23.04.2020

Herr Spahn: Ich werde keine Corona-App installieren, die auf PEPP-PT basiert!

Nachtrag (21. Juni 2020):

Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
  1. Ich habe es selbst getan und empfehle die Corana-App zu installieren und zu nutzen.
  2. Na Bitte! Geht doch!
(Ursprünglicher Artikel:) 


Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.

Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.

Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.

Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.

Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
„Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befür...“
... sagte der „rechtsstaatsgläubige“ Volltrottel noch - bevor er so unschuldig wie unerwartet brutal auf den Boden geworfen, von drei auf ihn knienden Männern fixiert, er durch den Schmerz und Atemnot "passiviert", ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, MPs in den Rücken gedrückt und ein „kombinierter Sicht- und Spuckschutz“ (volkstümlich: „Sack“) über den Kopf gezogen wurde.

Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
  • Ich kann aus eigenem Erleben berichten, dass die Datenbanken wie Inpol jede Menge Unsinn über mich enthalten, der in der Vergangenheit auch bewusst illegal an Kriminelle herausgegeben wurde - und dass dieser Mist selbst dann nicht gelöscht (oder als falscher Vorwurf markiert) wird, wenn sich die, (in meinem Fall) sämtlich von Kriminellen erhobenen Vorwürfe als völlig abstrus und haltlos herausstellten und die Ermittlungsverfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder sehr schnell wegen erweislicher Unschuld eingestellt wurden.Woran es ja ist.
  • Ich selbst wurde auch schon einmal unschuldig von schwer bewaffneter Polizei in der oben beschriebenen Weise überfallen. Weil ein anderer Mails verschickt hatte, in denen er eine Herkunft von mir sehr schlecht vormachte - was, wegen der Unbeholfenheit der Fälschung eigentlich offensichtlich war: „Swatting“ funktioniert in Deutschland auf Grund ausufernder Dummheit der Behörden nämlich sehr gut.
  • Anderen geht es auch nicht anders.

Euroweb-Derivat "United Media AG" (Daniel Fratzscher):
Versäumnisurteil ist starkes Indiz für bewusst unrechtes Handeln bei angeblichen „Vertragsverlängerungen“

Wie bei allen mir bekannten Euroweb-Derivaten (aktuell ist die Euroweb (wohl) wegen des eigenen schlechten Rufes insbesondere unter den gekauften, davor für manchem mit hohem Ansehen verbundenen Namen der „Stuttgarter Zeitung“ und des „Madsack-Verlages“ aktiv) wurde und wird (wohl) auch bei der United Media AG intensiv und bewusst mit dem Mittel der „Täuschungen und Kundenverarsche“ gearbeitet. Das beginnt eigentlich schon vor dem Vertragsabschluss, setzt sich durch strukturiertes Lügen bei der Vertragsanbahnung und - aus meiner Sicht - ausgefeilte kriminelle Methoden (psychologischer Druck) bei Vertragsabschluss fort.

Die Krönung ist dann aber, dass Kunden, die aus dem Vertrag herauswollen, durch die von Daniel Fratzscher und seinen nicht weniger üblen Gehilfen angeworbenen Drücker vorgemacht wird, es bedürfe zur Realisierung der Vertragsauflösung noch einer abschließenden Vereinbarung oder aber es stände für die Restlaufzeit noch ein Update zur Verfügung, welches keine Mehrkosten verursachen würde.

Unterzeichnete man dieses wurde diese Vereinbarung plötzlich zu einer Vertragsverlängerung durch einen Folgevertrag über weitere 4 Jahre deklariert, also zu etwas, was die „Kunden“ ganz gewiss nicht wollten.  Kosten? „Nur“ 14.222,88 € (48 Monate a 249,00 € zzgl. USt.) - denen keine, einem Marktpreis auch nur grob entsprechende Leistung gegenüber steht. Genau so geht "Abzocke, Beschiss, Betrug". Wie sich gleich ergibt „wider besseren Wissens“ behaupten die "Abzocker, Bescheißer, Betrüger", darunter zähle ich ausdrücklich die Anwälte der „IMTR-Legal“, die (mir hierdurch als „schwer tatsachenresitent“ geltend) implizit behaupteten, dass dieses Vorgehen „rechtens“ sei.

Viele Kunden ließen sich, auch durch die Kanzlei „IMTR-Legal“ auf diese garstige und verwerfliche Weise täuschen. Einer aber nicht!

Der widersprach dieser merkwürdigen „modernen amerikanischen Geschäftsmethode“ (so nannte einst die Euroweb selbst deren arglistiges und betrügerisches Vorgehen) ging zum Anwalt (Thorsten Wachs) und ließ die Rechtmäßigkeit erhobenen Forderungen bestreiten.

Daniel Fratzscher und seine ganz bewusst mit tätigen Betrüger - zu denen ich den „Jurist“ - also  „Nicht-Rechtsanwalt“ - Martin Junker zähle, der übrigens auch als „Service-Chef“ der aktuellen Euroweb-Derivate wie „Stuttgarter Zeitung Onlineservice“ auffällig wurde  - folgten der implizit erhobenen Forderung nach einer Anerkenntnis, nämlich dass der Vertrag keine Vertragsverlängerung beinhaltet, nicht, blieben sogar bei der vollen Forderung und wollten allen Ernstes auch die Kosten für die - infolge der eigenen Sturheit - notwendigen Inanspruchnahme des Anwaltes Thorsten Wachs nicht zahlen.

Vermutlich hat die Düsseldorfer Kanzlei „IMTR-Legal“ (im Kern bestehend aus Andreas Buchholz, Jean Paul P. Bohne, Anne Sulmann - also dem kläglichen Rest der ehemaligen, insolvent gewordenen Euroweb-Kanzlei „Berger Law LLP“) auch „beeindruckende“ (Serien-)Briefe an den Ex-Kunde, der sich aber nicht zum zweiten Mal verarschen lassen wollte) geschrieben und so an der „Verarschung“ (ich nenne es „Betrug“) bewusst und vorsätzlich teilgenommen.

Der Anwalt Wachs klagte für seinen Mandant auf „Negative Feststellung“ der erhobenen Forderung und darauf, dass die Kosten für seine Inanspruchnahme durch die "United Media AG" übernommen werden.

Die "United Media AG" hat es vorgezogen, auf die Klage gar nicht erst zu reagieren, also erging ein Versäumnisurteil. Unterstellt man auch nur einen Rest Vernunft, dann muss man geradezu zu der Auffassung kommen, dass Daniel Fratzscher und seine Mittäter sehr genau um die Rechtswidrigkeit ihres notorischen Vorgehens wissen und einerseits aus dem niedrigsten aller Motive (Geld) nicht von den bewusst zu Unrecht erhobenen Forderungen zurücktreten, andererseits aber ein Urteil - mit erwartbar harschen Äußerungen des Gerichts über deren „Geschäfts“-Gebaren - unbedingt vermeiden wollen.

Daraus erschließt sich für mich, dass Daniel Fratzscher (und eben auch der Jurist Martin Junker) also wider besseren Wissens agieren - sich also des eigenen, höchst verwerflichen, unrechten Handelns auch bewusst sind. „Üble Typen“ nenn ich solches Volk. Man richte es ihnen aus. Am besten täglich - und überall, wo die sich blicken lassen.

21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

19.04.2020

21 Tote, hunderte Verletzte und kein Urteil: Warum sich die Duisburger Mafia über die Corona-Pandemie freut

Tatsächlich wohl eher „freudig erregt“ als „wirklich bedauernd“ hat die Staatsanwaltschaft Duisburg dem Landgericht Duisburg verkündet, dass sie zustimme, das es im Falle der 21 Toten und hunderten Verletzten der Loveparade-Panik zu keinem Urteil mehr komme.

