13.06.2026

Telefonieren zwei StaatsanwĂ€lte miteinander. Sagt der eine „Skrziepietz“. Sagt der andere „Hach! Ich weiß schon.“
Weiteres Ermittlungsverfahren gegen Hassblogger Andreas Skrziepietz

Aha. Der wegen seiner Äußerungen schon mehrfach verurteilte und vor dem „Kadi“ stehende Hassblogger Andreas Skrziepietz aus Hannover hat mich also wegen „falscher VerdĂ€chtigung“ angezeigt. Dieses Ermittlungsverfahren wurde (vorlĂ€ufig) angehalten, weil gegen Andreas Skrziepietz tatsĂ€chlich noch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen „ĂŒbler Nachrede“ anhĂ€ngig ist. In der Regel nennt die StA ĂŒbrigens nur einen Tatvorwurf wenn es mehrere gibt. Das kann auch einer sein, der in der Strafanzeige nicht vorkommt, sondern auf einer Wertung des darin beschriebenen Geschehens durch die Staatsanwaltschaft beruht.

Da ich meine Strafanzeigen aber stets mit tatsĂ€chlichen Äußerungen und Gerichten vorliegenden SchriftstĂŒcken des Andreas Skrziepietz begrĂŒndet habe weiß ahne ich ohnehin wie dieses Verfahren ausgehen wird, denn die Anzeige selbst kann hierdurch nicht „unwahr“ sein - allenfalls könnten von mir gesehene  StrafrechtsverstĂ¶ĂŸe anders gewertet werden. Eine andere Wertung ist aber kein Grund die Strafanzeige als „wider besseren Wissens unwahr“ zu bezeichnen und mich also wegen „falscher VerdĂ€chtigung“ anzuklagen

Hinzu kommt: Insbesondere wurde meine Strafanzeige gegen Andreas Skrziepietz nicht nach §152 StPO („keine Anhaltspunkte fĂŒr Straftat“) oder §170 StPO („kein genĂŒgender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“) zurĂŒck gewiesen. Wenn das nicht geschieht oder Skrziepietz nicht vom Gericht aus tatsĂ€chlichen GrĂŒnden frei gesprochen wird, ist eine Anklage meiner Person wegen „falscher VerdĂ€chtigung“ faktisch ausgeschlossen.

Im Hinblick auf den obigen Schreibfehler beim Datum und die ĂŒble Gerichtshanselei des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz „himself“ werde ich mich vorlĂ€ufig nicht öffentlich dazu Ă€ußern, welche VorwĂŒrfe das wohl sein können. Aber dem Schreiben nach droht ihm also neben der Sache, wegen der er in Hannover aktuell vor Gericht steht, also wegen des Vorwurfs, meine AnwĂ€ltin in 5 (jedenfalls mehreren) Handlungen verleumdet bzw. beleidigt zu haben, weiteres strafrechtliches Ungemach.

Dieses Mal offenbar wegen Straftaten zum Nachteil meiner Person

Sieht so aus, als hĂ€tte sich die StA da „etwas aufgehoben“ oder aber, er hat einem Strafbefehl widersprochen.

Sein „Angriff“ ist keine „Verteidigung“: 

Seine Strafanzeige wegen angeblicher „falscher VerdĂ€chtigung“ könnte und soll (so will es der Gesetzgeber) im Falle eines Schuldspruchs bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, denn diese wird nun sicherlich Bestandteil der Akte sein (da steht auch drin, wer alles vom Urteil erfahren muss, weil andere Verfahren vorlĂ€ufig angehalten wurden) und vom Gericht hoffentlich als „besonders böswilliges Nachtatverhalten dem GeschĂ€digten gegenĂŒber“ und also als „Anzeichen erweiterter Uneinsichtigkeit“ wahrgenommen.

Tja: 

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ 


 

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