Ob Sie was können, Herr Jean Paul Bohne, werde ich daran fest machen,wie schnell Sie die Euroweb davon überzeugen können, dass es im Hinblick auf das Nachtatverhalten besser ist, den Prozessbetrug in der Sache 14e 0 93/16 des LG Düsseldorf durch eine so rasche wie rigide Klagerücknahme zu beenden.
Denn wie ich gerade sehe müsste Ihnen selbst durchaus bewusst sein, dass der von ihnen gehaltene Sachvortrag in wesentlichen Teilen weder mit der Realität noch mit dem, was Sie früher für die Euroweb vorgetragen haben, in Übereinstimmung zu bringen ist.
Oder wollen Sie sich wegen künftiger Berichte schämen müssen in denen ich darlege, dass und warum ich davon ausgehe, dass Sie an dem - hier zweifelsfrei vorliegenden - Fall des Prozessbetruges wissentlich und willentlich teilnahmen?
Das Schicksal Ihres Ex-Bosses Philipp Berger ist Ihnen ja bekannt.
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19.11.2017
13.05.2015
Euroweb Deutschland nebst Kanzlei Buchholz und Kollegen (Düsseldorf) bekommen mal wieder "einen auf den Deckel"
Man muss schon ziemlich dumm sein, um nach einer offensichtlich berechtigten Abmahnung die geforderte Unterlassungserklärung nicht abzugeben. Vor allem, wenn man sehr genau weiß, dass der Abmahnende voraussichtlich auch auf Unterlassung klagen wird. Eine solche offensichtlich berechtigte Abmahnung erhielt die Euroweb Deutschland GmbH von mir selbst - also kostenfrei, was weiter unten noch wichtig wird.
Doch EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein und die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) meinten wohl: "Da geben wir keine Unterlassungserklärung ab und ändern auch nichts am Webauftritt, werben weiterhin mit den Referenzen, die gar nicht die der "EW Deutschland" sind!"
Also folgte die einstweilige Verfügung. Doch selbst jetzt kamen, jedenfalls im Ergebnis, offenbar weder EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein noch die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) auf die gute Idee, die rechtswidrigen und vom Gericht untersagten Äußerungen zu entfernen. Auf deutsch: Die EW-Deutschland GmbH "schiss auf die Verfügung". Statt dessen legten diese dem Gericht einen Widerspruch gegen die Verfügung vor.
In dem Antrag war dann mal wieder die Rede davon, dass ich (ich!) "Rechtsmissbrauch" begehen würde und zur "Begründung" dafür dienten Urteile, aus deren Tatsachendarstellung sich ergibt, dass Anwälte wegen "Nickligkeiten" in einer Vielzahl (teils hunderte!) von Fällen richtig teure Abmahnungen aussprachen und, um Verstöße zu finden, intensiv die Presse und das Web durchkämmten - um sodann Serienbriefe zu versenden, für die jeweils 750 bis 1500 Euro (teils mit 1.5 Gebühren wegen "schwieriger Fälle") gefordert wurden.
Wenn man dem Gericht vorträgt, dass der Kläger Rechtsmissbrauch begehe, dann sollte man wenigstens vorher den grob-dämlichen Verstoß beseitigt und zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung abgegeben haben, meine Herren Stein, Buchholz und Kollegen!
Wenn man das nicht tut, und den Widerspruch trotzdem ausschließlich mit angeblichem "Rechtsmissbrauch" begründet, dann gilt:
(Anders kann ich das nicht mehr kommentieren!)
Das LG Düsseldorf hat mir soeben PKH gewährt und Termin ist nunmehr am
Die Gewährung von PKH ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Antragsteller Aussicht hat, das Verfahren zu gewinnen und dass das eigentlich verfolgte Rechtsmittel nicht mutwillig erscheint. Mithin birgt die Gewährung der PKH in diesem Fall die Zurückweisung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs und somit der Widerspruchs in sich. Es ist eine Art "Vorab-Entscheidung".
Ich bin ja gespannt, ob sich jemand von Seiten der Euroweb und der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" dort blicken lässt oder ob es aus Kostengründen wieder mal ein Versäumnisurteil geben wird. Auch sonst dürfte, wenn sich das Gericht nicht wieder Erwarten zu lustschaffenden Äußerungen über die "Schmalspur-Begründung" des Widerspruches hinreißen lässt, der Termin sehr langweilig werden. Die einzige und sehr schwache Chance für ein interessantes Verfahren wäre, wenn die Euroweb Deutschland jetzt noch Erklärungen abgäbe mit denen diese frühere zivilprozessuale Erklärungen der Euroweb Internet GmbH als vorsätzliche glatte Lüge hinstellen würde. Was einige zivilprozessuale Folgen und strafrechtliche Konsequenzen haben sollte, aber mit Sicherheit die publizistischen Folge hätte, dass ich mal wieder das Wort "Lüge" im Zusammenhang mit Euroweb-Aktivitäten laut und deutlich gebrauchen würde. Wir verstehen uns?
Die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz, Jean-Paul Bohne und Frau Anne Sulmann nebst dem "in freier Mitarbeit für die Kanzlei tätigen" Philipp Berger empfehle ich mit freundlichem Nachdruck meinen Gegnern.
Ich will ja gewinnen.
(Und als "kleiner Schlosser aus dem Osten" kann das auch richtig gut - wahrscheinlich sogar krass besser als die Euroweb-Anwälte!)
Doch EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein und die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) meinten wohl: "Da geben wir keine Unterlassungserklärung ab und ändern auch nichts am Webauftritt, werben weiterhin mit den Referenzen, die gar nicht die der "EW Deutschland" sind!"
"Dumm ist, wer Dummes tut!" (I)
Also folgte die einstweilige Verfügung. Doch selbst jetzt kamen, jedenfalls im Ergebnis, offenbar weder EW-Deutschland-"Chef" Christian Stein noch die ihn beratenden Eurowebanwälte (Andreas Buchholz & Kollegen, Düsseldorf) auf die gute Idee, die rechtswidrigen und vom Gericht untersagten Äußerungen zu entfernen. Auf deutsch: Die EW-Deutschland GmbH "schiss auf die Verfügung". Statt dessen legten diese dem Gericht einen Widerspruch gegen die Verfügung vor.
"Dumm ist, wer Dummes tut!" (II)
In dem Antrag war dann mal wieder die Rede davon, dass ich (ich!) "Rechtsmissbrauch" begehen würde und zur "Begründung" dafür dienten Urteile, aus deren Tatsachendarstellung sich ergibt, dass Anwälte wegen "Nickligkeiten" in einer Vielzahl (teils hunderte!) von Fällen richtig teure Abmahnungen aussprachen und, um Verstöße zu finden, intensiv die Presse und das Web durchkämmten - um sodann Serienbriefe zu versenden, für die jeweils 750 bis 1500 Euro (teils mit 1.5 Gebühren wegen "schwieriger Fälle") gefordert wurden.
Wenn man dem Gericht vorträgt, dass der Kläger Rechtsmissbrauch begehe, dann sollte man wenigstens vorher den grob-dämlichen Verstoß beseitigt und zwischenzeitlich die Unterlassungserklärung abgegeben haben, meine Herren Stein, Buchholz und Kollegen!
Wenn man das nicht tut, und den Widerspruch trotzdem ausschließlich mit angeblichem "Rechtsmissbrauch" begründet, dann gilt:
"Blöd ist, wer Blödes tut!"
(Anders kann ich das nicht mehr kommentieren!)
Das LG Düsseldorf hat mir soeben PKH gewährt und Termin ist nunmehr am
19. Mai 2015 10:00 Uhr
im
LG Düsseldorf (Werdener Str. 1), Raum 2.129
Die Gewährung von PKH ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Antragsteller Aussicht hat, das Verfahren zu gewinnen und dass das eigentlich verfolgte Rechtsmittel nicht mutwillig erscheint. Mithin birgt die Gewährung der PKH in diesem Fall die Zurückweisung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs und somit der Widerspruchs in sich. Es ist eine Art "Vorab-Entscheidung".
Ich bin ja gespannt, ob sich jemand von Seiten der Euroweb und der Kanzlei "Buchholz & Kollegen" dort blicken lässt oder ob es aus Kostengründen wieder mal ein Versäumnisurteil geben wird. Auch sonst dürfte, wenn sich das Gericht nicht wieder Erwarten zu lustschaffenden Äußerungen über die "Schmalspur-Begründung" des Widerspruches hinreißen lässt, der Termin sehr langweilig werden. Die einzige und sehr schwache Chance für ein interessantes Verfahren wäre, wenn die Euroweb Deutschland jetzt noch Erklärungen abgäbe mit denen diese frühere zivilprozessuale Erklärungen der Euroweb Internet GmbH als vorsätzliche glatte Lüge hinstellen würde. Was einige zivilprozessuale Folgen und strafrechtliche Konsequenzen haben sollte, aber mit Sicherheit die publizistischen Folge hätte, dass ich mal wieder das Wort "Lüge" im Zusammenhang mit Euroweb-Aktivitäten laut und deutlich gebrauchen würde. Wir verstehen uns?
Die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz, Jean-Paul Bohne und Frau Anne Sulmann nebst dem "in freier Mitarbeit für die Kanzlei tätigen" Philipp Berger empfehle ich mit freundlichem Nachdruck meinen Gegnern.
Ich will ja gewinnen.
(Und als "kleiner Schlosser aus dem Osten" kann das auch richtig gut - wahrscheinlich sogar krass besser als die Euroweb-Anwälte!)
10.05.2015
Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne - unwissend, dreist oder gar beides?
In Düsseldorf geht es vor dem Landgericht um die Höhe der Strafe eines Ordnungsmittels, welches unzweifelhaft gegen die Euroweb Internet GmbH zu verhängen ist. Denn trotz eines von Gericht verhängten Verbotes hatte die Euroweb Internet GmbH dummdreist lügend weiter mit "eigenen Webservern" und sogar einem "eigenem Rechenzentrum" geworben.
Die Richterin Stöve von LG Düsseldorf hatte hierzu einen Vergleichsvorschlag gemacht, der eigentlich jeden auch nur halbwegs anständigen und gerecht denkenden vermuten lässt, dass die Richterin selbst den Rechtsstaat verhöhnt. Nur 300 Euro Strafe für diese oberdreiste Verletzung eines gerichtlichen Verbotes sind nämlich alles andere als akzeptabel. Weil "nicht sein kann was nicht sein darf" war das vermutlich nur ein Schreibfehler und es wurden 300,00 Euro statt 30000 Euro notiert...
Trotzdem war es nun die Euroweb, welche, vertreten durch den Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmte. Der hatte wohl meine Einlassung gegenüber dem LG Köln so genau "baff" wie "erstaunt" gelesen und, so vermute ich es, es also damit versucht, einfach noch mal bei dem erfolgreicherem Schlosser abzuschreiben.
Da hat der Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, aber beim Lernen vom Schlosser auch diesmal nicht richtig aufgepasst. Hier die Anwort:
"Die Moral von der Geschicht"
Entweder sind die Euroweb-Oberen Christoph Preuß und Daniel Fratzscher tatsächlich "völlig von Socken" und agieren jenseits jeder Vernunft ODER (mancher wird hier "und" denken) der Jean Paul Bohne hat seine Mandantin Euroweb nicht davon überzeugen können, dass diese die lächerlichen 300 Strafe aus der Portokasse "latzen".
Falls, was ich auch vermute, die Euroweb keinen fähigeren Anwalt finden konnte und also nur einen, der das obenstehende versucht, dann kann ich mal wieder nicht erkennen, dass ein Euroweb-Anwalt den Prozessstoff verschlankt und versachlicht und also dem Gericht weniger statt mehr Arbeit macht.
Mithin kann ich aber erkennen, dass jedenfalls im Hinblick auf Anwälte, welche zwar in Repetitorien das Auswendiglernen lernten aber das Nachdenken über Sachverhalte entweder nie lernten oder verlernten, der Anwaltszwang vor den deutschen Gerichten (ab Landgericht) ein arger Blödsinn aus der Nazizeit ist, der schon längst abgeschafft gehört. Ich finde es bezeichnend, dass dieser Fakt mit jedem Rechtsbrecher, der sich vor Gericht mit mir streitet, deutlicher wird.
Nun ja.
Das der Jean Paul Bohne die Interessen seiner Mandantin gewahrt habe, das kann der frisch gebackene Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nun auch nicht gerade behaupten ... denn jetzt bin ich vor den Augen des Gerichts nicht mehr "die böse Partei, welche den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ablehnte" und hatte sogar die Gelegenheit, dem Gericht vorzuhalten, was für ein Blödsinn eine Strafe von nur 300 Euro wäre.
Es wird also nach meinem Vortrag zum Gewinn im Jahre 2013 sehr wahrscheinlich deutlich teurer. Jedenfalls wenn, was wir alle annehmen, das Recht nicht durch die Richterin Stöve, gegen deren merkwürdige und oft auch völlig unvertretbare Entscheidungen "pro Euroweb" ich schon vielfach vor dem OLG erfolgreich war, gebeugt wird. Nur 300 Euro Ordnungsstrafe wird das OLG Düsseldorf nämlich nicht durchgehen lassen, die Sache käme sonst schneller vor das BVerfassG als es sich mancher denken kann.
Die Richterin Stöve von LG Düsseldorf hatte hierzu einen Vergleichsvorschlag gemacht, der eigentlich jeden auch nur halbwegs anständigen und gerecht denkenden vermuten lässt, dass die Richterin selbst den Rechtsstaat verhöhnt. Nur 300 Euro Strafe für diese oberdreiste Verletzung eines gerichtlichen Verbotes sind nämlich alles andere als akzeptabel. Weil "nicht sein kann was nicht sein darf" war das vermutlich nur ein Schreibfehler und es wurden 300,00 Euro statt 30000 Euro notiert...
Trotzdem war es nun die Euroweb, welche, vertreten durch den Anwalt Jean Paul Bohne, Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" aus Düsseldorf, dem Vergleichsvorschlag nicht zustimmte. Der hatte wohl meine Einlassung gegenüber dem LG Köln so genau "baff" wie "erstaunt" gelesen und, so vermute ich es, es also damit versucht, einfach noch mal bei dem erfolgreicherem Schlosser abzuschreiben.
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| Schlosser Jörg Reinholz an LG Köln (erfolgreich) |
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| Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne an LG Düsseldorf (aus Sach- und Rechtsgründen voraussichtlich nicht erfolgreich) |
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| Der einfache Schlosser Jörg Reinholz antwortet selbst auf Unsinn des Euroweb-Anwaltes Jean Paul Bohne. |
"Die Moral von der Geschicht"
Entweder sind die Euroweb-Oberen Christoph Preuß und Daniel Fratzscher tatsächlich "völlig von Socken" und agieren jenseits jeder Vernunft ODER (mancher wird hier "und" denken) der Jean Paul Bohne hat seine Mandantin Euroweb nicht davon überzeugen können, dass diese die lächerlichen 300 Strafe aus der Portokasse "latzen".
Falls, was ich auch vermute, die Euroweb keinen fähigeren Anwalt finden konnte und also nur einen, der das obenstehende versucht, dann kann ich mal wieder nicht erkennen, dass ein Euroweb-Anwalt den Prozessstoff verschlankt und versachlicht und also dem Gericht weniger statt mehr Arbeit macht.
Mithin kann ich aber erkennen, dass jedenfalls im Hinblick auf Anwälte, welche zwar in Repetitorien das Auswendiglernen lernten aber das Nachdenken über Sachverhalte entweder nie lernten oder verlernten, der Anwaltszwang vor den deutschen Gerichten (ab Landgericht) ein arger Blödsinn aus der Nazizeit ist, der schon längst abgeschafft gehört. Ich finde es bezeichnend, dass dieser Fakt mit jedem Rechtsbrecher, der sich vor Gericht mit mir streitet, deutlicher wird.
Nun ja.
Das der Jean Paul Bohne die Interessen seiner Mandantin gewahrt habe, das kann der frisch gebackene Partner der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" nun auch nicht gerade behaupten ... denn jetzt bin ich vor den Augen des Gerichts nicht mehr "die böse Partei, welche den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ablehnte" und hatte sogar die Gelegenheit, dem Gericht vorzuhalten, was für ein Blödsinn eine Strafe von nur 300 Euro wäre.
Es wird also nach meinem Vortrag zum Gewinn im Jahre 2013 sehr wahrscheinlich deutlich teurer. Jedenfalls wenn, was wir alle annehmen, das Recht nicht durch die Richterin Stöve, gegen deren merkwürdige und oft auch völlig unvertretbare Entscheidungen "pro Euroweb" ich schon vielfach vor dem OLG erfolgreich war, gebeugt wird. Nur 300 Euro Ordnungsstrafe wird das OLG Düsseldorf nämlich nicht durchgehen lassen, die Sache käme sonst schneller vor das BVerfassG als es sich mancher denken kann.
17.04.2015
Euroweb Deutschland GmbH: Ich warte ...
... und zwar sehnsüchtig auf die erste Klage der Euroweb Deutschland GmbH gegen einen der "Referenzkunden".
Genauer: Ich warte auf den Tag, an welchem ich den Schriftsatz der Kanzlei Buchholz & Kollegen in den Händen halte. Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch mitsamt dem "neuen" Freiberufler Philipp Karl Berger weder einzeln noch insgesamt dazu in der Lage ist, vorauszusehen, was dann passiert. Selbst wenn ich jetzt schon mal schon die Stichwörter "Betrug" und also "arglistige Täuschung" in die Runde werfe, gehe ich nicht davon aus, dass das dazu führt, dass der Inhalt der Berger-Buchholz-Bohn-schen Schriftsätze angemessen überdacht wird und ich gehe auch fest davon aus, dass es also trotz dieser deutlichen Warnung zu einer Selbstbelastung der Euroweb Deutschland GmbH kommt, die ich dann auch als "so grunddämlich wie kriminell" verreißen werde.
Also, wenn Sie es schnell wissen wollen, dann legen Sie recht schnell eine Klage und Ihre Textbaustein-Begründung vor.
Genauer: Ich warte auf den Tag, an welchem ich den Schriftsatz der Kanzlei Buchholz & Kollegen in den Händen halte. Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen auch mitsamt dem "neuen" Freiberufler Philipp Karl Berger weder einzeln noch insgesamt dazu in der Lage ist, vorauszusehen, was dann passiert. Selbst wenn ich jetzt schon mal schon die Stichwörter "Betrug" und also "arglistige Täuschung" in die Runde werfe, gehe ich nicht davon aus, dass das dazu führt, dass der Inhalt der Berger-Buchholz-Bohn-schen Schriftsätze angemessen überdacht wird und ich gehe auch fest davon aus, dass es also trotz dieser deutlichen Warnung zu einer Selbstbelastung der Euroweb Deutschland GmbH kommt, die ich dann auch als "so grunddämlich wie kriminell" verreißen werde.
Also, wenn Sie es schnell wissen wollen, dann legen Sie recht schnell eine Klage und Ihre Textbaustein-Begründung vor.
07.04.2015
Webstyle GmbH (Berlin) "frisst" Versäumnisurteil (verliert gegen einen "kleinen ostzonalen Schlosser") und lügt weiter
Ich habe es ganz vergessen zu berichten: Die Berliner Webstyle GmbH des selben Daniel Fratzscher, der auch Chef der Euroweb ist, hat kürzlich (Januar 2015) in der Sache 38 O 30/12 des LG Düsseldorf ein Versäumnisurteil hinnehmen müssen.
Im Jahr 2012 hatte diese, von der damaligen Berger Law LLP beratene Webstyle GmbH, sich dreist lügend als eine solche beworben, welche ein eigenes Rechenzentrum betreibe.
Was glatt gelogen war.
Auf meine Abmahnung ging die Firma nicht ein. Das Verfahren musste nach meinem Antrag vor dem LG Düsseldorf dann erst in einem Vorverfahren, in welchen ich (ein "kleiner ostzonaler Schlosser") mich selbst gegen gegen den Widerstand der Firma nebst deren Anwaltskamarilla der jetzigen Kanzlei "Buchholz & Kollegen (Düsseldorf)" vertrat, vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 43/12 vom 15.09.2015) vorentschieden werden. Trotz der recht eindeutigen Entscheidung des OLG gab Daniel Fratzscher die Unterlassungserklärung nicht ab - dann hätte Erledigung erklärt werden können. Aber zum Termin am 09.01.2015 erschien dann niemand für die Webstyle GmbH. Folge: Versäumisurteil.
Es wird weiter gelogen, dass sich die Balken biegen
Der Streit geht noch ein wenig weiter. Aber, jedenfalls im EV-Verfahren, nur noch um den Streitwert, also um schnödes Geld. Nunmehr behauptet der Euroweb-Anwalt Jean-Paul Bohne namens der Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher wie folgt:
Warum das eine Lüge ist? Nun ganz einfach: Die Webstyle GmbH und Daniel Fratzscher ganz persönlich haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Sache. Denn Daniel Fratzscher hatte mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums zahlreiche Kunden erheblich belogen und getäuscht - also betrogen. Diese hätten die Verträge fristlos kündigen können (und können das noch immer!) oder die Verträge wegen Täuschung anfechten können, denn die Leistung wird eben nicht wie versprochen durch das Hosten in einem eigenem Rechenzentrum erbracht. Und in den Büchern der Webstyle stehen noch immer Forderungen aus diesen Verträgen in bedeutender Höhe.
Auch eine Unterlassungserklärung, mit welcher die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, oder eine Anerkennung des Versäumnisurteils als "letzte Regelung" liegt hier immer noch nicht vor. Demnach hat der Daniel Fratzscher wohl doch ein erhebliches Interesse daran, weiterhin potentielle Kunden zu belügen.
Ich frage mich, ob und wie sachgerecht die Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Jean Paul Bohne und Frau Anne Sulmann von der ehemaligen Berger Law LLP den Daniel Fratzscher wohl beraten haben und wieso der Bruder des "Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Professor für Makroökonomie und Finanzen an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft", Marcel Fratzscher, keine besseren Rechtsberater findet. Womöglich gibt es diese schon - haben ihm aber mitgeteilt, was er gerade nicht hören wollte. Nämlich etwas wie:
Im Jahr 2012 hatte diese, von der damaligen Berger Law LLP beratene Webstyle GmbH, sich dreist lügend als eine solche beworben, welche ein eigenes Rechenzentrum betreibe.
Was glatt gelogen war.
Auf meine Abmahnung ging die Firma nicht ein. Das Verfahren musste nach meinem Antrag vor dem LG Düsseldorf dann erst in einem Vorverfahren, in welchen ich (ein "kleiner ostzonaler Schlosser") mich selbst gegen gegen den Widerstand der Firma nebst deren Anwaltskamarilla der jetzigen Kanzlei "Buchholz & Kollegen (Düsseldorf)" vertrat, vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 43/12 vom 15.09.2015) vorentschieden werden. Trotz der recht eindeutigen Entscheidung des OLG gab Daniel Fratzscher die Unterlassungserklärung nicht ab - dann hätte Erledigung erklärt werden können. Aber zum Termin am 09.01.2015 erschien dann niemand für die Webstyle GmbH. Folge: Versäumisurteil.
Es wird weiter gelogen, dass sich die Balken biegen
Der Streit geht noch ein wenig weiter. Aber, jedenfalls im EV-Verfahren, nur noch um den Streitwert, also um schnödes Geld. Nunmehr behauptet der Euroweb-Anwalt Jean-Paul Bohne namens der Webstyle GmbH des Daniel Fratzscher wie folgt:
Warum das eine Lüge ist? Nun ganz einfach: Die Webstyle GmbH und Daniel Fratzscher ganz persönlich haben ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Sache. Denn Daniel Fratzscher hatte mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums zahlreiche Kunden erheblich belogen und getäuscht - also betrogen. Diese hätten die Verträge fristlos kündigen können (und können das noch immer!) oder die Verträge wegen Täuschung anfechten können, denn die Leistung wird eben nicht wie versprochen durch das Hosten in einem eigenem Rechenzentrum erbracht. Und in den Büchern der Webstyle stehen noch immer Forderungen aus diesen Verträgen in bedeutender Höhe.
Auch eine Unterlassungserklärung, mit welcher die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird, oder eine Anerkennung des Versäumnisurteils als "letzte Regelung" liegt hier immer noch nicht vor. Demnach hat der Daniel Fratzscher wohl doch ein erhebliches Interesse daran, weiterhin potentielle Kunden zu belügen.
Ich frage mich, ob und wie sachgerecht die Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Jean Paul Bohne und Frau Anne Sulmann von der ehemaligen Berger Law LLP den Daniel Fratzscher wohl beraten haben und wieso der Bruder des "Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Professor für Makroökonomie und Finanzen an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitglied des Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft", Marcel Fratzscher, keine besseren Rechtsberater findet. Womöglich gibt es diese schon - haben ihm aber mitgeteilt, was er gerade nicht hören wollte. Nämlich etwas wie:
"Und warum, Herr Daniel Fratzscher, hören Sie mit den beschissenen Lügen nicht einfach auf?"
21.01.2015
Veränderungen bei der Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen"

Tja. Ich habe Jean-Paul Bohne und Anne Sulmann schon vorher nicht für die Anwälte mit den besten Chancen am Arbeitsmarkt gehalten.
Aber "Partner" dieser Kanzlei zu werden ist in meinen Augen kein Aufstieg, sondern das Hinnehmen des Aufbürdens des wirtschaftlichen Risikos durch die bisherigen Chefs. Für das wirtschaftliche Risiko spricht, dass der bisherige Stammkunde "Euroweb" gerade wegen seiner klar gesetzwidrigen, geradezu asozialen Vertriebsmasche und dem notorischen Prozessbetrug und nicht zuletzt "der großen Fresse" wegen wirtschaftlich wohl nicht unerheblich ins Schlittern geraten ist (näheres erfahren wir im nächsten Jahresbericht) und sich außerdem, zumindest in UWG-Sachen, offenbar zunehmend einer anderen Kanzlei (AWPR Dortmund) bedient. Für wirtschaftliche Risiken oder gar Probleme als Hintergrund der neuen Partnerschaft spricht auch, dass die Vorgängerorganisation "Berger Law LLP" schlicht pleite ging und deshalb zuletzt angeblich in einem bulgarischen Wohngebiet merkwürdiger Anmutung und mit dem Bruder des Euroweb-Mitarbeiters Georgi Grozdev, einem Veselin Groszdev als einzigem Partner beheimatet war.
Also ist die "Partnerschaft" kein Grund, stolz zu sein.
Ich nehme Wetten an, ob der letzte angestellte Anwalt die Reißleine zieht und demnächst ganz woanders auftaucht oder sich - ich halte es für einen Nachteil - auch noch zum "Partner" machen lässt.
29.09.2014
Buchholz-kollegen braucht wohl ein Update?
Ist das nun der Sitz der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" oder der Sitz eines Einzelanwaltes?
Hinweis: Es könnte durchaus rechtswidrig sein wenn die Anwälte einmal als "Buchholz und Kollegen" und dann noch einmal unter einem eigenen Name agieren. Was sagt denn die Berufsordnung dazu?
Das frage ich insbesondere, weil ich auf der so benannten Seite statt "Kompetenzen" eine "Linkwüste" finde. Mit 5 Links zu buchholz-kollegen.de. Das mit der Werbung war doch bei Anwälten "etwas schwierig". Ist das nicht mehr so?
Eine weitere Erkenntnis:
Auch der Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne kann nun als Zeuge darüber Auskunft geben, dass er des Preises und der besseren Leistung wegen auf die Leistungen von Jimdo vertraut. Und nicht der Euroweb. Womöglich hat er aber auch im Blog eines "Jörg Reinholz, Schlosser" so viel Übles über die Euroweb gelesen, dass er sich nicht für den wie wie saures Bier aufgedrängten "Internet System Vertrag" entscheiden konnte.
Noch ein Tip für meinen Leser, den Herrn Jean Paul Bohne:
Eine seiner EX-Kolleginnen, die sich rechtzeitig in Richtung einer dicken Großkanzlei "verdünnisiert" hat (statt so blöde Abmahnungen zu schreiben - und das gleich mehrfach - Pardon: vielfach), umschreibt den Fauxpas im Lebenslauf wie folgt:
Herr Jean Paul Bohne! Sie schreiben über sich:
Oh! Sie mussten ein weiteres Studium abschließen um zu erfahren, dass man vor dem Abmahnen nachdenken sollte? Das war sicher ein Kurs für für Anwälte mit sehr spezieller Intelligenz! Außerdem hatte ich Ihnen das doch oft genug mitgeteilt!
Und dann lese ich:
Hinweis: Es könnte durchaus rechtswidrig sein wenn die Anwälte einmal als "Buchholz und Kollegen" und dann noch einmal unter einem eigenen Name agieren. Was sagt denn die Berufsordnung dazu?
Das frage ich insbesondere, weil ich auf der so benannten Seite statt "Kompetenzen" eine "Linkwüste" finde. Mit 5 Links zu buchholz-kollegen.de. Das mit der Werbung war doch bei Anwälten "etwas schwierig". Ist das nicht mehr so?
Eine weitere Erkenntnis:
Auch der Euroweb-Anwalt Jean Paul Bohne kann nun als Zeuge darüber Auskunft geben, dass er des Preises und der besseren Leistung wegen auf die Leistungen von Jimdo vertraut. Und nicht der Euroweb. Womöglich hat er aber auch im Blog eines "Jörg Reinholz, Schlosser" so viel Übles über die Euroweb gelesen, dass er sich nicht für den wie wie saures Bier aufgedrängten "Internet System Vertrag" entscheiden konnte.
Noch ein Tip für meinen Leser, den Herrn Jean Paul Bohne:
Eine seiner EX-Kolleginnen, die sich rechtzeitig in Richtung einer dicken Großkanzlei "verdünnisiert" hat (statt so blöde Abmahnungen zu schreiben - und das gleich mehrfach - Pardon: vielfach), umschreibt den Fauxpas im Lebenslauf wie folgt:
"Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei ..."Nein. Den Name nenne ich nicht. Die hat mir nichts getan. Und die schämt sich wahrscheinlich für jeden einzelnen Tag in der Euroweb-Kanzlei, die zeitweise "Berger Law LLP" hieß.
Herr Jean Paul Bohne! Sie schreiben über sich:
"Durch ein weiteres Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erlangte er 2014 den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht."
Oh! Sie mussten ein weiteres Studium abschließen um zu erfahren, dass man vor dem Abmahnen nachdenken sollte? Das war sicher ein Kurs für für Anwälte mit sehr spezieller Intelligenz! Außerdem hatte ich Ihnen das doch oft genug mitgeteilt!
Und dann lese ich:
Hierbei verfasste er seine Arbeiten zur „Durchsetzung presserechtlicher Unterlassungsansprüche“Nun ja. Soweit ich das weiß hat ein gewisser Herr Jean Paul Bohne gar nichts durchgesetzt. Womöglich hat er seine Arbeit darüber geschrieben, mit was für Ansprüchen und an was für einem Schlossern er selbst gescheitert ist. Die Arbeit könnte in der Mainzer Unibibliothek also in der Abteilung "ganz schwarzer Humor" zu finden sein.
08.04.2014
Über die Euroweb, die Kanzlei Buchholz & Kollegen (Düsseldorf) und Rechtsmissbrauch durch Gerichtsourismus von der übelsten Sorte
Der von mir als gewiss nicht als übermäßig intelligent(*) angesehene "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne von der Euroweb-Hauskanzlei "Buchholz & Kollegen" schreibt einem Dritten:
Ich frage mich gerade was den Mann reitet, hierdurch den Rechtsmissbrauch im Sinne des "Gerichtstourismus" der Euroweb zum Nachteil der eigenen Mandanten in die "Blogosphäre" zu tragen.(**) Es war ja zu erwarten, dass selbst das auch sonst und von zahlreichen anderen Gaunern in offener Missbrauchsabsicht angerufene LG Köln einen dritten Antrag der Euroweb wegen Rechtsmissbrauchs und fehlender Eilbedürftigkeit ablehnt statt diesen "lazy bis crazy" durchzuwinken. Das einschlägige und aktuelle BGH-Urteil I ZB 39/13 und I ZB 42/13 und die Entscheidung des OLG München, Az. 31 AR 232/09, AG Frankfurt "Ed Hardy", kennt er offenbar auch nicht und ist sich offenbar darüber nicht im Klaren, dass nach den vorherigen Anträgen in Köln der weitere Antrag in München ganz klarer Rechtsmissbrauch ist.
Auf Grund genau solcher, sicherlich nicht nur auf mich geradezu idiotisch wirkenden Vielfachklagen scheiterte schon vor Jahren ein gewisser "Dialerparasit" - und zwar mit Klagen gegen mich!
Das "Können" des "Rechtsanwalts" Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht":
Offensichtlich unwahres Vormachen:
Das stimmt aber nicht! Die Löschung erfolgte turnusmäßig in Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, speziell des als § 11d in den Rundfunkstaatsvertrag eingefügten Paragraphen "Telemedien", welcher insbesondere eine zeitliche Begrenzung der Aussendung von derartigen Beiträgen über die Webportale der Rundfunkanstalten gesetzlich fest schreibt.
Ich bin nur ein einfacher Schlosser und weiß das. Was ich aber nicht weiß ist ob der "Euroweb-Anwalt"(**) Jean Paul Bohne das nicht wusste oder nicht wissen wollte. Als Medienrechtler kommt er aber in beiden Fällen nicht in Frage, denn beides wäre schlicht blöd und zwar deshalb, weil der Anwalt den Mandant doch vor rechtlichen Nachteilen schützen soll. Hier käme auf Grund der völlig überzogenen Forderung (Entfernung des ganzen Beitrages) eine kostenintensive negative Feststellungsklage in Betracht. Und mit Blick auf die von der Euroweb gern sehr hoch angesetzten Streitwerte würde ich sagen, dieses (für einen Anwalt) geradezu idiotisch anmutende Verlangen nach dem Löschen eines ganzen Beitrages könnte auf Grund der Verfahrenskosten deren "Gewinn"-erwartungen ganz gewaltig senken. Ich frage mich nicht grundlos immer mehr wer in diesen Laden der Schreihälse Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, welcher nun nicht gerade von besonders fähigen Anwälten (Philipp Berger, Andreas Buchholz, Anne Sulmann, Benedikt Schönbrunn und Adrijana Blazevska bewegen sich auf ähnlichem Niveau) vertreten wird, tatsächlich noch 60 Mio Euro investierte. Da kann man auch das Fenster aufmachen und das Geld heraus schmeißen.
Anmerkungen:
*) von mir als hinreichend intelligent angesehene Ex-Kollegen haben die Kanzlei oder deren, teils mit hohen Schulden aus den deutschen Registern gelöschten und "nach Bulgarien verzogenen" Vorgängerorganisationen (Berger Law LLP, Kanzlei Berger Köln/Düsseldorf) längst verlassen - da kann der Herr Jean Paul Bohne gewiss nicht geltend machen, dass ich ihn als "übermäßig intelligent" ansehe.
**) Wer als "Rechtsverdreher" von Schwindlern nicht weiß, dass "eine stolze Anzahl von Verbraucherschutz-Bloggern" mir die eingegangenen Abmahnungen vermeintlichem und tatsächlichem Betrügerpacks schickt (natürlich nur, damit alle was zu lachen haben), und dann derart schwachmatischen Unfug rein schreibt, der hat als "Ansprechpartner im Medienrecht" gleich mehrfach versagt.
***) Das ist inzwischen durchaus so etwas wie ein Schimpfwort, denn "Euroweb-Anwalt" steht bei vielen auch für die notorische, ja schon pathologische Verletzung der zivilprozessualen Wahrheitspflicht.
