22.12.2019

"Euroweb" und die "Stuttgarter Zeitung Online-Service":
Bildschirmfotos des Tages - Ist Daniel Fratzscher ein notorischer Lügner?
Heißer Tipp für Hereingefallene

Bildschirmfoto einer Webseite des "Marktführers" Euroweb: "mod speling" ist wohl inaktiv.
Bildschirmfoto: (Quelltext des "HTML"  Wohl auch billigst in Bulgarien produziert: Fehlerhaftes ist rot.

Die Webseiten, welche die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" verkauft, werden entgegen dem insoweit bewusst falschen Vormachen ... 


des Geschäftsführers der "STZ-Onlineservice", Daniel Fratzscher, von der Euroweb produziert und sodann von einer weiteren Tochter, der Euroweb OOD (entspricht deutscher GmbH) gehostet, der "Kundendienst" wird "mindestens in von mir belegbaren Einzelfällen" von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH erbracht und darüber hinaus ist auch die, die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" vertretende Euroweb-Kanzlei ITMR - laut den eigenen Aktenzeichen(sic!) - selbst der Auffassung, dass die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" tatsächlich die Euroweb sei...

Ich würde sagen: "Ja! Daniel Fratzscher ist ein notorischer Lügner. Aber nicht nur er: Ich kann auf eine vorsätzlich falsche Versicherung seines "Co-Chefs" Christoph Preuß verweisen. Dreiste Lügen sind offensichtlich der Kern des Geschäftsmodells des gesamten Firmenkonglomerates!"

Der zweite Satz ist eine Tatsachenbehauptung, die ich jederzeit - aus Urkunden - beweisen kann.

Tipp für diejenigen die auf die "Werbebehauptungen" der "Stuttgarter Zeitung Online-Service" hereingefallen sind:

19.12.2019

Was oder wen ich mir für 2020 ganz speziell vorgenommen habe ...


Falls das AG Kassel endlich "zu Potte" kommt werde ich im Jahr 2020 einen kleinen Teil meiner Kraft dafür verwenden, dass dieser ehemalige Kollege von Philipp Berger, der allerwerteste Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) nach der schnöden Bezeichnung als "Rechtsanwalt" ebenso wie sein dann "Wieder-Kollege" Berger die eherenvolle Tätigkeitsbezeichnung "Assessor" führen kann.

Immerhin klingt das "Assessor" ja fast wie "Professor"...

Prozess vermieden: Betrügerisch agierendes Euroweb-Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" (a.k.a. "stz-onlineservice") gibt nach

Foto aus der Akte: Selbst Aktenzeichen der Kanzlei weißt auf die Euroweb hin: 000XXX/2019 - EW71001XXX

Die durch die Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) vertretene Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher hat in einem mir vorliegendem Fall - bei dem übrigens der Geschädigte (zu dem Zeitpunkt noch unberaten) einen "heftigen" juristischen Fehler beging - nachgegeben.

Die Gesamtersparnis des von mir kostenlos beratenen beträgt mehr als 16.500 (in Worten: sechzehntausendfünfhundert) Euro!

Der Horror-Vertrag über das Erstellen und Hosten einer Webseite nebst ein paar Nebenleistungen (ursprünglich für rund 390 €/Monat über vier Jahre !) wurde gegen Zahlung einer Summe "gecancelt", die noch 20% unter den verlangten (aber nicht gezahlten) Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung in diesem Fall lagen. Bei diesem Preis und im Hinblick auf seinen Fehler, auf die Mühen und Kosten des Rechtswegs (und im Hinblick darauf, wie wohl ein Richter nach diesem Angebot reagieren würde) konnte ich dem Geschädigten nur raten, den Vergleich anzunehmen.

Was er auch tat.

Ich gehe davon aus, dass der Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) sowie der Euroweb und deren Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" bei dem Gedanke, auf einen von mir unterstützten Anwalt und womöglich nochmals auf mich selbst zu treffen, nicht gerade vor Begeisterung jubelten und aus gutem Grund das "fast unabweisbare" Angebot machten, den Vertrag "gegen kleines Geld" aufzulösen.

Denn in Hinblick auf  zahlreiche unwahre und täuschende Werbeversprechen der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher  und §648 BGB - aber auch §648a und §123 BGB wären die von mir gesammelten Argumente - jedenfalls für einen ernsthaften Richter - prozessual sicherlich sehr bedeutend gewesen.

Nachricht an  Daniel Fratzscher und Andreas Buchholz nebst Kollegen:

Ohne den vorherigen Fehler des Opfers der "Referenzkundenmasche" liegt der Angebotspreis, bei welchen ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abrate, aber deutlich niedriger!

18.12.2019

Bürger schützt eure Privatsphäre!
SPD-Justizministerin Lambrecht crasht das Grundgesetz

Wenn das alles stimmt, was heise.de schreibt, dann hat die SPD-Justizministerin Lambrecht nichts geringeres vor, als es in einem "Schutzgesetz für beleidigte Leberwürste" auch dem letztem Dorfpolizist zu erlauben, in einem nie gekanntem Maße in die Privatspäre diesem (auch nur selbst) missliebiger Bürger einzudringen.

Der Verfassungsbruch:

Das Grundgesetz schützt eigentlich die Privatsphäre der Bürger. Oder soll es schützen. Aber seit es in Deutschland ein Grundgesetz oder Verfassungen gibt gibt es immer wieder auch Bestrebungen des Staates, die Rechte der Bürger zugunsten des Staates zu beschränken. Ganz übel - und in vielen Aspekten vergleichbar mit der von Lambrecht angedachten Regelung war ab 1933 unter den Nazis und 1949 bis 1990 in der ostzonalen DDR: Da galt die Privatsphäre nichts und so will es nun auch die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht wieder haben:
"Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben."

schreibt heise.de.

Der Kreis der berechtigten Stellen erstreckt sich auf alle "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Also wirklich auf jeden Dorfpolizist und demnächst womöglich auch noch auf die Post, die Bahn, den Forst und natürlich die Wasserstraßenverwaltung. Frau Lambrecht, die um den bejammernswerten Zustand der deutschen Justiz weiß, hat keinen Richtervorbehalt vorgesehen. 

Anbieter sollen ferner die Bestandsdaten sogar dann herausrücken wenn dieses dies im Kampf gegen (angebliche) Urheberrechtsverletzungen "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist".  Nach unten, also im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Anlasses um in einem ungeheurem Maße in die Privatspäre der Bürger einzudringen, wird von der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht ganz offen keine Grenze gesetzt. Es reicht ja schon der Verdacht auf Beleidigung/Verleudmung.


Ganz mieses populistisches Vorgehen der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht:

Dieses mal allerdings wird nicht wie bisher Kinderfickei als populistisches Argument für die "Unumgäglichkeit der Maßnahmen" genutzt, sondern das Vorhaben eines "Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, welches zu einem "Staatsdienerwohlbefindensverbesserungsgesetz"und eben zu einem "Ermächtigungsgesetz" ausartet.

Was geschehen kann und geschehen wird:

Justiz und Polizeien in Deutschland sind tatsächlich kaum noch kontrolliert. Richter begehen die Rechtsbeugung frech und in dem Wissen, dass die dreisteste Rechtsbeugung nicht bestraft wird. Wenn jetzt also ein "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" zuständiger Ex-Ehemann, z.B. eben ein Dorfpolizist) seine Befugnisse missbraucht um etwas über den neuen Lover seiner Exfrau zu erfahren, dann kann dieser längst nicht nur bei WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. die Herausgabe der Passwörter, sowie natürlich aller Daten verlangen.

Und zwar auf Zuruf: Ein solches Ersuchen muss laut dem klar grundgesetzwidrigem Vorhaben SPD-Justizministerin Lambrecht zwar prinzipiell in Textform gestellt werden, bei "Gefahr im Verzug" (dem von Staatsdienern meist missbrauchten Argument also) soll es aber auch "zunächst" ohne diese Minimalanforderung gehen. Wer mehr als 100.000 Kunden hat, müsse "für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Auf deutsch einen unbeobachteten Zugang für Staatsdiener, welche dann ohne jede Kontrolle einfach Daten absaugen können.

Nicht nur Mails und Nachrichten sind betroffen!

Betroffen sind längst nicht nur "WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co." sondern alle Unternehmen, welche Telemediendienste erbringen. Gerade  Gmail und Facebook bieten zum Beispiel Schnittstellen an, mit denen eine Authorisierung bei weiteren Diensten realisiert wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass damit die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigten (also die Typen, die Strafzettel für Falschparken ausstellen) bei so manchem sehr tief in die Privatsphäre eindringen können.

Das Potential einer Schädigung durch leerdrehende Staatsdiener ist also extrem hoch, es ermöglicht prinzipiell sogar, dass ein gehörnter kommunaler Parkplatzwächter (ist zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt...) mit den so erlangten Daten Straftaten von der Erpressung bis hin zur Vortäuschung von Straftaten begeht.

Und falls das überhaupt herauskommt, dann "ermitteln" dessen eigene liebe Kollegen gegen ihn. Mit dem schon vorher bekannten Ergebnis, dass ihm "keine strafbare Handlung nachzuweisen sei" (es sei denn er hat mit diesen und seinen Chefs wegen was anderem Streit.

Die SPD-Justizministerin Lambrecht sollte möglicherweise an einer ganz anderen Stelle ansetzen:

Allein wenn ich sehe, welche groben Rechtsbrüche Richtern erlaubt werden und dass keine realistische Chance besteht, diese dafür auch vermittels der Justiz büßen zu lassen, dann wundere ich mich keine Sekunde lang, dass so mancher, weniger stabilerer und bis dato "rechtsstaatsgläubiger" Bürger durchdreht und sich arrogant das Recht verletzende Beamte oder Richter selbst vornehmen will. (Was übrigens nicht bedeutet, dass ich derlei gutheiße.)

Das der Staat sich im Laufe seiner Existenz gegenüber den Bürgern immer mehr herausnimmt ist übrigens quasi "naturgesetzlich". Wenn die Situation für eine ausreichend große Zahl von Bürgern dann unterträglich wird (Man nehme die "Reichsbürger", welche sich mit der Bundesrepublik nicht mehr identifizieren wollen, "Pegida" und andere, welche den "Rechtsstaat" nicht mehr anerkennen) - dann kommt es - ebenso "naturgesetzlich" - zu plötzlichen Veränderungen, die allgemein als "Revolution" bekannt sind und bei denen erst Bürger auf die Barrikaden steigen und sich sodann die Staatsdiener als zu Unrecht verfolgt ansehen. Dem kann man nur entgegenwirken in den man die Rechte der Bürger wahrt und dafür sorgt, dass diese Bürger mit dem Staat zufrieden sind.

Was also die Justizministerin tun sollte:

  1. Die auf vermeintlicher und ausgeübter "Allmacht" beruhender Arroganz von Behörden und der Justiz dem Bürger und dem Gesetz gegenüber eindämmen.
  2. Dafür sorgen, dass alle Bürger auch sozial zufrieden sind.
  3. Dafür sorgen, dass der Staat und dessen Mittel nicht (wie es gegenwärtig der Fall ist) die Beute der Staatsdiener und deren Frühstücksgenossen ist.
  4. Keineswegs einen "derart freien Grundrechtsbruch"  in ein Gesetz gießen.

Ein ganz besonderer Hinweis an die SPD-Justizministerin Lambrecht:

Wenn Sie in einem Land mit chinesischen Verhältnissen (hier: Allmacht des Staates gegenüber den Bürgern) leben wollen, dann gehen Sie doch nach China! Wie ich lese sind Sie ja bei den Bürgern Ihres Wahlkreises gründlich durchgefallen und dann über die Liste in den Bundestag eingezogen.