31.01.2019

Ein besonders schwerer Fall von "Jurisblödenz":
"Containern" als "besonders schwerer Diebstahl" verfolgt - oder:
Wie "durchgeknallt" dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Oben (Bildschirmfoto): Hehrer Anspruch / Es folgt nun die blamable Wirklichkeit...
"Unter großem Andrang hat am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck der Prozess gegen zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns begonnen. Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft München II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Nun müssen sie sich wegen besonders schweren Diebstahls verantworten."

Quelle: Stern
 Ich glaub, mein Schwein pfeift eine bajuwarische Bauernpolka!

Und ich frage mich, ob der oder die "verfolgungsirre"  Staatsanwalt oder Staatsanwältin denn dann auch den oder die Marktleiter(in) wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt haben.  Denn immerhin hat der oder die Marktleiter(in) gemäß der ganz besonderen staatsanwaltschaftlichen "Logik"  auch  Waren im Wert von 100 Euro weggeworfen und so die ihm durch "ein Rechtsgeschäft [Hier: Arbeitsvertrag] oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen [Hier: EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH] hat, Nachteil zufügt."

Wie blöd dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Offensichtlich sehr blöd. Denn eines ist klar: Waren aus einem Supermarkt, die weggeworfen wurden, sind als "faktisch wertlos"  anzusehen, denn die bereiten, wie der Begriff "Entsorgen"  schon besagt, "Sorgen" und sogar Kosten. Deshalb fehlt es am "geschädigten Vermögensinteresse"  der Eigentümer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH) des Marktes (EDEKA Olching), weshalb nämlich der oder die Marktleiter(in) gerade nicht wegen "Untreue" angeklagt wurde.

Ergo kommt als "Straftatbestand" statt "besonders schweren Diebstahls" (gemäß § 243 StGB) lediglich "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen"  (gemäß § 248a StGB) in Betracht. Aber für den bräuchte die Staatsanwaltschaft München II einen Strafantrag - den diese wohl nicht hat - und deswegen "komplett durchknallt".

Aber das "besondere öffentlichen Interesse"  an diesem Fall (Damit meine ich nicht den Diebstahl, sondern die offenkundige "Jurisblödenz") sehe ich gegeben. Deshalb auch die knallharten Worte an die Adresse der Juristen...

An die Staatsanwaltschaft München II:
  1. Ihr braucht einen Compliance-Verantwortlichen, der sowas (auf "gut bajuwarisch" ist es wohl ein "elendiger Scheißdreckn") verhindert..
  2. Nicht jeder Referendar muss auch Staatsanwalt werden.
An das Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
  • Hat denn wirklich jemand mit ausreichendem Verstand die Anklage vor deren Zulassung gelesen?
An die Verteidigung:
  1. Im Beweisverfahren Wertgutachten bezüglich des gestohlenen entnommenen Gutes Abfalls vorlegen oder verlangen...
  2. Einstellung wegen dauerhaften Verfahrenshindernisses  (fehlender Strafantrag) verlangen.
Update - Ausgang der Sache

Das Verfahren endete mit einer "Verwarnung wegen Diebstahls an wertlosen Lebensmitteln"  - nachdem die insoweit "voll durchdrehende" Münchner Staatsanwaltschaft ("wahrscheinlich gehobene-Beamten-Kinder, welche, einer bis ins Kaiserreich reichenden Familientradition gemäß, parasitär von unseren Steuergeldern leben") klar tatsachen- und also rechtswidrig bis zum Schluss am Vorwurf  "besonders schweren Falls des Diebstahls" und am "öffentliche Interesse" fest gehalten hatte.

25.01.2019

Betrifft: Auffällige Handlungsweise des Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund
Weitere Schriftsätze mit unwahren, verleumderischen Behauptungen und nicht dazu passenden Anlagen gesucht!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Für die Stellung eines Antrages vor dem AG Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Kassel und der Rechtsanwaltskammer Hamm - den öffentlich genauer zu beschreiben das Recht und die Moral im Hinblick auf die innerste Privatsphäre des Betroffenen klar verbietet - suche ich
  • Schriftsätze mit Anlagen
  • ggf. Hinweise, Beschlüsse oder Urteile dazu 
des  Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund, die folgende Eigenschaften haben:
  • In den Schriftsätzen enthaltene Tatsachenbehauptungen stimmen nicht mit den Anlagen überein, die zu deren Beweis oder Glaubhaftmachung beigefügt wurden.
  • Diese also unwahren Tatsachenbehauptungen dienen offensichtlich der Rufschädigung bzw. Verleumdung eines Prozessgegners, Zeugen und dergleichen.
  • Womöglich (aber nicht zwingend) haben sich bereits Gerichte  in Hinweisen, Beschlüssen oder Urteilen negativ zu dem Vortrag geäußert, womöglich sogar klar gestellt, dass dieser nicht mit den Anlagen übereinstimmt. Dann hätte ich gern auch diese Urteile oder Beschlüsse.

Vier solcher Schriftsätze "mit einer auffälligen Quantität und Qualität objektiv unwahren, auf Verleumdung oder Täuschung der Gerichte ausgerichteten und mit den Anlagen nicht übereinstimmenden Vortrages"  liegen hier bereits vor. 

Aber der Dr. Hans-Dieter Weber ist formal "Rechtsanwalt"  und nur deshalb vor Gerichten weit höher angesehen als ein normaler Bürger (die blinde Justitia und die Gleichheit der Bürger ist eine in Deutschland "höchst unvollkommen umgesetzte" Wunschvorstellung) und aus diesem Grund könnten "nur vier solcher Schriftsätze"  für den Erfolg des hier als "überfällig"  angesehenen Antrags bei entsprechend bornierten Entscheidern womöglich nicht ausreichen. Dies, weil z.B. viele Richter in solchen Fällen "auffallend tatsachenresistent"  sind.

Ich sichere zu, diese Schriftsätze oder aus diesen nicht zu veröffentlichen, sondern ausschließlich  für den Antrag zu gebrauchen, der im Übrigen in der letzten Konsequenz dazu führen kann, dass der Dr. Hans-Dieter Weber sich nicht mehr als Anwalt für Mandanten in dieser Weise äußern kann. Es sei denn natürlich Sie wünschen ausdrücklich eine solche Veröffentlichung, dann beachte ich strikt die von Ihnen genannten Einschränkungen.

Ich bitte darum, Kopien solcher Schriftsätze mit den Anlagen
  • per Fax an +49 561 317 22 76 oder an 
  • per Mail joerg.reinholz@gmail.com
zu senden.

23.01.2019

AG Kassel, Rechtsanwalt Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund fehlte - vertagt.

Der Anzeigeerstatter und Strafantragsteller Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund  war (wohl, angeblich) rechtzeitig  geladen, erschien aber trotz meiner zusätzlichen, erfreuten Einladung bis 09:30 Uhr nicht zu der 09:00 Uhr beginnenden Verhandlung. Eine Entschuldigung lag, dem Wortlaut der Richterin nach, nicht vor.

Offenbar fehlt ihm der Antrieb, seine Sache vor Gericht zu vertreten.

Ich habe angeregt, ihm ein empfindliches Ordnungsmittel aufzuerlegen.

20.01.2019

Erfreute Erinnerung an Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Im Hinblick auf die frühe Stunde erlaube ich mir die Freude, den Herrn "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber auf den wichtigen Termin am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 um 09:00 Uhr hinzuweisen.

AG Kassel, Frankfurter Straße 6, Raum D112.

Und, falls es dem so ehrenwertem wie garstigem Herrn Rechtsanwalt und Prozesskostenoptimierer Hans-Dieter Weber aus Dortmund noch möglich ist, so möge er sich seinen äußerst denkwürdigen Strafantrag nebst den Anlagen wirklich gut durchlesen. 

Ich werde ihm nämlich dazu bohrende und, von manchen als "unangenehm" empfundene  Fragen stellen. Nicht, dass der Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber hinterher unwahr behauptet, ich sei "nur deshalb" frei gesprochen worden, weil er sich an die Inhalte seines Geschreibels vom 20.07.2016 "nicht mehr vollständig erinnert" habe.

Ich denke, er ist sich besser von Anfang der Tatsache bewusst, dass er der Staatsanwaltschaft in seinem Schreiben vom 20.07.2016 unter seinem Aktenzeichen "1.3298/16 / D11/1471-16" ziemlich viel "unwahres und unhaltbares Zeug" geschrieben hat, welches ich im Prozess noch ganz anders zu bezeichnen wissen werde.

Auch sollte ihm klar sein, dass in der Folge des von ihm also durch "unwahres und unhaltbares Zeug" angeleierten Prozesses gegen mich nunmehr auch mindestens eine Richterin und eine Staatsanwältin "nicht amüsiert" sein dürften, weil die auf seinen unwahren und böswilligen Mist reingefallen sind. Ich habe mit der Kassler Justiz gerade einen ganz anderen Ritt gehabt - der in der erfolgreichen Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit auch der drei Richter endete, die meinen ursprünglichen Antrag auf Ablehnung des originären Einzelrichters zu Unrecht als "unbegründet" ansahen. Und demnächst mit Aufhebung zumindest eines Teils des "Drecksmist" endet, den der nunmehr auch erfolgreich abgelehnte, originäre Einzelrichter "verbrochen" hat. Die Amtsrichterin weiß davon...

Ich bin jetzt also als "harter Hund" bekannt, der sich auch gegen mächtige und "mächtig widerständige", sogar zusammen arbeitende Richter durchsetzen kann. Deshalb sollte Dr. Hans-Dieter Weber nicht darauf hoffen, dass die am Mittwoch zuständige Richterin etwa das Recht für ihn beugt weil sie womöglich denkt, 1.) sie käme damit durch, 2.) der so begünstigte sei ein "Organ der Rechtspflege" und 3.) das ganze ganze "beschissene" Zeitalter ohnehin "postkorrupt".

Weil also auch eine Richterin und eine Staatsanwältin durch ein "Organ der Rechtspflege" vom ganz besonderen Schlage des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund getäuscht wurden könnte der "Welpenschutz", den Anwälte allein wegen des Berufes nachweislich bei (viel zu) vielen Strafverfolgern - gerade in Kassel - erhalten, auch mal entfallen.

13.01.2019

Michael Burat: Ex-Dialermafiosi und Ex-Abofallenkönig ist wieder da!
Gleich wieder Rechtsmissbrauch?

"Ja. Er lebt noch!" - gemeint ist aber nicht der "Holzmichl", sondern der ehemalige "Abofallenkönig" Michael Burat. Einer der Leuchttürme der ehemaligen "Dialermafia" (da wurde auch mit Abmahnungen abgezockt und intensiv Rechtsmissbrauch betrieben) um die Ex-Anwälte Bernhard S . und Günter Freiherr von Gravenreuth. Der insbesondere als "Abofallenkönig" bekannt gewordene  und wegen gewerbsmäßig betriebenen Betruges erst im Juni 2016 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilte Michael Burat lebt offenbar von dem, was Staatsanwaltschaft und Gericht ihm gelassen haben, auf Mallorca, zuvor war er ein wenig "auf Staatskosten am Betonstrand" und "studierte die besonderen Eigenschaften des Schwedenstahls" (Nur ganz böse Zungen behaupten, er habe "ins Gitter gebissen").

Bildschirmfoto vom 13. Januar 2019: Mit diesem Foto drängt Michael Burat als "persönlich haftender" Gesellschafter der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" via Facebook in die Öffentlichkeit (Rechte: via Facebook)

Zu meiner starken Verwunderung ist er offenbar schon wieder in Freiheit - Und was macht er?

