30.12.2022

Aus purer Gier gelogen: Abzocker Daniel Fratzscher (WWWE, Stuttgarter Zeitung Online-Service, WN Online-Service, Madsack Online-Service, Leipziger Volkszeitung Onlineservice und andere „Unterhemden“) erhöht einseitig Preise

Die Aktivitäten des Daniel Fratscher aus Düsseldorf sind durchaus vielfältig, haben aber stets ein Ziel und immer denselben Gestank: Den der Abzocke mit der Referenzkundenmasche. Das ist wohl auch der Aspekt, den man besonders im Auge haben muss, wenn man sich fragt, was wohl die Ursache für die zahlreichen Neu- und Umfirmierungen (wegen des häufigen Wechselns nenne ich diese „Unterhemden“), die Aufgabe von Marken und das Einkaufen bei den Zeitungsverlagen (die dann auch jeden negativen Bericht sorgfältig vermeiden) sei. So hieß z.B. die aktuelle „WWWE GmbH“ mal „Euroweb Internet GmbH“. Eine Aufgabe des mindestens betrügerischen Geschäftsmodells (Ich darf - mit Segen des OLG Düsseldorf - das Geschäftsmodell des Daniel Fratzscher „glatten Betrug“ nennen) hatte Daniel Fratzscher aber nie im Sinn.

Wie ich gerade an verschiedenen Stellen, so bei Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke und Rechtsanwalt Lars Hämmerling nachlese, versenden diese, übrigens außerordentliche gewinnbringenden „Aktivitäten“ des Daniel Fratzscher, derzeit Briefe an die ohnehin schon durch durch aberwitzig teure Verträge gebeutelte Kundschaft. Briefe mit denen rotzfrech „mal eben“ fast 10% mehr Geld gefordert wird.

Zitat:

„Heute möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Vertragsverhältnis zum nächsten Berechnungszeitraum an unsere neue Preisstruktur angepasst wird. Notwendig geworden ist dies auf Grund gestiegener Gesamtkosten – insbesondere Energiekosten, steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter, erhöhte Lizenzkosten und die wachsende Inflation lassen sich nicht länger durch Produktivitätssteigerungen kompensieren und nehmen Ausmaße an, auf die wir mit einer allgemeinen Preiserhöhung reagieren müssen.“

Das ist inhaltlich gleich an zwei Stellen „interessant“.
  • Zum ersten ist mir jetzt nicht bewusst, dass die über vier Jahre laufenden Verträge überhaupt eine Preisanpassungsklausel enthalten. Betroffene - also solche, die abgezockt wurden und jetzt noch mehr abgezockt werden, sollten nachsehen und, wenn es keine Preisanpassungsklausel gibt, widersprechen. Es waren doch die Unternehmen von „Daniel Abzock-Fratzscher“ welche sich jahrelang jammernd vor Gericht über die mangelhafte Vertragstreue beklagt haben, dass diejenigen „zufriedenen Kunden“, welche gleich zu tausenden aus den durch Lüge, Täuschung und Betrug erwirkten Verträgen raus wollten, „nicht vertragstreu“ seien. Und jetzt? Ich dachte „Verträge müssen bedient werden“. Hat Daniel Fratzscher in seiner Geldgier vergessen, worauf er sich immer berufen hat?
  • Zum zweiten war es doch auch Daniel Fratzscher, der in einer wahnwitzig anmutenden Anzahl von Prozessen behauptet (und Teilaspekte davon vor Gericht durch Zeugenaussagen, sogar Versicherungen an Eides statt „glaubhaft“(¹) gemacht hatte), dass doch der weit überwiegende Teil der Kosten just am Anfang des Vertragsverhältnisses entstanden sei. Danach gab es doch den Darlegungen der Euroweb (und der anderen Unterhemden) selbst nur noch höchst geringfügige Kosten für Hosting und Porto. Zumindest für Hosting wird Linux, der Apache Webserver und die ebenfalls freie Programmiersprache PHP verwendet, auf früheren Bildschirmfotos von Rechnern der Euroweb sah ich sogar einen Ubuntu-Desktop. Lizenzkosten fallen dafür gar nicht erst an! Man rechne also nach, wie sich die Lizenzkosten von 0€ entwickeln, wenn sich diese um 10%, 100% oder 1000% erhöhen... Damit ist aber klar, dass die Aussagen im Brief des Daniel Fratzschers mal wieder - aus purer Gier - rotzfrech gelogen sind. Auch die als „oberdreist“ feststehende Lüge schafft die Möglichkeit zu widersprechen - sogar aus dem Vertrag herauszukommen: „Mangelndes Vertrauen in die Vertragstreue“ ist das Stichwort. Das weitere Stichwort ist: „Stolpern über den eigenen, aber ganz anderen Vortrag an anderer Stelle.“
  • Ganz klar: Daniel Fratzscher ist also ein Inflationsritter und Inflationstreiber von der ganz üblen Sorte - der dreist lügenden. Mir ist auch sonst nichts bekannt, was dazu führen könnte, dass sein Handeln unter irgendeinem Teilaspekt anders bewertet würde.

Da war doch noch was in den Nachrichten?

Daniel Fratschers eigener Bruder, der unbescholtene Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, wirft der Industrie Panikmache wegen der gestiegenen Energiepreise vor.

Aha.

Was jetzt die beiden Söhne und die Tochter des extrem geldgierigen Daniel Fratzscher - offensichtlich im Rahmen einer (hier wegen gleichzeitiger Merkwürdigkeiten in den Geschäftsberichten und Bilanzen einiger Unternehmen der Gruppe als „fiskalisch höchst fragwürdig“ angesehenen) Erbschaftsregelung zu je 33% (zusammen also 99%) Miteigentümer des „Ladens“ geworden - zu der Aktivität des „1%ers“ Daniel Fratzscher (als geschäftsführenden Papa) sagen, weiß ich noch nicht. Das Finanzamt wird mir das wohl auch nicht mitteilen. Allerdings erwarte ich da - im Hinblick auf die stets ersichtliche Geldgier des Daniel Fratzscher aus Düsseldorf - durchaus „Entwicklungen“.


¹) Mindestens ein Teil der von Daniel Fratscher abgegeben eidesstattlichen Versicherungen war nachweislich vorsätzlich unwahr. Und es wurden - von wem auch immer, aber im Interesse des Danel Fratzscher - sogar Dritte zu der gleichen Straftat angestiftet.

27.12.2022

Korruption: Wie die NRW-„Justiz“ sich dumm stellend ein erweislich kriminelles „Organ der Rechtspflege“ schützt:
„Ritt, Ross und Reiter“

Warnung an ein angerufenes Gericht: Abyssus abyssum invocat!

Mein Name ist Reinholz, Jörg Reinholz: Ich bin Rechtslaie. Meinen Weg säumt eine beachtliche Anzahl an Freisprüchen, ebenso aufgehobener Urteile und Verfügungen, eine erschreckend hohe Zahl „in schöne Gegenden“ versetzter oder „unerwartet früh in den Ruhenstand gegangener“ Richter und Staatsanwälte - und eine sicherlich beeindruckende Zahl von hoch angesehenen, aber leider durch und durch kriminellen Rechtsanwälten unter den Gegnern - denen irgendwann auch die Zulassung entzogen wurde. Soweit zu mir selbst.

Falls Sie als Richter(in) angerufen wurden geht nun auch darum, ob die Bürger und Steuerzahler erfahren können wer sich von diesen wofür bezahlen lässt. Vorliegend haben die vom Steuerzahler alimentierten Staatsanwälte versprochen, Straftäter zu verfolgen und Opfer zu schützen - deren Praxis stellt sich aber „ganz anders“ dar. Ebenso erwachsen Rechtsanwälten aus der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ Pflichten - und natürlich darf man auch unter Namensnennung darüber berichten, wenn ein Rechtsanwalt das Ansehen und die besondere Stellung des Berufes dazu missbraucht um aus niedrigstem und verwerflichem Motiv heraus ernste Straftaten (vorliegend mit der versuchten schweren Freiheitsberaubung mindestes an der Schwelle zum Verbrechen) zu begehen - und erst Recht wenn dieser erste Abgrund den zweiten, nämlich die systematische Strafvereitlung - durch welche sich die Staatsanwälte sodann auch gegenseitig schützen - nach sich zieht.

Gemäß meinen eigenen Erfahrungen (sic: Plural!) mit solchen rufen gerade kriminelle „Rechtsanwälte“ Gerichte an und lügen diesen in Anträgen auf den Erlass einstweiliger Verfügungen so manches vor, versichern auch vorsätzlich unwahr an Eides statt und berufen sich dabei dreist darauf, ein angesehenes „Organ der Rechtspflege“ zu sein. Diese Sorte „Pack“ ist seit meinen Zusammenstößen mit Günter Freiherr von Gravenreuth mein Thema. Gemäß zahlreich gemachten Erfahrungen sind es „nicht die klügeren“ Richter, die dann, getäuscht von Titeln und „Eminenzen“, so leichtfertig wie naseweis die beantragten einstweiligen Verfügungen „einfach mal erlassen“: Ich warne davor, mir kein rechtliches Gehör zu geben und ich warne davor, sich vor den Tatsachen zu verschließen! Ich mag nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ sein, aber auch mir steht Respekt zu.

Sämtliche Tatsachenbehauptungen aus diesem Artikel liegen schriftlich vor, sind in Akten der Gerichte, bei Staatsanwaltschaften sowie im Justizminsterium gespeichert - und soweit diese vernichtet wurden habe ich selbst die Belege.

Wenn ein Richter oder eine Richterin - und auch solche Verfehlungen habe ich vielfach erlebt - erst „Scheiße baut“ und dann entgegen ihm oder ihr bekannter Tatsachen (und also dem Gesetz) an dieser „Scheiße“ fest hält, mir dummes Zeug über das Gesetz erzählt werde ich das - unter Nennung von Ross, Ritt und Reiter berichten. Es ist mein, im Grundgesetz verbrieftes, also gutes Recht auch über sozialen Druck dafür zu sorgen, dass sich Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Justizminister an das Recht halten!

Gerade bei Dr. jur Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund (Es gibt „anderorts“ einen weiteren, gleichnamigen - der aber nichts mit den schrecklichen Vorgängen zu tun hat) fällt auf, dass sein Vorbringen in einer imponierenden Zahl von Einzelfällen (also: geradezu notorisch) nicht mit seinen, dieses Vorbringen angeblich beweisenden Anlagen in Übereinstimmung zu bringen ist!

Sie sollen und müssen, weil ich hier unter dem Aufführen zahlreicher solcher Vorkommnisse den Vorwurf erhebe, dass insbsondere das „Organ der Rechtspflege“ namens Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR (Dortmund) in krimineller Absicht und notorisch in seinen Schriftsätzen über den Inhalt der eigenen Anlagen so rotzfrech wie dummdreist lügt, überprüfen, ob Behauptungen und Anlagen denn vielleicht dieses Mal übereinstimmen - sonst stehen Sie hinterher selbst ganz schön dumm da.

Wenn Sie also wissen wollen, wie Sie den denkbaren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung schnell, bequem, sicher und endgültig erledigen: Geben Sie mir entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Gelegenheit zur Stellungnahme, kündigen Sie dem Hans-Dieter Weber außerdem an, dass Sie die Akte 280 Ds 2660 Js 5822/17 vom AG Kassel beiziehen und stellen Sie dem gar plötzlich auf seinen Ruf bedachten Herrn im Hinblick auf die Zulässigkeit des Antrages und also unter der Forderung nach einer Glaubhaftmachung die Frage, seit wann er denn Kenntnis von welchem durch mich erhobenen Vorwurf habe und warum er bisher nicht gegen die Veröffentlichung (der inhaltlich völlig identischen Aussagen) vorging. Dr. jur. Hans-Dieter Weber wird dann den Antrag - sofern er nicht inzwischen „komplett durch den Wind ist“ - mit einem „Einzeiler“ zurücknehmen. Sie sollten ihn dafür aber nicht belohnen (Kollegen von Ihnen haben sowas gemacht) in dem Sie den Streitwert und damit die Gebühr für den versuchten Missbrauch des Gerichts absenken. Denken Sie an die Steuerzahler!

Einleitend:

Der Begriff der „Korruption“ beschreibt einen „gemeinsamen Rechtsbruch“, nicht jedoch die zugrunde liegenden Motive der Teilnehmer. Es muss dazu also weder Geld fließen noch eine Vorteilsnahme nachgewiesen werden. Es reicht völlig aus, wenn ein Staatsanwalt (wie wohl vorliegend:) aus Faulheit das Recht beugt und deshalb ganz bewusst und im Wissen um die tatsächlich begangene Straftat ein Strafverfahren gegen ein vermeintliches „Organs der Rechtspflege“ lügend abwürgt und die „lieben Kollegen“ ihn dann decken. Denn diese brechen das Recht sehr wohl gemeinsam, sind also „ko-ruppt“.

Unschuldsvermutung?

  • Bei Dr. jur. Hans-Dieter Weber gäbe es da „was“. Er könnte sich schon im Hinblick auf seinen multibel unwahren Strafantrag (der hier das „rauchende Colt“ ist) mal „untersuchen lassen“. Es könnte doch für die nachgewiesene, in Qualität, Quantität und Konstanz imponierende Tatsachenferne neben Gier, Rachsucht und höchst mangelhafter Sozialsierung durchaus einen weiteren Grund geben. Ein medizinisches Gutachten (bitte nicht schon wieder von Dr. Frieder Nau aus Köln, der hat es bekanntlich „auch nicht so mit den Tatsachen“ und womöglich sogar das gleiche Problem wie Dr. jur. Hans-Dieter Weber) könnte erhellen, wie es sein kann, dass ein „Dr. jur.“ moralisch derart „abkackt“, dass er mich „in den Knast lügen wollte“. Und warum er das vorhersehbare, „grandiose“ Scheitern dieses „unerhört dummdreist“ anmutenden Ansinnens nicht kommen sah.
  • Bei den (Ober)Staatsanwälten sehe ich, abgesehen von einer auffälligen Arroganz, welche sich in den mir zugemuteten, recht unerhört groben Dummheiten manifestiert, derlei nicht.

Verantwortlich:

Verantwortlich für alles nachstehende ist der Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen), seit 29. Juni 2022 Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Sohn von Jutta Limbach, welche auch bei mir durch kluge und tragfähige Entscheidungen einen guten Name als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes erwarb. Was nun die Verantwortlichkeit des Dr. Benjamin Limbach betrifft: Der ist, weil Justizminister, auch Dienstvorgesetzter aller Staatsanwälte in NRW und diesen gegenüber weisungsbefugt. Und er kann nicht vortäuschen, von diesen Vorgängen nichts zu wissen, denn ich selbst habe ihn höchst explizit und umfassend informiert - und gewarnt.

„Pleiten, Pech und Pannen im Geschäftsbereich des Ministers sind an der Schmerzgrenze“ schrieb ausgerechnet sein Parteigenosse Stefan Engstfeld (als rechtspolitischer Sprecher der Grünen) über die Zustände, an denen offenbar auch Dr. Benjamin Limbach nichts ändern will oder vermag. Sonst hätte ich in der jüngeren Vergangenheit Einiges ganz anders erleben müssen. Ich vertrete die Auffassung, dass die Schmerzgrenze überschritten ist, denn das Justizministerium des Dr. Benjamin Limbach deckt eine Serie von ausgewachsenen Straftaten - und also Straftäter. Ich zähle hier eine lange Reihe von groben Lügen und absichtlichen Versäumnissen einiger (Ober-)Staatsanwälte auf, die alle nur das Ziel haben, den unzweifelhaft kriminellen und „bis ins Mark“ verlogenen „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber dem Buchstabe und Sinn des Gesetzes zu wider vor der fälligen Strafverfolgung zu bewahren.

Stein des Anstoßes: Erweislich begangene Straftaten des Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei „AWPR“ Dortmund

Dr. jur. Hans-Dieter Weber trägt den Titel eines „Rechtsanwaltes“ und eines „Organs der Rechtspflege“ wie einen Schild vor sich her. Tatsächlich habe ich Dr. jur. Hans-Dieter Weber konstant als gemeinen und verlogenen Krminellen erlebt, der eben die Rolle als „Organ der Rechtspflege“ und das damit verbundene Ansehen dafür ausnutzt, aus niedrigstem - pekunärem - Motiv erhebliche Straftaten zu begehen:

  • Gleich „richtig kennen gelernt“ habe ich das „Organ der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans Dieter Weber vor dem OLG Düsseldorf in der Sache mit dem Aktenzeichen I-20 U 66/13 „eigenes Rechenzentrum“ - die ich klar gewonnen habe: In dieser Sache erzählte Dr. jur. Hans Dieter-Weber dem Gericht die ersten „Geschichten vom Pferde“ und behauptete so offensichtlich wie grob unwahr (entgegen der eigenen Anlage!), ich hätte berichtet, ich wäre wegen der Androhung eines Massakers verhaftet worden. Nach dem Vorhalt dieser Lüge ersetzte Dr. jur. Hans Dieter-Weber in böser Diffamierungsabsicht - und in der Absicht auch durch die neue Lüge das offensichtlich aussichtlose Verfahren zu Gúnsten seiner Mandantin zu „drehen“ - diese Lüge durch eine andere, die nicht weniger im Widerspruch zur eigenen Anlage stand. Nämlich, dass ich selbst das Massaker angekündigt hatte. Tatsächlich hatte ich unmissverstehbar berichtet, dass ein nur scheinbar von mir stammendes Mail gefälscht worden war und dass ich gerade nicht verhaftet wurde, weil ich an Ort und Stelle nachweisen konnte, dass ich das Mail nicht vesandt hatte - wobei hilfreich war, dass just während ich im Rahmen der damaligen Hausdurchsuchung ǵefesselt in der Küche saß, ein weiteres Mail gleichen Inhalts versendet wurde. Aus der Anlage ging genau das klar hervor, ergo hat Dr. jur. Weber allein in diesem Zusammenhang zweimal wissentlich unwahr vorgetragen (auf Deutsch: „klar gelogen“) und seine dreckige Absicht und seinen beeindruckenden Hang zu dummdreisten Lügen unter Beweis gestellt. Ebenso wie in diesem, höchst umfänglichen Schriftsatz nahmen die Verleumdungen und Herabwürdigungen meiner Person auch in spätern Schriftsätzen des Dr. jur. (eher ein Dr. calumniare ) Hans Dieter Weber den weitaus größten Raum ein. Stellungnahmen zur jeweiligen Sache selbst finden sich in den jeweiligen „Werken“ allenfalls untergeordnet.
  • In der zweifelsfreien Absicht, des Gericht zu täuschen, trug Dr. jur. Hans-Dieter Weber in einem anderen Verfahren (I-20 U 140/12) dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, in welchem ich Dokumente vorlegte, Zeuge war und die dummdreisten prozessualen Lügen der von Dr. jur Hans Dieter Weber vertretenen Euroweb Internet GmbH widerlegte, vor, dass ich diesen Herrn Dr. jur. Hans Dieter Weber selbst „beleidigt und bedroht“ hätte. Das war „erlogen und erstunken“ - den Beweis der eigenen Lüge hat Dr. jur. Hans-Dieter Weber mit seiner späteren Strafanzeige gegen mich selbst erbracht. Hier folgte das erste Versagen der und die erste Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund. Ich hatte am 06.04.2016 Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Beschuldigung bei der StA Düsseldorf gestellt, darauf folgte:
    • Versagen und Begünstigung 1.a): Nachdem die (hier und insoweit) korrekt handelnde StA Düsseldorf das Verfahren als ein solches wegen uneidlicher Falschaussage an die StA Dortmund weiter gab (dort dann: 060 Js 222/16) versuchte die StA Dortmund, das Verfahren mit der höchst offensichtlich falschen Begründung zurück zu weisen, Dr. jur Weber habe „nur vorgetragen, was seine Mandanten ihm auftrugen“. Diesen „netten bis strunzdämlichen Versuch einer Strafvereitlung“ vereitelte ich im Beschwerdeverfahren - in dem ich darauf hinwies, dass der Dr. jur. Weber hier dem Gericht doch bitteschön höchst eigenes Erleben berichtet vorgemacht habe - washalb seine erwiesen objektiv und subjektiv unwahre Behauptung, ich hätte ihn, „den Unterzeichner bedroht und beleidigt“ doch bitteschön nichts anderes als eine eigene - vorsätzlich unwahre - Zeugenaussage sein kann.
    • Versagen und Begünstigung 1.b): Nunmehr wurde Dr. jur. Hans-Dieter Weber als Beschuldigtem(sic!), ergo erweislich rechtswidrig (nämlich ganz klar entgegen §147 Absatz 4 StPO) die gesamte Originalakte(sic!) überlassen. Dieser Rechtsbruch und die Begünstigung durch die StA Dortmund zu Gunsten eines Kriminellen ist bewiesen, denn Dr. jur Hans-Dieter Weber bedankt sich für die ihm selbst „zu seinen treuen Händen“ überlassene Akte und gab diese zurück. (060 Js 222/16, Schreiben des Dr. jur. Hans-Dieter Weber vom 20.07.2016 mit Briefkopf der Kanzlei AWPR Dortmund, erste Absätze.) Mit diesem Schreiben beging Dr. jur. Hans-Dieter Weber - unter Verwendung des Briefkopfes der Kanzlei AWPR Dortmund - damals war er „Partner“ - gleich mehrfach - die Straftat der vorsätzlich falschen Beschuldigung (und also den Versuch, der mittelbar begangenen Freiheitsberaubung im schweren Fall). Für diese Tat wären eigentlich gemäß §164 StGB bis zu 5 Jahre Haft „fällig“, §239 StGB sagt das selbe. Es geht hier um schwer wiegende Straftaten, keinen „Kinderkram“.
  • Das zweite „Versagen“ der StA der und die zweite Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund
    • Obwohl Dr. jur Hans-Dieter Weber in dem Schreiben einräumte, sich durch meine Ermahnungen zur Wahrheitspflicht in einem auch sonst weder als Beleidigung noch als Bedrohung zu beanstandenden Email lediglich „in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht fühlte“ und somit sein früheres Behaupten einer Bedrohung im strafrechtlichen Sinn (keine andere konnte er gemeint haben, denn „der Anwalt drückt sich genau aus“!) vor dem OLG Düsseldorf selbst widerlegte und obwohl er ebenso die zuvor als durch mich zu seinem Nachteil begangen behauptete Straftat der Beleidigung ebenfalls nicht unter Beweis stellte hat die StA StA Dortmund das gegen Dr. jur Hans-Dieter Weber gerichtete Verfahren klar rechtswidrig entgegen den ihr bekannten Tatsachen eingestellt, Im Beschwqerdeverfahren wurde dieser dieser dumme Rechtsbruch ohne auf den konkreten Tatsachenvortrag einzugehen ebenso rechtsbrüchig „durchgewunken“, weswegen ich von Korruption spreche. Beteiligt war damals eine Oberstaatsanwältin Suerbaum.
      • Das dritte Versagen der StA der und die dritte Begünstigung eines erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund
        • Dr. jur Hans-Dieter Weber hatte mich in dem Schreiben beschuldigt, ohne die Rechte an der Fotografie zu haben, ein Brustbild seiner hochwerten Person veröffentlicht zu haben. Dafür ist ein Strafantrag des Rechteinhabers notwendig. Aus den Anlagen des Dr. jur Hans-Dieter Weber selbst ergab sich aber wie folgt:
          1. Seine eigenen Anlagen beweisen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meines Artikels hatte Dr. jur Hans-Dieter Weber (laut Webseite der AWPR angeblich Spezialist für Urheberrecht) selbst nicht die Rechte an dem Bild, sondern der Fotograf. Erst für die Erstattung der Strafanzeigen, nämlich unmittelbar vorher, hat Dr. jur. Hans-Dieter Weber diese Rechte erworben, zuvor hatte er also selbst nicht einmal die Lizenz für die Veröffentlichung auf der Webseite und schon gar nicht die - als Pressebild - erfolgende Weiterlizensierung. Die Begründung des Strafantrages war also in diesem Punkt offensichtlich „konstruiert“, die mir vorgehaltene, angebliche Straftat beging das sich als „Spezialist für Urheberrecht“ beweihräuchernde „Rechtspflegeorgan“ sogar jahrelang höchstselbst! Es ist schon ein „starkes Stück“ die Beweise hierfür der Staatsanwaltchaft rotzfrech selbst als Anlage vorzulegen - ein „Rechtsanwalt“ hätte hiervon dringend abgeraten.
          2. Zudem hatte ich gar nicht das Brustbild an sich, sondern ein Bildschirmfoto der Webseite, welche dieses Brustbild lediglich enthielt, veröffentlicht. Damit war dann übigens - durch die eigene Anlage - auch das Vorbringen des „Spezialisten für Urheberrecht“ bezüglich seiner persönlichen Rechte klar widerlegt.
          Doch das genügt nicht. Denn ich konnte (und kann) nachweisen, dass der „Spezialist für Urheberrecht“, eben Dr. jur. Hans-Dieter Weber, just dieses Brustbild als Pressefoto auf der Webseite der Kanzlei AWPR (in der Partner, also Mitinhaber, also verantwortlich war) jedermann ohne einschränkende Lizenz zur Verfügung stellte. Er hat also in bewundernswert eindeutiger Weise die Staatsanwaltschaft belogen, als er den Strafantrag stellte. So geht „Falschbeschuldigung im Sinne des Stragesetzbuches“!.
        • Die Staatsanwaltschaft Dortmund folgte meinem durch Beweise unterstütztem Vorbringen und hat das Verfahren wegen der offensichtlich unwahren Behauptung einer Urheberechtsverletzung genau wegen der durch diesen - als Parter der Kanzlei - selbst erteilten Lizenz eingestellt, aber den schon insoweit als krimnellen Lügner feststehenden Dr. jur. Hans-Dieter Weber:
          1. (Versagen und Begünstigung 3.a) nicht wegen der vorliegenden vorsätzlich uwahren Beschuldigung, welche ein Offizialdelikt ist, verfolgt - obwohl das Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet war. (Denn ich sollte bei der Polizei Stellung nehmen, was ich auch tat.)
          2. (Versagen und Begünstigung 3.b) Mich rechtswidrig nicht von der Einstellung in Kenntnis gesetzt  (- wohl damit ich keine Grundlage für eine Strafanzeige habe).
          3. (Versagen und Begünstigung 3.c) Dem „hoch angesehenem“, aber durch obiges erweislich auch bei der StA Dortmund als Lügner bekanntem „Organ der Rechtspflege“ entgegen §469 StPO nicht die Kosten für das Ermittlungsverfahren auferlegt.

      Das auf böses Betreiben des erweislich höchst eifrig und stetig - womöglich krankhaft - lügenden „Organs der Rechtspflege“ namens Dr. jur. Hans-Dieter Weber angeleierte Verfahren nahm sodann einen „kleinen“ Umweg über Kassel, was von Vorteil ist:

      Fortsetzung der Warnung an ein womöglich angerufenes Gericht:

      Der Wahrheitsbeweis für das Folgende ergibt sich aus der Akte des AG Kassel, Az. 280 Ds 2660 Js 5822/17, dem von Dr. jur. Hans-Dieter Weber durch seinen von vorn bis hinten verlogenen Strafantrag angeleiertem Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher Verleumdung - in welchen ich „aus tatsächlichen Gründen“ (Für Unwissende: erwiesene Unschuld) zwingend frei zu sprechen war und wurde.

      Im Schreiben des Dr. jur. Hans-Dieter Weber vom 20.07.2016 mit Briefkopf der Kanzlei AWPR Dortmund in der Sache 060 Js 222/16 der StA Dortmund finden sich weitere, unzweifelhaft vorsätzlich falsche Beschuldigungen durch dieses hoch angesehene „Organ der Rechtspflege“:

      • Dr. jur. Hans-Dieter Weber hat mich (Seite 5) unwahr beschuldigt, ihn „als Arschloch und blöd tituliert zu haben. Schon die Anlagen gaben das nicht her, bezeugten sogar, dass es sich gerade nicht um „Titulierungen“ handelte, dass ich - was erlaubt ist - ausdrücklich sein Handeln(sic!) als „blöd“ beschrieb, sogar schrieb, dass ich das „größere Arschloch“ sei - wodurch der behaupteten „Beleidigung“ jede Grundlage entzogen ist - denn dann hätte ich mich ja selbst beleidigt. Es mag als „erster Beweis“ genügen, dass ich wegen der, jedenfalls im Hinblick auf den Beruf und Doktortitel des Lügners Weber grob unwahr behaupteten Beleidigungen nicht angeklagt wurde. Als „Dr. jur.“ wusste der insoweit kriminell handelnde Dr. jur. Weber nämlich sehr genau, dass ich die behaupteten Beleidigungen gerade nicht ausgestoßen hatte. Er hatte die genauen (und nicht rechtswidrigen) Äußerungen schließlich selbst als Anlage beigefügt, was im Hinblick auf das systematische Auftreten des groben Widerspruchs zwischen Behauptung und „beweisender“ Anlage als offensichtliches Muster bei seinen Lügen zu verstehen ist und wegen der Dreistigkeit - mit welcher die also leicht zu widerlegenden Lügen von ihm ausgestoßen werden - die bewertende Bezeichnung mit „dummdreiste Lügen“ erlaubt. Fest steht, dass er Gerichte und Staatsanwälte damit täuschen will - was leider immer wieder gelingt.
      • Dr. jur. Hans-Dieter Weber hat mich außerdem erweislich vorsätzlich unwahr beschuldigt, ihn mit der Behauptung in der Überschrift „Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht“ zu verleumden. Zur Erinnerung: Die Oberstaatsanwältin Suerbaum hatte ihm als Beschuldigtem - klar rechtswidrig - die gesamte Akte überlassen. In dieser Akte war mindestens dieses Schreiben: Also wusste Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund erweislich, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher falscher Zeugenaussage stattfand und also hat er erweislich gelogen als er behauptete, dass diese meine Behauptung unwahr und Verleumdung sei. Der Rest ergibt sich aus §14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO: „Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,… wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist“. Es gibt genug Stellungnahmen von Rechtsanwaltskammern denen zu folge es zu den mit der Stellung als Rechtsanwalt unvereinbaren Handlungen gehört, das ein Rechtsanwalt Gerichte belügt. Was Dr. jur. Weber ganz eindeutig, vielfach und in erschreckend niedriger Absicht getan hat. Der Entzug der Zulassung drohte ihm also, denn ich muss nicht davon ausgehen, dass nachfolgend „Staatsanwälte“ seine allfällige Bestrafung auf korrupte Weise vereiteln.
      • Das Versagen von StA und AG Kassel (das die Anklage bei dieser Aktenlage → Schreiben oben) überhaupt erhoben und zugelassen wurde) ist Gegenstand eines Hühnchens welches ich mit der StA und dem AG Kassel rupfe, ebenso, dass die StA Kassel geschlagene 6 Monate brauchte (und ich erst erheblich insistieren musste) bis das gemäß §154e StPO ruhende Verfahren wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung gegen den wohl immer noch hoch angesehenen Dr. jur. Hans-Dieter Weber aufzunehmen und zu verweisen: Für eine komplette (freilich mal wieder ohne Verurteilung endende) Anklage gegen mich braucht dieselbe überlastete mit der Forderung nach rechtstaatlichem Handeln komplett überforderte Staatsanwaltschaft nur zwei Monate!

      Das Endversagen und die klaren Lügen der „Oberprädikatsjuristen“ von der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm (060 Js 285/22)

      • Das vierte „Versagen“ der StA und die vierte Begünstigung des selben erweislich kriminellen Lügners durch StA Dortmund:Mir kam der Oberstaatsanwalt Levin (StA Dortmund) mit der blöd anmutenden Ausrede, die Straftat des Dr. jur. Weber sei verjährt. Der Oberprädikatsjurist (Staatsanwälte sind nach eigenem Verständnis „Prädikatsjuristen") bezog sich ausdrücklich auch auf §154e StPO und behauptete, die Verjährung sei nicht unterbrochen gewesen - der §154e StPO besagt aber in seinem dritten Absatz eindeutig: Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung. Will mir ein Oberprädikatsjurist (der nunmehr wegen Rechtsbeugung und Strafvereitlung zugunsten des „kriminellen Lügners und Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber beschuldigte Oberstaatsanwalt Levin) erzählen, dass er just die „Bibel der Staatsanwälte“, die Strafprozessordnung so wenig kennt? Meine höchst persönliche Frage dazu lautet: „Hält der in einem „großen grünen Arkelkanfall“ jeden für blöd oder WAS - BITTE! - sollte DAS denn werden?“
      • Das fünfte „Versagen“ der StA und die fünfte Begünstigung des erweislich kriminellen Lügners Dr. jur. Hans-Dieter Weber - dieses Mal durch GStA Hamm: Hier kam nach meiner Beschwerde an die Generalstaatsanwaltshaft ein Oberstaatsanwalt Schneider ins Spiel. Der Oberprädikatsjurist Schneider hat mir in seinem Bescheid mitgeteilt, dass der Quatsch des Oberprädikatsjuristen Levin bezüglich der Verjährung verworfen würde. Gründe für disziplinarische Maßnahmen sehe er nicht - ich hatte aber Strafanzeige wegen Strafvereitlung und Rechtsbeugung gestellt! Der Oberprädikatsjurist Schneider teilte jedoch mit, dass er nunmehr selbst das Verfahren einstelle (er hätte es aber zurückverweisen müssen, wollte mir aber hierdurch offensichtlich das dann neu auflebende Beschwerderecht rechtswidrig abschneiden), weil sich Dr. jur. Hans-Dieter Weber in dem Glauben befunden haben könnte(sic!), dass gegen ihn kein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage stattfände. Wie das gehen konnte, wenn Dr. jur. Hans-Dieter Weber doch mit der Akte auch dieses Schreiben vor sich hatte: ... erklärt er mir tunlichst nicht. Sonst müsste er mir ja erklären, es sei „ganz normal, dass ein Dr. jur. ein wenig blöd ist“. Aber so lange Dr. Weber sich als Anwalt bewirbt darf er nicht so blöd sein, denn dann hätte er nicht die Fähigkeit den Beruf auszüben und solche groben „Irrtümer“ gefährden die Rechtspflege!
      • Klar ist auch eines: Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde. Was der Oberprädikatsjurist Schneider aber mitteilt, ist eine reine Mutmaßung darüber, wie sich die Verteidigung des Beschuldigten womöglich verhalten könnte. Der Job eines Staatsanwaltes ist es, in dem Fall das Ermittlungsverfahren zu eröffnen, dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und dann mal zu sehen, was der vorträgt - mithin zu „ermitteln“. - Hier hat der Oberprädikatsjurist Schneider ganz klar und offensichtlich seinem Job entgegen gearbeitet, hat nichts ermittelt und ist statt dessen in die Rolle des Verteidigers, und sogar den „Richter gespielt“. Denn vorliegend wäre es nach einer solchen Behauptung der Verteidigung Sache eines Richters zu entscheiden, ob der auch sonst verlogene Rechtsanwalt Weber trotz der perfekter Aktenkenntnis (er hatte ja die Akte) glauben konnte, dass es kein Ermittlungsverfahren wegen der Falschaussage gegen ihn gäbe. Und dieses Märchen würde niemand glauben, der sich nicht auch „die Hosen mit der Kneifzange anzieht“. Das ist der Rechtsbruch Nr. 5.b. - Begangen von einem Oberstaatsanwalt einer Generalstaatsanwaltschaft, zugunsten eines - wie er wusste - garstigen Kriminellen!
      • Zudem verweigerte sich der Oberprädikatsjurist Schneider der „Intelligenzleistung“, diese Lüge des Dr. jur. Hans-Dieter Weber in den Kontext zu den, der Staatsanwaltschaft bereits bekannten weiteren Lügen - im selben Strafantrag - zu setzen. Damit meine ich ausdrücklich auch den „irre“ anmutenden und mehrfach(sic!) gescheiterten Versuch des zum garstigen und insoweit querulierenden Krininellen verkommenen Dr. jur. Hans-Dieter Weber, mich wider besseren Wissens und also dummdreist lügend als „Irren“ hinzustellen. Der Oberstaatsanwalt Schneider hat sich - im Hinblick auf den Beruf und die Karriere - hier eindeutig dumm gestellt um die allfällige Bestrafung des als solchen zweifelsfrei fest stehenden Straftäters Dr. jur. Hans-Dieter Weber zu hintertreiben. Genau so geht aber Rechtsbeugung und Strafvereitlung - und ich bin mir so sicher wie er sich selbst, dass die nur noch so genannte „Justiz“ in NRW auch ihn schützen - oder dieses zumindest versuchen - wird.
      • Zugleich hat der Oberprädikatsjurist Schneider (GStA Hamm) aber die weitere Tat der Strafvereitlung beangen, in dem er es vermied, meine eindeutig gestellte Strafanzeige nach der Tat des Oberprädikatsjuristen Levin (StA Dortmund) ordnungsgemäß zu bearbeiten. Beide haben sich mit der bewussten Begünstigung eines Kriminellen, aus einem völlig inakzeptablen und rechtsfremden Motiv (Faulheit) heraus, bewusst und in schwer wiegender Weise - nämlich soweit es einem Staatsanwalt überhaupt möglich ist - von der Rechtsordnung entfernt!

      Was Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) betrifft, den habe ich mehrfach angeschrieben und höflich gebeten, seine (Ober-)Staatsanwälte zu ermahnen und ordentliche Arbeit anzuordnen. Geantwortet hat mir, weil ich ja kein „Großkopferter“ bin, natürlich nur ein Stellvertreter, der wohl gerade einen großen grünen Arroganzanfall hatte: Man habe die Sache an die StA weitergeleitet (also an den Bock, der da gärtnert) und werde sich künftig auch nicht damit befassen und mir nicht mehr antworten.

      Ich verstehe das so:

      Ich soll gemäß dieses arroganten „Fick Dich!“-Schreibens“ zwecks Rechtssuche besser zum Friedensrichter gehen. Denn Bürger, die kein „Dr. jur.“ sind, sind in den Augen der NRW-Justiz nur „kleine Wichser“, deren Ansinnen zu beachten sich solch „hehren Organen der Rechtspflege“ per se verbietet. Was fällt mir also ein, Rechtsstaatlichkeit zu verlangen, wenn doch bitteschön die Bewahrung der grenzenlosen Willkür der Dr. Benjamin Limbach unterstellten Beamten und auch der Schutz völlig enthemmter, krimineller und verlogener „Organe der Rechtspflege“ wie des Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) „oberstes Gebot“ ist?

      Ich denke, Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen), sollte endlich loslegen, denn sein Teil des nur so genannten „Rechtsstaats“ ist nach diesem Erleben „vollständig im und für den Arsch“. Denn was sich hier zeigte hat weniger mit „Pleiten, Pech und Pannen“ in seinem Geschäftsbereich zu tun und ist, weil ganz offensichtlich systematisch Unrecht betrieben wird, weit jenseits der „Schmerzgrenze“. Hier wird ganz bewusst ein krmineller Rechtsanwalt durch die Justiz begünstigt und somit nicht etwa von weiteren Straftaten abgehalten sondern sogar zu solchen angestachelt. Und die (so) genannten Staatsanwälte haben sich - in korruptiver Weise - selbst der Strafvereitlung und Rechtsbeugung schuldig gemacht. An einfache Dummheit der „Prädikatsjuristen“ kann ich (oder sollte ich bessser) nicht glauben (müssen). Wobei klar ist: Ein derartiger Rechtsbruch ist dumm!

      Dr. Benjamin Limbach (Die Grünen) als Justizminister hat den Job, das Versagen seines Apparates untersuchen zu lassen - aber doch bitte nicht durch die lieben Kollegen von denen, die den Rechtsbruch begangen haben - oder gar durch jene, die ihn womöglich angeordnet haben - und da richtet sich mein Verdacht auf Grund vorherigen Schriftverkehrs gegen den Leiter der StA Dortmund, Volker Schmerfeld-Tophof. Für die Untersuchung dieses Falls kommt - gerade wegen der schon jetzt deutlich aufscheinden Korruption - weder die StA Dortmund noch die GStA Hamm überhaupt in Frage!

      Ich hoffe im Interesse der Rechtstaatlichkeit und also der Demokratie, dieses zu verstehen, ist für den Jurist Dr. Benjamin Limbach nicht „zu schwierig“.


      Nachtrag:

      Ich hätte das OLG anrufen können. Aber dafür wollten „Rechtsanwälte“ - wegen angeblich notwendiger „Ermittlungen“ - 7500 bis 10000 Euro Vorkasse. Ergo einen Betrag, den ich vorhersehbar nicht wieder bekomme: Weder vom Staat noch vom „Straftäter und Organ der Rechtspflege“ Dr. jur Hans-Dieter Weber. Und also womöglich - also Benachteiligter der Straftat - am Ende hierdurch härter bestraft bin als der Täter. Anstatt Juristen zu alimentieren spende ich dann doch lieber Geld für Waffen und andere überlebenswichtige Güter an die Ukraine.

      Und da mich erweislich weder in Kassel noch in Dortmund die Staatsanwaltschaft vor Straftätern schützt muss ich das - wenn sich diese nicht uverzüglich „berappeln“ - künftig selbst tun. Wer künftig Straftaten gegen mich begeht kann also nicht damit rechnen, dass die Bestrafung durch die Justiz „verpennt und vereitelt“ wird: Bei künftigen Straftaten gegen mich selbst gilt: „Fliehe schnell, fliehe weit und komm nicht wieder!“

      Ich verweise - als letzte Warnung - auf meine höchst positiven Erfahrungen damit, Strafanzeigen ganzer Generationen von Präsidenten des Kassler Landgerichts - mit denen diese ihre Richter vor gewiss nicht grundlosen Vowürfen der Rechtsbeugung schützen wollten - abzuwehren. Derlei endet gerne mal in einem „Eklat“, bestenfalls (für die Präsidenten und die „Rechtsbeuger auf Lebenszeit“) wurden solche Verfahren nach dem Motto „Menno! Nicht schon wieder so eine Kacke!“ auffallend „schnell und höchst sorgfältig verjährt“. Wenn also noch jemand so eine „juristische Luft- und Lachnummer“ versuchen will, bin ich - als ganz böser Teufel - „weder verwundert noch beeindruckt“.