Präambel: Und wieder „fickt sich“ der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz durch eine dumme Veröffentlichung „selbst ins Knie“ und demonstriert deutlich seine geistige Degression auf das Niveau eines siebenjährigen.
Der Zusammenhang mit dem Folgenden ist evident:
Der „Superquerulator“ Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“ Hannover) weint jetzt in der ihm zu tiefst eigenen Dummheit öffentlich über ein weiteres, offensichtlich gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren:
Zuerst einmal eine Nachricht: Nicht der Richter - ich war das!Denn ich habe - just weil der kriminelle Quak- und Dummkopf mich öffentllich einen „Denunziant“ nennt und auch sonst übel beleidigt und verleumdet - dem Präsident des Amtsgerichts Hannover über die verleumdende Beleidigung des Richters - und darüber, dass ich den Richter aus der Äußerung heraus erkennen konnte, informiert. Falls Andreas Skrziepietz es auf ein Verfahren ankommen lassen will: Ich komme gern als Zeuge - und bleibe dann bis zum Schluss, damit ich das Urteil berichten kann. Soll mich der Dr. „Dummquak“ doch ruhig auch dafür hassen...
Was der mir wegen seiner hässlichen-dummen Hassschriften (und Verurteilungen) als „krass dummes Würstchen“ geltende Andreas Skrziepietz offenbar auch nicht weiß:
In solchen Fällen stellt nicht etwa der Richter oder die Richterin selbst den Strafantrag - das macht der Dienstherr im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht. Also vorliegend der Präsident des Amtsgerichts Hannover, dem ich höchstselbst genau das allerwärmstens empfohlen habe. Das war es dann also auch mit dem „Beweis der Voreingenommenheit“. Der Richter selbst ist in dem Verfahren zwar auch Geschädigter, aber eben nur Zeuge.
Und das hat auch System: Sonst könnte ja jeder kriminell versiffte „Querquakkopp“, so wie hier vorliegend, den Richter oder die Richterin nach Herzenslust beleidigen und so entweder aus dem Verfahren „kegeln“ oder trotz strafbarer Beleidigung straffrei bleiben. Dieses Verhalten krimineller und psychisch malader Querulanten ist seit langem - seit Jahrhunderten - bekannt - da hat der Gesetzgeber also längst vorgesorgt.
Ich sag es dem „Dr. Quakquak“ mal direkt:
„Toller Trick“, Herr Skrziepietz! Aber, wie eben die Gegenmaßnahmen, auch schon im Kindergarten bekannt. Wenn Sie „Schlaumeier“ das nicht wissen, dann sind Sie - so Ihre eigenen Maßstäbe - schlicht „dumm“.
Ich bin mir fast sicher, dass Dr. „Hasskopp“ Andreas Skrziepietz für diese „Nummer“ nicht einfach verurteilt wird. Ihm wird wohl eine Haftstrafe angedroht und eine (zunächst vorläufige) Einstellung mit der Auflage gemäß § 153a Absatz 1 Nr. 8 StPO angeboten. Also sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).
Warum ich mir da sicher bin? Ich würde das - wäre ich Staatsanwalt - genau so machen.
Mein Motto wäre also:
„Was wählen Sie: Knast oder Klapse? Herr Andreas Manfred Skrziepietz?“
Übrigens kann es gut sein, dass er nun ohnehin psychiatrisch begutachtet und sodann auch (nach einem Hinweis ans Betreuungsgericht) entmündigt wird. Sein Vormund bekommt u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zwecks Durchsetzung notwendiger Behandlung und gesundheitlicher Vorsorge, zu dem das Bestimmungsrecht über die Veröffentlichungen seines „Mündels“ - und was der dann verfügt ist mir jedenfalls sonnenklar.
Der „Dr. Irre“ Skrziepietz empfiehlt anderen in der ihm eigenen, krankhaft-dummen und hässlichen Beleidigungsabsicht Haledol. Das wird ihm selbst (und den durch die alsdann unterbliebene Straftaten nicht geschädigten) sicherlich gut tun.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen