19.02.2022

Ein neues Lied für Marius-Müller Westernhagen

Wie man so hört bedienen sich die absichtlichen Seuchenvögel (Covidioten, Impfgegner, pieks-feige Nazi-Schwuchteln, selbst allen Ernstes „Denker“ nennende Querköppe) dummdreist und rotzfrech am „Montag“, am Begriff des „Volkes“ - und singen gern „Freiheit“ von Marius Müller Westernhagen. Der darauf hin demonstrativ seinen positiven Impfstatus klar machte.

Ich finde, Marius-Müller Westernhagen sollte dem Pack endlich ein neues Lied singen:

Was bin ich froh, dass ich kein Schwurbler bin,
denn dumm sein is 'ne Quälerei.
Ich bin so froh, dass ich geboostert bin,
denn das bedeutet frei zu sein!

Covidioten labern dumme Scheiße,
Covidioten gehn spazieren.
Stehen da mit Nazischweinen,
und wollen als „das Volk“ erscheinen!

Schwurbler sind so feige Säcke,
haben Angst vorm kleinen Pieks.
Sagte man denen, was man denkt,
kriegt man deren Hass geschenkt!

Schwurbler brauchen dringend neue Freunde,
kauen uns die Ohren ab.
Sagt man denen "Lass Dich Impfen!“
hören sie nicht auf mit Schimpfen!

Ungeimpfte sind so krasse Säcke,
wollen Seuchenvögel sein.
In Wahrheit sind's nur dumme Leute,
feig, ungeimpft und Satans Beute!

Mit Schwurblern macht man gerne kleine Späße,
denn Schwurbler reden dummes Zeug.
Für Schwurbler gibt es nur ein Wort:
„Idioten! Macht Euch endlich fort!“

Was bin ich froh, dass ich kein Schwurbler bin,
denn dumm sein is 'ne Quälerei.
Ich bin so froh, dass ich geboostert bin,
denn das bedeutet frei zu sein!

14.02.2022

Lieblingsrichter von Kriminellen, Lügnern, Diktatoren
Hamburg/Karlsruhe - Wann wird (H)OLG-Richter Buske auf Grund seiner Rechtsbrüche endlich zum Mahngericht versetzt?

Präambel:
„Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.“
(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).

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Richter wird man in Deutschland auf Lebenszeit - es sei denn, diese begehen Verbrechen. Dazu sollte die „Rechtsbeugung“ gehören. Auf „Rechtsbeugung“ wird von der  - seitens der Betroffenen insoweit mafiös anmutenden Justiz - jedoch höchst selten erkannt.

Exkurs: Rechtsbeugung

Die bis heute geübte und verfeinerte, eine Bestrafung der Rechtsbeugung hintertreibende „Rechtsprechung“ hat sich in den Nachkriegsjahren entwickelt. Erst einmal hat der Gesetzgeber es versäumt, eine klare Definition, was eine „Rechtsbeugung“ denn sei, zu liefern, Mittels krudester Auslegung sollte eine Verurteilung der „lieben Kollegen“ verhindert werden, die Nazis schützen - und/oder selbst solche waren. Inzwischen wird diese Form der bewussten Strafvereitlung genutzt um auch solche Richter zu schützen, die „richtig Scheiße bauen“. Nur manchmal - wenn Richter in persönlichem Konflikt mit ihren Dienstherren (hier dem damaligen Präsident des LG Kassel) stehen - geht es dann plötzlich doch.

Falls jedoch ein solcher Konflikt mit dem Dienstherrn (z.B. aktueller Präsident des LG Kassel nicht besteht) muss man sich als derjenige, der sich wegen offensichtlicher Rechtsbeugungen beschwert, darauf gefasst machen, deshalb verfolgt zu werden!

(Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“)

Das mit dem „Richter auf Lebenszeit“ und der Nichtverfolgung unzulässiger Willkür betrifft auch den Richter Andreas Buske, dessen krude Ansichten und merkwürdiges Handeln schon zu den Zeiten, als er noch am Landgericht tätig war, für eine erstaunliche Zahl von Aufhebungen durch das, ob deren Grobheit der Rechts-Verfehlung(en) wohl jeweils völlig entgeisterte Bundesverfassungsgericht sorgte. Mit erstaunlicher Konstanz gingen diese, die Verfassung missachtenden Beschlüsse des Andreas Buske, stets zum Nachteil derer aus, die in Übereinstimmung mit Art. 5 GG ihr Recht auf Veröffentlichung von Tatsachen und Meinungen wahrnahmen und böses, kriminelles und/oder dummes Handeln kritisierten.

So wurde aus dem Landrichter Buske der Lieblingsrichter von garstigen Kriminellen (sogar Mördern), Lügnern, Betrügern und ergo auch Politikern. Dafür - also auch für seine, in seinem Handeln zuungunsten der Pressefreiheit wahrnehmbare  Demokratiefeindlichkeit - wurde er belohnt: Mit einer Karriere am Hanseatischen Oberlandesgericht in, von und zu Hamburg.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe „watscht“ den Richter Buske mal wieder ab:

Der wiederholte Verstoß des Pressesenats des Oberlandesgerichts gegen das Gesetz der Waffengleichheit bei einstweiligen Anordnungen gibt Anlass, auf die rechtliche Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzuweisen (§ 31 Abs. 1, § 93 c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 26 ff.). Bei zukünftigen Verstößen gegen die Waffengleichheit durch den Senat wird die Kammer ein Feststellungsinteresse für eine Verfassungsbeschwerde oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG stets als gegeben ansehen.

(Zitat aus BVerfassG, Urteil vom 1. Dezember 2021, 1 BvR 2708/1 - dort Randnummer 33)

Demnach hat „hoffentlich-nur-noch“ OLG-Richter Buske - absichtlich, wiederholt und notorisch gegen ein wichtiges Grundrecht verstoßen, nämlich das auf rechtliches Gehör. Das er bewusst handelte ergibt sich für mich ebenfalls aus der Entscheidung:

Ausweislich ihres Vortrags handelt es sich bei der Vorgehensweise des Pressesenats, in der sie eine Verletzung ihrer Verfahrensrechte erblickt, um keinen Einzelfall. Die von der Justizbehörde übermittelte Stellungnahme des Pressesenats macht zudem deutlich, dass bei diesem offenbar Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit bestehen.

(ebenda, Randnummer 23)

Ich denke und verlange, dass der Richter Andreas Buske - wenn er schon nicht wegen Rechtsbeugung verfolgt wird (was überfällig erscheint), so doch mindesten an eine Stelle versetzt wird, an welcher er keinen weiteren Schaden anrichten kann. Ein Recht, Pressesachen am (H)OLG zu „machen“ hat er laut Richtergesetz nicht.

Wie wäre es mit einer Karrierefortsetzung beim Mahngericht?

Hinweis: Der Autor ist von früheren Fehlern (Ja: zu Gunsten zweier verurteilter und verlogener Krimineller) des damaligen Landrichters  Richters Buske - ebenfalls auf der notorischen und nachhaltigen Verweigerung rechtlichen Gehörs aber auch auf vehementer „Tatsachenverweigerung“ beruhend - selbst unmittelbar betroffen und entsprechend „stinkesauer“.

Nachtrag:

Mir wurde mitgeteilt, Richter Andreas Buske ist „a.D.“ - genießt also die Pension, welche vor allem auch jene Steuerzahler zahlen, die er zugunsten Krimineller, Betrüger, Diktatoren e.t.c. als „so oder so“ Geschädigte zurück gelassen hat. Seine Nachfolgerin ist Frau Käfer - und die soll angeblich keinen Deut besser sein.

10.02.2022

Aus der Serie „Der Nächste bitte!“:
Auch Nicolas Absenger (Wuppertal) wurde die Anwaltszulassung entzogen

Wie die Anwaltskammer Düsseldorf mit Schreiben vom 02.02.2022 mitteilt ist Nicolas Absenger aus Wuppertal nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen einer Serie von Straftaten (darunter Abmahnbetrug) oder seine Insolvenz. Vor seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu einer Haftstrafe hatte er (offenbar gemeinschaftlich mit mindestens zwei „halbseidenen Gestalten“ aus der Wiener Pokerszene) noch versucht,  durch weitere Betrugstaten, konkret Abmahnungen mit ungerechtfertigten Kostenforderungen, Geld zu „verdienen“.

Schreiben der Anwaltskammer Düsseldorf vom 02.02.2022 (Auszug)

Anmerkung: Die Liste sogenannter „Rechtsanwälte“, über deren Verfehlungen ich erst berichte um später deren Abgang aus der Rechtsanwaltschaft (nach Insolvenz oder strafrechtlichen Verurteilungen, gar Suizid) zu vermelden, ist „recht beachtlich“. Der nächste „Kandidat“ ist ein Dr. Hans-Dieter Weber von einer Kanzlei „AWPR“-Dortmund, der (wohl aus Rache wegen eines vor dem OLG Düsseldorf verlorenen Verfahrens) so vergeblich wie energisch versucht hatte, mich in einer „dummdreist“ anmutenden Weise in den Knast zu lügen.

