23.02.2023

Ukraine: Da muss wieder was weg ...

Wir sollten die Ukraine unverzüglich in die Lage versetzen, ein nutzloses Bauwerk vollständig von der Erdoberfläche verschwinden zu lassen.

Und sämtliche russischen Munitionslager und Eisenbahnbrücken in taktischer Frontnähe - gleich auf welchem Territorium - gleich mit.

Vielleicht führt das dazu, dass Putin jemand zwecks Verhandlungen über den friedlichen Abzug seiner längst geschlagenen Truppe aus Gartenzwergen, Frauenmördern, Traktoren- und Eierdieben schickt, statt sich Liedchen eines blonden Propagandasoldaten, betreffend das Wehen roter Fahnen über Berlin, anzuhören. Der ist genau so irre wie die ungeimpften Psychos, welche ihm hierzulande zur Seite springen: Dieser Ersatz-, Hilfs- und Möchtergernstalin kommt nicht mal den halben Weg nach Kiew und blahfaselt von Berlin...

Hinweis an den kleinen Stalker aus Hannover:

Ich sonne mich zwar in Deinem Hass, aber Dein Problem ist kein kleines. Nimm das ernst und gehe zum

Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Hannover

Adresse:

Freytagstraße 12
30169 Hannover

Telefon: 0511 61643837

Ich markiere Dein wirres Geschreibsel übrigens als Spam. Danke für die Links auf Deine Seite und die Seiten von weiteren Irren...  Google freut sich.

22.02.2023

Abmahnung des „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ erhalten?
→ Ich habe wichtige Informationen: „Abzocker, Beutelabschneider und Nur-Noch-Nicht-Knasti“!

Der Verein wurde mit sieben Mitgliedern ursprünglich ordentlich als „PTA at International School Ruhr e. V., Essen“, gegründet, „PTA“ bedeutet „Parent Teacher Association“, es handelte sich ursprünglich also quasi um eine „Elternlobby“. Später wurde der Verein nicht aufgelöst, verlor aber laut Eintragung beim Handelgericht Hamburg vom 29.10.2020 offenbar sämtliche Mitglieder bis auf Philipp Karl Berger und Kristin Berger. Nach dieser faktischen Auflösung (sieben Mitglieder sind erforderlich...) wurde der nur noch so genannte „Verein“ von diesen beiden umgezogen und in  „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ umbenannt.

„45128“ ist nicht zufällig die Postleitzahl von Essen - wo dieser damals tätig war - und das „PKB“ steht für Philipp Karl Berger, das weitere „K“ wohl für Kristin. Solche engen persönlichen Bezüge (diese Buchstaben und die Postleitzahl fanden sich auch bei weiteren Firmen des „gewiss feinen und sauberen, aber nicht unter allen Aspekten auf seinen Ruf bedachten“ Herrn Berger) in einem Vereinsname sprechen ganz eindeutig dafür, dass der angebliche „Verein“ (der sieben Mitglieder haben müsste, um rechtsfähig zu sein) eine ganz persönliche „Nummer“ des „Vorsitzenden“ ist. 

Liest man die Satzung wollten die beiden auch noch ausgerechnet einen „gemeinnützigen Verein“ daraus machen. Nicht, dass mich das mit Hinblick auf Philipp Berger auch nur eine Sekunde wundert - besonders einfallsreich ist er übrigens auch nicht: Als dieses geschah war die Hochzeit der sehr wohl kriminell-geldgierigen Konstruktionen aus „gemeinnützigen“ Abmahnvereinen als angeblichen Mandanten und geld scheffelnden Anwälten schon vorbei. Es ist wohl dem Gesetzgeber und der späten Gründung zu verdanken, dass ich bisher nichts von betrügerischen Abzock-Abmahnungen gehört habe, die ein „45128 PKBVK Verein für Verbraucher- und Kleinunternehmer e.V.“ durch einen Pjotr. Z. oder meinetwegen einen Amin El Gendi aussprach.

Und „Ja!“: Philipp Karl Berger ist zwar Jurist (hat aber die Zulassung zum Rechtsanwalt verloren) - ist aber offensichtlich weit davon entfernt, die Intelligenz dafür zu haben, um solche Dummheiten zu vermeiden!

Mit Hinblick auf die sehr besondere Vita des letzten „Vorsitzenden“ vermute ich, dass Philipp (Karl) Berger sehr dringend Geld braucht und den „Verein“ wohl auch rechtswidrig durch eine Neufassung der Satzung („Mitgliederversammlung“ vom 09.09.2020), bei welcher der Vereinszweck komplett geändert wurde, in einem Abmahnverein umwandelte, was also sehr wahrscheinlich zum Zweck des „Beutelabschneidens“ geschah.

Gab es also Abmahnungen für diesen Verein, dann sind diese nicht nur als „übler Rechtsmissbrauch  zum Zweck der Abzocke“ sondern als Betrug(sversuch) i.S.d. StGB einzustufen.

Der Autor kann auch lachen!

Philipp Karl Berger ist auch Geschäftsführer einer „45128 PKZCC GmbH“, eingetragen  beim AG Hamburg, HRB 163845. Deren Geschäftszweck sind angeblich u.a. Präsenzschulungen. Nun, wenn jemand hofft, ausgerechnet von dem nach eigener Darstellung über jedes denkbare Maß hinaus krass erfolgreichen Ex-Anwalt und multiblen Ex-Firmeninhaber Philipp Berger auf dem Gebiet der Wirtschaft und/oder gar des Rechts in einer Präsenzschulung (z.B. über „kreative Buchführung“ und „Pleite gehen“ ) belehrt zu werden - der muss sich sehr beeilen.

Bildschirmfoto des Impressums.

Sonst muss diese Präsenzschulung womöglich in einer „JVA“ stattfinden. Das ist ein Akronym („P3NKB“ liebt Akronyme!) für „Justizvollzugsanstalt“, was wieder einen „Knast“ meint. Andererseits wird der hier gegenständliche Philipp Berger bis dahin wohl genau wissen und wertvolle Ratschläge geben können, wie man da hinein kommt. 

Lustig fnde ich, dass, der Exanwalt „P3NKB“  (Erklärung untendort folgendes Angebot macht: “Wir stehen als Komplementärin bereit, die persönliche Haftung und die Geschäftsführung im Rahmen der haftungsbeschränkenden Rechtsform: „GmbH & Co. KG“ für Handelsgesellschaften zu übernehmen und moderieren im Rahmen dieses Projekts insbesondere die Aspekte: Recht und Steuern sowie Compliance.“

Wikipedia verbreitet: „Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.“

Wer auch immer das von einem wegen seriellen Betruges angeklagten Ex-Rechtsanwalt annimmt, dem steht das Wasser nicht nur bis zum Hals - über dem ist es schon zusammengeschlagen! Oder wer soll sich denn - Bitte! - eine Gesellschaft als Komplementärin in die Firma holen, deren Geschäftsführer Philipp Karl Berger ein nur noch nicht verurteilter Serienbetrüger ist?

Und das Exanwalt Philipp Karl Berger aus Titz in seiner besonderen Situation öffentlich ein solches Angebot macht spricht gewiss nicht nur aus meiner Sicht für einen äußerst mangelhaften Realitätsbezug des „Mannes“, der mich einst in öffentlichen Schriften als als „plemplem“ hingestellt hat.

Was mich betrifft: Philipp „¹Nur-²Noch-³Nicht-Knasti“ Berger  hätte „besser mal die Fresse gehalten“ als mich und andere Eurowebgegner - darunter auch Anwälte - auf eigenen Webseiten und in Presseportalen zu verleumden und in den Dreck zu ziehen. Ich kann die beiden Worte „die Fresse“ auch durch „sein dummes und verlogenes Schandmaul“ ersetzen. Er „kann mich also mal“ - und zwar abmahnen!

Nachtrag:

Mir ist nicht entgangen, dass mit Amin Fahmy Abdel-Halim El Gendi (kurz: Amin El Gendi) ein ehemaliger Kanzleipartner des Philipp Berger und Mitgründer der Euroweb auch als (formal?) finanzierender Eigentümer (100% der Anteile) der „45128 PKZCC GmbH“ beteiligt war, er hatte offenbar die frühere „Kristin Berger GmbH“ (AG Essen, HRB 29147), vorher „ El Gendi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“  erneut umbenannt. Warum dieser eine GmbH finanziert, die erst seinen Name, dann den der Kristin Berger und sodann die Initialen von Philipp Karl Berger und dem verstorbenen Pjotr. Z. im Namen trägt, in der Philipp Berger und Kristin Berger aus Titz (davor Köln, Düsseldorf, Essen) wechselweise Prokuristen und Geschäftsführer sind und formal mehrfach von Briefkasten zu Briefkasten umzieht, kann ich mir denken - was insbesondere auch mit dem sehr bunten Mix der behaupteten Geschäftsfelder (Handel mit Luxusgütern, Inkasso, Präsenzseminare, Sicherheitsberatung)  zu tun hat. 

In meinen Ohren klingt da nicht nur das Lied vom Freund, „dem gutem Freund“, sondern auch der Chor der legendär streikenden Müllmänner von Neapel. Das alles mutet nämlich genau so „sauber“ an, wie es das offenbar auch ist. Nennen wir es eine „ehrenwerte Gesellschaft“.

Darüber hinaus war der  Finanzjongleur Amin El Gendi sowohl an der beerdigten „Gerichtsinkasso GmbH“, der zuletzt mehr als nur insolventen  „Berger Law LLP“ als auch dem gescheitertem Nachfolgeversuch „Buchholz und Kollegen LLP“  beteiligt. Der personelle Kern der letzteren vertritt unter dem Name „ITMR Rechtsanwälte Düsseldorf“ bis heute die „mindestens betrügerisch“  agierende „Euroweb“  (jetzt „WWWE GmbH“) nebst deren zahlreiche Töchter und Anhängseln auf eine Weise, die ich mal „höchst fragwürdig“ nenne.

Auf deren Webseite fand ich: „Si vis pacem para bellum“ - Ich bin geimpft und vorbereitet... Wehrt Euch doch ...

20.02.2023

StA Essen: Philipp Karl Berger - Ehemaliger Euroweb-Anwalt und DSGVO-Abmahner ist wegen Betruges in 65 (von wohl hunderten) Fällen angeklagt - Haft droht

Der erfahrungsgemäß in Sachen unter meiner Beteiligung unfassbar tatsachenresilienten Staatsanwaltschaft „in, von und zu” Kassel teile ich mit: Diese Nachricht beruht auf einer Mitteilung der StA Essen vom 03.02.2023, Aktenzeichen 21 Js 915/22. Wenn sich unter Euch also  mal wieder ein Idiot findet, der sich als Staatsanwalt vollständig den in der Akte befindlichen Tatsachen verweigert, dann gibt es eben noch einen Freispruch.

Die StA Essen hat den ehemaligen Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger, ehemaliger großfressiger Namensgeber der „Berger Law LLP“ (die wieder für die Düsseldorfer Großbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuss tätig war) wegen 65 Fällen des Betruges angeklagt. Was mich betrifft gibt es, auf der Basis meiner Sachverhalts- und Rechtskenntnisse, keinerlei Spielraum für eine „Unschuldsvermutung“.

Philipp (Karl) Berger hat seine Zulassung gewiss nicht aus Altersgründen verloren, er ist ein Typ, dem man eine innerte Verlogenheit „an der Nasenspitze ansieht“ und hatte anno 2013 oberdreist Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich ihn - ich hatte mehr als Anschauungen über seinen Habitus - einen Kriminellen nannte. (Das endete mit einem Freispruch nachdem ich vortrug, das er genau das - also ein Krimineller - erweislich ist.) Zudem hatte der sich selbst für „überklug“ haltende Philipp (Karl) Berger selbst durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der eigenen Webseite in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken wollen, ich sei „plemplem“, konkret „nicht geschäftsfähig“ und so seine lurchartige Denkweise offenbart. Zudem bediente er selbst oder seine Kanzlei sich des Namens der bekannten Gerichtsreportein Giesla Mertens um mich in besonders abscheulicher Weise zu verleumden und zu beleidigen . Mit dem hätte ich den Schulhof ... lassen wir das, denn „anno 2023“ hat nicht mehr jeder Verständnis dafür, wie manche Sachen in den 1970ern geklärt wurden. Aber der Schulhof wäre danach aufgewischt gewesen!

Anklage betrifft nur 65 von mutmaßlich hunderten Fällen

Nun, soweit ich das weiß handelt es sich um die Affäre um die beiden halbseidenen und wohl ebenfalls angeklagten Pokerspieler Khah Nima Masih und Pascal Goffart. Die hatten sich bei „jeder“ Webseite (die nicht bei „Drei!“ auf dem Baum war) für Newsletter angemeldet oder auch sonst Kontakt gesucht und ihre Daten eingeworfen - danach die Betreiber wegen angeblicher Datenschutzverstöße (angeblich nicht oder nicht korrekt gegebene DSGVO-Auskünfte) abmahnen lassen. Zudem forderten diese ein Schmerzensgeld von 1000 Euro... Das Geld (fast 700 Euro Abmahngebühr und 1000 Euro „Schmerzensgeld“) - insgesamt wohl um die 65*1700€=110.500€ - werden die schon irgendwie aufgeteilt haben.

Goffarts Bilanz ist beeindruckend: Einer der an den Abmahnserien beteiligten Anwälte hatte mit einer islamistischen Terrororgansiation zu tun, betrog diese und beging laut StA  Selbstmord, einer ist ebenfalls wegen Vermögensdelikten im Knast - und nur weil der Dritte im Krankenhaus starb stellte sich heraus, dass der Dritte die Abmahnungen gar nicht unterschrieben haben konnte - die angeblichen „Unterschriften“ des verstorbenen Anwalts Z. waren eingefügte Grafiken. Und gemacht gefälscht hatte das offensichtlich der „Assessor“ (also „Rechtsanwaltsgehilfe“ Philipp (Karl) Berger, der  damals (offenbar im völlig aus Kontrolle geratenem „Großmannswahn“) auf der Webseite der Kanzlei Z. auch ein etwa vier mal so großes „Facepic“ seiner eigenen „Eminenzlichkeit“ (unten, rechts) wie das des Kanzleiinhabers (unten links) veröffentlichte:


Da nun besagter Philipp (Karl) Berger seine Anwaltszulassung ganz gewiss nicht aus „Altersgründen“ verloren hatte und auch danach schon auffällig war - weil er sich rechtswidrig selbst weiterhin als „Rechtsanwalt“ vorstellte - gehe ich davon aus, dass er vor dem Gericht als zweifach vorbestrafter nicht viel Freude haben wird:  Bei Günter Freiherr von Gravenreuth, dem verlogenen „Drecksack und Rechtsanwalt“ (der mich auch anzeigte weil ich ihn einen Kriminellen nannte) waren es in einer vergleichbaren Konstellation (und ähnlichen Tatmustern aber mit weitaus geringerem Schaden) 14 Monate Haft, und zwar ohne Bewährung - weil er eine „Gefahr für die Gesellschaft“ sei. So damals das Gericht. 

Den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Kassel sowie dem Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel teile ich also ferner folgenden Merksatz mit: Wenn der Jörg Reinholz einen „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ nennt, dann ist dieser „hoch angesehene Jurist“ tatsächlich kriminell und nur vermeintlich ein „Organ der Rechtspflege“.

Geht das jetzt endlich in Eure Schädel?