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13.09.2026

Gestank der Korruption: 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt „versagt“ vollständig!
Offensichtlicher Versuch der Begünstigung eines rechtsradikalen Kriminellen (Quaknazis) schlägt in Gegenteil um.

In der Sache 2-03 o 252/26 des Landgerichts Frankfurt setzte die in einem Parallelverfahren zuvor wirksam abgelehnte Richterin Dr. Frost mit Schreiben vom 02.09.2026 in einer nicht eiligen Angelegenheit die Frist für eine Stellungnahme zum Korrekturantrag des dortigen Widerklägers (Skrziepietz) vom 29.08.2026 von lediglich einer Woche. Schon am 08.09.202 hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – durch die abgelehnte Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, die abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und den abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach allen Ernstes wie folgt beschlossen:

(Abbildung des Beschlusses: Meine Veränderungen sind die Anonymisierungen in roter Farbe.)

Der Beschluss ging mir tatsächlich so zu, obwohl der Textbaustein nicht durch die Angaben

  • welches Urteil (die Datumsangabe hinter „Urteil vom“ fehlt), 
  • warum (das ist hinter „hinsichtlich“ zu ergänzen gewesen) 
  • an welcher Stelle (hinter „Statt“ aufzuführen) 
  • wodurch (hinter „muss es heißen“ zu notieren) 

ergänzt wurde. Es fehlt zudem an einer Begründung, warum § 319 ZPO und nicht der einschlägige § 320 ZPO angewendet wurde - obwohl das Gericht in der Stellungnahme rechtzeitig darauf hingewiesen wurde. 

Zudem handelten die 

  1. die anderweitig abgelehnten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost,
  2. die anderweitig abgelehnte Richterin am Landgericht Monro-Kabel und 
  3. den anderweitig abgelehnten Richter am Landgericht Dr. Daßbach

entgegen dem Stillhaltegebot aus § 47 ZPO (der nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ erlaubt), i.V. mit dem „infizierenden“ § 48 ZPO („oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei“) - was durch den wirksam gestellten Ablehnungsantrag über den noch gar nicht, geschweige denn rechtskräftig entschieden wurde, der Fall ist. 

Die Vorsitzende Richterin Dr. Ina Frost setzte also schon zuvor mit der Frist von lediglich einer Woche für die Stellungnahme auf den Antrag eine deutlich, also rechtswidrig zu kurze Frist - üblich sind zwei Wochen. Eine Fristverkürzung war nicht beantragt und lässt sich auch nicht mit etwas anderem als den Zweck der Benachteiligung begründen. Schon am Tag nach Ablauf der grundlos, also willkürlich zu kurz gesetzten Frist erfolgte dann die sachlich falsche Entscheidung, denn statt § 319 ZPO wäre § 320 ZPO anzuwenden gewesen (der „Fehler“ bestand schon in der Tatbestandsdarstellung des Gerichts, welches auch gegen § 308 ZPO „Bindung an die Parteianträge“ verstieß) - der enthält aber eine Zweiwochenfrist für die Monierung - die aber war verstrichen!) 

Mit der großen Eile wollte das Gericht durch die abgelehnten RichterInnen  Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach mir gegenüber durch völlig überzogene, rechtsferne Willkür offensichtlich seine Macht demonstrieren und den rechtsradikalen (erlaubt durch das OLG Frankfurt), vielfach strafrechtlich verurteilten Kriminellen (AG und LG Hannover) Andreas Skrziepietz begünstigen und hat dabei eine nicht zu begreifende Eile an den Tag gelegt - die dann dazu führte, dass der obige Beschluss unausgefüllt das Gericht verließ. Demnach hat sich das Gericht auch inhaltlich gar nicht erst befasst.

Es geht im Urteil zudem auch um die Äußerung, Skrziepietz sei ein „Quaknazi“.

Gegen das Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 wurde schon vor Monaten von meiner Seite Berufung eingelegt und diese im Übrigen auch begründet: Man braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich vorzustellen, dass auch dieses Mal das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den „Quatsch der unteren Instanz“ aufheben wird - denn das Verbot, einen mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung) verurteilten und weiter kriminell aktiven Lumich einen Quaknazi zu nennen, wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unzweifelhaft aufheben. Dieses weil Andreas Skrziepietz ist wegen seines dummen Nazigequakes rechtskräftig mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, den Rest regelt Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit).

Folgen:

  • Das gesamte Urteil in der Sache 2-03 o 252/25 des LG Frankfurt ist damit schwebend ungültig, jedenfalls nicht vollstreckbar - ganz einfach, weil völlig unklar ist, was genau, wie und warum abgeändert wurde. Da ich also gerade nicht beschwehrt bin und keine Lust auf weitere dumme Ausreden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt habe, habe ich von einer sofortigen Beschwerde (die wäre eröffnet gewesen) abgesehen.
  • Mein Ablehnungsantrag bezüglich der RichterInnen Dr. Ina Frost, Monro-Kabel und Dr. Daßbach hat nachträglich eine weitere Begründung erfahren, die so schwer wiegt, dass diesem nun wohl endgültig stattzugeben ist. 
  • Nach einem solchen liederlich-schlampigen Beschluss und im Hinblick auf frühere Aufhebungen des mindestens schlampigen Rotzes der Kammer kann ich sehr wohl davon ausgehen, dass auch alle übrigen Beschlüsse die unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Ina Frost, der Richterin am Landgericht Monro-Kabel und des Richters am Landgericht Dr. Daßbach durch RichterInnen erlassen wurden, die voreingenommen, also nicht „Richter im Sinne des Gesetzes“ waren. Zudem ist davon auszugehen, dass auch frühere Beschlüsse nicht auf Tatsachen und/oder dem Gesetz basierten, wozu ich im Ablehnungsantrag umfassend vorgetragen habe.

Sonstiges:


12.09.2026

Markus Haintz (Köln) verliert für Andreas Skrziepietz vor OLG Frankfurt
„Eher absichtliches Vollversagen“ der RichterInnen Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach (3. Zivilkammer des LG Frankfurt) wurde gründlich korrigiert

Die mir als „covidioten-, nazi- und kriminellenfreundlich“ sowie als „sich weitgehend Tatsachen verweigernd“  bewusste 3. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main hatte den Antrag der sich als angebliche „Freunde der Meinungsfreiheit“ ausgebenden Andreas Skrziepietz und dessen Anwalt Markus Haintz durch die beteiligten Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Frost, Richterin Dr. Kerl und Richter Dr. Daßbach durchgewunken.

Bemerkenswert ist, ist wie schnell und wie deutlich begründet das Oberlandesgericht den Rotz der unteren Instanz aufhob, denn am 26.08.2026 hatte die von mir übigens zuvor (und nun auch deshalb) abgelehnten RichterInnen meinen Widerspruch zurückgewiesen und am 10.09.2026 erfolgte die klipp- und klare Aufhebung (16 W 41/26):

Im Ordnungsmittelverfahren trägt der Gläubiger die volle Darlegungs- und Beweislast für einen vom Titel erfassten, konkretisierten und schuldhaften Verstoß. Eine Glaubhaftmachung, auch eidesstattliche Versicherung, genügt nicht, da wegen des repressiven Charakters von § 890 ZPO der Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes des Schuldners gegen die Schutzanordnung notwendig ist [vgl. Seiberl in Zöller, ZPO, 36. Aufl., § 891 Rn. 13 mwN].

Unter Zugrundelegung des geforderten strengen Prüfungsmaßstabs für die Tatbestandsverwirklichung lässt sich hier eine konkrete Zuwiderhandlung des Antragsgegners und Schuldners als Verstoß gegen die ihm mit Urteil des Landgerichts vom 4.12.2025 auferlegte Unterlassungsverpflichtung aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht feststellen.

[...] 

Andererseits ist aufgrund der andauernden Streitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe der Parteien auch die Vermutung des Antragsgegners nicht vollkommen von der Hand zu weisen, dass der Antragsteller das mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Dokument selbst auf „yumpu“ hochgeladen haben könnte, um seinem Antrag eine Grundlage zu geben. Damit verbleiben weiterhin Zweifel über eine Zuwiderhandlung des Antragsgegners, weshalb wegen des strafähnlichen Charakters von der Verhängung eines Ordnungsmittels abzusehen ist. 

