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07.08.2026

Warnung! Hass und Hetze machen nicht frei:
Wie Berichte auf HAINTZ.media für neue Mandanten sorgen. Ein „perpetuum iure et pecunare“?

„Stein des Anstoßes“

Ich halte den nachfolgend gezeigten Artikel der Viktoria Dannenmeier (Kanzlei HAINTZ legal Rechtanwalts-GmbH, Köln) „für geeignet und wohl sogar dazu bestimmt, Dumme zu Straftaten anzustacheln“: 

Bildschirmfoto: Zur Werbung bestimmter und womöglich zut Täuschung geeigneter Bericht, angeblich von Viktoria Dannenmaier.

Bildschirmfoto: Einer der wenigen Kommentare, die nicht von Ingo Neitzke (offenbar ein Rassist, denn er schreibt von „Rassenleugnern“) stammen. Nanu? Wer hat denn nun diktiert? Wenn Markus Haintz nicht der Autor (Diktator) ist, kann er dch gar nicht wissen, ob da überhaupt etwas schiefgelaufen ist...

Zuerst einmal will ich folgendes fest halten: 

Mit üblen und dreckigen Verleumdungen von Vertretern der demokratischen Parteien, aber immer wieder auch Richtern und Staatsanwälten macht Markus Haintz sich geradezu regelmäßig bei Querfaslern, Covidioten, Dummquaknazis, Reichbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und allerhand anderem kackdummdreisten, asozialen oder geistesgestörten Volk (genau das ist sein Publikum) beliebt. Auch bei schon mehrfach verurteilten Kriminellen. Und das will er ganz offensichtlich auch: Aus niedrigen, nämlich pekunären Gründen!

Was wohl wirklich geschah:

Wenn man dem Bericht der Victoria Dannenmaier sehr aufmerksam folgt ergeben sich folgende Sachverhalte:

  1. Ein typischer Haintz-Mandant hat gehetzt und dabei das berühmte Bild des KZ-Tores verwendet. Das haben Covidioten und übrigens auch ein anderer typischer, als krimineller Haintz-Mandant gerne getan).
  2. Es kam zu einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl.
  3. Ein einzelmeinender  Richter vermeinte, dass die angezeigte Veröffentlichung nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielleicht war es ja eine dieser Idioten-Gruppen (voller typischer Haintz.Mandanten) auf Telegram, in welcher (wie er als Gruppenmitglied vielleicht sogar genau wusste) das Bild den „öffentlichen Frieden“ kaum gestört haben dürfte. 
  4. Die Staatsanwltschaft sieht das anders - legt aber keinen (rechtzeitigen) Widerspruch  ein. Damit ist das Verfahren also beendet, der Freisporuch rechtkräftig
  5. Offenbar kam es aber zu einem zweiten Verfahren wegen der selben Sache - und das wurde dann wegen des Doppelverfolgungsverbotes eingestellt. Das ist manchmal (im Hinblick auf die Opfer von Straftaten) „echte Scheiße“ - aber eben zwingendes Recht.

Ich gehe aber davon aus, dass große Teile des typischen Publikums von Markus Haintz (s.o.) das nicht (mehr) begreifen können: Die kommen nur zu: „Ah! Man darf das!“ Und warum? „Weil es der Markus Haintz gesagt hat! Das ist der, der auch erklärt hat, dass Impfungen ein Verbrechen an der Menscheit sind!” 


Bild: Covidioten glauben sowas natürlich. Gerade weil gar nicht erst versucht wird, das zu begründen. Covidiotismus bedeutet nämlich auch „völlig faktenfreies Dummschwafeln“!

Wie solche dummen Berichte auf HAINTZ.media für neue Mandanten sorgen:

Haintz.Media ist, ausweislich der dort veröffentlichten Artikel und Kommentare, ein Labsal für die oben beschriebene Sorten von Idioten. Eine Art „Brunnen in der Wüste“, an dem diese und solche sich „treffen“ und (Beispiel des dortigen Dauerkommentierers Ingo Neitzke:) vielleicht über „Rassenleugnung“ parlieren.

Diesen und solchen macht Markus Haintz jetzt vor, man könne das Bild mit dem KZ-Tor für die Verbreitung von Hass und Hetze nutzen und bliebe strafffrei. Was aber längst nicht immer der Fall ist: 

Da sich Markus Haintz ja auch mit kruden und dummen Aussagen unter Impfgegnern bewirbt (seine idiotische Behauptung „Impfungen sind ein Verbrechen an der Menschheit“)  ist anzunehmen, dass einer der Dummköpfe aus dem Publikum des Markus Haintz eben dieses Bild an anderer Stelle verwendet, sich strafbar macht und nun vermeint, die Kanzlei könne ihn raushauen. Kann diese aber nicht, weil der Idiot es dann womöglich nicht in einer geschlossen Telegram-Gruppe, also unter seinen Psychiatrie-Kollegen mit den blauen AfD-Shirts macht. Sondern öffentlich.

Da hätten wir dann das „perpetuum mobile iure et pecuniarie“!

Denn was genau zu der Annahme des Einzelrichters führte, dass der „öffentlichen Frieden nicht gestört“ wurde, steht nämlich gerade nicht im Artikel. Markus Haintz stachelt durch die Viktoria Dannenmaier (so sehe ich das im Hinblick auf hassende und hetzende Pubklikum der selbst hassenden und hetzenden HAINTZ.media:) mit dem öffentlichen Vormachen, die Täter blieben durch die Vertretung der Kanzlei des Markus Haintz straffrei, zu genau der Straftat an: Die Kanzlei verschafft sich so Kundschaft.

Doch genau die so zur Volksverhetzung aufgestachelten Idioten werden staunen, wenn die (in vielen zu erwartenden Fällen) neben den Strafbefehlen auch noch an die Kanzlei zahlen müssen. Und zwar womöglich deutlich mehr als für den Strafbefehl selbst! So verdient die, übrigens erst kürzlich erheblich geschrumpfte Kanzlei HAINTZ.legal an der Hetze der HAINTZ.media.

Das sollte so nicht stattfinden. Ich appelliere an die Kölner Anwaltskammer, Herrn Markus Haintz zu stoppen: § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO ist im Hinblick auf die via haintz.media verbreitete Hetze einschlägig.

02.08.2026

Das dumme Heulen eines wahren Querulanten und Verleumders:
Eine Frage an den Hauptschriftleiter, Spendenbettler und RECHTS-anwalt Markus Haintz

Laudatio:

Man sollte dem Kölner Groß- und Schandmaul (nennt andere z.B. „Lügen-Fritz“ und beschuldigt den Bundespräsident der Volksverhetzung) Markus Haintz endlich die Kosten für seine extrem zahlreichen Sinnlos-Strafanzeigen und der nachfolgenden Sinnlos-Beschwerden auferlegen, die ganz offenkundig vor allem zum Zweck der Hetze gestellt wurden, denn Haintz schreibt oft, dass er von Anfang an von der Zurückweisung ausgeht. § 469 StPO gibt das her und außerdem kann sich die sinnlos-beschuldigte und alsdann von Markus Haintz verleumdete Person wehren. Und ich sehe nicht ein, weshalb ich - als Steuerzahler - für die Kosten der von dem sich einen „Rechtsanwalt“  nennenden aber nicht so verhaltenden Markus Haintz zum niedrigen Zweck des Verbreitens von Hetze[¹] , der Verleumdung[²] und der Selbstbewerbung als „gar Großartiger unter den Quaknazis“ - also mut- und böswillig [³] gestellten Strafanzeigen aufkommen soll! 

¹) Klar hetzt er. Gegen den Rechtstaat und die Demokratie. Und gegen Nichtnazis (Personen links der AfD). 

²) In dem Markus Haintz vormacht, dass die Staatsanwaltschaften seine Anzeigen aus politischen Gründen zurück gewiesen haben, macht er öffentlich unwahr vor, dass seine Vorwürfe strafbaren Handelns wahr und richtig seien. Er nennt die Beschuldigten. Das, was Markus Haintz da macht,  ist also üble und dreckige Verleumdung aus dem niedrigen Motiv des Hasses und aus ebenso niedrigen pekunären Gründen - denn wirbt für sich als „Rechtsanwalt“ unter seinem Artikeln und bittet dort auch Dumme um Spenden.

³) Man muss schon „vollständig hirnfrei haben“ um annehmen zu können, dass zahlreiche seiner Strafanzeigen und sein jeweils behaupteter Verdacht auch nur irgendwie begründet seien. 

Die Frage an den Kölner RECHTS-anwalt Markus Haintz stelle ich hier und jetzt:

Sind Sie, Herr Markus Haintz, wirklich so ein dummer (Tatsachen nur selektiv wahrnehmender) Querulant - wie Sie es mal wieder im (und durch den) nachfolgend Artikel selbst aufzeigen? Oder sind Sie nicht viel mehr ein niedrig denkender Hasser, Hetzer und Verleumder - der vorliegend mal wieder (viele Ihrer Artikel haben genau dieses Schema) unwahr vormachen will, dass die deutsche Justiz Ihre lieben Freunde (für mich sind das alles dumme Nazis, Covidioten und also asoziales Gesindel) schlecht und „Linke“ bevorzugt behandle?

Der „Stein des Anstoßes“: 

Markus, der Rechts-Haintz heult also herum, weil seine Strafanzeige von der StA Bochum und sein nachfolgendes, kackdummes Querulieren auch durch GStA Hamm zurück gewiesen wurde.

Wohl nach dem Motto: 

„Die Justiz ist ja so ungerecht zu uns Quaknazis!“

Klären wir das, für die wenigen, die hier eine Erläuterung des Offensichtlichen brauchen, auf:

Höckes Flügelmann Maximillian Eugen Krah ist Mitglied der AfD, die ja bekanntlich behauptet, nationale (deutsche) Interessen zu verteten. Selbst innerhalb der AfD gilt er vielen als Rechtsaußen, Doch Maximillian Krah gilt gleichzeitig als ein (bezahlter) Vertreter russischer und chinesischer Interessen

  • Maximillian Eugen Krah wurde von der AfD nicht als Delegierter im europäischen Parlament aufgenommen, weil ihn sogar die unzweifelhaft extrem rechte „ID-Fraktion“ so sehr ablehnte, dass diese die AfD dann trotzdem nicht aufnahm.
Armin Kurt Rhode ist ein bekannter Schauspieler und ganz gewiss kein AfD-Idiot. 
 
Der stellte in irgend einem Forum, an den Krah „Geld-Max“ adressiert, die Frage der Fragen: „Alles für Deutschland?“ - um die Unvereinbarkeit des Vormachens einer angeblich straff-teutonationalen Gesinnung und der - wohl pekunär belohnten - gleichzeitigen Vertretung chinesischer und russischer Interessen und damit eine Art „Lebenslüge“ des „Max“ Krah zu verdeutlichen. Armin Kurt Rhode hat sich also sarkastisch des vom geschichtsvergessenen Geschichte-Lehrers Höcke benutzten SA-Slogans bedient, um Maximillian Eugen Krah und übrigens auch die AfD insgesamt (verdeckte Vertreter ausländischer Interessen müssten ja gerade im Höcke-Flügel als „Verräter“ gelten) zu entlarven und mit der Lüge zu konfrontieren. Eine noch offensichtlichere Gegnerschaft ist kaum denkbar. Das ist gerade nicht strafbar, denn im Gesetz steht eindeutig: „(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Das begreifen „absichtliche oder echte Hohlbirnen“ nicht - „normal intelligente“ aber auf Anhieb!

Der Nazifreund und Spendenbettler Markus Haintz will es nicht begriffen haben. Dem Kölner Strafanzeigen-Hauptmeister und Querulant will nicht aufgefallen sein, dass hier durch die Kenntnis des als Nazi geltenden Adressaten Maximillian Eugen Krah, dessen Nationalnasigkeit und die „kompensierte“ Vertretung russisch/chinesischer Interessen die Gegnerschaft zum NS-Regime offenkundig ist - der insofern absichtliche Querulant Haintz stellte trotzdem Strafanzeige und „weinte“ dann öffentlich über die Zurückweisung. Das Markus Haintz - der will ja Rechts-Anwalt sein und sollte die Prämissen der vorliegend eindeutig nicht bestehenden Strafbarkeit der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation kennen - eine (mit Verlaub: „kackdumm“-)dreiste und bezüglich des behaupteten Verdachtes unrichtige, also objektiv unwahre Strafanzeige stellte, reichte ihm nicht: Nach dem notwendig-negativen Bescheid querulierte er weiter und schrieb auch noch eine sofortige Beschwerde!
 
Die Beweise hat der sich vorliegend mal wieder großartig selbst entlarvende Markus Haintz - in absurd schlechter, schwer lesbarer Bildqualität - selbst veröffentlicht:
 
Bild: Klare Antwort der StA auf die Hetzanzeige des Markus Haintz
   
Bild: Beleg für die „kackdumm“ anmutende Beschwerde. Markus Haintz zieht auch bei klaren und nachvollziehbaren Urteilen oder Zurückweisungen vor weitere Instanzen. Sogar bis vor den BGH! Mich nennt er vor Gericht dummdreist einen „Querulant“ - ist aber insofern selbst einer!

P.S.: Das folgende findet sich stets unter seinen Verleumdungen. Wer für DEN gespendet hat sollte sich auf den Weg in die Klapsmühle machen! Und: Nein! Der SuperHAINTZ kämpft mit einer extrem anmutenden Zahl von Strafanzeigen, Klagen in eigener Sache (und Querulieren bis vor den BGH) nicht für die „Meiungsfreiheit“ sondern tatsächlich gegen die selbe. Nämlich immer dann wenn es (wie oben) um Meinungen geht, die ihm nicht passen. Das ist unvereinbar mit der allgemeinen Aussage, er kämpfe für die „Meinungsfreiheit“. Für mich ist Markus Haintz insofern also auch ein „notorischer Lügner“.

20.07.2026

Markus HAINTZ: Ist das noch Spendenbettelei, ein Kampf für oder doch gegen die Meinungsfreiheit - oder gar schon „organisierte Kriminalität“?

Markus HAINTZ ist „pro forma“ Rechtsanwalt, Eigentümer und Geschäftsführer der „HAINTZ legal GmbH“ und auch der „HAINTZ.media GmbH“. Letzteres „GmbH“ würde ich im Hinblick auf die also von Markus HAINTZ verbreiteten Hetze als Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ interpretieren, erstere als solche mit „beschränkter Haftung“ bezeichnen wollen. (Sie können ja mal versuchen, einen Anwalt nach einer Schlechtleistung zu verklagen...)

Markus HAINTZ bettelt um Spenden

Angeblich für seinen Kampf für die Meinungsfreiheit.

Und Markus HAINTZ bettelt, nachdem sein eigener Schädigungs- und Bereicherungsversuch dramatisch fehl schlug (HAINTZ wollte sogar eine „Geldentschädigung“!) wild über eine unfassbare Ungerechtigkeit des Systems quakend, um Spenden für einen von ihm selbst in zwei Instanzen verlorenen Prozess gegen die Freiheit der Meinung, bei ihm eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz zu vermuten (obwohl er im neunazi-blauen HAINTZ-Shirt selbst dazu aufrief, das Grundgesetz - die Verfassung - zu schützen).

Markus Haintz bettelt zudem um Spenden für die HAINTZ.media, welche ich nicht anders als „Gesellschaft mit beschränkter Hirnleistung“ nennen möchte. Denn die „beschränkte Hirnleistung“ ergibt sich für mich daraus, dass deren Chefredakteur (er sollte sich „Hauptschriftleiter“ nennen) HAINTZ.himself die Webseite und den Auftritt in sozialen Medien nutzt um andere zu verleumden.

So schrieb ihm das LG Kassel ins Gebetsbuch:

„Art. 51 GG gebietet es, ein berechtigtes Interesse an der Einwirkung auf die Bildung der öffentlichen Meinung über diese wichtige Frage anzuerkennen und die Äußerung des Antragsgegners auch als Gegenschlag gegen eine unzutreffende Information der Öffentlichkeit hierüber zu werten (vgl. BVerfG, 25.01.1961 — 1 BvR 9/57, Rdn. 65).“

Grob übersetzt: Markus HAINTZ (in der Inkarnation als HAINTZ.media) hatte den Bundesvorsitzenden der Grünen verleumdet (die euphemistische Wortwahl „unzutreffende Information der Öffentlichkeit“ bedeutet vorliegend genau das) in dem er eine völlig haltlose Strafanzeige gegen diesen stellte um diese zu veröffentlichen. Eine Anzeige, die später wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes(!) zurück gewiesen wurde. Dies beschwerte er, so sehe ich das und auch das Gericht schrieb von Machtmissbrauch, durch den Missbrauch des Titels als Rechtsanwalt:

(Bild und Beweis: (21.07.2026, 09:15) Auch nach Zugang des Urteil, welches Markus HAINTZ die Verleumdung und den Missbrauch seines formalen Ansehens als „Organ der Rechtspflege“ bescheinigt, ist dieser Artikel diese unfassbar blöde Verleumdung noch abrufbar.)

Nachdem ich über die grobe Verleumdung berichtete, zog Markus HAINTZ.himself mit der weinerlichen (und von mir sinngemäß wieder gegebenen) Behauptung vor Gericht, ER würde von mir gar übel verleumdet. Auch mit Briefkopf der HAINTZ.legal und der Angabe er sei Rechtsanwalt. Ich halte solche, offensichtlich ungerechtfertigten Klagen für eine Form des „Betruges“ und genau diese fiese Methode des Überziehens eines Kritikers mit solchen nicht mehr nur extrem kleinlichen und übertreibenden, sondern krass böswilligen und falschen Klagen habe ich schon früher von Seiten krimineller Rechtsanwälte erlebt.

