01.10.2020

„Ein besonderes Kind“, Professor Doktor Ralf Höcker (Köln) vertieft Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland
Und: Sind manche Psychologen selbst „Psychos“?

Der mir als Anwalt von extremen Rechten, nationalistischen Diktatoren und anderem, übel verlogenem Pack bekannt gewordene Professor Doktor Ralf Höcker aus Köln wurde und wird ja immer mal durch öffentliche Äußerungen auffällig, in denen er ganz bewusst darstellt, dass er es durchaus als Job eines „Rechts-Anwaltes“ ansieht, auch berechtigte Kritik an zu Recht Kritisierten zu unterdrücken. Geholfen hat dabei das Land- und Klüngelgericht zu Köln, welches sich jahrelang einen harten Wettbewerb um die offensichtlich verlogensten und kriminellsten Gerichtstouristen mit dem LG Hamburg lieferte und hierfür Tatsachen und das Recht im Rahmen einer systematisch entgrenzten richterlichen Willkür ignorierte.

Zum „mustergültigen Demokrat“ macht das den Rechts-außen-Anwalt Höcker nicht - aber ich will hier nicht lange „herumschwafeln“, wie der wohl feine und gelegentlich besonders feinfühlige Herr Höcker das offensichtlich gerne macht. Ich komme zur Sache:

A) Die „Protagonisten“:

  1. Als „Minderbeteiligte“ ein Gerd und eine S. Pohland, die formal Erziehungsberechtigte also Erziehungsverpflichtete eines gewissen Lukas Pohland sind.

  2. Ein die Erziehungsberechtigung erdulden müssender Lukas Pohland aus Schwerte, dessen Name und Adresse auf so einigen Webseiten im Impressum oder nebst der Behauptung, er sei Journalist und/oder Autor, steht. Übrigens ist er offenbar Realschüler. Diese, ebenfalls von ihm stammende Information kann man öffentlich nachlesen. Ich habe absolut nichts gegen den Bursche, empfinde sein Motiv sogar als „geradezu ritterlich“. Aber in dieser Geschichte ist er das Opfer garstiger Erwachsener.

  3. Die seit Jahren formal erwachsene und gebildete aber dennoch mindestens nahe an der Gesetzwidrigkeit und definitiv moralisch verwerflich handelnde Dr. Catarina Katzer,  die den Lukas Pohland als „Wunderkind“ benutzt um deren wirtschaftliche Aktivitäten zu befördern. In ihrer öffentlichen Selbstdarstellung bewirbt diese sich selbst wie folgt:
    „Dr. Catarina Katzer gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet "Cyberpsychologie-Verhalten, Emotionen und Denken im digitalen Zeitalter“
    (Beweis: Bildschirmfoto von „chatgewalt.de“)


    ... wodurch sie sich selbst, psychologisch gesehen, in eine Ecke stellt, die wohl nicht nur ich für sehr bedenklich halte. Ich halte es sogar für „prinzipiell möglich“, dass deren Kollege Dr. Frieder Nau bei der Erstellung einer gewissen „Expertise“ eine der Webseiten der Frau Dr. Catarina Katzer statt meine Webseite im Sinne hatte.

    Eben diese Dr. Catarina Katzer ist mir schon einmal aufgefallen. Denn in einem der denkwürdigen, an die geistige Unterschicht adressierten Filmchen des „merkwürdig bis strafbar“ agierenden „Vollpfosten- und Sensationsjournalisten“ Oliver Koytek, der nicht nur für mich sehr viel mehr ein „Schleichwerber“ als ein „Journalist“ ist, hatte diese einen Auftritt und „betreute“ ein 15 jähriges Mädchen, welches von besagtem Herrn Koytek und der selbst ernannten „Medienethikerin“ Frau Dr. Catarina Katzer als „betreuende Psychologin“ dazu angehalten, also missbraucht wurde, vor der Kamera des Herrn Koytek mit einem Pädophilen per Video zu chatten! Nach meiner Ansicht war diese Handlung mindestens ein Fall für die Ärztekammer - womöglich sogar für den Staatsanwalt.

    Chatten mit Pädophilen:  Die tatsächlich öffentlichkeitsgeile, angebliche „Mobbingbekämpferin“ Caterina Katzer neben der dazu angestifteten Minderjährigen. Das wurde im ZDF gezeigt und so offenkundig u.a. Mobbing gegen die Schülerin wissentlich und willentlich provoziert.

