20.11.2012

Fortsetzungsgeschichte: Auge auf beim Notebookkauf (Und noch was zum Thema "Euroweb")

Am 24.07.12 hatte ich berichtet, dass ich die außergerichtliche Vertretung eines Amazon-Kunden wahrgenommen hatte. Der hatte in einem Amazon-Shop ein Notebook bestellt und vom Verkäufer (also nicht von Amazon selbst) "nicht ganz" die bestellte Ware erhalten:
Ich habe dem Verkäufer nach dessen erster Ablehnung, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen (der hat eine Ware geschickt, die mit der Beschreibung des Angebotes nicht übereinstimmt und behauptet, das wäre so angeboten worden...), den Entwurf der Klage geschickt. Schätze sein Anwalt wird ihn heute oder morgen richtig beraten und der Vertrag dann korrekt erfüllt.

Das Doppel des Vertrages kommt von Amazon...
 
"Der Schlosser wirkt!"

Der Verkäufer hat damals ganz schnell eingelenkt und im Austausch für das gesendete Notebook (Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.0 GHz, 2Gb Speicher, Bildschirmauflösung 1280x800 Pixel) das versprochene geschickt: Lenovo T61, "Intel Dual Core-Prozessor" 2.2 GHz, 2Gb Speicher (1 "Riegel"!) , Bildschirmauflösung 1680x1050 Pixel...

Der Austausch erfolgte übrigens noch vor dem 1. August 2012.

Ein wenig tut mir der Verkäufer ja leid. Denn die T61 mit der mittleren (es gab die auch in einer "Bestrafe-Deine-Mitarbeiter-Version" mit 1024x768 Pixel) Bildschirmauflösung sind auch gebraucht tatsächlich nicht unerheblich billiger als die mit der "großen".

Und wer wegen des mindestens 5 Jahre alten Gerätes gähnt: 

209 Euro Kaufpreis
+30 Euro SSD
+30 Euro 4GB Hauptspeicher (ein "Riegel")

Ergibt ein "erzsolides" Notebook (Lob an Lenovo!) mit SSD, 2x2.2GHz, 6GB Arbeitspeicher und 1680x1050 Pixel Auflösung. Wer also meckert, der kann ja mal versuchen für 269 Euro etwas zu bekommen, was auch nur annähernd so solide und leistungsfähig ist, denn alles was man heute neu für unter 600 Euro bekommt ist meiner Meinung nach "Plastikschrott und Elektronikmüll". Die alte Platte (160 GB) wurde in ein Gehäuse für 12 Euro gesteckt und tut ihren Dienst als USB-Medium:

Für Backups. Dank einer USB 3.0 Card (nochmal 16 Euro) gehen die auch sehr schnell - ich hab übrigens xUbuntu installiert: "Für einen sicheren und angenehmen Umgang."

Auf diese ehemalige, 5 Jahre alte Notebookfestplatte (120GB), die jetzt ein transportables Backup-Medium ist, würden immerhin die Webauftritte sämtlicher angeblich 20.000 Kunden des Euroweb-Konzerns passen. 

Und zwar ohne diese zu komprimieren! Ich vermute, das genau wird der Euroweb und deren Anwalt Philipp Berger morgen nicht unerhebliche Probleme bereiten, denn der Euroweb-Konzern labert in seiner Werbung dummes Zeug von wegen einem eigenem "Rechenzentrum" - dass es als solches gar nicht gibt. Es gibt allenfalls einen kleinen Serverraum - und zwar im Billiglohnland Bulgarien...

Figur 1: Der "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld wird über den Ausgang dieses Prozesses wahrscheinlich eisern schweigen. Der passt gewiss nicht zu seinem Hass auf meine Person. Woher er davon weiß? Nun ja. Ich denke er telefoniert viel mit Philipp Berger und beide reiten sich in was rein, dessen Dimensionen beiden unklar sind. Andreas Neuber hatte schon Kriminelle mit äußerst merkwürdigen und "strafrechtlich höchst bedenklichen" Methoden gegen mich vertreten. Er sollte mal überlegen, warum Philipp Berger nicht selbst einlädt - der ist sich nämlich der Tatsache bewusst, dass die Dinge für ihn und seine Mandantin morgen nicht gut stehen und überlässt die Blamage seinem Krefelder Kollegen.


2 Kommentare:

Problembärdompteur hat gesagt…

Die lassen das tatsächlich das Neuberlein machen? Naja, da dürfte es ja egal sein aus welchem Grund das in die Hose gegangen ist.

. hat gesagt…

"Die lassen das tatsächlich das Neuberlein machen?"

Mal sehen: Kann ja sein, der Berger will sich nicht selbst blamieren und sucht einen Doofen der sich für ihn vor das Gericht stellt und aus dem im nächsten Satz genannten Gründen die Leviten lesen lässt. In den bisher bekannten Schriftsätzen hat der Chef der Berger Law LLP aber selbst gelogen...

Kommentar veröffentlichen