15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Webseite vermittelt tatsächlich den Eindruck, dass der Herr "Assessor" Philipp Berger der Chef sei und nicht der Herr Rechtsanwalt Pjotr Ziental. Herr Berger hat das größte Foto auf der Webseite (und es sind vier, von Herrn Ziental gibt es nur eines), zudem stammen auch noch die meisten Artikel des Wordpress-Blogs von Herrn Berger. Selbst auf der "Über uns"-Seite wird der Herr Philipp Berger (der dem Artikel nach seine Zulassung verloren hat) über den grünen Klee gelobt:

"mein Mitarbeiter und Bürovorsteher, Herr Assessor Berger, der auf diesen Gebieten ebenso wie im Steuer- und Steuerstrafrecht über die erforderliche Expertise verfügt."

Offenbar wird mindestens der Webauftritt durch den "anscheinend stark extrovertierten, möglicherweise narzistischen" Herrn Berger beherrscht. Es kann demnach gut sein, dass der wohl eher schüchterne Pjotr Ziental von ihm völlig "untergebuttert" wurde, sich ihm ergeben hat.

Anonym hat gesagt…

Ich habe übrigens gerade gelesen, dass man einen eigenen Blog bei der VG Wort anmelden kann:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft_Wort#Texte_im_Internet_(METIS)

Anonym hat gesagt…

Hallo alle, gibt es in diesem Fall schon ein Update? Unsere Firma hat nun auch ein entsprechendes Schreiben von Pascal Goffart erhalten und es würde mich interessieren, ob es tatsächlich schon ein Urteil oder Ähnliches zu der Sache gab.

. hat gesagt…

Kein Update, aber weitere Artikel.

Mir ist keine Klage bekannt, woraus ich schließe, dass es keine gab und auch keine geben wird.

Es gibt auch keine Klage gegen mich selbst. Das weil der Herr Ziental damit riskieren würde, dass es auf sein eigenes Betreiben hin ein Urteil gäbe, welches die Richtigkeit meiner Aussagen und die Zulässigkeit der Äußerungen meiner Meinung hervor hebt.

Auf gut deutsch: Er hat (wohl) Schiss vor dem kleinen Schlosser aus dem Osten...

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