Manche Rechtsanwälte umwerben ganz bewusst (Cov)Idioten. Das hier aber ist eine „Omertà“:
Das man als Beschuldigter schweigen solle, ist eine Aussage, die viele Anwälte verbreiten - und hat in der (Kack-)Dummheit vieler Straftäter - viele gehen ja davon aus zu ihrer Tat „berechtigt“ zu sein[′] und verraten so z.B. ihr niedriges Motiv, ihren guten und nachvollziehbaren Grund.. Aber hier geschieht dieses im konkreten Kontext einer Straftat, nämlich dem Erwerb eines gefälschten Impfpasses - denn einen echten muss(te) man/frau ja nicht kaufen. Der Selbstbezug zum Covidioten-Pack, den die HAINTZ.media des Markus HAINTZ in Person der Viktoria Dannenmeier - um sich zu bewerben - ganz bewusst nimmt, ist offensichtlich:
- Denn hier wurde ganz offen moniert, dass infolge der Aussage eines Kunden (auch) der oder die Verkäufer bzw. Hersteller und sodann andere Kunden als Straftäter verfolgt wurden. So, wie es Viktoria Dannenmeier austut(et), geht aber um ein offenes, für sich selbst Nachteile in Kauf nehmendes Solidarisieren mit Straftätern, die gefälschte Zertifikate hergestellt, verkauft, gekauft, benutzt haben.
- Das vom Verteidiger zu vertretende Interesse des Einzelnen, also eines oder einer Beschuldigten an den der Appell, nicht auszusagen, addressiert ist, steht bei obigem gar nicht zur Diskussion - sondern einzig das Interesse einer Gruppe anderer („wahrscheinlich hunderter“) mutmaßlicher Straftäter - also von Personen, die durch eine Aussage, die den Beschuldigten entlasten oder wenigstens zu einer Minderung der Strafe dienen kann - belastet werden. So geht nicht „Rechtsanwalt“ sondern „Mafia“ - denn es ist vergleichbar mit einem, an erwischte Straßendealer gerichteten Aufruf, ihre Lieferanten nicht zu verraten.
- Im übrigen fehlt es völlig am Rat, für eine Aussage anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da steht nur, man solle gefälligst schweigen um andere nicht zu belasten. Die Aussage, „damit belastet man nicht nur sich selbst, sondern auch viele andere“ macht deutlich: Was Viktoria Dannenmeier da öffentlich „raushängt“ ist eine „Omertà“ - vergleichbar mit dem Schweigegebot der Mafia.
- Das machen „Organe der Rechtspflege“ nicht. Oder sollten es im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO besser nicht tun.
Am 7.8.2026 veröffentlichte Markus HAINTZ (ist als selbst ernannter „CHEFREDAKTEUR“ verantwortlich) einen Artikel - es geht um eine Art „Strafexpedition“ gegen die Nichtzulassung krasser Reichsbürger und Nazis zur letzten Kommunalwahl in Niedersachen:
Unter diesem demonstrativen Machtmissbrauch (die Nichtzulassung von verfassungsfeindlichem Nazi- und Reichsbürger-Gesindel soll offensichtlich verpönt und zukünftig erschwert werden) darf, auf der von Markus HAINTZ verantworteten Webseite ein Ingo Neitzke kommentieren. Der legt dort nicht nur „richtig los“ sondern auch „nazibrav“ Links. U.v.a.:
- zu Äußerungen des Markus Haintz auf Telegram, mit denen dieser das Naziquaken des einschlägig bekannten Martin Sellner wieder gibt und sich also „zu Eigen macht“;
- zu einem „Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. Das große Handbuch für die juristische Selbsthilfe“ eines Sacha Krolzig, der nicht lediglich als „Quaknazi“, sondern (auf Grund rechtskräftiger Verurteilungen zu Haftstrafen) als „Tatnazi“ anzusehen ist und, so sehe ich das, mit dem, von einem „Sturmzeichen-Verlag“ verlegtem Buch Anleitungen auch für gewaltbereite rechtsextreme Straftäter gibt - denn darin gibt es z.B. ein Kapitel „Welche Waffen darf ich besitzen und mitführen?“
Die HAINTZ.media des Markus Haintz verbreitet die Links in den Kommentaren unter dem obigen Artikel der „Redaktion“. Chefredakteur und also verantwortlich dafür ist: SuperMarioMarkus HAINTZ.
Im Kontext ausgerechnet eines Artikels, in dem es um eine Strafanzeige geht, mit der höchst offensichtlich die Nichtzulassung von Reichsbürgern und Nazis zu den Kommunalwahlen verpönt und künftig erschwert werden soll, verbreitet der inhaltlich Verantwortliche Markus Haintz auch das Nazi-Geschwurble des „Ingo Neizke“:
„Es geht um viel mehr als „nur“ fehlende Verfassungstreue in einem BRD-District.
Es geht offenkundig um Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gesamten Restdeutschland und NATO-Imperium durch die, welche offiziell mit „der klaren Kante der wehrhaften Demokratie“ behaupten, eben diese Grundordnung zu schützen“
Das ist ja sonnenklar: „Verfassungsfeindlich“ sind nicht etwa Reichsbürger und Nazis, sondern (in den FakeNews der Reichsbürger und Nazis) diejenigen, die verhindern wollen, dass Reichsbürger und Nazis die Verfassung abschaffen. So geht die alles verdrehende Quaknazi- und Schwurblerlogik, die Markus Haintz also auf seiner Webseite verbreitet.
Auch klassische Nazi-Wortwahlen wie „Übersetzt in bodenständigen, bürgernahen, völkisch allgemeinverständlichen Klartext:“ darf Ingo Neitzke, der dort auch gerne mal das Wort „Rassenleugner“ verwendet und sich also als Rassist bekennt, auf HAINTZ.media verbreiten.
Dann blahfaselt Ingo Neizke auf HAINTZ.media da noch das hier:
Da ist der bewerbende(!) Link zu „NSheute.com“, einer Webseite, die ganz offen nationalsozialistisch und also verfassungsfeindlich ist. Verbreitet unter der Verantwortung von Markus Haintz, der in einem demokratischen Rechtsstaat als „Rechtsanwalt“ gelten will - aber ein hetzender Rechts-Anwalt ist.Ich komme zu der Frage, ob Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist:
Zum Begriff:
- Eine „Schrankschwester“ ist laut HOMO-Wiki „ein Schwuler, der sich mit seinen Wünschen und Problemen in den eigenen vier Wänden versteckt und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“
- Analog dazu ist ein „Schranknazi“ genau „ein Nazi der dies verleugnet und einen Horror davor hat, entdeckt zu werden.“
Wahre Tatsachen:
Markus Haintz streitet oder stritt sich ja mit der TAZ - wie seine „Betschwester“ Janine Beicht im März 2026 auf HAINTZ.media berichtete:
Folglich will Markus Haintz nicht als „rechtsradikal“, „rechtsextrem“ oder eben als „Nazi“ bezeichnet werden und gelten. Zugleich verantwortet er aber HAINTZ.media insgesamt und damit auch die Veröffentlichung der Kommentare (der Rechts-Anwalt Haintz hat auf HAINTZ.media aberdutzende, wenn nicht hunderte solcher höchst bedenklicher Kommentare des Quaknazis „Ingo Neizke“ veröffentlicht) - eindeutig rechtsextremes und verfassungsfeindliches Gedankengut. Und ich habe schon oft gezeigt, dass er - unter Missbrauch des Berufes - an Hass und Hetze teilnimmt:
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| Bild: Ein Beispiel für Hass- und Hetze des Markus Haintz muss - für heute (es gibt davon viel mehr) -genügen. |
Das Fazit, dass der Kölner Nochanwalt Markus Haintz ein „Schranknazi“ ist, folgt aus meiner Sicht zwingend.
¹) Als Beispiel hierfür verweise ich mal auf einen idealtypischen Mandant des Markus HAINTZ, den rechtsextremen Hassblogger Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover. Ein „Intensivtäter“ der erst im Juni 2026 vor dem AG Hannover eine solche „Berechtigung“ (zum Beleidigen und Verleumden meiner Anwältin) durch eine offensichtlich völlig untaugliche, rein querulatorische Verteidigung beweisen wollte. Nachdem Skrziepietz zum zweiten Termin nicht erschien und (wie er selbst öffentlich verbreitete) im Strafbefehlsverfahren verurteilt wurde, war es laut seiner Veröffentlichung natürlich die Richterin, der er öffentlich und objektiv krass unwahr eine, ihm angeblich verheimlichte Terminverschiebung - mithin Rechtsbeugung - unterstellte. Gegen den Strafbefehl (beantragt waren 200 Tagessätze a 30 Euro) hat er laut seinem eigenem öffentlichen Behaupten Widerspruch eingelegt und formal besteht bis zur Rechtskraft eine Unschuldsvermutung. Es läuft (mindestens) ein weiteres Verfahren wegen der, jeweils Verurteilungen nachfolgenden Verleumdungen bzw. Beleidigungen des Richters W. vom AG Hannover und wohl auch der Richterin P. - Ich bezweifle auf Grund seines, mir wegen seiner zahlreichen Beleidigungen und seiner dummkackdreisten Verleumdungen sehr genau gegenwärtigen „psychischen Setups“ des Andreas Skrziepietz (Hannover), dass der anwaltliche Rat (hart und burschikos ausgedrückt: „Dumme Fresse halten, Anwalt reden lassen!“) geholfen hätte.
P.S.: „Ingo Neizke“ ist unter vielen Artikeln der einzige kommentierende schwafelnde. Kann es sein, dass der Möchtegernmedienmogul Markus HAINTZ bei diversen Aussagen über die Reichweite der HAINTZ.media MAßLOS übertreibt? Ist er ein Möchtegern-Elliot-Carver?




