Wie der „Fachanwalt für Wiederholung und Weiterverbreitung dummfressig-niedriger Beleidigungen“ Markus Haintz (Köln, Steinheim am Albuch) in seinem Telegram-Beitrag Nr. 59759 (seit 19. Juli 2020) freimütig zugibt, wurde ein kleines, offensichtlich psychisch gestörtes Naziwürstchen, welches eine Journalistin (deren Name er bewusst nennt um sich an der Verbreitung der Beleidigung zu beteiligen - ich sehe keinen anderen Grund) u.a. als “unintelligente, unaufgeklärte, freiheitsfeindliche und faschistische Blödkuh“, zudem als „Abschaum“ beleidigte, mit 60 Tagessätzen bestraft. Über deren Höhe (vermutlich auf Psychiatriepatienten- also Sozialhilfeempfängerniveau) schreibt er nichts.
Natürlich findet der SuperMarkus Haintz, der sich mal wieder vorsätzlich (ich nehme das zurück, wenn er eine Krank- oder Dummschreibung eines Psychiaters oder einer Psychiaterin vorlegt) und zielstrebig des bei ihm üblichen Stilmittels der Weiterverbreitung der kranken Beleidigungen seiner Psycho-Mandanten bedient, das völlig ungerecht, befeuerte also den kranken Wahn seines Mandanten und blahfaselt von Rechtsmitteln.
Nennt man einen anderen Mandanten des Herrn - den wegen Blödmauldelikten wie Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung (all das darf man „Quaken“ nennen) verurteilten Andreas Skrziepietz einen „Quaknazi“, so schreibt er selbst:
„Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet dem gegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung, sondern setzt den Menschen herab.“
„Faschistische Blödkuh“ soll hingegenmit 60 Tagessätzen eine zu hart bestrafte Beleidigung sein. Haintz queruliert „was für eine Beleidigung ohnehin deutlich zu viel ist.“
Gegenprobe:
„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(§ 185 StGB)
Bis zu 2 Jahre Haft sind also drin also und Haintz mault herum, dass die 60 Tagessätze für seinen Blödnazi-Mandant (um solche wirbt er) „ohnehin zu viel seien“. Dem widerlichen Geseire des asozial agierenden Möchtergernmeinungsführers kann sich ein geistig gesunder Mensch kaum anschließen. Es sei denn die „geistige Gesundheit“ beruht auf Wahn.
Seine schmale Hoffnung: „Voraussichtlich wird Frau MXXXXXX erneut in der Berufungsinstanz beim Landgericht München erscheinen müssen.“ Da Markus Haintz nicht nur seinem eigenem Hass Raum gibt, sondern laut seinen Eigenberichten in anderen Verfahren darauf baut, dass die Zeugen die Beschwehrlichkeit - und Gefahr eines körperlichen Angriffs durch offensichtlich rechtsextrem-bekloppten Täter - bei einer Zeugenaussage vor Gericht vermeiden wollen und es sodann deshalb zu einem Freispruch kommt, ist er für mich ein niedrig denkender Rechtsverdreher, der sich - wegen der Wiederholung der Beleidigungen unter Nennung der beleidigten Person - die Straftaten seiner Mandanten zu dem niedrigen Zweck der Eigenbewerbung zu Eigen macht, ganz bewusst unter den Deckmantel des §193 StGB (Rechtswahrnehmung) begeht.
Früher oder später wird eine Staatsanwaltschaft, sodann womöglich ein Gericht aber darüber nachdenken müssen, ob seine (so sehe ich das:) Tatwiederholungen überhaupt „Rechtswahrnehmungen“ i.S.d. § 193 StGB oder eigene Beleidigungen sind.
Markus Haintz mag noch als Rechtsanwalt zugelassen sein: Für mich ist er ein „moralisches Arschloch“, welches mit dem „Bericht“ sehr viel mehr seine eigene, in ihrer Niedrigkeit gestört wirkende Haltung verdeutlicht und sich durch die von mir gesehene und vorgehaltene Tatbeteiligung in Kreisen der krimineller Dümmstnazis bewirbt.
Was die Beauftragung des SuperMarkus Haintz (bzw. der beschränkt haftenden Anlwaltsgesellschaft) im vorliegenden Fall wohl bringt? Eine kleine „Zusatzstrafe“!
Die Vertretung in der ersten Instanz dürfte seinen Mandaten knapp 1000 Euro gekostet haben, für die zweite Instanz sind dann noch mal rund 1200 Euro fällig. Dazu Gerichtskosten (140€) , dazu kommen wohl die Kosten der sicherlich erhobenen Nebenklage bzw. der Vertretung der auf die Haintzsche Initiative hin geladenen Zeugin. Vergessen wir nicht die Umsatzsteuer...
Da treten die 60 Tagessätze wohl weit zurück. Ich gratuliere dem Haintz-Mandant zur Selbstbestrafung. Einen Strafbefehl zu akzeptieren wäre (wohl) weitaus billiger gewesen.
Freundliche Erinnerung:
(Für seinen Mitquaker und Idealmandanten Andreas Skrziepietz gilt: „Nur noch 6 Tage bis Ultimo.“)
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