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10.06.2026

Woran Du merkst, dass Du ein Idiot bist.

Genauer: Woran Du merkst, dass Du (oder Dein[e] Partner[in]) ein[e] Idiot[in] (b)ist. 
  1. Du hast ein Problem, den vorstehenden Satz zu lesen. Oder ein Problem mit dem Inhalt. Oder mit der Klammersetzung.
  2. In Deinem Kontoauszug taucht eine Spende auf eines der im hier verlinkten Artikel genannten Konten, mithin und letztendlich für den, öffentlich den „gar erfolgreichen Rechtsanwalt“ gebenden Markus Haintz in der Inkarnation als „Haintz.media GmbH“ oder eben das Fremdgeldkonto der „Haintz.legal“ auf. 

Punkt 2 sollte ich begründen:

Markus Haintz (Köln) betreibt ja die Haintz media GmbH. Da die Europäische Union zu klein für sein gewaltiges Ego ist und damit dieses Ego sich nicht so tief bücken muss im Land der hohen Berge und natürlich der verschwiegenen Banken. Also der Schweiz, denn der sich als deutsches „Organ der Rechtspflege“ angesehen wünschende Markus Haintz möchte - wohl vor allem in Deutschland nicht - nicht zu viele Steuern zahlen. Den Staat und die Steuerzahler mit Kosten für etliche sinnlos anmutende und krude Strafanzeigen zu belasten, damit hat der sich als Denunziant entblösende Egomane indes gar kein Problem. „Denunzieren bedeutet nach der Definition im Duden: aus persönlichen niedrigen Beweggründen anzeigen bzw. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken.“ schreibt[¹] seine Kanzleikollegin Melina Schwendenmann.

Für diese Haintz media GmbH bettelt Markus Haintz immer wieder um Spenden.

Wenn man jetzt mal genau hinsieht, was die Haintz media GmbH eigentlich veröffentlicht, dann stellt man fest, dass diese sehr darum besorgt ist, dass das Ego des Markus Haintz nicht etwa kleiner wird. Und man sieht, dass er sich selbst bewirbt. Und zwar auf eine ganz üble Weise, nämlich in dem er seine denunziantische Höchstbegabung und seine wirklich unübertreffbaren Sinnlos-Strafanzeigen in Web stellt und andere dabei übel erniedrigt, ich würde sogar sagen: verleumdet. Und auch dabei für sich unter den von ihm angesprochenen Covidioten, Putinfreunden, Reichs- und „besorgten“ Bürgern - sprich AfD-Anhängern - und natürlich unter Dumm-Maul-Kriminellen wirbt. Und dazu etwas schreibt wie

„Ich kann die ganzen Absurditäten nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“

Markus Haintz fordert also dazu auf, seine absurden, querulatorischen geradezu „idiotisch“ anmutenden Strafanzeigen zu finanzieren, weil er seine, an Staatsanwaltschaften gerichteten, rechtslastigen, covidiodistischen und putinfreundlichen Ergüsse  - mit denen er dann unzweifelhaft unter ganz Dummen für sich „wirbt“ -  „nicht dauerhaft auf eigene Kosten zur Anzeige bringen.“ könne. 

„Boah!“  Mithin spenden die Spender also dem, sich selbst für „fein“ haltenden Lautsprecher[²]-Haintz dafür, dass er Werbung für sich selbst macht! 

Wohl genau dafür wurde schon von den alten Lateinern das Wort „absurdus“ aus „absonus“ (misstönend) und „surdus“ (taub; nicht verstehend) gebildet. Wie als hätten die Römer schon geahnt, dass es mal zu soetwas kommen wird. Die Deutschen waren gründlicher, ein Wort und drei Silben „Un-ver-schämt-heit“  um darzsustellen, dass sich da einer gar nicht schämt. Beides passt auf die vorliegende Spendenbettelei - bei der Markus HAINTZ um Spenden dafür bettelt, dass er sich selbst bewirbt und „großkotzen“ kann.  

Hast Du das getan? Du hast an Markus Haintz (formal an die Schweizer GmbH)  gespendet und ihn dafür bezahlt, dass der Werbung für sich selbst macht? Dann weißt Du jetzt, was Du bist. Falls nicht: Schau auch mal auf das Konto Deines Partners oder Deiner Partnerin!

Das könnte nämlich ein guter Scheidungsgrund sein. 

¹) in einem sehr merkwürdigen Schriftsatz vom 3. Juni 2026, den ich später öffentlich „zerlegen“ werde. Vorläufiger Arbeitstitel ist übrigens „Ist das Docmacher-Sydrom ansteckend?“ Ich sage aber schon mal voraus, dass dieser dem Mandant Andreas Skrziepietz nicht viel nützen kann und lediglich dafür sehr gut dazu geeignet ist, die vorsitzende Richterin Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt zu erzürnen. Auch deren Kollegen und Kolleginnen. Was (wohl) nicht gut für den Andreas Skrziepietz ist.

