Die Einstellung gegen eine Geldauflage nach § 153a Absatz 1 ist bei Beleidigungdelikten absolut üblich. Um die Zustimmung und Einsicht zu erleichtern ist man danach nicht „vorbestraft“. Uneinsichtig ist hier mal nicht der Mandant, sondern die ihn vertretenden, querulierenden Rechtsanwälte!
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| Bild: „Juristisch weltfremd“ mutet die Behauptung der HAINTZ.media des Markus HAINTZ himself an, wonach keine Beleidigung vorläge - denn das wurde ja gerade nicht so entschieden - weil letztendlich gar nichts durch das Gericht entschieden wurde. Denn der Mandant war offensichtlich um Einiges vernünftiger als die ganze „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“ zusammen und vermied das Risiko weitaus höherer Kosten infolge einer, trotz oder gerade infolge der Vertretung durch die Legal-HAINTZE erfolgende Verurteilung und den, im Hinblick auf die beleidigende Äußerung, sinnlos anmutenden Gang durch die Instanzen - der wohl gerade nicht durch Spenden finanziert wurde. Aber der HAINTZ.legal Rechtanwälte GmbH ein nettes Sümmchen eingebracht hätte. Das hätte wohl der Mandant zahlen müssen... Denn das Versprechen einer Spendenfinanzierung von Prozessen der Opfer einer willkürlichen Strafverfolgung, welches so oder ähnlich von Markus Haintz und/oder dessen MitarbeiterInnen beim Spendenbetteln mehrfach gegeben wurde, ist wohl „etwas realitätsfern“. |
Nur ist es eben so, dass das Dummnazigesindel, welches wohl den überwiegenen Teil der Leserschaft der spendenfinanzierten Werbeveranstaltung „HAINTZ.media“ ausmacht, nicht genug Hirn hat um mehr zu begreifen als die Überschrift und zu denken, diese dürften Frau Strack Zimmermann, gegen welche die HAINTZ schon früher gehetzt haben, „frei von der geschwollenen Leber weg beleidigen.“
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| Bild: Belege für Hass und Hetze der „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Hirnleistung (GmbH)“ |
Nur aufmerksame Leser werden hier vermuten, dass Viktoria Dannemeier via HAINTZ.media mit dem Artikel Dumme zu einem potentiell als Straftat zu bewertenden Verhalten anstiftet. Dumme, die sich dann teuer von der HAINTZ.legal vertreten lassen sollen - weil die ja dort gelesen haben, dass es „keine Beleidigung“ sei, wenn man einer Frau unterstellt, dass diese erst eine „Atombombe werfe“ und dann „harte Nippel kriege“.
By the Way:
Eine Frage an Viktoria Dannenmeier: Da „harte Nippel kriegen“ Ihrer öffentlichen Ansicht nach keine Beleidigung sein soll und Sie durch die Frage also unmöglich beleidigt sein können, frage ich mal ganz offen:
„Welche besonderen Auswirkungen stellten sich denn bei oder nach dem Schreiben des merkwürigen Artikels ein?“




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