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10.05.2013

Euroweb/Webstyle - Vorsicht bei rechtswidriger Kontaktaufnahme der Kanzlei Berger Law LLP

Einem (wie immer auch in mehreren wichtigen Details verlogenen) Bericht der jener "Gisela Mertens" zu folge, die mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der die Euroweb oder die Webstyle regelmäßig vertretenden Kanzlei Berger Law LLP ist, müssen Prozessgegner der von der Berger Law LLP vertretenden Firmen sehr vorsichtig sein.

Jene falsche "Gisela Mertens" (wohl eine Sabine Meuter)  berichtet nämlich von einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, wo es um eine außergerichtliche Einigung in einem Verfahren ging.

Dem Bericht kann man entnehmen, dass die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner unter rechtswidriger Umgehung des Gegenanwaltes (§ 12 Abs. 1 BORA) kontaktierte und so beim nicht beratenen Prozessgegner die Unterschrift unter den nachteiligen Vergleich erwirkte. Wie mir von Dritter Seite zugetragen wurde setzte die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner während des Urlaubs des Rechtanwaltes Thorsten Wachs erheblich unter Druck und zwar auch unter Zeitdruck.

Das OLG Düsseldorf habe sich zwar auf die Seite der Euroweb gestellt und den Abschluss des Vergleiches als wirksam angesehen. Ob die Euroweb aus dem so zu Stande gekommenen Vergleich etwas verlangen kann steht jedoch in den Sternen: In § 4 Nr. 1 UWG ist folgendes als unlautere Handlung fest gelegt:
(Handlungen, die geeignet sind) "die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;"
Die rechtswidrige Anwaltsumgehung durch den Vertreter der Euroweb ist geradezu ein Paradebeispiel für "Ausübung von Druck" und "sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss". Es folgt das Fruchtziehungsverbot. Das heisst: Vertrag hin, wirksam geschlossen her, der Rechtsanwalt Thorsten Wachs kann gegen die Euroweb als Begünstigte ein Fruchtziehungsverbot erwirken. Die gemäß § 12 Abs. 1 BORA verbotene Anwaltsumgehung ist stets ein "unangemessener und unsachlicher Einfluss".

Vor solchen illegalen Kontaktaufnahmen der Berger Law LLP wird gewarnt. Betroffene sollten den eigenen Anwalt und die Anwaltskammer in Düsseldorf umgehend informieren und jedenfalls unberaten nichts unterschreiben. Die Vorgehensweise stellt sich letztendlich als genau so betrügerisch dar, wie die bei den Vertragsabschlüssen mit der Euroweb angewandte - vor dem die schweizerische Kriminalprävention wie folgt warnt:

Sollte Sie sich also in einem Rechtsstreit mit der Euroweb oder der Webstyle GmbH befinden und die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz kontaktiert Sie, setzt Sie zeitlich unter Druck - z.B. durch Setzung eines Termins vor dem Urlaubsende Ihres Anwaltes, dann unterschreiben Sie nichts und weisen Sie den Euroweb-/Webstyle-Anwalt auf den Urlaub und die Rechtswidrigkeit der Anwaltsumgehung hin. Kein Vergleich mit der Euroweb oder Webstyle kann so eilig sein, dass eine solche unbedachte Unterschrift für denjenigen vorteilhaft ist, der um diesen angegangen wird. Er wird sich als nachteilig erweisen!

Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft: Der ist offenbar so verlogen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht getrauen, diesen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Statt dessen bedienen sich diese beiden - wohl nicht immer rechtstreuen Herren "Rechtsanwälte" - eines Blogs, der gleich zwei falsche Angaben zum Betreiber enthält: Einmal "Gisela Mertens" und einmal "Günter Werner Doerr" - letzteres ist der "Mädchenname" des einst berüchtigten Abmahnbetrügers und späteren Selbstmörders Günter Werner "Freiherr von Gravenreuth" - einem "verlogenem Bilderbuchkriminellen".

Aus meiner Sicht haben die Düsseldorfer "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz da durchaus den treffenden "alter alias" gewählt.

Nachtrag:

"Einem Blogger gefällt dies." Das ist ausgerechnet der mir negativ bekannte "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld, der - in dem Zusammenhang muss ich das erwähnen - nicht nur an gesetzlich verpönten (kann man auch "kriminelle" nennen) Handlungen gegen mich teilnahm, sondern ebenfalls gegen das Gebot aus § 12 Abs. 1 BORA verstieß, denn er kontaktierte mich an meinem Anwalt vorbei und vertrat dabei kriminelle und verlogene Mandanten aus dem kriminellen und verlogenen Umfeld des kriminellen Lügners Günter Freiherr von Gravenreuth. Unter anderem beleidigte und verleumdete DER mich auch unter Alias-Namen, wie z.B. "Der schwarze Block". Der Mann ist mir also als solcher bekannt, der ebenfalls gerne mit Sockenpuppen "spielt".

Da ist doch klar, dass DEM das gefällt. Ich finde, in dem Blog trifft sich was auch sonst zusammen gehört: Personen mit dem Verhalten "typischer Arschlöcher" - die andere und weit rechtmäßiger handelnde, verleumden, beleidigen, herabwürdigen und dabei gewohnheitsmäßig lügen, dass sich die Balken biegen.

20.11.2012

Fortsetzungsgeschichte: Auge auf beim Notebookkauf (Und noch was zum Thema "Euroweb")

Am 24.07.12 hatte ich berichtet, dass ich die außergerichtliche Vertretung eines Amazon-Kunden wahrgenommen hatte. Der hatte in einem Amazon-Shop ein Notebook bestellt und vom Verkäufer (also nicht von Amazon selbst) "nicht ganz" die bestellte Ware erhalten:
Ich habe dem Verkäufer nach dessen erster Ablehnung, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen (der hat eine Ware geschickt, die mit der Beschreibung des Angebotes nicht übereinstimmt und behauptet, das wäre so angeboten worden...), den Entwurf der Klage geschickt. Schätze sein Anwalt wird ihn heute oder morgen richtig beraten und der Vertrag dann korrekt erfüllt.

Das Doppel des Vertrages kommt von Amazon...
 
"Der Schlosser wirkt!"

Der Verkäufer hat damals ganz schnell eingelenkt und im Austausch für das gesendete Notebook (Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.0 GHz, 2Gb Speicher, Bildschirmauflösung 1280x800 Pixel) das versprochene geschickt: Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.2 GHz, 2Gb Speicher (1 "Riegel"!) , Bildschirmauflösung 1680x1050 Pixel...

Der Austausch erfolgte übrigens noch vor dem 1. August 2012.

Ein wenig tut mir der Verkäufer ja leid. Denn die T61 mit der mittleren (es gab die auch in einer "Bestrafe-Deine-Mitarbeiter-Version" mit 1024x768 Pixel) Bildschirmauflösung sind auch gebraucht tatsächlich nicht unerheblich billiger als die mit der "großen".

Und wer wegen des mindestens 5 Jahre alten Gerätes gähnt: 

209 Euro Kaufpreis
+30 Euro SSD
+30 Euro 4GB Hauptspeicher (ein "Riegel")

Ergibt ein "erzsolides" Notebook (Lob an Lenovo!) mit SSD, 2x2.2GHz, 6GB Arbeitspeicher und 1680x1050 Pixel Auflösung. Wer also meckert, der kann ja mal versuchen für 269 Euro etwas zu bekommen, was auch nur annähernd so solide und leistungsfähig ist, denn alles was man heute neu für unter 600 Euro bekommt ist meiner Meinung nach "Plastikschrott und Elektronikmüll". Die alte Platte (160 GB) wurde in ein Gehäuse für 12 Euro gesteckt und tut ihren Dienst als USB-Medium:

Für Backups. Dank einer USB 3.0 Card (nochmal 16 Euro) gehen die auch sehr schnell - ich hab übrigens xUbuntu installiert: "Für einen sicheren und angenehmen Umgang."

Auf diese ehemalige, 5 Jahre alte Notebookfestplatte (120GB), die jetzt ein transportables Backup-Medium ist, würden immerhin die Webauftritte sämtlicher angeblich 20.000 Kunden des Euroweb-Konzerns passen. 

Und zwar ohne diese zu komprimieren! Ich vermute, das genau wird der Euroweb und deren Anwalt Philipp Berger morgen nicht unerhebliche Probleme bereiten, denn der Euroweb-Konzern labert in seiner Werbung dummes Zeug von wegen einem eigenem "Rechenzentrum" - dass es als solches gar nicht gibt. Es gibt allenfalls einen kleinen Serverraum - und zwar im Billiglohnland Bulgarien...

Figur 1: Der "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld wird über den Ausgang dieses Prozesses wahrscheinlich eisern schweigen. Der passt gewiss nicht zu seinem Hass auf meine Person. Woher er davon weiß? Nun ja. Ich denke er telefoniert viel mit Philipp Berger und beide reiten sich in was rein, dessen Dimensionen beiden unklar sind. Andreas Neuber hatte schon Kriminelle mit äußerst merkwürdigen und "strafrechtlich höchst bedenklichen" Methoden gegen mich vertreten. Er sollte mal überlegen, warum Philipp Berger nicht selbst einlädt - der ist sich nämlich der Tatsache bewusst, dass die Dinge für ihn und seine Mandantin morgen nicht gut stehen und überlässt die Blamage seinem Krefelder Kollegen.


11.10.2012

Andere machen auch Witze


Also mein allerwertester Herr "Rechtsanwalt"¹) Andreas Neuber aus Krefeld: Wenn dieser schöne Witz nicht das Datum von heute hätte, dann hätte ich sonstwann gelacht.

Aber gewiss nicht leiser.


¹) gemeint ist mit der "in-Frage-Stellung" Ihre, mir bekannte Art der Berufsausübung. Das Sie formell "Rechtsanwalt" sind bestreite ich damit nicht. Hinsichtlich einer Tätigkeit als tatsächliches "Organ der Rechtspflege" habe ich schwere und begründete Zweifel.

Ein Hinweis an die Leser: Andreas Neuber hat in Sachen Euroweb mehrfach öffentlich "pro Euroweb" Stellung genommen. Er dürfte, auch wenn er das wohl vor allem äußerte weil ich mich "contra Euroweb" positioniere, als Vertreter in Sachen gegen diese Firma nicht in Frage kommen. Und außerdem wäre es ja schade um das viele schöne Geld der Gegner.

Es war just dieser "Rechtsanwalt" Andreas Neuber, der mich vor einigen Jahren - vermeintlich anonym - in einem öffentlichem Forum ohne jeden Grund und Anlass verleumdete. Er behauptete ich sei ein Kinderficker (konkret: "Freund kleiner Jungs"). Wenn dieser also mindestens insoweit kriminelle "Rechtsanwalt" Andreas Neuber sich öffentlich die Eigenschaften "Aufrichtigkeit und Anstand" zuordnet, dann möchte ich in dem Augenblick nicht in seiner Nähe sein - allein schon um die Verletzung Unschuldiger zu vermeiden die dem vermeintlich "armen Opfer" der fälligen tätlichen (Gegen-)Beleidigung beispringen wollen.

Andreas Neuber soll das machen, was der Kurt Beck (SPD) einem anderen empfohlen hat:  

"Einfach das Maul halten!"