"Gegen den von Ihnen verbreiteten WDR-Bericht „Teure Homepage" vom 21.02.2014 über unsere Mandantin liegen mehrere gerichtliche Beschlüsse vor, so einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 12.03.2014 - 28 O 91/14, einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 17.03.2014 - 28 O 93/14 und einstweilige Verfügung des Landgerichts München vom 19.03.2014 - 9 O 5019/14"Offensichtlicher Rechtsmissbrauch:
Ich frage mich gerade was den Mann reitet, hierdurch den Rechtsmissbrauch im Sinne des "Gerichtstourismus" der Euroweb zum Nachteil der eigenen Mandanten in die "Blogosphäre" zu tragen.(**) Es war ja zu erwarten, dass selbst das auch sonst und von zahlreichen anderen Gaunern in offener Missbrauchsabsicht angerufene LG Köln einen dritten Antrag der Euroweb wegen Rechtsmissbrauchs und fehlender Eilbedürftigkeit ablehnt statt diesen "lazy bis crazy" durchzuwinken. Das einschlägige und aktuelle BGH-Urteil I ZB 39/13 und I ZB 42/13 und die Entscheidung des OLG München, Az. 31 AR 232/09, AG Frankfurt "Ed Hardy", kennt er offenbar auch nicht und ist sich offenbar darüber nicht im Klaren, dass nach den vorherigen Anträgen in Köln der weitere Antrag in München ganz klarer Rechtsmissbrauch ist.
Auf Grund genau solcher, sicherlich nicht nur auf mich geradezu idiotisch wirkenden Vielfachklagen scheiterte schon vor Jahren ein gewisser "Dialerparasit" - und zwar mit Klagen gegen mich!
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| Bildschirmfoto: So wird Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht" präsentiert. (Und das war nicht am ersten April!) |
Das "Können" des "Rechtsanwalts" Jean Paul Bohne als "Ansprechpartner im Medienrecht":
"Sie werden hiermit aufgefordert, den von Ihnen unter der URL: vimeo.com/87338136 verbreiteten rechtswidrigen Bericht unverzüglich zu entfernen."... schreibt Jean Paul Bohne weiter. Offenbar ist er kein Könner im Medienrecht. Hätte er den nötigen anwaltlichen Sachverstand walten lassen, dann hätte Jean Paul Bohne die Forderung eingegrenzt und nicht derart rotzfrech und also vorsätzlich lügend den gesamten Bericht des WDR als "rechtswidrig" bezeichnet.
Offensichtlich unwahres Vormachen:
"Wir weisen darauf hin, dass der Bericht zwischenzeitlich von dem WDR nicht mehr online abrufbar gehalten wird."schreibt Jean Paul Bohne sodann ohne einen Absatz zu machen Für mich wird daraus ersichtlich, dass er damit vormachen will, dass der WDR den Bericht deshalb nicht mehr verbreitet weil die oben genannten einstweiligen Verfügungen ergingen.
Das stimmt aber nicht! Die Löschung erfolgte turnusmäßig in Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, speziell des als § 11d in den Rundfunkstaatsvertrag eingefügten Paragraphen "Telemedien", welcher insbesondere eine zeitliche Begrenzung der Aussendung von derartigen Beiträgen über die Webportale der Rundfunkanstalten gesetzlich fest schreibt.
Ich bin nur ein einfacher Schlosser und weiß das. Was ich aber nicht weiß ist ob der "Euroweb-Anwalt"(**) Jean Paul Bohne das nicht wusste oder nicht wissen wollte. Als Medienrechtler kommt er aber in beiden Fällen nicht in Frage, denn beides wäre schlicht blöd und zwar deshalb, weil der Anwalt den Mandant doch vor rechtlichen Nachteilen schützen soll. Hier käme auf Grund der völlig überzogenen Forderung (Entfernung des ganzen Beitrages) eine kostenintensive negative Feststellungsklage in Betracht. Und mit Blick auf die von der Euroweb gern sehr hoch angesetzten Streitwerte würde ich sagen, dieses (für einen Anwalt) geradezu idiotisch anmutende Verlangen nach dem Löschen eines ganzen Beitrages könnte auf Grund der Verfahrenskosten deren "Gewinn"-erwartungen ganz gewaltig senken. Ich frage mich nicht grundlos immer mehr wer in diesen Laden der Schreihälse Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, welcher nun nicht gerade von besonders fähigen Anwälten (Philipp Berger, Andreas Buchholz, Anne Sulmann, Benedikt Schönbrunn und Adrijana Blazevska bewegen sich auf ähnlichem Niveau) vertreten wird, tatsächlich noch 60 Mio Euro investierte. Da kann man auch das Fenster aufmachen und das Geld heraus schmeißen.
Anmerkungen:
*) von mir als hinreichend intelligent angesehene Ex-Kollegen haben die Kanzlei oder deren, teils mit hohen Schulden aus den deutschen Registern gelöschten und "nach Bulgarien verzogenen" Vorgängerorganisationen (Berger Law LLP, Kanzlei Berger Köln/Düsseldorf) längst verlassen - da kann der Herr Jean Paul Bohne gewiss nicht geltend machen, dass ich ihn als "übermäßig intelligent" ansehe.
**) Wer als "Rechtsverdreher" von Schwindlern nicht weiß, dass "eine stolze Anzahl von Verbraucherschutz-Bloggern" mir die eingegangenen Abmahnungen vermeintlichem und tatsächlichem Betrügerpacks schickt (natürlich nur, damit alle was zu lachen haben), und dann derart schwachmatischen Unfug rein schreibt, der hat als "Ansprechpartner im Medienrecht" gleich mehrfach versagt.
***) Das ist inzwischen durchaus so etwas wie ein Schimpfwort, denn "Euroweb-Anwalt" steht bei vielen auch für die notorische, ja schon pathologische Verletzung der zivilprozessualen Wahrheitspflicht.
18.03.2013
Guten Morgen, Philipp Berger und Andreas Buchholz!
"Egal ob Sie beratende Unterstützung bei der Veröffentlichung von Pressetexten oder der Umsetzung eines ordnungsgemäßen Impressums benötigen, unsere Rechtsanwälte von der BERGER LAW LLP in Düsseldorf unterstützen Sie mit Fachwissen und kompetenter Beratung"Dem Herrn "Ligitation-PR" Philipp Berger von der Berger-Law-LLP dürfte heute morgen aufgefallen sein, dass der Kanzlei (m)ein Gegendarstellungsverlangen schriftlich zuging.
Ich bin ja nun gespannt, ob die eingetragenen Partner Philipp Berger und Andreas Buchholz vom angestellten (und wie mir scheint: reichlich unerfahrenen) "Ansprechpartner im Presserecht" Jean-Paul-Bohne richtig beraten werden oder ob diese einer Beratung überhaupt (noch) zugänglich sind.
Im Übrigen bisher habe ich immer geglaubt, der Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sei kein guter Anwalt gewesen. Nach den mir bekannt gewordenen Schlechtleistungen des Philipp Berger steht zumindest fest:
Von Gravenreuths Position aus gab es durchaus einiges an 'Luft nach unten'.
Natürlich nur bis zu dessen Beerdigung. Das Verhalten der Kanzlei Berger Law LLP lässt im Übrigen darauf schließen, dass die Arbeitsplätze der Düsseldorfer Gerichtsvollzieher in Zukunft etwas sicherer sind.
Packen wir es also an: Durchgesetzt wird die Gegendarstellung auf dem Weg der einstweiligen Verfügung.
22.02.2013
Euroweb-Kanzlei Berger-Law LLP mit bedenklicher Werbeaussage
Philipp Karl Berger von der Berger Law LLP (Düsseldorf) hat aber vor dem BGH eine je nach Parteisicht komische oder halt traurige Figur gemacht - statt das "Verfahren zu prägen" wie er lautschreierisch kolportiert.
Fest steht, der Schreihals aus dem Dorfe Niederkrüchten hat keine BGH-Zulassung, so dass die Euroweb und die Webstyle - um diese Firmen geht es wohl in den lauthals postulierten "über 10.000 Gerichtsverfahren" - deshalb in zehn letztendlich verlorenen Verfahren vor dem BGH von einem Dr. Nasall vertreten wurde. Letzterer kann übrigens nichts dafür. Aber das SUPER-EGO-PAKET namens Philipp Berger fiept wie die mit viel zu viel Koks beheizte Dampfpfeiffe von Käpt'n Blaubär herum, dass SEINE GEILE KANZLEI die "Verfahren bis hin zum BGH präge".
Was wohl der Leser unter "prägen" versteht?
Richtig: Dass die Kanzlei auch selbst - und ohne die kostenverursachende Beauftragung eines weiteren Anwaltes bis zum BGH vertreten könne. Was ja nicht der Fall ist. Der Satz ist das Äquivalent einer "Mogelpackung".
Und anders als der feine, nur beim Lügen grobe und aus seiner ganz eigenen Sicht gewiss "höchst ehrliche" und Vorwürfen (die darauf hinauslaufen, dass er gar so etwas wie ein "verlogenes Exemplar der Gattung Rechtsanwalt" sei) höchst empfindsam gegenüberstehende Herr Philipp Berger gerne mal öffentlich vorsätzlich unwahr vormacht, waren diese von der Berger LAW LLP gerade nicht "geprägten" Entscheidungen auch nicht positiv für die Euroweb, die Webstyle und auch nicht diesen Herrn "Rechtsanwalt" Berger.
Mit der obigen Aussage begibt sich die Kanzlei Berger Law LLP jedenfalls in die Gefahr von einem Rechtsanwalt böse abgemahnt und im Falle eines Nichteinlenkens auch verurteilt zu werden - und sich dabei bis auf die Knochen zu blamieren. Denn angeblich gibt es in der Kanzlei gleich 3 "Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht":
Neben dem mir als "gar großfressig" erscheinenden Herrn Philipp Berger selbst werden auf der Webseite die Angestellten Anne Sulmann und Jean Paul Bohne als solche beworben. Vergleicht man das mit der heiklen Aussage, dann könnte man denken, dass entweder alle drei nicht wirklich überragendes davon verstehen oder aber das die beiden Angestellten den in der Frage "passiv-beratungsverweigernden" Chef nicht überzeugen konnten.
Fest steht, der Schreihals aus dem Dorfe Niederkrüchten hat keine BGH-Zulassung, so dass die Euroweb und die Webstyle - um diese Firmen geht es wohl in den lauthals postulierten "über 10.000 Gerichtsverfahren" - deshalb in zehn letztendlich verlorenen Verfahren vor dem BGH von einem Dr. Nasall vertreten wurde. Letzterer kann übrigens nichts dafür. Aber das SUPER-EGO-PAKET namens Philipp Berger fiept wie die mit viel zu viel Koks beheizte Dampfpfeiffe von Käpt'n Blaubär herum, dass SEINE GEILE KANZLEI die "Verfahren bis hin zum BGH präge".
Was wohl der Leser unter "prägen" versteht?
Richtig: Dass die Kanzlei auch selbst - und ohne die kostenverursachende Beauftragung eines weiteren Anwaltes bis zum BGH vertreten könne. Was ja nicht der Fall ist. Der Satz ist das Äquivalent einer "Mogelpackung".
Und anders als der feine, nur beim Lügen grobe und aus seiner ganz eigenen Sicht gewiss "höchst ehrliche" und Vorwürfen (die darauf hinauslaufen, dass er gar so etwas wie ein "verlogenes Exemplar der Gattung Rechtsanwalt" sei) höchst empfindsam gegenüberstehende Herr Philipp Berger gerne mal öffentlich vorsätzlich unwahr vormacht, waren diese von der Berger LAW LLP gerade nicht "geprägten" Entscheidungen auch nicht positiv für die Euroweb, die Webstyle und auch nicht diesen Herrn "Rechtsanwalt" Berger.
Mit der obigen Aussage begibt sich die Kanzlei Berger Law LLP jedenfalls in die Gefahr von einem Rechtsanwalt böse abgemahnt und im Falle eines Nichteinlenkens auch verurteilt zu werden - und sich dabei bis auf die Knochen zu blamieren. Denn angeblich gibt es in der Kanzlei gleich 3 "Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht":
Neben dem mir als "gar großfressig" erscheinenden Herrn Philipp Berger selbst werden auf der Webseite die Angestellten Anne Sulmann und Jean Paul Bohne als solche beworben. Vergleicht man das mit der heiklen Aussage, dann könnte man denken, dass entweder alle drei nicht wirklich überragendes davon verstehen oder aber das die beiden Angestellten den in der Frage "passiv-beratungsverweigernden" Chef nicht überzeugen konnten.
21.01.2013
Ich fühle mich gebauchpinselt - oder nicht
Eine Rechtsanwältin aus dem Süden Deutschlands erhielt dieser Tage wegen eines eher harmlosen Artikels eine (aus meiner Sicht: vorwitzige und "negative Feststellungsklagen" geradezu provozierende) Abmahnung von der Düsseldorfer Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb.
Mit dem Vorgang befasst ist nur der angestellte "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne. Von der geradezu durchschlagenden "Wirkung" der in wohl tagelanger Arbeit erstellten Abmahnungen dieses mit Äußerungsrecht befassten Herrn kann sich jeder überzeugen. 8-)
Um mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten, kümmert sich aber sonst der Niederkrüchtener Kanzleichef Philipp Berger selbst! Das könnte man als Ehre ansehen. Doch der Jurist Philipp (Karl) Berger, der von sich mannigfaltige Erfahrungen und Spezialisierungen gerade auch im Äußerungsrecht (eine seiner Spezialisierungen ist tatsächlich öffentliches Verleumden) behauptet, und schon kurz nach der Zulassung, also nahezu "erfahrungsfrei", Partner der praktisch Euroweb-eigenen Kanzlei wurde, macht sowohl sachliche als auch fachliche Fehler, die ziemlich schwer wiegen und teuer werden.
Da muss ich mir doch noch mal sehr genau überlegen, ob das wirklich eine Ehre ist oder ob man mich in der Kanzlei als minderwertigen Gegner ansieht und nur deshalb nur den gar laut "bellenden" Philipp Berger auf mich loslässt.
Ganz allgemein gilt:
Mit dem Vorgang befasst ist nur der angestellte "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne. Von der geradezu durchschlagenden "Wirkung" der in wohl tagelanger Arbeit erstellten Abmahnungen dieses mit Äußerungsrecht befassten Herrn kann sich jeder überzeugen. 8-)
Um mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten, kümmert sich aber sonst der Niederkrüchtener Kanzleichef Philipp Berger selbst! Das könnte man als Ehre ansehen. Doch der Jurist Philipp (Karl) Berger, der von sich mannigfaltige Erfahrungen und Spezialisierungen gerade auch im Äußerungsrecht (eine seiner Spezialisierungen ist tatsächlich öffentliches Verleumden) behauptet, und schon kurz nach der Zulassung, also nahezu "erfahrungsfrei", Partner der praktisch Euroweb-eigenen Kanzlei wurde, macht sowohl sachliche als auch fachliche Fehler, die ziemlich schwer wiegen und teuer werden.
Da muss ich mir doch noch mal sehr genau überlegen, ob das wirklich eine Ehre ist oder ob man mich in der Kanzlei als minderwertigen Gegner ansieht und nur deshalb nur den gar laut "bellenden" Philipp Berger auf mich loslässt.
Ganz allgemein gilt:
"Kläffern" fehlt es
(so auch das Sprichwort)
am "Biss".
(so auch das Sprichwort)
am "Biss".
19.01.2013
Euroweb nach großer Fresse abgewatscht
Das Landgericht Berlin hat der Euroweb Internet GmbH durch Beschluss vom 8. Mai 2012 verboten, über die bundesweit bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) die Verleumdung zu verbreiten, dass diese damit werben würden, dass beide Rechtsanwälte (ehemalige) Kunden der Euroweb vertreten würden und (angeblich unwahr) verbreiten würden, dass deren Mandanten die Verträge beenden könnten ohne dass den Ex-Kunden Kosten entstehen würden, was, wie die Euroweb vorsätzlich unwahr verbreitete, nicht stimme, da die beworbene unentgeltliche Beendigung der Verträge nicht eintrete.
Im Antrag wurde dargestellt und durch Urteile glaubhaft gemacht, dass entgegen der vorsätzlich und bewusst unwahren Behauptung der Euroweb sehr wohl die unentgeltliche Beendigung in einer Vielzahl von Fällen eingetreten ist. Mit der Lüge wollte die Euroweb (1.) kündigungswillige Kunden verunsichern und (2.) den Ruf der beiden Anwälte in den Dreck ziehen.
Die erste Aufgabe hat inzwischen die Düsseldorfer Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz übernommen (die auch die Euroweb vertrat und zur Vermeidung einer Hauptsacheklage eine Abschlußerklärung abgab, wodurch die folgende einstweilige Verfügung dauerhaft Rechtskraft hat). Den zweiten, den Verleumderpart übernimmt seit Erlass der Verfügung eine angebliche Gerichtsreporterin "Gisela Mertens", die unter falschen Namen und aus dem Netz, also den Räumen der Berger Law LLP heraus und ganz gewiss nicht zufällig seit dem Erlass der Verfügung insbesondere auch die bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) verleumdet und beleidigt. Diese Gisela ist, das steht also inzwischen fest, eine Sockenpuppe des "Lügners, Verleumders und Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten und handelt also auch im Interesse, wenn nicht sogar im Auftrag der Euroweb.
Und was die "ganz große Keule des Gesetzes" betrifft: Die will man nicht sehen. Insbesondere der in Leipzig bereits angeklagte Christoph Preuß scheint die darauf bezogenen Tatsachen nur noch durch eine Filzbrille zu sehen, deren formeller Name "Berger Law LLP" ist. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz verspricht ihm nämlich das selbe wie er durch die Euroweb/Webstyle/WAZ-Onlineservice-Drücker den Kunden: Das Blaue vom Himmel.
Vermutlich wird der Christoph Preuß erst in einem 9m² großem Wohnklo mit besonders gesicherter Tür wieder zur Realität finden und sich von den Herrn Berger und Buchholz nebst deren "Strafrechtlerin" Adrijana Blazevska "abgezockt und allein gelassen" fühlen.
Im Antrag wurde dargestellt und durch Urteile glaubhaft gemacht, dass entgegen der vorsätzlich und bewusst unwahren Behauptung der Euroweb sehr wohl die unentgeltliche Beendigung in einer Vielzahl von Fällen eingetreten ist. Mit der Lüge wollte die Euroweb (1.) kündigungswillige Kunden verunsichern und (2.) den Ruf der beiden Anwälte in den Dreck ziehen.
Die erste Aufgabe hat inzwischen die Düsseldorfer Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz übernommen (die auch die Euroweb vertrat und zur Vermeidung einer Hauptsacheklage eine Abschlußerklärung abgab, wodurch die folgende einstweilige Verfügung dauerhaft Rechtskraft hat). Den zweiten, den Verleumderpart übernimmt seit Erlass der Verfügung eine angebliche Gerichtsreporterin "Gisela Mertens", die unter falschen Namen und aus dem Netz, also den Räumen der Berger Law LLP heraus und ganz gewiss nicht zufällig seit dem Erlass der Verfügung insbesondere auch die bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) verleumdet und beleidigt. Diese Gisela ist, das steht also inzwischen fest, eine Sockenpuppe des "Lügners, Verleumders und Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten und handelt also auch im Interesse, wenn nicht sogar im Auftrag der Euroweb.
Die "Watsche" (Landgericht Berlin, 08.05.2012, 27 O 281/12)
berichtet Rechtsanwalt Stefan Richter - dem ich nur darin nicht folge, dass die geistigen Fürze des Philipp Berger auf der Webseite der Berger Law LLP "juristisch" oder auch nur "sonstwie" anspruchsvoller seien als das Gewäsch und die dreisten Werbelügen der Euroweb."Dass nun ausgerechnet die wegen rechtswidriger Vertriebsmethoden bundesweit berüchtigte Euroweb Internet GmbH behauptet, die gegen sie arbeitenden Anwälte würden auf unseriöse Weise um Mandanten werben, erscheint nur auf den ersten Blick bemerkenswert.
Letztlich spielt man seit Jahren in Düsseldorf die Unschuld vom Lande und lässt seine Vertriebler auch weiterhin allerlei aufgeblasene Geschichten verkünden, um Kunden in die teuren Internet-Systemverträge zu schwatzen.
Juristisch anspruchsvollere Propaganda für die Interessen der Euroweb Internet GmbH kommt derweil von der geschäftlich offenbar seit Jahren eng verbundenen Rechtsanwaltskanzlei Berger, billige Jubelmeldungen pro Euroweb und glatte Hetze gegen deren Kritiker hingegen von faktisch anonymen blogs wie dem der "Gerichtsreporterin Gisela" (das dortige Impressum lautet derzeit auf "Günter Werner Doerr" also den Namen, den der verstorbene Münchener Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth trug unter Angabe einer Adresse in Südafrika), auf deren Seite auch der unvoreingenommenste Beobachter wohl sich des Verdachts nicht wird erwehren können, ein buntes Sockenpuppentheater aufgeführt zu bekommen.
Es zeigt sich hier letztlich ein Geschäftsgebaren, das dem anderer skrupelloser Geschäftemacher ähnelt: Wütende Kunden, heftige Kritik in diversen Medien und auch von Gerichten bundesweit, wen juckts? Frech kommt weiter! Solange nicht endlich mal die ganz große Keule des Gesetzes kommt, macht man einstweilen einfach immer weiter, als sei nichts geschehen."
Und was die "ganz große Keule des Gesetzes" betrifft: Die will man nicht sehen. Insbesondere der in Leipzig bereits angeklagte Christoph Preuß scheint die darauf bezogenen Tatsachen nur noch durch eine Filzbrille zu sehen, deren formeller Name "Berger Law LLP" ist. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz verspricht ihm nämlich das selbe wie er durch die Euroweb/Webstyle/WAZ-Onlineservice-Drücker den Kunden: Das Blaue vom Himmel.
Vermutlich wird der Christoph Preuß erst in einem 9m² großem Wohnklo mit besonders gesicherter Tür wieder zur Realität finden und sich von den Herrn Berger und Buchholz nebst deren "Strafrechtlerin" Adrijana Blazevska "abgezockt und allein gelassen" fühlen.
31.10.2012
Über Anwälte, deren Berufsausübung und Bedrohungen
Über Anwälte, deren Berufsausübung
"Als Verteidiger solidarisiere ich mich weder mit dem Mandanten noch mit der Tat, die ihm vorgeworfen wird, sondern ich nehme engagiert seine Interessen in einem justizförmigen Verfahren wahr, indem ich darauf achte, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn ihm (oder ihr) ein schuldhaftes Verfahren auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann."Das genau ist der Job eines Anwaltes und ich bin mit Sicherheit einer von denen, die es als abartig empfinden, wenn ein Anwalt wegen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bedroht wird. Ich denke der Fall Jörg Kachelmann hat als ein Beispiel jedem klar gemacht, dass es notwendig und richtig ist wenn auch vermeintliche Vergewaltiger einen Verteidiger haben. Dann kann es aber kaum richtig sein, diesen zu bedrohen. Es ist sogar idiotisch. Das weiß jemand wie ich, der unter einem totalitärem Regime auch mal das eine oder andere von der Praxis gehört hat, die Verteidiger nicht zu beeinflussen, denen aber Vorschläge bezüglich des eigenen Fortkommens und des der nächsten 3 Generationen zu machen - damit diese im Prozess nicht etwa schwierige Fragen stellen.
Quelle: Rainer Pohlen, strafblog.de
Die Gegenvorstellung: Berger Law LLP
Was ich aber hinsichtlich der Berufsausübung des Anwaltsberufes als abartig empfinde, das ist wenn ein "Rechtsanwalt" als integraler Bestandteil eines höchst fragwürdigen und insgesamt mafiös anmutenden Firmenkonklomerates agiert - wie es im Falle der Kanzlei Berger Law LLP für die Partner der Kanzlei und die Euroweb Internet GmbH zutrifft.
Unbestreitbar trifft für die Düsseldorfer Kanzlei Berger Law LLP folgendes zu:
- Der ehemalige Partner Amin el Gendi ist Mitbegründer der Kanzlei Berger Law LLP und der Euroweb Internet GmbH. Die Kanzlei Berger & El Gendi - Vorläuferorganisation der Berger Law LLP wurde speziell für die Zwecke der Euroweb gegründet.
