20.12.2021

Verlogener Strafantrag kann teuer werden: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wird wohl für seine dreckigen Beschuldigungen bezahlen müssen.

Heute habe ich dem AG Kassel mitgeteilt und begründet, dass es von Amtes wegen den „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) für seine dreckigen Beschuldigungen und Lügen bezahlen lassen soll.

Rechtsgrundlage ist der §469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“)

Vorliegend kommt - wenn man ein mögliches „geistiges Versagen“ (welches meiner Meinung nach wegen der ersichtlich Grobheit des Vollversagens eine weitere Berufsübung als Rechtsanwalt nicht zulässt) nicht annehmen will - nur ein so dummer wie böswilliger Vorsatz in Betracht. Dann hätte Dr. Hans-Dieter Weber aber auch versucht, mich „in den Knast zu lügen“. Das ist strafbar!

Schauen wir mal, ob das hier ein „Rechtsstaat“ ist. Also wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht JETZT auf die - nach meinem Freispruch - (Urteil) - als erweislich falsch fest stehenden Beschuldigungen des „Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) reagiert.



11.12.2021

Mein Weihnachtsgruß an alle Impfgegner

Liebe Impfgegner!

Schaut noch einmal in den Kreis Eurer Familie, erinnert Euch, wer davon wer ist und bedenkt wie schön es doch ist wenn Ihr Ostern 2022 nach einer „Bio-Impfung“ und überstandener COVID-19-Infektion mit „nur 45% Gehirnschädigung“ als Folge des Sauerstoffmangels im Kreis Eurer Familie im Gitterbett liegen könnt und ganz süß „Ah! Ah!" sagt, sobald Ihr Euch erfolgreich eingekackt habt.

Wenn Ihr genug DARÜBER nachgedacht habt, dann spreche ich Euch gern mit „Liebe frisch Geimpfte“ an.

08.12.2021

Pech für „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR-Dortmund: Für mich ein Freispruch erster Klasse!
Und: Wer ist hier der Kriminelle?

Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskräftig)

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Die mir vorgehaltende Äußerung 

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.

  • Die in der enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Überzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
  • Der zweite Teil der Äußerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestützt auf Veröffentlichungen der  Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lügende Rechtsanwälte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Doch das Gericht urteilte auch hier: Diese Äußerung ist wahr und richtig.
  • Ebenso kommen die Straftaten gemäß §185 (Beleidigung), §186 (üble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.

Im Hinblick auf die gleich lautenden Anträge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.

Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.

Wer von uns beiden ist denn nun tatsächlich der Kriminelle?

Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemäß § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG Düsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht für eine ausgewachsene Niederträchtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich über ihn weiß - auch einen ausgewachsenen Hang zur Lüge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemäß deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 STGB) und wohl auch versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle Schäden.

Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch Fälle neu annehmen sollte, die prospektiv  mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!

Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads führen. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber  der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel „in den Knast zu lügen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der Unwürdigkeit wohl ganz eindeutig vor.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:

Ich habe mal durchgezählt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 Staatsanwälte (ohne die entsandten Sitzungsstaatsanwälte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war für mich „strunz-einfach“.  Ich weiß also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!

Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht für eine „Elite“ haltenden Juristen.

Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.

28.11.2021

Abmahnbetrüger Niclas Absenger erstinstanzlich zu 32 Monaten Knast verurteilt, außerdem: Berufsverbot

Der Wuppertaler Abmahngauner Niclas Absenger wurde am 15.11.2021 durch das Schöffengericht Wuppertal (Az. 11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20) erstinstanzlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten „Knast“ verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer Haftstrafe dieser Länge nicht möglich.

Außerdem sprach das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot aus - denn Niclas Absenger habe seine Position als Rechtsanwalt und somit sein Ansehen als „Organ der Rechtspflege“ für die ihm nachgewiesenen Betrugstaten ausgenutzt.

Er soll inzwischen ein Rechtsmittel eingelegt haben, berichtet die „Gerichtsinsel“. Aus rechtlichen Gründen gilt deshalb weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Faktisch wird er wohl nur die Hoffnung auf eine geringe Chance haben, dass seine Strafe im Hinblick auf das Berufsverbot auf ein Maß unter zwei Jahren beschränkt und sodann zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Zum Vergleich: Im Falle des Vorbildes wohl aller Abmahngauner, Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr), der ebenfalls wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde, wurde die Gesamtstrafe von 14 Monaten - wegen des nachhaltigen und dauerhaften Begehens sowie dessen Uneinsichtigkeit gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Niclas Absenger wurde neben einem schweren Verkehrsdelikt und „Unterschlagung“ vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebühren verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Niclas Absenger ging wie dabei folgt vor: Er besorgte sich von einem Komplizen (Michael Dunareanu), der eher hobbymäßig auf Ebay mit Plüschtieren handelte, Blankomandate und mahnte dann angebliche Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße ab. Die Einnahmen sollten geteilt werden.

Das Gericht erkannte darauf, dass der behauptete Zweck tatsächlich gar nicht verfolgt wurde (falsches Vormachen) und dass das Vermögen der Abgemahnten geschädigt wurde. Deshalb die Verurteilung wegen Betruges.

Nicht eingeflossen sind spätere Betrugsversuche von Niclas Absenger, der auch für weitere „Anscheinsmandanten“ zuletzt Ivan Dumancic, geradezu industriell abmahnte ohne dass es ihm oder den Mandanten tatsächlich auf die behaupteten DSGVO-Verstöße ankam. Tatsächlich wurden diese sogar provoziert und regelrecht konstruiert.

Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die StA erhofft, dass Absenger durch die aktuellen Verurteilung so belehrt werde, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. Nichtdeszutrotz mutet es idiotisch an, wenn ein Rechtsanwalt, der wegen Betruges durch Abmahnungen schon angeklagt ist, den selben Typ Straftat rotzfrech - mit nur geringen Abweichungen - weiter begeht. Das wurde Niclas Absenger offensichtlich erst kurz vor dem Gerichtstermin klar. Dann übernahm quasi nahtlos ein Selim Tasci diese unwürdige und strafbare Tätigkeit, hat diese aber wohl nach meinem Hinweis auf Strafbarkeit dieses Tuns eingestellt.

Es wird erwartet und ist in solchen Fällen die Regel, dass die von der StA zu informierende Anwaltskammer (wenn seine Rechtsmittel scheitern) seine Zulassung dauerhaft widerruft, so dass Niclas Absenger dieselben Straftat nicht weiter begehen kann - es sei denn er begeht zusätzlich die Straftat des Titelmissbrauchs. Dann drohen ihm wohl etwa 5 Jahre Haft.

Das wird er sich also hoffentlich gut überlegen. Zeit dafür bekommt er voraussichtlich.

02.11.2021

„Ruhrgebietshelden“ mutierten zu „Westdeutscher Onlineservice GmbH“ - „Alter Betrug im neuen Hemd“

HRB 32015: Ruhrgebietshelden GmbH, 

Zur Schmiede 5, 45141 Essen


Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2021 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) zu ändern. Neue Firma: Westdeutscher Onlineservice GmbH.

Die Euroweb-„Helden“ um den Euroweb-Vertriebsboss Christian Stein hatten wohl zunehmend weniger Erfolg und mit der Personalbeschaffung gab es offenbar auch zunehmend Probleme - denn wer bewirbt sich wohl bei einer Euroweb-Bude, die das aggressive Belügen der potentiellen Kunden als Hauptverkaufstaktik ansieht und von der man durch einfaches googeln erfahren kann, dass man dort unterirdisch behandelt wird und eifrig lügend krass überteuerte und insoweit nicht „marktfähige“ 4-Jahresverträge drücken soll?

Insofern ordne ich auch diese Umbenennung in den Reigen der anderen ein. Auch die „Hauptbetrugsbude“ mit dem reichlich beschädigten Name „Euroweb Internet GmbH“ wurde kürzlich in „WWWE GmbH“ umbenannt.

Was wird:

Die vergammelte Moral der Schwindler um Daniel Fratscher, Christian Stein und Co, ist geblieben. Darüber, warum Christoph Preuß nicht mehr Geschäftsführer ist, werde ich wohl demnächst einiges sehr interessantes berichten, was dann auch die Stammkanzlei „IMTR-Rechtsanwälte“ (Reste der insolventen Berger Law LLP) oder der bei Betrügern, Nazis und mindestens einem Diktator beliebte Prof. Dr. Ralf Höcker und dessen Mannen nicht wegschwatzen können.

22.10.2021

Liebe Leser und Leserinnen ...

Bist Du EINER VON DENEN, die sich nicht Impfen lassen wollen?

Dann lauf ich also Deinetwegen noch mit der Maske rum, Deinetwegen gibt es Kontaktbeschränkungen, Deinetwegen womöglich noch einen Lockdown und Deinetwegen gibt es noch Corona-Tote.

Deinetwegen muss ich meine Kurse online halten - was für mich und die Teilnehmer eine Riesen-Scheiße ist.

Denk doch DARÜBER mal nach. Auch darüber, was ich wohl über DICH denke, Du egozentrisches und dummes Arschloch.

17.10.2021

Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, WWWE-GmbH (The Artists Swindlers formerly known as „Euroweb“)
Betrug mit „Leerverkäufen“: Rotzfreche Leistungsversprechen, die gar nicht eingehalten werden sollen oder können

„Rotzfrecher Betrug“ sind die rechte Worte für das, was ich jetzt gleich zeigen werde. Es geht hier nur scheinbar nur um die „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ sowie um die Werbeversprechen welche diese Verkaufsbude (www.stz-onlineservice.de) den aktiv und klar rechtswidrig angesprochenen macht. Es geht ebenso um die

  • Westfalenblatt-Onlineservice
  • WN Onlinservice
  • United Media Online-Service GmbH & Co. KG („formerly known as „Madsack Onlineservice“)
  • Internet Online Media GmbH  (Österreich)
  • united media Switzerland AG (Früher: Alpenweb AG, Schweiz)

Anders ausgedrückt um alle Firmen bei denen Daniel Fratzscher  als Geschäftsführer „drauf steht“ und „Euroweb drin ist“.

Was diese Firmen gemeinsam haben:

Im Kern zunächst einen (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf als Geschäftsführer.  Der wurde schon früher vielmals in Prozessen als „im Unternehmen mit tätiger Hauptbesitzer“ der Euroweb und Zeuge dafür genannt, dass „alle Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter der Euroweb erbracht“ würden. Auch noch als die Euroweb mit dem damaligen Geschäftsführer Christoph Preuß schon in anderen Prozessen vor anderen Gerichten einräumen mussten, dass dieses unwahr war. Da ich begründet von seinem Einverständnis ausgehe hat Daniel Fratzscher „himselfinsoweit in einer großen Zahl von Fällen an versuchtem, teilweise vollendetem Prozessbetrug mitgewirkt.

Aus dem wohl ganz besonderen „psychischen Setup“ des Daniel Fratzscher (eine derart offensichtliche Neigung zur Lüge aus niedrigem pekuniärem Interesse ist genau das) folgt dann der Rest:

Allen diesen Firmen wird - von zahlreichen Kunden - Betrug vorgeworfen und ich untersuche das ganz besondere Geschäftsgebaren dieser auch stark zu Umbenennungen neigenden Gauner seit Jahren.

Leerverkäufe -  Rotzfreche Leistungsversprechen (auch) der STZ OnlineService - die gar nicht eingehalten werden sollen oder können!

Zunächst einmal stammt der Begriffs des „Leerverkaufs“ aus dem Börsenhandel. Im Kern wird das Versprechen verkauft, eine Aktie oder einen Stoff (Kaffee, Kupfer, ...)  an einem in der Zukunft liegenden Termin zu einem bestimmten Preis zu liefern. Zum Zeitpunkt des Versprechens ist der Verkäufer aber nicht im Besitz der Güter, Papiere oder Werte.

Im Fall der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (STZ OnlineService) sieht das z.B. so aus:

Kommen wir zur bitteren Realität - Rufschädigende Ergebnisse des (nicht ernsthaften) „Bemühens“:

Bildschirmfoto: Solche Fehlermeldungen finden sich mehrfach(!) im Shop des Kunden. Genauer: auf der Startseite des Shops...

Wer das als Programmierer/Administrator /WebDesigner stehen lässt zeigt überdeutlich, dass er nichts von seinem Job versteht. Also das die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, auf Grund eines evidenten und übrigens in der Firmenpolitik begründeten Fachkräftemangels, Webshops weder erstellen noch betreiben kann!

Es handelt sich hier um eine extreme Rufschädigung für den Kunden. Wer bitte vertraut einer Firma in deren Webshops derartige Fehlermeldungen sichtbar werden? Würden Sie dort ihre Kreditkartendaten eingeben? Ich würde das für das Werk bulgarischer Betrüger halten - und bin damit geografisch gar nicht weit weg von der Realität. Damit schafft man auch keinen Umsatz, man vernichtet ihn geradezu. Und das lassen die allen Ernstes so stehen! Von diesen Fehlermeldungen sieht man rund ein halbes Dutzend, wenn man den von eher nur angeblich von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellten „Webshop“ eines „Referenz-Kunden“ aufruft. Und zwar ganz ohne jede Manipulation. Einfach nur auf den Link klicken... Nochmal zur Werbung:

Zwei Lügen also allein in dieser Überschrift:

  1. Der insgesamt über 20.000 € teure Webauftritt ist, wie ich gezeigt habe, „nicht wirklich“ professionell.
  2. „aus einer Hand“ stammt der zu erstellende Webauftritt auch nicht. Denn ganz anders als mit „aus einer Hand“ ausgesagt wird wurde hier nichts von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellt. Die verkauft nur - und zwar mindestens die Leistungen der jetzigen EEEW GmbH (das „Euroweb“-Hemd war wohl zu dreckig), aber wohl auch dritter.

Weiter mit der Werbung:

Komisch nur, dass mich gerade eben ein „Referenzkunde“ angerufen hat und sich darüber beschwert, dass er von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ u.a. erfahren habe, dass vor einer Änderung seines Impressums via Content-Management-System eben dieses Impressum für eine Bearbeitung im CMS freischalten lassen muss, was dann eine kostenpflichtige Änderung der Website sei, wenn er seine 3 jährlich kostenlosen Änderungen verbraucht habe. Das dürfte schnell gehen, wenn den Kunden rotzfrech eigentlich eine kostenlose Bearbeitung von Texten und Bildern und per CMS versprochen wurde. Und eine hinterfotzige Absicht ist das offensichtlich auch. Für mich ist es also Betrug.

Die StZ Onlineservice hat mindestens einem Kunde auch versprochen, die Texte zu verfassen. Leider war der Online-Redakteur aber laut Zeuge nicht in der Lage, die technischen Zusammenhänge korrekt zu formulieren, so dass der Kunde die Texte nicht verwenden - und also auch nicht akzeptieren konnte.

Auch hier liegt offenbar der Fall einer absichtlichen Schlechtleistung vor, denn mir fällt auf, dass die Euroweb (jetzt: WWWE) - welche die Leistungen für die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (und andere Töchter) erbringt, in hoher Frequenz und mit geringen Voraussetzungen nach „Trainees(m/w/d) für den Bereich Online-Redaktion“ sucht. Offensichtlich wird an fest eingestelltem Personal gespart - statt dessen dann den Kunden eine Leistung versprochen, die nicht durch Fachpersonal erbracht wird.

Das stimmt auch mit dem „fachlichen Versagen“ überein, über welches ich seit Jahren berichte. Vieles unter dem Topic „Lachnummer“. Es ist aber Betrug.

Weitere Lügen:

Einem „Referenzkunde“ wurde nicht nur versprochen, dass eine Suchmaschinenoptimierung stattfindet:

Auf der Webseite der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ findet sich dazu zwar nur “Super-Pla-Pla“, aber im Kundengespräch ging es es offenbar hart her: Nicht nur, dass Fratzschers Drücker eine eminente (und laut Zeuge nicht gelieferte) Steigerung der Zugriffszahlen versprochen hat: „Die STZ-Online GmbH verfüge über Mitarbeiter von Google und Facebook“ ist laut meinem Zeuge eine der zahlreichen, offenbar dreist unwahren Werbeaussagen im Verkaufsgespräch. Und genau für eine solche „Nummer“ - das Lügen (sogar in einer Versicherung an Eides statt!) darüber, wer in seinem Unternehmen arbeitet oder nicht ist mir der Geschäftsführer der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH - also (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf „himself“ - seit Jahren bekannt!

Aus der Strafanzeige wird klar, dass - wohl auf dem Dienstweg - auch Dritte dazu angestiftet wurden. (Ich habe nichts Gegenteiliges erfahren und gehe deshalb davon aus, dass „Strafbefehle“ ausgestellt und bezahlt wurden.) Geldstrafen also.

Und der Rest?

Auch der erwähntem „Kunde“ wurde - vorsätzlich rechtswidrig - ohne sein Einverständnis angerufen, auch diesem wurde - um einen Termin für das Verkaufsgespräch zu erwirken - vorgemacht, es gänge um eine kostenlose Webseite, auch diesem Kunde wurde sodann vorgemacht, er sei als „Referenzkunde“ auserwählt - müsse aber sofort unterschreiben. Auch dieser Kunde hat infolge des Betruges - über vier Jahre hinweg - exrem hohe Kosten „am Backen“ ohne eine adäquate (und schon gar nicht die im Verkaufsgespräch versprochene) Leistung zu erhalten.

Die Referenzkundenmasche halt.

Hinzu kommt, dass ein Anrufer behauptet, dass der Drücker der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH ihm beim Vertragsabschluss einen schadlosen Rücktritt zugesichert habe. Obwohl er binnen 24 Stunden „wegen arglistiger Täuschung gekündigt“ habe hätte die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH von ihm erst 3000 Euro für die Vertragsaufhebung gefordert, ihn nunmehr auf volle Zahlung verklagt. 

Auch diese Masche ist bekannt. Die von Daniel Fratzscher ausgesandten Drücker machen das offensichtlich systematisch und regelmäßig. Die Unternehmen von Daniel Fratzscher berufen sich indes darauf, dass ein solches Rücktrittsrecht nicht im Vertrag enthalten sei - und dass die Verkäufer einen ganzen Katalog von Äußerungen nicht tätigen dürften.

Von der Seite kam aber auch schon die Lüge, dass den Mitarbeitern Kaltanrufe  verboten seien - ich habe damals den Nachweis geführt, dass die Euroweb sogar eine Datenbank und die Infrastruktur - ganz bewusst für Kaltanrufe - zur Verfügung stellte und deren Stattfinden, die Länge und den Erfolg auswertete. Ich denke, das ist heute nicht viel anders - und über Daniel Fratzscher vermute ich seit Jahren, dass dieser ein eher unkluger aber struktureller Lügner ist.

Mal ein Tipp:

Versuchen Sie doch mal, den STZ-Onlineservice-Drücker dazu zu bewegen, seine Werbeaussagen in den Vertrag aufzunehmen... Das darf der nicht (so jedenfalls der Drücker bei dessen “Verkaufs-“gespräch ich selbst anwesend war.

Letzter Tipp für heute: „BGH: Werbung bindet den Verkäufer

Die Sache ist einfach die: Sind bestimmte Punkte (einer Sache oder Leistung) nicht einzelvertraglich geregelt und kommt es zum Streit, dann müssen sollen die Gerichte bei der Beurteilung, ob eine Leistung wie versprochen erbracht wurde, die Werbung des Verkäufers heranziehen. Das kann öffentliche Werbung sein, ebenso kommen aber auch Versprechen im Verkaufsgespräch in Frage.

§ 434 BGB sagt auch eindeutig:

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,

„Gehilfe“ ist hier ganz eindeutig der Drücker, der die vorsätzlich falschen Versprechen macht und so im Auftrag des falschen „Philanthropen“ Daniel Fratzscher die angegangenen - also die „Referenzkunden“ mit Absicht und Arglist täuscht.

29.09.2021

Euroweb Internet GmbH ist jetzt „WWWE GmbH“ - Folgen neue Täuschungsversuche?

Einfach „Nein!“ sagen!

Ich frage mich, was das wohl werden soll: Erst wird die „Betrügerbude“ namens „Euroweb Internet GmbH“ in „WWWE GmbH“ umbenannt und nach Berlin verlegt ...

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 42518

Bekannt gemacht am: 08.09.2021 20:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen 08.09.2021

HRB 42518:

Euroweb Internet GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf. Berlin. Geschäftsanschrift: Wallstr. 16, 10179 Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 233208 B, neue Firma: wwwe GmbH) verlegt.

... und nur wenige Tage später zurück nach Düsseldorf:

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 94900

Bekannt gemacht am: 17.09.2021 20:01 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen 17.09.2021

HRB 94900:

wwwe GmbH, Düsseldorf, Hansallee 2099, 40549 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2001, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 233208 B) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Hansallee 2099, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fratzscher, Daniel, Düsseldorf, *10.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Euroweb Asset-Management GmbH, Sitz Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48464); web2walk GmbH, Sitz Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 102938 B); youCom GmbH, Sitz Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 72027); Euroweb Deutschland GmbH, Sitz Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73300). Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Euroweb Beteiligung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68787) vom 09.06.2021 als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 09.06.2021 zugestimmt hat.

Offenbar möchte der „Entrepreneur“ Daniel Fratscher aus Düsseldorf auf diese besonders evidente Weise unterstreichen, dass er Führer „durchweg solider, solventer und seriöser“ Unternehmen sei... 

(Zitat von I. Ronie)

Warnung!

Aus der Vergangenheit vermute ich, dass gerade die Drücker instruiert werden (oder schon wurden), den Kunden (soweit nicht „blöd“: vorsätzlich) unwahr vorzumachen, dass nunmehr eine „VertragsÄNDERUNG“ notwendig sei - wer den hingehaltenen Wisch unterschreibt steht dann mit einem NEUEN, geradezu absurd überteuerten 4-Jahresvertrag da. Einfach „Nein!“ sagen!

Oder brauchen diese Betrüger neben einem neuen Name (scheint mir ziemlich dringend) eben so dringend auch ein neues Aktenzeichen eines Registergerichts? Ich frage mal genauer:

„Wen, BITTE, wollen die eigentlich verarschen?“

22.09.2021

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)

Mir vorliegenden Meldungen nach wurde der Abmahnbetrug nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich, sogar in Italien versucht. Es scheint zudem auf, dass die im Falle des Abmahnbetruges Goffart+Absenger verwendeten Adressen von Dumancic+Tasci „wiederverwertet“ wurden.

Vielleicht sollte ich meine Artikel in weitere Sprachen (gern auch ins kroatische) übersetzen?

Sinnbild:(Rechte: Jörg Reinholz) „Der Autor spielt zufällig gerade „DOOM IV“ - natürlich in der italienischen Version.“ Munitionierung und Bedrohungsresistenz sind erkennbar hoch. Ein brauchbarer Rechtsanwalt weiß was ich damit meine.

