24.08.2026

AfD-Anhänger in Wernigerrode „knallt voll durch“:
Abrauchende Hirne von Dummschreinazis sind die Folge der Hetze von Typen wie Markus Haintz und Andreas Skrziepietz

Abrauchende Hirne von Dummschreinazis sind (längst nicht nur für mich) die offensichtliche Folge der Hetze von Typen wie Markus Haintz (Köln) und Andreas Skrziepietz (Hannover).

Es gibt nicht nur diese beiden. Letztere Personen sind mir halt „besonders erinnerlich“.

(Video von Lisa Becker via Instagram) 

Und „Ja!“: Genau dieser drohende und beleidigende Schreihals (und also auch Aufhetzer wie die genannten Markus Haintz aus Köln und Andreas Skrziepietz aus Hannover sind jeweils ein lebender Beweis dafür, dass es sich nicht nur „lohnt“ gegen die AfD zusammen- und aufzustehen, sondern dass ein jeder und eine jede mit funktionierendem Hirn das auch muss.  

Und „Ja!“: Das muss auch geschehen, weil sonst Zustände wie im Kampf der NSDAP gegen die Demokratie ab Mitte der 1920er Jahre herrschen, also rechtsfrei „denkende“ Bausemers (Schatzmeister der AfD in Sachens-Anhalt) womöglich so entgrenzt wie einst die Sturmabteilung (SA) der NSDAP handeln

Letzterer hält sich wohl für einen mutigen Mann. Ich für das Gegenteil.

Literatur, da seitens der AfD im obigen Fall schon wieder was von „Notwehr“ gefaselt wird:

  • § 32 StGB „Notwehr“
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der gilt also nur bei unprovozierten Angriffen auf Personen.
  • § 34 StGB „Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Da muss man schon ein dummgarstiger AfDler sein, um an die Anwendbarkeit eines der beiden Paragraphen glauben zu können. Wahlplakte sind „wertloser Scheiß“, die der AfD sogar negativwertiger Dreck. Die in den Vorwürfen beschriebene Gewalt ist nicht akzeptabel.

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