15.10.2026

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!
Wie der mindestens „unlauter“ agierende Hetzanwalt Markus Haintz (Köln) eine Geschädigte bzw. Zeugin öffentlich verleumdet und dieser Angst macht

§ 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO  besagt klar, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege „nicht vereinbar“ ist. Ich bin der Ansicht, die duale Tätigkeit des Markus Haintz als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ einerseits, als „sich in besonders niedrig denkenden, kriminellen Kreisen hervortuender Hetzextremist“ andererseits, erfüllt diese Prämisse, weil er die Geschädigte in einem Prozess um eine Hasstat öffentlich verunglimpft und ganz bewusst weiterem Hass aussetzt, insoweit auch bedroht.


Das beleuchtet sein Motiv: Markus Haintz vertritt die Positionen der Covidioten. Denn natürlich wurden „ÄrzteInnen“ strafrechtlich verfolgt, die damals falsche Gesundheitszeugnisse, insbesondere Maskenbefreiuungen und Impfzeugnisse ausstellten. Wer hatte denn dem körperlich recht gesund wirkenden Markus Haintz damals die Maskenbefreiung ausgestellt? Markus Haintz, der „Organ der Rechtspflege“ sein will, gebraucht die Wortkombination „furchtbare Juristen“ um die deutsche Justiz derjenigen der Nazis gleichzustellen. Das ist mit allem Verlaub offensichtlich. Das Vormachen, dass nicht etwa diese, sondern die Vertreter der Demokratischen Gesellschaft die Nazis seien, ist typisch für deutsche Neos. Auch sein Mandant Andreas Skrziepietz, der andere herzlichst beleidigt und selbst sehr schnell beleidigt ist, macht(e, sein Blog ist erstmal zu) sowas.

Dabei ist Markus Haintz, in Kombination mit seinen Hetzorgan „Haintz Media“ selbst ein „furchtbarer (fürchterlich handelnder) Jurist“, denn er denkt und handelt mit absurder Niedrigkeit:

Ein Verteidiger lädt öffentlich zu einer Verhandlung ein, bei der wegen der Beleidigung u.a. als „faschistische Blödkuh“ zu erwarten ist, dass sein hetzextremer und hassgesteuerter Mandant wegen der offensichtlich niedrigen Beleidigung verurteilt und dessen Name bekannt wird? Normalerweise würde man hier von „Vollverblödung“ ausgehen - weil das nicht einem auch nur gerade noch vernünftigen Interesse seines Mandanten entsprechen kann - aber ich denke, Markus Haintz wollte hier Gesindel herbeirufen und die Geschädigte, die er als Zeugin laden ließ, beinflussen in dem er dieser Angst macht. 

Er setzt deren Namen neben Worte wie „unlauter“ um deren Tun in Zweifel zu ziehen. Ich sehe die an seine Leserschaft (also an quakendes Demokratiehasserpack) ergangende Einladung als offensichtliche Drohung an, denn letztendlich kündigt Markus Haintz der Frau an, das seine Leser erscheinen werden - was dann passiert, wenn die Frau durch ein Spalier solcher kranken Covidioten und Quaknazis muss, kann und soll diese sich ausmalen. Und damit die Geschädigte/Zeugin davon erfährt legt er rotzfrech unter deren Namen auch noch einen Link zu deren Webseite...

Für mich ist jedenfalls erkennbar, dass der Hetzer Markus Haintz verhindern wollte, dass die Zeugin auftritt, damit er als „Rechtsanwalt“ behaupten kann, diese sei gar nicht beleidigt. Darauf kommt er nämlich im Folgeartikel zurück. Denn das Gezeigte wäre schon schlimm genug, wenn der niedrig denkende Hetzer Markus Haintz also nicht nach der Verhandlung - noch am 05.10.2026 um 18:05 - auch noch wie folgt ejakuliert hätte:


Markus Haintz hetzt und bezeichnet die namentlich genannte und mit URL (und somit Impressum) wissentlich und willentlich bekannt gemachte Zeugin und Geschädigte als „gute Schauspielerin“, deren Aussage “einstudiert gewirkt“ hätte und „offenkundig unter anwaltlichen Einfluss getroffen“ wurde.

  • Kurz gesagt macht er öffentlich vor, die Zeugin und Geschädigte habe gelogen.

Für mich ist das eine klare Verleumdung. Und er schiebt nach: Diese müsse in der Berufungsinstanz erneut erscheinen, was durchaus eine Drohung ist, denn natürlich ist zu erwarten, dass er erneut seinen Fanclub (also das für ihn durch diesen und solche „Artikel“ als Leser wie auch als Mandanten typische und kriminell-garstige Hetzextremisten- und Quaknazigesindel) herbeirufen will oder wenigsten vormacht, dass die Frau dann durch ein solches „Spalier“ von psychisch kaputten Hassejakulatoren müsste.

Ich halte das oben gezeigte für eine Bedrohung und damit eine Form einer absolut unredlichen, einem Anwalt im Hinblick auf  § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO nicht erlaubten Zeugenbedrohung - und wenn es nach mir gänge würde Markus Haintz für diese Nummer „achtkantig“ aus der Anwaltskammer fliegen und für ein paar Monate eine ganz andere, 9m² große mit besonders fester Tür, beziehen. Denn für mich ist sein niedriges Vorgehen „mafiös“.

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!

P.S.: Diesen Artikel widme ich Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, die Markus Haintz sicherlich für einen „hoch angesehenen Anwalt“ halten. Haintz steht (für jedem und jede mit klarem Verstand) bezüglich der niedrigen Geisteshaltung auf einer Stufe mit Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, den die Kammer kennt - oder das besser sollte.

P.P.S.:  Ich habe den Artikel als offenen Brief an die Anwaltskammer Köln gesandt und möchte insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu aufrufen, sich der Beschwerde anzuschließen. Die Adresse steht hier.

13.10.2026

Ostern ist vorbei, Weihnachten kommt noch.
Hetzextremer Bürgergeldempfänger wurde verurteilt

 

Karikatur, von der KI erstellt, die bei den Urteilsgründen falsch liegt,

AG Hannover, Az. 230 Ds 1141 Js 24339/26 → Link zum vollständigen Prozessbericht

Der selbsternannte „Docmacher“, Dr. Andreas Manfred Skrziepietz hatte die Öffentlichkeit ausgerechnet unter dem Titel „Dummheit hat einen Namen: Justiz Hannover“ selbst zu der Verhandlung am 13.10.2026 eingeladen. Nach eigenen Angaben vor dem Gericht hat er keinen Beruf erlernt und lebt von Bürgergeld. Ob das stimmt weiß ich nicht, dennAm 03.11.2026 ist der nächste Termin wegen einer Beleidigung, schon am 05.11. der übernächste Angeklagte dürfen im Strafprozess auch lügen. Aber unter dieser Prämisse wurde der als „Docmacher“ mit Hass und rechtsextremer Hetze in die Öffentlichkeit drängende Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) verurteilt, deshalb die Überschrift. Aus seinem Strafregister wurden drei Vorstrafen wegen einschlägiger Delikte verlesen. Skrziepietz sah sich (wie immer) zu allem berechtigt und demonstrierte seine Uneinsichtigkeit, was die Richterin in ihren Ausführungen würdigte. Offensichtlich gelang es dem vertretenden Anwalt zu dem nicht durchgehend, Skrziepietz zum Schweigen zu veranlassen, denn er redete immer wieder wild und an der Sache vorbei ins Verfahren hinein, wurde auch ermahnt und darauf hingewiesen. Verurteilt wurde der von der Kanzei des SuperMarkus Haintz (Köln) vertretene Dr. Andreas Skrziepietz vom Amtsgericht Hannover wegen Beleidigung, weil er einem Richter einen baldigen und schmerzhaften Tod wünschte. Dabei hat nicht zur Verurteilung geführt, aber beigetragen, dass Skrziepietz den Richter in Anschreiben dutzte.

Zu den 50 Tagessätzen kommen demnach noch ca. € 1200,00 an Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre billiger gewesen. Aber vermutlich wird er eine zweite Instanz wollen und Rechtsmittel einlegen (lassen).

Das ist noch nicht das Ende. Es folgen (wohl) Verfahren wegen Beleidigung einer Richterin und einer Anwältin. Am 05.11.2026 ist der nächste Am 03.11.2026 ist der nächste Termin wegen einer Beleidigung, schon am 05.11. der übernächste - da geht es um seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl wegen Verleumdung (230 Ds 1151 Js 113812/25, beantragt waren 200 Tagessätze an 30 Euro) der erging, weil Skrziepietz nach Ansicht des Gerichts eine Rechtsanwältin verleumdete und nicht wie geladen zum Termin am 16.06.2026 erschien.

Noch nicht berichtet: Nach dem Ende ging er mich an (ich war nur Zuschauer) und „begallte“ mich: Wohl weil sein Hormonspiegel nicht stimmte wollte er hierdurch (so sehe ich das) einen Ausgleich - Befriedigung - erlangen. Ich habe ihn wegen der Körpernähe, die er hierbei suchte, gefragt, ob er mich bedrohen will - dann zog der Anwalt (den die vertretende Frau Dannemeier von der wohl fast nur solche bedeutenden Fälle vertretenden Kanzlei Haintz aus Köln in Untervollmacht schickte) ihn, unter dem guten Rat, sowas zu unterlassen, weg.

Ich würde ja sagen, das war gerade noch kein vollständiges „Austicken“. Und anempfehle dem Herrn Skrziepietz, sich fachärtzliche (konkret psychiatrische und psychosoziale) Hilfe zu suchen. Sonst kommt mein „Weihnachten“ schneller als er denkt.

  

12.10.2026

Morgen, Kinder, wird's was geben!
„Lustig oder nicht lustig? - Das ist hier die Frage!“

Hinweis: Der Termin am 13.10.2026 um 13:00 Uhr, Raum 2288, findet statt!

Karikatur. mit KI erstellt: Der Geisteskumpel der „Rollerflüchtigen“ Maja Svenja Liebich, Andreas Skrziepietz, johlte einst, die „Omas gegen Rechts“ dürfe man als „alte Schabracken“ bezeichnen. Und kündigte öffentlich seine „Republikflucht“ an.

Termin: Morgen, am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des Amtsgerichtes Hannover.

Der bereits mehrfach verurteilte Ejakulator rechtsextremen Hasskacks, Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - steht mal wieder vor dem Strafkadi. Am 09.12.2015 hat er nach einer Verurteilung eine neue Anklage öffentlich gemacht und seine „Republikflucht“ angekündigt. Wie nur er selbst über die aktuelle, weitere Anklage behauptete, wird das „bestimmt lustig“.

Es geht (wohl, so hat er selbst veröffentlicht) um Beleidigung(en) zum Nachteil eines Richters Wöltje, der den „Hassmich“ Dr. Andreas Skrziepietz im März und Dezember 2025 verurteilte. Im Übrigen führt die StA Hannover schon wieder ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas Skrziepietz. Er hatte, so der Vorwurf, mich, aber auch eine Frankfurter Anwältin verleumdet. Just die, wegen deren Verleumdung er schon vor wenigen Monaten, im Juni 2026, durch Strafbefehl verurteilt wurde, nachdem er nicht zur Verhandlung erschien. Ob wegen der darauf erfolgten, weiteren Verleumdungen zum Nachteil nun auch dieser Richterin Pinksi eine weitere Anklage erhoben wird (oder gar schon wurde), weiß ich (noch) nicht. Ich weiß nur: Das findet die Justiz ganz gewiss „nicht lustig“.

P.S.: Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz will schon wieder anderen bei Doktorarbeiten helfen (Lustig: Er, der andere „Lügner“ nennt, schreibt: „Wir“ - das ist ein „de industria plurale falsum“). Das er bei geistigen Leistungen helfen will, ist, im Hinblick auf seine, durch seine Veröffentlichungen („geistiger Dünnschiss“) gezeigte und seit mehreren Jahren als „enorm degressierend“ anmutende synapsale Leistungsfähigkeit, „ganz bestimmt sehr lustig“. 

P.P.S.: Dr. Andreas Manfred Skriepietz sollte, zu seinem eigenen Besten, wirklich „nichts“ mehr schreiben. Vielleicht bekommt er morgen schon ein kleines Vorgefühl darauf, was ihm sonst droht.

P.P.P.S.: Weitere Strafsache, wohl sein Widerspruch nach der Verurteilung im Strafbefehlsverfahren wegen Verleumdung der Rechtsanwältin:

 

Aktenzeichen 230 Ds 1151 Js 113812/25 (107/26), das ist das Verfahren wegen Verleumdung meiner Anwältin. Offenbar hat Skrziepietz Widerspruch gegen seine Verurteilung nach § 408a StPO eingelegt, die erfolgte, nachdem er nicht vor Gericht erschien.

Sein Querulieren kann sich jetzt als dumm erweisen, denn bei der Urteilsfällung ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist - Außerdem kommt es jetzt zu einer Bildung einer Gesamtstrafe: Ich denke, so bekommt er (im Falle eines Schuldspruchs natürlich) endlich Bewährung und die Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 StGB, sich zwecks Vermeidung eines Haftantritts psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen.

11.10.2026

Heute back ich, morgen brat ich ... und übermorgen?
Frage an den Hetzextremist Markus Haintz: Wer - BITTE - hat Ihnen „ins Gehirn geschissen”?

(Mit KI aus den Aussagen vom Markus Haintz erstellte Karikatur „Markus Haintz live und in Farbe”) 

Zu zitieren ist ein „Jedermannsrecht“: Zu erst also einmal ein paar Zitate, welche, weil es Zitate sind, schon denklogisch niemals „exklusiv“ sein können:

„Anderer Meinung zu sein, ist in einer Demokratie möglich und nötig. Aber Anstand und Respekt auch. Wer glaubt, nur weil er der sie sich im Digitalen befindet und dann auch noch seine Identität verschleiert, alles absondern zu können, was er oder sie will, bis hin zu Morddrohungen, muss die Antwort analog zu spüren bekommen. Es gibt Grenzen: Anstand und Strafrecht. Ich kann nur jedem und jeder raten, sich Hass, Beleidigungen und Morddrohungen nicht gefallen zu lassen. Anzeigen!“

Klare Ansage von Julia Klöckner MdB, Bundesministerin a.D., Wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Schatzmeisterin der CDU Deutschlands.

“Unterstützungsaufruf für Berufung und ggf. BGH

LG Köln: Klöckner darf als Bundesministerin a. D. für So Done werben

Die heutige Bundestagspräsidentin hat dem unlauteren Meldeportal, das für über 12.000 Strafanzeigen wegen Beleidigung verantwortlich ist, ein exklusives Zitat als Werbung zur Verfügung gestellt.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Prozessverlierer, Spendenbettler, Heulsuse (09.10.2026 - t.me: 59801)

„Bei der "AntiFA" handelt es sich um staatlich tolerierte und finanzierte Terroristen, die sich auch für einen Krieg stark machen, nicht "nur" für einen Bürgerkrieg.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Wahnanwalt (04.10.2026 - t.me: 59727)

„Grüne Faschisten dürfen so genannt werden. ... Der Faschist XXXXXXX darf auch so genannt werden. Völlig unabhängig von jedem Kontext.“ 

[Name entfernt] Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist, Aufstachler dummrechten Packs und der, sich diesem zugesellenden, covididiotischen Irren (29.09.2026 - t.me: 59691)

„Grüne Faschisten dürfen so genannt werden ... Faschist XXXXXXX ... Hitler hätte grün gewählt ... Kinderficker“

[Name entfernt] Nachgequakt und „neu garniert“ von Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, vom Hetzextremist Markus Haintz also aufgestachelter, krimineller Dümmsthetzer (02.10.2026, sein Hassblog wurde wohl auch deshalb geschlossen)

„Zum Inhalt seines Gehirns möchte ich mich nicht abschließend äußern. Aber natürlich muss sich jemand, der Scheiße redet, auch die Frage gefallen lassen, ob man ihm „ins Gehirn geschissen hat“.“

Gequakt von Markus Haintz, Hetzextremist und geistig armer Anwalt geistig armer Irrer (t.me: 59691), mit der Überschrift stelle ich dem SuperHAINTZ genau diese Frage. 

Übermorgen:

Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr im Raum 2288 des AG Hannover wird Andreas Skrziepietz trotz seines hetzextremen Gesülzes nicht gefragt, ob ihm jemand „ins Gehirn geschissen“ hat. Es wird ein Strafverfahren eröffnet und ich erwarte (auch wegen der Vorverurteilungen), den Beschluss, dass er psychiatrisch begutachtet wird. Für ihn gilt jetzt: „Noch zwei Tage bis Ultimo.“

Die Frage nach der ausreichenden geistigen Gesundheit stellt sich auch beim Hetzextremist Markus Haintz. An § 14 BRAO Absatz 2, Varianten 3 und 8 sei erinnert. 

P.S.:  Grüße 

10.10.2026

Guten Morgen, liebe ungeimpfte Rechtsradikale! Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) braucht dringend Euer Geld!
(Und: „Nur noch 3 Tage bis Ultimo.“)

Bild (mit KI erstellt): Bitte helft dem verzweifelten SuperMarkus HAINTZ! Das geht an alle! Besonders an Psychiater und Psychiaterinnen - weil die verdienen doch so unfassbar viel an den Patrioten unter Russlands Fahne und Farben - deren Denkmuster Markus Haintz bedient und befeuert! (rechts im Bild)

Der Extrem Radikal SuperRechtsAnwalt Markus Haintz, respektive natürlich die ihm gehörende HAINTZ.legal GmbH hat, wie er selbst aktuell berichtet, vor dem Landgericht Köln ein Verfahren (Az. 33 O 134/25) verloren. Das ist ja so bitter traurig! Ihr müsst jetzt aus Euren Löchern unter Euren Steinen hervorkriechen und dem Markus Haintz fleißig spenden. Und vergesst nicht, die RichterInnen „in jedem Kontext“ als „linksgrün versifftes Rechtsbrecherfaschistenpack“ zu bezeichnen:

  • Hört her! Der SuperMarkus vertritt Euch dann, erklärt der davon begeisterten Staatsanwaltschaft, dem davon beeindruckten Gericht und dann dem ihm gewogenem Teil der Öffentlichkeit (siehe Überschrift), dass das keineswegs eine Beleidigung sein kann, weil es in seiner und Eurer Welt wahr sei - damit Ihr nur milde 60 Tagessätze aufgebrummt und er dann - bitte ganz schnell für ganz wenig Arbeit - € 1200 Euro von Euch bekommt.

In dem bösen Urteil heisst es:

In dem Rechtsstreit

der Haintz legal Rechtsanwalts GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
Ostheimer Straße 28, 51103 Köln,


Klägerin,

Prozessbevollmächtigte:

HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH,
Ostheimer Straße 28, 51103 Köln,

gegen

Frau Julia Klöckner

Also Markus Haintz hat den Streit überhaupt nicht selbst angefangen sondern nur seine eigene GmbH vertreten und die HAINTZ.legal GmbH muss jetzt sich selbst, die Gerichtskosten und die Kosten von Julia Klöckner bezahlen. Die bestimmt nur angeblich „gegen Corona geimpfte“ tatsächlich also je nach Stimmung umgebrachte oder gentherapierte Julia Klöckner (siehe nachfolgende, auf Haintz.media veröffentlichte und hier nur teilweise gezeigte Tabelle) ist sowas von böse! Das Gericht hat den Streitwert auf Verlangen des Klägers dann auch noch auf 29.500 Euro fest gelegt! Da müsst Ihr einfach spenden um den, dem Kläger Markus HAINTZ entstandenen Schaden auszugleichen!

Rechtlicher Hinweis: Der Autor der auf HAINTZ.media veröffentlichten Tabelle, aus der ein thematisch interessanter Ausschnitt gezeigt wird, ist angeblich Michael Augustin, angeblich Rechtsanwalt (in Ulm und München) und angeblich spezialisiert „u. a. auf Urheber-Medienrecht, Prozessrecht, und Strafrecht“. Also auch auf Mord und Totschlag durch die Corona-Impfungen! Siehe oben. Auch ihm sollte das, aus dieser fachlichen Darlegung (die ein wirklich ganz neues Licht auf die Dinge legt) gebührende Vertrauen anheimfallen. Ich bin mir sicher, seitens der tapferen Ungeimpften, die sogar in der Psychiatrie tapfer die zum Zweck der Umvolkung erfolgende Zwangsmedikamentierung verweigern, wird das auch geschehen.

Zurück zum linksgrünversifften und zudem auch noch geimpften Landgericht Köln:

Es kann ja auch überhaupt nicht sein und angehen, dass Markus SuperHAINTZ es hinnehmen muss, dass andere Frau Klöckner zitieren und, um sich zu berühmen, dabei angeben, dass diese „Bundesministerin a.D.“ ist! Da muss man die Frau Klöckner einfach verklagen!

Jeden hellklugen Impfgegner überraschend stehen im Urteil ernsthaft auch noch solche Sätze:

„Geworben wurde in der konkreten Verletzungsform von der SO DONE und nicht von der Beklagten. Es hätte demnach, wenn überhaupt, die SO DONE einen kommerziellen Zweck kenntlich machen müssen.“

Das Gericht behauptet also, SuperMarkus Haintz habe, wenn seine Klage überhaupt Berechtigung haben soll, die falsche verklagt. Denn die Ex-Ministerin Klöckner habe nicht für So Done geworben sondern So Done mit einem Zitat von Ex-Ministerin Klöckner, lügt das linksgrünversiffte und zudem auch geimpfte Gericht! Das geht doch gar nicht, weil das nicht stattfinden kann, denn der SuperMarkus ist ja ein SuperklugMarkus, was man daran erkennt, dass er „Impfungen als Verbrechen gegen die Menschheit“ bezeichnet! Also muss das, was er behauptet wahr sein! Guggst Du hier, wo eindeutig zu sehen ist, dass  ...

... das Zitat auf der So Done-Seite gezeigt wird. Das ist sogar im Urteil und der superkluge Markus Haintz hat das vorgelegt (Anlage K1, Bl. 37 d.A.)!

Und mal was zum Thema Moral!

Der so gar ehrliche und nie jemanden schaden wollende, vor Gericht auch nie eine Maske tragen wollende, immer wieder Justizskandale aufdeckende Anti-Impf und Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz würde vergleichbares nie tun!

Na. Kuckt, liebe ungeimpfte Rechtsradikale: Das ist jetzt nur dem Anschein ganz ähnlich, außer dass SuperMarkus HAINTZ, Inhaber und Geschäftsführer der HAINTZ.legal GmbH auch Inhaber und Chefredakteur der HAINTZ.media GmbH ist auf welcher der Rechtsanwalt HAINTZ damit wirbt, den Kanzler angezeigt zu haben. Außerdem hat der böse (Ex)Kanzler dem Markus kein Zitat „zur Verfügung gestellt“! Und ein Kanzler ist ein Büroleiter, also kein Minister (Diener)!

Aber das ist ja keine Werbung, sondern negative Werbung!

Denn wer würde einem Anwalt Aufträge geben, der mit solchen Quatschanzeigen an die Öffentlichkeit geht? Also ich nicht. Also ist das ganz klar keine „Werbung“ sondern „Anti-Werbung“, denn man müsste schon ein Vollidiot sein, um dem, der so wirbt, ein Mandat zu geben. Also wirbt der SuperMarkus ganz bewusst nicht für sich selbst - egal was andere, zum Beispiel irgendwelche Schlosser aus dem Osten, behaupten.

Und jetzt mal zum Thema „Geld“:

Das ganz böse und voll linksgrünfaschistische Landgericht Köln hat doch allen Ernstes geschrieben:

„Zudem ist die Selbstbeauftragung der Klägerin vorliegend nicht als erforderlich anzusehen. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn sie auch einen externen Rechtsanwalt mit der Abmahnung hätte beauftragen dürfen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist aber dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoßes verfügt (vgl. BGH GRUR 2004, 789, 790 – Keine Kostenerstattung bei selbst erteiltem Mandat). Da dies bereits bei Unternehmen mit einer hinreichenden Rechtsabteilung angenommen werden muss, ist es einer Rechtsanwaltskanzlei insbesondere bei grundsätzlichen Tätigkeiten im gewerblichen Rechtsschutz – zuzumuten ihre eigene Sachkunde bei der Abmahnung einzusetzen, was vorliegend auch geschehen ist.“

Also die zu SuperMarkus Haintz und Quaknazis gar liebe und gewiss weder geimpfte noch linksgrünversiffte 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt unter der Leitung der Frau Dr. Ina Frost hätte diese, gar ungerechte Rechtsprechung des BGH ganz bestimmt beharrlich ignoriert.

Warum Markus jetzt Euer Geld braucht!

Der SuperNichtQuerulant Markus Haintz will vor die Höchstgerichte und dort erklären, dass das alles ganz anders ist. Es kann ja, da werdet ihr ungeimpften, also nicht gentherapierten, dem friedlichen Russland patriotisch dienenden Rechtsradikalen ihm zustimmen, überhaupt nicht sein, dass er nicht Recht hat. Dazu muss der SuperMarkus Haintz schleunigst für die HAINTZ.legal GmbH Berufung an das Oberlandesgericht erheben. Aber weil es so teuer ist, wenn der der Markus Haintz von der HAINTZ.legal GmbH die HAINTZ.legal GmbH des Markus Haintz vertritt, kann er das nur machen, wenn ihr für ihn spendet. Guggt Ihr hier:


Die Kontonummer veröffentliche ich lieber nicht, sonst verklagt er mich.

Geiler Trick! 

Aber kuckt mal, wie superklug der SuperMarkus ist: Die Spenden sollen an die schweizerische HAINTZ.media GmbH gehen:

Das ist ja „sowas von einem raffinierten Schachzug“. Da kann er dann nämlich bald das geimpfte und garantiert linksgrünversiffte Finanzamt verklagen und dafür um Spenden betteln. Und vielleicht hat einer seiner besten Kunden (er selbst) bald ein neues Mandat in einer Strafsache. Zahlt der eigentlich? 

Ach? Ihr wollt nicht spenden? 

Da hat der SuperMarkus aber eine geharnischte Antwort bereit:

Kriecht vor diesem Gott im Staub, Ihr unwürdigen Impffaschisten! 

Ach so: „Nur noch 3 Tage bis Ultimo.“!

Die linksgrüne und 6-fach geimpfte Justiz in Hannover, die laut dem großartigem Autor Andreas Skrziepietz jeden verurteilt, der nicht linksgrün versifft ist, will den aufrechten Patriot Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ganz bestimmt psychatrisieren - wo der doch nur ein wenig für Russland gequakt und gegen das geimpfte und linksgrünversiffte, rechtsbeugende Richterpack gekämpft hat.

P.S.: Auch das Oberlandesgericht Frankfurt ist „völlig linksgrünversifft“: Dort hat der Superkluge SuperMarkus SuperHAINTZ gestern zum Vorteil eines ganz üblen Querulanten, der dem Gericht gegenüber in beiden Sachen nichtmal einen einzigen Brief zukommen ließ („Was für ein frecher, linksgrün vollversiffter und bestimmt 7 Mal geimpfter Querulant!“), sogar zwei Anträge zurück nehmen müssen. Die „Trottel vom OLG“ (Wortwahl: Andreas Skrziepietz) wollen einfach par tout nicht einsehen, dass SuperMarkus, der SuperHAINTZ immer Recht hat, selbst wenn er Beklagte und Kläger verwechselt und betreiben zu seinem Nachteil zwar kein DeBanking aber DeGelding!


09.10.2026

Danke Google! Guten Morgen Deutschland!
(Und: „Nur noch 4 Tage bis Ultimo.“)

(Bildhinweise: Die Karikatur wurde mit KI erstellt und nachbearbeitet. Übrigens hält er mich eigentlich für „linksgrünversifft“ - verleumdete mich aber als „rechtsradikal“. Auch deshalb ist Andreas Skrziepietz für mich ein „Dummblogger“. Die unterstellten „Wortwahlen“ sind (bis auf das „Scheiße“) die seinen. Und er spielt, passend dazu, gerade „Wer bin ich?“) 

Gestern habe ich noch geschrieben, dass es viele Gründe dafür geben kann, dass der Blog des Andreas Skrziepietz geschlossen wurde. Darunter meine Beschwerde und die aktuelle Anklage. 

Heute morgen war das obige Mail im Posteingang. Demnach war also meine Beschwerde vom 07.10.2026 ausschlaggebend:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weise nach, dass der Autor des Blogs nach der Löschung des Beitrages unter der URL

https://xxxxxxxxxxxxxxxx.blogspot.com/2026/09/der-rechtsextreme-hassblogger-reinholz.html

wieder abrufbar ist (festgestellt am 07.10.26, 18:26) und zudem in einem weiteren Artikel

https://
xxxxxxxxxxxxxxxx.blogspot.com/2026/09/jorg-reinholz-verarscht-das-lg-kassel.html

die ursprüngliche Äußerung „Jörg Reinholz verarscht das LG Kassel“ (festgestellt am 26.09.26, 19:26) zu „Rechtsextremer Hassblogger Jörg Reinholz verarscht das LG Kassel“ (festgestellt am 07.10.26, 17:32) verändert wurde.

Die vorsätzlich unwahre Behauptung, ich sei ein „Rechtsextremer Hassblogger“ erfolgt böswillig, weil ich den Autor Skrziepietz nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt als solchen bezeichnen darf.

Der Autor missbraucht Ihren Dienst absichtlich und will sich weder dem Gesetz noch Ihren Geschäftsbedingungen beugen. Ich ersuche um Schließung des missbrauchten Blogs unter der URL

https://
xxxxxxxxxxxxxxxx.blogspot.com/

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz  

Genau so, wie ich es im Mail beschreibe, geht übrigens „kackdreistdumm“. Das Skrziepietz bei einer Beurteilung seines strafbaren Handeln nicht über seinen - wirklich sehr niedrigen - Horizont hinaussehen kann steht jedenfalls für mich fest.

Während ich dabei helfe, dass niedriger Hass und Hetze eingedämmt werden, ist der, fragwürdige Steuertipps heraushängende Kölner „Rechtsanwalt“ Markus Haintz ganz eindeutig in einer Weise tätig, die dazu dient (und offensichtlich auch dienen soll) rechtsextremen Hass und Hetze zu verbreiten. 