Das Landgericht Kassel schrieb Markus HAINTZ den Missbrauch des Ansehens des Rechtsanwaltsberufes als  „machtmissbräuchlich“ ins „Gebetsbuch“:

„Die Passage soll der Öffentlichkeit, an die sich der Antragsteller [Markus HAINTZ] selbst mit seiner Aussage gewendet hat, vor Augen führen, dass die Kritik des Antragstellers [Markus HAINTZ] an der Staatsanwaltschaft scheinheilig ist, da dieser selbst seine besondere Stellung als Organ der Rechtspflege machtmissbräuchlich zum Nachteil der Allgemeinheit ausnutze.“

Das Wort „machtmissbrächlich“ kam in meinem Artikel und in der Argumentation vor dem Gericht übrigens gar nicht vor. Diesen Vorwurf hat also das Gericht erkannt. Und das ist richtig, denn der Selbstdarsteller und Möchtegern-Medien-Mogul Markus HAINTZ missbraucht hier zu niedrigen Zwecken insbesondere seine formal zugebilligte Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das Ansehen des Anwaltsberufes - wie eben auch den Umstand, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte solchen gegenüber etwas walten lassen, was ich mit „Zurückhaltung und Vorsicht bis hin zu Strafvereitlung und Rechtsbeugung“ umschreibe, denn ich erinnere mich an eben solche Handlungen zu Gunsten des Günter Freiherr von Gravenreuth (die soweit gingen, dass diesem der damalige „Waffen-KVR der Stadt München“ trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr (und also eindeutig rechtswidrig!) die Knarre beließ mit welcher der irre gewordene „Rechtsanwalt“ sich - gottlob: nur selbst - umbrachte), des verurteilten Chefs der „Berger Law LLP“ (die war auch in Köln!), auch eines Hans Dieter Weber.

Aus dieser „rechtsgrundlagenlos bevorteilenden Ungleichbehandlung“ der „Rechtsanwälte“ durch die Justiz - die in meiner Gegenwart und nach diesem konstanten Erleben der Bevorteilung kriminell agierender „Rechtsanwälte“ niemand bezweifeln möge - resultiert aber eine „Macht“. Auch mit seinem Missbrauch dieser, ihm informell, nur auf Grund des Berufes ohne gesetzliche Grundlage gegebenen Macht wirbt Markus HAINTZ also um Spenden.

Zudem beauftragt die HAINTZ.media GmbH des Markus HAINTZ die HAINTZ legal GmbH des Markus HAINTZ damit, Strafanzeigen zu erstellen und Briefe an Ministerien zu schreiben. Mithin dienen die Spenden also gar nicht einem Kampf „für Meinungsfreiheit“ sondern einem Kampf dafür, andere zu zu verleumden und deren Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Man könnte denken, Markus HAINTZ „hat es nicht so mit der deutschen Sprache“ und verwechselt eine allgemeine „Meinungsfreiheit“ mit seiner „Deutungshoheit“.

Für den nächsten Abschnitt möchte ich etwas voranstellen:

Die während der Corona-Epedemie auffällig gewordenen Masken-, Impf- und Maßnahmegegner gelten mir als arrogantes, egozentrisches, unsolidarisches - schlicht asoziales - Gesindel. Ich erinnere mich mit Grausen an den üblen Typ (das W-Wort wäre angebracht), der die Maske an der Stelle trug, wo der Hahn den Kamm hat, und rotzrech in die Kamera sagte: „Was wollt Ihr denn? Ich trage doch die Maske!“ Wer sich im Augenblick des Angesichts des dummdreisten Handelns solcher Idioten nicht reflexartig die Wiedereinführung der Prügelstrafe in Form einer kurzen Serie sofort zu verteilenden „Watschen“ wünscht (und das nach einem Augenblick des Nachdenkens wieder verwirft) deucht mir als geistig nicht ganz gesund. Wer die Äußerung des Covidioten „gut“ fand gar oder „gut“ findet sollte dringend zum Psychiater und keine Straße mehr ohne Begleitung überqueren.

Spenden für verurteilte Ärztin

Da komme ich zurück zu Markus HAINTZ. Der bettelt nämlich auch um Spenden für eine straffällig gewordene und rechtskräftig verurteilte Ärztin, die „anno Corona“ gegen „kleines Geld“ seriell Maskenbefreiungen ausstellte - ohne die Patienten untersucht zu haben.


Die Atteste der insoweit kriminellen Ärztin, die laut Presseberichten auch ein vorläufiges Berufsverbot erhielt und sich nunmehr in einer Privatpraxis mit fragwürdigen Behandlungsmethoden wie „Orthomolekulare Medizin“ versucht, enthielten keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb den angeblichen Patienten das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Bitte den letzten Satz gut merken)

Anmerkung:

„Betrug“ i.S.d. § 263 StGB war das übrigens nicht: Die Käufer wussten (oder hätten bei geringem Nachdenken wissen müssen), dass diese ein unwahres und deshalb prospektiv untaugliches Attest erwarben. Die Covidioten haben, als Fanboys oder Fangirls, halt für ein „wie ein Attest aussehendes Autogramm mit Grußworten“ gezahlt...

Es gibt da einen Bezug zu ihm selbst:

Markus HAINTZ himself lief bei bei Demonstrationen ohne Maske herum und hatte mindestens einmal vor Gericht versucht, den Zugang mit einem solchen Attest zu erzwingen. Ob Dr. Jiang etwa diejenige ist, die seine Maskenbefreiung ausstellte? Das liegt zwar nahe, aber ich weiß es nicht. Was ich aber aus der Südwestpresse weiß:

  • Anfang 2021 gab es einen Eklat am Amtsgericht Göppingen: HAINTZ wurde der Zutritt zum Amtsgericht Göppingen verweigert, da er im Gerichtsgebäude keine Maske tragen wollte. Das Gericht bestand auf der Einhaltung der geltenden Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes.

    Das Gericht begründete die Entscheidung in der Sache vor dem AG Göppingen wie folgt:

    • Mangelhafte Diagnoseangaben: Das von HAINTZ vorgelegte ärztliche Attest erfüllte nicht die rechtlichen Mindestanforderungen. Es enthielt keine konkreten medizinischen Diagnosen oder nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründe, weshalb ihm das Tragen einer Maske unzumutbar sein sollte. (Da ist der Satz, den sich meine Leser gut merken sollten!)
    • Fehlende Überprüfbarkeit für das Gericht: Nach der damals gefestigten Rechtsprechung mussten Atteste so formuliert sein, dass Richter die medizinische Notwendigkeit einer Befreiung selbst prüfen und nachvollziehen konnten. Ein bloßes pauschales Attest ohne nähere Begründung reichte dem Amtsgericht Göppingen nicht aus.
    • Gleichbehandlung und Infektionsschutz: Da das Attest als „ungenügend“ eingestuft wurde, griff die allgemeine Maskenpflicht im Gerichtsgebäude, die dem Schutz aller im Gebäude befindlichen Personen diente.
  • Es folgte ein erfolgloser Befangenheitsantrag: Als Reaktion auf den Vorfall legte HAINTZ einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin ein. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht Göppingen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Gebäude weiterhin vollumfänglich gelte. HAINTZ fügte sich schließlich am Folgetag den Bedingungen und betrat den Gerichtssaal mit Visier bzw. Maske, um seine Mandantin zu vertreten.

Dies war flankiert von Klagen gegen Maskenpflichten: HAINTZ ging auch juristisch erfolgsfrei gegen allgemeine Maskenauflagen vor. Beispielsweise scheiterte er auch mit einer von „Seuchenvögeln“ angestrengten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die sich gegen die Maskenpflicht der Stadt Ulm bei sogenannten „Corona-Spaziergängen“ richtete.

Neue Spendenbettelei mit Bezug zu Markus HAINTZ und zu einer Strafsache:


Auf HAINTZ.media finden sich zahlreiche Beiträge einer Janine Beicht, die Katzen mag - aber straff für die AfD wirbt, deren oft menschenverachtenden Positionen bekannt sind. Janine Beicht wieder betreibt auch eigene Sozial-Media-Konten und ihr Name taucht auch in anderen, neorechten Medien auf. Diese schreibt:

„Bitte unterstützt mich bei meiner rechtlichen Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mich wegen vermeintlicher Volksverhetzung. Mir wird aufgrund eines historisch-kritischen Posts auf X vorgeworfen, dass ich die Verbrechen der NS-Zeit verharmlost hätte, was nicht der Fall ist.“

Über die ihr vorgehaltene Tat kann ich nichts sagen: Ich weiß nicht um welche Äußerung es geht, der Vorwurf der Volksverhetzung kann und muss sich noch als falsch oder richtig erweisen, mein eigenes Vertrauen in Staatsanwaltschaften ist in Hinblick auf die hohe Zahl eigener Freisprüche - nach wirklich „sportlichen“ Anklageerhebungen - auch begrenzt. Ich weiß (und mich interessiert) nur, dass Janine Beicht offensichtlich für die HAINTZ.media tätig ist und selbst über das Ermittlungsverfahren (also nicht einmal eine Anklage!) veröffentlicht. Und, ich will es deutlich sagen: „Nein! Mir ist keine Äußerung von Janina Beicht gegenwärtig, welche ich für strafbar halten würde.“ Was nicht heißt, dass ich dieser auch nur irgendwie zustimme. Außerdem lese ich bei weitem nicht alles, was diese so „austut“.

Gar nicht gefällt mir ihr ...

„PS: Sollten die Unterstützungszahlungen meine gesamten Anwaltskosten übersteigen, werde ich den überschüssigen Betrag nach freiem Ermessen an andere Opfer willkürlicher Strafverfolgung für deren Verteidigung spenden.“

... denn auch mein Lieblingsquaknazi Andreas Skrziepietz sieht sich als „Opfer willkürlicher Strafverfolgung“ - ist aber wegen übler und niedriger Verleumdungen verurteilt worden. Ebenso „willkürlich verfolgt“ wird wohl (nach der sehr speziellen Ansicht der Janine Beicht) diese merkwürdige Bart- und „Opas-gegen-Rechts“-Shirträger„in“, Sven(ja) Liebich der mit wildem Rumschreien vorm Gerichtssaal nicht verhindern konnte, ausgeliefert und zwecks „Langzeiturlaub“ mit dem „Reisedienst der deutschen Justizvollzugsanstalten“ nach Zeithain verfrachtet zu werden. Denn auch kleine Pimmel gehören in den Männerknast. Da stimmen mir ganz bestimmt auch viele AfD-Mitglieder zu. Wird da etwa für den gespendet? Wird dieser verurteilte Kriminelle über das Konto der HAINTZ.legal finanziert?

Klar übertreibe ich mit der Frage: „Ist das schon organisierte Kriminalität?“!

Aber die Spenden, um welche Janine Beicht offensichtlich in einem covidiodistischen, auch rechtsrextremen - also menschenfeindlichen, allerdings katzenliebenden Umfeld bettelt, sollen auf ein Konto der HAINTZ.legal GmbH unter Angabe eines Aktenzeichens der Kanzlei gehen. Und genau das kommt mir beim „Supermariomarkus-HAINTZ“ etwas zu häufig vor: Spendenbettelei im Zusammenhang mit (dem Vorwurf von) Straftaten und, in seinem eigenem Fall, dem Überziehen von Kritikern mit  ungerechtfertigten Prozessen und dem Ausstoßen eigener Verleumdungen durch Markus HAINTZ. Dazu die persönliche Verquickung des gegenseitigen Tätigwerdens: „Organisiert“ trifft zwar zu, aber von „organisierter Kriminalität“ spricht die Justiz erst wenn weit mehr vorliegt.

Nichtdeszutrotz gilt: Mir kommt das öffentliche Handeln des Markus HAINTZ immer mehr so vor, als wolle er ein Consigliere der neurechten Szene aus AfDlern, echten Neonazis, Covidioten, Reichsbürgern, Impfgegnern, Putinfreunden und kriminellen Quaknazis und krassen Maulkriminellen sein. Und ich bin der Ansicht, die Anwaltskammer hätte den, den Beruf auf besonders niedrige Art (ich nenne hier „Hetze“ und „Verleumdung“ - siehe obiges Bildschirmfoto) und zu niedrigen Zwecken (hier der Selbsterhöhung) missbrauchenden „Lumich“ längst rauswerfen sollen.

20.04.2026

Über Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) und das Ergebnis der Flucht

Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) wurde (laut einigen Berichten in der Presse offenbar kahlrasiert und in Männerkleidung) in böhmischen Krásná (für manche Teutoniker „Schönbach bei Ach“) festgenommen. Der MDR berichtete „Gefloppte E-Roller-Flucht: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich verweigert Auslieferung!

Im weiteren Artikel werde ich ganz vorsichtig sein, und  Marla Svenja Lie­bich (a.k.a. Sven Liebich) als „das Exemplar“ bezeichnen. Dies, weil es angeblich schon Klagen wegen der falschen Benennung des Geschlechts angestrengt haben soll.

Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle das Exemplar wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten. Weder die Berufung noch die Revision hatten Erfolg – das Urteil ist seit Ende 2023 rechtskräftig. Ende August 2025 wurde das Exemplar zum Haftantritt geladen. Doch statt dessen folgte auf X die Fluchtmeldung:

Selbstbildnis des Exemplars. Rechte via „X“.

Das, im Hinblick auf die jeweiligen Verurteilungen in vielen Punkten mit meinem aktuellen „Lieblingsdummquaknazi“ geistig und seelisch übereinstimmende Exemplar wurde also im April 2026 nach kurzem Fluchtversuch auf einem E-Roller gefasst und sitzt nun in Auslieferungshaft.

Das Ergebnis der dummen Flucht:

  1. Ich wage es mal vorherzusagen, dass der Widerspruch des Exemplars gegen die Auslieferung für das Exemplar nichts besser macht. Statt deutschen Knast eben in Tschechien. (Denn die Auslieferungshaft wird wohl angerechnet.) Das dort bessere Haftbedingungen als im deutschen Regelvollzug herrschen bezweifle ich. Die Haftanstalt ist in Tschechien „wohl“-bekannt, es kann sein, dass dieses dem Exemplar den Widerstand gegen eine Auslieferung emmerdiert.
  2. Vorhersehbar wird das Exemplar nun die volle Haftstrafe absitzen müssen. Denn aufgrund der Flucht kommt eine vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB nicht mehr in Betracht. 
  3. Auch mit dem „offenen Vollzug“ oder „Vollzugslockerungen“ wird es „schwierig“. Weil die Flucht und die damit verbundenden, öffentlichen Entäußerungen des Exemplars, wie eben auch die als rechtsmissbräuchlich vermutete Geschlechtsänderung des Exemplars, die Vermutung befeuern werden, dass das Exemplar hinsichtlich der Verurteilung und der Straftat höchst uneinsichtig ist und demnach auch weitere Straftaten begehen wird.
  4. Der sich wohl über 2-3 Wochen hinziehende Transport vom Südwesten Tschechiens (derzeit ist es wohl in der Haftanstalt in Plzen, Stadtteil Bory) nach Chemnitz mit dem JVA-Reisedienst (der folgt da einer eigenen „Logik“) könnte über die JVA Augsburg-Gablingen gehen. Alle haben so schlechte „Kundenbewertungen“, dass diese Reisen stets ein „eigenes Erlebnisabenteuer“ darstellen.
  5. Auch erweißt sich der Zeitpunkt des Fluchtendes als „eher ungünstig“: Statt einen Winter und einen Sommer (bei vorzeitiger Haftentlassung) verbringt das Exemplar jetzt vorhersehbar zwei Sommer und einen Winter hinter Gittern. Die bekanntlich schweigen.

Fazit: 

„Dumm ist, wer dummes Dummes tut!“ - und auf dieser Dummheit folgt nun auch der selbst angerichtete Schaden.

09.04.2026

Das ist „dumm“: Der Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt munter weiter

Neulich habe ich berichtet, dass ein Blog des Andreas Skrziepietz aus Hannover geschlossen wurde. Voran ging eine Abmahnung, die 4. einstweilige Verfügung wegen Rufmordes und blogger.com hatte Artikel gelöscht. (Beispiel:)

 

Er hat höchst offensichtlich den Blog und sein Konto „Docmacher“ bei blogspot.com  selbst gelöscht, sich sodann ein neues Konto angelegt und die Daten importiert:

Der mehrfach einschlägig verurteilte Hassblogger „Docmacher“ a.k.a. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) hetzt also munter weiter. Ich denke, zusammen mit den übrigen Indizien (welche ich hier nicht nenne) ist nur diese Aussage glaubhaft.

Und ich schreibe den Verfügungsantrag zu meiner Abmahnung „SKRZ12/26“. [ Update: erledigt, der Antrag liegt beim Gericht] Meine Anwältin werde ich „impfen“, denn die sagt am 22.04.2026 in einer Strafsache wegen Verleumdung gegen ihn aus und da wird es wohl auch um die Frage gehen, wie beharrlich Andreas Skrziepietz vorgeht.

Auch die StA Göttingen bekommt Post.

Denn es, so sieht es aus, wurden Äußerungen von ihm selbst erneut veröffentlicht, für welche er bereits im Frühjahr 2025 einmal (mindestens erstinstanzlich) verurteilt wurde - womit er sodann in einem Nazi-, Schwurbler-, Putinfreunde- und Covidiotenmagazin (nius) selbst in die Öffentlichkeit drang.

Auf Grund der Neuveröffentlichungen seiner alten Beleidigungen bzw. Verleumdungen kann der „Dr. Rufmord“ nun erhebliche strafrechtliche Probleme bekommen.  

„Dumm“ ist eben, wer „Dummes“ tut.

07.04.2026

Was für ein „Lügner-Lügner“! War der „auf Koks“?

Das, was in der Überschrift steht, habe ich mir gedacht, als ich mir den Schriftsatz des mich gleichzeitig und zuvor mit recht ähnlichen Texten öffentlich verleumdenden Andreas Manfred Skrziepietz im Verfahren 10 o 360/26 des LG Kassel (die Verfügung wurde dennoch erlassen) noch mal anschaute. Da fand ich viel Dummes und Dreistes. Nehmen wir:

„Reinholz lügt gewohnheitsmäßig“ 

und:

„Reinholz lügt, wenn er behauptet, mich Stalker nennen zu dürfen. Das hat ihm das OLG Frankfurt (16 U 153/24) ausdrücklich verboten.“

Dann schauen wir doch mal in das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.08.2025, Az. 16 U 153/24, ab Seite 31 („Beklagter“ vor dem OLG war ich. „Kläger“ war dort „Mr. alternative facts“ Andreas Skrziepietz):

1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“

Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten zusteht.
[...]
Dabei steht das wertende Element im Vordergrund, dass nämlich für den Durchschnittsleser des Beitrags ersichtlich der Beklagte durch dessen Verhalten den Kläger als „seinen neuen Stalker“ bewertet.
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt.

steht da geschrieben. Und ich hatte im Antrag an das Landgericht geschrieben: „Der Antragsteller [ich] darf den Antragsgegner [Andreas Skrziepietz, Hannover] im Hinblick auf diese [Hassschriften] durch eine Entscheidung des OLG Frankfurt [...] (seinen) „Stalker“ nennen.“ 

Andreas Skrziepietz aus Hannover, der ganz sicher bei den AfD-Quaknazis oder unter dem antisozialen Covidiotengesindel, den wissensvermeidenden Klimaleugnern, meinetwegen den vollständig bekloppten Freunden des Kriegsverbrechers Putin, eben auch „Insassen“, jemanden finden wird, der oder die ihn als „Minister für Wahrheit“ („MiniWahr“) vorschlägt, hat die auf ihn bezogene Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ also hinzunehmen, da es laut Urteil des OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) hinreichende Anknüpfungstatsachen für diese, den Andreas Skrziepietz in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung gibt.

Was ich geschrieben war also wahr und richtig und „Doctor calumniae audacissimae“ Andreas Skrziepietz, der mich also mit fettem Vorsatz unwahr einen „Lügner“ nennt, kann nur „schwere geistige Umnachtung“ geltend machen, wenn er nicht gelogen haben will. Das wird er aber kaum tun, denn er ist „erweitert uneinsichtig“. 

Krank oder nicht: Ich muss mir das nicht gefallen lassen. Wegen dieser und zahlreicher anderer, unzweifelhaft unwahrer Äußerungen des Andreas Skrziepietz in zwei Verfahren vor dem LG Kassel habe ich also erneut eine Strafanzeige wegen des „Verdachtes“ des versuchten (der krass unwahre Vortrag hat ihm in beiden Fällen nichts genutzt) Prozessbetruges gestellt.

Da Andreas Skrziepietz aber in einem weiteren Schriftsatz im Verfahren 10 o 159/26 des LG Kassel am 16.02.2026 außerdem an das Landgericht schrieb:

„Ich muss das Gericht ersuchen, gegen Reinholz ein Betreuungsverfahren einzuleiten, um ihn daran zu hindern, weiterhin mich und andere Personen finanziell zu schädigen.“

habe ich im Betreff der Anzeige wie folgt formuliert:

„Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges, der versuchten Freiheitsberaubung und aller in Frage kommenden Straftaten”

In der Strafanzeige widerlege ich ganzes Rudel solcher und ähnlich dummdreister „Lügen-Lügen“ des als „Docmacher“ in die Öffentlichkeit drängenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mir in seinem Wahn übrigens dreist und wiederholt Haldol empfahl und damit wohl meinte, ich hätte gefälligst seine krassen und dämlichen Verleumdungen zu ertragen. Was aber nicht der Fall ist.

Das kann man ja am 22. April zur Sprache bringen

P.S.: Das war am Ostermontag in meiner Post: 

 

02.02.2026

Es „skrziepietzt“ wieder - Konkretisierung zweier Berichte - Weiterer Verfügungsantrag gegen den Kriminellen ist gestellt

I.
Andreas Manfred Skrziepietz teilte öffentlich(!) mit, dass seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung (28. September 2020) nicht etwa das Verteilen von Hinderbildern zu Grunde lag, sondern die Tatsache, dass er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Die dreckige Absicht des Quaknazis ist so oder so offensichtlich. Ich zitiere seine Äußerung vom 28. Januar 2026 wie folgt:

„Ich [Andreas Skrziepietz, Hannover a.k.a. Docmacher] wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.“ 

Andreas Skrziepietz lügt hier schon wieder: Er hat nicht „hingewiesen“ sondern „gehetzt, beleidigt, verhasst gemacht“ und wurde deshalb verurteilt.  Mit der  „Kinderfickerei“ hat er es immer wieder, weshalb ich ihn einen „Julius-Streicher-Ersatz“ nenne (wogegen der „Dr. Hasstat“ Skrziepietz allen Ernstes klagt) und weshalb ich nun auch die Frage nach seinen eigenen Phantasien stelle. Es gab allerdings anno 2020 mindestens ein Ermittlungsverfahren gegen den wohl bekanntesten (und wohl auch dümmsten) Quaknazi und Hitlerbildverteiler Hannovers. In den Akten findet sich:

StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20: 

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der  BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl. der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden.

Mit „BESCH“ ist Andreas Skrziepietz, Hannover (a.k.a. Docmacher) bezeichnet. 

Der kriminelle Großkotz Skrziepietz verlangt allen Ernstes eine Unterlassungserklärung... „Wie dumm kann man sein?“ - frage ich ihn. Denn höchst offensichtlich fehlt es an einer Ehrverletzung.

II.  

„Dr. PhilGood vielverurteilt“ Andreas Manfred Skrziepietz behauptet, dass im Dezember kein Strafbefehl gegen ihn ergangen sei. Er hat aber schon einmal in dieser Frage gelogen: Vor dem LG Frankfurt (Einstweiliges Verfügungsverfahren, Az. 2-03 o 97/24) hatte er lügend behauptet, er wären NICHT wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Da genau diese Äußerung Gegenstand seines Verbotsverlangens war und weil er auch beantragt hatten, die Verfügung ohne meine Anhörung zu erlassen, ist das „per definitionem“ ein Prozessbetrug. 

Was den Strafbefehl betrifft: 40 Tagessätze wegen der Beleidigung und/oder Verleumdung eines Bürgers der Stadt Bonn wurden im Dezember 2025 durch die StA Göttingen (mindestens) beantragt. Womöglich habe ich also allenfalls jemanden „die Überraschung verdorben“. Ist aber keine echte Überraschung, weil der sich durch seine Veröffentlichung selbst als „völlig intelligenzfrei und deshalb uneinsichtig gerierendes Großmaul“ gerierende Andreas Skrziepietz vorher sicherlich Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.

Im Hinblick auf früheren, gröblichst unwahren Vortrag vor den Gerichten (er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, u.v.a.m. auch der grob unwahren Behauptung er habe ein „Journalismus-Diplom“; kenne mich nicht - obwohl Skrziepietz mich vorher fast 2 Jahre lang mit immer wiederkehrenden Beleidigungen stalkte) und seinen vielen unwahren öffentlichen Behauptungen ist sein Vorbringen zudem auch nicht glaubhaft.

So habe ich habe am Sonntag einen Antrag auf den Erlass einer einer einstweiligen Verfügung gestellt. Dieses u.a. weil er in dreckiger Verleumdungsabsicht behauptet, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen - ein solcher wurde aber nie beantragt, geschweige denn erlassen! 

Seine dreckige Verleumdungs- und Schädigungsabsicht ist höchst offensichtlich. Der insoweit als Intensivtäter anzusehnde „Dr. kriminell“ wurde ja schon sehr oft deswegen verurteilt. 

Es wäre bessser, Andreas Skrziepietz würde sein Schandmaul halten und einen Psychiater aufsuchen (auf eine Psychiaterin würde er wohl nicht hören) - denn sonst landet er noch im Knast oder in der Klapse. Vor dem Knast fürchtet sich das feige Großmaul(mir wegen seiner Hetze schon vorher erlaubt durch OLG Frankfurt) schon so sehr, dass er (selbstangeblich) seine „Republikflucht“ plant

 

30.10.2025

Rechtextremer Narzisst(¹) Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet nach verkettetem Prozessbetrug weiter
Wie Fehlentscheidungen und Untätigkeit von Richter(inne)n einen Kriminellen befeuerten

Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25,  10 T 153/25:

Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“  und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.

Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein. 

Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr.

Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.

Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina  Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.

Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina  Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:

Akte LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:

Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.

Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.

Akte des LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren

Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt  zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann. 

Akte  des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:

Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:

 

und:

  

und: 

 

und: 

 

wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen)  und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“

Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt

Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:

Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten.

Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.

Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.

¹) „Narzisst“:

Andreas Skrziepietz hat sich im zeitlich engen  Zusammenhang zur Antragsrücknahme und zu seinem Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 („Nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“) des LG Frankfurt geäußert. Er quakt öffentlich, um die Schuld an seinem Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt auf mich abzuwälzen, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre und das mich eine frühere Verurteilung nichts angänge (auch weil es so gar lange her sei).
 
Gleichzeitig aber sah sich Andreas Skrziepietz schon seit dem Jahr 2022 dazu berechtigt, auch über fast 20 Jahre alte Ordnungsstrafen(!) gegen meine Person immer wieder hoch zu ziehen. Darunter mindestens eine, von der weiß oder leicht wissen könnte, dass diese aufgehoben wurde und eine, die nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (25 W 2/10) zur Aufhebung angestanden hätte, was durch den Suizid des Günter Freiherr von Gravenreuth verhindert wurde:
 
„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“
 
Hinzu kommt: Die Behauptung, ich hätte behauptet, dass er „2024 bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzungverurteilt worden wäre, ist unwahr. Er nennt seine Tat, um mich zu verleumden und sich nach der Verurteilung wegen einer Straftat zum „politischen Widerstandskämpfer“ zu stilisieren zu dem vorsätzlich unwahr „staatsfeindliche Hetze“, was ein Anzeichen eines recht ausgewachsenen Narzismus ist (und zeigt auf, dass die damalige Strafe von nur 60 Tagessätzen a 10 Euro nicht zur Einsicht geführt hat). Zudem stimmt seine öffentliche Behauptung auch nicht mit dem Verbotsantrag (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25) überein. Darin heisst es:
 
Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also.
 
 
Mithin will er also sein eigenes Verschulden auf mich abwälzen. Dazu kommt sein übertriebenes, und eben so unbegründetes Gefühl der eigenen Bedeutung und Talente (Grandiosität), welches ich aus seinen Veröffentlichungen herauslese - die durch seine vorsätzlich unwahre Behauptung vor dem AG Hannover (409 C 10237/24), er habe ein „Journalismus-Diplom“ bestätigt wird. Danach behauptete er so dummdreist wie öffentlich, er habe sich „nicht zum Diplomjournalist ernannt“ und machte vor, dass ich es sei, der lüge.
 
Weiterer Beleg ist die, z.B. durch seine unwahre Selbstdarstellung, er sei ein „unschuldiges Opfer“(²) erfolgende Ausnutzung anderer, um sein Schädigunginteresse zu erreichen (deswegen ja der Prozessbetrug und sein Versuch, mich der Freiheit zu berauben). Das er - mir gegenüber hat er es getan - im Falle von Widerspruch in Foren nahzu ansatzlos dazu übergeht, andere zum Beispiel wegen Schreibfehlern als „dumm“ zu beleidigen (fest gestellt im Urteil des LG FFM. Az. 2-03 O 117/24) ist auch ein Merkmal. (Überheblichkeit und Hoffart) Hinzu kommt bei ihm ein „Mangel an Empathie“, denn er bezeichnet seine stumpfblöden Beleidigungen (durch Wortwahlen wie „fettgefressen“ oder „Dummböckin“) allen Ernstes als „Kritik“.

Auch seine Einlassung nach einer Zurückweisung seiner Strafanzeige gegen mich gegenüber der StA Kassel, er habe sich bewaffnet - die zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes führte - spricht eine deutliche Sprache, denn diese ist ein weiterer, recht eindeutiger Beleg für sein Querulieren und zugleich den Narzissmus des Andreas Skrziepietz.

Und Andreas Skrziepitz sieht sich „berechtigt“, Diagnosen über andere zu stellen, obwohl er kein Arzt ist, ihm sogar grundlegendes Wissen fehlt. „Narzisst“ oder „Psychopath“ zu sein oder Haledol zu benötigen wirft er selbst anderen jedenfalls auffallend häufig und öffentlich vor und er ist höchst „angepisst“, wenn man ihm mitteilt, dass er selbst „nicht ganz richtig im Kopf“ ist.
 
In Summa würde ich sagen, er ist nicht nur genau das, was man unter einem „Narzisst“ versteht, sondern geradezu ein Musterexemplar dessen.  Und ich denke, dass ein Psychiater oder eine Psychiaterin diese Störung nach Einsicht in Prozessakten und vor allem in seine Blogs auch diagnostizieren wird. Meine Anwältin steuert auch gerne seine höchst bedenkliche Abmahnung vom 16.01.2024 und noch ein paar Emails von ihm bei.
 
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²) z.B. LG FFM, 2-03 o 117/24: Vortrag in der Klage, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er Gegenstand meiner Berichte wurde - dabei hatte er mich persönlich mehrfach schwer beleidigt!