Wenn Sie also „Organ der Rechtspflege“ sind und von mir „negativ erwähnt“ werden, sollten Sie sich Sorgen machen und Ihr Verhalten umfassend korrigieren. Ähnliches kann man auch über eine erstaunliche Anzahl von RichterInnen und Staatsanwälten sagen - die werden aber eher „rein zufällig“, also angeblich „ohne das ein anderer als ein zeitlicher Bezug zu meinen Beschwerden bestehe“ versetzt (aktuelles Beispiel Jan Uekermann aus Kassel) oder gehen recht früh und plötzlich in den Ruhestand.

„Der Nächste bitte!“

03.02.2022

Psychiatrie-Gelände in Leipzig: Quer„denker“ und Nazis waren schon am richtigen Ort - doch das Gesundheitssystem ist völlig überlastet

Am 29. Januar haben sich für Quer„denker“ haltende Irre (ein sicherlich unangenehmes Konglomerat aus Cornaleugnern, Impfgegnern, Nazis - also „Tatsachenresilienten“) das  Psychiatrie-Gelände in Leipzig gestürmt. Laut Polizei soll es eine „dreistellige“ Anzahl gewesen sein. Zu der als „Spaziergang“ deklarierten Aktion hatte der Telegram-Kanal „Freies Deutschland/Sachsen“, der verschiedenen Aussagen zufolge einem „NPD-Kader Volker Reiser zuzuordnen sei, aufgerufen. Dieser würde (sofern man ihn denn befragt) sicherlich bestreiten, dass die vorliegend „leider nur fast erfolgreiche Gruppen-Selbsteinweisung“ geplant war.

Fehler der Polizei - Amtsvergehen?

Die Polizei hat - trotz sicherlich eindeutiger Hinweise (Schilder, Transparente, Verhaltensweise wie Maskenverweigerung) auf den prekären Geisteszustand der sich auf dem Gelände der Psychiatrie eng zusammenrottenden Covidioten, Nazis und anderen Dummschwurblern - nicht gewartet bis der Arzt kommt sondern nur deren Personendaten aufgenommen und will es wohl den Gerichten überlassen, diese im Rahmen eines Verfahrens wegen Landfriedensbruches untersuchen und ggf. behandeln zu lassen. Das könnte man als „unterlassene Hilfeleistung im Amt“ ansehen wenn es überhaupt eine Chance gegeben hätte, so vielen Personen auf einmal zu helfen.

Gesundheitssystem ist völlig überlastet

Mit einer derart hohen Anzahl von solchen Patienten ist das Gesundheitswesen offensichtlich brutal überlastet. So bestand wohl bestand keine Möglichkeit eine große Anzahl von bekannt behandlungsbedürftigen und plötzlich (auch zur „Unzeit“ am Samstag Abend) offenbar auch teilweise einsichtigen und also behandlungswilligen Patienten in der „Klapse“ (also in derer „wohlbekannten und angemessenen Umgebung“) zu versorgen oder wenigstens zwischenzeitlich zu sedieren.

Wiederholungen vermeiden

Um Wiederholungen zu vermeiden sollten ausreichend Wärmezelte und Betonspritzen (zwecks Vermeidung einer Mehrfachbelastung am besten kombiniert mit einem Impfstoff gegen Covid-19!) bereitgestellt werden. Zu dem braucht es Transportkapazitäten um diese Sorte teilweise gefährlicher Patienten (einige von diesen kauen anderen „wie Zombies“ die Ohren ab!) schnellstmöglich und geordnet und bewacht auf psychiatrische Krankenhäuser, bevorzugt in deren Heimatregion zu verteilen.

„Haben keine Nazis gesehen!“

Es ist der Erfahrung nach davon auszugehen, dass die Teilnehmer (wie schon so oft bei vergleichbaren „Covidioten“-Aufzügen angegeben), „keine Nazis“ gesehen haben. In deren besonderen Zustand ist das wohl kein Wunder. Aber die „TAZ“ verbreitet, das nach Recherchen der Initiative „Leipzig nimmt Platz“ sich mit Steffen Thiel ein aktives Vorstandsmitglied der NPD in Sachsen-Anhalt und mit Dirk Reuter ein bekannter Reichsbürger unter den Teilnehmern der Demonstration befunden hätten.

Kommentare?

Ich erwarte hoffnungsfroh Beleidigungen und Bedrohungen aus diesen Kreisen. Ich lache nämlich gern über Idioten. Die Besten werde ich auch veröffentlichen und witzig kommentieren. Das trifft auch auf „mutige“ Abmahn-Schreiben sogenannter „Rechtsanwälte“ zu. Meine Gegner- und Erfolgsliste ist übrigens „beeindruckend“ - die Leistungen der Gegner (und derer Anwälte) waren es nicht...