Prozess um Abmahnbetrug des Nicolas Absenger: Bericht über Konklomerat an strafrechtlichen Vorwürfen im WDR
Dringender Rat an Ivan Dumancic, Selim Tasci und Pascal Goffart

Der WDR berichtet einigermaßen ausführlich über die Anklage wegen Unterschlagung und kriminellen Abmahnens gegen den Wuppertaler „Rechtsanwalt“ Niclas Absenger:

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-prozessauftakt-gegen-abmahn-anwalt-in-wuppertal-100.html

... und bestätigt, dass die StA  Wuppertal meiner Rechtsauffassung folgt, dass es sich um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenn die Abmahnenden gar nicht die nur behauptete Absicht der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs verfolgen.

Auch Ivan Dumancic (Wien), sein Anscheins-Anwalt Selim Tasci (Düsseldorf) und natürlich Pascal Goffart (Wien, Düsseldorf) sollten sich also sehr in Acht nehmen. Ich empfehle diesen dringend den Rücktritt von den unzweifelhaft in vielen Fällen versuchten und wohl in wenigen Fällen auch erfolgreichen Abmahnbetrügereien.

22.08.2021

Abmahnbetrug Dumancic/Absenger:
„Organ der Rechtspflege“ Niclas Absenger hat offenbar weitere, erhebliche Straftaten begangen (Nachtrag: Ihm drohen 2 bis 4 Jahre Knast)

Offensichtlich fällt nach Ansicht der StA Wuppertal meine Strafanzeige wegen Betruges und Erpressung gegen den „Nur-noch-Rechtsanwalt“ Nicolas Absenger - erstellt im Zusammenhang mit den DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic - nicht mehr erheblich ins Gewicht.

 



Da frage ich mich doch, was noch gegen dieses „Organ der Rechtspflege“ vorliegt...

Nachtrag:

Die Gerüchteküche sagt: “Schöffengericht Wuppertal, Az,  11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20“ - angeblich Untreue oder Unterschlagung in der Größenordnung von etwa 100.000 Euro - wohl im Zusammenhang mit einer Vertretung (dann passt auch die „Straferwartung“).

Ein Schöffengericht ist berufen, alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. 

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt Niclas Absenger per gesetzlicher Vermutung als „unschuldig“ - was gut und richtig ist. Privat darf das jeder anders sehen... Ich z.B. vermute, dass er den erpresserischen Betrug mit den Abmahnungen für Ivan Dumancic und Pascal Goffart beging, weil er in der Strafsache „Wiedergutmachung“ leisten wollte: Mithin das frühere Opfer mit dem Geld späterer Opfer entschädigen um das zu erwartende Urteil zu mildern.

Das wäre, wenn es zutrifft, „sowas von Assi“.

Jetzt frage ich mich, warum Ivan Dumancic mit Selim Tasci die Nummer weiter durchzieht. Vielleicht findet ja erst die Staatsanwaltschaft und dann ein Gericht die Antwort.

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)
Heute: „Offensichtlich Lügner vor dem Herrn“, „Taliban des Rechts“?

Über den „Beruf“ und die Moral des Wiener Pokerspielers Ivan Dumancic denke ich mir ja meinen Teil - und der hat viel mit „halbseiden“ zu tun, die dortige Pokerspieler-Community hingegen halte ich wegen der zahlreichen personellen Bezüge zu den kleinen und gröberen, manchmal auch warmen Würstchen aus der teutogermanischen Nutzlosbranche schlicht für ein Sammelbecken Krimineller.

Das formelle „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci hatte ich nun schon vor einigen Tagen 

  1. telefonisch
  2. per SMS
  3. per eMail

dazu aufgefordert, mich und also die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, ob er tatsächlich der Urheber der Abmahnungen ist.

Selim Tasci hat nicht reagiert und wie ihm angekündigt gehe ich nun davon aus, dass dieses „Organ der Rechtspflege“ tatsächlich nicht nur der geldgierige Abmahnanwalt ist, der er zu sein scheint, sondern auch ein Betrüger und Erpresser!

Bildschirmfoto: „Rechtsanwalt oder Taliban?“ (Rechte via Facebook-AGB, § 23 KunstUrhG, § 59 UrhG)

Ich halte es für besonders bemerkenswert, dass Selim Tasci laut den Fotos in seinem eigenen Instagram- und Facebook-Accounts einen Habitus pflegt, der mich mehr an einen Taliban als an die „Frontmänner“ von „CC-Top“ erinnert. Der an selbst beschleunigtem, höchst eiligem Blei verstorbene Abmahnidiot Günter Freiherr von Gravenreuth hielt sich selbst für einen „Punk des Rechts“. Bei  Selim Tasci frage ich mich: „Will er ein Taliban des Rechts sein?“ - Immerhin kann man seine betrügerischen und vor allem erpresserischen Abmahnungen durchaus für eine Art „Terror“ halten, denn er droht bekanntlich mit der Staatsgewalt um offensichtlich rechtsgrundfreie Zahlungen zu erzwingen:


Eben so offensichtlich jedoch sind sowohl der Bluffer Ivan Dumancic als auch Selim Tasci etwas, was jeder gute „Rechtgläubige“ als „Lügner vor dem Herrn“ bezeichnet - Beide sind „Sünder“ und zwar unabhängig von dem Buch an welches man glauben möchte: Sei es nun die Bibel, der Koran oder das deutsche bzw. österreichische Strafgesetzbuch.

Die Lüge des „Rechtsanwaltes“ Selim Tasci (Düsseldorf, Wuppertal):


Beweis: Hier stimmt so Einiges nicht, genau so geht Betrug.

Obiges ist ein Auszug aus einem der zahlreichen Serienbriefe in welchem in insoweit klarer und also auch krimineller Betrugsabsicht die Abmahnkosten unter Berufen auf einen „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ mit 1,5 Geschäftsgebühren „gemäß §§ 13,14 RVG und Nr.  2300 VV RVG gefordert werden. Nur geht eben „Serienbrief“ und „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ nicht zusammen. Das trifft insbesondere deshalb zu, weil Selim Tasci offensichtlich die Eigenschaft als Serienschreiben durch willkürliches Einfügen von Absatzenden (ENTER-Taste) verdunkeln wollte. Damit steht fest, dass dieses angebliche „Organ der Rechtspflege“ aus dem niedrigen und schnöden Motiv des Gelderwerbs heraus lügt und also betrügt. Natürlich kann der werte Herr in seinem „Instagram-Taliban-Outfit“ vor ein Gericht treten und das bestreiten. Vor dem LG Kassel hat er sogar eine reelle Chance eine sehr einstweilige Verfügung gegen mich zu bekommen...  Man richte das Augenmerk auf das Wort „einstweilig“: Nach fünf Minuten Siegesstimmung folgen - wie bei Philipp Berger gesehen - Jahre der Schmach und Schande für solche „Rechtsanwälte“.

Kommen wir zu Ivan Dumancic, dem „Wiener Bluffer“:

Im Serienabmahnschreiben heißt es:

Soll also heißen, der ärmste (Naja, er braucht offenbar, genau wie der „Instagram-Jura-Taliban“ Tasci dringend Geld...) ist ja „so besorgt um den Schutz seiner persönlichen Daten“ (Ein Anwalt trägt ja angeblich vor, was der Mandant ihm aufgetragen habe), dass er diese in zahlreiche Webformulare einwirft um sich für Newsletter anzumelden. Sogar der Inhalt und örtliche Bezug der Newsletter ist ihm offenbar völlig egal: Er ist einfach nur “genervt“, weil Unternehmen angeblich die Pflichten aus der DSGVO nicht erfüllen. Soweit zu „Lügen, dass sich die Balken biegen“.

Doch Ivan Dumancic und Selim Tasci mögen mir bitte mal folgendes erklären:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist - wie jeder andere - verpflichtet, auf seiner Webseite eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die gibt es nicht. Dafür aber ein Formular, in welchem Rechtssuchende Namen, Telefon, Mailadresse und Anliegen eintragen können:


    Er verarbeitet also persönliche Daten (oder hat das vor) - oder lässt diese verarbeiten, was er aber aber klar rechtspflichtwidrig auch nicht angibt.

  2. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite ein Impressum zu veröffentlichen. Das gibt es ebenfalls nicht auf „kanzleitasci.de“. Nur „Kontaktdaten“. Aber eben kein „Impressum“.
  3. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Aufsichtsbehörde (also die Rechtsanwaltskammer) zu nennen.
  4. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, seine Berufshaftpflichtversicherung zu benennen. Er macht das aber nicht.
  5. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Zustimmung für das Setzen eines Cookies einzuholen. Jedoch wird ohne diese Zustimmung ein 2 Jahre lang gültiges Cookie beim Abruf der Webseite gesetzt:


Fazit: Die Webseite des  „Organs der Rechtspflege“ Selim Tasci ist also geradezu das Paradebeispiel für das pflichtwidrige (und abmahnfähige) Nichteinhalten gesetzlicher Pflichten - just in Bezug auf den Datenschutz.

Wenn also der Herr Dumancic angeblich wegen der Rechtsverstöße von Unternehmen so „genervt“ und besorgt sein soll - warum sollte sich der bluffende Herr aus Wien denn einen Anwalt aus Düsseldorf bzw. Wuppertal nehmen, der ausgerechnet selbst weder ein Impressum hat, noch seine Aufsichtsbehörde, noch seine Haftpflichtversicherung nennt, keine Datenschutzerklärung veröffentlicht und darüber hinaus illegal Tracking-Cookies setzt ohne den Benutzer um Erlaubnis zu bitten.?

Wer, BITTE, beauftragt denn einen „Rechtsanwalt“, der, wie hier schön anhand der gezeigten Rechtsbrüche zu sehen ist, bestenfalls als Negativbeispiel taugt? 

Zudem scheint der, angeblich von den behaupteten Rechtsbrüchen so arg vieler Unternehmen genervte Herr Ivan Dumancic offenbar die Angewohnheit, sich an Anwälte zu wenden, die selbst rechtsbrüchig sind: Denn auch der feine und nur nach eigenem Bekunden „höchst ehrliche“ Herr Niclas Absenger hatte keine Datenschutzerklärung.

Und warum wirft Ivan Dumancic (wie auch sein Mitspieler Pascal Goffart) seine Daten dann in „jedes Formular“ (offenbar) ausschließlich kleinerer Unternehmen ein, welches „nicht bei ,Drei' auf dem Baum ist“? Warum holt er - wie zuvor der Pascal Goffart - die Einschreiben nicht ab und lässt (so behaupten jedenfalls die Abmahnanwälte) dann abmahnen?

Den würde ich mir vorladen! Das würde nämlich eine „sehr interessante“ Parteivernehmung - aber ich glaube aus guten Gründen und aus langjährigen Erfahrungen mit solchen „Eminenzen“ -  die haben gar nicht vor zu klagen. Wer zahlt ist also „schön dumm!

„Dumm“, meine Herren  Ivan Dumancic und Selim Tasci, „ist, wer Dummes tut.“ Was ich hier sehe, ist, würde man es nur „dummes Handeln“ nennen, viel zu höflich und zurückhaltend bezeichnet. Was ich sehe ist mit „dumm, dreist und kriminell“ weitaus korrekter beschrieben.

Ich würde den beiden, so offensichtlich wie dreist lügenden Herren also gerne vor Gericht begegnen. Aber ich vermute, schon auf Grund des mindestens erpresserischen „Quadratquatsches“ in dem Abmahnschreiben werden die beiden Herren jeden Gang vor ein Gericht sehr sorgfältig vermeiden, weil kein(e) halbwegs brauchbare(r) Richter(in) einem in derart klarer Betrugsabsicht genannten Streitwert von 6000 Euro, den 1,5 Gebühren für die „schwierige und/oder umfangreich Tätigkeit“ und auch dem, ebenfalls in Betrugsabsicht geforderten „Strafschadensersatz“ von 1000 € zustimmen würde. Ein Urteil mit der Abweisung einer solchen Klage wäre für die beiden Abmahngauner sehr geschäftsschädigend, weil dann weniger Dumme auf die Erpressung eingehen. Und ich würde - als Gegner - mit einer Widerklage - strikt dafür sorgen, dass eine solche Klage auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn sich das Gericht als weniger „doof“ erweist als von  Ivan Dumancic und Selim Tasci in den Abmahnungen „dummdreist“ vorgemacht und (im Falle einer völlig verstandeswidrigen Klage „a le Gravenreuth“) auch erhofft.

Und falls es doch eine(n) derart dumm „urteilenden“ Richter(in) gäbe (ich wüsste da so zwei oder vier am LG Kassel und habe auch sonst eine lange Liste von Aufhebungen) würde ein entsetztes OLG das sehr schnell wieder aufheben.

Für sowas brauch ich nicht mal einen Anwalt: Legt Euch also doch mal mit mir an, Ihr Betrüger!


 

18.08.2021

Neue DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic, angeblich von einem RA Selim Tasci - kriminelle Trittbrettfahrer?

Offenbar erreichen derzeit viele Firmen Abmahnungen, die offenbar von einem Selim Tasci verschickt wurden.

Es gilt auch hier meine Auffassung, dass es sich um Lüge, Betrug und Erpressung handelt. Ich rate dazu, Strafanzeige zu erstatten und werde eine Vorlage veröffentlichen.

Ein RA Selim Tasci existiert mit einer Adresse in Düsseldorf und („Ach!“) auch in Wuppertal. Dieser wurde gestern und nochmals heute von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert, hat also die Möglichkeit die Echtheit der Abmahnungen zu bestreiten. Wenn dieses Abstreiten - verbunden mit einer Erklärung, dass diese Abmahnungen nur Fälschungen sein können - nicht baldmöglichst erfolgt werde ich über seine Tatbeteiligung nicht mehr als Verdacht berichten (und also nicht von einem „Trittbrettfahrer“ und gefälschten Schreiben ausgehen), sondern die Beteiligung des formellen „Organes der Rechtspflege“ Selim Tasci an einem Bandenbetrug als Tatsache ansehen.

Ach so.

Die Erfahrung sagt, dass solche (kriminelleǹ) Massenabmahner gerade nicht klagen, sondern von denen leben, die zahlen (und „zahlungshalber“ für Idioten gehalten werden). Vorliegend ist eine Klage - jedenfalls nach dieser seriellen Abmahnung - völlig ohne Erfolgsaussicht.

Wenn Sie also zahlen wird sie mindestens ein Krimineller für einen Idiot halten. Wollen Sie das?

15.08.2021

Abmahnwelle Ivan Dumancic/Nicolas Absenger - Schreiben an die RAK Düsseldorf

 

A/924/2021/V (Nicolas Absenger, Verfahren hinsichtlich §14 Absatz 2 BRAO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass die StA Wuppertal unter dem Aktenzeichen 90 Js 72/21 ein Ermittlungsverfahren führt.

Nicolas Absenger hat mindestens seit Juni 2021 zahlreichen Personen (also auch in zahlreichen Fällen) vorgemacht, einen Herrn Dumancic aus Wien zu vertreten.

Dieser habe sich für den Versand von Newslettern angemeldet und hierbei eine E-Mail-Adresse und maximal noch seinen Name angegeben.

Nach dem Empfang des ersten Newsletter wurde - angeblich durch Dumancic - die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gefordert.

