(Tatsachen:)
Direkt unter seinem, er nennt es sicherlich „Artikel-Anriss“, zitiert der SuperHAINTZ sich selbst:
Der Quak-Anzeigenhauptmeister Markus Haintz aus Köln hat, verbunden mit seinem, oben wieder gegebenen „Dummquak“ bei mir höchstselbstpersönlich durch öffentliches Ejakulieren von dummen Verleumdungen und durch ebenso dummes Querulieren vor Gericht eine „nichtamtliche Bestätigung seiner eigenen Dummheit“ (folgend „Nichtamtlicher Dummschein“) beantragt, die ich gerne ausstelle:
Gründe:
- Dumm ist, wer dummes Zeug quakt, der „Quak-Anzeigenhauptmeister“ Markus Haintz aus Köln quakt mal wieder öffentlich dummes Zeug. (siehe oben)
- Er merkt nicht einmal, welchen Eindruck er über sich selbst bei hinreichend verständigen und aufmerksamen Lesern seines Sermons erzeugt.
- Nur Dumme zitieren sich selbst.
- Drei gute Gründe hätten genügt. Aber da ist noch die Behauptung des Markus Haintz, dass Impfungen Verbrechen an der Menschheit seien. Und das hier:
„Das Gericht kann sich die 29 Anhänge Querulantentum „antun“ oder es lassen, es kann diese aber in seiner Entscheidung nur berücksichtigen, wenn diese durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.“
“Das Weitbild des Antragsgegners dürfte das Gericht inzwischen kennen.
Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners(sic!) darf aber alles sagen.“
„Die Kammer, die scheinbar schon Anfang Juli bei Aktenzeichen 934 stand, wäre gut beraten,
sich den Antragsgegner durch ordnungsgemäße Prozessführungen fernzuhalten. Dies könnte
sie und müsste es(sic!) bei Achtung der ZPO sogar in den meisten Fällen tun. § 78 ZPO ist keine
„Kann-Vorschrift“, auch die 10. Kammer des LG Kassel hat diese zu achten. Die 10. Kammer
des LG Kassel tut dies aber nicht, ggf. will die 10. Kammer ja einen Rekord brechen für die
Kammer mit den meisten Zivilverfahren in einem Jahr (aller Zeiten?). Ob es sinnvoll ist, hun-
derte „Reinholz-Querulanten-Verfahren“ zu führen (und auch noch so zu bescheiden, dass
diese das OLG Frankfurt beschäftigen müssen), ist die andere Frage, da können wir der Kas-
seler Kammer aber nicht hereinreden.“
(Auszüge aus dem wirklich als „kackdumm“ anmutendem Querulieren des Markus Haintz vor dem LG Kassel, Az. 10 o 934/26, darin sein „Anwaltsschreiben“ vom 15. Juli 2026)
Zu Erstens: Mit dem Vormachen, dass der „politisch abhängige Staatsanwalt“ Liebig des insoweit schon deutlich querulierenden Quakwaltes HAINTZ die die Verfolgung des Mathias Oehmen vereitelt habe, verleumet er beide.
Klar ist zudem, dass die indirekte Benennung der AfD als Nachfolgepartei der NSDAP und das Verweisen darauf, dass diese nur 51 Tage brauchte um das erste KZ (Am 22. März 1933 erreichen erste Gefangenentransporte das KZ Dachau) einzurichten, eben keine Verharmlosung des Nationalsozialistischen Völkermordes ist, sondern eine Warnung vor einer Wiederholung. Die Strafanzeige des Markus HAINTZ an sich berechtigt fähigenihn also, den Nichtamtlichen Dummschein zu beanspruchen, das gilt erst recht weil er mit dem Vormachen, der Berliner Staatsanwalt Liebig habe die Bestrafung aus politischen Gründen vereitelt. Denn diese Behauptung zeugt vorliegend von einer erheblichen geistigen Degression des früher immerhin mal zum Erwerb von Staatsexamen fähigen Dummscheinantragstellers HAINTZ.
Zu Zweitens: Jeder Leser - mit funktionierendem Hirn - wird ihn in Hinsicht auf seine debilen Äußeren für debil halten. Natürlich merkt das ein Debiler nicht.
Zu Drittens: Das macht Haintz sehr oft. In fast jedem „Beiträge“ auf Haintz.media verweist der selbsternannte „Chefredakteur“ (Er ist kein Journalist, sondern ein blödes Zeug schreibender Hasser und Hetzer) auf seinen, stets ähnlich dummen Sermon bei X, Instagram, oder Telegram.
Zu Viertens:
- Impfungen retten Leben und viele Menschen vor einem Dasein als Schwerstbehinderte. Das kann kein „Verbrechen an der Menscheit“ sein - sowas behaupten nur „schwerstgestörte“, „Hohlbirnen“ und vorliegend Markus Haintz aus Köln.
- die „die 29 Anhänge Querulantentum“ waren im Kern eine Sammlung seiner eignen querulatorischen Berichte über ähnlich blöde Sinnlosanzeigen wie die obige nebst den ihm selbst gezeigten Schriftstücken. Das behauptete „Querulantentum“ ist also sein eigenes! Und sowas tragen ergo nur Kackdumme kackdummdreist vor.
- Das Landgericht hatte ihm schon vorher klar gemacht, dass des die vorgelegten Fakten beachten kann und werde. Markus, der SuperHAINTZ hat nur dumm queruliert und das Gericht sinnlos querilierend belästigt.
- Das Gericht wird sich gedacht haben, dass an dem Satz des Antragstellers HAINTZ „Über den Antragsgegner darf niemand irgendwas sagen. Der Antragsgegners darf aber alles sagen“ allerhand falsch ist. Denn tatächlich verfolgt HAINTZ - der ja gerade die Unterlassung verlangt, dass er vorliegend andere unkritisiert verleumden darf, mit seinen zahlreichen Verfahren in eigener Sache und den vielen, ähnlich unbegründeten Strafanzeigen eine SLAPP-Strategie. Das nunmehr sensibiliesierte Landgericht hat ihm aus nahe liegenden Gründen (ohne das Wort „SLAPP“ zu gebrauchen) den Machtmissbrauch ins Heft geschrieben (LG Kassel, Az. 10 o 934/26)
- Der Hinweis auf die Fallzahl ist die Krönung und Beweis vollständigen geistigen Abkackens des Markus Haintz. Denn es sind ja gerade auch seine Anträge (wie eben die Sache 10 o 934/26), welche die Fallzahlen erhöhen.
Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:
- Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf (und soll) auch bei Fußwegen innerhalb seiner Wohnung einen Helm tragen.
- Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf auch künftig und weiterhin jeder Staatsanwaltschaft in seinem völlig freien Belieben stehende Quak-Anzeigen übersenden. Aber das macht er - zumindest gegen den Aussteller dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ - sowieso schon seit Jahren. Und zwar, wie die Staatsanwaltschaften (mindestens Köln und Berlin) sicher gern bestätigen werden, ohne jeden anderen Erfolg als sich selbst zu blamieren und erfüllt so übrigens auch § 3 Absatz 1 Variante 121 der Dummscheinverordnung vom ersten April 2025 in der, auch für Querulanten geltenden Fassung vom ersten April 2026.
- Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf, von einem Betreuer begleitet und hinsichtlich Ort und Zeitpunkt durch den Betreuer bestimmt, die Straße überqueren. Die Zuordnung eines Betreuers kann der Herr Haintz gern in der für seinen Namen zuständigen Abteilungen 55 des AG Köln, Luxemburger Straße, beantragen. Es wird empfohlen einen Termin unter der Rufnummer 0221 477-1314 zu vereinbaren oder vereinbaren zu lassen und vorher keine Straße unbetreut zu überqueren.
- Der Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ darf sich von einem zur Berufsausübung berechtigten und fähigen Anwalt vertreten lassen und sollte das auch.
- Dem Inhaber dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist, wie jedem anderen auch, die Inanspruchnahme fachärztlicher Hilfe erlaubt.
- Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden.
- Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nicht durch den selbstberühmten „Schwachkopf-Anwalt“.
- Die Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ ist keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und wird auch nicht geschäftsmäßig erbracht.
- Vor der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ erfolgte die vom Gesetzgeber geforderte „rechtliche Prüfung des Einzelfalls“.
- Dieser „Nichtamtliche Dummschein“ unterliegt nicht der Verjährung aus dem siebenten Abschnitt des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
- Die jeweilige Zurückweisung der von ihm massenhaft getätigten Strafanzeigen kann Markus Haintz gerne jeweils als amtlichen „Dummschein“ betrachten und er ist berechtigt sowie aufgefordert, sich auch diese einzurahmen und zwecks stetiger Erinnerung an sein geistiges Unvermögen und seine Querulanz an auch für Gäste gut sichtbarer Stelle an die Wand zu hängen.
- Der Unterzeichner dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ geht nicht davon aus, dass der selbst ernannte Chefredakteur Markus Haintz den Inhalt des vor- und hierstehenden angemessen erfassen und bewerten kann.
Bequakt und verquakt!
Sorglos, am 26. Juli 2025
Jörg Reinholz












