- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären – gemeinsam mit ihren Verbündeten im aktuellen Krieg – mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanons. Sie verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu unternehmen sowie auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels sowie der übrigen Artikel bestätigen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu respektieren und von einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen abzusehen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, Verhandlungen zu führen und innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen – die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann – ein endgültiges Abkommen zu erzielen.
- Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Störung oder Behinderung der Islamischen Republik Iran und stellen innerhalb von maximal 30 Tagen die volle Verkehrskapazität wieder her; der Schiffsverkehr der Islamischen Republik Iran soll dabei dem Verkehrsaufkommen der Vorkriegszeit entsprechen. Zudem verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den umliegenden Gebieten abzuziehen.
- Mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsniveau erreicht; dabei ist die Notwendigkeit zu berücksichtigen, technische Hindernisse zu beseitigen und Minen durch den Iran zu neutralisieren.
- Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Seiten gebilligten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus für diesen Plan wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
- Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen der endgültigen Vereinbarung festzulegenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit unterliegt; dies umfasst Maßnahmen aufgrund von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie sämtliche einseitigen US-Sanktionen, seien es Primär- oder Sekundärsanktionen.
- Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass der Verbleib von angereichertem Material sowie alle weiteren einvernehmlich festgelegten nuklearbezogenen Fragen – einschließlich des iranischen Bedarfs im Nuklearbereich – in einer endgültigen Vereinbarung angemessen geregelt werden; die endgültige Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren, bis zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung den Status quo beizubehalten: Der Iran wird den Status quo seines Nuklearprogramms wahren, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen sowie ihre Streitkräfte in der Region nicht verstärken.
- Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Erzeugnissen und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen – einschließlich Bank-, Versicherungs- und Transportleistungen und dergleichen – erteilen wird.
- Die Vereinigten Staaten sagen zu, dass – abhängig vom Fortschritt der Verhandlungen über eine endgültige Vereinbarung – eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder – unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto verbleiben oder transferiert werden – sind für Zahlungen an die jeweiligen Endbegünstigten gemäß Festlegung durch die Zentralbank der Islamischen Republik Iran zu verwenden und stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
- Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten vereinbaren die Einrichtung eines Umsetzungsmechanismus, der die erfolgreiche Umsetzung der endgültigen Vereinbarung sowie die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen überwachen soll.
- Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich der Aufnahme der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung und der fortgesetzten Durchführung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
- Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrats gebilligt.
Nachtrag:
Donald Trump hat die Richtigkeit bestätigt und ausgesagt, dass er den, gegenüber dem „Obama-Vertrag“ krass nachteiligen nachteiligen Vereinbarungen zugestimmt habe, weil er durch die sinkenden Aktienkurse unter Druck stand.
So ist das, wenn dumme und ultra-korrupte Rechte, durchgeknallte Millionäre und Covidioten regieren. Ave AfD!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen