09.06.2026

Querfasler Markus Haintz (Köln) „bläst also auch Putins Tröte“
Ist er ein „Denunziant“? Wen will er verarschen?

Bei NTV lese ich:

+++ 12:30 Moskauer Gericht bestätigt Strafe gegen Satiriker Tilly +++

Ein Berufungsgericht in Moskau bestätigt die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten Satiriker Jacques Tilly. 

Es geht um den von Putin angeordneten und durchaus in Freisler-Manier (Freisler hat nicht in jedem Prozess geschrien) Showprozess wegen des von LTO so schön deutlich dargestellten Umzugswagens, welcher den nicht ganz unrichtigen Eindruck erweckt, dass der Patriarch der russisch-orthodoxen Kirche da etwas nicht jugendfreies tut. Also eine künstlerische Auseinandersetzung damit, wie dessen tatsächlich unchristliche Bejahung des unwahr „militärische Sonderaktion“ genannten, tatsächlichen dreckigen Angriffs- und Aggressionskrieges gegen die Ukraine zu sehen ist.

Es geht also um eine Verurteilung in einem Showprozess, welche in Deutschland nicht möglich wäre und um jene Putinsche Propaganda mit welcher der Moskauer Dauerlügner unangenehme Äußerungen unterdrückt. Jacques Tilly hat aus dem Urteil nichts zu befürchten, es sei denn er reist nach Russland oder Weisrussland bevor Diktator Putin „der Blutige” ins Grab gestiegen, bei Dikatoren im Iran, China oder Nordkorea untergekrochen ist - oder bis zur biologischen Lösung des Problems seiner Existenz nach einem Volksaufstand sorgfältig im nördlichsten aller Gulags verwahrt wird und 1:1 das selbe Essen und GENAU denselben Tee wie auch exakt die gleiche Behandlung bekommt wie Alexej Nawalny. Letzteres wäre mir sehr lieb.

Querfasler Markus Haintz (Köln) „bläst also auch Putins Tröte“

Damit kein Irrtum aufkommt: Eine Tröte ist ein „Instrument“ zum Krach machen (was bekanntlich Dumme besonders gern tun, just um wie Markus Haintz himself Aufmerksamkeit zu erregen) und das „Krach machen“ ist es, was der sich (noch) „Rechtsanwalt“ nennen dürfende Markus Haintz (Köln) auch will: Er wirbt für sich. Und er nimmt daran teil, was im Teich der kackdumm rechtsradikales und covdiotistisch-russlandfreundliches Zeug quakender wohl einer der Sommerhits des Vorjahres war: Nämlich Putins Tröte zu blasen und dessen Meinungsgegner Jacques Tilly laut und öffentlich zu diffamieren.

Denn auf „X“ finde ich folgendes von Markus Haintz, der sich öffentlich als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt - was demzufolge unmöglich stimmen kann:


Markus Haintz hat also Strafanzeige erstattet und dabei nicht kundgetan, dass er das in einem Auftrag eines Mandanten mache. Erst im Begleittext seines Beitrages über die höchst querulatorische Sinnlosanzeige, deren Bearbeitung mal wieder der Steuerzahler zu zahlen hat, wird das sichtbar:

 

Das er das nachträglich öffentlich behauptete Mandat in der Strafanzeige nicht angab könnte pflichtwidrig sein, denn soweit ich das vermute, hat der für Dritte handelnde Rechtsanwalt dieses auch zu bekunden, also die Vertretung anzeigen. Zudem sollte ein Rechtsanwalt, der eine Strafanzeige stellt, eine Vertretung auch im Hinblick auf § 469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“) kundtun.

Aber es ist von höchstem Interesse für meine Person, dass der also denunzierende Anwalt - der hier offenbar an Moskaus Kampagne gegen Jacques Tilly also einen Kritiker Putins teilnimmt, offensichtlich aus einem pekunären (also stets „niedrigem“) Motiv handelte, denn er drängt damit - sich und seine Tätigkeit bewerbend - in die Öffentlichkeit.

