16.07.2021

Rechtsmissbraucher Pascal Goffart „lässt das Mausen nicht“

Dieser Artikel hat einen Nachfolger:

Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden!


Ich berichte ja der Öffentlichkeit auch über betrügerische und erpresserische „Raubzüge“ von Serienabmahnern und deren, sagen wir „Minderbeteiligte“. 

Dazu gehört (neben den Gehirnen solcher Abmahnanwälte selbst) immer ein vorgeschobener „Mandant“ wie es z.B. der Berufspokerer Pascal Goffart aus Düsseldorf, mindestens früher auch Wien, einer war. Der hat wohl in Ivan Dumancic einen würdigen Nachfolger bekommen. Es gab sogar schon Anwälte (einer aus der Kanzlei, übrigens aus Krefeld, hat gegen mich bitter verloren) die hatten in anderen Sachen einen in Belgien wohnenden weilenden Obdachlosen als „Mandant“ und angeblichen "Geschäftsführer" vorgeschoben. Das „Abziehbild eines kriminellen Rechtsmissbrauchers“ Günter Freiherr von Gravenreuth (hat auch gegen mich selbst verloren, beging Selbstmord, kurz bevor er auch seine letzten beiden Sachen gegen mich verlor) hatte einst dafür einen „minderbeteiligten“ Mitmacher mit später, sehr steiler Karriere. Den „Düdipaz" („Dümmster Dialerparasit aller Zeiten“) erwähne ich hier zum einen wegen des parasitären Geschäftsmodells (serieller Rechtsmissbrauch ist genau das) aber vor allem wegen der „Minderbeteiligung eines Gehirns“ bei seinem zu 100% erfolglosen Versuch, über 20 einstweilige Verfügungen an einem Tag allein gegen mich durchzubringen.

Verfassungsrechtlich stellt sich das wie folgt dar:

„Die Öffentlichkeit hat - auf Grund der Vielzahl von Betroffenen und Geschädigten - ein erhebliches Interesse daran und das Recht dazu, über die Akteure, deren Vorgehen und den Hintergrund des Geschehens bei einem solchen, im großen Maßstab erfolgenden Rechtsmissbrauch bzw. Betrug informiert zu werden.“

Der „Berufspokerer“ und „Abmahnmissbrauchsminderbeteiligte“ (52 Scrabble-Punkte!) Pascal Goffart aus Düsseldorf (früher auch Wien) hat mir nun geschrieben und - so sehe ich das - dreist versucht, seinem „rechtsgrundfreiem Ansinnen“ durch eine Zustellung per Gerichtsvollzieher(in) eine „Beschwerung“ zu verpassen.

  • Hinweis: Man kann auch Geburtstagsgrüße oder Mitleidsbekundungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das dauert dann eben etwas länger (hier: insgesamt genau zwei Wochen) und kostet dafür halt € 10,61 extra. Dazu muss man das Schreiben an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle (60 Punkte beim Scrabbeln!) des für den Adressaten zuständigen Amtsgerichtes senden und um die Zustellung ersuchen. Übrigens bringt es dann doch nur die Post...
  • Noch ein Hinweis: Mancher Rechtslaie lässt sich von sowas beeindrucken...

Ich bin aber nicht „beeindruckt“ sondern „belustigt“. Hier der Witz des Rechtslaien Pascal Goffart:

Witz des Rechtslaien Pascal Goffart
Bild: Schreiben des Pascal Goffart. Die Größe der Zeichen (~300%) und der Umstand, dass er seinen Namen in GROSSBUCHSTABEN notiert, lassen den Betrachter einen „bedenklichen psychologischen Setup“ bzw. eine „demonstrative Selbstüberschätzung“ vermuten. Etwas wie „selbst empfundene Minderwertigkeit” kann sich wohl auch so äußern. (Freilich dürfte er auch für Werbung betreffs außerordentlich fetter SUVs besonders empfänglich sein.) Das gab es auch bei anderen "Mandanten" von Serienabmahnern. Das Erfolgsgefühl und der falsche Eindruck der jeweiligen „Mandanten“ - die oft meinen, dass sie von den Abmahnanwälten als „Partner in einer tollen Sache gegen ALLE“ angesehen werden - sind ein wichtiges psychologisches Bindeglied zwischen den Abmahnanwälten und den, von diesen tatsächlich eher gering (als „notwendiges Übel“) geschätzten „Minderbeteiligten“. Ich sollte über die in der Nutzlosbranche anzutreffenden psychologischen Typen mal einen „Aufsatz“ schreiben.

