01.07.2026

Feige verschwiegen: Urteil gegen großmäuligen Quaknazi wurde im Oktober 2025 rechtskräftig.

Wie mir erst heute bekannt wurde ist ein bekannter, Hass- und Hetzblogger aus Hannover nach der Berufung gegen seine, von ihm dummdreist querulierend in die Öffentlichkeit getragene erstinstanzliche Verurteilung vom März 2025 (zu 75 „Tagessätzen“ a 15 Euro) am 28.10.2025 in der Berufung rechtskräftig verurteilt.

„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“ hatte der zum „pluralis majestatis“ neigende am 2. April 2025 noch großmäulig im Putin-Freunde-, Querfasler-, Klimaleugner-, Covidioten- und  Quaknazi-Magazin Nius.de krass querulierend angekündigt.

Daraus wurde wohl nichts. Das Scheitern hat der 58-jährige übrigens feige verschwiegen und die Strafe nebst den Kosten für beide Verfahren wahrscheinlich von seiner Mammi aufbringen lassen.

 

P.S.:

Na, Andilein? Kommen jetzt wieder Kommentare, die meine längst verstorbene Schwester getätigt haben soll? Wieder solche? Was für ein Heinz muss man sein, um sowas zu tun? Sag schon, Du musst es doch wissen:

 

 

30.06.2026

„Kein ganz frei fliegender Gerichtsstand“
Über: Quak-Klagen, das LG Frankfurt, eine „neue“ Auslegung des § 32 ZPO, zulässige richterliche Willkür und den Anwalt Markus Haintz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat ihre Zuständigkeit für ein Verfahren des nur angeblichen, sehr selbst ernannten „Kämpfers für Meinungsfreiheit“ Markus Haintz aus Köln gegen mich (Kassel) verneint.

Dieser hatte dort einen sehr merkwürdigen Verfügungsantrag gestellt und sich darauf berufen, er unterhalte in Frankfurt eine Zweigniederlassung und sei deshalb dort betroffen. 

Bild: An der Adresse ist kein „Stundenhotel“ sondern ein Anbieter für „Stundenbüros“ tätig. Sowas nutzen häufig Briefkastenfirmen.

Doch, (wohl) weil die 3. Zivilkammer nicht unbedingt mit Quak-Klagen von nur vorgeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“, Media-Haintzen, Media-Heinzen oder vorbestraften rechtsextremen Querulanten überhäuft werden will, hatte diese schon in einem früheren Termin angekündigt, solche Verfügungsanträge künftig an das LG Kassel zu verweisen.

Und diese Ankündigung, im Rahmen zulässiger und nachvollziehbarer richterlicher Willkür auch wahr gemacht:

Dort hat sich der Kölner Strafanzeigenhauptmeister Markus Haintz (dessen Rauswurf die Rechtsanwaltsanwaltskammer derzeit mit ulkig anmutenden Argumenten verweigert) allerdings schon böse blamiert.

Immerhin hat er nicht „vollqueruliert“ sondern sodann die Verweisung an das LG Kassel beantragt.

Ich habe jetzt noch fast zwei Wochen Zeit, zu seinem wirklich ulkigen Verfügungsantrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist schon fertig, aber nicht versandt: Ich habe einfach noch nicht entschieden, ob ich ihm selbst die Niedelage beibringen will oder mich rechtlich vertreten lasse - um ihm dann beim Spendenbetteln zuzujubeln.

Mal sehen, ob es vor der zu erwartenden Zurückweisung überhaupt eine Verhandlung gibt. Und: Mal sehen, ob Haintz weiter „schöne“ neue Artikel über seine unfassbar blöd anmutenden Strafanzeigen schreibt wie am 15.06.2026 und 26.06.2026, darin Politiker verleumdet und das Scheitern der Strafanzeige(n) nach § 152 Abs. 2 StPO, § 161 Abs. 1 StPO („Nichtmal ein Anfangsverdacht, Sie Rechtsanwalt!“) vorausahnend die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Dreck zieht - fast so wie es sein Mandant Andreas Skrziepietz tut.

Den letzten Satz des ersten Absatzes im obigen Schreiben hat Markus Haintz entweder nicht verstanden oder hofft, dass das LG Kassel anders entscheidet.

Ich würde ihm ja zur Rücknahme des Verfügungsantrages raten. Aber auf mich wird der „unbelehrbar“ wirkende Kölner Strafanzeigenhauptquakmeister Markus Haintz eher nicht hören. Vielleicht auf das nach der hier erwarteten Zurückweisung auf das Oberlandesgericht, den BGH, das Verfassungsgericht - oder muss der „liebe“ Herrgott ihn zwecks Verdeutlichung mit Blitz und Donner zu Boden strecken? (Mit Regenbögen hat er es nicht so.)

 

 

23.06.2026

Stalker, geistig degressiert


 
  • „Reinholz“ schreibt man groß. Wie alle Namen.
 
  • „Verhandlung“ schreibt man groß, wie alle Substantive.
  • Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die vor Gericht vortragen, verstoßen nicht gegen Persönlichkeitsrechte.
  • Bei der nächsten Verhandlung? AG Hannover? Strafprozess? 
Wäre ich so ein Rechtschreibnazi, der sich öffentlich blamiert, in dem er sich in der Manier primitivster Narzisten - und dabei selbst grobe Rechtschreibfehler machend - über andere zu erheben versucht, dann würde ich endlich mal zum Arzt gehen um die daraus erkennbare geistige Degression untersuchen zu lassen. Es könnten sich Wege zu einer Verlangsamung und damit einem längeren selbstbestimmten und selbständigen Leben eröffnen und vermeiden, dass die 85-jährige Mutter nach vier Jahrzehnten wieder die rechtliche Betreuung ihres inzwischen 58-jährigen Sohnes übernehmen muss. 

Wenn ich dann noch sowas lese:

Wirklich beeindruckende Logik. Da fällt mir nur ein: „Ein Quaknazi ist ein Quaknazi, bleibt ein Quaknazi, quakt dummes Nazizeug.“

Aus dem oben verlinkten und sodann dem hier gezeigten Text wird einmal mehr die enge Verquickung von Nazis und Covidioten deutlich.

Danke! Du wahres und richtiges Aushängeschild „Deines“ Vereines.

21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


19.06.2026

Kurznachricht: Die ganz dumme Wut des Prozessverlierers Andreas Skrziepietz
Verleumder aus Hannover will offensichtlich Irre zu Gewalt aufstacheln

Andreas Skrziepietz, ein wohl typischer und zudem einschlägig vorbestrafter Mandant des für betreutes Verlieren“ berühmten Kölner Rechtsplärrers Markus Haintz, verleumdet mich - offenbar aus Wut über einen verlorenen Prozess - als Wähler einer „Kindersexpartei“.

Das nenne ich mal „dumme Wut“ und ich werde, wenn der Hassmich nicht klein beigibt, in Kürze eine gerichtliche Verfügung an ihn zuzustellen haben. Außerdem werde habe ich Strafanzeige erstatten erstattet sowie Strafantrag gestellt und auch dabei darauf eingehen argumentiert,  dass diese Verleumdung in besonderer Weise geeignet und offenbar auch dazu bestimmt ist, Irre zu Gewalt gegen mich aufzustacheln.

18.06.2026

„Betreutes Verlieren“ vor LG Frankfurt: Weiterer Mandant des Markus Haintz (Köln) verliert Prozess.
Ein Fall von bösen Verleumdungen und herzlichen Beleidigungen.

Wenn man bei dem ganz besonderen Kölner Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz nachließt, dann soll man wohl denken, der ist ein Superanwalt, der Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden aus dem Knast hilft und deren „linkgrün versiffte“ Gegnerschaft (bis zur CDU, sogar CSU!) zur Freude der Quak- und Glattnazis, Querfasler, Covidioten, Reichbürger und Putinfreunde schwer zusetzt und diese schädigt. Seine Mandanten entsprechen seiner Werbung und oft genug ist Haintz (in welcher juristischen Inkarnation/Firma auch immer) selbst der Mandant von Haintz.

Dem gegenüber steht: 

(Direkt zum Urteil

Erst vor wenigen Tagen hat das LG Magdeburg in einem Verfahren, in dem der sich selbst für raffiniert haltende Markus Haintz einen kackrechten Videoblogger und Gerichtshansel vertrat, Rechtsmissbrauch bescheinigt und zudem auch dessen Verfügungsklage abgewiesen. 

Sieht so aus als wäre das die Rolle und Bestimmung des „Markus unser Superheld, der dauend auf die Schnauze fällt.“, in welche er sich durch seine Werbung unter Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden selbst begeben hat. Solche sind zwar dreist - aber eben auch „geistig abgekackt“. Da hilft auch kein Doktor(titel).

17.06.2026

Warum Tanken wieder etwas billiger wird...
Oder: Was passiert, wenn Donald Trump seine Verbündeten verärgert und erst konsult, nachdem er den Krieg schon angefangen hat::

Al Arabiya English liegt eine Kopie des aus 14 Punkten bestehenden Abkommens vor, das voraussichtlich am Freitag zwischen Washington und Teheran unterzeichnet wird.

  1. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären – gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg – mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanons. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu unternehmen sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
  2. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu respektieren und von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen abzusehen.
  3. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen – die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann – ein endgültiges Abkommen zu erzielen.
  4. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Störung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen innerhalb von maximal 30 Tagen die volle Verkehrskapazität wieder her; der Schiffsverkehr der Islamischen Republik Iran soll dabei dem Verkehrsaufkommen der Vorkriegszeit entsprechen. Zudem verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
  5. Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht; dabei ist die Notwendigkeit zu berücksichtigen, technische Hindernisse zu beseitigen und Minen durch den Iran zu neutralisieren.
  6. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Seiten gebilligten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
  7. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen der endgültigen Vereinbarung festzulegenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit unterliegt; dies umfasst Maßnahmen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, seien es Primär- oder Sekundärsanktionen.
  8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen – einschließlich des iranischen Bedarfs im Nuklearbereich – in einer endgültigen Vereinbarung angemessen geregelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
  9. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo beizubehalten: Der Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms wahren, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen sowie ihre Streitkräfte in der Region nicht verstärken.
  10. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportleistungen und dergleichen – erteilen wird.
  11. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass – abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung – eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto verbleiben oder transferiert werden – sind für Zahlungen an die jeweiligen Endbegünstigten gemäß Festlegung durch die Zentralbank der Islamischen Republik Iran zu verwenden und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
  12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, der die erfolgreiche Umsetzung der endgültigen Vereinbarung sowie die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überwachen soll. 
  13. Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich der Aufnahme der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung und der fortgesetzten Durchführung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
  14. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.

Nachtrag: 

Donald Trump hat die Richtigkeit bestätigt und ausgesagt, dass er den, gegenüber dem „Obama-Vertrag“ krass nachteiligen Vereinbarungen zugestimmt habe, weil er durch die sinkenden Aktienkurse unter Druck stand.

So ist das, wenn dumme und ultra-korrupte Rechte, durchgeknallte Millionäre und Covidioten regieren. Ave AfD!