Und Markus Haintz sollte eigentlich - als formaler „Rechtsanwalt“ ist er zur Weiterbildung verpflichtet - auch das hier kennen und beachten:

„Trotz der grundsätzlichen Unerheblichkeit der Motivation des Täters liegt ein Verwenden allerdings ausnahmsweise dann nicht vor, wenn die Handlung dem Schutzzweck von § 86a StGB „ersichtlich nicht zuwider“ läuft. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt;“

(Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste zu „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“
)

Das „die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“ ist nämlich der Fall, denn die als Hexe dargestellte AfD-Mitführerin Weidel lockt die Kinder, die sich im Wald verlaufen haben, mit Lebkuchen (Nicht, wie Haintz falsch darstellt: „Brezeln“) in Form kleiner Hakenkreuze. Ich finde: Das passt auf die AfD und deren Publikum und die Verwendung des Hakenkreuzes stellt im Hinblick auf die als böse Hexe und also garstige Täuscherin dargestellte (nicht Brezel- sondern Pfefferkuchen)-Geberin in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum NS-Regime dar.

Aber vieleicht weiß Haintz ja sowas nicht. Vielleicht hat man dem jungen Herrn Haintz ja u.a. auch Grimms Märchen, darunter das von Hänsel und Gretel, vorenthalten. Solche Bildungsmängel begleiten oft eine schlechte Erziehung und auf eine solche kann ich bei ihm - aus dem Ergebnis derselben - schließen.

Seine Kanzleikollegin, eine Frau Melina Schwendemann, schrieb übrigens vor wenigen Stunden an das LG Frankfurt, um eine Verleumdung des Andreas Skrziepietz (mehrfach verurteilter und unter Anklage stehender Hassblogger aus Hannover) gegenüber meiner Person zu entschuldigen:

„Auch die Bezeichnung als „Denunziant“ ist ein zulässiges Werturteil, das von der Meinungs-
freiheit umfasst ist.
Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggrün-
den anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“

Auch mit dem Aufführen des § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) hat sich der nur angebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Markus Haintz „laut trötend“ an die Seite Putins gestellt.

Nun, soweit ich den Andreas Skrziepietz angezeigt und den Staatschutz auf das Weiterbegehen von mutmaßlichen Straftaten aufmerksam gemacht habe, wegen denen dieser jenen im Rahmen einer Gefährderansprache (wie Skrziepietz selbst mehrfach öffentlich berichtete) besuchte, liegen auf meiner Seite ganz gewiss keine niedrigen Beweggründe vor - denn ich muss es nicht dulden, dass er andere und mich übels verleumdet bzw. beleidigt - weswegen er ja verurteilt wurde und angeklagt ist. Aber unter der Prämisse, dass der Markus Haintz sich mit seiner, zu Werbezwecken  (also „persönlichen niedrigen Beweggründen“ gestellten und veröffentlichten Strafanzeige hervortut und gleichzeitig an Putins Seite tritt ist er - für mich - ein Denunziant. Und zwar einer von von der ganz niedrigen Sorte!

P.S.: Ich muss das eigentlich nicht mehr zum Ausdruck bringen, aber wann immer ich in dessen Selbstdarstellung lese, dass Markus Haintz ein Kämpfer für(!) die Meinungsfreiheit sei, habe ich das Gefühl, dass mir jemand dummdreist ins Gesicht lügt! Das gilt auch hinsichtlich des stark umstrittenen §188 StGB. Markus Haintz gibt öffentlich vielfach an, gegen diesen zu sein, hier zum Beispiel durch die Äußerung vom 3. Juni 2026 „#188MussWeg“

 

...und stellt Strafanzeige(n) wegen Verstoßes gegen den selben? Ich frage mal:

„Herr Markus Haintz: Wen wollen Sie eigentlich verarschen? Sich selbst? Die Öffentlichkeit? Mich? Etwa auch Staatsanwälte und Gerichte?“

P.S.: Hoffentlich wird der garstige Quak- und Bettelanwalt Markus Haintz (Köln) nach seiner Selbstanzeige verurteilt. Und zwar so hart, dass er auch die Zulassung als „Rechtsanwalt“ verliert. Dann hätte der auch für die Bearbeitung dieser Quatschanzeige löhnende Steuerzahler endlich mal was von seinem Querulieren und Denunzieren.

 

07.06.2026

Nichts Neues im Westen (an der Covidioten- und Querulantenfront):
„per Du“ vers. „perdu”

Der mir wegen seiner Werbung - mit welcher er auch in weiteren Fällen (Strafanzeigen, Selbstanzeigen, Sinnlosklagen) selbst in die Öffentlichkeit drängt - als „Querulant“ geltende Kölner „Ganz- bzw. Noch-Rechtsanwalt“ Markus Haintz prahlt damit, für eine (wie er selbst schreibt) wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Maskenbefreiungen) rechtskräftig verurteilte Frau Dr. Jiang eine Unterlassungsklage gegen das Bundesgesundheitsminsterium eingereicht zu haben - und bettelt öffentlich um Spenden dafür.

Markus Haintz quakt: 

„Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat kürzlich auf ihren US-Kollegen Robert F. Kennedy Jr. und dessen scharfer Kritik an der Ärzteverfolgung in Deutschland erwidert, dass es in der Bundesrepublik strafrechtliche Verfolgung gegen Ärzte nur in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gab.“

(und quakt ...)

„Das ist unwahr. Viele Ärzte wurden lediglich wegen des Ausstellens (vermeintlich) unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt...“

(und quakt...)

 „Dr. Jiang beauftragte die Kölner Kanzlei Haintz legal damit, das Gesundheitsministerium auf Unterlassung zu verklagen. Diese Klage wurde heute eingereicht.

(und quakt...)

Monika benötigt eure Unterstützung, um sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Eure Spende wird für die Finanzierung dieses Verfahrens und vor allem auch ihrer bisherigen erheblichen Verteidigungskosten des aufwendigen Strafverfahrens eingesetzt werden.“

Demnach ist er mit seiner Mandantin „per Du“. Die Spenden dürften aber per se „perdu“ (verloren) sein. Denn wenn es wirklich um die Unterlassung der Aussage geht, „dass es in der Bundesrepublik strafrechtliche Verfolgung gegen Ärzte nur in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung gab.“, dann dürfte die sich schon zuvor von anderen Anwälten aus der sogenannten „Covidiotenszene“ erfolgsfrei vertretene aus folgenden Gründen scheitern:

(1) 

Es wird wohl an der Aktivlegitimierung fehlen. Mithin ist die Busenfreundin des Plapper-Markus, also Jiang nämlich nicht selbst Gegenstand der Äußerung.

„Dem reinen Grundsatz nach spricht der Gesetzgeber jeder Person die Sachbefugnis zu, welche in den eigenen Rechten von einer anderen Person oder einer Institution verletzt wurde. Zudem ist die Voraussetzung für die Sachbefugnis auch der Umstand, dass ein Kläger die Berechtigung dazu besitzt, gegen das verletzte Recht vorzugehen.“ schreibt z.b. der weitaus ernster zu nehmende Rechtsanwalt 

Jiang - wie der vermeintlicher Freund (der aber gleich in mehrer Hinsicht davon profitiert, die Ärmste selbst zusammen deren Verurteilung wieder in die Öffentlichkeit zu zerren) mitteilt - rechtskräftig verurteilt wurde:

„Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung.“

(schreibt die „Zeit“  über den damaligen Versandhandel mit dem die Verurteilte, so denke ich, daran teilnahm, bewusst rechtswidrig zahlreiche Menschenleben zu gefährden und die Pandemie zu befördern)

Jiang (der Doktor-Titel sollte ihr schleunigst entzogen werden) hat dem Bericht nach mehr als 4000 Atteste für krass unsolidarische Seuchenvögel und Covdioten ausgestellt, in diesen demnach also vorsätzlich unwahr behauptet, die Beattestierten untersucht zu haben, für die unrichtigen und ergo auch prospektiv ungültigen Atteste Geld genommen. € 28.000 wurden eingezogen. 

Sorry. Herr Markus Haintz!

Aber nur im günstigsten Fall wird die großfressig verblahfaselte Unterlassungsklage nur wegen der fehlenden Aktivlegitimierung zurück gewiesen. Das Gericht kann nämlich auch zu der Aussage kommen, dass, jedenfalls nach dem Verständnis der nicht so juristisch gar fein unterscheidenden Bevölkerung auch eine „unwahre Urkunde“ eine „gefälschte Urkunde“ sei und dass es sich auch, weil eine unwahre Aussage in Kombination mit einem Vermögensvorteil gegenständlich ist - jedenfalls nach dem Verständnis der sich um rechtsverdrehende Feinheiten nicht kümmernde Bevölkerung - um „Betrug“ gehandelt habe und dass ergo die Aussage, es wären nur Betrüger und Urkundenfälscher verfolgt wurden, insofern längst nicht so unrichtig ist, als dass auch nur irgendwelche Rechte der Jiang betroffen sein könnten.

Die Spenden, um die Haintz also öffentlich wie folgt bettelt, ...

 

sind also als „perdu“ anzusehen. Nur für Markus Haintz himself nicht: Der (oder die ihm gehörende GmbH und damit dann doch er selbst) kassiert ja von der bespendeten Verurteilten für die Vertretung.

Im Übrigen - als was verbucht denn der Rechtsanwalt Markus Haintz Spenden ohne korrekte Angabe eines Zahlungszwecks oder solche, die er dann nicht zuordnen kann? Etwa für sich selbst?

In einer anderen, verlorenen Sache, bettelte der „Verfassungsschützer“ Haintz nämlich, nachdem er in eigener Sache eine querulatorische Klage in zwei Instanzen verloren hatte, ebenfalls - und für sich selbst -um Geld und gab die selbe Kontonummer an:

 

Womöglich haben Covidioten nicht nur ein kaputtes Hirn sondern auch eine offene Brieftasche und sind dazu bereit, Geld zum Fenster herauszuwerfen. Es scheint sich ja zu lohnen unter diesen um Spenden zu betteln. Das Finanzamt sollte sich das mal anschauen.

05.06.2026

Wladimir Putin äschert Gerhard Schröder per Interview ein.

Wladmir Putin („der Blutige“) gab ein Interview, NTV schreibt darüber: 

„in Deutschland sieht der Diktator nur zwei potenzielle Partner: seinen Angestellten Gerhard Schröder[¹] und die AfD[²].“

Ausgerechnet auch noch von einem Kriegsverbrecher wie Putin in einen Zusammenhang mit den Verrätern (AfD, Kreise um das rechtsextremistische Compact-Magazin) gesetzt zu werden ist aus meiner Sicht die „Einäscherung“ des politisch ohnehin toten „Genosse der Bosse“[³] Schröder.

¹) Schröder wird von Putin quasi via Gazprom direkt bezahlt. Die Sache stinkt zum Himmel.

²) Die Partei selbst und mindestand einige Mitglieder der AfD gelten mir als russisch finanziert. Fragt doch mal die AfD-Finanzjongleurin Alice Weidel, was die von welchen „Hintermännern” wohl für wen im Koffer hat, wenn diese die Grenze zwischen der Schweiz (da wohnt diese) und Deutschland überquert oder ob wohl auch „Großspenden“ in „Kleinspenden“ unterhalb der Meldepflicht bzw. Auslandsgrenze aufgeteilt oder als Spenden von EU-Bürgern neu deklariert direkt weiter überwiesen werden.

³) Schröder hat den Gesellschaftsvertrag (Sozialstaat) weitgehend beerdigt, Gewerkschaften entmachtet, und durch jede aufsprenggbare Hintertür Arbeitnehmerinteressen verraten. Seit dem geht die Schere zwischen Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen immer mehr auf. Wenn jemand fragt, warum die SPD nicht mehr gewählt wird, dann liegt die wichtigste Antwort in seiner Amtszeit.

04.06.2026

Happy Kadaver! - Nazis, Covdioten, Klimaleugner und Querschwurbler sollten zum Gentest
Rechtzeitige Therapiemaßnahmen können helfen

Hitler hatte Gene für Authismus, bipolare Störung und das Kallmann-Syndrom. Diese Defekte sollen übrigens besonders häufig gemeinsam auftreten, was das Zusammengehen von Nazis, Covdioten, Klimaleugnern und Querschwurblern erklärt. In besonders schlimmen Fällen tritt durch das Kallmann-Syndrom sogar eine Putin-Extase ein.

Alarmsignale sind: Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten, Gerichtshanselei, Geruchsstörungen, Frauenfeindlichkeit, Querulanz, Tatsachenantipathie (auch gegenüber eigener Kleinschwänzigkeit) und natürlich eine Vorliebe für blaue T-Shirts mit merkwürdigen Aufschriften wie „Art. 20(4) GG“.

Rechtzeitige Therapiemaßnahmen können gegen einige Symptome helfen, freilich nicht gegen die Ursachen und körperliche Missbildungen. Und „Nein!“: Auch die Impfungen gegen Covid-19 waren keine solche Gentherapiemaßnahme welche die geistige Entwicklung zum Möchtergernhitler oder Julius-Streicher-Formaten hin verhindern sollten.

03.06.2026

Heute nur ein Bild und ein Dank

Eigentlich schon immer, vor allem aber seit gestern gab es dort, wo heute Leere herrscht, übles Zeug zu lesen und es gab seit gestern abend 19:30 Verstöße gegen einstweilige Verfügungen, mithin neue Verleumdungen. Aber um 19:30 erreichte mich die Nachricht über gewisse Veränderungen (die ein von mir geschriebenes und von mir auf meinem Server im Hintergrund laufendes Mini-Programm an mich versandte), per Email.

Und siehe da: 

Ich weiß nur nicht, wem ich danken muss. Wahrscheinlich seinem Hoster für etwas wie ein

DELETE * FROM `BLOG_ARTICLES`“

Aber, wie und an wen auch immer: Danke!

Und das nicht nur von mir, sondern auch im Name der zahlreichen anderen Betroffenen! 


02.06.2026

Bald Andrea Mania Skrziepietz?

Die Bilder der wirklich süß krakelenden Marla Svenia Liebich aus Plzen lassen mich voller Vorfreude ahnen, was demnächst mit Andreas Manfred Skrziepietz passiert...

Übrigens meint sein Anwalt in gleich vier Fällen, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die im „Parteibetrieb“ erfolgen soll, an den Anwalt erfolgen „muss“, sonst nichtig sei. Das stimmt allerdings wohl nur, wenn der Anwalt sich formal bestellt hat.

Einschlägige Urteile nennt er nicht... wie auch? Markus Haintz hat im Übrigen zwar den Skrziepietz in den Verfahren vertreten - weshalb eine Zustellung der Beschlüsse in sein Anwaltspostfach erfolgte - aber hat sich weder mir noch gegenüber dem Gericht als „Zustellungsbevollmächtigter“ ausgewiesen. meine besseren Ratschläge sind:

  1. Sich weiter an die Verfügungen des LG Kassel, 10 o 456/26 vom 22. April 2026, 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026, 10 o 300/26 vom 19. März 2026, 10 o 301/26 vom 19. März 2026, 10 o 360/26 vom 31. März 2026, 10 o 321/26 vom 08. April 2026, 10 o 310/26 vom 16. April 2026 halten. 
  2. Bei seiner Mutti schon mal einen Finanzbedarf von bis zu € 160.000 (auch für die nun fälligen 7 Hauptsachen) anzumelden.

Alternativ kann er gerne und binnen einer Woche rechtswirksam erklären, dass er diese als „letzte Regelungen“ anerkennt. Dann verschwendet er weniger vom Erbe. Ich rate zu einem einfachen Einschreiben mit Sendungsverfolgung.

01.06.2026

„Morgen Kinder wird's was geben,
morgen kommt das Großmaul dran!“

Dienstag, 02. Juni 2026 12:30, Saal 2288 (Altbau) AG Hannover, gleich am Hauptbahnhof.