Und hier meine Antwort:

Allerwertester Herr Goffart,

im Hinblick auf Art. 2 Absatz 2 Buchstabe c) der DSGVO hat Ihr Auskunftsersuchen keine Rechtsgrundlage.

Die Aufdeckung und Verfolgung rechtsmissbräuchlicher, betrügerischer und erpresserischer Tätigkeiten zum schnöden Zweck des Gelderwerbs ist mir eine persönliche Herzensangelegenheit und hat keinerlei wirtschaftlichen Hintergrund.

Sie behaupten aber selbst, dass ich öffentlich berichte. Damit bin ich Ihrer eigenen Ansicht nach „Presse“ und durch Art. 85 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privilegiert. (s.a. Erwägungsgrund 153, „Verarbeitung zu journalistischen oder wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken“). Die §§ 9c Abs. 3, 57 Abs. 2 RStV schränken den Auskunftsanspruch auch Ihrer allerwertesten Person über die von mir gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO aus Gründen des Journalisten-, Quellen- und Rechercheschutzes ein.

Ich werde Ihr Schreiben der wohl zuständigen StA Essen zukommen lassen. Immerhin handelt es sich offenbar um den Versuch, durch falsches Vormachen Einfluss auf ein auch gegen Sie gerichtetes Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Betruges und Erpressung zu nehmen.


Jörg Reinholz
...

Ich bin also nicht beeindruckt, wüsste aber gern, ob der hoch eminente Herr Pascal Goffart sich mit seinen „allenfalls sehr unvollständigen Rechtskenntnissen“ nur „zu weit aus dem Fenster lehnt“, ob er zu einem umfassenden Nach- und Bedenken bei solch „schwierigen“ Sachverhalten generell in der Lage ist, ob ihm das Geld für einen brauchbaren (ein solcher hätte wohl abgeraten) Anwalt fehlt, oder ob er - er pokert ja - „blufft“. Eine weitere, sehr nahe liegende Vermutung zu notieren würde mir sicherlich als „Beleidigung“ ausgelegt. Aber allein der Umstand, dass ich die Antwort an die „in der Betreffzeile genannte Postanschrift“ senden soll, spricht nicht für eine überragende Intelligenz.

Allerdings hat Pascal Goffart ja mal in einem Interview behauptet, er würde sich beim Pokern nicht mit stärkeren Gegnern  messen:

(Pascal Goffart in einem Interview für „nicsmix - der Pokerblog“):

„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“

Ich frage mich, warum er es also gegen mich dann überhaupt erst versucht - wo er doch nachlesen kann, dass ich mich sehr erfolgreich mit Richtern und anderen Doktoren, sogar Professoren (Höcker!) der „Juristerei“ messe. Immerhin war ich aber doch nicht nur belustigt, sondern auch etwas enttäuscht weil ich beim Anblick des gelben Umschlages zunächst erfreut hoffte, dass endlich der Tag in greifbare Nähe rückt, an dem ich einen Dr. jur. Weber (AWPR Dortmund) selbstpersönlich „als Zeuge auseinander nehmen kann“ - wodurch dieser unzweifelhaft zum „weinenden Opfer“ einer von ihm selbst begangenen Dummheit wird.

Hinweise an Herrn Pascal Goffart:

  1. Das obige Interview gehört zu den Daten, die ich sorgfältig und verschlüsselt gespeichert habe. Und noch viel mehr: „Sackweise“ Beweismittel.
  2. Im Falle der von mir erwarteten Anklageerhebung auch gegen ihn selbst, aber auch im Falle der formal durch den Abmahnanwalt Z. angedrohten Zivilprozesse komme ich als Zeuge in Betracht, der gutachterliche Aussagen z.B. über wichtige technische Eigenschaften zahlreicher Dokumente und den Umfang des Rechtsmissbrauchs tätigen kann. Im Falle eines Prozesses werden damit sämtliche Daten „beweiserheblich“.
  3. „Presse ist wer der Öffentlichkeit berichtet.“; „Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.“ Ich bin also auch als Privatperson nach Ansicht des BVerfassG und des EGMR „Presse“. Ich werde meine Quellen schützen und vor allem keine Daten meiner Informationsgeber oder solche, die auf diese schließen lassen können, herausrücken.
  4. Mein privater Mailverkehr geht auch den minderbeteiligten Rechtsmissbraucher Pascal Goffart einen „Scheißdreck“ an.
  5. Pascal Goffart unterliegt - wie viele andere vor ihm - offensichtlich einem fatalem Irrtum in der Frage, wer hier der „voraussichtlich schwächere Spieler“ sei.
  6. Beim Pokern würde ich sagen:
„Er hat praktisch schon verloren, sitzt mit schlechten Karten, Tränen in den Augen und der Bluff-Maske am Tisch, geht mit seinen letzten drei Chips „ALL IN“. Dann ist er also gleich „blank“.

