Jene falsche "Gisela Mertens" (wohl eine Sabine Meuter) berichtet nämlich von einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf, wo es um eine außergerichtliche Einigung in einem Verfahren ging.
Dem Bericht kann man entnehmen, dass die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner unter rechtswidriger Umgehung des Gegenanwaltes (§ 12 Abs. 1 BORA) kontaktierte und so beim nicht beratenen Prozessgegner die Unterschrift unter den nachteiligen Vergleich erwirkte. Wie mir von Dritter Seite zugetragen wurde setzte die Kanzlei Berger Law LLP den Gegner während des Urlaubs des Rechtanwaltes Thorsten Wachs erheblich unter Druck und zwar auch unter Zeitdruck.
Das OLG Düsseldorf habe sich zwar auf die Seite der Euroweb gestellt und den Abschluss des Vergleiches als wirksam angesehen. Ob die Euroweb aus dem so zu Stande gekommenen Vergleich etwas verlangen kann steht jedoch in den Sternen: In § 4 Nr. 1 UWG ist folgendes als unlautere Handlung fest gelegt:
(Handlungen, die geeignet sind) "die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;"Die rechtswidrige Anwaltsumgehung durch den Vertreter der Euroweb ist geradezu ein Paradebeispiel für "Ausübung von Druck" und "sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss". Es folgt das Fruchtziehungsverbot. Das heisst: Vertrag hin, wirksam geschlossen her, der Rechtsanwalt Thorsten Wachs kann gegen die Euroweb als Begünstigte ein Fruchtziehungsverbot erwirken. Die gemäß § 12 Abs. 1 BORA verbotene Anwaltsumgehung ist stets ein "unangemessener und unsachlicher Einfluss".
Vor solchen illegalen Kontaktaufnahmen der Berger Law LLP wird gewarnt. Betroffene sollten den eigenen Anwalt und die Anwaltskammer in Düsseldorf umgehend informieren und jedenfalls unberaten nichts unterschreiben. Die Vorgehensweise stellt sich letztendlich als genau so betrügerisch dar, wie die bei den Vertragsabschlüssen mit der Euroweb angewandte - vor dem die schweizerische Kriminalprävention wie folgt warnt:
Sollte Sie sich also in einem Rechtsstreit mit der Euroweb oder der Webstyle GmbH befinden und die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz kontaktiert Sie, setzt Sie zeitlich unter Druck - z.B. durch Setzung eines Termins vor dem Urlaubsende Ihres Anwaltes, dann unterschreiben Sie nichts und weisen Sie den Euroweb-/Webstyle-Anwalt auf den Urlaub und die Rechtswidrigkeit der Anwaltsumgehung hin. Kein Vergleich mit der Euroweb oder Webstyle kann so eilig sein, dass eine solche unbedachte Unterschrift für denjenigen vorteilhaft ist, der um diesen angegangen wird. Er wird sich als nachteilig erweisen!
Was den Berichts der falschen "Gisela Mertens" betrifft: Der ist offenbar so verlogen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht getrauen, diesen auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen. Statt dessen bedienen sich diese beiden - wohl nicht immer rechtstreuen Herren "Rechtsanwälte" - eines Blogs, der gleich zwei falsche Angaben zum Betreiber enthält: Einmal "Gisela Mertens" und einmal "Günter Werner Doerr" - letzteres ist der "Mädchenname" des einst berüchtigten Abmahnbetrügers und späteren Selbstmörders Günter Werner "Freiherr von Gravenreuth" - einem "verlogenem Bilderbuchkriminellen".
Aus meiner Sicht haben die Düsseldorfer "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz da durchaus den treffenden "alter alias" gewählt.
Nachtrag:
"Einem Blogger gefällt dies." Das ist ausgerechnet der mir negativ bekannte "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld, der - in dem Zusammenhang muss ich das erwähnen - nicht nur an gesetzlich verpönten (kann man auch "kriminelle" nennen) Handlungen gegen mich teilnahm, sondern ebenfalls gegen das Gebot aus § 12 Abs. 1 BORA verstieß, denn er kontaktierte mich an meinem Anwalt vorbei und vertrat dabei kriminelle und verlogene Mandanten aus dem kriminellen und verlogenen Umfeld des kriminellen Lügners Günter Freiherr von Gravenreuth. Unter anderem beleidigte und verleumdete DER mich auch unter Alias-Namen, wie z.B. "Der schwarze Block". Der Mann ist mir also als solcher bekannt, der ebenfalls gerne mit Sockenpuppen "spielt".
Da ist doch klar, dass DEM das gefällt. Ich finde, in dem Blog trifft sich was auch sonst zusammen gehört: Personen mit dem Verhalten "typischer Arschlöcher" - die andere und weit rechtmäßiger handelnde, verleumden, beleidigen, herabwürdigen und dabei gewohnheitsmäßig lügen, dass sich die Balken biegen.



