Rechtsextremer Hassmich aus den USA abgeschoben.
Der Typ steht für die Intelligenz der AfD.
Der sich durch seine zahlreichen Strafanzeigen und querulatorisches Beschweren über deren Zurückweisung sowie nachfolgende, öffentliche Herabwürdigung von StaatsanwältInnen in der rechten Szene bewerbende, formale „Rechtsanwalt“ Markus Haintz aus Köln driftet mit seinen Veröffentlichungen von der „Covidiotie“ immer mehr in Richtung Teilnahme an rechter, ausländerfeindlicher Hetze ab. Markus Haintz wird mehr und mehr zu einem Multiplikator rechten Hasses und stellt das Existenzrechts des Staates und das verfassungsmäßige Gewaltmonpol in Frage - was längst nicht nur meiner Auffassung nach mit seinem Eid und mit seiner Rolle als „Organ der Rechtspflege“ nicht etwa „nur schwer“ sondern „gar nicht“ in Übereinstimmung zu bringen ist.
Ich habe bei der Anwaltskammer Köln bereits nachgefragt, wann diese endlich tätig wird.
Nicht nur, dass seine, entweder im Wahn oder vorsätzlich unwahre, verleumdende Äußerung über ein Schriftstück der StA Heilbronn ihm auf die Füße fallen kann - die StA Köln wird sich nun wohl (oder hoffentlich) seine berühmte Unterschrifts-Klage in einem Verfahren gegen einen Dritten vor dem LG Esslingen / OLG Stuttgart genauer ansehen.
Zu untersuchen hat die Staatsanwaltschaft auf meine Anzeige hin, ob die dort behauptete „Unterschrift“ überhaupt eine solche ist - und ob Markus Haintz (un)wahr vorgetragen hat, es handele sich um seine Unterschrift. Ich gehe nämlich auf Grund mehrerer Merkmale von, auf mir bekannten Abmahnungen befindlichen „Unterschriften“ davon aus, dass die behauptete „Unterschrift“ eine am Computer hergestellte Grafik, nicht einmal ein Scan oder eine Fotografie einer tatsächlichen Unterschrift ist und sich von mehreren Exemplaren tatsächlicher Unterschriften des Markus Haintz - die ich in öffentlichen Quellen einsehen konnte - auch signifikant unterscheidet. Eben weil in der Grafik diese signifikanten Merkmale der Unterschrift fehlen oder ganz anders ausgeführt sind. Das ist „höchst offenkundig“ - man muss also kein „forensischer Schriftsachverständiger“ sein, um das zu sehen.
Zeigen kann ich das schlecht gemachte Gemälde leider nicht, weil er dann gegen mich klagen würde...
Sodann wird die Staatsanwaltschaft weiter prüfen müssen, ob Markus Haintz also vorsätzlich unwahr vorgetragen hat. Was er vortrug erschließt sich aus dem OLG-Beschluss:
„Der Verfügungskläger (im Folgenden nur noch Kläger) hat im Wege der einstweiligen
Verfügung vom Verfügungsbeklagten (Beklagten) das Verbot der öffentlichen
Zugänglichmachung, Verbreitung oder des Zulassens entsprechender Handlungen bezüglich
seiner Unterschrift begehrt. Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung am 26.01.2023
antragsgemäß erlassen. Nach einem Widerspruch haben die Parteien das Verfahren
übereinstimmend für erledigt erklärt.
Das Landgericht hat mit Beschluss vom 26.04.2023 die Kosten des Verfügungsverfahrens
dem Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO). Der Beklagte habe die Unterschrift des Klägers ohne
dessen Einwilligung öffentlich zugänglich gemacht und hierdurch das informationelle
Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt. Ein eigenständiger Informationswert der
Veröffentlichung der Unterschrift sei auch im Rahmen der Berichte über dessen aktivistische
und politische Tätigkeit nicht erkennbar. Der Beklagte hafte als Betreiber der Webseite. Der
Verfügungsgrund sei aufgrund der Gefahr eines Missbrauchs zu bejahen. “
„Unterschrift“ ist wie folgt definiert:
„Eine Unterschrift (auch Signatur, von lateinisch signare ‚bezeichnen‘, zu lateinisch signum
‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch
eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.“
In beiden Urteilen finde ich nichts, woraus ich schließen kann, dass der damalige Gegner angezweifelt hat, dass es sich um eine „Unterschrift“ handele.
Ich vertrete in der Strafanzeige meine, auf eigener Erfahrung und eigener Ansicht beruhende Auffassung, dass der zu wahrem und vollständigen Vortrag verpflichtete Markus Haintz dem Abgemahnten/Beklagten gegenüber und vor Gericht eine unterschriftsähnliche Computergrafik unwahr und unrichtig als „Unterschrift“ bezeichnet hat. Sollte sich das erhärten lassen, dann wäre sein Handeln wohl Betrug und ein Gericht müsste darüber befinden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Markus Haintz hat selbst vor Gericht vorgetragen, ich befände mich auf einer Liste gesperrter Absender, so dass ich ihm leider keine Gelegenheit zur Stellungnahme geben konnte, insbesondere nicht dazu, was er denn damals als „seine Unterschrift“ bezeichnete. Ist es das selbe Computer-Gemälde, welches ich Pixel für Pixel aus mehreren Abmahnungen des Herrn kenne?
In einem, wohl entgegen dem UWG nicht als Werbung gekennzeichneten „Artikel“ bemüht sich der Kölner Rechts-Außen-Anwalt und Krawalleur Markus Haintz ganz offensichtlich aus eigenen, niedrigen Motiven heraus („Werbung“ und damit „schnöder Mammon“ ist als Motiv klar, eigenen Hass gegen Demokratie und Demokraten vermute ich bei dem Delegitimierer), mal wieder darum, an einer Beleidigung teilzunehmen:
Bildschirmfoto: Im Original nennt Markus Haintz dummdreist den Namen und die Stellung der Person!)
Wie der Quaknazi-Anwalt und Rechts-Krawalleur Markus Haintz dazu kommt, dass die StA Heilbronn fände, dass die betroffene Person „abgelehnter Asylbetrüger“ genannt werden dürfe, erschließt sich aus der, von ihm selbst als Nachweis seiner kruden Behauptung gezeigten Mitteilung der StA Heilbronn aber gerade nicht:
Es kann nämlich einfach sein, dass die Urheberschaft der beanzeigten Person und somit die Tat nicht genügend sicher zu beweisen ist. Die Einstellungsmitteilung gemäß § 170 StPO besagt also gerade nicht, dass die angezeigte Handlung nicht rechtswidrig sei - das sollte selbst ein vergleichsweise dummer aber geistig heller Jurist gerade noch begreifen können. Die Staatsanwaltschaft teilt dem Beschuldigten (oder wie hier dessen Rechtsvertreterin) hier - wie üblich - rein gar nichts mit.Offenbar folgt der Rechts-Krawalleur und Selbstlober Markus Haintz in seinem Betreben, sich (und die Kanzlei oder visa versa) über andere zu erheben, einem „Vollwahn“. Als Anwalt müsste er zudem wissen, dass die Einzelmeinung einer Staatsanwältin nicht diejenige der, wie er also unrichtig behauptet, Staatsanwaltschaft sein muss.
Ich habe ihm ja schon geraten, mal fachärztlich abklären zu lassen, was dazu führt, dass er immer wieder so merkwürdiges Zeug schreibt, denn als Jurist müsste er es besser wissen - und klar ist auch, dass sich der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ mit diesem und solchen Artikeln in den Augen verständiger und aufmerksamer Leser selbst zum „Idioten“ stempelt.
Freilich wird der vom „Krawall-Markus“ offensichtlich addressierte Verkehr (Quaknazis, Querfasler, Klimaleugner, Covidioten, Reichbürger, Putin-Freunde und Delegitmierer) das nicht begreifen, weil deren geistige Helligkeit mit dem Wort „unterbelichtet“ zutreffend umschrieben ist.
Bildschirmfoto: Die originale Quelle bei Youtube (also der „Krawall-Markus“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben. Unten rechts ruft der selbe Delegitmierer Markus Haintz, der ebenso öffentlich das Existensrecht auch der BR-Deutschland und das verfassungsmäßige Gewaltmonopol des Staates bestreitet, zum Schutz des Grundgesetzes auf. Das Markus Haintz den Widerspruch noch begreift, darf bezweifelt werden.Übrigens macht sich der „Hans im Glück“ „Haintz im Wahn“ mit der Verbreitung der Beleidigung in mehreren Medien also womöglich selbst strafbar. Denn an der Urheberschaft des „Mr. Grinsebäckchen“ bestehen dieses Mal keine ernst zu nehmenden Zweifel. Und ich sehe nicht, dass § 193 StGB bei Werbung greift. Kritik übt er auch nicht.
P.S. Markus Haintz möchte selbst nicht „Betrüger“ genannt werden...
P.P.S.: Die Sache liegt der StA Köln zwecks Prüfung strafrechtlicher Verfehlungen und der Anwaltskammer Köln zusätzlich zur Prüfung berufsrechtlicher Verfehlungen vor.
sind alte, schon zu Zeiten Roms geltende Rechtsgrundsätze (und wahrscheinlich noch viel älter).
Ich frage mich, wie man von einem Miterbe weiter die Vorlage von Kontoauszügen (und vom Gericht ein Zwangsmittel) verlangen kann, wenn die Bank klipp und klar schreibt: „Aufbewahrungspflicht abgelaufen, keine Daten mehr da.“
Und übrigens auch, was man mit asbach-alten Kontoauszügen einer verstorbenen Person noch beweisen will. Außer natürlich, dass die Erben verstritten sind. Ein solcher Streit dürfte teuer geworden sein (OLG Brandenburg, 14.01.2026, Az. 3 W 123/25, den Beschluss des LG Neuruppin vom 14.11.2025, Az. 2 O 210/24 aufrecht erhaltend)
Offenbar wurde die beschwerdeführende Partei durch merkwürdige Webseiten beeinflusst:
„Soweit die Beschwerdeführer sich darauf berufen, jede Bank könne auch historisch uralte Kontoauszüge vorlegen, führt diese pauschale, nicht belegte und auch nicht durch die von den Beschwerdeführern angegebene Internetveröffentlichung nachvollziehbare Behauptung angesichts der hier von der Schuldnerin eingereichten konkreten und plausiblen Auskunft der kontoführenden Sparkasse zu keiner anderen Beurteilung.“
Ich vermute mal, in, unter oder über der „Internetveröffentlichung“ auch, dass Vitamin D gegen Covid 19 helfe und das Impfungen ein Verbrechen an der Menschheit seien. Und dass ein Rechtsanwalt das veröffentlicht habe.
Das das ein formal und derzeit zugelassener Rechtsanwalt (der an obigen Verfahren nicht beteiligt war) veröffentlicht haben soll stimmt... Also gibt es auch Juristen, die „viel Scheiße labern, wenn die Tage lang sind“. Was auf der Nordhalbkugel an einem 17. Juni und Mr. Grinsebäckchen auch zutrifft.
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| Bild: Beworben wird hier von der „Haintz.media“ unzweifelhaft die „Haintz legal“. Nicht gekennzeichnet. |
Als „HAINTZ.media GmbH“ unterstellt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz der Deutschen Welle, dass deren Mitarbeiter eine Straftat begangen haben sollen: „Die Behauptung von unwahren Tatsachen, die einen Mitbewerber herabsetzen, ist stets nach §4 Nr. 1 UWG - soweit nicht bereits nach §4 Nr. 2 UWG - unzulässig“. Die HAINTZ.media GmbH ist Mitbewerberin der Deutschen Welle. Das kann man einfach durch den Geschäftszweck im Handelregister feststellen. Und falls Markus Haintz vermeint, auf der sicheren Seite zu sein, weil die HAINTZ.media GmbH ja nur in der Schweiz registriert sei: Dann wird es nur noch schlimmer, falls er keine deutsche Niederlassung angemeldet hat. Denn die „HAINTZ.media GmbH“, deren Verwaltungsratspräsident und höchste Instanz er selbst ist, ist trotz des „Strohgeschäftsführers“ und des Briefkastens nämlich unzweifelhaft in Deutschland tätig (Markus HAINZ kann mir nicht erzählen dass er für die Tätigkeit als CHEFREDAKTEUR in die Schweiz reist) und bearbeitet durch deutsche Mitarbeiter - in Köln - deutsche Themen für ein deutsches Publikum. Die Webseiten werden auf Servern in einem Rechenzentrum am Berliner Autobahnring gehostet - das liegt bekanntlich auch nicht in der Schweiz. Ein zwecks intensiven Spendenbettelns (das sind übrigens fiskalisch „Einnahmen“) angegebenes Konto hat eine IBAN aus Litauen, gehört auch zu einer Neobank aus Litauen. Ich habe bei einer Nachsuche in deutschen Handelsregistern keine Niederlassung gefunden und der Möchtergern-MedienMogul Markus GroßHAINTZ gibt auch keine an. Wie man so hört fragt sich die IHK Köln auch schon, was da los sei. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht und es entsprechend §3a UWG sorgfältig vermieden, unlauter zu handeln in dem „er einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“
Ganz sicher finden sich in den Buchungen der „HAINTZ.media GmbH“ und der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ auch die Items für die Tätigkeit der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ für die„HAINTZ.media GmbH“:
Als „HAINTZ.media [GmbH]“ bewirbt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz mit dem obigen und wirklich sehr vielen solchen Artikeln sowie Artikeln auf Telegram offensichtlich die „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“. Eine Kennzeichnung als Werbung finde ich nicht: „Wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, handelt nach § 5a Abs. 4 UWG unlauter — sofern sich der Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.“ Dafür reicht übrigens die Übereinstimmung im Namen der jeweiligen Firma nicht - denn der kann in den Augen der Leserschaft Zufall sein. Obiges stufe ich also als „Schleichwerbung“ ein. Ob das allen Wettbewerbern gefällt? Markus Haintz zofft sich ja mit solchen (darüber schreibt er selbst und hat sogar eine Webseite ins Leben gerufen!) und, wie ich finde, hetzt er auch aus ideologischen Gründen gegen Wettbewerber - da liegt eine Retourkutsche im Bereich des Denkbaren. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht...Bild: Am 28. Oktober 2024 (oder nach einer Abmahnung?) hat er daran gedacht, die Werbung ordentlich zu kennzeichnen...
Es kann gut sein, dass er schon bald entsprechende Abmahnungen auf dem Tisch hat. Aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus - konkreter aus seinen eigenen Berichten - nehme ich mal an, dass diese dann durch Berufungen, Revisionen und Beschwerden von Markus Haintz eifrig qerulierend vor die Obergerichte, vielleicht bis vor den BGH oder gar weiter getrieben werden. Aber ich bin mir ganz sicher, dass der Markus Haintz - er ist ja Rechtsanwalt - einen schönen Weg gefunden hat, auch den ganzen Finanzkram fiskalisch sauber zu gestalten, was 680 seiner Leser „gut“, 280 „stark“ finden und wofür ihn 317 lieben, während 71 mit ihm heulen und nur 82 staunen können...
Nicht wahr?
P.S.:
Weiß jemand etwas über einen „Alfonso Capone“? Der hat mit dem Artikel übrigens überhaupt nichts zu tun!
Erst mal, um wen es geht:
| (Quelle: https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/luebbecke/23296224_Nachschlag-Richterin-erhoeht-gefordertes-Strafmass-fuer-Rechten-Youtuber.html) |
Markus Haintz kann auch gut als solcher „Multiplikator“ gelten, denn er leugnet (als „Organ der Rechtspflege“!) das Existenzrecht jedes Staates, also auch der Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz zu wahren er übrigens per Eid versprochen hat:
Zudem ist der noch nur von mir (die Kammer ist informiert) insoweit also als„eidesbrüchig“ angesehene Markus Haintz wohl eine besondere Art „Reichsbürger“, denn er leugnet (als „Organ der Rechtspflege“!) auch, dass der Staat das Recht hat, Gewalt „über“ seine Bürger auszuüben. (Wie das gehen soll lässt er offen, er meint wohl „gegen“). Dabei hat der Staat laut Verfassung sogar ein Gewaltmonopol. Und darauf, die Verfassung (a.k.a. Grundgesetz) und also das staatliche Gewaltmonopol zu wahren, hat Markus „Quak“ Haintz einen Eid geleistet:
"Ich schwöre [bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden], die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen[, so wahr mir Gott helfe.]"
Aua! Sein Eid geht mit seiner Äußerung nur sehr schlecht zusammen, denn er „stinkt“ längst nicht nur mit dieser Äußerung gegen die Bundesrepublik und das Gewaltmonopol des Staates an.
Zurück zur anderen Seite der erwartungsfrohen Quakgemeinschaft, also den sprichwörtlichen Lautquaknazi Matthäus Westfal:
Der wurde (in der Sache oben, vor dem AG Rahden von wem auch immer) wohl „besonders gut“ vertreten so dass die Richterin sich entschloss (wohl wegen krasser Uneinsichtigkeit und dummdreisten Verhaltens des Angeklagten) über das von der StA geforderte Strafmaß hinauszugehen ... und Matthäus Westfal (Espelkamp) ist einem Video zu sehen, wie er sich in der Masse gleichsinnter (Nazis, Covidioten, Reichsbürger, Putinfreunde) sehr wohl und sehr wohl sehr sicher fühlt, sich deshalb wie ein aggressiver KZ-Aufseher aufführt: Schubst, schreit, beleidigt und bedroht.
Es handelt sich also eindeutig und mindestens um physische Gewaltanwendung.
In der SA wie auch in der DDR hätte Matthäus Westfal (oder Matthaeus Westfal) auch einen tollen Hilfspolizist „hergemacht“. Das konnte man da werden - wenn man so kackdumm war, das einen nicht mal mehr die Polizei genommen hat...
Gegen die AfD, für die der offensichtliche Möchtegern-SA-Mann hetzt, kann man gar nicht hetzen, weil krasse und dumm johlende (wahlweise: jaulende) Gestalten (wie er halt in seinen Videos selbst) jede „Hetze” gegen die AfD sehr viel milder erscheinen lassen als die vom Möchtegern-SA- und AfD-„Mann“ Matthäus Westfal a.k.a „AktivMann“ selbst gezeigte Wirklichkeit. Also die angebliche Hetze gegen die AfD als gescheiterten Versuch erscheinen lassen, etwas zu beschreiben, was unbeschreiblich krass, aggressiv und „Nazi“ ist: Nämlich der kackdumme Teil der AfD...Mein anderes Fazit: Wahrscheinlich hat Matthäus Westfal (Espelkamp) zu Hause nichts zu melden. Es sollen ja viele, die zu Hause „mit Hut!“ kaum daumenhoch sind, einmal „los- und rausgelassen“ dann den großen Haintz Heinz Heinrich geben.
Der Möchtergern-Medienmogul und „Multiplikator“ Haintz hat eine seiner, bei Quaknazis und Dummjohlern aus der rechts- extremistischen und staatsdelegitimierenden Szene garantiert (oder wie er hofft) beliebten Quakanzeigen geschrieben und, wie bei ihm üblich in unfassbar schlechter Qualität veröffentlicht - da sahen die Telefaxe des Günter Freiherr von Gravenreuth sogar besser aus.
Markus Haintz (sein neuer Beiname bei der StA Bonn soll „Witzbold“ lauten) behauptet im weiteren Text öffentlich, die Juristen des „Legal Claims Team“ der DW hätten den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, als diese den Schreinazi Matthäus Westfal (Espelkamp) zur Löschung eines Videos aufforderten ... Es geht um Bilder eines Journalisten der Deutschen Welle und ich kann mir gut vorstellen, dass der selbst der offiziellen AfD plötzlich sehr unangenehme Westfal mit den Bildern ganz üble und niedrige Hetze an der Schwelle zum Gewaltaufruf verband. Die Löschungsaufforderung dürfte völlig rechtens gewesen sein. Doch Haintz schreibt:
(Schlechte Qualität wie im Original, aber was will man erwarten: Haintz hat ja auch selbstverständlich einen berühmten, ebenfalls als Spendenbettler berühmt gewordenen Covidiot als „Webdesigner“ und Wordpress - ich weiß nicht genau, was schlimmer ist.)
Ich sag es mal so:
Bei Markus Haintz gehe ich wegen des Kontextes seiner übrigen Äußerungen davon aus, dass er sich über die Gelegenheit zum Hetzen freute. Also, dass er wieder einen Schaden bewirken kann.
Und wessen Geld kostet das? Das der Steuerzahler, welche für die Bearbeitung der extrem vielen Quakanzeigen und querulatorischen Rechts-Beschwerden des Markus Haintz aufkommen muss!
Interessant ist, dass Markus Haintz - wohl voller schmerzhafter Erinnerungen an die Vergangenheit und an das wunderschöne Stundenbüro in Frankfurt - bei dieser denunzierenden Verleumdung die Vorlage verwechselt hat. Denn seit 1. August gibt es diese „Niederlassung“ der (Sch)rumpfkanzlei „Haintz legal Rechtsanwälte“ nicht mehr. Dort war wohl allenfalls (nach Terminvereinbarung) die, wie es nur garstige Tauben von Kölns Dächern verkünden, „schimpfend und wild mit den Armen rudernd davongelaufende Melania S.“ anzutreffen - die seit einiger Zeit bei einer seriösen Frankfurter Kanzlei beschäftigt ist. Das ist natürlich Prosa: Die Frau soll in Frankfurt von zu Hause aus gearbeitet haben. Jedenfalls so lange sie von der beschränkt haftenden „Haintz legal“ bezahlt wurde. Ich frage mich übrigens gerade, ob Markus Haintz oder ich zuerst wusste, dass diese „abgeht“. Vor mir wussten es jedenfalls schon andere...
Ich gratuliere Markus Haintz zum Beitrag Nr. 59158 (allein in der Nazi- und Covidiotenblase Telegram!) seit dem 19. Juli 2020 und rate Herrn Haintz begründet und dringend zur fachärztlichen Abklärung einer eventuellen Internetsucht „und aller anderen, hierbei auffallenden Störungen”.
Interessant ist, dass Markus Haintz sich in seiner Eigenbewerbung mal wieder in den Kontext einer Person setzt, die gerade „trendet“ - und zwar, so sehe ich das: Durch strafbares und strafwürdiges Verhalten eines ausgemachten Nazis für den er quasi ruft:
Vielleicht braucht Markus Haintz ja, weil er aktiv um krass dumme Kunden aus der Quaknaziszene wirbt, ebenso dringend Spenden wie sein Mandant? Und wirbt er um diese, weil solche rechtsextremen Flaschen „seinesgleichen“ sind? Das darf man doch wohl annehmen!
P.S.: Wäre mir der Matthäus Westfal (Espelkamp) so auf die Pelle gerückt und hätte mich so angeschrien, dann hätte ich wohl Leib und Leben in Gefahr gesehen und angemessene Maßnahmen ergriffen. Mit der Folge, dass Haintz eine Sinnlosanzeige wegen Körperverletzung geschrieben hätte. Die ebenso zurückgewiesen werden würde, wie die Quakanzeige des Markus Haintz, welche sicher schon bald wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes zurückgewiesen wird, weshalb er dann wieder jammert, wie gar ungerecht der Staat (StaatsanwältInnen und RichterInnen) zu den gar armen Nazis (die ja im Wahnsystem der Neu- und Quaknazis gar keine sind, weil darin - im Wahnsystem - ja SPD, CDU, Grüne die Nazis sind) wäre und dass man diese notieren und fotografieren möge.
Offenbar damit nach der nächsten Machtergreifung solche Möchtergern-SA-Hilfspolizisten vom Schlage des Matthäus Westfal aus Espelkamp jene StaatsanwältInnen und RichterInnen, die Haintz nicht zu gefallen vermochten, im „Neuen Lager Dachau“ anbrüllenschreien[¹] können. (Die gewiss nicht besseren aber besser ausgebildeten und schwerer bewaffneten SS-Schergen kamen erst am 11. April 1933)
¹) Korrekturgrund: Löwen brüllen, Idioten schreien
Mir ist zunächst aufgefallen, dass bei neueren Artikeln die Kommentare eines „Ingo N.“ auf HAINTZ.media fehlen. Es ist nur ein paar Tage her, da habe ich darüber geschrieben, dass die spendenfinanzierte Werbeveranstaltung HAINTZ.media des Rechtsaußen-Anwaltes Markus HAINTZ bei ihrem Marktgeschrei antijüdische, rassistische Hetze durch die Kommentare des Herrn verbreitet habe.