Nachtrag/Hinweis:

Alle Daten, die ich Herrn Pascal Goffart nach Abwägung seiner Rechte aus Art. 15 BDSG gegen die meinen aus Art 85 BDSG i.V.m. §57 Abs. 2 RStV geben will und kann findet er unter dieser URL: https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pascal%20Goffart.

Ich werde das nicht für ihn ausdrucken.

14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Leute, holt Chips und Cola, kuschelt auf dem Sofa!

Es hat sich jemand freiwillig und sogar per Gerichtsvollzieher dafür gemeldet, dass das von namhaften kriminellen Arschlöchern trainierte gute Arschloch mit ihm den Boden aufwischt...

Runde 1 ging schon an das gute Arschloch. Wirft Goffart das Handtuch?

Anonym hat gesagt…

Nee. Solche Typen versuchen die Herausgabe der Daten mit einer einstweiligen Verfügung zu erzwingen und scheitern dann unter lautem Gelächter.

Anonym hat gesagt…

Womöglich will der Herr Pascal Goffart ja die Einrede erheben, dass er nicht „Minderbeteiligter“ war. Im Hinblick auf das Ermittlungsverfahren gegen ihn und andere wäre das sicherlich eine positive Wendung.

Anonym hat gesagt…

Es ist Samstag, niemand denkt an Böses und unser aller Schlosser hatte Wiener Würstchen zum Frühstück...

Anonym hat gesagt…

Da kein Internetauftritt zu finden ist, könnte ihm ja die Euroweb ein Referenzkundenangebot machen. Dann kann er sich statt von 1+1 von den Profis der Euroweb hosten lassen. :-)

. hat gesagt…

Er war Referenzkunde. Mit absenger-anwaelte.de.

404 Not Found Euroweb....

. hat gesagt…

Oh. Du meinst den Herrn Hoffart. Naja... Ich glaube die Euroweb sucht Kunden, die das auch bezahlen könnten..

. hat gesagt…

Oh. Die werden das Brötchen nicht wollen, wo doch der Bäcker schon nichts taugt.

Anonym hat gesagt…

Die Zustellung per Gerichtsvollzieher spricht gerade im Hinblick auf den bereits erhobenen Vorwurf, dass Goffart unwahr behauptet habe, er habe die Antworten nicht erhalten und sei bei Einschreiben nicht benachrichtigt worden, Bände.

Immerhin sieht es stark danach aus, als wolle er seine eigenen Tricks - der Vorwurf lautet ja auf Betrug - unmöglich machen.

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz!

Hoffentlich haben Sie die Antwort an alle von Pascal Goffart für die missbräuchlichen Anmeldungen verwendeten Mailadressen gesendet.

Anonym hat gesagt…

Warum machst Du keine negative Feststellungsklage und gehst somit All In? Gruß aus Bonn. Daniel

. hat gesagt…

> keine negative Feststellungsklage

Zu wenig Masse beim Gegner.

. hat gesagt…

Soll heißen:

1.) Ich bezweifle, dass ich von DEM die Gerichtskosten wieder bekomme.
2.) Womöglich kann das „Thema“ einer Widerklage werden, denn die geht ohne dass ich Gerichtskosten vorstrecken muss.
3.) Während Pascal Goffart „Tourniere mit voraussichtlich schwächeren Gegnern spielt“ liegt mein Fokus auf „interessanten“ Gegnern. Also solche, die wenigstens stark aussehen.
4.) Ich bin gerade nicht der Hansel, der die Verfahren anstrengt.

Anonym hat gesagt…

Es gibt einen Nachfolger: Maximilian Größbauer mit exakt der gleichen Masche.

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