03.07.2026

„Faxversand war erfolgreich“
Oder: Herr Andreas Skrziepietz: Wer ist hier ein Soziopath?

Ich habe heute per Telefax einen Verfügungsantrag gegen Andreas Manfred Skrziepietz gestellt, weil der nach eigenem öffentlichen Bekunden frisch verurteilte Verleumder und rechtsextreme Hassblogger mich jüngst als „bekennenden Wähler der Kindersexpartei“ (sonst bezeichnet er „Die Grünen“ so) verleumdet und mich so vorsätzlich der Gefahr von Gewaltakten durchdrehenden Pöbels ausgesetzt hat. Wie Dinge liegen werde ich am Sonntag um 17:01 Uhr den nächsten versenden. Es kann gut sein, dass allein das Landgericht Kassel ihm am 7.7.2026 insgesamt etwa 65 Äußerungen über mich verboten haben wird.

Das Aktenzeichen des zusätzlich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens habe ich schon: StA Göttingen, 805 Js 29595725, den neuen Verfügungsantrag sende ich noch heute als Strafantrag nach.

Besondere Beachtung sollte folgendes finden: Nach eigenem öffentlichen  Bekunden wurde Andreas Skrziepietz im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er, den genauen Wortlaut hat er nicht veröffentlicht, die Grünen als „Kinderficker“ verhetzte. Er hat das über Jahre immer wieder getan. Und ich denke, der Rechtsstaat hat versagt, weil es diesem nicht gelang, dem sich für „berechtigt“ haltenden Skrziepietz solches kriminelles Verhalten zu enmerdieren und ihn „fast freiwillig“ nach §153a Absatz 1 Nr. 8 StPO zum Psychiater zu schicken. Er beging und begeht seit dem immer wieder Straftaten und setzt sich auch über Urteile hinweg. Ein erster Ordnungsmittelbeschluss erging bereits.

Und Andreas Skrziepietz erhielt heute zwei Abmahnungen. Auch per Fax. Unter vielem anderem verunglimpft er mich auch mal wieder als „Soziopath“, was die eingangs gestellte Frage aufwirft.

Da er, wie schon Anfang des Jahres, auf die erste Abmahnung hin lediglich weitere strafbare Verunglimpfungen veröffentlichte, wird er wohl nicht einlenken.

Ähnliches geschah auch schon neulich in Bezug auf den Strafprozess vor dem AG Hannover, der (zunächst) mit einem Strafbefehl endete: Andreas Manfred Skrziepietz erschien am 16. Juni 2026 nicht um 14:00 Uhr (so lautete die Ladung) zur Verhandlung (angeblich weil er wähnte, diese fände um 15:00 Uhr statt). Statt einen Irrtum bei sich wenigstens zu vermuten ging er ansatzlos dazu über, die ihn korrekt nach § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren verurteilende Richterin, meine Anwältin (die ist Geschädigte) und auch mich zu verleumden. Über die Richterin behauptet er u.v.a., diese hätte ihm und seinem Anwalt den geänderten Termin (eine Terminänderung gab es nie!) nicht mitgeteilt und unterstellt dieser (für mich: offensichtlich unwahr) diverse weitere Rechtsbrüche. Die aber völliger Quatsch sind, nehmen wir die angeblich zu Unrecht verweigerte Protokolleinsicht noch in der Verhandlung. Da mal im Gesetz nachzulesen kommt dem Herrn Skrziepietz, dessen querulatorische Fragen (wie „Befürworten Sie Masseneinwanderung?“) an die Zeugen teils keinerlei Bezug zum Prozessstoff hatten und oft zurück gewiesen wurden, nicht in den Sinn.

Update:  

Da Skrziepietz seiner gar mächtigen und gewaltigen Leserschaft (also wohl Markus Haintz) den Gedanke nahe legt, ich hätte womöglich illegale Ton- oder Bildaufnahmen von der Verhandung gemacht: Nein. Das habe ich nicht. (Und wo haben denn Laptops bitte die Kamera? Wieso bitte glaubt er, dass ich mein Publikum zum Kotzen bringen will?) 

Aber für mein Publikum wäre es sicherlich sehr interessant selbst nachsehen zu können wie hässlich wohl ein Typ ist, der so viel Hass durch Verleumdungen und Beleidigungen ejakuliert und seine eigene Dummheit auf diese Weise zu Markte trägt, wie Andreas Skrzipietz es auch gegenwärtig tut. Ich kann jedem und jeder aus eigener Ansicht versichern, dass in dieser Hinsicht alle Erwartungen bis hin zur Vorsilbe „erz“ erfüllt werden. Vielleicht war es ja pures Mitleid, dass er bisher immer nur geringe Strafen erhielt.

Sein Artikel (den ersten den ich abmahnte) in dem er aus Wut über eine strafrechtliche Verurteilung eine Richterin, meine Anwältin und auch mich auf das niedrigste und übelste verleumdet, sprechen eindeutig für eine soziopathische Störung. Und zwar eine schwere. Und zwar bei ihm. Ich sehe darin ganz konkrete Merkmale des Narzissmus und der Querulanz.

Strafanzeige ist auch gestellt, alles andere kläre ich, wenn er - wie ich allerdings erwarte - die Verleumdungen nicht entfernt und die Unterlassungserklärung nicht abgibt. Gibt er nicht klein bei wird das Landgericht am 7.7. noch genauer wissen, was er wirklich ist, weil am Sonntag um 17:01 der vorbereitete Verfügungsantrag rausgeht.

Apropos  7.7.2026: Der Verleumder Skrziepietz will 4 Verbotsverfügungen aus formalen Gründen aufgehoben haben und vermeint, er habe schon gewonnen, ist sich da ganz sicher: er würde nicht erscheinen, weil er schon wisse wie es augehe, quakte er. Es kann gut sein, dass er alsbald noch mehr austickt und noch mehr Richter verunglimpft und schwerstquerulierend auf eine „linksgrün versiffte Justiz“ nun auch in Kassel (wie er es schon anlässlich ihm nicht gefallender Urteile über die in Niedersachsen bzw. Hannover getan hat) schimpft (was ihn dann einmal mehr als Quaknazi ausweist). Denn meine Anwältin wird zum richtigen Zeitpunkt vier Entgegnungen vorlegen. Auf diese und deren Inhalt darf er also noch das ganze Wochenende gespannt sein. Ich glaube nur nicht, dass sein Anwalt Haintz ihm erklären wird, was da steht und das er es selbst versteht glaube ich noch sehr viel weniger.

Ich denke, wenn und falls in der Kanzlei Haintz irgendwelcher Verstand vorhanden ist, nehmen die alle vier Aufhebungsanträge für Skrziepietz zurück. Allerdings müsste der zustimmen und, da Haintz in vielen Punkten ein recht ähnliches psychisches Strickmuster wie der ihm sicherlich sehr sympatische Andreas  Skrziepietz aufweist, vermute ich, der wird ihm nicht dazu raten.

02.07.2026

Drei Fragen an den vorlauten „Quatschanzeigenhauptmeister“ Markus Haintz (Köln):

Herr Markus Haintz: Sie querulieren doch so gerne mit Quak- und Quatschanzeigen gegen andere, die dann (wie erst neulich geschehen) wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes nach §§ 152 Absatz 2,  160 Absatz 1 StPO zurück gewiesen werden (weitere Beispiele hier verlinkt)[¹]:

(1. Frage:) Haben Sie denn den kriegsbeginnenden FIFA-Friedenspreisträger Donald Trump schon wegen Titelmissbrauchs angezeigt? „Guggst Du hier:“!

(Bericht bei NTV.)

Donald Trump (Spitzname „Porzellanladenelefant“) tritt in einem KI-Video als „MD“ („medical doctor“) auf - ohne einen solchen Titel zu besitzen. Und hat damit schon mal viel mit Ihrem Mandant Andreas Skrziepietz gemein, der sogar vor Gericht unwahr vormachte, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben, was Ihre Kanzlei so vergeblich wie „allen Ernstes“ zu rechtfertigen versuchte. Und schwafelt, dass er mal „Arzt“ gewesen sei, weil er vor 30 Jahren (also im vorigen Jahrtausend und als England noch eine Königin hatte!) eine Zulassung zum Praktikum besaß - welches er (nach eigenem Behaupten!) nicht einmal antrat.

Oder erscheint Ihnen der Donald Trump Ihnen dafür nicht als „ausreichend linksgrünversifft“?

Befürchten Sie etwa, dass eine solche Strafanzeige von Ihrem von Ihnen so begeisterten Publikum aus durchgeknallten Fanboys der russischen Kriegsverbrechen, Quaknazis, Querschwaflern, Covidioten, Reichsbürgern, Klimaleugnern, quakenden Dauer-Kommentatoren (welche ich aufgrund deren Äußerungen für Judenhasser halte) und anderen (potentiellen) Psychiatriepatienten eine solche Strafanzeige nicht goutieren und beklatschen würde?

(Beifrage 1a) Oder liegt es an der gegenseitigen Sympathie unter Leuten, die ihren Name gerne

ÜBERGRO

schreiben? Und deshalb von so manchem oder so mancher für „ausgemachte Narzissten“ gehalten werden?

(Ihre Unterschrift, die aussieht wie die eines Schülers der zweiten Klasse in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts des vorigen Jahrtausends - was durchaus auch „medizinisches“ Interesse weckt - wollen Sie ja nicht veröffentlicht sehen...)

(2. Frage) Und wo und wann demonstrieren Sie denn als nächstes und fordern dazu auf, die Verfassung zu schützen, Sie leberwurstbeleidigter „Held der Meinungsfreiheit“?

Ich möchte das wissen, um nicht mit elektrisch verstärktem Lärm und Ihrem unfassbar blöden Sermon belästigt zu werden. Ich würde deshalb auch gern andere warnen, damit Sie unter Ihren guten Freunden bleiben.

(3. Frage) Und wann ändern Sie Ihren Namen in „HEINZ Wicht.ig”?

¹) Ich habe die den Fall betreffende und etliche anderer Ihrer Quatschquakanzeigen dem LG Kassel vorgelegt. Sie wissen schon: Das LG Frankfurt wollte sich mit ihrem punktuell unsachlichem und unrichtigen Geschwafel nicht befassen, hatte aber „Bedenken“ bezüglich Ihres Antrages.

 

P.S.:

Nachricht vom Schlosser an den sich selbst für „fähig“ haltenden Jurist:

Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig. Nein! Nicht die Staatsanwaltschaft. Bis die es - wegen der der vielen Quatschanzeigen von Ihnen und solchen wie Ihnen (nehmen wir Ihren Idealmandant Andreas Skrziepietz) - schaffen, Ordnungswidrigkeitsanzeigen an das zuständige Ordnungsamt abzugeben, verjähren („wie jedes Kind weiß“) die Sachen doch!

Sie sind ein großfressiger Anwalt aus dem Westen, wuchsen mit den hießigen Rechtssystem auf; ich bin hingegen bin nur ein Schlosser, der in der Ostzone (DDR) sozialisiert wurde. Da hätten wir dann doch noch eine 4. Frage

„Wieso (zum heiligen Ivo!) wissen Sie das denn nicht?“

Eine der Anzeigen mit denen Markus Haintz das Justizsystem und die Steuerzahler belastet.

 

01.07.2026

Feige verschwiegen: Urteil gegen großmäuligen Quaknazi wurde im Oktober 2025 rechtskräftig.

Wie mir erst heute bekannt wurde ist ein bekannter, Hass- und Hetzblogger aus Hannover nach der Berufung gegen seine, von ihm dummdreist querulierend in die Öffentlichkeit getragene erstinstanzliche Verurteilung vom März 2025 (zu 75 „Tagessätzen“ a 15 Euro) am 28.10.2025 in der Berufung rechtskräftig verurteilt.

„Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“ hatte der zum „pluralis majestatis“ neigende am 2. April 2025 noch großmäulig im Putin-Freunde-, Querfasler-, Klimaleugner-, Covidioten- und  Quaknazi-Magazin Nius.de krass querulierend angekündigt.

Daraus wurde wohl nichts. Das Scheitern hat der 58-jährige übrigens feige verschwiegen und die Strafe nebst den Kosten für beide Verfahren wahrscheinlich von seiner Mammi aufbringen lassen.

 

P.S.:

Na, Andilein? Kommen jetzt wieder Kommentare, die meine längst verstorbene Schwester getätigt haben soll? Wieder solche? Was für ein Heinz muss man sein, um sowas zu tun? Sag schon, Du musst es doch wissen:

 

 

30.06.2026

„Kein ganz frei fliegender Gerichtsstand“
Über: Quak-Klagen, das LG Frankfurt, eine „neue“ Auslegung des § 32 ZPO, zulässige richterliche Willkür und den Anwalt Markus Haintz

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat ihre Zuständigkeit für ein Verfahren des nur angeblichen, sehr selbst ernannten „Kämpfers für Meinungsfreiheit“ Markus Haintz aus Köln gegen mich (Kassel) verneint.

Dieser hatte dort einen sehr merkwürdigen Verfügungsantrag gestellt und sich darauf berufen, er unterhalte in Frankfurt eine Zweigniederlassung und sei deshalb dort betroffen. 

Bild: An der Adresse ist kein „Stundenhotel“ sondern ein Anbieter für „Stundenbüros“ tätig. Sowas nutzen häufig Briefkastenfirmen.

Doch, (wohl) weil die 3. Zivilkammer nicht unbedingt mit Quak-Klagen von nur vorgeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“, Media-Haintzen, Media-Heinzen oder vorbestraften rechtsextremen Querulanten überhäuft werden will, hatte diese schon in einem früheren Termin angekündigt, solche Verfügungsanträge künftig an das LG Kassel zu verweisen.

Und diese Ankündigung, im Rahmen zulässiger und nachvollziehbarer richterlicher Willkür auch wahr gemacht:

Dort hat sich der Kölner Strafanzeigenhauptmeister Markus Haintz (dessen Rauswurf die Rechtsanwaltsanwaltskammer derzeit mit ulkig anmutenden Argumenten verweigert) allerdings schon böse blamiert.

Immerhin hat er nicht „vollqueruliert“ sondern sodann die Verweisung an das LG Kassel beantragt.

Ich habe jetzt noch fast zwei Wochen Zeit, zu seinem wirklich ulkigen Verfügungsantrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist schon fertig, aber nicht versandt: Ich habe einfach noch nicht entschieden, ob ich ihm selbst die Niedelage beibringen will oder mich rechtlich vertreten lasse - um ihm dann beim Spendenbetteln zuzujubeln.

Mal sehen, ob es vor der zu erwartenden Zurückweisung überhaupt eine Verhandlung gibt. Und: Mal sehen, ob Haintz weiter „schöne“ neue Artikel über seine unfassbar blöd anmutenden Strafanzeigen schreibt wie am 15.06.2026 und 26.06.2026, darin Politiker verleumdet und das Scheitern der Strafanzeige(n) nach § 152 Abs. 2 StPO, § 161 Abs. 1 StPO („Nichtmal ein Anfangsverdacht, Sie Rechtsanwalt!“) vorausahnend die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Dreck zieht - fast so wie es sein Mandant Andreas Skrziepietz tut.

Den letzten Satz des ersten Absatzes im obigen Schreiben hat Markus Haintz entweder nicht verstanden oder hofft, dass das LG Kassel anders entscheidet. Das wird auch: Anders als er erhofft!

Ich würde ihm ja zur Rücknahme des Verfügungsantrages raten. Aber auf mich wird der „unbelehrbar“ wirkende Kölner Strafanzeigenhauptquakmeister Markus Haintz eher nicht hören. Vielleicht auf das nach der hier erwarteten Zurückweisung auf das Oberlandesgericht, den BGH, das Verfassungsgericht - oder muss der „liebe“ Herrgott ihn zwecks Verdeutlichung mit Blitz und Donner zu Boden strecken? (Mit Regenbögen hat er es nicht so.)

 

 

23.06.2026

Stalker, geistig degressiert


 
  • „Reinholz“ schreibt man groß. Wie alle Namen.
 
  • „Verhandlung“ schreibt man groß, wie alle Substantive.
  • Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die vor Gericht vortragen, verstoßen nicht gegen Persönlichkeitsrechte.
  • Bei der nächsten Verhandlung? AG Hannover? Strafprozess? 
Wäre ich so ein Rechtschreibnazi, der sich öffentlich blamiert, in dem er sich in der Manier primitivster Narzisten - und dabei selbst grobe Rechtschreibfehler machend - über andere zu erheben versucht, dann würde ich endlich mal zum Arzt gehen um die daraus erkennbare geistige Degression untersuchen zu lassen. Es könnten sich Wege zu einer Verlangsamung und damit einem längeren selbstbestimmten und selbständigen Leben eröffnen und vermeiden, dass die 85-jährige Mutter nach vier Jahrzehnten wieder die rechtliche Betreuung ihres inzwischen 58-jährigen Sohnes übernehmen muss. 

