17.07.2026

Großmaul und Spendenbettler Markus HAINTZ erweist sich als Feind der Meinungsfreiheit
Richter des LG Kassel äußern sich zu seinem Verhalten

Der Rechts- und Quakanwalt Markus HAINTZ macht sich auf HAINTZ.media und „X“ mit seinen Quatsch-Anzeigen gegen Politiker selbst berühmt und kündigt dabei auch gerne schon vorabweinend an, dass diese aus politischen Gründen zurück gewiesen werden würden - was auch oft geschieht aber nicht aus politischen Gründen sondern wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes. Er behauptet, er sei ein „Freund der Meinungsfreiheit“, kämpfe „für die Meinungsfreiheit“ und bettelt dafür öffentlich um Spenden. Wie auch für von ihm verlorene Prozesse gegen die Meinungsfreiheit anderer. Das schreibt er aber „nicht so deutlich“.

Vor dem Landgericht Kassel beantragte Markus HAINTZ gegen mich ein Verbot der folgenden Äußerung

 

aus dem Artikel

§ 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO, „querulieren“ und „einfache Mathematik“:HAINTZ.Media + HAINTZ.Legal = HAINTZ.Überlastet + HAINTZ.Unglaubwürdig

Er behauptet:

Das Landgericht Kassel schreibt dem „Opferdarsteller“ HAINTZ „ins Büchlein“:

„Der unter namentlicher Nennung des Antragstellers [Markus HAINTZ] und dessen Stellung als Rechtsanwalt in dem öffentlichen Artikel erhobene Vorwurf einer „leichtfertig oder vorsätzlich falschen Strafanzeige“, der für den Leser mangels Tatsachen nicht überprüfbar oder nachvollziehbar ist, stellt allerdings einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 11, 21GG, Art. 81 EMRK geschützte Recht des Antragstellers [Markus HAINTZauf Schutz seiner Persönlichkeit und seiner (Berufs)Ehre dar. Dieser ist jedoch noch von dem in Art. 5 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Antragsgegners [Jörg Reinholz] auf Meinungsfreiheit gedeckt. An der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Post des Antragstellers [Markus HAINTZ] vom 14.05.2026 besteht ein erhebliches und schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Antragsteller [Markus HAINTZ] ist mit der Strafanzeige gegen die Politikerin selbst in die Öffentlichkeit getreten, indem er sich nach dem glaubhaft gemachten Sachverhalt am 14.05.2026 auf X zur Anzeigeerstattung geäußert hat. In diesem Post hat er die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen, indem er geäußert hat, die Staatsanwaltschaft werde auf seine Anzeige „natürlich“ nichts unternehmen, während wenn ein Politiker der AfD eine solche Aussage in Bezug auf einen künftigen Verteidigungsminister aus einer Partei des „Unsere Demokratie"-Kartells äußern würde, Strafverfahren und Verurteilung sicher wären.“

(und weiter:)
 
„Der Artikel des Antragsgegners [Jörg Reinholz]  stellt eine inhaltliche Erwiderung dar auf diesen Post, der eingangs des Artikels auch in voller Länge wiedergegeben wird. Die angegriffene Äußerung, dass eine Kostenauferlegung „bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ nach § 469 Strafprozessordnung erfolgen könne, greift den in dem Post des Antragstellers [Markus HAINTZ] geäußerten, ebenfalls nicht mit Tatsachen untermauerten Vorwurf auf. Mit der angegriffenen Passage nimmt der Antragsteller [Tippfehler: gemeint ist der Antragsgegner Jörg Reinholz] diesen Vorwurf auf und richtet ihn gegen inhaltlich gegen den Antragsteller [Markus HAINTZ]. Daran und auch dass dies in überspitzter und harter Diktion geschieht besteht grundsätzlich ein von der Meinungsfreiheit gedecktes, schützenswertes öffentliches Interesse. Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze. Das ist als zulässige Machtkritik, zu der der Antragsteller [Markus HAINTZ], der sich durch seine Strafanzeige gegen eine Politikerin und seinen kritischen Bericht darüber auf einer öffentlichen Plattform selbst in die Öffentlichkeit begeben und damit auch öffentlicher Kritik ausgesetzt hat, von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Der Antragsteller [Markus HAINTZ] übt in seinem eingangs des Blogartikels wiedergegebenen Post eine scharfe und substanzlose Kritik an der Staatsanwaltschaft, der er mangelnde Neutralität bei ihrer Amtsführung vorwirft. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit einerseits der Rechtspflege, andererseits aber auch der öffentlichen Verwaltung ist das Vertrauen der Bürger in eine neutrale Amtsführung wesentlich (Di Fabio in During/Herzog/Scholz, GG, Werkstand 109. EL Januar 2026, Art. 4 GG, Rdn. 207). Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners [Jörg Reinholz] auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65). “
 
(„Boom!“ und weiter:)
 
Die Äußerung des Antragsgegners [Jörg Reinholz] stellt sich als schützenswerter Beitrag zu einem Thema dar, an dem öffentliches Informationsinteresse besteht. Der Antragsgegner [Jörg Reinholz] übt grundsätzliche Kritik daran, dass grundlos und leichtfertig erhobene Strafanzeigen gegen Politiker dem Rechtsstaat schaden und als Druckmittel dienen können, Politiker zu einem, dem Anzeigenerstatter genehmen Verhalten zu bewegen.
 
(Landgericht Kassel, Beschluss vom 14.07.2026, Az. 10 o 934/26, Texterkennung mit OCR, Namen zum besseren Verständnis hinzugefügt.)
 
Meine Meinung dazu ist: Im Fußball würde man seine Klage eine „Schwalbe“ nennen. Genau genommen beklagt Markus HAINTZ sich sogar vor dem Gericht, weil er nach eigenem „Foul“ stürzte - und demonstriert so seine besonders niedrige Denkungsart.

Mit seinem Verfügungsantrag hat sich Markus HAINTZ, der selbst „die Öffentlichkeit unzutreffend informiert“ (und zeigt übrigens selbst, dass er an seiner Glaubwürdigkeit - man ist als Person immer gleich glaubwürdig - kein wirkliches Interesse hat), gegen meine Meinungsfreiheit gewandt, ist also, sobald ihm die Meinung nicht gefällt, ein „Feind der Meinungsfreiheit“ und gleichzeitig (das zeigen zahlreiche seiner Artikel auf HAINTZ.media auf), eher ein Freund des garstigen Beleidigens und Schmähens - solange dieses „von ganz rechts nach links“ und/oder natürlich durch ihn selbst erfolgt.

In diesem Punkt wurde der Rechtsanwalt Markus HAINTZ also schon mal von einem „einfachem Schlosser aus dem Osten“ besiegt, zuvor gab es schon nach dem Antrag des Schlossers zwei positive Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt. Es folgen weitere.

Nachtrag: Ich bitte den großartigsten Strafanzeigenschreiber aller Zeiten (GroSSaZ) alleruntertänigst um Entschuldigung. Denn versehentlich habe ich mehrfach „Haintz“ statt korrekt „HAINTZ“ geschrieben. Ich hoffe, das Großmaul mit der Kanzlei, deren Mitarbeiter „in fünf Ländern auf drei Kontinenten leben“ (es fehlt wohl: „müssen weil sein EGO so groß ist“) stellt deswegen keine Strafanzeige, deren Scheitern er schon vorher ankündigt und das damit begründet, dass er, das „gar arme Opfer“ (also HAINTZ himself) die falsche politische Einstellung, nämlich die der rechtsextremen AfD habe. 

 

16.07.2026

Gegendarstellung des Markus HAINTZ (Köln)

 Bezüglich meines Artikels 

Aus meinem Briefkasten: Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ quakt, queruliert und blamiert sich weiter
Update: Womöglich ein Fall der §§ 267/269 StGB („Urkundenfälschung“ oder „Fälschung eweiserheblicher Daten“)?“

hat sich der Herr Markus HAINTZ gemeldet und wie folgt ausgeführt:

„Sie spekulieren darüber, dass der Verfasser Ihr Dokument unvollständig übermittelt hat. Dabei wurde die Anlage mit allen Seiten an das LG Frankfurt übermittelt“ 

Seine weiteren Ausführungen in dem mit „Unterlassungsaufforderung“ überschriebenen Schriftstück des Markus HAINTZ, der sich übrigens als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ geriert, habe ich ihm gegenüber kommentiert und betrachte es aber als Gegendarstellungsverlangen, dem ich gern nachkomme und nachkommen müsste, wenn er es denn verlangen würde.

(Entsprechend rechtlichen Gepflogenheiten werden Gegendarstellungen nicht öffentlich kommentiert.)

„Auch ganz kleine Pimmel gehören in den Männerknast!“
Hetzender „Opa gegen Links“ wird nach Zeithain verlegt

Das Neo-, Quak- und Schreinazi Marla Svenja Liebich, welches als geborener Sven Liebich (übrigens ebenso wie Markus HAINTZ) noch blaue T-Shirts (allerdings mit anderem Aufdruck, nämlich „Opa gegen Links“) trug, wird in die JVA Zeithain, das ist ein Männerknast, verlegt. ES wurde unter anderem wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt.

Bild: (Ausschnitt aus dem Bericht von NTV.de) Das „gar unschuldige Fräulein“ Marla Svenja Liebich quakend und schreiend vor dem Gerichtssaal in Plzen. Mein rechtsextremer Lieblingshassblogger Andreas Skrziepietz kommt mir ebenso hübsch vor. Und nach den Urteilen der Strafkammern des AG Hannover als ebenso „unschuldig“.

Wie man von ganz bösen Stimmen und tschilpenden Spatzen auf ganz schrägen Dächern so hört hat sich, nachdem der VW-Bus mit dem Gefahrgut eintraf, pflichtgemäß eine Bedienstete der JVA Chemnitz durch einen kurzen Blick ins Höschen um die Sache gekümmert und mit den Worten „klein, aber gerade noch ohne Hilfsmittel zu erkennen“ ein Kreuz bei „zuständige Haftanstalt: Männerknast JVA Zeithain“ gemacht. Damit fällt aus, dass die Steuerzahler für die - gerade im „Schritt“ - sicherlich sehr bequeme Damenwäsche der Maja Svenja Liebich aufkommen. Was auch ausfällt: Kuscheln mit Beate Zschäpe und „Susanne S.“ Allerdings vermute ich, die würden eher einem Brechreiz erliegen.

Ein privater Kommentar über den Inhalt des Höschens von „Marla Svenja“ soll übrigens gelautet haben: „Damit können unsere Mädels doch nichts anfangen. Kein Wunder, dass DAS in dem Alter noch UNSCHULDIG sein soll!“

Eben diese Justizvollzugsanstalt Zeithain ist nämlich für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Verurteilten zuständig, die sich erstmals in Strafhaft befinden. Viele davon werden, wenn und falls sie Einsicht zeigen, weit vor der vollständigen Verbüsung der Strafe auf Bewährung entlassen - für das sich nunmehr „Marla Svenja Liebich“ nennende „Opa gegen Links“-Wesen kommt das wegen der Flucht bis gerade mal ein paar hundert Meter hinter die bayrisch-böhmische Grenze von Gesetzes wegen „eher nicht“ in Betracht. Apropos: Eine maßlos übertreibende Quak-Schreiberin von „HAINTZ.media“ pranzt in einem Quaknazi-Medium kackdumm von einer „Flucht quer durch Europa“. Natürlich vor vor einer ganz und gar ungerechten Justiz.

Nicht verbürgt ist, was man sich in Chemnitz erzählt: Der aus echten Frauen bestehende Gefangenenbeirat soll umissverständlich ausgetan haben, dass die Mädels in der Anstalt es nicht dulden werden, wenn sich DAS beim Duschen, diesen „wie im schlechtesten Porno aller Zeiten“ auf Ärsche, Titten und die Körpermitte starrend, „eifrig seine anderthalb Zentimeter rubbelt“. Da könnte es, natürlich ungewollt und also selbstredend ohne Beteiligung der echten „Muschis“[²], wegen Nichtbeachtung örtlicher Glätte im Nassbereich oder der Begrenzung von Türöffnungen zu bedauerlichen Alleinunfällen kommen. 

Ich kann Andreas Skrziepietz aus Hannover nur empfehlen, die Nachrichten über „das Liebich“ und den Knastaufenthalt dieses sicherlich jungfräulichen Wesens aufmerksam zu verfolgen.

Immerhin hat Skrziepietz schon zweimal, jeweils nach Verurteilungen, den ihn verurteilenden Richter bzw. die Richterin öffentlich beleidigt bzw. verleumdet. Dieses, in dem er den beiden - nach Verurteilungen wegen Beleidigung, übler Nachrede bzw. Verleumdung Rechtsbeugung unterstellte und Sätze raushaute wie:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Dies quakte öffentlich: Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover (Groß Buchholz)

Sein kackdreistes Verhalten beim letzten Gerichtstermin, vor dem er die geladene Zeugin (das „mutmaßliche“ Tatopfer, das übrigens als Rechtsanwältin für mich tätig ist) und mich selbst belästigte, lässt mich nämlich darauf schließen, dass er nicht dabei bleibt. Ebenso lässt seine krasse Uneinsichtigkeit bezüglich des eigenen Verhörens hinsichtlich des Prozesstermins am 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr (diese Terminierung haben alle - außer Andreas Skrziepietz - also sogar Zuschauer, darunter ich selbst - richtig verstanden, nur Skrziepietz will (wie er schrieb[²]) erst zu 15:00 Uhr geladen worden und erschienen sein, vermutet Arges und verleumdet die Richterin), jedenfalls aus gesunder Laiensicht darauf schließen, dass er sich bei künftigen Prozessterminen ziemlich genau so wahnhaft verhält wie es der Schreinazi und „Opa gegen Links“, Fräulein Marla Svenja Liebich gezeigt hat.

Ich vermute mal, dass nach einem Blick auf das oft grob wahrheitswidrig „Gemächt“ genannte „primäre Geschlechtsmerkmal“ des Andreas Skrziepietz, die gleiche, auch sein Verhalten erklärende „Diagnose“ zu treffen sein wird wie bei dem Cougar-Blusenträger namens „Marla Svenja“.

¹) „Muschi“ ist, wie auch „Schlampe“ eine gebräuchliche Anrede unter Frauen in JVAs.

²) Präteritum: Den (genauer sind es zwei) Blogbeitrag des Andreas Skrziepietz hat Blogger.com wegen enthaltener Verleumdungen gelöscht.

P.S.:

Die „Opa gegen Links“-Marla, der ebenfalls verurteilte Andreas Skrziepietz und die erwähnte „Quatschschreibtante“ mit dem Geographie-Problem von HAINTZ.media sind absolut typische AfD-Wählerinnen.

13.07.2026

AfD: Die „Klopperei“ beginnt schon bevor der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht real ist

Jüngste Ereignisse: 
  • Wie „The Pioneer“ berichtete, wirft der rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich seinem „eher bürgerlichen“ Kollegen Knuth Meyer-Soltau vor, handgreiflich geworden zu sein. „Er hat mich beschimpft und vom Stuhl geschubst“, heulte Helferich angeblich dem Medium vor. Strafanzeige wolle Rechtsaußen Helferich auch erstatten, soll die „Erbsprinzessin“ gesagt haben. So führt ein AfD-Parteitag als auch zur Belastung der Justiz ohne dass auch irgendwo auch nur eine AntiFA-Fähnchen wehte. 
  • Die Quaknazis aus Sachsen-Anhalt haben ein Wahlprogramm aufgelegt, bei dem die Vorzeigelesbe der AfD nicht mitgehen kann. Das ist, so ganz nebenher gesagt, eine fette Spaltung zwischen Oben und Unten in dieser Partei. Denn die AfD-Vorzeigelesbe ist, zusammen mit „Grinsebäckchen“-Chrupalla Co(!)-Bundessprecherin und Fraktions-Co(!)-Vorsitzende. Wenn man sich nicht einig ist, dann wählt man eben zwei, also „Co & Co“.
  • AfD: Ex-Fraktionschef in Niedersachsen ausgeschlossen - er soll „Mandatsträgerabgaben“ nicht gezahlt haben. Das ist eine Art parteiinterne Steuer, die eben „Mandatsträgern“ auferlegt wird. (Ich halte mich mit dem nächsten Satz mal eng an den Ton und Wertschätzungskette der „Asoziale für Dumme“, also der AfD:) Die es dann eben nicht immer einsehen, dass sie etwas vom eingetrichenen Fett dafür abgeben sollen, um die Dartscheiben mit anderen als den eigenen Hack- und Hassfressen darauf zu finanzieren. 
  • Gewaltvorwurf, Drohungen und Mittelfinger bei AfD-Parteitag in NRW 
Es gibt weit mehr als diese Ereignisse. 

Das die schon einmal gespaltene AfD ein Sammelbecken von konträren Interessen ist wird klar wenn man hinschaut: Da gibt es Wirtschaftsliberale - meist Kleinkapitalisten der Sorte „übel“, die Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte abschaffen, das Lohniveau zum eigenen Vorteil chinesisieren wollen - aber eben auch Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, freiwillig ungeimpfte Seuchenvögel, Putinfreunde und andere Volkstanzgruppen, wie z.B. Vorzeigemuslime und solche, die alle Muslime remigrieren wollen. Und ein jede Menge Nasen, bei denen nach beruflichem Versagen schlicht und einfach der Zugriff auf die Fetttöpfe der Macht das einzig wahre Interesse ist. Dazu jede Menge der Typen Skrziepietz und Haintz (Die beiden selbstangeblichen „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, deren extremes Klageverhalten aber aufzeigt, dass diese genau das nicht sind, und sich vielmehr öffentlich durch Mobbing (Beleidigungen und Herabwürdigungen anderer) „hervortun“ - was hier wieder viel mehr den Eindruck eines ungesunden Narzissmus als ernsthafter politischer Anliegen hervorruft, haben sich mir nunmal als spezielle Fallgruppe und Beispiel aufgedrängt.)

Und schon bevor der Griff auf die Macht richtig real wird, geht der Laden hoch, der Mob spaltet und prügelt sich, zeigt sich gegenseitig an. 

Das ist es, was von der AfD zu erwarten ist: Nichts anderes als ein Zerstreiten. Ergebnisse? Pustekuchen. Die werden sich gegenseitig von den Stühlen oder eben von den Plätzen an den Fetttöpfen der Macht mobben. 

Wetten?

„HAINTZ.legal“ mutiert zu „HAINTZ.egal“
Zum Begriff des „unsolidarischen und asozialen Seuchenvogels“

Bildschirmfoto: So nehmen Leser seine krasse Entäußerung wahr.

An anderer Stelle schreibt Markus Haintz z.B. bezüglich der COVID-Impfungen unwahr von einer  „Gentherapie“.

Für mich ist dieses „Denken“ des Markus Haintz völlig absurd, krass unsolidarisch und vor allem asozial. Denn nur weil er - allerweitest auf unhaltbare „Gründe“ gestützt  - Angst vor einem „Pieks“ (oder wohl auch einer Schluckimpfung) hat, verweigert er sich also Impfungen (oder würde es offensichtlich gerne tun), verhetzt er Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit!“ - Mit Ausrufezeichen!

Mein Kommentar hat auch ein Ausrufezeichen: „Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank!“

Da Markus Haintz zu Corona-Zeiten auch mehrfach das Tragen von Schutzmasken verweigerte, Hotspots besuchte und quasi direkt von diesen zum „Ringelpietz mit Anfassen“ also Coronaverbreitungsparties, z.B. in Berlin  (Teilnehmer: Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, Putinfreunde und andere merkwürdige Volkstanzgruppen) fuhr, sogar nach vorheriger öffentlicher Ansage zu einer Gerichtsverhandlung ohne Schutzmaske antanzte und das nur vermeintliche „Recht“, ein asozial agierender „Seuchenvogel“ zu sein, die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren ohne Maske durchsetzen wollte, mache ich jetzt mal eine Ansage:

„Zum Glück sieht sich die murksende 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt nicht mehr als zuständig an, denn meiner Meinung nach ist der Herr Markus Haintz nicht nur ein unsolidarischer und asozialer „Seuchenvogel“ sondern auch ein dreister „Covidiot“. 

Zur Überschrift „HAINTZ.legal mutiert zu HAINTZ.egal“:

Markus Haintz quakt öffentlich weiter: 

„Mir ist egal, ob ich durch diese „kontroverse Meinung“ irgendwelche Follower verliere oder „öffentliche Glaubwürdigkeit“. Ich sage, was ich denke, heute, morgen und für den Rest meines Lebens.“

Hoppla: Ich und das Landgericht Kassel dachte auf Grund seines Vortrages, die Glaubwürdigkeit sei ihm als Anwalt schon beruflich besonders wichtig...

Ob es ihm noch egal ist, wenn er nur noch Mandate von Vollidioten erhält und ihm die Angestellten wild mit den Armen rudernd und laut fluchend davonlaufen plötzlich abhanden kommen? Nun, von den an anderer Stelle erwähnten 250.000 Seitenabrufen wird wohl ein Großteil von solchen wie mir stammen. Also Leuten, die wissen wollen, was aus dem Dunstkreis von Covidioten, Neo-, Quak- oder Krass-Nazis, Reichsbürgern, Querfaslern, Flacherdlern, Klimaleugnern, Putinfreunden und eben auch ulkig „denkenden“ aber eben nicht „ulkigen“ sondern „seuchenfördernden“ Impfgegnern noch so kommt.

Und Markus Haintz sollte dies erfahren: „Viele werden wohl seine Webseiten besuchen, weil so viele über sein dummes Zeug (und also ihn selbst) herzlichst lachen wollen!“

„Demnächst auf diesem Sender“: Ein Bericht darüber, wie sich die oben erkennbare „Denkweise“ (viele werden, was nicht als „unberechtigt“ anmutet, einen Mangel an Zutrefflichkeit des Wortes reklamieren) auf seine Arbeit auswirkt.

Demnächst durch das LG Kassel zu entscheiden: Am 11. Juli schrieb Markus HAINTZ.egal drei Artikel, am 10. Juli  ebenfalls. (Ob er im zeitlichen Zusammenhang und) Wie viele Anträge auf Fristverlängerung er stellte und mit der Überforderung durch Eil- und Fristsachen begründete, weiß ich hingegen nicht. Ich weiß nur, dass er mich verklagt, weil ich darüber schrieb, dass er Anträge auf Fristverlängerung stellte, gleichzeitig aber Artikel veröffentlichte statt die Verfahren seiner Mandanten zu fördern. Markus Haintz hat das - wie eben so vieles - umgedeutet: er schreibt in einem Verfügungsantrag, ich hätte behauptet, „er schaffe es nicht Fristen zu wahren“. Was erweislich objektiv unwahr ist, denn ein Fristverlängerungsantrag - darüber schrieb ich - wahrt ja die Frist. Ob seine Behauptung vorsätzlich unwahr“ war darf im Hinblick auf seinen Schrank nebst Tassenmanko (siehe oben) bezweifelt werden. Ich vermute mal Markus HAINTZ.egal wird dann wohl querulieren, dass es doch „völlig klar sei, dass die Justiz gegen die Meinungsfreiheit entscheide“ und dass er, der er „überhaupt nicht rechtsradikal“ sei, Berufung gegen diese „böse, AfD-feindliche Entscheidung einer voreingenommenen Staatsjustiz einlegen“ werde.

Und später um Spenden betteln. 

 

11.07.2026

Justizporno:
Der rechtsextreme Hetz- und Hassblogger Andreas Skrziepietz (Hannover) möchte nicht „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ genannt werden

Es ist nicht nur so, dass der selbstvorgebliche „Held der Meinungsfreiheit“ Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover mich mit zahlreichen Beleidigungen stalkte und mir, die auf wahren Tatsachen beruhende Meinungsäußerung „Hurra! Ich habe einen neuen Stalker!“ verbieten lassen wollte - was die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (ohne auf die vorgestellten Tatsachen einzugehen und nicht verstehend, welchen Wahn es damit befeuerte) einfach mal durchgewunken hatte - und das Oberlandesgericht Frankfurt dann in der fälligen Berufung mit überzeugender und just auf den vorgestellten, aber von der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt ignorierten Tatsachen beruhender Begründung kopfschüttelnd aufhob. Es folgt der nächste

Justizporno: 

Der vielfach verurteilte, rechtsextreme Intensiv-Quak-Täter und angebliche „Kämpfer für die Meinungfreiheit“ Andreas Skrziepietz (Hannover) möchte auch im Zusammenhang mit seinen wirklich üblen Hassschriften über Grüne, Linke, Liberale, auch CDU-Anhänger nicht „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ genannt werden.

In seinen niedrigen und oft strafbaren Hetzschriften finden sich Wortwahlen wie „Tritt in den Unterleib der linksgrün-versifften“, „fettgefressen“, „Kindersexer“, „Kinderficker“; Aussagen, dass man Wähler der Grünen „kastrieren“ sollte, „Linke hätten weniger Hirn“, alle möglichen Leute seien „verantwortlich für Massenmorde“ . Gern gebraucht er Wörter wie „Faschisten“, „Psychopathen“, „Narzissten“, „Lügner“, „Feinde der Meinungsfreiheit“. Nicht nur hinsichtlich der letztgenannten Bezeichnungen geht er davon aus, dass man IHN HIMSELF nicht so nennen dürfe, weil es dann „Beleidigungen“ sind, dass der Herr „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz diese Worte aber anderen nach freien Belieben „an den Kopp knallen“ dürfe. In seinem „Wahnsystem“  (wie das nachfolgende „Wahnwelt“ auch eine Wortwahl des Andreas Skrziepietz, die in seiner Wahnwelt sicherlich nur für andere verwendet werden darf) ist all dieses nämlich, aber nur wenn er es äußert, nämlich „Kritik“.

Und wenn der „Dr. Uneinsichtig“ verurteilt wird, weil er in der ihm eigenen, niedrigen Weise hetzte, verleumdete und beleidigte, dann greint der „Möchtegerndiplomjournalist“ so öffentlich wie dummdreist:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“ 

(Dr. Verleumdicus Skrziepietz am 26.06.2026 öffentlich über seine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.)

Schauen wir mal, was er in Bezug auf „Julius Streicher“ selbst (natürlich über andere) schrieb:

Bild und Beweis aus dem (gelöschtem) Hetzblog des „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz: Wenn er selbst diese Worte gebraucht und andere - also nicht rechtextreme - so herabwürdigt und beleidigt, dann erscheint ihm das allerdings als „rechtens“ und er nennt es „Kritik“. Aber wehe, man nennt ihn dann so! - Da klagt der Klagnazi!

Ordnen wir die Person des Julius Streicher mal ein: 

  • Julius Streicher war Gründer, Eigentümer und Herausgeber des antisemitischen politpornografischen Hetzblattes „Der Stürmer“. 

 (Wikipedia: Julius Streicher)

Weiter kann man ebenda über diesen Lesen:

  • Um 1921 wohnte Streicher eine Zeitlang im Forsthaus von Ipsheim, von wo aus er zu Versammlungen im Bereich des Aischgrunds fuhr und dort gegen Juden und Sozialisten gerichtete Reden hielt. 

Über die von Streicher gegründete Hetzschrift „Der Stürmer“ kann man nachlesen:

  • Julius Streicher hatte das Blatt ursprünglich aufgrund interner Kämpfe in der Nürnberger NSDAP-Ortsgruppe gegründet. Später nutzte er es publizistisch auch in seiner jahrelangen politischen und vor Gericht ausgetragenen Auseinandersetzung mit Nürnbergs liberalem Oberbürgermeister Hermann Luppe. Schließlich trat die antisemitische Hetze immer mehr in den Vordergrund und war bald praktisch alleiniges Thema. 

Das Deutsche Historische Museum schreibt über den Stürmer und Julius Streicher:

  • Inhaltlich versuchte das Hetzblatt mit einer Mischung aus sexuellen Obsessionen und Warnungen ...“
  • 1923: „Beim Hitler-Putsch ist Streicher als Propagandist für Hitler tätig und erwirbt sich dadurch dessen Freundschaft.
  • 1935: „Die Verbreitung des "Stürmers" wird wegen eines Ausfalls gegen einen NS-Funktionär kurzfristig verboten.“

Es gab  im „Stürmer“ also längst nicht nur Hass gegen Juden, sondern auch gegen Liberale und Linke, kurz alle Gegnern der NSDAP bzw. deren Vorläufer. Sogar interne Kämpfe innerhalb der NSDAP begleitete Julius Streicher mit seiner üblen Hetze! Ebenso wie Andreas Skrziepietz gegen alles hetzt, was links der AfD ist - wobei er das sonst politisch kaum einzuordnende, aber russlandfreundliche Personenkultbündnis „BSW“ allerdings - nicht vollständig - ausließ. Ebenso betrieb Andres Skrziepietz Propaganda für den österreichischen Neonazi Martin Sellner und andere solche Figuren, stellte sich auch verbal an die Seite des mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Sven Liebich. Und die Nähe zu den „sexuellen Obsessionen“ des Stürmers hat Skrziepietz selbst gesucht, als er - auch nach der einschlägigen Verurteilung wegen Volksverhetzung - die Grünen und deren Wähler (darunter ausdrücklich jüngst mich selbst) hat er auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung (09/2020) genau deswegen weiter durch eine wirklich enorme Anzahl vom bösartigsten Schmähungen wie „Kinderficker“ oder „Kindersexer“, „Wähler einer Kindersexpartei“ verhetzt und verbreitete, man solle „die Wähler der Grünen kastrieren“: So geht die oben erwähnte „sexuelle Obsession“! Im Vorgehen und der niedrigen Hetze des Andreas Skrziepietz steckt also eine Menge „Julius Sreicher“. Und das nicht wahrzuhaben braucht „einigen Anlauf“.

Ob man den rechtsextremen Hassblogger Andreas Skrziepietz einen „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ nennen darf wird „demnächst“ das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden haben, welches schon einmal kopfschüttelnd („Wir können nicht nachvollziehen, was die Vorinstanz da geurteilt hat.“) mit Fakten nicht erklärbare Urteile der 3. Zivilkammer LG Frankfurt aufgehoben hat. Da ging es um die Äußerungen, Skrziepietz sei rechtextrem, rechtsradikal,  habe mich gestalkt und sei ein Hassblogger. Anders ausgedrückt hat das OLG schon mal ähnlich groben Mist der unteren Instanz erheblich korrigiert! Das wird es wohl demnächst wieder tun. 

Soweit der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“, der „ob einer gar bösen, ihn so bitter verletztenden Äußerung jämmerlich greinend“ vor Gericht zieht - die er selbst - ohne das sogar abmildernde  „Hilfs- und Ersatz-“ ejakulierte.  Das kann sich nun vor dem Oberlandesgericht ebenso als „juristischer Selbstmord“ erweisen wie seine Klagen bezüglich der Äußerungen, er sei rechtsradikal, rechtsextrem, ein Hass- oder Hetzblogger - oder „Hurra! Ich habe einen (neuen) Stalker“ - die das OLG Frankfurt zurück wies.

Als Schaupieler an einer Kleinstbühne war „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz ja schon mal tätig. Es scheint so, dass er mit seiner Klage wieder in die Schauspielergewerkschaft aufgenommen werden will. Bevorzugte Rollen: „Demokrat“„Kämpfer für Meinungsfreiheit“, „konservativ“, „weder verurteilt noch angeklagt“. „Diplomjournalist“, „nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“ und „ehrlicher Bürger“Das er in der Realiät nichts davon ist (Nein: Nazis sind keine „Konservativen“ sondern „Nazis“ und er kämpft viel mehr gegen die Meinungsfreiheit!) beweisen (mir) seine Hassschriften und seine, oft wirklich grobe Unwahrheiten enthaltenden Klagen.

10.07.2026

Aus meinem Briefkasten:
Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ quakt, queruliert und blamiert sich weiter
Update: Womöglich ein Fall der §§ 267/269 StGB („Urkundenfälschung“ oder „Fälschung beweiserheblicher Daten“)?

Hinweis:

Zu diesem Artikel gibt es eine Gegendarstellung. Markus HAINTZ behauptet, die Anlage wurde mit allen Seiten an das LG Frankfurt übermittelt.

(Ich habe seine unbegründete Unterlassungsaufforderung als Gegendarstellungsverlangen gewertet.)

(Artikel)

Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ hatte vor wenigen Wochen beim LG Frankfurt wegen dieses Artikels eine einstweilige Verfügung gegen mich beantragt (2-03 o 273/26). Das erkannte sich als „eher unzuständig“, gab ihm Gehör und Gelegenheit, die Sache nach Kassel verweisen zu lassen - weil die von Haintz öffentlich und vor Gericht beworbene „Niederlassung“ der „HAINTZ legal GmbH“ in einem Frankfurter Stundenbüro dem Gericht nicht für die Begründung des fliegenden Gerichtsstandes ausreichte.

(Wohl) weil dem sich GROẞ schreibenden Markus die geforderten Nachreichungen „zu kompliziert“ waren stellte er den Verweisungsantrag.

Nunmehr kam die Sache also beim LG Kassel an und erhielt das Aktenzeichen 10 o 936/26. Das Gericht gab mir selbst unter Setzung einer Notfrist Gehör und belehrte mich, dass ich keinen Rechtsanwalt brauche. Das ist absolut „Usus“ bei deutschen Gerichten und im Übrigen wurde dem HAINTZschen Idealmandanten Skrziepietz ebenfalls auf diese Weise Gehör gegeben: Und zwar so oft, dass der Hainz das wissen sollte:

 

Und ich habe Stellung genommen! Was dem Herrn HAINTZ nicht gefallen sollte und wohl auch nicht gefiel. Der garstige und meiner, in der Stellungnahme geäußerten Ansicht nach, seine Stellung als „Organ der Rechtspflege“ zur Verleumdung politischer Gegner missbrauchende und „quak-querlierende“ Herr (das passende Wort lasse ich mal besser weg und „Rechtsanwalt“ will ich ihn an DER Stelle nun wirklich nicht nennen!) querulierte nun wie folgt:

Darauf hin das Gericht ganz trocken:

Wahrscheinlich stellt der querulierende „Quatschanzeigenhauptmeister“ HAINTZ jetzt noch einen Ablehnungsantrag. Wie man so ließt macht der arrogante und unsolidarisch-antisozial agierende Maskenverweigerer das öfters.

Was dem „Strafanzeigen-Heini“ HAINTZ  an meiner Stellungnahme nicht gefallen haben dürfte, war insbesondere, dass ich ausführte, dass in den mir gesandten Teilen der Gerichtsakte folgendes aufschien: Meine Antwort auf seine, hier kackdumm anmutende Abmahnung, wurde mit 11 Seiten aufgeführt, endete mit der Blattnummer 33 der Gerichtsakte, Blatt 34 war dann das Übertragungsprotokoll.

Allerdings hatte meine, ihm sicherlich ebensowenig gefallende Reaktion auf die Abmahnung nicht etwa 11 sondern 12 Seiten und ging ihm übrigens als PDF-Anhang zu. Fest steht, dass er diesen vor Versand an das Gericht in irgend einer Form bearbeitet hat, denn er hat oben rechts und unten links „Anlage_A1“ hinzugefügt. Dabei kann - muss aber nicht, ich schließe einen Fehler des Gerichts nicht vollständig aus - die 12. Seite „verschwunden“ sein.  Hat er nur 11 Seiten gesandt, wird er wohl Fahrlässigkeit oder technisches Versagen als Grund nennen.

Allerdings stand dort, also auf der vermissten Seite 12, eben auch:

„Soweit Herr Markus Haintz ein anderes Gericht als das Landgericht Kassel wählt sollte das
angerufene Gericht sich dessen bewusst sein, dass er dann absichtlich den fliegenden Gerichtsstand gewählt hat, um eine Tatsachenaufklärung erheblich zu erschweren, mithin rechtsmissbräuchlich handelt.“

Er hat das LG Frankfurt angerufen, obwohl ich mich in der Reaktion auf Schriftstücke beziehe, die dem LG Kassel vorliegen, weshalb dort die Sachaufklärung am einfachsten sei - und just die Seite mit dem obigen Hinweis auf einen möglichen Rechtsmissbrauch fehlt dann? Das soll Zufall sein?

Ihr wisst, was ich glaube

Und wie ich in der Antragsentgegnung ausführe ...

Ferner finden sich auch auf der zumindest dem Antragsgegner unterschlagenen Seite 12 der
Entgegnung relevante Inhalte, die zum einen den Antrag zu d), genauer dessen
Tatsachenhintergrund betreffen und zum anderen den Hinweis auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit des sodann bei dem vor LG Frankfurt erfolgten Anrufen eines anderen Gerichts als des Landgerichts Kassel (wegen erschwerter Tatsachenaufklärung im Hinblick auf die nur dort vorliegende Akten 10 T 355/25 (Skrziepietz ./. Reinholz, Ablehnungsantrag des Herrn Haintz vom 7. Mai 2026) und 10 o 300/26 (Reinholz ./. Skrziepietz, Fristverlängerungsantrag vom am 27. April 2026 enthalten. 

[...] 

„Sofern der Antragsteller Haintz diese 12. Seite, aber auch nur das Email vom 09.06.2026 nicht beigefügt hat, hat er arglistig und rechtsmissbräuchlich in der Absicht einer Titelerschleichung gehandelt weil er es vorliegend sogar absichtlich vermieden hat, die vollständige Reaktion des Antragsgegners an das angerufene Gericht zu übermitteln. (Für viele OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2024 - 6 W 37/24, MIR 2024, Dok. 061) Der Antragsteller hat auch nicht das Recht für das Gericht zu entscheiden, welche Teile der Entgegnung relevant sein sollen und welche nicht! 

... dürfte der Antrag auf den Erlass der Verfügung schon deshalb wegen Rechtsmissbrauchs zurück zu weisen sein, wenn die Seite 12 meiner Entgegnung auf die Abmahnung tatsächlich in seiner Einsendung fehlt. Dazu nimmt der laute Markus übrigens nicht Stellung und „quakt“ statt dessen etwas, was ich für „dummes Zeug“ halte.

Also für mich hat Markus HAINTZ queruliert, weil er „Felle schwimmen sieht“: „Seine“ nämlich und diese „davon”.

Update: 

Die jedenfalls in der Vorlage an mich, aber auch laut Nummerierung der Seiten in der Gerichtsakte fehlende 12. Seite könnte, wenn und falls der Fehler nicht beim Gericht liegt, wegen der Erheblichkeit (das ist meine Meinung) des also durch eine Veränderung des Schriftstückes womöglich unterschlagenen Inhalts ein Fall der §§ 267 („Urkundenfälschung“) oder 269 StGB („Fälschung beweiserheblicher Daten“) sein. Und es besteht im Hinblick auf die von mir gesehene Absicht, die Sache in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung vor dem also getäuschten LG Frankfurt ohne mündliche Verhandlung zu klären, welches keinen direkten Zugriff auf die Akten des LG Kassel hat, auch ein Bezug zu § 263 StGB („Betrug“). Ich werde jetzt mal zum „Strafanzeigen-Heini“ mutieren und eine Verdachtsanzeige gegen den selbst mit solchen um sich werfenden „Strafanzeigen.HAINTZ“ aufsetzen. Mag die Staatsanwaltschaft durch eine Akteneinsicht herausfinden, was er nun gesendet hat und was nicht. Und ob meine schriftliche, per Email-Anhang gesendete, aber unterzeichnete Reaktion unter „Urkunde“ oder „Daten“ fällt. Nach der Staatsanwaltschaft müsste dann womöglich ein Gericht entscheiden. Bis dahin gilt die „Unschuldsvermutung“ - das ist übrigens Wort, welches der „Quakanzeigenhauptmeister“ Markus HAINTZ bei seinem dummen Pranz über die von ihm gestellten Strafanzeigen - ausschließlich gegen Vertreter der demokratischen Gesellschaft - vermissen lässt.