15.08.2021

Abmahnwelle Ivan Dumancic/Nicolas Absenger - Schreiben an die RAK Düsseldorf

 

A/924/2021/V (Nicolas Absenger, Verfahren hinsichtlich §14 Absatz 2 BRAO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass die StA Wuppertal unter dem Aktenzeichen 90 Js 72/21 ein Ermittlungsverfahren führt.

Nicolas Absenger hat mindestens seit Juni 2021 zahlreichen Personen (also auch in zahlreichen Fällen) vorgemacht, einen Herrn Dumancic aus Wien zu vertreten.

Dieser habe sich für den Versand von Newslettern angemeldet und hierbei eine E-Mail-Adresse und maximal noch seinen Name angegeben.

Nach dem Empfang des ersten Newsletter wurde - angeblich durch Dumancic - die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gefordert.

Auch wenn die Auskunft ordnungsgemäß gegeben wurde(!) mahnte nachfolgend der Herr Absenger wegen der angeblich nicht erfolgten Auskunft ab und forderte aus einem angeblich durch Gerichte bestätigten Gegenstandswert von jeweils 6000 Euro  Anwaltskosten in der Höhe von 605 Euro netto, wobei er genau wusste, dass in ihm diese Summe nicht zusteht, denn die Gerichte haben in tatsächlich vergleichbaren Fällen allenfalls Gegenstandswerte von 500 Euro angenommen.

Weiter hat er hier hierbei wissentlich zu Unrecht jeweils einen besonders schwierigen Sachverhalt zugrunde gelegt (1,5 Geschäftsgebühr) um die von Anfang an unrechte Forderung weiter zu überhöhen, denn er versendete wortgleiche Serienbriefe.

Es fällt auch auf, dass er 19% Umsatzsteuer zu Grunde legte - dabei wäre hier der Abgabenordnung die Umsatzsteuer durch den Mandant in Österreich abzuführen und es würde der österreichische Satz gelten.

Ferner hat der Herr Absenger wissentlich tatsachen- und rechtswidrig einen „Strafschadensersatz“ von 1000 € gefordert, der seinem Mandant im Hinblick auf die zugrunde liegenden Ereignisse unter keinen Umständen zusteht und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diesen juristisch durchsetzen zu können und mit den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens gedroht.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolas Absenger (AG Wuppertal, 145 IN 359/20) und die wechselnden Konten, die von Herrn Absenger angegeben wurden, ist zu bezweifeln, dass dieser „Strafschadensersatz“ an Herrn Dumancic ausgezahlt werden konnte und sollte.

Die selbe Masche wurde bis Februar 2021 mit der gespeicherten Unterschrift eines inzwischen verstorbenen RA Zxxxxxx (Essen) von dessem „Assessor“ Philipp Berger (dessen Zulassung schon vor Jahren widerrufen wurde) durchgezogen. Nicolas Absenger hat den Streitwert, die Schadensersatzforderung und ganze Passagen des Serienschreibens in dieser Abmahnwelle 1:1 übernommen. Die behaupteten Mandanten (hier Dumancic, damals ein Herr Goffart) kennen sich erweislich aus der „halbkriminellen“ Szene von Berufspokerern in Wien.

Das Vorgehen des Herrn Absenger ist offensichtlich strafbar nach §253, 263 StGB (Erpressung, Betrug).

Niemand kann im Hinblick auf  §14 Absatz 2, Nr. 7 und 8 BRAO (Vermögensverfall, unvereinbare Tätigkeit) verstehen, dass Herr Absenger noch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies gilt auch weil der Nicolas Absenger seit Jahren mit einer vergleichbaren Tätigkeit auffällt. Er ist mit allem Verlaub das „Abziehbild eines, das Recht übel missbrauchenden Abmahnanwaltes“, mithin ein „Gauner“.

Die Kammer wird also, um den Ruf der Anwaltschaft zu wahren, ersucht, zu handeln wie das Gesetz es für solche Fälle vorsieht.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Noch eine Vermutung, welcher Rechtsanwalt dieses Jahr seine Zulassung wegen Umsatzsteuerbetrug verlieren wird: Der Oliver-Koytek-Anwalt Dr. Mathias Dieth, über den Du ja auch schon berichtet hast

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