Er lebt auf der "Trauminsel teutonischer Vorbestrafter" und protestiert - obwohl er selbst - auch nach der Verurteilung - mit Interviews in die Öffentlichkeit drang und sogar den SWR durch seine Firmenräume führte gegen Veröffentlichungen, die sich ausgerechnet auch noch auf seine eigenen, "nur nicht vollständig wahren" Veröffentlichungen beziehen.

So will Michael Burat nun offenbar, dass mein schöner und historisch wertvoller Beitrag über seine eigenen, "nur nicht ganz vollständig wahren" Veröffentlichungen bezüglich des Ausgangs der Strafverfahren auf "savonarola.org" bei Google nicht mehr gefunden wird.

Jedenfalls meldet Google mir eine Beschwerde:

Bildschirmfoto: Diese Beschwerde darf nur der Betroffene selbst oder eine von diesem beauftragte Person stellen. Ohne Nachweis wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Ich finde das "sehr interessant" denn Michael Burat leitet offensichtlich selbst Zugriffe von seiner alten Domain "savonarola.org" zu der Facebookseite der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" weiter...

 ---request begin---
GET / HTTP/1.1
User-Agent: Wget/1.19.4 (linux-gnu)

Accept: */*
Accept-Encoding: identity
Host: savonarola.org
Connection: Keep-Alive

---request end---
HTTP-Anforderung gesendet, auf Antwort wird gewartet …
---response begin---
HTTP/1.1 302 Found
Date: Sun, 13 Jan 2019 12:52:56 GMT
Server: Apache/2.4.37 (Unix)
Vary: Accept-Encoding
Location: https://www.facebook.com/pg/buratneugeboren/


und verlangt (wer sonst sollte das tun) von Google die Streichung meines Artikels aus dem Suchergebnis - wohl unter Bezugnahme auf den sehr speziellen  "Hamburger Kriminellenschutz gemäß Richter Buske (Pressekammer des sehr Hanseatischen Oberlandesgerichts) und Richterin Käfer (Pressekammer des LG Hamburg)".

Demnach vermutet Michael Burat also selbst noch ein nicht unerhebliches öffentliches Interesse an seinen alten, "nicht ganz vollständig wahren" Behauptungen, ergo an seiner Person, ergo an den Strafverfahren - und nutzt eben genau dieses, von ihm selbst vermutete Interesse daran, nunmehr die "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" zu bewerben.

Doch das ist nicht alles, auch bei Twitter ist Michael Burat nach wie vor aktiv - sogar mit Grinse-Backen-Foto. (Und ich dachte, er habe sich an blau sattgesehen... )

Bildschirmfoto: Michael Burat auf Twitter
Bildschirmfoto vom 13. Januar 2019: Michael Burat auf Twitter. Allerdings haben sogar die, die Meinungsfreiheit verachtenden Richter aus Hamburg, Köln und Kassel ein erhebliches Problem damit, dass ein Antragsteller selbst in die Öffentlichkeit drängt und gleichzeitig ein "Recht auf Vergessen werden" geltend macht... (Rechte am Foto: via Twitter)

Vermutlich haben die von Michael Burat im unvollständigen Jurastudium erworbenen Kenntnisse nicht ausgereicht um ihm klar zu machen, was er da im Hinblick darauf, dass er nunmehr angeblich aus der Öffentlichkeit verschwinden will, angerichtet hat. Vielleicht hatte er nicht genug Zeit zum Nachdenken?

Kommentare auf der Facebookseite der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR"
Bildschirmfoto vom 13. Januar 2019: Kommentare auf der Facebookseite der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR"

10.01.2019

Ursula von der Leyen liefert unschlagbares Argument: Straffrei zu spät

"Ursula von der Leyen nahm die Flugbereitschaft in Schutz: Die Ausfallquote bei Regierungsflügen liege bei nur zwei Prozent. Die Flugbereitschaft ist damit statistisch gesehen sehr zuverlässig, erklärte die Verteidigungsministerin."
Na dann. Ein Jahr hat 240 Arbeitstage. Da kann man also an mindestens 5 Tagen im Jahr unter Berufung darauf, dass die Ausfallquote sogar bei den Regierungsfliegern schließlich auch bei 2% liege, straffrei wegen eines "kaputten Autos" grob zu spät kommen - und, weil die Flugbereitschaft des Bundes ja ganz sicher "alles Mögliche, Erforderliche und Zumutbare zur Vermeidung von Ausfällen" tue, verlangen, dass man, statistisch gesehen, trotz der 5 groben Verspätungen als "sehr zuverlässig" gilt und also Abmahnungen oder dergleichen zurück genommen werden.

Aber vermutlich hat Ursula von der Leyen mit der bundeseigenen, staufreien und pünktlichen Bahn verglichen, bei der, den Anzeigen auf den Bahnhöfen nach, sogar bei "keinem Wetter" (15°C, höchstens leichter Wind, kein Regen oder Nebel) nur 20% der ICEs nicht verspätet oder ausgefallen sind.

02.01.2019

Neujahresgrüße an die sich selbst schadende Euroweb-Kanzlei AWPR Dortmund - Was wohl der "weltberühmte" Dr. Frieder Nau DAZU sagen würde?

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Das ist ein Zitat:
"Die Ehr ist nur ein unsichtbares Wesen. Und oft besitzt sie der, der sie nicht hat."

William Shakespare, Otello
Das ist ein Zitat:
"Ein Fahrlehrer sollte fahren können und sich im Verkehr ordnungsgemäß benehmen. Rechtsanwälte, die "gewerblichen Rechtsschutz" und "Gesellschaftsrecht" anbieten, sollten selbst wenigsten ein ordentliches Impressum haben und nicht mit unwahren Behauptungen werben. Sonst könnte man leicht denken, bei dem Wort "Gesellschaftsrecht" denken die an die kanzlei-interne Trinkordnung"

Jörg Reinholz, Kleiner Schlosser aus dem Osten
Das hier ebenfalls:
"Dr. Jürgen Apel ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei AWPR."

Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
Und das hier ist auch ein Zitat:
"Anbieter i.S.v. § 5 TMG: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB

Vertreten durch die Partner:
Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker"


Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
Schaut man jetzt mal im Partnerschaftsregister am Amtsgericht Essen nach "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB (PR 2686)", so findet man weitere schöne Zitate:

Bekannt gemacht am 27.07.2012 12:00 Uhr unter "Neueintragungen":
"AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Die Partner vertreten gemeinsam. Partner: Rücker, Dominik, Rechtsanwalt, Hagen, *13.02.1979. Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949; Pohl, Daniel Christian, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *17.07.1976; Dr. Weber, Hans-Dieter, Rechtsanwalt, Datteln, *21.05.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt."
Bekannt gemacht am: 19.05.2014 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686:AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Neuer Name: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB. Der Name der Partnerschaft ist geändert."
Bekannt gemacht am: 18.01.2018 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Ausgeschieden als Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949. Eingetreten als Partner: Kleffner, Matthias, Rechtsanwalt, Hamburg, *11.01.1979, einzelvertretungsberechtigt."
Andere Einträge sind im Justizportal nicht ersichtlich. Also schauen wir mal nach den Partnern:

Rücker, Apel, Pohl, Weber sind anno 2012 die Gründer und Partner. Im Januar 2018 scheidet Apel aus, Kleffner (mit N!) tritt ein. Das macht dann:

(1)Rücker, (2)Pohl, (3)Weber und (4)Kleffner sind seit fast einem Jahr (11 1/2 Monate) Partner der "AWPR mbB"

Die Eigenschaft des Herrn Kleffner als Partner wird auch auf der Webseite selbst behauptet. Wie jetzt die Kanzlei AWPR dazu kommt, zu veröffentlichen, dass nur der "Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker" die Kanzlei vertreten würden, obwohl doch auch ein Matthias Kleffner "Partner" ist und die Kanzlei laut Registereintrag von allen Partnern gemeinsam vertreten wird, steht in den Sternen.

Ganz verwirrend ist dann die aktuell verbreitete Behauptung, dass ein Dr. Jürgen Apel Partner der Kanzlei sei. Denn der ist ja (für peinliche Genauheimer und Abmahngauner: "fast") vor einem Jahr als solcher ausgeschieden.

Ein gewisser Psycho-Dr. Nau aus Köln sieht in seinen pekunär veranlassten Gefälligkeitsgutachten im Einzelfall nicht nur Superlative, wo keine sind - sondern in einem solchen "Aufblasen" (offenbar sollen viele Doktortitel her, um die Bedeutung zu überhöhen) auch schon mal die Anzeichen von diversen schwer wiegenden psychologischen Störungen.

Der aus meiner Sicht auch deswegen "kriminelle" Dr. jur. Hans Dieter Weber  von der AWPR hantiert ja gerne mit solchen Gefälligkeitsgutachten dieses sich - für Geld - sorgfältig irrenden Herren Dr. psycho. Frieder Nau vor Gericht - und zwar auch dann wenn er sehr genau weiß, dass und warum diese falsch sind. Vielleicht sollten sich der Dr. Weber und seine Partner mal an diesen wenden um zu ergründen, welche Reparaturen da fällig und noch möglich sind. Ich meine bevor jemand auch nur daran denkt, aus "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" etwas wie "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit bescheuerter Berufsauffassung" oder gar "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit beschränkter Berufsfähigkeit" zu machen - wo das "mbB" doch "mit beschränkter Berufshaftung" (mir selbst wird aber immer klarer warum die nur beschränkt haften wollen...) heißt.

Als Sachse frage ich mich:
"Sinn die denn überhaubd brozessfähisch?"
Über Daniel Christan Pohl (kam, wie auch Dominik Rücker, übrigens von der Euroweb-Kanzlei des "Nicht-mehr-Anwaltes" Berger) wird übrigens behauptet:
Schwerpunkte
  • Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
Also wenn der Kanzlei AWPR Dortmund die Sach- und Rechtslage so gut bekannt ist, wie sie es denn sein sollte, wenn man einen Anwalt mit den Schwerpunkten "Wettbewerbsrecht" und "IT-Recht" darinnen hat, und ein anderer (Dr. "Prozesskostenoptimierer" Weber) mit der Spezialisierung "gewerblicher Rechtsschutz" (a.k.a. "Abmahnanwalt") durch Belügen der Staatsanwaltschaft gegen einen Typen wie mich "queruliert" - dann sollte man mir doch nicht auch noch Gelegenheit geben, diese rotzfrech falschen Angaben auf der Webseite der "stets mit maximal möglicher Sorgfalt" arbeitenden Kanzlei AWPR aus Dortmund zu belachen. Immerhin erwecken die ja den Eindruck, dass die ganze Kanzlei eigentlich einfache Sachverhalte "nicht sortiert bekommt". Und für Rechtsanwälte ist solch eine Vermutung - die eben von der Kanzlei AWPR selbst erzeugt wird - beruflich höchst schädigend.

Denn wie - bitte -  wollen die das Zeug ihrer Mandanten und deren Gegner sortieren, wenn die Herren "Rechtsanwälte mit beschränkter Berufshaftung" in eigener, inhaltlich also genau bekannter Sache so gründlich VERSAGEN?

Ich vermute schon heute, dass der Dr. jur Hans Dieter-Weber am 23. Januar 2019 "höchst unglücklich" über das Ergebnis seiner Vernehmung durch mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - sein wird. Aber vielleicht schreibt ihn der Dr. Frieder Nau rechtzeitig ein Gutachten, dass er "nicht prozessfähig" sei und also nicht als Zeuge antreten könne. Das würde meinen Eindruck "zu 100 Prozent" bestätigen.

Ich bereite mich dennoch darauf vor, den Dr. jur. Hans-Dieter Weber und seine Strafanzeige so gründlich zu "zerlegen" wie eine "Maschine, die eine Generalreparatur nötig hat" um sein mieses, mit der Strafanzeige offen zu Tage tretendes Ansinnen aufzuzeigen.