Markus, der Medien-Haintz quakt auf „X“, wo Idioten auch das hirnrissigste Zeug verkünden dürfen:
„Ich habe den Volksverhetzer @bundeskanzler soeben wegen Volksverhetzung angezeigt, § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB (Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords). Merz äußerte sich nach dem nachfolgenden Video in Bezug auf die AfD wie folgt: "eine Partei, die in der en Unrechts unseres Landes steht, den es in der Geschichte jemals gegeben hat."“
(Fehler zeichengenau wie in der Äußerung)
Beweis:
Dazu präsentiert er den von ihm regelmäßig angesprochenen Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen - in denen er ganz eindeutig nach Jubel und Mandaten heischt[¹] - stolz auch die folgende, mit jedem Verlaub lächerliche Anzeige:
Ich denke, das ist ein Fall des § 188 StGB. Der Jurist Haintz versteckt sich zwar feige hinter einer formalen „Rechtswahrnehmung“ welche nach § 193 StGB besonderen Schutz genießt, aber so wie ich das sehe, hat der Haintz die „Strafanzeige“ (es ist eher eine Quakanzeige), von welcher er - als Jurist - genau weiß, dass diese mangels einer, den §130 Abs. 3 Variante 3 StGB treffenden Begründung folgenlos bleibt, lediglich gestellt um sich damit in der von ihm gesuchten Öffentlichkeit, also insbesonders unter Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen, hervorzutun.
Denn Ansatz 3 des Paragraphen 130 StGB lautet wie folgt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
Mangels einer Nummerierung der Varianten gehe ich davon aus, dass Haintz hier behauptet, dass der Kanzler eine Aussage getätigt habe mit welcher dieser „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung ... verharmlost“
Was im Falle einer Warnung vor der AfD aber keineswegs der Fall ist, denn diese Partei wird ganz eindeutig von rechtsradikalen Ideen bestimmt. Was Haintz hier macht ist - ausweislich des von ihm verwendeten Briefkopfes zu querulieren - um sich selbst zu bewerben.
Ich werde die Staatsanwaltschaft Berlin ersuchen, Haintz die Kosten für die Anzeige - gemäß § 469 StPO mindestens wegen Leichtfertigkeit - aufzuerlegen und ebenso wie auch ich, der Anwaltskammer Köln Anzeige über die unsachliche Werbung und die Nichtvereinbarkeit der Tätigkeit des „Haintz-Medien-Großmauls“ mit der Rolle als „Organ der Rechtspflege“ - auf welche er sich hoffentlich nicht mehr allzulange berufen kann - anzeigen.
Und diese Staatsanwaltschaft soll die Anwaltskammer darauf hinweisen, dass obiges bei weitem nicht der erste Fall einer offensichtlichen Quatschanzeige zu Werbezwecken des Markus Haintz ist. Die Anwaltskammer kann da nämlich durch das Anwaltsgericht auch Geldstrafen verhängen lassen! Was allerdings nicht viel nützen wird, weil Quatschfasler Markus Haintz in einem solchen Fall einfach in den von ihm umworbenen Kreisen (also unter Cov-idioten, Dummfaslern, Putinfreunden und Schwachköpfen aus rechtsradikalen Kreisen) um Spenden zu betteln und insbesondere die Quaknazis und deren covidiodistischer Anhang sodann auch noch blöd genug sind, dafür auch noch zu spenden.
Neben mir wollen übrigens noch ein paar Leute mehr, dass sich ein solch großfressiger und sich mit derart krude-dummen Zeug in der Öffentlichkeit bewerbender Querulant nicht „Rechtsanwalt“ nennen darf. Vielleicht schießt ihn aber der Elon Musk vorher mit der ersten Never-Come-Back-X-Rocket, einem X-Iglo und einem Sonnenpaneel auf den Mars. Der ist ja angeblich sein Kumpel... Der Mond ist für das gewaltige Ego des Markus Haintz jedenfalls zu klein und mir viel zu nahe.
¹) Unter seinesgleichen, so sagt das Sprichwort, fühle man sich am wohlsten.


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