16.06.2026

Das Hass- und Hetzportal „Haintz Media“
„Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz verbreitet antijüdische, rassistische Hetze

Vorab: Um Ausreden wird das „ganz besondere“ - noch - als Anwalt zugelassene Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ nicht verlegen sein.

Genauer: Um dumme und durchschaubere Ausreden 

Markus Haintz betreibt spendenbettelnd eine Webseite, es ist eigentlich ein Blog (Software: Wordpress) und lässt darin, ganz ähnlich wie einst der „Kampfverlag“,  sich selbst, aber auch andere „Krassköpfe“ zu Wort kommen. Ich habe davon mal einem Beitrag besondere Aufmerksamkeit geschenkt, genauer: den Kommentaren, die der wohl auch dafür verantwortliche Markus Haintz zugelassen[¹] hat.

  • 26 von 26 Kommentaren stammen von einem „Ingo Neitzke“ der mir wie ein höflich formulierender Julius Streicher vorkommt. Die bewerte ich maximal zurückhaltend (weil der Markus Haintz tatsächlich sehr viel mehr ein „Gerichtshansel in eigener Sache“ als, wie er unrichtig vormacht, ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist) wie folgt: „Alle wirres Zeug voller antijüdischer Ressentiments und den dazu passenden Schwurbler-Theorien!“ 

Der „inhaltlich Verantwortliche“ und Chefredakteur Markus Haintz wird wahrscheinlich behaupten, dass er „keine Kenntnis“ davon habe und falls doch, dass es sich um „zulässige Meinungsäußerungen“ handle. Und, soweit man dann das Gegenteil darlegt, behaupten, dass ein Mitarbeiter die Kommentare „irrtümlich freigab“.  Ich habe deshalb direkt mal nachgeschaut, wer das wohl sein könnte, aber Hermann Esser und Gregor Strasser sind längst tot.

Soweit zu „Organ der Rechtspflege“. Und zu „(Haupt-)Schriftleiter“. So sollte Markus Haintz sich nämlich nur noch nennen.

[¹] § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 278 BGB haben die gleiche Aussage: Der Dienstherr hat das Verhalten seines Gescherres zu verantworten.

 

 

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