    Ich denke nämlich, man sollte genau dieser Dr. Catarina Katzer wegen genau dieser „Nummer“ mindestens die Approbation entziehen!

    Sie kann dann ja versuchen von der Schleichwerbung (nicht gekennzeichnete Werbung) für diverse „Beste deutsche Wirtschaftsbücher“ oder eben vom eigenen (e-)Papiermüll zu leben.

    Das „besondere Kind“ Lukas Pohland wird in der Presse immer wieder zusammen mit der angeblich sogar zur „international gefragten Expertin und Beraterin“ mutierten Catarina Katzer genannt. Das diese durch die zahlreich lancierten Presseartikel in erheblichem Umfang beworben wird und dass das „besondere Kind“ Lukas Pohland vor allem ein Vehikel für die ureigenen finanziellen Interessen der Catarina Katzer ist, steht für Nachdenkende außerhalb jedes vernünftigen Zweifels.

    "Best of the Best I": An anderer Stelle wird diese Frau Katzer (angeblich von Lukas Pohland!) als „führende Expertin“ eines „Institut für Cyberpsychologie & Medienethik, Köln beschrieben. Ich habe nach diesem Institut vergeblich gesucht und frage mich also, wann die Expertin“ denn Pertingewesen sein will und was eine führende Ex“ nun wieder sein soll.

    Im Ganzen scheint die Frau Dr. Catarina Katzer selbst ein „besonderes psychlogisches Setup“ zu haben. Ich meine, deren öffentlicher Missbrauch mindestens zweier Kinder zur Hervorhebung und Bewerbung der eigenen Person und deren eigene Webseite lässt auf eine „erhebliche Selbstüberschätzung, verbunden mit einer besonders rigorosen und antisozialen Rücksichtslosgkeit" schließen.


  4. Professor Doktor Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten - was im Hinblick auf die Haftung und die fiskalische Beurteilung durchaus ein wesentlicher Unterschied und also fragwürdig ist.

  5. Ein weiteres Subjekt meiner Betrachtungen ist auch ein "Rechtsanwalt": Hartmut Ganzke, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Seit 2012 Mitglied des Innenausschusses und seit 2017 zusätzlich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion tätig. Angeblich sei er „Kinderschützer“. Dieses ist er wohl weil er sich an der Hatz „Großen Koalition“ auf die Bürgerrechte (insbesondere Privatsphäre) beteiligt - aber wahrscheinlich vor allem weil er immer mal im Wahlkampf ist - wie sich weiter unten sehr deutlich zeigen wird.

  6. Ein Blogger, dem allerhand Merkwürdigkeiten (Abschnitte A und B) aufgefallen sind.

  7. Das LG und das OLG Köln als „Spaßbremsen“ für Dr. Professor Höcker.

B) Der Geschichte erster Teil: Ein Minderjähriger im Impressum „merkwürdig erwachsen“ anmutender Webseiten und mindestens eines Vereins - wohl aber nicht wirklich im Mittelpunkt!

Lukas Pohland, der (gegenwärtig) formal die Erziehung der dazu verpflichteten Gerd und Sabine Pohland zu ertragen hat, tritt seit einigen Jahren auf Webseiten und mit Artikeln rund um das Thema (Cyper-)mobbing als Protagonist in Erscheinung. Offenbar begann das zu einer Zeit, als er gerade mal 12 oder 13 Jahre alt war. Die Webseiten und Artikel haben nahezu durch die Bank folgende Merkmale:

  • Eine unglaublich „geschliffene“ Ausdrucksweise - die man sehr viel mehr von Erwachsenen mit Hochschulausbildung erwarten würde.
  • Die Verwendung zahlreicher Fachbegriffe aus dem Bereich der Psychologie.
  • Bewerbung just jener Frau Dr. Catarina Katzer, die sich auf ihren eigenen Webseite „in psychologisch bedenklicher Weise“ bewirbt.
  • Lukas Pohland wird bzw. wurde bis kurz vor dem Rechtsstreit rechtswidrig (da ja minderjährig) im Impressum angegeben:

  • Doch das ist noch nicht alles. Über den Verein finde ich folgende Nachricht vom 10.12.2018:

    „Lukas Pohland wurde im Oktober bei der Gründungsversammlung einstimmig als 1. Vorsitzender gewählt. Zum Vorstandsteam gehört außerdem Nicole Schelter. Die Unternehmensberaterin ist zur 2. Vorsitzenden gewählt worden. Auch Schelter hatte bereits Kontakt zu dem Thema. Außerdem gehört dem Vorstand auch der Schriftführer Daniel Groß an. Groß leitet „Vierzehn05“ – eine Kreativ- und Werbeagentur aus Schwerte.“