- Dieser Amin El Gendi hat genau die Vertriebshandbücher und Handlungsanweisungen geschrieben durch welche die Euroweb Internet GmbH in Verruf geraten ist und die zu zahlreichen, für die Euroweb negativen Urteilen wegen arglistiger Täuschung sowie zu der noch immer aktuellen Anklage wegen Betruges gegen Christoph Preuß in Leipzig führten. Amin El Gendi war bis Mitte 2012 Partner der Kanzlei Berger Law LLP. Das wurde der Öffentlichkeit - und den Gerichten - mit Absicht und Bedacht verschwiegen.
- Philipp Berger, dessen Name die Kanzlei trägt ist "Partner" und also Mitgeschäftsführer der Berger Law LLP. Er kann nicht bestreiten, dass er sich mit seiner Berichterstattung auf dem Kanzleiblog außerhalb der Pflichten eines Anwaltes bewegt. Mit dieser "Berichterstattung" - die darüber hinaus in vielen Fällen vorsätzlich unwahr war und/oder ist - engagiert sich Philipp Berger also außerhalb des Berufes für die Euroweb Internet GmbH.
- Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen Gerichte zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
- Philipp Berger hat nachweislich wissentlich und vorsätzlich in mehreren Fällen die Öffentlichkeit zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH belogen.
- Die besonders abseitige Handlungsweise des Philipp Berger kommt zu Tage wenn man in seinen "Berichten" nachliest wie er Gegner der Euroweb Internet GmbH herabwürdigt. Das betrifft nicht nur mich oder Opfer der fragwürdigen Vertriebspraxis der Euroweb Internet GmbH, die von Philipp Berger und der Euroweb Internet GmbH auch schon mal dreist als Lügner diffamiert und/oder (in einem abscheulichen Machwerk der Euroweb) mit sexuellen Anspielungen beleidigt werden, sondern auch Rechtsanwälte welche die Gegner vertreten. Da der Philipp Berger hierbei den Namen der Mandantin Euroweb Internet GmbH oder deren Töchter stets nennt ist vollkommen klar, dass diese diese abseitige und jedem anständigen Rechtsanwalt widerwärtige "Berichterstattung" im Auftrag der Euroweb Internet GmbH erfolgt.
- Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage, weil dieser einen Euroweb-Zeuge "briefte" während 150m entfernt sein Partner Andreas Buchholz den Prozess vor dem OLG führte. Es ging - was sonst - um ein Verfahren der Euroweb Internet GmbH. Erwischt wurde der Anwalt von zwei Richterinnen. Eine von denen wurde hier von einem von den beiden Euroweb/Berger-freundlichen und stets über einen Anonymisierungsdienst tätigen "Kommentatoren" prompt als "Frau-Stasi-Richterin" bezeichnet.
- Auch die beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen im Blog "Gerichtsreporterin" werden definitiv aus den Räumen der Kanzlei Berger Law LLP heraus verbreitet. Hinzu kommt, dass diese "Gerichtsreporterin" offenbar Zugriff auf internes Wissen der Kanzlei hat, denn diese kennt den Gegnern noch nicht einmal zugestellte Dokumente. Auch aus Äußerungen im Blog selbst folgt (wenn man diese mit Tatsachen zusammenbringt) dass der Blog von einer Sabine Meuter, welche offenbar auch als Pressesprecherin der Kanzlei Berger Law LLP tätig ist, geführt wird. Es ist nicht glaubbar, dass der Philipp Berger damit nichts zu tun hat, wie er bereits mehrfach (sinngemäß) behauptete. Dann hätte er seine Kanzlei nämlich nicht im Griff und stünde - mit allem Verlaub - ziemlich blöd da.
Über Bedrohungen
Das hier war heute in meinem Briefkasten:
Die Kassler Staatsanwaltschaft zu involvieren macht keinen Sinn. Die hat seit dem Konflikt zwischen mir und dem von dieser gar sehr verehrten - aber kriminellen - "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (in dem dieser zu Recht extreme Voreingenommenheit, Rechtsbeugung und Strafvereitlung vorgehalten habe) Wut auf mich und aus diesem niedrigen Beweggrund bisher noch jede Bestrafung eines jeden Kriminellen vereitelt der zu meinem Nachteil handelte. Ich habe der Staatsanwaltschaft Kassel angekündigt, dass ich diese nie wieder involvieren werde und ab sofort selbst für meine Sicherheit und Rechte sorge - das mache ich jetzt auch. Die Information der Öffentlichkeit gehört dazu.
Ich sage dazu nur eines: Es ist sehr viel besser diese Bedrohung wird - ebenso wie die Beleidigungen im Blog "gerichtsreporterin.w...com" der Kanzlei Berger Law LLP - nicht fortgesetzt und das angekündigte Handeln in keinerlei Weise real.
Meine Reaktion wird nämlich furchtbar sein und ich werde auf Folgen jeglicher Art keinerlei Rücksicht nehmen. Und ich werde so oder so keine Unschuldigen treffen.
Noch ein Nachtrag
Sollte Philipp Berger die Frechheit wagen, sich unter weiteren unwahren Behauptungen (vulgus: Lügen) über diesen Artikel zu beschweren oder sich durch den Kanzleiangestellten Jean-Paul Bohne eine solche lügnerische Beschwerde übermitteln lassen, dann werde ich eine negative Feststellungsklage anstrengen und mit dem Urteil "Düsseldorf, Niederkrüchten und das Internet tapezieren". Ich lasse mir von so abseitig und oft dumm agierenden Typen wie ihm nämlich nicht auf dem Kopf herumtanzen und ich kann seine Lügen vor den Gerichten, deren Absicht und seine niedrigen Motive - die außerhalb des Berufes eines Rechtsanwaltes liegen - belegen. Die der Öffentlichkeit gegenüber auch. Ich habe auch seine alten, gelöschten Artikel fein säuberlich gespeichert.
Es ist also sehr viel besser für ihn, er nimmt diesen Artikel hin - sonst bekommt er die Rechtmäßigkeit per Urteil bescheinigt!
22.09.2012
Philipp Berger will nicht geduzt werden
Da wo ich herkomme hat man sich üblicherweise geduzt. Als Ossi (dauerhaft) mit "sie" angeredet zu werden bedeutete, dass das Gegenüber sich nicht auf der gleichen Ebene sah. Entweder zwei darunter oder zwei darüber ... Ohne greifbaren Grund gesiezt zu werden wirkte befremdlich, ließ "Animositäten" vermuten.
Einer weinerlichen Beschwerde bei Google entnehme ich nun, dass der Wessi Philipp Berger nicht von mir gedutzt werden will. Das sei eine Beleidigung - so behauptet er.
Nun gut! Dann sieze ich den "sehr verkehrten Herrn Rechtsanwalt" Philipp Berger eben künftig:
Moralisch steht er ja ohnehin mindestens zwei Stufen unter mir, wie ich mit der Antwort auf die Beschwerde auch darstelle:
Am 21.09.2012 03:03, schrieb Das Google Team:
Ich habe noch etwas auszurichten:
Der Jean-Paul Bohne schrieb in der Beschwerde:
Ich weise diese Darstellung als eine der zahlreichen Lüge Ihres Mandanten Philipp Berger (Niederkrüchten), Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) zurück. Ich halte es für erbärmlich, dass der ganz eindeutig erwischte Philipp Berger hier in einer dreisten Weise versucht, sich aus den Tatsachen herauszulügen. Denn für den Blog "http://gerichtsreporterin.w....s.com" trägt er die Verantwortung: Der Blog wird aus seiner Kanzlei heraus und ganz eindeutig in seinem Auftrag geführt. Dieser "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist also für die Rechtsverstöße verantwortlich, er agiert auf eine verlogene und kriminelle Weise.
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Karikatur: "Philipp Berger kämpft mit wirklich allen Mitteln an der vordersten Front gegen die Geister, die er selbst rief."
Rechte: Gerichtszeichnerin Gisela Merde, Verlag: Group de Pipiweb
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Einer weinerlichen Beschwerde bei Google entnehme ich nun, dass der Wessi Philipp Berger nicht von mir gedutzt werden will. Das sei eine Beleidigung - so behauptet er.
Nun gut! Dann sieze ich den "sehr verkehrten Herrn Rechtsanwalt" Philipp Berger eben künftig:
Herr Philipp Berger: Sie gehören aus dem Beruf, aus dem Kreis der "Organe der Rechtspflege" mit "Schimpf und Schande" verstoßen. Ihr Verhalten ist verlogen. Sie meinen aus einer dummen Arroganz heraus jeden frei beleidigen und verleumden (lassen) zu können. Ihr Tun ist eines Anwaltes nicht würdig. Sie meinen andere zu treffen, entehren sich aber selbst durch den Betrieb der Webseite "gerichtsreporterin.w...s.com" - der ja nun nachweislich aus der Kanzlei heraus und mit Sicherheit auf Ihre Veranlassung hin erfolgt. Wer, wie Sie, aus solchen extremen geistigen Niederungen agiert oder agieren lässt, der ist auch dort. In den geistigen Niederungen - falls Ihnen auch das nicht klar ist.
Und ich halte Sie, Herr "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten - wegen der durch Ihren Willen und unter Ihrer Verantwortung (nicht nur) gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen - mit allem Recht der Welt für einen nichtsnutzigen und vor allem dummen Kriminellen!
Moralisch steht er ja ohnehin mindestens zwei Stufen unter mir, wie ich mit der Antwort auf die Beschwerde auch darstelle:
Es handelt sich um zulässige Meinungsäußerungen. Diese stehen vor dem Hintergrund, dass ich in dem Blog
http://gerichtsreporterin.w....s.com
der definitiv, also nachweislich von der Kanzlei des Herrn Philipp Berger betrieben wird, u.a. als
1.) homosexuell
2.) Alkoholiker
3.) "WAHNsinniger"
4.) Affe
5.) Schaumschläger
6.) Sozialhilfeempfänger
7.) Stalker
8.) Huhn
9.) auf Knien rutschender Bettler
e.t.c. p.p.
und beleidigt und verleumdet werde.
Daneben werden auch weitere Personen, insbesondere ein Tierarzt und Rechtsanwälte, die gegen die Euroweb Internet GmbH und die Kanzlei Berger vorgehen, verleumdet und beleidigt.
Der Herr Philipp Berger muss auf Grund seiner mit dem Betreiben des Blogs http://gerichtsreporterin.w...s.com getätigten Verfehlungen diese ganz offen an ihn adressierte Antwort auf seine Lügen, Verleumdungen und Beleidigungen hinnehmen.
Es handelt sich nicht um die Wiedergabe seiner Privatadresse, an der Adresse in Niederkrüchten betreibt der Herr Philipp Berger mindestens eine Firma, diese Adresse ist ins Handelsregister eingetragen wurden. Handelsregister Düsseldorf, HRB 67759
Die Art seiner Reaktion zeigt, dass der Artikel gerechtfertigt ist.
Der Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" enthält unwahre Angaben über dessen Betreiber:
http://gerichtsreporterin.w....s.com/impressum-2/
vers.
https://gerichtsreporterin.w....s.com/about/
Es gibt jedoch neben harten Indizien auch greifende Beweise für die Tatsache, dass Herr Berger den Blog führt oder führen lässt:
1.)
Ich habe dem Betreiber des Blogs "gerichtsreporterin.w....s.com" über die Kommentarfunktion am 6.9.2010 eine URL zukommen lassen, die ein nicht erratbares Geheimnis enthielt.
Genau diese URL mit dem nicht erratbares Geheimnis (eine ID) wurde ca. 30 Minuten später von der IP-Adresse 217.5.171.122 aus aufgerufen.
Diese IP gehört laut whois zum BERGER-LAW-LLP-DUESSELDORF-NET - und war mir vorher nicht einmal bekannt.
2.)
In dem Blog "gerichtsreporterin.w....s.com" werden Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht - und zwar am Tag der Zustellung bei Herrn Berger, die in Sachen zwischen mir und ihm ergingen, von denen Dritte außerhalb der Kanzlei auch gar keine Kenntnis haben.