Da hat der CHEFREDAKTEUR Markus HAINTZ nicht etwa „kalte“, sondern wohl „permafrostige“ Füße bekommen! Denn als ich wegen des Fehlens neuer Kommentare des Herrn[¹] bei älteren, mir als „verseucht“ bekannten Artikeln nachsah und diese mit den von mir gespeicherten Versionen verglich, waren alle Kommentare des „Ingo N.“ weg. Man könnte denken, da sei jemand „noch lernfähig“.
Es kann aber auch an etwas anderen liegen:
¹) „Ingo N.“ hat oft als einziger Artikel auf HAINTZ.media kommentiert. Älteren Artikeln gab er schon mal 26 Kommentare mit, die teils deutlich(!) länger waren als die Artikel selbst und übrigens Links „zu sehr merkwürdigen“[²] Webseiten enthielten - weshalb ich schreibe, dass nun geschätzt 80% des Textes auf HAINTZ.media fehlen. Gezählt hab ich die Zeichen, Wörter oder Zeilen des Hirnschrotts natürlich nicht. Ich betone aber: Die Zahl von 80% ist keine reine Phantasie sondern eine Schätzung und in der Realität womöglich sogar höher.
²) Ich kann mir nicht vorstellen, dass deren Verfasser nicht wegen Volksverhetzung im Knast saßen. Vielleicht nur deshalb nicht, weil diese „mutigen“ Verfasser ebenso feige die Angabe eines Impressum vermeiden wie Andreas Skrziepietz (Hannover).
³) Würde er seine Tätigkeit „Kampf für straffreie Verbreitung rechter und covidiotischer Hetze“ nennen, dann würde der schwer querulierende Prozessverlierer Markus Haintz mir nicht als „Lügner“ gelten.
Abrauchende Hirne von Dummschreinazis sind (längst nicht nur für mich) die offensichtliche Folge der Hetze von Typen wie Markus Haintz (Köln) und Andreas Skrziepietz (Hannover).
Es gibt nicht nur diese beiden. Letztere Personen sind mir halt „besonders erinnerlich“.
(Video von Lisa Becker via Instagram)
Und „Ja!“: Genau dieser drohende und beleidigende Schreihals (und also auch Aufhetzer wie die genannten Markus Haintz aus Köln und Andreas Skrziepietz aus Hannover sind jeweils ein lebender Beweis dafür, dass es sich nicht nur „lohnt“ gegen die AfD zusammen- und aufzustehen, sondern dass ein jeder und eine jede mit funktionierendem Hirn das auch muss.
Letzterer hält sich wohl für einen mutigen Mann. Ich für das Gegenteil.
Die Einstellung gegen eine Geldauflage nach § 153a Absatz 1 ist bei Beleidigungdelikten absolut üblich. Um die Zustimmung und Einsicht zu erleichtern ist man danach nicht „vorbestraft“. Uneinsichtig ist hier mal nicht der Mandant, sondern die ihn vertretenden, querulierenden Rechtsanwälte!
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| Bild: „Juristisch weltfremd“ mutet die Behauptung der HAINTZ.media des Markus HAINTZ himself an, wonach keine Beleidigung vorläge - denn das wurde ja gerade nicht so entschieden - weil letztendlich gar nichts durch das Gericht entschieden wurde. Denn der Mandant war offensichtlich um Einiges vernünftiger als die ganze „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“ zusammen und vermied das Risiko weitaus höherer Kosten infolge einer, trotz oder gerade infolge der Vertretung durch die Legal-HAINTZE erfolgende Verurteilung und den, im Hinblick auf die beleidigende Äußerung, sinnlos anmutenden Gang durch die Instanzen - der wohl gerade nicht durch Spenden finanziert wurde. Aber der HAINTZ.legal Rechtanwälte GmbH ein nettes Sümmchen eingebracht hätte. Das hätte wohl der Mandant zahlen müssen... Denn das Versprechen einer Spendenfinanzierung von Prozessen der Opfer einer willkürlichen Strafverfolgung, welches so oder ähnlich von Markus Haintz und/oder dessen MitarbeiterInnen beim Spendenbetteln mehrfach gegeben wurde, ist wohl „etwas realitätsfern“. |
Nur ist es eben so, dass das Dummnazigesindel, welches wohl den überwiegenen Teil der Leserschaft der spendenfinanzierten Werbeveranstaltung „HAINTZ.media“ ausmacht, nicht genug Hirn hat um mehr zu begreifen als die Überschrift und zu denken, diese dürften Frau Strack Zimmermann, gegen welche die HAINTZ schon früher gehetzt haben, „frei von der geschwollenen Leber weg beleidigen.“
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| Bild: Belege für Hass und Hetze der „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“ |
Nur aufmerksame Leser werden hier vermuten, dass Viktoria Dannemeier via HAINTZ.media mit dem Artikel Dumme zu einem potentiell als Straftat zu bewertenden Verhalten anstiftet. Dumme, die sich dann teuer von der HAINTZ.legal vertreten lassen sollen - weil die ja dort gelesen haben, dass es „keine Beleidigung“ sei, wenn man einer Frau unterstellt, dass diese erst eine „Atombombe werfe“ und dann „harte Nippel kriege“.
By the Way:
Eine Frage an Viktoria Dannenmeier: Da „harte Nippel kriegen“ Ihrer öffentlichen Ansicht nach keine Beleidigung sein soll und Sie durch die Frage also unmöglich beleidigt sein können, frage ich mal ganz offen:
„Welche besonderen Auswirkungen stellten sich denn bei oder nach dem Schreiben des merkwürigen Artikels ein?“
Auf seiner, lustigerweise von rechten Volldioten und womöglich sogar von Russland (Haintz gibt ja, wie er öffentlich dummdreist bekennt, auch Interviews für die verbotene (sanktionierte) Propagandanstalt „Russia Today“ (RT) durch Spenden finanzierten Selbstbewerbungsveranstaltung namens „HAINTZ.media“ tönt Markus Haintz, dass eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Janine Beicht wegen Volksverhetzung eingestellt habe. Und Markus Haintz, der wohl gegen die TAZ klagt, weil er sich, wie er behauptet, „gar zu Unrecht“ als „rechtsextem“ bezeichnet ansieht, macht sich die - für rechtsextreme Quaknasen absolut typische -Hetze der Janina Beicht gegen CDU, SPD, Grüne „vollumfänglich zu eigen“.
Den Namen der einstellenden Staatsanwältin oder des Staatsanwaltes nennt Markus Haintz - anders als in Fällen, in denen es für ihn selbst oder seine Quaknazi-Mandanten schlecht ausging und er deswegen „kritisieren“ will (nur „linksgrün versiffte“ - Wortwahl seiner Anhänger für Demokraten - nennen es „hetzen“) - nicht.
Da kommt aber neben § 158 (kein Anfangsverdacht), § 172 (meist: „kein Tatbeweis möglich“) auch § 153 (Einstellung wegen Geringfügigkeit - oft „im Hinblick auf den Beschuldigten“ oder „die Beschuldigte) auch § 153b StPO in Frage: „Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe“. Sogar § 154 StPO („andere Anklage“)! Wie schon geschrieben, Haintz lässt sich dazu nicht ein, lässt das offen, was für „Vermutungen“ sorgen düfte. Bei den Spendern gilt natürlich: „Die ist gar und gar unschuldig!“
Über die Verwendung der Spenden - die gingen offenbar auf ein Kanzleikonto - will Markus Haintz (wieso eigentlich der?) später berichten. Wie auch für die anderen Spendensammlungen - die alle auf eines der sehr vielen Kanzleikonten gehen. Allerdings kenne (auch) ich von Markus Haintz keinen einzigen Bericht über eine Spendenverwendung - und Markus Haintz sammelt viele Spenden ein. Das verbreitet einigen Gestank. Vielleicht wurden die Spenden ja verwendet, um dem schönen Markus eine Reise nach Malle zu finanzieren?
Ich gebe mal einen Tipp, was im Falle der Janine Beicht wohl (das ist nicht mein Fach) angefallen sein könnte:
Gesetzliche Gebühren laut erster Fundstelle bei der seriösen und unbeteiligten Kanzlei Ferner-Alsdorf (Alle Angaben auch deshalb ohne Gewehr weil Markus Haintz auf Telegram nur unterschwellige Waffenangebote eines bekannten Dummfaschoverlages wie Messer, Äxte, Armbrüste bewirbt!)
(240+198+198+40)*1.19 = 804.44
(432+348+348+40)*1.19 = 1389.92
Dann wäre da noch was: Janine Beicht ist Mitarbeiterin der HAINTZ.media GmbH des Markus Haintz:
Würde man da nicht erwarten, dass der gar großartige Markus Haintz, der laut der spendenfinanzierten und völlig vorurteilsfreien wie sicher auch völkisch-gemeinnützigen Selbstlobplattform „HAINTZ Media“ mindestens so gut ist, wie einst der Marcus Tullius Cicero, fürsorglich die Verteidung des eigenen Sprachrohrs durch ein elektrisch übertragenes Brieflein an die Staatsanwaltschaft „pro bono“ übernimmt?
Sicherheitshalber hat Haintz die Vertretung an die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Haintz legal Rechtsanwälte GmbH übertragen. Wo diese arbeitet stellt er nur nicht ganz so offen dar... Ganz sicher war den Spendern malle-sonnenklar, dass Janina Beicht von einer Mitarbeiterin deren eigenen Chefs vertreten wird, der sich, auf Malle in der Sonne räkelnd „was mit Medien macht.“ (Bild unten) Wozu ist er denn sonst Chef?
Spenden für Janine Beicht fließen auf ein Konto der Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz, von dort via Rechnung an die Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz. Also zu Markus Haintz himself. Ich bin mir ganz sicher, dass alles höchst ordentlich versteuert wurde ...
... weil der Markus Haintz doch Rechtsanwalt ist. Aber weil die HAINTZ.media eigentlich von der HAINTZ.legal für die viele legale Werbung bezahlt werden müsste, kann ich wohl sagen, dass das Geld (oder der nach den vielen Steuern übrig gebliebene Teil) sicherlich auch ganz legal für eine dienstliche Reise (er gab dort zu Werbezwecken ein Werbe-Interview) nach Malle verwendet wurde ...
... die dann sicherlich dazu beitrug, dass Markus Haintz „Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ eine Berufungsbegründung nicht pünktlich einreichen konnte und, gerade noch rechtzeitig, einen Fristverlängerungsantrag stellte. Den Antrag zu stellen ist übrigens legal und Markus Haintz hat darin „garantiert nicht“ gelogen, denn Anwälte dürfen das nicht und für die Malle-Reise gab es eine Notfrist!
Ich schreibe das alles nur, damit sich Spender sicher sein können, dass Markus Haintz die Spenden sehr ordentlich verwendet hat. Also ich kann darin weit und breit keinen Spendenbetrug erkennen. Ihr etwa? Nein, dass könnt Ihr nicht, denn es ist, außer AfD-blau natürlich, gar nichts zu sehen, nichteinmal ein Hinweis, wie viel denn einging und was davon an die Haintz legal Rechtsanwälte GmbH des Markus Haintz floss. Sicherlich der gesetzliche Höchstbetrag. Also alles wie von den Spendern erwartet. Wer das Gegenteil behauptet ist ein „linksgrün versiffter Feind der Meinungsfreiheit“! (OT: ein typischer Haintz-Mandant, der trotz dieser Wortwahl kein Quaknazi sein will.)
Hat er seine durchaus hetzende Redakteurin (also Mitarbeiterin) für dieses Vollzitat aus der typisch rechtextremen Hetzschrift eigentlich bezahlt? Wo er sich das dumme und dreiste Nazi-Gequake doch ausdrücklich „vollumfänglich zu Eigen“ macht? Und, „wenn ja“: Aus welchem der vielen Spendentöpfe denn - wo die doch alle über das selbe Girokonto verwaltet werden?
