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12.09.2025

Andreas Skrziepietz und die „Wahrheit“.
Heute: „gröbliche Beschönigung der Verbrechen des Ku-Klux-Klan“

So wie ich das sehe steht der folgende Satz unter der Strafandrohung(¹) des § 130 Absatz 5 StGB, denn es handelt sich offensichtlich um eine, im Interesse einer Aufstachelung zu Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe vorgenommene, „gröbliche Verharmlosung“ der in § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuches genannten Verbrechen des Ku-Klux-Klan, welcher bekanntllich im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen einen Teil der Zivilbevölkerung (Afroamerikaner) sehr viele Menschen tötete:

„Sogar der Ku-Klux-Klan hat zu seiner aktivsten Zeit niemals Frauen getötet.“

Das obige ist zudem eine unwahre, mindestens „tendenziöse“ Behauptung des sich auch sonst fremdenfeindlich äußernden (mir erlaubt durch LG Frankfurt, 2-03 o 281/24) Dr. med. „Keinarztgeworden“  Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover. Denn Anfang der 60er war der Ku-Klux-Klan sehr aktiv und hat Frauen getötet. Sogar Kinder, sogar kleine Mädchen.

Natürlich kann man „skrziepietzen“ und sich „schlaumeierisch“ darauf zurück ziehen, was die aktivste Zeit des Klu Klux Klan war“ sei doch eine Frage der Definition. Vielleicht irgendein Dienstagmorgen von 06:03 bis 06:04? Vielleicht meinte er ja auch die Ortsgruppe einer Rollerbande namens „Kuh-Glucks-Klang“ in Hannover-Großbuchholz?  Um dumme und sich situativ ändernde Ausreden ist das rechte Großmaul jedenfalls nie verlegen.

Das ist der Gangnam Skrziepietz-Style“!

Denn der selbe Herr Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hat unter dem Alias „Docmacher“ auch schon mal eine Kriminalstatistik bemüht, um vorzumachen, dass die Zahl der linkextremistischer Straftaten höher sei als die rechtsextremistischer. Auch da wählte er offensichtlich willkürlich den (oder einen) Zeitraum aus, der zu seinem Ansinnen passte. Ich denke, sein Ansinnen ist es dieses Mal, den in ultra-rechten Kreisen verbreiteten Rassismus in den USA zu beschönigen und salonfähig zu machen. Er selbst veröffentlicht ja immer wieder fremdenfeindliches Zeug. (mir erlaubt durch Urteil des Landgerichts Frankfurt, Aktenzeichen 2-03 o 117/24) Und natürlich will er auch über seine Verurteilung vom 28.09.2020 (sofern es nicht weitere gab) zu heulen:

„Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit). Aber das weiß ja sowieso jeder.“

Der selbe Herr Andreas Skrziepietz hat übrigens mit „exakt derselben Ehrlichkeit“ behauptet, keinen Prozessbetrug begangen zu haben. Volksverhetzung auch nicht. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz ein Prozessbetrüger ist, beantworten andere ganz anders. Zu der  Frage, ob er die Straftat der Volksverhetzung begangen hat, hat das AG Hannover ihm gegenüber schon so deutlich Stellung genommen, dass er „fast freiwillig“ 600 € bezahlt hat. 

Übrigens bewirbt Andreas Skrziepietz auch die AfD und „lutscht Putins Raketen“. Es gibt genug Leute, für jeden, der die russische Agression in der Ukraine unterstützt und durch Schmähungen der Ukraine gutheißt, ein „gar trefflich Wort“ haben:

„Volksverräter!“

¹ ) Eine Strafanzeige wurde gestellt. Ich gehe auf Grund von Erfahrung in anderen Fällen, wo er die Straftaten wissentlich fortsetzt sowie hardcore-querulatorischen Äußerungen wie eben der aktuellen „Wer die TäterInnen sind, darf ich hier nicht schreiben, sonst gibt es bestimmt wieder Ärger mit der StA Göttingen (Zentralstelle zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit).“ davon aus, dass der so ejakulierende Dr. med. Andreas Skrziepietz infolge seiner, für jede und jeden in seinem Blog erkennbaren geistigen Regression (auf den Stand eines zehnjährigen Buben) so uneinsichtig und halsstarrig  ist, dass er das Beweismittel bis zur Verurteilung weder abändert noch vernichtet.