²) so steht der Verfassungsschützer und Tippgeber Markus Haintz in Innenstädten und verschmutzt diese mit dummen, genauer covidiodistischem Lärm und ulkigen Pappschildern.

 

 

 

 

03.02.2026

Hurra! Der „Superquerulator“ Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“ Hannover) ist nach dummer Beleidigung eines Richters quasi schon auf dem Weg in die „Klapse“

Präambel: Und wieder „fickt sich“ der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch eine dumme Veröffentlichung „selbst ins Knie“ und demonstriert seine geistige Degression auf das Niveau eines Siebenjährigen. 

Es ist gerade ein wenig mehr als Monat her, dass ich berichtet habe, dass der bekannte kriminelle Quaknazi  Andreas Skrziepietz nach einer offenbar endlich empfindlichen Verurteilung den Hannoveranischen Amtsrichter „Olaf W.“ u.a. als „Mitglied einer Terrorjustiz“ beleidigte:

Weiter schrieb Dr. „Heulsuse“ Skrziepeitz über den Richter: „Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen."

Der Zusammenhang mit dem Folgenden ist evident: 

Der „Superquerulator“ Skrziepietz  (a.k.a. „Docmacher“, Hannover) heult jetzt  in der ihm zu tiefst eigenen Dummheit öffentlich über ein weiteres, offensichtlich gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren: 

Zuerst einmal eine Nachricht: Nicht der Richter - ich war das!

Denn ich habe - just weil der kriminelle Quak- und Dummkopf mich öffentllich einen „Denunziant“ nennt und auch sonst übel beleidigt und verleumdet - dem Präsident des Amtsgerichts Hannover über die verleumdende Beleidigung des Richters - und darüber, dass ich den Richter aus der Äußerung heraus erkennen konnte, informiert. Falls Andreas Skrziepietz es auf ein Verfahren ankommen lassen will: Ich komme gern als Zeuge - und bleibe dann bis zum Schluss, damit ich das Urteil berichten kann. Soll mich der Dr. „Dummquak“ doch ruhig auch dafür hassen...

Was der mir wegen seiner hässlichen-dummen Hassschriften (und Verurteilungen) als „krass dummes Würstchen“ geltende Andreas Skrziepietz offenbar auch nicht weiß:

In solchen Fällen stellt nicht etwa der Richter oder die Richterin selbst den Strafantrag - das macht der Dienstherr  im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht. Also vorliegend der Präsident des Amtsgerichts Hannover, dem ich höchstselbst genau das allerwärmstens empfohlen habe.  Das war es dann also auch mit dem „Beweis der Voreingenommenheit“. Der Richter selbst ist in dem Verfahren zwar auch Geschädigter, aber eben nur Zeuge.

Und das hat auch System: Sonst könnte ja jeder kriminell versiffte „Querquakkopp“, so wie hier vorliegend, den Richter oder die Richterin nach Herzenslust beleidigen und so entweder aus dem Verfahren „kegeln“ oder trotz strafbarer Beleidigung straffrei bleiben. Dieses Verhalten krimineller und psychisch malader Querulanten ist seit langem - seit Jahrhunderten - bekannt - da hat der Gesetzgeber also längst vorgesorgt. 

Ich sag es dem „Dr. Quakquak“ mal direkt:

„Toller Trick“, Herr Skrziepietz! Aber, wie eben die Gegenmaßnahmen, auch schon im Kindergarten bekannt. Wenn Sie „Schlaumeier“ das nicht wissen, dann sind Sie - so Ihre eigenen Maßstäbe - schlicht „dumm“. 

Ich bin mir fast sicher, dass Dr. „Hasskopp“ Andreas Skrziepietz für diese „Nummer“ nicht einfach verurteilt wird. Ihm wird wohl eine Haftstrafe angedroht und eine (zunächst vorläufige) Einstellung mit der Auflage gemäß § 153a Absatz 1 Nr. 8 StPO angeboten. Also sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).

Warum ich mir da sicher bin? Ich würde das - wäre ich Staatsanwalt - genau so machen. 

Mein Motto wäre also:

„Was wählen Sie: Knast oder Klapse? Herr Andreas Manfred Skrziepietz?“

Übrigens kann es gut sein, dass er nun ohnehin psychiatrisch begutachtet und sodann auch (nach einem Hinweis ans Betreuungsgericht) entmündigt wird. Sein Vormund bekommt u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwecks Durchsetzung notwendiger Behandlung und gesundheitlicher Vorsorge, zu dem das Bestimmungsrecht über die Veröffentlichungen seines „Mündels“ - und was der dann verfügt ist mir jedenfalls sonnenklar.

Der „Dr. Irre“ Skrziepietz empfiehlt anderen in der ihm eigenen, krankhaft-dummen und hässlichen Beleidigungsabsicht Haledol. Das wird ihm selbst (und den durch die alsdann unterbliebene Straftaten nicht geschädigten) sicherlich gut tun.