Die Staatsanwaltschaft führte für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung folgendes an:
  • Sie verwies auf eine „konkrete Gefährdung“ zahlreicher Prozessbeteiligter und Zuhörer durch die Corona-Pandemie. (Übrigens sind nach „guten und konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundesinnenministerium die Kirchen zuversichtlich, ab 3. Mai öffnen zu können...)
  • Ende Juli würde zu dem die - zehn Jahre nach der durch die Geldgier der Veranstalter und denen die Füße leckende Behörden und Amtsträger eingetretenen Katastrophe - die Verjährung der Straftaten eintreten, bis dahin, so die zwischenzeitlich durch erheblichen Druck aus der Lokalpolitik „eingenordete“ Staatsanwaltschaft, sei die für ein Urteil erforderliche Beweisaufnahme nicht zu schaffen.
  • Eine Fortführung des Verfahrens sei insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die Angeklagten bei einer Verurteilung "nicht mehr verhältnismäßig".
Zuvor wurden die Verfahren gegen 7 weitere Angeklagte bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld eingestellt. Eine „geringe Schuld“, welche sich in 21 Toten und mehr als 650 Verletzten - ein Teil davon schwer und mit dauerhaften körperlichen Schäden - manifestiert und die gewiss nicht gering wäre, wenn nicht „großkopferte“ (reiche und einflussreiche Leute unter den Veranstaltern und deren Handlanger in hohem Ämtern) ein „wesentliches“ - und nur von rüden Personen wie mir „pekunär“ genanntes - Interesse an einen Ausgang ohne Urteil hatten und haben.

Tatsache ist doch, dass es ein Unding ist, dass eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht ein derart wichtiges Verfahren - bei dem es um immerhin 21 Todesopfer nach einer höchst naseweis genehmigten und durchgeführten Massenveranstaltung und um das Geldinteresse von gut mit der Lokal- und Landespolitik vernetzten Veranstaltern (deshalb das „Duisburger Mafia“ in der Überschrift) geht, ein solches Verfahren überhaupt derart zögerlich führen.

Ich sehe es so: Das Verfahren wurde zunächst vom LG Duisburg „erfolgreich verzögert“ und dank der Corona-Pandemie ist gerade jetzt der Zeitpunkt für die endgültige Rechtsbeugung und Vollendung der gemeinschaftlich betriebenen Strafvereitlung höchst günstig:
  • Denn sonst würden wohl ein paar tausend Leute vor dem Landgericht auftauchen und auf Transparenten fragen, ob sich denn wirklich und überhaupt noch jemand einbilde, dass wir hierzulande „unparteiische Ermittlungsbehörden“, einen „Rechtsstaat“ oder gar „unabhängige Richter“ hätten.
Das pekunäre Interesse der großkopferten Asozialen (meinetwegen korrigiere ich das gern zu „geldgierigen, stets asozialen Großkopferten“) beruht insbesondere darauf, dass mit den ausbleibenden Urteilen im Strafverfahren die Entschädigungsverfahren für die Opfer und Hinterbliebenen sehr viel schwieriger werden. Denn mit einem Strafurteil in der Hinterhand wäre es deutlich einfacher.

16.04.2020

Warum ich den Name der „Corona-Anwältin“ nicht nenne - und was über die AfD

Derzeit gehen sogar in seriösen Medien eine Menge Nachrichten über eine „Corona-Anwältin“ herum, die vom Samstag bis gestern in der Psychiatrie war. Deren Eilantrag gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“ an das Bundesverfassungsgericht scheiterte jedoch vorige Woche. Und zwar aus - sehr gut nachvollziehbaren - formalen Gründen. Und zwar solchen, an denen ich - als Rechtslaie - nicht gescheitert wäre, denn ich hätte einen Antrag an das Verfassungsgericht schon ganz gewiss nicht gestellt ohne die zwingende Voraussetzung zu erfüllen - nämlich vorher den normalen Rechtsweg „auszulutschen“. Anderen Rechtslaien würde ich das ohne einen Nebengedanke an eine geistige Erkrankung (wohl aber mit dem an eine gewisse „Dummheit“) nachsehen - aber die „Corona-Anwältin“ hat „schwer an ihrem Fachgebiet vorbei gearbeitet“, eine Juristin muss eigentlich wissen, dass das so nicht funktioniert.

Am Samstag rief diese „Corona-Anwältin“ die Polizei, weil sie sich verfolgt fühlte.

