Präambel:
„Ein Querulant ist eine Person, die sich übermäßig, hartnäckig und oft wegen Kleinigkeiten beschwert, nörgelt oder rechtliche Schritte einleitet. Sie pochen starrköpfig auf ihr vermeintliches Recht, fühlen sich schnell benachteiligt und ignorieren dabei soziale Normen. Der Begriff stammt vom lateinischen querulari („sich beklagen“).“
(Begriffsdefinition „Querulant“)
„Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.“
(Sachlichkeitsgebot aus § 43a Absatz 3 BRAO)
„Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, es sei denn, dass sein Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege nicht gefährdet;“
(Einschlägige Handlungsweise der Rechtsanwaltskammern bei Vorliegen einer geistigen, also auch querulatorischen Störung gemäß §14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO)
„Wenn dies zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 7 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgrund des § 14 Absatz 2 Nummer 3 erforderlich ist, hat die Rechtsanwaltskammer der betroffenen Person aufzugeben, ein ärztliches Gutachten über ihren Gesundheitszustand vorzulegen. Die Rechtsanwaltskammer hat eine angemessene Frist für die Vorlage des Gutachtens sowie den Arzt zu bestimmen, der das Gutachten erstatten soll. Das Gutachten muss auf einer Untersuchung und, wenn dies amtsärztlich als notwendig erachtet wird, auch auf einer klinischen Beobachtung der betroffenen Person beruhen. Die Kosten des Gutachtens sind von der betroffenen Person zu tragen.“
(§15 Absatz 1 BRAO dazu, was geschehen kann (bzw. muss), wenn die Anwaltskammer meint, dass diese womöglich eine Entscheidung nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 BRAO zu treffen hat.)
Bericht (Aus meinem Briefkasten)
Der derzeit von Köln aus tätige Möchtegernmedienmogul und Jurist Markus Haintz, der laut seinen eigenen Veröffentlichungen wohl als „mächtig“ und „unbesiegbar“ gelten will, hat dem Landgericht Kassel einen Brief geschrieben. Der hat nicht etwa Überlänge, es aber trotz aller Kürze derart in sich, dass ich davon ausgegehe, dass hier ein öffentliches Interesse besteht:
Zur Vorgeschichte gehört auch, dass Andreas Skrziepietz, vertreten vom Markus Haintz zuvor mehrere Verfahren gegen mich (ich bin der geschmähte Rechtslaie) glatt verlor. Er war (oder ist) also „angefressen“ und hat offenbar große Probleme damit, diese eher kleinen (und wegen des Prozessstoffes absolut erwartbaren) Misserfolge geistig zu kompensieren. Was daran liegen kann, dass ich - ein Schlosser aus dem Osten und also Rechtslaie - der Gegner bin.
An dem obigen Schreiben des Markus Haintz fällt auf:
Es nimmt - das ist „querulantentypisch“ - kaum Bezug zum eigentlichen Gegenstand des Verfahrens. Sein Mandant - der mich gleichzeitig öffentlich dummdreist als Lügner und Psychopath verleumdete und einschlägig vorbestraft ist) - also „Dr. Verleumdikus“ Andreas Skrziepietz hatte anno 2025 vor dem AG Kassel eine einstweilige Verfügung beantragt und scheiterte derart grandios, dass ich vom Gericht nicht einmal um eine Stellungnahme gebeten wurde (AG Kassel, Az. 415 c 2471/25, Beschluss vom 2. September 2025):
| (Aus dem Beschluss.) |
Darauf hin legte Andreas Skrziepietz, der also mal wieder wegen (ich übersetze mal vom „Jura“ des Amtsgerichts ins „deutsche“:) „Pipifax“ klagte, gegen den Beschluss die zulässige, aber vorliegend querulatorisch anmutende „sofortige Beschwerde“ ein, welcher das AG Kassel aus vorliegend leicht begreiflichen Gründen keine Folge gab und diese also pflichtgemäß dem LG Kassel vorlegte.
Am 8. April 2026 legte Markus Haintz nun tüchtig nach. Zum Prozesstoff selbst steht in dem Brief (fast) nichts. Und so, wie ich das sehe, nimmt er zur Tatsachenlage, also der Äußerung kaum Bezug.
- Für mich ist das schon mal ein Merkmal des Querulierens.
Es gibt zum eigentlichen Prozesstoff nur den Satz, dass es kein Interesse an der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gäbe. Darauf, dass das Amtsgericht eine Rechtsverletzung verneinte, weil es an einer Ansehensminderung mangelt, geht er weiter nicht ein.
Dann verleumdet der sich einen „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ nennende Markus Haintz (derzeit Köln) mich wie folgt:
- „Der Antragsgegner ist ein unbelehrbarer Querulant“
- „der Antragsgegener ist ein notorischer Querulant“
- „Die 10. Kammer des LG Kassel scheint es aber ganz hervorragend und erlustigend zu finden, von einem querulatorischen Rechtslaien mit sinnfreiesten, teils unzulässigen und evident unbegründeten Anträgen überschüttet zu werden“
- „Anders lässt sich kaum erklären, dass die Kammer zu Gunsten dieses Antragsgegners wenig vertretbare erscheinende Beschlussverfügungen zu Gunsten des Querulanten Reinholz erlassen hat.“
- „Dieses rechtliche Interesse gäbe es allenfalls in der Welt des Querulanten Reinholz.“
- „Diese Auffassungen können natürlich nur auf einen pathologischen Zustand zurückzuführen sein.“
Auf rund zwei Seiten großzügig untergliedertem Text (Seite 1 besteht etwa zur Hälfte aus dem Rubrum, Seite 3 ist nur etwa zur Hälfte belegt) sechs solche Sätze „rauszuhauen“ ist schon ein „starkes Stück“. Auch die Kritik an den Richter(inne)n wirkt „krass, krank und unverschämt“.
Außerdem nölt Markus Haintz herum, dass die (zuvor erlassenen) Verfügungen gegen seinen Mandant Skrziepietz „allesamt“ noch das Oberlandesgericht beschäftigen werden müssen. Im Hinblick auf die Verfügungen und deren wasserdichte Begründungen halte ich das für ein weiteres Merkmal des Querulierens. Wenn aber sein offensichtlich ganz schlecht beratener Mandant Andreas Skrziepietz abertausende Euro an den wohl auch so beratenden Spendenbettler verlieren und die Kosten meiner Rechtsvertretung nebst Gerichtskosten tragen will: „Bitteschön und Dankeschön! Mag er sich zu Grunde richten und dann mit Markus Haintz und ggf. dessen Berufshaftpflicht kloppen.“
Ebenfalls ist es ein klares und zu keinem positiven Ergebnis führendes Querulieren, dass Markus „Quak“ Haintz - dem die Begründungen, der durch das Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung vorliegen, das Gericht anplärrt, meine Anträge seien „sinnfreiest“, „teils unzulässig“ und „evident unbegründet“.
Richter(innen) sind auch nur Menschen: Falls sein Mandant Skrziepietz eine Restchance hatte, kann es also sein, das Markus Haintz diese mit dem Schreiben „krass vergeigt“ hat. Vielleicht will er seine Berufshaftpflichtversicherung anrufen.
Ich werde das Schreiben - und seinen weinerlichen Artikel über das Offenbaren seiner, hinsichtlich der hohen Frequenz hier als „extrem“ anmutenden zahlreichen Verfahren vor dem LG Eilwangen, seinen Bericht über den weiteren, verlorenen Prozess vor dem LG Berlin und die verbundene Spendenbettelei des derzeitigen „Organes der Rechtspflege“ Markus Haintz an die Anwaltskammer Köln geben. Denn so wie ich das sehe, querliert Haintz öffentlich und vor Gericht.
- Die Anwaltskammer Köln wird entscheiden, ob hier Maßnahmen nach § 14 Absatz 2 Nr. 3, 7, 8 BRAO und vorher sicherlich § 15 Absatz 1 BRAO angebracht oder gar erforderlich sind b.z.w. scheinen.
Dem Anwalt Markus Haintz rate ich dazu, mal vorab durch eine angemessen ausgebildete und erfahrene Person (also kein Anwalt) prüfen zu lassen, was passieren kann, wenn die Anwaltskammer ein Gutachten durch einen durch diese bestimmten Gutachter anfordert. Das wird dann nämlich nicht „Dr. Keinarzt“ Andreas Skrziepietz oder einer der geistig abgekackten Doktoren, meinetwegen Ex-Professoren aus der Quaknazi-, Querfasler-, Covidioten-, Reichsbürger- und Dummhasser-Szene sein, in welcher Markus Haintz sich durch seine, seinen eigenen Hass auf demokratische Vertreter der Gesellschaft durchaus verdeutlichenden Artikel, sicherlich „sehr beliebt“ macht.
Frage an „Dr. Verleumdicus“ Andreas Skrziepietz:
Was macht Sie so sicher, dass Markus Haintz ein „guter Anwalt“ ist? Ist er das weil er so viel „antigewinnt“ oder ist es vielleicht nur die übereinstimmende Niedrigkeit im Denken, die Markus Haintz durch sein ebenfalls krudes Blahfaseln in die Öffentlichkeit trägt?














