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16.07.2026

„Auch ganz kleine Pimmel gehören in den Männerknast!“
Hetzender „Opa gegen Links“ wird nach Zeithain verlegt

Das Neo-, Quak- und Schreinazi Marla Svenja Liebich, welches als geborener Sven Liebich (übrigens ebenso wie Markus HAINTZ) noch blaue T-Shirts (allerdings mit anderem Aufdruck, nämlich „Opa gegen Links“) trug, wird in die JVA Zeithain, das ist ein Männerknast, verlegt. ES wurde unter anderem wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt.

Bild: (Ausschnitt aus dem Bericht von NTV.de) Das „gar unschuldige Fräulein“ Marla Svenja Liebich quakend und schreiend vor dem Gerichtssaal in Plzen. Mein rechtsextremer Lieblingshassblogger Andreas Skrziepietz kommt mir ebenso hübsch vor. Und nach den Urteilen der Strafkammern des AG Hannover als ebenso „unschuldig“.

Wie man von ganz bösen Stimmen und tschilpenden Spatzen auf ganz schrägen Dächern so hört hat sich, nachdem der VW-Bus mit dem Gefahrgut eintraf, pflichtgemäß eine Bedienstete der JVA Chemnitz durch einen kurzen Blick ins Höschen um die Sache gekümmert und mit den Worten „klein, aber gerade noch ohne Hilfsmittel zu erkennen“ ein Kreuz bei „zuständige Haftanstalt: Männerknast JVA Zeithain“ gemacht. Damit fällt aus, dass die Steuerzahler für die - gerade im „Schritt“ - sicherlich sehr bequeme Damenwäsche der Maja Svenja Liebich aufkommen. Was auch ausfällt: Kuscheln mit Beate Zschäpe und „Susanne S.“ Allerdings vermute ich, die würden eher einem Brechreiz erliegen.

Ein privater Kommentar über den Inhalt des Höschens von „Marla Svenja“ soll übrigens gelautet haben: „Damit können unsere Mädels doch nichts anfangen. Kein Wunder, dass DAS in dem Alter noch UNSCHULDIG sein soll!“

Eben diese Justizvollzugsanstalt Zeithain ist nämlich für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Verurteilten zuständig, die sich erstmals in Strafhaft befinden. Viele davon werden, wenn und falls sie Einsicht zeigen, weit vor der vollständigen Verbüsung der Strafe auf Bewährung entlassen - für das sich nunmehr „Marla Svenja Liebich“ nennende „Opa gegen Links“-Wesen kommt das wegen der Flucht bis gerade mal ein paar hundert Meter hinter die bayrisch-böhmische Grenze von Gesetzes wegen „eher nicht“ in Betracht. Apropos: Eine maßlos übertreibende Quak-Schreiberin von „HAINTZ.media“ pranzt in einem Quaknazi-Medium kackdumm von einer „Flucht quer durch Europa“. Natürlich vor vor einer ganz und gar ungerechten Justiz.

Nicht verbürgt ist, was man sich in Chemnitz erzählt: Der aus echten Frauen bestehende Gefangenenbeirat soll umissverständlich ausgetan haben, dass die Mädels in der Anstalt es nicht dulden werden, wenn sich DAS beim Duschen, diesen „wie im schlechtesten Porno aller Zeiten“ auf Ärsche, Titten und die Körpermitte starrend, „eifrig seine anderthalb Zentimeter rubbelt“. Da könnte es, natürlich ungewollt und also selbstredend ohne Beteiligung der echten „Muschis“[²], wegen Nichtbeachtung örtlicher Glätte im Nassbereich oder der Begrenzung von Türöffnungen zu bedauerlichen Alleinunfällen kommen. 

Ich kann Andreas Skrziepietz aus Hannover nur empfehlen, die Nachrichten über „das Liebich“ und den Knastaufenthalt dieses sicherlich jungfräulichen Wesens aufmerksam zu verfolgen.

Immerhin hat Skrziepietz schon zweimal, jeweils nach Verurteilungen, den ihn verurteilenden Richter bzw. die Richterin öffentlich beleidigt bzw. verleumdet. Dieses, in dem er den beiden - nach Verurteilungen wegen Beleidigung, übler Nachrede bzw. Verleumdung Rechtsbeugung unterstellte und Sätze raushaute wie:

„Ich wurde nämlich nicht verurteilt, weil ich Straftaten begangen habe, sondern weil ich es wagte, die Wahrheit zu sagen.“

Dies quakte öffentlich: Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, Hannover (Groß Buchholz)

Sein kackdreistes Verhalten beim letzten Gerichtstermin, vor dem er die geladene Zeugin (das „mutmaßliche“ Tatopfer, das übrigens als Rechtsanwältin für mich tätig ist) und mich selbst belästigte, lässt mich nämlich darauf schließen, dass er nicht dabei bleibt. Ebenso lässt seine krasse Uneinsichtigkeit bezüglich des eigenen Verhörens hinsichtlich des Prozesstermins am 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr (diese Terminierung haben alle - außer Andreas Skrziepietz - also sogar Zuschauer, darunter ich selbst - richtig verstanden, nur Skrziepietz will (wie er schrieb[²]) erst zu 15:00 Uhr geladen worden und erschienen sein, vermutet Arges und verleumdet die Richterin), jedenfalls aus gesunder Laiensicht darauf schließen, dass er sich bei künftigen Prozessterminen ziemlich genau so wahnhaft verhält wie es der Schreinazi und „Opa gegen Links“, Fräulein Marla Svenja Liebich gezeigt hat.

Ich vermute mal, dass nach einem Blick auf das oft grob wahrheitswidrig „Gemächt“ genannte „primäre Geschlechtsmerkmal“ des Andreas Skrziepietz, die gleiche, auch sein Verhalten erklärende „Diagnose“ zu treffen sein wird wie bei dem Cougar-Blusenträger namens „Marla Svenja“.

¹) „Muschi“ ist, wie auch „Schlampe“ eine gebräuchliche Anrede unter Frauen in JVAs.

²) Präteritum: Den (genauer sind es zwei) Blogbeitrag des Andreas Skrziepietz hat Blogger.com wegen enthaltener Verleumdungen gelöscht.

P.S.:

Die „Opa gegen Links“-Marla, der ebenfalls verurteilte Andreas Skrziepietz und die erwähnte „Quatschschreibtante“ mit dem Geographie-Problem von HAINTZ.media sind absolut typische AfD-Wählerinnen.

20.04.2026

Über Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) und das Ergebnis der Flucht

Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) wurde (laut einigen Berichten in der Presse offenbar kahlrasiert und in Männerkleidung) in böhmischen Krásná (für manche Teutoniker „Schönbach bei Ach“) festgenommen. Der MDR berichtete „Gefloppte E-Roller-Flucht: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich verweigert Auslieferung!

Im weiteren Artikel werde ich ganz vorsichtig sein, und  Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) als „das Exemplar“ bezeichnen. Dies, weil es angeblich schon Klagen wegen der falschen Benennung des Geschlechts angestrengt haben soll.

Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle das Exemplar wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten. Weder die Berufung noch die Revision hatten Erfolg – das Urteil ist seit Ende 2023 rechtskräftig. Ende August 2025 wurde das Exemplar zum Haftantritt geladen. Doch statt dessen folgte auf X die Fluchtmeldung:

Selbstbildnis des Exemplars. Rechte via „X“.

Das, im Hinblick auf die jeweiligen Verurteilungen in vielen Punkten mit meinem aktuellen „Lieblingsdummquaknazi“ geistig und seelisch übereinstimmende Exemplar wurde also im April 2026 nach kurzem Fluchtversuch auf einem E-Roller gefasst und sitzt nun in Auslieferungshaft.

Das Ergebnis der dummen Flucht:

  1. Ich wage es mal vorherzusagen, dass der Widerspruch des Exemplars gegen die Auslieferung für das Exemplar nichts besser macht. Statt deutschen Knast eben in Tschechien. (Denn die Auslieferungshaft wird wohl angerechnet.) Das dort bessere Haftbedingungen als im deutschen Regelvollzug herrschen bezweifle ich. Die Haftanstalt ist in Tschechien „wohl“-bekannt, es kann sein, dass dieses dem Exemplar den Widerstand gegen eine Auslieferung emmerdiert.
  2. Vorhersehbar wird das Exemplar nun die volle Haftstrafe absitzen müssen. Denn aufgrund der Flucht kommt eine vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB nicht mehr in Betracht. 
  3. Auch mit dem „offenen Vollzug“ oder „Vollzugslockerungen“ wird es „schwierig“. Weil die Flucht und die damit verbundenden, öffentlichen Entäußerungen des Exemplars, wie eben auch die als rechtsmissbräuchlich vermutete Geschlechtsänderung des Exemplars, die Vermutung befeuern werden, dass das Exemplar hinsichtlich der Verurteilung und der Straftat höchst uneinsichtig ist und demnach auch weitere Straftaten begehen wird.
  4. Der sich wohl über 2-3 Wochen hinziehende Transport vom Südwesten Tschechiens (derzeit ist es wohl in der Haftanstalt in Plzen, Stadtteil Bory) nach Chemnitz mit dem JVA-Reisedienst (der folgt da einer eigenen „Logik“) könnte über die JVA Augsburg-Gablingen gehen. Alle haben so schlechte „Kundenbewertungen“, dass diese Reisen stets ein „eigenes Erlebnisabenteuer“ darstellen.
  5. Auch erweißt sich der Zeitpunkt des Fluchtendes als „eher ungünstig“: Statt einen Winter und einen Sommer (bei vorzeitiger Haftentlassung) verbringt das Exemplar jetzt vorhersehbar zwei Sommer und einen Winter hinter Gittern. Die bekanntlich schweigen.

Fazit: 

„Dumm ist, wer dummes Dummes tut!“ - und auf dieser Dummheit folgt nun auch der selbst angerichtete Schaden.

30.08.2025

Nicht Dr. Kimbel, sondern „Nazischlampe auf der Flucht“
und was sonst noch geschah; Nazis sind dumm

Um zu vermeiden, dass Blogger.com meine Berichte über Nazischlampen und Quaknazis nach Beschwerden von Querulanten löscht habe ich eine bessere Adresse gefunden, auf der ich über eine  „Nazischlampe auf der Flucht“ und einen querulierenden und erweislich kriminellen Quaknakzi berichte

Was jetzt „Svenja“ Liebich betrifft, denke ich wie folgt:

Es ist - jedenfalls für mich - offenkundig, dass diese kackbraundenkende Person das weibliche Geschlecht nur annahm und beansprucht, weil er/sie die Ladung zum Haftantritt verhindern (bis zur Verfolgungsverjährung verzögern) wollte. Also aus Feigheit. Dem ging die Justiz einfach und aalglatt aus dem Weg, in dem der Antrag, in einem Frauenknast untergebracht zu werden, nach dem Motto „begründen kann man alles“ einfach mal bewilligt wurde, was vorliegend von mir mit einem „Recht so!“ quittiert wird.

Dumm ist, wer dummes tut: Nazis sind dumm!

Nicht bedacht hat Sven Liebich vor der Aktion (da es formal noch ein „Er“) folgendes: Erst einmal wurde er- (durch das Umgendern dann „sie“) durch die Aktion berühmter, weil die Geschichte natürlich Aufsehen erregt. Und eben die Person dahinter. 

Nicht bedacht hat Sven Liebich - so hieß er vor der Aktion - folgendes: Im Frauenknast wird für Sicherheit gesorgt und der konsequente Schutz vor Schwangerschaften erfolgt 100% „bio und medikamentefrei“ durch die Trennung vom Personen, die aus fortpflanzungsmedizinischer Sicht Männer bzw. Frauen sind. Anders ausgedrückt, wird es im Frauenknast für ihn ganz besonders hart, weil diese, zum maskulinen Zeugungungspart fähige „Frau“ also nicht viel und nicht oft Gesellschaft haben wird. 

Svenja Liebich hat sodann folgendes nicht bedacht: Durch die Flucht entfallen die bei Ersteinsitzenden geltenden Regeln zur „Halbstrafe“, aber auch die zur „Zweidrittelstrafe“. Denn dazu muss das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Strafe, gewirkt hat und es muss eine positive Sozialprognose erstellt werden. Bei „Flucht“ gibt es beide Erleichterungen nicht. Also hat die Svenja (da war sie formal Frau) sich spätestens durch den Nichtantritt sich „selbst ins Knie gefickt“, denn statt 9 oder 12 Monaten in einer Abteilung mit weniger gefährlichen Häftllingen („Taschendieben“ und Quaknazis) wird sie nun volle 18 Monate in der Abteilung für mittelmäßig gefährliche Idioten „absitzen“ . Dabei viel Spaß.

Es sei denn  natürlich, Sie verhindert das mit dem Gravenreuth-Trick. Svenja Liebich sollte bedenken, dass der Trick aber nur funktioniert wenn er auch die tödlichen Konsequenzen hat.