Die laut Oberlandesgericht Frankfurt „nicht von der Hand zu weisende Vermutung“, dass der „Dr. Keinarzt“ Skrziepietz das Dokument mit seinem Kraxel selbst hochgeladen hat, hege ich übrigens tatsächlich. Immerhin hatte dieser das Landgericht Frankfurt am Main ja schon einmal in der Absicht des Prozessbetruges dummdreist belogen, als er dort in einer Zivilklage angab, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt  worden - das war er aber und wusste das auch ganz genau! (2-03 o 97/25), davor hatte der sich fein wähnende aber längst nicht immer ehrliche Herr Andreas Manfred Skrziepietz dem Amtsgericht Hannover (420 C 11922/24) gegenüber vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei (wegen seiner Äußerungen) „weder verurteilt noch angeklagt“ - war aber beides! Strafanzeigen wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz hat die StA Hannover gemäß § 154 StPO nicht zur Anklage gebracht, weil der rechtsextreme, kriminelle und oft lügende Lumich wegen anderer Straftaten (inzwischen rechtskräftig) verurteilt wurde.

Im Übrigen handelt es sich bei Weitem nicht  um den ersten oder letzten „Bockmist“, den die auffällig covidioten-, nazi- und kriminellenfreundliche 3. Zivilkammer des LG Frankfurt tatsachen- und rechtsfern agiernd zu meinem Nachteil baute. Das Oberlandesgericht hat schon viel davon aufgehoben und ist noch lange nicht mit allem fertig.

06.09.2026

Künftige Nachrichten aus Sachsen-Anhalt?
Warum Du heute zur Wahl gehen musst.

Du wohnst in Sachsen-Anhalt? Dann kannst Du heute entscheiden, ob Du das willst:

28.09.2026:  Frank-Ronald Bischoff wird Minister für Staatssicherheit. Grund: Seine Erfahrung.

29.09.2026:  Das Gesetz zur Sicherung freien Verkehrs verbietet Proteste gegen den Klimawandel. Straßensperren durch eine „Patriotische Plattform“ werden erlaubt, sofern die Teilnehmer Sturmhauben tragen und auf andere einprügeln. Oder das wenigstens versuchen. 

30.09.2026: In Sachsen-Anhalt startende oder landende Fluglinien werden verpflichtet, Passagiere, die nur ihre Meinungsfreiheit wahrnehmen und andere als „schwule Nigger“ beschimpfen und Frauen schlagen, Freigetränke zu spendieren. Nicht unter 40%.

01.10.2026: Neu von der AfD besetzte Magdeburger Behörden haben Proteste gegen ein geplantes, 200 Meter hohes Hitler-Denkmal („Gewidmet dem größten [deutschen] Feldherrn aller Zeiten“, „GröFaZ“) auf dem Brocken untersagt - und dies mit Corona-Vorschriften begründet.

02.10.2026: Durch ein „Meinungsfreiheit-Verbesserungsgesetz“ wird es untersagt, zu behaupten oder zu verbreiten, dass Russland einen Krieg gegen die Ukraine führe. Verboten ist künftig die Diskreditierung der russischen Streitkräfte und die Verbreitung von Falschinformationen, z.B. über angebliche Kriegesverbrechen in Butscha oder die Bombardierung von Zivilisten durch die russische Armee. Es drohen künftig bis zu 20 Jahre freiheitliche Zwangsarbeit (manuelle Braunkohleförderung) in einem Gulag.

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es verboten, einen rechtsradikalen Anhänger des Covidiotismus, der zuvor von linksgrün-versifften, kommunistischen Gerichten außerhalb Sachsen-Anhalts wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde, als „Quaknazi“ zu bezeichnen. Dieser Vorschlag kam übrigens von der Richterin am Landgericht Frankfurt am Main, Ina Frost, die auch vorschlug, dass Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Sachsen-Anhalt automatisch als wirkungslos eingestuft werden. Das Oberlandesgericht sei „schwulkommunistisch“, „linksgrün versifft”  und halte sich zudem viel zu viel mit Tatsachen auf, was Frau Ina Frost sicher besonders übel aufstoße, denn es tangiere ihr Recht zu extrem-rechter richterlicher Willkür, auf welches diese besonderen Wert lege - sagt die AfD, deren Vorschlag honorierend. 

02.10.2026: Ebenfalls durch das „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“ wird es auf Anregung von Dr. Ina Frost, Markus Haintz und Andreas Skrziepietz verboten, Personen, die gegen „linksgrün versiffte”  hetzen und solche als „Kinderfickerpartei“ oder „Ratten“ bezeichnen, einen „Julius-Streicher-Ersatz“ zu nennen.  Das würde dem Julius Streicher nicht gerecht, begründet die AfD den Antrag. Das Recht, jemanden, der ein „linksgrün versiffter Feind der Meinungsfreiheit“ sei,  einen „Julius-Streicher" zu nennen, stehe nur dem Andreas Skrziepietz und der AfD zu, behaupten die „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“.

03.10.2026: Außerhalb von Sachsen-Anhalt verurteilte Quaknazis erhalten in Sachsen-Anhalt politisches Asyl. Ebenso Personen, die im Auftrag oder Interesse Russlands Anschläge verüben oder andere Straftaten begehen. Die Entscheidung trifft ein russischer Konsul (im Gespräch sind Maximilian Krah und Pjotr Bystron) und muss dann durch das noch zu schaffende „Landesamt zur Verbesserung der anhaltinisch-russischen Beziehungen und Wiederherstellung des teutogermanischen Stolzes“ binnen 3 Tagen formal bestätigt werden.

04.10.2026: Durch das „Ernährungsverbesserungsgesetz“ wird angeordnet, dass Döner, Kebab und andere fremdländische Gerichte verboten werden. Von einem Schweinefleischgebot wird abgesehen, weil es in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich viele Rindviecher gibt. Schweineköpfe sind zur Kennzeichnung von Synagogen, Moscheen und der Wohnorte von „linksgrün versifften Kommunisten-Ratten“ (darunter auch CDU-, FDP-, SPD- Anhänger und Grüne) vorgeschrieben, „damit klar ist wer durch Tritte in den Unterleib traktiert werden darf“ sagt die AfD auf Anregung eines Andreas Skrziepietz aus Hannover und der schon genannten Dr. Ina Frost (Frankfurt).

05.10.2026: Durch das „Gesetz gegen Verbrechen an der Menschheit“ werden Impfungen in Sachsen-Anhalt strikt untersagt. Vorgeschlagen von Markus Haintz aus Köln. Es sei nicht annehmbar, so die AfD, dass Menschen zwecks Gentherapie mit einem “tödlichen Stich mit einer Nadel vom einem Meter Länge und 5cm Durchmesser“ traktiert werden. An Infektionskrankheiten stürben zudem keine gesunden Ungeimpften, sondern nur alte und Kranke. Das sei im Hinblick auf schwere Nebenwirkungen wie Durst oder Kopfschmerzen und das Suchtpotential der Impfungen annehmbar und spare enorme Kosten. Außerdem diene die Impfung der Umvolkung!

06.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Lehrer, welche es wagen, die AfD-Fahne vor der Schule nicht mit ausgestrecktem rechten Arm und den Worten “Sieg HeilMund“ zu grüßen, werden aus dem Schuldienst entfernt und müssen eine Armbinde mit der Kennzeichnung „linksgrün versifft“ und ein Zielhilfe im Aussehen eines Schuhabdrucks auf dem Unterleib tragen. Bis zum 06.11.2026 hat jede Schule oder Hochschule einen Schandpfahl errichten. Einen klobigen Baumstamm, etwas über mannshoch, auf Schulgebiet. An den Schandpfahl sollen Name, Anschrift und Foto derer genagelt werden, die nicht des AfD-Geistes sind.“ Man muss ja wissen, wo Schweineköpfe anzubringen sind.

07.10.2026: Ergänzung zum „Meinungsfreiheits-Verbesserungsgesetz“: Schulen müssen alternative Fakten in das Bildungsangebot aufnehmen. Neben der Darstellung der Erde als Scheibe soll auch die Darstellung als Kugel erlaubt werden, um welche sich die Sonne dreht. Den Schülern ist die Wahl zu lassen, woran diese glauben, so lange diese nicht bestreiten, dass die AfD die einzige demokratische Partei ist und Impfungen schädlich für den Volkskörper sind - oder behaupten, die Erde umkreise die Sonne. Die Behauptung „1+1=3“ darf nicht mehr mit Punktabzug bestraft werden. Vor allem nicht bei Kindern von NSDAP SED AfD-Parteigenossen. Verstöße sind zu melden. (siehe Nachricht vom 06.10.2026)

08.10.2026: Sachsen Anhalt wird eingezäunt. Personen die keine Psychiatriepatienten sind oder aus anderen Gründen die AfD nicht gewählt haben sowie nichtarische und nichtrussische Einwohner dürfen das Bundesland zur Vermeidung der Folgen des Volkszornes verlassen, müssen aber sämtlichen Besitz durch einen Volksgenössischen AfD-Ausschuss zu von diesem festgelegten Preisen verteilen lassen. Ebenfalls erlaubt: Der Freikauf gegen eine Summe, die den durch die Schutz-Häftlinge angerichteten Schaden und einen Ersatz für die Ausbildung bzw. das Studium deckt. 

09.10.2026: Bücher, in denen behauptet wird, dass das Universum mehrere Milliarden Jahre alt sei, werden eingesammelt und öffentlich verbrannt. Die Wahrheit steht ausschließlich in der Bibel und in Artikeln bzw. Büchern eines Andreas Skrziepietz oder Adolf Hitler, jeweils mit dem Titel „Mein Kampf“. 


31.01.2026

„Dreist und entsetzlich“ - Das Verhalten des Hochstaplers, Lügners und Prozessbetrügers Andreas Skrziepietz (Hannover)
Oder: Ein krimineller, verleumdender Psychopath nennt mich „Psycho“...

Der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - ein „Hochstapler vor dem Herrn“, der einst verbreitete, ein „Medizinjournalist“, auch ein „Spezialist für Traumatologie“ (Verletzungen) zu sein (für letzteres muss man Chirurg sein - Skrziepietz war aber nicht mal approbierter Arzt!) Tatsache ist: Skrziepietz hatte vor mehr als 30 Jahren mal eine Praktikumszulassung - aber der „Spezialist“ hatte, das schrieb er mir selbst, das Praktikum für die Zulassung als Arzt notwendige Praktikum nicht geleistet...). Nicht nur das: Der Hochstapler hatte zur Begründung eines Schadensersatzanspruches dem AG Hannover (Az. 409 C 10237/24) dreist und vorsätzlich unwahr vormachen wollte, dass er ein  „Journalismus-Diplom“ habe - welches er dann auf meine Einrede in der mündlichen Verhandlung und die Rückfrage der Richterin hin nicht vorweisen konnte. Offensichtlich durch seine miesen Lebensumstände frustriert ejakuliert Andreas Skrziepietz eine Verleumdung nach der anderen - wahrscheinlich hat er gegenwärtig einen „Schub“, denn das er selbst dissozial-narzistisch gestört ist, das ist die für jede und jeden (eigentlich) leicht erkennbare Nachricht „zwischen den Zeilen“ seines wirren, oft strafbaren Geschreibsels (Beispiel).

Selbiger Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet mich öffentlich, behauptet dummdreist und wissentlich also vorsätzlich unwahr, er habe mich „zweimal beim Lügen erwischt“.  

Ich entgegne: „Der Typ ist nichts anderes als ein krimineller Lügner und Verleumder“:

Andreas Skrizipietz (a.k.a. „Docmacher“ wurde anscheinend nicht oft genug und vor allem viel zu mild verurteilt. Jedenfalls begeht der sich als „klug, fein, sauber, rechtstreu und ehrlich“ hinstellende Herr Andreas Manfred Skrziepietz geradezu eine Straftat nach der anderen. Hassdelikte zu begehen ist offenbar sein Fetisch - ohne dem zu frönen der Andreas Skrziepietz offenbar keine Befriedigung mehr erlangen kann. Der Typ sollte zum Psycho-Doktor gehen und seine „Birne“ mal in die „Röhre“ (MRT) schieben lassen - sein geistiges Abkacken, wie es in den öffentlichen Schriften des Andreas Skrziepietz aufscheint (und durch die Verurteilungen und Strafverfahren noch klarer leuchtet) kann ja organische Ursachen haben.

Was Skrziepietz als „Lüge“ darstellt:

 1.) 

Dr. „Dummquak“ Andreas Skrziepietz gallt:  

„Psycho-Jörg Reinholz hatte ja behauptet, daß ich seinen Bundespräsidenten als “Ratte” bezeichnet hätte. Seine Anwältin Lügen-L******* hatte diese faustdicke Lüge ungeprüft übernommen.“ 

Ist das eine faustdicke Lüge?

Da kann ich ihm helfen: Dr. „Hass“ Andreas Skrziepipetz hatte am 04.08.2025 wie folgt öffentlich geäußert:

„Lupenreine Demok-ratten eben, so wie der schlechteste Bundespräsident aller Zeiten,“

Damit steht dann fest, dass nicht etwa ich, sondern der das „gar arme Opfer“ spielende Andreas Manfred Skrzipietz gelogen hat. Der Lumich ist übrigens aktuell angeklagt, weil er meine Anwältin beleidigte - und was macht er? Er beleidigt diese dummdreist weiter. Wem fehlt es noch an einem Beweis dafür, dass der in der Vergangenheit mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung verurteilte Quaknazi „schwerstgestört“ ist? 

2.) 

“Aber damit nicht genug. Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwältin Stegen zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”.

Ich kann ihm sagen, um was es da ging. Der Antrag auf Akteneinsicht bei der StA Göttingen wurde von meiner Anwältin im Telefongespräch u.a. auch damit begründet, dass Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 o 97/25) einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung stellte und mir - was durch die Lüge einstweilig gelang - verbieten ließ, zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Absolut (dumm-)dreist und entsetzlich ist:

Der am  28.09.2020 rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilte Andreas Skrziepietz (Hannover) hatte vor dem Gericht in Schädigungsabsicht also vorsätzlich unwahr, also dumm und entsetzlich dreist lügend behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden!

Die Worte der Staatsanwältin sollen, so meine Anwältin, gefallen sein,  nachdem diese der Staatsanwältin den obigen Verfügungsantrag schilderte. Denn es war - so meine Anwältin -  der Staatsanwältin zu dem Zeitpunkt aus der Akte bewusst, dass Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt war, also das Landgericht Frankfurt - konkret die Richterin Ina Frost - in dummdreister Weise und in der entsetzlichen Absicht, mir durch einen Prozessbetrug zu schaden - belog.

Skrziepietz labert hirnfreies Zeug:

„Richtig, Psycho-Jörg hat seine Misserfolgsanwältin Lügen-L******* zitiert. S***** hat mir schriftlich bestätigt, daß sich ihr Kontakt zu L****** auf die Akteneinsicht beschränkte. Folglich hat sich S**** also nicht bei L**** ausgekotzt und gesagt, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”, sonst hätte sie mir das ja bestätigt. Oder nicht?“

„Wie dumm ist der denn? Hat der noch Hirn?“ möchte man da fragen. Andreas Skrziepietz belügt das Gericht, begeht also die Straftat des Prozessbetruges - und versucht nun mir, meiner Anwältin und der Staatsanwältin „ans Bein zu pissen“? Die von Dr. „unlogisch“ Skrziepietz zitierte Aussage der Staatsanwältin, dass sich der Kontakt auf die Akteneinsicht beschränkte, besagt ja höchst offensichtlich gerade nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Weil diese - wie meine Anwältin schilderte - eben gerade in einem Zusammenhang mit dem dreisten und entsetzlichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt  (Az. 2-03 o 97/25) fiel, der ja wieder zur Begründung des Akteneinsichtsgesuchs diente. Im Fach „Logik“ müsste man schon einen Sechser haben um Skrziepietz den Rotz abnehmen zu können.

Im Verfahren hat Dr. „Prozessbetrug“ Andreas Skrziepietz den Antrag zurück nehmen lassen. Dieses geschah Monate nachdem meine Anwältin dem Gericht die Ergebnisse der Akteneinsicht und also den Beweis der Verurteilung vorlegte. Ich vermute mal sein Anwalt musste da sehr lange mit dem, sich zum Lügen als „berechtigt“ ansehenden Dr. „uneinsichtig“ Andreas Skrziepietz reden.

Der sich ganz offensichtlich grob tatsachenwidrig für „schlau“ haltende Andreas Skrziepietz tönt jetzt herum:

Jemand, der seiner Anwältin plausibles glaubt, der lügt auch nicht. Seinen Hetz-Artikel, in welchem er behauptet, er habe mich „beim Lügen erwischt“ (das hat er also wissentlich gerade nicht) hat er nach der Abmahnung tatsächlich nicht geändert oder gelöscht. Denn eine Lüge ist per Definition das bewusste und zielgerichtete Ausstoßen einer Unwahrheit. Der Dr. „DüVerlaZ“ Andreas Skrziepietz lügt und verleumdet also dumm, weil entsetzlich dreist, wenn er behauptet, er habe mich beim Lügen erwischt. 

Dafür bekommt Andreas Skrziepietz von mir nun nochmals einen „Nichtamtlichen Dummschein“.

Wussten Sie schon, dass es eine Menge krimineller Dummköpfe gibt, die sich ganz offensichtlich tatsachenwidrig für „schlau“ halten und glauben, ungestraft verleumden zu dürfen?

Diese Frage geht nun auch an Ina Frost, Richterin am LG Frankfurt - die trotz zahlreicher und absolut deutlicher Anzeichen die Lügen, den Rechtsmissbrauch, den Prozessbetrug und den „besonderen geistigen Setup“ des kriminellen und schon aus Laiensicht unzweifelhaft dissozial/narzistisch gestörten Andreas Skrziepietz nicht zu erkennen vermochte und offensichtlich auch nach dem krassen Prozessbetrug in der Sache 2-03 o 97/25 immer noch nicht zu erkennen vermag. Die Richterin hat bis zum 11. Juni Zeit und Anlass zum Nachdenken. Sonst denke ich öffentlich und auch sonst „laut“ über die Gründe deren „Versagens“ nach. 

06.12.2025

(1) Dr. „Stalker“ Andreas Skrziepietz aus Hannover muss nach gescheitertem Prozessbetrug doppelt zahlen.
(2) Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

„Stalker“

So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“. 


Der Kopp-Verlag bietet übrigens alles an, was den Geist des Andreas Skrziepietz erfreut, denn die von diesem Verlag verlegten Autoren lassen sich recht einfach umschreiben: „Schwurbler, Quak- und Echtnazis, Holocaustleugner, Reichbürger, Covidioten, Putinfreunde, Klimaleugner und all diese Sorten (potentieller) Psychiatriepatienten.“ 

Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt  und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).

Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:

Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«)  Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)

Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)

Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.

Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.

Mein Gegenschlag:

Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.

Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu.  Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen. 

„Wehe man lügt dabei.“

 



Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.

Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...

Die Antwort ist ganz einfach:

Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung.  Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor... 

Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.

Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.

Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.

Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?  

Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher  Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.

Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.

Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten:  Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.

Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.

An der „Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main“ sollte es in der nächsten Fassung Änderungen geben. Sonst wird das Gericht wohl Probleme damit bekommen, auch nur gerade noch als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ gelten zu können.


 

 

30.10.2025

Rechtextremer Narzisst(¹) Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet nach verkettetem Prozessbetrug weiter
Wie Fehlentscheidungen und Untätigkeit von Richter(inne)n einen Kriminellen befeuerten

Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25,  10 T 153/25:

Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“  und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.

Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein. 

Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr.

Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.

Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina  Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.

Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina  Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:

Akte LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:

Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.

Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.

Akte des LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren

Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt  zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann. 

Akte  des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:

Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:

 

und:

  

und: 

 

und: 

 

wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen)  und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“

Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt

Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:

Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten.

Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.

Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“. Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.

¹) „Narzisst“:

Andreas Skrziepietz hat sich im zeitlich engen  Zusammenhang zur Antragsrücknahme und zu seinem Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 („Nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“) des LG Frankfurt geäußert. Er quakt öffentlich, um die Schuld an seinem Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt auf mich abzuwälzen, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre und das mich eine frühere Verurteilung nichts angänge (auch weil es so gar lange her sei).
 
Gleichzeitig aber sah sich Andreas Skrziepietz schon seit dem Jahr 2022 dazu berechtigt, auch über fast 20 Jahre alte Ordnungsstrafen(!) gegen meine Person immer wieder hoch zu ziehen. Darunter mindestens eine, von der weiß oder leicht wissen könnte, dass diese aufgehoben wurde und eine, die nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (25 W 2/10) zur Aufhebung angestanden hätte, was durch den Suizid des Günter Freiherr von Gravenreuth verhindert wurde:
 
„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“
 
Hinzu kommt: Die Behauptung, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzungverurteilt worden wäre, ist unwahr. Er nennt seine Tat, um mich zu verleumden und sich nach der Verurteilung wegen einer Straftat zum „politischen Widerstandskämpfer“ zu stilisieren zu dem vorsätzlich unwahr „staatsfeindliche Hetze“, was ein Anzeichen eines recht ausgewachsenen Narzismus ist (und zeigt auf, dass die damalige Strafe von nur 60 Tagessätzen a 10 Euro nicht zur Einsicht geführt hat). Zudem stimmt seine öffentliche Behauptung auch nicht mit dem Verbotsantrag (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25) überein. Darin heisst es:
 
Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also.
 
 
Mithin will er also sein eigenes Verschulden auf mich abwälzen. Dazu kommt sein übertriebenes, und eben so unbegründetes Gefühl der eigenen Bedeutung und Talente (Grandiosität), welches ich aus seinen Veröffentlichungen herauslese - die durch seine vorsätzlich unwahre Behauptung vor dem AG Hannover (409 C 10237/24), er habe ein „Journalismus-Diplom“ bestätigt wird. Danach behauptete er so dummdreist wie öffentlich, er habe sich „nicht zum Diplomjournalist ernannt“ und machte vor, dass ich es sei, der lüge.
 
Weiterer Beleg ist die, z.B. durch seine unwahre Selbstdarstellung, er sei ein „unschuldiges Opfer“(²) erfolgende Ausnutzung anderer, um sein Schädigunginteresse zu erreichen (deswegen ja der Prozessbetrug und sein Versuch, mich der Freiheit zu berauben). Das er - mir gegenüber hat er es getan - im Falle von Widerspruch in Foren nahzu ansatzlos dazu übergeht, andere zum Beispiel wegen Schreibfehlern als „dumm“ zu beleidigen (fest gestellt im Urteil des LG FFM. Az. 2-03 O 117/24) ist auch ein Merkmal. (Überheblichkeit und Hoffart) Hinzu kommt bei ihm ein „Mangel an Empathie“, denn er bezeichnet seine stumpfblöden Beleidigungen (durch Wortwahlen wie „fettgefressen“ oder „Dummböckin“) allen Ernstes als „Kritik“.

Auch seine Einlassung nach einer Zurückweisung seiner Strafanzeige gegen mich gegenüber der StA Kassel, er habe sich bewaffnet - die zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes führte - spricht eine deutliche Sprache, denn diese ist ein weiterer, recht eindeutiger Beleg für sein Querulieren und zugleich den Narzissmus des Andreas Skrziepietz.

Und Andreas Skrziepitz sieht sich „berechtigt“, Diagnosen über andere zu stellen, obwohl er kein Arzt ist, ihm sogar grundlegendes Wissen fehlt. „Narzisst“ oder „Psychopath“ zu sein oder Haledol zu benötigen wirft er selbst anderen jedenfalls auffallend häufig und öffentlich vor und er ist höchst „angepisst“, wenn man ihm mitteilt, dass er selbst „nicht ganz richtig im Kopf“ ist.
 
In Summa würde ich sagen, er ist nicht nur genau das, was man unter einem „Narzisst“ versteht, sondern geradezu ein Musterexemplar dessen.  Und ich denke, dass ein Psychiater oder eine Psychiaterin diese Störung nach Einsicht in Prozessakten und vor allem in seine Blogs auch diagnostizieren wird. Meine Anwältin steuert auch gerne seine höchst bedenkliche Abmahnung vom 16.01.2024 und noch ein paar Emails von ihm bei.
 
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²) z.B. LG FFM, 2-03 o 117/24: Vortrag in der Klage, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er Gegenstand meiner Berichte wurde - dabei hatte er mich persönlich mehrfach schwer beleidigt!