Wenn ich dann noch sowas lese:

Wirklich beeindruckende Logik. Da fällt mir nur ein: „Ein Quaknazi ist ein Quaknazi, bleibt ein Quaknazi, quakt dummes Nazizeug.“

Aus dem oben verlinkten und sodann dem hier gezeigten Text wird einmal mehr die enge Verquickung von Nazis und Covidioten deutlich.

Danke! Du wahres und richtiges Aushängeschild „Deines“ Vereines.

21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


19.06.2026

Kurznachricht: Die ganz dumme Wut des Prozessverlierers Andreas Skrziepietz
Verleumder aus Hannover will offensichtlich Irre zu Gewalt aufstacheln

Andreas Skrziepietz, ein wohl typischer und zudem einschlägig vorbestrafter Mandant des für betreutes Verlieren“ berühmten Kölner Rechtsplärrers Markus Haintz, verleumdet mich - offenbar aus Wut über einen verlorenen Prozess - als Wähler einer „Kindersexpartei“.

Das nenne ich mal „dumme Wut“ und ich werde, wenn der Hassmich nicht klein beigibt, in Kürze eine gerichtliche Verfügung an ihn zuzustellen haben. Außerdem werde habe ich Strafanzeige erstatten erstattet sowie Strafantrag gestellt und auch dabei darauf eingehen argumentiert,  dass diese Verleumdung in besonderer Weise geeignet und offenbar auch dazu bestimmt ist, Irre zu Gewalt gegen mich aufzustacheln.

18.06.2026

„Betreutes Verlieren“ vor LG Frankfurt: Weiterer Mandant des Markus Haintz (Köln) verliert Prozess.
Ein Fall von bösen Verleumdungen und herzlichen Beleidigungen.

Wenn man bei dem ganz besonderen Kölner Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz nachließt, dann soll man wohl denken, der ist ein Superanwalt, der Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden aus dem Knast hilft und deren „linkgrün versiffte“ Gegnerschaft (bis zur CDU, sogar CSU!) zur Freude der Quak- und Glattnazis, Querfasler, Covidioten, Reichbürger und Putinfreunde schwer zusetzt und diese schädigt. Seine Mandanten entsprechen seiner Werbung und oft genug ist Haintz (in welcher juristischen Inkarnation/Firma auch immer) selbst der Mandant von Haintz.

Dem gegenüber steht: 

(Direkt zum Urteil

Erst vor wenigen Tagen hat das LG Magdeburg in einem Verfahren, in dem der sich selbst für raffiniert haltende Markus Haintz einen kackrechten Videoblogger und Gerichtshansel vertrat, Rechtsmissbrauch bescheinigt und zudem auch dessen Verfügungsklage abgewiesen. 

Sieht so aus als wäre das die Rolle und Bestimmung des „Markus unser Superheld, der dauend auf die Schnauze fällt.“, in welche er sich durch seine Werbung unter Quak- und Glattnazis, Querfaslern, Covidioten, Reichbürgern und Putinfreunden selbst begeben hat. Solche sind zwar dreist - aber eben auch „geistig abgekackt“. Da hilft auch kein Doktor(titel).

17.06.2026

Warum Tanken wieder etwas billiger wird...
Oder: Was passiert, wenn Donald Trump seine Verbündeten verärgert und erst konsult, nachdem er den Krieg schon angefangen hat::

Al Arabiya English liegt eine Kopie des aus 14 Punkten bestehenden Abkommens vor, das voraussichtlich am Freitag zwischen Washington und Teheran unterzeichnet wird.

  1. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären – gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg – mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanons. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu unternehmen sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
  2. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu respektieren und von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen abzusehen.
  3. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen – die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann – ein endgültiges Abkommen zu erzielen.
  4. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Störung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen innerhalb von maximal 30 Tagen die volle Verkehrskapazität wieder her; der Schiffsverkehr der Islamischen Republik Iran soll dabei dem Verkehrsaufkommen der Vorkriegszeit entsprechen. Zudem verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
  5. Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht; dabei ist die Notwendigkeit zu berücksichtigen, technische Hindernisse zu beseitigen und Minen durch den Iran zu neutralisieren.
  6. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Seiten gebilligten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
  7. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen der endgültigen Vereinbarung festzulegenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit unterliegt; dies umfasst Maßnahmen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, seien es Primär- oder Sekundärsanktionen.
  8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen – einschließlich des iranischen Bedarfs im Nuklearbereich – in einer endgültigen Vereinbarung angemessen geregelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
  9. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo beizubehalten: Der Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms wahren, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen sowie ihre Streitkräfte in der Region nicht verstärken.
  10. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportleistungen und dergleichen – erteilen wird.
  11. Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass – abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung – eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto verbleiben oder transferiert werden – sind für Zahlungen an die jeweiligen Endbegünstigten gemäß Festlegung durch die Zentralbank der Islamischen Republik Iran zu verwenden und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
  12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, der die erfolgreiche Umsetzung der endgültigen Vereinbarung sowie die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überwachen soll. 
  13. Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich der Aufnahme der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung und der fortgesetzten Durchführung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
  14. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.

Nachtrag: 

Donald Trump hat die Richtigkeit bestätigt und ausgesagt, dass er den, gegenüber dem „Obama-Vertrag“ krass nachteiligen Vereinbarungen zugestimmt habe, weil er durch die sinkenden Aktienkurse unter Druck stand.

So ist das, wenn dumme und ultra-korrupte Rechte, durchgeknallte Millionäre und Covidioten regieren. Ave AfD!

16.06.2026

Prozess wegen Verleumdung bzw. Beleidigung in Hannover:
Der Angeklagte Andreas Skrziepietz erschien nicht
Wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Das war sehr informativ! Heute war ja Prozesstermin in Hannover. Andreas Skrziepietz, der übrigens vorige Woche noch munter und lustig war, war um 14:00 in den Raum 2288 des Amtsgerichts Hannover geladen. Und zwar ordnungsgemäß.

Die Richterin war da, die Protokollantin war da, der Staatsanwalt war da und die Zuschauer waren da. Wer war nicht da - und bis dato auch nicht entschuldigt?

  • Der großfressige „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!

Angeklagt ist er - das kann ich sagen - und das ist er auch noch, wegen Verleumdung und/oder Beleidigung, übler Nachrede. In fünf Fällen. Heute vor zwei Wochen hatte der Typ, den ich ohnhin schon als „meinen Stalker“ bezeichnen darf, noch die ganz große Fresse und hat sowohl mich als auch meine Anwältin, die „mutmaßlich Geschädigte“ in dem Verfahren ist, vor der Sitzung noch in dümmster Weise belästigt - bis ich ihm klar machte, dass ich die Justizwache rufen werde wenn er das fortsetzt. Zeugen hierfür: Eine Staatsanwältin S. aus Göttingen, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover (die er auch schon in einer, von dieser als Bedrohung empfundenden Weise begallt und belästigt, sowie öffentlich in niedrigster Weise geschmäht hatte) und deren Begleiter.

  • Skrziepietz, der auch behauptet, „Arzt“ gewesen zu sein - aber sicherlich nicht grundlos nie eine Berufszulassung als Arzt erhielt, hatte unter anderem behauptet, meine Anwältin hätte „gelogen“ als diese vortrug, dass er sich als „Diplomjournalist“ ausgegeben habe. Was er aber getan hat. Und zwar schriftlich. Und vor Gericht. Es gibt keinen besseren Beweis. 

Heute jedenfalls war „Dr. Großmaul“ trotz Ladung nicht da. Die Ladung war ordnungsgemäß, denn diese kann auch mündlich erfolgen und er hat am 2. Juni der Richterin auch bestätigt, dass er verstanden hat, dass er für heute, 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr in den Raum 2288 des AG Hannover geladen war. Zu den Motiven seines Fernbleibens veröffentliche ich mal folgende Theorie:

Der Andreas Manfred Skrziepietz hat seine öffentliche Ankündigung wahr gemacht. Denn am 9. Dezember 2025 wurde er ja schon einmal (aber nicht zum ersten Mal) erstinstanzlich verurteilt und schrieb:

„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.

Als ich mal zu einem Zivilverfahren nicht selbst erschien (ich „muss“[¹] ja auch mal arbeiten, mein Anwalt war da) hatte der sicherlich als „gar mutig“ erscheinen wollende Andreas Skrziepietz öffentlich dumm herum gequakt, ich sei „zu feige“ gewesen, um zu erscheinen. Im Gegensatz zu ihm (es ist ein Strafprozess) war ich zu einer Teilnahme aber nicht verpflichtet.

Was ist er selbst? Und wie ist eigentlich „feige“ definiert?

Feigheit, veraltet auch als Feigherzigkeit oder Memmenhaftigkeit bezeichnet, ist die Zuschreibung einer kritisch gesehenen oder vorwerfbaren Neigung, sein Handeln durch Angst oder Furcht bestimmen zu lassen. Feigheit wird als ein seelischer Zustand beschrieben, in dem eine Person sich aus Furcht vor einer Gefahr, einem Verlust, vor Schmerz oder Tod einer Aufgabe nicht stellt. Es gibt Zusammenhänge, in denen das feige Verhalten eines Menschen zugleich als ehrlos empfunden wird.“

(Wikipedia

Feige und ehrlos ist es aus meiner Sicht also vorliegend, erst die große Dummfresse zu schwingen und sich dann den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stellen. Was Andreas Skrziepietz getan hat. Es sei denn natürlich, er hat im Hinblick auf seine obige Ankündigung des Fernbleibens eine sehr gute und sehr glaubhafte Entschuldigung.

  • Im nächsten Termin will die Richterin „prozessfördernde Maßnahmen“[²] verkünden. Auch dazu müsse er aber anwesend sein.

Mehr schreibe ich aus Gründen des Gesetzes und meines eigenen Interesses an einer Verurteilung[³] derzeit nicht.

Aber vielleicht bringt er ja ein Attest bei (Krankschreibung reicht nicht), dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Vielleicht sogar, dass das eine Nebenwirkung der Covid-19 Schutzimpfung sei.

P.S. Falls Andreas Skrziepietz seine Griffel an etwas sehr Kleinem hat und sich „vor Freunde einen runterholt“ (modernes Sprichwort über Schadenfreude) weil ich „umsonst nach Hannover gefahren“ sei: Ich hatte meinen Termin verlegt. Nicht zufällig kam das Angebot (eher eine Aufforderung) von der Seite meiner Teilnehmer, so dass ich gar nicht fragen, sondern nur zustimmen musste. Und ich muss denen erzählen, was los war. Und „umsonst“ bin ich auch nicht gefahren - sondern mit dem Deutschlandticket.  Mehr als dass der Termin trotz sicherlich eingehaltener Formvorschriften insgesamt „recht zwanglos verlief“ verrate ich aber nicht.

¹) „muss“: Mir macht mein Job wirklich so viel Spaß, dass das „muss“ fragwürdig ist.

²) Oh. Das kann, u.a. im Hinblick auf seine Fluchtankündigung und sein Verhalten, WIRKLICH VIELES sein ... 

³) Es wurden auch wegen dieses Verfahrens mehrere Ermittlungsverfahren nach § 154 StGB eingestellt.

AG Hannvover: Termin findet statt

Heute 14:00, Raum 2288, AG Hannover.

Es wird interessant, weil wohl entweder das Urteil fällt oder die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens angeordnet wird.

Das Hass- und Hetzportal „Haintz Media“
„Organ der Rechtspflege“ Markus Haintz verbreitet antijüdische, rassistische Hetze

Vorab: Um Ausreden wird das „ganz besondere“ - noch - als Anwalt zugelassene Exemplar von einem „Organ der Rechtspflege“ nicht verlegen sein. Auch vorab: Ich werde das - aus meiner Sicht womöglich strafbare - Quaknazigelaber hier nicht wiederholen oder weitertragen.

Genauer: Um dumme und durchschaubere Ausreden 

Markus Haintz betreibt spendenbettelnd eine Webseite, es ist eigentlich ein Blog (Software: Wordpress) und lässt darin, ganz ähnlich wie einst der „Kampfverlag“,  sich selbst, aber auch andere „Krassköpfe“ zu Wort kommen. Ich habe davon mal einem Beitrag besondere Aufmerksamkeit geschenkt, genauer: den Kommentaren, die der wohl auch dafür verantwortliche Markus Haintz zugelassen[¹] hat.

  • 26 von 26 Kommentaren stammen von einem „Ingo Neitzke“ der mir wie ein höflich formulierender Julius Streicher vorkommt. Die bewerte ich maximal zurückhaltend (weil der Markus Haintz tatsächlich sehr viel mehr ein „Gerichtshansel in eigener Sache“ als, wie er unrichtig vormacht, ein „Freund der Meinungsfreiheit“ ist) wie folgt: „Alle wirres Zeug voller antijüdischer Ressentiments und den dazu passenden Schwurbler-Theorien! Kurz: Hetze“ 

Der „inhaltlich Verantwortliche“ und Chefredakteur Markus Haintz wird wahrscheinlich behaupten, dass er „keine Kenntnis“ davon habe und falls doch, dass es sich um „zulässige Meinungsäußerungen“ handle. Und, soweit man dann das Gegenteil darlegt, behaupten, dass ein Mitarbeiter die Kommentare „irrtümlich freigab“.  Ich habe deshalb direkt mal nachgeschaut, wer das wohl sein könnte, aber Hermann Esser und Gregor Strasser sind längst tot.

Soweit zu „Organ der Rechtspflege“. Und zu „(Haupt-)Schriftleiter“. So sollte Markus Haintz sich nämlich nur noch nennen.

[¹] § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 278 BGB haben die gleiche Aussage: Der Dienstherr hat das Verhalten seines Gescherres zu verantworten.

 

 

14.06.2026

Rechtsanwalt und Querulant - geht das zusammen?
Der Fall des Markus Haintz (Köln)

Markus, der Medien-Haintz quakt auf „X“, wo Idioten auch das hirnrissigste Zeug verkünden dürfen:

„Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords). Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt: "eine Partei, die in der en Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."“

(Fehler zeichengenau wie in der Äußerung) 

Beweis:


Dazu präsentiert er den von ihm regelmäßig angesprochenen Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen - unter denen er ganz eindeutig nach Zustimmung und Mandaten heischt[¹] - stolz die folgende, mit jedem Verlaub lächerliche Anzeige:


Ich denke, das ist ein Fall des § 188 StGB. Der Jurist Haintz versteckt sich zwar feige hinter einer formalen „Rechtswahrnehmung“ welche nach § 193 StGB besonderen Schutz genießt, aber so wie ich das sehe, hat der Haintz die „Strafanzeige“ (es ist eher eine Quakanzeige), von welcher er - als Jurist - genau weiß, dass diese mangels einer, den §130 Abs. 3 Variante 3 StGB treffenden Begründung folgenlos bleibt, lediglich gestellt um sich damit in der von ihm gesuchten Öffentlichkeit, also insbesonders unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen, hervorzutun[¹].

Denn Ansatz 3 des Paragraphen 130 StGB lautet wie folgt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Mangels einer Nummerierung der Varianten gehe ich davon aus, dass Haintz hier behauptet, dass der Kanzler eine Aussage getätigt habe mit welcher dieser „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung ... verharmlost“ 

Was im Falle einer Warnung vor der AfD aber keineswegs der Fall ist, denn diese Partei wird ganz eindeutig von auch rechtsradikalen Personal und also auch solchen Ideen bestimmt. Was Haintz hier macht ist - ausweislich des von ihm verwendeten Briefkopfes - zu querulieren. Und zwar um sich selbst zu bewerben.

Im Übrigen stelle ich also fest, dass Markus Haintz - neben der Tröte Putins - auch die Tröte[²] der Neu-Nazis bläst. Denn nicht wenige Rechtsextreme argumentieren, dass nicht etwa deren kackdumme Verbalejakulate sondern Vergleiche zwischen ihnen und den Altnazis „Volksverhetzung“ seien. Insbesondere fällt mir da sein so groß- wie auch dummmäuliger[¹]  und mehrfach verurteilter Mandant „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) ein, der dieses „Lied“ singt seit bekannt wurde, dass der sich „toll und klug“ wähnende Hass- und Hetzblogger[¹] wegen Volksverhetzung verurteilt wurde:

Bildschirmfoto: Im weiteren Text behauptet Andreas Skrziepietz (bedingt) vorsätzlich unwahr: „Jörg Reinholz aus Kassel nennt jeden, dessen Weltanschauung ihm nicht gefällt, “Nazi”, z.B. die AfD (für ihn eine “Nazipartei”)” Andreas Skrziepietz behauptet auch, geistig gesund zu sein - krank sind stets nur seine Gegner... [Update: Das LG Kassel hat Andreas Skrziepietz diese Äußerungen verboten.)

Haintz und Skrziepietz: Da ist offenbar zusammengekommen, was zusammen gehört. Vor dem LG Frankfurt geht es im Übrigen um diese Äußerung - zu der (oder solchen!) sich, so sehe ich das, nur ein „Dummquaknazi“ als „berechtigt“ ansehen kann.

Wie auch immer: Ich werde im Interesse der Steuerzahler die Staatsanwaltschaft  Berlin ersuchen, Haintz die Kosten für die Anzeige - gemäß § 469 StPO mindestens wegen Leichtfertigkeit - aufzuerlegen und ebenso wie auch ich, der Anwaltskammer Köln Anzeige über die unsachliche Werbung und die Nichtvereinbarkeit der Tätigkeit des „Haintz-Medien-Großmauls“ mit der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ - auf welche er sich hoffentlich nicht mehr allzulange berufen kann - anzeigen.

Und diese Staatsanwaltschaft soll die Anwaltskammer darauf hinweisen, dass obiges bei weitem nicht der erste Fall einer offensichtlichen Quatschanzeige zu Werbezwecken des Markus Haintz ist. Die Anwaltskammer kann da nämlich durch das Anwaltsgericht auch Geldstrafen verhängen lassen! Was allerdings nicht viel nützen wird, weil Quatschfasler Markus Haintz in einem solchen Fall einfach in den von ihm umworbenen Kreisen (also unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen)[¹]  um Spenden zu betteln und insbesondere die Quaknazis und deren covidiodistischer Anhang sodann auch noch blöd genug sind, dafür auch noch zu spenden.

Neben mir wollen übrigens noch ein paar Leute mehr, dass sich ein solch großfressiger und sich mit derart krude-dummen Zeug in der Öffentlichkeit bewerbender Querulant nicht „Rechtsanwalt“ nennen darf. Vielleicht schießt ihn aber der Elon Musk vorher mit der ersten Never-Come-Back-X-Rocket, einem X-Iglo und einem Sonnenpaneel Kohleofen auf den Mars. Der ist ja angeblich sein Kumpel... Der Mond ist für das gewaltige Ego des Markus Haintz sicherlich viel zu klein und mir selbst viel zu nahe. 


¹) Unter seinesgleichen, so sagt das Sprichwort, fühle man sich am wohlsten. Ich habe übrigens die Reichsbürger vergessen.

²) Tröte: Gerät mit dem Idioten Krach und auf sich aufmerksam machen.

13.06.2026

Telefonieren zwei Staatsanwälte miteinander. Sagt der eine „Skrziepietz“. Sagt der andere „Hach! Ich weiß schon.“
Weiteres Ermittlungsverfahren gegen Hassblogger Andreas Skrziepietz

Aha. Der wegen seiner Äußerungen schon mehrfach verurteilte und vor dem „Kadi“ stehende Hassblogger Andreas Skrziepietz aus Hannover hat mich also wegen „falscher Verdächtigung“ angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde (vorläufig) angehalten, weil gegen Andreas Skrziepietz tatsächlich noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede“ anhängig ist. In der Regel nennt die StA übrigens nur einen Tatvorwurf wenn es mehrere gibt. Das kann auch einer sein, der in der Strafanzeige nicht vorkommt, sondern auf einer Wertung des darin beschriebenen Geschehens durch die Staatsanwaltschaft beruht.

Da ich meine Strafanzeigen aber stets mit tatsächlichen Äußerungen und Gerichten vorliegenden Schriftstücken des Andreas Skrziepietz begründet habe weiß ahne ich ohnehin wie dieses Verfahren ausgehen wird, denn die Anzeige selbst kann hierdurch nicht „unwahr“ sein - allenfalls könnten von mir gesehene  Strafrechtsverstöße anders gewertet werden. Eine andere Wertung ist aber kein Grund die Strafanzeige als „wider besseren Wissens unwahr“ zu bezeichnen und mich also wegen „falscher Verdächtigung“ anzuklagen

Hinzu kommt: Insbesondere wurde meine Strafanzeige gegen Andreas Skrziepietz nicht nach §152 StPO („keine Anhaltspunkte für Straftat“) oder §170 StPO („kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“) zurück gewiesen. Wenn das nicht geschieht oder Skrziepietz nicht vom Gericht aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen wird, ist eine Anklage meiner Person wegen „falscher Verdächtigung“ faktisch ausgeschlossen.

Im Hinblick auf den obigen Schreibfehler beim Datum und die üble Gerichtshanselei des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz „himself“ werde ich mich vorläufig nicht öffentlich dazu äußern, welche Vorwürfe das wohl sein können. Aber dem Schreiben nach droht ihm also neben der Sache, wegen der er in Hannover aktuell vor Gericht steht, also wegen des Vorwurfs, meine Anwältin in 5 (jedenfalls mehreren) Handlungen verleumdet bzw. beleidigt zu haben, weiteres strafrechtliches Ungemach.

Dieses Mal offenbar wegen Straftaten zum Nachteil meiner Person

Sieht so aus, als hätte sich die StA da „etwas aufgehoben“ oder aber, er hat einem Strafbefehl widersprochen.

Sein „Angriff“ ist keine „Verteidigung“: 

Seine Strafanzeige wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ könnte und soll (so will es der Gesetzgeber) im Falle eines Schuldspruchs bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, denn diese wird nun sicherlich Bestandteil der Akte sein (da steht auch drin, wer alles vom Urteil erfahren muss, weil andere Verfahren vorläufig angehalten wurden) und vom Gericht hoffentlich als „besonders böswilliges Nachtatverhalten dem Geschädigten gegenüber“ und also als „Anzeichen erweiterter Uneinsichtigkeit“ wahrgenommen.

Tja: 

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ 


 

Sag zum Abschied leise „Tschüss“, Sahra!

Das Personenkultbündnis um die ehemalige „Kommunistin“ Sahra Wagenknecht (geb. Sarah Wagenknecht), einst von den Medien wohl deshalb immer wieder gezeigtes „Vorzeigeschönchen“ der Linken, dürfte heute tiefe Risse bekommen:

„Das Bündnis Sahra Wagenknecht würde der AfD in Sachsen-Anhalt gegebenenfalls ins Amt des Ministerpräsidenten verhelfen. Sollte ihre Partei in den Magdeburger Landtag einziehen, würde sie sich bei Abstimmungen in allen Wahlgängen enthalten, solange Kandidaten der AfD und der CDU zur Wahl stünden, so Parteigründerin Sahra Wagenknecht“.

berichtet NTV.de

Sollte es noch Personen geben, die einerseits angeben, das BSW zu wählen, andererseits aber noch etwas wie ein Hirn haben, dann werden diese sich jetzt wohl vom BSW mit Grausen abwenden. Denn: Sich als „links“ und „arbeitnehmerfreundlich“ zu definieren und sodann, wie gerade verplaudert, den Rechtsextremen - oder auch nur dem extrem wirtschaftsliberalen und also arbeitnehmerfeindlichen Teil der AfD - den Steigbügel bei der Regierungsübernahme halten zu wollen - das geht nicht zusammen.

Ich weiß nur noch nicht, wie viele BSW-Wähler das betrifft. Aber mit der 5%-Prozent-Hürde, die übrigens tatsächlich auch geschaffen wurde um eine Regierbarkeit Deutschlands zu gewährleisten und Vorgänge wie im Jahr 1932 zu verhindern, wird es also „eng“. Wähler, welche das BSW als Gegenpool zur AfD angesehen haben, werden jetzt wohl abwandern.

Sag zum Abschied leise „Tschüss“, Sahra Wagenknecht!


12.06.2026

3. Zivilkammer, LG Frankfurt, gestern, 11.06.2026
Wer kann hier nicht lesen?

Ich kann noch gar nichts zum Ausgang sagen: Die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Frost hat sich zu den einzelnen Punkten rein gar nicht eingelassen, sondern statt dessen enormen Druck, welcher auf einen Vergleichsabschluss gerichtet war, ausgeübt. 

  • Ihre „Idee“: Ich sollte nichts mehr über über Andreas Skrziepietz berichten dürfen, der nichts über mich. Über irgendeine Kostenaufteilung wurde gar nicht gesprochen.

Ich hätte dann den „Vorteil“, so die gute Frau Frost, dass Vertragsstrafen des Andreas Skrziepietz an mich zu zahlen wären. Was die gute Frau nicht darlegte, war, dass ich dem Fall dann auch für jede Vertragsstrafe vor Gericht ziehen müsste und dabei ein erhebliches Prozesskostenrisiko eingehe, im Zweifelsfall womöglich mehr Prozesskosten zahle als Andreas Skrziepietz Strafe. Und dass der sich dann womöglich auch noch in die Insolvenz flüchten könnte. Da ist es viel wirksamer, wenn ein Gericht - wie bereits geschehen - eine Ersatzstrafe fest legen kann: Zahlt Skrziepietz im Fall der Übertretungen eines Urteils oder einer Verfügung die Ordnungsstrafe nicht, wird er abgeholt und darf im Knast darüber nachdenken, ob er wirklich klug und geistig gesund genug ist, um sich über andere öffentlich zu äußern.

