25.01.2021

Ein guter juristischer Tipp: Besser formulieren!

Anstatt zu  formulieren, dass eine, auf Grund missliebiger Verhaltensweisen bei ihnen gerade sehr unbeliebte Person sie „am Arsch lecken“ könne, sollten Sie besser wie folgt formulieren:

„Sie können sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vertreten lassen!“

Die erste Formulierung geht nicht mehr an jedem Gericht als Beleidigung durch(¹). Die zweite ist viel lustiger, gibt dem Gegenüber mehr Grund zum Nachdenken(²) und ist in keinem Fall eine Beleidigung. Hinzu kommt: Wenn das so beratschlagte Gegenüber diesem Tipp folgt, so haben Sie meiner Erfahrung nach den „Geld-zum-Fenster-rauswerfen - Effekt“ auf Ihrer Seite und was zum Lachen.


¹) Nach Jahren des mühseligen Erlernens der modernen deutschen Sprache hat sich bei vielen Richtern die Erkenntnis verbreitet, dass „Sie können mich mal am Arsch lecken“ nichts anderes bedeutet als ein harsch formuliertes „Lass mich in Ruhe!“

²) Man schaue einfach nach, welche „rechts-gläubigen Eminenzen“ der Herr Prof. Dr. jur. Ralf Höcker denn mit welchem, naja, „Erfolg“ vertritt... Achten Sie hierbei darauf, nicht nur das, auf Herrn Höcker und seine KanzlistInnen zurückzuführende Geschreibsel wahrzunehmen.


Stillstand in Sachen des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund):
Strafkammer des AG Kassel ist wohl „höchst lustlos“

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Ich wurde in den letzten Tagen gefragt, was denn mit dem Verfahren auf Grund des mit Lügen gespickten Strafantrages des sehr unehrlichen „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) sei.

  • Leider gibt es da nichts Neues, das Amtsgericht Kassel schweigt.

Für mich selbst steht fest, dass das Gericht einen ordentlichen Abschluss des Verfahrens vermeiden will - und zwar weil es erkennt, dass es mich freisprechen muss. Die Anklageerhebung durch StA Jan Uekermann war bestenfalls „naseweis“ und wohl eher davon getrieben, dass er persönlich ein Problem damit hat, dass ich immer wieder freigesprochen werde. Falls der überhaupt den Strafantrag von Dr. Weber gelesen und auch nur eine der darin erhobenen Behauptungen geprüft hat.

Was bisher versucht wurde:

  • Einstellung des Verfahrens wegen „Geringfügigkeit“ (§ 153 StPO)
  • Zweite bereits unzulässiger Einstellung wegen „Geringfügigkeit“ - nach meiner Ablehnung des ersten mit der Begründung, dass ich einen richtigen Freispruch will. Im Widerspruchsverfahren (ich war im Urlaub als das Ansinnen bei mir zuging) habe ich die Aufhebung der Einstellung erreicht.

Danach wurde die Sache mit der wegen der angeblichen „Beleidigung“ dreier Richter des LG Kassel verbunden - die aber tatsächlich eine „Riesenscheiße“ gebaut hatten - und meine Kritik (ich bin von deren Dummheit und Arroganz unmittelbar betroffen gewesen) hinzunehmen haben. Diese Sache wurde dann vorläufig eingestellt. Auch hier ist inzwischen klar, dass das Gericht mich freisprechen muss. Würde in der von dem verlogenen Dr. Weber angeleierten Sache ein Freispruch ergehen müsste das AG Kassel die Sache wegen der Strafantrages des Dr. Simon und seiner, sich „angepisst“ sehenden Richter wieder aufnehmen, mich also auch da freisprechen - und dann wären drei Richter des LG Kassel und dessen Präsident Simon die Gelackmeierten. Die voreingenommene und insoweit „angepisste“ StA Kassel mitsamst dem StA Uekermann sowieso. Letzterer scheint mir auf Grund der Vielzahl von ihm gegen mich erfolglos(!) angeleierter Verfahren und seinen Äußerungen zwischen der Tätigkeit eines „Staatsanwaltes“ und eines „Stalkers“ nicht unterscheiden zu können. Ein kritisierter Staatsdiener halt - Viele Leser wissen was ich meine.

Weshalb nun folgendes versucht wurde und scheiterte:

Selbstverständlich würde das Gericht das bestreiten - aber für mich ist klar, dass das Verfahren in die Verjährung getrieben werden soll. Als Ausrede dürfte wohl „Corona“ dienen. Denn sonst müsste das AG Kassel zum zweiten Mal fest stellen, dass mal wieder ein Präsident des LG Kassel mich, um seine oft naseweis und rechtsfremd agierenden Richter zu schützen, ohne das Vorliegen einer tatsächlichen Straftat beschuldigt hat.

Nur die „besten“ Juristen werden Richter? Ein Amtsrichter und „Covidiot“...
Psychologische Eignungstests sind offensichtlich notwendig.

Die zugespitzte Bezeichnung „Covidiot“ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt und dient vorliegend der Beschreibung eines Verhaltens welches dazu führt, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben einer Vielzahl von unschuldigen Mitbürgern durch Dummheit, Tatsachenverachtung und Arroganz eines einzelnen Richters gefährdet werden.

Als Richter werden angeblich „nur die besten Juristen“ berufen...

Wenn man das Folgende liest und daran denkt, dass ein solcher Satz von einem der „besten“ Juristen stammen soll, dann muss man sich fragen wie denn - bitteschön - festgelegt wird, welcher der Kandidaten und Kandidatinnen denn bitteschön zu diesen „besten Juristen“ gehören soll. Ich lese gerade den Stuss von einem dieser „besten Juristen“:

 „Das freie Atmen der Menschen (nicht im übertragenen, sondern im wörtlichen Sinne!) bewusst einzuschränken, um bestimmte Botschaften in ihren Köpfen zu verankern, passt in einen autoritären oder faschistischen Staat, aber niemals in eine freiheitliche Demokratie.“

(Satz von Matthias Guericke, noch Amtsrichter von und zu Weimar und ab sofort Ehrenträger des „goldenen Aluhutes“.)

Und ich habe begründete erhebliche Zweifel daran, dass die angewandte Methode zur Richterauswahl funktioniert. Offenbar werden nur die besten „Auswendig-Lerner“ - nicht jedoch die „Klügsten“ und schon gar nicht „stabile Personen“ ausgewählt. Ein offensichtlich sehr notwendiger psychologischer Eignungstest scheint hierbei völlig zu fehlen.

02.01.2021

Pjotr Z., Pascal Goffart: „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“
Pjotr Z. könnte seine Anwaltszulassung verlieren

Über die lächerlichen DSGVO-Serienabmahnungen von Pjotr Z. (der behauptet, Pascal Goffart zu vertreten) habe ich genug berichtet. Inzwischen liegen hier zahlreiche Nachweise dafür vor, dass (angeblich) Pascal Goffart seine Daten mit dem Vorsatz in Webformulare einstreut, später eine Auskunft nach der DSGVO zu fordern und dann aus dem tatsächlich niedrigem Motiv der schnöden Geldgier heraus abzumahnen.

Dass er hierbei allen Ernstes auch noch einen „Schadensersatz“ geltend macht halte ich begründet für Betrug. Denn um den Schutz seiner Daten oder den Datenschutz insgesamt kann er nicht besorgt sein. Schon sein eigenes Verhalten (Er wirft seine Daten in jedes Webformular ein, welches nicht bei „Drei“ auf dem Baum ist.) beweist das Gegenteil und damit den „dummdreist“ anmutenden Rechtsmissbrauch an welchen der Wittener „Rechtsanwalt“ Piotr Z. wissentlich und willentlich als Mittäter beteiligt ist.

Fest steht:

Pascal Goffart und Pjotr Z. kennen meine höchst negativen Berichte und klagen - offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit - nicht gegen mich. Wollen aber offenbar weiterhin betrügen.

Wichtiger Einschub:

Normalerweise würde man erwarten, dass ein „Rechtsanwalt“ einem derart negativ berichtendem, salopp gesagt, „den Arsch wegklagt“.

Ich selbst wurde aber von Pjotr Z. nicht (auch nicht wegen meiner Artikel über dessen Beteiligung am Betrug und Rechtsmissbrauch) „abgemahnt“ und auch nicht nach den über den Pokerspieler Goffart gespeicherten Daten gefragt. Das hat wohl damit zu tun, dass Pjotr Z. offenbar  (und zwar von seinem Assessor und Ex-Chef, dem Ex-Anwalt Philipp Berger) weiß, dass ich mich generell weder durch dummdreiste Abmahnungen noch durch sehr einstweilige Verfügungen irritieren lasse, einen langen Atem habe. Und wie das endet. Sogar für naseweise und nicht-lesen-wollende Richter.

Inzwischen liegen hier sogar ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass tatsächlich Pjotr Z. womöglich schon bei dem Einstreuen der Daten - aber vor allem wohl schon bei der Auskunftsforderung - selbst aktiv wird.

Aber im Hinblick auf den klar erkennbaren Vorsatz des Rechtsmissbrauches - nach meiner Auffassung wegen des „vorsätzlich unwahren Vormachens mit der Absicht des unrechten Gelderwerbs“ sogar „serieller Betrug“ im Sinne des §263 (sogar Absatz 3!) StGB, wäre das, wenngleich ein weiteres Indiz, nebensächlich.

Seit Sommer 2019 sind mir die Serienabmahnungen bekannt. Ich gehe davon aus, von einer zugehörigen Klage wüsste ich längst. Obwohl zumindest viele Betroffene nicht zahlen werden die angekündigten Klagen nicht eingereicht:  

Nur wer dumm ist zahlt!

Bisher haben Pjotr Z. und der „nicht besonders erfolgreiche“ gewerbliche Pokerspieler Pascal Goffart offenbar nicht geklagt, weil diese beiden garstigen Typen genau wissen, dass eine solche Klage vorhersehbar wegen Rechtsmissbrauches abgewiesen würde und dass deren Vorgehen von einem Gericht in einem Urteil sehr wahrscheinlich als „betrügerisch wenn nicht Betrug i.S. des § 263 Absatz StGB“ beschrieben würde. Und Pjotr Z. wird wohl klar sein, dass ein solches Urteil spätestens auf mein Betreiben hin auch bei der Anwaltskammer landet. Er könnte darauf hin sogar die Zulassung verlieren.

Nahes Ende der Pokerpartie? Offenbar will ein Betroffener „sehen“!

Doch wie es aussieht hat wohl einer der Betroffenen „negative Feststellungsklage“ erhoben oder diese angedroht. Die hätte hier das Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass die durch Pjotr Z., Pascal Goffart erhobene Forderung (Anwaltsgebühren und zuletzt ein „Strafschadensersatz“) nicht besteht. Jedenfalls hat einer der Betroffenen mir angekündigt, dass er diesen Weg gehen will. Der will also „sehen“ - um es dem Pokerspieler Pascal Goffart verständlich zu machen. Womöglich hat Pjotr Z.„für Pascal Goffart“ - um einem Urteil aus dem Weg zu gehen - schon erklärt, dass er (formal natürlich sein Mandant) die Ansprüche nicht weiter erhebe und, ich bleibe beim Poker-Duktus, „der Pot ist weg“.

 „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“

Mir liegen erste Meldungen Betroffener vor, denen zufolge sich (angeblich) Pascal Goffart bei diesen gemeldet haben soll und nunmehr Auskunft fordern, welche seiner Daten an mich und andere, bzw. öffentlich weiter gegeben wurden. Das erneut unter Bezug auf die DSGVO. Ich würde ja staunen - wenn ich nicht schon sehr lange (jahrzehntelang!) wüsste, wie dumm Personen handeln können, die „nur schlau anmutendes juristisches Zeug“ von sich geben.

Lächerliche Forderung, ganz schlechter „Bluff“!

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Punkt c) der DSGVO findet diese keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Zu den „persönlichen Tätigkeiten“ gehört die Rechtsverteidigung (die ist stets „höchst persönlich“), wozu u.a. auch die „negative Feststellungsklage“ gehört. Und zur Rechtsverteidigung zählt auch die „Litigation PR“, also die „Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit“... da kann Pjotr. Z. seinen ehemaligen Chef, den ehemaligen „Rechtsanwalt“ und seinen späteren „Assessor“ („Büroleiter“) Philipp Berger (hat, als er „Rechtsanwalt“ war, trotz „behenden“ Lügens mehrfach ziemlich fett gegen mich verloren) fragen.

Mithin will also Pokerspieler Pascal Goffart und, das folgt für mich aus der Natur des Sachverhaltes, Pjotr Z. den Betroffenen “bluffen“, also „nur ein wenig Angst machen“. Das ist ganz klar „Rechtsmissbrauch im Rechtsmissbrauch“.

Und das ist eine „Lachnummer“, wie ich diese von „Abmahnanwälten“ der Couleur „Rechtsmissbraucher“ (also Typen, die aus meiner Sicht „ganz unten“ angekommen sind) tatsächlich erwarten würde. Vielleicht sehe ich die Burschen ja vor Gericht und kann diesen auch persönlich sagen, was ich davon halte.

Noch ein Hinweis für Rechtssuchende: Pjotr Z. beauftragen? Ernsthaft?

Rechtsstreite vor Gericht dauern oft lange, Anwaltswechsel im Verfahren schaffen oft Probleme. Da Pjotr Z. im Hinblick auf die Ereignisse und sein mir bekanntes Handeln durchaus sogar die Zulassung verlieren kann würde ich als Rechtssuchender das Risiko, dass er einen neuen Fall womöglich nicht mehr zu Ende bringen kann, sehr intensiv und genauestens bedenken und abwägen. Ich würde auch sehr ernsthaft prüfen, welcher Vorteil denn dieses Risiko überwiegen könnte.