„Stein des Anstoßes“: Ich halte den nachfolgend gezeigten Artikel „für geeignet und wohl sogar dazu bestimmt, Dumme zu Straftaten anzustacheln“:
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| Bildschirmfoto: Zur Werbung bestimmter und womöglich zut Täuschung geeigneter Bericht, angeblich von Viktoria Dannenmaier. |
Zuerst einmal will ich folgendes fest halten:
Mit üblen und dreckigen Verleumdungen von Vertretern der demokratischen Parteien, aber immer wieder auch Richtern und Staatsanwälten macht Markus Haintz sich geradezu regelmäßig bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk (genau das ist sein Publikum) beliebt. Auch bei schon mehrfach verurteilten Kriminellen. Und das will er ganz offensichtlich auch: Aus niedrigen, nämlich pekunären Gründen!
Was wohl wirklich geschah:
Wenn man dem Bericht der Victoria Dannenmaier sehr aufmerksam folgt ergeben sich folgende Sachverhalte:
- Ein typischer Haintz-Mandant hat gehetzt und dabei das berühmte Bild des KZ-Tores verwendet. Das haben Covidioten und übrigens auch ein anderer typischer, als krimineller Haintz-Mandant gerne getan).
- Es kam zu einer Stafanzeige. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl.
- Ein einzelmeinender Richter vermeinte, dass die angezeigte Veröffentlichung nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielleicht war es ja eine dieser Idioten-Gruppen (voller typischer Haintz.Mandanten) auf Telegram, in welcher (wie er als Gruppenmitglied vielleicht sogar genau wusste) das Bild den „öffentlichen Frieden“ kaum gestört haben dürfte.
- Die Staatsanwltschaft sieht das anders - legt aber keinen (rechtzeitigen) Widerspruch ein. Damit ist das Verfahren also beendet, der Freisporuch rechtkräftig
- Offenbar kam es aber zu einem zweiten Verfahren wegen der selben Sache - und das wurde dann wegen des Doppelverfolgungsverbotes eingestellt. Das ist manchmal (im Hinblick auf die Opfer von Straftaten) „echte Scheiße“ - aber eben zwingendes Recht.
Wie Berichte auf HAINTZ.media für neue Mandanten sorgen:
Haintz.Media ist, ausweislich der dort veröffentlichten Artikel und Kommentare, ein Labsal für die oben beschriebene Sorten von Idioten. Eine Art „Brunnen in der Wüste“, an dem diese und solche sich „treffen“ und (Beispiel des dortigen Dauerkommentierers Ingo Neitzke:) vielleicht über „Rassenleugnung“ parlieren.
Diesen und solchen macht Markus Haintz jetzt vor, man könne das Bild mit dem KZ-Tor für die Verbreitung von Hass und Hetze nutzen und bliebe strafffrei. Was aber längst nicht immer der Fall ist:
Da sich Markus Haintz ja auch mit kruden und dummen Aussagen unter Impfgegnern bewirbt (seine idiotische Behauptung „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“) ist anzunehmen, dass einer der Dummköpfe aus dem Publikum des Markus Haintz eben dieses Bild an anderer Stelle verwendet, sich strafbar macht und nun vermeint, die Kanzlei könne ihn raushauen. Kann diese aber nicht, weil der Idiot es dann womöglich nicht in einer geschlossen Telegram-Gruppe, also unter seinen Psychiatrie-Kollegen mit den blauen AfD-Shirts macht. Sondern öffentlich.
Da hätten wir dann das „perpetuum mobile iure et pecuniarie“!
Denn was genau zu der Annahme des Einzelrichters führte, dass der „öffentlichen Frieden nicht gestört“ wurde, steht nämlich gerade nicht im Artikel. Markus Haintz stachelt durch die Viktoria Dannenmaier (so sehe ich das im Hinblick auf hassende und hetzende Pubklikum der selbst hassenden und hetzenden HAINTZ.media:) mit dem öffentlichen Vormachen, die Täter blieben durch die Vertretung der Kanzlei des Markus Haintz straffrei, zu genau der Straftat an: Die Kanzlei verschafft sich so Kundschaft.
Doch genau die so zur Volksverhetzung aufgestachelten Idioten werden staunen, wenn die (in vielen zu erwartenden Fällen) neben den Strafbefehlen auch noch an die Kanzlei zahlen müssen. Und zwar womöglich deutlich mehr als für den Strafbefehl selbst! So verdient die, übrigens erst kürzlich erheblich geschrumpfte Kanzlei HAINTZ.legal an der Hetze der HAINTZ.media.
Das sollte so nicht stattfinden. Ich appelliere an die Kölner Anwaltskammer, Herrn Markus Haintz zu stoppen: § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO ist im Hinblick auf die via haintz.media verbreitete Hetze einschlägig.