  • Ohnehin gehe ich davon aus, dass Andreas Skrziepietz demnächst im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens eine Weisung nach § 56c Absatz 2 Nr. 6 StPO erhält, der gemäß der „Docmacher“ von einer, genau darin studierten und geschulten Person angeleitet, über genau dieses, nämlich seine geistige Gesundheit und seine, die eigene „Gesundheit“ wirklich beeindruckend beleuchtenden Äußerungen nachzudenken!

Außerdem kann  ich, wie bereits geschehen, die Verfügungen auch einem Hoster und dergleichen vorlegen und dem die Mithaftung klar machen kann: „Pass mal auf, solche Äußerungen sind illegal, ab jetzt hast Du Kenntnis - lösch das Zeug oder Du bekommst auch eine solche Verfügung!“ Das hat für mich den Vorteil, dass, wie ebenfalls geschehen, ganze Blogs „wie von Geister Hand“ geschlossen oder gelöscht werden. Immerhin habe ich in dieser Weise (wohl) die Welt und ganz viele Betroffene davon befreit, sogar nach strafrechtlichen Verurteilungen des Andreas Skrziepietz, sich weiter dem ganz üblen Dummquaknazi-Sermon des Hassbloggers ausgesetzt zu sehen. 

Zudem gehe ich davon aus, dass im anhängigen Strafverfahren  (Es geht um den Vorwurf von fünf möglichen Verstößen gegen §§ 185 ff StGB (also Beleidigungsdelikte, Verleumdung u.s.w.) gegenüber meiner Anwältin L eine Regelung getroffen wird, nach der Skrziepietz nun wirklich nichts mehr schreibt. Er schrieb ja schon am 9. Dezember 2025 „Ich darf nichts mehr schreiben“ und verbreitete auch öffentlich, dass er an dem Tag durch das AG Hannover verurteilt wurde.

Im Falle eines weiteren Schuldspruchs dürfte gegen ihn spätestens bei der Zusammenfassung aller offenen Strafen zu einer Gesamtsstrafe eine Bewährungsstrafe verhängt werden und soweit ich das übersehe und folgere wird diese mit wohl mit einer Weisung nach § 56c StGB Absatz 2 Nr. 6 (Therapieeinweisung) verknüpft. Mit seinem öffentlichen „Schriftblöd“, seinem querulierendem, uneinsichtigem Auftreten vor Gericht (welches er für besonders toll und aussichtsreich hält; es gab viele Ermahnungen, beim Prozesstoff zu bleiben und die Richterin wirkte teilweise sehr verärgert) und der wirklich nur als „dummdreist“ zu wertenden Belästigung sowohl meiner Person als auch der „mutmaßlich“ Geschädigten im Flur vor dem Gericht (Zeugen: Eine Staatsanwältin und eine Beamte) hat er reichlich Anlass gegeben, zu vermuten, dass er jetzt endlich psychiatrisch begutachtet, also untersucht wird. Hinzu tritt die Frequenz seiner Verurteilungen.

Und wenn Andreas Skrziepietz sich nicht äußert - also weder über mich noch über Dritte - dann (und nur dann) bietet er für mich keinen Anlass über ihn zu berichten.

Im Übrigen hat die Richterin Frost behauptet, künftige Klagen des Andreas Skrziepietz gegen mich (und wohl auch visa versa, bei der Ansage aber Richtung Skrziepietz-Bank geschaut) an das LG Kassel zu verweisen. Das ist, wenngleich es mir gefällt, weil ich vom „ganz frei fliegenden Gerichtsstand“ nach § 32 ZPO und der erforderlichen, nur vagen Begründung („Äußerung ist in Sonstwohausen abrufbar“) nicht viel halte, juristisch ein wenig fragwürdig...

Wie schon dargelegt hat sich die Richterin Frost sich zu den einzelnen Punkten mal wieder rein gar nicht eingelassen. In einem Verfahren habe ich eine Schriftsatzfrist beantragen lassen, weil ein extrem umfänglicher Schriftsatz (23 Seiten, darin sich teilweise selbst deutlich widersprechendes „Geplapper“ und, grob geschätzt, deutlich über 300 Seiten in 14 Anhängen, insgesamt also ~350 Seiten) erst zwei Tage vor der Verhandlung an meine Anwältin zuging. Die Verhandlungen fanden früh am Morgen statt.

Da ja Andreas Skrziepietz derjenige ist, der öffentlich behauptete, dass ich ein Querulant sei, weil ich umfängliche Schriftsätze (auch im Zusammenhang mit deutlich kleineren Schriftsätzen) senden würde frage ich ihn mal, was er denn bitte im Hinblick auf das von ihm selbst stammende und ihn nun selbst entblösende Zitat dann selbst ist:

„Er hat wieder “zugeschlagen”: In bester Querulantenmanier schickte er zwei 14-seitige
Faxe an ein Gericht,“

Das war übrigens tatsächlich nur ein 14-seitiges  Fax. Die zweite Versendung erfolgte, weil im Ergebnis besser lesbar (und mit Copy & Paste verarbeitbar ist), per E-Mail als PDF-Anhang. Viele Richter sehen das gern und die Versendung nur als E-Mail ist nicht statthaft. Wer von uns beiden ist denn nun ein Querulant, Herr Skrziepietz?

Ach so: Wegen Unbeachtlichkeit wird folgendes nicht im Protokoll stehen: Andreas Skrziepietz hatte in der Sitzung, an mich gewandt, behauptet, das Oberlandesgericht (gemeint: Das in Frankfurt am Main) hätte es mir verboten, ihn einen „Stalker“ zu nennen. Ich entgegnete, „Nein, das Oberlandesgericht hat mir erlaubt, Sie meinen Stalker zu nennen.“ Skrziepietz dazu: „Sie können nicht lesen!“

Dann lesen wir mal zusammen:

1. Zur Äußerung 1.a) „Ich habe einen (neuen) Stalker“

Das Landgericht hat hinsichtlich dieser Äußerung unzutreffend angenommen, dass dem Kläger [Anmerkung: Andreas Skrziepietz] ein Anspruch auf Unterlassung der Äußerung „Ich habe einen (neuen) Stalker“ (Antrag zu 1.a)) gegen den Beklagten [Anmerkung: das war ich] zusteht. Ein solcher Anspruch auf Unterlassung der Äußerung gemäß dem Antrag zu 1.a) aus §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG steht dem Kläger [Anmerkung: Andreas Skrziepietz] nicht zu.

[...]

b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung jedoch als zulässig zu
bewerten. Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus.
Der Kläger hat diese Äußerung hinzunehmen, da es hinreichende Anknüpfungstatsachen für
diese den Kläger in seinem sozialen Ansehen nicht erheblich herabwürdigende Meinungsäußerung des Beklagten gibt. So ist es unstreitig, dass der Kläger im Rahmen der vom Beklagten auf seiner Webseite zur Verfügung gestellten Kommentarfunktion mehrfach Kommentare hinterlassen hat. Dies kann als ein ungewolltes Nachstellen angesehen werden, insbesondere weil der Beklagte in dem nachfolgenden Text für den Leser diese tatsächlichen Anknüpfungsumstände für seine
Bewertung des Klägers als „Stalkers“ auch beschreibt und dabei auch die Vielzahl der
Kommentare durch den Kläger zu berücksichtigen ist. 

Ebenso ist zugunsten des Beklagten zu berücksichtigen, dass unstreitig zwischen den Parteien ein öffentlich geführter Konflikt besteht, im Rahmen dessen die hier streitgegenständliche
Äußerung des Beklagten stattgefunden hat. Zwar ist ebenfalls zugunsten des Klägers zu berücksichtigen – wie das Landgericht zutreffend angenommen hat –, dass der Begriff des „Stalkers“, insbesondere wenn er in der Überschrift im Zusammenhang mit der Bezeichnung „eines auf Hass dressierten Schwurblers“ erfolgt, für den Leser – unabhängig von seiner strafrechtlichen Bedeutung – negativ belastet ist und den Kläger jedenfalls auch mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten in Zusammenhang bringen kann.

Jedoch stellt nach dem allgemeinen Verständnis und in der Umgangssprache Stalking ein –
unabhängig vom strafrechtlichen Begriff – Verhalten eines anlasslosen Nachstellens und
Verfolgens des Betroffenen gegen seinen Willen dar. Dies kann in der Vielzahl von ungewollten
Nachrichten des Klägers an den Beklagten durchaus gesehen werden, auch wenn der Kläger
dafür die Kommentarfunktion auf der Webseite des Beklagten bestimmungsgemäß genutzt hat.
Denn eine widerrechtliche oder illegale Nutzung des Kommunikationsmittels setzt selbst die
Norm des § 238 StGB nicht voraus. 

 OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2025 Az. 16 U 153/24 ab Seite 28.

Es mutet als nicht mehr als „dummdreist“, nicht mehr als nur „rotzfrech“, sondern als „komplett irre“ an, nach dem Text zu behaupten, das OLG hätte mir verboten, den Andreas Skrziepietz einen Stalker zu nennen. Skrziepietz - der übrigens gar nicht das Wort hatte, hat es getan. Und mir vorgehalten, ich könne nicht lesen. Vielleicht lernt der Herr „Docmacher“ selbst mal, alles zu lesen und den Kontext zu beachten, statt sich nur die ihm gefallenden Textstellen herauszupicken und sodann keinen Tatsachen mehr zugänglich zu sein. Dieses Verhalten zeigt er nämlich auch an anderer Stelle. Zum Beispiel hinsichtlich der Frage, ob er ein selbsternannter Diplomjournalist sei. Denn wer von sich behauptet, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben - das hat er wörtlich getan - ohne ein Journalismus-Diplom vorweisen zu können, ist nämlich genau ein „selbsternannter Diplomjournalist“. Und meiner Anwältin vorzuwerfen, dass diese „gelogen“ habe als diese das dem Oberlandesgericht vortrug, ist Verleumdung, Herr Skrziepietz! 

Wie die Verfahren ausgingen berichte ich, wenn Urteile vorliegen. Wie oben geschrieben hat Frau Frost vom LG Frankfurt das - wohl um nicht mit präsenten, weiteren Beweismitteln überrascht zu werden, im völligen Dunkel gelassen und man kann von ihr „sehr überrascht“ werden. Die Berufungskammer beim  OLG unter Dr. Bub macht das „irgenwie ganz anders“, bespricht nämlich die einzelnen Anträge und, wie sich gerade am obigen Zitat und dem Ergebnis von Berufungen zeigt, auch im Ergebnis wirklich viel besser. Eine nicht untypische Verhandlung bei Frau Frost besteht (etwa) aus: „Wir kommen zur Sache ... Anwesend sind ... Haben sie etwas Neues vorzutragen? [Keine Pause im Redefluss] Die Sache wurde erörtert. Stellen Sie die Anträge! Die Urteilsverkündung erfolgt nach der Sitzung.“ und fragt im Hinblick auf kurz zuvor an die Partei übermittelte Schriftsätze nicht einmal nach, ob eine Schriftsatznachlassfrist beantragt wird. Andere Richter tun das von sich aus. Frau Frost musste dazu sogar unterbrochen werden!

Man sollte RichterInnen vielleicht Gelegenheit gaben, hinsichtlich §§ 136, 139 ZPO mal bei der Berufungskammer zu hospitieren. Und zwar bitte nur um zu hospitieren. 

 

10.06.2026

Woran Du merkst, dass Du ein Idiot bist.

Genauer: Woran Du merkst, dass Du (oder Dein[e] Partner[in]) ein[e] Idiot[in] (b)ist. 
  1. Du hast ein Problem, den vorstehenden Satz zu lesen. Oder ein Problem mit dem Inhalt. Oder mit der Klammersetzung.
  2. In Deinem Kontoauszug taucht eine Spende auf eines der im hier verlinkten Artikel genannten Konten, mithin und letztendlich für den, öffentlich den „gar erfolgreichen Rechtsanwalt“ gebenden Markus Haintz in der Inkarnation als „Haintz.media GmbH“ oder eben das Fremdgeldkonto der „Haintz.legal“ auf

Punkt 2 sollte ich begründen:

Markus Haintz (Köln) betreibt ja die Haintz media GmbH. Da die Europäische Union zu klein für sein gewaltiges Ego ist und damit dieses Ego sich nicht so tief bücken muss im Land der hohen Berge und natürlich der verschwiegenen Banken. Also der Schweiz, denn der sich als deutsches „Organ der Rechtspflege“ angesehen wünschende Markus Haintz möchte - wohl vor allem in Deutschland nicht - nicht zu viele Steuern zahlen. Den Staat und die Steuerzahler mit Kosten für etliche sinnlos anmutende und krude Strafanzeigen zu belasten, damit hat der sich als Denunziant entblösende Egomane indes gar kein Problem. „Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggründen anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“ schreibt[¹] seine Kanzleikollegin Melina Schwendenmann.

Für diese Haintz media GmbH bettelt Markus Haintz immer wieder um Spenden.

Wenn man jetzt mal genau hinsieht, was die Haintz media GmbH eigentlich veröffentlicht, dann stellt man fest, dass diese sehr darum besorgt ist, dass das Ego des Markus Haintz nicht etwa kleiner wird. Und man sieht, dass er sich selbst bewirbt. Und zwar auf eine ganz üble Weise, nämlich in dem er seine denunziantische Höchstbegabung und seine wirklich unübertreffbaren Sinnlos-Strafanzeigen in Web stellt und andere dabei übel erniedrigt, ich würde sogar sagen: verleumdet. Und auch dabei für sich unter den von ihm angesprochenen Covidioten, Putinfreunden, Reichs- und „besorgten“ Bürgern - sprich AfD-Anhängern - und natürlich unter Dumm-Maul-Kriminellen wirbt. Und dazu etwas schreibt wie

„Ich kann die ganzen Absurditäten nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“

Markus Haintz fordert also dazu auf, seine absurden, querulatorischen geradezu „idiotisch“ anmutenden Strafanzeigen zu finanzieren, weil er seine, an Staatsanwaltschaften gerichteten, rechtslastigen, covidiodistischen und putinfreundlichen Ergüsse  - mit denen er dann unzweifelhaft unter ganz Dummen für sich „wirbt“ -  „nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“ könne. 

„Boah!“  Mithin spenden die Spender also dem, sich selbst für „fein“ haltenden Lautsprecher[²]-Haintz dafür, dass er Werbung für sich selbst macht! 

Wohl genau dafür wurde schon von den alten Lateinern das Wort „absurdus“ aus „absonus“ (misstönend) und „surdus“ (taub; nicht verstehend) gebildet. Wie als hätten die Römer schon geahnt, dass es mal zu soetwas kommen wird. Die Deutschen waren gründlicher, ein Wort und drei Silben „Un-ver-schämt-heit“  um darzsustellen, dass sich da einer gar nicht schämt. Beides passt auf die vorliegende Spendenbettelei - bei der Markus HAINTZ um Spenden dafür bettelt, dass er sich selbst bewirbt und „großkotzen“ kann.  

Hast Du das getan? Du hast an Markus Haintz (formal an die Schweizer GmbH)  gespendet und ihn dafür bezahlt, dass der Werbung für sich selbst macht? Dann weißt Du jetzt, was Du bist. Falls nicht: Schau auch mal auf das Konto Deines Partners oder Deiner Partnerin!

Das könnte nämlich ein guter Scheidungsgrund sein. 

¹) in einem sehr merkwürdigen Schriftsatz vom 3. Juni 2026, den ich später öffentlich „zerlegen“ werde. Vorläufiger Arbeitstitel ist übrigens „Ist das Docmacher-Sydrom ansteckend?“ Ich sage aber schon mal voraus, dass dieser dem Mandant Andreas Skrziepietz nicht viel nützen kann und lediglich dafür sehr gut dazu geeignet ist, die vorsitzende Richterin Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt zu erzürnen. Auch deren Kollegen und Kolleginnen. Was (wohl) nicht gut für den Andreas Skrziepietz ist.

²) so steht der Verfassungsschützer und Tippgeber Markus Haintz in Innenstädten und verschmutzt diese mit dummen, genauer covidiodistischem Lärm und ulkigen Pappschildern.

 

 

 

 

09.06.2026

Der Querfasler Markus Haintz (Köln) „bläst also auch Putins Tröte“
Ist er ein „Denunziant“? Wen will er verarschen?

Bei NTV lese ich:

+++ 12:30 Moskauer Gericht bestätigt Strafe gegen Satiriker Tilly +++

Ein Berufungsgericht in Moskau bestätigt die Strafe gegen den wegen seiner Karnevalswagen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilten Satiriker Jacques Tilly. 

Es geht um den von Putin angeordneten und durchaus in Freisler-Manier (Freisler hat nicht in jedem Prozess geschrien) Showprozess wegen des von LTO so schön deutlich dargestellten Umzugswagens, welcher den nicht ganz unrichtigen Eindruck erweckt, dass der Patriarch der russisch-orthodoxen Kirche da etwas nicht jugendfreies tut. Also eine künstlerische Auseinandersetzung damit, wie dessen tatsächlich unchristliche Bejahung des unwahr „militärische Sonderaktion“ genannten, tatsächlichen dreckigen Angriffs- und Aggressionskrieges gegen die Ukraine zu sehen ist.

Es geht also um eine Verurteilung in einem Showprozess, welche in Deutschland nicht möglich wäre und um jene Putinsche Propaganda mit welcher der Moskauer Dauerlügner unangenehme Äußerungen unterdrückt. Jacques Tilly hat aus dem Urteil nichts zu befürchten, es sei denn er reist nach Russland oder Weisrussland bevor Diktator Putin „der Blutige” ins Grab gestiegen, bei Dikatoren im Iran, China oder Nordkorea untergekrochen ist - oder bis zur biologischen Lösung des Problems seiner unzweifelhaft schädlichen und für viele tödlichen Existenz nach einem Volksaufstand sehr sorgfältig im nördlichsten aller Gulags verwahrt wird und 1:1 das selbe Essen und GENAU denselben Tee wie auch exakt die gleiche Behandlung bekommt wie Alexej Nawalny. Letzteres wäre mir sehr lieb.

Der Querfasler Markus Haintz (Köln) „bläst also auch Putins Tröte“

Damit kein Irrtum aufkommt: Eine „Tröte“ ist ein Blasinstrument zum Krach machen (was bekanntlich Dumme besonders gern tun, just um wie Markus Haintz „himself“ Aufmerksamkeit auf sich selbst zu lenken) und das „Krach machen“ ist es, was der sich (noch) „Rechtsanwalt“ nennen dürfende Markus Haintz (Köln) auch will: Er wirbt für sich. Und er nimmt daran teil, was im Teich des kackdumm rechtsradikales und covdiotistisch-russlandfreundliches Zeug quakenden Gesindels wohl einer der Sommerhits des Vorjahres war: Nämlich Putins Tröte zu blasen und dessen Meinungsgegner Jacques Tilly laut und öffentlich zu diffamieren.

Denn auf „X“ finde ich folgendes Gequake von Markus Haintz, der sich öffentlich als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ bequakt - was demzufolge unmöglich stimmen kann:


Markus Haintz hat also Strafanzeige erstattet und dabei nicht kundgetan, dass er das in einem Auftrag eines Mandanten mache. Erst im Begleittext seines Beitrages über die höchst querulatorische Sinnlosanzeige, deren Bearbeitung mal wieder der Steuerzahler zu zahlen hat, wird das sichtbar:

 

Das der sein hässliches Konterfei über das Wort „Hakenkreuz“ setzende das nachträglich öffentlich behauptete Mandat in der Strafanzeige nicht angab könnte pflichtwidrig sein, denn soweit ich das vermute, hat der für Dritte handelnde Rechtsanwalt dieses auch zu bekunden, also die Vertretung anzeigen. Zudem sollte ein Rechtsanwalt, der eine Strafanzeige stellt, eine Vertretung auch im Hinblick auf § 469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“) kundtun.

Aber es ist von höchstem Interesse für meine Person, dass der also denunzierende Anwalt - der hier offenbar an Moskaus Kampagne gegen Jacques Tilly also einen Kritiker Putins teilnimmt, offensichtlich aus einem pekunären (also stets „niedrigem“) Motiv handelte, denn er drängt damit - sich und seine Tätigkeit bewerbend - in die Öffentlichkeit.

Und Markus Haintz sollte eigentlich - als formaler „Rechtsanwalt“ ist er zur Weiterbildung verpflichtet - auch das hier kennen und beachten:

„Trotz der grundsätzlichen Unerheblichkeit der Motivation des Täters liegt ein Verwenden allerdings ausnahmsweise dann nicht vor, wenn die Handlung dem Schutzzweck von § 86a StGB „ersichtlich nicht zuwider“ läuft. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt;“

(Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste zu „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“
)

Das „die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt“ ist nämlich der Fall, denn die als Hexe dargestellte AfD-Mitführerin Weidel lockt die Kinder, die sich im Wald verlaufen haben, mit Lebkuchen (Nicht, wie Haintz in der Strafanzeige falsch darstellt: „Brezel“) in Form kleiner Hakenkreuze. Ich finde: Das passt auf die AfD und deren Publikum und die Verwendung des Hakenkreuzes stellt im Hinblick auf die als böse Hexe und also garstige Täuscherin dargestellte (nicht Brezel- sondern Pfefferkuchen)-Geberin in „offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zum NS-Regime“ klar. Jedenfalls für jemand mit funktionierendem Hirn. Was freilich bei Covidioten - wie das Wort über das von Markus Haintz mit dessen dümmlichen Schmähschriften addressierte Publikum es schon aussagt -  ausgeschlossen ist.

Apropos „Brezel“ vers. „Lebkuchen“: Aber vielleicht weiß Haintz ja sowas nicht. Vielleicht hat man dem jungen Herrn Haintz ja u.a. auch Grimms Märchen, darunter das von Hänsel und Gretel, vorenthalten. Solche Bildungsmängel begleiten oft eine schlechte Erziehung und auf eine solche kann ich bei ihm - aus dem öffentlich nachlesbaren, miserabel anmutenden Ergebnis derselben - schließen.

Seine Kanzleikollegin, eine Frau Melina Schwendemann, schrieb übrigens vor wenigen Stunden an das LG Frankfurt, um eine Verleumdung des Andreas Skrziepietz (mehrfach verurteilter und unter Anklage stehender Hassblogger aus Hannover) gegenüber meiner Person zu entschuldigen:

„Auch die Bezeichnung als „Denunziant“ ist ein zulässiges Werturteil, das von der Meinungs-
freiheit umfasst ist.
Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggrün-
den anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“

Auch mit dem Aufführen des § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) hat sich der nur angebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Markus Haintz „laut trötend“ an die Seite Putins gestellt.

Nun, soweit ich den Andreas Skrziepietz angezeigt und den Staatschutz auf das Weiterbegehen von mutmaßlichen und/oder tatsächlichen Straftaten aufmerksam gemacht habe, wegen denen dieser jenen im Rahmen einer Gefährderansprache (wie Skrziepietz selbst mehrfach öffentlich berichtete) besuchte, liegen auf meiner Seite ganz gewiss keine „niedrigen Beweggründe“ vor - denn ich muss es nicht dulden, dass er andere und mich übels verleumdet bzw. beleidigt - weswegen er ja verurteilt wurde und angeklagt ist. Aber unter der Prämisse, dass der Markus Haintz sich mit seiner, zu Werbezwecken  (also „persönlichen niedrigen Beweggründen“ gestellten und veröffentlichten Strafanzeige hervortut und gleichzeitig an Putins Seite tritt ist er - für mich - ein Denunziant. Und zwar einer von von der ganz niedrigen Sorte!

P.S.: Ich muss das eigentlich nicht mehr zum Ausdruck bringen, aber wann immer ich in dessen großmäuliger Selbstdarstellung lese, dass Markus Haintz ein Kämpfer für(!) die Meinungsfreiheit sei, habe ich das Gefühl, dass mir jemand dummdreist ins Gesicht lügt! Das gilt auch hinsichtlich des stark umstrittenen §188 StGB. Markus Haintz gibt öffentlich vielfach an, gegen diesen zu sein, hier zum Beispiel durch die Äußerung vom 3. Juni 2026 „#188MussWeg“

 

...und stellt Strafanzeige(n) wegen Verstoßes gegen den selben? Ich frage mal:

„Herr Markus Haintz: Wen wollen Sie eigentlich verarschen? Sich selbst? Die Öffentlichkeit? Mich? Etwa auch Staatsanwälte und Gerichte?“

P.S.: Hoffentlich wird der garstige Quak- und Bettelanwalt Markus Haintz (Köln) nach seiner Selbstanzeige verurteilt. Und zwar so hart, dass er auch die Zulassung als „Rechtsanwalt“ verliert. Dann hätte der auch für die Bearbeitung dieser Quatschanzeige löhnende Steuerzahler endlich mal was von seinem Querulieren und Denunzieren.