Posts mit dem Label Querfasler werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Querfasler werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

22.08.2026

Markus Haintz hat mehr Probleme als bisher bekannt - oder
„Wer andere Querulanten nennt sollte eine bessere Deckung haben als Markus Haintz!“

  

Da hat der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ, am 5. Juli 2026 viel Zeit, die Richterin Eva Brinkmann und auch den Richter Lopez Ramos  vom OLG Hamm zu verleumden. Wenn Online-Verhandlungen nicht stabil stattfinden können (die Gewährung der bei einem Gericht notwendigen Sicherheit ist weitaus aufwendiger als wenn Hans und sein Gretel im heimischen WLAN am ein wenig Telesex haben wollen), dann ist das so. Und die Richter haben keinen Einfluss darauf - den haben Techniker, die dabei von anderen Technikern und alle von Geldfritzen abhängig sind. Wenn man dann Richter als faul verleumdet ist das eine üble Nachrede, die allerdings durch § 193 StGB als „Äußerung in Rechtswahrnehmung“ geschützt (und nicht strafbar) ist, so lange das in einem rantifigen Schriftsatz geschah.  Aber: Eva Brinkmann hat als Mitglied des Richterrrates durchaus das Recht, sich bei der Anwaltskammer zu beschweren, weil auch der sich als schön, fein, sauber und ehrlich ausgebende Markus HAINTZ als Anwalt zur Sachlichkeit verpflichtet ist. Und was die gezeigten öffentlichen Äußerungen betrifft, bin ich mir betreffs des Schutzes durch § 193 StGB „nicht ganz so sicher“: Ich werde seine Anwürfe also der Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft in Köln vorstellen.

In eigener Sache ist der Bursche ja „hyperempfindlich“. 

Ich würde dem Markus Haintz das Gespräch mit einer Namensvetterin der Frau Dr. Eva Brinkmann empfehlen. Die hat eine Approbation zur „Psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene, Fachkunde Verhaltenstherapie“.

Auch so: Dieser und ähnliche Kotz-Beiträge des Markus Haintz zu dem Thema erschien gleich in mehreren Medien. 

Weil Haintz immer wieder solche Rants veröffentlicht habe ich den Eindruck, dass seine Veröffentlichungen auf etwas ganz ruchloses abzielen ...

 

... nämlich darauf, eine Art „Liste“ zu schaffen, mit der nach der von ihm wohl angestrebten, jedenfalls schon jetzt öffentlich begrüßten Machtübernahme durch Covidioten und AfD unliebsame RichterInnen gejagt und in KZ gesteckt werden. (wie nach der „Nacht der langen Messer“ 1933 1934)

Was war noch? Statt seine blöden Rants zu verbreiten, dort und sonstwo Videos zu drehen und/oder meinetwegen stundenlang nach Malle und zurück zu fliegen (In Deutschland will er aber nicht herumfahren und Köln ←→ Hamm geht mit RE1, RE7 oder ICE!) hätte er auch schon mal an der Begründung einer Berufung arbeiten können statt einen Antrag zu stellen, laut dem ihm

„Aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung und einer Vielzahl vorrangig zu bearbeitender
notfristgebundener Angelegenheiten und Eilverfahren“
 

z.B. eine Begründung einer Berufung „noch nicht möglich war. 

Sein Verlängerungsantrag (mitsamt einer Darstellung entgegen stehender Fakten) liegt bei der Kammer, diese beiden Äußerungen sende ich nach. Markus Haintz hat mehr Probleme als ich dachte und ich denke nach seinem zunächst offenbar fernschriftlichem alsdann aber öffentlichen Querulieren (siehe oben) wie folgt:

Wer andere kackdummdreist „Querulanten“ nennt sollte eine weitaus bessere Deckung haben als Markus Haintz!

Das gilt insbesondere beim Steinewerfen in Glashäusern, wo einen Splitter treffen können, und Kritik an Elchen, die bekanntermaßen am häufigsten von ebensolchen geäußert wird. Ich will damit sagen, der formale Rechtsanwalt Markus Haintz erweckt durch sein Schriftblöd höchstselbstpersönlich und öffentlich den Eindruck, selbst ein ganz heftiger „Narzisst“ und „Querulant“ zu sein - und sollte sich vorsichtiger, sachlicher über andere - insbesondere Gegner und Richter äußern. Sonst gibt es vom BGH erlaubte „Gegenschläge“.

Auch da rate ich dem Markus Haintz also zu einer Verhaltenstherapie. Z.B. just bei einer Namensvetterin der von ihm (im Stil eines ganz üblen, absolut toxischen Narzissten) angegangenen Frau Dr. Eva Brinkmann.

Aber vielleicht schickt ihn ja die Kammer dahin. Und vielleicht gewährt diese dem offenbar multibel und seit langer Zeit schon überlasteten Herrn Markus Haintz im Hinblick auf sein öffentliches und nichtöffentliches Wirken (und auf die, durch von ihm selbst wiederholt vor Gerichten angezeigte Arbeitsüberlastung wohl erheblich in Gefahr befindliche Gesundheit - Stichwort „BurnOut“) eine kleine Pause vom Anwaltsberuf.

Eine Frage hätte ich noch:  Erfahrungsgemäß findet solches Querulieren (wie oben erkennbar) statt, nachdem Prozesse verloren wurden. Wie bitter war es und um was ging es denn? Und was hat die Anwaltskammer denn so ausgetan? Verwarnt? Da kommt nach meinem Hinweis bezüglich der Überlastungsanzeigen wohl noch mehr!

21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


14.06.2026

Rechtsanwalt und Querulant - geht das zusammen?
Der Fall des Markus Haintz (Köln)

Markus, der Medien-Haintz quakt auf „X“, wo Idioten auch das hirnrissigste Zeug verkünden dürfen:

„Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords). Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt: "eine Partei, die in der en Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."“

(Fehler zeichengenau wie in der Äußerung) 

Beweis:


Dazu präsentiert er den von ihm regelmäßig angesprochenen Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen - unter denen er ganz eindeutig nach Zustimmung und Mandaten heischt[¹] - stolz die folgende, mit jedem Verlaub lächerliche Anzeige:


Ich denke, das ist ein Fall des § 188 StGB. Der Jurist Haintz versteckt sich zwar feige hinter einer formalen „Rechtswahrnehmung“ welche nach § 193 StGB besonderen Schutz genießt, aber so wie ich das sehe, hat der Haintz die „Strafanzeige“ (es ist eher eine Quakanzeige), von welcher er - als Jurist - genau weiß, dass diese mangels einer, den §130 Abs. 3 Variante 3 StGB treffenden Begründung folgenlos bleibt, lediglich gestellt um sich damit in der von ihm gesuchten Öffentlichkeit, also insbesonders unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen, hervorzutun[¹].

Denn Ansatz 3 des Paragraphen 130 StGB lautet wie folgt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Mangels einer Nummerierung der Varianten gehe ich davon aus, dass Haintz hier behauptet, dass der Kanzler eine Aussage getätigt habe mit welcher dieser „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung ... verharmlost“ 

Was im Falle einer Warnung vor der AfD aber keineswegs der Fall ist, denn diese Partei wird ganz eindeutig von auch rechtsradikalen Personal und also auch solchen Ideen bestimmt. Was Haintz hier macht ist - ausweislich des von ihm verwendeten Briefkopfes - zu querulieren. Und zwar um sich selbst zu bewerben.

Im Übrigen stelle ich also fest, dass Markus Haintz - neben der Tröte Putins - auch die Tröte[²] der Neu-Nazis bläst. Denn nicht wenige Rechtsextreme argumentieren, dass nicht etwa deren kackdumme Verbalejakulate sondern Vergleiche zwischen ihnen und den Altnazis „Volksverhetzung“ seien. Insbesondere fällt mir da sein so groß- wie auch dummmäuliger[¹]  und mehrfach verurteilter Mandant „Dr. berechtigt“ Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) ein, der dieses „Lied“ singt seit bekannt wurde, dass der sich „toll und klug“ wähnende Hass- und Hetzblogger[¹] wegen Volksverhetzung verurteilt wurde:

Bildschirmfoto: Im weiteren Text behauptet Andreas Skrziepietz (bedingt) vorsätzlich unwahr: „Jörg Reinholz aus Kassel nennt jeden, dessen Weltanschauung ihm nicht gefällt, “Nazi”, z.B. die AfD (für ihn eine “Nazipartei”)” Andreas Skrziepietz behauptet auch, geistig gesund zu sein - krank sind stets nur seine Gegner... [Update: Das LG Kassel hat Andreas Skrziepietz diese Äußerungen verboten.)

Haintz und Skrziepietz: Da ist offenbar zusammengekommen, was zusammen gehört. Vor dem LG Frankfurt geht es im Übrigen um diese Äußerung - zu der (oder solchen!) sich, so sehe ich das, nur ein „Dummquaknazi“ als „berechtigt“ ansehen kann.

Wie auch immer: Ich werde im Interesse der Steuerzahler die Staatsanwaltschaft  Berlin ersuchen, Haintz die Kosten für die Anzeige - gemäß § 469 StPO mindestens wegen Leichtfertigkeit - aufzuerlegen und ebenso wie auch ich, der Anwaltskammer Köln Anzeige über die unsachliche Werbung und die Nichtvereinbarkeit der Tätigkeit des „Haintz-Medien-Großmauls“ mit der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ - auf welche er sich hoffentlich nicht mehr allzulange berufen kann - anzeigen.

Und diese Staatsanwaltschaft soll die Anwaltskammer darauf hinweisen, dass obiges bei weitem nicht der erste Fall einer offensichtlichen Quatschanzeige zu Werbezwecken des Markus Haintz ist. Die Anwaltskammer kann da nämlich durch das Anwaltsgericht auch Geldstrafen verhängen lassen! Was allerdings nicht viel nützen wird, weil Quatschfasler Markus Haintz in einem solchen Fall einfach in den von ihm umworbenen Kreisen (also unter  Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen)[¹]  um Spenden zu betteln und insbesondere die Quaknazis und deren covidiodistischer Anhang sodann auch noch blöd genug sind, dafür auch noch zu spenden.

Neben mir wollen übrigens noch ein paar Leute mehr, dass sich ein solch großfressiger und sich mit derart krude-dummen Zeug in der Öffentlichkeit bewerbender Querulant nicht „Rechtsanwalt“ nennen darf. Vielleicht schießt ihn aber der Elon Musk vorher mit der ersten Never-Come-Back-X-Rocket, einem X-Iglo und einem Sonnenpaneel Kohleofen auf den Mars. Der ist ja angeblich sein Kumpel... Der Mond ist für das gewaltige Ego des Markus Haintz sicherlich viel zu klein und mir selbst viel zu nahe. 


¹) Unter seinesgleichen, so sagt das Sprichwort, fühle man sich am wohlsten. Ich habe übrigens die Reichsbürger vergessen.

²) Tröte: Gerät mit dem Idioten Krach und auf sich aufmerksam machen.