Es geht hierbei wohl um einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf aus dem Jahr 2024 gegen Jan Böhmermann und in diesem um eine großzügige Rauschparty auf dem Oktoberfest - den Maximilian Eugen Krah mit Pomp, Pauken und Trompeten verlor.
Maximilian Krah (AfD) gilt vielen als bezahlter Vertreter chinesischer- und russischer Interessen.
Und jetzt sehen wir mal nach, welcher weitere Volljurist[¹] gegen Jan Böhmermann hetzt:
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| Bild: Arbeitstitel „Geistig abgekackter Volljurist[¹] schwingt das große Maul.” |
Ja! Markus Haintz macht den Dummen und nennt Jan Böhmermann, der nun sehr viel mehr für gute Witze als den Gebrauch von Waffen bekannt ist, einen „staatlich finanzierten Terrorist“. Wahrscheinlich hat sich der Impfgegner Markus Haintz (aktuell Köln) auf Covidioten- und Nazidemos angesteckt, denn ein weiterer Teilnehmer solcher Demos (der für seine dummen „Maultaten“ berühmte Andreas Skrziepietz aus Hannover) quakt(e) auch von „staatlich finanziertem Terroristen“:
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| Bild: Mitangesteckter Andreas Skrziepietz über eine angeblich „staatlich finanzierte Terrororganisation“ |
Der rechtsextreme[²] Andreas Skritzepietz ist auch ein „Idealmandant“ des Markus Haintz. Ich gehe davon aus, dass die, in deren Artikeln immer wieder auftauchende Variationen des Hasses als Dummseuche absolut virulent ist und dass ein Psychiater, wenn er denn das Schriftübel beider untersucht, sehr viele weitere aufregende Übereinstimmungen finden wird.
¹) Hier kommt wegen des Gebrauchs des Wortes „Volljurist“ durch NTV gerade die Idee auf, dass eine (von wohl 50) Flaschen Sekt durchaus den Unterschied zwischen einem „Jurist“ und einem „Volljurist“ ausmachen könnten. Wenn man die Äußerung des Volljuristen[¹] Markus Haintz liest fragt man aber eher, ob die Ursache für eine solch kackblöde Äußerungen nicht etwas heftigerer, „nur noch nicht ganz legaler“ und vor allem „eher pulverförmiger“ Natur ist.
²) Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ich Dr. Andreas Manfred Sktziepietz aus Hannover einen rechtsextremen Hassblogger nennen. Auch hiergegen hatte der wegen Volksverhetzung, Bedrohung und anderen Äußerungsdelikten verurteilte Quaknazi (s.o.) geklagt.



