20.12.2021

Verlogener Strafantrag kann teuer werden: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wird wohl für seine dreckigen Beschuldigungen bezahlen müssen.

Heute habe ich dem AG Kassel mitgeteilt und begründet, dass es von Amtes wegen den „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) für seine dreckigen Beschuldigungen und Lügen bezahlen lassen soll.

Rechtsgrundlage ist der §469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“)

Vorliegend kommt - wenn man ein mögliches „geistiges Versagen“ (welches meiner Meinung nach wegen der ersichtlich Grobheit des Vollversagens eine weitere Berufsübung als Rechtsanwalt nicht zulässt) nicht annehmen will - nur ein so dummer wie böswilliger Vorsatz in Betracht. Dann hätte Dr. Hans-Dieter Weber aber auch versucht, mich „in den Knast zu lügen“. Das ist strafbar!

Schauen wir mal, ob das hier ein „Rechtsstaat“ ist. Also wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht JETZT auf die - nach meinem Freispruch - (Urteil) - als erweislich falsch fest stehenden Beschuldigungen des „Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) reagiert.



11.12.2021

Mein Weihnachtsgruß an alle Impfgegner

Liebe Impfgegner!

Schaut noch einmal in den Kreis Eurer Familie, erinnert Euch, wer davon wer ist und bedenkt wie schön es doch ist wenn Ihr Ostern 2022 nach einer „Bio-Impfung“ und überstandener COVID-19-Infektion mit „nur 45% Gehirnschädigung“ als Folge des Sauerstoffmangels im Kreis Eurer Familie im Gitterbett liegen könnt und ganz süß „Ah! Ah!" sagt, sobald Ihr Euch erfolgreich eingekackt habt.

Wenn Ihr genug DARÜBER nachgedacht habt, dann spreche ich Euch gern mit „Liebe frisch Geimpfte“ an.

08.12.2021

Pech für „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR-Dortmund: Für mich ein Freispruch erster Klasse!
Und: Wer ist hier der Kriminelle?

Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskräftig)

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Die mir vorgehaltende Äußerung 

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.

  • Die in der enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Überzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
  • Der zweite Teil der Äußerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestützt auf Veröffentlichungen der  Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lügende Rechtsanwälte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Doch das Gericht urteilte auch hier: Diese Äußerung ist wahr und richtig.
  • Ebenso kommen die Straftaten gemäß §185 (Beleidigung), §186 (üble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.

Im Hinblick auf die gleich lautenden Anträge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.

Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.

Wer von uns beiden ist denn nun tatsächlich der Kriminelle?

Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemäß § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG Düsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht für eine ausgewachsene Niederträchtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich über ihn weiß - auch einen ausgewachsenen Hang zur Lüge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemäß deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 STGB) und wohl auch versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle Schäden.

Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch Fälle neu annehmen sollte, die prospektiv  mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!

Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads führen. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber  der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel „in den Knast zu lügen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der Unwürdigkeit wohl ganz eindeutig vor.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:

Ich habe mal durchgezählt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 Staatsanwälte (ohne die entsandten Sitzungsstaatsanwälte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war für mich „strunz-einfach“.  Ich weiß also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!

Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht für eine „Elite“ haltenden Juristen.

Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.