P.S.: Wie macht er das eigentlich?
Da hat der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ, am 5. Juli 2026 viel Zeit, die Richterin Eva Brinkmann und auch den Richter Lopez Ramos vom OLG Hamm zu verleumden. Wenn Online-Verhandlungen nicht stabil stattfinden können (die Gewährung der bei einem Gericht notwendigen Sicherheit ist weitaus aufwendiger als wenn Hans und sein Gretel im heimischen WLAN am ein wenig Telesex haben wollen), dann ist das so. Und die Richter haben keinen Einfluss darauf - den haben Techniker, die dabei von anderen Technikern und alle von Geldfritzen abhängig sind. Wenn man dann Richter als faul verleumdet ist das eine üble Nachrede, die allerdings durch § 193 StGB als „Äußerung in Rechtswahrnehmung“ geschützt (und nicht strafbar) ist, so lange das in einem rantifigen Schriftsatz geschah. Aber: Eva Brinkmann hat als Mitglied des Richterrrates durchaus das Recht, sich bei der Anwaltskammer zu beschweren, weil auch der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ als Anwalt zur Sachlichkeit verpflichtet ist. Und was die gezeigten öffentlichen Äußerungen betrifft, bin ich mir betreffs des Schutzes durch § 193 StGB „nicht ganz so sicher“: Ich werde seine Anwürfe also der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft in Köln vorstellen.
Ich würde dem Markus Haintz das Gespräch mit einer Namensvetterin der Frau Dr. Eva Brinkmann empfehlen. Die hat eine Approbation zur „Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene, Fachkunde Verhaltenstherapie“.
Auch so: Dieser und ähnliche Kotz-Beiträge des Markus Haintz zu dem Thema erschien gleich in mehreren Medien.
Weil Haintz immer wieder solche Rants veröffentlicht habe ich den Eindruck, dass seine Veröffentlichungen auf etwas ganz ruchloses abzielen ...
... nämlich darauf, eine Art „Liste“ zu schaffen, mit der nach der von ihm wohl angestrebten, jedenfalls schon jetzt öffentlich begrüßten Machtübernahme durch Covidioten und AfD unliebsame RichterInnen gejagt und in KZ gesteckt werden. (wie nach der „Nacht der langen Messer“ 1933 1934)
Was war noch? Statt seine blöden Rants zu verbreiten, dort und sonstwo Videos zu drehen und/oder meinetwegen stundenlang nach Malle und zurück zu fliegen (In Deutschland will er aber nicht herumfahren und Köln ←→ Hamm geht mit RE1, RE7 oder ICE!) hätte er auch schon mal an der Begründung einer Berufung arbeiten können statt einen Antrag zu stellen, laut dem ihm
„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender
notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“
z.B. eine Begründung einer Berufung „noch nicht möglich“ war.
Sein Verlängerungsantrag (mitsamt einer Darstellung entgegen stehender Fakten) liegt bei der Kammer, diese beiden Äußerungen sende ich nach. Markus Haintz hat mehr Probleme als ich dachte und ich denke nach seinem zunächst offenbar fernschriftlichem alsdann aber öffentlichen Querulieren (siehe oben) wie folgt:
Das gilt insbesondere beim Steinewerfen in Glashäusern, wo einen Splitter treffen können, und Kritik an Elchen, die bekanntermaßen am häufigsten von ebensolchen geäußert wird. Ich will damit sagen, der formale Rechtsanwalt Markus Haintz erweckt durch sein Schriftblöd höchstselbstpersönlich und öffentlich den Eindruck, selbst ein ganz heftiger „Narzisst“ und „Querulant“ zu sein - und sollte sich vorsichtiger, sachlicher über andere - insbesondere Gegner und Richter äußern. Sonst gibt es vom BGH erlaubte „Gegenschläge“.
Aber vielleicht schickt ihn ja die Kammer dahin. Und vielleicht gewährt diese dem offenbar multibel und seit langer Zeit schon überlasteten Herrn Markus Haintz im Hinblick auf sein öffentliches und nichtöffentliches Wirken (und auf die, durch von ihm selbst wiederholt vor Gerichten angezeigte Arbeitsüberlastung wohl erheblich in Gefahr befindliche Gesundheit - Stichwort „BurnOut“) eine kleine Pause vom Anwaltsberuf.
Eine Frage hätte ich noch: Erfahrungsgemäß findet solches Querulieren (wie oben erkennbar) statt, nachdem Prozesse verloren wurden. Wie bitter war es und um was ging es denn? Und was hat die Anwaltskammer denn so ausgetan? Verwarnt? Da kommt nach meinem Hinweis bezüglich der Überlastungsanzeigen wohl noch mehr!
Markus Haintz vertritt nicht nur Nazis, er ist für mich ein „Rattenfänger“, der in zahlreichen öffentlichen Äußerungen selbst gegen DemokratInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen (und einen Virologen) hetzt und (so sehe ich das) andere (dumme Idioten!) im Hass bestärkt und zum Hetzen, sogar Straftaten verführt, klagt schon wegen allenfalls geringfügigen Verletzungen seiner „Ehre“ aber auch wegen wahrer Äußerungen über seine Person und daraus gezogenen Schlüssen.
Das öffentlich hetzende „Großmaul mit Anwaltskarte“ Markus Haintz (Köln) nennt mich in Schriftsätzen an Gerichte und Staatsanwaltschaften in, unter psychologisch/psychiatrischen Gesichtspunkten als „bedenklich“ anmutender Häufigkeit, einen „Querulant“ (grammatikalische Derivate eingeschlossen). Bisher bis zu 8 Mal auf einer Seite A4, was ziemlich krass anmutet. Und er drängt mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nach einer gescheiterten Strafanzeige gegen mich (in welcher er den vorgenannten Rekord aufstellt, den wohl nur er selbst durch Einsatz seiner kaum fassenden Geistesgröße zu brechen vermag) in die Öffentlichkeit. Schon seine eigene Veröffentlichung dürfte viele sehr direkt zur Vermutung einer genau solchen (narzisstischen und querulatorischen) Störung bei ihm selbst führen.