    Das klingt alles „extrem glaubwürdig“: Lukas Pohland wurde laut Schriftsatz der Kanzlei des Professor Ralf Höcker am 25.08.2004 geboren. Sieben Personen gründen also einen Verein und der damals höchstens 14-jährige Schüler wird zum formalen „Vorsitzenden“, eine Unternehmensberaterin zur 2. Vorsitzenden und der Inhaber einer Werbeagentur (Daniel Groß ist Einzelunternehmer) wird zum Schriftführer. Der Politiker und „Rechtsanwalt“ Hartmut Ganzke bleibt einfaches Mitglied.

    Sicherlich ist es im Hinblick auf die Gesetzeslage (besonders: § 106 ff BGB) auch sehr spannend zu erfahren, ob denn die „gesetzlichen Vertreter“ Gerd und S. Pohland der Gründung bzw. Mitgliedschaft zugestimmt, die Wahl zum Vorsitz mit angenommen und die Vereinskasse mit kontrollieren. Denn immerhin können laut Satzung Mitgliedsbeiträge und Umlagen erhoben werden und bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Schwerte:


    Rechtsanwälten mit Doktor- und Professortiteln wie eben Professor Dr. Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die im selben Verfahren(sic!) mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten, finden (jedenfalls in eigenen Schriftsätzen) derlei sicherlich „absolut nicht merkwürdig“. Vermutlich glauben die auch „sofort“, dass die Erde eine Scheibe sei. Wohl mit der besonderen Maßgabe, dass Juristen und Kriminelle auf der Oberseite, der ganze doofe Rest auf der sonnenfreien Unterseite lebe und dass das Landgericht Köln (das Oberlandesgericht erst recht) jeden Stuß durchwinkt, der die Unterschriften von solch „oberschlauen Rechtsanwälten“ trägt.

    Ein weiterer volljähriger Vereinsgründer ist "Rechtsanwalt" Hartmut Ganzke, der ganz offensichtlich die PR und das „Wahu“ um das „Wunderkind“ und das soziale Ansehen des angeblichen Kampfes gegen das Mobbing für die eigene PR, genauer den niedrigen Zweck des Wahlkampfes - genauer zum Zweck des Kampfes um „Pfründe“ nutzt.

  • Doch auch das reicht nicht: Das Portal Meinschwerte.de“, auf dem ich die obige Nachricht fand, hat auch ein Impressum:

    Im Bildschirmfoto fehlt:

    "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE326245136"

    Die weitere Angabe, dass der Papa Gerd Pohland „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ sei, kam später hinzu. Postfächer kosten pro Jahr 22,90 Euro. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Post solche Postfächer überhaupt an Minderjährige vermietet und ob der Mietvertrag nicht doch Ausfluss eines Interesses eines Erwachsenen ist: Die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer,  vor allem aber Daniel Groß kommen sehr wohl in Betracht.

    Auf MeinSchwerte.de“ findet sich folgendes:



    Freien Jounalisten wird eine „faire Bezahlung“ versprochen ...
    und Werbung für Dritte, vor allem aber für die Werbeagentur des Vereinsmitgründers Daniel Groß.

  • Um die Sache eindeutig zu machen findet sich auf DeinSchwerte.de“ folgendes Impressum mit Lukas Pohland als Firmeninhaber und der gleichen Umsatzsteuer-ID wie bei „MeinSchwerte.de:



  • Doch das reicht nicht ganz, denn unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland sollte gleich noch ein Unternehmen entstehen ...

    Bildschirmfoto:  Die ehemalige Webseite "LP-Press.de", mit der belegt werden kann, dass unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland gewerbliche Leistungen beworben wurden, bei welchen man einen Zusammenhang mit der Werbung der „Cyperpsycho-Aktivistin“ und antisozial-rücksichtslosen „Medienethikerin“ Dr. Catarina Katzer, dem Wahlkampf von Hartmut Ganzke und der Firma des Daniel Groß sehen kann, verschwand auf wundersame Weise kurz vor dem Prozesses.