Die Polizisten wussten gar nicht um wen es geht, kamen, sahen, hörten - staunten sicherlich auch - und lieferten sie im Hinblick auf das Offensichtliche vorsichtshalber in eine Heidelberger Psychiatrie ein. Sodann entschied ein Arzt, dass sie auf der Grundlage des „Baden-württembergischem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ - mindestens bis zu einer richterlichen Entscheidung - bleiben muss. Am Dienstag lehnte eine Amtsrichterin den Antrag auf eine längere Unterbringung ab, die Frau wurde aus der Psychiatrie entlassen. Grundlage ist wohl der Mangel an einer Begründung für eine Gefahr für sich selbst oder Dritte - nicht aber, dass diese gesund ist. Soweit scheint alles „rechtsstaatlich“, „ohne Fehl und Tadel“: Den Polizisten, dem Arzt, der Klinik und der Richterin ist offensichtlich nichts vorzuhalten.

Einige Kreise - darunter massiv die AfD - behaupteten eine „Delegitimierung und Ausschaltung einer politischen Gegnerin“. Das ist jedoch nicht richtig:

Ich habe mir nämlich - unter anderem derartigen Zeug von ihr - deren „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ angesehen und, was wegen spontaner Lachanfälle einige Mühe machte, durchgelesen. Die hätte als Aprilscherz durchgehen können, ist aber auf den 11. (elften) April datiert und nicht nachträglich als solcher markiert worden. Ich muss weder Psychiater noch Psychologe sein, um zu erkennen, dass die Frau - noch ist sie Rechtsanwältin - „schwer durch den Wind“ ist. Das sich ergebende Bild weist auf eine Erkrankung hin, die - in diesem heftigen Ausbruch - einer ganz bestimmten biologischen Lebensphase (konkret der Menopause) zuzuordnen, ansonsten aber chronisch ist und auch schon davor phasenweise „imponierte“ (auffällig wurde).
  • Dieses „schwer durch den Wind“ ist - und da bin ich mir als halbwegs gebildeter Laie sehr sicher - nichts anderes als die Folge einer erheblichen psychiatrischen Störung, weshalb ich die Frau als schwer krank ansehe. Und wenn die Frau in dieser Art schwer krank ist, dann sehe ich kein Recht, deren Namen zu nennen - auch wenn diese selbst an die Öffentlichkeit drängt (denn auch das ist ein Ausfluss dieser Paranoia) und zwar auch dann nicht, wenn das gegenwärtig sehr viele tun. Ich muss nicht mit den Wölfen heulen, halte es für „schwer moralwidrig“ und ich beteilige mich nicht an der „Hexenjagd“.
Kriminelle oder verlogene oder schwer asozial handelnde (darunter auch Abmahn-Anwälte und Anwältinnen), auch solche Politiker(innen); arrogant das Recht beugende Richter(innen) und sonstiges betrügerisches Pack aber werde ich weiterhin klar mit Titel, Name und Tun in die Öffentlichkeit zerren!

Denn die sind nicht krank - haben selbst schuld.

Was jetzt die AfD betrifft:

Die Noch-Rechtsanwältin hatte schon vor Ostern zu „Corona“-Demonstrationen gegen die derzeitigen Beschränkungen aufgerufen. Als die Frau am Mittwoch zu einer Vernehmung (wegen des Vorwurfs der Aufforderung zu Straftaten, konkret wohl wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen) geladen war erschienen vor der Polizeiwache rund 200 Unterstützer. Für mich: 200 weitere "Irre" - denn ich würde („Corona hin, Covid 19 her“) auch in normalen Zeiten nicht zu einer Demonstration gehen ohne mal zu hinterfragen, um was oder für wen es da geht. Mit dabei war, so einige Presseberichte, auch der auffällige AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple.

Kurz gesagt: Mindestens ein Landtagsabgeordneter der AfD ist derart „doof“, dass er eine  Person „unterstützt“ (in dem Fall: ihr weiter schadet), welche ganz offensichtlich psychisch krank ist, deren Forderungen eben so offensichtlich dieser Krankheit und also dem „Wahnsinn“ entspringen. Da scheint bei der AfD die Personaldecke also ganz schön dünn zu sein, denn mit der „Nummer“ ist deren Landtagsabgeordneter, Ex-Lehramtstudent und Schreihals Stefan Räpple unzweifelhaft ein heißer Kandidat im Wettbewerb um den Titel „Miss Intelligent“.

Was das bzw. die Strafverfahren betrifft,

so wird oder werden dieses oder diese wohl eingestellt, denn die Frau ist, selbst für medizinische Laien wie mich erkennbar, offensichtlich schon länger nicht in der Lage, ihr Denken und Handeln wirklich zu kontrollieren.

Was nun die Anwältin betrifft:

Die schreibt in der „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020“:
„Beschlossen und verkündet durch Xxxxx Xxxxxx, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten.“
Oh je! Ich denke, dass darüber die Anwaltskammer im Hinblick auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 und natürlich nach Anwendung von § 15 BRAO entscheiden wird. Und dass es da keinerlei Überraschung gibt. Es sei denn man will als „Miss Intelligent“ berühmt werden, wie es der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple für mich nunmehr ist. Der kann mich mal: Nämlich vom RechtsFascho-Anwalt Dr. Ralf Höcker „abmahnen“ lassen.

Denn in den Zeiten der Krise hat man gerne was zum Lachen!

11.04.2020

Rechtsmissbrauch durch Pascal Goffart und Pjotr Z. bezüglich DSGVO-Abmahnungen: Formulierungsvorschlag (Update, 11.4.2020)


Einen Formulierungsvorschlag bezüglich der Argumentation hinsichtlich des, mit den DSGVO-Abmahnungen verbundenen Rechtsmissbrauchs durch die Herren Goffart, Z. und Berger, habe ich veröffentlicht.

Hinweis an „Goffart, Berger & Z.“:

Sie sollten keineswegs glauben, dass das alles ist, was im Falle eines Prozesses vorgetragen wird. Sie werden überrascht und bezüglich meiner Person sehr wütend sein, weil ich das „Oberste nach unten gekehrt“ habe. Am besten - auch im Hinblick auf die noch gültige Zulassung als Rechtsanwalt des Herrn Z. - wäre es wohl von den zahlreichen Forderungen zurück zu treten und den „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch unverzüglich und vollständig zu beenden!

Meine Meinung zu Ihrem Vorgehen ist eindeutig: „Sie können mich mal verklagen!“

Hinweis an Betroffene/Zeugenaufruf:

Weitere Betroffene können im Austausch gegen die Schriftstücke, die diese von Goffart und Z. erhalten haben, die hier bereits vorliegenden erhalten. Die Bildung einer solchen, notwendigen Interessengemeinschaft ist für die Wahrung der eigenen Rechte unabdingbar.

Zugleich fällt die Datenverarbeitung und Weitergabe in einem Falle wie dem hier vorliegendem Rechtsmissbrauch - sofern nicht sogar Betrug i.S.d. § 263 StGB vorliegt - unter Art. 6, Absatz 1, Punkt f) DSGVO, ist also erlaubt. Außerdem greift im Falle eines Rechtsstreites, der in diesem Fall schon mit der Anmeldung/Kauf, spätestens mit dem Auskunftsersuchen „angeleiert“ wird oder wurde, Art. 2, Absatz 2, Punkt c) DSGVO.

Gerade in Düsseldorf gab es erst ein Urteil zum „Rechtsmissbrauch mit DSGVO- Abmahnungen.“ Geklagt hatte die von der Abmahnung betroffene. Das nennt sich „Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung und auf Schadensersatz“ oder, kurz „negative Feststellungsklage“. 

Urteil:
„Die Beklagte hat der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, indem sie sie bewusst unberechtigt abgemahnt hat.“
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2019, Az.: 12 O 25/19
Nachtrag aus Anlass einer fernschriftlichen Ermahnung des Betroffenen, den Vorname des P. Goffart nicht zu verwechseln:

Ob nun „Patrick“, „Pascal“ oder „Kevin“...

Update von 11.4.2020

Ich habe die Argumentation um folgenden Abschnitt ergänzt:
Letztendlich beleuchtet der Kläger Pascal Goffart auch selbst, wie planvoll er bei Turnieren – auch bei den vorliegenden, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, welche sich ausschließlich an kleine Vereine und Firmen richten – vorgeht:
„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“
erklärte er in einem Interview.
Ich vermute aus dieser Aussage heraus: „Schon in der Schule hatte er wohl nicht besonders viele Freunde.“

08.04.2020

„Sozialdemokratin“ Christine Lambrecht begründet Zwangsanleihe bei den Kunden - um Unternehmen Aktionäre zu „retten“: Der Kontext.

Das Bundeskabinett der „nicht wirklich großen“ und schon gar nicht „großartigen“ Koalition aus der „Interessenvereinigung dummer und gieriger Erben“ (CDU) und der zur „Beamtenpartei“ verkommenen SPD will offenbar per Gesetz eine Zwangsanleihe für Veranstalter von Freizeitveranstaltungen durchdrücken. Diese sind gegenwärtig wegen der Corona-Krise verboten und normalerweise würden die Käufer von Tickets oder auch Dauerkarten ihr Geld zurück erhalten. Diese sollen nun „Gutscheine“ erhalten, für welche es bei Nichtnutzung frühestens Ende 2021 Geld zurück (natürlich ohne Zinsen!) gibt. Genauer: Vielleicht Geld zurück gibt. Denn eine Sicherung ist natürlich nicht vorgesehen.

Genau so geht „Zwangsanleihe“!

Hilfreich und praktisch beim Durchsetzen dieser kruden und übrigens mal wieder verfassungswidrigen, also „Lambrechtchen“ Idee des Rettens der wenigen Reichen durch die vielen Armen („das nicht systemrelevante Pack“) dürfte das gegenwärtige Demonstrationsverbot sein.

Immerhin haben die Veranstalter selbst ja auch Geld gespart: Jedenfalls den Akteuren - regelmäßig Künster und Freiberufer - haben diese Veranstalter nämlich längst alle Verträge fristlos und ohne jeden Ersatz gekündigt - bestenfalls einen Hinweis gegeben, dass diese doch „Hartz-IV“ beantragen könnten. Der Wachschutz (soweit keine „Rockergang“ - die würden sich ja wehren) wurde abbestellt, die anderswo leibeigenen Mitarbeiter wurden an den Entleiher zurück gegeben oder - z.B. fest angestellte Ehefrauen/gatten - werden in Form von „Kurzarbeitergeld“ der Sozialkassen belohnt - in die übrigens auch nur „das nicht systemrelevante Pack“ einbezahlt. Definitiv nicht gekündigt wurden die unbedingt notwendigen Verträge über die Lieferung der nächsten Nobelkarre und den Einbau des „Sportauspuffs“ - denn wenn man schon keinen Schwanz hat, dann muss man genau das zeigen und hörbar machen.
"Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe..."

jammert nun die von CTS Eventim gelobte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Wer hier also, als „Sozialdemokratin“, die Interessen der „Kleinen“ zu Gunsten der „Großen“ verrät, ist dieselbe Christine Lambrecht, welche hart an einem Wohlfahrtstaat für Beamte (aber nur solche mit Bürojobs) und ähnliche „Großkopferte“ arbeitet und sich hierbei insbesondere an der Meinungsfreiheit stört.

Mich würde es im Hinblick auf das „Verkehrsministerium“ - dessen Mittel offensichtlich benutzt werden um eine Wiederwahl des „Wumaz“ (wohl unfähigsten Ministers aller Zeiten) überhaupt als möglich erscheinen zu lassen und das „Schweineministerium“ - dessen Kompetenz eigennützig längst nicht nur dazu genutzt wird, um Viehzüchtern die Verseuchung des Grund- und Trinkwassers mit Gülle zu ermöglichen - nicht eine Sekunde lang wundern, wenn sich herausstellt, dass die für „Beamtenwohlfahrt und das Aufrechterhalten der Unfähigkeit der Justiz“, „Wiederentdeckung des Blockwartismus“ und vor allem für „freies, unkritisiertes Rechtsbeugen“, nicht zuletzt das Ermöglichen von „rechtsmissbräuchlichen Abmahnen in Gewinnerzielungsabsicht“ zuständige Ministerin Christine Lambrecht handfeste finanzielle Interessen mit der Branche verbinden.

01.04.2020

Professor Dr. Ralf Höcker, Köln: Genau der Typ „ehrlicher Anwalt“ den ich sehr genau kenne.

(Kein Aprilscherz!)

13. Februar 2020:
„Mir wurde vor zwei Stunden auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine "Konsequenzen" befürchten will ... Die Ansage war glaubhaft und unmissverständlich. Ich beuge mich dem Druck und lege mit sofortiger Wirkung alle meine politischen Ämter nieder und erkläre den Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen.“

Professor Dr. Ralf Höcker auf facebook
01. April 2020:
„Im Ergebnis haben die Angaben des Prof. Dr. Höcker jedenfalls dazu geführt, dass hier davon auszugehen ist, dass es eine wie auch immer geartete Drohung von strafrechtlicher Relevanz, also insbesondere eine Morddrohung oder Ähnliches, nicht gegeben hat“

Ulf Willuhn, StA Köln
Schon im Februar habe ich berichtet, dass die Behauptungen des Münchner Ultra-Rechtsanwalts Dr. Ralf Höcker zweifelhaft sind.

Und falls sich ein Richter - nehmen wir nur den, sich mindestens im Einzelfall als „reichlich naiv“ und „den Tatsachen verweigernd“ erweisenden Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel - fragt, warum ich das so richtig vorhersehen konnte, dann ist die Antwort:
  • „Ich habe reichlich Erfahrung mit solchen - mir als „grundverlogenen“ geltenden - Abmahnanwälten!“
Als da wären: (Ich weiß nicht, wem von diesen ich durch die Nennung in dieser Liste zu viel Ehre zukommen lasse und wer sich alles beleidigt fühlen dürfte, weil er oder sie darin fehlt...)
Und das sind längst nicht alle!

Über: Cookiebestätigungs- Täuschung und die Frage, wer sowas verwendet...

(Kein Aprilscherz!)

Die Cookie-Bestätigungen mögen nerven und ich gehe davon aus, dass manche Firmen mit Täuschungsabsicht (sonst wäre die Dummheit grenzenlos) diese Bestätigungen, so wie oben gezeigt, gestalten. So werden die „Datenschutzeinstellungen“ zu „Datenschleudereinstellungen“!

DSGVO-konform sind die unnötigen Cookies zunächst abgewählt. Klickt man aber genervt und also unvorsichtig auf den hervorgehobenen Button werden - entgegen der ersten, durch das vorausgefüllte Formular erzeugten Anmutung - die unerwünschten und für die Nutzung und „Erfahrungsverbesserung“ unnötigen Cookies für „Externe Medien“ und „Statistiken“ erlaubt. Was im konkreten Fall nur ganz kurz sichtbar wird, weil ein Javascript das Formular vor dem Absenden manipuliert. Eine Möglichkeit, diese Einstellung zu korrigieren, habe ich nicht gefunden - außer derjenigen, alle Cookies zu löschen.

Das gezeigte Vorgehen ist „mindestens amoralisch“ und mit den durchaus kriminellen Methoden vergleichbar, mit denen beim Download von Software Unbedarften auch unerwünschte Programme und so teure wie nutzlose Abonnements untergejubelt werden - eine seit den 1990er-Jahren bekannte Methode der „Nutzlosbranche“. Wer um die Seriosität und das Ansehen seiner Firma bangt, der sollte seine Webseitenbesucher nicht gleich beim ersten Kontakt so übel täuschen.

Die oben erkennbare Firma „BS software development GmbH & CO. KG“ ist momentan ohnehin auffällig:

Laut heise.de bietet die Telekom eine "sichere App" dieser Firma an, mit welcher man seine Corona-Testergebnisse abrufen kann. Formal nur die eigenen. Allerdings können, so heise.de(¹) auf Grund einer unterbliebenen Prüfung der HTTPS-Zertifikate und durch Auswahl inzwischen als unsicher bekannter Verschlüsselungsmethoden, auch beliebige Proxys verwendet werden und so das Ergebnis auch von Arbeitgebern, ISPs und WLAN-Anbietern (City-Netze, Hotels!), den Betreibern von TOR-Exitservern und VPN (das sind oft in- und ausländische Geheimdienste!) angesehen werden. Diese haben dann auch gleich die ID des Tests.

Was ich mich also frage, ist, wie es sein kann, dass eine Firma, welche einen so wie oben ausgeprägten Wille zum „Datenschutz“ präsentiert, ausgerechnet mit Software im medizinischen Bereich „erfolgreich“ ist. Ich schlage vor, einen „Compliance-Manager“ zu ernennen.

(¹) Heise.de: „c't deckt auf: Corona-App der Telekom ist katastrophal unsicher