  • Markus Haintz ist ein niedrig denkender Verbreiter rechtextremen, covidiodistischen, reichbürgerlichen und die Aggression Russlands gegen Europa befördernden Gedankengutes.
  • Der Haintz-Fan und typische Haintz-Mandant Andreas Skrziepietz hatte dem Hetzer, weil der ja formal „Rechtsanwalt“ ist, offensichtlich geglaubt, dass man einen grünen Politiker „in jedem Kontext“ einen „Faschisten“ nennen dürfe (den kleinen Satz, dass lediglich der Strafantrag verspätet gestellt wurde, also nicht wahrgenommen) und das gleich mit seinem Standard-Wahnhass-Sermon verbunden: „Hitler hätte Grün gewählt“, „Kinderfickerpartei“ und so weiter. Die Anstiftung des Markus Haintz war also in mindestens einem Fall erfolgreich.

Das folgende bezeichne ich jetzt ausdrücklich als mein Ziel:

  • Der Kölner „Ganz-Rechts-Außen-Anwalt“ Haintz sollte, weil diese Tätigkeit als Hassverbreiter und Anstifter nicht mit der eines „Organs der Rechtspflege“ in Übereinstimmung zu bringen ist, die Berufszulassung verlieren.

Das Ziel ist übrigens im Hinblick auf die Geschichte dieses Blogs absolut realistisch. Ich will jetzt nicht zählen oder aufzählen, wieviele oder welche krude bis kriminell agierende „Organe der Rechtspflege“ sich in der Vergangenheit mit mir anlegten und sodann mindestens die Zulassung „aus irgend einem Grund“ verloren. Wie das „Organ der Rechtspflege“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) diese Blamage verhinderte steht bei Wikipedia.

Nicht vergessen:

„Nur noch 4 Tage bis Ultimo“: Am 13.10.2026 um 13:00 Uhr wartet im Raum 2288 des AG Hannover das Strafgericht - und womöglich die Presse - nicht nur auf „Einen wie“ sondern auf Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“) selbst.

Updates:

08.10.2026

Die anschwellende Spendenbettelei des Markus Haintz und eine Entscheidung des Finanzgerichts
Nicht genügend nachgedacht?

Ich bin ja alles andere als ein Experte für Steuerrecht ...


Aber wie es aussieht ist die nicht gemeinnützige HAINTZ.media GmbH (formal in der Schweiz) des Markus Haintz ausschließlich in Deutschland (konkret: Köln) tätig und hier demnach auch steuerpflichtig. Und, da der sich für schlau haltende Markus Haintz himself bei seiner Spendenbettelei einen Bezug zum Gegenwert - den oft von Hass auf Demokratie, Rechtssprechung und Personen der demokratischen Gesellschaft zeugenden  „Artikeln“ anbietet - fallen für diese ebenso Umsatz- und andere Steuern (Körperschaftssteuer, ...) an. Das ist nicht anders als bei einem, gegen „Spenden“ („Donations“) herumhopsenden Influenzer, denn Markus Haintz äußert klar: Gegen die Spenden gibt es eine Leistung - nämlich Artikel und er sagt auch klar: Weil zu wenige Spenden eingingen gibt es jetzt weniger Artikel.

Siehe:  Finanzgericht Düsseldorf, „Influenzer, Spenden“, Az. 1 K 2812/19 U, Urteil vom 04.03.2022.

Am 6. Oktober 2026 schrieb Markus Haintz in seinem Telegram-Post Nr. 59766 wie folgt:


„Anwaltskanzleien/Medienunternehmen“?  Obwohl er sich als „Journalist“ und „Chefredakteur“ bezeichnet, berichtet Markus Haintz ganz oft über seine höchst eigenen Befindlichkeiten. Meint er also „HAINTZ.legal/HAINTZ.media“?

Womöglich hat der Rechtsanwalt Markus Haintz die Konsequenzen seines Spendenbettelns „nicht ausreichend bedacht“ und ist nun hinsichtlich des Inhalts von „finanzamtlichen Briefen“ überrascht, zeigt (wie auch sein Mandant Skrziepietz) seine krude „Argumentation“. Jedenfalls lässt mich sein anschwellendes Spendengebettel im Zusammenhang mit weiteren Artikeln über Steuerflucht, Auswandern und dergleichen denken, dass ihn da etwas belastet. Auch an die „neue“ Niederlassung in seinem alten Heimatdorf muss ich denken. Immerhin gingen alle GmbHs eines früheren Gegners, des damaligen Dialerparasiten erst ins Thüringische Urbach bevor diese wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurden.  Kann es also sein, dass es alsbald „sehr schwierig“ wird, aktuelle Einträge einer „HAINTZ.media GmbH“, vielleicht aber auch die einer „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Adressbüchern oder ihn selbst im bundesweiten Anwaltsverzeichnis aufzufinden?

Und ich bin gespannt wen er als „Denunziant“ bezeichnen wird.