Auch wenn die Auskunft ordnungsgemäß gegeben wurde(!) mahnte nachfolgend der Herr Absenger wegen der angeblich nicht erfolgten Auskunft ab und forderte aus einem angeblich durch Gerichte bestätigten Gegenstandswert von jeweils 6000 Euro  Anwaltskosten in der Höhe von 605 Euro netto, wobei er genau wusste, dass in ihm diese Summe nicht zusteht, denn die Gerichte haben in tatsächlich vergleichbaren Fällen allenfalls Gegenstandswerte von 500 Euro angenommen.

Weiter hat er hier hierbei wissentlich zu Unrecht jeweils einen besonders schwierigen Sachverhalt zugrunde gelegt (1,5 Geschäftsgebühr) um die von Anfang an unrechte Forderung weiter zu überhöhen, denn er versendete wortgleiche Serienbriefe.

Es fällt auch auf, dass er 19% Umsatzsteuer zu Grunde legte - dabei wäre hier der Abgabenordnung die Umsatzsteuer durch den Mandant in Österreich abzuführen und es würde der österreichische Satz gelten.

Ferner hat der Herr Absenger wissentlich tatsachen- und rechtswidrig einen „Strafschadensersatz“ von 1000 € gefordert, der seinem Mandant im Hinblick auf die zugrunde liegenden Ereignisse unter keinen Umständen zusteht und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diesen juristisch durchsetzen zu können und mit den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens gedroht.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolas Absenger (AG Wuppertal, 145 IN 359/20) und die wechselnden Konten, die von Herrn Absenger angegeben wurden, ist zu bezweifeln, dass dieser „Strafschadensersatz“ an Herrn Dumancic ausgezahlt werden konnte und sollte.

Die selbe Masche wurde bis Februar 2021 mit der gespeicherten Unterschrift eines inzwischen verstorbenen RA Zxxxxxx (Essen) von dessem „Assessor“ Philipp Berger (dessen Zulassung schon vor Jahren widerrufen wurde) durchgezogen. Nicolas Absenger hat den Streitwert, die Schadensersatzforderung und ganze Passagen des Serienschreibens in dieser Abmahnwelle 1:1 übernommen. Die behaupteten Mandanten (hier Dumancic, damals ein Herr Goffart) kennen sich erweislich aus der „halbkriminellen“ Szene von Berufspokerern in Wien.

Das Vorgehen des Herrn Absenger ist offensichtlich strafbar nach §253, 263 StGB (Erpressung, Betrug).

Niemand kann im Hinblick auf  §14 Absatz 2, Nr. 7 und 8 BRAO (Vermögensverfall, unvereinbare Tätigkeit) verstehen, dass Herr Absenger noch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies gilt auch weil der Nicolas Absenger seit Jahren mit einer vergleichbaren Tätigkeit auffällt. Er ist mit allem Verlaub das „Abziehbild eines, das Recht übel missbrauchenden Abmahnanwaltes“, mithin ein „Gauner“.

Die Kammer wird also, um den Ruf der Anwaltschaft zu wahren, ersucht, zu handeln wie das Gesetz es für solche Fälle vorsieht.

30.07.2021

„Stuttgarter Zeitung Online-Service“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht mit der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„WN OnlineService“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „WN OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „WN OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „„WN OnlineService“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„Madsack OnlineService“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“
(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Madsack OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Madsack OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com

Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„Westfalen-Blatt OnlineService“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Westfalen-Blatt OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Westfalen-Blatt OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Westfalen-Blatt OnlineService“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com

Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„United Media AG“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „United Media AG“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „United Media AG“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „United Media AG“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„Euroweb Internet GmbH“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Euroweb Internet GmbH“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Euroweb Internet GmbH“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Euroweb Internet GmbH“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

29.07.2021

Anonymisiert

Ich habe heute den vollständigen Namen eines Anwalts aus dem Blog entfernt und durch „Pjotr. Z.“ ersetzt.

Nein, es gab kein Urteil, keine Verfügung, keine Abmahnung oder dergleichen. Mein Beweggrund ist schlicht „Anstand“ und damit etwas wodurch ich mich von denjenigen, über die ich hier berichte, regelmäßig unterscheide.

Der Betroffene ist im Februar verstorben, er hinterlässt einen Sohn und ich vermute sogar, dass der Anwalt selbst das „Opfer“ seines „Assessor“ (eines sehr ehemaligen Rechtsanwaltes Philipp Berger) war und nichts oder nur sehr wenig über den Rechtsmissbrauch durch Serienabmahnungen wusste, denn Pjotr. Z. war schon einige Zeit „schwer krank“.

Ich bin durchaus ein „Arschloch“ - nur eben nicht so eines.

„Geht ein Rapper zum Rechtsanwalt ...“

Das kann nur der Beginn eines Witzes sein - sollte man denken, wenn man hört, welche Gewalt- und Allmachtsphantasien in „RAP-Battles“ rumkommen und welche besonderen „Höflichkeiten“ da so ausgetauscht werden. Jede Menge dumme „Kinder“ (Alter ab 9, IQ bis max. 80) sind begeistert.

Doch im Leben kommt es oft drastischer als im Witz:

„Geht ein Rapper zur Kanzlei des Ralf Höcker und lässt sich vom LG Köln eine einstweilige Verfügung ausstellen."

„Ich liege vor Lachen im Dreck“:

Ein Typ - angeblich so „hart“ das er Diamanten im Bett platt drückt; so „cool“ das er im Mittelmeer nicht baden kann weil das komplett zufriert wenn er einen Zeh reinsteckt - jammert wie ein „Volkslieder-Herzbubi-Weichei“ und heult sich beim Gericht aus. Und wählt dann auch die Kanzlei des Ralf Höcker. (Na gut: Mit tränennassen Augen kann man ja nicht lesen, dass diese „berühmte und erfolgreiche“ Kanzlei des Professor Dr. jur Ralf Höcker (mein Codename ist „Ralfi“) schon zwei von zwei „Anträgen auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung“ gegen mich zurück nehmen durfte noch bevor ich (ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“) überhaupt bei einem Anwalt war. Soweit zu „einstweilig“.

„Das Publikum, das war mal wieder wunderbar ... erbärmlich ist der Schlussakkord in Moll!“

Kommentare aus der Ecke des „selbstbestimmt zum Omakind mutierten“ Rappers zeigen wer seine CD's oder Songs einzeln kauft:

  • Viele nennen es „Urteil“: Aber eine einstweilige Verfügung ist ein „Beschluss“ - kein „Urteil“.
  • Viele schreiben, die Unschuld des Rappers stände durch das „Urteil“ fest: Das ist Unsinn. In einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung findet allenfalls eine summarische Prüfung der Vorträge und Anlagen statt. Außerdem: Das Landgericht Köln und dessen Pressekammer ist für zahlreiche „Irrtümer“ bekannt. Wenn die Pressekammer des LG Köln in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung eine Äußerung verbietet - was immer noch gerne durch rechtstaatswidrige Handlungsweise geschieht - nämlich ohne dem Gegner die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen - dann kann man zu 95% davon ausgehen, dass die verbotene Äußerung richtig und wahr ist.

Normalerweise wäre die Quote etwa 50%. Aber die Pressekammern wie des LG Köln, des LG Hamburg oder die gewiss nicht mit großen Leuchten besetzte Zivilkammern des LG Kassel rufen doch praktisch nur Cov-Idioten, „Lügner und Betrüger“, Faschos, Politiker und andere Sorten „Tagediebe“ und natürlich Mörder und Vergewaltiger an und lügen dann „wie von der Kanzlei des Ralf Höcker gedruckt“. Was die Quote natürlich verschiebt.

Und im Hinblick auf die bekannt-notorisch rechtsstaatswidrige Handlungsweise des LG Köln (Beschlüsse ohne rechtliches Gehör) kann man auch sagen, dass ein sehr hoher Prozentsatz derjenigen, die dieses Gericht anrufen, nicht nur aus der alleruntersten Schublade kriminellen Packs kommt sondern auch noch vom Typ eines „miesen, feigen Arschlochs“ sind. Also „Pisser“, die (so mancher RAP-Song) „im Knast gefickt“ würden.

Anständige Menschen oder gar „Rapper, die was auf sich halten“ würden also drei Dinge nicht tun: 

a)
Zu Ralf Höcker, dem „Anwalt der Lügner, Kriminellen, Nazis und Diktatoren“ rennen, 

b)
auf dass der vor dem LG Köln schriftlich herumheule,

c)
damit auch noch prahlen.

Über die Sache, die dem Rechtsstreit zu Grunde liegt, weiß ich nichts und will ich auch nichts wissen.

18.07.2021

KatastrophentouristInnen sollen nordrhein-westfälisches Hochwassergebiet meiden!

Derzeit werden überall Aufforderungen verbreitet, nicht als KatastrophentouristInnen in das nordrhein-westfälisches Hochwassergebiet zu reisen. Man werde deren Fahrzeuge „brutal in den Bach stoßen“ um die Verkehrswege für wichtige Transporte frei zu halten!

Die KatastrophentouristInnen behindern insbesondere die zahlreichen, höchst wichtigen KatastrophenwahlkämpferInnen, die mit jeweils einem ganzen Tross von JournalistInnen, PR-FirmenvertreterInnen, parteinahen InfluenzerInnen (mit beeindruckenden Operationsergebnissen an Lippen, Titten und Ärschen - ab 550€ sogar mit „Happy-End-Garantie“ buchbar), VersorgerInnen (Catering, Partyzelte, Dieselgeneratoren, Tankwagen, mobile Scheißhäuser), dem stets um eine „angemessene“ Bevölkerungsnähe besorgtem und nur deshalb bewaffnetem Sicherheitspersonal, motorisiert mit Polizei- und Bergepanzern, Wasserwerfern (natürlich wurde das Wasser sterilisiert - und zwar mit Tränengas), LKWs sowie SUVs oder wenigstens deutschen Oberklasselimousinen (alles in der höchsten ökologischen Einstufung „Panzer“) in diese Gebiete reisen, um heldenhaft-dümmlich, schauspielerisch-betreten oder erfreut in Kameralinsen zu grinsen, den Betroffenen schnelle Hilfe zu versprechen und sich selbst sofort zu helfen.

Auch den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk, Baumaschinen- sowie Rettungswagenfahrern wird (freilich nicht via Presse oder Rundfunk, sondern vermittels individueller Benachrichtigung durch schwer bewaffnete Vogonen) nahegelegt, nach dem bevorzugten Beräumen und Wiederherstellung der Straßen zu den Orten mit besonders eindrucksvoller Aussicht auf die Schäden, diese für die überaus wichtigen Maßnahmen der PolitikerInnenprofilierung frei zu halten und darauf nicht etwa irgendwelchen unwichtigen Kram (z.b. Wasserpumpen, Generatoren, Bagger), unwichtige Leute (zu erkennen an Werkzeugen wie Hacken und Schaufeln) oder gar diese völlig nutzlosen Verletzten (oder zu Obdachlosen gewordenen) umherzufahren. Gleiches gälte für die Hubschrauberlandeplätze, alle noch lieferfähigen Tankstellen und deren Zufahrten, welche für die VIPs freizuhalten seien und notfalls (wenn Könige nebst Hofstaaten reisen geraten die bereisten Orte halt traditionell in Not) auch brutal geräumt werden.

 Sinnbild: „Reisende Könige“ (mittelalterliche Malerei),
Foto: JBLD Stromberg, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Statt also völlig nutzlos herumzuwuseln (und womöglich wegen angeblicher Behinderungen zu protestieren) haben Feuerwehren, DLRG und das Technische Hilfswerk neu eingekleidetes Personal und neuwertige, saubere Fahrzeuge als Statisten bzw. Hintergrund für Presse- und Fototermine zu stellen. Freilich dürfen die sich den Einrichtungen für VIPs nicht nähern, dieses natürlich einzig aus der Sorge heraus, dass manche eine unentdeckte Allergie z.B. gegen Kaviarhäppchen oder seltene Sektsorten haben.

In Berlin tagen die Lobbyverbände schon direkt im Bundestag und in den Ministerien, beraten dabei, wie die von den Katastrophenwahlkämpfern versprochenen Finanzhilfen möglichst verlustfrei, direkt und schnell bei Großkonzernen und „wichtigen Unternehmern“ aus der PR- und Beraterbranche ankommen um die Gewinne der Unternehmen in vergleichsweise regenarmen Gebieten zu erhöhen, die jedem Korruptionsvorwurf widersprechenden 1-Mio-€-Beraterverträge für wichtige und also versorgungsbedürftige Parteigenossen und natürlich die Umsätze von Sportwagenhändlern in der Schweiz zu sichern. Für die Bevölkerung und lokale mittelständische Betriebe im Katastrophengebiet entwickle ein Konsortium schon eine „App“, welche deren Hilfsanträge und somit die eingereichten Formulare (Es sind nur die Jahresabschlüsse der letzten 20 Jahre und ein Testat vom Steuerberater und Notar, welche Schäden eingetreten sind, binnen 3 Tagen vorzulegen) datenschutzkonform in /dev/null speichere. Damit das schnell gehe habe man einen 20-Mio-Auftrag freihändig und unbürokratisch (auf Quatsch wie Leistungsbeschreibungen oder Garantien wurde der Eile wegen verzichtet) an ein im Wahlkampf nützliches und also leistungsfähiges PR-Unternehmen vergeben und natürlich sofort bezahlt.

Dieses Mal wird das besser klappen, man habe aus der Covid-19-Krise viel gelernt: So seien etliche Millionen, besonders für den Einsatz unter Wasser geeignete COVID-19-Schutzmasken nach NRW unterwegs.

16.07.2021

Rechtsmissbraucher Pascal Goffart „lässt das Mausen nicht“

Dieser Artikel hat einen Nachfolger:

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden!


Ich berichte ja der Öffentlichkeit auch über betrügerische und erpresserische „Raubzüge“ von Serienabmahnern und deren, sagen wir „Minderbeteiligte“. 

Dazu gehört (neben den Gehirnen solcher Abmahnanwälte selbst) immer ein vorgeschobener „Mandant“ wie es z.B. der Berufspokerer Pascal Goffart aus Düsseldorf, mindestens früher auch Wien, einer war. Der hat wohl in Ivan Dumancic einen würdigen Nachfolger bekommen. Es gab sogar schon Anwälte (einer aus der Kanzlei, übrigens aus Krefeld, hat gegen mich bitter verloren) die hatten in anderen Sachen einen in Belgien wohnenden weilenden Obdachlosen als „Mandant“ und angeblichen "Geschäftsführer" vorgeschoben. Das „Abziehbild eines kriminellen Rechtsmissbrauchers“ Günter Freiherr von Gravenreuth (hat auch gegen mich selbst verloren, beging Selbstmord, kurz bevor er auch seine letzten beiden Sachen gegen mich verlor) hatte einst dafür einen „minderbeteiligten“ Mitmacher mit später, sehr steiler Karriere. Den „Düdipaz" („Dümmster Dialerparasit aller Zeiten“) erwähne ich hier zum einen wegen des parasitären Geschäftsmodells (serieller Rechtsmissbrauch ist genau das) aber vor allem wegen der „Minderbeteiligung eines Gehirns“ bei seinem zu 100% erfolglosen Versuch, über 20 einstweilige Verfügungen an einem Tag allein gegen mich durchzubringen.

