30.07.2021

„Stuttgarter Zeitung Online-Service“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht mit der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„WN OnlineService“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „WN OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „WN OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „„WN OnlineService“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

Kontakt über mich:

Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


Wichtiger Hinweis:

Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„Madsack OnlineService“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.

  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“
(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Madsack OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Madsack OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

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Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

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Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
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(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Westfalen-Blatt OnlineService“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Westfalen-Blatt OnlineService“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Westfalen-Blatt OnlineService“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

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Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com

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Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„United Media AG“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
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(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „United Media AG“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „United Media AG“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „United Media AG“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

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Jörg Reinholz, Email: joerg.reinholz@gmail.com


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Es geht darum, eine wichtige „Leitentscheidung“ herbeizuführen, die auch anderen Geschädigten der „Euroweb-Gruppe“ helfen kann.

„Euroweb Internet GmbH“: Angebliche Vertragsverlängerung - Geschädigtensuche

Die folgenden Firmen unter der Leitung von Daniel Fratzscher und/oder Christoph Preuß sind für „höchst anrüchige Vertriebsmethoden, die ich auch BETRUG nennen darf“ bekannt.
  • „Euroweb Internet GmbH“
  • „United Media AG“
  • „Westfalen-Blatt OnlineService“
  • „Madsack OnlineService“
  • „WN OnlineService“
  • „Stuttgarter Zeitung Online-Service“

(Im weiteren weiteren Text nenne ich diese „Euroweb-Gruppe“)

Da die unter allerhand krudem und auch bewusst unwahrem Vormachen geschlossenen Verträge üblicherweise eine Laufzeit von vier Jahren haben und (im Gegensatz zum Vormachen durch die Referenzkundenmasche) extreme Kosten verursachen wollen die Kunden diese Verträge natürlich nicht verlängern - die Abzocker der „Euroweb Internet GmbH“ aber schon.

Dazu werden die Geschädigten durch die Drücker (die „Euroweb Internet GmbH“ nennt diese „Vertriebsbeauftragte“) überwiegend angerufen. Vor der Corona-Krise wurden diese auf- oder besser „heimgesucht“.

Aus der Vergangenheit ist mir durch Geschädigte berichtet worden, dass den eigentlich fest zu einer Kündigung entschlossenen „Kunden“ vorgemacht wurde, dass gesetzlich verpflichtende Änderungen (z.B. Datenschutzerklärung) notwendig seien, teilweise wurden (so die Geschädigten mir gegenüber) weitere, „kostenlose“ Dienstleistungen (QR-Code, Bewertungen) aufgeschwatzt. Das alles sollte ausdrücklich „natürlich nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit“ gelten. Die Geschädigten wurden also offenbar mit voller Absicht getäuscht, denn aus den „Vertragserweiterungen“ wurde dann seitens der o.g. Firmen eine Vertragsverlängerung hergeleitet. Die Gewinne schon aus dem ursprünglichen Vertrag sind schon extrem hoch - die aus der Vertragsverlängerung sind, weil faktisch keine nenneswerten Kosten mehr entstehen, absurd hoch - was auch der Antrieb für die von mir als kriminell angesehene Vertriebspraxis ist - die auch schon einen Name hat: „Vertragsverlängerungsmasche“.

In jüngerer Zeit versuchen die teilweise mehrfach umbenannten Unternehmen der „Euroweb-Gruppe“ also die Vertragsverlängerung durch Anrufe von trainierten Drückern zu erreichen. Die Drücker bieten - so jedenfalls die Geschädigten - auch dann eine angebliche „Preissenkung“ an, wenn de Kunden ganz klar aussagen, auf jeden Fall aus dem Vertrag heraus und gerade keine Verlängerung zu wollen. In dem Fall wird - so jedenfalls die Geschädigten - vorgemacht, dass es sich um eine Art „Abschiedsgeschenk“ handele. Danach wird seitens der „Euroweb-Gruppe“ behauptet, diese hätten einen neuen Vier-Jahres-Vertrag (zum Gegenwert eines Automobils) geschlossen. Es wird eine Bandaufnahme als „Beweis“ bezeichnet, welche freilich die Aussage, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, nicht der für erforderlich gehaltenen Deutlichkeit belegt. Diese Bandaufnahmen können das Kernstück für Beweis einer systematischen arglistigen Täuschung, sogar eines „strafrechtlich relevanten“ Betrugs sein.

Ein Rechtsanwalt, der nicht namentlich genannt werden will, sucht nun weitere Geschädigte. Insbesondere solche, welche eine von der „Euroweb Internet GmbH“ als angeblichen „Beweis“ für den neuen Vertrag übersandte Audio-Datei schon haben. (Falls nicht kann diese angefordert werden.)

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29.07.2021

Anonymisiert

Ich habe heute den vollständigen Namen eines Anwalts aus dem Blog entfernt und durch „Pjotr. Z.“ ersetzt.

Nein, es gab kein Urteil, keine Verfügung, keine Abmahnung oder dergleichen. Mein Beweggrund ist schlicht „Anstand“ und damit etwas wodurch ich mich von denjenigen, über die ich hier berichte, regelmäßig unterscheide.

Der Betroffene ist im Februar verstorben, er hinterlässt einen Sohn und ich vermute sogar, dass der Anwalt selbst das „Opfer“ seines „Assessor“ (eines sehr ehemaligen Rechtsanwaltes Philipp Berger) war und nichts oder nur sehr wenig über den Rechtsmissbrauch durch Serienabmahnungen wusste, denn Pjotr. Z. war schon einige Zeit „schwer krank“.

Ich bin durchaus ein „Arschloch“ - nur eben nicht so eines.

„Geht ein Rapper zum Rechtsanwalt ...“

Das kann nur der Beginn eines Witzes sein - sollte man denken, wenn man hört, welche Gewalt- und Allmachtsphantasien in „RAP-Battles“ rumkommen und welche besonderen „Höflichkeiten“ da so ausgetauscht werden. Jede Menge dumme „Kinder“ (Alter ab 9, IQ bis max. 80) sind begeistert.

Doch im Leben kommt es oft drastischer als im Witz:

„Geht ein Rapper zur Kanzlei des Ralf Höcker und lässt sich vom LG Köln eine einstweilige Verfügung ausstellen."

„Ich liege vor Lachen im Dreck“:

Ein Typ - angeblich so „hart“ das er Diamanten im Bett platt drückt; so „cool“ das er im Mittelmeer nicht baden kann weil das komplett zufriert wenn er einen Zeh reinsteckt - jammert wie ein „Volkslieder-Herzbubi-Weichei“ und heult sich beim Gericht aus. Und wählt dann auch die Kanzlei des Ralf Höcker. (Na gut: Mit tränennassen Augen kann man ja nicht lesen, dass diese „berühmte und erfolgreiche“ Kanzlei des Professor Dr. jur Ralf Höcker (mein Codename ist „Ralfi“) schon zwei von zwei „Anträgen auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung“ gegen mich zurück nehmen durfte noch bevor ich (ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“) überhaupt bei einem Anwalt war. Soweit zu „einstweilig“.

„Das Publikum, das war mal wieder wunderbar ... erbärmlich ist der Schlussakkord in Moll!“

Kommentare aus der Ecke des „selbstbestimmt zum Omakind mutierten“ Rappers zeigen wer seine CD's oder Songs einzeln kauft:

  • Viele nennen es „Urteil“: Aber eine einstweilige Verfügung ist ein „Beschluss“ - kein „Urteil“.
  • Viele schreiben, die Unschuld des Rappers stände durch das „Urteil“ fest: Das ist Unsinn. In einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung findet allenfalls eine summarische Prüfung der Vorträge und Anlagen statt. Außerdem: Das Landgericht Köln und dessen Pressekammer ist für zahlreiche „Irrtümer“ bekannt. Wenn die Pressekammer des LG Köln in einem Verfahren um eine einstweilige Verfügung eine Äußerung verbietet - was immer noch gerne durch rechtstaatswidrige Handlungsweise geschieht - nämlich ohne dem Gegner die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen - dann kann man zu 95% davon ausgehen, dass die verbotene Äußerung richtig und wahr ist.

Normalerweise wäre die Quote etwa 50%. Aber die Pressekammern wie des LG Köln, des LG Hamburg oder die gewiss nicht mit großen Leuchten besetzte Zivilkammern des LG Kassel rufen doch praktisch nur Cov-Idioten, „Lügner und Betrüger“, Faschos, Politiker und andere Sorten „Tagediebe“ und natürlich Mörder und Vergewaltiger an und lügen dann „wie von der Kanzlei des Ralf Höcker gedruckt“. Was die Quote natürlich verschiebt.

Und im Hinblick auf die bekannt-notorisch rechtsstaatswidrige Handlungsweise des LG Köln (Beschlüsse ohne rechtliches Gehör) kann man auch sagen, dass ein sehr hoher Prozentsatz derjenigen, die dieses Gericht anrufen, nicht nur aus der alleruntersten Schublade kriminellen Packs kommt sondern auch noch vom Typ eines „miesen, feigen Arschlochs“ sind. Also „Pisser“, die (so mancher RAP-Song) „im Knast gefickt“ würden.

Anständige Menschen oder gar „Rapper, die was auf sich halten“ würden also drei Dinge nicht tun: 

a)
Zu Ralf Höcker, dem „Anwalt der Lügner, Kriminellen, Nazis und Diktatoren“ rennen, 

b)
auf dass der vor dem LG Köln schriftlich herumheule,

c)
damit auch noch prahlen.

Über die Sache, die dem Rechtsstreit zu Grunde liegt, weiß ich nichts und will ich auch nichts wissen.

18.07.2021

KatastrophentouristInnen sollen nordrhein-westfälisches Hochwassergebiet meiden!

