18.08.2026

(1) Oberlandesgericht Frankfurt: Ich darf Andreas Skrziepietz sehr wohl einen „Prozessbetrüger“ nennen.
(2) StA Hannover wird Strafverfahren nun wohl wieder aufnehmen
(3) Wie Markus Haintz (Köln) seinen Geisteszustand beleuchtet

In seiner Entscheidung 25 W 22/26 zur Sache 10 O 1343/25 des Landgerichts Kassel legt sich das Oberlandesgericht darauf fest, dass es mir nicht generell verboten“ sei, Andreas Skrziepietz „als Prozessbetrüger zu betiteln“. Sein Anwalt Markus Haintz (ja, genau der Querfasler und Hetzblogger, der Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet) der sich genau wie sein maulkrimineller Mandant Skrziepietz unrichtig und also unwahr als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ausgibt, aber selbst allerkleinlichst klagend[¹] und mit querulatorischen Beschwerden genau gegen Meinungsäußerungen vorgeht (was Haintz übrigens aktuell selbst veröffentlicht[²] - und mir - längst nicht nur - deshalb als „oberdreister Lügner“ gilt), hatte das (nicht wörtlich) behauptet.

Das Gericht führt aus: 

„Die Veröffentlichung vom 13.08.2025 beinhaltet den Ausschnitt einer Strafanzeige
gegen
[Andreas Skrziepietz] unter anderem wegen Prozessbetruges und der
Mitteilung
[meiner Wenigkeit] „bereits zuvor beging er mehrfach
Prozessbetrug“ und „Ich zähle bis jetzt: Vier Fälle des Prozessbetrugs und einmal
Falschbeschuldigung“. Die Äußerungen erfolgen in einem gänzlichen anderen
Kontext als demjenigen, der dem Verbotstitel zugrunde liegt. Es handelt sich hierbei
um ausschließlich subjektiv wertende Elemente, die auch als solche für den Leser
erkennbar sind.

„Die Veröffentlichung vom 25.08.2025 „Der wohl dümmste Docmacher aller Zeiten
(DüDocaZ) gesteht öffentlich seinen Prozessbetrug, seinen Rechtsmissbrauch und
seine Falschbeschuldigung“ stellt ebenfalls weder eine wort- noch sinnesgleiche
Äußerung zu einer vom Verbotstenor erfassten Äußerung dar. Sie beinhaltet ein
vermeintliches Geständnis des
[Andreas Skrziepietz], d. h. es wird behauptet,
dieser habe sich selbst belastet und die Tat öffentlich eingeräumt, wohingegen die
Unterlassungsverpflichtung die Wertung in einem bestimmten Kontext, der
Beschwerdeführer sei ein Prozessbetrüger, enthält, die den Eindruck vermittelt, die
Tat sei durch objektive Umstände, die durch den Verfasser mitgeteilt wurden,
bewiesen.“

StA Hannover wird Strafverfahren wegenb Prozessbetruges nun wohl wieder aufnehmen

Da Andreas Skrziepietz (Hannover)  dem Landgericht Frankfurt an Main im März 2025 vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er - ausweislich späterer Artikel - sogar sehr genau wusste, dass er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung  verurteilt wurde, und durch diese klare Lüge zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die mir den wahren Tatsachenbericht verbot, sich zudem öffentlich dreist mit dem Erfolg und dem zunächst angerichteten Schaden rühmte, gehe ich, wohl sehr gut begründet, von einem Fall des § 263 Absatz StGB (Betrug) aus. Die Wiederaufnahme nach der, wie ich das sehe: Fortsetzung bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt, ist meiner Ansicht nach fällig, weil der inzwischen wegen zahlreicher Verurteilungen als „Intensivtäter“ feststehende Skrziepietz das damalige Handeln weiter fortsetzt. Es kann aber auch ein neues Aktenzeichen geben.

 

¹) „allerkleinlichst klagend“: Jemand wie „Dr. KeinArztGeworden“ Andreas Skrziepietz, der 2024 vor Gericht erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag“ gestellt habe und Monate später vor einem anderen Gericht erklärt, dass er genau einmal die Approbation beantragt und erhalten“ habe (übrigens als „Arzt im Praktikum“, welches er - nach eigenen schriftlichen Behaupten an anderer Stelle - nie antrat)  und sich durch die also fast richtige Aussage, er sei nie ein zugelassener Arzt gewesen, in seinem Ruf „geschädigt“ sieht. Tatsächlich war Skrziepietz zudem mangels Berufszulassung nie als Arzt tätig und gab am 2. Juni 2026 meinem Beisein vor dem AG Hannover als Beschuldigter (inzwischen gab es einen Strafbefehl, weil er trotz ordentlicher und von ihm bestätigter Ladung nicht zur Verhandlung erschien) an, keinen Beruf zu haben - was vorsätzlich unwahr erscheint (aber als Angeklagter im Strafverfahren durfte er lügen) Fest steht, der selbstangebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Skrziepietz klagt also so allerkleinlichst, dass ich darin - weil er ja gerade selbst erklärt hatte, nie einen Approbationsantrag gestellt zu haben und völlig unklar ist, welchen Ruf er dadurch bewahren will, einen in niedriger Schädigungsabsicht begangenen Missbrauch der Justiz sehe!

²) Der aktelle Geisteszustand des Kölner Ganz-Rechts-Faslers und Möchtegern-Medien-Moguls Markus HAINTZ lässt sich daran ermessen, dass er, (wenn ich richtig gezählt habe[³]) in einer von ihm veröffentlichten, unsachlichen und also querulatorischen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine namentlich genannte und von ihm wie üblich öffentlich geschmähte Kassler Staatsanwältin auf einem Blatt(!) sieben Mal(!) das Wort „Querulant“ (oder Derivate[³] dieses Wortes) gebraucht. Ein geistig völlig gesunder Anwalt würde sich einer solchen, grob unsachlichen und für Querulanten wohl typischen Vorgehens- und Ausdrucksweise eher nicht bedienen. Haintz schädigt seinen Ruf selbst, in dem er diese kackblöde Beschwerde sogar veröffentlicht:

 

Bild: Wie viele andere Artikel des Markus Haintz soll auch dieser „sachlich“ erscheinen - ist aber tatsächlich von dummen Hass und Hetze geprägt.

Offensichtlich will der Quakanwalt Markus Haintz ja „nur ein wenig beleidigen“ und stellt sich formal unter den Schutz des § 193 StGB (Rechtswahrnehmung) in dem er seinen „Rant“ (eine verbale Totalentgleisung) als Dienstaufsichtbeschwerde tarnt. Er dürfte das (und sich selbst) für „raffiniert“ halten. Ich denke hingegen, das ist dumm und dass er durch solche Veröffentlichungen zur Witzfigur  mutiert:

Bild: Kommentar eines Dritten zum zugehörigen Artikel des „schönen Markus“  auf X. Haintz findet es gut, wenn seine politischen Gegner durch Dummnazipack straflos als „Lappen“ bezeichnet werden - da wird er mit der humorvollen Bezeichnung „Hodenkobold” leben müssen. Zumal er sich ja selbst als Anwalt darstellt, der die „Eier“ für Beschwerden und dergleichen habe.
 

³) Der ganz sicher auf die Bezeichnung als „Rechtsanwalt“ bestehende Markus Haintz aus Köln ist für mich genau der Typ eines „nur angeblich für die Meinungsfreiheit kämpfenden Rechtsverdrehers“ mit fragwürdig-fragiler Wahrheitstreue, der sich in einer Klage womöglich „allerschwerst geschädigt sieht“, wenn er das Wort nicht 7 sondern 8 Mal gebraucht hat (und ich also eines übersehen habe) oder sich “geschädigt“ sieht, weil er gar nicht 7 Mal „Querulant“ sondern „4 Mal Querulant und 3 Mal Querulanten“ geschieben habe. Und ja: Es gibt „RichterInnen“, die sowas unterstützen. Dazu später - es wird hoffentlich bald was vom OLG Frankfurt geben - mehr.

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