  • Dann wären noch zahlreiche „Aufscheinungen“ des „Wunderkindes“ Lukas Pohland zu berücksichtigen. Zum Beispiel als „Journalist“, der offensichtlich Wahlkampf  für den Vereinsmitgründer Hartmut Ganzke macht - wobei Lukas Pohland selbst so formuliert als werde er den Hartmut Ganzke wählen - also als sei er wahlberechtigt, ergo volljährig:

     

  • Ein Blogger schrieb zu den Vorgängen:
    „Ich behaupte jetzt einfach mal rotzfrech, dass der im Interview genannte Lukas Pohland KEIN MINDERJÄHRIGER ist, da eben dieser Lukas Pohland auf seiner Webseite www.lp-press.de eine Vielzahl von gewerblichen Angeboten bereitstellt.“
  • Wichtig: Der Bericht des Bloggers stammt vom März 2018.

C) Was ein Rechtsanwalt nie tun sollte:

  • Obwohl der Missbrauch des „besonderen Kindes“ Lukas Pohland zu niedrigen pekunären (aber auch politischen) Zwecken verschiedener Erwachsener (allen voran: Dr. Catarina Katzer und Hartmut Ganzke) ebenso offensichtlich ist, wie die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klageerhebung nur angeblich zu Gunsten des „besonderen Kindes“ mahnte der einschlägig als „moralfrei“ bekannte Dr. Ralf Höcker aus Köln den Blogger am 08.07.2020 ab und behauptete, die obige Äußerung sei rechtswidrig, weil von dem Dritten als Tatsachenbehauptung unwahr vorgemacht werde, dass das „ganz besondere Kind“ nicht minderjährig sei.

  • Weiter behauptete der Jurist und das also ganz anders wissende „Rechts“- (genauer: „Nazi“)-Anwalt Höcker auch gleich mal rotzfrech
    „Durch Nennung personenbezogener Daten haben Sie zudem das informationelle Selbsbestimmungsrecht unseres Mandanten verletzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erst 13 Jahre alt war.“
    Als besonders „dummdreist“ erscheint mir aber die Fortsetzung ...
    „Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Ihre Persönlichkeitsentfaltung  kann durch Berichterstattung und Nennung persönenbezogener Daten empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.“
    ... denn wenn der Anwalt Dr. Ralf Höcker (wie selbst behauptet!) die Interessen des Lukas Pohland wahr nahm, dann hätte er nicht gegen den Blogger - der nur das öffentlich bekannte Material zusammenfasste und daraus eine Schlussfolgerung zog - sondern gegen die Erwachsenen - besonders die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Catarina Katzer und den Werbefachmann Daniel Groß vorgehen müssen, die just seinen Mandant auf eine schäbige Weise ausnutzen!
  • Als „nicht rechtswidrig“ erschien es dem nach eigenen Behaupten besonders rigorosen und zudem offensichtlich mit einer antisozialen Rücksichtslosigkeit „gesegnetem“ Anwalt Dr. Ralf Höcker hierbei, einen Streitwert von 10.000 Euro zu Grunde zu legen und für sein Briefchen 864,66 Euro zu fordern. Weil er ja in einer schwierigen Rechtsangelegenheit tätig war („1,3 Geschäftsgebühr“) und angeblich sorgfältig die Umstände des Einzelfalls geprüft habe.

  • "Best of the Best II": Der mit befasste Rechtsanwalt Lucas Brost  gibt auf „hoecker.eu“ an, er habe seine Doktorarbeit über "Das Persönlichkeitsrecht von Minderjährigen“ geschrieben. Da frage ich mich doch wie leicht man als Jurist in Deutschland wohl zu Doktortiteln kommt und was diese dann wohl taugen wenn die spätere Arbeitsweise den Schluss zulässt, dass der Doktor statt „wissenschaftlich“ derart „liederlich“ arbeitet und den absolut relevanten und eine Klage aussichtslos werden lassenden Umstand, dass sein Mandant selbst mit Daten und Foto erheblich in die Öffentlichkeit drängt und sogar selbst vormacht, volljährig zu sein, einfach mal übersieht! Das mutet „reichlich dämlich“ an.

  • Welche Schädigung durch die Behauptung des Bloggers eingetreten sein soll oder welcher moralische Vorwurf gemacht worden soll tragen die Herren Doktoren des Rechts nicht mal vor - das wäre aber für den Erlaß der Verfügung absolut notwendig. Das OLG Köln schreibt dazu an Herrn Dr. Höcker und Herrn Dr. Jost:

    Auszug: Ich, ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, gebe den Doktoren der Kanzlei des Professor Dr. Ralf Höcker im Hinblick auf deren Versagen gern einen Halbtagskurs zum Thema „Grundvoraussetzungen für den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung“. (nur 2k€ + USt., bar im voraus...)
Das mit der „sorgfältigen Prüfung“ - für die teuer bezahlt wurde oder werden soll - hätten Dr. Brost und Dr. Ralf Höcker besser mal tun sollen, statt später die Gerichte mit dem offensichtlich unbegründeten, also „naseweisen“ Antrag und sodann auch noch mit der „querulatorisch“ anmutenden Beschwerde zu belästigen!
  • Der Blogger kontaktierte darauf hin die Kanzlei des nur angeblich aufmerksamen und sorgfältigen Herrn Dr. Höcker und erhielt eine Antwort, der man entnehmen kann, dass es gar nicht um die Interessen des „besonderen Kindes“ sondern just die der Frau Dr. Katzer ging.
  • Der Blogger gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab.
  • Dr. Ralf Höcker hielt seinen Mitarbeiter bzw. Kollegen Dr. Lucas Brost an, beim LG Köln den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Darin wird, selbst für einen Probanden „mit einem IQ unter 80“ offensichtlich wahrheitswidrig behauptet:
    „Ferner hat der Antragsteller auf der genannten Webseite keine gewerblichen Leistungen angeboten.“
  • Das „besondere Kind“ wurde dazu angehalten, an Eides statt zu versichern, dass es die auf „lp-press.de“ angebotenen Dienstleistungen nie gewerblich ausgeführt habe. Was mit den anderen Webseiten (MeinSchwerte.de + DeinSchwerte.de) ist und wozu denn bitte die Umsatzsteuer-IDs gut seien, da das „ganz besondere Kind“ doch angeblich „nur einem Hobby nachgeht“, blieb dabei offen. Alle anderen - auch Richter - sind ja stets etwas doof, denkt offenbar der auch sonst als arrogant geltende Herr Professor Doktor Höcker...

  • Der beantragte Streitwert stieg plötzlich auf 20.000 Euro. Hierbei dürfte das „stets als niedrig anzusehende pekunäre Interesse“ mindestens eines Erwachsenen - nämlich Ralf Höcker „himself“ - eine treibende Rolle gespielt haben. Das Interesse des angeblichen Mandanten „eher nicht“.

Einschub: Einfach mal googlen oder bei Wikipedia nachsehen, Herr Dr. Höcker und Herr Dr. Brost - oder können Sie auch das nicht?

Dann wären Ihnen aufgefallen, dass das angebliche „Kind“, dessen „informationelles Selbstbestimmungsrecht“ angeblich durch den Blogger verletzt wurde, selbst - bzw. auf Veranlassung der erwachsenen Profiteure (mindestens „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer, Firmeninhaber Daniel Groß, Politiker Hartmut Ganzke) - von diesem Recht Gebrauch machte, als es - als „Wunderkind“ -  erheblich in die Öffentlichkeit drängte!

Das „Großmaul“ Ralf Höcker ist aber „Doktor jur.“ und sogar „Professor“. Das wieder lässt mich vermuten, dass die Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland „komplett im Arsch“ ist.

  • Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das LG und OLG Köln in der Vergangenheit die Presse- und Meinungsfreiheit recht stiefmütterlich behandelt und das Grundgesetz im Interesse des „ganz besonderen“ Publikums von „ganz besonderen“ Anwälten (wie Ralf Höcker einer ist) mit Füßen getreten haben - was just im sonst eher lustigen und lockeren Köln das Aufkommen von Kanzleien begünstigte, die - wie der Herr Professor Dr. Höcker ja gerade auch - für regel-rechtes und vor allem kriminelles Pack Verbotsverfügungen beantragten und in der Vergangenheit viel zu leicht erhielten. Wobei übrigens gerade das „Presserecht“ nicht besonders schwierig ist, denn das kann mancher Blogger, sogar ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, besser als manch großfressiger Kölner Anwalt, der dann Anträge zurücknehmen muss.

    😎 Nicht wahr, Herr Professor Dr. jur. Ralf Höcker?

Nachtrag:

Im Augenblick ist Lukas Pohland auf Grund seines Drängens in die Öffentlichkeit „Person des öffentlichen Interesses“. Aber in einem angemessenen Zeitabstand werde ich seinen Name unkenntlich machen - denn nach meiner Ansicht ist er das Opfer von Leuten, die genau das sehr genau wissen. Und damit meine ich neben der „Cyperpsychologin“ Catarina Katzer, der Unternehmensberaterin Nicole Schelter, dem Unternehmer Daniel Groß und dem Politiker Hartmut Ganzke - aber auch den Herrn Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln!