22.10.2021

Liebe Leser und Leserinnen ...

Bist Du EINER VON DENEN, die sich nicht Impfen lassen wollen?

Dann lauf ich also Deinetwegen noch mit der Maske rum, Deinetwegen gibt es Kontaktbeschränkungen, Deinetwegen womöglich noch einen Lockdown und Deinetwegen gibt es noch Corona-Tote.

Deinetwegen muss ich meine Kurse online halten - was für mich und die Teilnehmer eine Riesen-Scheiße ist.

Denk doch DARÜBER mal nach. Auch darüber, was ich wohl über DICH denke, Du egozentrisches und dummes Arschloch.

17.10.2021

Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, WWWE-GmbH (The Artists Swindlers formerly known as „Euroweb“)
Betrug mit „Leerverkäufen“: Rotzfreche Leistungsversprechen, die gar nicht eingehalten werden sollen oder können

„Rotzfrecher Betrug“ sind die rechte Worte für das, was ich jetzt gleich zeigen werde. Es geht hier nur scheinbar nur um die „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ sowie um die Werbeversprechen welche diese Verkaufsbude (www.stz-onlineservice.de) den aktiv und klar rechtswidrig angesprochenen macht. Es geht ebenso um die

  • Westfalenblatt-Onlineservice
  • WN Onlinservice
  • United Media Online-Service GmbH & Co. KG („formerly known as „Madsack Onlineservice“)
  • Internet Online Media GmbH  (Österreich)
  • united media Switzerland AG (Früher: Alpenweb AG, Schweiz)

Anders ausgedrückt um alle Firmen bei denen Daniel Fratzscher  als Geschäftsführer „drauf steht“ und „Euroweb drin ist“.

Was diese Firmen gemeinsam haben:

Im Kern zunächst einen (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf als Geschäftsführer.  Der wurde schon früher vielmals in Prozessen als „im Unternehmen mit tätiger Hauptbesitzer“ der Euroweb und Zeuge dafür genannt, dass „alle Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter der Euroweb erbracht“ würden. Auch noch als die Euroweb mit dem damaligen Geschäftsführer Christoph Preuß schon in anderen Prozessen vor anderen Gerichten einräumen mussten, dass dieses unwahr war. Da ich begründet von seinem Einverständnis ausgehe hat Daniel Fratzscher „himselfinsoweit in einer großen Zahl von Fällen an versuchtem, teilweise vollendetem Prozessbetrug mitgewirkt.

Aus dem wohl ganz besonderen „psychischen Setup“ des Daniel Fratzscher (eine derart offensichtliche Neigung zur Lüge aus niedrigem pekuniärem Interesse ist genau das) folgt dann der Rest:

Allen diesen Firmen wird - von zahlreichen Kunden - Betrug vorgeworfen und ich untersuche das ganz besondere Geschäftsgebaren dieser auch stark zu Umbenennungen neigenden Gauner seit Jahren.

Leerverkäufe -  Rotzfreche Leistungsversprechen (auch) der STZ OnlineService - die gar nicht eingehalten werden sollen oder können!

Zunächst einmal stammt der Begriffs des „Leerverkaufs“ aus dem Börsenhandel. Im Kern wird das Versprechen verkauft, eine Aktie oder einen Stoff (Kaffee, Kupfer, ...)  an einem in der Zukunft liegenden Termin zu einem bestimmten Preis zu liefern. Zum Zeitpunkt des Versprechens ist der Verkäufer aber nicht im Besitz der Güter, Papiere oder Werte.

Im Fall der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (STZ OnlineService) sieht das z.B. so aus:

Kommen wir zur bitteren Realität - Rufschädigende Ergebnisse des (nicht ernsthaften) „Bemühens“:

Bildschirmfoto: Solche Fehlermeldungen finden sich mehrfach(!) im Shop des Kunden. Genauer: auf der Startseite des Shops...

Wer das als Programmierer/Administrator /WebDesigner stehen lässt zeigt überdeutlich, dass er nichts von seinem Job versteht. Also das die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, auf Grund eines evidenten und übrigens in der Firmenpolitik begründeten Fachkräftemangels, Webshops weder erstellen noch betreiben kann!

Es handelt sich hier um eine extreme Rufschädigung für den Kunden. Wer bitte vertraut einer Firma in deren Webshops derartige Fehlermeldungen sichtbar werden? Würden Sie dort ihre Kreditkartendaten eingeben? Ich würde das für das Werk bulgarischer Betrüger halten - und bin damit geografisch gar nicht weit weg von der Realität. Damit schafft man auch keinen Umsatz, man vernichtet ihn geradezu. Und das lassen die allen Ernstes so stehen! Von diesen Fehlermeldungen sieht man rund ein halbes Dutzend, wenn man den von eher nur angeblich von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellten „Webshop“ eines „Referenz-Kunden“ aufruft. Und zwar ganz ohne jede Manipulation. Einfach nur auf den Link klicken... Nochmal zur Werbung:

Zwei Lügen also allein in dieser Überschrift:

  1. Der insgesamt über 20.000 € teure Webauftritt ist, wie ich gezeigt habe, „nicht wirklich“ professionell.
  2. „aus einer Hand“ stammt der zu erstellende Webauftritt auch nicht. Denn ganz anders als mit „aus einer Hand“ ausgesagt wird wurde hier nichts von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellt. Die verkauft nur - und zwar mindestens die Leistungen der jetzigen EEEW GmbH (das „Euroweb“-Hemd war wohl zu dreckig), aber wohl auch dritter.

Weiter mit der Werbung:

Komisch nur, dass mich gerade eben ein „Referenzkunde“ angerufen hat und sich darüber beschwert, dass er von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ u.a. erfahren habe, dass vor einer Änderung seines Impressums via Content-Management-System eben dieses Impressum für eine Bearbeitung im CMS freischalten lassen muss, was dann eine kostenpflichtige Änderung der Website sei, wenn er seine 3 jährlich kostenlosen Änderungen verbraucht habe. Das dürfte schnell gehen, wenn den Kunden rotzfrech eigentlich eine kostenlose Bearbeitung von Texten und Bildern und per CMS versprochen wurde. Und eine hinterfotzige Absicht ist das offensichtlich auch. Für mich ist es also Betrug.

Die StZ Onlineservice hat mindestens einem Kunde auch versprochen, die Texte zu verfassen. Leider war der Online-Redakteur aber laut Zeuge nicht in der Lage, die technischen Zusammenhänge korrekt zu formulieren, so dass der Kunde die Texte nicht verwenden - und also auch nicht akzeptieren konnte.

Auch hier liegt offenbar der Fall einer absichtlichen Schlechtleistung vor, denn mir fällt auf, dass die Euroweb (jetzt: WWWE) - welche die Leistungen für die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (und andere Töchter) erbringt, in hoher Frequenz und mit geringen Voraussetzungen nach „Trainees(m/w/d) für den Bereich Online-Redaktion“ sucht. Offensichtlich wird an fest eingestelltem Personal gespart - statt dessen dann den Kunden eine Leistung versprochen, die nicht durch Fachpersonal erbracht wird.

Das stimmt auch mit dem „fachlichen Versagen“ überein, über welches ich seit Jahren berichte. Vieles unter dem Topic „Lachnummer“. Es ist aber Betrug.

Weitere Lügen:

Einem „Referenzkunde“ wurde nicht nur versprochen, dass eine Suchmaschinenoptimierung stattfindet:

Auf der Webseite der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ findet sich dazu zwar nur “Super-Pla-Pla“, aber im Kundengespräch ging es es offenbar hart her: Nicht nur, dass Fratzschers Drücker eine eminente (und laut Zeuge nicht gelieferte) Steigerung der Zugriffszahlen versprochen hat: „Die STZ-Online GmbH verfüge über Mitarbeiter von Google und Facebook“ ist laut meinem Zeuge eine der zahlreichen, offenbar dreist unwahren Werbeaussagen im Verkaufsgespräch. Und genau für eine solche „Nummer“ - das Lügen (sogar in einer Versicherung an Eides statt!) darüber, wer in seinem Unternehmen arbeitet oder nicht ist mir der Geschäftsführer der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH - also (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf „himself“ - seit Jahren bekannt!

Aus der Strafanzeige wird klar, dass - wohl auf dem Dienstweg - auch Dritte dazu angestiftet wurden. (Ich habe nichts Gegenteiliges erfahren und gehe deshalb davon aus, dass „Strafbefehle“ ausgestellt und bezahlt wurden.) Geldstrafen also.

Und der Rest?

Auch der erwähntem „Kunde“ wurde - vorsätzlich rechtswidrig - ohne sein Einverständnis angerufen, auch diesem wurde - um einen Termin für das Verkaufsgespräch zu erwirken - vorgemacht, es gänge um eine kostenlose Webseite, auch diesem Kunde wurde sodann vorgemacht, er sei als „Referenzkunde“ auserwählt - müsse aber sofort unterschreiben. Auch dieser Kunde hat infolge des Betruges - über vier Jahre hinweg - exrem hohe Kosten „am Backen“ ohne eine adäquate (und schon gar nicht die im Verkaufsgespräch versprochene) Leistung zu erhalten.

Die Referenzkundenmasche halt.

Hinzu kommt, dass ein Anrufer behauptet, dass der Drücker der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH ihm beim Vertragsabschluss einen schadlosen Rücktritt zugesichert habe. Obwohl er binnen 24 Stunden „wegen arglistiger Täuschung gekündigt“ habe hätte die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH von ihm erst 3000 Euro für die Vertragsaufhebung gefordert, ihn nunmehr auf volle Zahlung verklagt. 

Auch diese Masche ist bekannt. Die von Daniel Fratzscher ausgesandten Drücker machen das offensichtlich systematisch und regelmäßig. Die Unternehmen von Daniel Fratzscher berufen sich indes darauf, dass ein solches Rücktrittsrecht nicht im Vertrag enthalten sei - und dass die Verkäufer einen ganzen Katalog von Äußerungen nicht tätigen dürften.

Von der Seite kam aber auch schon die Lüge, dass den Mitarbeitern Kaltanrufe  verboten seien - ich habe damals den Nachweis geführt, dass die Euroweb sogar eine Datenbank und die Infrastruktur - ganz bewusst für Kaltanrufe - zur Verfügung stellte und deren Stattfinden, die Länge und den Erfolg auswertete. Ich denke, das ist heute nicht viel anders - und über Daniel Fratzscher vermute ich seit Jahren, dass dieser ein eher unkluger aber struktureller Lügner ist.

Mal ein Tipp:

Versuchen Sie doch mal, den STZ-Onlineservice-Drücker dazu zu bewegen, seine Werbeaussagen in den Vertrag aufzunehmen... Das darf der nicht (so jedenfalls der Drücker bei dessen “Verkaufs-“gespräch ich selbst anwesend war.

Letzter Tipp für heute: „BGH: Werbung bindet den Verkäufer

Die Sache ist einfach die: Sind bestimmte Punkte (einer Sache oder Leistung) nicht einzelvertraglich geregelt und kommt es zum Streit, dann müssen sollen die Gerichte bei der Beurteilung, ob eine Leistung wie versprochen erbracht wurde, die Werbung des Verkäufers heranziehen. Das kann öffentliche Werbung sein, ebenso kommen aber auch Versprechen im Verkaufsgespräch in Frage.

§ 434 BGB sagt auch eindeutig:

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,

„Gehilfe“ ist hier ganz eindeutig der Drücker, der die vorsätzlich falschen Versprechen macht und so im Auftrag des falschen „Philanthropen“ Daniel Fratzscher die angegangenen - also die „Referenzkunden“ mit Absicht und Arglist täuscht.