3.)
a)
In der Kanzlei Berger ist eine Frau Sabine Meuters als Pessesprecherin tätig.
http://www.agentur-presse.de/memberlist.php?action=profile&id=2086
b)
Diese Frau Sabine Meuters veröffentlichte einst über einen Rockerprozess.
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1200001/Der-Rockerkrieg-im-Duisburger-Rotlichtviertel.html
c) Der oder die Betreiberin des Blogs "gerichtsreporteriin.w...s.com" behauptet, einst im Rockerbmilieu ermittelt zu haben.
http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/04/05/was-ist-los-bei-euroweb-eine-dusseldorfer-firma-muss-um-ihren-guten-ruf-kampfen/
d)
in dem Qelltext der
http://gerichtsreporterin.w....s.com/ finden sich mehrfach falsche Links zu PDF-Dokumenten die auf einen Ordner C:\Users\Sabine ... verweisen.
Herr Philipp Berger kann also nicht mehr bestreiten, dass der Blog http://gerichtsreporterin.w...s.com/ von seiner Kanzlei aus und auf seine Veranlassung hin betrieben wird. Damit gehen die darin gegen mich und Dritte geäußerten, wüsten Verleumdungen, Beleidigungen und Schmähungen auf sein Konto.
Er handelt also kriminell, der Vorwurf ist wahr und richtig, die darauf basierenden Meinungsäußerungen kann Herr Berger nicht verbieten lassen, allenfalls könnte ich mich nach einer Löschung seines Drecks zu einer Löschung überreden lassen.
Liste der beleidigenden/verleumdenden Artikel des Herrn Berger respektive seiner dazu unzweifelhaft beauftragten Angestellten Sabine Meuter:
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/18/die-tranen-des-j-r-uberall-ist-er-einschlagig-bekannt-bei-inpol-ist-er-zwischen-2006-und-2011-wegen-34-delikten-erfasst/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/16/immer-wieder-neue-wahn-bluten-j-r-macht-gegenuber-dem-landgericht-monchengladbach-einen-auf-clown/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/12/j-r-und-die-gitter-der-wahnsinnige-hat-sehnsucht-nach-knast-luft-erst-mal-aber-steht-die-pfandung-von-internetdomains-an/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/09/j-r-als-tanzer-und-hexer-die-grose-blamage-fur-den-wahnsinnigen-nimmt-kein-ende-schon-wieder-wird-es-nichts-mit-prozesskostenhilfe/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/05/wie-sich-j-r-durchs-leben-schlagt-der-wahnsinnige-sucht-derzeit-dringend-einen-gratis-fur-ihn-tatig-werdenden-anwalt/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/09/01/nebelkerzen-luftballons-und-einen-doktortitel-fur-t-t-gibt-demnachst-diverse-geburtstagsprasente-j-r-unterliegt-schon-wieder-vor-gericht/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/29/alles-hat-ein-ende-j-r-und-t-t-mussen-beim-posten-uber-euroweb-und-die-kanzlei-berger-besser-obacht-geben-gisela-ist-nicht-sabine/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/22/blonder-engel-ein-thriller-der-tierarzt-und-der-wahnsinnige-schwadronieren-uber-ihre-gisela-vision-achtung-stalking-ist-strafbar/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/18/j-r-wunscht-sich-das-lied-vom-tod-ist-der-wahnsinnige-bald-seine-internet-domains-los/
- http://gerichtsreporterin.w...s.com/2012/08/15/nicht-nur-die-hitze-macht-j-r-zu-schaffen-der-wahnsinnige-kriegt-partout-keine-prozesskostenhilfe-eine-spritze-von-t-t-will-er-nicht/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/11/affe-und-schaumschlager-zugleich-j-r-der-wahnsinnige-will-einfach-keine-ruhe-geben-eine-niederlage-jagt-die-nachste/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/08/gutes-bloggen-will-gelernt-sein-selbst-anwalte-stolpern-mitunter-im-world-wide-web-manche-juristen-schicken-j-r-und-t-t-vor/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/04/schwarze-schafe-in-der-blogosphare-fur-t-t-und-j-r-lauft-es-uberhaupt-nicht-gut/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/08/01/badehose-ja-prozesskostenhilfe-nein-der-sommer-bringt-fur-j-r-nicht-nur-gutes/
- https://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/29/j-r-t-t-und-euroweb-wie-sich-zwei-mit-ihrem-posten-im-internet-selbst-das-leben-schwer-machen/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/25/zundeln-im-internet-kann-fatale-folgen-haben-wie-man-am-besten-nicht-bloggen-sollte-das-treiben-von-j-r-und-t-t-als-negativbeispiele/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/11/huhn-stalker-advokat-der-wahn-versetzt-j-r-in-unterschiedliche-rollen-keine-aussichten-auf-prozesskostenhilfe/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/07/03/j-r-unmittelbar-vor-dem-gipfel-des-wahn-wie-ein-auf-knien-durch-die-gegend-rutschender-bettler-justitia-tyrannisiert/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/09/uble-postings-dreiste-mails-und-stupide-anrufe-wie-bosewicht-j-r-seinen-wahn-mehr-und-mehr-auf-die-spitze-treibt/
- http://gerichtsreporterin.w....s.com/2012/06/02/euroweb-kanzlei-berger-und-prozesskostenhilfe-wie-bosewicht-j-r-die-justiz-auf-trab-halt/
Der von Herrn Berger durch Herrn Bohne beanstandete Artikel ist also nur die Gegenvorstellung zu seinen oder von ihm veranlassten Äußerungen. Er ist zulässig hart, zulässig polemisch, zulässig kritisierend.
Ich fordere Herrn Berger auf, binnen 5 Tagen schriftlich auf die erhobene Beschwerde zu verzichten, ansonsten werde ich negative Feststellungsklage einreichen. Den Drecksblog gerichtsreporterinw....s.com hat er auch zu löschen, dieser Herr "Rechtsanwalt"!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76
Am 21.09.2012 03:03, schrieb Das Google Team:
Wir wurden benachrichtigt, dass die folgenden Blogposts mutmaßlich Inhalte
umfassen, die möglicherweise die Rechte anderer Personen und die Gesetze
der Länder verletzen, in denen diese wohnhaft sind:
http://joerg-reinholz.blogspot.it/2012/09/ach-ah-herr-euroweb-berger.html
Die bei uns eingegangene Beschwerde ist angehängt.
Sollten wir nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen eine Antwort von
Ihnen erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie (a) die besagten Inhalte
entfernt haben oder aber (b) substantiiert darstellen, dass die behauptete
Rechtsverletzung nicht vorliegt, wird der beanstandete Blogpost entfernt
werden. Wir behalten uns vor, Ihre Korrespondenz an den Beschwerdeführer
weiterzuleiten.
Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung wenden Sie sich bitte an
einen Rechtsbeistand. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns
wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Team
Google Inc.
Legal Support
1600 Amphitheatre Parkway
Mountain View, CA 94043
USA
Ich habe noch etwas auszurichten:
Der Jean-Paul Bohne schrieb in der Beschwerde:
"Unser Mandant hat keinen Rechtsverstoß der vorgeworfenen Art und Weise begangen."Herr Jean-Paul Bohne!
Ich weise diese Darstellung als eine der zahlreichen Lüge Ihres Mandanten Philipp Berger (Niederkrüchten), Kanzlei Berger Law LLP (Düsseldorf) zurück. Ich halte es für erbärmlich, dass der ganz eindeutig erwischte Philipp Berger hier in einer dreisten Weise versucht, sich aus den Tatsachen herauszulügen. Denn für den Blog "http://gerichtsreporterin.w....s.com" trägt er die Verantwortung: Der Blog wird aus seiner Kanzlei heraus und ganz eindeutig in seinem Auftrag geführt. Dieser "Rechtsanwalt" Philipp Berger ist also für die Rechtsverstöße verantwortlich, er agiert auf eine verlogene und kriminelle Weise.
09.08.2012
Gegendarstellung
In dem Blog einer offenbar geisteskranken Person, die mich(!) ansonsten wahrheitswidrig als "WAHNsinnigen" und Alkoholiker darstellt, wird unwahr behauptet, die Anwälte Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und Stefan Musiol aus Nürnberg würden mich und einen Dritten "mit Informationen aus der Gerichtsszene" versorgen.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.
Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.
Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.
Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.
Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.
Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder beider Anwälte sei.
Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.
Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.
Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.
Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!
Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann. Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.
Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.
Richtig ist, dass ich Informationen vor allem von der Webseite der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) sowie der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) eines Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten und eines Andreas Buchholz weiterverarbeite, in dem ich dort getätigte, unzutreffende Behauptungen sowie vorsätzlich falsch erwirkte Eindrücke richtig stelle. Auch versorgt mich die die Kanzlei mit "Abmahnungen" und "Löschungsverlangen" bei denen sogar die Hühner lachen. Derzeit lassen die Herren Berger und Buchholz die belustigenden "Abmahnungen" und offensichtlich grundlosen "Löschungsverlangen" durch den im Presse- und Medienrecht weder besonders fähigen noch ausreichend erfahrenen Angestellten Jean-Paul Bohne unterzeichnen.
Richtig ist, das allenfalls ich die Herren Wachs, Musiol und andere ehrliche und angesehene Rechtsanwälte durch meine Veröffentlichungen mit Informationen versorge. Insbesondere haben weder die Herren Wachs und Musiol - und auch nicht der ebenfalls erwähnte Rechtsanwalt Stefan Richter - mir gegenüber je ein Wort, sei es schriftlich oder mündlich - zu konkreten Mandantenverhältnissen geäußert und auch sonst nicht das Berufsrecht verletzt in dem diese rechtswidrig über Verfahren geplaudert haben. Diesen falschen Eindruck will diese Person, die sich wahrheitswidrig "Gisela" nennt, aber offenbar erwecken.
Vielmehr ist wahr und richtig, dass die offensichtlich geisteskranke Person, welche die unwahren Behauptungen aufstellt und sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, offensichtlich Material entweder von der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) erhält. Dies geschieht durch eine Person aus der Firma oder der Kanzlei und soll offensichtlich auf diesem Weg und auf eine unzulässige Weise diese geisteskranke Person zu beleidigenden, unwahren, verleumderischen Berichten über mich und Dritte provozieren, eventuell diese Person zu diesen Berichten anhalten. Sehr wahrscheinlich wird diese geistig nicht unerheblich kranke Person dafür sogar bezahlt. Insoweit ist davon auszugehen, das die Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) oder der Kanzlei "Berger Law LLP" (Düsseldorf) diesbezüglich auch jegliche Legalität verlassen haben.
Die offensichtlich geisteskranke Person behauptet "Darüber sollen sich die Knechte in ihren Weblogs auslassen" und erweckt, soweit man das in deren Verfassung annehmen kann, vorsätzlich - und sehr wahrscheinlich auch im Auftrag der Euroweb und oder des Herrn Berger - den falschen Eindruck, die Rechtanwälte Thorsten Wachs und Stefan Musiol hätten mich mit einer Berichterstattung beauftragt.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts erklären.
Inbesondere ist auch die Behauptung des "Gisela" unwahr, dass ich ein Knecht eines der beiden Anwälte oder beider Anwälte sei.
Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, ich würde Vertragsstrafen zahlen müssen.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht, schon mangels eines zwischen mir und der Euroweb Internet GmbH, deren Tochter- und Schwesterfirmen oder der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bestehenden Vertrages kann gar keine Vertragsstrafe fällig werden. Für Dritte kann ich hierzu nichts erklären.
Die offenbar geisteskranke Person behauptet weiterhin, die vorgenannten Rechtsanwälte Wachs, Musiol ließen mich als „juristischen Berater“ gewähren.
Ich erkläre: Soweit das meine Person betrifft stimmt auch das nicht. Für Dritte kann ich nichts dazu erklären.
Richtig ist: Soweit ich die Kanzlei Berger Law LLP, zu der angeblich mindestens drei (3) "Ansprechpartner im Medienrecht" gehören sowie die von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH auf dem Gebiet des Medienrechts und (nur die Kanzlei) sogar hinsichtlich des Berufsrechtes öffentlich juristisch berate, erfolgt das ohne einen Auftrag, jedenfalls keines Auftrages der vorgenannten Rechtsanwälte Wachs oder Musiol. Beauftragt fühle ich mich allenfalls durch die Kanzlei Berger Law LLP, welche mir immer wieder durch Schreiben aber auch durch Veröffentlichungen demonstriert, dass diese - bei aller öffentlich demonstrierten Großfressigkeit - die juristische Nachhilfe eines Schlossers aus dem Osten dringend nötig hat.
Bei der öffentlich durchgeführten "Beratung" der Kanzlei Berger Law LLP, sowie der von dieser vertretenen Euroweb Internet GmbH handelt es sich um eine Tätigkeit, die ich nicht aus wirtschaftlichen Gründen ausführe, sondern weil ich dabei ein gewisses Vergnügen empfinde!
Vorsorglich: Ich habe nicht "der" mit "des" verwechselt. Ich habe absichtlich "des Gisela" geschrieben, weil diese Person, die sich "Gerichtsreporterin Gisela M." nennt, nicht nur geisteskrank ist sondern auch mit falschen Name agiert, mutmaßlich also auch ein Mann sein kann. Wenn das zutrifft, dann ist es eine außergewöhnlich feige Person, von der man volkstümlich sagt, diese habe keine "Eier". Und zwar um deren Charaktereigenschaften so bildhaft zu umfassen. Das im Genitiv gebrauchte "des Gisela" ist deshalb angemessen.
Das kann ich wohl guten Gewissens auch für den Dritten erklären.
07.08.2012
Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2
Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre",
wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-,
Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise
gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen
Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie
begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen
Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:
Jetzt: Teil 2
Allerwertester Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,
Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:
Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen und
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
2.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/euroweb-waz-das-joint-venture-oder.html
verbreitet der Blogger die -unwahre- Tatsachenbehauptung, unsere Mandantin unterhalte gesetzeswidrige Beziehungen zu einem anderen Unternehmen, und zwar in Form einer „mafiösen Zusammenarbeit“. Dies wird mit der Absicht veröffentlicht, um unsere Mandantin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird verletzt.
Die Textstelle lautet korrekt:
"Das dies alles den Eindruck einer mafiösen Zusammenarbeit macht kann und muss man hinsichtlich der sich häufenden Urteile wegen arglistiger Täuschung - mithin Betruges - zum Nachteil der Euroweb und deren Töchtern annehmen."Herr Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), von der Kanzlei Berger GbR, falls da ein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde, war es ein Reinfall, denn dann hat das Gericht abgelehnt, weil dieses eine klassische Meinungsäußerung ist.
Falls da aber kein Antrag auf den Erlass einer Verfügung gestellt wurde war es pures Stalking.
Ein negative Feststellungsklage könnte Ihren Mandanten Kosten aus einem Streitwert von 100.000 Euro bescheren. Soll ich den Auftrag ausschreiben oder einfach meinem tausend mal besseren Stammanwalt mal machen lassen? Ich habe ja bereits geantwortet und Sie zur Rücknahme aufgefordert - und doch Sie haben in mafiöser Einigkeit das "Gesetz der Umerta" befolgt - namentlich geschwiegen.
Auch hier gilt:
Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten
- in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt,
dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist.
Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger
haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen!
Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren
Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul
Pierre").
Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 1
Ein Jean-Paul Bohne, laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre", wird von der Anstaltskanzlei Berger als Ansprechpartner im Medien-, Presse- und Äußerungsrecht angepriesen. Seine Abmahnungen und Hinweise gemäß § 10 TMG taugen vor allem dazu, seine Mandanten erfolgreichen Klagen der Gegner auszusetzen. Das werde ich in einer Artikelserie begründen, die ich in Form öffentlicher Antworten auf seinen seriellen Unsinn in einer Serie von "Anwaltsschreiben" formuliere:
Heute: Teil 1
Allerwertester Jean-Paul Bohne von der Berger Law LLP in Düsseldorf,
Aus Ihrer Abmahnung vom 23.4.2012, versendet am 24.4.2012 (damit auch Sie es zuordnen können soll man das Aktenzeichen ZR 3110/12 stets angeben) zitiere ich wie folgt:
Folgende Äußerungen sind aus den vorbenannten Gründen undJetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:
Gesetzesbestimmungen rechtswidrig und daher zu entfernen:
1.
Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
„dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“
„die von diesen getäuschten“
„Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten"
sind Merkmale des Betruges“
„offenkundigen Beschiss“
unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen. Der Blogger kann wohl kaum behaupten, gerichtliche Entscheidungen vorweisen zu können, die unseren Mandanten, und zwar persönlich, des Betruges schuldig befunden haben.
Hätte das dumme Gelaber auch nur für 10 Cent Substanz, dann hätte Ihr "lieber Rechtsanwalt" Philipp Berger eine einstweilige Verfügung bekommen. Hat er aber nicht, wahrscheinlich nicht mal beantragt, denn die Abmahnung ist so dämlich, dass die auf den Gerichtstreppen als Witz gehandelt wird.
Die Stelle „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich
angegangenen täuschen“ lautet vollständig:
Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen.Wie dumm oder aber böswillig muss ein studierter Jurist sein, der diese klipp und klar als Meinung geäußerte Meinung angreift? Also: Wie dumm oder böswillig sind Sie - und der Herr Preuß von der Euroweb nebst dem Herrn Berger, die Sie als "Ansprechpartner im Medienrecht" vertreten?
Machen Sie bloß den Hals auf und äußern Sie die falsche Worte, dann hole ich mir sofort die negative Feststellung. Der Lieblingsstreitwert von Ihrem Chef Berger liegt doch bei 75.000 Euro? Dann sollten schon mal mindestens 5000 Ocken für Gerichtskosten geplant werden. Doch dabei bleibt es nicht:
Die Textstelle „die von diesen getäuschten“ findet sich in:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."Jetzt passen Sie mal auf, Sie Jurist:
Für die erste Täuschung durch die Euroweb habe ich viele Urteile. Und ich habe eine schöne Sammlung dieser "Berichte" des Philipp Berger - darunter solcher in denen der Mann falsch vormacht, täuscht - teilweise sogar offensichtlich lügt. Die Zusammenarbeit Euroweb + Berger, also die zielbewusste Täuschung des Publikums durch die Kanzlei, ist so naheliegend, dass es viel mehr als einer einfachen Rechtsbeugung bedarf um das durchzubekommen. So kriminell ist kein Richter. Nicht mal in Köln, Hamburg, Berlin oder Mönchengladbach!
Die Textstelle: „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ bedarf keiner Diskussion, Sie Rechtsanwalt! Sie bekommen von mir kostenlos einen Einführungskurs in die Merkmale des Betruges nach § 263 StGB und wagen es sich, sich darüber namens Ihrer Mandanten zu beklagen?
Aber Sie, der Herr Preuß und der Herr Berger haben ja die einstweilige Verfügung nicht bekommen - oder nicht mal beantragt. Nur gedroht... Jetzt droh ich mal: Mit einer Feststellungsklage.
Die Textstelle: „offenkundigen Beschiss“
... führt mich zu folgenden 4 Fragen:
- "Was wollen Sie?"
- "Sind Sie wirklich Jurist?"
- "Wissen Sie eigentlich was eine 'negative Feststellungsklage' ist?"
- "Wissen Sie denn auch schon, was Sie mich mal können?"
Mein Rat an Jean-Paul Bohne:
Suchen Sie sich einen Job, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre"), in dem Dritte solchen Schwachfug aus Ihrer Feder nicht lesen müssen, den Sie allen Ernstes als "Beschwerde gemäß § 10 TMG" bezeichnen - Sie "Ansprechpartner im Medien- und Presse- und Internetrecht"! Denn wie ich sehe, bin ich - ein einfacher Schlosser aus dem Osten - in Ihrem Job besser als Sie. Ich wusste nämlich ganz ohne Anwalt, dass dieser "Hinweis nach § 10 TMG" eine Lachnummer höchster Güte ist. Aber nicht mal in Zusammenarbeit mit dem Herrn Jurist Philipp Berger haben Sie diesen herrlichen Blödsinn lassen können. "Rechtsanwälte" - Ich klappe zusammen vor Lachen!
Geben Sie die Anwaltskarte ab! Sie schaden auf diese Weise Ihren Mandanten, Herr Jean-Paul Bohne (laut Anwaltskammer "Bohne, Jean Paul Pierre").
06.08.2012
Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP
unter dem kanzleieigenem Aktenzeichen ZR 7170/2012 (man solle es bitte stets angeben) führten Sie am 1.August 2012 in der Beschwerde über den Artikel
"StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein"
aus:Weiter heißt es:
„(...) kriminelle Anwälte (...)“
Dies geschieht als Kommentar zu dem angezeigten Blogeintrag, in dem unser Mandant als Rechtsanwalt namentlich genannt und unter anderem in seiner Ausübung als Rechtsanwalt thematisiert wird. Der Kommentar bezieht sich auf unseren Mandanten. Rechtsanwalt Berger wird also als kriminell bezeichnet. Dies stellt einen unzulässigen Wertungsexzess dar.
Da lachen doch die Hühner, allerwertester, von Philipp Berger zum "Ansprechpartner im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheberrecht, Medienrecht und Presserecht" ernannter Herr "Rechtsanwalt" Jean-Paul Bohne!
Die Stelle „(...) kriminelle Anwälte (...)“ findet sich in einem Kommentar:
Es wäre höchst wünschenswert, dass aus derartigen Ermittlungen endlich mal eine Anklage mit Verurteilung - ohne Bewährung - würde.Dass das "kriminelle Anwälte" hier einen allgemeiner Bezug auf kriminelle Anwälte - und nicht zu einen bestimmten kriminellen Anwalt, also auch nicht zu Philipp Berger, hat, ist doch offensichtlich. Es besteht viel eher noch ein Bezug zu zwei Münchner Exemplaren der besonders beachtenswerten Gattung dieser speziell agierenden "Organe der Rechtspflege", eines davon ist letztendlich an eigener Dummheit gestorben, denn das sich das Exemplar mit mir anlegte war einer seiner Schritte auf dem Weg in die Hölle. Dem anderen Exemplar wurde nach strafrechtlichen Verurteilungen die Zulassung entzogen.
Die bisherigen Erfahrungen mit in Ausübung ihres Berufs straffällig gewordenen sog. "Rechtsanwälten" sehen da leider alles andere als vielversprechend aus. Viel zu lange konnten Leute wie GvG und sein ehemaliger Kanzleisozius Syndikus ihr Unwesen treiben, weil immer wieder nur Bewährungsstrafen oder (insb. bei GvG) § 154 Abs. 1 StPO zur Anwendung kamen. Hier sind Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert, endlich ein deutliches Zeichen gegen kriminelle Anwälte zu setzen, die es durch ihr Handeln verwirkt haben als "Organe der Rechtspflege" zu gelten.
Wenn Ihnen das nicht eingeht, dass die Äußerung gar keinen Bezug zu Philipp Berger hat, dann sind Sie - besonders bezogen auf den Beruf - nicht mit ausreichendem Intellekt ausgestattet. Ein "Rechtsanwalt" hätte das jedenfalls erkannt.
Aber wenn Sie dem Euroweb-Anwalt Philipp Berger hier eine bestimmte Jacke anziehen wollen, dann wird die dem wohl auch passen! Sie, Herr Jean-Paul Bohne können das ja viel besser einschätzen als ich, sehen den Herrn ja quasi täglich bei der Arbeit. Ich sehe nur die Resultate seiner Bemühungen. Aber auch auf der Basis dieses vergleichbaren geringen Wissens bin ich der Meinung, dass die von Ihnen übergeworfene Jacke dem Philipp Berger passt. Sie stehen also nicht allein.
Nur werden Sie eben mit einem Antrag auf dem "Erlaß" einer einstweiligen Verfügung nicht durchkommen. Mit einer Hauptsacheklage erst recht nicht.
Sie haben die Beschwerde im Auftrag des Philipp Karl Berger geführt. Das Sprichwort:
Getroffene Hunde bellen!
kennen Sie sicher.
Jörg Reinholz, Schlosser aus dem Osten
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