Derzeit werden überall Aufforderungen verbreitet, nicht als KatastrophentouristInnen in das nordrhein-westfälisches Hochwassergebiet zu reisen. Man werde deren Fahrzeuge „brutal in den Bach stoßen“ um die Verkehrswege für wichtige Transporte frei zu halten!

Die KatastrophentouristInnen behindern insbesondere die zahlreichen, höchst wichtigen KatastrophenwahlkämpferInnen, die mit jeweils einem ganzen Tross von JournalistInnen, PR-FirmenvertreterInnen, parteinahen InfluenzerInnen (mit beeindruckenden Operationsergebnissen an Lippen, Titten und Ärschen - ab 550€ sogar mit „Happy-End-Garantie“ buchbar), VersorgerInnen (Catering, Partyzelte, Dieselgeneratoren, Tankwagen, mobile Scheißhäuser), dem stets um eine „angemessene“ Bevölkerungsnähe besorgtem und nur deshalb bewaffnetem Sicherheitspersonal, motorisiert mit Polizei- und Bergepanzern, Wasserwerfern (natürlich wurde das Wasser sterilisiert - und zwar mit Tränengas), LKWs sowie SUVs oder wenigstens deutschen Oberklasselimousinen (alles in der höchsten ökologischen Einstufung „Panzer“) in diese Gebiete reisen, um heldenhaft-dümmlich, schauspielerisch-betreten oder erfreut in Kameralinsen zu grinsen, den Betroffenen schnelle Hilfe zu versprechen und sich selbst sofort zu helfen.

Auch den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk, Baumaschinen- sowie Rettungswagenfahrern wird (freilich nicht via Presse oder Rundfunk, sondern vermittels individueller Benachrichtigung durch schwer bewaffnete Vogonen) nahegelegt, nach dem bevorzugten Beräumen und Wiederherstellung der Straßen zu den Orten mit besonders eindrucksvoller Aussicht auf die Schäden, diese für die überaus wichtigen Maßnahmen der PolitikerInnenprofilierung frei zu halten und darauf nicht etwa irgendwelchen unwichtigen Kram (z.b. Wasserpumpen, Generatoren, Bagger), unwichtige Leute (zu erkennen an Werkzeugen wie Hacken und Schaufeln) oder gar diese völlig nutzlosen Verletzten (oder zu Obdachlosen gewordenen) umherzufahren. Gleiches gälte für die Hubschrauberlandeplätze, alle noch lieferfähigen Tankstellen und deren Zufahrten, welche für die VIPs freizuhalten seien und notfalls (wenn Könige nebst Hofstaaten reisen geraten die bereisten Orte halt traditionell in Not) auch brutal geräumt werden.

 Sinnbild: „Reisende Könige“ (mittelalterliche Malerei),
Foto: JBLD Stromberg, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Statt also völlig nutzlos herumzuwuseln (und womöglich wegen angeblicher Behinderungen zu protestieren) haben Feuerwehren, DLRG und das Technische Hilfswerk neu eingekleidetes Personal und neuwertige, saubere Fahrzeuge als Statisten bzw. Hintergrund für Presse- und Fototermine zu stellen. Freilich dürfen die sich den Einrichtungen für VIPs nicht nähern, dieses natürlich einzig aus der Sorge heraus, dass manche eine unentdeckte Allergie z.B. gegen Kaviarhäppchen oder seltene Sektsorten haben.

In Berlin tagen die Lobbyverbände schon direkt im Bundestag und in den Ministerien, beraten dabei, wie die von den Katastrophenwahlkämpfern versprochenen Finanzhilfen möglichst verlustfrei, direkt und schnell bei Großkonzernen und „wichtigen Unternehmern“ aus der PR- und Beraterbranche ankommen um die Gewinne der Unternehmen in vergleichsweise regenarmen Gebieten zu erhöhen, die jedem Korruptionsvorwurf widersprechenden 1-Mio-€-Beraterverträge für wichtige und also versorgungsbedürftige Parteigenossen und natürlich die Umsätze von Sportwagenhändlern in der Schweiz zu sichern. Für die Bevölkerung und lokale mittelständische Betriebe im Katastrophengebiet entwickle ein Konsortium schon eine „App“, welche deren Hilfsanträge und somit die eingereichten Formulare (Es sind nur die Jahresabschlüsse der letzten 20 Jahre und ein Testat vom Steuerberater und Notar, welche Schäden eingetreten sind, binnen 3 Tagen vorzulegen) datenschutzkonform in /dev/null speichere. Damit das schnell gehe habe man einen 20-Mio-Auftrag freihändig und unbürokratisch (auf Quatsch wie Leistungsbeschreibungen oder Garantien wurde der Eile wegen verzichtet) an ein im Wahlkampf nützliches und also leistungsfähiges PR-Unternehmen vergeben und natürlich sofort bezahlt.

Dieses Mal wird das besser klappen, man habe aus der Covid-19-Krise viel gelernt: So seien etliche Millionen, besonders für den Einsatz unter Wasser geeignete COVID-19-Schutzmasken nach NRW unterwegs.

16.07.2021

Rechtsmissbraucher Pascal Goffart „lässt das Mausen nicht“

Dieser Artikel hat einen Nachfolger:

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden!


