Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover Groß-Buchholz), der sich „öffentlich daran einen runterholt“ (juristisch: „verbal af hässliche Weise daran goutiert“), dass andere (im Rahmen einer Diskussion über deren Politik) es sich gefallen lassen müssen, als „Schwachkopf“ bezeichnet zu werden - und sich im Hinblick auf seine dummen Äußerungen und den diesen folgenden strafrechtlichen Verurteilungen eine Bezeichnung als „Schwachkopf“ nun selbst sehr viel mehr gefallen lassen müsste - hat seinen Hassblog - vermutlich mal wieder nur zweitweilig - geschlossen. Und es steht mal wieder die Frage nach dem „Warum“.
In den letzten Jahren hat Skrziepietz einen Kurs eingeschlagen, der ihn wohl unweigerlich in den Knast oder die Klapse bringen wird.
In den letzten Monaten hat er diesen verschärft und zuletzt den Richter Olaf Wöltje vom AG Hannover als Mitlied einer „linksgrünen Terrorjustiz“ beleidigt und ihm durch die Worte, dieser würde ihn verurteilen, weil er ihn schon zuvor verurteilt habe und das dieser voreingenommen sei, Rechtsbeugung unterstellt. Im Hinblick auf seine Vorstrafen wegen Delikten wie Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung (allein im Jahr 2025 mindestens 2 Verurteilungen, eine davon zu 75 „Tagessätzen“ zum „Untermindestlöhner-Tarif“ von €15/Tag und mindestens eine weitere Anklage) dürfte die Justiz genau und gerichtsfest wissen wollen, ob Skrziepietz neurologisch und/oder psychiatrisch geschädigt ist. Ich selbst denke, dass die hasserfüllten Veröffentlichungen des garstigen Herrn tatsächlich Ausfluss einer dissozial-narzisstischen Störung sind, welche mit einer grassierenden geistigen Degression einhergeht. Hinzu kommen Äußerungen, die für einen Wahn sprechen - so äußerte er z.B. jüngst in Niedersachen würde „jeder verurteilt, der nicht linksgrün versifft“ sei.
Das dürfte auch der Justiz aufgefallen sein.
Damit kommt, neben
- der Beseitigung der Äußerungen, wegen denen Skrziepietz im März 2025 zu den 75 Tagessätzen verurteilt wurde nach der wahrscheinlichen Bestätigung des Urteiles der ersten Instanz - oder
- dem Versuch, so ein milderes Urteil zu erreichen, und/oder
- dem Verbergen der Quantität und Qualität seiner niedrigen Hetze in einem weiteren Strafverfahren
ein weiterer Grund für die Schließung in Betracht:
- Andreas Skrziepietz ist sich durchaus des Umstandes, dass er geistig nicht unerheblich gestört ist und dass sein Hassblog diese (neben Äußerungen, die auch auf eine Wahnerkrankung hinweisen) bewusst. Er will nicht, dass ein vom Gericht bestellter forensischer Psychiater (oder Psychiaterin) sich die Ejakulate ansieht, weil diese die Störung(en) recht deutlich offenbaren.
Es kommt also in Betracht, dass er seine Störung - viele psychiatrisch Gestörte sind sich des Zustandes durchaus bewusst - vor der Gutachterin oder dem Gutachter zu verbergen sucht.
Dazu kommt noch etwas. Nämlich ein „gar werkwürdiger“ Antrag an das LG Frankfurt:
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| Bild: Es geht um diesen Beitrag. |
Den Quatsch schreibt sein Anwalt Markus Haintz (Köln). Tatsächlich hat mir das OLG Frankfurt gerade nicht verboten, sondern u.a. regelrecht erlaubt, Skrziepietz einen „Nazi“ zu nennen, denn es hat mir erlaubt, ihn als „rechtsextrem“, sogar „rechtsradikal“ zu bezeichnen und ausgeführt, dass der Begriff des „Nazis“ dem sehr nahe steht. Es braucht eigentlich nicht viel Hirn um das zu begreifen... Markus Haintz wird wohl einwenden, er habe das Urteil „nie gelesen“.
Und ich bin kein „Bekalgter“!
Nach den vom Hassblogger Andreas Skrziepietz angewandten Maßstäben - er bezeichnet andere (mich) wegen Tippfehlern als „dumm“ - hat der also einen „doppeldummen“ Anwalt, denn Haintz macht den Fehler zwei Mal. Was mich betrifft ist der Grund für eine solche Annahme zwar falsch, für die Annahme selbst gilt jedoch anderes: Immerhin war der Anwalt Haintz nicht in der Lage, den kriminellen Dummkopf Skrziepietz angemessen zu beraten (jedefalls hat er es nicht getan, denn da braucht er nämlich „sehr viel Ina Frost“ um mit dem Unsinn, den das OLG gleich wieder aufheben wird, durchzukommen) und der RA Markus Haintz aus Köln sucht ausweislich seiner Veröffentlichungen um Zuspruch von Neu- und Quaknazis, AfDlern, Covidioten, Reichsbürgern, Putin-Freunden, Klimaleugnern und dergleichen mehr.
Naja. Wie „klug“ - BITTE! - kann so jemand sein?
Aber immerhin: Um bei seinem Mandant für einen Antrag, der bei ordnungsgemäßer Rechtsanwendung offensichtlich verloren gehen muss, abzukassieren, dafür dürfte der obige Mist reichen. Aber vielleicht teilt Haintz ja auch die niedrige Schädigungsabsicht seines kriminellen Mandanten Skrziepietz, mit dem er immerhin politisch und geistig weitgehend übereinstimmt. Wie auch immer: Skrziepietz wird dieses verschriftlichte Stück Dummheit nun unweigerlich ein paar tausend Euro kosten.
Oder ist es Haintz Geldgier, die ihn bewegt, solche Zettel zu schreiben? Vorsicht, das könnte, leicht verballhornt, sein Spitzname werden: „Heinz Geldgier“!

3 Kommentare:
"Es braucht eigentlich nicht viel Hirn um das zu begreifen... Markus Haintz wird wohl einwenden, er habe das Urteil „nie gelesen“."
Ich glaube, er hat es gelesen, tippe aber auf ein Problem, das im ersten der beiden Sätze thematisiert wurde. Ich meine, wer die Aktivitäten des Haintz länger verfolgt, weiß, dass der Mann nicht gerade dafür bekannt ist, Sachverhalte richtig einzuordnen und zu werten. Er kommt mir eher vor, wie ein kleines Kind, das versucht, ordentlich zu essen, sich dabei aber immer wieder vollkleckert.
Ich glaub, die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant sind sicherlich lustig anzuschauen, wie bei Otto. Der Verteidiger erklärt alles und der Mandant fragt immerzu am Klavier nach, warum das alles so ist, wie es ist... Siehe wie auf https://youtu.be/noUP9aLvSkQ
🤣🤣🤣
Wer wohl jetzt vor dessen Spiegel sinnfrei nach80er Jahre Trash "I Have the Power" trällert, obwohl er absolut nix auf die Kette bekommt. Wohlgemerkt weder vor Gericht, noch sonstwo.
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