11.04.2020

Rechtsmissbrauch durch Pascal Goffart und Pjotr Z. bezüglich DSGVO-Abmahnungen: Formulierungsvorschlag (Update, 11.4.2020)


Einen Formulierungsvorschlag bezüglich der Argumentation hinsichtlich des, mit den DSGVO-Abmahnungen verbundenen Rechtsmissbrauchs durch die Herren Goffart, Z. und Berger, habe ich veröffentlicht.

Hinweis an „Goffart, Berger & Z.“:

Sie sollten keineswegs glauben, dass das alles ist, was im Falle eines Prozesses vorgetragen wird. Sie werden überrascht und bezüglich meiner Person sehr wütend sein, weil ich das „Oberste nach unten gekehrt“ habe. Am besten - auch im Hinblick auf die noch gültige Zulassung als Rechtsanwalt des Herrn Z. - wäre es wohl von den zahlreichen Forderungen zurück zu treten und den „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch unverzüglich und vollständig zu beenden!

Meine Meinung zu Ihrem Vorgehen ist eindeutig: „Sie können mich mal verklagen!“

Hinweis an Betroffene/Zeugenaufruf:

Weitere Betroffene können im Austausch gegen die Schriftstücke, die diese von Goffart und Z. erhalten haben, die hier bereits vorliegenden erhalten. Die Bildung einer solchen, notwendigen Interessengemeinschaft ist für die Wahrung der eigenen Rechte unabdingbar.

Zugleich fällt die Datenverarbeitung und Weitergabe in einem Falle wie dem hier vorliegendem Rechtsmissbrauch - sofern nicht sogar Betrug i.S.d. § 263 StGB vorliegt - unter Art. 6, Absatz 1, Punkt f) DSGVO, ist also erlaubt. Außerdem greift im Falle eines Rechtsstreites, der in diesem Fall schon mit der Anmeldung/Kauf, spätestens mit dem Auskunftsersuchen „angeleiert“ wird oder wurde, Art. 2, Absatz 2, Punkt c) DSGVO.

Gerade in Düsseldorf gab es erst ein Urteil zum „Rechtsmissbrauch mit DSGVO- Abmahnungen.“ Geklagt hatte die von der Abmahnung betroffene. Das nennt sich „Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung und auf Schadensersatz“ oder, kurz „negative Feststellungsklage“. 

Urteil:
„Die Beklagte hat der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, indem sie sie bewusst unberechtigt abgemahnt hat.“
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2019, Az.: 12 O 25/19
Nachtrag aus Anlass einer fernschriftlichen Ermahnung des Betroffenen, den Vorname des P. Goffart nicht zu verwechseln:

Ob nun „Patrick“, „Pascal“ oder „Kevin“...

Update von 11.4.2020

Ich habe die Argumentation um folgenden Abschnitt ergänzt:
Letztendlich beleuchtet der Kläger Pascal Goffart auch selbst, wie planvoll er bei Turnieren – auch bei den vorliegenden, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, welche sich ausschließlich an kleine Vereine und Firmen richten – vorgeht:
„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“
erklärte er in einem Interview.
Ich vermute aus dieser Aussage heraus: „Schon in der Schule hatte er wohl nicht besonders viele Freunde.“

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aber Gravenreuth bleibt der "Gröraz" (Größter Rechtsmissbraucher aller Zeiten). Pjotr Ziental wird nicht mal "Fagröratz" (Fast größter Rechtsmissbraucher aller Zeiten). Er bleibt einfach "eine eher kleine Kerze" auf dem Altar der juristischen Arroganz.

. hat gesagt…

„Fagröratz“

Wie klingt das denn? ;-)

Anonym hat gesagt…

Mit Ihnen möchte man wirklich keinen Streit - oder?

. hat gesagt…

> Mit Ihnen möchte man wirklich keinen Streit - oder?

Was solls? Philipp Berger kennt ja den „Ton“. Das ist die Sprache die er selbst spricht - mit dem Unterschied, dass ich weitaus näher an den Fakten bleibe.

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank, Herr Reinholz. Auf der Grundlage ihrer umfassenden Fallbeleuchtung sollte es ein Leichtes sein, das Gericht im Falle einer Klage zu überzeugen.

Anonym hat gesagt…

Zitat:

Letztendlich beleuchtet der Kläger Pascal Goffart auch selbst, wie planvoll er bei Turnieren – auch bei den vorliegenden, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, welche sich ausschließlich an kleine Vereine und Firmen richten – vorgeht:

„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“

erklärte er in einem Interview.

Ende des Zitats. Meinung dazu:

Mit Ihnen möchte man tatsächlich keinen Streit. Vermutlich wurden und werden Sie auf Grund der zitierten Prämissen auch nicht verklagt.

. hat gesagt…

So ist das halt bei Typen, die sich nur mit vermeintlich Kleineren prügeln. Mit so einem hab ich vorm Jugendclub aufgewischt und von da an hielt er - das war sehr lange vor Corona - immer Abstand zu mir.

Anonym hat gesagt…

Das gleiche Problem nur von Platz 21. https://www.globalpokerindex.com/tournaments/2018/austria/2018-montesino-recurring-tournaments-no-limit-hold-em-800509/
Vielleicht benutzt auch nur jemand Ihre Namen oder die zwei Herren 21 und 22 haben eine Briefkastenfirma in der Jochen-Rindt-Straße 8/12/5, 1230 Wien gegründet.

Anonym hat gesagt…

Pascal Goffart un sein Anwalt Piotr Ziental verschicken bereits nach Ungarn Abmahnschreiben.

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