Ich berichte ja der Öffentlichkeit auch über betrügerische und erpresserische „Raubzüge“ von Serienabmahnern und deren, sagen wir „Minderbeteiligte“. 

Dazu gehört (neben den Gehirnen solcher Abmahnanwälte selbst) immer ein vorgeschobener „Mandant“ wie es z.B. der Berufspokerer Pascal Goffart aus Düsseldorf, mindestens früher auch Wien, einer war. Der hat wohl in Ivan Dumancic einen würdigen Nachfolger bekommen. Es gab sogar schon Anwälte (einer aus der Kanzlei, übrigens aus Krefeld, hat gegen mich bitter verloren) die hatten in anderen Sachen einen in Belgien wohnenden weilenden Obdachlosen als „Mandant“ und angeblichen "Geschäftsführer" vorgeschoben. Das „Abziehbild eines kriminellen Rechtsmissbrauchers“ Günter Freiherr von Gravenreuth (hat auch gegen mich selbst verloren, beging Selbstmord, kurz bevor er auch seine letzten beiden Sachen gegen mich verlor) hatte einst dafür einen „minderbeteiligten“ Mitmacher mit später, sehr steiler Karriere. Den „Düdipaz" („Dümmster Dialerparasit aller Zeiten“) erwähne ich hier zum einen wegen des parasitären Geschäftsmodells (serieller Rechtsmissbrauch ist genau das) aber vor allem wegen der „Minderbeteiligung eines Gehirns“ bei seinem zu 100% erfolglosen Versuch, über 20 einstweilige Verfügungen an einem Tag allein gegen mich durchzubringen.

Verfassungsrechtlich stellt sich das wie folgt dar:

„Die Öffentlichkeit hat - auf Grund der Vielzahl von Betroffenen und Geschädigten - ein erhebliches Interesse daran und das Recht dazu, über die Akteure, deren Vorgehen und den Hintergrund des Geschehens bei einem solchen, im großen Maßstab erfolgenden Rechtsmissbrauch bzw. Betrug informiert zu werden.“

Der „Berufspokerer“ und „Abmahnmissbrauchsminderbeteiligte“ (52 Scrabble-Punkte!) Pascal Goffart aus Düsseldorf (früher auch Wien) hat mir nun geschrieben und - so sehe ich das - dreist versucht, seinem „rechtsgrundfreiem Ansinnen“ durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher(in) eine „Beschwerung“ zu verpassen.

  • Hinweis: Man kann auch Geburtstagsgrüße oder Mitleidsbekundungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das dauert dann eben etwas länger (hier: insgesamt genau zwei Wochen) und kostet dafür halt € 10,61 extra. Dazu muss man das Schreiben an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle (60 Punkte beim Scrabbeln!) des für den Adressaten zuständigen Amtsgerichtes senden und um die Zustellung ersuchen. Übrigens bringt es dann doch nur die Post...
  • Noch ein Hinweis: Mancher Rechtslaie lässt sich von sowas beeindrucken...

Ich bin aber nicht „beeindruckt“ sondern „belustigt“. Hier der Witz des Rechtslaien Pascal Goffart:

Witz des Rechtslaien Pascal Goffart
Bild: Schreiben des Pascal Goffart. Die Größe der Zeichen (~300%) und der Umstand, dass er seinen Namen in GROSSBUCHSTABEN notiert, lassen den Betrachter einen „bedenklichen psychologischen Setup“ bzw. eine „demonstrative Selbstüberschätzung“ vermuten. Etwas wie „selbst empfundene Minderwertigkeit” kann sich wohl auch so äußern. (Freilich dürfte er auch für Werbung betreffs außerordentlich fetter SUVs besonders empfänglich sein.) Das gab es auch bei anderen "Mandanten" von Serienabmahnern. Das Erfolgsgefühl und der falsche Eindruck der jeweiligen „Mandanten“ - die oft meinen, dass sie von den Abmahnanwälten als „Partner in einer tollen Sache gegen ALLE“ angesehen werden - sind ein wichtiges psychologisches Bindeglied zwischen den Abmahnanwälten und den, von diesen tatsächlich eher gering (als „notwendiges Übel“) geschätzten „Minderbeteiligten“. Ich sollte über die in der Nutzlosbranche anzutreffenden psychologischen Typen mal einen „Aufsatz“ schreiben.

Und hier meine Antwort:

Allerwertester Herr Goffart,

im Hinblick auf Art. 2 Absatz 2 Buchstabe c) der DSGVO hat Ihr Auskunftsersuchen keine Rechtsgrundlage.

Die Aufdeckung und Verfolgung rechtsmissbräuchlicher, betrügerischer und erpresserischer Tätigkeiten zum schnöden Zweck des Gelderwerbs ist mir eine persönliche Herzensangelegenheit und hat keinerlei wirtschaftlichen Hintergrund.

Sie behaupten aber selbst, dass ich öffentlich berichte. Damit bin ich Ihrer eigenen Ansicht nach „Presse“ und durch Art. 85 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privilegiert. (s.a. Erwägungsgrund 153, „Verarbeitung zu journalistischen oder wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken“). Die §§ 9c Abs. 3, 57 Abs. 2 RStV schränken den Auskunftsanspruch auch Ihrer allerwertesten Person über die von mir gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO aus Gründen des Journalisten-, Quellen- und Rechercheschutzes ein.

Ich werde Ihr Schreiben der wohl zuständigen StA Essen zukommen lassen. Immerhin handelt es sich offenbar um den Versuch, durch falsches Vormachen Einfluss auf ein auch gegen Sie gerichtetes Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Betruges und Erpressung zu nehmen.


Jörg Reinholz
...

Ich bin also nicht beeindruckt, wüsste aber gern, ob der hoch eminente Herr Pascal Goffart sich mit seinen „allenfalls sehr unvollständigen Rechtskenntnissen“ nur „zu weit aus dem Fenster lehnt“, ob er zu einem umfassenden Nach- und Bedenken bei solch „schwierigen“ Sachverhalten generell in der Lage ist, ob ihm das Geld für einen brauchbaren (ein solcher hätte wohl abgeraten) Anwalt fehlt, oder ob er - er pokert ja - „blufft“. Eine weitere, sehr nahe liegende Vermutung zu notieren würde mir sicherlich als „Beleidigung“ ausgelegt. Aber allein der Umstand, dass ich die Antwort an die „in der Betreffzeile genannte Postanschrift“ senden soll, spricht nicht für eine überragende Intelligenz.

Allerdings hat Pascal Goffart ja mal in einem Interview behauptet, er würde sich beim Pokern nicht mit stärkeren Gegnern  messen:

(Pascal Goffart in einem Interview für „nicsmix - der Pokerblog“):

„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“

Ich frage mich, warum er es also gegen mich dann überhaupt erst versucht - wo er doch nachlesen kann, dass ich mich sehr erfolgreich mit Richtern und anderen Doktoren, sogar Professoren (Höcker!) der „Juristerei“ messe. Immerhin war ich aber doch nicht nur belustigt, sondern auch etwas enttäuscht weil ich beim Anblick des gelben Umschlages zunächst erfreut hoffte, dass endlich der Tag in greifbare Nähe rückt, an dem ich einen Dr. jur. Weber (AWPR Dortmund) selbstpersönlich „als Zeuge auseinander nehmen kann“ - wodurch dieser unzweifelhaft zum „weinenden Opfer“ einer von ihm selbst begangenen Dummheit wird.

Hinweise an Herrn Pascal Goffart:

  1. Das obige Interview gehört zu den Daten, die ich sorgfältig und verschlüsselt gespeichert habe. Und noch viel mehr: „Sackweise“ Beweismittel.
  2. Im Falle der von mir erwarteten Anklageerhebung auch gegen ihn selbst, aber auch im Falle der formal durch den Abmahnanwalt Z. angedrohten Zivilprozesse komme ich als Zeuge in Betracht, der gutachterliche Aussagen z.B. über wichtige technische Eigenschaften zahlreicher Dokumente und den Umfang des Rechtsmissbrauchs tätigen kann. Im Falle eines Prozesses werden damit sämtliche Daten „beweiserheblich“.
  3. „Presse ist wer der Öffentlichkeit berichtet.“; „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“ Ich bin also auch als Privatperson nach Ansicht des BVerfassG und des EGMR „Presse“. Ich werde meine Quellen schützen und vor allem keine Daten meiner Informationsgeber oder solche, die auf diese schließen lassen können, herausrücken.
  4. Mein privater Mailverkehr geht auch den minderbeteiligten Rechtsmissbraucher Pascal Goffart einen „Scheißdreck“ an.
  5. Pascal Goffart unterliegt - wie viele andere vor ihm - offensichtlich einem fatalem Irrtum in der Frage, wer hier der „voraussichtlich schwächere Spieler“ sei.
  6. Beim Pokern würde ich sagen:
„Er hat praktisch schon verloren, sitzt mit schlechten Karten, Tränen in den Augen und der Bluff-Maske am Tisch, geht mit seinen letzten drei Chips „ALL IN“. Dann ist er also gleich „blank“.

Nachtrag/Hinweis:

Alle Daten, die ich Herrn Pascal Goffart nach Abwägung seiner Rechte aus Art. 15 BDSG gegen die meinen aus Art 85 BDSG i.V.m. §57 Abs. 2 RStV geben will und kann findet er unter dieser URL: https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pascal%20Goffart.

Ich werde das nicht für ihn ausdrucken.

15.07.2021

Rechtsmissbrauch durch Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Beschwerde einreichen!

Liebe Geschädigte! Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Insolvenzverfahren des Nicolas Absenger. Es besteht auch ein gerichtliches Zahlungsverbot.
(AG Wuppertal, 145 IN 359/20)

Das Aktenzeichen meiner Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf lautet:

A/924/2021/V

Von betrügerischen/erpresserischen Abmahnungen des Herrn Nicolas Absenger betroffene sollten die erhaltene Abmahnung an die zuständige

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Telefon: 0211/49502-0
Fax: 0211/49502-28
info@rak-dus.de

als „Beschwerdebeitritt“ zum obigen Aktenzeichen einreichen. Meine Beschwerde betrifft „unsachliches Verhalten“, weil ich durch die aktuellen DSGVO-Abmahnungen des Herrn Absenger alle Tatbestandsmerkmale für den strafrechtlichen Vorwurf des „Betruges“ als auch der „Erpressung“ als erfüllt ansehe. Ob die Staatsanwaltschaft Wuppertal (die von mir auch benachrichtigt wurde) feige ist wird sich zeigen.

Ich vermute, dann ist im Hinblick auf § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO und das Insolvenzverfahren über das „Vermögen“ des Nicolas Absenger ganz schnell Ruhe. Ich gehe im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale davon aus, dass ein von der Kammer zu bestimmender „Kanzleiverweser“ die Sachen nicht weiter verfolgen wird.


An Herrn (ich verzichte voraus greifend auf die Anrede mit „Rechtsanwalt“) Nicolas Absenger: 

Schreiben Sie ruhig einen Strafantrag. Ein gewisser Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat offensichtlich eine „Sauwut“ auf mich und macht nach meiner Erfahrung und ohne (genügend) über die Sachverhalte nachzudenken (und ohne tatsächliche Ermittlungen) aus jedem, also auch leicht ersichtlich unbegründeten Mist eine Anklageschrift ... Aber das endet dann so wie bei Ihrem Kollege Dr. Hans Dieter Weber von der AWPR, der - unter dem Ansatz halbwegs normaler Intelligenz - sehr viel Angst vor der Beweisaufnahme und den möglichen Feststellungen des Gerichts im Urteil haben sollte. Ich hingegen führe gerne „Juristen dieser Sonderklasse“ vor - ziehe aus solchen Aktionen also einiges Vergnügen.


13.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:

„Er ist nicht jung - aber im Insolvenzverfahren.“

AG Wuppertal, 145 IN 359/20 - Das ist laut „Insolvenzbekanntmachungen.de“ das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens über das „Vermögen“ des RechtsAbmahnanwaltes Nicolas Absenger aus Wuppertal.

  • Wichtig: Zahlungen sollen, wenn überhaupt, an den Insolvenzverwalter erfolgen. Das ist der unbescholtene:
    • Rechtsanwalt Norbert Schrader
      Viehhofstr.117
      42117 Wuppertal

      Telefon: 0202 4 30 98-0
      Fax: 0202 - 4309844
  • Der genannte Insolvenzverwalter interessiert sich auch im Falle einer erfolgten Zahlung  oder Nichtzahlung für die Abmahnungen: Es gibt da wohl „Ungereimtheiten“ bei den im Zeitablauf unterschiedlich angegebenen Bankverbindungen bzw. den Verdacht, dass Nicolas Absenger auch Insolvenzsstraftaten begangen hat.

„Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal gelandet!“
Sinnbild: „Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Absenger gelandet!“
(Rechte am Bild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 4.0 )

Im Hinblick auf die mit einem Insolvenzverfahren stets verbundene Geldnot wundert es mich nicht, dass das „Organ der Rechtspflege“ „Paradebeispiel eines Rechtsmissbrauchers“ Nicolas Absenger die „mindestens betrügerische“ Abmahnnummer, die er zuvor mit den Herren Michael Dunareanu, Bashar Al-Rashid, Stanislav Miliuk, David Librowski, Ahmad El-Sohbi bzw. deren „Firmen“ durchgezogen hat, nunmehr mit Ivan Dumancic verschärft fortsetzen wollte...

Genau genommen wundert es mich doch: Im Ergebnis hätte Nicolas Absenger doch irgendwann mal begreifen müssen, dass der „Abmahnwahn“ nicht gerade ein „Erfolgsweg“ ist. Aber ich hab ja eh die Theorie, dass man in Deutschland nur viel auswendig lernen muss, um „Jurist“ werden zu können.

Nachtrag:

Wer aktuell die Webseite „absengeranwaelte.de“ aufruft bekommt nur die Meldung

„Auf der Website werden geplante Wartungsaufgaben durchgeführt.“

Ich kenne die Branche und also diese „geplanten Wartungsaufgaben“ als Sperrung durch den Hoster bei unbezahlt gebliebenen Rechnungen. Andererseits war der dringend Geld benötigende Herr Abmahnanwalt Nicolas Absenger aus Wuppertal schon vorher nicht mal in der Lage dazu, dafür zu sorgen, dass nach einem Klick auf „Impressum“ auch ein Impressum erschien (Error 404, Not Found) . Ebenso war auch eine Datenschutzerklärung nicht erreichbar, erst recht keine Onlinestreitbeilegungsplattform. Und die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer konnte man also auch nicht abrufen. Das sind ganz schön viele Pflichtverletzungen, die - so Nicolas Absenger letztendlich über Nicolas Absenger „himself“ -  ganz „erhebliche  Wettbewerbsverstöße“ darstellen. Weswegen hatte der insolvente Herr Nicolas Absenger doch gleich eine abnorme Anzahl von Abmahnungen mit ebenso abnormen Kostenforderungen „herausgehauen“?

Und nicht zuletzt ist auch die Webseite „berger-law.de" seit mehreren Jahren im angeblichen „Wartungsmodus“. Deren Inhaber, ein Philipp (Karl) Berger, wurde im zeitlichen und wohl auch sachlichem Zusammenhang mit seinem, von mir ebenfalls als „gemeinschädlich“ angesehenen Verhalten schon vor langer Zeit die Zulassung als „Rechtsanwalt“ entzogen.

Bild: Auch der Herr Nicolas Absenger wird mit der „Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken“  ausgezeichnet.  (Rechte: Jörg Reinholz, Kassel)

Die letzte Meldung auf der Webseite absengeranwaelte.de lautete übrigens darauf, dass die Kanzlei „auf Grund einer Störung“ nur via Mobilrufnummer erreichbar sei. Ich verorte die Ursache der „Störung“ in der Debitorenbuchhaltung seines Anbieters. Immerhin gehen mit Insolvenzen regelmäßig auch Kontenpfändungen einher.

War das noch was?

Die angeblichen „Bewertungen“, mit denen der Herr Nicolas Absenger auf der nicht abrufbaren Webseite warb, waren „wohl eher nicht ganz echt“. Man könnte auch meinen, das seien „köstlich primitive Fälschungen“. (Beweis bei Klage!)

11.07.2021

Es gibt auch Gutes zu berichten (Danksagung an das Impfzentrum in Kassel)

Am ersten Juli habe ich endlich meine Erstimpfung gegen das Corona/Covid-19-Virus bekommen. Termin war um 15:45Uhr (ich war sehr pünktlich). Um 16:30 Uhr war ich wieder draußen. Ich gebe zu, ich habe bei der Wartezeit nach der Impfung (gebeten wurde um 10 Minuten) ein wenig geschummelt und diese um zwei Minuten unterschritten. „Ostzonal“, bei der Reihenimpfung gab's sowas ja auch nicht  („echte Zonis“ kippen wegen sowas nicht um, das überlassen wir Weicheiern und Jammerlappen) - dafür waren „dadorts“ die schon hunderte Male mit Dampf sterilisierten Spritzen meistens stumpf. Wer auch nur „Au“ sagte galt als Schwächling - heute würden das bestimmte, schwer psychotherapiebedürftige Gruppen von Walldorfschüler(inn)en, Covidiot(inn)en und andere Gestörte als „Mobbing“ ihrer ungeimpften und keine Masken tragenden „Verweichlinge“ bezeichnen.

Für Covidiot(inn)en: Die Impfung (mit Moderna) habe ich gut vertragen (Ok, an der Einstichstelle gab es ein leicht ignorierbares „Muckern“ (Ich kann das wirklich nicht „Schmerz“ nennen.), am 3. Juli fühlte ich mich zeitweise leicht „angekatert“ (Hurra: die Impfung wirkt also!) - und mein späterer Versuch, an der Kasse des Supermarktes „mit dem Oberarm zu bezahlen”, scheiterte: Ergo muss ich im Urlaub wohl doch eine Kreditkarte in die Badehose stecken.

Bereits um 15:10 Uhr (also 25 Minuten nach meinem Eintreffen) hatten sich schon zwei Mitarbeiter bei mir dafür entschuldigt, dass es so lange dauerte. Die persönliche Behandlung empfand ich als sehr freundlich.

Vergleich: „Ostzonal“ saß ich mal 8 Stunden unversorgt mit frisch gebrochenen Handgelenken auf dem Flur der Chirurgie. Davon zwei Stunden bis die Tagschicht (die Ärzte hatten Termine) durch die Spätschicht (das war der Not- und Bereitschaftsdienst) abgelöst wurde Das fanden alle „ganz normal“. Das war es ja auch, wenn man nicht zur Nomenklatur gehörte.

Ich danke allen Mitarbeitern (wobei ich die Damen grundsätzlich eingeschlossen sehen will) des Impfzentrums in Kassel für:

  • den erledigten (und im Hinblick auf manche Patienten) sicherlich nicht immer leichten Job
  • den tollen Umgang damit, dass ich als Freiberufler auch an der Berufsausbildung künftiger Systemadministratoren teilnehme (§ 4 Nr. 8 der „Impfreihenfolgenverordnung“:  Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) und meine Arbeitgeberbescheinigung also (völlig korrekt) höchstselbst unterschrieben habe. (Ich hatte echt Bedenken, es gäbe da Diskussionen)...
  • deren Risikobereitschaft  (immerhin kommen diese mit womöglich Infizierten in Kontakt)
  • und deren ausnahmslos gewährte Freundlichkeit.

09.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:
Nur „Betrug“? - Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!

Einleitend: Rechtsliteratur: 
  1. LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09
  2. BGH, 03.04.2013 - 3 StR 408/12

Das Strafgesetzbuch (StGB):

§ 253 Erpressung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Soweit also das Gesetz. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Staatsanwaltschaften und Richter (insbesondere in Hessen, ganz schlimm in Kassel) sogenannten Rechtsanwälten quasi jede Art von Straftaten durchgehen lassen. Dieses geschieht offenbar entweder aus falsch verstandener Kollegialität oder weil diese wegen der womöglich effektiven Verteidigung aufwändige Verfahren fürchten.

Doch die bekannten Abmahnungen geben neben dem Tatvorwurf des Betruges (§ 263 StGB) auch den der Erpressung (§ 253 StGB) durchaus her. Gründe:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Nicolas Absenger droht in der Absicht, eine grundlose Zahlung an ihn und an Herrn Ivan Dumancic aus Wien zu bewirken wie folgt mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels, nämlich einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Niclas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Wissentlich überhöhte, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen. Der behauptete „schwierige Fall“ ist wie in anderen Abmahnserien des Herrn Absenger ein Serienbrief und ein vernünftiger Streitwert wurde von vernünftigen Gerichten in vergleichbaren Fällen mit 500€ festgesetzt - woraus sich eine sehr viel niedrigere Rechnung ergibt! Womöglich will er seine eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit Microsoft Word bezahlt haben. Die geforderte, höchst krude Geldentschädigung könnte allenfalls als „Juristenwitz“ durchgehen - beides wird aber wie folgt erpresst:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Die Bedrohung mit einem „empfindlichen Übel“. Genau so geht „Erpressung“!

    Der sich selbst als „Organ der Rechtspflege“ feiernde Niclas Absenger aus Wuppertal hat nach eigenem Behaupten Jura studiert, das Studium abgeschlossen und die Staatsexamen bestanden. Ich gehe davon aus, dass er sehr genau weiß, dass Ivan Dumancic (sofern Nicolas Absenger nicht auch das selbst getan hat - wovon ich aber ausgehe), lediglich seine Mailadresse und bestenfalls noch seinen Namen in Kontaktformulare und Newsletterbestellungen bei ausschließlich kleinen Firmen eingeworfen hatte um das Auskunftsrecht und die nachfolgenden Abmahnungen zu provozieren. Demnach kann er nicht davon ausgehen, dass die von ihm erhobenen, hanebüchnen Forderungen in der Höhe und des Grundes wegen zu Recht bestehen und auf dem Rechtsweg durchsetzbar sind - es sei denn er schützt den eigenen „schweren geistigen Verfall“ vor. Dann dürfte er aber ab diesem Behaupten nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

  2. Da für die seriellen Abmahnungen entgegen dem bewusst täuschendem Vormachen ganz klar nur der Grund der persönlichen Bereicherung zum Nachteil Dritter in Betracht kommt, ist sein Verhalten auch als „verwerflich“ anzusehen.

  3. Der Versuch ist nicht bestreitbar, da die Abmahnungen schriftlich erfolgten.

  4. Für mich steht aus den mir vorliegenden Tatsachen heraus unzweifelhaft fest (Stichwort: „Rauchender Colt“), dass sich die Tatverdächtigen Nicolas Absenger und Ivan Dumancic entschlossen haben, diese Erpressungsversuche wiederholt und in zahlreichen Fällen zu begehen und sich also bandenmäßig zur fortgesetzten, gewerbsmäßigen Begehung des Betruges und der Erpressungen verbunden haben.


06.07.2021

Dann helf ich mal der Polizei...

 Sinnbild. Autor: PimboliDD, (CC, einige Rechte vorbehalten) via Wikipedia

Ich lese auf „Spiegel-Netzwelt“:

„Weil die Polizei den Internetprovider nicht kennt, auf dem der womöglich betrügerische Shop gehostet ist, steht er immer noch im Netz.“

Da kann ich helfen!

  1. „https://www.fastix.org/netztools/?addr=NONE“ aufrufen.
  2. www.dein-hausbooturlaub.de" eingeben und dann auf „host“ klicken.
  3. Dann auf die "217.160.0.5" klicken.
  4. auf „whois“ klicken.
  5. Dann auf den ersten Eintrag für den „Admin-C“ („JR2342-RIPE“) klicken:

„Tada!“ Der Hoster:

person:         Jan Rischmueller
address:        1&1 IONOS SE
address:        Hinterm Hauptbahnhof 5
address:        D-76137 Karlsruhe
address:        Germany
phone:          +49 721 91374 4685
nic-hdl:        JR2342-RIPE
mnt-by:         AS8560-MNT
created:        2005-01-25T13:50:09Z
last-modified:  2020-11-27T12:48:42Z
source:         RIPE # Filtered

Die Befehle, die man auch in einer Linux-Shell eingeben kann, stehen dabei.

Nachtrag (15.7.2021):

Die Webseite der Betrüger ist jetzt „bald verfügbar“, mithin gesperrt.