20.02.2023

StA Essen: Philipp Karl Berger - Ehemaliger Euroweb-Anwalt und DSGVO-Abmahner ist wegen Betruges in 65 (von wohl hunderten) Fällen angeklagt - Haft droht

Der erfahrungsgemäß in Sachen unter meiner Beteiligung unfassbar tatsachenresilienten Staatsanwaltschaft „in, von und zu” Kassel teile ich mit: Diese Nachricht beruht auf einer Mitteilung der StA Essen vom 03.02.2023, Aktenzeichen 21 Js 915/22. Wenn sich unter Euch also  mal wieder ein Idiot findet, der sich als Staatsanwalt vollständig den in der Akte befindlichen Tatsachen verweigert, dann gibt es eben noch einen Freispruch.

Die StA Essen hat den ehemaligen Rechtsanwalt Philipp (Karl) Berger, ehemaliger großfressiger Namensgeber der „Berger Law LLP“ (die wieder für die Düsseldorfer Großbetrüger Daniel Fratzscher und Christoph Preuss tätig war) wegen 65 Fällen des Betruges angeklagt. Was mich betrifft gibt es, auf der Basis meiner Sachverhalts- und Rechtskenntnisse, keinerlei Spielraum für eine „Unschuldsvermutung“.

Philipp (Karl) Berger hat seine Zulassung gewiss nicht aus Altersgründen verloren, er ist ein Typ, dem man eine innerte Verlogenheit „an der Nasenspitze ansieht“ und hatte anno 2013 oberdreist Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich ihn - ich hatte mehr als Anschauungen über seinen Habitus - einen Kriminellen nannte. (Das endete mit einem Freispruch nachdem ich vortrug, das er genau das - also ein Krimineller - erweislich ist.) Zudem hatte der sich selbst für „überklug“ haltende Philipp (Karl) Berger selbst durch Veröffentlichungen in Presseportalen und auf der eigenen Webseite in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken wollen, ich sei „plemplem“, konkret „nicht geschäftsfähig“ und so seine lurchartige Denkweise offenbart. Zudem bediente er selbst oder seine Kanzlei sich des Namens der bekannten Gerichtsreportein Giesla Mertens um mich in besonders abscheulicher Weise zu verleumden und zu beleidigen . Mit dem hätte ich den Schulhof ... lassen wir das, denn „anno 2023“ hat nicht mehr jeder Verständnis dafür, wie manche Sachen in den 1970ern geklärt wurden. Aber der Schulhof wäre danach aufgewischt gewesen!

Anklage betrifft nur 65 von mutmaßlich hunderten Fällen

Nun, soweit ich das weiß handelt es sich um die Affäre um die beiden halbseidenen und wohl ebenfalls angeklagten Pokerspieler Khah Nima Masih und Pascal Goffart. Die hatten sich bei „jeder“ Webseite (die nicht bei „Drei!“ auf dem Baum war) für Newsletter angemeldet oder auch sonst Kontakt gesucht und ihre Daten eingeworfen - danach die Betreiber wegen angeblicher Datenschutzverstöße (angeblich nicht oder nicht korrekt gegebene DSGVO-Auskünfte) abmahnen lassen. Zudem forderten diese ein Schmerzensgeld von 1000 Euro... Das Geld (fast 700 Euro Abmahngebühr und 1000 Euro „Schmerzensgeld“) - insgesamt wohl um die 65*1700€=110.500€ - werden die schon irgendwie aufgeteilt haben.

Goffarts Bilanz ist beeindruckend: Einer der an den Abmahnserien beteiligten Anwälte hatte mit einer islamistischen Terrororgansiation zu tun, betrog diese und beging laut StA  Selbstmord, einer ist ebenfalls wegen Vermögensdelikten im Knast - und nur weil der Dritte im Krankenhaus starb stellte sich heraus, dass der Dritte die Abmahnungen gar nicht unterschrieben haben konnte - die angeblichen „Unterschriften“ des verstorbenen Anwalts Z. waren eingefügte Grafiken. Und gemacht gefälscht hatte das offensichtlich der „Assessor“ (also „Rechtsanwaltsgehilfe“ Philipp (Karl) Berger, der  damals (offenbar im völlig aus Kontrolle geratenem „Großmannswahn“) auf der Webseite der Kanzlei Z. auch ein etwa vier mal so großes „Facepic“ seiner eigenen „Eminenzlichkeit“ (unten, rechts) wie das des Kanzleiinhabers (unten links) veröffentlichte:


Da nun besagter Philipp (Karl) Berger seine Anwaltszulassung ganz gewiss nicht aus „Altersgründen“ verloren hatte und auch danach schon auffällig war - weil er sich rechtswidrig selbst weiterhin als „Rechtsanwalt“ vorstellte - gehe ich davon aus, dass er vor dem Gericht als zweifach vorbestrafter nicht viel Freude haben wird:  Bei Günter Freiherr von Gravenreuth, dem verlogenen „Drecksack und Rechtsanwalt“ (der mich auch anzeigte weil ich ihn einen Kriminellen nannte) waren es in einer vergleichbaren Konstellation (und ähnlichen Tatmustern aber mit weitaus geringerem Schaden) 14 Monate Haft, und zwar ohne Bewährung - weil er eine „Gefahr für die Gesellschaft“ sei. So damals das Gericht. 

Den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Kassel sowie dem Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel teile ich also ferner folgenden Merksatz mit: Wenn der Jörg Reinholz einen „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ nennt, dann ist dieser „hoch angesehene Jurist“ tatsächlich kriminell und nur vermeintlich ein „Organ der Rechtspflege“.

Geht das jetzt endlich in Eure Schädel?

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