetzte Magdeburger Behörden haben Proteste gegen ein geplantes, 200 Meter hohes Hitler-Denkmal („Gewidmet dem größten [deutschen] Feldherrn aller Zeiten“, „GröFaZ“) auf dem Brocken untersagt - und dies mit Corona-Vorschriften begründet.

02.10.2026: Durch ein „Meinungsfreiheit-Verbesserungsgesetz“ wird es untersagt, zu behaupten oder zu verbreiten, dass Russland einen Krieg gegen die Ukraine führe. Verboten ist künftig die Diskreditierung der russischen Streitkräfte und die Verbreitung von Falschinformationen, z.B. über angebliche Kriegesverbrechen in Butscha oder die Bombardierung von Zivilisten durch die russische Armee. Es drohen künftig bis zu 20 Jahre freiheitliche Zwangsarbeit (manuelle Braunkohleförderung) in einem Gulag.

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es verboten, einen rechtsradikalen Anhänger des Covidiotismus, der zuvor von linksgrün-versifften, kommunistischen Gerichten außerhalb Sachsen-Anhalts wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde, als „Quaknazi“ zu bezeichnen. Dieser Vorschlag kam übrigens von der Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, Ina Frost, die auch vorschlug, dass Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Sachsen-Anhalt automatisch als wirkungslos eingestuft werden. Das Oberlandesgericht sei „schwulkommunistisch“, „linksgrün versifft”  und halte sich zudem viel zu viel mit Tatsachen auf, was Frau Ina Frost sicher besonders übel aufstoße, denn es tangiere ihr Recht zu extrem-rechter richterlicher Willkür, auf welches diese besonderen Wert lege - sagt die AfD, deren Vorschlag honorierend. 

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es auf Anregung von Dr. Ina Frost, Markus Haintz und Andreas Skrziepietz verboten, Personen, die gegen „linksgrün versiffte”  hetzen und solche als „Kinderfickerpartei“ oder „Ratten“ bezeichnen, einen „Julius-Streicher-Ersatz“ zu nennen.  Das würde dem Julius Streicher nicht gerecht, begründet die AfD den Antrag. Das Recht, jemanden, der ein „linksgrün versiffter Feind der Meinungsfreiheit“ sei,  einen „Julius-Streicher" zu nennen, stehe nur dem Andreas Skrziepietz und der AfD zu, behaupten die „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“.

03.10.2026: Außerhalb von Sachsen-Anhalt verurteilte Quaknazis erhalten in Sachsen-Anhalt politisches Asyl. Ebenso Personen, die im Auftrag oder Interesse Russlands Anschläge verüben oder andere Straftaten begehen. Die Entscheidung trifft ein russischer Konsul (im Gespräch sind Maximilian Krah und Pjotr Bystron) und muss dann durch das noch zu schaffende „Landesamt zur Verbesserung der anhaltinisch-russischen Beziehungen und Wiederherstellung des teutogermanischen Stolzes“ binnen 3 Tagen formal bestätigt werden.

04.10.2026: Durch das „Ernährungsverbesserungsgesetz“ wird angeordnet, dass Döner, Kebab und andere fremdländische Gerichte verboten werden. Von einem Schweinefleischgebot wird abgesehen, weil es in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich viele Rindviecher gibt. Schweineköpfe sind zur Kennzeichnung von Synagogen, Moscheen und der Wohnorte von „linksgrün versifften Kommunisten-Ratten“ (darunter auch CDU-, FDP-, SPD- Anhänger und Grüne) vorgeschrieben, „damit klar ist wer durch Tritte in den Unterleib traktiert werden darf sagt die AfD auf Anregung eines Andreas Skrziepietz aus Hannover und der schon genannten Dr. Ina Frost (Frankfurt).

05.10.2026: Durch das „Gesetz gegen Verbrechen an der Menschheit“ werden Impfungen in Sachsen-Anhalt strikt untersagt. Vorgeschlagen von Markus Haintz aus Köln. Es sei nicht annehmbar, so die AfD, dass Menschen zwecks Gentherapie mit einem “tödlichen Stich mit einer Nadel vom einem Meter Länge und 5cm Durchmesser“ traktiert werden. An Infektionskrankheiten stürben zudem keine gesunden Ungeimpften, sondern nur alte und Kranke. Das sei im Hinblick auf schwere Nebenwirkungen wie Durst oder Kopfschmerzen und das Suchtpotential der Impfungen annehmbar und spare enorme Kosten. Außerdem diene die Impfung der Umvolkung!

06.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Lehrer, welche es wagen, die AfD-Fahne vor der Schule nicht mit ausgestrecktem rechten Arm und den Worten “Sieg HeilMund“ zu grüßen, werden aus dem Schuldienst entfernt und müssen eine Armbinde mit der Kennzeichnung „linksgrün versifft“ und ein Zielhilfe im Aussehen eines Schuhabdrucks auf dem Unterleib tragen. Bis zum 06.11.2026 hat jede Schule oder Hochschule einen Schandpfahl errichten. Einen klobigen Baumstamm, etwas über mannshoch, auf Schulgebiet. An den Schandpfahl sollen Name, Anschrift und Foto derer genagelt werden, die nicht des AfD-Geistes sind.“ Man muss ja wissen, wo Schweineköpfe anzubringen sind.

07.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Schulen müssen alternative Fakten in das Bildungsangebot aufnehmen. Neben der Darstellung der Erde als Scheibe soll auch die Darstellung als Kugel erlaubt werden, um welche sich die Sonne dreht. Den Schülern ist die Wahl zu lassen, woran diese glauben, so lange diese nicht bestreiten, dass die AfD die einzige demokratische Partei ist und Impfungen schädlich für den Volkskörper sind - oder behaupten, die Erde umkreise die Sonne. Die Behauptung „1+1=3“ darf nicht mehr mit Punktabzug bestraft werden. Vor allem nicht bei Kindern von NSDAP SED AfD-Parteigenossen. Verstöße sind zu melden. (siehe Nachricht vom 06.10.2026)

08.10.2026: Sachsen Anhalt wird eingezäunt. Personen die keine Psychiatriepatienten sind oder aus anderen Gründen die AfD nicht gewählt haben sowie nichtarische und nichtrussische Einwohner dürfen das Bundesland zur Vermeidung der Folgen des Volkszornes verlassen, müssen aber sämtlichen Besitz durch einen Volksgenössischen AfD-Ausschuss zu von diesem festgelegten Preisen verteilen lassen. Ebenfalls erlaubt: Der Freikauf gegen eine Summe, die den durch die Schutz-Häftlinge angerichteten Schaden und einen Ersatz für die Ausbildung bzw. das Studium deckt

09.10.2026: Bücher, in denen behauptet wird, dass das Universum mehrere Milliarden Jahre alt sei, werden eingesammelt und öffentlich verbrannt. Die Wahrheit steht ausschließlich in der Bibel und in Artikeln bzw. Büchern eines Andreas Skrziepietz oder Adolf Hitler, jeweils mit dem Titel „Mein Kampf“. 


05.09.2026

Stasi-Offizier ist jetzt AfD-Kandidat in Sachsen-Anhalt:
Wahlkreis 16 in Wernigerode (Harz), Listenplatz 33

Damit auch der oder die allerdümmste aus Sachsen-Anhalt begreift, habe ich den Artikel „hochgezogen“...

1989:

Auf dem Gebiet der DDR, darunter dem heutigen Sachsen-Anhalt, skandierten Hunderttausende: 

„Stasi in die Produktion - ohne Arbeit keinen Lohn!”

Das hat so übrigens nie ganz geklappt. Schon damals wollte man im Anhaltinischen „nicht tot überm Zaun hängen“ - das führt über die Abwanderung der geistig hellen stets zu Situationen, in denen der Anteil Dummer an der Gesamtbevölkerung stark steigt. Die gegenwärtige Wahlprognosem mit hoher Zustimmung zur Partei der Dümmsten (AfD, „All foolish Dumped“) beweisen das.

2026:

Frank-Ronald Bischoff kandidiert bei der Landtagswahl für die AfD. Einst war er zwölf Jahre in hoher Stasi-Funktion tätig. Er hat die damalige Diktatur gestützt und will wohl wieder eine

Wenn es nicht um die eigenen Leute geht ist die insofern verlogene AfD sehr schnell mit Stasi-Vorwürfen. Dieses während innerhalb der AfD - mindestens in Sachsen Anhalt - offensichtlich Stasi-Seilschaften operieren.

Dieser Stasi-Kandidat bekam einen attraktiven Listenplatz 33 - sollten also tatsächlich 40% der Wähler in Sachsen-Anhalt so dumm sein, die Stasi-verseuchte AfD wählen, dann werden alle Bürger dieses Landes künftig einen  „Hohlkörper mit Gummiohren“ (zu DDR-Zeiten gebräuchliche, [sc]herzhafte Umschreibung der, damals von vielen in der DDR auch schon vor 1989 nicht grundlos „Stasi-Schweine“ genannten Mitarbeiter des Unterdrückungsapparates) recht ordentlich alimentieren.

Das muss man echt wollen. Oder so kackdumm sein, das man nicht einmal mehr weiß, was man will! Aber wir reden hier von der AfD.

Für AfD-Mitglieder und deren Wähler: „alimentieren“ bedeutet vorliegend, ihr werdet dem diensteifrigen Stasi-„mann“ Frank-Ronald Bischoff „Geld in den Rachen stopfen“. Euch muss man sowas erklären ... denn kaum eine andere Partei hätte einen, sogar hauptamtlichen Ex-Stasi-Mann als Kandidat aufgestellt.

Wie der „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ Markus Haintz (Köln) russische Interessen bedient.
Wer füllt seine Spendenkonten?

Wie es sein kann, dass „AfD-und schlimmer-Fan“ Markus Haintz sich noch frech als „Rechtsanwalt“ bezeichnen darf, muss die Anwaltskammer Köln beantworten. Aber eines ist klar: Man muss nur bei ihm lesen und kann sich genau die Zukunft vorstellen, welche die AfD als „Alternative“ im Auge hat. Das ist der bekannte

KZ-Ton gegenüber Andersdenken und Nicht-Ariern!

Beleg hierfür ist sein aktueller Artikel: 


Bild: Niedriger Hass und dreckige Hetze, die Markus Haintz verbreitet. Dafür, dass Frau Strack-Zimmermann korrupt sei, fehlt jeder Beweis und die Aussage, dass diese selbst fände, dass man diese „hässliche Kreatur“ und/oder „korrupte Waffenlobbistin“ nennen dürfe, ist eine niedrige und dreckige Verleumdung mit der sich Markus Haintz dem Nazipack der niedrigsten Sorte andient. Jener niedrigen Sorte des Nazigesindels deren menschenverachtender Habitus in Konzentrationslagern der historischen Nazis schon genug aufschien. Markus Haintz steht durch diesen und zahlreiche weitere solcher niedrigen Äußerungen als „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ fest.


Auch dieses Bild (erstellt mit KI, also frei von Urheberrechten) verbreitet Markus Haintz nach dem Drohnenanschlag in Leipzig und macht damit, wenn man nicht die komplette Abwesenheit von Intelligenz unterstellen will, ganz bewusst vor, dass Munitionstransporte über zivile Passagierflughäfen erfolge. Was aus nahe liegenden Gründen übrigens gerade nicht stattfindet. Damit will Markus Haintz also Angst und Hass gegen den deutschen Staat schüren:


Bild: Aus einer Antwort, die nicht gegeben wird, zieht Markus Haintz wilde Schlüsse. So geht „Hetze zugunsten russischer Interessen“, was den „Multiplikator rechtsextremen Dummquakens“ Markus Haintz zu einem „Hetzer im Interesse einer fremden, sogar feindlichen Macht, vorliegend Russlands “ macht.

Tatsache ist, dass Markus Haintz also russische Interessen bedient, insoweit als „Verräter“ gelten muss - und das Interessante daran ist sein Motiv.

Denn zum einen bettelt er aktiv um Spenden und ich würde mich nicht wundern, wenn die eine oder andere Spende bis zur russischen Botschaft oder zu anderen russischen Organisationen zurückzuführen ist. Nehmen wir sein Interview für den Hetzsender Russia ToDay - gab es dafür ein Honorar in irgendeiner Form?


Bild: (Arbeitstitel „Wie blöd kann man sein?“) Mit künstlicher „Intelligenz“ wurde das obige Bild auf der Webseite des Markus Haintz erstellt, welches Passagiere auf einem Flughafen neben Kisten mit explosiven Material zeigt und mit dem er russische Interessen bedient. Der formale Rechtsanwalt Markus Haintz sollte aus der Anwaltskammer geworfen werden weil er eidbrüchig ist, denn der insoweit als „Verräter“ gelten müssende Markus Haintz hat geschworen, die Verfassung zu wahren. Das tut man nicht, wenn man einem Staat (Russland) zuarbeitet, dessen Feindseligkeit gegenüber dem eigenem Staat (Deutschland) fest steht.

„Journalist“ ist er übrigens nicht, weil er faktisch nur über seine Interessen schreibt und hetzt -  teil übler als einstmals Karl Eduard von Schnitzler ... 

Bild: Karl Eduard von Schnitzler. Die Ähnlichkeiten zwischen diesem und dem anderen Dummquaker sind wirklich frappant. Bei beiden möchte man sich wegen der Niedrigkeit höflich abwenden und kotzen.

Und da sind wir beim Motiv für die Hetze und den KZ-Ton: Neben Geld aus russischen Töpfen kommt nämlich noch eines in Frage: Markus Haintz leugnet nämlich in einem Beitrag im Nazi-Medium Telegram (Nr. 57953) das Existenzrecht des deutschen Staates und das im Grundgesetz (also der Verfassung) verankerte Gewaltmonopol des Staates. Das ist ein klarer Verstoß gegen seinen Eid, die Verfassung zu wahren.

Markus Haintz hetzt also vielleicht für Geld - aber in jedem Fall weil er dem deutschen Staat und dem Grundgesetz ablehnend gegenüber steht. Seine Tätigkeit als Hetzer ist im Hinblick auf den Eid nicht mit dem Anwaltsberuf vereinbar.

Der Ball liegt bei der Anwaltskammer in Köln und, wie das Großhetzmaul Markus Haintz selbst veröffentlichte, liegt dort auch eine Beschwerde einer Richterin eines Oberlandesgerichtes vor. Deren Beschwerde hat schon wegen der Person der Beschwerdeführerin Einiges an Gewicht umd man müsste schon so dumm wie ein gewisser „Küsschen-Heike-Stritzelwichs“ sein, um Wetten darauf abzuschließen, dass die Kammer nicht tätig wird.

Apropos „Stritzelwichs“ - Ich frage den Markus Haintz mal, wo er denn seine Hände hatte, als er den ganz oben gezeigten Beitrag veröffentlichte. Es ist ja längst nicht sein erster mit niedriger Hetze gegen Frau Strack-Zimmermann. Ich empfehle dem „Hetz- und Hass-Markus“ wegen der kruden Aussage (Zimmermann fände, dass man diese „hässliche Kreatur“ und „korrupte Waffenlobbyistin“ nennen dürfe) das Absehen von weiteren Veröffentlichungen und den Besuch einer sozialpädagogisch-psychiatrischen Facheinrichtung. 

Sowas zahlt die Krankenkasse. Jedenfalls so lange die AfD diese nicht abgeschafft hat.