Wie dumm man auch als Anwalt so handeln (und also: auch sein) kann ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt. Der regelmäßig Nazis vertretende Rechts-Anwalt, der so großfressig wie höchstselbst mit reichlich unbegründeten Strafanzeigen (Er berichtet selbst über Zurückweisungen wegen fehlenden Anfangsverdachtes!) in die Öffentlichkeit drängt und mit seinen Berichten die Beanzeigten (er stellt auschließlich gegen prominente Nazigegner Strafanzeigen) herabzuwürdigen versucht, die Unschuldsvermutung verneint, weil er den zurückweisenden Staatsanwälten und Richtern politische Motive unterstellt, also (nicht wörtlich, aber in der Konsequenz) Strafvereitlung, Rechtsbeugung und oft „Dummheit” unterstellt.
Die erste Quittung gab es vom Landgericht welches nach dessen mehrfachen(!), querulierendem Lamento dem Rechtsanwalt Markus Haintz ausdrücklich einen Machtmissbrauch bescheinigte, darauf hin musste er - was er häufig tut und hier deshalb als „zwanghaft“ anmutet - eine sofortige Beschwerde schreiben. Die war unbegründet und wurde vom Oberlandesgericht deshalb zurückgewiesen.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist vor dem OLG „Schluss“. Im Hinblick auf das ganz besondere psychologische Setup - ich sehe da eine sehr weitreichende Uneinsichtigkeit ausgerechnet in juristische Tatsachen - und weil er Anwalt und also Jurist ist, ausgerechnet gegen einen unvertretenen, „kleinen Schlosser, ausgerechnet auch noch aus dem Osten“ verloren hat (mit sowas macht man sich unter Juristen sicherlich zu einer „Witzfigur“, also lächerlich) würde ich erwarten, dass Markus Haintz jetzt Hauptsacheklage einreicht. Die geht dann vom LG (erste Instanz) zum OLG (Berufung), von dort zum BGH (Revision, aber vorher Zulassungsbeschwerde) - sowas hat er schon gemacht, dann zum BVerfassG) oder mit der hier vorliegenden Zurückweisung des Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor das Verfassungsgericht.
Was bekanntlich viele Querulanten machen.
Was den Rechtsanwalt Markus Haintz betrifft, so sollte der sich auch in Sachen gegen Rechtslaien besser einen Rechtsanwalt nehmen, der dazu in der Lage ist, ihn angemessen über die Prozessaussichten zu beraten, den Vortrag zu verschlanken und zu versachlichen. Denn unter Juristen heißt es nicht umsonst:
„Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel als Mandanten und einen Trottel als Anwalt!“
Hinweis: Der Beschluss beantwortet zwei wichtige Rechtsfragen, die ich in weiteren Artikel beleuchte.
Betreffs des Antrages auf Fristverlängerung, den Markus Haintz am 16.06.2026 als Vertreter des Berufungsklägers und Hassbloggers Andreas Skrziepietz stellte und darin äußerte
„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich“
habe ich folgendes recherchiert und bereits der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft (beide: ebenfalls Köln) in Schriftform zugänglich gemacht:
„[...] tatsächlich war der Vertreter Markus Haintz zwischen dem gerade noch fristgemäßen Einlegen der Berufung und dem Verlängerungsantrag mit Aktivitäten befasst, die mit einer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nichts zu tun haben, u.a. in höchst erheblichen Umfang damit befasst, auf „telegram“ zu posten. Das zeige ich, auf das Notwendigste verkürzt, wie folgt, umfassender Vortrag ist möglich.
So gibt es den ersten hier zu betrachtenden Beitrag vom 18. Juli 2026, 12:41 mit der fortlaufenden Nr. 58826.
Dessen URL ist https://t.me/Haintz/58826
(Wiedergabe auf Seite 3)
Der letzte zu wertende Beitrag vom 18. August 2026 18:04 hat die fortlaufende Nr. 59100
Dessen URL ist https://t.me/Haintz/59100
(Wiedergabe auf Seite 4)
Das sind 274 Beiträge in 32 Tagen oder etwa 8,5 pro Kalendertag, darunter kurze, umfangreiche und solche mit Videos. Manche sind nur Zitate, aber auch diese musste der Antragstellervertreter erst einmal finden und dazu umfangreich und erheblich zeitaufwendig nach und in den Beiträgen der Zitierten suchen. Darunter sind auch sicherlich zeitlich aufwendige Videos unter Beteiligung eigenen Person und seiner Mitarbeiterin, der RAin Viktoria Dannenmaier – die ebenfalls Zeit hatte.
Rechnet man nur 10 Minuten pro Beitrag, sind das 2740 Minuten oder etwa 45 Stunden, mithin eine gut gefüllte Arbeitswoche genau in dem Monatszeitraum, in welchem er die Berufung zu begründen hatte. Anders gerechnet hat er rund 25% zumutbarer Arbeitszeit für Online-Aktivitäten genutzt.
Weiter fehlen in dieser Aufstellung noch die weitaus aufwendigeren Veröffentlichungen auf https://haintz.media und Instagram, mitsamst den darin aufgeführten Strafanzeigen in eigener Sache gegen Prominente links der AfD wegen deren Äußerungen, Beschwerden in eigener Sache bei deren Zurückweisung, Dienstaufsichtsbeschwerden in eigener Sache, Beschwerden gegen StaatsanwältInnen in eigener Sache und verleumderische, niedrig-herabwürdigende Äußerungen über RichterInnen und Staatsanwältinnen, deren Entscheidungen ihm in eigener Sache oder aus politischen Gründen nicht passen (auch: „Rants“).
Insgesamt lässt sich aber schon jetzt erkennen, dass die Behauptung des Herrn Haintz im Schriftsatz vom 16.08.2026
„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren war eine Begründung der Berufung hier noch nicht möglich.“
objektiv unwahr ist,[...]“
(wegen der Klagefreudigkeit des angeblichen Kämpfers für die Meinungsfreiheit zeige ich nicht alles.)
Was meine Anwältin daraus macht wird diese bedenken, wenn „eine Vielzahl vorrangig zu bearbeitender notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“ erledigt sind.