25.07.2019

Fragwürdige Kostennoten von Pjotr Z. wegen angeblichen DSGVO-Verstoßes für Pascal Goffart - Philipp Berger hoch zwei?
Zeugenaufruf

Pjotr Z. ist kürzlich "aus nicht näher beschriebenen Gründen" bei der Partnerschaftsgesellschaft "D. & Z" (58452 Witten) ausgeschieden.Möglicherweise hält er sich für "jung", braucht wegen des Ausscheidens Geld und hat sich deshalb mit einem alten Bekannten zusammen getan bei dem ich davon ausgehe, dass dieser "nicht förderlich" für seine berufliche Zukunft als so genanntes "Organ der Rechtspflege" ist:
Foto der Geschäftspost: Das "Philipp Berger hoch zwei" stammt also nicht von mir.

Der trotz seines garstigen, meiner Ansicht nach sogar kriminellen Agierens gegen mich "schwer erfolgsfreie" Ex-Eurowebanwalt Philipp Berger ist ja schon lange kein Rechtsanwalt mehr... Offenbar will nun aber sein ehemaliger Angestellter bzw. Partner mit ihm selbst als formalen Angestelltem etwas machen, was viel mit "Abmahnanwalt" und "Abmahnwahn" zu tun hat. Voraussichtlich wird er sich  "keiner Schuld bewusst" sein und sein Handeln für "völlig legal" halten. 

Wie einst der Gravenreuth.

Pjotr Z.  stellt, so ein mir angetragener Vorgang, fragwürdige Kostennoten nach behaupteten DSGVO-Verstößen für einen Pascal Goffart

Die Vorgehensweise könnte sich als rechtsmissbräuchlich, möglicherweise sogar als strafbarer Betrug erweisen, nämlich dann wenn Pjotr Z. und sein Assessor Philipp Berger mehrfach für den selben Mandanten in der genannten Weise vorgehen und es sich herausstellt, dass gar keine echte Mandant-Antwalt-Beziehung besteht und also die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Anwaltes gar nicht bestand und also auch die sich auf das Schadensersatzrecht (Art. 82 DSGVO) stützende Kostennote wissentlich den Tatsachen und dem Recht zu wider gestellt wurde.

Dieses wäre bei weitem nicht der erste Fall  in welchem Anwälte in Betrugsabsicht abmahnen und Kostennote stellen. Günter Freiherr von Gravenreuth war z.B. so einer. Auch die "Buratino-Bande" mit dem mehrfach straffällig gewordenen Ex-Anwalt S. ist mir diesbezüglich fester Begriff.

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den Kurzschluss suchen - nämlich den mit anderen betroffenen der wahrscheinlichen Masche:

  1. Ein "Pascal Goffart", meldet sich auf einer Webseite für irgendetwas an um wenig später Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen.
  2. Wird die Auskunft gegeben meldet sich der Anwalt Pjotr Z. mit der Behauptung dass infolge der unvollständigen Auskunft, zum Beispiel des Fehlens eines Hinweises auf "das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde" (Art. 15 DSGV, Absatz 1, Punkt f) diesem "Pascal Goffart" ein Schaden zugefügt worden sei,
  3. und stellt eine hohe Kostenrechnung
Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

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