Verfassungsrechtlich stellt sich das wie folgt dar:

„Die Öffentlichkeit hat - auf Grund der Vielzahl von Betroffenen und Geschädigten - ein erhebliches Interesse daran und das Recht dazu, über die Akteure, deren Vorgehen und den Hintergrund des Geschehens bei einem solchen, im großen Maßstab erfolgenden Rechtsmissbrauch bzw. Betrug informiert zu werden.“

Der „Berufspokerer“ und „Abmahnmissbrauchsminderbeteiligte“ (52 Scrabble-Punkte!) Pascal Goffart aus Düsseldorf (früher auch Wien) hat mir nun geschrieben und - so sehe ich das - dreist versucht, seinem „rechtsgrundfreiem Ansinnen“ durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher(in) eine „Beschwerung“ zu verpassen.

  • Hinweis: Man kann auch Geburtstagsgrüße oder Mitleidsbekundungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das dauert dann eben etwas länger (hier: insgesamt genau zwei Wochen) und kostet dafür halt € 10,61 extra. Dazu muss man das Schreiben an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle (60 Punkte beim Scrabbeln!) des für den Adressaten zuständigen Amtsgerichtes senden und um die Zustellung ersuchen. Übrigens bringt es dann doch nur die Post...
  • Noch ein Hinweis: Mancher Rechtslaie lässt sich von sowas beeindrucken...

Ich bin aber nicht „beeindruckt“ sondern „belustigt“. Hier der Witz des Rechtslaien Pascal Goffart:

Witz des Rechtslaien Pascal Goffart
Bild: Schreiben des Pascal Goffart. Die Größe der Zeichen (~300%) und der Umstand, dass er seinen Namen in GROSSBUCHSTABEN notiert, lassen den Betrachter einen „bedenklichen psychologischen Setup“ bzw. eine „demonstrative Selbstüberschätzung“ vermuten. Etwas wie „selbst empfundene Minderwertigkeit” kann sich wohl auch so äußern. (Freilich dürfte er auch für Werbung betreffs außerordentlich fetter SUVs besonders empfänglich sein.) Das gab es auch bei anderen "Mandanten" von Serienabmahnern. Das Erfolgsgefühl und der falsche Eindruck der jeweiligen „Mandanten“ - die oft meinen, dass sie von den Abmahnanwälten als „Partner in einer tollen Sache gegen ALLE“ angesehen werden - sind ein wichtiges psychologisches Bindeglied zwischen den Abmahnanwälten und den, von diesen tatsächlich eher gering (als „notwendiges Übel“) geschätzten „Minderbeteiligten“. Ich sollte über die in der Nutzlosbranche anzutreffenden psychologischen Typen mal einen „Aufsatz“ schreiben.

Und hier meine Antwort:

Allerwertester Herr Goffart,

im Hinblick auf Art. 2 Absatz 2 Buchstabe c) der DSGVO hat Ihr Auskunftsersuchen keine Rechtsgrundlage.

Die Aufdeckung und Verfolgung rechtsmissbräuchlicher, betrügerischer und erpresserischer Tätigkeiten zum schnöden Zweck des Gelderwerbs ist mir eine persönliche Herzensangelegenheit und hat keinerlei wirtschaftlichen Hintergrund.

Sie behaupten aber selbst, dass ich öffentlich berichte. Damit bin ich Ihrer eigenen Ansicht nach „Presse“ und durch Art. 85 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privilegiert. (s.a. Erwägungsgrund 153, „Verarbeitung zu journalistischen oder wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken“). Die §§ 9c Abs. 3, 57 Abs. 2 RStV schränken den Auskunftsanspruch auch Ihrer allerwertesten Person über die von mir gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO aus Gründen des Journalisten-, Quellen- und Rechercheschutzes ein.

Ich werde Ihr Schreiben der wohl zuständigen StA Essen zukommen lassen. Immerhin handelt es sich offenbar um den Versuch, durch falsches Vormachen Einfluss auf ein auch gegen Sie gerichtetes Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Betruges und Erpressung zu nehmen.


Jörg Reinholz
...

Ich bin also nicht beeindruckt, wüsste aber gern, ob der hoch eminente Herr Pascal Goffart sich mit seinen „allenfalls sehr unvollständigen Rechtskenntnissen“ nur „zu weit aus dem Fenster lehnt“, ob er zu einem umfassenden Nach- und Bedenken bei solch „schwierigen“ Sachverhalten generell in der Lage ist, ob ihm das Geld für einen brauchbaren (ein solcher hätte wohl abgeraten) Anwalt fehlt, oder ob er - er pokert ja - „blufft“. Eine weitere, sehr nahe liegende Vermutung zu notieren würde mir sicherlich als „Beleidigung“ ausgelegt. Aber allein der Umstand, dass ich die Antwort an die „in der Betreffzeile genannte Postanschrift“ senden soll, spricht nicht für eine überragende Intelligenz.

Allerdings hat Pascal Goffart ja mal in einem Interview behauptet, er würde sich beim Pokern nicht mit stärkeren Gegnern  messen:

(Pascal Goffart in einem Interview für „nicsmix - der Pokerblog“):

„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“

Ich frage mich, warum er es also gegen mich dann überhaupt erst versucht - wo er doch nachlesen kann, dass ich mich sehr erfolgreich mit Richtern und anderen Doktoren, sogar Professoren (Höcker!) der „Juristerei“ messe. Immerhin war ich aber doch nicht nur belustigt, sondern auch etwas enttäuscht weil ich beim Anblick des gelben Umschlages zunächst erfreut hoffte, dass endlich der Tag in greifbare Nähe rückt, an dem ich einen Dr. jur. Weber (AWPR Dortmund) selbstpersönlich „als Zeuge auseinander nehmen kann“ - wodurch dieser unzweifelhaft zum „weinenden Opfer“ einer von ihm selbst begangenen Dummheit wird.

Hinweise an Herrn Pascal Goffart:

  1. Das obige Interview gehört zu den Daten, die ich sorgfältig und verschlüsselt gespeichert habe. Und noch viel mehr: „Sackweise“ Beweismittel.
  2. Im Falle der von mir erwarteten Anklageerhebung auch gegen ihn selbst, aber auch im Falle der formal durch den Abmahnanwalt Z. angedrohten Zivilprozesse komme ich als Zeuge in Betracht, der gutachterliche Aussagen z.B. über wichtige technische Eigenschaften zahlreicher Dokumente und den Umfang des Rechtsmissbrauchs tätigen kann. Im Falle eines Prozesses werden damit sämtliche Daten „beweiserheblich“.
  3. „Presse ist wer der Öffentlichkeit berichtet.“; „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“ Ich bin also auch als Privatperson nach Ansicht des BVerfassG und des EGMR „Presse“. Ich werde meine Quellen schützen und vor allem keine Daten meiner Informationsgeber oder solche, die auf diese schließen lassen können, herausrücken.
  4. Mein privater Mailverkehr geht auch den minderbeteiligten Rechtsmissbraucher Pascal Goffart einen „Scheißdreck“ an.
  5. Pascal Goffart unterliegt - wie viele andere vor ihm - offensichtlich einem fatalem Irrtum in der Frage, wer hier der „voraussichtlich schwächere Spieler“ sei.
  6. Beim Pokern würde ich sagen:
„Er hat praktisch schon verloren, sitzt mit schlechten Karten, Tränen in den Augen und der Bluff-Maske am Tisch, geht mit seinen letzten drei Chips „ALL IN“. Dann ist er also gleich „blank“.

Nachtrag/Hinweis:

Alle Daten, die ich Herrn Pascal Goffart nach Abwägung seiner Rechte aus Art. 15 BDSG gegen die meinen aus Art 85 BDSG i.V.m. §57 Abs. 2 RStV geben will und kann findet er unter dieser URL: https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pascal%20Goffart.

Ich werde das nicht für ihn ausdrucken.