![]() |
| Sinnbild: „Störrischer Esel“ (1936, Bundesarchiv) |
Man möchte ja meinen, dass ein Straftäter, der inwischen mehrfach verurteilt wurde, auch mal aufhört. Nicht so Dr. „berechtigt“ Andreas Skrziepietz aus Hannover.
Der sich selbst für „klug und berechtigt“ haltende Andreas Skrziepietz aus Hannover, verleumdet mich seit dem 27.02.2026 wie folgt:
„Er hatte wohl einen Richter als “kriminell” bezeichnet und wurde verurteilt. Reinholz ist also vorbestraft. Diesen Teil des Urteils hat er natürlich nicht veröffentlicht. Typisch Reinholz: Seine seltenen Siege feiert er ganz groß, seine zahlreichen Niederlagen verschweigt er. So wie es sich für einen Narzissten gehört…
(Fettschreibung wie im Original)
Das ich einen Richter als „kriminell“ bezeichnet habe und deshalb veruteilt wurde ist schlicht nicht wahr - und zwar keine der beiden Behauptungen. Wie er das aus seiner Quelle entnehmen kann vermag wohl nur ein Psychiater oder Neurologe erkären. Das ich „verurteilt und vorbestraft“ sowie ein Narzisst sei, ist so etwas wie eine fixe Idee - oder eine Wahnvorstellung - des Andreas Skrziepietz, der offensichtlich entweder nicht mehr verstehend lesen kann - oder das vielmehr nicht will, weil er (offenbar mangels anderer Befriedigung oder zum Zweck der Kompensation seiner Frustrationen) eine Verleumdung nach der anderen ejakulieren muss.
Dr. „störrisch“ Andreas Skrziepietz begründet diese Verleumdungen immer wieder anders und in der Vergangenheit haben schon zwei Gerichte in Urteilen fest gestellt, dass sein dummes Gelaber strafbare Verleumdungen waren und ihm solche Äußerungen verboten:
- AG Kassel
- Verbot der Verleumung, Ich hätte „mehrere Haftstrafen“ verbüßt und sei „vorbestraft“.
- LG Kassel,
- Verbot der Verleumdung „Es sieht nach einer weiteren Verurteilung fiir Lügen-Jörg aus. Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“
Das mich der kriminelle „Lumich“ erneut verleumdet wird ihn nun eine weitere gerichtliche Verfügung und eine Strafanzeige einbringen. Denn ich wurde gerade nicht verurteilt. Wahr und richtig ist wie folgt:
Das eröffnete Verfahren bezüglich der angeblichen Verleumdung eines „Rechtsanwaltes B.“ (also gerade nicht: Richters) als „kriminell“ wurde dann in der mündlichen Verhandlung wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ich hatte genug vorgelegt, was es rechtfertigte, den damaligen Strafantragsteller einen „kriminellen“ zu nennen. Der wurde übrigens tatsächlich auch wegen etlicher Straftaten verurteilt, (wohl auch die, welche ich ihm damals nachsagte) und ist - der Zulassungsentzug „folgte auf dem Fuße“ - schon seit vielen kein Rechtsanwalt mehr. Ich nenne jetzt seine Name nicht erneut. Denn der Betroffene, so garstig, kriminell und verlogen er auch gewesen sein mag, hat seine Strafe längst verbüßt, ist (sonst hätte ich das wohl erfahren) seit langem nicht mehr auffällig und der ganze Vorgang fand vor 12 bis 15 Jahren statt. Sogar der hat das Recht, dass ich ihn in Ruhe lasse.
Update: Ein weiterer Verfügungsantrag ist gestellt. Andeas Skrziepietz hatte in einem Artikel mit den dummen und dreisten Worten
„Los Reinholz, klagen Sie. Vielleicht hilft Ihnen ja Richter Wöltje.“
gehetzt. Das fällt ihm jetzt auf die Füße, denn ich konnte hierdurch Äußerungen aufnehmen, die ich nicht abgemahnt hatte. Und er hat sich selbst die Möglichkeit genommen, damit zu argumentieren, dass meine Klage „rechtsmissbräuchlich“ sei. Was diese ja auch nicht ist.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen