26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

12.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Es besteht Betrugsverdacht!

Derzeit tauchen Auskunftsersuchen eines Ivan Dumancic und erste Abmahnungen des Abmahnanwaltes Niclas Absenger aus Wuppertal auf.

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für  Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und Abwehr eines versuchten  (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

Ich sehe mehrere, mir bekannte Merkmale des Rechtsmissbrauchs und stelle folgende Tatsachen fest:

  • Die gewerblichen Pokerspieler Ivan Dumancic (1. Platz) und Pascal Goffart (5. Platz) kennen sich offensichtlich:

    Es fällt also auf, dass nunmehr (nach Nima Masih Khah und Pascal Goffart) ein drittes Mitglied der von mir stark zurückhaltend als „halbseiden bis kriminell“ eingeschätzten Wiener Pokerszene in solche DSGVO-Abmahnungen mit identischem Vorgehen verstrickt ist. Zu dieser Pokerszene gehören auffallend viele in Deutschland aus der „Nutzlosbranche“ bekannte Pappnasen (darunter auch sehr ehemalige Rechtsanwälte)  - und verurteilte Betrüger.
  • Genau wie in den Goffart/Khan-Fällen meldet sich der Kroate Ivan Dumancic bei Webseiten für den Empfang von Newslettern an oder trägt seine Daten in Kontaktformulare ein, fordert wenige Tage später - in außerordentlich geschliffenem „Juristen-deutsch“ die Auskunft gemäß DSGO - und imponierend kurz nach Ablauf der Frist kommt die Abmahnung. Ich habe keinen Grund an der Angabe zu zweifeln, dass das auch dann geschieht, wenn die Auskunft gegeben wurde. Im Fall des Betrügers Pascal Goffart wurde mir das ja ebenso vorgetragen.
  • Ivan Dumancic kann (wie seine Vorgänger) nicht vormachen, dass er um den Schutz seiner Daten besorgt sei, denn er drängt - ohne Notwendigkeit - mit teilweise sehr persönlichen Daten in die Öffentlichkeit.
  • Es wird eine höchst naseweise und definitiv nicht durchsetzbare Forderung nach einem „Strafschadensersatz“ von € 1000 erhoben. Auch diese Dummheit ist 1:1 aus den Fällen Goffart/Khah bekannt.
  • Der Streitwert wurde dreist mit € 6000 angegeben, woraus - unter Ansatz von ebenfalls dreisten „1,5 Gebühren“ für einen „schwierigen“ Fall - Anwaltsgebühren von über € 700 errechnet werden. Das ist für „einen Tausender dreister“ als in den Fällen Goffart/Khah, da waren es noch 5000 € Streitwert und 1,3 Gebühren...
  • Auch im Fall Dumancic habe ich schon jetzt Merkmale eines seriellen Vorgehens und Hinweise auf strafbares Handeln gefunden. Dazu später mehr.
Aus Fakten resultieren Meinungen:
  • Es tut mir leid, aber an Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal muss ich die Nachricht übermitteln, dass er mit dieser Idee chancenlos ist. Ich bezeichne diese Idee sogar als „ausgesprochen dumm“ - denn genau das dürfte zukünftig einer der Gründe sein, warum ein Richter oder eine Richterin - jedenfalls mit brauchbarer Berufsauffassung - in einem Urteil das Wort „Rechtsmissbrauch“ gebrauchen und eine von ihm verfasste Klage abweisen wird.
  • Und genau diese so obskure wie blödsinnig begründete Streitwertnennung und der geradezu „dummdreist“ erhobene „Strafschadensersatz“ erlaubt mir auch in der Überschrift mit dem Begriff „DSGVO-Rechtsmissbrauch“ zu beginnen und mit „Betrugsverdacht“ zu enden.
  • Abmahnanwälte (die selbst Betrüger sind) und „klassische“ Betrüger fallen mir immer wieder als informelle, zusammen wirkende Community auf. der als Günter Werner Dörr geborene „Scheinadlige“ GvG und Kim Schmitz, der heute als „Kim Dotcom“ in Neuseeland Mega-Angst vor einer Auslieferung in die USA hat, sind nur das früheste Beispiel in meiner Erinnerung. Deshalb wundere ich mich auch nicht, dass, wenn man nach „Nicolas Absenger“ sucht, eine Webseite auftaucht, (http://www.absenger-anwaelte.de/) welche darauf hinweist, dass ebenso wie vordem beim „Goffart/Khah/Z./Berger-Abmahnklamauk“ ein Bezug zur Euroweb (die ich mit Erlaubnis des OLG Düsseldorf  „Betrüger“ nennen darf) besteht:

Das sich der „Einzelkämpfer“ und dem Lügen durchaus auch sonst zugeneigte (Vorsicht mit einer Klage, Herr Absenger: Die notwendigen Beweise habe ich längst gesichert.) Nicolas Absenger in seiner Selbstbewerbung tatsachenwidrig als „Absenger Rechtsanwälte (also im plural) beschreibt weist jedenfalls für mich darauf hin, dass er gern deutlich großartiger (klüger, stärker, besser und erfolgreicher) wäre als er es nach eigener Einschätzung oder Erfahrung ist. Solche Leute haben aus meiner Sicht genau das “besondere psychologische Setup“ um

  1. sich zu einem „Günter Freiherr von Gravenreuth-Ersatz“ zu entwickeln und/oder
  2. in Schriftsätzen wirres und offensichtlich unwahres Zeug zu faseln wie Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund und
  3. in einem Konflikt gegen einen “kleinen Schlosser aus dem Osten“ mit „Pauken und Trompeten“ unterzugehen wie der Exchef der „Großkanzlei“ Berger Law LLP Philipp Berger.

Da wäre er also bei weitem nicht der Erste... Außer dem „Klassiker“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) haben sich ja so einige völlig durchgeknallte (teils zu dem Zeitpunkt noch als „Rechtsanwalt“ zugelassene) kriminelle Idioten mit mir angelegt und dann maximal erfolgreich im schönen Kurort Raten an der Misswahl teilgenommen. Man google mal nach „Dialerparasit“, „Bernhard S.“ oder der gar „gemeinnützigen“ Werbeveranstaltung  namens „Verbraucherschutz Internet Verein“ und den zugehörigen, so schön wütenden wie miesen Gerichtsbelüger aus Krefeld, der sich dem „Verein“ aufdrängte weil er mir ans Bein pissen wollte und dann vor Gericht jämmerlich „absoff“.

Ich habe also mit diesem besonderen Typus des „Organs der Rechtspflege“ ausreichend Erfahrung. Also kann der allerwerteste und sich selbst sicherlich auch für „ausnehmend klug“ haltende Herr Rechtsanwalt Abmahngauner Nicolas Absenger mich gerne mal verklagen.

Im Übrigen hatte Nicolas Absenger seine Chance: Ich habe seiner Assistentin mitgeteilt, er solle mal nach meinem Name googlen und mich wegen der Abmahnungen kontaktieren. Das hat er nicht gemacht: Dann veröffentliche ich das eben ohne eine Stellungnahme.

Bild: „Träumen Sie was schönes, Herr Absenger!“